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DE19936694C1 - Einstampfbares Bodenfundament zum Befestigen von Pfosten im Erdreich - Google Patents

Einstampfbares Bodenfundament zum Befestigen von Pfosten im Erdreich

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Publication number
DE19936694C1
DE19936694C1 DE1999136694 DE19936694A DE19936694C1 DE 19936694 C1 DE19936694 C1 DE 19936694C1 DE 1999136694 DE1999136694 DE 1999136694 DE 19936694 A DE19936694 A DE 19936694A DE 19936694 C1 DE19936694 C1 DE 19936694C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
foundation
floor
bridge
tube
sleeve
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE1999136694
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English (en)
Inventor
Joachim Bader
Peter Grosser
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Straeb & Co Geb GmbH
Original Assignee
Straeb & Co Geb GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Straeb & Co Geb GmbH filed Critical Straeb & Co Geb GmbH
Priority to DE1999136694 priority Critical patent/DE19936694C1/de
Priority to FR0010268A priority patent/FR2797288A1/fr
Application granted granted Critical
Publication of DE19936694C1 publication Critical patent/DE19936694C1/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H12/00Towers; Masts or poles; Chimney stacks; Water-towers; Methods of erecting such structures
    • E04H12/22Sockets or holders for poles or posts
    • E04H12/2253Mounting poles or posts to the holder
    • E04H12/2269Mounting poles or posts to the holder in a socket
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H12/00Towers; Masts or poles; Chimney stacks; Water-towers; Methods of erecting such structures
    • E04H12/22Sockets or holders for poles or posts
    • E04H12/2284Means for adjusting the orientation of the post or pole

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Bridges Or Land Bridges (AREA)
  • Foundations (AREA)

Abstract

Es wird ein einstampfbares Bodenfundament mit einer rohrförmigen Aufnahme für einen Pfosten beschrieben, mit einer Pfosten-Klemmvorrichtung am oberen Ende, einem unteren Pfosten-Anschlag und einem außenseitigen Fundamentklotz. Wesentlich ist, daß das Bodenfundament in seiner Höhe dreiteilig ausgebildet ist, wobei der Fundamentklotz in ein Kopffundament (4) und ein Grundfundament (3) aufgeteilt ist, die axial zueinander versetzt angeordnet sind und die durch eine Fundamentbrücke (2) verbunden sind, die die rohrförmige Pfosten-Aufnahme mit nach unten verlängertem Ende darstellt. Dabei liegt in eingebautem Zustand die Oberseite des Kopffundamentes (4) nicht über der Erdoberfläche (15) und das Grundfundament (3) weist an seiner Oberkante eine Einbautiefe (A) auf, die größer ist als die notwendige Eintauchtiefe des Pfostens (5).

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein einstampfbares Bodenfunda­ ment zur Aufnahme von Pfosten, gemäß Oberbegriff des Anspruches 1, wie er insbes. zum Befestigen von Verkehrsschildern o. dgl. Verwendung findet.
Solcherart Vorrichtungen sind in vielfältiger Form bekannt. So wird z. B. im Prospekt der Firma Dambach eine Bodenhülse be­ schrieben, die in einen Betonsockel mit den Querschnittsmaßen von ca. 25 × 25 cm (horizontal) und einer Höhe von ca. 40 cm zu etwa 2/3 der Höhe eingegossen wird, wobei der obere Bereich mit der Spannmuffe frei bleibt. Dieses meist vorgefertigte Element aus Gußeisen und Beton erreicht eine Gesamthöhe von etwa 2/3 der üblichen Einbautiefe, d. h. ca. 50 cm. Üblich und empirisch als notwendig auch hinsichtlich der Frostsicherheit - erwiesen sich jedoch Einbautiefen von 60 bis 80 cm, was etwa dem 10 bis 15fachen des Pfostendurchmessers entspricht. Das bekannte Guß- Beton-Element wird somit in ein vorgegrabenes Loch mit der Tie­ fe 60 bis 80 cm gestellt, in welchem vorab der untere Teil mit Mörtel für eine Art Zusatzfundament ausgefüllt wurde. Das vor­ gefertigte Betonteil bildet dann mit dem Zusatzfundament einen zusammenhängenden Fundamentklotz. Der noch offene seitliche Raum wird anschließend mit Erdreich oder Auffüllmaterial fest­ gestampft. Der bodennahe Bereich wird freigelassen und mit dem Ursprungsmaterial, z. B. Asphalt, verstrichen, so daß am Ende nur wenige Zentimeter des Hülsenkörpers sowie der obere Teil der Spannmuffe aus dem Boden ragen. Der zu befestigende Pfo­ sten, bei den beschriebenen Maßen häufig ein Pfosten für Ver­ kehrsschilder, wird nun in die Bodenhülse eingesetzt und ver­ schraubt. Bei schwerer Belastung, z. B. einem Aufprall auf den Pfosten, werden entweder die eingemauerte Bodenhülse oder der Betonklotz oder auch alle beide beschädigt oder zu Bruch gehen. Je weiter die Betonhülse frei aus dem Betonfundament ragt, desto fragiler wird sie. In allen drei Fällen, d. h. auch bei unbeschädigtem Betonklotz muß der gesamte Komplex, d. h. Hülse und Betonklotz ausgegraben und entsorgt werden. Das Ein­ setzen der neuen Hülse mit einem neuen Klotz wird an derselben Stelle wiederholt. Eine Alternative dazu ist, den beschädigten Betonklotz mit Hülse an Ort und Stelle zu belassen und an an­ derer Stelle ein neues Fundament zu errichten.
Der Nachteil dieses vorgefertigten Betonsockels mit eingegosse­ ner Hülse liegt insbesondere im Gewicht und der Masse des eingesetzten Betons. Dies betrifft sowohl den Transport als auch den Arbeitsaufwand an der Baustelle. Bei den üblichen Ab­ maßen, z. B. bei Verkehrsschildern mit zweieinhalb Meter Höhe, ergibt sich ein Gewicht des vorgefertigten Klotzes inklusive Bodenhülse von ca. 60 kg bei Einbautiefe von ca. 45 cm. Darüber hinaus wird die Handhabung durch 2 Arbeiter zu schwer. Ange­ sichts der auftretenden Belastungen bei Verkehrszeichen ist die Höhe des Klotzes oft nicht ausreichend und genügt der Forderung nach Frostsicherheit nicht. Dies führt zu der Maßnahme, daß das Loch breiter und tiefer gegraben wird und das Fundament mit Mörtel nach unten vergrößert wird. Dies bringt nochmals erhöhten Aufwand und Betonverbrauch, wobei am Ende für das Ge­ samtfundament oft über 200 kg Beton vergraben werden. Dieser Beton muß später mit hohen Kosten entsorgt werden.
