DE19931020A1 - Vorrichtung zur Befestigung von Zubehörteilen in Fahrzeugen - Google Patents
Vorrichtung zur Befestigung von Zubehörteilen in FahrzeugenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung von Zubehörteilen in Fahrzeugen mit einer Halterung (16), die als im Querschnitt U-förmige Haube oder Kappe für eine Sitzlehne (4) eines Fahrzeugsitzes (6, 40) ausgebildet ist, wobei sie deren oberes Ende im wesentlichen vollständig bedeckt, und die mit Haltemitteln (28, 44) für mindestens ein Zubehörteil (10, 12, 14) versehen ist. Um eine Anbringung der Vorrichtung (8) auf Sitzlehnen (4) mit beliebiger Breite zu ermöglichen und für eine auch für Kleinkinder gefahrlose Verwendung zur Anbringung des Spielgeräts (10) und/oder einer Decke oder Plane (14, 42) zu sorgen, die eine Verschmutzung der Polster auch im Bereich der Befestigung des Spielgeräts (10) und/oder der Decke oder Plane (14, 42) verhindert, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Halterung (16) aus mindestens zwei im Querschnitt im wesentlichen gleichartigen Teilen (18) besteht, die jeweils an mindestens einem ihrer entgegengesetzten seitlichen Stirnenden offen sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung von Zubehörteilen in Fahrzeugen
mit einer Halterung, die als im Querschnitt U-förmige Haube oder Kappe für eine
Sitzlehne eines Fahrzeugsitzes ausgebildet ist, wobei sie deren oberes Ende im
wesentlichen vollständig bedeckt, und die mit Haltemitteln für mindestens ein Zubehörteil
versehen ist.
Da für viele in Kraftfahrzeugen mitgeführte Zubehörteile im Fahrgastraum oder im
Gepäckraum keine geeigneten Befestigungsvorrichtungen vorhanden sind, wurde bereits
des öfteren vorgeschlagen, auch die Sitzlehnen zur Befestigung von Zubehörteilen zu
nutzen. So ist zum Beispiel aus der DE 43 15 231 A1 eine Decke oder Plane für den
Rücksitzbereich eines Personenkraftwagens bekannt, die an den Kopfstützen der
Vordersitze und der Rücksitze eingehängt wird, wozu die Decke entweder eingearbeitete
Aussparungen oder Befestigungsgurte aufweist. Eine ähnliche Vorrichtung zum
Befördern von Hunden und Kleinkindern im Rücksitzbereich eines Personenkraftwagens
ist auch aus der DE 32 38 221 A1 bekannt. Diese Vorrichtung weist
Befestigungseinrichtungen in Form von Karabinerhaken, Clips, Riemen oder Laschen auf,
die eine Befestigung an den Rückenlehnen der Vorder- und Rücksitze gestatten. Zum
einen ist jedoch eine Beförderung von Kleinkindern auf diese Weise aus
Sicherheitsgründen schon lange nicht mehr zulässig, und zum anderen eignet sich der
Bereich zwischen den Vordersitzen und den Rücksitzen wegen seiner ungünstigen Form
auch bei stehendem Fahrzeug nicht besonders gut als Spielfläche für Kleinkinder.
Demgegenüber wäre der Gepäckraum von Pkw-Kombis bei abgestelltem Fahrzeug
prinzipiell gut als Spielfläche nutzbar, jedoch sind die heute auf dem Markt befindlichen
Fahrzeuge nicht für eine solche Nutzung ausgelegt.
Aus der DE 29 71 077 U1 ist es zwar bereits bekannt, den Laderaum eines
Kombifahrzeugs mit einer Schutzauskleidung zu versehen, um insbesondere beim
Transport von Hunden eine Verschmutzung des Laderaums zu verhindern. Der vordere
Rand der planenartigen Schutzauskleidung soll dart außer an den Seitenwänden des
Laderaums auch lösbar an der Oberkante der Rückenlehne der Rücksitzbank befestigt
werden. Die dazu in dieser Druckschrift vorgeschlagenen Mittel, wie beispielsweise mit
Haken an der Plane zusammenwirkende Ringe, Schlaufen oder Ösen oder mit
Klettbandstreifen an der Plane zusammenwirkende Flauschbandstreifen sind in
marktüblichen Fahrzeugen jedoch weder vorgesehen, noch lassen sich derartige Mittel in
einfacher Weise an den Rücksitzlehnen befestigen.
Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist aus der DE 195 44 267 A1 bekannt und
dient dort zur Befestigung von Einhänge- und Ablagevorrichtungen für
Bekleidungsstücke, Schirme und dergleichen. Die bekannte Vorrichtung umfaßt als
Halterung eine im Querschnitt U-förmige Aufsatzkappe für das obere Ende einer
Sitzlehne, deren vorderer und hinterer Teil jeweils gegen die Vorder- bzw. die Rückseite
der Sitzlehne anliegen. An den entgegengesetzten Schmalseiten der Lehne ist die Haube
geschlossen. Der hintere Teil ist als Verstärkungswand ausgebildet, in der als Haltemittel
Schraubenaufnahmen für die Befestigung eines Kleiderbügel-Einhängers, einer
Regenschirm- oder Gehstockaufnahme oder eines Mehrzweck-Einhängehakens
vorgesehen sind. Wegen der geschlossenen seitlichen Stirnenden der Haube oder Kappe
eignet sich diese jedoch nur für Sitze, deren Rückenlehnen eine genau der Haubenbreite
entsprechende Breite aufweisen. Außerdem bilden die nach hinten überstehenden, in die
Schraubenaufnahmen eingedrehten Befestigungsschrauben im Falle einer Verwendung
der Halterung zur Befestigung von Kinderspielgerät oder Schonern für eine aus Stoff
bestehende Innenraumverkleidung des Laderaums eines Pkw-Kombi eine Gefahr für
Kleinkinder, so daß die bekannte Vorrichtung für diese Zwecke ungeeignet ist.
Aus der US-A-5,058,790 sind weiter Vorrichtungen zur Befestigung von Kleiderbügeln an
den oberen Enden von Sitzlehnen bekannt, die zwei schmale, im Abstand nebeneinander
angeordnete U-förmig gebogene Bügel umfassen, welche von oben auf die Sitzlehne
aufgesteckt werden. Die Bügel bedecken die Sitzlehne jedoch nur zu einem geringen
Teil, so daß bei einer Verwendung zur Befestigung von Schutzdecken, Planen oder
Spielgerät für Kleinkinder der zwischen den Bügeln freiliegende Teil der Sitzlehne leicht
durch Schokoladenfinger, Speichel oder dergleichen verschmutzt werden kann.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der
eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß sie sich auf Sitzlehnen mit
beliebiger Breite anbringen läßt und eine auch für Kleinkinder gefahrlose Verwendung zur
Anbringung von Spielgerät und/oder einer Decke oder Plane gestattet, die einer
Verschmutzung der Polster auch im Bereich der Befestigung des Spielgeräts und/oder
der Decke oder Plane verhindert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Halterung aus mindestens
zwei im Querschnitt im wesentlichen gleichartigen Teilen besteht, die jeweils an
mindestens einem ihrer entgegengesetzten seitlichen Stirnenden offen sind und sich
nebeneinander oder einander überlappend auf der Sitzlehne anbringen lassen.
Durch die erfindungsgemäßen Merkmale kann die Halterung unabhängig von der Breite
der Sitzlehne so angebracht werden, daß sie diese völlig überdeckt. Dabei ist es sowohl
möglich, die Teile teleskopierbar oder verschiebbar miteinander zu verbinden oder sie
getrennt auszubilden.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Teile an beiden
entgegengesetzten Stirnenden offen sind, wobei in diesem Fall jedoch Mittel vorgesehen
sein können, um die entgegengesetzten Stirnenden der äußeren Halterungsteile nach
dem Anbringen zu verschließen, zum Beispiel mittels eines entsprechenden Zuschnitts
aus Bezugsstoff oder einem anderen Gewebematerial, das beispielsweise durch
Klettband an den Innenseiten der Teile befestigt wird.
