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DE19924168A1 - Befestigungsvorrichtung zur Verbindung von zwei Gehäusehälften eines Installationsgerätes - Google Patents

Befestigungsvorrichtung zur Verbindung von zwei Gehäusehälften eines Installationsgerätes

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Publication number
DE19924168A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
snap hook
housing
recess
fastening device
undercut
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1999124168
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Scheib
Wolfgang Neumann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ABB Patent GmbH
Original Assignee
ABB Patent GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by ABB Patent GmbH filed Critical ABB Patent GmbH
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Publication of DE19924168A1 publication Critical patent/DE19924168A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K5/00Casings, cabinets or drawers for electric apparatus
    • H05K5/0004Casings, cabinets or drawers for electric apparatus comprising several parts forming a closed casing
    • H05K5/0013Casings, cabinets or drawers for electric apparatus comprising several parts forming a closed casing assembled by resilient members

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)

Abstract

Es wird eine Befestigungsvorrichtung zur Verbindung von zwei Gehäusehälften eines Installationsgerätes vorgeschlagen. Dabei ist die erste Gehäusehälfte mit mindestens einer Bolzenstange (17) versehen, deren Ende mindestens einen Schnapphaken (20, 21) aufweist. Die zweite Gehäusehälfte weist einen Verbindungspodest (2) mit einer zum Durchstecken des Schnapphakens (20, 21) geeigneten Ausnehmung (3) auf. Die Ausnehmung (3) ist mit einem Hinterschnitt (5) zur Arretierung des Schnapphakens (20, 21) sowie mit mindestens einer Ausnehmung (22, 23) zum Lösen des Schnapphakens (22, 23) versehen, wobei das Lösen durch gegenseitige Verdrehung von Schnapphaken und Hinterschnitt bewirkt wird. DOLLAR A Vorzugsweise ist die Bolzenstange (17) Teil eines beweglichen Steckbolzens (12), welcher durch eine Ausnehmung (9) in der ersten Gehäusehälfte geführt ist und sich mit seinem Bolzenkopf (13) an der Außenseite der Wandung der ersten Gehäusehälfte abstützt.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungsvorrichtung zur Verbindung von zwei Gehäusehäften eines Installationsgerätes gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung kann beispielsweise bei Aufputz-Installationsgeräten, wie Schaltern, ver­ wendet werden.
Bei Installationsgeräten ist es allgemein bekannt, Gehäuse-Unterteil und Gehäuse- Oberteil unter Einsatz von Schrauben miteinander zu verbinden. Dieser Arbeitsschritt ist zeitaufwendig und umständlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Befestigungsvorrichtung zur Verbin­ dung von zwei Gehäusehälften eines Installationsgerätes der eingangs genannten Art anzugeben, die eine schnelle und kostengünstige Montage ermöglicht.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffes erfindungs­ gemäß durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, daß die vorge­ schlagene Befestigungsvorrichtung zur Verbindung von Gehäuse-Unterteil und Gehäu­ se-Oberteil eines Installationsgerätes ein Verschließen der beiden Gehäusehälften oh­ ne Werkzeugeinsatz ermöglicht, was Zeitersparnisse zur Folge hat und damit Kosten bei der Montage einspart. Bei der Ausführungsvariante mit in einer Gehäusehälfte drehbar fixiertem Steckbolzen ist trotzdem die elektrische Sicherheit gewährleistet, da ein Lösen beider Gehäusehälften nur durch Werkzeugeinsatz möglich ist.
Weitere Vorteile sind aus der nachstehenden Beschreibung ersichtlich.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeich­ net.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiele erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen seitlichen Schnitt durch ein Installationsgerät ohne montierten Steck­ bolzen,
Fig. 2 einen seitlichen Schnitt durch ein Installationsgerät mit montiertem Steckbol­ zen,
Fig. 3 einen in Fig. 2 bezeichneten Detailschnitt,
