DE19907550A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Aufführen einer Materialbahn auf einen Tambour - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Aufführen einer Materialbahn auf einen TambourInfo
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Abstract
Verfahren zum Aufführen einer Materialbahn (4), insbesondere Papier- oder Kartonbahn, auf einen Tambour (25), insbesondere auf einen leeren oder teilbewickelten Tambour (25), wobei ein Aufführstreifen einer Materialbahn (4) über eine Tragtrommel (2), insbesondere über den oberen Teil der Tragtrommel (2), in einen Ausschußbehälter (8) geführt wird, wobei DOLLAR A a, Vor dem Heranführen des Aufführstreifens (4) an die Tragtrommel (2): Anordnen des Tambours (25) derart, daß zwischen der Tragtrommel (2) und dem Tambour (25) ein senkrechter Abstand (A) von mindestens 1 mm besteht; DOLLAR A b, Anlegen mindestens eines Anpreßelements (9) an die Tragtrommel (2), insbesondere im Bereich des Laufwegs des Aufführstreifens (4) über die Tragtrommel (2), mit Ausbildung eines Wirkbereichs (W), bspw. eines Anpresspalts, einer Anpreßfläche oder einer Blaszone, zwischen der Tragtrommel (2) und dem Anpreßelement (9); DOLLAR A c, Nach dem Durchführen des Aufführstreifens (4) durch den Wirkbereich (W) zwischen der Tragtrommel (2) und dem Anpreßelement (9): Breitfahren des Aufführstreifens (4) bis zu einer gewünschten Breite der Materialbahn (4); DOLLAR A d, Anlegen des Tambours (25) an die Tragtrommel (2) mit Ausbildung eines Wickelspalts zwischen der Tragtrommel (2) und dem Tambour (25); DOLLAR A e, Durchtrennen der Materialbahn (4) und Beginn des Aufwickelns der Materialbahn (4) zu einer Wickelrolle auf den Tambour (25).
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufführen einer Materialbahn, insbesondere
Papier- oder Kartonbahn, auf einen Tambour, insbesondere auf einen leeren oder
teilbewickelten Tambour, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder 2, und eine
Wickelmaschine zum Aufführen einer Materialbahn, insbesondere Papier- oder
Kartonbahn, auf einen leeren oder teilbewickelten Tambour nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 18.
Ein solches Aufführen einer Materialbahn auf einen Tambour ist beispielsweise zu Be
ginn eines neuen Wickelvorgangs mit einem neuen, noch unbewickelten Tambour
(Leertambour) oder zur Fortsetzung eines bereits gestarteten Wickelvorgangs nach
einem ungewollten oder herbeigeführten Bahnabriß mit einem bereits teilbewickelten
Tambour erforderlich.
Es ist allgemein bekannt, den aus einer Maschine zur Herstellung oder Veredelung
einer Materialbahn kommenden und über einen Umfangsbereich der Tragtrommel
geführten Aufführstreifen (z. B. Randstreifen der Materialbahn) sofort auf den mit der
Tragtrommel einen Wickelspalt bildenden Tambour aufzuführen. Erst danach wird der
Aufführstreifen auf die volle Materialbahnbreite verbreitert. Durch das sofortige Auf
führen des Aufführstreifens auf den Tambour entsteht eine sogenannte "Wickelka
rotte" mit ungleichmäßiger Verteilung der Bahnspannung zumindest im Wickelkern.
Somit besteht der Nachteil, daß der anfänglich aufgewickelte Teil der Materialbahn
beim Wieder-Abwickeln der Materialbahn als Ausschuß verworfen werden muß. Es
kann auch, z. B. nach einem Stillstand der Herstellungs- oder Veredelungsmaschine,
vorkommen, daß die Materialbahn anfangs noch nicht die gewünschten Qualitäts-
und/oder Produktionsmerkmale aufweist. In diesem Fall ist es unerwünscht, den nicht
verkäuflichen Teil der Materialbahn aufzuwickeln anstatt ihn sofort als Ausschuß ab
zuführen.
Um die Bildung einer "Wickelkarotte" zu verhindern und um die Materialbahn erst
nach Erfüllen der gewünschten Qualitäts- und/oder Produktionsmerkmale auf den
Tambour aufzuführen, wird, wie auch allgemein bekannt ist, der Aufführstreifen über
einen Umfangsbereich der dem Tambour vorgeschalteten Tragtrommel hinweg einem
Ausschußbehälter (Pulper) zugeführt. Nach dem Breitfahren des Aufführstreifens
unter kontinuierlichem Abführen desselben in den Ausschußbehälter wird die jetzt in
voller Breite ankommende Materialbahn durchgetrennt und erst danach auf den
Tambour aufgeführt.
