DE19936694C1 - Einstampfbares Bodenfundament zum Befestigen von Pfosten im Erdreich - Google Patents
Einstampfbares Bodenfundament zum Befestigen von Pfosten im ErdreichInfo
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Abstract
Es wird ein einstampfbares Bodenfundament mit einer rohrförmigen Aufnahme für einen Pfosten beschrieben, mit einer Pfosten-Klemmvorrichtung am oberen Ende, einem unteren Pfosten-Anschlag und einem außenseitigen Fundamentklotz. Wesentlich ist, daß das Bodenfundament in seiner Höhe dreiteilig ausgebildet ist, wobei der Fundamentklotz in ein Kopffundament (4) und ein Grundfundament (3) aufgeteilt ist, die axial zueinander versetzt angeordnet sind und die durch eine Fundamentbrücke (2) verbunden sind, die die rohrförmige Pfosten-Aufnahme mit nach unten verlängertem Ende darstellt. Dabei liegt in eingebautem Zustand die Oberseite des Kopffundamentes (4) nicht über der Erdoberfläche (15) und das Grundfundament (3) weist an seiner Oberkante eine Einbautiefe (A) auf, die größer ist als die notwendige Eintauchtiefe des Pfostens (5).
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein einstampfbares Bodenfunda
ment zur Aufnahme von Pfosten, gemäß Oberbegriff des Anspruches
1, wie er insbes. zum Befestigen von Verkehrsschildern o. dgl.
Verwendung findet.
Solcherart Vorrichtungen sind in vielfältiger Form bekannt. So
wird z. B. im Prospekt der Firma Dambach eine Bodenhülse be
schrieben, die in einen Betonsockel mit den Querschnittsmaßen
von ca. 25 × 25 cm (horizontal) und einer Höhe von ca. 40 cm zu
etwa 2/3 der Höhe eingegossen wird, wobei der obere Bereich mit
der Spannmuffe frei bleibt. Dieses meist vorgefertigte Element
aus Gußeisen und Beton erreicht eine Gesamthöhe von etwa 2/3
der üblichen Einbautiefe, d. h. ca. 50 cm. Üblich und empirisch
als notwendig auch hinsichtlich der Frostsicherheit - erwiesen
sich jedoch Einbautiefen von 60 bis 80 cm, was etwa dem 10 bis
15fachen des Pfostendurchmessers entspricht. Das bekannte Guß-
Beton-Element wird somit in ein vorgegrabenes Loch mit der Tie
fe 60 bis 80 cm gestellt, in welchem vorab der untere Teil mit
Mörtel für eine Art Zusatzfundament ausgefüllt wurde. Das vor
gefertigte Betonteil bildet dann mit dem Zusatzfundament einen
zusammenhängenden Fundamentklotz. Der noch offene seitliche
Raum wird anschließend mit Erdreich oder Auffüllmaterial fest
gestampft. Der bodennahe Bereich wird freigelassen und mit dem
Ursprungsmaterial, z. B. Asphalt, verstrichen, so daß am Ende
nur wenige Zentimeter des Hülsenkörpers sowie der obere Teil
der Spannmuffe aus dem Boden ragen. Der zu befestigende Pfo
sten, bei den beschriebenen Maßen häufig ein Pfosten für Ver
kehrsschilder, wird nun in die Bodenhülse eingesetzt und ver
schraubt. Bei schwerer Belastung, z. B. einem Aufprall auf
den Pfosten, werden entweder die eingemauerte Bodenhülse oder
der Betonklotz oder auch alle beide beschädigt oder zu Bruch
gehen. Je weiter die Betonhülse frei aus dem Betonfundament
ragt, desto fragiler wird sie. In allen drei Fällen, d. h. auch
bei unbeschädigtem Betonklotz muß der gesamte Komplex, d. h.
Hülse und Betonklotz ausgegraben und entsorgt werden. Das Ein
setzen der neuen Hülse mit einem neuen Klotz wird an derselben
Stelle wiederholt. Eine Alternative dazu ist, den beschädigten
Betonklotz mit Hülse an Ort und Stelle zu belassen und an an
derer Stelle ein neues Fundament zu errichten.
Der Nachteil dieses vorgefertigten Betonsockels mit eingegosse
ner Hülse liegt insbesondere im Gewicht und der Masse des
eingesetzten Betons. Dies betrifft sowohl den Transport als
auch den Arbeitsaufwand an der Baustelle. Bei den üblichen Ab
maßen, z. B. bei Verkehrsschildern mit zweieinhalb Meter Höhe,
ergibt sich ein Gewicht des vorgefertigten Klotzes inklusive
Bodenhülse von ca. 60 kg bei Einbautiefe von ca. 45 cm. Darüber
hinaus wird die Handhabung durch 2 Arbeiter zu schwer. Ange
sichts der auftretenden Belastungen bei Verkehrszeichen ist die
Höhe des Klotzes oft nicht ausreichend und genügt der Forderung
nach Frostsicherheit nicht. Dies führt zu der Maßnahme, daß das
Loch breiter und tiefer gegraben wird und das Fundament mit
Mörtel nach unten vergrößert wird. Dies bringt nochmals
erhöhten Aufwand und Betonverbrauch, wobei am Ende für das Ge
samtfundament oft über 200 kg Beton vergraben werden. Dieser
Beton muß später mit hohen Kosten entsorgt werden.
Es besteht das Problem der Kabelverletzung durch das Einmauern
offengelegter Kabel. Beim Umreissen des Pfostens bei schwerer
Belastung werden die Kabel mitgerissen, was einen großen
wirtschaftlichen Schaden, sowie eine hochgradige Verletzungsge
fahr bedeuten kann. Nachteilig ist auch, das über das Straßen
niveau ragende Hülsenende. Durch das Herausragen aus dem Beton
sockel ist es auch infolge der Hebelwirkung - einer größeren
Bruchgefahr ausgesetzt. Das Hülsenende verhindert, daß die
Straße bei einer neuen Beteerung an dieser Stelle mit der Stra
ßenwalze überwalzt, d. h. überfahren werden kann. Dadurch fehlt
an dieser Stelle die Verdichtung und führt somit zu einer ge
ringeren Festigkeit. Eine zu geringe Dichte führt zu Wasser
durchlässigkeit und Frostempfindlichkeit. Ein Nachverdichten
mit dem Rüttler bringt nicht die Dichte der Walze.
