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DE19923418A1 - Vorrichtung zum Erzeugen eines Vlieses aus Faserflocken, die mindestens einen im wesentlichen vertikalen Schacht von rechteckigem Querschnitt aufweist - Google Patents

Vorrichtung zum Erzeugen eines Vlieses aus Faserflocken, die mindestens einen im wesentlichen vertikalen Schacht von rechteckigem Querschnitt aufweist

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DE19923418A1
DE19923418A1 DE19923418A DE19923418A DE19923418A1 DE 19923418 A1 DE19923418 A1 DE 19923418A1 DE 19923418 A DE19923418 A DE 19923418A DE 19923418 A DE19923418 A DE 19923418A DE 19923418 A1 DE19923418 A1 DE 19923418A1
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shaft
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wall
fleece
fiber
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Bernhard Ruebenach
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Truetzschler GmbH and Co KG
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Truetzschler GmbH and Co KG
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    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01GPRELIMINARY TREATMENT OF FIBRES, e.g. FOR SPINNING
    • D01G23/00Feeding fibres to machines; Conveying fibres between machines
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    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
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Abstract

Bei einer Vorrichtung zum Erzeugen eines Vlieses aus Faserflocken, die mindestens einen im wesentlichen vertikalen Schacht von rechteckigem Querschnitt aufweist, dessen oberem Ende eine Speiseeinrichtung für Faserflocken zugeordnet ist, dessen unteres Ende eine Einrichtung zum Abziehen der Faserflocken in Form eines Flockenvlieses aufweist und dessen eine Längswand luftdurchlässig ist, ist eine Vielzahl über die Breite des Schachtes verteilt von nebeneinander angeordneten Elementen zum Ändern der im Schacht an diesen Stellen herrschenden Luftströmung vorgesehen. DOLLAR A Um eine Erhöhung der Nutzbreite des abgelieferten Flors zu ermöglichen und eine Verringerung des Randabfalls zu gestatten, sind in den Seitenbereichen des Schachtes im Vergleich zum mittleren Bereich die Elemente schmaler ausgebildet und/oder nimmt der Abstand der Elemente in bezug auf die gegenüberliegende Schachtwand zur Seite hin zu.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erzeugen eines Vlieses aus Faserflocken, die mindestens einen im wesentlichen vertikalen Schacht von rechteckigem Querschnitt aufweist, dessen oberem Ende eine Speiseeinrichtung für Faserflocken zugeordnet ist, dessen unteres Ende eine Einrichtung zum Abziehen der Faserflocken in Form eines Flockenvlieses aufweist und dessen eine Längswand luftdurchlässig ist, bei der eine Vielzahl über die Breite des Schachtes verteilt von nebeneinander angeordneten Elementen zum Ändern der im Schacht an diesen Stellen herrschenden Luftströmung vorgesehen ist.
