DE19960932B4 - Linearantrieb - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft einen Linearantrieb zum Verstellen eines bewegbaren Elements einer Einrichtung mit einer antreibbaren Spindel, auf der eine mit einer Schubeinrichtung verbundene Stellmuttern und an deren von der Schubrichtung abgewandten Seite eine Sicherheitsmutter angeordnet sind, wobei die Stellmutter unverdrehbar gehaltert ist.
- Die Stellmutter und die Sicherheitsmutter sind zweckmäßigerweise durch eine Kupplungseinrichtung miteinander verbunden, so dass beim Versagen der Stellmutter, zum Beispiel durch Abnutzung der Mutter oder Verschleiss der Gewindegänge, die Last von der Sicherheitsmutter übernommen werden kann. Ein abruptes Absenken der Schubeinrichtung über den Verfahrweg der Spindel wird dadurch vermieden.
- Derartige Linearantriebe sind zum Beispiel aus der
DE 196 25 999 A1 ,DE 43 33 335 A1 undDE 693 07 228 T2 bekannt. - Durch die Kupplungseinrichtungen der aus den obigen Druckschriften schon bekannten Linearantriebe wird auch erreicht, dass im Falle des Versagens der Stellmutter die Schubeinrichtung mit Hilfe der Sicherheitsmutter in Lastrichtung zurückbewegt werden kann, jedoch eine Bewegung der Sicherheitsmutter in Schubrichtung zum Weiterbetrieb des bewegbaren Elements der Einrichtung durch den Linearantrieb vermieden wird. Der Benutzer ist daher gezwungen, im Fall des Versagens der Stellmutter diese und die damit verbundene Schubeinrichtung zwar sicher mit Hilfe der Sicherheitsmutter längs der Spindel zurückzubewegen, vor einem weiteren Betrieb jedoch die Stellmutter auszutauschen.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Linearantrieb der eingangs genannten Art bereitzustellen, der den vorstehend genannten Sicherheitsanforderungen genügt und eine besonders einfache und sichere Kupplungseinrichtung zwischen der Stellmutter und der Sicherheitsmutter aufweist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Linearantrieb der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass die Stellmutter und die Sicherheitsmutter durch eine Kupplungseinrichtung derart miteinander verbunden sind, dass die Sicherheitsmutter in einer ersten Position, in der sie unter Lastbeaufschlagung an der Stellmutter anliegt, in der einen Drehrichtung, die dadurch definiert ist, dass bei Drehung der Spindel in dieser Richtung die funktionsfähige Stellmutter axial in Lastrichtung bewegt wird, zur Stellmutter festgelegt ist und in der anderen Drehrichtung relativ zur Stellmutter drehbar ist und in einer zweiten, von der ersten axial beabstandeten Position in beiden Drehrichtungen zur Stellmutter festgelegt ist.
- Aufgrund der erfindungsgemäßen Konstruktion wird bei Versagen der Stellmutter diese in Lastrichtung gegen die Sicherheitsmutter bewegt, so dass die erste Position der Sicherheitsmutter relativ zur Stellmutter vorliegt. In dieser Position wird die Stellmutter von der Sicherheitsmutter gehalten und an einer abrupten Bewegung längs des Verfahrsweges auf der Spindel in Lastrichtung gehindert. Durch die Kupplung zwischen Sicherheitsmutter und Stellmutter in der einen Drehrichtung ist die Sicherheitsmutter über die unverdrehbare Halterung der Stell mutter ebenfalls unverdrehbar auf der Spindel angeordnet, so dass sie zusammen mit der Stellmutter in Lastrichtung entlang der Spindel bewegbar ist. In der anderen Drehrichtung kann sich jedoch die Sicherheitsmutter relativ zur Stellmutter drehen. Die an der Sicherheitsmutter angreifenden Reibmomente reichen nicht aus, um ein Mitdrehen der Sicherheitsmutter bei Drehung der Spindel in dieser anderen Drehrichtung zu verhindern. Die Sicherheitsmutter kann daher mit der auf ihr lastenden Stellmutter nicht axial gegen die Lastrichtung verschoben werden. Erst nach Auswechseln der Stellmutter ist der Linearantrieb zum Verstellen des bewegbaren Elements in Schub richtung wieder funktionstüchtig.
