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DE19950801A1 - Vorrichtung zum Aufnehmen von Sendungen - Google Patents

Vorrichtung zum Aufnehmen von Sendungen

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DE19950801A1
DE19950801A1 DE19950801A DE19950801A DE19950801A1 DE 19950801 A1 DE19950801 A1 DE 19950801A1 DE 19950801 A DE19950801 A DE 19950801A DE 19950801 A DE19950801 A DE 19950801A DE 19950801 A1 DE19950801 A1 DE 19950801A1
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S Siedle & Soehne telefon- und Telegrafenwerke Stiftung & Co
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Abstract

Es wird eine Vorrichtung zum Aufnehmen von Sendungen, mit einem Aufnahmeraum zum Lagern der Sendungen und einer Eingabeöffnung zum Eingeben der Sendungen in den Aufnahmeraum beschrieben. DOLLAR A Erfindungsgemäß sind eine Überwachungseinrichtung zum Überwachen des Aufnahmeraums sowie eine Ausgabeeinrichtung zum Ausgeben des Überwachungsergebnisses vorgesehen.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufnehmen von Sendungen, mit einem Aufnahmeraum zum Lagern der Sendungen und einer Eingabeöffnung zum Eingeben der Sendungen in den Aufnah­ meraum.
Vorrichtungen der eingangs genannten Art sind bekannt, beispielsweise in Form von Briefkästen. Will man bei einem herkömmlichen Briefkasten wissen, ob Post eingegangen ist, so muß man sich zu dem Briefkasten hin begeben und ihn öffnen. Dieses Erfordernis wird von vielen mittlerweile als lästig bzw. störend empfunden. Dies gilt insbesondere in demjenigen Fall, wo der Briefkasten sich nicht unmittelbar an einem Haus, sondern beispielsweise an einer Gartentür befindet. Zum einen kann nämlich der Weg zu der Gartentür sehr weit sein. Zum an­ deren ist der Gang zu dem an der Gartentür gelegenen Briefka­ sten besonders unangenehm, wenn schlechte Wetterverhältnisse herrschen.
Der Erfindung liegt mithin die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß es zum Feststellen von Posteingang nicht unbedingt erfor­ derlich ist, sich zu der Vorrichtung hin zu begeben und sie zu öffnen.
Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe durch eine Überwachungseinrichtung zum Überwachen des Aufnahmeraums und eine Ausgabeeinrichtung zum Ausgeben des Überwachungsergebnis­ ses gelöst.
Der Erfindung liegt dabei die verblüffend einfache Er­ kenntnis zugrunde, daß das persönliche Nachschauen nach Sen­ dungseingang in der Vorrichtung zum Aufnehmen von Sendungen von einer Überwachungseinrichtung übernommen werden kann, so­ fern das Überwachungsergebnis zur Kenntnis genommen werden kann. Zu letzterem Zweck dient dann die Ausgabeeinrichtung, die sich selbstverständlich an jeder beliebigen Stelle befin­ den kann, nämlich beispielsweise im Inneren einer Wohnung, wo­ durch der oben erwähnte Gang zum Gartentor überflüssig wird.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Überwachungseinrichtung eine Einrichtung zum Ermitteln des Füllstandes des Aufnahmeraumes aufweist. Diese Ausgestaltung ist insbesondere sinnvoll für Personen oder Institutionen, die regelmäßig größere Postmengen erhal­ ten. Dadurch ergibt sich nämlich die Möglichkeit, die Aufnah­ mevorrichtung zu entleeren, bevor sie so voll wird, daß keine weiteren Sendungen mehr darin gelagert werden können.
Bevorzugt ermittelt die Einrichtung zum Ermitteln des Füllstandes des Aufnahmeraumes die Füllhöhe des Aufnahmerau­ mes. Damit ist eine besonders einfache Art der Füllstandser­ mittlung realisiert.
Sie kann dabei einen Ultraschallsensor und/oder eine Lichtschranke aufweisen.
Zusätzlich oder alternativ kann erfindungsgemäß aber auch vorgesehen sein, daß die Einrichtung zum Ermitteln des Füll­ standes des Aufnahmeraumes das Gewicht in dem Aufnahmeraum be­ findlicher Sendungen ermittelt. In diesem Fall ist Grundlage der Ermittlung die Masse der Sendung anstelle der Abmessungen.
Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, daß die Ausgabeein­ richtung eine Meldung erzeugt, wenn der von der Überwachungs­ einrichtung ermittelte Füllstand einen vorgegebenen Wert über­ steigt. Mit anderen Worten wird ein Nutzer der Vorrichtung zum Aufnehmen von Sendungen selbsttätig darauf hingewiesen, daß die Aufnahmevorrichtung einen gewissen Füllstand erreicht hat, so daß es eventuell von Vorteil ist, sie zu leeren. Selbstver­ ständlich kann der vorgegebene Wert auch so eingestellt wer­ den, daß die Anwesenheit nur einer einzigen Sendung in dem Aufnahmeraum zu einer Meldung durch die Ausgabeeinrichtung führt.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Er­ findung ist vorgesehen, daß die Ausgabeeinrichtung eine Mel­ dung erzeugt, wenn sowohl die von der Überwachungseinrichtung ermittelte Füllhöhe als auch das von der Überwachungseinrich­ tung ermittelte Gewicht einen vorgegebenen Wert übersteigen. Diese Ausgestaltung ist im Hinblick darauf vorgesehen, daß sich ein Brief oder dgl. innerhalb des Aufnahmeraums verkanten könnte, so daß er nicht auf den Boden des Aufnahmeraums fällt. In diesem Fall würde nämlich die Füllhöhenermittlung ergeben, daß die Aufnahmevorrichtung zu einem wesentlich höheren Grade gefüllt ist, als dies tatsächlich der Fall ist. Wird aber gleichzeitig das Gesamtgewicht der in dem Aufnahmeraum befind­ lichen Sendungen ermittelt und das Ermittlungsergebnis in die Entscheidung über den Füllungsgrad im Sinne einer "UND-Ver­ knüpfung" mit einbezogen, so kann einer auf ein Verkanten zu­ rückzuführenden Fehlmeldung vorgebeugt werden.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Ausgabeeinrichtung eine Meldung erzeugt, wenn sich der Füllstand des Aufnahmeraums ändert. Mit anderen Worten wird in einem solchen Fall nicht darauf abgestellt, wieviel Sendungen in der Aufnahmevorrichtung sind, sondern insbesondere darauf, daß eine Sendung hinzugekommen ist. Eine solche Information ist besonders wertvoll, wenn man auf eine bestimmte Sendung wartet.
Dabei kann erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen sein, daß die Meldung Datum und/oder Tag und/oder Uhrzeit der Füllstandsänderung beinhaltet. Auf diese Weise kann protokol­ liert werden, wann genau eine Sendung eingegangen ist.
Zusätzlich oder alternativ kann erfindungsgemäß auch vor­ gesehen sein, daß die Überwachungseinrichtung erfaßt, wenn ein Gegenstand die Eingabeöffnung passiert. Bei dieser Ausgestal­ tung wird also wiederum nicht darauf abgestellt, was sich in dem Aufnahmeraum befindet, sondern darauf, was in den Aufnah­ meraum hineingegeben wird. Wiederum gilt, daß diese Ausgestal­ tung insbesondere dann vorteilhaft ist, wenn man eine Sendung erwartet.
Eine besonders einfache Ausgestaltung ergibt sich dann, wenn die Überwachungseinrichtung einen Ultraschallsensor und/oder eine Lichtschranke aufweist.
Erfindungsgemäß kann an der Aufnahmevorrichtung auch eine Einrichtung zum Verschließen der Eingabeöffnung vorgesehen sein, wobei die Überwachungseinrichtung in einem solchen Fall erfaßt, wenn die Einrichtung zum Verschließen der Eingabeöff­ nung im Sinne eines Freigebens der Eingabeöffnung betätigt wird. Diese Ausgestaltung geht von der Erkenntnis aus, daß die Einrichtung zum Verschließen der Eingabeöffnung nur dann betä­ tigt wird, wenn eine Sendung in den Aufnahmeraum eingelegt wird.