Es besteht das Problem der Kabelverletzung durch das Einmauern offengelegter Kabel. Beim Umreissen des Pfostens bei schwerer Belastung werden die Kabel mitgerissen, was einen großen wirtschaftlichen Schaden, sowie eine hochgradige Verletzungsge­ fahr bedeuten kann. Nachteilig ist auch, das über das Straßen­ niveau ragende Hülsenende. Durch das Herausragen aus dem Beton­ sockel ist es auch infolge der Hebelwirkung - einer größeren Bruchgefahr ausgesetzt. Das Hülsenende verhindert, daß die Straße bei einer neuen Beteerung an dieser Stelle mit der Stra­ ßenwalze überwalzt, d. h. überfahren werden kann. Dadurch fehlt an dieser Stelle die Verdichtung und führt somit zu einer ge­ ringeren Festigkeit. Eine zu geringe Dichte führt zu Wasser­ durchlässigkeit und Frostempfindlichkeit. Ein Nachverdichten mit dem Rüttler bringt nicht die Dichte der Walze.
Das in die Straßenoberfläche ragende Hülsenende wird als op­ tisch störend empfunden und ist eine Verletzungsgefahr.
Ein weiteres Verankerungssystem ist aus der US-PS 4,269,010 be­ kannt. Dieses löst die Verankerungsaufgabe dadurch, daß minde­ stens 2 unabhängige Fundamente auf den zu verankernden Pfosten geschoben werden, wobei die eine im erdoberkantennahen Bereich angebracht ist und die andere am unteren Pfostenende. Beim Be­ festigen dieser Fundamente wird zunächst das untere Fundament mit eingesetztem Pfosten eingestampft, dann Material aufgefüllt und anschließend unterhalb der Erdoberfläche das obere Funda­ ment eingestampft.
Nachteilig ist, daß der Pfosten durch Einrasten und Einstampfen fest mit dem Erdreich verbunden ist. Er läßt sich nicht span­ nen, entfernen oder austauschen. Die beiden Fundamente sind völlig unabhängig voneinander, so daß sie ohne den Pfosten ge­ geneinander nicht stabilisiert sind. Das Fundament kann nicht herausgezogen und ausgetauscht werden. Ein Überwalzen der Ein­ baustelle ist wegen des notwendigerweise eingebauten Pfostens, welcher Bestandteil des Systems ist, nicht möglich. Unter den Scheiben 30 bildet sich ein toter Winkel, sodaß dort ein Ver­ dichten nicht möglich ist.
Weitere Verankerungs-Vorrichtungen sind aus den Schriften EP 0 243 376 B1, DE 196 07 972 C1 und DE 197 08 807 A1 bekannt. Die­ se Bodenfundamente sind als Bodendübel ausgebildet. Sie beste­ hen prinzipiell aus einem Rohr, das an seinem oberen Ende einen topfförmigen, nach unten weisenden Ring besitzt, der einen gegenüber dem Durchmesser des Rohres größeren Durchmesser aufweist. Am unteren Ende befindet sich eine Einschlagspitze. Diese Vorrichtungen haben sich insbesondere beim Einschlagen in den Naturboden gut bewährt. Bei der Verwendung im urbanen Be­ reich, d. h. im Asphalt, wird ein Loch soweit vorgegraben bzw. der Boden aufgelockert, bis der Bodendübel vollends eingeschla­ gen werden kann. Beim Vorgraben und Auflockern wird in der Re­ gel so verfahren, daß eine Meißelspitze mindestens soweit ein­ getrieben wird, wie der Bodendübel nachher an maximaler Ge­ samttiefe aufweist. Nach dem Eintreiben wird das noch nicht ausgefüllte Loch vorwiegend mit Mörtel wieder aufgefüllt und dieser an der Erdoberfläche verstrichen. Der einbetonierte Ring gewährt dem Pfosten die nötige Stabilität im oberflächennahen Bereich.
Da jedoch nicht oder nur sehr wenig ausgegraben wird, ist man im urbanen Bereich nie sicher, ob man beim Einschlagen des Bo­ dendübels ein Kabel trifft. Die Beschädigung von Kabeln, insbe­ sondere von Telefonkabeln, kann in kürzester Zeit zu immensen Kostenerstattungsansprüchen seitens der Telefongesellschaft führen. Bei Starkstromkabeln besteht die Gefahr von Unfällen mit Todesgefahr. Dies bedeutet, daß die im Grunde sehr ratio­ nelle Methode des Einschlagens bzw. des partiellen Grabens und Einschlagens häufig nicht angewendet werden kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Bodenfundament anzugeben, durch welches - unter Wahrung der sich durch die Frostgrenze und Einbaugewohnheiten ergebenden notwendigen Einbautiefe bei Verkehrszeichen von ca. 60 bis 80 cm - möglichst kein Mörtel erforderlich ist und die Verletzung von Kabeln durch Spitzen, Kanten und Einmauern vermieden wird.
Diese Aufgabe wird durch ein Bodenfundament mit den kennzeich­ nenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. In den Unteransprüchen werden vorteilhafte Ausgestaltungen beschrieben.
Demgemäß besteht das einstampfbare Bodenfundament aus drei Tei­ len, wobei prinzipiell - im Vergleich zu Dambach - der dort vorhandene, die Hülse umschließende Fundament-Sockel, erfin­ dungsgemäß axial in zwei Teile aufgeteilt ist, nämlich in einen oberen Teil, dem Kopffundament und einen unteren Teil, dem Grundfundament, die über eine Fundamentbrücke miteinander ver­ bunden sind. Dabei wird das Kopffundament mit seiner Oberkante in den Bereich der Erdoberkante gebracht und das Grundfundament erreicht im wesentlichen die Endtiefe des bisherigen (siehe Dambach) Zusatz-Fundamentes.
