DE19932833A1 - Verfahren zum Regeln der Gesamtleistung mindestens einer energietechnischen Anlage, umfassend eine Gruppe Verbraucher, insbesondere elektrischer Verbraucher - Google Patents
Verfahren zum Regeln der Gesamtleistung mindestens einer energietechnischen Anlage, umfassend eine Gruppe Verbraucher, insbesondere elektrischer VerbraucherInfo
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Abstract
Verfahren zum Regeln der Gesamtleistung einer energietechnischen Anlage, die eine Gruppe Verbraucher umfaßt, die insbesondere eine Gruppe elektrischer Verbraucher sein kann, bei dem das Lastprofil der energietechnischen Anlage ermittelt wird, unter Ausnutzung möglicher zeitlicher Verschiebungen der Leistungsaufnahme von Verbrauchern der energietechnischen Anlage ein eine kostengünstigere Ausnutzung von Energietarifen als bei dem Betrieb der energietechnischen Anlage gemäß Lastprofil ermöglichender Lastfahrplan erstellt wird und die Verbraucher so betrieben werden, daß die energietechnische Anlage den Lastfahrplan einhält.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Regeln der Gesamtleistung minde
stens einer energietechnischen Anlage, die eine Gruppe Verbraucher umfaßt, die ins
besondere eine Gruppe elektrischer Verbraucher sein kann.
Es sind bereits Energie-Management-Systeme bekanntgeworden, deren Hauptziel die
Reduzierung von Leistungsspitzen ist. Diese Leistungsspitzen führen bei Unterneh
men mit hohem Energieverbrauch zu erheblichen Kosten. Ab einer Anschlußleistung
von in der Regel 25 kW zahlen nämlich die Kunden der Energieversorgungsunter
nehmen (EVU) einen Arbeitspreis und einen Leistungspreis. Der Arbeitspreis wird für
jede verbrauchte kWh in Rechnung gestellt. Der Leistungspreis, der in Deutschland
zwischen DM 50,00 und DM 400,00 pro kW und Jahr beträgt, wird hingegen für die
vom Abnehmer erreichte Spitze der Leistungsaufnahme (Leistungsspitze) in Rech
nung gestellt.
Die Vorteile einer Leistungsspitzensenkung werden durch folgendes Beispiel verdeut
licht: In einem Betrieb wird ein Lüfter mit einer Anschlußleistung von 2 kW bei Ar
beitsbeginn ein- und bei Arbeitsende wieder ausgeschaltet. Zur Mittagszeit entsteht,
bedingt durch die Betriebskantine, eine Leistungsspitze im Energieverbrauch. Das un
nötige Betreiben des Lüfters in der Mittagszeit schlägt bei einem Leistungspreis von
DM 350,00/kw und Jahr mit DM 700,00 p. a. zu Buche. Ein Energiemanagement-
System würde in diesem Fall den Lüfter während der Leistungsspitze abschalten und
würde somit eine Einsparung von DM 700,00 p. a. erzielen.
Die Leistungsspitze wird ermittelt, indem die Arbeit in einem Zeitintervall durch das
Zeitintervall geteilt wird. Das Zeitintervall wird beispielsweise durch den ¼-Stunden-
Impuls der EVU definiert, den die Zähler über eine Rundsteueranlage empfangen,
worauf sie den Arbeitszähler für die Ermittlung einer Leistungsspitze zurücksetzen.
Auch kann es eine sinnvolle Zielsetzung sein, den Absolutwert der Gesamtleistung ei
ner Gruppe elektrischer Verbraucher zu regeln. Dies ist beispielsweise bei Inselbetrieb
einer Gruppe von Verbrauchern der Fall, die mittels Notstromaggregat versorgt wer
den sollen, welches weniger in der Lage ist, Leistungsspitzen verschiedener Verbrau
cher abzufangen.
Ähnlich verhält es sich bei anderen Energieträgern wie Gas, Fernwärme, Wasser, wo
es ebenfalls einen am Gesamtverbrauch und einen an einer Verbraucherspitze orien
tierten Preis geben kann oder es wünschenswert sein kann, einen Absolutwert einzu
halten. Gas, Fernwärme und Wasser verbrauchende Anlagen sind ebenfalls energie
technische Anlagen im Sinne dieser Patentanmeldung.
Aus der EP 053 383 B2 ist ein Verfahren zur rechnergesteuerten Überwachung des
auf eine einstellbare maximale Grenzleistung beschränkten Gesamtstromverbrauchs
einer Gruppe von an ein Stromnetz angeschlossenen einzelnen Stromverbrauchern,
von denen wenigstens einige vorübergehend abschaltbar oder auf verringerte Lei
stungsentnahme umsteuerbar sind, bekannt. Zur Begrenzung der Gesamtleistungs
aufnahme der Stromverbraucher auf einen Wert unterhalb der Grenzleistung wird die
jeweils vorhandene Leistungsaufnahme der einzelnen Stromverbraucher periodisch
gemessen und die Summe der gemessenen Leistungsaufnahmen mit der Grenzleistung
verglichen. Ein den Grenzwert übersteigender oder wesentlich unterschreitender Ge
samtstromverbrauch wird durch Ab- oder Zuschaltung oder leistungsverringernde
bzw. leistungserhöhende Umsteuerung eines oder mehrerer ausgewählter Stromver
braucher möglichst nahe an die Grenzleistung herangeführt. Dabei sind die Stromver
braucher jeweils über einen Ein/Ausschalter an das Stromnetz angeschlossen.
