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DE19945775B4 - Leuchtenanordnung als Heckleuchte für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Leuchtenanordnung als Heckleuchte für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE19945775B4
DE19945775B4 DE19945775A DE19945775A DE19945775B4 DE 19945775 B4 DE19945775 B4 DE 19945775B4 DE 19945775 A DE19945775 A DE 19945775A DE 19945775 A DE19945775 A DE 19945775A DE 19945775 B4 DE19945775 B4 DE 19945775B4
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Abstract

Leuchtenanordnung als Heckleuchte für ein Kraftfahrzeug, mit mehreren Leuchtflächen (2 – 4) zur Wahrnehmung bestimmter Signalisierungsfunktionen,
und mit einer Steuerschaltung (6) zur Ansteuerung der Leuchtflächen (2 – 4), um abhängig vom Betriebszustand des Kraftfahrzeugs durch leuchtflächenspezifisches Einstellen der Helligkeit der Leuchtmittel (5) jeder einzelnen Leuchtfläche (2 – 4) jeweils eine bestimmte Signalisierungsfunktion von mehreren möglichen unterschiedlichen Signalisierungsfunktionen zu aktivieren,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Leuchtenanordnung (1) mindestens eine erste und eine zweite Leuchtfläche (2, 3) mit dimmbaren Leuchtmitteln (5) und mindestens eine zur Wahrnehmung einer Nebelschlusslichtfunktion vorgesehene dritte Leuchtfläche (4) mit einem lediglich ein- und ausschaltbaren Leuchtmittel (5, 7) aufweist,
und dass die Steuerschaltung (6) abhängig vom Ein- oder Ausschalten der Nebelschlusslichtfunktion des Kraftfahrzeugs die Helligkeit der dimmbaren Leuchtmittel (5) der ersten und zweiten Leuchtfläche (2, 3) einstellt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchtenanordnung als Heckleuchte für ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruches 1; eine derartige Leuchtenanordnung ist aus der DE 199 45 546 A1 bekannt.
  • Bei üblichen Heckleuchten für Kraftfahrzeuge mit mehreren Leuchtflächen ist jede der Leuchtflächen fest mit einer bestimmten Signalisierungsfunktion belegt. So dient beispielsweise eine Leuchtfläche als Bremslicht, eine andere als Schlusslicht und eine weitere als Nebelschlusslicht. Bei einer Erfassung der Betätigung des Bremspedals, des Lichtschalters oder des Nebelschlusslichtschalters des Kraftfahrzeugs wird jeweils die Lichtquelle der entsprechenden Leuchtfläche eingeschaltet, wobei als Leuchtflächen neben Glühlampen auch Leuchtdioden bekannt sind.
  • In der DE 197 53 096 A1 wird eine Kraftfahrzeugleuchte beschrieben, bei der in einer Leuchtfläche mehrere Leuchtdioden angeordnet sind, welche als Schlusslicht fungieren. Darüber hinaus sind in derselben Leuchtfläche weitere Leuchtdioden derselben Farbe angeordnet, welche bei Betätigung des Bremspedals hinzugeschaltet werden, so dass in diesem Fall die gesamte Leuchtfläche die Funktion des Bremslichts wahrnimmt. Neben dieser Leuchtfläche sind weitere Leuchtflächen vorgesehen, in denen grüne und rote Leuchtdioden bzw. blaue, grüne und rote Leuchtdioden angeordnet sind, um durch additive Farbmischung die Funktion des Fahrtrichtungsanzeigers bzw. des Rückfahrscheinwerfers wahrzunehmen. Für alle Leuchtdioden einer Farbgruppe gilt, dass sie jeweils gemeinsam zur Wahrnehmung der entsprechenden Signalisierungsfunktion eingeschaltet werden.
