DE19952438A1 - Verfahren zur Übergabe eines angesponnenen Fadens - Google Patents
Verfahren zur Übergabe eines angesponnenen FadensInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Übergabe eines durch ein selbsttätiges Anspinnaggregat (16) angesponnenen Fadens (7) von einer Fadenabzugseinrichtung (21) des Anspinnaggregates (16) in den normalen Fadenlauf einer Arbeitsstelle (2) einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine (1). DOLLAR A Der Faden wird dabei mittels eines Fadenübergebers (36) an einen changierenden, temporär durch einen Fadenheber (44) abgedeckten Fadenführer (45) überführt. Der zeitliche Ablauf der Übergabebewegung ist auf die Changierbewegung des Fadenführers (45) abgestimmt. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die Fadenübergabe kontrolliert in mehreren, nacheinander liegenden Verfahrensschritten erfolgt, wobei der Fadenheber (44) innerhalb dieser Verfahrensschritte stufenweise abgesenkt wird und die durch das Absenken des Fadenhebers (44) frei werdende, überschüssige Fadenlänge unverzüglich durch temporäre Erhöhung der Wickelgeschwindigkeit der Auflaufspule (8) kompensiert wird.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des
Anspruches 1.
Derartige Verfahren sind im Zusammenhang mit Kreuzspulen
herstellenden Textilmaschinen, vorzugsweise Offenend-
Rotorspinnmaschinen, sowie den derartigen Textilmaschinen
zugeordneten Anspinnaggregaten seit längerer Zeit bekannt.
In der DE 28 50 729 C2 oder der DE 35 43 572 C2 sind
beispielsweise Anspinnaggregate beschrieben, die bei einem
Fadenbruch an einer der Arbeitsstellen einer Textilmaschine den
Faden selbsttätig neu anspinnen, so daß die betreffende
Arbeitsstelle normal weiterarbeiten kann.
Die bekannten und an sich bewährten Anspinnaggregate holen
dabei im Falle eines Fadenbruches mit speziellen
Handhabungselementen das Fadenende von der Oberfläche der
betreffenden Auflaufspule zurück, bereiten das Fadenende für
den Anspinnvorgang vor und fädeln es in die Offenend-
Spinneinrichtung der betreffenden Arbeitsstelle ein, wo das
Fadenende an einen mit dem Spinnrotor umlaufenden Faserring
angesponnen wird.
Der angesponnene Faden wird anschließend, während die
Arbeitsstelle auf Betriebsgeschwindigkeit hochgefahren wird,
durch eine Fadenabzugseinrichtung des Anspinnaggregates
abgezogen und schließlich wieder in den normalen Fadenlauf der
betreffenden Arbeitsstelle zurückgeführt. Der Faden wird dabei
vom changierenden Fadenführer der Spuleinrichtung übernommen
und in sich kreuzenden Lagen auf die Auflaufspule aufgewickelt.
Bei den in der DE 28 50 729 C2 und der DE 35 43 572 C2
beschriebenen Anspinnaggregaten erfolgt die Übergabe des neu
angesponnenen Fadens von der Fadenabzugseinrichtung des
Anspinnaggregates an den im Bereich der Spuleinrichtung
changierenden Fadenführer dabei etwa wie folgt:
Der im Zuge des Anspinnprozesses über die Fadenabzugseinrichtung des Anspinnaggregates geführte, neuangesponnene Faden weist, bevor er in den regulären Fadenlaufweg der Arbeitsstelle zurückgeführt wird, eine mit Bezug auf diesen regulären Fadenlaufweg überschüssige Fadenlänge auf. Diese überschüssige Fadenlänge wird an die Auflaufspule abgegeben, indem die Auflaufspule mit erhöhter Wickelgeschwindigkeit angetrieben wird.
Der im Zuge des Anspinnprozesses über die Fadenabzugseinrichtung des Anspinnaggregates geführte, neuangesponnene Faden weist, bevor er in den regulären Fadenlaufweg der Arbeitsstelle zurückgeführt wird, eine mit Bezug auf diesen regulären Fadenlaufweg überschüssige Fadenlänge auf. Diese überschüssige Fadenlänge wird an die Auflaufspule abgegeben, indem die Auflaufspule mit erhöhter Wickelgeschwindigkeit angetrieben wird.