Durch das Verfahren soll sichergestellt sein, daß bei Vorhandensein von Stromver
brauchern, welche über äußere Schalteinrichtungen an das Stromnetz angeschlossen
sind, zusätzlich aber auch interne Steuer- oder Regelkreise aufweisen, die intern
zyklisch eine zeitlich begrenzte Stromabschaltung vornehmen, nach jedem Abfrage
zyklus zur Ermittlung des momentanen Gesamtstromverbrauches durch Nichtein
schalten von einschaltbereiten Stromverbrauchern bzw. durch Abschaltung bestimm
ter eingeschalteter Stromverbraucher eine sonst drohende Überschreitung der maxi
malen Grenzleistung sicher vermieden wird. Außerdem soll sichergestellt sein, daß bei
sich anzeigender wesentlicher Unterschreitung der maximalen Grenzleistung durch
Wiedereinschalten vorher abgeschalteter Stromverbraucher oder auch neu in den
Stromkreis einzuschaltender Stromverbraucher der Gesamtstromverbrauch möglichst
nahe unterhalb der Grenzleistung gehalten werden kann.
Hierfür sind zur Übermittlung der jeweiligen Schalt- und Betriebszustände der Strom
verbraucher ihre Ein/Ausschalter jeweils über eine erste Meldeleitung und ihre inter
nen Regel- oder Steuerkreise zur zyklischen Regelung oder zur Steuerung der Lei
stungsaufnahme der Stromkreisverbraucher jeweils über eine zweite Meldeleitung an
den Rechner angeschlossen. In jeder Meßperiode werden die Stromverbraucher nach
ihren momentanen Schalt- und Betriebszuständen und nach ihren momentanen Lei
stungsaufnahmen abgefragt. Ferner wird für jeden internen Stromverbraucher eine
momentan gültige Zu- bzw. Abschalt-Prioritätsziffer ermittelt. Schließlich wird eine
momentan zu erwartende Überschreitung der Grenzleistung durch eine prioritäts
orientierte Unterbrechung oder Umsteuerung wenigstens eines unterbrechbaren bzw.
umsteuerbaren Stromverbrauchers für eine festgelegte Zeitspanne vermieden und die
Leistungsdifferenz zwischen der Grenzleistung und einer momentan zu erwartenden
wesentlichen Unterschreitung der Grenzleistung durch prioritätsorientiertes Zuschal
ten an wenigstens einen unterbrochenen oder umsteuerbaren Stromverbraucher verge
ben.
Dieses Verfahren ist auf einen zentralen Rechner ausgerichtet. Deshalb müssen an den
Verbrauchern die ersten und zweiten Meldeleitungen zur Verfügung gestellt und zu
dem zentralen Rechner geführt werden. Des weiteren sind vom Zentralrechner zu den
Verbrauchern Steuerleitungen zu führen, um deren Betrieb zu unterbrechen, aufzu
nehmen oder umzusteuern. Somit besteht ein erheblicher Verkabelungsaufwand, der
Anlaß zu Störungen geben kann. Auch ist dieses Verfahren durch die Abhängigkeit
vom Zentralrechner störanfällig. Zudem muß der Zentralrechner bei einer Vielzahl
von Stromverbrauchern eine erhebliche Rechenkapazität haben, die noch erweitert
werden muß, wenn das System durch weitere Verbraucher ergänzt werden soll.
Diese Nachteile werden durch das Verfahren gemäß deutscher Patentanmeldung 189 17 191.9
und internationaler Patentanmeldung PCT/EP99/02590 überwunden.
Außerdem ist bei dem Verfahren gemäß EP 0 053 382 B2 nachteilig, daß nur die
momentan gültigen Schalt- und Betriebszustände sowie Zu- bzw. Abschalt-Prioritäts
ziffern ermittelt und ausschließlich auf dieser Grundlage eine prioritätsorientierte
Unterbrechung oder Umsteuerung oder Zuschaltung von Stromverbrauchern vorge
nommen wird. Weil dieses Verfahren dem Auftreten von Leistungsspitzen nur kurz
fristig entgegenwirkt, kann es zu vermeidbar hohen Energiekosten kommen. Das gilt
insbesondere für die Fälle, in denen die energietechnische Anlage eine Vielzahl Ver
braucher umfaßt, die zeitweilig besonders hohe Gesamtleistungsaufnahmen haben
können, und/oder in denen mehrere vergleichbare energietechnische Anlagen von
demselben Stromkunden parallel betrieben werden.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Re
geln der Gesamtleistung mindestens einer energietechnischen Anlage zu schaffen, das
weitere Senkungen der Verbrauchskosten ermöglicht.
Gemäß Anspruch 1 wird die Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zum Regeln der
Gesamtleistung einer energietechnischen Anlage, die eine Gruppe Verbraucher
umfaßt, die insbesondere eine Gruppe elektrischer Verbraucher sein kann, bei dem
- 1. 1.1 das Lastprofil der energietechnischen Anlage ermittelt wird,
- 2. 1.2 unter Ausnutzung möglicher zeitlicher Verschiebungen der Leistungsaufnahme von Verbrauchern der energietechnischen Anlage ein eine kostengünstigere Aus nutzung von Energietarifen als bei dem Betrieb der Verbraucher gemäß Lastprofil ermöglichender Lastfahrplan erstellt wird und
- 3. 1.3 die Verbraucher so betrieben werden, daß die energietechnische Anlage den Lastfahrplan einhält.
Bei der Ermittlung des Lastprofils wird festgestellt, welchen zeitlichen Lastverlauf die
energietechnische Anlage hat, wenn man sie unter den gegebenen Voraussetzungen
arbeiten lässt. Die Anlage muß aber nicht gemäß Lastprofil arbeiten. Vielmehr ist es
möglich, zu verschiedenen Zeitpunkten in einem bestimmten Ausmaß Lasten abzu
schalten oder zuzuschalten. Mit anderen Worten: Durch zeitliche Verschiebung der
Leistungsaufnahme von Verbrauchern können von dem ermittelten Lastprofil abwei
chende Lastprofile ermittelt werden, welche die energietechnische Anlage im Rahmen
des zulässigen Betriebs der Verbraucher ebenfalls aufweisen könnte.
Die Erfindung nutzt dies aus, indem sie anhand möglicher zeitlicher Verschiebungen
der Leistungsaufnahme von Verbrauchern Lastfahrpläne ermittelt, die eine kostengün
stigere Ausnutzung von Energietarifen (insbesondere Stromtarifen) ermöglichen, als
das festgestellte Lastprofil. Dabei kann ein Lastfahrplan gefunden werden, der eine
optimale Ausnutzung gegebener Energietarife ermöglicht.