Zur Erreichung der notwendigen Gründungstiefe von etwa 10 bis 15 Pfostendurchmessern D ist die (Dambach-)Hülse zu einer Fun­ damentbrücke weitergebildet und verlängert, wobei die notwendi­ ge Eintauchtiefe des Pfostens von den üblichen 4 bis 6mal des Pfostendurchmessers unverändert bleiben kann.
Im mittleren Bereich verschwindet damit der Betonklotz völlig. Die Fundamentkörper werden an der Einspannstelle, d. h. nunmehr der Erdoberkante und an dem der Einspannstelle entgegengesetz­ ten Punkt, dem Fundamentgrund, angeordnet. Diese weitmöglichst auseinanderliegenden Punkte für das Kopffundament und das Grundfundament sind von der Statik her am wirkungsvollsten. Das Ende der Fundamentbrücke ragt nun nicht mehr über das Kopffun­ dament hinaus, was seine Stabilität erhöht. Das Grundfundament ist stets unter der notwendigen Eintauchtiefe des Pfostens an­ geordnet.
Die Volumina des Kopffundamentes und des Grundfundamentes zu­ sammenaddiert sind infolge der erfindungsgemäßen Auslegung er­ heblich kleiner und leichter als die bisherigen Betonvolumina und Betongewichte, bei Verwendung gleicher oder ähnlicher Mate­ rialien. Des weiteren können aufgrund anderer Befestigungstech­ niken auch andere Materialien, wie Kunststoffe, gepreßtes und imprägniertes Holz, Leichtmetall, Guß u. ä. eingesetzt werden.
Der verlängerte Teil der Hülse, d. h. der untere Teil der Funda­ mentbrücke, wird zu günstigen Ausgestaltungen wie Kabeleinfüh­ rung, Sollbiegestelle, rückfederndes Biegeteil oder Knautschzo­ ne, und Gewindesäule genutzt.
Das Grundfundament wird durch seine Form, sein Gewicht und sein Volumen so ausgelegt und bemessen, daß es die über die Verbin­ dungsbrücke auf den Pfosten übertragenen Biege-, Verdreh- oder Abhebekräfte, sowie Erschütterungen mit aufgeschüttetem und von Hand oder mit dem Kompressor verdichtetem Auffüll-Material standhält. Gleichzeitig wird das Grundfundament durch Kanäle, Rundungen oder sonstige Formgebung, wo erforderlich, so gestal­ tet, daß Kabelverletzungen vermieden werden.
In Weiterbildung des Erfindungsgedankens ist die Fundamentbrüc­ ke selbst in zwei oder mehrere Teile getrennt, wodurch eine Hö­ heneinstellbarkeit, bzw. eine Überwalzbarkeit erzielt wird. Da­ bei ist eine Vor-Regulierung der Einbauhöhe und eine Fixierung des Endzustandes durch Schrauben möglich.
Das Bodenfundament besteht somit prinzipiell aus drei Baugrup­ pen:
Die obere Baugruppe beinhaltet das Kopffundament, welches nicht über die Erdoberfläche ragt und zum Luftraum hin eine offene Kontaktfläche aufweist, d. h. eine Fläche, die nicht mit Asphalt überzogen ist und auf welcher, ähnlich wie aus der DE 196 07 972 C1 bekannt, eine Abdeckplatte, der Spannring und der Pfosten befestigt werden. Die Abdeckplatte ist vorzugsweise oberflächenbündig und ist auf dem Kopffundament befestigt. Der von der Peripherielinie des Kopffundaments umschlossene Durch­ messer, bei nicht runden Formen der mittlere Durchmesser, be­ trägt ein mehrfaches des Pfostendurchmessers. Das Kopffundament kann sowohl als Vollkörper, als auch als Ring oder offener Ring ausgebildet sein. Es ist so ausgebildet, daß das Auffüllmateri­ al durch Öffnungen eingebracht werden kann oder sich durch Schrägen keine unzugänglichen Ecken bilden. Was für das Einfül­ len gilt, gilt auch für das anschließende Einstampfen. Zwischen dem Kopffundament und der Abdeckplatte können eine oder mehrere Ausgleichsscheiben gleicher oder unterschiedlicher Dicke gelegt werden. Die Ausgleichsscheiben haben vorteilhafterweise diesel­ be Außenkontur wie das Kopffundament. Die Abdeckplatte weist an Ihrer Unterseite die Form des Kopffundamentes auf, welches sich nach oben in vorteilhafter Weise durch eine Entformschräge ver­ größert.
Statt des Befestigens der Abdeckplatte und des Pfostens kann die Kontaktfläche auch zum Befestigen von beliebigen anderen Teilen oder Vorrichtungen dienen, wie z. B. einem Sonnenschirm mit Fußplatte.
Das Kopffundament dient weiterhin als Zugangselement für die Bedienung von oben für auf der Fundamentbrücke fixierter Vor­ richtungen wie der Einstellschraube und der Feststellschraube für höhenverstellbare Bodenfundamente.
Die mittlere Baugruppe wird durch die Fundamentbrücke gebildet, welche einerseits den Pfosten aufnimmt und führt und zum andern das Kopffundament mit dem Grundfundament verbindet.
Nach einer ersten Ausführung ist die Fundamentbrücke ein Rohr, welches in der Länge der notwendigen Einbautiefe des Pfostens aufgeweitet ist und am unteren Ende der Aufweitung zur Zentrie­ rung und Fixierung eine konische Einschnürung besitzt. Dessen unterer Teil bildet die Verlängerung und Verbindung zum Grund­ fundament. Wenn am Pfostenmaterial nicht gespart werden muß, kann dieser Teil ebenfalls teilweise oder bis auf eine Zen­ trierschräge verbleibenden Rest aufgeweitet werden und zur Ver­ längerung der Pfostenführung verwendet werden.
Ansonsten kann diese Distanz zu zusätzlichen Vorteilen der Er­ findung ausgestaltet werden.
So kann die Fundamentbrücke durch mindestens eine außermittig angeordnete Stütze verlängert werden, wodurch ein offener Raum entsteht und zum Beispiel Kabel oder Schläuche durchgeführt und ins Innere des Bodenfundaments eingeleitet werden können.