Das heißt, zunächst wird die Klemmrolle der
Fadenabzugseinrichtung der Arbeitsstelle geschlossen und dann,
etwas zeitverzögert, die Klemmrolle der Fadenabzugseinrichtung
des Anspinnaggregates geöffnet. Außerdem wird der Faden mittels
eines Abstreifers von der Abzugswalze der
Fadenabzugseinrichtung des Anspinnaggregates auf die
Übergaberolle eines Fadenübergebers gedrückt und die
Antriebsgeschwindigkeit der Kreuzspulenantriebsrolle erhöht.
Da die Wickelgeschwindigkeit der Auflaufspule dann über der
Fadenliefergeschwindigkeit der OE-Spinneinrichtung liegt, kommt
es zu einer Einkürzung der Fadenschlaufe, die, wie vorstehend
erwähnt, über die Rolle des Fadenübergebers geführt ist. Der
Fadenübergeber wird dadurch schräg in Richtung der
Spuleinrichtung nach vorne geschwenkt. In seiner vorderen
Endlage bedämpft der Fadenübergeber schließlich einen
sogenannten Initiator, auf dessen Signal hin die erhöhte
Wickelgeschwindigkeit der Auflaufspule wieder auf die normale,
das heißt, auf eine auf die Fadenabzugsgeschwindigkeit der
Textilmaschine abgestimmte Wickelgeschwindigkeit zurückgeführt
wird.
Anschließend wird die Spule auf die Wickeltrommel abgesenkt und
der Fadenheber aus dem Fadenlaufweg geschwenkt. Gleichzeitig
wird kurz die Klemmrolle der Fadenabzugseinrichtung der
Arbeitsstelle von der zugehörigen Abzugswelle abgehoben. Das
Anheben der Klemmrolle führt dabei dazu, daß die relativ hohe
Spinnspannung, die beispielsweise zwischen dem mit hoher
Drehzahl umlaufende Spinnrotor und der Klemmstelle der
Fadenabzugseinrichtung herrscht, auf Bereiche durchschlägt, die
vorher eine deutlich geringere Spinnspannung aufwiesen. Die
dadurch auftretende Verzugsänderung hat wiederum zur Folge, daß
kurzzeitig die Abzugsgeschwindigkeit, mit der der Faden aus der
Offenend-Spinneinrichtung abgezogen wird, abnimmt. Da
gleichzeitig die Wickelgeschwindigkeit, mit der der Faden auf
die Kreuzspule aufgespult wird, gleich bleibt, kommt es zu
einer Einkürzung des zwischen OE-Spinnvorrichtung und
Auflaufspule verlaufenden Fadenstranges. Der changierende
Fadenführer kann dadurch den jetzt relativ straffen Faden
übernehmen und von der Rolle des Fadenübergebers ziehen.
Zum Abschluß wird die Auflaufspule wieder auf die mit
Wickelgeschwindigkeit rotierende Spultrommel der Arbeitsstelle
abgesenkt und die Klemmrolle der Fadenabzugseinrichtung der
Arbeitsstelle wieder auf die zugehörige Abzugswelle gelegt, so
daß der Fadenabzug wieder durch die Fadenabzugseinrichtung der
Arbeitsstelle erfolgt.
Des weiteren ist durch die DE 39 30 136 A1 ein Verfahren
bekannt, bei dem die Bewegung des Fadenübergebers und die
Changierbewegung des Fadenführers der Spuleinrichtung so
aufeinander abgestimmt sind, daß zur Fadenübergabe der Faden
und der Fadenführer im wesentlichen gleichzeitig an einem
Übergabepunkt des Fadens eintreffen.
Die bekannte Vorrichtung verfügt dabei über eine
Sensoreinrichtung zur Überwachung der Bewegung des
Fadenzubringers sowie über eine Sensoreinrichtung zur
Überwachung der Changierbewegung des Fadenführers. Die
Sensoreinrichtungen sind mit Steuereinrichtungen verbunden, die
die genaue Übergabe des Fadens an den Fadenführer sicherstellen
sollen.
Bei den vorbeschriebenen bekannten und an sich bewährten
Anspinnverfahren kann es, insbesondere in der letzten Phase der
Fadenübergabe gelegentlich zu Problemen kommen.