Schließlich werden die Verbraucher so betrieben, daß die energietechnische Anlage
den erstellten Lastfahrplan einhält. Dabei können die Werte des Lastfahrplans insbe
sondere nicht zu überschreitende Maximalwerte sein oder genau einzuhaltende Werte
oder ein einzuhaltender Wertebereich.
Gemäß Anspruch 2 wird die Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zum Regeln der
Gesamtleistung mehrerer energietechnischer Anlagen, die jeweils eine Gruppe Ver
braucher umfassen, die insbesondere eine Gruppe elektrischer Verbraucher sein kann,
bei dem
- 1. 2.1 das Gesamtlastprofil sämtlicher energietechnischer Anlagen als Summe sämtlicher Lastprofile der energietechnischen Anlagen ermittelt wird,
- 2. 2.2 unter Ausnutzung möglicher zeitlicher Verschiebungen der Leistungsaufnahme von Verbrauchern der energietechnischen Anlagen Lastfahrpläne der energietech nischen Anlagen so erstellt werden, daß deren Summe einen eine kostengünstigere Ausnutzung der Energietarife als das Gesamtlastprofil ermöglichenden Gesamt lastfahrplan sämtlicher energietechnischer Anlagen ergibt und
- 3. 2.3 die Verbraucher so betrieben werden, daß die energietechnischen Anlagen die ihnen zugeordneten Lastfahrpläne erfüllen und damit die energietechnischen Anlagen in der Summe den Gesamtlastfahrplan erfüllen.
Bei den Verfahren gemäß Anspruch 1 und 2 kann es sich bei dem mindestens einen
Lastprofil um gemessene Werte, d. h. um historische Daten der mindestens einen ener
gietechnischen Anlage handeln. Die Meßwerte können beispielsweise von den Ver
brauchern oder von diesen zugeordneten Unterstationen ermittelt werden.
Das mindestens eine Lastprofil kann aber auch aufgrund von Prognosen ermittelt wer
den, die beispielsweise betriebliche Daten berücksichtigen können, d. h. Kenntnisse
über den zukünftigen Betrieb (z. B. Außerbetriebsetzen) von Verbrauchern. Ferner
können Umweltdaten in eine Prognoserechnung eingehen, insbesondere Wetterdaten,
von denen vor allem die Temperatur und die Luftfeuchte von Einfluß auf das Last
profil sein können. Des weiteren können kalendarische Daten Berücksichtigung fin
den, beispielsweise Kenntnisse über bevorstehende Sonntage, Feiertage oder Ferien
zeiten. Unter Berücksichtigung dieser und weiterer relevanter Daten kann mit zuneh
mender Genauigkeit eine Prognose des Lastprofils gegeben werden.
Ebenso können zur Verfügung stehende bzw. benötigte Abschalt- und Zuschalt
leistungen unter Berücksichtigung von Prognosen ermittelt werden.
Das Lastprofil bzw. die Abschalt- und Zuschaltleistungen und Berechnungen können
mittels geeigneter Datenerfassungs- und Datenverarbeitungseinrichtungen automatisch
erfolgen.
Anstatt des mindestens einen gemessenen Lastprofiles kann auch mindestens ein syn
thetisches Lastprofil herangezogen werden. Dabei handelt es sich um ein Lastprofil,
das angenommen ist und insbesondere auf der Kenntnis typischer Lastprofile für
bestimmte Kundengruppen basieren kann.
Bei beiden Verfahren kann die Ermittlung des mindestens einen Lastfahrplanes durch
den Kunden selbst, einen Energiehändler oder einen Energieversorger erfolgen.
Typischerweise kommt dies einem Energiehändler zu. Die Ermittlung des mindestens
einen Lastfahrplanes ist unter den gegebenen Voraussetzungen des Lastprofils und der
bekannten Energietarife ein Optimierungsproblem, das mittels üblicher mathema
tischer Verfahren und Datenverarbeitungseinrichtungen gelöst werden kann.
Der mindestens eine Lastfahrplan wird dann der mindestens einen energietechnischen
Anlage zur Verfügung gestellt, beispielsweise vom Energiehändler online überspielt.
Bei beiden Verfahren besteht die Möglichkeit, daß einem Energiekunden aufgrund
eines Fahrplans im liberalisierten Energiemarkt (insbesondere Strommarkt) günstigere
Tarife angeboten werden. Dies beruht darauf, daß das durch Fahrplanabweichungen
bedingte wirtschaftliche Risiko beträchtlich reduziert wird.
Somit schaffen beide Verfahren die Möglichkeit, eine energietechnische Anlage oder
mehrere energietechnische Anlagen eines Kunden als Energiepuffer zu nutzen, der
nach Bedarf beladen oder entladen werden kann. Diesen Energiepuffer kann man auch
als eine Art Pumpspeicherkraftwerk betrachten und nutzen, wobei allerdings die
gespeicherte Energie nicht zurückgespeist werden kann. Insbesondere kann eine Ent
scheidung darüber getroffen werden, in bestimmten Zeitabschnitten Energie kosten
günstig zu kaufen und zu Speicherzwecken zu nutzen, um in Zeitabschnitten, in denen
die Energie teurer gekauft werden müßte, den Gesamtverbrauch zu senken. Auch kann
der Energiepuffer benutzt werden, um bereits kostengünstig "gekaufte" Energie ande
ren Verbrauchern (gegen Geld) zur Verfügung zu stellen. Dies kann in Zeiten mit
hohem aktuellem Strompreis besonders vorteilhaft sein.
Wenn man beispielsweise eine Bandlieferung bestellt (z. B. 1 MW-Konstant), so sind
die Konditionen sehr günstig. Man kann während einer Zeit, in der Spitzenleistung
sehr teuer ist (also Leistung, die man eventuell kurzfristig bestellt hat), die überschüs
sige Energie verkaufen. Ist man beispielsweise in der Lage, seine Anlage um 200 kW
zurückzufahren, so kann man diese 200 kW teurer anbieten. Man zahlt aber selbst zu
den günstigen Konditionen der Bandlieferung.
