DE19960365C2 - Fütterungsvorrichtung - Google Patents
FütterungsvorrichtungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fütterungsvorrichtung
zur Abgabe eines breiartigen, aus Trockenfutter und Wasser
gemischten Futtermittels in einen Futtertrog, vorzugsweise
einen Längstrog, mit einem Trockenfutterförderrohr, welches
an einen Trockenfuttervorratsbehälter anschließbar ist und
ein Fördermittel mit einem Antriebsmotor aufweist, und mit
einer Wasserzugabeleitung, die an eine Wasserversorgung
anschließbar ist und vor der Futtermittelabgabeöffnung in den
Förderweg einmündet.
Zur Aufzucht von Nutztieren, beispielsweise Schweinen,
insbesondere Ferkeln, wird eine flüssigkeitshaltige
Futtermittelzubereitung verwendet. Um eine Verkeimung bzw.
Verunreinigung des Futtermittels möglichst zu vermeiden, wird
das Trockenfutter erst unmittelbar vor der Fütterung mit
Wasser zu einem Futtermittelbrei angemischt und den Tieren
angeboten.
Eine automatisierte Fütterungsanlage zur Zubereitung und
Verteilung von derartigem Futtermittelbrei ist im Stand der
Technik beispielsweise aus der DE 299 04 843 U1 bekannt.
Dabei wird das Trockenfutter mittels eines
Trockenfutterförderers mit axialer Förderspirale aus einem
Trockenfuttervorratsbehälter in die Eingangsstation einer
Fördereinrichtung gegeben und aus einer Wasserzugabeleitung
mit einer entsprechenden Wassermenge versetzt. Die dabei
gebildete, breiartige Aufschlämmung wird unmittelbar danach
mittels einer Förderpumpe in ein Rohrleitungsnetz
eingespeist. Über Futtermittelabgabeöffnungen in der
Rohrleitung kann das Futtermittel in die an den Futterstellen
befindlichen Tröge abgegeben werden.
Die vorgenannte Vorrichtung ermöglicht zwar im Prinzip die
Anmischung und die Verteilung von Futtermittel zu einer
Mehrzahl von Futterstellen. Ein wesentlicher Nachteil ist
jedoch, daß das Futtermittel in dem Rohrnetz hinter der
Förderpumpe eine relativ lange Verweilzeit hat, da es nach
dem Abschluß der Fütterung dort zunächst stehenbleibt, bis
bei der nächsten Fütterung durch die Förderpumpe neues
Futtermittel nachgedrückt wird. Ein prinzipielles Problem ist
jedoch die Hygiene bei derartigen Rohrleitungssystemen,
insbesondere bei längeren oder verzweigten Leitungsnetzen.
Dadurch kann das Futter anfangen zu verkeimen bzw. zu
verderben. Während dies bei erwachsenen Tieren eher
unkritisch ist, sind Jungtiere, beispielsweise Ferkel,
bereits durch geringfügig hygienisch belastetes Futter in
ihrer Gesundheit gefährdet. Bei der Jungtieraufzucht kommt
außerdem hinzu, daß jeweils nur kleinere Futtermengen
abgegeben werden müssen, so daß die Verweilzeit im
Rohrleitungssystem unter Umständen relativ lang sein kann.
Die unvermeidlich in den Rohrleitungen zurückbleibenden
Futtermittel-Restmengen, die beispielsweise an den
Rohrwandungen anhaften, sind dabei unter hygienischen
Gesichtspunkten besonders kritisch.
Angesichts der vorgenannten Problematik liegt der Erfindung
die Aufgabenstellung zugrunde, eine Fütterungsvorrichtung
gemäß der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen,
welche Futtermittel mit verbesserter hygienischer Qualität
abgibt, wodurch die Gefährdung der Tiere, insbesondere von
Jungtieren, durch verkeimtes bzw. verdorbenes Futter
verringert wird und welche eine verbesserte Funktionalität
hat.
Zur Lösung dieser Aufgabenstellung schlägt die Erfindung vor,
daß das Trockenfutterförderrohr mit einem Durchgang einer
Mischerdüse verbunden ist, in die an einem Ende die
Wasserzugabeleitung einmündet und die am anderem Ende die
Futtermittelabgabeöffnung hat.