Das in die Straßenoberfläche ragende Hülsenende wird als op
tisch störend empfunden und ist eine Verletzungsgefahr.
Ein weiteres Verankerungssystem ist aus der US-PS 4,269,010 be
kannt. Dieses löst die Verankerungsaufgabe dadurch, daß minde
stens 2 unabhängige Fundamente auf den zu verankernden Pfosten
geschoben werden, wobei die eine im erdoberkantennahen Bereich
angebracht ist und die andere am unteren Pfostenende. Beim Be
festigen dieser Fundamente wird zunächst das untere Fundament
mit eingesetztem Pfosten eingestampft, dann Material aufgefüllt
und anschließend unterhalb der Erdoberfläche das obere Funda
ment eingestampft.
Nachteilig ist, daß der Pfosten durch Einrasten und Einstampfen
fest mit dem Erdreich verbunden ist. Er läßt sich nicht span
nen, entfernen oder austauschen. Die beiden Fundamente sind
völlig unabhängig voneinander, so daß sie ohne den Pfosten ge
geneinander nicht stabilisiert sind. Das Fundament kann nicht
herausgezogen und ausgetauscht werden. Ein Überwalzen der Ein
baustelle ist wegen des notwendigerweise eingebauten Pfostens,
welcher Bestandteil des Systems ist, nicht möglich. Unter den
Scheiben 30 bildet sich ein toter Winkel, sodaß dort ein Ver
dichten nicht möglich ist.
Weitere Verankerungs-Vorrichtungen sind aus den Schriften EP 0 243 376 B1,
DE 196 07 972 C1 und DE 197 08 807 A1 bekannt. Die
se Bodenfundamente sind als Bodendübel ausgebildet. Sie beste
hen prinzipiell aus einem Rohr, das an seinem oberen Ende einen
topfförmigen, nach unten weisenden Ring besitzt, der
einen gegenüber dem Durchmesser des Rohres größeren Durchmesser
aufweist. Am unteren Ende befindet sich eine Einschlagspitze.
Diese Vorrichtungen haben sich insbesondere beim Einschlagen in
den Naturboden gut bewährt. Bei der Verwendung im urbanen Be
reich, d. h. im Asphalt, wird ein Loch soweit vorgegraben bzw.
der Boden aufgelockert, bis der Bodendübel vollends eingeschla
gen werden kann. Beim Vorgraben und Auflockern wird in der Re
gel so verfahren, daß eine Meißelspitze mindestens soweit ein
getrieben wird, wie der Bodendübel nachher an maximaler Ge
samttiefe aufweist. Nach dem Eintreiben wird das noch nicht
ausgefüllte Loch vorwiegend mit Mörtel wieder aufgefüllt und
dieser an der Erdoberfläche verstrichen. Der einbetonierte Ring
gewährt dem Pfosten die nötige Stabilität im oberflächennahen
Bereich.
Da jedoch nicht oder nur sehr wenig ausgegraben wird, ist man
im urbanen Bereich nie sicher, ob man beim Einschlagen des Bo
dendübels ein Kabel trifft. Die Beschädigung von Kabeln, insbe
sondere von Telefonkabeln, kann in kürzester Zeit zu immensen
Kostenerstattungsansprüchen seitens der Telefongesellschaft
führen. Bei Starkstromkabeln besteht die Gefahr von Unfällen
mit Todesgefahr. Dies bedeutet, daß die im Grunde sehr ratio
nelle Methode des Einschlagens bzw. des partiellen Grabens und
Einschlagens häufig nicht angewendet werden kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Bodenfundament anzugeben,
durch welches - unter Wahrung der sich durch die Frostgrenze
und Einbaugewohnheiten ergebenden notwendigen Einbautiefe bei
Verkehrszeichen von ca. 60 bis 80 cm - möglichst kein Mörtel
erforderlich ist und die Verletzung von Kabeln durch Spitzen,
Kanten und Einmauern vermieden wird.
Diese Aufgabe wird durch ein Bodenfundament mit den kennzeich
nenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. In den Unteransprüchen
werden vorteilhafte Ausgestaltungen beschrieben.
Demgemäß besteht das einstampfbare Bodenfundament aus drei Tei
len, wobei prinzipiell - im Vergleich zu Dambach - der dort
vorhandene, die Hülse umschließende Fundament-Sockel, erfin
dungsgemäß axial in zwei Teile aufgeteilt ist, nämlich in einen
oberen Teil, dem Kopffundament und einen unteren Teil, dem
Grundfundament, die über eine Fundamentbrücke miteinander ver
bunden sind. Dabei wird das Kopffundament mit seiner Oberkante
in den Bereich der Erdoberkante gebracht und das Grundfundament
erreicht im wesentlichen die Endtiefe des bisherigen (siehe
Dambach) Zusatz-Fundamentes.
Zur Erreichung der notwendigen Gründungstiefe von etwa 10 bis
15 Pfostendurchmessern D ist die (Dambach-)Hülse zu einer Fun
damentbrücke weitergebildet und verlängert, wobei die notwendi
ge Eintauchtiefe des Pfostens von den üblichen 4 bis 6mal des
Pfostendurchmessers unverändert bleiben kann.
Im mittleren Bereich verschwindet damit der Betonklotz völlig.
Die Fundamentkörper werden an der Einspannstelle, d. h. nunmehr
der Erdoberkante und an dem der Einspannstelle entgegengesetz
ten Punkt, dem Fundamentgrund, angeordnet. Diese weitmöglichst
auseinanderliegenden Punkte für das Kopffundament und das
Grundfundament sind von der Statik her am wirkungsvollsten. Das
Ende der Fundamentbrücke ragt nun nicht mehr über das Kopffun
dament hinaus, was seine Stabilität erhöht. Das Grundfundament
ist stets unter der notwendigen Eintauchtiefe des Pfostens an
geordnet.