Erfindungsgemäß kann in diesem Zusammenhang vorgesehen sein, daß die Ausgabeeinrichtung eine Meldung erzeugt, wenn die Überwachungseinrichtung erfaßt, daß ein Gegenstand die Eingabeöffnung passiert, und/oder wenn die Überwachungsein­ richtung erfaßt, daß die Einrichtung zum Verschließen der Ein­ gabeöffnung im Sinne eines Freigebens der Eingabeöffnung betä­ tigt wird. Hier erfolgt also ein Hinweis an den Nutzer, sobald eine Sendung in die Aufnahmevorrichtung eingelegt wird.
Dabei kann die Meldung wiederum Datum und/oder Tag und/oder Uhrzeit des Passierens der Eingabeöffnung und/oder des Betätigens der Einrichtung zum Verschließen der Eingabe­ öffnung beinhalten.
Die Überwachungseinrichtung kann erfindungsgemäß auch ei­ nen Metalldetektor aufweisen. Diese Ausgestaltung geht auf das Bedürfnis zurück, den Einwurf von ungewöhnlichen und u. U. schädigenden Gegenständen in die Aufnahmevorrichtung zu bemer­ ken, um gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Die Ausgabeeinrichtung kann erfindungsgemäß einen Drucker aufweisen. In einem solchen Fall steht gleich ein Protokoll über den Eingang von Sendungen zur Verfügung.
Die Ausgabeeinrichtung kann zusätzlich oder alternativ aber auch eine Anzeigeeinrichtung aufweisen. Diese Anzeige kann theoretisch beliebig ausgestaltet sein. Denkbare Reali­ sierungen reichen dabei von einer einfachen "Ja/Nein"-Anzeige bis hin zu einem Bildschirm mit Informationen beispielsweise über den Zeitpunkt des Eingangs der Sendung.
Die Ausgabeeinrichtung kann auch einen Datenspeicher auf­ weisen. In diesem Fall steht - ähnlich wie mit dem Drucker - eine Art Protokoll zur Verfügung. Der Datenspeicher kann aber auch verwendet werden, um eine beispielsweise in Form eines Bildschirms ausgestaltete Anzeigeeinrichtung nur dann anzu­ steuern, wenn man sich über den Eingang von Sendungen infor­ mieren will.
Die Ausgabeeinrichtung kann erfindungsgemäß ferner dazu ausgelegt sein, eine akustische Meldung abzugeben. Mit anderen Worten wird beispielsweise ein Signalton erzeugt, sobald eine Sendung eingeht. Denkbar ist es aber auch, daß eine Ansage, wie etwa "Sendung im Briefkasten" erzeugt wird.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Er­ findung beinhaltet der Übertragungsweg für den Austausch von Signalen zwischen der Überwachungseinrichtung und der Ausgabe­ einrichtung eine Funkstrecke. Auf diese Weise wird der Verka­ belungsaufwand vermindert. Darüber hinaus besteht bei dieser Ausgestaltung größere Freiheit bei der Nutzung insofern, als die Ausgabeeinrichtung eventuell mitgeführt werden kann, weil kein Kabel stört.
Darüber hinaus kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, daß der Übertragungsweg für den Austausch von Signalen zwischen der Überwachungseinrichtung und der Ausgabeeinrichtung zumin­ dest teilweise vom öffentlichen Fernsprechnetz gebildet ist. Diese Ausgestaltung gibt insbesondere die Möglichkeit der so­ genannten Fernabfrage. Mit anderen Worten ist es dabei mög­ lich, Informationen über den Eingang von Sendungen auch dann zu erhalten, wenn man nicht zu Hause bzw. nicht im Büro ist.
Im folgenden ist die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung mit weiteren Einzelheiten näher erläutert. Dabei zeigt die einzige Zeichnung schematisch eine geschnittene Ansicht eines Briefkastens von hinten, zusammen mit einem Blockschaltbild für diverse Funktionseinhei­ ten.
Die Figur zeigt eine Ansicht eines Briefkastens im Verti­ kalschnitt, wobei die Blickrichtung derart ist, daß man von innen auf eine an dem Briefkasten vorgesehene Briefklappe 10 sieht. Die Briefklappe verschließt in ihrer Ruhestellung eine Eingabeöffnung 12. Die geschnittene Außenwand des Briefkastens ist mit der Bezugszahl 14 bezeichnet.