Das heißt, die beim Abheben der Klemmrolle von der Abzugswelle
der Fadenabzugseinrichtung der Arbeitsstelle auftretende
Verzugsänderung führt, wie vorstehend bereits erläutert, nicht
nur zu einer Verringerung der Fadenabzugsgeschwindigkeit
sondern als Folge davon auch zu einem etwas dickeren
Fadenstück.
Da bekanntlich die Fadenspannung bei jeder Fadenumlenkung etwas
ansteigt, so daß die höchst Fadenspannung im Bereich zwischen
dem changierenden Fadenführer und dem Anlaufpunkt des Fadens
auf die Kreuzspule gegeben ist, besteht die Gefahr, daß es beim
Auflaufen des etwas dickeren Fadenstückes in diesem Bereich zu
einem sogenannten "Fadenplatzer" kommt.
Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu entwickeln,
das insgesamt den Anspinnprozeß verbessert, insbesondere die
Anspinnsicherheit erhöht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren gelöst,
wie es im Anspruch 1 beschrieben ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Das erfindungsgemäße Verfahren hat insbesondere den Vorteil,
daß zwischen den einzelnen Verfahrensschritten jeweils relativ
wenig überschüssige Fadenlänge entsteht und diese durch
Erhöhung der Wickelgeschwindigkeit der Auflaufspule sofort
kompensiert wird. Da sowohl die Quantität der überschüssigen
Fadenlänge als auch der Zeitpunkt, wann diese Fadenlänge frei
wird, bekannt sind, beziehungsweise vorher errechnet werden,
kann schnell und feinfühlig reagiert werden.
Das heißt, die notwendige Erhöhung der Wickelgeschwindigkeit
der Auflaufspule erfolgt gleichzeitig mit dem Freiwerden der
Fadenlänge und jeweils so lange, bis die betreffende,
überschüssige Fadenlänge auf die Auflaufspule gewickelt ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht damit eine nahezu
spannungsfreie Übergabe des Fadens von der
Fadenabzugseinrichtung des Anspinnaggregates an den
changierenden Fadenführer der Arbeitsstelle der Kreuzspulen
herstellenden Textilmaschine.
Vorteilhafterweise wird der Fadenheber dabei, wie im Anspruch 2
dargelegt, zunächst in einer oberen Arbeitsstellung, in der der
angesponnene Faden vom changierenden Fadenführer nicht tangiert
werden kann, gehalten. Diese Warteposition behält der
Fadenheber so lange bei, bis sich eine günstige
Fadenführerposition ergibt. Das heißt, bis sichergestellt ist,
daß der in eine Übergabeposition abgesenkte Faden sofort vom
Fadenführer übernommen wird. Um zu verhindern, daß sich während
dieser Wartezeit frei werdende Fadenlänge einstellt oder eine
erhöhte Fadenspannung aufbaut, wird die Auflaufspule während
der Wartezeit mit "normaler" Wickelgeschwindigkeit angetrieben.
Das heißt, mit einer Wickelgeschwindigkeit, die auf die
Fadenabzugsgeschwindigkeit der Textilmaschine abgestimmt ist.
Gemäß einem zweiten Verfahrensschritt, der im Anspruch 3
beschrieben ist, ist vorgesehen, daß der Fadenheber zu einem
definierten Zeitpunkt, der sich aus der Position des
changierenden Fadenführers, dessen Geschwindigkeit sowie der
beim Absenken des Fadenhebers auftretenden Totzeit ergibt, in
eine mittlere Position abgesenkt und damit der Faden für den
Fadenführer zur Übernahme bereitgelegt wird. Die beim Absenken
des Fadenhebers auftretende überschüssige Fadenlänge, deren
Quantität relativ genau bekannt ist, wird durch Erhöhung der
Wickelgeschwindigkeit der Auflaufspule unverzüglich
kompensiert.
Vorzugsweise wird die Auflaufspule auch dann mit erhöhter
Wickelgeschwindigkeit angetrieben, wenn der Fadenheber
anschließend in seine Ruhelage abgesenkt und die Auflaufspule
auf die mit Wickelgeschwindigkeit rotierende Spultrommel
abgesenkt wird (Anspruch 4).
