DE19909469C1 - Vorrichtung und Verfahren zur Messung der Strömungsgeschwindigkeit eines Fluids - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zur Messung der Strömungsgeschwindigkeit eines FluidsInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung zur Messung der Strömungsgeschwindigkeit eines Fluids, mit mindestens einem Thermoelement (10), dessen Verbindungsstelle in dem Fluid angeordnet ist, einer das Thermoelement auf eine gegenüber der Fluidtemperatur erhöhte Arbeitstemperatur aufheizenden Wechselstromquelle (11) und mit einer die Thermoelementspannung verarbeitenden Auswerteschaltung (12, 13), soll derart verbessert werden, daß auf einfache Weise die Temperaturabhängigkeit der Wärmeleitfähigkeit des zu untersuchenden Fluids kompensiert wird. Zur Lösung der Aufgabe ist vorgesehen, daß der Temperaturkoeffizient des ohmschen Widerstandes des Thermoelementes (10) so an die Temperaturabhängigkeit der Wärmeleitfähigkeit des Fluids angepaßt wird, daß die im Thermoelement (10) umgesetzte Heizleistung bei Temperaturwechsel und unverändertem Strom gerade um den gleichen Betrag schwankt wie die durch die veränderte Wärmeleitung an das Fluid abgegebene Wärmemenge.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Patentanspruchs 1 und ein Meßverfahren mit den Merkmalen des
Oberbegriffs des Patentanspruchs 5.
Ein geeignetes Meßverfahren zur Messung der Strömungsgeschwindigkeit
eines Fluids ist beispielsweise die Hitzdrahtanemometrie, die auf der
Erfassung der Wärmemenge basiert, die von einem Heizelement an das zu
untersuchende Fluid abgegeben wird. Durch Verrechnung dieser Größe mit
der zwischen Heizelement und Fluid herrschenden Temperaturdifferenz
kann auf die Strömungsgeschwindigkeit geschlossen werden.
Die für diese Art der Messung eingesetzten Anordnungen ermitteln die
Temperaturdifferenz üblicherweise durch getrenntes Messen der
Temperaturwerte für Heizelement und Fluid und verrechnen diese mit der
nachgeschalteten Elektronik miteinander, was wegen der örtlich getrennten
Weiterverarbeitung der Meßsignale Probleme durch die Zuleitungs- und
Kontaktwiderstände mit sich bringt. Da bei der Erfassung der
interessierenden Heizdrahtwiderstände je nach Art der Meßschaltung auch
die Zuleitungs- und Übergangswiderstände der Steckkontakte den
eigentlichen Meßwert beeinflussen, kann durch Veränderungen in der
Leitungsführung die Messung gestört werden. Auch die
Differenzbildung erhöht den Relativfehler der Signaldifferenz gegenüber den
Ausgangsgrößen erheblich, da aus der Einzelwiderstandsmessung ein
Absolutfehler resultiert, der bei der Differenzbildung erhalten bleibt, während
sich das Meßsignal gleichzeitig verringert. Dadurch wird der Quotient
Absolutfehler/Meßwert, d. h. der Relativfehler, vergrößert.
Zweckmäßig ist bei diesem Meßprinzip jedoch, daß die Temperatur des
Fluids bekannt ist. Auf diese Weise können etwaige temperaturbedingte
Driften der Fluidparameter, wie z. B. der Wärmeleitfähigkeit, zumindestens
teilweise kompensiert werden. Dazu wird die Temperaturänderung
gemessen, um auf die durch Parameterdrift verursachte Signaländerung zu
schließen und diese dann durch Verrechnung mit dem Meßwert zu
korrigieren.
Es sind aber auch Anordnungen bekannt, bei denen die Erfassung von
Temperaturdifferenzen am Meßort direkt erfolgt. Dieses kann beispielsweise
in der Art geschehen, daß der in dem zu untersuchenden Fluid befindliche
Heizdraht nicht aus einem homogenen Drahtmaterial hergestellt wird,
sondern aus einer Abfolge von mindestens zwei Teildrähten aus
unterschiedlichen Materialien besteht, die an ihrer Stoßstelle elektrisch
leitend, z. B. durch Löten oder Schweißen, miteinander verbunden sind.