Die erfindungsgemäße Besonderheit liegt in dem neuartigen
Konzept der Mischerdüse. Dabei handelt es sich nämlich um ein
Misch-Düsenrohr, welches eine Futtermittelabgabe ohne weitere
Fördermittel, wie Förderpumpen oder dergleichen ermöglicht.
Der Düsen- bzw. Strahleffekt kommt bei der Mischerdüse
dadurch zustande, daß durch das Trockenfutterförderrohr
Trockenfutter durch den Durchgang in den Querschnitt eines
Mischerrohrs gebracht wird, während dieses zugleich von
seinem hinteren axialen Ende über die Wasserzugabeleitung mit
Wasser beaufschlagt wird. Der dabei gebildete, in der
Mischerdüse nach vorn gerichtete Wasserstrom vereinigt und
vermischt sich mit dem zugegebenen Trockenfutter. Der dabei
gebildete Futtermittelbrei tritt mit relativ hoher
Strömungsgeschwindigkeit aus dem vorderen Ende der
Mischerdüse, nämlich der dort befindlichen Düsenöffnung aus,
welche die Futtermittelabgabeöffnung bildet.
Die vorangehend erläuterte Düsenwirkung ist besonders
ausgeprägt, wenn das Düsenrohr der Mischerdüse durch einen
geraden, relativ kurzen Rohrabschnitt gebildet wird.
Ein besonderer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß
unmittelbar nach dem Zusammentreffen des Trockenfutters mit
dem Wasserstrom der dabei entstehende Futtermittelbrei durch
den am hinteren Ende anstehenden Wasserdruck nach vorn aus
der Futtermittelabgabeöffnung der Mischerdüse, d. h. des
Mischerrohrs hinausgedrückt wird, das heißt in einen Trog
abgebbar ist. Dadurch, daß die Anmischung der von dem
Trockenfutterförderrohr beförderten Trockenfutters mit dem
Wasserstrom und die Abgabe der fertigen Futtermittelmischung
unmittelbar aufeinander folgt, ist die Verweilzeit des
Futtermittels in der Fütterungsvorrichtung besonders kurz. In
dem relativ kurzen, geraden Rohrabschnitt, der die
Mischerdüse bildet, verbleiben nämlich praktisch keine
Futtermittelreste. Dadurch wird das fertige Futtermittel mit
einer besonders hohen hygienischen Qualität abgegeben.
Besondere Vorteile hat das bei der Aufzucht von diesbezüglich
besonders empfindlichen Jungtieren wie Ferkeln. Dank der
erfindungsgemäßen, gleichzeitigen Förderung und Mischung des
Futtermittels in der Mischerdüse sind zudem keinerlei
zusätzliche mechanische Pumpen oder Mischer erforderlich, bei
denen ansonsten immer ein gewisses Risiko besteht, daß sich
Futtermittelreste an unzugänglichen Stellen sammeln, was
unter Umständen ebenfalls zu hygienischen Problemen führen
könnte. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen
wasserbetriebenen Mischerrohrs besteht darin, daß der
Wasserstrom praktisch für eine kontinuierliche Spülung im
Betrieb sorgt, was einer Selbstreinigung der Anlage
gleichkommt.
Darüber hinaus ist es in der Praxis besonders vorteilhaft,
daß die Mischerdüse eine Art wasserbetriebene Zweistoff-
Düsenkonstruktion bildet, in welcher zugleich die Anmischung
aus welcher der Futtermittelbrei als Strahl mit relativ hoher
Strömungsgeschwindigkeit austritt. Das hat den Vorteil, daß
langgestreckte Tröge, sogenannte Längströge, mit dem
austretenden Futtermittelstrahl in Troglängsrichtung optimal
beschickt werden können. Dabei werden durch die hohe
Strömungsgeschwindigkeit selbst relativ lange Längströge
gleichmäßig und schnell gefüllt. Das kommt einer
wirtschaftlichen Tierhaltung in besonderem Maße zugute.
Derartige Längströge bieten nämlich eine große Anzahl von
Futterplätzen bei relativ geringem Aufwand. Dieser Vorteil
kommt durch die erfindungsgemäße Fütterungsvorrichtung
besonders gut zur Geltung, da sonst relativ lange Längströge
in Längsrichtung mit lediglich einer Mischerdüse optimal
beschickbar sind. Der maschinelle Aufwand ist damit deutlich
geringer als im Stand der Technik, bei dem entweder Rundtröge
mit einer relativ geringen Anzahl von Futterplätzen zur
Verfügung gestellt werden oder ein Längstrog mit einer
größeren Anzahl von senkrecht von oben einmündenden
Zuleitungen mit Futter gefüllt werden muß.