Bei einer bekannten Vorrichtung (DE-OS 34 13 595) sind in einer über die Breite eines Speiseschachtes reichenden Öffnung der der luftdurchlässigen Schachtwand gegenüberliegenden Schachtwand eine Reihe von quaderförmigen Körpern vorgesehen, von denen jeder durch einen Elektromagneten in waagerechter Richtung verschiebbar ist, so daß der Querschnitt des Schachtes an diesen Stellen veränderbar und damit auch die Luftströmung veränderbar ist. Die Elektromagnete sind über Leitungen an das Steuergerät angeschlossen. Die Körper weisen die gleiche Breite auf. Die Randbereiche werden jeweils durch einen relativ breiten Körper abgedeckt. Es ist eine Karde vorgesehen, der das Faserflockenvlies zugeführt wird, wobei das Faserflockenvlies regelmäßig 1 m breit ist. Insbesondere bei Krempeln, die eine Breite von 2,50 m und mehr aufweisen, tritt prozeßbedingt innerhalb der Krempel eine Ausbreitung der Fasern in den Randbereichen auf. Diese Ausbreitung führt am Ausgang der Krempel zur Unterschreitung des Sollgewichts an den Florrändern (Rändern des abgelieferten Faservlieses) und zwangsläufig zu einer Verringerung der nutzbaren Ablieferungsbreite. Außerdem führen die zu leichten Florränder zu stärkerer Verschmutzung der Maschine an den Walzenenden, was eine entsprechend häufigere Wartung der Maschine erfordert.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die die genannten Nachteile vermeidet, die insbesondere eine Erhöhung der Nutzbreite des Flors ermöglicht und eine Verringerung des Randabfalls gestattet.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen werden eine Einhaltung des Sollgewichtes an den Florrändern (Rändern des abgelieferten Faservlieses), Erhöhung der Nutzbreite, geringere Verschmutzung der Maschine und eine Reduzierung der Wartung der Maschine erreicht. Das sich ergebende Florprofil (Profil des abgelieferten Faservlieses) bietet den Vorteil, einen die Randverschmutzung verringernde Einspeisebreite mit einer möglichst großen Ablieferungsbreite des Krempelausgangsflores zu kombinieren, wobei die gewünschte Gewichtstoleranz eingehalten und ein Gewichtsanstieg im Randbereich sicher vermieden werden. Zweckmäßig ist in den Seitenbereichen jeweils mehr als ein Segment vorhanden. Vorzugsweise sind die Segmente im mittleren Bereich ca. 250 mm bis 350 mm breit. Mit Vorteil sind die Segmente im Seitenbereich ca. 50 mm bis 150 mm breit. Bevorzugt nimmt der Abstand gestuft zu, zweckmäßig sind die Elemente in Richtung der Breite des Schachtes nebeneinanderliegende Abdeckungen der luftdurchlässigen Wand des Schachtes. Vorzugsweise sind die Elemente unabhängig voneinander bewegliche Segmente mit Luftaustrittsöffnungen. Mit Vorteil ist jedes Segment an seinem einen Ende drehbar gelagert. Bevorzugt ist das Element ein drehbar gelagerter Wandteil des Schachtes. Zweckmäßig sind die Wandelemente nach außen schwenkbar. Vorzugsweise sind sektionsweise in Richtung der Schachttiefe einstellbare Wandelemente vorhanden und ist den Wandelementen jeweils ein Einstellelement zugeordnet, wobei die Wandelemente im Bereich der Flockenvliesbildezone angeordnet sind. Mit Vorteil sind eine Vielzahl von Meßgliedern zum Ermitteln der Dichte des Faserflockenvlieses über die Breite des Faserflockenvlieses verteilt. Bevorzugt sind die Meßglieder über eine Regel- und Steuereinrichtung mit Stellgliedern verbunden, die den Elementen zugeordnet sind. Zweckmäßig sind Sensoren zum Ermitteln der Dichte des Faserflockenvlieses über die Breite verteilt.
Vorzugsweise sind die Meßglieder an einem Faserflor vorgesehen, der die Krempel oder Karde verlassen hat. Mit Vorteil ist jedes Element einzeln einstellbar. Bevorzugt sind die Elemente luftdurchlässig. Zweckmäßig ist die den Elementen gegenüberliegende Wand luftdurchlässig. Vorzugsweise ist der Schacht ein Speiseschacht, dem über eine Zuspeiseeinrichtung ein Reserveschacht vorgeschaltet ist. Mit Vorteil ist eine Krempel vorgesehen, der das Faserflockenvlies zugeführt wird. Bevorzugt ist eine Karde vorgesehen, der das Faserflockenvlies zugeführt wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung an einem Krempelspeiser und nachgeschaltete Krempel,
