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DE19933342A1 - Beutel mit einer Wiederverschließhilfe - Google Patents

Beutel mit einer Wiederverschließhilfe

Info

Publication number
DE19933342A1
DE19933342A1 DE1999133342 DE19933342A DE19933342A1 DE 19933342 A1 DE19933342 A1 DE 19933342A1 DE 1999133342 DE1999133342 DE 1999133342 DE 19933342 A DE19933342 A DE 19933342A DE 19933342 A1 DE19933342 A1 DE 19933342A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bag
velcro
seam
closure
aid
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1999133342
Other languages
English (en)
Inventor
Alexander Epp
Walter Baur
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rovema Verpackungsmaschinen GmbH and Co KG
Rovema GmbH
Original Assignee
Rovema Verpackungsmaschinen GmbH and Co KG
Rovema GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Rovema Verpackungsmaschinen GmbH and Co KG, Rovema GmbH filed Critical Rovema Verpackungsmaschinen GmbH and Co KG
Priority to DE1999133342 priority Critical patent/DE19933342A1/de
Publication of DE19933342A1 publication Critical patent/DE19933342A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D33/00Details of, or accessories for, sacks or bags
    • B65D33/16End- or aperture-closing arrangements or devices
    • B65D33/24End- or aperture-closing arrangements or devices using self-locking integral or attached closure elements, e.g. flaps
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D2313/00Connecting or fastening means
    • B65D2313/02Connecting or fastening means of hook-and-loop type

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Bag Frames (AREA)

Abstract

Um bei einem Beutel, z. B. einem Schlauchbeutel 1, eine einfache und zuverlässige Wiederverschließhilfe zu erreichen, ist auf der inneren Oberfläche 5 des Beutels ein Klettverschluß 6 vorgesehen. Ein Teil 8 der Klettfläche 7 befindet sich auf der Vorderwand 2 des Beutels, und ein weiterer Teil 9 auf dessen Rückwand 3. Nach einem Abtrennen eines kopfseitigen Verschlusses 4 wird der Beutel mittels des Klettverschlusses 6 wieder verschlossen.