Die Volumina des Kopffundamentes und des Grundfundamentes zu
sammenaddiert sind infolge der erfindungsgemäßen Auslegung er
heblich kleiner und leichter als die bisherigen Betonvolumina
und Betongewichte, bei Verwendung gleicher oder ähnlicher Mate
rialien. Des weiteren können aufgrund anderer Befestigungstech
niken auch andere Materialien, wie Kunststoffe, gepreßtes und
imprägniertes Holz, Leichtmetall, Guß u. ä. eingesetzt werden.
Der verlängerte Teil der Hülse, d. h. der untere Teil der Funda
mentbrücke, wird zu günstigen Ausgestaltungen wie Kabeleinfüh
rung, Sollbiegestelle, rückfederndes Biegeteil oder Knautschzo
ne, und Gewindesäule genutzt.
Das Grundfundament wird durch seine Form, sein Gewicht und sein
Volumen so ausgelegt und bemessen, daß es die über die Verbin
dungsbrücke auf den Pfosten übertragenen Biege-, Verdreh- oder
Abhebekräfte, sowie Erschütterungen mit aufgeschüttetem und von
Hand oder mit dem Kompressor verdichtetem Auffüll-Material
standhält. Gleichzeitig wird das Grundfundament durch Kanäle,
Rundungen oder sonstige Formgebung, wo erforderlich, so gestal
tet, daß Kabelverletzungen vermieden werden.
In Weiterbildung des Erfindungsgedankens ist die Fundamentbrüc
ke selbst in zwei oder mehrere Teile getrennt, wodurch eine Hö
heneinstellbarkeit, bzw. eine Überwalzbarkeit erzielt wird. Da
bei ist eine Vor-Regulierung der Einbauhöhe und eine Fixierung
des Endzustandes durch Schrauben möglich.
Das Bodenfundament besteht somit prinzipiell aus drei Baugrup
pen:
Die obere Baugruppe beinhaltet das Kopffundament, welches nicht
über die Erdoberfläche ragt und zum Luftraum hin eine offene
Kontaktfläche aufweist, d. h. eine Fläche, die nicht mit Asphalt
überzogen ist und auf welcher, ähnlich wie aus der
DE 196 07 972 C1 bekannt, eine Abdeckplatte, der Spannring und
der Pfosten befestigt werden. Die Abdeckplatte ist vorzugsweise
oberflächenbündig und ist auf dem Kopffundament befestigt. Der
von der Peripherielinie des Kopffundaments umschlossene Durch
messer, bei nicht runden Formen der mittlere Durchmesser, be
trägt ein mehrfaches des Pfostendurchmessers. Das Kopffundament
kann sowohl als Vollkörper, als auch als Ring oder offener Ring
ausgebildet sein. Es ist so ausgebildet, daß das Auffüllmateri
al durch Öffnungen eingebracht werden kann oder sich durch
Schrägen keine unzugänglichen Ecken bilden. Was für das Einfül
len gilt, gilt auch für das anschließende Einstampfen. Zwischen
dem Kopffundament und der Abdeckplatte können eine oder mehrere
Ausgleichsscheiben gleicher oder unterschiedlicher Dicke gelegt
werden. Die Ausgleichsscheiben haben vorteilhafterweise diesel
be Außenkontur wie das Kopffundament. Die Abdeckplatte weist an
Ihrer Unterseite die Form des Kopffundamentes auf, welches sich
nach oben in vorteilhafter Weise durch eine Entformschräge ver
größert.
Statt des Befestigens der Abdeckplatte und des Pfostens kann
die Kontaktfläche auch zum Befestigen von beliebigen anderen
Teilen oder Vorrichtungen dienen, wie z. B. einem Sonnenschirm
mit Fußplatte.
Das Kopffundament dient weiterhin als Zugangselement für die
Bedienung von oben für auf der Fundamentbrücke fixierter Vor
richtungen wie der Einstellschraube und der Feststellschraube
für höhenverstellbare Bodenfundamente.
Die mittlere Baugruppe wird durch die Fundamentbrücke gebildet,
welche einerseits den Pfosten aufnimmt und führt und zum andern
das Kopffundament mit dem Grundfundament verbindet.
Nach einer ersten Ausführung ist die Fundamentbrücke ein Rohr,
welches in der Länge der notwendigen Einbautiefe des Pfostens
aufgeweitet ist und am unteren Ende der Aufweitung zur Zentrie
rung und Fixierung eine konische Einschnürung besitzt. Dessen
unterer Teil bildet die Verlängerung und Verbindung zum Grund
fundament. Wenn am Pfostenmaterial nicht gespart werden muß,
kann dieser Teil ebenfalls teilweise oder bis auf eine Zen
trierschräge verbleibenden Rest aufgeweitet werden und zur Ver
längerung der Pfostenführung verwendet werden.
Ansonsten kann diese Distanz zu zusätzlichen Vorteilen der Er
findung ausgestaltet werden.
So kann die Fundamentbrücke durch mindestens eine außermittig
angeordnete Stütze verlängert werden, wodurch ein offener Raum
entsteht und zum Beispiel Kabel oder Schläuche durchgeführt und
ins Innere des Bodenfundaments eingeleitet werden können.
Auch kann die Fundamentbrücke durch eine in seiner Höhe und
seinem Durchmesser variablen, anflanschbaren Stange verlängert
werden. Durch eine Einschnürung in der mittleren Partie kann
eine Sollbiegestelle erzeugt werden.
Durch die Verlängerung der Fundamentbrücke als eigenständiges
und in verschiedenen Längen ausgebildetes Bauteil kann es oben
und unten mit Befestigungsflanschen versehen und zwischen dem
Ende der notwendigen Einbautiefe und der Oberkante des Grund
fundamentes befestigt sein.
Des weiteren kann die Verlängerung als Knautschzone ausgebildet
sein, wobei beim Überwalzen des Fundamentes die Knautschzone
zusammengedrückt wird.
Schließlich kann die Verlängerung ein elastisches Element, z. B.
ein Gummi-Metall-Element sein, wodurch ein Ausrichten des Bo
denfundamentes nach einem Aufprall auf den Pfosten ohne Ersatz
teile ermöglicht wird. Statt eines Gummi-Metall-Elememtes ist
auch der Einsatz einer Spiralfeder oder ein sich bleibend ver
formbarer Festkörper, z. B. Schaumstoff, möglich.
