DE19928703A1 - Bolzen sowie Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Bolzens - Google Patents
Bolzen sowie Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines BolzensInfo
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Abstract
Um einen Bolzen aus Metall, insbesondere Stahl, mit einstückig an beiden Enden vorgesehenen Köpfen, die eine von der Kreisform abweichende, insbesondere polygonartige Form aufweisen, zu schaffen, der kostengünstig zu fertigen ist, und der hohen Torsionsbelastungen standhält, wird vorgeschlagen, daß die Köpfe an dem Bolzen im Wege des Kaltumformens angeformt sind.
Description
Die Erfindung betrifft einen Bolzen aus Metall,
insbesondere Stahl, mit einstückig an beiden Enden
vorgesehenen Köpfen, die eine von der Kreisform
abweichende, insbesondere polygonartige Form aufweisen
sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zu dessen
Herstellung.
Im Stand der Technik sind Bolzen aus Stahl bekannt,
die an beiden Enden einstückig Köpfe aufweisen. Dabei
handelt es sich um Bolzen, die beispielsweise aus
gezogenem Drahtmaterial bestehen, wobei der
Drahtquerschnitt sechseckig ausgebildet ist. Um
ausgehend von einem solchen Ausgangsmaterial einen
Bolzen mit an beiden Enden vorgesehen Köpfen
herzustellen, wird bisher das zwischen den Enden des
profilierten Bolzens befindliche Material mittels
spanabhebender Bearbeitung abgedreht, so daß ein im
Querschnitt zylindrischer Bolzen mit sechseckigen
Köpfen entsteht. Ein derartiges Herstellungsverfahren
ist äußerst aufwendig, so daß entsprechende Bolzen
relativ teuer sind. Zudem besteht bei derartigen
Bolzen die Gefahr, daß sie bei einer tordierenden
Belastung, also einer Drehung um ihre Längsachse, die
Köpfe abreißen, da der Faserverlauf des Gesamtstabes
im Bereich der Köpfe gestört ist, also eine Schwächung
zwischem Kopf und zylindrischem Bolzenabschnitt
besteht.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Bolzen
anzugeben, der kostengünstig zu fertigen ist, und der
hohen Torsionsbelastungen standhält.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß die
Köpfe an den Bolzen im Wege des Kaltumformens
angeformt sind.
Dadurch, daß an den Bolzen die Köpfe im Wege des
Kaltumformens angeformt sind, entsteht ein relativ
kostengünstig zu fertigender Bolzen mit an beiden
Enden vorgesehenen Köpfen. Dabei ist die
Torsionsbelastbarkeit sehr hoch, weil durch die
angestauchten Köpfe die Walzfaser des
Ausgangsmaterials (des Drahtes) nicht gestört ist,
sondern insbesondere im Übergangsbereich zwischen den
Köpfen und dem zylindrischen Mittelteil des Bolzenes
ein ungestörter Walzfaserverlauf beibehalten ist.
Durch die Stauchung wird zudem noch eine Verdichtung
im Übergangsbereich zwischen Kopf- und Bolzen
erreicht, was für das Torsionsverhalten vorteilhaft
ist.
Bevorzugt kann vorgesehen sein, daß die Köpfe gleiche
Form aufweisen.
Die Köpfe können je nach Anwendungszweck auch
unterschiedliche Form aufweisen. Je nach
Anwendungszweck können die Köpfe in Bezug auf die
Mittellängsachse des Bolzens unterschiedliche
Ausrichtung haben. Bevorzugt ist vorgesehen, daß die
Köpfe in Bezug auf die Mittellängsachse des Bolzens
gleiche Ausrichtung haben.
Um solche Bolzen nicht nur zweiseitig an den Enden
einspannen zu können, um entsprechende Torsionskräfte
zu übertragen, sondern auch beispielsweise an einer
dritten Stelle zwischen den Köpfen in einem festen
Lager haltern zu können, so daß auch dort
Torsionskräfte aufgebracht werden bzw. aufgenommen
werden können, wird vorgeschlagen, daß zwischen den
Köpfen ein Bund aus dem Bolzen im Wege des
Kaltumformens ausgeformt ist.
Bevorzugt ist dabei vorgesehen, daß der Bund eine von
der Kreisform abweichende Form aufweist.
Auch kann bevorzugt sein, daß der Bund polygonartige
Form aufweist.
Zudem kann bevorzugt sein, daß der Bund gleiche Form
und/oder Ausrichtung wie die Köpfe aufweist.
Bevorzugt ist zudem vorgesehen, daß der Bolzen
kreisrunden Querschnitt aufweist.
Um unterschiedliches Torsionsverhalten insbesondere
bei Bolzen mit an den Enden vorgesehenen Köpfen und
dazwischen, beispielsweise mittig angebrachtem Bund zu
erreichen, also bei dem gleichen Bolzen
unterschiedliche Torsionsverhältnisse zwischen dem
einen Kopf und dem Mittelbund und dem anderen Kopf und
dem Mittelbund einstellen zu können, kann vorgesehen
sein, daß der Bolzen über seine Länge kreisrunden
Querschnitt mit mindestens zwei im Durchmesser
unterschiedlichen Bereichen aufweist, die an den Bund
anschließen bzw. durch den Bund voneinander getrennt
sind.
Ein Verfahren zur Herstellung eines Bolzens ist
dadurch gekennzeichnet, daß in einem ersten
Arbeitsschritt ein Drahtabschnitt von einem Draht
abgetrennt wird,
in einem zweiten Arbeitsschritt der Drahtabschnitt gesetzt und gerichtet wird sowie die Stirnflächen plan geformt werden,
in einem dritten Arbeitsschritt, der unmittelbar an den ersten Arbeitsschritt anschließt oder an den zweiten Arbeitsschritt anschließt, an einem Ende des Drahtabschnitts ein erster Kopf angestaucht wird,
in einem vierten Arbeitsschritt der erste Kopf zu einer Polygonform beschnitten und entgratet wird;
in einem fünften Arbeitsschritt der Bolzen an seinem ersten Kopf gehalten wird und am anderen Ende ein zweiter Kopf angestaucht wird;
in einem sechsten Arbeitsschritt der Bolzen an seinem ersten Kopf gehalten, zentriert und ausgerichtet wird und nachfolgend der zweite Kopf zu einer Polygonform beschnitten und entgratet wird.
in einem zweiten Arbeitsschritt der Drahtabschnitt gesetzt und gerichtet wird sowie die Stirnflächen plan geformt werden,
in einem dritten Arbeitsschritt, der unmittelbar an den ersten Arbeitsschritt anschließt oder an den zweiten Arbeitsschritt anschließt, an einem Ende des Drahtabschnitts ein erster Kopf angestaucht wird,
in einem vierten Arbeitsschritt der erste Kopf zu einer Polygonform beschnitten und entgratet wird;
in einem fünften Arbeitsschritt der Bolzen an seinem ersten Kopf gehalten wird und am anderen Ende ein zweiter Kopf angestaucht wird;
in einem sechsten Arbeitsschritt der Bolzen an seinem ersten Kopf gehalten, zentriert und ausgerichtet wird und nachfolgend der zweite Kopf zu einer Polygonform beschnitten und entgratet wird.
