DE19958046B4 - Fingerschutzprofil für eine Tür - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft zum einen ein Fingerschutzprofil für eine Tür, insbesondere eine Fahrzeugtür, mit mindestens einer im Kopfbereich des Profiles angeordneten Hohlkammer, die mit einem Druckwellenschalter verbunden ist, wobei das Fingerschutzprofil eine zweite Hohlkammer aufweist, die mit dem Druckwellenschalter der ersten Hohlkammer in Verbindung steht, und zum anderen ein Fingerschutzprofil für eine Tür, insbesondere eine Fahrzeugtür mit zwei Hohlkammern, wobei jede Hohlkammer eine elektrisch arbeitende Sicherheitsschaltleiste aufweist, wobei mindestens eine zweite Hohlkammer im Fußbereich des Fingerschutzprofiles angeordnet ist.
- Fingerschutzprofile an Türen, insbesondere Fahrzeugtüren, dienen dazu, sicherzustellen, dass, wenn sich Personen innerhalb einer sich schließenden Tür befinden, diese Tür quasi automatisch wieder in Offenstellung geht. Das heißt, an dem Fingerschutzprofil sind entsprechende Sensoren elektrischer oder pneumatischer Art vorgesehen, die die Türöffnung dann bewirken, wenn sich in der sich schließenden Tür ein Gegenstand befindet.
- Bei einem Fingerschutzprofil der eingangs genannten Art erfolgt die Öffnung nun derart, dass durch den Gegenstand zwischen den beiden Türen oder zwischen Tür und Rahmen die Hohlkammer im Fingerschutzprofil gestaucht wird, mit der Folge, dass sich eine pneumatische Druckwelle ausbildet, die von einem sogenannten Druckwellenschalter erfasst wird. Durch den Druckwellenschalter erhält der Pneumatikantrieb für die Tür das Signal zur Wiederöffnung der Tür.
- Bei der elektrischen Variante des Fingerschutzprofils mit einer elektrisch arbeitenden Sicherheitsschaltleiste wird bei Verformung der Hohlkammer mechanisch Druck auf die Schaltleiste ausgeübt mit der Folge, dass durch den Druck in der Schaltleiste ein elektrischer Kontakt geschlossen wird, wodurch der Pneumatikantrieb für die Tür entsprechend aktiviert wird.
- Nun ist bekannt, dass insbesondere an Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs durch Vandalismus große Schäden verursacht werden. So hat sich insbesondere herausgestellt, dass derartige Fingerschutzprofile mit Messern aufgeschlitzt werden. Die Folge hiervon ist, dass dann, wenn die Hohlkammer des Fingerschutzprofiles nicht mehr dicht ist, kein Signal zum Druckwellenschalter gelangen kann. Mithin ist eine Notöffnung der Tür nicht mehr möglich. Eine Notöffnung der Tür ist gleichfalls dann nicht mehr möglich, wenn die Schaltleiste beschädigt, also z. B. durchtrennt ist.
- In diesem Zusammenhang ist aus der
DE 35 45 057 A1 eine Unfallschutzleiste für ein Tor bekannt; diese Unfallschutzleiste zeigt auf ihrer Kopfseite zwei nebeneinander angeordnete Hohlkammern, die über Verbindungsleitungen mit einem Druck-Signal-Wandler in Verbindung stehen. Obwohl bei dieser Unfallschutzleiste zwei Hohlkammern vorgesehen sind, besteht dennoch die Gefahr der Zerstörung beider Hohlkammern, da diese unmittelbar nebeneinander liegen. - Aus der
DE 32 32 369 C2 ist des Weiteren ein elastisches Profil an einer Schließkante einer Abdeckung, z. B. einer Schwenktür oder einer Schiebetür oder auch eines Rolltores bekannt, bei der im Fußbereich zwei Hohlkammern angeordnet sind. Zwar ist das Fingerschutzprofil gemäß dieser Literaturstelle im gewissen Umfang auch vandalismussicher; dies insofern, als dort die Schaltschutzleisten im Fußbereich angeordnet sind. Allerdings und hierauf bleibt insbesondere hinzuweisen, zeichnet sich dieses Profil durch eine erhebliche Trägheit aus. Dies insbesondere deshalb, weil üblicherweise bei eingeklemmtem Gegenstand das Fingerschutzprofil im Kopfbereich beansprucht wird. Für die Funktion des Fingerschutzprofiles gemäß dieser Literaturstelle ist nun erforderlich, dass sich der im Kopfbereich dieses Profiles aufbauende Druck bis in den Fußbereich fortsetzt. Hierzu sind – wie ohne Weiteres erkennbar – erhebliche Verformungen erforderlich. Dies bedeutet, dass eine Person, die sich gegebenenfalls im Bereich eines derartigen Fingerschutzprofiles befindet, einem erheblichen Druck ausgesetzt ist, bevor die Verformung des Fingerschutzprofiles einen derartigen Wert annimmt, dass die Schaltleisten im Fuß des Fingerschutzprofiles schlussendlich ansprechen. - Die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe besteht demzufolge darin, bei einem Fingerschutzprofil für eine Tür sicherzustellen, dass auch bei Zerstörung des Kopfbereiches des Fingerschutzprofiles, und damit einhergehender Zerstörung der dort angeordneten Haupthohlkammer die Funktionstüchtigkeit des Fingerschutzprofiles und damit der Tür nach wie vor gewährleistet ist.
