DE19914367A1 - Wasserbeständige hydraulisch abbindende Zusammensetzungen - Google Patents
Wasserbeständige hydraulisch abbindende ZusammensetzungenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine hydraulisch abbindende Zusammensetzung, die Amidobetaine, Ethercarbonsäuren und Alkylbetaine als Hilfsstoffe enthält, ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Zusammensetzung, die Verwendung bestimmter Verbindungen als Hilfsstoffe und die Verwendung einer erfindungsgemäßen Zusammensetzung zur Herstellung von Formkörpern sowie für spezielle Bau-, Putz- und Spachtelmassen.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine hydraulisch abbindende Zusammensetzung,
die spezielle Hilfsstoffe enthält, ein Verfahren zur Herstellung einer solchen
Zusammensetzung, die Verwendung bestimmter Verbindungen als Hilfsstoffe und
die Verwendung einer erfindungsgemäßen Zusammensetzung zur Herstellung von
Formkörpern sowie für spezielle Bau-, Putz- und Spachtelmassen.
Gips als Anhydrit oder Halbhydrat ist seit langer Zeit wegen seiner Möglichkeit, mit
Wasser (hydraulisch) abzubinden, ein geschätzter Rohstoff mit vielen interessanten
Eigenschaften, beispielsweise einem geringen Schrumpf, Feuerfestigkeit sowie einer
pH-Neutralität bei der Aushärtung. Auch aus der Rauchgasentschwefelung fallen
heute große Mengen an Gips an, die einer umweltverträglichen Nutzung zugeführt
werden sollten.
Ein Nachteil abgebundener Gipsmörtel, -estriche und -beschichtungen ist jedoch z. B.
die relativ geringe Wasserfestigkeit dieser Systeme. Der Einsatz von Gips stellt
heute im Außenbereich, beispielsweise als Putz, ein noch unüberwundenes Problem
dar.
Es ist bereits bekannt, eine Hydrophobierung von Gips durch spezielle hydrophobe
Polysiloxane, die in Mengen von bis zu 2 Gew.-% zugesetzt werden, zu bewirken.
Dies ist aber insofern nachteilig, daß der Zusatz von Polysiloxanen durch deren
biologische Nichtabbaubarkeit und deren ungünstige Ökobilanz während der
Herstellung die Umwelt stark belastet. Außerdem ist auch die Qualität von derart
modifizierten Gipsen nicht für die Außenanwendung ausreichend.
Die WO 97/08112 betrifft gipshaltige Zusammensetzungen, die fettchemische
Additive zur Hydrophobierung, Steuerung der Abbindezeiten, Rheologie, des
Wasserrückhaltevermögens und der Elastifizierung enthalten. Die Druckschrift
erwähnt eine Vielzahl von Fettstoffen, die zur Hydrophobierung von Gips geeignet
sind, unter anderem auch Esterbetaine. Die Einsatzmenge wird als zwischen 0,1 und
30 Gew.-% liegend offenbart.
Die DE-A 196 32 152 betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Dämmstoffplatten auf
Mineral- und Papierfaserbasis. Hierbei werden Mineralfasern, Bindemittel und
übliche Zusatzstoffe in Wasser aufgeschlämmt, eine Dämmstoffplatte durch
Aufbringen des Slurrys auf ein Sieb geformt, und die Dämmstoffplatte getrocknet und
verfestigt. Die Druckschrift beschreibt die Möglichkeit, als tensidische Zusatzstoffe
beispielsweise Betaine einzusetzen, wodurch die Entwässerung verbessert und die
Oberfläche der getrockneten Dämmstoffplatten deutlich hydrophobiert wird. Eine
Verwendung von Betainen zur Verringerung der Wassereindringtiefe in hydraulisch
abbindenden Zusammensetzungen wird nicht beschrieben.
Die EP-A 0 787 698 betrifft eine Zement und ein Tensid enthaltende Zusammen
setzung. Beschrieben wird unter anderem die Verwendung von Amidopropylbetain
als Schaumstabilisator in geschäumten Gipszusammensetzungen. Eine
Verbesserung der Wasserbeständigkeit wird in der Druckschrift nicht beschrieben.
Hydraulisch abbindende Zusammensetzungen sollen neben einer guten Was
serbeständigkeit jedoch noch weitere Anforderungen erfüllen, die mit den bislang
bekannten Zusammensetzungen entweder nicht oder nur teilweise realisierbar
waren. Weiterhin muß bei den bislang bekannten Zusammensetzungen oft auf
bestimmte wünschenswerte Eigenschaften verzichtet werden, wenn eine andere
Eigenschaft besondere Anforderungen erfüllen soll.
So führen beispielsweise die bekannten Hydrophobierungsmittel oft zu einer Ver
schlechterung bei der Handhabbarkeit der hydrophobierten Zusammensetzungen,
die sich oft nur schlecht in Wasser eintragen lassen. Der Effekt der Hydro
phobierungsmittel in bezug auf die Wasserresistenz der abgebundenen
Zusammensetzungen (Formkörper) läßt häufig zu wünschen übrig. In der Regel
müssen große Mengen Hydrophobierungsmittel zugesetzt werden, um eine
befriedigende Wasserresistenz der Formkörper zu erzielen. Häufig führt der Zusatz
von Hydrophobierungsmitteln jedoch zu einer drastischen Verlängerung der
Abbindezeit, die mit der nur geringen Verbesserung der Wasserresistenz nicht zu
rechtfertigen ist. Der Zusatz großer Mengen Hydrophobierungsmittel kann außerdem
zu einer Verschlechterung der Materialeigenschaften der Formkörper führen, die
nicht erwünscht ist.
Der Zusatz von Hydrophobierungsmitteln führt weiterhin oft zu einer Verdickung
eines Ansatzes aus Zusammensetzung und Wasser, d. h., um eine der Verarbeitung
förderliche Konsistenz zu erzielen, kann nur eine geringere Menge einer hydraulisch
abbindenden, anorganischen Verbindung mit Wasser vermischt werden als dies
vergleichsweise ohne Hydrophobierungsmittel der Fall wäre. Dies führt jedoch zu
erhöhten Porenvolumina und damit in der Regel zu einer höheren
Wasseraufnahmefähigkeit, wodurch der gewünschte Hydrophobierungseffekt
abgeschwächt und die Wasserresistenz der Formkörper verschlechtert wird. Der
Zusatz handelsüblicher Verflüssiger (beispielsweise sulfonierte Melamin-Formalde
hydkondensate) führt in der Regel zwar zu einer Verringerung des Porenvolumens,
eine befriedigende Reduzierung der Wasseraufnahmefähigkeit wird jedoch auch
dadurch nicht erreicht.
Unter dem "Porenvolumen" wird im vorliegenden Zusammenhang das Volumen der
Hohlräume verstanden, wie sie sich beim Abbinden der Zusammensetzung ohne
zusätzlichen Lufteintrag (d. h., ohne Schaumbildung) ergeben. Das Porenvolumen
beeinflußt damit entscheidend die Dichte und somit das Gewicht sowie die
mechanischen Eigenschaften der ausgehärteten Zusammensetzung. Anwendungen,
bei denen eine hohe mechanische Festigkeit gefordert ist, erfordern daher in der
Regel eine ausgehärtete Zusammensetzung mit niedrigem Porenvolumen,
Anwendungen bei denen geringes Gewicht im Vordergrund steht, benötigen
dementsprechend größere Porenvolumina. Bei allen genannten Anwendungen
besteht jedoch ein Bedürfnis nach geringer Wasseraufnahmefähigkeit des
ausgehärteten Formkörpers. Hydraulisch aushärtende Zusammensetzungen mit
unterschiedlichen Porenvolumina und gleichbleibend geringer Wasseraufnahme
fähigkeit wären daher wünschenswert.
Oft wird von Anwendern solcher hydraulisch abbindenden Zusammensetzungen ge
wünscht, der abgebundenen Zusammensetzung beispielsweise ein grobporöses
Erscheinungsbild zu geben. Dieser Effekt läßt sich beispielsweise durch Zugabe von
Tensiden zur Zusammensetzung erreichen, deren Schaumbildung beim Verrühren
zur Ausbildung einer porösen Struktur führt. Übliche Tenside sind jedoch häufig
empfindlich gegenüber Calciumionen und bilden wasserunlösliche Seifen, die nicht
zu einer Schaumbildung beitragen können. Weiterhin ist die Tensidzugabe oft mit
einem erhöhten Wasseraufnahmevermögen der ausgehärteten Zusammensetzung
verbunden. (Der Begriff "grobporös" ist im vorliegenden Zusammenhang auf in der
Regel annähernd kugelförmige Poren anzuwenden, wie sie durch Eintrag von
Luftblasen in die noch flüssige Masse aus Zusammensetzung und Wasser
entstehen). Es besteht daher ein Bedürfnis nach Zusammensetzungen, die eine
Herstellung grobporöser Formkörper erlaubt, die eine geringe Wasserauf
nahmefähigkeit aufweisen.
Es war damit Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine hydraulisch abbindende Zu
sammensetzung zur Verfügung zu stellen, die ohne Verwendung von Hydropho
bierungsmitteln zu ausreichend wasserbeständigen Feststoffen führt. Weiterhin war
es Aufgabe der Erfindung, eine hydraulisch abbindende Zusammensetzung zur
Verfügung zu stellen, die zu Feststoffen führt, die bei unterschiedlichen Porenvolu
mina ein gleichbleibend geringes Wasseraufnahmevermögen aufweisen. Weiterhin
war es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine hydraulisch abbindende Zusam
mensetzung zur Verfügung zu stellen, die es gestattet, grobporöse Formkörper
herzustellen, die eine geringe Wasseraufnahmefähigkeit aufweisen.