Dabei wird zunächst von einem Drahtcoil, insbesondere
aus Draht mit rundem Querschnitt, zunächst ein
Drahtabschnitt abgetrennt. Da beim Abtrennen die
Stirnflächen häufig nicht exakt plan ausgebildet sind
und möglicherweise auch nicht exakt parallel
zueinander gerichtet sind und im übrigen der
Drahtabschnitt auch nicht exakt geradlinig ausgebildet
ist, ist ein zweiter Arbeitsschritt vorzugsweise
vorgesehen, bei dem der Drahtabschnitt gesetzt und
gerichtet wird und dessen Stirnflächen plan geformt
werden, beispielsweise durch einen Stauchvorgang.
Anschließend kann an einem Ende des Drahtabschnitts
ein erster Kopf angestaucht werden. Der gestauchte
Kopf, der die Form einer Ronde aufweist, wird
anschließend in einem weiteren Arbeitsschritt zu einer
Polygonform, beispielsweise einer Sechseckform
beschnitten und entgratet. Anschließend wird der
Bolzen mit einer geeigneten Vorrichtung an seinem
ersten Kopf gehalten, wodurch gleichzeitig eine
Zentrierung und Relativausrichtung des Polygonkopfes
erfolgt. Am anderen Ende kann dann ein zweiter Kopf in
gewünschter Orientierung angestaucht werden, wobei die
Orientierung des Kopfes gleich zu dem ersten Kopf
gerichtet sein kann oder aber auch das Polygon oder
dergleichen relativ zu dem ersten Kopf verdreht
ausgebildet sein kann. Die exakte Ausrichtung ist
durch die Halterung des Bolzens an dem ersten Kopf
gewährleistet. In einem nächsten Arbeitsschritt wird
wiederum der Bolzen an seinem ersten Kopf gehalten,
zentriert und ausgerichtet und nachfolgend der zweite
Kopf zu einer Polygonform beschnitten und entgratet.
Es ist so in einfacher Weise ein Bolzen mit zwei
endseitig vorgesehen Köpfen zu fertigen, wobei es
durch die entsprechende Halterung des Bolzens am
ersten Kopf während der Herstellung des zweiten Kopfes
möglich ist, die Ausrichtung der Köpfe zueinander
genau zu bestimmen.
Beim Beschneiden und Entgraten des zweiten Kopfes
liegt der Bolzen an einer entsprechenden Auflagefläche
eines Gegenhalters an. Hierdurch entsteht das Problem,
daß ein vollständiges Entgraten erschwert oder nicht
möglich ist, weil das Entgratungswerkzeug lediglich
bis zu der Auflagefläche vorgenommen werden kann, so
daß der Grat noch nach dem Zurückführen des Werkzeuges
an der unteren Kante des Kopfes hängenbleibt.
Um dieses zu vermeiden, ist vorgesehen, daß beim
Beschneiden und Entgraten des zweiten Kopfes der
Bolzen entgegen der Arbeitsrichtung des Beschneid- und
Entgratvorganges von einer Auflagefläche, an der die
Unterseite des zweiten Kopfes anliegt, angehoben wird.
Hierbei wird insbesondere beim Entgratvorgang gegen
Ende des Entgratvorganges der zweite Kopf von der
Auflagefläche abgehoben, so daß ein Abstand zwischen
der Auflagefläche und dem zweiten Kopf entsteht. In
diesen Freiraum kann das Entgratwerkzeug vorgeschoben
werden, so daß eine vollständige und saubere
Entgratung ermöglicht ist.
In Weiterbildung kann auch vorgesehen sein, daß vor
dem dritten Arbeitsschritt ein Bund zwischen den Enden
des Drahtabschnitts angeformt wird, der Bund zu einer
Polygonform beschnitten und entgratet wird.
Gemäß einer solchen Ausbildung kann zunächst an dem
vereinzelten und gerichteten Drahtabschnitt ein Bund
in einem Bereich durch einen Stauchvorgang angeformt
werden, der zwischen den Enden des Drahtabschnittes
liegt. Anschließend kann an einem Ende ein Kopf an den
Drahtabschnitt angeformt werden, wobei analog dem
fünften Arbeitsschritt der Bolzen nicht an seinem
ersten Kopf, sondern an dem polygonalen Bund gehalten
wird und an dem einen Ende ein Kopf angestaucht wird.
Anschließend kann der sechste Arbeitsschritt folgen.
Nachfolgend kann der mit dem Bund und einem
polygonalen Kopf ausgerüstete Bolzen gedreht und an
seinem anderen Ende analog dem fünften Arbeitsschritt
und dem sechsten Arbeitsschritt mit einem zweiten Kopf
im Wege des Stauchens, Beschneidens und Entgratens
versehen werden. Dabei kann ebenfalls der Bolzen im
Bereich des polygonalen Bundes gehalten werden.
Zudem kann vorgesehen sein, daß vor dem Anformen des
Bundes der Durchmesser des Drahtabschnitts über einen
Teil seiner Länge reduziert wird und anschließend der
Bund in der Übergangszone vom größerem zum kleineren
Drahtdurchmesser angeformt wird.
Eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zur
Herstellung eines Bolzens, die insbesondere zur
Durchführung des fünften und sechsten Arbeitsschrittes
des vorbezeichneten Verfahrens geeignet und bestimmt
ist, ist dadurch gekennzeichnet, daß insbesondere ein
Rundtaktwerkzeug vorgesehen ist, das einen taktweise
drehbaren Teller mit radial nach außen offenen
Ausnehmungen aufweist, in die ein mit einem
angeformten Kopf oder Bund ausgestatteter
Drahtabschnitt mit parallel zur Drehachse des Tellers
gerichteter Längsachse und mit sich auf einem
Stützteil des Tellers abstützenden Kopf oder Bund
radial einsetzbar ist, wobei die Ausnehmung den
Drahtabschnitt und den Kopf halbschalenförmig umgibt
und im Bereich der Kopfaufnahme und/oder Bundaufnahme
eine dessen Form eng angepaßte Kontur aufweist, das
ferner eine Zuführstation zum radialen manuellen oder
automatischen Zuführen einzelner Drahtabschnitte
aufweist, im Bereich der Zuführstation oder in
Drehrichtung des Tellers dieser folgend ein erstes
Werkzeug aufweist, welches eine radial zum Teller hin
und von diesem weg bewegbare erste Halteeinrichtung
besitzt und ein parallel zur Drehachse des Tellers auf
und ab bewegbares Stauchwerkzeug aufweist, mittels
dessen das kopflose Ende des Drahtabschnitts zu einem
Kopf gestaucht wird,
wobei die erste Halteeinrichtung und das Stauchwerkzeug über eine Koppel verbunden und gemeinsam mittels eines Antriebes, insbesondere Hydraulikantriebes, in die Arbeitslage und die Freigabelage verstellbar sind, wobei die erste Halteeinrichtung gegenüber dem Stauchwerkzeug beim Verstellen aus der Freigabelage in die Arbeitslage voreilend und beim Zurückführen in die Freigabelage nacheilend angeordnet ist,
weiter in Drehrichtung des Tellers folgend ein zweites Werkzeug vorgesehen ist, welches eine zweite gleichartige Halteeinrichtung und ein zum Stauchwerkzeug analog auf und ab bewegbares Schneid- und Entgratwerkzeug aufweist, mittels dessen der angestauchte Kopf des Drahtabschnitts beschneidbar und entgratbar ist,
wobei die zweite Halteeinrichtung mit dem Schneid- und Entgratwerkzeug über eine Koppel verbunden und gemeinsam durch den mit dem ersten Werkzeug gemeinsamen Antrieb in die Arbeitslage und die Freigabelage unter analoger Vor- bzw. Nacheilung der zweiten Halteeinrichtung verstellbar ist,
schließlich im Bereich des zweiten Werkzeuges oder diesem in Drehrichtung folgend eine Abgabestation für das fertige Werkstück vorgesehen ist.
wobei die erste Halteeinrichtung und das Stauchwerkzeug über eine Koppel verbunden und gemeinsam mittels eines Antriebes, insbesondere Hydraulikantriebes, in die Arbeitslage und die Freigabelage verstellbar sind, wobei die erste Halteeinrichtung gegenüber dem Stauchwerkzeug beim Verstellen aus der Freigabelage in die Arbeitslage voreilend und beim Zurückführen in die Freigabelage nacheilend angeordnet ist,
weiter in Drehrichtung des Tellers folgend ein zweites Werkzeug vorgesehen ist, welches eine zweite gleichartige Halteeinrichtung und ein zum Stauchwerkzeug analog auf und ab bewegbares Schneid- und Entgratwerkzeug aufweist, mittels dessen der angestauchte Kopf des Drahtabschnitts beschneidbar und entgratbar ist,
wobei die zweite Halteeinrichtung mit dem Schneid- und Entgratwerkzeug über eine Koppel verbunden und gemeinsam durch den mit dem ersten Werkzeug gemeinsamen Antrieb in die Arbeitslage und die Freigabelage unter analoger Vor- bzw. Nacheilung der zweiten Halteeinrichtung verstellbar ist,
schließlich im Bereich des zweiten Werkzeuges oder diesem in Drehrichtung folgend eine Abgabestation für das fertige Werkstück vorgesehen ist.
Gemäß dieser Ausbildung wird der entsprechende
Drahtabschnitt mit schon einseitig angeformtem Kopf in
die radial nach außen offene Ausnehmung des taktweise
drehbaren Tellers eingesetzt, wobei das noch kopflose
Ende des Drahtabschnittes über die Auflageebene des
Tellers vorragt. Der am anderen Ende des
Drahtabschnitts schon angeformte Kopf stützt sich auf
einem entsprechenden Stützteil des Tellers auf, so daß
er lagerichtig gehalten ist. Üblicherweise ist die
Anordnung derart getroffen, daß die Stützfläche unten
liegt, auf der sich der Kopf abstützt und das freie
Ende des Drahtabschnittes nach relativ oben abragt.
Die entsprechende Ausnehmung des Tellers umgibt den
Drahtabschnitt und den Kopf bis auf das überstehende
Ende, wobei eine enge Formpassung erwünscht ist. Die
Zuführung des Drahtabschnittes kann manuell oder auch
automatisch mittels einer Vorrichtung vorgenommen
werden, mittels derer die entsprechenden Bolzen
vereinzelt und in die Ausnehmung des Tellers
lagerichtig eingesetzt werden. Hierzu können übliche
mechanische Greifersysteme eingesetzt werden.
Nach dem Einsetzen des Bolzens in die Ausnehmung des
Tellers kann das erste Werkzeug mit seiner ersten
Halteeinrichtung betätigt werden, so daß die erste
Halteeinrichtung in Richtung radial zum Teller bewegt
wird und mittels einer entsprechenden Ausnehmung den
freien Bereich des Drahtabschnittes nebst Kopf
übergreift. Der Drahtabschnitt ist damit sicher
gehalten. Nahezu zeitgleich kann dann das
entsprechende Stauchwerkzeug betätigt werden, mittels
dessen das vorragende kopflose Ende des
Drahtabschnittes zu einem Kopf gestaucht wird. Die
erste Halteeinrichtung und das Stauchwerkzeug sind
dabei über eine Koppel verbunden, so daß eine
gemeinsame Betätigung mittels eines einzigen
Antriebes, beispielsweise eines Hydraulikantriebes,
erfolgen kann. Die entsprechenden verstellbaren Teile
können dabei in üblicher Weise an Führungssäulen oder
dergleichen geführt sein, die gestellfest gehalten
sind. Die Anordnung ist dabei so getroffen, daß die
erste Halteeinrichtung gegenüber dem Stauchwerkzeug
beim Verstellen aus der Freigabelage in die
Arbeitslage voreilt, während beim Zurückführen in die
Freigabelage die Halteeinrichtung dem Stauchwerkzeug
nacheilt. In Drehrichtung des Tellers folgend ist ein
zweites Werkzeug vorgesehen, welches eine zweite
ähnliche Halteeinrichtung und ein analog zum
Stauchwerkzeug bewegbares Schneid- und
Entgratungswerkzeug aufweist. Durch taktweise Drehung
des Tellers wird der mit dem angestauchten Kopf
versehene Drahtabschnitt zu der zweiten
Bearbeitungsstation transportiert, wobei taktweise
dann die zweite Halteeinrichtung und dieser
nachfolgend das Schneid- und Entgratwerkzeug betätigt
wird. Auch diese Elemente sind miteinander gekoppelt
und mit dem Antrieb gekoppelt, welcher auch den
Antrieb des ersten Werkzeuges besorgt. Es ist somit
ein taktweises Drehen und taktweises Bearbeiten der
entsprechenden Werkstücke ermöglicht, so daß eine hohe
Fertigungsquantität oder -qualität erreichbar ist. Die
fertigen Werkstücke können dann im Bereich der zweiten
Arbeitsstation oder an einer diesem in Drehrichtung
folgenden Abgabestation abgegeben werden.