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung des Steckbolzens,
Fig. 5 eine vereinfachte Verbindungskonfiguration,
Fig. 6 einen seitlichen Schnitt durch ein Installationsgerät mit spezieller Ausgestal­ tung von Gehäuse-Oberteil und -Unterteil.
In Fig. 1 ist ein seitlicher Schnitt durch ein Installationsgerät ohne montierten Steckbol­ zen dargestellt. Das Installationsgerät - beispielsweise ein Aufputz-Schalter - ist aus einem Gehäuse-Unterteil 1 und einem Gehäuse-Oberteil (Deckel) 7 zusammengesetzt. Das Gehäuse-Unterteil 1 weist ein beispielsweise zentral angeordnetes Verbindungs­ podest 2 mit einer zum Gehäuse-Oberteil 7 gerichteten, mittigen Ausnehmung 3 auf. Die Randseite der Ausnehmung 3 ist als sich in Richtung Boden des Gehäuse- Unterteils 1 verjüngende Schrägfläche 4 ausgebildet. Wesentliches Merkmal des Ver­ bindungspodestes 2 ist ein Hinterschnitt 5, welcher sich an die Ausnehmung 3 an­ schließt. Die Wandung des Verbindungspodestes 2 ist mit Ziffer 6 bezeichnet.
Das Gehäuse-Oberteil 7 weist korrespondierend mit dem Verbindungspodest 2 eine Verbindungsvorrichtung 8 mit einer zum Gehäuse-Unterteil 1 gerichteten, mittigen Aus­ nehmung 9 auf. Die Randseite der Ausnehmung 9 ist als sich in Richtung Oberseite des Gehäuse-Oberteils 7 erweiternde Schrägfläche 10 ausgebildet. Die Wandung der Verbindungsvorrichtung 8 ist mit Ziffer 11 bezeichnet. Die Trennfuge zwischen Gehäu­ se-Unterteil 1 und Gehäuse-Oberteil 7 ist gestrichelt angedeutet.
In Fig. 2 ist ein seitlicher Schnitt durch ein Installationsgerät mit montiertem Steckbol­ zen dargestellt. Wie zu erkennen ist, hält ein durch die Ausnehmung 9 des Gehäuse- Oberteils 7 und die Ausnehmung 3 des Gehäuse-Unterteils 1 greifender, vorzugsweise aus Kunststoff bestehender Steckbolzen 12 die beiden Gehäusehälften zusammen. Der Steckbolzen 12 weist einen Bolzenkopf 13, eine Bolzenstange 17, einen verjüngten Abschnitt 18 der Bolzenstange und einen Ankerfuß 19 auf. Der Bolzenkopf 13 ist mit einem zur Werkzeugaufnahme geeigneten Schlitz 16 versehen. An Stelle des Schlitzes 16 kann selbstverständlich auch eine andere, für den Werkzeugeingriff geeignete Auf­ nahme vorgesehen sein. Eine Schrägfläche 14 des Bolzenkopfes 13 ist exakt an die Schrägfläche 10 der Ausnehmung 9 angepaßt und drückt abdichtend gegen diese Schrägfläche. Am Übergang der Schrägfläche 14 zur Bolzenstange 17 ist ein Kragen 24 angeformt, welcher eine Fixierung des Steckbolzens 12 in der Verbindungsvorrich­ tung 8 bewirkt. Der Ankerfuß 19 weist zwei sich gegenüberliegende seitliche Schnapp­ haken 20, 21 auf, welche sich am Hinterschnitt 5 abstützen.
Selbstverständlich ist es auch möglich, daß die beiden Gehäusehälften durch mehr als einen Steckbolzen miteinander verbunden sind.
In Fig. 3 ist ein in Fig. 2 bezeichneter Detailschnitt A-A dargestellt. Es sind der ver­ jüngte Abschnitt 18 der Bolzenstange und die beiden seitlichen Schnapphaken 20, 21 des Steckbolzens 12 zu erkennen, welche mit ihren Enden unter den von der Wandung 6 begrenzten Hinterschnitt 5 des Verbindungspodestes 2 greifen. Von Wichtigkeit sind zwei sich gegenüberliegende Ausnehmungen 22, 23 des Hinterschnitts 5, welche es ermöglichen, den Steckbolzen 12 nach einer Drehung um 90° aus der Ausnehmung 3 des Verbindungspodestes 2 zu entfernen.
In Fig. 4 ist eine perspektivische Darstellung des Steckbolzens dargestellt. Es sind der Bolzenkopf 13 des Steckbolzens 12 mit Schlitz 16, Schrägfläche 14 und Kragen 24 zu erkennen. An der Schrägfläche 14 sind vorzugsweise vier symmetrisch an der Mantel­ fläche verteilte Rastnocken 15 angeordnet. Diese Rastnocken 15 dienen zum Eingriff in korrespondierende Rastnuten, welche in der Schrägfläche 10 der Ausnehmung 9 vor­ gesehen sind. Auf diese Art und Weise ist eine Verrastung des Steckbolzens 12 in der Verbindungsvorrichtung 8 in 90°-Schritten möglich. Fig. 4 zeigt des weiteren die Bol­ zenstange 17 mit verjüngtem Abschnitt 18 sowie den Ankerfuß 19 mit den beiden an­ geformten Schnapphaken.