Unter einer geringen Wasseraufnahmefähigkeit wird im Sinne der vorliegenden
Erfindung eine Wasseraufnahmegeschwindigkeit von nicht mehr als etwa 1
ml/(24 h.cm2) verstanden, wie sie unter Verwendung eines KARSTEN-Röhrchens bei
einer Wassersäulenhöhe von 15 cm gemessen wird.
Es wurde nun gefunden, daß hydraulisch abbindende Zusammensetzungen, die
Hilfsstoffe in Form wenigstens weitgehend wasserlöslicher, ionischer oder wäßrig
ionisierbarer Verbindungen, die eine Carboxylgruppe und in β-Stellung zur
Carboxylgruppe eine Polyethergruppe (Ethercarbonsäuren) oder eine quaternäre
Aminogruppe (Alkyl- und Amidobetaine) aufweisen, die aus dem Stand der Technik
bekannten Nachteile nicht aufweisen.
Insbesondere wurde gefunden, daß hydraulisch abbindende Zusammensetzungen,
die Hilfsstoffe der o.g. Art enthalten, eine geringe Wasseraufnahme zeigen, nach
Wasserlagerung und Rücktrocknung nur einen geringen Rückgang der Druck
festigkeit im Vergleich zur Anfangsdruckfestigkeit aufweisen und eine konstant
geringe Wasseraufnahmegeschwindigkeit bei unterschiedlichen Porenvolumina
besitzen. Weiterhin wurde gefunden, daß der Anteil an Hilfsstoffen im Vergleich zu
konventionellen, aus dem Stand der Technik bekannten Hydrophobierungsmitteln bei
gleichen oder besseren Ergebnissen geringer ist und damit die Beeinflussung der
mechanischen Eigenschaften geringer ausfällt.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine hydraulisch abbindende
Zusammensetzung, enthaltend von etwa 20 bis etwa 99,9 Gew.-% einer hydraulisch
abbindenden, anorganischen Substanz, etwa 0 bis etwa 79,95 Gew.-% Zusatzstoffe
und etwa 0,05 bis etwa 30 Gew.-% eines Hilfsstoffs, wobei als Hilfsstoff
- a) mindestens eine Verbindung der allgemeinen Formel
A(-X[-CH2]p-ZY)k (I),
wobei A für einen gegebenenfalls mit 1 bis 4 OH-Gruppen substituierten linea ren oder verzweigten C1-24Alkyl- oder C2-24Alkenylrest oder für einen gegebenenfalls alkylsubstituierten C6-24-Arylrest mit der Wertigkeit k, Z für SO3⁻- oder COO⁻, Y für ein Proton, ein Metallion, insbesondere ein Alkali- oder ein Erdalkalimetallion, oder ein Ammoniumion, p für einen Wert von 1 bis etwa 30 und X jeweils für unabhängig voneinander gleiche oder unterschiedliche Reste
steht, wobei E für
O-(CH2-CH2-O-)nCH2-CH2-O (V)
steht, n für eine Zahl von 0 bis 30, m für eine Zahl von 2 bis 8, k für eine Zahl von 1 bis etwa 8, q für eine Zahl von 1 bis 10, L für O, S oder NR3, R1 und R2 jeweils unabhängig voneinander für gleiche oder verschiedene, lineare oder verzweigte C1-12-Alkylreste und R3 für H oder einen linearen oder verzweigten C1-12-Alkylrest stehen oder - b) ein Polymeres mit einem Molekulargewicht (Mn) von mindestens 300, das mindestens eine kationische Gruppe oder mindestens eine kationische Gruppe und eine anionische Gruppe aufweist, oder das nur anionische Gruppen trägt und zumindest zu 2 bis 90 mol.-% aus Monomeren aufgebaut ist, die mindestens eine anionische Gruppe enthalten, oder ein Gemisch aus zwei oder mehr davon,
- oder ein Gemisch aus a) und b), enthalten ist.
Unter einer hydraulisch abbindenden, anorganischen Substanz werden bei
spielsweise Zement, hydraulischer Kalk und Gips verstanden. In einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung wird als hydraulisch abbindende, anorganische
Substanz Gips eingesetzt.
In der erfindungsgemäßen Zusammensetzung wird als Hauptkomponente daher
vorzugsweise ein Gips als Anhydrit oder Halbhydrat mit allen vorkommenden
chemischen Modifikationen (α- und β-Halbhydrat, Anhydrit I, II, III) auf Basis von
Naturgips, Chemiegips oder als Gips aus der Rauchgasentschwefelung eingesetzt.
Prinzipiell können diese hydraulisch abbindenden Versionen auf Basis des CaSO4
sowohl rein als auch in Mischung vorliegen.
Bei dem Naturgips kann üblicherweise ein β-Gips, wie er über das Dreh
ofenverfahren oder das Großkocherverfahren erhalten wird, eingesetzt werden.
Einen entsprechenden Mehrphasengips erhält man über das Rostbandofenverfahren
und einen α-Gips über das Autoklav-Verfahren.
Bei den in Form von Chemiegipsen eingesetzten Gipstypen erhält man den β-Gips
nach dem Drehofenverfahren nach Knauf, dem Großkocherverfahren nach Knauf
sowie nach dem Großkocherverfahren ohne Umkristallisation. Einen entsprechenden
Mehrphasengips erhält man als Chemiegips nach dem Großbrandaggregatverfahren
nach Knauf, und einen α-Gips nach dem Autoklav-Verfahren nach Giulini.
In der heutigen Zeit fällt allerdings ein großer Teil des Gipses aus der Rauchgasent
schwefelung an, wo er über das Bischoff-Verfahren, das Saarberg-Hölter-Verfahren
sowie das Bergbau-Forschungs-Verfahren beispielsweise 1990 etwa 2 Mio. Tonnen
Rückstandsgips erzeugt wurden. Hier hat insbesondere das α-Halbhydrat aus
REA-Gips (REA = Rauchgasentschwefelungsanlage) besondere Bedeutung erlangt.
In einer ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird als Hilfsstoff eine
Verbindung der allgemeinen Formel I
A(-X[-CH2]p-ZY)k (I)
eingesetzt, wobei A insbesondere für einen gegebenenfalls mit 1 bis 4, vorzugsweise
0,1 oder 2 OH-Gruppen substituierten, linearen oder verzweigten C1-23-Alkyl- oder
C2-23-Alkenylrest oder für einen gegebenenfalls alkylsubstituierten C6-24-Arylrest mit
der Wertigkeit k, Z für SO3⁻- oder COO⁻, Y für ein Proton, ein Metallion, insbesondere
ein Alkali- oder Erdalkalimetallion, oder ein Ammoniumion, p für einen Wert von 1 bis
etwa 30 und X für einen Rest der bereits oben angegebenen allgemeinen Formel II
steht. In einer bevorzugten Ausführungsform steht p für den Wert 1, es sind jedoch
auch höhere Werte für p möglich, beispielsweise 2 bis etwa 25, insbesondere 2 bis
etwa 10.
Die Verbindungen einer ersten bevorzugten Ausführungsform, in der p für den Wert
1 steht, werden im folgenden als Amidobetaine bezeichnet.
Amidobetaine werden vorzugsweise durch Amidierung von linearen oder
verzweigten, gegebenenfalls substituierten C1-24-Alkansäuren mit Diaminover
bindungen und anschließender Quaternisierung mit Chloressigsäure erhalten.
Als Alkansäuren können beispielsweise Ameisen-, Essig-, Propion-, Butter-,
Valerian-, Capron-, Önanth-, Capryl-, Pelargon-, Caprin-, Undecan-, Laurin-, Tride
can-, Myristin-, Pentadecan-, Palmitin-, Margarin-, Stearin-, Nonadecan-, Arachin-,
Behen-, Lignocerin-, Cerotin- und Melissinsäure, Benzoesäure, substituierte Benzoe
säurederivate, 4-Hydroxybenzoesäure, Dichlorpropionsäure, 2-Hydroxypropion
säure, 3-Hydroxypropionsäure, Hydroxyessigsäure, Salicylsäure, Chlorvalerian
säure, 4-Hydroxybuttersäure, Mandelsäure, Phenylessigsäure, Gallussäure oder
Zimtsäure eingesetzt werden.
Ebenfalls geeignet sind aliphatische oder aromatische Polycarbonsäuren mit bis zu 4
Carbonsäuregruppen, beispielsweise Propandicarbonsäure, Butandicarbonsäure,
Pentandicarbonsäure, Hexandicarbonsäure, Heptandicarbonsäure, Octandicarbon
säure, Oxalsäure, Malonsäure, Bernsteinsäure, Pimelinsäure, Maleinsäure, Fumar
säure, Korksäure, 1,11-Undecandisäure, 1,12-Dodecandisäure, Phthalsäure, Iso
phthalsäure, Terephthalsäure, Tetrachlorphthalsäure, Hexahydrophthalsäure, Tetra
hydrophthalsäure, Dimerfettsäure, Trimerfettsäure, Tartronsäure, Äpfelsäure, Ace
tylendicarbonsäure, Weinsäure, Citronensäure, Trimellithsäure oder Benzoltetracar
bonsäure.