Die Erfindung begünstigt also nicht nur den Abschluß kostengünstiger Energieliefer
verträge sondern auch die Abgabe nicht benötigter Leistung zu vorteilhaften Konditio
nen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung beider Verfahren wird für die Einhaltung des
mindestens einen Lastfahrplanes dadurch Sorge getragen, daß
- 1. 6.1 die momentane Gesamtleistung jeder energietechnischen Anlage ermittelt wird,
- 2. 6.2 Daten des erweiterten Schaltverhaltens der Verbraucher der jeweiligen energie technischen Anlage ermittelt werden,
- 3. 6.3 aufgrund eines Vergleichs der momentanen Gesamtleistung der jeweiligen ener gietechnischen Anlage mit deren Lastfahrplan anhand des erwarteten Schaltver haltens ihrer Verbraucher ermittelt wird, wie deren Verbraucher zu betreiben sind, und
- 4. 6.4 der Betrieb der Verbraucher der jeweiligen energietechnischen Anlage entspre chend dem Ergebnis der Ermittlungen gesteuert wird.
Grundsätzlich kann als momentane Gesamtleistung die aktuelle Leistung heran
gezogen werden, d. h. die tatsächlich von der Anlage in jedem Zeitpunkt abgenom
mene Leistung. Dabei kann die Ermittlung der momentanen Gesamtleistung mittels
eines Verbrauchszählers erfolgen, der bei einer Gruppe elektrischer Verbraucher ein
Elektrizitätszähler sein kann.
Bei Einsatz eines Elektrizitätszählers wird herkömmlicherweise die Leistungsspitze
ermittelt, indem die elektrische Arbeit in einem Zeitintervall (z. B. eine Viertelstunde)
kumuliert und durch das Zeitintervall geteilt wird. Vorzugsweise wird dann die
momentane Gesamtleistung als Trendleistung errechnet. Dieses kann geschehen,
indem die elektrische Arbeit im abgelaufenen Teil des Zeitintervalls kumuliert wird.
Für den restlichen Teil des Zeitintervalls wird eine voraussichtliche Restarbeit errech
net, indem die aktuelle Leistung (d. h. die zu diesem Zeitpunkt von der Anlage tat
sächlich abgenommene Leistung) mit der Restzeit des Intervalls multipliziert wird.
Die Summe der kumulierten Arbeit und der voraussichtlichen Restarbeit geteilt durch
die Gesamtdauer des Zeitintervalls ergibt dann die Trendleistung.
Die Trendleistung ist quasi ein Vorhersagewert für die im gesamten Zeitintervall
erreichte Leistungspitze. Sie ist deshalb besonders geeignet, als momentane Gesamt
leistung einem Verfahren zum Regeln der Gesamtleistung einer energietechnischen
Anlage zugrunde gelegt zu werden, die auf die Senkung des Leistungspreises abzielt.
Aufgrund der momentanen Gesamtleistung, des Lastfahrplans und des erwarteten
Schaltverhaltens ist dann eine Entscheidung möglich, inwieweit die aktuelle Situation
zur Einhaltung des Lastfahrplanes einen Eingriff in den Betrieb der Verbraucher im
Rahmen des Zulässigen erfordert.
Gemäß Anspruch 7 wird die Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zum Regeln der
Gesamtleistung mindestens einer energietechnischen Anlage, die eine Gruppe Ver
braucher umfaßt, die insbesondere eine Gruppe elektrischer Verbraucher sein kann,
insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei dem
- 1. 7.1 die momentane Gesamtleistung der energietechnischen Anlage ermittelt wird,
- 2. 7.2 Daten des erwarteten Schaltverhaltens der Verbraucher im aktuell bevorstehenden und in mindestens einem späteren Zeitabschnitt ermittelt werden,
- 3. 7.3 aufgrund eines Vergleichs der momentanen Gesamtleistung mit mindestens einem vorgegebenen Leistungswert anhand des erwarteten Schaltverhaltens der Verbrau cher ermittelt wird, wie die Verbraucher im aktuell bevorstehenden Zeitabschnitt und in mindestens einem späteren Zeitabschnitt zu betreiben sind, und
- 4. 7.4 der aktuelle Betrieb der Verbraucher entsprechend dem Ergebnis der Ermittlungen gesteuert wird.
Für die momentane Gesamtleistung bzw. das erwartete Schaltverhalten gilt das oben
Gesagte. Der mindestens eine vorgegebenen Leistungswert kann insbesondere ein Lei
stungsfahrplan sein.
Dadurch, daß das Verfahren nicht nur das erwartete Schaltverhalten im bevorstehen
den, aktuellen Zeitabschnitt, sondern auch in mindestens einem späteren Zeitabschnitt
in Betracht zieht und darüber hinaus nicht nur den Betrieb der Verbraucher im bevor
stehenden, aktuellen Zeitabschnitt ermittelt, sondern auch in mindestens einem späte
ren, zukünftigen Zeitabschnitt, kann eine günstigere Verteilung der Leistungs
aufnahme der energietechnischen Anlage erreicht werden als bei herkömmlichen Ver
fahren. Bislang sorgen nämlich Energie-Management-Systeme nur dafür, daß eine
Leistungsspitze nicht überschritten wird, ziehen jedoch nicht eine günstige Verteilung
der Energie über längere Zeiträume in Betracht.
Bei einer weiteren Ausgestaltung, die sämtliche Verfahren betrifft,
- 1. 10.1 ermittelt eine Grundstation, wie die Verbraucher zu betreiben sind,
- 2. 10.2 ermitteln Unterstationen das erwartete Schaltverhalten ihnen zugeordneter Verbraucher,
- 3. 10.3 übermitteln die Unterstationen die ermittelten Daten des erwarteten Schaltver haltens über ein Übertragungsmedium an die Grundstation und
- 4. 10.4 übermittelt die Grundstation die ermittelten Daten über den Betrieb der Ver braucher über ein Übertragungsmedium an die Unterstationen.