Um eine seitliche Verschiebung der Teile der Haube nach dem Anbringen auf dem
oberen Ende der Sitzlehne zu verhindern, sind die Teile vorzugsweise so ausgebildet,
daß sie sich auf der Sitzlehne festklemmen lassen. Das Festklemmen der Teile erfolgt
vorzugsweise dadurch, daß ihr gegen die Vorderseite der Sitzlehne anliegender vorderer
Schenkel und ihr gegen die Rückseite der Sitzlehne anliegenden hinterer Schenkel
elastisch aufweitbar sind, oder, soweit sie aus einem Gewebematerial oder dergleichen
bestehen, elastisch aufweitbare U-förmige Klemmvorrichtungen mit einem gegen die
Vorderseite der Sitzlehne anliegenden vorderen Schenkel und einem gegen die
Rückseite der Sitzlehne anliegenden hinteren Schenkel enthalten, wobei der Abstand
zwischen den Schenkeln mindestens auf einem Teil ihrer Länge und bevorzugt an den
Enden kleiner ist als die Dicke der Sitzlehnenpolsterung marktüblicher Fahrzeugsitze an
der entsprechenden Stelle.
Um auch eine Anbringung der Halterung auf Sitzlehnen zu ermöglichen, die mit
Kopfstützen ausgestattet sind, sieht eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung
vor, daß die Teile im Bereich des Jochs zwischen ihrem vorderen und ihrem hinteren
Schenkel Durchtrittsöffnungen für die Haltebügel der Kopfstützen aufweisen. Die
Durchtrittsöffnungen sind vorzugsweise schlitzförmig ausgebildet, um eine Anbringung in
unterschiedlichen seitlichen Positionen zu ermöglichen.
Die vorzugsweise am hinteren Schenkel der Teile angebrachten Haltemittel für das
Zubehör können als Ausnehmungen und/oder Schlitzprofile und/oder Hakenkörper
und/oder Clipselemente ausgebildet sein oder die Form einer quer zur Fahrtrichtung
verlaufenden Rinne aufweisen, die das Einhängen von Zubehörteilen oder von
Aufhängehaken für Zubehör gestattet. Alternativ oder zusätzlich können auch Haltemittel
in Form von Klettbandstreifen oder -flicken vorgesehen sein, die zweckmäßigerweise bei
Nichtbenutzung durch Gewebelappen abgedeckt werden können.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einiger in der Zeichnung dargestellter
Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise weggebrochene perspektivische Ansicht eines Laderaums eines
Pkw-Kombi mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Befestigung von Zubehörteilen,
die auf dem oberen Ende der Sitzlehne der Rücksitzbank angebracht ist;
Fig. 2 eine ebene Querschnittsansicht der Sitzlehne und der Vorrichtung in Richtung der
Pfeile A-A aus Fig. 1;
Fig. 3a und 3b Rückseitenansichten der Vorrichtung aus Fig. 1 bei teilweise
zusammengeschobener bzw. teleskopierter Halterung;
Fig. 4 eine perspektivische Rückseitenansicht einer etwas abgewandelten
erfindungsgemäßen Vorrichtung zusammen mit einem anderen Zubehörteil;
Fig. 5 eine schematische Seitenansicht des Innenraums einer Limousine mit mehreren
erfindungsgemäßen Vorrichtungen, die auf den Sitzlehnen der Vordersitze und der
Sitzlehne der Rücksitzbank angebracht sind und ein Zubehörteil in Form einer Decke
oder Plane halten;
Fig. 6 eine Draufsicht von oben auf ein aus Textilgewebe hergestelltes Teil einer
Halterung einer noch anderen erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Bei dem in Fig. 1 der Zeichnung teilweise dargestellten Pkw-Kombi 2 ist auf dem oberen
Ende der Sitzlehne 4 der Rücksitzbank 6 eine erfindungsgemäße Vorrichtung 8
angebracht, die zur Befestigung einer mit Spielgerät (nicht dargestellt) bestückten
Gitterwand 10 ähnlich derjenigen eines Laufstalls für Kleinkinder dient, an der jedoch
auch andere Zubehörteile befestigt werden können, wie beispielsweise in Fig. 1 und 2
dargestellte Haken 12 zur Aufhängung von Einkaufstüten und dergleichen oder eine in
Fig. 4 dargestellte planenartige Laderaumauskleidung 14, die bei einem Transport von
Baumaterial oder dergleichen oder bei einer Benutzung des Laderaums des abgestellten
Pkw-Kombi 2 als Kleinkinderspielfläche nicht nur wie übliche Wannen eine
Verschmutzung der Innenraumverkleidung auf dem Boden des Laderaums verhindert,
sondern auch an dessen Seitenwänden und an der Rückseite der Sitzlehne 4.