Die erhöhte Wickelgeschwindigkeit wird dabei vorzugsweise so
lange beibehalten, bis der changierende Fadenführer, der den
angesponnenen Faden übernommen hat, die Spulenmitte erreicht
hat und die Auflaufspule auf die Wickelwelle aufgesetzt ist.
Auf diese Weise kann auch die beim Aufsetzen der Auflaufspule
auftretende, zwar relativ geringe überschüssige Fadenlänge
schonend kompensiert werden.
Sobald die Auflaufspule auf die Wickelwelle aufgesetzt ist,
treibt diese die Auflaufspule mit "normaler"
Wickelgeschwindigkeit an.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind einem nachfolgend
anhand der Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel
entnehmbar.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch eine Hälfte einer Offenend-
Rotorspinnmaschine mit einem selbsttätig
arbeitenden Anspinnaggregat,
Fig. 2 das Anspinnaggregat während der Übergabe des
angesponnenen Fadens von der
Fadenabzugseinrichtung des Anspinnaggregates in
den normalen Fadenlaufweg einer Arbeitsstelle,
Fig. 3a-3c eine Seitenansicht einer Arbeitsstelle während
der einzelnen, erfindungsgemäßen
Verfahrensschritte der Fadenübergabe,
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Spulstelle, unmittelbar
nach der Übernahme des angesponnenen Fadens durch
den changierenden Fadenführer.
In Fig. 1 ist eine Hälfte einer an sich bekannten Offenend-
Rotorspinnmaschine dargestellt und mit 1 bezeichnet. Derartige
Textilmaschinen weisen eine Vielzahl gleichartiger
Arbeitsstellen 2 auf. Die Arbeitsstellen besitzen dabei unter
anderem jeweils eine OE-Spinnvorrichtung 3 sowie eine
Spuleinrichtung 4. In den OE-Spinnvorrichtungen 3 wird das in
Spinnkannen 5 vorgelegte Faserband 6 zu Fäden 7 versponnen, die
auf den Spuleinrichtungen 4 zu Kreuzspulen 8 aufgewickelt
werden.
Wie dargestellt, sind die Spuleinrichtungen 4 dabei mit einem
Spulenrahmen 9 zum drehbaren Haltern einer Leerhülse 10
beziehungsweise einer Kreuzspule 8 sowie mit einer
Wickelwelle oder Spultrommel 11 zum Antreiben der Kreuzspulen
oder der Leerhülsen ausgestattet. Derartige Offenend-
Rotorspinnmaschinen weisen außerdem in der Regel eine
Kreuzspulentransporteinrichtung 12 zum Entsorgen
fertiggestellter Kreuzspulen 8 auf.
An beziehungsweise auf der Rotorspinnmaschine 1 ist, an
Führungsschienen 13, 14 sowie einer Stützschiene 15 verfahrbar,
ein Anspinnaggregat 16 angeordnet. Das Laufwerk 17 dieses
Anspinnaggregates 16 weist Laufrollen 18 beziehungsweise ein
Stützrad 19 auf. Die Versorgung des Anspinnaggregates 16 mit
elektrischer Energie erfolgt über eine Schleppkette oder, wie
angedeutet, über eine Schleifkontakteinrichtung 20. Derartige
Anspinnaggregate 16 sind entlang der Arbeitsstellen 2 der
Offenend-Rotorspinnmaschine 1 verfahrbar und greifen
selbsttätig ein, wenn an einer der Arbeitsstellen 2 ein
Handlungsbedarf entsteht.
Ein solcher Handlungsbedarf liegt beispielsweise vor, wenn an
einer der Arbeitsstellen 2 ein Fadenbruch aufgetreten ist oder,
wenn an einer der Arbeitsstellen eine Kreuzspule ihren
vorgeschriebenen Durchmesser erreicht hat und gegen eine
Leerhülse ausgetauscht werden muß. In einem solchen Fall läuft
das Anspinnaggregat 16 zu der betreffenden Arbeitsstelle,
positioniert sich dort und sucht bei einem "normalen"
Fadenbruch mit einer in den Figuren nicht dargestellten
Fadensuchdüse das gerissene, auf der Umfangsoberfläche der
Kreuzspule 8 liegende Fadenende.