Nachfolgend wird die Montage der beiden Gehäusehälften kurz erläutert. Zweckmäßig wird dabei bereits während einer vom Hersteller des Gehäuses durchgeführten Vor­ montage der Steckbolzen 12 durch die Ausnehmung 9 geführt, wobei die Schrägfläche 10 das Durchstecken des Ankerfußes 19 mit den Schnapphaken 20, 21 erleichtert, so daß der Steckbolzen 12 im angelieferten Zustand unverlierbar und lagerichtig mit dem Gehäuse-Oberteil 7 verbunden ist. Die lagerichtige Fixierung des Steckbolzens 12 wird durch die angeformten Rastnocken 15 erzielt, die in die erwähnten Rastnuten der Schrägfläche 10 eingreifen, während der Kragen 15 gleichzeitig verhindert, daß der Bolzenkopf 13 aus der Ausnehmung 9 gedrückt werden kann. Auf diese Weise wird eine spielfreie Halterung sichergestellt (unlösbare Schnappverbindung).
Zum Zusammensetzen der beiden Gehäusehälften wird das Gehäuse-Oberteil 7 gegen das Gehäuse-Unterteil 1 gepreßt, wodurch der Ankerfuß 19 des Steckbolzen 12 in die Ausnehmung 3 gedrückt wird. Die Schrägfläche 4 erleichtert dabei die Einführung und Durchführung des Ankerfußes 19 mit seinen Schnapphaken 20, 21, welche an den verjüngten Abschnitt 18 der Bolzenstange 17 gedrückt werden. Nach dem vollständigen Durchdrücken der seitlichen Schnapphaken 20, 21 durch die Ausnehmung 3 spreizen sich diese nach außen ab und greifen derart unter den Hinterschnitt 5, wodurch sich ein sicherer Verschluß der beiden Gehäusehälften ergibt.
Wichtig in diesem Zusammenhang sind die Schrägflächen 4 und 10 - vorzugsweise 15°-Schrägen -, denn diese dienen im Zusammenspiel mit der elastischen Verformbar­ keit des Gehäuse-Oberteils 7 zusätzlich zum Toleranzausgleich. Damit eine spielfreie Verbindung zwischen beiden Gehäusehälften hergestellt werden kann, ist es notwen­ dig, die beiden Gehäusehälften inklusive der Schrägflächen in gewissem Umfang ela­ stisch zu verformen, bis die Schnapphaken 20, 21 in den Hinterschnitt 5 gerutscht sind und eine solide Verbindung zwischen beiden Gehäusehälften schaffen.
Insbesondere bei wassergeschützten Installationsgeräten ist eine zuverlässige Abdich­ tung zwischen den Schrägflächen 14 und 10 erforderlich, was durch den Einsatz ent­ sprechend elastischer Materialien bewirkt wird.
Zum Lösen der beiden Gehäusehäften wird ein Werkzeug in den Schlitz 16 eingeführt, wodurch sich der Steckbolzen 12 um 90° drehen läßt. Hierdurch gelangen die beiden Schnapphaken 20, 21 in den Bereich der beiden in Fig. 3 gezeigten Ausnehmungen 22, 23 und die beiden Schnapphaken können ungehindert aus der Ausnehmung 3 entfernt werden, d. h. die beiden Gehäusehälften sind trennbar. Dabei ist es gleichgül­ tig, ob die 90°-Drehung des Steckbolzens 12 nach rechts oder nach links erfolgt. Generell ist selbstverständlich auch eine Ausführungsvariante realisierbar, bei der das Verbindungspodest 2 am Gehäuse-Oberteil 7 und die Verbindungsvorrichtung 8 am Gehäuse-Unterteil 1 vorgesehen sind.
Bei runden, aus zwei Gehäusehälften bestehenden Gehäusen (Dosen) ist es auch möglich, den Steckbolzen, d. h. seine Bolzenstange fest und mittig an einer Gehäuse­ hälfte anzuformen, d. h. die Konfiguration 8-9-10-11-13-14-15-16-24 kann entfallen. Durch entsprechende Drehung der anderen Gehäusehälfte läßt sich dann der Eingriff der Schnapphaken in den Hinterschnitt und dementsprechend die Verbindung zwischen beiden Gehäusehälften lösen oder bewirken. Diese Ausfüh­ rungsform hat jedoch den Nachteil, daß ein Öffnen des Gehäuses ohne Werkzeugein­ satz möglich ist. Fig. 5 zeigt eine derartige vereinfachte Verbindungskonfiguration.
In Fig. 6 ist ein seitlicher Schnitt durch ein Installationsgerät mit spezieller Ausgestal­ tung von Gehäuse-Oberteil und -Unterteil dargestellt. Wie zu erkennen ist, sind die einander zugewandten Stirnflächen des Gehäuse-Unterteils 1 und des Gehäuse- Oberteüs 7 jeweils mit zueinander kompatiblen Schrägflächen 25 versehen. Diese Schrägflächen 25 erleichtern den Verschluß des Gehäuses und dienen dem Toleranz­ ausgleich. Die Verbindung ist derart ausgelegt, daß Gehäuse-Unterteil 1 und Gehäuse- Oberteil 7 im elastischen Bereich geringfügig verformt werden können, so daß hier­ durch eine spielfreie Verbindung zwischen den beiden Gehäusehälften entsteht. Die Schrägflächen 25 haben zudem den Vorteil, daß die Fügekräfte gering gehalten und Höhentoleranzen ausgeglichen werden können.