Die Vorrichtung 8 besteht im wesentlichen aus einer abnehmbar auf der Sitzlehne 4
angebrachten Halterung 16 in Form einer Haube oder Kappe, die das obere Ende der
Sitzlehne 4 nach oben zu völlig bedeckt und die an einer ihrer Breitseiten mit Haltemitteln
zur Befestigung der Zubehörteile 10, 12, 14 versehen ist.
Die haubenartige Halterung 16 setzt sich aus mehreren gleichartigen Teilen 18
zusammen, die nebeneinander und teilweise überlappend auf dem Polster 26 der
Sitzlehne 4 aufliegen. Die Teile 18 besitzen im wesentlichen denselben Querschnitt in
Form eines umgekehrten U mit zwei Schenkeln 20, 22 und einem gebogenen Joch 24
(vgl. Fig. 2), wobei jeweils einer der beiden Schenkel 20, 22 gegen die Vorder- bzw.
gegen die Rückseite der Sitzlehne 4 anliegt. Die Teile 18 sind an ihren
entgegengesetzten Stirnenden offen, so daß sie sich an einer beliebigen Stelle von oben
auf die Sitzlehne 4 aufstecken lassen.
Bei der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Vorrichtung bestehen die Teile 18 der
Halterung 16 jeweils aus einem zum Beispiel durch Spritzgießen aus einem elastischen
Kunststoff hergestellten Formteil, dessen Materialeigenschaften, d. h. Verformbarkeit und
Elastizität, und Abmessungen so gewählt bzw. aufeinander abgestimmt sind, daß sich
zwei gleiche Teile 18 in ihrer Längsrichtung d. h. parallel zu ihren Breitseiten,
ineinanderschieben lassen. An einem Schenkel 20 jedes Formteils 18 ist ein U-Profil 28
mit kleinerem Krümmungsradius und einer zur Krümmung der Schenkel 20, 22
entgegengesetzten Krümmung angeformt, das nach dem Anbringen auf der Sitzlehne 4
eine nach oben offene Rinne bildet.
Diese über die gesamte Länge der Halterung 16 verlaufenden Rinnen 28 eignen sich
einerseits gut zur Befestigung verschiedener Zubehörteile, beispielsweise zum
Einhängen der Haken 12 oder des in Fig. 1 und 2 dargestellten Gitters 10, dessen oberer
Rand mittels U-förmiger Bügel 30 mit einer in die Rinne 28 passenden Stange 32
verbunden ist. Andererseits wird beim Ineinanderstecken zweier sich überlappender Teile
18 bei dem einen der beiden Teile 18 die Schenkel 20, 22 und bei dem anderen Teil 18
das U-Profil 28 etwas elastisch aufgeweitet, so daß die resultierenden Rückstellkräfte die
beiden Teile 18 ohne zusätzliche Verbindungseinrichtungen zusammenhalten.
Zur Befestigung der Teile 18 auf der Sitzlehne 4 weisen deren Schenkel 20, 22 im
Bereich eines freien Randes 34 des rinnenlosen Schenkels 22 einen Abstand auf, der
kleiner ist als die Dicke des Sitzlehnenpolsters 26 an dieser Stelle, so daß beim
Aufstecken der Teile 18 von oben auf die Sitzlehne 4 die beiden Schenkel 20, 22 etwas
elastisch aufgeweitet werden. Die elastischen Rückstellkräfte der Schenkel 20, 22
bewirken anschließend ein Festklemmen der Halterung 16 auf der Sitzlehne 4, wobei ein
fester Sitz auf der Lehne 4 durch Eindrücken des Randes 34 in das Polster 26 noch
verbessert werden kann (vgl. Fig. 2).