Es ist selbstverständlich auch möglich und gehört zur
vorliegenden Erfindung, daß ein entsprechender
Drahtabschnitt zunächst mit einem Bund, beispielsweise
einem Mittelbund in entsprechender Ausformung versehen
und der Mittelbund polygonal ausgebildet wird,
woraufhin dann dieses Teilerzeugnis analog der
Vorrichtung zugeführt wird, wobei zunächst am einen
Ende ein Kopf angestaucht und entgratet wird und dann
das Teil in anderer Orientierung erneut zugeführt
wird, um den Kopf am zweiten Ende anzustauchen und zu
beschneiden sowie zu entgraten.
Besonders bevorzugt ist vorgesehen, daß die erste und
zweite Halteeinrichtung eine radial in Richtung zum
Teller offene Aufnahmekontur aufweist, die dem mit
Kopf und/oder Bund versehenen Drahtabschnitt eng
angepaßt ist und halbschalenförmig ausgebildet die
tellerseitige Ausnehmung zu einer Vollschale ergänzt.
Auf diese Weise ist ein einfaches und lagerichtiges
Einsetzen sowie Halten des mit einem Kopf versehenen
Drahtabschnittes möglich, wobei insbesondere wegen des
Stauchvorganges eine enge Anpassung der Aufnahmekontur
erforderlich ist, damit die Formhaltung des
Drahtabschnittes gewährleistet ist.
Bei der zweiten Halteeinrichtung ist die enge
Anpassung der Aufnahmekontur an den Drahtabschnitt
nicht zwingend erforderlich, insbesondere nicht im
Bereich des zylindrischen Abschnittes zwischen den
Köpfen, so daß eine Verschieblichkeit des
Drahtabschnittes in dessen axialer Richtung möglich
bleibt. Der Grund hierfür wird später noch erläutert.
Eine besonders bevorzugte Weiterbildung wird darin
gesehen, daß die erste und zweite Halteeinrichtung
jeweils mittels eines Kniehebelwerkes radial
verstellbar ausgebildet ist, wobei der Kniehebel
mittels eines an der Koppel fixierten, gefederten
Stößels aus der geknickten Freigabelage in die nahezu
gestreckte Arbeitslage verstellbar ist und mittels
eines an der Koppel gehalterten starren Rückstellers
aus der nahezu gestreckten Arbeitslage in die
geknickte Freigabelage zurückführbar ist.
Durch diese Ausbildung ist es in besonders einfacher
Weise möglich, die Bewegung des Stauch- oder
Beschneid- bzw. Entgratungswerkzeuges gleichzeitig
dazu zu benutzen, die entsprechenden Kniehebel zu
betätigen, um die Verschiebung der Halteeinrichtung zu
bewirken. Dabei wird der Kniehebel aus der geknickten
Freigabelage in eine nahezu gestreckte Arbeitslage
verstellt. Vorzugsweise erfolgt die Bewegung über
einen gefederten Stößel, so daß bei einem Verschleiß
von Elementen der Vorrichtung ausgehend von dem
Neuzustand der Kniehebel weniger stark oder stärker
der nahezu gestreckten Lage angenähert werden kann. In
der gestreckten Lage wäre ein Ausgleich von Toleranzen
oder dergleichen nicht mehr möglich. Auch das
Rückführen der Kniehebel aus der gestreckten
Arbeitslage in die geknickte Freigabelage ist äußerst
einfach zu bewerkstelligen, da dies mittels eines an
der Koppel gehalterten starren Rückstellers erfolgt,
der beim Zurückfahren des Stauchwerkzeuges bzw. des
Schneid- und Entgratwerkzeuges mitgenommen wird und an
dem Kniehebel angreift, um diesen aus der gestreckten
Arbeitslage in die geknickte Freigabelage
zurückzuführen. Dabei wird jeweils die
Halteeinrichtung, die mit dem Kniehebel gekoppelt ist,
linear radial in die Arbeitslage bzw. in die
Freigabelage verstellt.
Wegen der erheblichen Kräfte, die beim Stauchvorgang
erzeugt werden müssen, ist vorzugsweise die erste
Halteeinrichtung über eine entsprechend starke
Federung, nämlich über eine Gasdruckfeder gefedert.
Die bei der zweiten Bearbeitungsfolge (Schneiden und
Entgraten) auftretenden Kräfte sind geringer, so daß
hier als Federelement eine Schraubendruckfeder
eingesetzt werden kann.
Bei der ersten Halteeinrichtung wird nach Abschluß des
Formgebungsvorganges und nach dem Überführen der
Werkzeugteile in die Freigabestellung quasi eine
Selbsthaltung des Werkstückes in der Ausnehmung des
drehbaren Tisches allein durch Reibungskräfte
sichergestellt.
Bei der zweiten Halteeinrichtung ist dies nicht der
Fall, so daß hier vorzugsweise vorgesehen ist, daß die
zweite Halteeinrichtung einen gefederten Haltebolzen
aufweist, der radial in die Aufnahmekontur der
Halteeinrichtung beweglich ist.
Der gefederte Haltebolzen wirkt auch dann, wenn die
zweite Halteeinrichtung in die Freigabelage überführt
ist, noch auf das Werkstück radial ein, bis dieses mit
dem Teller weitergedreht und in einer Führung gehalten
oder bis es in eine entsprechende Abgabevorrichtung
abgeworfen ist.
Da bei der Entgratung die Gefahr besteht, daß der Grat
nicht abgestoßen wird, weil die Entgratungsvorrichtung
nur bis zur Auflagefläche vorgeschoben werden kann, an
der auch die Unterseite des erzeugten Kopfes aufliegt,
ist bevorzugt vorgesehen, daß das zweite Werkzeug mit
einer Vorrichtung versehen ist, mittels derer das von
der Halteeinrichtung und dem Teller gehaltene
Werkstück während der Abwärtsbewegung des Schneid- und
Entgratwerkzeuges im letzten Teilbereich der
Abwärtsbewegung entgegen der Bewegung des Schneid- und
Entgratwerkzeuges zwangsverstellbar ist.
Durch diese Ausbildung wird erreicht, daß bei der
entsprechenden Bewegung des Entgratwerkzeuges zum
Zwecke des Entgratens im letzten Teilbereich der
Abwärtsbewegung der Gratabschnitt entgegen der
Bewegung des Schneid- und Entgratungswerkzeuges
zwangsverstellt wird, so daß er von seinem Auflager
abgehoben wird. Infolgedessen kann der Grat mittels
des Entgratungswerkzeuges gut abgestoßen werden.