In einer bevorzugten Ausführungsform leitet sich der Rest A der Amidobetaine aus
C8-24-Fettsäuren ab, wie sie beispielsweise aus Fettstoffen erhältlich sind. Da die
Carbonsäuregruppe aus den genannten Fettsäuren bereits im Rest X enthalten ist
(Amidgruppe), verringert sich die Anzahl der C-Atome in Rest A im Vergleich zur
Zahl dem C-Atome in der eingesetzten Fettsäure entsprechend um die Zahl 1. Wird
beispielsweise zur Herstellung eines Amidobetains eine Fettsäure mit 16 C-Atomen
eingesetzt, so steht A in der oben angegebenen allgemeinen Formel I für einen
Alkylrest mit 15 C-Atomen.
Unter Fettstoffen im Sinne der vorliegenden Erfindung sind natürliche, insbesondere
pflanzliche und tierische Öle zu verstehen.
Diese liegen in der Natur in Form natürlicher Gemische unterschiedlicher
Fettsäureglyzerinester vor, beispielsweise in Form von Palmöl, Palmkernöl,
Palmstearin, Olivenöl, Rüböl, Korianderöl, Sonnenblumenöl, Baumwollöl, Erdnußöl,
Leinöl, Lardöl, Fischöl, Fischtranöl oder Schweineschmalz.
Die natürlich vorkommenden Fettstoffe liefern in der Regel keine identischen Fett
säuren, sondern Gemische von Fettsäuren mit unterschiedlicher Kettenlänge,
Verzweigung, funktionellen Gruppen oder ungesättigten Molekülabschnitten. Man
spricht dabei in der Regel von Fettsäureschnitten. Im Rahmen der vorliegenden
Erfindung können sowohl auf reinen Fettsäuren (Fettsäuren mit identischem
Molekülaufbau) als auch auf Fettsäureschnitten aufbauende Amidobetaine einge
setzt werden. Vorzugsweise werden jedoch Amidobetaine eingesetzt, die auf
Fettsäureschnitten aufbauen, insbesondere auf Fettsäureschnitte die einen
überwiegenden Anteil von Fettsäuren mit 8 bis 16 C-Atomen aufweisen.
Als Beispiele für die gesättigten Fettsäuren mit 8 bis 24 Kohlenstoffatomen seien
genannt: Capron-, Capryl-, Caprin-, Laurin-, Myristin-, Palmitin-, Stearin-, Arachin-,
Behen-, Cerotin-, Pentadecan-, Margarin-, Tridecan- und Lignocerinsäure. Als
Beispiele für die ungesättigten Fettsäuren mit 8 bis 24 Kohlenstoffatomen seien
genannt: Myristolein-, Palmitolein-, Öl-, Elaidin-, Petroselin-, Eruca-, Linol-, Linolen-,
Arachidon-, Clupanodon-, Docosahexaen-, Eicosapentaen- und Gadoleinsäure.
Aufgrund ihres hohen natürlichen Anteils an gesättigten Fettsäuren wird in einer
bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung von Amidobetainen
ausgegangen, die auf Fettsäureschnitten basierend auf Kokosöl, Palmkernöl oder
Rindertalg beruhen, d. h., bei denen A für Alkylketten mit einem überwiegenden Anteil
von etwa 7 bis etwa 15 C-Atomen steht.
Als Diaminoverbindungen zum Aufbau der Amidobetaine geeignet sind
beispielsweise Diaminoverbindungen mit einem tertiären und einem primären oder
sekundären N-Atom. Das tertiäre N-Atom trägt dabei die Reste R1 und R2, die jeweils
unabhängig voneinander für gleiche oder verschiedene, lineare oder verzweigte
C1-10-Alkylreste stehen. Das zweite N-Atom trägt entsprechend ein Wasserstoffatom
und den Rest R3, der für Wasserstoff oder einen linearen oder verzweigten
C1-10-Alkylreste steht.
Vorzugsweise steht m für eine Zahl von 2 bis etwa 6, insbesondere 2 bis 4,
beispielsweise 3 oder 4.
Beispiele für solche Diaminoverbindungen sind N,N-Dimethylethylendiamin, N,N-Di
methylpropylen-1,3-diamin, N,N-Dimethyl-N'-methylpropylen-1,3-diamin, N,N-Di
ethylpropylen-1,3-diamin, N,N-Diethyl-N'-methylpropylen-1,3-diamin, N-Methyl-N-
ethylethylendiamin, N-Methyl-N-ethylpropylen-1,3-diamin, N,N-Diethyl-N'-
methylpropylen-1,3-diamin, N,N-Dimethylbutylen-1,4-diamin, N-Methyl-N-ethylbu
tylen-1,4-diamin, N,N-Diethyl-N'-methylbutylen-1,3-diamin, N,N-Dimethyl- oder N,N-Di
ethylderivate von Hexamethylendiamin, 1,2-Di-aminocyclohexan, 1,4-Di
aminocyclohexan, 1,3-Diamino-2,2-dimethylpropan, 2,5-Diamino-2,5-dimethylhexan,
1,10-Diaminodecan, 1,4-Diaminobutan, 12-Di-aminododecan, Diamin aus
Dimerfettsäure, 1,8-Diaminooctan, 1,8-Diamino-p-menthan, 1,5-Diaminopentan, 1,3-Di
amino-2-propanol, 1,3-Diaminoadamantan, Phenylendiamin, Diaminobenzol und
dergleichen.
Der abschließende, zu den Amidobetainen führende Schritt ist im Anschluß an die
Amidierung eine Quaternisierung des tertiären Stickstoffatoms durch Alkylierung mit
einer Halogenessigsäure oder einer entsprechenden C-Halogensulfonsäure,
vorteilhafterweise mit Chlor- oder Bromessigsäure.
Setzt man anstelle der Halogenessigsäuren andere Halogencarbonsäuren ein,
beispielsweise 3-Halogenpropionsäure, 4-Halogenbutansäure, 5-Halogenpentansäu
re oder die entsprechenden höheren Homologen, so erhält man Verbindungen der
allgemeinen Formel I, wobei p für einen Wert größer als 1 steht, beispielsweise 2, 3
oder 4. Entsprechendes gilt für den Einsatz anderer C-Halogensulfonsäuren.
Geeignete C-Halogensulfonsäuren sind beispielsweise 2-Chlorsulfonsäure oder
3-Chlorpropansulfonsäure. Die Sulfobetaine können beispielsweise auch durch
Umsetzung mit Sultonen wie 1,4-Butansulton oder 1,3-Propansulton erhalten
werden.
Die im Rahmen der vorliegenden Erfindung einsetzbaren Amidobetaine und weiteren
Verbindung der allgemeinen Formel I sind nicht auf den oben beispielhaft
angegebenen Herstellungsweg beschränkt. Es können alle Amidobetaine und
weiteren Verbindungen gemäß der allgemeinen Formel I eingesetzt werden,
unabhängig vom Herstellungsverfahren.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung steht m für 3 oder 4
und R1 und R2 jeweils unabhängig voneinander für CH3 oder CH3-CH2.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird als Hilfsstoff eine
Verbindung der allgemeinen Formel I
A(-X[-CH2]p-ZY)k (I),
eingesetzt, wobei A insbesondere für einen gegebenenfalls mit 1 bis 4, vorzugsweise
1 oder 2 OH-Gruppen substituierten, linearen oder verzweigten C1-23-Alkyl- oder
C2-23-Alkenylrest oder für einen gegebenenfalls alkylsubstituierten C6-24-Arylrest mit der
Wertigkeit k, Z für SO3⁻- oder COO⁻, Y für ein Proton, ein Metallion, insbesondere ein
Alkalimetall- oder Erdalkalimetallion, oder ein Ammoniumion, p für einen Wert von 1
bis etwa 30 und X für einen Rest der allgemeinen Formel III
und E für einen Rest der allgemeinen Formel V
O-(CH2-CH2-O-)nCH2-CH2-O (V)
steht. L steht beispielsweise für O oder NR3, wobei R3 insbesondere für H steht. In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung steht L für NH.
Verbindungen dieser Art werden in der Regel als Amido- oder Esterether
carbonsäuren oder -sulfonsäuren bezeichnet, der Einfachheit halber werden sie im
folgenden lediglich Ethercarbonsäuren oder -sulfonsäuren genannt.
Ethercarbonsäuren der oben genannten Art lassen sich beispielsweise durch
Umsetzung einer der bereits im Rahmen dieses Textes genannten Alkansäuren oder
aromatischen Carbonsäuren, insbesondere einer der genannten Fettsäuren oder
Fettsäureschnitte mit einem Diol (zum Monohydroxyester) oder einem primären oder
sekundären Aminoalkohol (zum Amid, wobei die OH-Gruppe gegebenenfalls mit
einer entsprechenden Schutzgruppe versehen sein kann), anschließender
Ethoxylierung und abschließender Umsetzung mit einer Halogenalkansäure
erhalten.
Geeignete Fettsäuren sind beispielsweise Capronsäure, Caprylsäure, Pelargon
säure, Caprinsäure, Laurinsäure, Myristinsäure, Stearinsäure, Gadoleinsäure,
Ölsäure und Behensäure.
Geeignete Diole sind beispielsweise 1,2-Ethandiol, 1,2-Propandiol, 1,3-Propandiol,
1,4-Butandiol, 2,3-Butandiol, 1,5-Pentandiol, 1,6-Hexandiol, 1,8-Octandiol oder
Diethylenglykol.
Geeignete Aminoalkohole sind beispielsweise Ethanolamin, Propanolamin,
Butanolamin, Pentanolamin, Hexanolamin oder die N-Alkyl-, insbesondere die
N-Methyl- oder N-Ethylderivate der oben genannten Aminoalkohole.