Auch kann die Fundamentbrücke durch eine in seiner Höhe und seinem Durchmesser variablen, anflanschbaren Stange verlängert werden. Durch eine Einschnürung in der mittleren Partie kann eine Sollbiegestelle erzeugt werden.
Durch die Verlängerung der Fundamentbrücke als eigenständiges und in verschiedenen Längen ausgebildetes Bauteil kann es oben und unten mit Befestigungsflanschen versehen und zwischen dem Ende der notwendigen Einbautiefe und der Oberkante des Grund­ fundamentes befestigt sein.
Des weiteren kann die Verlängerung als Knautschzone ausgebildet sein, wobei beim Überwalzen des Fundamentes die Knautschzone zusammengedrückt wird.
Schließlich kann die Verlängerung ein elastisches Element, z. B. ein Gummi-Metall-Element sein, wodurch ein Ausrichten des Bo­ denfundamentes nach einem Aufprall auf den Pfosten ohne Ersatz­ teile ermöglicht wird. Statt eines Gummi-Metall-Elememtes ist auch der Einsatz einer Spiralfeder oder ein sich bleibend ver­ formbarer Festkörper, z. B. Schaumstoff, möglich.
Die untere Baugruppe ist das Grundfundament. Dieses kann mit der Fundamentbrücke eine Einheit bilden oder dem Verwendungs­ zweck in verschiedenen anflanschbaren Ausführungsformen ange­ paßt sein. Solche Formen sind:
  • - eine ballige bis kugelkalottenförmige Unterseite, welche ein flächiges, gut aufliegendes Stehen auf dem Lochgrund bewirkt,
  • - ein kreisförmiger Querschnitt, welcher eine partielle Rotati­ on ermöglicht,
  • - ein ellipsenförmiger, eckiger oder sonstiger ungleichmäßiger Querschnitt, welcher ein Verdrehen verhindert,
  • - ein Grundfundament mit mindestens einem Kanal zum Durchleiten von Kabeln.
Die Elemente, oberer Teil (Kopffundament), mittlerer Teil (Fun­ damentbrücke) und unterer Teil (Grundfundament) werden erfin­ dungsgemäß in vorteilhafter Ausführung so gestaltet, daß sie miteinander kombinierbar sind und so eine Vielfalt von Anwen­ dungen mit wenigen Standardteilen ermöglichen.
Bei der Montage von erfindungsgemäßen starren Bodenfundamenten wird darauf geachtet, daß nach dem Einsetzen in das Loch das Bodenfundament eher leicht unter der Erdoberkante liegt als darüber. Dann wird das Loch mit geeignetem Füllmaterial aufge­ füllt und dieses eingestampft. Zwischendurch wird ausgerichtet. Im oberen Bereich der Asphaltdecke wird dann mit Mörtel oder Asphalt aufgefüllt und die Verbindung und Abstimmung zur Ober­ fläche hergestellt. Die Mantelfläche des Kopffundamentes bildet mit dem Asphalt oder mit Beton eine steife Verbindung, welche hohen Kräften standhält. Der Innenraum des Kopffundamentes - sofern dieser ein Ring oder eine halboffene Form ist - wird ebenfalls aufgefüllt und festgestampft. Bevor die Abdeckplatte montiert wird, wird das Niveau kontrolliert. Danach wird die Abdeckplatte, sofern erforderlich, unter Benutzung einer oder mehrerer Ausgleichsscheiben mit Befestigungsschrauben montiert.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Fun­ damentbrücke zum Zwecke der Höheneinstellbarkeit und der Über­ walzbarkeit in zwei Teile getrennt und zwar in ein Gleit-Rohr und ein Sockel-Rohr. Diese beiden Rohre gleiten konzentrisch ineinander. Das Gleiten erfolgt jedoch unter einer Vorspannung zwischen den Rohren, sodaß für das Verschieben ein gewisser Kraftaufwand erforderlich ist und keinesfalls ein Gleiten durch das Eigengewicht allein möglich ist. Die formschlüssige Verbin­ dung zwischen dem Gleit-Rohr und dem Sockel-Rohr wird durch mindestens eine Stellschraube hergestellt, welche durch eine obere Hülse mit Boden geführt ist und mit einer unteren Hülse, die ein Gewinde besitzt, verbunden ist. Außerdem ist die Stell­ schraube dazu ausersehen, die Höhenunterschiede beim Verdichten des Straßenbelages auszugleichen. Das Gewinde ist vorzugsweise so lang, daß mindestens zwei Verdichtungen stattfinden können. Dies bedeutet, daß bei einer Neubeschichtung der Oberfläche das Kopffundament nach oben nachgestellt werden kann. Das Nachstel­ len kann nach dem Lösen der Stellschrauben mit einer separaten Abziehvorrichtung erfolgen, mit welcher das Kopffundament mit­ tels einer Gewindespindel nach oben gezogen wird. Um das Kopf­ fundament herum muß dabei soviel aufgegraben werden, daß eine seitliche Nachverdichtung durch Einstampfen stattfinden kann. Die Hülse ist am Gleit-Rohr zum Beispiel durch Schweißen befe­ stigt und die untere Hülse analog am Sockel-Rohr. Der Schrau­ benkopf ist mit einem Werkzeug von der Oberfläche des Kopffun­ damentes aus zugänglich. Zwischen der oberen Hülse und der un­ teren Hülse befindet sich eine Stellmutter. Der untere Teil der unteren Hülse dient als Schutzrohr für die Stellschraube und kann an seinem unteren Ende mit einer Kappe verschlossen wer­ den.
Eine besonders vorteilhafte Art der Voreinstellung erfolgt durch eine Einstellschraube, welche in einer am Gleit-Rohr be­ festigten Schutzhülse geführt ist und auf einen am Sockel-Rohr befestigten Anschlag mit Kopffläche wirkt. Vor dem Überwalzen wird die Einstellschraube um einen Betrag, welcher etwas größer ist als der Verdichtungsbetrag, zurückgedreht. Vor einem neuen, zweiten Überwalzen können evtl. verlängerte Einstellschrauben auch als Abdrückschrauben verwendet werden. Dabei ist es beson­ ders vorteilhaft, wenn drei solcher Schrauben am Umfang ange­ ordnet sind.
