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DE19959542C2 - Vorrichtung zum Verstellen eines Kulissenelements eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches - Google Patents

Vorrichtung zum Verstellen eines Kulissenelements eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches

Info

Publication number
DE19959542C2
DE19959542C2 DE19959542A DE19959542A DE19959542C2 DE 19959542 C2 DE19959542 C2 DE 19959542C2 DE 19959542 A DE19959542 A DE 19959542A DE 19959542 A DE19959542 A DE 19959542A DE 19959542 C2 DE19959542 C2 DE 19959542C2
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DE
Germany
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sliding element
sliding
slot
link
guide track
Prior art date
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Application number
DE19959542A
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English (en)
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DE19959542A1 (de
Inventor
Manfred Faerber
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Webasto SE
Original Assignee
Webasto Vehicle Systems International GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Webasto Vehicle Systems International GmbH filed Critical Webasto Vehicle Systems International GmbH
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Priority to US09/732,929 priority patent/US6382713B2/en
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Application granted granted Critical
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/02Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes
    • B60J7/04Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes with rigid plate-like element or elements, e.g. open roofs with harmonica-type folding rigid panels
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  • Lock And Its Accessories (AREA)
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verstellen eines Kulissenelements eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches, insbesondere eines Lamellendaches, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Eine solche gattungsgemäße Vorrichtung ist beispielsweise aus DE 195 14 585 A1 bekannt, wobei das Kulissenelement seitlich an dem Deckel eines Schiebe-Hebedaches befestigt ist und das Halteelement in Dachlängsrichtung verschiebbar geführt ist, um den Deckel über das Kulissenelement zu verstellen. Die Führungsbahn des Kulissenelements ist dabei an der Unterseite des Kulissenelements ausgebildet und tritt in Dachquerrichtung zu beiden Seiten bezüglich des Kulissenelements stegartig hervor, so daß die Führungsbahn insgesamt eine T-artige Struktur bildet, welche mit dem breiten Ende in das Gleitelement eingreift. Das Gleitelement ist bezüglich des Halteelements in Dachquerrichtung verschiebbar, um Toleranzen auszugleichen. Nachteilig ist die komplizierte Gestaltung des Gleitelements.
Aus DE 44 15 235 C1 ist eine ähnliche Vorrichtung bekannt, bei welcher jedoch das Kulissenelement nicht an der stegartig ausgebildeten Führungsbahn endet, sondern sich nach unten noch weiter erstreckt, wobei das Gleitelement die zu beiden Seiten des Kulissenelements ausgebildete Führungsbahn und den sich von der Führungsbahn nach unten erstreckenden Bereich des Kulissenelements umgreift. Das Gleitelement ist bezüglich des Halteelements, welches in Dachlängsrichtung verschiebbar geführt ist, feststehend.
Nachteilig ist bei diesen vorstehend genannten Vorrichtungen, daß die Kraftübertragung jeweils nur an einer linienartigen Auflage zwischen der Führungsbahn und dem Gleitelement erfolgt.
Aus DE 196 08 916 C1 ist ein Lamellendach bekannt, bei welchem die Befestigungselemente für benachbarte Lamellen durch Eingriff eines Kulissenstifts, welcher fest an dem einen Befestigungselement angebracht ist, in einen gekrümmten Kulissenschlitz bzw. Kulissenkanal, der an dem anderen Befestigungselement ausgebildet ist, für eine relative Verstellung zueinander miteinander in Eingriff stehen. Problematisch ist bei diesem Führungssysstem, daß Herstellungstoleranzen leicht zu einer Schwergängigkeit des Systems führen.