Fig. 2 perspektivisch Teilansicht des Speiseschachtes mit Luftaustrittsöffnungen und drehbarer Einstellklappe, die im Seitenbereich schmaler als im mittleren Bereich sind,
Fig. 3 Seitenansicht im Schnitt des Krempelspeisers mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 4 die erfindungsgemäße Vorrichtung am unteren Speiseschacht im Detail mit zur Seite hin zunehmendem Abstand entsprechend Fig. 2 zwischen den Elementen und der gegenüberliegenden Wand,
Fig. 5a bis 5c das Vliesprofil bei einer bekannten Vorrichtung und
Fig. 6a, 6b das Vliesprofil bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Vor einer Krempel 1 ist nach Fig. 1 ein senkrechter Reserveschacht 2 vorgesehen, der von oben her mit fein aufgelöstem Fasergut I beschickt wird. Die Beschickung kann beispielsweise über einen Kondenser durch eine Zuführ- und Verteilerleitung 3 erfolgen. Im oberen Bereich des Reserveschachtes 2 sind Luftaustrittsöffnungen 4 vorhanden, durch die die Transportluft II nach Trennung von den Faserflocken III in eine Absaugeinrichtung 5 eintritt. Das untere Ende des Reserveschachtes 2 ist durch eine Speisewalze 6 (Einzugswalze) abgeschlossen, die mit einer Speisemulde 7 zusammenwirkt. Durch diese langsamlaufende Speisewalze 6 wird aus dem Reserveschacht 2 das Fasergut III einer darunter befindlichen, mit Stiften 8b oder Sägezahndraht belegten schnellaufenden Öffnerwalze 8 zugeführt, die auf einem Teil ihres Umfanges mit einem unteren Speiseschacht 9 in Verbindung steht. Die in Richtung des Pfeils 8a umlaufende Öffnerwalze 8 fördert das von ihr erfaßte Fasergut III in den Speiseschacht 9. Der Speiseschacht 9 weist am unteren Ende eine entsprechend dem eingezeichneten Pfeil umlaufende Abzugswalze 10 auf, die das Fasergut der Krempel 1 vorlegt. Dieser Krempelspeiser kann z. B. ein Krempelspeiser EXACTAFEED der Firma Trützschler, Mönchengladbach, sein. Die Speisewalze 6 dreht sich langsam im Uhrzeigersinn (Pfeil 6a), und die Öffnerwalze 8 dreht sich entgegen dem Uhrzeigersinn (Pfeil 8b), so daß eine entgegengesetzte Drehrichtung verwirklicht ist.
Die Wände des Speiseschachtes 9 sind im unteren Teil bis zu einer gewissen Höhe mit Luftaustrittsöffnungen 11', 11" versehen. Oben steht der Speiseschacht 9 mit einem kastenförmigen Raum 12 in Verbindung, an dessen einem Ende der Ausgang eines Ventilators 25 (sh. Fig. 3) angeschlossen ist. Durch die umlaufende Speisewalze 6 und die umlaufende Öffnerwalze 8 wird laufend in der Zeiteinheit eine bestimmte Menge Fasergut III in den Speiseschacht 9 befördert und eine gleiche Menge Fasergut durch die Abzugswalze 10, die mit einer Speisemulde 14 aus einer Mehrzahl von Einzelmulden 14a bis 14n zusammenwirkt, aus dem Speiseschacht 9 herausgefördert und der Krempel 1 vorgelegt. Um diese Menge gleichmäßig zu verdichten und konstant zu halten, wird durch den Ventilator 32 über den kastenförmigen Raum 12 das Fasergut im Speiseschacht 9 mit durchströmender Luft beaufschlagt. In den Ventilator 32 wird Luft angesaugt und durch die im Speiseschacht 9 befindliche Fasermasse hindurchgedrückt, wobei die Luft V dann aus den Luftaustrittsöffnungen 11', 11" am unteren Ende des Speiseschachtes 9 austritt. Die Öffnerwalze 8 ist von einem Gehäuse 27 mit einer Wandfläche und die Speisewalze 6 von einem Gehäuse 28 mit einer Wandfläche umgeben, wobei die Wandbereiche dem Umfang der Walzen 6 bzw. 8 angepaßt sind und diese umfassen. In Drehrichtung 8a der Öffnerwalze 8 gesehen, ist das Gehäuse 27 durch eine Abscheideöffnung für das Fasermaterial III unterbrochen. An die Abscheideöffnung schließt sich der Wandbereich an, der bis zu der Speisewalze 6 reicht. Am unteren Ende des der Speisewalze 6 gegenüberliegenden Wandbereichs ist die Einzugsmulde 7 angeordnet. Die Kante der Einzugsmulde 7 weist in Drehrichtung 8a der Öffnerwalze 8. Die Ebene durch die Drehachse der Speisewalze 6 und der Öffnerwalze 8 ist unter einem Winkel gegenüber der Vertikalebene durch die Drehachse der Öffnerwalze 8 in Drehrichtung der Öffnerwalze 8 geneigt.