Bei dem in der Zeichnung dargestellten Briefkasten sind zahlreiche Überwachungs- und Ausgabeeinrichtungen vorgesehen, die im folgenden näher erläutert sind. Es wird aber ausdrück­ lich darauf hingewiesen, daß die Überwachungs- und Ausgabeein­ richtungen erfindungsgemäß beliebig miteinander kombinierbar sind, wobei auch nur eine Überwachungseinrichtung mit nur ei­ ner Ausgabeeinrichtung vorgesehen sein kann.
Oben in dem Briefkasten befindet sich ein Metalldetektor 16, der bei Anwesenheit metallischer Gegenstände in dem Brief­ kasten ein entsprechendes Signal an eine Zentrale 18 meldet.
Ebenfalls oben in dem Briefkasten befindet sich ein Ul­ traschallsensor 20 zum Erfassen des Füllstandes des Innenraums 22 des Briefkastens. Der Innenraum 22 dient als Aufnahmeraum zum Lagern von Sendungen. Der Ultraschallsensor 20 funktio­ niert nach dem Radar-Prinzip. Mit anderen Worten sendet er Ul­ traschall-Impulse 24 aus, die entweder von dem Boden des Briefkastens oder von darin befindlichen Sendungen reflektiert werden. Aus der Reflektionszeit schließt der Ultraschallsensor 20 auf den Abstand der reflektierenden Fläche und damit auf den Füllstand des Briefkastens. Er übermittelt ein entspre­ chendes Signal an die Zentrale 18.
Etwa auf halber Höhe befindet sich in dem Briefkasten eine Lichtschranke 26, 28. Ist der von der Lichtschranke er­ zeugte Strahl 30 unterbrochen, so gibt die Lichtschranke 26, 28 ein entsprechendes Signal an die Zentrale 18. Aus der Ab­ gabe dieses Signals ist zu schließen, daß der Briefkasten zur Hälfte gefüllt ist.
Eine weitere Lichtschranke ist im Bereich der Eingabeöff­ nung 12 angeordnet. Sie ist mit den Bezugszeichen 32, 34 be­ zeichnet. Die gestrichelte Linie 36 steht für den Lichtstrahl der Lichtschranke 32, 34. Die Lichtschranke 32, 34 gibt bei Auslenkung der Briefklappe, d. h. bei Unterbrechung des Licht­ strahls 36 ein entsprechendes Signal an die Zentrale 18. Aus diesem Signal wird geschlossen, daß die Briefklappe 10 zum Einlegen einer Sendung in den Briefkasten betätigt worden ist. Sie kann auch derart angeordnet sein, daß sie nicht (nur) auf eine Auslenkung der Briefklappe 10, sondern (auch) auf Gegen­ stände reagiert, die die Eingabeöffnung 12 passieren.
Dem gleichen Zweck dient ein an der Briefklappe 10 ange­ brachter Magnet 38 mit an dem Rand der Eingabeöffnung 12 ange­ ordnetem zugehörigem Hall-Sensor 40. Der Hall-Sensor 40 gibt bei Betätigung der Briefklappe 10 mit daraus resultierender Auslenkung des Magneten 38 ein Signal an die Zentrale 18, woraus wiederum auf das Einlegen einer Sendung in dem Briefka­ sten geschlossen wird.
Eine Waage 42 ermittelt das Gewicht von in dem Briefka­ sten befindlichen Sendungen. Auch sie gibt ein entsprechendes Signal an die Zentrale 18.
Die Zentrale 18 ist über eine Funkstrecke mit einem Tele­ fon 44 verbunden. Ferner ist sie über entsprechende Leitungen mit einem Bildschirm 46, einem Computer 48 (beispielsweise PC), einem Drucker 50, dem öffentlichen Telefonnetz 52 und ei­ nem Lautsprecher 54 verbunden. Stellvertretend für viele an­ dere Telefone ist ein Telefon 56 als an das öffentliche Tele­ fonnetz 52 angeschlossen dargestellt.