- Die Aufgabe wird jeweils durch die in den Ansprüchen 1 und 2 genannten Merkmale gelöst.
- Das bedeutet, dass, selbst wenn die Haupthohlkammer beschädigt ist, durch die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitshohlkammer, die im Fußbereich des Fingerschutzprofiles liegt, und infolgedessen für Beschädigungen schlechter zugänglich ist, die Tür insgesamt für Beschädigungen schlechter zugänglich ist, die Tür insgesamt nach wie vor funktionstüchtig ist. Dies ist bei Einsatz eines Fingerschutzprofiles mit zwei im Kopfbereich parallel zueinander verlaufender Hohlkammern nicht gewährleistet, da bei einem Schnitt, beispielsweise mit Hilfe eines Messers quer zur Längsachse des Fingerschutzprofiles mit hoher Wahrscheinlichkeit beide Hohlkammern zerstört werden.
- In Bezug auf den zweiten Anspruch ist zu vermerken, dass dieses Fingerschutzprofil nicht nur vandalismussicher ist, sondern darüber hinaus ein schnelles Ansprechverhalten zeigt.
- Weitere vorteilhafte Merkmale und Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
- Um zu gewährleisten, dass bei Verformung der Haupthohlkammer sich auch die Sicherheitshohlkammer entsprechend verformt, mit der Folge, dass sich eine Druckwelle ausbildet, bzw. dass bei Verformung auf die Schaltleiste in der Sicherheitshohlkammer Druck ausgeübt wird, sind die beiden Hohlkammern durch eine Anordnung von Stegen derart miteinander verbunden, dass, wie bereits ausgeführt, eine Verformung der ersten kopfseitigen Hohlkammer zu einer Verformung der zweiten Sicherheitshohlkammer führt.
- Hierbei ist die Anordnung aus Stegen vorteilhaft durch einen Körper verbunden, der der Übertragung der auf die Stege ausgeübten Kraft bei Verformung der Haupthohlkammer auf die Sicherheitshohlkammer dient. Im Einzelnen ist vorgesehen, dass die Haupthohlkammer durch mindestens zwei Stege und die jeweilige Außenwandung auf der Kopf- und der Fußseite des Fingerschutzprofiles gebildet wird. Darüber hinaus zeigt der Körper ebenfalls Stege zu den Seitenwandungen des Fingerschutzprofiles, wobei unter Seitenwandungen die Wände des Fingerschutzprofiles gemeint sind, die im Wesentlichen parallel zur Oberfläche der Tür beziehungsweise der Fahrzeugwandung verlaufen.
- Weiterhin ist vorgesehen, dass der Körper, der insbesondere hohl ausgebildet ist, um eine höhere Steifigkeit zu erzeugen, im Bereich der Hohlkammern Ausbauchungen aufweist, die auf den Kopf beziehungsweise die fußseitige Stirnwand der jeweiligen Hohlkammern gerichtet sind. Insbesondere durch eine derartige Ausbauchungen im Bereich der Haupthohlkammer wird gewährleistet, dass bei Verformung der Haupthohlkammer sich diese Verformung unmittelbar bis in die Sicherheitshohlkammer fortsetzt.
- Vorteilhaft sind sowohl die Stege als auch der Körper aus elastisch nachgiebigem Material ausgebildet, so dass insgesamt keine Verletzungsgefahr für Personen, die mit ihren Extremitäten zwischen die Türen geraten sind, zu befürchten ist.
- Das Fingerschutzprofil zeigt kopfseitig darüber hinaus mindestens eine Dichtlippe zur Abdichtung der Türöffnung bei geschlossener Tür gegen Spritzwasser und ist vorteilhaft steckbar mit der Tür oder der Fahrzeugwandung verbindbar.
- Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft näher erläutert.