Nach Fig. 2 sind die Luftaustrittsöffnungen am unteren Ende der Wand 9a als Kämme 13 ausgebildet, die nach unten hin einseitig offen sind. Am unteren Ende der gegenüberliegenden Wand 9b ist eine Mehrzahl von Klappen 11a bis 11n vorhanden, die jeweils einseitig an einem Drehlager 15a bis 15n gelagert sind, die breiteren Klappen 11d, 11e und 11f im mittleren Bereich der Schachtwand 9b weisen eine Breite von 300 mm auf. Nach außen hin, im Seitenbereich, sind drei Klappen 11a, 11b, 11c (die schmalen Klappen im anderen Seitenbereich der Wand 9b sind nicht dargestellt) vorhanden, die ebenfalls um Drehlager 15a, 15b, 15c drehbar gelagert sind. Die schmalen Klappen 11a, 11b, 11c weisen eine Breite von 100 mm auf. Die Klappen 11a bis 11n weisen jeweils einen oberen geschlossenen Bereich 11", der dem Drehlager 15 zugeordnet ist, und einen unteren durchbrochenen Bereich 11 mit Luftaustrittsöffnungen auf. Die Höhe der Luftaustrittsöffnungen 11' im Bereich der Wand 9b und die Höhe der Luftaustrittsöffnungen 13 im Bereich der Wand 9a ist jeweils gleich. Im Bereich der Luftaustrittsöffnungen 11' und 13 befindet sich die verdichtete Faserflockenfüllung VI. Auf diese Weise kann die Wandfläche 9b des Reserveschachtes 9 sektionsweise über die Klappen 11a bis 11n (Wandelemente) entsprechend Fig. 4 in Tiefenrichtung verstellt werden. Zugleich sind die Luftaustrittsöffnungen 11' damit sektionsweise ausgebildet und jeweils über ein Drehgelenk 15a bis 15n in Richtung der Pfeile D, E (Fig. 1) drehbar ausgelenkt. Jeder Klappe 11a bis 11n ist eine Einstellelement 29, (Fig. 1), z. B. Pneumatikzylinder, zugeordnet. Auf diese Weise kann die Tiefe des Speiseschachtes 9 im Bereich der Vliesbildezone zonenweise eingestellt werden. Nach Fig. 4 weist die untere Begrenzung der breiten Klappe 11e einen Abstand a gegenüber der Wand 9a auf, der mit dem Abstand zwischen den Wänden 9a und 9b identisch ist. Die breite Klappe 11d ist nach außen in Richtung E etwas mehr geöffnet, so daß der Abstand b größer als der Abstand a ist. Die schmale Klappe 11c ist noch weiter geöffnet, der Abstand c ist größer als Abstand b, der Abstand d der schmalen Klappe 11b ist größer als der Abstand c und der Abstand e der Klappe 11a ist größer als der Abstand d.
Die Speiseeinrichtung der Krempel 1 aus Speisewalze 10 und Speisemulden 14 ist mit der Abzugseinrichtung 10, 14 am unteren Ende des Speiseschachtes 9 identisch. Der Speisewalze 10 und den Speisemulden 14 folgen in Arbeitsrichtung A der Krempel 1 eine erste Vorwalze 16, eine zweite Vorwalze 162, eine Vortrommel 17 (Vorreißer), eine Übertragungswalze 18, eine Haupttrommel 19, ein Abnehmer 20 und als Walzenabzug eine Abstreichwalze 21. Der Vortrommel 17 (Vorreißer) und der Haupttrommel 19 sind zwei bzw. sechs Walzenpaare jeweils aus Arbeiter 21 und Wender 22 zugeordnet. Der Abstreichwalze 21 sind unmittelbar angrenzend und mit dieser zusammenwirkend zwei Kalanderwalzen 23, 24 nachgeordnet. Die Drehrichtungen der Walzen sind durch gebogene Pfeile angegeben.