Die Zentrale 18 steuert entsprechend den ihr von den ein­ zelnen Überwachungseinrichtungen zugeführten Signalen die Aus­ gabeeinrichtungen 44, 46, 48, 50, 52 bzw. 56 und 54 an: In dem Telefon 44 erzeugt sie über eine Funkstrecke 58 einen Ruf. Zur Übertragung des Rufes dienen dabei Antennen 60 und 62. Wird der Ruf angenommen, so ertönt die Mitteilung "Sendung im Briefkasten" in dem Telefon 44. Das Telefon 44 kann Teil einer Haus- oder Türsprechanlage sein.
In gleicher Weise wird auf dem Bildschirm 46 die Nach­ richt angezeigt "Sendung im Briefkasten".
In dem Computer 48 wird die bei Eingang einer Sendung von der Zentrale 18 abgegebene Meldung gespeichert. Die Speiche­ rung beinhaltet dabei die genaue Eingangszeit mit Angabe des Wochentags und des Datums. Sie wird in dem Speicher des Compu­ ters 48 abgelegt und kann dort jederzeit aufgerufen werden.
Die Zentrale 18 gibt die Meldung über den Eingang einer Sendung auch an den Drucker 50. Der Drucker 50 druckt bei Er­ halt der betreffenden Meldung das genaue Eingangsdatum mit Wo­ chentag-Angabe, einschließlich der genauen Eingangszeit aus.
Spricht die Lichtschranke 26, 28, 30 an und meldet die Waage 42 die Überschreitung eines auf ihr lastenden Mindestge­ wichts (in diesem Fall 1 kg), so erzeugt die Zentrale 18 auto­ matisch einen Telefonanruf über das Netz 52 bei dem Telefon 56. Wird der Anruf entgegengenommen, so erzeugt die Zentrale 18 die Ansage "Briefkasten mindestens halb voll". Auf diese Weise wird ein gerade nicht anwesender Nutzer des Briefkastens darauf hingewiesen, daß der Briefkasten geleert werden sollte. Er kann in diesem Fall entsprechende Maßnahmen ergreifen, bei­ spielsweise Nachbarn informieren. Auch können über das Telefon 56 die in dem Computer 48 gespeicherten Meldungen fernabge­ fragt werden.
Ferner steuert die Zentrale 18 den Lautsprecher 54 an, wenn sie die oben im einzelnen beschriebenen Signale der Lichtschranke 26, 28, 30 sowie der Waage 42 erhält. Entspre­ chend der Ansteuerung ertönt dann aus dem Lautsprecher 54 die Meldung "Briefkasten halb voll" oder "Sendung im Briefkasten". Diese Ausgestaltung ist insbesondere für Büros oder dgl. sinn­ voll, wenn man einen Hinweis wünscht, sobald der Postzusteller Sendungen in dem Briefkasten abgelegt hat.
Selbstverständlich ist jede einzelne der Überwachungsein­ richtungen mit jeder einzelnen der Ausgabeeinrichtungen kombi­ nierbar. Bei manchen Kombinationen ist allerdings der Informa­ tionsgehalt des von der Ausgabeeinrichtung zur Verfügung ge­ stellten Überwachungsergebnisses gegenüber demjenigen einge­ schränkt, was oben erläutert worden ist. Ist nämlich bei­ spielsweise nur der Metallsensor 16 vorhanden, so wird selbst­ verständlich beispielsweise von dem Bildschirm 46 nicht ange­ zeigt "Sendung im Briefkasten", sondern etwa "metallischer Ge­ genstand im Briefkasten".
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen so­ wie der Zeichnung offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausfüh­ rungsformen wesentlich sein.

