DE19959542C2 - Vorrichtung zum Verstellen eines Kulissenelements eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches - Google Patents
Vorrichtung zum Verstellen eines Kulissenelements eines öffnungsfähigen FahrzeugdachesInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verstellen eines Kulissenelements
eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches, insbesondere eines Lamellendaches, gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1.
Eine solche gattungsgemäße Vorrichtung ist beispielsweise aus DE 195 14 585 A1 bekannt,
wobei das Kulissenelement seitlich an dem Deckel eines Schiebe-Hebedaches befestigt ist
und das Halteelement in Dachlängsrichtung verschiebbar geführt ist, um den
Deckel über das Kulissenelement zu verstellen. Die Führungsbahn des Kulissenelements ist
dabei an der Unterseite des Kulissenelements ausgebildet und tritt in Dachquerrichtung zu
beiden Seiten bezüglich des Kulissenelements stegartig hervor, so daß die Führungsbahn
insgesamt eine T-artige Struktur bildet, welche mit dem breiten Ende in das Gleitelement
eingreift. Das Gleitelement ist bezüglich des Halteelements in Dachquerrichtung
verschiebbar, um Toleranzen auszugleichen. Nachteilig ist die komplizierte Gestaltung des
Gleitelements.
Aus DE 44 15 235 C1 ist eine ähnliche Vorrichtung bekannt, bei welcher jedoch das
Kulissenelement nicht an der stegartig ausgebildeten Führungsbahn endet, sondern sich nach
unten noch weiter erstreckt, wobei das Gleitelement die zu beiden Seiten des
Kulissenelements ausgebildete Führungsbahn und den sich von der Führungsbahn nach unten
erstreckenden Bereich des Kulissenelements umgreift. Das Gleitelement ist bezüglich des
Halteelements, welches in Dachlängsrichtung verschiebbar geführt ist, feststehend.
Nachteilig ist bei diesen vorstehend genannten Vorrichtungen, daß die Kraftübertragung
jeweils nur an einer linienartigen Auflage zwischen der Führungsbahn und dem
Gleitelement erfolgt.
Aus DE 196 08 916 C1 ist ein Lamellendach bekannt, bei welchem die Befestigungselemente
für benachbarte Lamellen durch Eingriff eines Kulissenstifts, welcher fest an dem einen
Befestigungselement angebracht ist, in einen gekrümmten Kulissenschlitz bzw.
Kulissenkanal, der an dem anderen Befestigungselement ausgebildet ist, für eine relative
Verstellung zueinander miteinander in Eingriff stehen. Problematisch ist bei diesem
Führungssysstem, daß Herstellungstoleranzen leicht zu einer Schwergängigkeit des Systems
führen.
Aus DE 43 43 661 C1 ist ein Schiebehebedach bekannt, bei welchem ein Ausstellhebel mit
einer Drehfalle versehen ist, die ein zylindrisches Mittelteil und einen darüber angeordneten
Längsschlitz aufweist und mittels des zylindrischen Mittelteils in einer entsprechenden
Ausnehmung an dem Ausstellhebel drehbar gelagert ist. Der Schlitz ist vorgesehen, um in
einer bestimmten Deckelstellung ein Steuerteil aufzunehmen, welches seitlich an einer an
dem Deckel befestigten Deckelschiene vorgesehen ist und dabei in Dachquerrichtung
stegartig von der Deckelschiene absteht. Die Länge des Steuerteils entspricht der Länge des
Aufnahmeschlitzes der Drehfalle.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zum Verstellen eines
Kulissenelements eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches zu schaffen, die in ihrer
Funktionalität gegenüber Herstellungstoleranzen möglichst unempfindlich ist und dennoch
eine zuverlässige und möglichst verschleißfreie Krafteinleitung erlaubt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch 1. Bei
dieser erfindungsgemäßen Lösung ist vorteilhaft, daß sich Herstellungstoleranzen bei der
Führungsbahn aufgrund der stegartigen Ausbildung weniger stark auf die Leichtgängigkeit
des Systems auswirken als bei einer kanalartigen Ausbildung der Führungsbahn, daß die
Krafteinleitung insgesamt gleichmäßiger erfolgt und das Halteelement und das
Kulissenelement bei gleichen Bahnstärken größere Kräfte aufnehmen können. Insgesamt wird
eine wenig toleranzempfindliche, stabile und verschleißarme Verstellmechanik ermöglicht.