-
1 zeigt ein Paar der erfindungsgemäßen Fingerschutzprofile in einer Draufsicht mit einer pneumatisch arbeitenden Sicherheitseinrichtung; -
2 zeigt ein Fingerschutzprofil im Schnitt; -
3 zeigt ein Schnitt gemäß der Linie III/III aus2 ; -
4 zeigt ein Schnitt gemäß der Linie IV/IV aus2 ; -
5 zeigt ein Paar der erfindungsgemäßen Fingerschutzprofile in einer Draufsicht mit einer elektrisch arbeitenden Sicherheitsschaltleiste. - In der Zeichnung gemäß den
1 bis4 sind zwei derartige Fingerschutzprofile1 dargestellt, die jeweils an dem Rahmen2 einer Tür einklipsbar angeordnet sind. Ein jedes Fingerschutzprofil1 zeigt hierbei eine vordere Seitenwand10 , eine hintere Seitenwand20 und eine stirnseitige Wand30 . Darüber hinaus befindet sich im Inneren des Fingerschutzprofiles der Körper40 , von dem mehrere Stege41 ,42 ,43 ,44 ,45 und46 nach Art der Beine einer Spinne abgehen und mit der jeweiligen Außenwand verbunden sind. Im Einzelnen wird die sogenannte Haupthohlkammer50 , die ebenso wie die Sicherheitshohlkammer60 luftdicht abgeschlossen ist, hierbei durch die stirnseitige, also am Kopfende angeordnete Wand30 und die beiden Stege44 und45 gebildet. Der Körper40 weist im Bereich der Haupthohlkammer die Ausbuchtung47 auf, die dafür sorgt, dass bei Druck auf die Wand30 sich die Verformung der Wand30 unmittelbar durch den Körper40 bis in die Sicherheitshohlkammer60 fortsetzt, die durch die beiden Stege41 ,42 und die fußseitige Stirnwand70 gebildet wird, die an ihrem gegenüberliegenden Ende einen pfeilförmigen Haken80 zur Anordnung in dem Türrahmen2 aufweist. Die beiden Hohlkammern50 ,60 sind hierbei mit dem nicht dargestellten Druckwellenschalter verbunden. Die Sicherheitshohlkammer60 weist ebenfalls eine Ausbauchung48 auf, die flacher gehalten ist als die Ausbauchung47 . - Egal, von welcher Seite nun das Fingerschutzprofil bei beschädigter Haupthohlkammer
50 verformt wird, durch den Körper40 mit den Stegen41 bis46 wird immer erreicht, dass sich die Sicherheitshohlkammer ebenfalls verformt, so dass sich dort eine Druckwelle ausbilden kann, die von dem Druckwellenschalter erfasst wird. - Darüber hinaus zeigt das Fingerschutzprofil die Dichtlippe
90 , die in Zusammenarbeit mit der Dichtlippe des benachbarten Fingerschutzprofiles für eine Abdichtung des Zwischenraumes zwischen den beiden Fingerschutzprofilen sorgt. - Die Art der Führung des Schlauches zur Verbindung der beiden Hohlkammern, nämlich der Haupthohlkammer
50 und der Sicherheitshohlkammer60 , und die Verbindung des Schlauches mit dem Druckwellenschalter ergibt sich im Einzelnen aus den2 bis4 .2 stellt hierbei einen Schnitt dar, wobei die Strichelung des Fingerschutzprofilkörpers der besseren Übersicht halber weggelassen wurde. - Gemäß der Darstellung in
2 sind die Haupthohlkammer50 und die Sicherheitshohlkammer60 durch eine insgesamt mit100 bezeichnete Schlauchverbindung untereinander verbunden. Die Verbindung ergibt sich im Einzelnen aus den3 und4 . So ist aus3 ein Stopfen51 zur Abdichtung der Haupthohlkammer50 vorgesehen, wobei durch den Stopfen51 hindurch die insgesamt mit100 bezeichnete Schlauchleitung in die Haupthohlkammer50 hineinragt. Hierbei ist in dem Stopfen ein festes Rohrstück101 eingelassen, an den sich ein Schlauch102 anschließt. Der Schlauch102 wird innerhalb des Profilkörpers1 derart zur Sicherheitshohlkammer60 geführt, dass der Schlauch entlang eines relativ langen Weges verläuft, und somit ein großer Strömungswiderstand durch den Schlauch erzeugt wird. Kurz vor Erreichen der Sicherheitshohlkammer60 gabelt sich der Schlauch durch ein Y-förmiges Verbindungselement120 , mit einem Schlauch112 und einem Rohrstück110 , das durch den Stopfen61 in die Kammer60 ragt. Aus4 ergibt sich im Einzelnen die Anbindung des Schlauchsystems100 an die Sicherheitshohlkammer60 . Das Y-förmige Verbindungselement120 ist endseitig mit dem nicht dargestellten Druckwellenschalter verbunden. Aus4 ist ein Pfeil erkennbar, der die Richtung des Schlauches102 zur Haupthohlkammer50 andeutet. - Wenn nun die Haupthohlkammer
50 beschädigt wird, dann besteht aufgrund der langen Schlauchverbindung100 und damit verbunden mit dem hohen Strömungswiderstand keine Gefahr, dass durch die Schlauchverbindung die Luft aus der Sicherheitshohlkammer in die Haupthohlkammer abströmt. Vielmehr wird es so sein, dass selbst bei beschädigter Haupthohlkammer50 bei Verformung der Sicherheitshohlkammer60 der Druckwellenschalter aktiviert wird. - Bei der weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Haupt- und die Sicherheitshohlkammer
50 ,60 jeweils eine Sicherheitsschaltleiste200 ,210 aufweisen, die sich entlang der Länge der jeweiligen Hohlkammer erstrecken. Hierbei ist nicht mehr erforderlich, dass die beiden Hohlkammern luftdicht abgeschlossen sind; es reicht lediglich aus, dass bei Verformung der Kammern die jeweilige Schaltleiste durch die Wandung der Hohlkammer, im Einzelnen also die Ausbauchungen47 ,48 tangiert werden, um einen elektrischen Kontakt zu schließen mit der Folge, dass der Pneumatikantrieb der Tür einen entsprechenden Impuls zum Öffnen der Tür erhält.