  • In der EP 0 326 668 A2 wird vorgeschlagen, die Leuchtdioden in einer Leuchtfläche matrixartig anzuordnen, wobei jede Leuchtdiode individuell ein- und ausgeschaltet werden kann. Auf diese Weise kann die Leuchtfläche unterschiedliche Signalisierungsfunktionen übernehmen, beispielsweise die des Bremslichts oder des Fahrtrichtungsanzeigers. Ebenso ist durch gezieltes Einschalten einzelner Leuchtdioden möglich, auf der Leuchtfläche Hinweistexte oder dergleichen darzustellen.
  • Darüber hinaus wird in der GB 2 139 340 A eine Leuchte vorgeschlagen, die als Lichtquellen Dreiphasen-Leuchtdioden aufweist, wobei die Leuchtdioden im ausgeschalteten Zustand transparent oder weiß sind, während sie im eingeschalteten Zustand Licht in zwei unterschiedlichen Farben emittieren können. Durch gezieltes Ansteuern dieser Dreiphasen-Leuchtdioden kann die Leuchte somit in den zuvor erwähnten unterschiedlichen Farben leuchten, so dass auch diese Leuchte unterschiedliche Signalisierungsfunktionen (z.B. Bremslicht bei roter Farbe oder Fahrtrichtungsanzeiger bei gelber Farbe) wahrnehmen kann.
  • Aus der DE 42 06 959 A1 ist eine Verkehrssignalleuchte bekannt, bei der in Abhängigkeit der gewünschten Funktion unterschiedlich große Leuchtflächen einer Kraftfahrzeugrückleuchte angesteuert werden können.
  • In der JP 05-85261 A ist eine dimmbare, mittels Leuchtdioden realisierte Kontrollleuchte für ein Kraftfahrzeug beschrieben.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ausgestaltung einer Leuchtenanordnung als Heckleuchte für ein Kraftfahrzeug vorzuschlagen, welche mit einfachen Mitteln einen Einsatz der Leuchtenanordnung für unterschiedliche Signalisierungszwecke ermöglicht. Diese Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung durch eine Leuchtenanordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Die weiteren Patentansprüche definieren bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.
  • Die erfindungsgemäße Leuchtenanordnung umfasst mehrere Leuchtflächen, welche vorzugsweise nebeneinander angeordnet sind, wobei mindestens eine erste und eine zweite Leuchtfläche dimmbare Lichtquellen aufweisen und mindestens eine weitere Leuchtfläche zur Realisierung der Nebelschlusslichtfunktion eine lediglich ein- und ausschaltbare Lichtquelle aufweist. Als Lichtquellen können insbesondere Leuchtdioden verwendet werden; diese besitzen den Vorteil, dass sie relativ einfach in verschiedene Helligkeiten geschaltet werden können. Ebenso sind jedoch auch andere Lichtquellen denkbar, wie beispielsweise Neonlampen etc.
  • Die Lichtquellen der einzelnen Leuchtflächen weisen vorzugsweise dieselbe Farbe auf, insbesondere rotes Licht emittierende Lichtquellen für die vorgesehene Verwendung der Leuchtenanordnung als Heckleuchte in einem Kraftfahrzeug; durch entsprechende Einstellung der Helligkeit der Lichtquellen der einzelnen Leuchtflächen kann somit insbesondere die Funktion des Nebelschlusslichts, des Bremslichts und des normalen Schlusslichts realisiert werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben.
  • Hierbei zeigen;
  • 1 den Aufbau einer erfindungsgemäßen Leuchtenanordnung,
  • 2a den Aufbau einer erfindungsgemäßen Leuchtenanordnung gemäß einem Ausführungsbeispiel,
  • 2b, 2c den Betrieb der Leuchtenanordnung von 2a bei ausgeschalteter bzw. eingeschalteter Nebelschlusslichtfunktion,
  • 3a, 3b den Betrieb einer Leuchtenanordnung gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel bei ausgeschalteter bzw. eingeschalteter Nebelschlusslichtfunktion.