Entsprechend Fig. 5a (Vliesprofil am Krempelausgang) tritt bei der Öffnung von textilen Stapelfasern in Krempelmaschinen prozeßbedingt innerhalb der Krempel (1) eine Ausbreitung der Fasern in den Randbereichen auf. Diese Ausbreitung führt am Ausgang der Krempel (1) zur Unterschreitung des Sollgewichtes an den Vliesrändern und zwangsläufig zu einer Verringerung der nutzbaren Ablieferungsbreite. Außerdem führen die zu leichten Vliesränder zu stärkerer Verschmutzung der Maschine an den Walzenenden, was eine entsprechend häufigere Wartung der Maschine erfordert. Um dieser Randverschmutzung entgegenzuwirken, wird das in die Krempel eingespeiste Vlies 100 bis 200 mm kleiner als die Arbeitsbreite der Krempel (1) gehalten. Wenn man den sich in der Krempel (1) einstellenden Abfall des Vliesprofils an den Rändern durch Vergrößerung der Unterschachttiefe im Randbereich ausgleichen wollte und hierzu das normalerweise über die ganze Einspeisebreite möglichst konstant zu haltende Vliesgewicht durch eine dem Vliesgewicht proportionale Schachttiefe in den Randbereichen nach Fig. 5b durch konstant breite Segmente 26 vergrößerte, würden nach Fig. 5c die Vliesränder im Bereich der verstellten Schachttiefe bis zu der Einspeisebreite zu schwer werden.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen, wobei eine Aufteilung der Randsegmente 26a, 26b, 26c und 26i, 26j, 26k in mehrere einzeln einstellbare kleinere Profilsegmente (im Vergleich zu den breiteren Profilsegmenten 26d bis 26h entsprechend Fig. 6a) erfolgt, ist ein Vliesprofil nach Fig. 6b ermöglicht. Dieses Vliesprofil bietet den Vorteil, eine die Randverschmutzung verringernde Einspeisebreite mit einer möglichst großen Ablieferungsbreite des Krempelausgangsvlieses zu kombinieren, wobei die gewünschte Gewichtstoleranz eingehalten, und ein Gewichtsanstieg im Randbereich (siehe Fig. 5c) sicher vermieden wird.
Die Erfindung wurde am Beispiel von einseitig drehbaren Klappen 11 dargestellt. Die Erfindung kann in gleicher Weise durch Einschübe 26a bis 26k, die horizontal in Richtung der Pfeile C und D verschiebbar sind, verwirklicht werden.