Die erfindungsgemäße Fütterungsvorrichtung ist mit relativ
geringem technischen Aufwand und damit besonders
kostengünstig realisierbar und ermöglicht durch die
erläuterte Beschickung von Längströgen eine besonders
rationelle Tierhaltung. Durch die äußerst geringe Verweilzeit
des Futtermittels in der Mischerdüse wird dabei gleichzeitig
eine besonders hohe Qualität des Futters bezüglich Verkeimung
bzw. Zersetzung gewährleistet, so daß die
Fütterungsvorrichtung besonders gut zur Aufzucht von
Jungtieren geeignet ist, beispielsweise von Ferkeln.
Vorzugsweise ist das Trockenfutterförderrohr waagerecht
unterhalb des Trockenfuttervorratsbehälters angeordnet. Aus
diesem Vorratsbehälter fällt das Trockenfutter durch einen
Durchgang in der Oberseite im hinteren Bereich des
Förderrohrs, welcher einen radialen Durchgang zum
Fördermittel, vorzugsweise einer Förderspirale bildet. Beim
drehenden Antrieb dieser Förderspirale wird das Trockenfutter
in dem Trockenfutterförderrohr axial nach vorn gefördert. Die
Fördermenge des Trockenfutterförderrohrs kann dadurch
eingestellt werden, daß in seinem Zugang ein verschiebbarer
Verschlußschieber angeordnet ist. Dieser Verschlußschieber,
kann beispielsweise bezüglich des Förderrohrs in
Längsrichtung verschiebbar sein. Dadurch ist es möglich, den
Querschnitt des Durchgangs zum Trockenfuttervorratsbehälter
zu vergrößern bzw. verkleinern, so daß eine entsprechend
größere oder kleinere Trockenfuttermenge abgefördert wird.
Durch diese Mengenregulierung ist das Wasser-Trockenfutter-
Verhältnis immer auf eine optimale Futterkonsistenz
einstellbar.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung
sieht vor, daß die Mischerdüse parallel zum
Trockenfutterförderrohr angeordnet ist, und zwar bevorzugt
unterhalb davon. Dadurch kann der Aufbau besonders kompakt
erfolgen. Außerdem kann das Trockenfutter dadurch besonders
gut in die Mischerdüse eingespeist werden, daß das
Trockenfutterförderrohr in seinem vorderen Bereich, das heißt
in Förderrichtung auf der Unterseite, einen radialen
Durchgang zum Düsenrohr hat. Die Mischerdüse hat in diesem
Bereich ebenfalls einen radialen Durchgang, und zwar auf
ihrer Oberseite. Dadurch tritt das von dem
Trockenfutterförderer geförderte Trockenfutter von oben
radial in den Düsenrohrquerschnitt ein.
Die Wasserzugabeleitung mündet bevorzugt in das hintere Ende
der Mischerdüse ein. Bei paralleler Anordnung von
Trockenfutterförderrohr und Mischerdüse ist damit die
Wasserströmung ebenfalls nach vorn gerichtet, wie die
Förderrichtung in dem Trockenfutterförderrohr. Der Durchgang
vom Trockenfutterförderrohr zur Mischerdüse liegt dann im
vorderen Bereich der beiden Rohre. Das zugeförderte
Trockenfutter wird dadurch in der Mischerdüse unmittelbar in
den Wasserstrom ein, wird untergemischt und düsenartig aus
der vorliegenden Futtermittelabgabeöffnung des Mischerrohrs
hinausgespritzt.
In die Wasserzugabeleitung ist vorzugsweise ein Magnetventil
eingegliedert. Dieses wird bevorzugt geöffnet, wenn der
elektrische Antriebsmotor des Fördermittels, also der
Förderspirale eingeschaltet wird. Diese Kopplung ist günstig
im Hinblick auf einen weitgehend automatisierten Betrieb.
Durch eine entsprechende Steuerung kann dabei auch vorgesehen
werden, daß beispielsweise das Magnetventil nach dem
Abschalten des Antriebsmotors kurze Zeit länger geöffnet
bleibt, um für eine kurze Nachspülung zu sorgen.