Derartige, beispielsweise durch die DE 35 43 572 C2 bekannte
Anspinnaggregate weisen neben einer schwenkbar gelagerten
Fadensuchdüse unter anderem, wie in Fig. 2 angedeutet, einen
an die Kreuzspulenoberfläche anstellbaren Ausstoß- und
Antriebsarm 22, mit einer endseitig angeordneten
Antriebsrolle 23 auf, die zum Beispiel mit einem
Elektroantrieb 42 in Verbindung steht. Anstelle eines
kombinierten Ausstoß- und Antriebsarmes kann selbstverständlich
auch jeweils ein separater Ausstoßarm und ein separater
Antriebsarm vorgesehen sein.
Solche, an sich bekannten Anspinnaggregate verfügen über eine
Vielzahl weiterer Handhabungselemente, die benötigt werden, um
ein von der Auflaufspule 8 zurückgeholtes Fadenende an einen in
der OE-Spinnvorrichtung 3 mit einem Spinnrotor umlaufenden
Faserring anzuspinnen.
Da diese Handhabungselemente bekannt und beispielsweise in der
vorstehend erwähnten Schutzrechtsanmeldung ausführlich
beschrieben sind, wurde in den vorliegende Figuren der
Übersichtlichkeit halber auf die Darstellung der meisten dieser
Handhabungselemente verzichtet.
In Fig. 2 sind daher lediglich die insgesamt mit 21
gekennzeichnete Fadenabzugseinrichtung, die aus einer
angetriebenen Abzugswalze 30 und einer Klemmrolle 31 besteht,
der zugehörige Fadenabstreifer 46 sowie der Fadenübergeber 36
und die Fadenhebersperre 25 dargestellt.
Der Fadenübergeber 36 ist in einer Schwenkachse 37 begrenzt
drehbar gelagert und kann mittels des Fadens 7 gegen die
Federkraft einer Rückstellfeder 41 in Richtung S verschwenkt
werden. Der Faden 7 ist dabei in einer profilierten
Übergaberolle 38 geführt.
Die Fadenhebersperre 25, die in einer Schwenkachse 28 begrenzt
drehbar gelagert ist, ist definiert ansteuerbar und
positioniert den Fadenheber 44, der seinerseits um eine
Schwenkachse 29 drehbar gelagert ist, in seinen
unterschiedlichen Arbeitshöhen h1, h2 und h3.
In der Praxis läuft das erfindungsgemäße Verfahren etwa wie
folgt ab:
Sobald das vor den Spinnstellen patrouillierende Anspinnaggregat 16 festgestellt hat, daß an einer der Arbeitsstellen 2 ein Handlungsbedarf besteht, positioniert sich das Anspinnaggregat 16 an der betreffenden Arbeitsstelle 2.
Sobald das vor den Spinnstellen patrouillierende Anspinnaggregat 16 festgestellt hat, daß an einer der Arbeitsstellen 2 ein Handlungsbedarf besteht, positioniert sich das Anspinnaggregat 16 an der betreffenden Arbeitsstelle 2.
In einer alternativen Ausführungsform kann auch eine
Fahrsteuerung vorgesehen sein. In einem solchen Fall bekommt
zum Beispiel die Steuereinrichtung 24 des Anspinnaggregates 16
über ein (nicht dargestelltes) Datenübertragungssystem der
Offenend-Rotorspinnmaschine 1 mitgeteilt, daß an einer
bestimmten Arbeitsstelle 2 ein Handlungsbedarf besteht. Das
Anspinnaggregat 16 läuft dann unverzüglich zu der betreffenden
Spinnstelle und positioniert sich dort.
Bei einem "normalen" Fadenbruch wird, wie bekannt, mittels
einer Fadensaugdüse das auf die Kreuzspulenoberfläche
aufgelaufene Fadenende aufgenommen, vorbereitet und in der
Offenend-Spinnvorrichtung 3 an einen mit dem Spinnrotor
umlaufenden Faserring angelegt.
Der angesponnene Faden 7 wird zunächst mittels der
Fadenabzugseinrichtung 21 des Anspinnaggregates 16 abgezogen
und auf die Kreuzspule 8 aufgewickelt. Die Kreuzspule 8 ist
dabei von ihrer Wickelwelle 11 abgehoben und wird durch den
Kreuzspulenantrieb 22, 23, 42 beaufschlagt. Der Faden 7 liegt
zu dieser Zeit außerdem in der geöffneten
Fadenabzugseinrichtung 35 der Arbeitsstelle 2.