Aus DE 43 43 661 C1 ist ein Schiebehebedach bekannt, bei welchem ein Ausstellhebel mit einer Drehfalle versehen ist, die ein zylindrisches Mittelteil und einen darüber angeordneten Längsschlitz aufweist und mittels des zylindrischen Mittelteils in einer entsprechenden Ausnehmung an dem Ausstellhebel drehbar gelagert ist. Der Schlitz ist vorgesehen, um in einer bestimmten Deckelstellung ein Steuerteil aufzunehmen, welches seitlich an einer an dem Deckel befestigten Deckelschiene vorgesehen ist und dabei in Dachquerrichtung stegartig von der Deckelschiene absteht. Die Länge des Steuerteils entspricht der Länge des Aufnahmeschlitzes der Drehfalle.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zum Verstellen eines Kulissenelements eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches zu schaffen, die in ihrer Funktionalität gegenüber Herstellungstoleranzen möglichst unempfindlich ist und dennoch eine zuverlässige und möglichst verschleißfreie Krafteinleitung erlaubt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch 1. Bei dieser erfindungsgemäßen Lösung ist vorteilhaft, daß sich Herstellungstoleranzen bei der Führungsbahn aufgrund der stegartigen Ausbildung weniger stark auf die Leichtgängigkeit des Systems auswirken als bei einer kanalartigen Ausbildung der Führungsbahn, daß die Krafteinleitung insgesamt gleichmäßiger erfolgt und das Halteelement und das Kulissenelement bei gleichen Bahnstärken größere Kräfte aufnehmen können. Insgesamt wird eine wenig toleranzempfindliche, stabile und verschleißarme Verstellmechanik ermöglicht.
Vorzugsweise sind das Halteelement und das Kulissenelement an zwei aufeinanderfolgenden seitlichen Verstellelementen für ein Lamellendach ausgebildet. Das Gleitelement ist vorzugsweise in einer kreisförmigen Aufnahme in dem Halteelement gelagert und mit einem Schlitz versehen, in welchem die Führungsbahn geführt ist. Zweckmäßigerweise ist die Aufnahme für das Gleitelement mit einem Schlitz versehen, der breiter als der Schlitz des Gleitelements ist, um eine relative Drehung der Führungsbahn zu erlauben. Vorzugsweise ist das Gleitelement aus Kunststoff gefertigt, der in die Aufnahme eingespritzt ist.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Im Folgenden wird eine Ausführungsform der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht zweier aufeinanderfolgender, miteinander in Eingriff stehender Befestigungselemente des Lamellendaches mit erfindungsgemäßer Verstellmechanik;
Fig. 2 eine vergrößerte perspektivische Ansicht des Halteelements des einen Befestigungselements aus Fig. 1, wobei das andere Befestigungselement weggelassen ist;
Fig. 3 eine Schnittansicht des Eingriffsbereichs des Halteelements und der Führungsbahn aus Fig. 1; und
Fig. 4 eine entsprechende Seitenansicht zu Fig. 3.
Fig. 1 zeigt eine Ansicht zweier Befestigungselemente 10 und 12, die jeweils als eine seitliche Befestigung für zwei nicht dargestellte Lamellen eines Lamellendaches dienen, die in Dachlängsrichtung aufeinanderfolgen. Ein solches Lamellendach ist beispielsweise aus DE 196 08 916 C1 bekannt, wobei sich das vorliegend beschriebene Lamellendach im wesentlichen nur durch die Gestaltung des Eingriffsbereichs, der eine Führungsbahn 14 und ein Halteelement 16 umfaßt, von dem dort beschriebenen Lamellendach unterscheidet.