Damit sich die Halterung 16 auch auf einer mit Kopfstützen 36 versehenen Sitzlehne 4
anbringen läßt, weisen alle Teile 18 der Halterung 16 in der Mitte ihres Jochs 24
schlitzförmige Durchtrittsöffnungen 38 auf, die sich über einen Großteil der Länge der
Teile 18 erstrecken. Zum Anbringen der Teile 18 werden die Kopfstützen 36
abgenommen und nach dem Aufstecken der ersteren mit ihren Tragbügeln 37 durch die
Öffnungen 38 hindurch wieder in die Sitzlehnen 4 eingeführt. An Stelle von
schlitzförmigen Durchtrittsöffnungen können auch hier nicht dargestellte Lochreihen
vorgesehen sein, bei denen die Durchmesser und Abstände der Einzellöcher auf
diejenigen der Tragbügel 37 abgestimmt sind.
Im Unterschied zu der in Fig. 1 und 2 dargestellten Vorrichtung 8 sind bei der Vorrichtung
8 aus Fig. 4 drei ineinandergeschobene Teile 18 vorgesehen, die ebenfalls am Rand des
einen Schenkels 20 mit einem angeformten rinnenförmigen U-Profil 28 versehen sind, in
das eine an einem Rand der planenartigen Laderaumauskleidung 14 angebrachte Stange
eingelegt werden kann. Die hochgeschlagenen seitlichen Ränder der
Laderaumauskleidung 14 werden beispielsweise mit Saugnäpfen an darüber
angeordneten Fensterscheiben befestigt.
Fig. 5 zeigt zwei Halterungen 16, von denen die hintere auf der Sitzlehne 4 der
Rücksitzbank 6 und die vordere auf der Sitzlehne 4 eines Vordersitzes 40 einer
Limousine angebracht ist. Zwischen der hinteren Halterung 16 und der vorderen
Halterung 16 sowie einer weiteren, auf der Sitzlehne 4 des anderen Vordersitzes (nicht
dargestellt) angebrachten Halterung erstreckt sich eine Plane oder Decke 42, die
beispielsweise einen Transport von Hunden gestattet, ohne daß eine Verunreinigung der
Polster oder der Innenraumverkleidung zu befürchten ist. An den Seiten kann diese Plane
oder Decke 42 ähnlich wie die in Fig. 4 dargestellte Decke oder Plane 14 mit Saugnäpfen
an den darüber angeordneten Scheiben der Seitenfenster befestigt werden.
Fig. 6 zeigt in Draufsicht ein Teil 18 einer überwiegend aus einem Gewebematerial
bestehenden Halterung 16, die an Stelle der Rinne 28 als Haltemittel einen
Klettbandstreifen 44 aufweist, der sich in einem geringen Abstand von einem der
Längsseitenränder 48 des Teils 18 über dessen gesamte Länge erstreckt. Der zwischen
dem Klettbandstreifen 44 und dem benachbarten Längsseitenrand 48 angeordnete
Streifen 46 ist an mehreren Stellen mit Flauschbandflicken 50 versehen, so daß er bei
Nichtbenutzung des Klettbandstreifens 44 nach oben über diesen umgeschlagen werden
kann.
Die Halterung 16 weist in der Nähe ihrer Schmalseitenränder 52 jeweils einen durch
Umschlagen und Annähen eines Randstreifens 54 gebildeten Einschub auf, in den eine
schmale, im Querschnitt U-förmige Klemmvorrichtung (nicht dargestellt) eingeschoben
wird, mit der sich die Halterung 16 ähnlich wie die Teile 18 der in Fig. 2 dargestellten
Halterung 16 auf dem oberen Ende der Sitzlehne 4 festklemmen läßt.
Das in Fig. 6 dargestellte Halterungsteil 18 weist an Stelle einer schlitzförmigen
Durchtrittsöffnung 38 für die Haltebügel einer Kopfstütze 36 mehrere in Längsrichtung
nebeneinander angeordnete kreisförmige Öffnungen 58 (nur vier dargestellt) auf.