Vorzugsweise sind das Halteelement und das Kulissenelement an zwei aufeinanderfolgenden
seitlichen Verstellelementen für ein Lamellendach ausgebildet. Das Gleitelement ist
vorzugsweise in einer kreisförmigen Aufnahme in dem Halteelement gelagert und mit einem
Schlitz versehen, in welchem die Führungsbahn geführt ist. Zweckmäßigerweise ist die
Aufnahme für das Gleitelement mit einem Schlitz versehen, der breiter als der Schlitz des
Gleitelements ist, um eine relative Drehung der Führungsbahn zu erlauben. Vorzugsweise ist
das Gleitelement aus Kunststoff gefertigt, der in die Aufnahme eingespritzt ist.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Im Folgenden wird eine Ausführungsform der Erfindung anhand der beigefügten
Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht zweier aufeinanderfolgender, miteinander in Eingriff
stehender Befestigungselemente des Lamellendaches mit erfindungsgemäßer
Verstellmechanik;
Fig. 2 eine vergrößerte perspektivische Ansicht des Halteelements des einen
Befestigungselements aus Fig. 1, wobei das andere Befestigungselement weggelassen
ist;
Fig. 3 eine Schnittansicht des Eingriffsbereichs des Halteelements und der Führungsbahn aus
Fig. 1; und
Fig. 4 eine entsprechende Seitenansicht zu Fig. 3.
Fig. 1 zeigt eine Ansicht zweier Befestigungselemente 10 und 12, die jeweils als eine seitliche
Befestigung für zwei nicht dargestellte Lamellen eines Lamellendaches dienen, die in
Dachlängsrichtung aufeinanderfolgen. Ein solches Lamellendach ist beispielsweise aus
DE 196 08 916 C1 bekannt, wobei sich das vorliegend beschriebene Lamellendach im
wesentlichen nur durch die Gestaltung des Eingriffsbereichs, der eine Führungsbahn 14 und
ein Halteelement 16 umfaßt, von dem dort beschriebenen Lamellendach unterscheidet.
Bei der Darstellung gemäß Fig. 1 ist das Befestigungselement 12 bezüglich der
Dachlängsrichtung weiter vorn angeordnet als das Befestigungselement 10, wobei in Fig. 1
eine Stellung gezeigt ist, die einer Zwischenstellung beim Öffnen des Lamellendaches
entspricht und in welcher die beiden Befestigungselemente 10 und 12 und die daran
befestigten Lamellen aus ihrer Ruhestellung nach oben verschwenkt und zum Teil bereits
paketartig übereinander geschoben sind (in der Schließstellung würde sich das Halteelement
16 am hinteren, d. h. rechten Ende der Führungsbahn 4 befinden, während es sich in der
vollständig geöffneten Stellung am vorderen, d. h. linken Ende der Führungsbahn 14 befinden
würde). Ausgehend von der Schließstellung, in welcher die Lamellen aneinander anliegen und
einen flächigen Verbund bilden, sind benachbarte Befestigungselemente zunächst über eine
Mitnehmerfunktion in Öffnungsrichtung kraftschlüssig miteinander gekoppelt (hier nicht
dargestellt). Die fortschreitende Öffnungsbewegung bewirkt jedoch ein allmähliches
Ausschwenken der Lamellen nach oben, wobei dies von der hintersten Lamelle ausgeht. Ab
einem bestimmten relativen Schwenkwinkel zwischen benachbarten Lamellen wird die
Mitnehmerfunktion gelöst und das vordere Befestigung element 12 ist dann entlang seiner
Führungsbahn bezüglich des hinteres Befestigungselements 10 verschiebbar (üblicherweise
wird nach dem Außereingrifftreten der hier nicht dargestellten Mitnehmereinrichtung noch
eine Mitnehmerfunktion über ein kurzes Stück des Verschiebewegs durch die Anlage des