Claims (8)

1. Befestigungsvorrichtung zur Verbindung von zwei Gehäusehälften eines Installationsgerätes, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Gehäusehälfte mit minde­ stens einer Bolzenstange (17) versehen ist, deren Ende mindestens einen Schnappha­ ken (20, 21) aufweist, daß die zweite Gehäusehälfte ein Verbindungspodest (2) mit ei­ ner zum Durchstecken des Schnapphakens (20, 21) geeigneten Ausnehmung (3) auf­ weist und daß die Ausnehmung (3) mit einem Hinterschnitt (5) zur Arretierung des Schnapphakens (20, 21) sowie mit mindestens einer Ausnehmung (22, 23) zum Lösen des Schnapphakens (22, 23) versehen ist, wobei das Lösen durch gegenseitige Ver­ drehung von Schnapphaken und Hinterschnitt bewirkt wird.
2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (3) mit einer zur erleichterten Durchführung des Schnapphakens (20, 21) geeigneten Schrägfläche (4) versehen ist.
3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Bolzenstange (17) Teil eines beweglichen Steckbolzens (12) ist, wel­ cher durch eine Ausnehmung (9) in der ersten Gehäusehälfte geführt ist und sich mit seinem Bolzenkopf (13) an der Außenseite der Wandung der ersten Gehäusehälfte abstützt.
4. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (9) der ersten Gehäusehälfte und der Bolzenkopf (13) aneinander angepaßte Schrägflächen (10, 14) aufweisen.
5. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzenkopf (13) oder die Ausnehmung (9) mit mindestens einem Rastnocken (15) versehen ist, der in eine korrespondierende Rastnut eingreift.
6. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Bolzenkopf (13) mit einer für den Eingriff eines Werkzeuges ge­ eigneten Aufnahme (16) versehen ist.
7. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Bolzenstange (13) mit einem sich an der Innenseite der Wan­ dung der ersten Gehäusehälfte abstützenden Kragen (24) versehen ist.
8. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die einander zugewandten Stirnflächen des Gehäuse- Unterteils (1) und des Gehäuse-Oberteils (7) jeweils mit zueinander kompatiblen Schrägflächen (25) versehen sind.
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