- In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung sind die Stellmutter und die Sicherheitsmutter an ihren zueinandergewandten Enden so ausgebildet, daß sie ineinander über eine bestimmte Strecke einsteckbar sind. Die Kupplungseinrichtung weist erste Kupplungselemente an beiden Muttern auf, die in der völlig eingesteckten Position die beiden Muttern in der einen Drehrichtung zueinander festlegen. Weiterhin sind zweite Kupplungselemente an beiden Muttern vorgesehen, die in einer anfänglich eingesteckten Position der beiden Muttern in beiden Drehrichtungen zusammenwirken.
- Die ersten Kupplungselemente können aus den zur Anlage aneinander dienenen Stirnseiten der Muttern bestehen. Die Reibung zwischen den beiden unter Lastbeaufschlagung aneinander liegenden Stirnseiten muß so bemessen sein, daß sie in der einen Drehrichtung ausreicht, um beide Muttern zueinander festzulegen, und in der anderen Drehrichtung ein Mitdrehen der Sicherheitsmutter mit der Spindel relativ zur unverdrehbar angeordneten Stellmutter gestattet.
- Zur Verminderung der Reibung können zwischen den Stirnseiten eine oder zwei Unterlegscheiben (aus Metall) oder ein Lagerkörper (z. B. ein Kugellager) angeordnet sein.
- Die zweiten Kupplungselemente können z. B. durch einen Reibschluß zusammenwirken.
- Andererseits können die zweiten Kupplungselemente auch durch einen Formschluß zusammenwirken.
- Dieser kann z. B. durch radial ineinandergreifende Elemente, die eine Vielkeilverzahlung herstellen, ausgebildet sein.
- Zum gegenseitigen Einstecken kann eine der beiden Muttern, z. B. die Sicherheitsmutter, an ihrem der anderen Mutter zugewandten Ende eine radiale, sich axial über eine bestimmte Strecke ausdehnende Erweiterung aufweisen, die in ihrem Inneren die Stirnseite zur Anlage an die Stirnseite der anderen Mutter aufweist. Die zweiten Kupplungselemente können an der radialen Innenseite des freien Endes der Erweiterung bzw. an der radialen Außenseite des zugewandten Endes der anderen Mutter angeordnet sein.
- Die Muttern bestehen vorzugsweise aus Kunststoff, z. B. aus Polyoxymethylen, und sind durch Spritzguß hergestellt.
- Aus fertigungstechnischen Gründen weist die Mutter mit der radialen Erweiterung und den an deren Ende radial nach innen vorstehenden Keilzählen zwischen diesen und den ersten Kupplungselementen radiale Öffnungen zum Durchgreifen von Formteilen auf.
- Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung näher dargestellt.
- In der Zeichnung zeigen:
-
1 eine Seitenansicht eines durch einen Linearantrieb verstellbaren Patientenlifters, -
2 einen Längsschnitt durch eine Anordnung von Sicherheitsmutter und Stellmutter mit teilweise dargestelltem Schubrohr, -
3 einen Querschnitt durch die Stellmutter längs der Linie III in2 und -
4 einen Querschnitt durch die Sicherheitsmutter längs der Linie IV in2 . -
1 zeigt die Verwendung eines Linearantriebs1 bei einem Patientenlifter. Die Verwendung des nachstehend beschriebenen Ausführungsbeispiels eines Linearantriebs1 ist jedoch nicht auf Patientenlifter beschränkt, sondern erstreckt sich grund sätzlich auf alle Einrichtungen, bei denen ein bewegbares Element gegen eine Last durch einen Antrieb verstellbar ist. - Wie aus
1 hervorgeht, ist der Linarantrieb1 zwischen einer auf einem Fahrgestell2 befestigten Säule3 und einem am oberen Ende der Säule3 angelenkten Tragarm4 , an dessen freiem Ende eine Patientenaufnahme einhängbar ist, angeordnet. An seinem unteren Ende ist der Antrieb mit einem Gabelkopf mittels eines Fixierbolzens mit einem an der Säule angebrachten Steg gelenkig verbunden. An seinem oberen Ende weist der Linearantrieb einen in ein gabelförmiges Ende auslaufenden Kraftabnahmekopf auf, der ebenfalls mittels eines Fixierbolzens mit einem am Tragarm befestigten Steg gelenkig verbunden ist. - Der Linearantrieb