hinteren Endes 18 des vorderen Befestigungselements 12 an einer entsprechenden
Anlagefläche 20 an dem hinteren Ende einer Riegelwipp 22 aufrechterhalten; darauf soll hier
nicht näher eingegangen werden). Der gesamte hintere Bereich der Befestigungselemente 10
und 12 bildet jeweils ein Kulissenelement 24 bzw. 26, das mit einer gekrümmten
Führungsbahn 14 versehen ist, die stegartig aus einer Seitenfläche 28 hervortritt und zwei im
wesentlichen ebene und parallel zu einander verlaufend Anlageflächen 30 und 32 aufweist,
die mit entsprechenden Gegenflächen 34 und 36 in Eingriff stehen, die an einem Gleitelement
38 ausgebildet sind, welches in dem Halteelement 16 um eines Achse drehbar gelagert ist, die
senkrecht zu der Ebene steht, in welcher sich das Haltelement 16 und das Kulissenelement
26 bewegen. Das Gleitelement 38 ist gemäß Fig. 2-4 im wesentlichen zylindrisch ausgebildet
und in einer entsprechenden kreisförmigen Aufnahme in dem Halteelement 16 drehbar
gelagert. Die Anlageflächen 34 und 36 werden von eine Schlitz 40 gebildet, durch welchen
die Führungsbahn bzw. der Führungssteg 14 gleitend geführt ist. Die Abmessungen des
Schlitzes 40 sind so gewählt, daß der Führungssteg 14 in Höhenrichtung kein wesentliches
Spiel hat. Gemäß Fig. 4 kann der Schlitz an beiden Enden jeweils mit zwei gegenüber
liegenden Nasen 42 versehen sein, welche dann die eigentliche Gegenfläche für die
Anlageflächen 30 bzw. 32 des Führungsstegs 14 bilden.
Das Kulissenelement 26 ist so ausgebildet, daß die untere Anlagefläche 32 des Führungsstegs
14 in die untere Begrenzungsfläche 44 des Kulissenelements 26 übergeht, d. h. der
Führungssteg 14 bildet mit dem Kulissenelement 26 eine L-förmige Konfiguration, wobei der
Führungssteg 14 den kurzen Schenkel bildet, d. h. der Führungssteg 14 ist nur auf einer Seite
des Kulissenelements 26 ausgebildet.
Aus Fig. 2 und Fig. 4 ist ersichtlich, daß das Halteelement 16, d. h. die Lagerschale für das
Gleitelement 38, ebenfalls mit einem Schlitz 46 in Dachlängsrichtung versehen ist, der jedoch
breiter als der Schlitz 40 des Gleitelements 38 ist, um eine Drehung des Gleitelements 38 bei
durchgeführtem Führungssteg 14 in einem gewissen Winkelbereich zu erlauben.
Die seitliche Führung, d. h. die Führung in Dachquerrichtung, des Kulissenelements 26 wird
einerseits durch eine entsprechende Anlagefläche an einem Gegenhalter 48 und andererseits
durch Anlage der Stirnseite 50 des Stegs 14 an einer Anlagefläche 52, welche den Grund des
Schlitzes 40 in dem Gleitelement 38 bildet, erzielt. Alternativ kann jedoch die
dachquerrichtungsseitige Anlage zwischen Kulissenelement 26 und Halteelement 16 auch
durch entsprechende Anlageflächen außerhalb des Schlitzes 40 und des Führungsstegs 14 in
der oberen Hälfte des Gleitelements 38 erzielt werden.
Der Führungssteg 14, wie das gesamte Kulissenelement 26, und das Halteelement 16 sind
vorzugsweise aus Metall, während das Gleitelement 38 vorzugsweise aus Kunststoff ist,
wobei das Gleitelement 38 vorzugsweise in die kreisförmige Aufnahme in dem Halteelement
16 eingespritzt ist. Durch den Schrumpfungsprozess nach dem Spritzen stellt sich selbsttätig
das geeignete Spiel zwischen der Aufnahme in dem Halteelement 16 und dem Gleitelement
38 ein, so daß diese Verbindung passungsgenau und trotzdem leicht gängig ist.