Zur Beschickung eines Längstroges ist es, wie erläutert,
vorteilhaft, daß die Mischerdüse längs dazu ausgerichtet ist.
Dabei wird der Längstrog mit einem Ende längs vor der
Futtermittelabgabeöffnung angeordnet, das heißt der
Düsenöffnung.
Ein vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß
der Antrieb des Trockenfutterförderrohrs und das Magnetventil
an eine Steuereinheit angeschlossen ist, die mit einem
Futtermittelsensor verbunden ist. Der Futtermittelsensor wird
in dem Futtermitteltrog angebracht und gibt ein Steuersignal
ab, sobald die Tiere den Trog gelehrt haben, das heißt kein
Futtermittel mehr vorhanden ist. Durch dieses Steuersignal
veranlaßt die Steuereinheit, daß die erfindungsgemäße
Fütterungsvorrichtung in Betrieb genommen wird, also der
Antrieb des Trockenfutterförderrohrs eingeschaltet und das
Magnetventil geöffnet wird, so daß der Trog automatisch
wieder gefüllt wird. Dies ist besonders günstig, da die
Futtermittelabgabe unmittelbar dem tatsächlichen
Futterverbrauch angepaßt ist.
Alternativ ist es gleichfalls denkbar, die Steuereinheit als
Intervallsteuerung auszubilden, so daß die Futterabgabe in
vorgegebenen Zeitabschnitten erfolgt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden
anhand der Zeichnungen näher erläutert. Diese zeigen im
einzelnen
Fig. 1 einen schematischen Längsschnitt durch eine
erfindungsgemäße Fütterungsvorrichtung;
Fig. 2 eine Vorderansicht der erfindungsgemäßen
Fütterungsvorrichtung gemäß Fig. 1.
Zunächst wird auf Fig. 1 Bezug genommen.
Fig. 1 zeigt einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße
Fütterungsvorrichtung, die darin als ganzes mit dem
Bezugszeichen 1 versehen ist. Diese weist ein waagerecht
angeordnetes Trockenfutterförderrohr 2 auf, in dem als
Fördermittel eine von einem elektrischen Getriebemotor 3
drehend antreibbare Förderspirale 4 angeordnet ist. Am
hinteren Ende, das ist in Fig. 1 rechts, hat das
Trockenfutterförderrohr 2 auf seiner Oberseite eine radiale
Durchgangsöffnung 5 zu einem darüber angeordneten
Futtermittelvorratsbehälter 6, einem Futtertrichter. Aus
diesem kann durch die Öffnung 5 Trockenfutter ins Innere des
Trockenfutterförderrohrs 2 gelangen und wird von der
Förderspirale 4 in Pfeilrichtung nach vorn gefördert.
Unterhalb des Trockenfutterförderrohrs 2 ist parallel dazu,
also ebenfalls waagerecht, eine erfindungsgemäße Mischerdüse
7 angeordnet. Diese Mischerdüse 7 wird durch einen kurzen,
geraden Rohrabschnitt gebildet, der an seinen vorderen Ende,
das ist in Fig. 1 links, die Düsenöffnung, das heißt die
Futtermittelabgabeöffnung hat. An ihrem hinteren Ende mündet
eine Wasserzugabeleitung 8 in die Mischerdüse 7 ein, die über
ein Magnetventil 9 an ein Wasserversorgungsnetz anschließbar
ist. Für die Wasserversorgung ist ein Druck von circa 2-4 bar
ausreichend.
Im vorderen Bereich des Trockenfutterförderrohrs 2 und der
Mischerdüse 7 befindet sich ein Durchgang 10. Dieser ist als
Übergabeschlitz ausgebildet, welcher in die Unterseite des
Trockenfutterförderrohrs 2 und die Oberseite der Mischerdüse
7 eingebracht ist.
Vor der Mischerdüse 7 ist in Längsrichtung ein Trog 11
angeordnet, und zwar ein Längstrog, der seinerseits längs vor
dem Düsenaustritt aufgestellt ist. Der Trog 11 erstreckt sich
in dem dargestellten Beispiel nach links und ist verkürzt
eingezeichnet.
Im Betrieb gelangt aus dem Trockfuttervorratsbehälter 6 durch
die Öffnung 5 Trockenfutter in das Trockenfutterförderrohr 2.