An diese Station kann sich im übrigen noch eine
weitere Arbeitsstation anschließen, in der der
üblicherweise kreisförmige Stanzgrat durchtrennt und
abgeworfen wird, so daß er nicht an dem entsprechenden
gefertigten Bolzen hängenbleibt.
Bevorzugt ist zudem vorgesehen, daß die Vorrichtung
aus einem zweiarmigen Hebel besteht, der auf der dem
Schneid- und Entgratwerkzeug abgewandten Seite der
zweiten Halteeinrichtung um ein gestellfestes Lager
schwenkbar ist, dessen erster Hebelarm an einem
koaxial zum in der Halteeinrichtung gehaltenen
Drahtabschnitt verstellbaren, auf die Stirnfläche des
Drahtabschnitts einwirkenden Stößel angreift, dessen
zweiter Hebelarm an ein parallel zur
Werkzeugbewegungsrichtung beweglich geführtes
Stellglied angelenkt ist und dessen Stellglied mittels
eines von der Koppel abragenden Stellfingers beim
Verfahren der Koppel in die Arbeitslage gegen das
Stellglied anläuft und über diesen den Hebel schwenkt.
Dabei ist bevorzugt vorgesehen, daß der Stößel
entgegen der Kraft einer Rückstellfeder beweglich ist.
Zudem ist bevorzugt vorgesehen, daß das Stellglied
entgegen der Kraft einer Rückholfeder betätigbar ist.
Um eine entsprechende Bewegung der Teile relativ
zueinander sicherzustellen, ist bevorzugt vorgesehen,
daß der erste Hebelarm länger ist als der zweite
Hebelarm.
Dabei hat sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn
die Länge der Hebelarme sich wie 1 : 1,5 verhält.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist eine äußerst
schnelle, präzise und kostengünstige Fertigung von
Bolzen mit zwei Köpfen an den Enden oder mit
polygonalem Mittelbund und polygonalen Köpfen an den
Enden möglich.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt und im folgenden näher
beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 bis 7 den Fertigungsablauf bei der
Fertigung eines Bolzens;
Fig. 8 eine schematische Draufsicht auf
ein Werkzeug zur Herstellung eines
Bolzens;
Fig. 9 ein Fertigungswerkzeug in
Seitenansicht, teilweise
geschnitten;
Fig. 10 ein weiteres Werkzeug in der Ansicht
analog Fig. 9.
In der Zeichnung ist bei Fig. 7 ein Bolzen aus Stahl
gezeigt, der an beiden Enden polygonale, im
Ausführungsbeispiel sechseckige Köpfe aufweist. Der
die Köpfe verbindende Bereich des Bolzens ist im
Querschnitt kreisrund. Im Ausführungsbeispiel weisen
die Köpfe gleiche Größe und Form auf. Zudem sind sie
in Bezug auf die Mittellängsachse des Bolzens gleich
ausgerichtet. Zur Herstellung eines solchen Bolzens
wird zunächst von einem Drahtcoil ein Drahtabschnitt
entsprechend Fig. 1 abgetrennt. Anschließend wird der
Drahtabschnitt gemäß Fig. 2 gesetzt und gerichtet und
die Stirnflächen werden plan geformt, beispielsweise
durch einen Stauchvorgang. Anschließend wird analog
Fig. 3 an einem Ende des Drahtabschnittes ein erster
Kopf angestaucht. In einem nächsten Arbeitsschritt
gemäß Fig. 4 und 5 wird der erste Kopf zu einer
Polygonform beschnitten und entgratet.
In einem nächsten Arbeitsschritt wird analog Fig. 6
der Bolzen an seinem ersten Kopf gehalten und am
anderen Ende wird ein zweiter Kopf angestaucht. Analog
Fig. 7 wird dann der Bolzen an seinem ersten Kopf
gehalten, zentriert und ausgerichtet und nachfolgend
der zweite Kopf zu einer Polygonform beschnitten und
entgratet. Der Bolzen mit zwei endseitigen Köpfen ist
damit fertiggestellt.
In Fig. 8 bis 10 ist eine Vorrichtung zur Herstellung
eines entsprechenden Bolzens gezeigt. Es ist dabei ein
Rundtaktwerkzeug 1 vorgesehen, das einen taktweise
drehbaren Teller 2 aufweist. Der Teller weist nach
radial außen offene Ausnehmungen 3 auf, in die ein mit
einem angeformten Kopf oder auch einem angeformten
Bund ausgestatteter Drahtabschnitt 4 mit parallel zur
Drehachse 5 des Tellers 2 gerichteter Längsachse und
mit sich auf einer Stützfläche des Tellers
abstützendem Kopf oder Mittelbund radial einsetzbar
ist. Die Ausnehmung 3 umgibt den Drahtabschnitt 4
sowie dessen Kopf oder Mittelbund halbschalenförmig, .
wobei die Ausnehmung 3 natürlich im Bereich des Kopfes
oder Mittelbundes eine entsprechende dem Kopf bzw.
Bund angepaßte Kontur aufweist. Zum Einsetzen der
Drahtabschnitte 4 in die entsprechenden Ausnehmungen 3
ist eine Zuführstation vorgesehen, die das manuelle
oder automatische Zuführen einzelner Drahtabschnitte 4
ermöglicht. Im Bereich dieser Zuführstation oder auch
in Drehrichtung 6 des Tellers dieser folgend ist ein
erstes Werkzeug 7 vorgesehen, welches an der Position
des Gesamtwerkzeuges angeordnet ist, die in Fig. 8
mit 7 bezeichnet ist. Dieses Werkzeug 7 weist eine
radial zum Teller 2 hin und von diesem weg linear
bewegbare erste Halteeinrichtung 8 und ein parallel
zur Drehachse 5 des Tellers 2 auf und ab bewegbares
Stauchwerkzeug 9 auf, mittels dessen das noch kopflose
Ende des Drahtabschnitts 4 zu einem Kopf gestaucht
wird. Die erste Halteeinrichtung 8 und das
Stauchwerkzeug 9 sind über eine Koppel 10 verbunden
und gemeinsam mittels eines hydraulischen Antriebes in
die Arbeitslage und in die Freigabelage, die in Fig.
9 gezeigt ist, verstellbar. Dabei ist die Anordnung
derart vorgenommen, daß die erste Halteeinrichtung 8
gegenüber dem Stauchwerkzeug 9 beim Verstellen aus der
Freigabelage in die Arbeitslage voreilt und beim
Zurückführen in die Freigabelage nacheilt.