Beim Montieren eines erfindungsgemäßen, verschieblich einstell­ baren Bodenfundamentes ist zu beachten, daß bei der Herstellung einer neuen Straßendecke diese für die Herstellung der Deck­ schicht überwalzt werden muß. Durch das Überwalzen senkt sich das Niveau der Oberfläche ab. Das Bodenfundament paßt sich die­ ser Kompression dadurch an, daß die oben beschriebene Ausfüh­ rung mit geteilten Rohren in Anwendung kommt oder ein bleibend deformierbares Zwischenstück eingebaut wird. In beiden Fällen wird nach der Abstimmung der Höhe ein Überwalzkörper ins Rohr eingesetzt, welcher nach dem Überwalzen wieder entfernt wird und durch die Abdeckplatte ersetzt wird.
Beim Montieren bei einstellbarem Fundament wird das Bodenfunda­ ment zunächst in einem eher etwas tiefer gegrabenen Loch um das Grundfundament herum eingestampft. Dann wird das Bodenfundament so justiert, daß durch die Einstellmutter die gewünschte Posi­ tion der Kontaktfläche im Kopffundament zur Erdoberfläche ein­ gestellt ist. Anschließend wird die Stellschraube - bei unver­ änderter Bodenposition der Stellmutter bis auf den Boden der oberen Hülse gedreht. Vor dem Einstampfen im oberen Bereich wird die Stellmutter um mindestens den Betrag der möglichen Ni­ veauabsenkung beim Überwalzen nach unten gedreht. Bei der Ver­ wendung von Einstellschrauben statt Stellmuttern, werden diese analog nach oben gedreht. Nach dem Walzen wird die Stellschrau­ be bis auf Anschlag am Boden gedreht und festgezogen. Kopffun­ dament und Grundfundament sind nun in Ausziehrichtung fest und formschlüssig miteinander verbunden. Ein Nachstellen bei einer erneuten Überwalzung durch Herausziehen und Neuverdichten des Kopffundamentes wurde oben bereits beschrieben.
Eine weitere Ausführungsform stellt die Anordnung eines Knaut­ schelementes dar. Das Bodenfundament kann ganz eingegraben wer­ den, wobei ein eventueller Höhenausgleich über Ausgleichsschei­ ben stattfindet. Das Knautschelement wird beim Überwalzen um den Betrag der Absenkung bleibend zusammengequetscht. Bei Wie­ derverwendung des Bodenfundamentes wird dieses Element gegen ein neues ausgetauscht.
Wenn größere Beträge in der Höhe ausgeglichen werden sollen, d. h. Beträge, welche größer als der Pfostendurchmesser des Bo­ denfundamentes sind, wird vorteilhafterweise eine Ausführung mit zentraler Gewindesäule eingesetzt. Dies ist z. B. der Fall beim Her­ stellen von Fundamenten von Unterständen bei unebenem Gelände, bei welchem mehrere Kopffundamente auf dieselbe Höhe gebracht werden müssen. Nachdem der untere Bereich eingestampft wurde, wird der obere Bereich auf die richtige Höhe eingestellt, wobei vorteilhaft ein Ring als Kopffundament eingesetzt, wobei der umlaufende Ring gleichzeitig als Handrad dient. Ausformungen im Ring dienen als Verdehsicherung. Das Fixieren der Gewindesäule kann z. B. durch eine von oben eingeschraubte Kontermutter oder eine chemische Schraubensicherungsflüssigkeit erreicht werden. Die Montage im erdnahen Bereich erfolgt analog den anderen An­ wendungen.
Nachstehend wird die Erfindung anhand mehrerer Ausführungbei­ spiele unter Bezug auf die Bezeichnung näher erläutert:
Es zeigen:
Fig. 1: eine Ansicht auf ein starres Bodenfundament in mon­ tiertem Zustand,
Fig. 2: eine Ansicht auf eine Ausgleichsscheibe,
Fig. 3: einen Ansicht auf einen konzentrischen Ring als Kopf­ fundament,
Fig. 4: eine Ansicht auf einen an der Peripherie quadrati­ schen offen Körper als Kopffundament,
Fig. 5: eine Ansicht auf ein einstellbares und überwalzbares Bodenfundament,
Fig. 5a: eine Ansicht auf einen Ausschnitt aus Fig. 5 um ca. 90° verdreht, mit von oben bedienbarer Einstellschraube,
Fig. 6: eine Ansicht auf ein Grundfundament mit einem ellip­ tischen Horizontal-Querschnitt,
Fig. 7: eine Ansicht auf ein Bodenfundament in zwei Ansich­ ten, mit einer Gewindesäule in der Fundamentbrücke zum Höhenverstellen und einem Kanal im Grundfundament zur Kabeldurchführung,
Fig. 8: eine Ansicht auf eine Verlängerung der Fundamentbrüc­ ke mit vier Abstandshaltern,
Fig. 9: eine Ansicht auf eine Verlängerung der Fundamentbrüc­ ke mit Sollbiegestelle, mit daran befestigten Grund­ fundament,
Fig. 10: eine Ansicht auf einen Überwalzkörper,
Fig. 11: eine Ansicht auf eine Verlängerung der Fundamentbrüc­ ke mit Knautschzone, und
Fig. 12: eine Ansicht auf eine Verlängerung der Fundamentbrüc­ ke mit Federelement.
In Fig. 1, die ein Bodenfundament 1 in seiner einfachsten Ver­ sion zeigt, ist der Grundaufbau aus drei Teilen 2, 3, 4 er­ sichtlich, wobei ein Grundfundament 3, ein Kopffundament 4 und eine diese verbindende Fundamentbrücke 2 vorgesehen ist. Durch den teilweise axialen Schnitt ist u. a. eine Abdeckplatte 16 so­ wie ein Gummi-Spannring 43 erkennbar. Die notwendige Eintauch­ tiefe des Pfostens 5 in die Fundamentbrücke 2 wird durch ein aufgeweitetes, oberes Rohrteil 6 hergestellt, welches am unte­ ren Aufweitungs-Ende konisch abschließt und somit für den Pfo­ sten einen Anschlag bildet und diesen zentriert. Der anschlie­ ßende untere Rohrteil 7 dient als Verlängerung der Fundament­ brücke 2.