Vorzugsweise werden die Aminoalkohole so ausgewählt, daß q für einen Wert von 2
bis etwa 6, insbesondere für 2, 3 oder 4 steht.
Bevorzugt werden die Umsetzungsprodukte von Fettsäuren mit etwa 8 bis etwa 18
C-Atomen mit den genannten Aminoalkoholen zur Weiterverarbeitung eingesetzt,
insbesondere die Amide, die aus natürlichen oder synthetisch hergestellten
Fettsäuren und Fettsäureschnitten mit Aminoethanol erhältlich sind. Ganz besonders
bevorzugt sind dabei die Monoethanolamide aus Kokosfettsäureschnitten,
insbesondere den C8-14-Fettsäureschnitten und Ethanolamin.
Die so erhältlichen Hydroxyester oder Hydroxyamide werden anschließend mit
üblichen Techniken ethoxyliert und anschließend mit Halogencarbonsäuren
umgesetzt oder durch Oxidation der endständigen OH-Gruppe zur Ethercarbonsäure
umgesetzt.
Der Ethoxylierungsgrad sollte mindestens etwa 1 betragen, d. h., in der oben
genannten allgemeinen Formel V kann n für der Wert 0 stehen. Die Obergrenze für n
kann bei etwa 30 liegen, vorzugsweise jedoch bei etwa 25 oder darunter. Geeignet
sind beispielsweise Alkylethercarbonsäuren, bei denen n für Werte von 5 bis 20
steht. Gute Ergebnisse lassen sich beispielsweise erzielen, wenn n für etwa 8 bis
etwa 14, insbesondere 10, 11, 12 oder 13 steht.
Im Anschluß an die Ethoxylierung wird die erhaltene Verbindung vorzugsweise mit
Chloressigsäure umgesetzt, um die Esterethercarbonsäure oder die Amidoethercar
bonsäure oder die entsprechenden Sulfonsäuren zu erhalten.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann als
Hilfsstoff eine Verbindung der bereits oben genannten allgemeinen Formel I
eingesetzt werden, in der A insbesondere für einen gegebenenfalls mit 1 bis 4,
vorzugsweise 0,1 oder 2 OH-Gruppen substituierten, linearen oder verzweigten
C1-24-Alkyl- oder C2-24-Alkenylrest oder für einen gegebenenfalls alkylsubstituierten
C6-24-Arylrest mit der Wertigkeit k, Z für SO3⁻- oder COO⁻, Y für ein Proton, ein Metallion,
insbesondere ein Alkali- oder ein Erdalkalimetallion, oder ein Ammoniumion, p für
einen Wert von 1 bis etwa 30 und X für einen Rest der allgemeinen Formel V
O-(CH2-CH2-O-)nCH2-CH2-O (V)
steht.
Verbindungen der genannten Art werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung als
Alkylethercarbonsäuren oder -sulfonsäuren bezeichnet.
Die im Rahmen der vorliegenden Erfindung einsetzbaren Alkylethercarbonsäuren
oder -sulfonsäuren lassen sich beispielsweise durch Ethoxylierung von cyclischen,
linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten C1-24-Alkoholen mit an
schließender O-Alkylierung durch Halogenessigsäure oder C-Halogensulfonsäure
erhalten.
Geeignete Alkohole sind beispielsweise die niederen C1-7-Monoalkohole wie
Methanol, Ethanol, 1-Propanol, 2-Propanol, 1-Butanol, 2-Butanol, 2-Methylpro
pan-2-ol, die isomeren Pentanole, Hexanole und Heptanole sowie Gemische aus zwei oder
mehr davon. Ebenfalls geeignet sind entsprechende cyclische Alkohole wie
Cyclobutanol, Cyclopentanol, Cyclohexanol oder Cycloheptanol, sowie Gemische
aus zwei oder mehr davon. Geeignet sind auch Mischungen aus linearen und
cyclischen Alkoholen.
Ebenfalls geeignet sind mehrwertige Alkohole, beispielsweise 1,2-Ethandiol,
1,2-Propandiol, 1,3-Propandiol, 1,4-Butandiol, 2,3-Butandiol, 1,5-Pentandiol,
1,6-Hexandiol, 1,8-Octandiol, Diethylenglykol, Neopentylglykol, 1,4-Bishydroxyme
thylcyclohexan, 2-Methyl-1,3-propandiol, 1,2,6-Hexantriol, Glycerin, Diglycerin,
Polyglycerin, Trimethylolpropan, Trimethylolethan, Pentaerythrit, Sorbit, Formit,
Methylglycosid, Dimerdiol, Trimertriol, Glucose, Alkylpolyglucoside, Di- und
Polysaccharide. Alle genannten Alkohole können auch als EO- oder PO-Addukte
verwendet werden. Polyethylen-, Polypropylen- und Polybutylenglykole, Cyclohexan
diol, EO/PO-Blockpolymere (Pluronic bzw. Pluriol-Typen).
Entsprechend der Zahl der OH-Gruppen des eingesetzten mehrwertigen Alkohols
steht k in der allgemeinen Formel I für einen Wert von 2 bis etwa 8.
Zur Herstellung der im Rahmen der vorliegenden Erfindung einsetzbaren
Alkylethercarbonsäuren ebenfalls geeignet sind lineare oder verzweigte C8-24-Mo
noalkohole, insbesondere die gesättigten Fettalkohole mit 8 bis 24 Koh
lenstoffatomen, vorzugsweise 8 bis 22 Kohlenstoffatomen.
Als Beispiele für solche Fettalkohole, die großtechnisch beispielsweise durch
Reduktion (Hydrierung) von Fettsäuremethylestern synthetisiert werden, seien
genannt: 2-Ethylhexanol, Capronalkohol, Caprylalkohol, Pelargonalkohol, Caprin
alkohol, Laurinalkohol, Myristinalkohol, Cetylalkohol, Stearylalkohol, Gadoleylalkohol
und Behenylalkohol.
Die genannten Alkohole können in der Regel durch bekannte Ethoxylierungs
techniken, beispielsweise durch alkalisch katalysierte Umsetzung des Alkohols mit
Ethylenoxid, hergestellt werden.
Der Ethoxylierungsgrad sollte mindestens etwa 1 betragen, d. h., in der oben
genannten allgemeinen Formel V kann n für der Wert 0 stehen. Die Obergrenze für n
sollte bei etwa 30 liegen, vorzugsweise jedoch bei etwa 25 oder darunter. Geeignet
sind beispielsweise Alkylethercarbonsäuren, bei denen n für Werte von 5 bis 20
steht. Gute Ergebnisse lassen sich beispielsweise erzielen, wenn n für etwa 8 bis
etwa 14, insbesondere 10, 11, 12 oder 13 steht.
Der im Anschluß an die Ethoxylierung entstehende Etheralkohol kann beispielsweise
mit Bromessigsäure oder mit Chloressigsäure zur Ethercarbonsäure umgesetzt
werden.
Die oben angegebene Herstellungsweisen für Ester-, Amido- und Alkylether
carbonsäuren hat rein beispielhaften Charakter, der Fachmann kennt weitere
Darstellungswege. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist jede Ethercar
bonsäure der allgemeinen Formel I, wobei X für einen Rest der oben genannten
allgemeinen Formel III oder V steht, einsetzbar, unabhängig von ihrer
Herstellungsweise.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann als Hilfsstoff eine Verbindung
der bereits oben genannten allgemeinen Formel I werden, in der A insbesondere für
einen gegebenenfalls mit 1 bis 4, vorzugsweise 1 oder 2 OH-Gruppen substituierten,
linearen oder verzweigten C1-24-Alkyl- oder C2-24-Alkenylrest oder für einen gegebe
nenfalls alkylsubstituierten C6-24-Arylrest mit der Wertigkeit k, Z für SO3⁻- oder COO⁻,
Y für ein Proton, ein Metallion, insbesondere ein Alkali- oder ein Erdalkalimetallion,
oder ein Ammoniumion, p für einen Wert von 1 bis etwa 30 und X für einen Rest der
allgemeinen Formel IV
steht.
Vorzugsweise steht p für den Wert 1. Solche Verbindungen werden im folgenden
Alkylbetaine genannt.
Die Alkylbetaine sind beispielsweise herstellbar, indem ein tertiäres Amin mit
Halogenessigsäure oder C-Halogensulfonsäure umgesetzt wird. Als tertiäre Amine
sind insbesondere Amine mit 1 bis etwa 24 C-Atomen geeignet, die in Abhängigkeit
von der Zahl der C-Atome cyclisch, linear oder verzweigt, gesättigt oder ungesättigt
sein können.
Geeignet sind beispielsweise Trimethylamin, Ethyldimethylamin, Propyldime
thyl-1-amin und das 2-Isomere, Butyldimethyl-1- und -2-amin, die isomeren Pentyl- und
Hexyldimethylamine sowie weitere gemischte tertiäre Amine wie Propylethyl
methylamin, Diethylmethylamin und dergleichen.
Ebenfalls geeignet sind tertiäre Fettamine. Fettamine lassen sich beispielsweise
durch Amidierung der oben genannten Fettsäuren mit Ammoniak, anschließender
Umwandlung zum Nitril und Reduzierung zum Amin erzeugen. Die entsprechenden
Techniken sind dem Fachmann bekannt. Durch Alkylierung der Fettamine mit
bekannten Alkylierungsmitteln, beispielsweise Methyliodid, Ethyliodid, Propyliodid,
Butyliodid, Dimethylsulfat oder Diethylsulfat, lassen sich entsprechende tertiäre
Alkylamine herstellen. Die im Rahmen der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
einsetzbaren Alkylbetaine lassen sich dann durch Alkylierung der tertiären Amine
mittels Chlor- oder Bromessigsäure erhalten.