Die untere Baugruppe ist das Grundfundament. Dieses kann mit
der Fundamentbrücke eine Einheit bilden oder dem Verwendungs
zweck in verschiedenen anflanschbaren Ausführungsformen ange
paßt sein. Solche Formen sind:
- - eine ballige bis kugelkalottenförmige Unterseite, welche ein flächiges, gut aufliegendes Stehen auf dem Lochgrund bewirkt,
- - ein kreisförmiger Querschnitt, welcher eine partielle Rotati on ermöglicht,
- - ein ellipsenförmiger, eckiger oder sonstiger ungleichmäßiger Querschnitt, welcher ein Verdrehen verhindert,
- - ein Grundfundament mit mindestens einem Kanal zum Durchleiten von Kabeln.
Die Elemente, oberer Teil (Kopffundament), mittlerer Teil (Fun
damentbrücke) und unterer Teil (Grundfundament) werden erfin
dungsgemäß in vorteilhafter Ausführung so gestaltet, daß sie
miteinander kombinierbar sind und so eine Vielfalt von Anwen
dungen mit wenigen Standardteilen ermöglichen.
Bei der Montage von erfindungsgemäßen starren Bodenfundamenten
wird darauf geachtet, daß nach dem Einsetzen in das Loch das
Bodenfundament eher leicht unter der Erdoberkante liegt als
darüber. Dann wird das Loch mit geeignetem Füllmaterial aufge
füllt und dieses eingestampft. Zwischendurch wird ausgerichtet.
Im oberen Bereich der Asphaltdecke wird dann mit Mörtel oder
Asphalt aufgefüllt und die Verbindung und Abstimmung zur Ober
fläche hergestellt. Die Mantelfläche des Kopffundamentes bildet
mit dem Asphalt oder mit Beton eine steife Verbindung, welche
hohen Kräften standhält. Der Innenraum des Kopffundamentes -
sofern dieser ein Ring oder eine halboffene Form ist - wird
ebenfalls aufgefüllt und festgestampft. Bevor die Abdeckplatte
montiert wird, wird das Niveau kontrolliert. Danach wird die
Abdeckplatte, sofern erforderlich, unter Benutzung einer oder
mehrerer Ausgleichsscheiben mit Befestigungsschrauben montiert.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Fun
damentbrücke zum Zwecke der Höheneinstellbarkeit und der Über
walzbarkeit in zwei Teile getrennt und zwar in ein Gleit-Rohr
und ein Sockel-Rohr. Diese beiden Rohre gleiten konzentrisch
ineinander. Das Gleiten erfolgt jedoch unter einer Vorspannung
zwischen den Rohren, sodaß für das Verschieben ein gewisser
Kraftaufwand erforderlich ist und keinesfalls ein Gleiten durch
das Eigengewicht allein möglich ist. Die formschlüssige Verbin
dung zwischen dem Gleit-Rohr und dem Sockel-Rohr wird durch
mindestens eine Stellschraube hergestellt, welche durch eine
obere Hülse mit Boden geführt ist und mit einer unteren Hülse,
die ein Gewinde besitzt, verbunden ist. Außerdem ist die Stell
schraube dazu ausersehen, die Höhenunterschiede beim Verdichten
des Straßenbelages auszugleichen. Das Gewinde ist vorzugsweise
so lang, daß mindestens zwei Verdichtungen stattfinden können.
Dies bedeutet, daß bei einer Neubeschichtung der Oberfläche das
Kopffundament nach oben nachgestellt werden kann. Das Nachstel
len kann nach dem Lösen der Stellschrauben mit einer separaten
Abziehvorrichtung erfolgen, mit welcher das Kopffundament mit
tels einer Gewindespindel nach oben gezogen wird. Um das Kopf
fundament herum muß dabei soviel aufgegraben werden, daß eine
seitliche Nachverdichtung durch Einstampfen stattfinden kann.
Die Hülse ist am Gleit-Rohr zum Beispiel durch Schweißen befe
stigt und die untere Hülse analog am Sockel-Rohr. Der Schrau
benkopf ist mit einem Werkzeug von der Oberfläche des Kopffun
damentes aus zugänglich. Zwischen der oberen Hülse und der un
teren Hülse befindet sich eine Stellmutter. Der untere Teil der
unteren Hülse dient als Schutzrohr für die Stellschraube und
kann an seinem unteren Ende mit einer Kappe verschlossen wer
den.
Eine besonders vorteilhafte Art der Voreinstellung erfolgt
durch eine Einstellschraube, welche in einer am Gleit-Rohr be
festigten Schutzhülse geführt ist und auf einen am Sockel-Rohr
befestigten Anschlag mit Kopffläche wirkt. Vor dem Überwalzen
wird die Einstellschraube um einen Betrag, welcher etwas größer
ist als der Verdichtungsbetrag, zurückgedreht. Vor einem neuen,
zweiten Überwalzen können evtl. verlängerte Einstellschrauben
auch als Abdrückschrauben verwendet werden. Dabei ist es beson
ders vorteilhaft, wenn drei solcher Schrauben am Umfang ange
ordnet sind.
Beim Montieren eines erfindungsgemäßen, verschieblich einstell
baren Bodenfundamentes ist zu beachten, daß bei der Herstellung
einer neuen Straßendecke diese für die Herstellung der Deck
schicht überwalzt werden muß. Durch das Überwalzen senkt sich
das Niveau der Oberfläche ab. Das Bodenfundament paßt sich die
ser Kompression dadurch an, daß die oben beschriebene Ausfüh
rung mit geteilten Rohren in Anwendung kommt oder ein bleibend
deformierbares Zwischenstück eingebaut wird. In beiden Fällen
wird nach der Abstimmung der Höhe ein Überwalzkörper ins Rohr
eingesetzt, welcher nach dem Überwalzen wieder entfernt wird
und durch die Abdeckplatte ersetzt wird.