Claims (20)
1. Vorrichtung zur Befestigung von Zubehörteilen in Fahrzeugen mit einer Halterung,
die als im Querschnitt U-förmige Haube oder Kappe für eine Sitzlehne eines
Fahrzeugsitzes ausgebildet ist, wobei sie deren oberes Ende im wesentlichen
vollständig bedeckt, und die mit Haltemitteln für mindestens ein Zubehörteil
versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (16) aus mindestens
zwei im Querschnitt im wesentlichen gleichartigen Teilen (18) besteht, die jeweils
an mindestens einem ihrer entgegengesetzten seitlichen Stirnenden offen sind
und sich nebeneinander oder einander überlappend auf der Sitzlehne (4)
anbringen lassen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (18) an
beiden seitlichen Stirnenden offen sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
entgegengesetzten seitlichen Stirnenden der Halterung (16) nach dem Anbringen
der Teile (18) auf der Sitzlehne (4) verschließbar sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Teile (18) miteinander verbunden sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Teile (18) ineinandersteckbar sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Teile (18) in Bezug zueinander quer zur Fahrtrichtung verschiebbar oder
teleskopierbar sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Querschnitt der Teile (18) auf den Querschnitt der Sitzlehne (4) abgestimmt
ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Teile (18) identische Querschnitte aufweisen, wobei ihre Materialeigenschaften
und Abmessungen so gewählt sind, daß sich die Teile (18) gegeneinander
anliegend zusammenstecken fassen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
zusammengesteckten Teile (18) durch elastische Rückstellkräfte
zusammengehalten werden.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Teile (18) auf der Sitzlehne (4) festklemmbar sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein gegen eine
Vorderseite der Sitzlehne (4) anliegender vorderer Schenkel (20, 22) und ein
gegen eine Rückseite der Sitzlehne (4) anliegender hinterer Schenkel (22, 20) der
Teile (18) selbst oder einer in die Teile (18) integrierten U-förmigen
Klemmvorrichtung elastisch aufweitbar sind und einen Abstand aufweisen, der
mindestens teilweise kleiner ist als eine entsprechende Dicke eines
Sitzlehnenpolsters (26).
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Teile (18) Durchtrittsöffnungen (38, 58) für Tragbügel einer auf der Sitzlehne
(4) montierten Kopfstütze (38) aufweisen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Durchtrittsöffnungen (38) schlitzförmig oder nach Art einer Lochreihe ausgeführt
sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Teile (18) mit Haltemitteln in Form von Ausnehmungen und/oder Schlitzprofilen
und/oder Hakenkörpern und/oder Clipselementen versehen sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die Teile (18) mit Haltemitteln in Form einer quer zur Fahrtrichtung verlaufenden
Rinne (28) versehen sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Teile (18) mit Haltemitteln in Form von Klettband (44) versehen sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abdeckung
(46) vorgesehen ist, mit der sich bei Nichtgebrauch der Halterung (16) das
Klettband (44) abdecken läßt.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Teile (18) als elastische Formteile aus Kunststoff ausgebildet sind, und daß
Haltemittel (28) angeformt und/oder eingeformt sind.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Teile (18) aus einem Gewebematerial ausgebildet sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß im
Gewebematerial elastisch aufweitbare, im Querschnitt U-förmige Klemmelemente
zum Festklemmen der Teile (18) auf den Sitzlehnen (4) vorgesehen sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1999131020 DE19931020A1 (de) | 1999-07-06 | 1999-07-06 | Vorrichtung zur Befestigung von Zubehörteilen in Fahrzeugen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1999131020 DE19931020A1 (de) | 1999-07-06 | 1999-07-06 | Vorrichtung zur Befestigung von Zubehörteilen in Fahrzeugen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19931020A1 true DE19931020A1 (de) | 2001-01-11 |
Family
ID=7913737
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1999131020 Withdrawn DE19931020A1 (de) | 1999-07-06 | 1999-07-06 | Vorrichtung zur Befestigung von Zubehörteilen in Fahrzeugen |
Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE19931020A1 (de) |
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1999
- 1999-07-06 DE DE1999131020 patent/DE19931020A1/de not_active Withdrawn
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