  • Gemäß 1 umfasst die als Heckleuchte eines Kraftfahrzeugs dienende Leuchtenanordnung 1 drei nebeneinander angeordnete Leuchtflächen 24, welche als Lichtquellen 5 jeweils gleichmäßig angeordnete rote Leuchtdioden 5 aufweisen. Ebenso ist jedoch selbstverständlich auch möglich, dass die einzelnen Leuchtflächen 24 übereinander oder andersartig zueinander benachbart angeordnet sind. Auch eine getrennte Anordnung der einzelnen Leuchtflächen 24 ist denkbar.
  • Die Leuchtenanordnung 1 mit den Leuchtflächen 24 kann unterschiedliche Signalisierungsfunktionen wahrnehmen, insbesondere die Bremslichtfunktion, die Schlusslichtfunktion und die Nebelschlusslichtfunktion. Die Leuchtfläche 4 ist hierbei zur Wahrnehmung der Nebelschlusslichtfunktion vorgesehen, so dass es vorteilhaft ist, die Leuchtfläche 4 im Verhältnis zu den beiden anderen Leuchtflächen 2 und 3 mit einer größeren Anzahl an Leuchtdioden auszustatten. So kann beispielsweise die Leuchtfläche 4 ca. 30 Leuchtdioden 5 umfassen, während die beiden anderen Leuchtflächen 2 und 3 ca. 20 bis 25 Leuchtdioden 5 aufweisen können.
  • Die einzelnen Leuchtdioden 5 jeder Leuchtfläche 24 werden von einer Steuerschaltung 6 angesteuert, welche verschiedene Betriebssignale des Kraftfahrzeugs auswertet und davon abhängig Steuersignale für die Leuchtdioden 5 der einzelnen Leuchtflächen 24 generiert. So wird beispielsweise über das Betriebssignal (a) die Betätigung des Bremspedals des Fahrzeugs überwacht, während über das Betriebssignal (b) die Betätigung des Lichtschalters und über das Betriebssignal (c) die Betätigung des Nebelschlusslichtschalters des Fahrzeugs überwacht wird. Durch die von der Steuerschaltung 6 erzeugten Steuersignale können die Leuchtdioden 5 der beiden Leuchtflächen 2, 3 leuchtflächenspezifisch und unabhängig voneinander gedimmt, d.h. in ihrer Helligkeit eingestellt werden, sowie die Leuchtflächen 24 ein- und ausgeschaltet werden.
  • Wie in 2a dargestellt ist, weisen die beiden Leuchtflächen 2 und 3 in ihrer Helligkeit dimmbare Leuchtdioden als Leuchtmittel 5 auf, während die zur Wahrnehmung der Nebelschlusslichtfunktion vorgesehene Leuchtfläche 4 nur ein ein- oder ausschaltbares Leuchtmittel aufweist. Die Leuchtfläche 4 weist bsp. anstelle von Leuchtdioden zumindest eine in herkömmlicher Technik realisierte Glühlampe 7 als Leuchtmittel auf. Selbstverständlich ist die Darstellung in 2a rein beispielhaft zu verstehen, d.h. es könnte auch die linke Leuchtfläche 2 mit der Nebelschlusslichtfunktion belegt werden.
  • In 2b ist der Betrieb dieser in 2a gezeigten Leuchtenanordnung 1 für den Fall der ausgeschalteten Nebelschlusslichtfunktion dargestellt. Die rechte Leuchtfläche 4 ist für die Wahrnehmung der Nebelschlusslichtfunktion reserviert, d.h. eine Aktivierung dieser Leuchtfläche 4 zur Wahrnehmung der Brems- oder Schlusslichtfunktion ist ausgeschlossen. Die die Glühlampe 7 aufweisende rechte Leuchtfläche 4 ist demzufolge ausgeschaltet, während die beiden Leuchtflächen 2, 3 sowohl die Funktion des Bremslichts als auch des Schlusslichts wahrnehmen können. Die Steuerschaltung 6 steuert bei ausgeschaltetem Nebelschlusslicht die beiden Leuchtflächen 2, 3 derart an, dass jede dieser Leuchtflächen 2, 3 grundsätzlich sowohl die Funktion des Bremslichts als auch die des Schlusslichts wahrnehmen kann. Bei Einschalten des Fahrzeug-Lichtschalters wird die Steuerschaltung 6 daher die Leuchtdioden 5 beider Leuchtflächen 2, 3 mit einer bestimmten Helligkeit einschalten. Wird die Betätigung des Bremspedals erfasst, wird von der Steuerschaltung 6 die Helligkeit der Leuchtdioden 5 beider Leuchtflächen 2, 3 gegenüber der Schlusslichtfunktion erhöht. Waren die Leuchtdioden 5 zuvor noch nicht eingeschaltet, werden alle Leuchtdioden 5 für die Dauer des Bremsvorgangs mit dieser höheren Helligkeit eingeschaltet.