Das entstehende Problem bei einem derartigen Verfahren besteht darin, daß der Auf
führstreifen bzw. die Materialbahn die Tendenz besitzt, sich schon vor dem Durch
trennen auf den Tambour ungewollt selbst aufzuführen (Selbstaufführung). Die Ten
denz der Selbstaufführung des Aufführstreifens bzw. der Materialbahn wird von ver
schiedenen Faktoren, bspw. der Nipgeometrie, der Oberflächenform bzw. dem Anteil
der offenen Flächen, der Bezugshärte, der Nipkraft und der Papiereigenschaft, beein
flußt. Zusätzlich tritt dieses Problem verstärkt bei hohen Bahngeschwindigkeiten auf.
Es ist daher bereits versucht worden, dieses Problem dadurch zu lösen, daß, wie in
der europäischen Patentschrift EP 0 658 504 B1 offenbart, die dem Tambour vorge
schaltete Tragtrommel als besaugte Trommel ausgeführt ist, in der Trommel also ein
Unterdruck erzeugt wird, der über entsprechende Öffnungen in der Trommel auf die
Materialbahn wirkt und diese an der Trommel festhält. Zwar kann hiermit ein Selbst
aufführen der Materialbahn auf den Tambour weitgehend vermieden werden. Durch
den Unterdruck in der Tragtrommel wird jedoch die Abnahme der Bahn zur Ableitung
in den Ausschußbehälter erschwert.
Weiterhin ist in der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung DE 198 48 816.5
(PA 10786 DE) der Anmelderin eine Wickelmaschine zum Aufwickeln einer Ma
terialbahn auf einen Tambour vorgeschlagen, bei der die über eine Einlaufwalze zu
geführte Materialbahn zusammen mit einem perforierten Stützband über eine besaug
bare Tragtrommel geführt und zwischen der Tragtrommel und dem Tambour ein Wic
kelspalt gebildet wird. Dabei ist das Stützband im Anschluß an die Tragtrommel über
eine Auslaufwalze geführt, die im Bereich eines Ausschußauflösers angeordnet ist, in
den das Aufführende der Materialbahn oder die gesamte Materialbahn vor einem
späteren Aufführen auf den Tambour abgeführt wird. Ferner ist die einen gelochten
Mantel aufweisende und/oder mit Umfangsrillen versehene Tragtrommel in ihrem nicht
von dem perforierten Stützband und der Materialbahn umschlungenen Umfangsbe
reich von außen besaugt. Diese Vorrichtung kann zwar auch ein Selbstaufführen der
Materialbahn auf den Tambour vermeiden, jedoch unterliegt das perforierte Stützband
einem Verschleiß und muß somit in bestimmten Zeitintervallen ersetzt werden. Auch
bringt die Besaugung der in den Herstellungskosten teueren Tragtrommel mit einem
gelochten Mantel und/oder mit Umfangsrillen erhöhte laufende Betriebskosten mit
sich.
Ferner wird bezüglich des Stands der Technik auf die ebenfalls nicht
vorveröffentlichte deutsche Patentanmeldung DE 198 48 806.8 (PA 10783 DE) der
Anmelderin verwiesen. Diese Patentanmeldung offenbart ein Verfahren zum
Aufführen einer Materialbahn auf einen Tambour, bei welchem der Anfang der
aufzuführenden Materialbahn um eine dem Tambour vorgeschaltete Trommel
herumgeführt und vor dem Aufführen auf den Tambour einer Vorbereitungsstation wie
beispielsweise einem Ausschußauflöser zugeführt wird. Dabei wird die Materialbahn
vor dem Aufführen auf den Tambour mittels Blasluft vom Tambour ferngehalten.