Vorzugsweise weisen die Alkylbetaine 1 bis etwa 16 C-Atome auf. Besonders
geeignet ist beispielsweise Trimethylbetain.
Setzt man anstelle der Halogenessigsäure andere Halogencarbonsäuren ein,
beispielsweise 3-Halogenpropionsäure, 4-Halogenbutansäure, 5-Halogenpentan
säure oder die entsprechenden höheren Homologen, so erhält man Verbindungen
der allgemeinen Formel I, bei denen p für einen Wert größer als 1 steht,
beispielsweise 2, 3 oder 4.
Entsprechendes gilt beim Einsatz von C-Halogensulfonsäuren.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung steht k in der oben genannten
allgemeinen Formel I für den Wert 1.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können als Hilfsstoff kationische
Gruppen tragende Polymere oder kationische und anionische Gruppen tragende
Polymere (zwitterionische Polymere) oder Polymere, die nur anionische Gruppen
tragen und zumindest zu 2 bis 90 mol.-% aus Monomeren aufgebaut sind, die
mindestens eine anionische Gruppe enthalten, eingesetzt werden, wobei die
Polymeren ein Molekulargewicht Mn < 300 aufweisen.
Unter einer "kationischen Gruppe" sind protonierbare oder positiv geladene
funktionelle Gruppen wie z. B. die Amino- oder quartäre Ammoniumfunktion zu
verstehen. Unter einer "anionischen Gruppe" ist eine deprotonierbare funktionelle
Gruppe bzw. deren Salz zu verstehen, beispielsweise die Carbonsäure-,
Sulfonsäure- und Phosphonsäurefunktion.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können als Hilfsstoff kationische
Gruppen tragende Polymere mit einem Molekulargewicht mit Mn < 300 eingesetzt
werden, die zumindest zu 2 bis 90 mol.-%, vorzugsweise zu 5 bis 80 mol.-%, ins
besondere zu 10 bis 60 mol.-% aus Monomeren aufgebaut sind, die mindestens eine
kationische Gruppe enthalten.
Als Hilfsstoff können auch anionische Gruppen tragende Polymere mit einem
Molekulargewicht mit Mn < 300 eingesetzt werden, die zumindest zu 2 bis 90 mol.-%,
vorzugsweise 5-80 mol.-%, insbesondere 10-60 mol.-% aus Monomeren aufgebaut
sind, die mindestens eine anionische Gruppe enthalten.
In einer weiteren bevorzugten Form der Erfindung können zwitterionische Polymere
mit einem Molekulargewicht mit Mn < 300 als Hilfsstoff eingesetzt werden, die zu 2
bis 90 mol.-% aus anionischen und zu 2 bis 90 mol.-% aus kationischen, vorzugsweise
zu 5 bis 80 mol.-% aus anionischen und 5 bis 80 mol.-% aus kationischen,
insbesondere zu 10 bis 60 mol.-% aus anionischen und 10 bis 60 mol.-% aus
kationischen Gruppen tragenden Monomeren aufgebaut sind, also sowohl
kationische als auch anionische Gruppen enthalten.
Die erfindungsgemäß als Hilfsstoff einsetzbaren Polymeren können durch radika
lische, kationische, anionische oder übergangsmetallkatalysierte Polymerisation,
Polykondensation oder Polyaddition gewonnen werden, beispielsweise kann es sich
um entsprechend funktionalisierte Polyester, Polyamide, Polyurethane, Proteine,
Alkydharze oder Polyacrylate handeln. Die Polymeren können als Homo-, Co- oder
Terpolymere aufgebaut sein.
Die kationischen oder anionischen Gruppen können auch in einer polymeranalogen
Reaktion, z. B. durch Verseifung von Estergruppen oder Quaternisierung von terti
ären Aminogruppen nachträglich eingeführt werden.
Geeignete Monomere zur Einführung einer kationischen Gruppe, die durch
radikalische, kationische, anionische oder übergangsmetallkatalysierte Polyme
risation polymerisierbar sind, sind beispielsweise Dimethylaminoethylmethacrylat,
Dimethylaminopropylmethacrylamid, Dimethylaminoethylacrylat, Diethylaminoethyl
methacrylat, Diallyldimethylammoniumchlorid (DADMAC), Diallyldiethyl
ammoniumchlorid, Methacrylamidoprnpyltrimethylammoniumchlorid (MAPTAC) oder
tert.-Butylaminoethylmethacrylat bzw. deren Quaternisierungsprodukte mit
Reagenzien wie Methylchlorid, Ethylchlorid und Dimethylsulfat.
Beispiele für entsprechende, zur Einführung einer anionischen Gruppe geeignete
Monomere sind Acrlysäure, Methacrylsäure, Crotonsäure, 2-Acrylamido-2-methyl
sulfonsäure (AMPS), Vinylphosphonsäure, Vinylsulfonsäure, Styrolsulfonsäure,
2-Sulfoethylmethacrylat oder Allylsulfonsäure bzw. deren Salze.
Geeignete neutrale Monomere sind beispielsweise: Derivate der Acrylsäure,
Methacrylsäure und Cyanacrylsäure, z. B. Methylacrylat, Ethylacrylat, iso-Butylacry
lat, 2-Ethylhexylacrylat, Hexandioldiacrylat, Tetraethylenglykoldiacrylat, Trirnethylol
propantriacrylat, Acrylamid, N-Methylolacrylamid, Methylenbisacrylamid, tert.-Oc
tylacrylamid oder N-Isobutoxymethylacrylamid, Vinylester wie Vinylacetat,
Vinylpropionat, Vinylversatat oder Vinylstearat, Maleinsäureester wie Dibutylmaleinat
oder Diethylmaleinat, Vinylether, Vinylchlorid, α-Olefine, Butadien, Styrol und
Vinylpyrrolidon.
Beispiele für zur Einführung einer kationischen Gruppe geeignete Monomere, die
durch Polyaddition polymerisierbar sind, sind: 2-(N,N-Dimethylamino)-ethylamin,
N-Methyldiethanolamin, N-Methyldiiso-propanolamin, N-Ethyldiethanolamin,
N-Ethyldiisopropanolamin, N,N'-bis-(2-hydroxyethyl)-perhydropyrazin, N,N',N''-Trime
thyldiethylentriamin, N,N-Diethyl-aminoethanol, Dimethylolpropionsäuredimethyl
aminopropylamid, Dimethylol-propionsäuretrimethylammoniumpropylamid, Ricinol
säuredimethylaminopropylamid oder 9,10-Dihydroxystearinsäure-dimethylami
nopropylamid bzw. deren quaternisierte Derivate.
Beispiele für entsprechende, zur Einführung einer anionischen Gruppe geeignete
Monomere sind: Dimethylolpropionsäure oder 9,10-Dihydroxystearinsäure.
Beispiele für neutrale Monomere sind: Alkohole wie Methanol, Ethanol, Propanol,
Butanol, Pentanol, Decanol, Octadecanol, 2-Ethylhexanol, 2-Octanol, Ethylenglykol,
Propylenglykol, Trimethylenglykol, Tetramethylenglykol, Butylenglykol-2,3,
Hexamethylendiol, Octamethylendiol, Neopentylglykol, 1,4-Bishydroxymethyl
cyclohexan, Guerbetalkohol, 2-Methyl-1,3-Propandiol, Hexantriol-(1,2,6), Glycerin,
Trimethylolpropan, Trimethylolethan, Pentaerythrit, Sorbit, Formit, Methylglycosid,
Butylenglykol, die reduzierten Dimer- und Trimerfettsäuren oder die höheren Poly
ethylen-, Polypropylen- und Polybutylenglykole, Polyisocyanate wie 2,4- und
2,6-Toluylendiisocyanat, sowie beliebige Gemische dieser Isomeren (TDI), Diphenyl
methandiisocyanate (MDI) Polyphenylpolymethylenpolyisocyanate wie sie durch
Anilin-Formaldehyd-Kondensation und anschließende Phosgenierung hergestellt
werden oder Carbodiimidgruppen, Urethangruppen, Allophanatgruppen, Isocyan
uratgruppen, Harnstoffgruppen oder Biuretgruppen aufweisende Polyisocyanate
("modifizierte Polyisocyanate"), insbesondere modifizierte Polyisocyanate, die sich
aus 2,4- und/oder 2,6-Toluylendiisocyanat bzw. 4,4'- und/oder 2,4-Diphenylme
thandiisocyanat ableiten, und Polyepoxide wie Bisphenol-A-diepoxyd.
Beispiele zur Einführung kationischer Gruppen geeigneter Monomere, die durch
Polykondensation polymerisierbar sind, sind: Ornithin, Citrullin, Arginin, Lysin,
Histidin, Tryptophan oder mono- und polyfunktionelle Amine wie z. B. Hexa
methylendiamin, Ethylendiamin und Triethanolamin.
Als Beispiele für anionische Monomere seien genannt: Asparaginsäure, Glutamin
säure, gesättigte, ungesättigte und verzweigte Fettsäuren, Adipinsäure, Dimethylol
propionsäure, Dimerfettsäure, Phthalsäuren, Maleinsäure, Bernsteinsäure, Tri
mellithsäure und Abietinsäure. In einer bevorzugten Ausführungsform enthält der
Hilfsstoff Polyasparaginsäure.