Beim Montieren bei einstellbarem Fundament wird das Bodenfunda
ment zunächst in einem eher etwas tiefer gegrabenen Loch um das
Grundfundament herum eingestampft. Dann wird das Bodenfundament
so justiert, daß durch die Einstellmutter die gewünschte Posi
tion der Kontaktfläche im Kopffundament zur Erdoberfläche ein
gestellt ist. Anschließend wird die Stellschraube - bei unver
änderter Bodenposition der Stellmutter bis auf den Boden der
oberen Hülse gedreht. Vor dem Einstampfen im oberen Bereich
wird die Stellmutter um mindestens den Betrag der möglichen Ni
veauabsenkung beim Überwalzen nach unten gedreht. Bei der Ver
wendung von Einstellschrauben statt Stellmuttern, werden diese
analog nach oben gedreht. Nach dem Walzen wird die Stellschrau
be bis auf Anschlag am Boden gedreht und festgezogen. Kopffun
dament und Grundfundament sind nun in Ausziehrichtung fest und
formschlüssig miteinander verbunden. Ein Nachstellen bei einer
erneuten Überwalzung durch Herausziehen und Neuverdichten des
Kopffundamentes wurde oben bereits beschrieben.
Eine weitere Ausführungsform stellt die Anordnung eines Knaut
schelementes dar. Das Bodenfundament kann ganz eingegraben wer
den, wobei ein eventueller Höhenausgleich über Ausgleichsschei
ben stattfindet. Das Knautschelement wird beim Überwalzen um
den Betrag der Absenkung bleibend zusammengequetscht. Bei Wie
derverwendung des Bodenfundamentes wird dieses Element gegen
ein neues ausgetauscht.
Wenn größere Beträge in der Höhe ausgeglichen werden sollen,
d. h. Beträge, welche größer als der Pfostendurchmesser des Bo
denfundamentes sind, wird vorteilhafterweise eine Ausführung
mit zentraler Gewindesäule eingesetzt. Dies ist z. B. der Fall beim Her
stellen von Fundamenten von Unterständen bei unebenem Gelände,
bei welchem mehrere Kopffundamente auf dieselbe Höhe gebracht
werden müssen. Nachdem der untere Bereich eingestampft wurde,
wird der obere Bereich auf die richtige Höhe eingestellt, wobei
vorteilhaft ein Ring als Kopffundament eingesetzt, wobei der
umlaufende Ring gleichzeitig als Handrad dient. Ausformungen im
Ring dienen als Verdehsicherung. Das Fixieren der Gewindesäule
kann z. B. durch eine von oben eingeschraubte Kontermutter oder
eine chemische Schraubensicherungsflüssigkeit erreicht werden.
Die Montage im erdnahen Bereich erfolgt analog den anderen An
wendungen.
Nachstehend wird die Erfindung anhand mehrerer Ausführungbei
spiele unter Bezug auf die Bezeichnung näher erläutert:
Es zeigen:
Fig. 1: eine Ansicht auf ein starres Bodenfundament in mon
tiertem Zustand,
Fig. 2: eine Ansicht auf eine Ausgleichsscheibe,
Fig. 3: einen Ansicht auf einen konzentrischen Ring als Kopf
fundament,
Fig. 4: eine Ansicht auf einen an der Peripherie quadrati
schen offen Körper als Kopffundament,
Fig. 5: eine Ansicht auf ein einstellbares und überwalzbares
Bodenfundament,
Fig. 5a: eine Ansicht auf einen Ausschnitt aus Fig. 5 um ca. 90°
verdreht, mit von oben bedienbarer Einstellschraube,
Fig. 6: eine Ansicht auf ein Grundfundament mit einem ellip
tischen Horizontal-Querschnitt,
Fig. 7: eine Ansicht auf ein Bodenfundament in zwei Ansich
ten, mit einer Gewindesäule in der Fundamentbrücke
zum Höhenverstellen und einem Kanal im Grundfundament
zur Kabeldurchführung,
Fig. 8: eine Ansicht auf eine Verlängerung der Fundamentbrüc
ke mit vier Abstandshaltern,
Fig. 9: eine Ansicht auf eine Verlängerung der Fundamentbrüc
ke mit Sollbiegestelle, mit daran befestigten Grund
fundament,
Fig. 10: eine Ansicht auf einen Überwalzkörper,
Fig. 11: eine Ansicht auf eine Verlängerung der Fundamentbrüc
ke mit Knautschzone, und
Fig. 12: eine Ansicht auf eine Verlängerung der Fundamentbrüc
ke mit Federelement.
In Fig. 1, die ein Bodenfundament 1 in seiner einfachsten Ver
sion zeigt, ist der Grundaufbau aus drei Teilen 2, 3, 4 er
sichtlich, wobei ein Grundfundament 3, ein Kopffundament 4 und
eine diese verbindende Fundamentbrücke 2 vorgesehen ist. Durch
den teilweise axialen Schnitt ist u. a. eine Abdeckplatte 16 so
wie ein Gummi-Spannring 43 erkennbar. Die notwendige Eintauch
tiefe des Pfostens 5 in die Fundamentbrücke 2 wird durch ein
aufgeweitetes, oberes Rohrteil 6 hergestellt, welches am unte
ren Aufweitungs-Ende konisch abschließt und somit für den Pfo
sten einen Anschlag bildet und diesen zentriert. Der anschlie
ßende untere Rohrteil 7 dient als Verlängerung der Fundament
brücke 2.
Am unteren Ende des Rohrteils 7 ist ein Befestigungsflansch 27
vorgesehen, mit Hilfe dessen die Fundamentbrücke 2 mit Schrau
ben 27a und nicht eingezeichneten Gewindebuchsen am Grundfunda
ment 3 befestigt ist. Das Grundfundament 3 hat in horizontaler
Richtung einen kreisrunden Querschnitt und weist an seiner Un
terseite 33 eine kugelige Form auf. Das Kopffundament 4 kann
dabei als Kunststoffteil ausgebildet sein, in welches das eine
Ende der Fundamentbrücke 2 einvulkanisiert wurde. Der untere
Bereich des Kopffundaments 2 weist eine Übergangsschräge 30 auf
und verläuft konisch auf die Fundamentbrücke zu, was ein Ein
stampfen ohne tote Ecken ermöglicht.