Offenbart wird ferner eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens mit einem
quer zur Bahnlaufrichtung angeordneten Blasbalken mit mindestens einer
Austrittsöffnung für die Blasluft, Mittel zur Zuführung von Blasluft zum Blasbalken und
Steuermittel zum Steuern des Einbringens von Blasluft. Zwar kann auch durch dieses
Verfahren und diese Vorrichtung ein Selbstaufführen der Materialbahn auf den
Tambour weitestgehend vermieden werden, jedoch bringt der Bedarf an Blasluft
erhöhte Investitionskosten und hohe laufende Betriebskosten für die offenbarte
Vorrichtung mit sich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs ge
nannten Art so weiterzubilden, daß der Aufführstreifen bzw. die Materialbahn zunächst
bis in den Ausschußbehälter zuverlässig geführt wird und daß ein Selbstaufführen des
Aufführstreifens bzw. der Materialbahn auf den Tambour unabhängig von dessen je
weiliger Position soweit wie möglich verhindert wird, ohne dadurch die Bahnabnahme
von der dem Tambour vorgeschalteten Tragtrommel zu erschweren. Außerdem soll
eine geeignete Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens angegeben werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Verfahren zum Aufführen einer Materialbahn, ins
besondere einer Papier- oder Kartonbahn, auf einen Tambour, insbesondere einen
leeren oder teilbewickelten Tambour, vorgeschlagen, das die in Anspruch 1 ge
nannten Merkmale aufweist. Das Verfahren sieht vor, daß vor dem Heranführen des
Aufführstreifens an die Tragtrommel der Tambour derart angeordnet wird, daß
zwischen der Tragtrommel und dem Tambour ein senkrechter Abstand von min
destens 1 mm besteht. Danach wird mindestens ein Anpreßelement an die Tragtrom
mel, insbesondere im Bereich des Laufwegs des Aufführstreifens über die Trag
trommel, mit Ausbildung eines Wirkbereich zwischen der Tragtrommel und des An
preßelements angelegt. Der Wirkbereich kann bspw. ein Anpreßspalt, eine Anpreß
fläche oder eine Blaszone sein. Anschließend wird der Aufführstreifen durch den
Wirkbereich zwischen der Tragtrommel und dem Anpreßelement geführt und danach
der Aufführstreifen bis zu einer gewünschten Breite der Materialbahn breitgefahren.
Nunmehr wird der Tambour an die Tragtrommel mit Ausbildung eines Wickelspalts
zwischen der Tragtrommel und dem Tambour angelegt. Abschließend wird die Ma
terialbahn durchgetrennt und mit dem Aufwickeln der Materialbahn zu einer Wickel
rolle auf den Tambour begonnen.
Das oben beschriebene Verfahren zum Aufführen einer Materialbahn auf einen Tam
bour, insbesondere einen leeren oder teilbewickelten Tambour, wird bei jedem Auf
führen einer Materialbahn wiederholt.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein weiteres Verfahren zum Aufführen einer Material
bahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, auf einen Tambour, insbesondere
einen leeren oder teilbewickelten Tambour, vorgeschlagen, das die in Anspruch 2 ge
nannten Merkmale aufweist. Das Verfahren sieht vor, daß vor dem Heranführen des
Aufführstreifens an die Tragtrommel der Tambour derart angeordnet wird, daß
zwischen der Tragtrommel und dem Tambour ein senkrechter Abstand von min
destens 1 mm besteht. Danach wird der Aufführstreifen auf den Umfangsbereich der
Tragtrommel angelegt. Anschließend wird mindestens ein Anpreßelement an die
Tragtrommel im Bereich des Laufwegs des Aufführstreifens über die Tragtrommel mit
Ausbildung eines Wirkbereich zwischen der Tragtrommel und des Anpreßelements
angelegt. Der Wirkbereich kann bspw. ein Anpreßspalt, eine Anpreßfläche oder eine
Blaszone sein. Dann wird der Aufführstreifen bis zu einer gewünschten Breite der
Materialbahn breitgefahren. Nunmehr wird der Tambour an die Tragtrommel mit Aus
bildung eines Wickelspalts zwischen der Tragtrommel und dem Tambour angelegt.
Abschließend wird die Materialbahn durchgetrennt und mit dem Aufwickeln der Ma
terialbahn zu einer Wickelrolle auf den Tambour begonnen.
Das oben beschriebene Verfahren zum Aufführen einer Materialbahn auf einen Tam
bour, insbesondere einen leeren oder teilbewickelten Tambour, wird bei jedem Auf
führen einer Materialbahn wiederholt.
Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß nach dem Beginn des Aufwickelns
der Materialbahn zu einer Wickelrolle auf den Tambour das Anpreßelement von der
Tragtrommel abgelegt wird. Dadurch wird erreicht, daß die Antriebsleistung für die
Tragtrommel auf minimalen, den jeweiligen Betrieb gewährenden Werten gehalten
werden kann und ferner der Oberflächenverschleiß sowohl an der Tragtrommel als
auch am Anpreßelement durch das Nichtvorhandensein eines Wirkbereichs reduziert
wird.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß das Anlegen des Anpreßele
ments an den Umfangsbereich der Tragtrommel, der während des regulären Aufführ
vorgangs von einem Aufführstreifen umschlungen ist, kurz nach Auflauf des Aufführ
streifens auf die Tragtrommel erfolgt. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß das Ent
stehend und Einbinden eines Luftfilms zwischen Tragtrommel und Aufführstreifen, der
das Ablösen des Aufführstreifens und somit die Selbstaufführung fördert, weitest
gehend verhindert wird. Dabei hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn das An
legen des Anpreßelements an den Umfangsbereich der Tragtrommel, der während
des regulären Aufführvorgangs von einem Aufführstreifen umschlungen ist, am oberen
Scheitelpunkt der Tragtrommel erfolgt.
Bevorzugt erfolgt das Anlegen des Anpreßelements an den Umfangsbereich der Trag
trommel, der während des regulären Aufführvorgangs von einem Aufführstreifen um
schlungen ist, kurz vor Ablauf des Aufführstreifens von der Tragtrommel. Hierdurch
wird ein kontrolliertes Führen des Aufführstreifens über den beaufschlagten Umfangs
bereich der Tragtrommel hinweg gewährleistet, wobei die Möglichkeit einer Selbstauf
führung des Aufführstreifens nahezu vollständig unterbunden werden kann. Ferner
wird durch die größere Umschlingung der Tragtrommel der aufzubauende Zug maxi
mal (Seilreibungsgleichung) und gleichzeitig wird die nicht gespannte Restfahne mini
mal.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird das mindestens eine Anpreß
element durch eine translatorische und/oder rotatorische Bewegung an die Tragtrom
mel angelegt, da diese Bewegungsrichtung bzw. -richtungen ohne größeren Aufwand
an Hard- und Software, d. h. in einfacher Weise, realisiert und geregelt werden kann
bzw. können.
Eine andere, vorteilhafte Ausbildung der Erfindung liegt vor, wenn das Breitfahren des
Aufführstreifens bis zu einer gewünschten Breite der Materialbahn mittels eines
Spitzenschneiders erfolgt. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, den Schneidvorgang am
Aufführstreifen mit höchster Präzision hinsichtlich Schnittqualität und dergleichen
durchzuführen.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß
die gewünschte Breite der Materialbahn die ganze Bahnbreite ist. Hierdurch wird er
möglicht, daß bei Beginn des Aufwickelns der Materialbahn zu einer Wickelrolle auf
den Tambour von Anfang an eine über die Tambourbreite hinweg gleichmäßige Auf
wicklung mit gleichem Durchmesserzuwachs erfolgt. Es wird das Entstehen einer so
genannten "Wickelkarotte" gänzlich vermieden.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung erfolgt das Lösen des Aufführstreifens
bzw. der Materialbahn von der Tragtrommel durch einen Klingen- und/oder Luft
schaber, da diese Schaberarten sich in der Vergangenheit als sehr zuverlässig hin
sichtlich ihrer Funktion und kostengünstig erwiesen haben. Das Lösen des Aufführ
streifens bzw. der Materialbahn von der Tragtrommel kann ferner durch eine Ausbil
dung einer Überdruckzone in der Tragtrommel, die mit Bohrungen versehen ist, erfol
gen. Diese Ausbildung einer Überdruckzone in der Tragtrommel bringt den Vorteil mit
sich, daß zum Ablösen des Aufführstreifens bzw. der Materialbahn kein die Außen
fläche der Tragtrommel kontaktierendes Element vorhanden ist, welches auf die
Außenfläche eine abrasive Wirkung besitzen kann.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erfolgt das Durchtrennen der Ma
terialbahn passiv und/oder aktiv. Die passive Durchtrennung kann beispielsweise
durch Selbsttrennung mittels Ausbildung einer Schlaufe, die aktive Durchtrennung
beispielsweise mittels eines Goosenecks, eines IBS-Bands oder eines Wasserstrahls
erfolgen, da alle genannten Arten sich durch eine hohe Zuverlässigkeit, Präzision und
Kostenvorteile auszeichnen. Die aktiven Mittel zur Durchtrennung der Materialbahn
gehören mittlerweile zum Stand der Technik und sind beispielsweise in der euro
päischen Patentanmeldung EP 0 089 304 A1, in der internationalen Patentanmeldung
WO 92/06913 und in der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung DE
198 48 810.6 offenbart. Der Inhalt dieser genannten Schriften wird hiermit zum
Gegenstand dieser Beschreibung gemacht.