Beispiele für geeignete neutrale Monomere sind: Glycin, Alanin, Asparagin,
Phenylalanin, Tyrosin, Prolin, Serin, Threonin, Cystein, Methionin, mono- und
polyfunktionelle Alkohole, wie sie im Rahmen der Polyaddition beschrieben werden
und 11-Aminoundecansäure.
Die aufgeführten Polymere können einer polymeranalogen Reaktion, und Nachver
netzungsreaktionen unterzogen werden.
Besonders geeignet als Hilfsstoff in einer erfindungsgemäßen Zusammensetzung ist
ein Polymeres, erhältlich durch Polymerisation von Acrylsäure oder Methacrylsäure
oder deren Gemisch mit mindestens einer ein quaternäres oder quaternisierbares
N-Atom tragenden Verbindung.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann das Polymere ein
Terpolymeres sein, das neben Carbonsäuregruppen und quaternären Aminogruppen
noch Estergruppen trägt. Solche Polymeren lassen sich beispielsweise durch
Copolymerisation geeigneter oben genannter Komponenten mit Estern von Carbon
säuren mit mindestens einer radikalisch polymerisierbaren olefinisch ungesättigte
Doppelbindung (neutrale Monomere) erhalten. Besonders geeignet und im Rahmen
der vorliegenden Erfindung bevorzugt ist ein Terpolymeres auf Basis von Estern der
Acryl- oder Methacrylsäure mit linearen, monofunktionellen Alkoholen mit 1 bis 10
C-Atomen, insbesondere die Ester der Acryl- oder Methacrylsäure mit Methanol,
Ethanol, 1-Propanol, 1-Butanol oder 1-Pentanol.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Polymere ein
Terpolymeres, erhältlich durch Copolymerisation von Ethylacrylat, Methacryl
amidopropyltrimethylammoniumchlorid (MAPTAC) und Acrylsäure.
Das Polymere weist vorzugsweise ein Molekulargewicht (Mn) von etwa 300 bis etwa
100 000, insbesondere von etwa 500 bis etwa 50 000 auf, beispielsweise etwa 1000
bis etwa 10 000 oder mehr, beispielsweise etwa 20 000 bis etwa 30 000.
Die im Rahmen dieses Textes genannten und als Hilfsstoff geeigneten Verbindungen
können grundsätzlich einzeln oder als Gemisch aus zwei oder mehr der genannten
Verbindungen als Hilfsstoff eingesetzt werden.
Der Anteil des Hilfsstoffs an der erfindungsgemäßen Zusammensetzung beträgt
vorzugsweise etwa 0,1 bis etwa 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der
Zusammensetzung. Vorteilhafterweise beträgt der Anteil des Hilfsstoffs etwa 0,1 bis
etwa 10 Gew.-%, insbesondere etwa 0,1 bis etwa 6 oder etwa 3 Gew.-%. Gute
Ergebnisse lassen sich beispielsweise in einem Bereich von etwa 0,15 bis etwa 2
Gew.-% erzielen, beispielsweise bei etwa 0,2, 0,3, 0,5, 0,7, 0,9 oder 1 Gew.-% oder
etwas darüber, beispielsweise etwa 1,3, 1,5, oder 1,7 Gew.-%.
Wie weiter unten ausgeführt wird, kann der zum Erzielen einer bestimmten Wirkung
im Hinblick auf die gewünschten Eigenschaften der Zusammensetzung erforderliche
Anteil an Hilfsstoff bei der Anwesenheit bestimmter Zusatzstoffe höher liegen als
dies bei einer Zusammensetzung ohne den entsprechenden Zusatzstoff der Fall
wäre.
Neben dem aus einer oder mehreren der o.g. Komponenten bestehenden Hilfsstoff
können die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen noch einen oder mehrere
Zusatzstoffe aufweisen. Die Zusatzstoffe dienen dem Einstellen bestimmter
gewünschter Eigenschaften, die sich durch die Hilfsstoffe nicht oder nicht im
gewünschten Maße erreichen lassen.
Die erfindungsgemäße Zusammensetzung enthält die Zusatzstoffe vorzugsweise in
einer Menge von etwa 0 bis etwa 79,95 Gew.-%, insbesondere etwa 5 bis etwa 60
Gew.-%, beispielsweise etwa 10 bis etwa 40 Gew.-%.
Als Zusatzstoffe gelten im Rahmen der vorliegenden Erfindung beispielsweise
Rheologiehilfsmittel, Lösemittel, Entschäumer, Beschleuniger, Füllstoffe, Trocken
stoffe, Farbstoffe, Konservierungsmittel, Rostschutzmittel, Hydrophobierungsmittel
oder Pigmente.
Als Rheologiehilfsmittel können die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
Verbindungen enthalten, die das rheologische Verhalten der Zusammensetzung,
wenn sie mit Wasser vermischt wird oder ist, beeinflussen, Beispiele für solche
Rheologiehilfsmittel sind Thixotropiermittel oder Verflüssiger.
Gegebenenfalls können die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen zur Unter
stützung der vollständigen Auflösung des Hilfsstoffs ein Lösemittel enthalten. Hierzu
sind beispielsweise ein- oder zweiwertige Alkohole oder Etheralkohole mit bis zu
etwa 8 C-Atomen geeignet. Bevorzugt sind zweiwertige Alkohole, beispielsweise
Ethylenglykol, Propylenglykol, Butylenglykol, Pentandiol, Hexandiol, Cyclohexandiol
oder endgruppenverschlossene Etheralkohole wie Diethylenglykolmonomethylether
oder Rizinusölethoxylate.
Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen enthalten die Lösemittel in Mengen
von etwa 0 bis etwa 5 Gew.-%, insbesondere bis etwa 3 Gew.-%.
Da die erfindungsgemäß einzusetzenden Hilfsstoffe gegebenenfalls beim Einrühren
der Zusammensetzung in Wasser zu Schaumbildung führen können, kann es in
einigen Fällen notwendig sein, der Zusammensetzung zur Regulierung der
Schaumbildung einen Entschäumer zuzusetzen. Als Entschäumer sind grundsätzlich
alle üblichen Entschäumer, beispielsweise auf Silikonbasis oder auf Basis von
Fettalkoholen, geeignet. Bevorzugt ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung der
Einsatz von Agitan P 803 (Hersteller: Fa. Münzing Chemie) oder Silipur R 2971
(Hersteller: Fa. Aqualon).
Aufgrund der in der Regel geringen Einsatzmenge des Hilfsstoffs in der erfin
dungsgemäßen Zusammensetzung wird, in der Regel kein Entschäumer oder nur
eine geringe Menge benötigt.
Die erfindungsgemäße Zusammensetzung enthält die Entschäumer daher in einer
Menge von 0 Gew.-% bis zu etwa 5 Gew.-%, bevorzugt in einer Menge von bis zu
etwa 2 Gew.-% oder darunter, beispielsweise etwa 0,5 oder 1 Gew.-%.
Die erfindungsgemäße Zusammensetzung kann weiterhin Beschleuniger als Zusatz
stoffe enthalten.
Wenn für die erfindungsgemäße Zusammensetzung eine kurze Abbindezeit gefor
dert wird, kann es vorteilhaft sein, wenn die Zusammensetzung bis zu etwa 10 Gew.-%
Beschleuniger enthält. Als Beschleuniger eignen sich insbesondere viele
anorganische Säuren und ihre Salze, insbesondere Schwefelsäure und ihre Salze.
Eine besondere Stellung als Beschleuniger nimmt das Calciumsulfatdihydrat ein,
welches in feiner Verteilung stark beschleunigend wirkt. Es wird angenommen, daß
die beschleunigende Wirkung dieser Substanzen auf einer Erhöhung der Löslichkeit
oder der Lösungsgeschwindigkeit des gebrannten Gipses oder auf einer Erhöhung
der Keimbindungsgeschwindigkeit beruht.
Beschleuniger haben an der erfindungsgemäßen Zusammensetzung einen Anteil
von etwa 0 bis etwa 10 Gew.-%, insbesondere etwa 0,5 bis etwa 7 Gew.-%.
Weitere Zusatzstoffe, die Bestandteile der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
sein können, sind beispielsweise übliche Füll- und Zuschlagstoffe, die je nach Ver
wendungszweck variieren. Dies sind zunächst mineralische und/oder anorganische
Füllstoffe wie Sand, beispielsweise Gruben-, Fluß- oder Quarzsand, Glimmer,
Vermiculite, Perlite, geblähter Ton, geschäumtes Glas, Diatomeenerde, Kies,
Zement, Schlacke, Glas, Kieselgele, Sulfate, Oxide (z. B. Magnesiumoxid, Calci
umoxid), Carbonate, z. B. Kalkstein, Kreide, Marmor, Dolomit, mineralische
Recyclingstoffe, z. B. Ziegelsplitt, gemahlener Bauschutt, Glas- und Mineralfasern,
Kunststoff-Fasern, Mikrohohlkugeln, organische Leichtfüllstoffe (z. B. Polystyrol
schaum), Granulate (feingemahlen) aus Recyclinganlagen, Papierpulver, Holzspäne
und -mehle, Kork, Korkmehl, Gummi und Gummiabfälle, Cellulosefasern und der
gleichen.
Der Anteil der Füll- und Zuschlagstoffe an der erfindungsgemäßen Zusam
mensetzung kann beispielsweise etwa 10 bis etwa 65 Gew.-% betragen.
Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Füll- und Zuschlagstoffen muß gegebenen
falls beachtet werden, daß zur Erzielung bestimmter gewünschter Eigenschaften ein
Mehrbedarf an Hilfsstoff beim vorliegen bestimmter Füll- und Zuschlagstoffe in der
erfindungsgemäßen Zusammensetzung entstehen kann. Dieser Mehrbedarf bezieht
sich auf einen Vergleich zwischen einer Kombination aus anorganischer, hydraulisch
abbindender Verbindung und Hilfsstoff alleine, mit einer Kombination aus anorga
nischer, hydraulisch abbindender Verbindung und Hilfsstoff sowie dem entsprechen
den Zusatzstoff. Ein solcher Mehrbedarf kann insbesondere beim Einsatz ionischer
und in Wasser wenigstens teilweise dissoziierender Verbindungen als Zusatzstoff
entstehen.
Als weitere Zusatzstoffe können beispielsweise Trockenstoffe zugesetzt werden, wie
sie üblicherweise in Anstrichstoffen, Firnissen und Druckfarben benutzt werden.
Nach DIN 55901 (März 1988) versteht man hierunter in organischen Lösungs- und
Bindemitteln lösliche Metallsalze organischer Säuren, die oxidativ trocknenden
Erzeugnissen zugesetzt werden, um den Trocknungsprozeß zu beschleunigen.
Diese Trockenstoffe gehören chemisch zu den Metallseifen und können sowohl in
fester als auch in gelöster Form als sogenannte Sikkative vorliegen. Sie können aber
auch in wasseremulgierbarer Form in Kombination mit Emulgatoren appliziert
werden. Als Säurekomponente können beispielsweise aliphatische Carbonsäuren
wie Octansäure oder Fettsäuren, Naphthensäuren und auch Harzsäuren eingesetzt
werden. Als primäre Trockenstoffe, welche die Oxidation der Fettstoffe direkt
beschleunigen, werden entsprechende Salze von Kobalt, Mangan oder Blei,
vorzugsweise aber Kobalt oder Mangan eingesetzt. Als sekundäre Trockenstoffe, die
allein keine katalytische Wirkung besitzen, jedoch in Kombination mit den
vorgenannten Trockenstoffen synergistisch wirken, können Salze von Zink, Eisen,
Calcium, Cer, Blei und Barium eingesetzt werden. Als koordinative Trockenstoffe
können schließlich Salze von Zirkonium und Aluminium eingesetzt werden. Beispiele
für handelsübliche Trockenstoffe sind die Handelsprodukte Additol VXM 6206 und
4940, Solingen, Cobalt 10, Leinölfirnis, Nuodex Cerium 6 und Zink 8, Alusec 591 und
Nourydrier 973. Auf die vorgenannten Salze kann jedoch verzichtet werden, wenn
die erfindungsgemäßen, wenigstens eine Carboxylgruppe enthaltenden Fettstoffe
eingesetzt werden. Dann können anorganische Salze, beispielsweise Hydroxide, der
vorgenannten Metalle eingesetzt werden, so daß sich die Trockenstoffe in situ bilden.
Üblicherweise werden die Trockenstoffe in Mengen von 0,01 Gew.-% bis 1 Gew.-%,
bezogen auf den Hilfsstoff, eingesetzt.
Weitere Bestandteile der erfindungsgemäßen Zusammensetzung können benetzend
wirkende Substanzen sein, die den Wasserbedarf herabsetzen und üblicherweise
Verflüssiger genannt werden. Beispiele sind Alkylarylsulfonate, ligninsulfonsaure
Salze oder Melaminharze. Eine Übersicht hierüber gibt beispielsweise der Artikel in
"Zement, Kalk, Gips", Band 21, Seite 415 bis 419 (1968). Diese Verflüssiger werden
üblicherweise in Mengen von O bis 10% der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
hinzugefügt.
Auch eine Erhöhung des Wasserbedarfs der Zusammensetzung ist möglich durch
Zusatz von flockend wirkenden Stoffen, beispielsweise Polyethylenoxiden, wie sie
beispielsweise im GB-A-1049184 beschrieben sind. Diese Hilfsstoffe können in
Mengen von 0 bis 10 Gew.-%, bezogen auf die Zusammensetzung, zugegeben
werden.
Die Stabilisierung eines Breis aus Wasser und der erfindungsgemäßen Zusammen
setzung, beispielsweise um eine Sedimentation oder Entmischung zu vermeiden,
gelingt in der Regel durch Zusatz von verdickend wirkenden Chemikalien, beispiels
weise Cellulose- und Stärkeethern oder Alginaten. Ebenfalls möglich ist der Einsatz
quellfähiger Fasern. Diese Verdicker werden der erfindungsgemäßen Zusammenset
zung in Mengen von 0 bis 5 Gew.-%, bezogen auf die Zusammensetzung, zugesetzt.
Weitere Zusatzstoffe in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung können
bekannte Verzögerer sein, die den Abbindevorgang verlangsamen. Zu ihnen
gehören vor allem organische Säuren und ihre Salze sowie organische Kolloide, die
z. B. auch als Abbauprodukte bei der Hydrolyse von hochmolekularen Naturstoffen,
beispielsweise Eiweißstoffen, entstehen, aber auch Salze der Phosphorsäure oder
der Borsäure. Auch Dextrine sowie Eibischwurzel kommen in Frage. Der Mecha
nismus der Verzögerung ist verschieden. Höhermolekulare Kolloide verlängern die
Induktionsperiode, da sie Keimgifte sind; andere Verzögerer verlangsamen die
Lösungsgeschwindigkeit des Halbhydrats und das Wachstum der Dihydrat-Kristalle.
Eine Verzögerung von Anhydrid II ist meist nicht von praktischem Interesse, da
dieser bereits langsam genug in Dihydrat übergeht und immer beschleunigt werden
muß. Der Anteil dieser Komponente in den erfindungsgemäßen
Zusammensetzungen kann 0 bis 5 Gew.-%, bezogen auf die Zusammensetzung,
ausmachen.
Die erfindungsgemäße Zusammensetzung kann weiterhin beispielsweise Hydropho
bierungsmittel enthalten, insbesondere Hydrophobierungsmittel auf fettchemischer
Basis. Hierzu wird ausdrücklich auf die in der WO 97/08112 offenbarten Komponen
ten verwiesen, die als Hydrophobierungsmittel auch im Rahmen der vorliegenden
Erfindung einsetzbar sind.
Die erfindungsgemäße Zusammensetzung enthält die Hydrophobierungsmittel in
einer Menge von etwa 0 bis etwa 5 Gew.-%, insbesondere bis etwa 3 Gew.-%, bei
spielsweise etwa 0,1, 0,5, 1, 1,5 oder 2 Gew.-%.
Ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung
von hydraulisch abbindenden Zusammensetzungen, bei dem eine hydraulisch ab
bindende, anorganische Verbindung und ein erfindungsgemäßer Hilfsstoff und gege
benenfalls weitere Zusatzstoffe vermischt werden. Besonders bevorzugt ist es, wenn
als hydraulisch abbindende, anorganische Verbindung Gips eingesetzt wird.
Der Hilfsstoff läßt sich mit der hydraulisch abbindenden, anorganischen Verbindung
und gegebenenfalls weiteren Zusatzstoffen auf verschiedene Weise vermischen.
Hier kommt zunächst die sogenannte einkomponentige Variante in Betracht, bei der
die fertige Zusammensetzung die hydraulisch abbindende, anorganische
Verbindung, den Hilfsstoff sowie gegebenenfalls die weiteren Zusatzstoffe enthält.
Der Anwender muß nur noch Wasser hinzufügen, so daß diese Variante besonders
bevorzugt ist. Die Hilfsstoffe können entweder rein physikalisch mit der pulverisierten
hydraulisch abbindenden anorganischen Verbindung und gegebenenfalls den
weiteren Zusatzstoffen vermengt werden.
Alternativ bietet sich natürlich auch eine zweikomponentige Variante vor Ort an, bei
der die hydraulisch abbindende, anorganische Verbindung mit Wasser, und vor der
Wasserzugabe, nachher oder gleichzeitig mit dem Hilfsstoff und gegebenenfalls den
weiteren Zusatzstoffen vermischt wird.
Die Menge des eingesetzten Wassers bei der Zubereitung der hydraulisch abbinden
den Zusammensetzungen hängt, wie dem Fachmann bekannt, von der Art des
eingesetzten Ausgangsmaterials ab. Zur Erzielung eines fließfähigen Breis von
gleicher Konsistenz benötigt beispielsweise ein Drehofen-β-Gips mehr als ein Ko
chergips, dieser mehr als ein Mehrphasengips und dieser wiederum mehr als ein
Autoklavengips. Die Wassermenge hat darüber hinaus auch einen wesentlichen Ein
fluß sowohl auf das Raumgewicht wie auch auf die Festigkeit des entstehenden
Gipsprodukts. α-Gipse, die mit ganz geringen Mengen Wasser formbar sind,
ergeben hier ohne spezielle Maßnahmen Gipsprodukte von hohem Raumgewicht
und hoher Festigkeit. β-Gipse und Mehrphasengipse benötigen für eine fließfähige
Konsistenz mehr Wasser als α-Gipse. Sie ergeben deshalb Gipsprodukte mittlerer
Festigkeit und höherer Elastizität bei geringeren Raumgewichten, wie sie in der
Bauindustrie häufig verwendet werden. Zur Herstellung von Leicht- oder Porengips
können neben den bereits genannten Möglichkeiten zum Einbringen von groben
Poren z. B. Wasserstoffperoxid (O2-Entwicklung) oder verdünnte Säuren und Carbo
nate (CO2-Entwicklung) zugegeben werden.