Auf diese Weise entsteht an der Verbindungsstelle der Drähte ein
Thermoelement, während sich an den Übergängen zwischen Heizdraht und
Stützelement jeweils ein weiterer Thermoübergang bildet. Eine derartige
Vorrichtung ist aus der EP 0187 723 A2 bekanntgeworden. Die von dieser
Anordnung abgegebene Thermoelementspannung stellt ein direktes Maß für
die Temperaturdifferenz zwischen Heizdraht und der in diesem Fall
gasförmigen Umgebung dar, wenn konstruktiv dafür gesorgt wird, daß sich
der Bereich der Stützelemente auf Umgebungstemperatur befindet. Hält man
nun diese Temperaturdifferenz regelungstechnisch durch Nachführen der
Heizleistung konstant, dann kann die Anordnung wahlweise zur Messung
der Strömungsgeschwindigkeit oder der Wärmeleitfähigkeit des
umgebenden Mediums herangezogen werden, wenn der jeweils andere
Parameter bekannt ist.
Probleme werden dadurch aufgeworfen, daß die Wärmeleitfähigkeit bei
Gasen von der Temperatur abhängig ist und mit zunehmender Temperatur
ebenfalls ansteigt. Dies bedeutet, daß eine Meßvorrichtung der
beschriebenen Art, die lediglich die Temperaturdifferenz zwischen Meßdraht
und Fluid konstant hält, und die dafür notwendige Heizleistung als Meßgröße
auswertet, diese Temperaturdriften als scheinbares Meßsignal miterfaßt.
Eine steigende Fluidtemperatur hat dann zur Folge, daß die
Wärmeleitfähigkeit ebenfalls ansteigt und eine erhöhte Wärmeabfuhr vom
Heizdraht bewirkt, was ohne Regelung seine Übertemperatur gegenüber
dem Fluid senken würde. Die zusätzliche Heizleistung, die erforderlich ist,
um die Drahtübertemperatur gegenüber dem Fluid wieder auf den alten Soll-
Differenzwert zu bringen, täuscht nun eine Änderung des Meßwertes der
Strömungsgeschwindigkeit vor, woraus eine entsprechende Drift des
Meßsignales resultiert.
In der DE 43 24 040 A1 ist ein Massenstromsensor beschrieben, bei dem die
Temperaturabhängigkeit, die durch die Wärmeleitung, die Wärmekapazität
oder die Viskosität des strömenden Mediums induziert wird, aufgehoben
wird. Ein weiteres Beispiel für die Kompensation temperaturbedingter
Einflüsse wird in der DE 42 07 188 A1 beschrieben. Dort werden die
Temperaturkoeffizienten der Widerstände eines Strömungsmengenfühlers
als Kompensationsmaßnahme angepaßt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der genannten
Art derart zu verbessern, daß die Temperaturabhängigkeit der
Wärmeleitfähigkeit des zu untersuchenden Fluids auf einfache Weise
kompensiert wird.
Die Lösung der Aufgabe für die Vorrichtung erfolgt durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen nach
Patentanspruch 1.
Die Aufgabe wird für das Verfahren auch durch ein Verfahren mit den Merkmalen nach
Patentanspruch 5 gelöst.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, den Temperaturkoeffizienten des
ohmschen Widerstandes des Heizelementes, d. h. im vorliegenden Fall des
Thermoelementes, so an die Temperaturabhängigkeit der Wärmeleitfähigkeit
des Fluides anzupassen, daß im Thermoelement, bei unverändertem
Heizstrom durch den gestiegenen elektrischen Widerstand, genau diejenige
Heizleistung zusätzlich umgesetzt wird, die durch die erhöhte Wärmeleitung
in das Fluid abgeführt wird. Entsprechende Verhältnisse liegen im Falle einer
Temperaturabsenkung vor.
Obwohl durch die Notwendigkeit zum Einsatz von Thermoelementdrähten für
das Heizelement die Materialauswahl bereits eingeschränkt ist, läßt sich das
Temperaturverhalten des ohmschen Widerstandes des Thermoelementes
durch eine Reihe von Parametern beeinflussen, weshalb für die geforderte
Anpassung des Temperaturkoeffizienten verschiedene konstruktive
Möglichkeiten in Betracht kommen. Dabei ist die Tatsache hilfreich, daß die
beiden Teildrähte des Thermoelementes zwar unterschiedliche physikalische
Eigenschaften, wie spezifischer Widerstand, Temperaturkoeffizient und
thermische Leitfähigkeit aufweisen, daß aber im Bereich der
Verbindungsstelle die Eigenschaften ineinander übergehen. Es kann daher
bereits durch Variation der geometrischen Verhältnisse eine
Feinabstimmung erfolgen, ohne daß die Notwendigkeit zur Verwendung
neuartiger Drahtlegierungen besteht. Im vorliegenden Fall kann dieses durch
Verschweißen unterschiedlich dicker Teildrahtstücke geschehen.