Fig. 2 zeigt eine Ausgleichsscheibe 17, wie sie für die Ausfüh
rung nach Fig. 1 vorgesehen ist. Die Ausgleichsscheiben 17 kön
nen in ihrer Dicke variieren, z. B. von 2 bis 5 mm und können so
zu einem genauen Höhenausgleich zusammengestellt werden. Die
Scheiben enthalten die Löcher 17a für den Durchgang der Befe
stigungsschrauben 11 und 17b für den Pfosten 5.
Fig. 3 zeigt einen konzentrischen Ring 13 als Kopffundament 4,
in welchem zwei Gewindebuchsen 31a zur Befestigung einer Ab
deckplatte auf der Kontaktfläche 44 sichtbar sind, sowie zwei
Öffnungen 31b zum Einfüllen des Auffüllmaterials und zum Ein
führen der Einstampfwerkzeuge. Die Fundamentbrücke 2 ist als
Rohransatz sichtbar und durch eine Schweißverbindung am Ring
befestigt.
Fig. 4 zeigt einen offenen quadratischen Körper 14 als Kopffun
dament 4, bei welchem die Außenkontur nicht wie in Fig. 3 ge
schlossen, sondern offen ist, was ein leichteres Einfüllen und
Verstampfen ermöglicht. Die quadratische Form sichert durch
ihre Formgebung gegen Torsionskräfte. Ansonsten ist er wie der
Ring 13 aus Fig. 3 ausgebildet.
Fig. 5 zeigt ein Bodenfundament 1, bei welchem zum Zwecke der
Höheneinstellbarkeit die Fundamentbrücke 2 in ein oberes Gleit-
Rohr 28 und ein unteres Sockel-Rohr 29 getrennt wurde, welche
axial ineinander gleiten. Zu diesem Zwecke ist das Sockel-Rohr
29 im Durchmesser größer. Die untere Fixierung und Zentrierung
des Pfostens 5 erfolgt hier am unteren Ende des Sockel-Rohres
29 durch Einschnürungen 56. Die Höheneinstellbarkeit erfolgt
über zwei Stellschrauben 12a und Stellmuttern 12b. Der Schrau
benkopf ist in einer bis zur Oberfläche des Kopffundamentes 4
führenden Hülse 57 mit Boden 58 gleitbar geführt und geschützt
und von oben zugänglich. Der Boden 58 der Hülse 57 dient dem
Kopf der Schraube 12a als Auflage. Die Hülse 57 ist mit dem
Gleitrohr 28, z. B. durch Schweißen, verbunden.
Am Sockel-Rohr 29 ist eine untere Hülse 8 befestigt, welche in
axialer Verlängerung zur oberen Hülse 57 verläuft und an ihrem
oberen Ende das Gegengewinde für die Schraube 12a aufweist. Der
untere Hülsen-Teil dient als Schutzrohr gegen Schmutz. Zwischen
der oberen Hülse 57 und der unteren Hülse 8 befindet sich die
Stellmutter 12b, welche der Vorfixierung des Bodenankers 1 beim
Einbau dient.
Das Grundfundament 53 besitzt bei diesem Ausführungbeispiel im
oberen Bereich eine Sechseckform gegen Verdrehen und im unteren
Bereich eine sphärische Form zum leichten Positionieren.
Fig. 5a zeigt einen Ausschnitt mit von oben bedienbarer Ein
stellschraube 49 in Vorderansicht. Die Schraube wird in einer
Schutzhülse 59 geführt. An ihrem unteren Ende 60 weist die
Schutzhülse 59 ein Innengewinde für die Auf- und Abbewegung der
Einstellschraube auf. Die dargestellte Stellung der Schraube
entspricht dem bereits überwalzten Zustand des Fundaments, wo
bei ein Sicherheitsabstand zwischen dem Ende der Einstell
schraube 49 und dem Anschlag 47 sichtbar ist. Wenn die Ein
stellschraube 49 nach dem Überwalzen bis auf die Kopffläche 61
des Anschlages 47 gedreht wird, so ist das Gleit-Rohr 28 nicht
mehr gegen das Sockel-Rohr 29 nach unten verschiebbar. Der An
schlag 47 dient zum Voreinstellen der Fundamenthöhe. Er ist mit
dem Sockel-Rohr 29 z. B. durch Schweißen verbunden.
Bei abgenommener Abdeckplatte ist die Einstellschraube 49 von
oben bedienbar.
Fig. 6 zeigt eine weitere Ausgestaltung eines Grundfundamentes
als elliptisches Grundfundament 52, welches sich - aufgrund
seines horizontalen elliptischen Querschnitts - nicht um seine
Vertikalachse E-E' im Untergrund verdrehen läßt, jedoch ein
Verschwenken zur Achse zuläßt. Letzteres ist aufgrund des
kreisrunden Vertikal-Querschnittes möglich. Diese Ausführung
ist vorteilhaft im Zusammenspiel mit den Verbindungsstücken
nach Fig. 9 und Fig. 12.
Fig. 7 zeigt ein Bodenfundament 1, bei welchem die Verlängerung
der Fundamentbrücke 2 durch zwei Funktionselemente, nämlich
durch eine Gewindesäule 26 und einen Zylinder 46 erfolgt, wobei
die Gewindesäule 26 ins Innere der notwendigen Eintauchtiefe B
des Pfostens 5 verlängert ist und somit hohle Pfosten 5 voraus
setzt. Die Gewindesäule 26 hat eine Gewindemuffe 25 als Gegen
stück. Ein Kontern der Gewindesäule 25 ist durch eine nicht
eingezeichnete Kontermutter oder eine chemische Schraubensiche
rung möglich. Das Ausführungsbeispiel sieht als Kopffundament 4
einen Ring 13 vor, welcher auch als Handrad zur Höhenverstel
lung dient. Als austauschbares und mit Befestigungsflanschen 27
versehenes Element dient der Zylinder 46 als Verlängerung der
Gewindesäule 26. Das Grundfundament 51 ist in diesem Ausfüh
rungsbeispiel mit einem durchgehenden Kanal 37 versehen, durch
welchen Kabel 41 oder Rohre geführt werden können.