1 weist eine (in der Zeichnung nicht dargestellte) durch einen Elektromotor angetriebene Spindel auf, auf der eine mit einem Schubrohr5 verbundene Stellmutter angeordnet ist. Die Stellmutter und teilweise das Schubrohr5 sind in einem Schaftrohr6 geführt. Der Elektromotor, der z.B. über ein Schneckenradgetriebe die Spindel antreibt, ist in einem Motorgehäuse7 angeordnet. - Durch Drehung der Spindel in die eine oder andere Richtung wird das Schubrohr
5 nach oben bzw. nach unten bewegt. Dadurch wird der Tragarm und der daran hängende Patient gehoben bzw. gesenkt. - Um zu verhindern, daß bei Versagen der Stellmutter, z. B. durch Verschleiß der Gewindegänge, das Schubrohr
5 aufgrund der auf ihm lastenden Kraft abrupt in Lastrichtung des Verfahrweges der Spindel bewegt wird und dabei der Tragarm4 und der daran hängende Patient abrupt abgesenkt werden, ist, wie2 entnommen werden kann, an der in Lastrichtung L weisenden Seite der Stellmutter8 eine Sicherheitsmutter9 angeordnet. während die Stellmutter8 durch das zwar verschwenkbar aber unverdrehbar mit dem Tragarm4 verbundene Schubrohr5 verdrehsicher auf der Spindel angeordnet ist, weist die Sicherheitsmutter9 nur in der in2 dargestellten axialen Position zur Stellmutter8 eine Verdrehsicherung auf, die nachstehend noch näher erläutert wird. Diese gewährleistet, daß bei Drehung der Spindel die Sicherheitsmutter9 in der in2 gezeigten Position mit der Stellmutter8 und dem Schubrohr5 axial mitgeführt wird. - Bei Verschleiß der Gewindegänge wird die Stellmutter
8 aufgrund der auf ihr lastenden Kraft aus der in2 dargestellten Position gegen die Sicherheitsmutter9 bewegt. Die Sicherheitsmutter9 nimmt in diesem Falle die Last auf und übernimmt, wie nachstehend näher beschrieben wird, teilweise die Funktion der Stellmutter. - Die Verdrehsicherung der Sicherheitsmutter
9 gegenüber der Stellmutter8 in der in2 gezeigten Position wird durch die folgende Kupplungseinrichtung bewirkt. Die Stellmutter8 weist an ihrem zur Sicherheitsmutter9 gewandten Ende eine Vielzahl von radial nach außen stehenden Vorsprüngen10 auf, die in Form eines Kranzes um den Umfang der Stellmutter8 verteilt sind. Die Sicherheitsmutter9 weist an ihrem der Stellmutter8 zugewandten Ende eine radiale und sich über einen bestimmten axialen Bereich erstreckende Erweiterung11 auf, in die das gegenüberliegende Ende der Stellmutter8 einsteckbar ist. An der radialen Innenseite des freien Endes der Erweiterung11 ist ebenfalls eine Vielzahl von kranzförmig um den Umfang verteilten Vorsprüngen12 angeordnet, die mit den Vorsprüngen10 der Stellmutter8 eine formschlüssige Verzahnung bilden. - Wird die Stellmutter
8 aus der in2 gezeigten Position axial gegen die Sicherheitsmutter9 verschoben, so wird bei Drehung der Spindel in der einen Drehrichtung die Sicherheitsmutter9 zur Stellmutter8 aufgrund der durch die Lastbeaufschlagung bewirkten Reibung festgelegt. Die Sicherheitsmutter9 weist im Innern der Erweiterung11 eine ringförmige Stirnseite14 auf, die unter Reibschluß an der ringförmigen Stirnseite13 des gegenüberliegenden Endes der Stellmutter8 anliegt. Die Reibmomente zwischen der bei Drehung der Spindel in der anderen Drehrichtung sich mitdrehenden Sicherheitsmutter9 und der Stellmutter8 müssen so bemessen sein, daß sie die Sicherheitsmutter9 gegenüber der Stellmutter8 nicht festlegen. - Die Drehrichtung, in der die Sicherheitsmutter