Am unteren Ende des Rohrteils 7 ist ein Befestigungsflansch 27 vorgesehen, mit Hilfe dessen die Fundamentbrücke 2 mit Schrau­ ben 27a und nicht eingezeichneten Gewindebuchsen am Grundfunda­ ment 3 befestigt ist. Das Grundfundament 3 hat in horizontaler Richtung einen kreisrunden Querschnitt und weist an seiner Un­ terseite 33 eine kugelige Form auf. Das Kopffundament 4 kann dabei als Kunststoffteil ausgebildet sein, in welches das eine Ende der Fundamentbrücke 2 einvulkanisiert wurde. Der untere Bereich des Kopffundaments 2 weist eine Übergangsschräge 30 auf und verläuft konisch auf die Fundamentbrücke zu, was ein Ein­ stampfen ohne tote Ecken ermöglicht.
Fig. 2 zeigt eine Ausgleichsscheibe 17, wie sie für die Ausfüh­ rung nach Fig. 1 vorgesehen ist. Die Ausgleichsscheiben 17 kön­ nen in ihrer Dicke variieren, z. B. von 2 bis 5 mm und können so zu einem genauen Höhenausgleich zusammengestellt werden. Die Scheiben enthalten die Löcher 17a für den Durchgang der Befe­ stigungsschrauben 11 und 17b für den Pfosten 5.
Fig. 3 zeigt einen konzentrischen Ring 13 als Kopffundament 4, in welchem zwei Gewindebuchsen 31a zur Befestigung einer Ab­ deckplatte auf der Kontaktfläche 44 sichtbar sind, sowie zwei Öffnungen 31b zum Einfüllen des Auffüllmaterials und zum Ein­ führen der Einstampfwerkzeuge. Die Fundamentbrücke 2 ist als Rohransatz sichtbar und durch eine Schweißverbindung am Ring befestigt.
Fig. 4 zeigt einen offenen quadratischen Körper 14 als Kopffun­ dament 4, bei welchem die Außenkontur nicht wie in Fig. 3 ge­ schlossen, sondern offen ist, was ein leichteres Einfüllen und Verstampfen ermöglicht. Die quadratische Form sichert durch ihre Formgebung gegen Torsionskräfte. Ansonsten ist er wie der Ring 13 aus Fig. 3 ausgebildet.
Fig. 5 zeigt ein Bodenfundament 1, bei welchem zum Zwecke der Höheneinstellbarkeit die Fundamentbrücke 2 in ein oberes Gleit- Rohr 28 und ein unteres Sockel-Rohr 29 getrennt wurde, welche axial ineinander gleiten. Zu diesem Zwecke ist das Sockel-Rohr 29 im Durchmesser größer. Die untere Fixierung und Zentrierung des Pfostens 5 erfolgt hier am unteren Ende des Sockel-Rohres 29 durch Einschnürungen 56. Die Höheneinstellbarkeit erfolgt über zwei Stellschrauben 12a und Stellmuttern 12b. Der Schrau­ benkopf ist in einer bis zur Oberfläche des Kopffundamentes 4 führenden Hülse 57 mit Boden 58 gleitbar geführt und geschützt und von oben zugänglich. Der Boden 58 der Hülse 57 dient dem Kopf der Schraube 12a als Auflage. Die Hülse 57 ist mit dem Gleitrohr 28, z. B. durch Schweißen, verbunden.
Am Sockel-Rohr 29 ist eine untere Hülse 8 befestigt, welche in axialer Verlängerung zur oberen Hülse 57 verläuft und an ihrem oberen Ende das Gegengewinde für die Schraube 12a aufweist. Der untere Hülsen-Teil dient als Schutzrohr gegen Schmutz. Zwischen der oberen Hülse 57 und der unteren Hülse 8 befindet sich die Stellmutter 12b, welche der Vorfixierung des Bodenankers 1 beim Einbau dient.
Das Grundfundament 53 besitzt bei diesem Ausführungbeispiel im oberen Bereich eine Sechseckform gegen Verdrehen und im unteren Bereich eine sphärische Form zum leichten Positionieren.
Fig. 5a zeigt einen Ausschnitt mit von oben bedienbarer Ein­ stellschraube 49 in Vorderansicht. Die Schraube wird in einer Schutzhülse 59 geführt. An ihrem unteren Ende 60 weist die Schutzhülse 59 ein Innengewinde für die Auf- und Abbewegung der Einstellschraube auf. Die dargestellte Stellung der Schraube entspricht dem bereits überwalzten Zustand des Fundaments, wo­ bei ein Sicherheitsabstand zwischen dem Ende der Einstell­ schraube 49 und dem Anschlag 47 sichtbar ist. Wenn die Ein­ stellschraube 49 nach dem Überwalzen bis auf die Kopffläche 61 des Anschlages 47 gedreht wird, so ist das Gleit-Rohr 28 nicht mehr gegen das Sockel-Rohr 29 nach unten verschiebbar. Der An­ schlag 47 dient zum Voreinstellen der Fundamenthöhe. Er ist mit dem Sockel-Rohr 29 z. B. durch Schweißen verbunden.
Bei abgenommener Abdeckplatte ist die Einstellschraube 49 von oben bedienbar.
Fig. 6 zeigt eine weitere Ausgestaltung eines Grundfundamentes als elliptisches Grundfundament 52, welches sich - aufgrund seines horizontalen elliptischen Querschnitts - nicht um seine Vertikalachse E-E' im Untergrund verdrehen läßt, jedoch ein Verschwenken zur Achse zuläßt. Letzteres ist aufgrund des kreisrunden Vertikal-Querschnittes möglich. Diese Ausführung ist vorteilhaft im Zusammenspiel mit den Verbindungsstücken nach Fig. 9 und Fig. 12.