Eine andere vorteilhafte Ausführungsform basiert auf der Verwendung eines
durchgehenden Trägers, auf den die thermoelektrisch aktiven Materialien in
frei bestimmbarer Schichtdicke beliebig aufgetragen werden können. Der
Einfluß der physikalischen Eigenschaften der Einzelmaterialien auf das
Verhalten des Thermoelementes läßt sich auf diese Weise in weiten
Grenzen einstellen. Als Träger ist neben der Verwendung isolierender
Materialien, wie Glasfasern, insbesondere auch der Einsatz eines
durchgehenden Metalldrahtes denkbar.
Es ist auch ein Aufbau zweckmäßig, bei dem ein Heizdraht, dessen
Temperaturkoeffizient optimal an das Fluid angepaßt ist, mit einer
isolierenden Zwischenschicht versehen wird, um auf diese dann die für die
Temperaturmessung notwendigen, thermoelektrisch aktiven Schichten
aufzudampfen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Die Wirkungsweise der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Temperaturkompensation soll an einem Zahlenbeispiel erläutert werden.
Betrachtet man einen kurzen Drahtbereich von 1 Millimeter Länge um die
Verbindungsstelle des Thermoelementes herum, dann kann man von einer
zylinderförmigen Wärmeausbreitung und einheitlicher Drahttemperatur
ausgehen.
Bei einer Änderung der Fluidtemperatur ändert sich auch die
Wärmeleitfähigkeit des Fluides. Die Veränderung der Wärmeleitung ist für
die meisten der interessierenden Gase im Temperaturbereich zwischen 0
Grad Celsius und 200 Grad Celsius weitgehend linear. So beträgt die
Wärmeleitfähigkeitsänderung für Stickstoff und Sauerstoff bei einem Sprung
der Temperatur von 20 Grad Celsius auf 70 Grad Celsius etwa 10%. Dieses
entspricht im nicht angeströmten Fall einer Änderung des Wärmebedarfs des
Thermoelementes pro Millimeter Drahtlänge von etwa 0,3 Milliwatt.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, den Temperaturkoeffizienten des
ohmschen Widerstandes des Thermoelementes derart zu bemessen, daß er
der Temperaturabhängigkeit der Wärmeleitfähigkeit des zu untersuchenden
Fluids entspricht. Da die zuzuführende elektrische Leistung bei konstantem
Strom proportional dem ohmschen Widerstand des Thermoelementes ist,
bewirkt eine Erhöhung des ohmschen Widerstandes eine Erhöhung der
elektrischen Leistung um den gleichen Faktor. Dadurch wird die durch die
veränderte Wärmeleitfähigkeit des Fluids verursachte Änderung der
Wärmeabfuhr gerade kompensiert.
Die Tatsache, daß sich die für optimale Kompensation notwendige Wider
standsänderung von 4,17% von der etwa zehnprozentigen Änderung der
Wärmeleitfähigkeit unterscheidet, ist darauf zurückzuführen, daß sich der
Wärmehaushalt des Drahtes aus mehreren unterschiedlichen Anteilen zu
sammensetzt. Neben untergeordneten Einflüssen wie Konvektion und
Infrarot-Strahlung bewirkt die Wärmeleitung im Heizdraht einen nicht un
erheblichen Wärmeverlust über die Drahtstützen, so daß der in das Fluid
abgegebene Wärmeanteil im nicht angeströmten Fall nur ca. 40% des
Gesamtwärmebedarfs ausmacht. Das bedeutet, daß sich die durch den
Widerstand bewirkte Änderung der Heizleistung auf einen kleineren Grund
wert bezieht, was zu den erforderlichen höheren relativen Änderungen der
in das Fluid abgeführten Wärmemenge führt.