9 gegenüber der Verstellmutter8 durch die Reibung zwischen den Stirnseiten13 und14 festgelegt ist, wird dadurch definiert, daß bei Drehung der Spindel in dieser Drehrichtung die funktionsfähige Stellmutter axial in Lastrichtung L bewegt wird. Die Sicherheitsmutter bewegt sich daher mit der Stellmutter8 in Lastrichtung L. Dies ermöglicht ein Verfahren der Anordnung von Sicherheitsmutter9 , Stellmutter8 und Schubrohr5 bei Verschleiß der Stellmutter8 entlang der Spindel in Lastrichtung L, wodurch bei dem in1 dargestellten Patientenlifter der Tragarm4 zusammen mit dem Patienten kontrolliert abgesenkt werden kann. - In Schubrichtung S erfolgt bei entsprechender Drehung der Spindel jedoch keine axiale Bewegung der Anordnung von Sicherheitsmutter
9 , Stellmutter8 und Schubrohr5 , da die Reibmomente zwischen den Stirnseiten der Muttern nicht ausreichen, um die Sicherheitsmutter9 in Drehrichtung der Spindel gegenüber der Stellmutter8 festzulegen. Die Sicherheitsmutter9 dreht sich also mit der Spindel mit, so daß keine axiale Bewegung entgegen der Lastrichtung L erzeugt wird. Um den Linearantrieb weiter benutzen zu können, muß die defekte Verstellmutter8 gegen eine neue funktionstüchtige Mutter ausgetauscht werden. - Die beiden Muttern
8 und9 sind aus Kunststoff im Spritzgußverfahren hergestellt. Zum Entformen der Sicherheitsmutter9 weist diese in Wandbereichen der Erweiterung11 zwischen der Stirnseite14 und den Vorsprüngen12 Öffnungen15 zum Hindurchführen von Formteilen auf, wie aus4 hervorgeht. - Die Stellmutter
8 weist an ihren zum Schubrohr5 gerichteten Ende ein zapfenförmiges Teil16 auf, das in das Schubrohr5 eingesteckt und, wie in3 gezeigt ist, durch eine Vielkeilverzahnung17 verdrehsicher festgelegt ist. Diese Verbindung eignet sich insbesondere dann, wenn die Stellmutter8 zwecks Austausches axial vom Schubrohr5 entfernt werden soll. In einer anderen Ausführung kann der Zapfen16 auch eine Gewindeverbindung mit dem Schubrohr5 aufweisen. - Ist das Schubrohr
5 unverdrehbar mit dem zu bewegenden Element der betreffenden Einrichtung, wie z. B. dem Tragarm4 des Patientenlifters, verbunden, so ist eine Verdrehsicherung an der Stellmutter8 nicht erforderlich. Dennoch kann die Stellmutter8 radial nach außen vorstehende Rippen18 aufweisen, die einerseits eine Zentrierungsfunktion der Stellmutter8 im Schaftrohr6 und andererseits eine Schaltfunktion zur Betätigung von (in der Zeichnung nicht dargestellten) Endschaltern haben. Da es wünschenswert ist, die Stellmutter8 in jeder beliebigen Winkelposition im Schaftrohr6 anzuordnen, sind die Rippen18 auf einem in der Außenwandung der Stellmutter8 drehbar gelagerten Ring19 angeordnet. Der Ring19 ist auf einem zur Sicherheitsmutter9 weisenden stufenförmig im Außendurchmesser verringerten Bereich20 gelagert und wird zur Sicherheitsmutter9 hin durch einen O-Ring21 gehalten. - Bei der vorbeschriebenen Ausführung werden die durch den Antrieb erzeugten Drehmomente auf die Verbindung zwischen Schubrohr
5 und dem bewegbaren Element, z. B. dem Tragarm4 des Patientenlifters, übertragen. Zur Entlastung dieser Verbindung kann die Stellmutter8 eine Verdrehsicherung gegenüber dem Schaftrohr6 aufweisen. In diesem Fall sind die Rippen18 an der Stellmutter8 befestigt bzw. einstückig daran angeformt. Sie greifen in entsprechend ausgebildete axiale Nuten an der Innenseite des Schaftrohres6 . -
- 1
- Linearantrieb
- 2
- Fahrgestell
- 3
- Säule
- 4
- Tragarm
- 5
- Schubrohr
- 6
- Schaftrohr
- 7
- Motorgehäuse
- 8
- Stellmutter
- 9
- Sicherheitsmutter
- 10
- Vorsprung
- 11
- Erweiterung
- 12
- Vorsprung
- 13
- Stirnseite