Fig. 7 zeigt ein Bodenfundament 1, bei welchem die Verlängerung der Fundamentbrücke 2 durch zwei Funktionselemente, nämlich durch eine Gewindesäule 26 und einen Zylinder 46 erfolgt, wobei die Gewindesäule 26 ins Innere der notwendigen Eintauchtiefe B des Pfostens 5 verlängert ist und somit hohle Pfosten 5 voraus­ setzt. Die Gewindesäule 26 hat eine Gewindemuffe 25 als Gegen­ stück. Ein Kontern der Gewindesäule 25 ist durch eine nicht eingezeichnete Kontermutter oder eine chemische Schraubensiche­ rung möglich. Das Ausführungsbeispiel sieht als Kopffundament 4 einen Ring 13 vor, welcher auch als Handrad zur Höhenverstel­ lung dient. Als austauschbares und mit Befestigungsflanschen 27 versehenes Element dient der Zylinder 46 als Verlängerung der Gewindesäule 26. Das Grundfundament 51 ist in diesem Ausfüh­ rungsbeispiel mit einem durchgehenden Kanal 37 versehen, durch welchen Kabel 41 oder Rohre geführt werden können.
Fig. 8 zeigt eine Verlängerung der Fundamentbrücke 2 mit vier Abstandshaltern 20 und einem Grundfundament 50 mit zentraler Bohrung und Nebenbohrungen. Diese Anordnung ist speziell dafür geeignet, von allen Seiten Kabel 41 herbeizuführen und diese durch die Fundamentbrücke 2 hindurch zu führen. Der Verbin­ dungsflansch 27 zum Pfosten 5 hat eine Öffnung, welche kleiner als der Pfostendurchmesser ist, so daß sichergestellt ist, daß der Pfosten 5 nicht durchgleiten kann. Über dem Flansch weist 27 weist die Fundamentbrücke 2 Einkerbungen 62 zur Zentrierung des Pfostens 5 auf.
Fig. 9 zeigt eine Fundamentbrücke 2 mit einem Verlängerungsstab 63 zwischen den Flanschen 27 und einer Sollbiegestelle 23 in Form einer Einschnürung im mittleren Bereich des Stabes 63.
Fig. 10 zeigt einen Überwalzkörper 18 für das Bodenfundament, bestehend aus einer oberen Überwalzplatte 64a und einem Zen­ trier-Rohr 64b. Die Dicke und der Außendurchmesser der Über­ walzplatte 64 entsprechen der Abdeckplatte 16. Die Seitenflä­ chen (Mantelfläche)haben zum leichteren Entfernen nach den Überwalzen, eine von der Straßenoberfläche her gesehen, nach innen bzw. unten verlaufende Schräge. In der Mitte des Über­ walzkörpers 18 bzw. der Platte 64 befindet sich ein Loch, wel­ ches dem Entfernen des Überwalzkörpers nach dem Überwalzen dient. Unter der Überwalzplatte 64a ist zentrisch das dickwan­ dige Rohr 64a befestigt, dessen Außendurchmesser oder Quer­ schnitt dem des Pfostens 5 entspricht, jedoch geringfügig klei­ ner ist. Die Vorrichtung wird vor dem Überwalzen von oben in das Bodenfundament eingeführt und fixiert sich dort durch ihre Form und ihr Eigengewicht.
Fig. 11 zeigt eine Fundamentbrücke 2, deren Verlängerung aus einem oberen und einen unteren Befestigungsflansch 27 besteht und eine Führung der Flansche durch ineinander gleitende Rohre, nämlich einem inneren Rohr 65 und einem äußeren Rohr 66, auf­ weist. Der Knautscheffekt wird durch das Verpressen eines Quetschrohres 36 erreicht.
Die Knautschhöhe entspricht der zu verpressenden Höhe im Stra­ ßenbelag zuzüglich eines Sicherheitsbetrages. Am unteren Befe­ stigungsflansch 27 ist ein kugelförmiges Grundfundament 54 an­ geschraubt.
Fig. 12 zeigt eine Fundamentbrücke 2, deren Verlängerung ein rückfederndes Gummi-Metall-Schwing-Element 55 ist. Das Element 55 ist so ausgelegt, daß es die im normalen Betrieb auftreten­ den Druck-, Biege- und Torsionskräfte aushält und im Falle der Überlastung des Fundamentes einem Verrücken des Grundfundamen­ tes und der Lage der Fundamentbrücke durch eine Verformung be­ gegnet. Nach Beseitigung der Spannung durch Aufgraben und neues Ausrichten der Fundamentbrücke und des Grundfundamentes nimmt das Element 55 wieder seine alte Form und Stellung ein. Fig. 12 zeigt ein solches Element 55 im Zustand des überlasteten und verbogenen Bodenfundamentes.
BEZUGSZEICHENLISTE
1
Bodenfundament
2
Fundamentbrücke
3
Grundfundament
4
Kopffundament
5
Pfosten
6
Oberes Rohrteil
7
Unteres Rohrteil
8
Untere Hülse
10
Boden
11
Befestigungsschraube
12
Stellmutter
12
a Stellschraube
12
b Stellmutter
13
Ring
14
Offener Körper
15
Erdoberfläche
16
Abdeckplatte
17
Ausgleichsscheibe
17
a Löcher
17
b Durchbruch
18
Überwalzkörper
19
Kreisflächenförmiger Querschnitt
20
Abstandshalter
22
Loch
23
Sollbiegestelle
25
Gewindemuffe
26
Gewindestange
27
Befestigungsflansch
27
a Schrauben
28
Gleit-Rohr
29
Sockel-Rohr
30
Übergangs-Schräge
31
a Gewindebuchse
31
b Einstampf- und Einfüllöffnung
31
c Öffnung
32
Entformungs-Schräge
34
Rohr
35
Knautsch-Element
36
Quetsch-Rohr
37
Tunnel
38
Grundfundament, Mischform
39
Grundfundament, Trapezform
40
Grundfundament, elliptisch
41
Kabel
42
Gewindemuffe
43
Spannring
44
Kontaktfläche
45
Warzen
46
Zylinder
47
Anschlag
48
Gewinderohr
49
Einstellschraube
50
Grundfundament (Platte)
51
Grundfundament (Brücke)
52
Grundfundament (Ellipsoid)
53
Grundfundament (+Sechskant)
54
Grundfundament (Kugel)
55
Schwingelement
56
Einschnürung
57
Obere Hülse
58
Boden
59
Schutzhülse
60
Unteres Ende
61
Kopffläche
62
Einkerbung
63
Verlängerungsstab
64
a Überwalzplatte
64
b Zentrier-Rohr
65
inneres Rohr
66
äußeres Rohr
67
Loch
68
Ausformungen
A Einbautiefe Oberkante Grundfundament
B notwendige Einbautiefe Pfosten
D Pfostendurchmesser

Claims (23)

1. Einstampfbares Bodenfundament mit einer rohrförmigen Aufnahme für den Pfosten, an deren oberem Ende sich eine von oben bedienbare Klemmvorrichtung für den Pfosten befindet, an deren unterem Ende ein Anschlag für den Pfosten vorgesehen ist und an deren Außenseite ein Fundamentklotz befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - das Bodenfundament (1) in seiner Höhe dreiteilig ausgebildet ist, wobei der Fundamentklotz in ein Kopffundament (4, 13, 14) und ein Grundfunda­ ment (3, 50, 51, 52, 53, 54) aufgeteilt ist, die axial versetzt angeordnet sind,
  • - die rohrförmige Pfosten-Aufnahme an ihrem einen unteren Ende verlängert ist, insgesamt eine mindestens einteilige Funda­ mentbrücke (2) bildend, an deren unterem Ende das Grundfunda­ ment (3, 50, 51, 52, 53, 54) befestigt ist und an deren obe­ rem Ende das Kopffundament (4) angeordnet ist,
  • - das Kopffundament (4) eine nicht über der Erdoberfläche (15) liegende, jedoch zum Luftraum hin offene Kontaktfläche (44) aufweist, und
  • - das Grundfundament (3, 50, 51, 52, 53, 54) an seiner Oberkante eine Einbautiefe (A) aufweist, welche größer ist als die notwendige Eintauchtiefe (B) des Pfostens (5).
2. Bodenfundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Summe der Volumina des Kopffundamentes (4) und des Grundfundamentes (3, 50, 51, 52, 53, 54) kleiner ist als das Volumen eines einteiligen herkömmlichen Fundamentklotzes.
3. Bodenfundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentbrücke (2) aus zwei axial zueinander verschieb-einstellbaren Teilen besteht.
4. Bodenfundament nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Teil eine zentrale Gewin­ desäule (26) aufweist, die in den oberen, eine Gewindemuffe (25) aufweisenden Teil hineinragt.
5. Bodenfundament nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile konzentrisch in­ einander geführte Rohre sind, wobei ein oberes Gleitrohr (28) in einem unteren Sockel-Rohr (29) verschiebbar gehalten ist.
6. Bodenfundament nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Sockel-Rohr (29) und Gleit-Rohr (28) eine Einstell- (49) und/oder eine Stellvorrich­ tung (12a, 12b) vorgesehen sind.
7. Bodenfundament nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Stellvorrichtung am Sockel-Rohr (29) mindestens eine untere Hülse (8) mit Innengewinde befe­ stigt ist und dazu achsfluchtend am Gleit-Rohr (28) eine als Einführungsrohr ausgebildete obere Hülse (57) mit Boden (28) befestigt ist, die über eine Stellschraube (12a) in Verbindung stehen.
8. Bodenfundament nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Gleit-Rohr (28) minde­ stens ein Gewinde-Rohr (48) mit darin geführter Einstellschrau­ be (49) vorgesehen ist, die mit einem am Sockel-Rohr (29) vor­ gesehenen Axial-Anschlag (47) zusammenwirkt.
9. Bodenfundament nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen der unteren Hülse (8) und der oberen Hülse (57) auf der Stellschraube (12a) eine Stellmutter (12b) befindet.
10. Bodenfundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopffundament (4) im unteren Bereich eine zur Fundamentbrücke (2) weisende, sich konisch verjüngende Übergangs-Schräge (30) aufweist.
11. Bodenfundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopffundament (4) als offener Körper (14) oder als geschlossener Ring (13) ausgebildet ist und Einfüll- und Einstampf-Öffnungen (31) aufweist.
12. Bodenfundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Kopffundamentes (4) mindestens um die Dicke einer Abdeckplatte (16) unter der Erdoberfläche (15) liegt.
13. Bodenfundament nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte (16) mit einer Entformschräge (32) versehen ist und daß zwischen der Oberflä­ che des Kopffundamentes (4) und der Abdeckplatte (16) Aus­ gleichsscheiben (17) befestigbar sind.
14. Bodenfundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Kopffundamentes (4) mit einem Überwalzkörper (18) abdeckbar ist.
15. Bodenfundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundfundament (3) im wesentli­ chen kugelförmig ausgebildet ist oder die Form eines Ellipsoi­ des mit horizontaler Längsachse aufweist.
16. Bodenfundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentbrücke im unteren Be­ reich (7) aus mindestens einem außermittig angeordneten Ab­ standshalter (20) besteht und daß das Grundfundament (50) ein zentrales Loch (22) aufweist.
17. Bodenfundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentbrücke im unteren Be­ reich (7) einen zentrischen Stab (63) und zwei jeweils stirn­ seitig daran befestigte Flansche (27) aufweist, wobei der Stab (63) eine Sollbiegestelle (23) besitzt.
18. Bodenfundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentbrücke (2) im unteren Bereich (7) ein Gummi-Metall Schwingelement (55) aufweist.
19. Bodenfundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentbrücke (2) im unteren Bereich (7) aus einem in vertikaler Richtung nach unten defor­ mierbaren Knautschelement (35) gebildet wird, wobei zwei in sich verschiebliche Rohre (65, 66) die Führung bilden, um die konzentrisch ein gewelltes Quetschrohr (36) angeordnet ist.
20. Bodenfundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundfundament (51) mindestens einen horizontalen Tunnel (37) aufweist.
21. Bodenfundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundfundament (3, 50, 51, 52, 53, 54) am unteren Ende der Fundamentbrücke (2) aus­ tauschbar befestigt ist.
22. Bodenfundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlängerung austauschbar befe­ stigt ist.
23. Bodenfundament nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundfundament und das Kopffun­ dament aus Beton, Stahl, Gußeisen, Blech, Aluminium, Holz oder Recyclingmaterial oder einem anderen vergießbaren oder mecha­ nisch bearbeitbaren Material gefertigt sind.
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