Die Übertragung über die Übertragungsmedien gemäß 10.3 und 10.4 kann insbeson
dere drahtgebunden oder drahtlos erfolgen. Die Übertragungsmedien können insbe
sondere Kabel, Glasfaser und/oder Funk sein. Für die Übertragung kann ein spezielles
Kabel, das 230 Volt-Hausnetz oder ein Telefonnetz dienen. Die Übertragungsmedien
gemäß 10.3 und 10.4 können auch zusammenfallen.
Vorzugsweise ermittelt der Rechner unter Berücksichtigung von Prioritäten der Ver
braucher, wie die Verbraucher zu betreiben sind. Dies kann gemäß EP 0 053 383 B2
mittels eines zentralen Rechners erfolgen. Vorzugsweise kommt dabei jedoch ein
Prioritätsmanagement entsprechend der deutschen Patentanmeldung 198 17 191.9 und
der internationalen Patentanmeldung PCT/EP99/02590 zur Anwendung, auf die voll
inhaltlich Bezug genommen wird. Dieses Verfahren zum Regeln der Gesamtleistung
von energietechnischen Anlagen, insbesondere einer Gruppe von elektrischen Ver
brauchern, umfaßt folgende Merkmale:
- 1. 11.1 Eine Grundstation ermittelt die momentane Gesamtleistung der energietech nischen Anlage.
- 2. 11.2 Die Grundstation speichert in einer Tabelle für jeden Verbraucher eine aktuelle
Priorität und das erwartete Schaltverhalten.
Die aktuelle Priorität und das erwartete Schaltverhalten können in der Tabelle nach einem vorgegebenen Ordnungsprinzip und/oder mit einer Identifikation für jeden Verbraucher gespeichert sein, so daß es möglich ist, neue Werte der aktuellen Priorität oder des erwarteten Schaltverhaltens an der richtigen Stelle einzuschreiben und damit die überholten Werte zu tilgen. - 3. 11.3 Die Grundstation ermittelt aufgrund eines Vergleichs der momentanen Ge samtleistung mit mindestens einem vorgegebenen Leistungswert anhand der Tabelle eine Prioritätsstufe, die eine Grenze zwischen Verbrauchern definiert, die in den Lastabwurf zu bringen, in Normalbetrieb zu betreiben oder zum Speichern von Energie zu bringen sind.
- 4. 11.4 Die Grundstation überträgt über ein Übertragungsmedium die ermittelte Prio ritätsstufe. Für das Übertragungsmedium gilt das zu 10.3 und 10.4 Gesagte.
- 5. 11.5 Die übertragene Prioritätsstufe wird von Unterstationen empfangen, von denen jede einer Steuerung zugeordnet ist, die ihrerseits mindestens einem Verbrau cher zugeordnet ist.
- 6. 11.6 Die Unterstationen bringen aufgrund eines Vergleichs der empfangenen Prio
ritätsstufe mit ihrer aktuellen Priorität die diesem zugeordneten Verbraucher in
den Lastabwurf, bringen diese dazu, im Normalbetrieb zu arbeiten oder
Energie zu speichern.
Die Zuordnung des Betriebszustandes eines Verbrauchers zum Ergebnis des Vergleichs kann grundsätzlich nach verschiedenen Definitionen erfolgen. Bei spielsweise kann folgendes Schema zugrundeliegen:
Sämtliche Verbraucher, deren Absolutwert der - positiven oder negativen - aktuellen Priorität größer als der Wert einer positiven oder negativen Prioritäts stufe ist, werden in den Normalbetrieb geschaltet bzw. bleiben im Normal betrieb.
Sämtliche Verbraucher mit positiver aktueller Priorität, die kleiner ist als eine positive Prioritätsstufe, werden in den Lastabwurf geschaltet bzw. bleiben im Lastabwurf.
Schließlich werden sämtliche Verbraucher mit negativer Priorität, deren Ab solutwert kleiner als der Absolutwert einer negativen Prioritätsstufe ist, zum Energiespeichern gebracht bzw. speichern weiter Energie.
Hierzu einige Beispiele:
- 7. 11.7 Die aktuelle Priorität wird von den jeweiligen Unterstationen ermittelt. Dies
kann insbesondere aufgrund eines Betriebsparameters der von diesem ge
steuerten Verbraucher erfolgen. Zusätzlich oder statt dessen kann die aktuelle
Priorität von einem Bediener gesteuert werden, beispielsweise durch manuelle
Eingabe.
So kann beispielsweise das Erreichen eines unerwünschten Betriebszustandes des Verbrauchers eine zum Lastabwurf führende aktuelle Priorität und ein län gerer "Stillstand" eines Verbrauchers vor einem sich abzeichnenden Einsatz eine zum Energiespeichern führende aktuelle Priorität zur Folge haben. Ein weiteres Beispiel ist der Parallelbetrieb zweier Lüfter, die jeweils einen Sensor für die Luftqualität (z. B. CO2-Sensor) aufweisen. Falls ein Sensor einen ungünsti geren Wert als der andere ermittelt, wird dem zugeordneten Lüfter eine ak tuelle Priorität zugeordnet, die dessen Betrieb begünstigt.
Die Daten der aktuellen Priorität bzw. des erwarteten Schaltverhaltens können von den Unterstationen an die Grundstationen nach bestimmten Ordnungsprin zipien übermittelt werden (z. B. in einer bestimmten zeitlichen Abfolge oder zu bestimmten Zeitpunkten), um der Grundstation eine korrekte Einordnung in die Tabelle zu ermöglichen. Die Grundstation kann die Daten auch gezielt von den Unterstationen abfragen. Für die Zuordnung können die Daten jedoch auch zu sammen mit einer Identifikation des Verbrauchers übermittelt werden, für die sie gelten. Dies begünstigt eine Ermittlung der Daten zu beliebigen Zeitpunk ten bzw. nur dann, wenn eine Änderung vorliegt. - 8. 11.8 Die Grundstation ändert die Tabelle aufgrund der von den Unterstationen
übermittelten Prioritäten. Darüber hinaus kann ggf. die Tabelle aufgrund der
von Unterstationen übertragenen Daten über das erwartete Schaltverhalten ge
ändert werden. Bei der Zuordnung ist eine Identifikation der Verbraucher hilf
reich.