Da der Führungssteg wesentlich dünner als ein entsprechender Führungskanal ausgebildet
sein kann, ist einerseits die Toleranzempfindlichkeit der Führung wesentlich geringer und
andererseits kann die Bauhöhe in Höhenrichtung des Kulissenelements 26 verringert werden.
Aufgrund der Krümmung der Führungsbahn 14 bewirkt eine gleitende Verschiebung des
Kulissenelements 26 bezüglich des Halteelements 16 ein Ausschwenken des
Kulissenelements 26 und damit des Befestigungselements 12 bezüglich des
Befestigungselements 10. Die daraus resultierende relative Verdrehung wird im wesentlichen
ohne Erhöhung der Reibungskraft zwischen Gleitelement 38 und Führungssteg 14 durch eine
Verdrehung des Gleitelements 38 in der kreisförmigen Aufnahme in dem Halteelement 16
ausgeglichen. Auf diese Weise wird bei einfacher Herstellbarkeit eine kompakte und
toleranzunempfindliche leichtgängige und zuverlässige Verstellmechanik für die
Befestigungselemente eines Lamellendaches geschaffen.
Claims (14)
1. Vorrichtung zum Verstellen eines Kulissenelements (26) eines öffnungsfähigen
Fahrzeugdaches, mit einem Halteelement (16), welches mit dem Kulissenelement derart
in Eingriff steht, daß das Kulissenelement und das Halteelement entlang einer an dem
Kulissenelement ausgebildeten Führungsbahn (14) relativ zueinander verschiebbar sind,
die stegartig aus dem Kulissenelement hervortritt und von einem an dem Halteelement
ausgebildeten Gleitelement (38) umgriffen wird, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gleitelement (38) bezüglich des Halteelements (16) um eine Achse drehbar ist, die
senkrecht auf der Ebene steht, in welcher sich das Kulissenelement (26) bzw. das
Halteelement (16) bewegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitelement (38) in
einer kreisförmigen Aufnahme in dem Halteelement (16) gelagert ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitelement (38) mit
einem Schlitz (40) versehen ist, in welchem die Führungsbahn (14) geführt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahn (14)
zwei gegenüberliegende Anlageflächen (30, 32) aufweist, die mit Gegenflächen (34, 36)
an dem Gleitelement (38) in Gleiteingriff stehen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlageflächen (30,
32) der Führungsbahn (14) in etwa eben und parallel zueinander sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (40) des
Gleitelements (38) an den beiden Enden jeweils mit zwei gegenüberliegenden Nasen
(42) versehen ist, welche die Gegenflächen für die Anlageflächen (30, 32) der
Führungsbahn (14) bilden.
7. Vorrichtung nach Anspruch 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme für
das Gleitelement (38) mit einem Schlitz (46) versehen ist, der breiter als der Schlitz (40)
des Gleitelements ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden des
Schlitzes (40) des Gleitelements (38) eine Anlagefläche (50) für die Stirnfläche (52) der
Führungsbahn (14) bildet.
9. Vorrichtung nach Anspruch 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Bereich
außerhalb des Schlitzes (40) des Gleitelements (38) eine Anlagefläche für eine
Gegenfläche des Halteelements (16) bildet.
10. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine der beiden
Anlageflächen (32) der Führungsbahn (14) in eine Begrenzungsfläche (44) des
Kulissenelements (26) übergeht, wobei sich eine L-förmige Konfiguration ergibt.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Führungsbahn (14) und das Halteelement (16) aus Metall sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gleitelement (38) aus Kunststoff ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitelement (38) in
die Aufnahme eingespritzt ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das Halteelement (16) und das Kulissenelement (26) an zwei aufeinanderfolgenden
seitlichen Befestigungselementen (10, 12) für ein Lamellendach ausgebildet sind.
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