Mittels der von dem Getriebemotor 3 drehend angetriebenen
Förderspirale 4 wird dieses nach vorn, also in Fig. 1 nach
links gefördert. Durch den Durchgang 10 gelangt es von oben
in die Mischerdüse 7. Diese wird durch Betätigung des
Magnetventils 9 über die Wasserzugabeleitung 8 von hinten mit
Wasser beaufschlagt. Dieses strömt nach vorn, vermengt sich
dabei mit dem durch den Durchgang 10 geförderten
Trockenfutter zu einem Futtermittelbrei. Dieser
Futtermittelbrei tritt aus der Futtermittelabgabeöffnung der
Mischerdüse 7 als Strahl mit relativ großer
Strömungsgeschwindigkeit aus. Dadurch wird ein in
Längsrichtung vor der Düsenöffnung aufgestellter Längstrog 11
schnell und gleichmäßig beschickt.
Fig. 2 zeigt eine Ansicht von vorn auf die
Fütterungsvorrichtung 1 gemäß Fig. 1. Darin ist die Anordnung
des Trockenfuttervorratsbehälters 6, des
Trockenfutterförderrohrs 2 sowie der Mischerdüse 7 noch
einmal besonders deutlich erkennbar. Das
Trockenfutterförderrohr 2 ist zweckmäßigerweise an seinem
vorderen Ende offen ausgebildet. Dadurch ist gewährleistet,
daß in der Förderspirale 4 kein Trockenfutter aufgestaut
werden kann, falls an einer Stelle im Förderweg eine Stockung
auftreten sollte.
Claims (13)
1. Fütterungsvorrichtung zur Abgabe eines breiartigen, aus
Trockenfutter und Wasser gemischten Futtermittels in
einen Futtertrog, vorzugsweise einen Längstrog, mit einem
Trockenfutterförderrohr, welches an einen
Trockenfuttervorratsbehälter anschließbar ist und ein
Fördermittel mit einem elektrischen Antrieb hat, und mit
einer Wasserzugabeleitung, die an eine Wasserversorgung
anschließbar ist und vor der Futtermittelabgabeöffnung in
den Förderweg einmündet, dadurch gekennzeichnet, daß das
Trockenfutterförderrohr (2) mit einem Durchgang (10)
einer Mischerdüse (7) verbunden ist, in die an einem Ende
die Wasserzugabeleitung (8) einmündet und die am anderen
Ende die Futtermittelabgabeöffnung hat.
2. Fütterungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mischerdüse (7) durch einen
geraden Rohrabschnitt gebildet wird, in dessen
Längserstreckung sich der Durchgang zum
Trockenfutterförderrohr (2) befindet.
3. Fütterungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch .
gekennzeichnet, daß das Trockenfutterförderrohr (2)
waagerecht unterhalb des Trockenfuttervorratsbehälters
(6) angeordnet ist.
4. Fütterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Trockenfutterförderrohr
(2) in seinem hinteren Bereich auf seiner Oberseite einen
radialen Durchgang (5) zum Trockenfuttervorratsbehälter
(6).
5. Fütterungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß im Durchgang (5) zum
Trockenfuttervorratsbehälter (6) ein Verschlußschieber
angebracht ist.
6. Fütterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mischerdüse (7) parallel
zum Trockenfutterförderrohr (2) angeordnet ist.
7. Fütterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mischerdüse (7) unterhalb
des Trockenfutterförderrohrs (2) angeordnet ist.
8. Fütterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Trockenfutterförderrohr
(2) in seinem vorderen Bereich auf der Unterseite einen
radialen Durchgang (10) zur Mischerdüse (7) hat.
9. Fütterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß in die Wasserzugabeleitung
(8) ein Magnetventil (9) eingegliedert ist.
10. Fütterungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Magnetventil (9) geöffnet wird,
wenn der Antriebsmotor (3) der Förderspirale (4)
eingeschaltet wird.
11. Fütterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mischerdüse (7) mit ihrer
Futtermittelabgabeöffnung längs in einen Längstrog (11)
gerichtet ist.
12. Fütterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb des
Trockenfutterförderrohrs (2) und das Magnetventil (9) an
eine Steuereinheit angeschlossen ist, die mit einem
Futtermittelsensor verbunden ist.
13. Fütterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb des
Trockenfutterförderrohrs (2) und das Magnetventil (9) an
eine Intervallsteuerung angeschlossen ist.
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