In dieses Verfahren ist ein dynamisches Prioritätsmanagement integriert. Damit kann jeder Verbraucher eigenständig seine Priorität in der von der Grundstation geführten Tabelle erhöhen. Dies kann entweder durch einen Parameter aus dem Prozeß, z. B. eine Temperatur, oder manuell vom Bediener ausgelöst werden. Wenn eine Unterstation für ein unbedingt benötigtes Gerät der Grundstation eine entsprechende aktuelle Priorität signalisiert, berechnet die Grundstation die Lastsituation und die zur Verfügung stehende Schaltleistung neu und sendet die neu ermittelte Prioritätsstufe an sämtliche Unterstationen.
Vorzugsweise werden außer den aktuellen Prioritäten Prognosewerte zukünfti ger Prioritäten bei der Ermittlung berücksichtigt, wie die Verbraucher aktuell und voraussichtlich zukünftig zu betreiben sind. Dabei können auch die vor aussichtlichen zukünftigen Prioritäten von den Unterstationen ermittelt und der Grundstation zur Verfügung gestellt werden.
Das Verfahren kann auf mehrere energietechnische Anlagen angewandt werden, die
räumlich voneinander getrennt sein können, z. B. indem sie auf verschiedene Gebäu
deteile oder Gebäude, Grundstücksteile oder Grundstücke verteilt sind. Dabei kann
jede dieser energietechnischen Anlagen eine eigene Grundstation haben. Diese Grund
stationen können miteinander vernetzt sein. Ferner kann eine Grundstation vorhanden
sein, die sämtliche Grundstationen ersetzt oder diesen übergeordnet ist. Im letzteren
Fall können die untergeordneten Grundstationen auch als Unterstationen und die die
sen zugeordneten energietechnischen Anlagen auch als elektrische Verbraucher ange
sehen werden, die von der übergeordneten Grundstation gesteuert werden. Es besteht
überdies die Möglichkeit, übergeordnete Grundstationen durch eine oder mehrere
weitere übergeordnete Grundstation zu steuern usw., d. h. das Verfahren zu kaskadie
ren. Diese Grundstationen können verschiedene Aufgaben übernehmen, z. B. unter
schiedliche Trendkanäle (oder Trends) bedienen. Dabei kann es sich auch um gegen
läufige Trends handeln.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Beispiele näher erläutert:
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden die erwarteten Schaltleistungen (Abschaltleistungen/Zuschaltleistungen) berücksichtigt. Diese Werte und die Werte für die Normalleistung werden für aktuelle und zukünftige Zeitabschnitte ermittelt. Unterstationen, die jeweils den Betrieb mindestens eines Verbrauchers steuern, kön nen die bewertete Schaltleistung ermitteln, die beim Aktivieren bzw. beim Deaktivie ren z. B. durch Über- bzw. Unterschreiten einer Prioritätsstufe geschaltet werden kann.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden die erwarteten Schaltleistungen (Abschaltleistungen/Zuschaltleistungen) berücksichtigt. Diese Werte und die Werte für die Normalleistung werden für aktuelle und zukünftige Zeitabschnitte ermittelt. Unterstationen, die jeweils den Betrieb mindestens eines Verbrauchers steuern, kön nen die bewertete Schaltleistung ermitteln, die beim Aktivieren bzw. beim Deaktivie ren z. B. durch Über- bzw. Unterschreiten einer Prioritätsstufe geschaltet werden kann.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Schaltleistungen und die Normalleistungen für
einige Zeitabschnitte dargestellt:
Die Schaltleistungen können sich je nach dem Zustand von Energiepuffern verschie
ben, die in den Verbrauchern vorhanden sind. Wird ein Verbraucher abgeschaltet,
wird sein Energiepuffer geleert. Das bedeutet zum einen, daß dieser Verbraucher im
nächsten Zeitabschnitt weniger Abschaltleistung zur Verfügung stellt und zum ande
ren, daß die Zuschaltleistung steigt, da der Energiepuffer dieses Verbrauchers wieder
aufgefüllt werden muß, wenn der Prozeß es benötigt.
Die Anzahl n der Spalten der Tabelle, die von einer Grundstation geführt werden
kann, entspricht der Anzahl der berücksichtigten Zeitabschnitte.
Zur Veranschaulichung diene folgendes Beispiel 1:
Eine Kühlanlage hat eine Anschlußleistung von 10 kW und eine mittlere Leistungauf nahme von 2 kW über einen Zeitabschnitt. Der Sollwert der Temperatur ist -20°C. Die aktuelle Temperatur beträgt -21°C. Die maximal zulässige Temperatur beträgt -18°C. Wenn die Kühlanlage abgestellt wird, so wärmt sie sich um 1°K pro Zeitab schnitt auf. Im Kühlbetrieb läuft die Anlage mit ihrer Anschlußleistung und kühlt um 2°K pro Zeitabschnitt.
Eine Kühlanlage hat eine Anschlußleistung von 10 kW und eine mittlere Leistungauf nahme von 2 kW über einen Zeitabschnitt. Der Sollwert der Temperatur ist -20°C. Die aktuelle Temperatur beträgt -21°C. Die maximal zulässige Temperatur beträgt -18°C. Wenn die Kühlanlage abgestellt wird, so wärmt sie sich um 1°K pro Zeitab schnitt auf. Im Kühlbetrieb läuft die Anlage mit ihrer Anschlußleistung und kühlt um 2°K pro Zeitabschnitt.