Bei der Darstellung gemäß Fig. 1 ist das Befestigungselement 12 bezüglich der Dachlängsrichtung weiter vorn angeordnet als das Befestigungselement 10, wobei in Fig. 1 eine Stellung gezeigt ist, die einer Zwischenstellung beim Öffnen des Lamellendaches entspricht und in welcher die beiden Befestigungselemente 10 und 12 und die daran befestigten Lamellen aus ihrer Ruhestellung nach oben verschwenkt und zum Teil bereits paketartig übereinander geschoben sind (in der Schließstellung würde sich das Halteelement 16 am hinteren, d. h. rechten Ende der Führungsbahn 4 befinden, während es sich in der vollständig geöffneten Stellung am vorderen, d. h. linken Ende der Führungsbahn 14 befinden würde). Ausgehend von der Schließstellung, in welcher die Lamellen aneinander anliegen und einen flächigen Verbund bilden, sind benachbarte Befestigungselemente zunächst über eine Mitnehmerfunktion in Öffnungsrichtung kraftschlüssig miteinander gekoppelt (hier nicht dargestellt). Die fortschreitende Öffnungsbewegung bewirkt jedoch ein allmähliches Ausschwenken der Lamellen nach oben, wobei dies von der hintersten Lamelle ausgeht. Ab einem bestimmten relativen Schwenkwinkel zwischen benachbarten Lamellen wird die Mitnehmerfunktion gelöst und das vordere Befestigung element 12 ist dann entlang seiner Führungsbahn bezüglich des hinteres Befestigungselements 10 verschiebbar (üblicherweise wird nach dem Außereingrifftreten der hier nicht dargestellten Mitnehmereinrichtung noch eine Mitnehmerfunktion über ein kurzes Stück des Verschiebewegs durch die Anlage des hinteren Endes 18 des vorderen Befestigungselements 12 an einer entsprechenden Anlagefläche 20 an dem hinteren Ende einer Riegelwipp 22 aufrechterhalten; darauf soll hier nicht näher eingegangen werden). Der gesamte hintere Bereich der Befestigungselemente 10 und 12 bildet jeweils ein Kulissenelement 24 bzw. 26, das mit einer gekrümmten Führungsbahn 14 versehen ist, die stegartig aus einer Seitenfläche 28 hervortritt und zwei im wesentlichen ebene und parallel zu einander verlaufend Anlageflächen 30 und 32 aufweist, die mit entsprechenden Gegenflächen 34 und 36 in Eingriff stehen, die an einem Gleitelement 38 ausgebildet sind, welches in dem Halteelement 16 um eines Achse drehbar gelagert ist, die senkrecht zu der Ebene steht, in welcher sich das Haltelement 16 und das Kulissenelement 26 bewegen. Das Gleitelement 38 ist gemäß Fig. 2-4 im wesentlichen zylindrisch ausgebildet und in einer entsprechenden kreisförmigen Aufnahme in dem Halteelement 16 drehbar gelagert. Die Anlageflächen 34 und 36 werden von eine Schlitz 40 gebildet, durch welchen die Führungsbahn bzw. der Führungssteg 14 gleitend geführt ist. Die Abmessungen des Schlitzes 40 sind so gewählt, daß der Führungssteg 14 in Höhenrichtung kein wesentliches Spiel hat. Gemäß Fig. 4 kann der Schlitz an beiden Enden jeweils mit zwei gegenüber liegenden Nasen 42 versehen sein, welche dann die eigentliche Gegenfläche für die Anlageflächen 30 bzw. 32 des Führungsstegs 14 bilden.
Das Kulissenelement 26 ist so ausgebildet, daß die untere Anlagefläche 32 des Führungsstegs 14 in die untere Begrenzungsfläche 44 des Kulissenelements 26 übergeht, d. h. der Führungssteg 14 bildet mit dem Kulissenelement 26 eine L-förmige Konfiguration, wobei der Führungssteg 14 den kurzen Schenkel bildet, d. h. der Führungssteg 14 ist nur auf einer Seite des Kulissenelements 26 ausgebildet.
Aus Fig. 2 und Fig. 4 ist ersichtlich, daß das Halteelement 16, d. h. die Lagerschale für das Gleitelement 38, ebenfalls mit einem Schlitz 46 in Dachlängsrichtung versehen ist, der jedoch breiter als der Schlitz 40 des Gleitelements 38 ist, um eine Drehung des Gleitelements 38 bei durchgeführtem Führungssteg 14 in einem gewissen Winkelbereich zu erlauben.
Die seitliche Führung, d. h. die Führung in Dachquerrichtung, des Kulissenelements 26 wird einerseits durch eine entsprechende Anlagefläche an einem Gegenhalter 48 und andererseits durch Anlage der Stirnseite 50 des Stegs 14 an einer Anlagefläche 52, welche den Grund des Schlitzes 40 in dem Gleitelement 38 bildet, erzielt. Alternativ kann jedoch die dachquerrichtungsseitige Anlage zwischen Kulissenelement 26 und Halteelement 16 auch durch entsprechende Anlageflächen außerhalb des Schlitzes 40 und des Führungsstegs 14 in der oberen Hälfte des Gleitelements 38 erzielt werden.