Da sich das Verhältnis der beiden Anteile im angeströmten Fall zugunsten
des Fluidanteiles verschiebt, läßt die Kompensationswirkung mit zunehmen
der Strömungsgeschwindigkeit nach. Für die Praxis bedeutet dies, daß man
den konstanten Wärmeleitungsanteil im Draht durch entsprechende Dimen
sionierung (dünner Draht) so gering wie möglich hält, damit die Kompen
sation im gesamten Strömungsbereich greift. Im konkreten Fall ist die
Dimensionierung auf minimale Nullpunktdrift optimiert.
Da sich bei einem Thermoelementsensor der Heizdraht im Bereich der
Verbindungsstelle aus zwei verschiedenen Drahtmaterialien mit
unterschiedlichen Temperaturkoeffizienten zusammensetzt, die auch
unterschiedliche Wärmeleitungswerte aufweisen, ergibt sich für die
Temperaturabhängigkeit des Drahtwiderstandes ein aus zwei
Teilwiderständen zusammengesetzter Ausdruck:
R = ρ1 . ℓ1(1 + α1ϑ)/A1 + ρ2 . ℓ2(1 + α2ϑ)/A2 (1)
mit:
ρ1,2 = spez. Widerstände
A1,2 = Drahtquerschnitte
ϑ = Drahttemperatur
ℓ1,2 = Teildrahtlängen
α1,2 = Temperaturkoeff.
ρ1,2 = spez. Widerstände
A1,2 = Drahtquerschnitte
ϑ = Drahttemperatur
ℓ1,2 = Teildrahtlängen
α1,2 = Temperaturkoeff.
Beschränkt man sich bei der Betrachtung auf den schmalen Bereich um die
Verbindungsstelle herum, bei welchem von einem idealen Wärmeaustausch
und einheitlicher Temperatur ausgegangen werden kann (ℓ1 = ℓ2 = 0,5 mm),
dann muß für die optimale Kompensation in diesem Drahtbereich die durch
Widerstandsänderung bewirkte Leistungserhöhung dem gestiegenen
Leistungsbedarf durch die Änderung der Fluidwärmeleitung entsprechen.
Setzt man in Gleichung (1) 120°C als Drahttemperatur bei ϑ einem
Meßstrom I von 160 mA, dann ergibt sich mit ρ1 = 0,706 µΩm, ρ2 =
0,315 µΩm, α1 = 0,00032 K-1, α2 = 0,0019 K-1 und A1 = A2 = 1,96 . 10-9 m2:
P120 = I2 . R = 7,19 mW
Für den konkreten Fall bedeutet dies, daß sich der zusammengesetzte
Widerstand um
ändern muß.
Für die allgemeine Lösung, müssen die temperaturabhängigen Anteile der
Teildrahtwiderstände von den temperaturunabhängigen Anteilen getrennt
werden:
In Gleichung (2) stecken die Möglichkeiten, über die Drahtgeometrie, d. h.
über Variation der Drahtquerschnitte A1, A2, oder Drahtlängen I1, I2, als auch
über die Materialauswahl Einfluß auf die Kompensation zu nehmen, wobei
beachtet werden muß, daß sich eine Änderung der Drahtdurchmesser auch
auf den Wärmehaushalt auswirkt. Im konkreten Fall wurden optimale
Sensoreigenschaften durch Verwendung einer Kombination von Chromel-
Ni 90 Cr 10 und Alumeldrähten Ni 95/Al + Mn + Si5 mit einem Durchmesser
von jeweils 50 Mikrometer und 2,5 Milimeter Länge erzielt. Diese wurden
durch Widerstandsschweißung miteinander verbunden und auf zwei 0,8 mm
starke, vergoldete Trägerstifte aufgeschweißt. Die Materialdaten sind:
ρChromel = 0,706 µΩm ρAlumel = 0,315 µΩm αChromel = 0,00032 K-1
αAlumel = 0,019 K-1 λChromel = 19 Wm-1K-1 λAlumel = 31 Wm-1K-1
αAlumel = 0,019 K-1 λChromel = 19 Wm-1K-1 λAlumel = 31 Wm-1K-1
Mit diesen Werten ergibt sich
Die durch Änderung der Gaswärmeleitung bedingte Temperaturdrift wird so
zu über 90% kompensiert.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Figur dargestellt und im
folgenden näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorrichtung zur Messung der Strömungsge
schwindigkeit mit einem Thermoelement,
Fig. 2 die Temperaturabhängigkeit der Wärmeleitzahl eines
zu untersuchenden Fluids und die zugehörige
Temperaturabhängigkeit des ohmschen Widerstandes
des Thermoelementes.