Sobald die Betriebselemente (z. B.: Spinnrotor, Auflaufspule)
der betreffenden Arbeitsstelle ihre Betriebsgeschwindigkeit
erreicht haben, wird der Faden 7 von der Abzugseinrichtung 21
des Anspinnaggregates 16 in den normalen Fadenlaufweg der
Arbeitsstelle 2 zurückgegeben.
Zur Überführung des Fadens 7 von der Fadenabzugseinrichtung 21
des Anspinnaggregates 16 an den im Bereich der Arbeitsstelle 2
changierenden Fadenführer 45 wird zunächst die
Fadenabzugseinrichtung 35 der Arbeitsstelle 2 aktiviert, das
heißt, die Klemmrolle 27 wird auf die Abzugswelle 26 abgesenkt.
Gleichzeitig wird die Fadenabzugseinrichtung 21 des
Anspinnaggregates 16 deaktiviert, indem die Klemmrolle 31 von
der Abzugswalze 30 abgehoben wird. Des weiteren wird der
Auswerfer 46 im Bereich der Fadenabzugseinrichtung 21 betätigt,
der den Faden 7 von der Abzugswalze 30 auf eine am
Fadenübergeber 36 angeordnete Übergeberrolle 38 schiebt.
Gleichzeitig wird mittels des Kreuzspulenantriebes 22, 23, 42
die Wickelgeschwindigkeit der Kreuzspule 8 so weit erhöht, daß
diese etwas über der Abzugsgeschwindigkeit liegt, mit der der
Faden 7 aus der Offenend-Spinnvorrichtung 3 abgezogen wird. Die
erhöhte Wickelgeschwindigkeit führt dazu, daß der Faden 7 den
Fadenübergeber 36 nach vorne schwenkt und dabei in den Bereich
seines "normalen" Fadenlaufweg gelangt, wie dies beispielsweise
in Fig. 2 angedeutet ist. In seiner vorderen Arbeitsstellung
bedämpft der Fadenübergeber 36 dabei, wie üblich, einen (nicht
dargestellten) Initiator, dessen Signal dafür sorgt, daß der
Kreuzspulenantrieb 22, 23, 42 die Kreuzspule 8 wieder mit
normaler Wickelgeschwindigkeit antreibt.
Der durch die Fadenhebersperre 25 in seiner oberen
Arbeitsstellung h3 positionierte Fadenheber 44 verhindert
dabei, daß der Faden 7 sofort in einen unkontrollierten Kontakt
mit dem im Bereich der Wickelwelle 11 changierenden
Fadenführer 45 kommen kann (Fig. 3a).
Während der Fadenübergeber 36 nach vorne geschwenkt wird, wird
auch die augenblickliche Position des Fadenführers 45 ermittelt
und in der Steuereinrichtung 24 des Anspinnaggregates 16
dahingehend verarbeitet, daß der Fadenheber 44 genau dann
abgesenkt wird, wenn die Position des Fadenführers 45 eine
definierte Fadenübernahme des Fadens 7 ermöglicht.
Die Steuereinrichtung 24 berücksichtigt dabei nicht nur die
beim Absenken des Fadenhebers 44 auftretenden "Totzeiten",
sondern beispielsweise auch den Einfluß eines Bildstörgetriebes
auf die jeweilige Fadenführerbewegung.
Während der Wartezeit des Fadenhebers 44 bis zum Absenken in
die Arbeitsstellung h2 treibt der Kreuzspulenantrieb 22, 23, 42
die Kreuzspule 8 dabei mit "normaler" Wickelgeschwindigkeit an.
Im zweiten Verfahrensschritt wird der Fadenheber 44, wie in der
Fig. 3b angedeutete, aus seiner oberen Arbeitsstellung h3 in
seine mittlere Arbeitsstellung h2 abgesenkt, in der der
changierende Fadenführer 45 den angesponnenen Faden 7 gut
übernehmen kann. Sobald der Fadenführer 45 den Faden 7 erfaßt
hat, wird definiert, daß jetzt die Fadenverlegung beginnt.
Das heißt, die Kreuzspule 8 wird durch den Spulenantriebsarm
des Anspinnaggregates 16 so angetrieben, als wenn der Antrieb
über die Wickelwelle 11 erfolgen würde. Ab Start Fadenverlegung
wird dabei außerdem der Anspannungsverzug berücksichtigt.