Weiter ist in Drehrichtung des Tellers 2 folgend ein
zweites Werkzeug 11 vorgesehen, welches analog dem
Bezugspfeil 11 in Fig. 8 positioniert ist. Dieses
Werkzeug 11 weist eine zweite gleichartige
Halteeinrichtung 12 auf, die ähnlich der
Halteeinrichtung 8 ausgebildet ist. Desweiteren ist
ein zum Stauchwerkzeug 9 analog auf und ab bewegbares
Schneid- und Entgratwerkzeug 13 vorgesehen, mittels
dessen der angestauchte Kopf des Drahtabschnittes 4
beschnitten und entgratet wird. Die zweite
Halteeinrichtung 12 ist mit dem Schneid- und
Entgratwerkzeug 13 über eine Koppel 14 verbunden. Die
Koppel 14 kann einstückig mit der Koppel 10
ausgebildet sein. Somit ist über einen gemeinsamen
Antrieb sowohl das erste Werkzeug 7 als auch das
zweite Werkzeug 11 in die Arbeitslage und die
Freigabelage unter analoger Vor- bzw. Nacheilung der
zweiten Halteeinrichtung 12 gegenüber dem Werkzeug 13
verstellbar. Die Koppel 10 und 14 kann auf der Achse
15 längs dieser verstellbar geführt sein, wobei die
Achse 15 die Drehachse für den Teller 2 bildet. Dem
zweiten Werkzeug 11 folgend kann auf dem Werkzeug 1
eine weitere Arbeitsstation bei 16 vorgesehen sein,
mittels derer der ringartige Stanzgrat aufgetrennt und
vom Drahtabschnitt 4 entfernt werden kann. Nachfolgend
kann der fertige Drahtabschnitt dann an eine
Abgabestation abgegeben werden.
Sowohl die erste als auch die zweite Halteeinrichtung
8 bzw. 12 weist eine radial in Richtung zum Teller 2
offene Aufnahmekontur 17 bzw. 18 auf, die dem mit Kopf
oder auch Mittelbund versehenen Drahtabschnitt 4 eng
angepaßt ist und halbschalenartig ausgebildet die
tellerseitige Ausnehmung 3 in der entsprechenden
Position zu einer Vollschale ergänzt. Die erste und
zweite Halteeinrichtung 8,12 ist jeweils mittels eines
Kniehebelwerkes 19 bzw. 20 radial zum Teller zwar hin
und von diesem weg verstellbar ausgebildet, wobei der
Kniehebel mittels eines an der Koppel 10 bzw. 14
fixierten gefederten Stößels 21 bzw. 22 aus der
geknickten Freigabelage in die nahezu gestreckte
Arbeitslage verstellbar ist. Der Kniehebel ist mittels
eines an der Koppel 10 bzw. 14 gehalterten starren
Rückstellers 23, 24 aus der nahezu gestreckten
Arbeitslage in die geknickte Freigabelage
zurückführbar, wobei der Rücksteller hakenartig an
einem das Mittelgelenk des Kniehebels bildenden Bolzen
angreift und so bei der Aufwärtsbewegung des Oberteils
der Vorrichtung den Kniehebel mitnimmt.
Der Stößel 21 der ersten Halteeinrichtung 8 ist
mittels einer Gasdruckfeder 25 gefedert, die in eine
Halterung integriert ist, in der auch der Stößel 21
geführt ist. Die zweite Halteeinrichtung 12 ist
mittels einer Schraubendruckfeder 26 gefedert, die in
eine Halteeinrichtung geführt ist, in der auch der
Stößel 22 geführt ist. Zusätzlich weist die zweite
Halteeinrichtung 12 einen gefederten Haltebolzen 27
auf, der radial in die Aufnahmekontur 18 der
Halteeinrichtung 12 beweglich ist. In der Arbeitslage,
die in Fig. 10 simuliert ist, liegt der Kopf des
Haltebolzens am Außenumfang des Drahtabschnitts 4 an.
Wird die Halteeinrichtung 12 in die Öffnungslage
überführt, so wird der Haltebolzen 27 durch die Kraft
der Feder 28 in der Zeichnungsfigur 10 nach rechts
verschoben und drückt den Drahtabschnitt 4 weiter in
die entsprechende Aufnahmekontur 3 des Tellers 2. Bei
weiterer taktweiser Drehbewegung des Tellers 2 gleitet
der Drahtabschnitt dann in eine Führung oder
dergleichen, so daß die Halterung durch den gefederten
Haltebolzen 27 nicht mehr wirksam ist.
Das zweite Werkzeug 11 ist zudem mit einer Vorrichtung
versehen, mittels derer das von der Halteeinrichtung
12 und dem Teller 2 gehaltene Werkstück während der
Abwärtsbewegung des Schneid- und Entgratwerkzeuges 13
im letzten Teilbereich der Abwärtsbewegung entgegen
der Bewegung des Schneid- und Entgratwerkzeuges 13
zwangsverstellt wird. Diese Vorrichtung besteht aus
einem zweiarmigen Hebel 29, der auf der dem Schneid-
und Entgratwerkzeug 13 abgewandten Seite (Unterseite)
der zweiten Halteeinrichtung 12 um ein gestellfestes
Lager schwenkbar ist. Dessen erster Hebelarm greift an
einem koaxial zum in der Halteeinrichtung 12
gehaltenen Drahtabschnitt 4 auf die Stirnfläche des
Drahtabschnitts 4 einwirkenden Stößel 31 an. Der
zweite Hebelarm ist an ein parallel zur
Werkzeugbewegungsrichtung (in Fig. 10 nach oben und
unten) beweglich geführtes Stellglied 32 angelenkt.
Das Stellglied 32 wird mittels eines von der Koppel 14
abragenden Stellfingers 33 beim Verfahren der Koppel
14 in die Arbeitslage gegen das freie Ende des
Stellgliedes 32 angedrückt und schwenkt über das
Stellglied 32 den Hebel 29.
Der Stößel 31 ist entgegen der Kraft einer
Rückstellfeder 34 beweglich. Das Stellglied 32 ist
ebenfalls entgegen der Kraft einer Rückholfeder 35
betätigbar. Vorzugsweise ist der erste Hebelarm länger
als der zweite Hebelarm, beispielsweise im Verhältnis
von 1 : 1,5. Durch diese Ausbildung wird erreicht, daß
bei einer Abwärtsbewegung der Koppel 10,14 zunächst
der jeweilige Kniehebel in eine nahezu gestreckte
Position überführt wird und somit die Teile 8 und 12
in die Arbeitslage verstellt werden, nachfolgend das
jeweilige Werkzeug 9 oder 13 auf das freie Ende des
Werkstückes 4 einwirkt unter weiterer Absenkung der
Gesamteinrichtung mit den Teilen 10, 14. Im letzten
Teilweg der Abwärtsbewegung wird dann der Hebel 29
durch die entsprechenden Stellglieder betätigt, so daß
der Drahtabschnitt 4 entgegen der Arbeitsrichtung des
Werkzeuges 13 angehoben wird, so daß der Grat am Kopf
des Drahtabschnittes vollständig abgetrennt und
abgeschnitten werden kann.