  • Gemäß 2c wird bei eingeschalteter Nebelschlusslichtfunktion die als Nebelschlusslicht fungierende Leuchtfläche 4 eingeschaltet, bsp. die Glühlampe 7. Da durch Gesetzesvorgaben vorgeschrieben ist, dass das Bremslicht vom Nebelschlusslicht mindestens 100 mm beabstandet sein muss, wird die mittlere Leuchtfläche 3, welche dieser Gesetzesvorgabe entsprechend eine Breite von mindestens 100 mm aufweisen muss, für die Wahrnehmung der Schlusslichtfunktion reserviert, so dass ausgeschlossen ist, dass mit der Bremslichthelligkeit betriebene Leuchtdioden 5 weniger als 100 mm von der Leuchtfläche 4 beabstandet sind, welche mit der Nebelschlusslichthelligkeit betrieben wird. Bei einer Realisierung der rechten Leuchtfläche 4 mittels Leuchtdioden 5 werden diese Leuchtdioden 5 der rechten Leuchtfläche 4 im Vergleich zu der Bremslicht- und Schlusslichtfunktion von der Steuerschaltung 6 auf eine höhere Helligkeit eingestellt. Die Leuchtdioden 5 der linken Leuchtfläche 2 können nach wie vor sowohl zur Wahrnehmung der Bremslichtfunktion als auch zur Wahrnehmung der Schlusslichtfunktion gedimmt werden.
  • In 3a und 3b ist der Betrieb der Leuchtenanordnung 1 gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel dargestellt, wobei von der Leuchtenanordnung 1 nur die Funktion des Bremslichts und des Nebelschlusslichts wahrgenommen wird. Die bsp. mittels Leuchtdioden 5 realisierte rechte Leuchtfläche 4 ist hierbei bsp. für die Nebelschlusslichtfunktion vorgesehen.
  • Gemäß 3a können bei ausgeschaltetem Nebelschlusslicht die beiden Leuchtflächen 2, 3 die Funktion des Bremslichts übernehmen, d.h. bei Betätigung des Bremspedals werden die Leuchtdioden 5 dieser beiden Leuchtflächen 2, 3 auf die Bremslichthelligkeit eingestellt. Die rechte Leuchtfläche 4 ist bei ausgeschalteter Nebelschlusslichtfunktion deaktiviert.
  • Wird hingegen die Nebelschlusslichtfunktion von einem Benutzer eingeschaltet, wird die mittlere Leuchtfläche 3, die wiederum eine Mindestbreite von 100 mm aufweist, vollständig ausgeschaltet und dient somit als Abstandshalter zwischen den Leuchtdioden 5 der linken Leuchtfläche 2, die nach wie vor die Bremslichtfunktion wahrnehmen können, sowie den Leuchtdioden 5 der rechten Leuchtfläche 4, die auf eine relativ hohe Nebelschlusslichthelligkeit eingestellt sind und somit die Funktion des Nebelschlusslichts wahrnehmen.