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft schließlich auch noch die
Verwendung einer Verbindung der allgemeinen Formel I oder eines Polymeren mit
einem Molekulargewicht (Mn) von mindestens 300, das mindestens eine kationische
Gruppe oder mindestens eine anionische Gruppe oder beides aufweist, oder eines
Gemischs aus zwei oder mehr davon, als Hilfsstoff in hydraulisch abbindenden Zu
sammensetzungen, insbesondere in hydraulisch abbindenden Zusammensetzun
gen, die als hydraulisch abbindende, anorganische Verbindung Gips enthalten.
Der vorliegenden Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrunde, die erfindungs
gemäßen Zusammensetzungen für die Herstellung von Formkörpern, insbesondere
von Gipsprodukten, einzusetzen.
Unter Formkörpern werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung beispielsweise
die sogenannten vorgefertigten Gipsbauteile verstanden, die in Form von Gips
kartonplatten, Gipswandbauplatten, Gipsdeckenplatten und Trockenestrichplatten in
der Bauindustrie vielfache Verwendung finden. Eine Übersicht gibt hierüber Ull
manns Enzyklopädie der technischen Chemie, Band 12, Seite 307 (1976). Weiterhin
können die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in Form von Spachtelmassen
und Putzmassen, beispielsweise Putzgips, eingesetzt werden und hierbei beispiels
weise bei der Weiterverarbeitung zu Maschinenputzgipsen und Fertigputzgipsen.
Schließlich können die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen auch für Fußbo
denestriche, Strebstreckendämme im Bergbau und, wenn diese beispielsweise auf
α-Gips basieren, als Hartformenmaterial in der Dachziegelindustrie, in Metall
gießereien und in der Dentaltechnik eingesetzt werden. Eine Übersicht hierüber gibt
Ullmanns Enzyklopädie der technischen Chemie, Band 12, Seite 308 f. (1976).
Ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher die Verwendung einer
erfindungsgemäßen Zusammensetzung oder einer erfindungsgemäß hergestellten
Zusammensetzung zur Herstellung von Formkörpern, Bau-, Putz- oder Spachtelmas
sen.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung sind Formkörper, hergestellt unter Verwen
dung einer erfindungsgemäßen Zusammensetzung oder einer erfindungsgemäß
hergestellten Zusammensetzung.
Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend durch Ausführungsbeispiele näher
erläutert.
Alle folgenden Prozentangaben sind in Gew.-%, bezogen auf die gesamte
Zusammensetzung (ohne Wasser), soweit nichts anderes angegeben ist.
Die Messungen von Abbindegeschwindigkeit, Wasseraufnahmevermögen und
Druckfestigkeit wurden wie folgt durchgeführt:
50 ml Wasser wurden jeweils mit dem in den folgenden Tabellen angegebenen Hilfsstoff und gegebenenfalls weiteren angegebenen Zusatzstoffen versetzt. Dann wurde unter kräftigem Rühren 150 g Gips (CaSO4 × 0,5 H2O) der Marke Raddichem 27 (Hersteller Rethmann Lippewerk Recycling GmbH, Dichte 2,75 g/cm3, Schüttdichte 1100 g/l) zugegeben. Nachdem die Mischung homogen war, wurde in einer Aluminiumschale von 95 mm ∅ ein Prüfkörper gegossen und die Abbindege schwindigkeit gemessen.
50 ml Wasser wurden jeweils mit dem in den folgenden Tabellen angegebenen Hilfsstoff und gegebenenfalls weiteren angegebenen Zusatzstoffen versetzt. Dann wurde unter kräftigem Rühren 150 g Gips (CaSO4 × 0,5 H2O) der Marke Raddichem 27 (Hersteller Rethmann Lippewerk Recycling GmbH, Dichte 2,75 g/cm3, Schüttdichte 1100 g/l) zugegeben. Nachdem die Mischung homogen war, wurde in einer Aluminiumschale von 95 mm ∅ ein Prüfkörper gegossen und die Abbindege schwindigkeit gemessen.
Nach 4 Tagen Lagerung an Raumluft und 4 Tagen Trocknen bei 40°C im
Umlufttrockenschrank wurde die Wasseraufnahme bestimmt. Hierzu wurde ein
KARSTEN-Röhrchen auf den Prüfkörper geklebt und bis zur Null-Marke mit
VE-Wasser (vollentsalzt) gefüllt. Nach 24 h wurde die Abnahme des Wasserstandes
abgelesen.
Zur Messung der Druckfestigkeit wurde ein Prüfkörper aus einer Gipsmischung mit
der jeweils angegebenen Menge an Hilfsstoff für die in Tabelle 1 angegebene Zeit in
Wasser gelegt und anschließend bei 40°C getrocknet. Die Druckfestigkeit wurde
nach DIN 1168 in N/mm2 gemessen.
Abkürzungen:üN = über Nacht
APB = Amidopropylbetain.
Abkürzungen:üN = über Nacht
APB = Amidopropylbetain.
Claims (17)
1. Hydraulisch abbindende Zusammensetzung, enthaltend von 20 bis 99,9
Gew.-% einer hydraulisch abbindenden, anorganischen Substanz, 0 bis 79,95
Gew.-% Zusatzstoffe und 0,05 bis 30 Gew.-% eines Hilfsstoffs, wobei als Hilfsstoff
- a) mindestens eine Verbindung der allgemeinen Formel
A(-X[-CH2]p-ZY)k (I),
wobei A für einen gegebenenfalls mit 1 bis 4 OH-Gruppen substituier ten linearen oder verzweigten C1-24-Alkyl- oder C2-24-Alkenylrest oder für einen gegebenenfalls alkylsubstituierten C6-24-Arylrest mit der Wer tigkeit k, Z für SO3⁻ oder COO⁻, Y für ein Proton, ein Metallion oder ein Ammoniumion, p für einen Wert von 1 bis 30 und X jeweils für unabhängig voneinander gleiche oder unterschiedliche Reste
steht, wobei E für
O-(CH2-CH2-O-)nCH2-CH2-O (V)
steht, n für eine Zahl von 0 bis 30, m für eine Zahl von 2 bis 8, k für eine Zahl von 1 bis 4, q für eine Zahl von 1 bis 10, L für O, S oder NR3, R1 und R2 jeweils unabhängig voneinander für gleiche oder ver schiedene, lineare oder verzweigte C1-12-Alkylreste und R3 für H oder einen linearen oder verzweigten C1-12-Alkylrest stehen oder - b) ein Polymeres mit einem Molekulargewicht (Mn) von mindestens 300, das mindestens eine kationische Gruppe oder mindestens eine kationische Gruppe und eine anionische Gruppe aufweist, oder das nur anionische Gruppen trägt und zumindest zu 2 bis 90 mol.-% aus Monomeren aufgebaut ist, die mindestens eine anionische Gruppe enthalten, oder ein Gemisch aus zwei oder mehr davon, oder ein Gemisch aus a) und b), enthalten ist.
2. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß n für eine
Zahl von 5 bis 20 steht.
3. Zusammensetzung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß m
für eine Zahl von 2 bis 6 steht.
4. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß R1 und R2 jeweils unabhängig voneinander für CH3 oder CH3-CH2
stehen.
5. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß k für 1 steht.
6. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß L für NH steht.
7. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß q für 2, 3 oder 4 steht.
8. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Polymere ein durch Polymerisation von Acrylsäure oder
Methacrylsäure oder deren Gemisch mit mindestens einer ein quaternäres oder
quaternisierbares N-Atom tragenden Verbindung erhältliches Copolymeres ist.
9. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Polymere ein Terpolymeres, erhältlich durch Copoly
merisation von Butylacrylat, Acrylsäuredimethylaminopropylamid und Acrylsäure
ist.
10. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß als Zusatzstoff mindestens eine Verbindung ausgewählt aus der
Gruppe bestehend aus Rheologiehilfsmittel, Lösemittel, Entschäumer,
Beschleuniger, Füllstoff, Trockenstoff, Farbstoff, Konservierungsmittel,
Rostschutzmittel, Hydrophobierungsmittel oder Pigment, oder ein Gemisch aus
zwei oder mehr davon, enthalten ist.
11. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeich
net, daß als hydraulisch abbindende, anorganische Substanz Gips enthalten ist.
12. Verfahren zur Herstellung von hydraulisch abbindenden Zusammensetzungen,
dadurch gekennzeichnet, daß eine hydraulisch abbindende, anorganische Ver
bindung und ein Hilfsstoff gemäß Anspruch 1 und gegebenenfalls weitere
Zusatzstoffe vermischt werden.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß als hydraulisch
abbindende, anorganische Zusammensetzung Gips eingesetzt wird.
14. Verwendung einer Verbindung der allgemeinen Formel I gemäß Anspruch 1
oder eines Polymeren mit einem Molekulargewicht (Mn) von mindestens 300,
das mindestens eine kationische Gruppe oder mindestens eine anionische und
eine kationische Gruppe aufweist, oder eines Gemischs aus zwei oder mehr
davon, als Hilfsstoff in hydraulisch abbindenden Zusammensetzungen.
15. Verwendung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die hydraulisch
abbindende Zusammensetzung Gips enthält.
16. Verwendung einer Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11
oder einer gemäß einem der Ansprüche 12 oder 13 hergestellten
Zusammensetzung zur Herstellung von Formkörpern, Bau-, Putz- oder
Spachtelmassen.
17. Formkörper, hergestellt unter Verwendung einer Zusammensetzung gemäß
einem der Ansprüche 1 bis 11 oder einer gemäß einem der Ansprüche 12 oder
13 hergestellten Zusammensetzung.
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