In Fig. 9 ist das Kniehebelwerk 19 in durchgezogenen
Linien in einer Arbeitslage und in strichpunktierten
Linien in der Freigabelage gezeigt. Das Werkzeug 9 ist
in durchgezogenen Linien in der Arbeitslage gezeigt,
wobei der Stauchwerkzeugeinsatz strichpunktiert
gezeigt ist. Das Werkstück 4 ist in unverformtem
Zustand mit nach oben abragendem zylindrischen
Abschnitt und in verformtem Zustand mit Ronde
überlagert gezeichnet.
In Fig. 10 ist das Kniehebelwerk 20 in der
gestreckten Arbeitslage gezeigt, während das Werkzeug
13 und der Hebel 29 noch in der Freigabelage gezeigt
sind, was nicht der Stellung des Kniehebelwerkes 20
entspricht, aber die Vorrichtung anschaulich
verdeutlicht.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel
beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach
variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung
offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als
erfindungswesentlich angesehen.
Claims (25)
1. Bolzen aus Metall, insbesondere Stahl, mit
einstückig an beiden Enden vorgesehenen Köpfen, die
eine von der Kreisform abweichende, insbesondere
polygonartige Form aufweisen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Köpfe an den Bolzen
im Wege des Kaltumformens angeformt sind.
2. Bolzen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Köpfe gleiche Form
aufweisen.
3. Bolzen nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Köpfe in Bezug auf
die Mittellängsachse des Bolzens gleiche Ausrichtung
haben.
4. Bolzen nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Köpfen ein
Bund aus dem Bolzen im Wege des Kaltumformens
ausgeformt ist.
5. Bolzen nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bund eine von der
Kreisform abweichende Form aufweist.
6. Bolzen nach einem der Ansprüche 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bund polygonartige
Form aufweist.
7. Bolzen nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bund gleiche Form
und/oder Ausrichtung wie die Köpfe aufweist.
8. Bolzen nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen kreisrunden
Querschnitt aufweist.
9. Bolzen nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen über seine
Länge kreisrunden Querschnitt mit mindestens zwei im
Durchmesser unterschiedlichen Bereichen aufweist,
die an den Bund anschließen bzw. durch den Bund
voneinander getrennt sind.
10. Verfahren zur Herstellung eines Bolzens nach einem
der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß in einem ersten
Arbeitsschritt ein Drahtabschnitt von einem Draht
abgetrennt wird,
in einem zweiten Arbeitsschritt der Drahtabschnitt gesetzt und gerichtet wird sowie die Stirnflächen plan geformt werden,
in einem dritten Arbeitsschritt, der unmittelbar an den ersten Arbeitsschritt anschließt oder an den zweiten Arbeitsschritt anschließt, an einem Ende des Drahtabschnitts ein erster Kopf angestaucht wird,
in einem vierten Arbeitsschritt der erste Kopf zu einer Polygonform beschnitten und entgratet wird;
in einem fünften Arbeitsschritt der Bolzen an seinem ersten Kopf gehalten wird und am anderen Ende ein zweiter Kopf angestaucht wird;
in einem sechsten Arbeitsschritt der Bolzen an seinem ersten Kopf gehalten, zentriert und
ausgerichtet wird und nachfolgend der zweite Kopf zu einer Polygonform beschnitten und entgratet wird.
in einem zweiten Arbeitsschritt der Drahtabschnitt gesetzt und gerichtet wird sowie die Stirnflächen plan geformt werden,
in einem dritten Arbeitsschritt, der unmittelbar an den ersten Arbeitsschritt anschließt oder an den zweiten Arbeitsschritt anschließt, an einem Ende des Drahtabschnitts ein erster Kopf angestaucht wird,
in einem vierten Arbeitsschritt der erste Kopf zu einer Polygonform beschnitten und entgratet wird;
in einem fünften Arbeitsschritt der Bolzen an seinem ersten Kopf gehalten wird und am anderen Ende ein zweiter Kopf angestaucht wird;
in einem sechsten Arbeitsschritt der Bolzen an seinem ersten Kopf gehalten, zentriert und
ausgerichtet wird und nachfolgend der zweite Kopf zu einer Polygonform beschnitten und entgratet wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß beim Beschneiden und
Entgraten des zweiten Kopfes der Bolzen entgegen der
Arbeitsrichtung des Beschneid- und Entgratvorganges
von einer Auflagefläche, an der die Unterseite des
zweiten Kopfes anliegt, angehoben wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, daß vor dem dritten
Arbeitsschritt ein Bund zwischen den Enden des
Drahtabschnitts angeformt wird, der Bund zu einer
Polygonform beschnitten und entgratet wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Anformen des
Bundes der Durchmesser des Drahtabschnitts über
einen Teil seiner Länge reduziert wird und
anschließend der Bund in der Übergangszone vom
größerem zum kleineren Drahtdurchmesser angeformt
wird.
14. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach
einem der Ansprüche 10 bis 13, insbesondere des
fünften und sechsten Arbeitsschrittes,
dadurch gekennzeichnet, daß insbesondere ein
Rundtaktwerkzeug (1) vorgesehen ist, das einen
taktweise drehbaren Teller (2) mit radial nach außen
offenen Ausnehmungen (3) aufweist, in die ein mit
einem angeformten Kopf oder Bund ausgestatteter
Drahtabschnitt (4) mit parallel zur Drehachse (5)
des Tellers (2) gerichteter Längsachse und mit sich
auf einem Stützteil des Tellers (2) abstützenden
Kopf oder Bund radial einsetzbar ist, wobei die
Ausnehmung den Drahtabschnitt und den Kopf
halbschalenförmig umgibt und im Bereich der
Kopfaufnahme und/oder Bundaufnahme eine dessen Form
eng angepaßte Kontur aufweist,
das ferner eine Zuführstation zum radialen manuellen oder automatischen Zuführen einzelner Drahtabschnitte (4) aufweist, im Bereich der Zuführstation oder in Drehrichtung des Tellers (2) dieser folgend ein erstes Werkzeug (7) aufweist,
welches eine radial zum Teller (2) hin und von diesem weg bewegbare erste Halteeinrichtung (8) besitzt und ein parallel zur Drehachse (5) des Tellers (2) auf und ab bewegbares Stauchwerkzeug (9) aufweist, mittels dessen das kopflose Ende des Drahtabschnitts (4) zu einem Kopf gestaucht wird,
wobei die erste Halteeinrichtung (8) und das Stauchwerkzeug (9) über eine Koppel (10) verbunden und gemeinsam mittels eines Antriebes, insbesondere Hydraulikantriebes, in die Arbeitslage und die Freigabelage verstellbar sind, wobei die erste Halteeinrichtung (8) gegenüber dem Stauchwerkzeug (9) beim Verstellen aus der Freigabelage in die Arbeitslage voreilend und beim Zurückführen in die Freigabelage nacheilend angeordnet ist,
weiter in Drehrichtung (6) des Tellers (2) folgend ein zweites Werkzeug (11) vorgesehen ist, welches eine zweite gleichartige Halteeinrichtung (12) und ein zum Stauchwerkzeug (9) analog auf und ab bewegbares Schneid- und Entgratwerkzeug (13) aufweist, mittels dessen der angestauchte Kopf des Drahtabschnitts (4) beschneidbar und entgratbar ist,
wobei die zweite Halteeinrichtung (12) mit dem Schneid- und Entgratwerkzeug (13) über eine Koppel (14) verbunden und gemeinsam durch den mit dem ersten Werkzeug (7) gemeinsamen Antrieb in die Arbeitslage und die Freigabelage unter analoger Vor- bzw. Nacheilung der zweiten Halteeinrichtung (12) verstellbar ist,
schließlich im Bereich des zweiten Werkzeuges (11) oder diesem in Drehrichtung folgend eine Abgabestation für das fertige Werkstück vorgesehen ist.