Fig. 8 zeigt eine Verlängerung der Fundamentbrücke 2 mit vier
Abstandshaltern 20 und einem Grundfundament 50 mit zentraler
Bohrung und Nebenbohrungen. Diese Anordnung ist speziell dafür
geeignet, von allen Seiten Kabel 41 herbeizuführen und diese
durch die Fundamentbrücke 2 hindurch zu führen. Der Verbin
dungsflansch 27 zum Pfosten 5 hat eine Öffnung, welche kleiner
als der Pfostendurchmesser ist, so daß sichergestellt ist, daß
der Pfosten 5 nicht durchgleiten kann. Über dem Flansch weist
27 weist die Fundamentbrücke 2 Einkerbungen 62 zur Zentrierung
des Pfostens 5 auf.
Fig. 9 zeigt eine Fundamentbrücke 2 mit einem Verlängerungsstab
63 zwischen den Flanschen 27 und einer Sollbiegestelle 23 in
Form einer Einschnürung im mittleren Bereich des Stabes 63.
Fig. 10 zeigt einen Überwalzkörper 18 für das Bodenfundament,
bestehend aus einer oberen Überwalzplatte 64a und einem Zen
trier-Rohr 64b. Die Dicke und der Außendurchmesser der Über
walzplatte 64 entsprechen der Abdeckplatte 16. Die Seitenflä
chen (Mantelfläche)haben zum leichteren Entfernen nach den
Überwalzen, eine von der Straßenoberfläche her gesehen, nach
innen bzw. unten verlaufende Schräge. In der Mitte des Über
walzkörpers 18 bzw. der Platte 64 befindet sich ein Loch, wel
ches dem Entfernen des Überwalzkörpers nach dem Überwalzen
dient. Unter der Überwalzplatte 64a ist zentrisch das dickwan
dige Rohr 64a befestigt, dessen Außendurchmesser oder Quer
schnitt dem des Pfostens 5 entspricht, jedoch geringfügig klei
ner ist. Die Vorrichtung wird vor dem Überwalzen von oben in
das Bodenfundament eingeführt und fixiert sich dort durch ihre
Form und ihr Eigengewicht.
Fig. 11 zeigt eine Fundamentbrücke 2, deren Verlängerung aus
einem oberen und einen unteren Befestigungsflansch 27 besteht
und eine Führung der Flansche durch ineinander gleitende Rohre,
nämlich einem inneren Rohr 65 und einem äußeren Rohr 66, auf
weist. Der Knautscheffekt wird durch das Verpressen eines
Quetschrohres 36 erreicht.
Die Knautschhöhe entspricht der zu verpressenden Höhe im Stra
ßenbelag zuzüglich eines Sicherheitsbetrages. Am unteren Befe
stigungsflansch 27 ist ein kugelförmiges Grundfundament 54 an
geschraubt.
Fig. 12 zeigt eine Fundamentbrücke 2, deren Verlängerung ein
rückfederndes Gummi-Metall-Schwing-Element 55 ist. Das Element
55 ist so ausgelegt, daß es die im normalen Betrieb auftreten
den Druck-, Biege- und Torsionskräfte aushält und im Falle der
Überlastung des Fundamentes einem Verrücken des Grundfundamen
tes und der Lage der Fundamentbrücke durch eine Verformung be
gegnet. Nach Beseitigung der Spannung durch Aufgraben und neues
Ausrichten der Fundamentbrücke und des Grundfundamentes nimmt
das Element 55 wieder seine alte Form und Stellung ein. Fig. 12
zeigt ein solches Element 55 im Zustand des überlasteten und
verbogenen Bodenfundamentes.
1
Bodenfundament
2
Fundamentbrücke
3
Grundfundament
4
Kopffundament
5
Pfosten
6
Oberes Rohrteil
7
Unteres Rohrteil
8
Untere Hülse
10
Boden
11
Befestigungsschraube
12
Stellmutter
12
a Stellschraube
12
b Stellmutter
13
Ring
14
Offener Körper
15
Erdoberfläche
16
Abdeckplatte
17
Ausgleichsscheibe
17
a Löcher
17
b Durchbruch
18
Überwalzkörper
19
Kreisflächenförmiger Querschnitt
20
Abstandshalter
22
Loch
23
Sollbiegestelle
25
Gewindemuffe
26
Gewindestange
27
Befestigungsflansch
27
a Schrauben
28
Gleit-Rohr
29
Sockel-Rohr
30
Übergangs-Schräge
31
a Gewindebuchse
31
b Einstampf- und Einfüllöffnung
31
c Öffnung
32
Entformungs-Schräge
34
Rohr
35
Knautsch-Element
36
Quetsch-Rohr
37
Tunnel
38
Grundfundament, Mischform
39
Grundfundament, Trapezform
40
Grundfundament, elliptisch
41
Kabel
42
Gewindemuffe
43
Spannring
44
Kontaktfläche
45
Warzen
46
Zylinder
47
Anschlag
48
Gewinderohr
49
Einstellschraube
50
Grundfundament (Platte)
51
Grundfundament (Brücke)
52
Grundfundament (Ellipsoid)
53
Grundfundament (+Sechskant)
54
Grundfundament (Kugel)
55
Schwingelement
56
Einschnürung
57
Obere Hülse
58
Boden
59
Schutzhülse
60
Unteres Ende
61
Kopffläche
62
Einkerbung
63
Verlängerungsstab
64
a Überwalzplatte
64
b Zentrier-Rohr
65
inneres Rohr
66
äußeres Rohr
67
Loch
68
Ausformungen
A Einbautiefe Oberkante Grundfundament
B notwendige Einbautiefe Pfosten
D Pfostendurchmesser
A Einbautiefe Oberkante Grundfundament
B notwendige Einbautiefe Pfosten
D Pfostendurchmesser
Claims (23)
1. Einstampfbares Bodenfundament mit einer rohrförmigen
Aufnahme für den Pfosten, an deren oberem Ende sich eine von
oben bedienbare Klemmvorrichtung für den Pfosten befindet, an
deren unterem Ende ein Anschlag für den Pfosten vorgesehen ist
und an deren Außenseite ein Fundamentklotz befestigt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - das Bodenfundament (1) in seiner Höhe dreiteilig ausgebildet ist, wobei der Fundamentklotz in ein Kopffundament (4, 13, 14) und ein Grundfunda ment (3, 50, 51, 52, 53, 54) aufgeteilt ist, die axial versetzt angeordnet sind,
- - die rohrförmige Pfosten-Aufnahme an ihrem einen unteren Ende verlängert ist, insgesamt eine mindestens einteilige Funda mentbrücke (2) bildend, an deren unterem Ende das Grundfunda ment (3, 50, 51, 52, 53, 54) befestigt ist und an deren obe rem Ende das Kopffundament (4) angeordnet ist,
- - das Kopffundament (4) eine nicht über der Erdoberfläche (15) liegende, jedoch zum Luftraum hin offene Kontaktfläche (44) aufweist, und
- - das Grundfundament (3, 50, 51, 52, 53, 54) an seiner Oberkante eine Einbautiefe (A) aufweist, welche größer ist als die notwendige Eintauchtiefe (B) des Pfostens (5).
2. Bodenfundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Summe der Volumina des Kopffundamentes (4) und des
Grundfundamentes (3, 50, 51, 52, 53, 54) kleiner ist als das Volumen
eines einteiligen herkömmlichen Fundamentklotzes.
3. Bodenfundament nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentbrücke (2) aus zwei
axial zueinander verschieb-einstellbaren Teilen besteht.
4. Bodenfundament nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das eine Teil eine zentrale Gewin
desäule (26) aufweist, die in den oberen, eine Gewindemuffe
(25) aufweisenden Teil hineinragt.
5. Bodenfundament nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile konzentrisch in
einander geführte Rohre sind, wobei ein oberes Gleitrohr (28)
in einem unteren Sockel-Rohr (29) verschiebbar gehalten ist.
6. Bodenfundament nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Sockel-Rohr (29) und
Gleit-Rohr (28) eine Einstell- (49) und/oder eine Stellvorrich
tung (12a, 12b) vorgesehen sind.
7. Bodenfundament nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß als Stellvorrichtung am Sockel-Rohr
(29) mindestens eine untere Hülse (8) mit Innengewinde befe
stigt ist und dazu achsfluchtend am Gleit-Rohr (28) eine als
Einführungsrohr ausgebildete obere Hülse (57) mit Boden (28)
befestigt ist, die über eine Stellschraube (12a) in Verbindung
stehen.
8. Bodenfundament nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Gleit-Rohr (28) minde
stens ein Gewinde-Rohr (48) mit darin geführter Einstellschrau
be (49) vorgesehen ist, die mit einem am Sockel-Rohr (29) vor
gesehenen Axial-Anschlag (47) zusammenwirkt.
9. Bodenfundament nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen der unteren Hülse (8)
und der oberen Hülse (57) auf der Stellschraube (12a) eine
Stellmutter (12b) befindet.
10. Bodenfundament nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Kopffundament (4) im unteren
Bereich eine zur Fundamentbrücke (2) weisende, sich konisch
verjüngende Übergangs-Schräge (30) aufweist.
11. Bodenfundament nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Kopffundament (4) als offener
Körper (14) oder als geschlossener Ring (13) ausgebildet ist
und Einfüll- und Einstampf-Öffnungen (31) aufweist.
12. Bodenfundament nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Kopffundamentes
(4) mindestens um die Dicke einer Abdeckplatte (16) unter der
Erdoberfläche (15) liegt.
13. Bodenfundament nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte (16) mit einer
Entformschräge (32) versehen ist und daß zwischen der Oberflä
che des Kopffundamentes (4) und der Abdeckplatte (16) Aus
gleichsscheiben (17) befestigbar sind.
14. Bodenfundament nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Kopffundamentes
(4) mit einem Überwalzkörper (18) abdeckbar ist.
15. Bodenfundament nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Grundfundament (3) im wesentli
chen kugelförmig ausgebildet ist oder die Form eines Ellipsoi
des mit horizontaler Längsachse aufweist.
16. Bodenfundament nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentbrücke im unteren Be
reich (7) aus mindestens einem außermittig angeordneten Ab
standshalter (20) besteht und daß das Grundfundament (50) ein
zentrales Loch (22) aufweist.
17. Bodenfundament nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentbrücke im unteren Be
reich (7) einen zentrischen Stab (63) und zwei jeweils stirn
seitig daran befestigte Flansche (27) aufweist, wobei der Stab
(63) eine Sollbiegestelle (23) besitzt.
18. Bodenfundament nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentbrücke (2) im unteren
Bereich (7) ein Gummi-Metall Schwingelement (55) aufweist.
19. Bodenfundament nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentbrücke (2) im unteren
Bereich (7) aus einem in vertikaler Richtung nach unten defor
mierbaren Knautschelement (35) gebildet wird, wobei zwei in
sich verschiebliche Rohre (65, 66) die Führung bilden, um die
konzentrisch ein gewelltes Quetschrohr (36) angeordnet ist.
20. Bodenfundament nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Grundfundament (51) mindestens
einen horizontalen Tunnel (37) aufweist.
21. Bodenfundament nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Grundfundament
(3, 50, 51, 52, 53, 54) am unteren Ende der Fundamentbrücke (2) aus
tauschbar befestigt ist.
22. Bodenfundament nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verlängerung austauschbar befe
stigt ist.
23. Bodenfundament nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Grundfundament und das Kopffun
dament aus Beton, Stahl, Gußeisen, Blech, Aluminium, Holz oder
Recyclingmaterial oder einem anderen vergießbaren oder mecha
nisch bearbeitbaren Material gefertigt sind.
Priority Applications (2)
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---|---|---|---|
DE1999136694 DE19936694C1 (de) | 1999-08-04 | 1999-08-04 | Einstampfbares Bodenfundament zum Befestigen von Pfosten im Erdreich |
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DE1999136694 DE19936694C1 (de) | 1999-08-04 | 1999-08-04 | Einstampfbares Bodenfundament zum Befestigen von Pfosten im Erdreich |
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FR2797288A1 (fr) | 2001-02-09 |
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