Daraus ergibt sich folgende Tabelle:
Geht die Anlage in dem aktuellen Zeitabschnitt in den Lastabwurf, so kann sie sich
von der aktuellen Temperatur bis zum Erreichen der maximal zulässigen Temperatur
um 3°K erwärmen. Das bedeutet, daß sie über drei Zeitabschnitte mit jeweils ihrer
mittleren Leistung abgeschaltet wird. Im letzten Zeitabschnitt ist der Energiepuffer
abgebaut und die Abschaltleistung gleich Null.
Wird die Anlage im letzten Zeitabschnitt wieder freigeschaltet, so kühlt sie um 2°K
pro Zeitabschnitt mit einer Leistung von 10 kW. Nach einem Zeitabschnitt ist gerade
der Sollwert der Temperatur erreicht. Das bedeutet, daß keine zusätzliche Zuschalt
leistung erforderlich ist, um den Energiepuffer weiter aufzubauen.
Wenn hingegen nach dem zweiten Zeitabschnitt der obigen Tabelle der Energiepuffer
wieder aufgebaut werden soll, muß die Anlage nur einem halben Zeitabschnitt laufen,
da nur eine Zuschaltleistung von 5 kW erforderlich ist, um eine Abkühlung von -19°C
auf -20°C zu bewirken.
Wenn hingegen nach dem dritten Zeitabschnitt der obigen Tabelle ein Energiepuffer
wieder aufgebaut werden soll, muß die Anlage über einen vollständigen Zeitabschnitt
laufen, da eine Zuschaltleistung von 10 kW erforderlich ist, um eine Abkühlung von
-18°C auf -20°C zu erreichen.
Wird die Anlage ganz abgeschaltet, so ist die Normalleistung gleich Null. Wird hin
gegen die Anlage neu in Betrieb genommen, so entspricht die Normalleistung über
mehrere Zeitabschnitte hinweg der vollen Anschlußleistung.
So viel zu diesem Beispiel.
In einer weiteren Ausbaustufe ermittelt das Verfahren unter Berücksichtigung histo
rischer Daten der energietechnischen Anlage, Umweltdaten oder ähnlichen Daten
Prognosewerte. Unter Anwendung mathematischer Verfahren werden diese Pro
gnosewerte aufgrund vorstehender Daten und der Daten, die direkt an den Verbrau
chern ermittelt werden, gewonnen. Somit lassen sich auch für kleine Anlagen (z. B.
Supermärkte oder Tankstellen) Prognosen sehr genau erstellen. Nicht nur der
Lastverlauf, sondern auch der Energiepuffer können prognostiziert werden. Diese
Prognosen können für verschiedene Zwecke genutzt werden:
- - Zur besseren Energieoptimierung innerhalb der energietechnischen Anlage. Diese kann somit nicht nur auf aktuelle Daten reagieren, sondern auch auf Prognose werte, die sich auch aus anderen Rahmenbedingungen als die aktuellen Daten er geben können.
- - Die Prognosewerte können auch zur Charakterisierung der energietechnischen Anlage verwendet werden. Dies ist z. B. sinnvoll, wenn ein Stromkunde seinen Stromeinkauf nach einem Fahrplan betreiben will.
Zur Verdeutlichung diene folgendes Beispiel 2:
Ein Supermarkt, der werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet hat, hat an diesen Tagen einen ziemlich gleichen, typischen Lastverlauf.
Ein Supermarkt, der werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet hat, hat an diesen Tagen einen ziemlich gleichen, typischen Lastverlauf.
Wenn beispielsweise an bestimmten Tagen Lieferungen kommen, kann es sein, daß
der Supermarkt zu den Lieferzeiten eine charakteristische Leistungsspitze durch die
Kühlanlagen aufweist, z. B. immer Dienstags um 7.00 Uhr.
Das Verfahren kann sich solche Tage und Zeiten merken und entsprechend schon vor
der erwarteten Leistungsspitze die Kühlanlagen herunterkühlen, um Energie zu spei
chern und dem erwarteten Leistungsbedarf der Kühlung vorzubeugen.
Eine weitere Ausbaustufe des Verfahrens sei anhand des folgenden Beispiels 3 erläu
tert:
Ausgehend vom Beispiel 2 wird nun angenommen, daß ein Stromkunde zehn gleich oder ähnlich geartete Filialen hat. Werden alle Filialen am gleichen Tag zur gleichen Zeit beliefert, so addiert sich der gesamte Stromverbrauch zu einer erheblichen Lei stungsspitze. Dies hat für einen Bündelkunden der beschriebenen Art erhebliche Kostennachteile. Bei zehn einzeln abgerechneten Filialen hat hingegen jede Filiale nur ihre eigene Leistungsspitze.
Ausgehend vom Beispiel 2 wird nun angenommen, daß ein Stromkunde zehn gleich oder ähnlich geartete Filialen hat. Werden alle Filialen am gleichen Tag zur gleichen Zeit beliefert, so addiert sich der gesamte Stromverbrauch zu einer erheblichen Lei stungsspitze. Dies hat für einen Bündelkunden der beschriebenen Art erhebliche Kostennachteile. Bei zehn einzeln abgerechneten Filialen hat hingegen jede Filiale nur ihre eigene Leistungsspitze.
Normalerweise ist es dem Zufall überlassen, ob der Stromkunde insgesamt eine Lei
stungsspitze hat, weil alle Filialen gleichzeitig eine Leistungsspitze haben, oder ob die
Leistungsspitzen der verschiedenen Filialen einander nicht überschneiden. In der
Abrechnung wirkt sich dieser Unterschied erheblich aus. Daher ist es sinnvoll, ein
Energiemanagement über die verschiedenen Standorte der Filialen hinweg zu betrei
ben. Dies bedeutet beispielsweise, daß beim Entstehen einer Lastspitze in der Filiale A
diese durch Leistungsreduzierung in der Filiale B kompensiert wird.