- 14
- Stirnseite
- 15
- Öffnung
- 16
- Zapfen
- 17
- Vielkeilverzahnung
- 18
- Rippe
- 19
- Ring
- 20
- Bereich
- 21
- O-Ring
Claims (10)
- Linearantrieb (
1 ) zum Verstellen eines bewegbaren Elements (Tragarm4 ) einer Einrichtung (Patientenlifter) mit einer antreibbaren Spindel, auf der eine mit einer Schubeinrichtung (Schubrohr5 ) verbundene Stellmutter (8 ) und an deren von der Schubrichtung abgewandten Seite eine Sicherheitsmutter (9 ) angeordnet sind, wobei die Stellmutter (8 ) unverdrehbar gehaltert ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellmutter (8 ) und die Sicherheitsmutter (9 ) durch eine Kupplungseinrichtung derart miteinander verbunden sind, daß die Sicherheitsmutter (9 ) in einer ersten Position, in der sie unter Lastbeaufschlagung an der Stellmutter (8 ) anliegt, in der einen Drehrichtung, die dadurch definiert ist, daß bei Drehung der Spindel in dieser Richtung die funktionsfähige Stellmutter (8 ) axial in Lastrichtung (L) bewegt wird, zur Stellmutter (8 ) festgelegt ist und in der anderen Drehrichtung relativ zur Stellmutter (8 ) drehbar ist und in einer zweiten, von der ersten axial beabstandeten Position in beiden Drehrichtungen zur Stellmutter (8 ) festgelegt ist. - Linearantrieb (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellmutter (8 ) und die Sicherheitsmutter (9 ) an ihren zueinander gewandten Enden ineinander einsteckbar sind und die Kupplungseinrichtung aus ersten Kupplungselementen (Stirnseiten13 ,14 ) an beiden Muttern (8 bzw.9 ), die in einer völlig eingesteckten Position in der einen Drehrichtung zusammenwirken, und aus zweiten Kupplungselementen (Vorsprüngen10 und12 ) an beiden Muttern (8 bzw.9 ) besteht, die in einer anfänglich eingesteckten Position in beiden Drehrichtungen zusammenwirken. - Linearantrieb (
1 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Kupplungselemente aus den zur Anlage aneinander dienenden Stirnseiten (13 ,14 ) der Muttern (8 bzw. 9) bestehen. - Linearantrieb (
1 ) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Stirnseiten (13 ,14 ) der Muttern (8 ,9 ) eine Unterlegscheibe oder ein Lagerkörper zur Verminderung der Gleitreibung angeordnet ist. - Linearantrieb (
1 ) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Kupplungselemente durch einen Reibschluß zusammenwirken. - Linearantrieb (
1 ) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Kupplungselemente (Vorsprünge10 ,12 ) durch einen Formschluß zusammenwirken. - Linearantrieb (
1 ) nach Anspruch 6,dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Kupplungselemente in Form von radial ineinandergreifenden Vorsprüngen (10 ,12 ) ausgebildet sind. - Linearantrieb (
1 ) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (10 ,12 ) als einer Vielzahl von radial ineinandergreifenden Vorsprüngen kranzförmig angeordnet sind. - Linearantrieb (
1 ) nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine der beiden Muttern (9 ) an ihrem der anderen Mutter (8 ) zugewandten Ende eine radiale, sich axial erstreckende Erweiterung (11 ) aufweist, die in ihrem Inneren die Stirnseite (14 ) zur Anlage an die Stirnseite (13 ) der anderen Mutter (8 ) aufweist, wobei die zweiten Kupplungselemente (Vorsprünge12 ) an der radialen Innenseite des freien Endes der Erweiterung (11 ) ausgebildet sind. - Linearantrieb (
1 ) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Erweiterung (11 ) zwischen den ersten und den zweiten Kupplungselementen (Zähnen14 bzw. Vorsprüngen12 ) radiale Öffnungen (15 ) zur Spritzguß-Herstellung der Mutter (9 ) aufweist.
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