Fig. 1 zeigt schematisch eine Meßvorrichtung 1 zur Bestimmung der
Strömungsgeschwindigkeit eines in einem Meßkanal 2 befindlichen Gasge
misches aus Sauerstoff und Stickstoff. An zwei Stützdrähten 3, 4, die in den
Meßkanal 2 hineinragen, sind ein erster Teildraht 5 aus Chromel und ein
zweiter Teildraht 6 aus Alumel befestigt und an einer ersten
Verbindungsstelle 7 zusammengefügt. Die Teildrähte 5, 6 bilden zusammen
ein Thermoelement 10. Eine zweite Verbindungsstelle 8 befindet sich
zwischen dem ersten Teildraht 5 und einem ersten Stützdraht 3 und eine
dritte Verbindungsstelle 9 zwischen dem zweiten Teildraht 6 und einem
zweiten Stützdraht 4. Die Stützdrähte 3, 4 bestehen aus vergoldetem
Ni-Fe-Co mit einer Materialstärke von 0,8 Millimeter. Die Teildrähte 5, 6 sind
jeweils 50 Mikrometer stark mit einer Länge von 2,5 Millimeter. Die
Verbindungsstellen 7, 8, 9 wurden mittels Widerstandsschweißung
ausgeführt. Aufgrund der deutlich unterschiedlichen Materialstärken der
Stützdrähte 3, 4 und der Teildrähte 5, 6 befinden sich die Verbindungsstellen
8, 9 auf dem Temperaturniveau des zu untersuchenden Gasgemisches in
dem Meßkanal 2, während die erste Verbindungsstelle 7 mittels einer
Wechselstromquelle 11 auf eine gegenüber der Temperatur des Gasge
misches erhöhte Arbeitstemperatur aufgeheizt wird. Die Wechselstromquelle
11 liefert hierzu einen Speisestrom I. Bei dieser Beschaltung des
Thermoelementes 10 liegt an den Stützdrähten 3, 4 ein Wechselspannungs
signal an, dem eine durch die Eigen-EMK des Thermoelementes 10
verursachte Gleichspannung, im folgenden mit Thermoelementspannung
bezeichnet, überlagert ist. Die Thermoelementspannung wird mittels eines
Tiefpassfilters 12 aus dem Wechselspannungsignal herausgefiltert, mit
einem Verstärker 13 auf einen höheren Signalpegel angehoben und an
einem Subtraktionselement 14 mit einer Bezugsspannung UB verglichen. Die
Bezugsspannung UB ist als Temperatursollwert der Arbeitstemperatur
des Thermoelementes 10 proportional. Das am Ausgang 15 des Sub
traktionselementes 14 entstehende Differenzsignal aus verstärkter
Thermoelementspannung und Bezugsspannung UB wird als Stell
größe der Wechselspannungsquelle 11 zugeführt. Das Thermo
element 10, das Tiefpassfilter 12, der Verstärker 13, das Subtraktions
element 14 und die Wechselspannungsquelle 11 bilden zusammen
einen Temperatur-Regelkreis des Thermoelementes 10, wobei die
Thermoelementspannung den Temperatur-Istwert wiedergibt. Im
Leitungszug des Stützdrahtes 4 befindet sich ein Meßwiderstand 16,
an welchem ein dem Speisestrom I proportionaler Spannungsabfall
entsteht. Dieser Wechselspannungsabfall wird mit einer Diode 17 gleich
gerichtet und über eine Glättungseinrichtung 18 einem Anzeigeinstru
ment 19 zugeführt.