Der Führungssteg 14, wie das gesamte Kulissenelement 26, und das Halteelement 16 sind vorzugsweise aus Metall, während das Gleitelement 38 vorzugsweise aus Kunststoff ist, wobei das Gleitelement 38 vorzugsweise in die kreisförmige Aufnahme in dem Halteelement 16 eingespritzt ist. Durch den Schrumpfungsprozess nach dem Spritzen stellt sich selbsttätig das geeignete Spiel zwischen der Aufnahme in dem Halteelement 16 und dem Gleitelement 38 ein, so daß diese Verbindung passungsgenau und trotzdem leicht gängig ist.
Da der Führungssteg wesentlich dünner als ein entsprechender Führungskanal ausgebildet sein kann, ist einerseits die Toleranzempfindlichkeit der Führung wesentlich geringer und andererseits kann die Bauhöhe in Höhenrichtung des Kulissenelements 26 verringert werden.
Aufgrund der Krümmung der Führungsbahn 14 bewirkt eine gleitende Verschiebung des Kulissenelements 26 bezüglich des Halteelements 16 ein Ausschwenken des Kulissenelements 26 und damit des Befestigungselements 12 bezüglich des Befestigungselements 10. Die daraus resultierende relative Verdrehung wird im wesentlichen ohne Erhöhung der Reibungskraft zwischen Gleitelement 38 und Führungssteg 14 durch eine Verdrehung des Gleitelements 38 in der kreisförmigen Aufnahme in dem Halteelement 16 ausgeglichen. Auf diese Weise wird bei einfacher Herstellbarkeit eine kompakte und toleranzunempfindliche leichtgängige und zuverlässige Verstellmechanik für die Befestigungselemente eines Lamellendaches geschaffen.

Claims (14)

1. Vorrichtung zum Verstellen eines Kulissenelements (26) eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches, mit einem Halteelement (16), welches mit dem Kulissenelement derart in Eingriff steht, daß das Kulissenelement und das Halteelement entlang einer an dem Kulissenelement ausgebildeten Führungsbahn (14) relativ zueinander verschiebbar sind, die stegartig aus dem Kulissenelement hervortritt und von einem an dem Halteelement ausgebildeten Gleitelement (38) umgriffen wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitelement (38) bezüglich des Halteelements (16) um eine Achse drehbar ist, die senkrecht auf der Ebene steht, in welcher sich das Kulissenelement (26) bzw. das Halteelement (16) bewegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitelement (38) in einer kreisförmigen Aufnahme in dem Halteelement (16) gelagert ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitelement (38) mit einem Schlitz (40) versehen ist, in welchem die Führungsbahn (14) geführt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahn (14) zwei gegenüberliegende Anlageflächen (30, 32) aufweist, die mit Gegenflächen (34, 36) an dem Gleitelement (38) in Gleiteingriff stehen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlageflächen (30, 32) der Führungsbahn (14) in etwa eben und parallel zueinander sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (40) des Gleitelements (38) an den beiden Enden jeweils mit zwei gegenüberliegenden Nasen (42) versehen ist, welche die Gegenflächen für die Anlageflächen (30, 32) der Führungsbahn (14) bilden.
7. Vorrichtung nach Anspruch 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme für das Gleitelement (38) mit einem Schlitz (46) versehen ist, der breiter als der Schlitz (40) des Gleitelements ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden des Schlitzes (40) des Gleitelements (38) eine Anlagefläche (50) für die Stirnfläche (52) der Führungsbahn (14) bildet.
9. Vorrichtung nach Anspruch 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Bereich außerhalb des Schlitzes (40) des Gleitelements (38) eine Anlagefläche für eine Gegenfläche des Halteelements (16) bildet.
10. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine der beiden Anlageflächen (32) der Führungsbahn (14) in eine Begrenzungsfläche (44) des Kulissenelements (26) übergeht, wobei sich eine L-förmige Konfiguration ergibt.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahn (14) und das Halteelement (16) aus Metall sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitelement (38) aus Kunststoff ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitelement (38) in die Aufnahme eingespritzt ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (16) und das Kulissenelement (26) an zwei aufeinanderfolgenden seitlichen Befestigungselementen (10, 12) für ein Lamellendach ausgebildet sind.
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