  • 1
    Leuchtenanordnung
    2
    Leuchtfläche
    3
    Leuchtfläche
    4
    Leuchtfläche
    5
    Leuchtdiode
    6
    Steuerschaltung
    7
    Glühlampe

Claims (6)

  1. Leuchtenanordnung als Heckleuchte für ein Kraftfahrzeug, mit mehreren Leuchtflächen (24) zur Wahrnehmung bestimmter Signalisierungsfunktionen, und mit einer Steuerschaltung (6) zur Ansteuerung der Leuchtflächen (24), um abhängig vom Betriebszustand des Kraftfahrzeugs durch leuchtflächenspezifisches Einstellen der Helligkeit der Leuchtmittel (5) jeder einzelnen Leuchtfläche (24) jeweils eine bestimmte Signalisierungsfunktion von mehreren möglichen unterschiedlichen Signalisierungsfunktionen zu aktivieren, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtenanordnung (1) mindestens eine erste und eine zweite Leuchtfläche (2, 3) mit dimmbaren Leuchtmitteln (5) und mindestens eine zur Wahrnehmung einer Nebelschlusslichtfunktion vorgesehene dritte Leuchtfläche (4) mit einem lediglich ein- und ausschaltbaren Leuchtmittel (5, 7) aufweist, und dass die Steuerschaltung (6) abhängig vom Ein- oder Ausschalten der Nebelschlusslichtfunktion des Kraftfahrzeugs die Helligkeit der dimmbaren Leuchtmittel (5) der ersten und zweiten Leuchtfläche (2, 3) einstellt.
  2. Leuchtenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerschaltung (6) bei ausgeschalteter Nebelschlusslichtfunktion die Helligkeit der dimmbaren Leuchtmittel (5) der ersten und zweiten Leuchtfläche (2, 3) bei eingeschalteter Schlusslichtfunktion zur Wahrnehmung einer Schlusslichtfunktion und bei Betätigung der Bremse zur Wahrnehmung einer Bremslichtfunktion einstellt, wobei die Helligkeit zur Wahrnehmung der Bremslichtfunktion gegenüber der Helligkeit zur Wahrnehmung der Schlusslichtfunktion erhöht ist, und dass die Steuerschaltung (6) bei eingeschalteter Nebelschlusslichtfunktion die Helligkeit der Leuchtmittel (5) der zweiten Leuchtfläche (3) bei eingeschalteter Schlusslichtfunktion nur zur Wahrneh mung der Schlusslichtfunktion und die Leuchtmittel (5) der ersten Leuchtfläche (2) bei eingeschalteter Schlusslichtfunktion zur Wahrnehmung der Schlusslichtfunktion und bei Betätigung der Bremse zur Wahrnehmung der Bremslichtfunktion einstellt.
  3. Leuchtenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerschaltung (6) bei ausgeschalteter Nebelschlusslichtfunktion die Helligkeit der dimmbaren Leuchtmittel (5) der ersten und zweiten Leuchtfläche (2, 3) bei Betätigung der Bremse zur Wahrnehmung einer Bremslichtfunktion einstellt, und dass die Steuerschaltung (6) bei eingeschalteter Nebelschlusslichtfunktion die Leuchtmittel (5) der dritten Leuchtfläche (4) zur Wahrnehmung der Nebelschlusslichtfunktion einschaltet und die Helligkeit der Leuchtmittel (5) der ersten Leuchtfläche (2) bei Betätigung der Bremse zur Wahrnehmung der Bremslichtfunktion einstellt, während die Leuchtmittel (5) der zweiten Leuchtfläche (3) ausgeschaltet werden, wobei die Helligkeit zur Wahrnehmung der Nebelschlusslichtfunktion gegenüber der Helligkeit zur Wahrnehmung der Bremslichtfunktion erhöht ist.
  4. Leuchtenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtflächen (24) Leuchtmittel (5) derselben Farbe aufweisen.
  5. Leuchtenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtflächen (24) als Leuchtmittel (5) Leuchtdioden aufweisen.
  6. Leuchtenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtflächen (24) zueinander benachbart angeordnet sind, wobei die zweite Leuchtfläche (3) zwischen der ersten Leuchtfläche (2) und der dritten Leuchtfläche (4) angeordnet ist und eine Breite von mindestens 100 mm aufweist.
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