Description

Die Erfindung betrifft einen Beutel mit einer Vorderwand und einer Rückwand, einem kopfseitigen Verschluß und einer unterhalb des Verschlusses auf der inneren Oberfläche des Beutels angeordneten Wiederverschließhilfe.
Es ist ein Beutel dieser Art bekannt, bei dem die Wiederverschließhilfe dazu dient, den Beutel nach einem Abtrennen des Verschlusses erneut verschließen zu können. Ein erfolgtes Abtrennen oder Aufreißen des Verschlusses zeigt an, daß der Beutel geöffnet wurde. Parallel zu dem als verschweißte Kopfnaht ausgebildeten Verschluß verläuft die Wiederverschließhilfe, welche in Form eines Nut- und Federmechanismus wirkt. Ein Nutelement ist z. B. auf der inneren Oberfläche der Vorderwand vorgesehen und ein Federelement auf der inneren Oberfläche der Rückwand. Diese Elemente können manuell durch entsprechendes Zusammendrücken des Beutels miteinander in Eingriff gebracht werden und durch entgegengesetztes Ziehen an den Wänden des Beutels wieder voneinander getrennt werden.
Der bekannte Beutel hat den Nachteil, daß seine Wiederverschließhilfe im Falle eines - Einschlusses von im Beutel befindlichen kleinen Partikeln in dem Nutelement nicht mehr gut funktioniert. Das Federelement ist derart dimensioniert, daß es genau in das Nutelement passt. Kleine Partikel, z. B. abgebrochene Teile von Kartoffelchips, die sich in das Nutelement setzen, hindern somit an den entsprechenden Stellen das Federelement daran, vollständig in das Nutelement zu gelangen. An derartigen Stellen ist auf Grund einer Winkelbildung zwischen den Elementen die gesamte Wiederverschließhilfe relativ leicht und damit auch ungewollt zu öffnen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, bei einem Beutel der eingangs beschriebenen Art eine Wiederverschließhilfe vorzusehen, bei der ein lokaler Produkteinschluß nicht zu einem leichten Öffnen des sich an den Produkteinschluß angrenzenden Teils der Wiederverschließhilfe führt.
Gelöst ist die Aufgabe gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1. Danach ist die Wiederverschließhilfe ein Klettverschluß, der aus einer Klettfläche besteht, wobei sich ein Teil der Klettfläche auf der Vorderwand und ein weiterer Teil auf der Rückwand befindet.
Der erfindungsgemäße Beutel hat den Vorteil, daß seine Wiederverschließhilfe im Falle eines lokalen Produkteinschlusses in der Wiederverschließhilfe nicht in leichtgän­ giger Weise hinsichtlich des sich an den Produkteinschluß angrenzenden Teils der Wiederverschließhilfe öffnen läßt. Jeder Bereich eines Klettverschlusses benötigt eine bestimmte Kraft, um aufgetrennt zu werden. Dies ist unabhängig von der Kraft, mit der ein Bereich mit Produkteinschluß auftrennbar ist. Darüber hinaus wirkt der Klettverschluß relativ großflächig, wodurch einzelne Produkteinschlüsse nur einen relativ kleinen Einfluß auf die Größe der funktionstüchtigen Klettfläche haben.
Weitere, vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 9 beschrieben.
Ist die Klettfläche eine bandförmige Fläche (Anspruch 2), so kann dieses Band parallel zum kopfseitigen Verschluß des Beutels von einem Beutelrand zum anderen Beutelrand verlaufen. Das Band kann durchgängig oder unterbrochen sein, je nachdem, wie seine Verschließfunktion hinsichtlich des Beutelinhalts gewünscht wird.
Der Beutel ist in einfacher Weise zu fertigen, wenn er analog Anspruch 3 ein Schlauchbeutel mit einer Kopfnaht, einer Bodennaht und einer Längssiegelnaht ist. Die Folienbahn einer Schlauchbeutelmaschine wird mit den Klettflächen versehen. Die Klettflächen gelangen bei herkömmlicher Herstellung der Schlauchbeutel in das Beutelinnere an die dafür vorgesehenen Stellen, wenn die Klettflächen positionsgenau zur Bedruckung der Folienbahn angeordnet sind.
Ist in der Längsnaht eines Schlauchbeutels keine Klettfläche vorgesehen (Anspruch 4), so kann die Längsnaht in sicherer Weise dicht verschweißt werden. Die Klettfläche könnte aber auch in die Längsnaht reichen und dort mitverschweißt werden, wenn die Klettfläche aus dem gleichen thermoplastischen Kunststoff besteht wie der Beutel, bzw. wie das in den Nähten zu verschweißende Material des Beutels, z. B. Polyethylen (Anspruch 9).
Eine einzige zusammenhängende Klettfläche (Anspruch 5) hat den Vorteil, daß sie in einfacher Weise auf die Folienbahn aufgebracht werden kann. Z. B. können mittels eines Etikettierers entsprechende selbstklebende Bänder auf die Folienbahn gebracht werden.
In analoger Weise wie bei einem Schlauchbeutel ist der Klettverschluß bei einem Vierseitensiegelrandbeutel (Anspruch 6) und einem Dreiseitensiegelrandbeutel (Anspruch 7) einsetzbar.
Eine Beutelöffnungshilfe zwischen dem kopfseitigen Verschluß und der Klettfläche (Anspruch 8) erleichtert ein Abtrennen des kopfseitigen Bereichs des Beutels, um den Beutel erstmalig zu öffnen. Nach diesem Abtrennen bildet die Wiederverschließhilfe die Möglichkeit, den Beutel oben zu schließen.
Im folgenden wird die Erfindung an Hand Ausführungsbeispiele darstellender Figuren beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 in einer Seitenansicht einen Schlauchbeutel mit einer Kopfnaht, einer Bodennaht, einer senkrecht zu diesen Nähten verlaufenden Längsnaht, und einer parallel zur Kopfnaht und entlang dieser verlaufenden Wiederverschließhilfe in Form eines Klettverschlusses;
Fig. 2 in einer Schnittdarstellung den entlang A-A der Fig. 1 geschnittenen oberen Teil des Schlauchbeutels der Fig. 1;
Fig. 3 in einer Seitenansicht eine Folienbahn zur Herstellung von Schlauchbeuteln gemäß Fig. 1 und Fig. 2;
Fig. 4 in einer Schnittdarstellung den entlang B-B der Fig. 1 geschnittenen oberen Teil des Schlauchbeutels der Fig. 1;
Fig. 5 in einer Seitenansicht einen Vierseitensiegelrandbeutel mit innerem Klettverschluß und einer Beutelöffnungshilfe, sowie
Fig. 6 in einer Seitenansicht einen Dreiseitensiegelrandbeutel mit einem zweiteiligen inneren Klettverschluß.
Ein Beutel hat eine Vorderwand 2, eine Rückwand 3, einen kopfseitigen Verschluß 4 und eine unterhalb des Verschlusses 4 auf der inneren Oberfläche 5 des Beutels angeordnete Wiederverschließhilfe (Fig. 1, Fig. 2, Fig. 4). Die Wiederver­ schließhilfe ist ein Klettverschluß 6, der aus einer Klettfläche 7 besteht. Ein Teil 8 der Klettfläche 7 befindet sich auf der Vorderwand 2, ein weiterer Teil 9 auf der Rückwand 3. Die Klettfläche 7 ist eine bandförmige Fläche. Der Beutel ist ein Schlauchbeutel 1, dessen kopfseitiger Verschluß 4 eine Kopfnaht ist. Bodenseitig weist der Beutel eine Bodennaht 10 auf. Der Beutel ist längs mittels einer Längsnaht 11 verschlossen.
Der Schlauchbeutel 1 wird aus einer thermoplastischen Folienbahn 12 hergestellt. Diese wird umgeformt, so daß die Ränder 13, 14 der Folienbahn 12 überlappen. Die Ränder 13, 14 werden sodann miteinander verschweißt, wodurch die Längsnaht 11 entsteht. Auf der Folienbahn 12 ist nach jeweils gleichem Abstand eine einzige zusammenhängende Klettfläche 7 für jeweils einen Schlauchbeutel 1 vorgesehen. Nach erfolgter Befüllung des Beutels sowie der Erzeugung des kopfseitigen Verschlusses 4 und der Bodennaht 10 mittels Verschweißung sind an den Linien 15, 16 die Randlinien 17, 18 des Beutels entstanden. Da die Klettflächen 7 nicht über die gesamte Breite der Folienbahn 12 verlaufen, sondern der Rand 13 keine Klettfläche 7 aufweist, ist in der Längsnaht 11 keine Klettfläche 7 vorhanden. Dadurch wird die Längssiegelnaht 11 in sicherer Weise dicht verschweißt. Die Folienbahn 12 wird nach jeweils einem erzeugten Schlauchbeutel 1 durchtrennt.
Nach einem Abtrennen des kopfseitigen Verschlusses 4 entlang der Linie 19 (Fig. 2) dient der Klettverschluß 6 einem Wiederverschließen des Beutels nach einer teilweisen Produktentnahme. Dazu wird der Beutel im Bereich des Klettverschlusses 6 von außen zu gedrückt. Ein evtl. Einschluß von Produktteilchen im Klettverschluß 6 beeinträchtigt dessen Funktion nur unwesentlich.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 5 ist der Beutel ein Vierseitensiegelrandbeutel 20, der neben einem kopfseitigen Verschluß 4 und einer Bodennaht 10 noch zwei randseitige Längsnähte 21, 22 aufweist. Die Klettfläche 7 verläuft nur außerhalb der Längsnähte 21, 22. Zwischen dem Verschluß 4 und der Klettfläche 7 verläuft eine Beutelöffnungshilfe 23 in Form einer Perforation 24 mit randseitiger Einreißkerbe 25.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 6 ist der Beutel ein Dreiseitensiegelrandbeutel 26 mit einem entlang einer Faltlinie 27 umgefalteten Bodenbereich 28. Der Klettverschluß 6 wird durch zwei separate Klettflächen 7 gebildet. Die Klettfläche 7 und das zu verschweißende Material des Beutels bestehen aus dem gleichen thermoplastischen Kunststoff, so daß der Klettverschluß 6 in einfacher Weise mitverschweißt wird, und die Längsnähte 21, 22 dicht sind. Analog dazu könnte der Rand 13 der Folienbahn 12 bei einer Schlauchbeutelherstellung mit der Klettfläche 7 versehen sein. Der Klettver­ schluß 7 könnte dann in der Längsnaht 11 mitverschweißt werden. Da die Breite und die Position einer Längsnaht 11 in der Praxis nicht konstant ist, wird hierdurch ein besonderer Vorteil erreicht, der eine dichte Längsnaht 11 trotz eines Klettflächenein­ schlusses erlaubt. 1 Schlauchbeutel
2 Vorderwand
3 Rückwand
4 kopfseitiger Verschluß
5 innere Oberfläche
6 Klettverschluß
7 Klettfläche
8, 9 Teil der Klettfläche
10 Bodennaht
11 Längsnaht
12 Folienbahn
13, 14 Rand
15, 16 Linie
17, 18 Randlinie
19 Linie
20 Vierseitensiegelrandbeutel
21, 22 randseitige Längsnaht
23 Beutelöffnungshilfe
24 Perforation
25 Einreißkerbe
26 Dreiseitensiegelrandbeutel
27 Faltlinie
28 Bodenbereich