Claims (22)

1. Vorrichtung zum Erzeugen eines Vlieses aus Faserflocken, die mindestens einen im wesentlichen vertikalen Schacht von rechteckigem Querschnitt aufweist, dessen oberem Ende eine Speiseeinrichtung für Faserflocken zugeordnet ist, dessen unteres Ende eine Einrichtung zum Abziehen der Faserflocken in Form eines Flockenvlieses aufweist und dessen eine Längswand luftdurchlässig ist, bei der eine Vielzahl über die Breite des Schachtes verteilt von nebeneinander angeordneten Elementen zum Ändern der im Schacht an diesen Stellen herrschenden Luftströmung vorgesehen ist; dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente (11a bis 11c, 11i bis 11k; 26a bis 26c, 26i bis 26k) in den Seitenbereichen der Schachtwand (9b) des Schachtes (9) schmaler im Vergleich zu den Elementen (11e bis 11h; 26e bis 26h) im mittleren Bereich der Schachtwand (9b) ausgebildet sind und/oder der Abstand (a bis e) der Elemente (11a bis 11c, 11i bis 11k; 26a bis 26c, 26i bis 26k) in den Seitenbereichen in bezug auf die gegenüberliegende Schachtwand (9a) zur Seite hin zunimmt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in den Seitenbereichen jeweils mehr als ein Segment (11a bis 11c, 11i bis 11k; 26a bis 26c, 26i bis 26k) vorhanden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Segmente (11e bis 11h; 26e bis 26h) im mittleren Bereich ca. 250 mm bis 350 mm breit sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Segmente im Seitenbereich ca. 50 mm bis 150 mm breit sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (a bis e) gestuft zunimmt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente (11a bis 11c, 11i bis 11k; 26a bis 26c, 26i bis 26k; 11e bis 11h; 26e bis 26h) in Richtung der Breite des Schachtes nebeneinanderliegende Abdeckungen der luftdurchlässigen Wand (9b) des Schachtes (9) sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente (11a bis 11c, 11i bis 11k; 26a bis 26c, 26i bis 26k; 11e bis 11h; 26e bis 26h) unabhängig voneinander bewegliche Segmente mit Luftaustrittsöffnungen (11') sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Segment (11a bis 11c, 11i bis 11k; 26a bis 26c, 26i bis 26k; 11e bis 11h; 26e bis 26h) an seinem einen Ende (15) drehbar gelagert ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (11a bis 11c, 11i bis 11k; 26a bis 26c, 26i bis 26k; 11e bis 11h; 26e bis 26h) ein drehbar gelagerter Wandteil des Schachtes (9) ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandelemente (11a bis 11c, 11i bis 11k; 26a bis 26c, 26i bis 26k; 11e bis 11h; 26e bis 26h) nach außen schwenkbar (D, E) sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sektionsweise in Richtung der Schachttiefe (a) einstellbare Wandelemente (11a bis 11c, 11i bis 11k; 26a bis 26c, 26i bis 26k; 11e bis 11h; 26e bis 26h) vorhanden sind und den Wandelementen jeweils ein Einstellelement (29) zugeordnet ist, wobei die Wandelemente (11a bis 11c, 11i bis 11k; 26a bis 26c, 26i bis 26k; 11e bis 11h; 26e bis 26h) im Bereich der Flockenvliesbildezone angeordnet sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl von Meßgliedern zum Ermitteln der Dichte des Faserflockenvlieses über die Breite des Faserflockenvlieses verteilt sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßglieder über eine Regel- und Steuereinrichtung mit Stellgliedern verbunden sind, die den Elementen zugeordnet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß Sensoren zum Ermitteln der Dichte des Faserflockenvlieses über die Breite verteilt sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßglieder an einem Faserflor vorgesehen sind, der die Krempel (1) oder Karde verlassen hat.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Element (11a bis 11c, 11i bis 11k; 26a bis 26c, 26i bis 26k; 11e bis 11h; 26e bis 26h) einzeln einstellbar ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente (11a bis 11c, 11i bis 11k; 26a bis 26c, 26i bis 26k; 11e bis 11h; 26e bis 26h) luftdurchlässig (11') sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die den Elementen gegenüberliegende Wand (9a) luftdurchlässig (13) ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Schacht ein Speiseschacht (9b) ist, dem über eine Zuspeiseeinrichtung (6, 7, 8) ein Reserveschacht (9a) vorgeschaltet ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß eine Krempel (1) vorgesehen ist, der das Faserflockenvlies (VI) zugeführt wird.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß eine Karde vorgesehen ist, der das Faserflockenvlies (VI) zugeführt wird.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Segment (11a bis 11c, 11i bis 11k; 26a bis 26c, 26i bis 26k; 11e bis 11h; 26e bis 26h) horizontal verschiebbar (C, D) ist.
DE19923418A 1999-05-21 1999-05-21 Vorrichtung zum Erzeugen eines Vlieses aus Faserflocken, die mindestens einen im wesentlichen vertikalen Schacht von rechteckigem Querschnitt aufweist Expired - Lifetime DE19923418B4 (de)

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