das ferner eine Zuführstation zum radialen manuellen oder automatischen Zuführen einzelner Drahtabschnitte (4) aufweist, im Bereich der Zuführstation oder in Drehrichtung des Tellers (2) dieser folgend ein erstes Werkzeug (7) aufweist,
welches eine radial zum Teller (2) hin und von diesem weg bewegbare erste Halteeinrichtung (8) besitzt und ein parallel zur Drehachse (5) des Tellers (2) auf und ab bewegbares Stauchwerkzeug (9) aufweist, mittels dessen das kopflose Ende des Drahtabschnitts (4) zu einem Kopf gestaucht wird,
wobei die erste Halteeinrichtung (8) und das Stauchwerkzeug (9) über eine Koppel (10) verbunden und gemeinsam mittels eines Antriebes, insbesondere Hydraulikantriebes, in die Arbeitslage und die Freigabelage verstellbar sind, wobei die erste Halteeinrichtung (8) gegenüber dem Stauchwerkzeug (9) beim Verstellen aus der Freigabelage in die Arbeitslage voreilend und beim Zurückführen in die Freigabelage nacheilend angeordnet ist,
weiter in Drehrichtung (6) des Tellers (2) folgend ein zweites Werkzeug (11) vorgesehen ist, welches eine zweite gleichartige Halteeinrichtung (12) und ein zum Stauchwerkzeug (9) analog auf und ab bewegbares Schneid- und Entgratwerkzeug (13) aufweist, mittels dessen der angestauchte Kopf des Drahtabschnitts (4) beschneidbar und entgratbar ist,
wobei die zweite Halteeinrichtung (12) mit dem Schneid- und Entgratwerkzeug (13) über eine Koppel (14) verbunden und gemeinsam durch den mit dem ersten Werkzeug (7) gemeinsamen Antrieb in die Arbeitslage und die Freigabelage unter analoger Vor- bzw. Nacheilung der zweiten Halteeinrichtung (12) verstellbar ist,
schließlich im Bereich des zweiten Werkzeuges (11) oder diesem in Drehrichtung folgend eine Abgabestation für das fertige Werkstück vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite
Halteeinrichtung (8, 12) eine radial in Richtung zum
Teller (2) offene Aufnahmekontur (17, 18) aufweist,
die dem mit Kopf und/oder Bund versehenen
Drahtabschnitt (4) eng angepaßt ist und
halbschalenförmig ausgebildet die tellerseitige
Ausnehmung (3) zu einer Vollschale ergänzt.
16. Vorrichtung nach Anspruch. 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite
Halteeinrichtung (8, 12) jeweils mittels eines
Kniehebelwerkes (19, 20) radial verstellbar
ausgebildet ist, wobei der Kniehebel mittels eines
an der Koppel (10, 14) fixierten, gefederten Stößels
(21, 22) aus der geknickten Freigabelage in die
nahezu gestreckte Arbeitslage verstellbar ist und
mittels eines an der Koppel (10,14) gehalterten
starren Rückstellers (23, 24) aus der nahezu
gestreckten Arbeitslage in die geknickte
Freigabelage zurückführbar ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß der Stößel (21) der
ersten Halteeinrichtung (8) mittels einer
Gasdruckfeder (25) gefedert ist, die in den Stößel
(21) integriert ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß der Stößel (22) der
zweiten Halteeinrichtung (12) mittels einer
Schraubendruckfeder (26) gefedert ist, die in den
Stößel (22) integriert ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite
Halteeinrichtung (12) einen gefederten Haltebolzen
(27) aufweist, der radial in die Aufnahmekontur (18)
der Halteeinrichtung (12) beweglich ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Werkzeug (11)
mit einer Vorrichtung versehen ist, mittels derer
das von der Halteeinrichtung (11) und dem Teller (2)
gehaltene Werkstück während der Abwärtsbewegung des
Schneid- und Entgratwerkzeuges (13) im letzten
Teilbereich der Abwärtsbewegung entgegen der
Bewegung des Schneid- und Entgratwerkzeuges (13)
zwangsverstellbar ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung aus
einem zweiarmigen Hebel (29) besteht, der auf der
dem Schneid- und Entgratwerkzeug (13) abgewandten
Seite der zweiten Halteeinrichtung (12) um ein
gestellfestes Lager (30) schwenkbar ist, dessen
erster Hebelarm an einem koaxial zum in der
Halteeinrichtung (12) gehaltenen Drahtabschnitt (4)
verstellbaren, auf die Stirnfläche des
Drahtabschnitts (4) einwirkenden Stößel (31)
angreift, dessen zweiter Hebelarm an ein parallel
zur Werkzeugbewegungsrichtung beweglich geführtes
Stellglied (32) angelenkt ist und dessen Stellglied
(32) mittels eines von der Koppel (14) abragenden
Stellfingers (33) beim Verfahren der Koppel (14) in
die Arbeitslage gegen das Stellglied (32) anläuft
und über diesen den Hebel (29) schwenkt.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet, daß der Stößel (31) entgegen
der Kraft einer Rückstellfeder (34) beweglich ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22,
dadurch gekennzeichnet, daß das Stellglied (32)
entgegen der Kraft einer Rückholfeder (35)
betätigbar ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß der erste Hebelarm
länger ist als der zweite Hebelarm.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Hebelarme
sich wie 1 : 1,5 verhält.
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DE19928703B4 (de) | 2008-04-17 |
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