Claims (14)
- Fingerschutzprofil für eine Tür, insbesondere eine Fahrzeugtür, mit mindestens einer im Kopfbereich des Profils angeordneten Hohlkammer, die mit einem Druckwellenschalter verbunden ist, wobei das Fingerschutzprofil eine zweite Hohlkammer aufweist, die mit dem Druckwellenschalter der ersten Hohlkammer in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Hohlkammer (
60 ) als Sicherheitshohlkammer gegenüberliegend, also im Fußbereich zu der ersten Hohlkammer (50 ) im Fingerschutzprofil (1 ) angeordnet ist, wobei die beiden Hohlkammern (50 ,60 ) durch eine Anordnung aus Stegen (41 –46 ) derart verbunden sind, dass eine Verformung der ersten, kopfseitigen Hohlkammer (50 ) zu einer Verformung der als Sicherheitshohlkammer (60 ) dienenden zweiten Hohlkammer führt. - Fingerschutzprofil für eine Tür, insbesondere eine Fahrzeugtür, mit zwei Hohlkammern, wobei jede Hohlkammer eine elektrisch arbeitende Sicherheitsschaltleiste aufweist, wobei mindestens eine zweite Hohlkammer im Fußbereich des Fingerschutzprofils angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Hohlkammer (
60 ) im Kopfbereich des Fingerschutzprofils vorgesehen ist, wobei die beiden Hohlkammern (50 ,60 ) durch eine Anordnung aus Stegen (41 –46 ) derart verbunden sind, dass eine Verformung der ersten, kopfseitigen Hohlkammer (50 ) zu einer Verformung der als Sicherheitshohlkammer (60 ) dienenden zweiten Hohlkammer führt. - Fingerschutzprofil nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung aus Stegen (
41 –46 ) durch einen Körper (40 ) verbunden ist. - Fingerschutzprofil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlkammern (
50 ,60 ) durch mindestens zwei Stege (44 ,45 ;41 ,42 ) und die jeweiligen Außenwandungen (30 ,70 ) des Fingerschutzprofils (1 ) gebildet sind. - Fingerschutzprofil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (
40 ) Stege (43 ,46 ) zu den Seitenwandungen (10 ,20 ) des Fingerschutzprofils (1 ) aufweist. - Fingerschutzprofil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (
40 ) hohl ausgebildet ist. - Fingerschutzprofil nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (
41 –46 ) aus einem elastisch nachgiebigen Material ausgebildet ist. - Fingerschutzprofil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (
40 ) aus einem elastisch nachgiebigen Material ausgebildet ist. - Fingerschutzprofil nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fingerschutzprofil (
1 ) kopfseitig mindestens eine Dichtlippe (9 ) aufweist. - Fingerschutzprofil nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fingerschutzprofil (
1 ) steckbar mit der Tür (2 ) oder der Fahrzeugwandung (10 ,20 ) verbindbar ist. - Fingerschutzprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Hohlkammern (
50 ,60 ) durch einen Y-Adapter mit dem Druckwellenschalter verbunden sind. - Fingerschutzprofil nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen der ersten Hohlkammer (
50 ) und dem Druckwellenschalter nach Art einer Drossel ausgebildet ist. - Fingerschutzprofil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (
40 ) im Bereich der Hohlkammern (50 ,60 ) Ausbauchungen (47 ,48 ) aufweist, die auf die kopf- bzw. fußseitige Stirnwand (30 ,70 ) der jeweiligen Hohlkammer (50 ,60 ) zu gerichtet sind. - Fingerschutzprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Hohlkammern (
50 ,60 ) luftdicht abgeschlossen sind.
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