Bei durchströmtem Meßkanal 2 kühlt sich das Thermoelement 10 ab, so daß
der Speisestrom I nachgeregelt wird, um das Thermoelement 10 wieder auf
die ursprüngliche Arbeitstemperatur einzustellen. Die Änderung des
Speisestroms I ist von der Strömungsgeschwindigkeit des Gasgemisches
abhängig. Die Teildrähte 5, 6 des Thermoelementes 10 sind derart
bemessen, daß der Temperaturkoeffizient des ohmschen Widerstandes des
Thermoelementes 10 der Temperaturabhängigkeit der Wärmeleitfähigkeit
des zu untersuchenden Stickstoff-Sauerstoff-Gasgemisches entspricht. Eine
Veränderung der Temperatur des Gasgemisches bewirkt dann eine solche
Änderung der im Thermoelement umgesetzten Heizleistung, daß die durch
veränderte Wärmeleitfähigkeit des Gasgemisches verursachte Störung in der
Wärmeabfuhr des Thermoelementes 10 gerade kompensiert wird.
Fig. 2 veranschaulicht exemplarisch einige mit der ersten Meßvorrichtung 1
erzielte Resultate. Auf der Abszisse ist die Temperatur T in Grad Celsius und
auf der Ordinate die relativen Abweichungen Δ für die Wärmeleitzahl λ, den
Speisestrom I, die elektrische Leistung, den ohmschen Widerstand des
Thermoelementes 10 und die Heizspannung in Prozent aufgetragen.
Die Kurve A veranschaulicht die Temperaturabhängigkeit der Wärmeleitzahl
λ für Sauerstoff und Kurve B gibt den entsprechenden Verlauf für Stickstoff
an. Kurve C zeigt den Verlauf des von der Wechselstromquelle 11
gelieferten Speisestromes I, der im wesentlichen konstant ist.
In den Kurven D, E, F, die fast übereinander liegen, sind die entsprechenden
relativen Änderungen der elektrischen Leistung, des ohmschen
Widerstandes des Thermoelementes 10 und der Heizspannung gezeigt.
Durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Dimensionierung des
Thermoelementes 10, ergibt sich eine fast vollständige Kompensation der
Temperaturabhängigkeit der Wärmeleitung des Stickstoff-Sauerstoff-
Gasgemisches.
Claims (5)
1. Vorrichtung zur Messung der Strömungsgeschwindigkeit eines
Fluids mit zumindestens einem Thermoelement (10), dessen
Verbindungsstelle (7) in dem Fluid angeordnet ist, mit einer
das Thermoelement (10) auf eine gegenüber der Fluidtem
peratur erhöhte Arbeitstemperatur aufheizenden Wechselstrom
quelle (11) und mit einer die Thermoelementspannung verar
beitenden Auswerteschaltung (12, 13), dadurch gekennzeichnet,
daß der Temperaturkoeffizient des ohmschen Widerstandes des
Thermoelementes (10) so an die Temperaturabhängigkeit der
Wärmeleitfähigkeit des Fluides angepaßt ist, daß bei Regelung der
Thermoelementspannung auf eine konstante Bezugsspannung UB der
Wechselstrom trotz einer veränderten Wärmeleitung des Fluids un
verändert bleibt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein erster
Teildraht (5) und ein zweiter Teildraht (6) des Thermoelementes (10)
eine Materialstärke zwischen 10 Mikrometer und 200 Mikrometer
aufweisen und daß die Länge jedes der Teildrähte (5, 6) 1 Millimeter
bis 5 Millimeter beträgt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Thermoelement (10) aus der Materialpaarung Chromel mit der
Legierungsbezeichnung Ni 90 Cr 10 und Alumel mit der
Legierungsbezeichnung (Ni 95/Al + Mn + Si5) besteht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
bevorzugte Durchmesser der Teildrähte (5, 6) 50 Mikrometer und die
bevorzugte Länge 2,5 Millimeter beträgt.
5. Verfahren zur Messung der Strömungsgeschwindigkeit eines
Fluids mit einem Thermoelement (10), dessen Verbindungs
stelle (7) in dem Fluid angeordnet ist und welches mit einer
Wechselspannungsquelle (11) auf eine gegenüber der Fluid
temperatur erhöhte Arbeitstemperatur aufgeheizt wird, dadurch
gekennzeichnet, daß der Temperaturkoeffizient des ohmschen
Widerstandes des Thermoelementes (10) so an die
Temperaturabhängigkeit der Wärmeleitfähigkeit des Fluides angepaßt
ist, daß bei Regelung der Thermoelementspannung auf eine konstante
Bezugsspannung UB der Wechselstrom trotz einer veränderten Wärme
leitung des Fluids unverändert bleibt.
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