Claims (9)

1. Beutel mit einer Vorderwand und einer Rückwand, einem kopfseitigen Verschluß und einer unterhalb des Verschlusses auf der inneren Oberfläche des Beutels angeordneten Wiederverschließhilfe, dadurch gekennzeichnet, daß die Wiederverschließhilfe ein Klettverschluß (6) ist, der aus einer Klettfläche (7) besteht, wobei sich ein Teil (8) der Klettfläche (7) auf der Vorderwand (2) und ein weiterer Teil (9) auf der Rückwand (3) befindet.
2. Beutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klettfläche (7) eine bandförmige Fläche ist.
3. Beutel nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel ein Schlauchbeutel (1) ist, dessen kopfseitiger Verschluß (4) eine Kopfnaht ist, der eine Bodennaht (10) aufweist, und an dem eine Längsnaht (11) ausgebildet ist.
4. Beutel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in der Längsnaht (11) keine Klettfläche (7) vorgesehen ist.
5. Beutel nach Anspruch 1, Anspruch 2, Anspruch 3 oder Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine einzige zusammenhängende Klettfläche (7) vorgesehen ist.
6. Beutel nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel ein Vierseitensiegelrandbeutel (20) ist.
7. Beutel nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel ein Dreiseitensiegelrandbeutel (26) mit einem entlang der Faltlinie (27) umgefalteten Bodenbereich (28) ist.
8. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem kopfseitigen Verschluß (4) und der Klettfläche (7) eine Beutelöffnungshilfe (23) vorgesehen ist.
9. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Klettfläche (7) und das zu verschließende Material des Beutels aus dem gleichen thermoplastischen Kunststoff bestehen.
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