Sobald der changierende Fadenführer 45 mit dem übernommenen
Faden 7 die Spulenmitte M der Auflaufspule 8 erreicht hat, wird
die Kreuzspule 8 auf die mit Wickelgeschwindigkeit rotierende
Wickelwelle 11 abgesenkt und der Fadenheber 44 in seine untere
Ruhestellung h1 abgesenkt.
Die dabei auftretende überschüssige Fadenlänge wird zunächst
mittels einer (nicht dargestellten) zum Beispiel am
Fadeneinleger angeordneten Saugdüse kompensiert und nach kurzer
Zeit über die Dehnung im Faden eliminiert.
Der vom changierenden Fadenführer 45 erfaßte Faden 7 gleitet
von der Fadenführungsrolle 38 des Fadenübergebers 36, der
anschließend durch den zurückschwenkenden
Kreuzspulenantriebsarm 22 in seine Ausgangsstellung
zurückbefördert wird.
Wenn alle Handhabungselemente des Anspinnaggregates 16 wieder
ihre Ausgangsstellung eingenommen haben, ist der Anspinnprozeß
an der betreffenden Arbeitsstelle abgeschlossen und das
Anspinnaggregat 16 für einen neuen Bedienfall an einer anderen
Arbeitsstelle der Textilmaschine frei.
Claims (5)
1. Verfahren zur Übergabe eines durch ein selbsttätiges
Anspinnaggregat angesponnenen Fadens von einer
Fadenabzugseinrichtung des Anspinnaggregates in den
normalen Fadenlauf einer Arbeitsstelle einer Kreuzspulen
herstellenden Textilmaschine, wobei der Faden mittels eines
Fadenübergebers an einen changierenden, temporär durch
einen Fadenheber abgedeckten Fadenführer überführt und der
zeitliche Ablauf der Übergabebewegung auf die
Changierbewegung des Fadenführers abgestimmt wird,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die Fadenübergabe kontrolliert in mehreren, nacheinander liegenden Verfahrensschritten erfolgt,
- - daß der Fadenheber (44) innerhalb der Folge der Verfahrensschritte stufenweise abgesenkt wird und
- - daß die durch das Absenken des Fadenhebers (44) frei werdende Fadenlänge durch temporäre Erhöhung der Wickelgeschwindigkeit der Auflaufspule (8) sofort kompensiert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in
einem ersten Verfahrensschritt der Fadenheber (44) für eine
von der jeweiligen Position des changierenden
Fadenführers (45) abhängige Wartezeit in einer
Arbeitshöhe (h3) gehalten wird, in der eine unkontrollierte
Mitnahme des angesponnenen Fadens (7) durch den
changierenden Fadenführer (45) ausgeschlossen ist und daß
während dieser Wartezeit die Auflaufspule (8) mit einer an
die Fadenabzugsgeschwindigkeit der Arbeitsstelle (2)
angepaßten Wickelgeschwindigkeit angetrieben wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß in einem zweiten Verfahrensschritt der Fadenheber (44)
in eine mittlere Arbeitshöhe (h2) abgesenkt wird, in der
eine sichere Mitnahme des angesponnenen Fadens (7) durch
den changierenden Fadenführer (45) gewährleistet ist und
daß gleichzeitig die Wickelgeschwindigkeit der
Auflaufspule (8) zur Kompensierung der frei werdenden
Fadenlänge erhöht wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß in einem dritten Verfahrensschritt der
Fadenheber (44) in seine Ruhelage (h1) abgesenkt und dabei
die Auflaufspule (8) mit erhöhter Wickelgeschwindigkeit
angetrieben wird.
5. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auflaufspule (8), wenn der
changierende Fadenführer (45) mit dem übernommenen
Faden (7) die Spulenmitte (M) erreicht, auf eine mit
"normaler" Wickelgeschwindigkeit angetriebene
Wickelwelle (11) abgesenkt und auch dabei die
Auflaufspule (8) mit erhöhter Wickelgeschwindigkeit
angetrieben wird.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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DE1999152438 DE19952438A1 (de) | 1999-10-30 | 1999-10-30 | Verfahren zur Übergabe eines angesponnenen Fadens |
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ID=7927486
Family Applications (1)
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