Claims (21)

1. Vorrichtung zum Aufnehmen von Sendungen, mit
einem Aufnahmeraum (22) zum Lagern der Sendungen und
einer Eingabeöffnung (12) zum Eingeben der Sendung in den Aufnahmeraum (22),
gekennzeichnet durch
eine Überwachungseinrichtung (16; 20, 24; 26, 28, 30; 32, 34, 36; 38, 40; 42) zum Überwachen des Aufnahmeraums (22) und
eine Ausgabeeinrichtung (44; 46; 48; 50; 52, 56; 54) zum Ausgeben des Überwachungsergebnisses.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (16; 20, 24; 26, 28, 30; 32, 34, 36; 38, 40; 42) eine Einrichtung (20, 24; 26, 28, 30; 42) zum Ermitteln des Füllstandes des Aufnahmeraums (22) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (20, 24; 26, 28, 30) zum Ermitteln des Füll­ standes des Aufnahmeraums (22) die Füllhöhe des Aufnahmeraums (22) ermittelt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Ermitteln des Füllstandes des Aufnahme­ raums (22) einen Ultraschallsensor (20) und/oder eine Licht­ schranke (26, 28, 30) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Einrichtung (42) zum Ermitteln des Füll­ standes des Aufnahmeraums (22) das Gewicht in dem Aufnahmeraum (22) befindlicher Sendungen ermittelt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung (44; 46; 48; 50; 52, 56; 54) eine Meldung erzeugt, wenn der von der Überwachungs­ einrichtung (20, 24; 26, 28, 30; 42) ermittelte Füllstand ei­ nen vorgegebenen Wert übersteigt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, rückbezogen auf Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung (44; 46; 48; 50; 52, 56; 54) eine Meldung erzeugt, wenn sowohl die von der Überwachungseinrichtung (20, 24; 26, 28, 30) er­ mittelte Füllhöhe als auch das von der Überwachungseinrichtung (42) ermittelte Gewicht einen vorgegebenen Wert übersteigen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung (44; 46; 48; 50; 52, 56; 54) eine Meldung erzeugt, wenn sich der Füllstand des Auf­ nahmeraums (22) ändert.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Meldung Datum und/oder Tag und/oder Uhrzeit der Füllstandsänderung beinhaltet.
10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (32, 34, 36) erfaßt, wenn ein Gegenstand die Eingabeöffnung (12) gas­ siert.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung einen Ultraschallsensor (20, 24) und/oder eine Lichtschranke (32, 34, 36) aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, ge­ kennzeichnet durch eine Einrichtung (10) zum Verschließen der Eingabeöffnung (12), wobei die Überwachungseinrichtung (32, 34, 36; 38, 40) erfaßt, wenn die Einrichtung (10) zum Ver­ schließen der Eingabeöffnung (12) im Sinne eines Freigebens der Eingabeöffnung (12) betätigt wird.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung (44; 46; 48; 50; 52, 56; 54) eine Meldung erzeugt, wenn die Überwachungseinrichtung (32, 34, 36) erfaßt, daß ein Gegenstand die Eingabeöffnung (12) passiert, und/oder wenn die Überwachungseinrichtung (38, 40) erfaßt, daß die Einrichtung (10) zum Verschließen der Ein­ gabeöffnung (12) im Sinne eines Freigebens der Eingabeöffnung (12) betätigt wird.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Meldung Datum und/oder Tag und/oder Uhrzeit des Passierens der Eingabeöffnung (12) und/oder des Betätigens der Einrich­ tung (10) zum Verschließen der Eingabeöffnung (12) beinhaltet.
15. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung einen Metalldetektor (16) aufweist.
16. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung einen Drucker (50) aufweist.
17. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung eine Anzeige­ einrichtung (46) aufweist.
18. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung (48) einen Datenspeicher aufweist.
19. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung (44, 54) dazu ausgelegt ist, eine akustische Meldung abzugeben.
20. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der Übertragungsweg für den Aus­ tausch von Signalen zwischen der Überwachungseinrichtung (16; 20, 24; 26, 28, 30; 32, 34, 36; 38, 40; 42) und der Ausgabe­ einrichtung (44; 46; 48; 50; 52, 56; 54) eine Funkstrecke (58, 60, 62) beinhaltet.
21. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der Übertragungsweg für den Aus­ tausch von Signalen zwischen der Überwachungseinrichtung (16; 20, 24; 26, 28, 30; 32, 34, 36; 38, 40; 42) und der Ausgabe­ einrichtung (44; 46; 48; 50; 52, 56; 54) zumindest teilweise vom öffentlichen Fernsprechnetz (52) gebildet ist.
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