Claims (10)
1. Verfahren zum Regeln der Gesamtleistung einer energietechnischen Anlage, die
eine Gruppe Verbraucher umfaßt, die insbesondere eine Gruppe elektrischer Ver
braucher sein kann, bei dem
- 1. 1.1 das Lastprofil der energietechnischen Anlage ermittelt wird,
- 2. 1.2 unter Ausnutzung möglicher zeitlicher Verschiebungen der Leistungsauf nahme von Verbrauchern der energietechnischen Anlage ein eine kostengün stigere Ausnutzung von Energietarifen als bei dem Betrieb der energietech nischen Anlage gemäß Lastprofil ermöglichender Lastfahrplan erstellt wird und
- 3. 1.3 die Verbraucher so betrieben werden, daß die energietechnische Anlage den Lastfahrplan einhält.
2. Verfahren zum Regeln der Gesamtleistung mehrerer energietechnischer Anlagen,
die jeweils eine Gruppe Verbraucher umfassen, die insbesondere eine Gruppe
elektrischer Verbraucher sein kann, bei dem
- 1. 2.1 das Gesamtlastprofil sämtlicher energietechnischer Anlagen als Summe sämtlicher Lastprofile der energietechnischen Anlagen ermittelt wird,
- 2. 2.2 unter Ausnutzung möglicher zeitlicher Verschiebungen der Leistungsauf nahme von Verbrauchern der energietechnischen Anlagen Lastfahrpläne der energietechnischen Anlagen so erstellt werden, daß deren Summe einen eine kostengünstigere Ausnutzung der Stromtarife als das Gesamtlastprofil ermöglichenden Gesamtlastfahrplan sämtlicher energietrechnischer Anlagen ergibt und
- 3. 2.3 die Verbraucher so betrieben werden, daß die energietechnischen Anlagen die ihnen zugeordneten Lastfahrpläne erfüllen und damit die energietechnischen Anlagen insgesamt den Gesamtlastfahrplan erfüllen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das mindestens eine Lastprofil
gemessen oder synthetisch ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem das mindestens eine
Lastprofil unter Berücksichtigung von betrieblichen Daten und/oder von Umwelt
daten und/oder von kalendarischen Daten ermittelt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem von der mindestens einen
energietechnischen Anlage nicht in Anspruch genommene Leistungen gemäß
Lastfahrplan oder Gesamtlastfahrplan anderen energietechnischen Anlagen oder
anderen Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem
- 1. 6.1 die momentane Gesamtleistung jeder energietechnischen Anlage ermittelt wird,
- 2. 6.2 Daten des erwarteten Schaltverhaltens der Verbraucher der jeweiligen ener gietechnischen Anlage ermittelt werden,
- 3. 6.3 aufgrund eines Vergleichs der momentanen Gesamtleistung der jeweiligen energietechnischen Anlage mit deren Lastfahrplan anhand des erwarteten Schaltverhaltens ihrer Verbraucher ermittelt wird, wie deren Verbraucher zu betreiben sind, und
- 4. 6.4 der Betrieb der Verbraucher der jeweiligen energietechnischen Anlage ent sprechend dem Ergebnis der Ermittlungen gesteuert wird.
7. Verfahren zum Regeln der Gesamtleistung mindestens einer energietechnischen
Anlage, die eine Gruppe Verbraucher umfaßt, die insbesondere eine Gruppe elek
trischer Verbraucher sein kann, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
bei dem
- 1. 7.1 die momentane Gesamtleistung der energietechnischen Anlage ermittelt wird,
- 2. 7.2 Daten des erwarteten Schaltverhaltens der Verbraucher im aktuellen und einem oder mehreren späteren Zeitabschnitten ermittelt werden,
- 3. 7.3 aufgrund eines Vergleichs der momentanen Gesamtleistung mit mindestens einem vorgegebenen Leistungswert anhand des erwarteten Schaltverhaltens der Verbraucher ermittelt wird, wie die Verbraucher im aktuellen und voraus sichtlich in einem oder mehreten späteren Zeitabschnitten zu beschreiben sind, und
- 4. 7.4 der aktuelle Betrieb der Verbraucher entsprechend dem Ergebnis der Ermitt lungen gesteuert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, bei dem der mindestens eine vorgegebene Lei
stungswert ein Leistungsfahrplan ist.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem der mindestens eine vor
gegebene Leistungswert oder der Leistungsfahrplan von einem oder mehreren,
nicht zu überschreitenden Maximalwerten der Leistung, einem oder mehreren
einzuhaltenden Bereichen der Leistung oder einem oder mehreren einzuhaltenden
Leistungswerten gebildet ist.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei dem
- 1. 10.1 eine Grundstation ermittelt, wie die Verbraucher zu betreiben sind,
- 2. 10.2 Unterstationen das erwartete Schaltverhalten ihnen zugeordneter Ver braucher ermitteln,
- 3. 10.3 die Unterstationen die ermittelten Daten des erwarteten Schaltverhal tens über ein Übertragungsmedium an die Grundstation übermitteln und
- 4. 10.4 die Grundstation die ermittelten Daten über den Betrieb der Verbrau cher ein Übertragungsmedium an die Unterstationen übermittelt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19932833A DE19932833A1 (de) | 1999-07-14 | 1999-07-14 | Verfahren zum Regeln der Gesamtleistung mindestens einer energietechnischen Anlage, umfassend eine Gruppe Verbraucher, insbesondere elektrischer Verbraucher |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19932833A DE19932833A1 (de) | 1999-07-14 | 1999-07-14 | Verfahren zum Regeln der Gesamtleistung mindestens einer energietechnischen Anlage, umfassend eine Gruppe Verbraucher, insbesondere elektrischer Verbraucher |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19932833A1 true DE19932833A1 (de) | 2001-01-25 |
Family
ID=7914703
Family Applications (1)
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DE19932833A Withdrawn DE19932833A1 (de) | 1999-07-14 | 1999-07-14 | Verfahren zum Regeln der Gesamtleistung mindestens einer energietechnischen Anlage, umfassend eine Gruppe Verbraucher, insbesondere elektrischer Verbraucher |
Country Status (1)
Country | Link |
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Legal Events
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: EWE AG, 26122 OLDENBURG, DE |
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8130 | Withdrawal |