Bevorzugt erfolgt das Durchtrennen der Materialbahn erst dann, nachdem sie min
destens ein gewünschtes Qualitätsmerkmal und/oder Produktionsmerkmal erfüllt. Ge
wünschte Qualitätsmerkmale der Materialbahn sind beispielsweise die Oberflächen
rauhigkeit, das Schrumpfungsquerprofil und die Faserorientierung, wohingegen ge
wünschte Produktionsmerkmale der Materialbahn beispielsweise die Bahngeschwin
digkeit, die Bahnbreite oder die Produktionsmenge sind.
Eine weitere, vorteilhafte Ausbildung der Erfindung liegt vor, wenn bei der Ausbildung
des Wirkbereichs zwischen der Tragtrommel und dem Anpreßelements eine
Steuerung oder Regelung der Wirkkraft im Wirkbereich erfolgt. Dadurch die steuer-
oder regulierbare Wirkkraft im Wirkbereich wird erreicht, daß die im Wirkbereich herr
schenden Kräfte optimal hinsichtlich Bahngeschwindigkeit, Oberflächenrauhigkeiten,
Papiereigenschaften und dergleichen abgestimmt werden können. Die Steuerung
oder Regelung der Wirkkraft im Wirkbereich erfolgt bevorzugterweise durch eine Ver
lagerung der Tragtrommel und/oder des Tambours.
Zur Lösung der Aufgabe wird auch eine Wickelmaschine mit den Merkmalen des An
spruchs 18 vorgeschlagen. Das Anlegen mindestens eines Anpreßelements an die
Tragtrommel zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist konstruktiv un
aufwendig und gleichzeitig wirkungsvoll.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung besitzt das einzelne Anpreßelement eine
Breite von 1000 mm, bevorzugterweise von 750 mm, quer zur Bewegungsrichtung des
Aufführstreifens. Diese Breite ist vollkommen ausreichend, um ein Selbstaufführen
des Aufführstreifens bzw. der Materialbahn zu verhindern. Durch diese bevorzugte
Breite, die ferner wesentlich geringer ist als die Maschinenbreite, lassen sich auch die
Herstellkosten des Anpreßelements effektiv gestalten. Zudem sind die laufenden Be
triebskosten für das Anpreßelement geringer.
Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Anpreßelement im Lauf
bereich des Aufführstreifens verlegbar angebracht. Dadurch kann der Wirkungsgrad
des Anpreßelements unter minimierten, vorgenannten Kosten optimiert werden.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn das Anpreßelement sich über die ganze Breite der
Materialbahn erstreckt. Dieser Vorteil kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn
das Flächengewicht der Materialbahn Werte von über 80 g/m2 annimmt. Durch diese
Ausgestaltung wird dann gewährleistet, daß die "schwere" Materialbahn über die
ganze Breite hinweg angepreßt und somit geführt wird.
Vorteilhaft ist es auch, wenn das Anpreßelement als Walze, vorzugsweise als Seg
mentwalze, mit einer geeigneten Oberflächenbeschaffenheit ausgebildet ist. Weiterhin
ist in bevorzugter Weise die Walze als eine angetriebene Walze ausgebildet. Hier
durch kommt es zu einer geringst möglichen Oberflächenreibung zwischen dem Auf
führstreifen bzw. der Materialbahn und dem Anpreßelement. Durch die Segmentierung
der Walze werden sowohl reibungs- als auch festigkeitstechnische Vorteile erzielt.
In weiterer Ausgestaltung ist das Anpreßelement als Bürste, in bevorzugter Weise als
rotierende Bürste, ausgebildet. Dadurch wird der Vorteil erzielt, daß keine linienför
mige Krafteinwirkung auf den Aufführstreifen bzw. die Materialbahn mehr vorliegt,
sondern vielmehr eine flächenförmige Krafteinwirkung. Durch diese flächenförmige
Krafteinwirkung können eventuell am Aufführstreifen bzw. an der Materialbahn ent
stehenden Schäden, insbesondere Quetschungen, vermieden werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausbildung ist das Anpreßelement als Blasvor
richtung mit mindestens einer Blasdüse ausgebildet. Weiterhin ist eine Positionierein
richtung vorgesehen, mittels welcher die Blasrichtung der Blasluft der mindestens
einen Blasdüse einstellbar ist. Die Blasvorrichtung ist bevorzugterweise so
positioniert, daß die Blasluft der Blasdüse senkrecht oder in Laufrichtung schräg
entgegensetzt auf den Aufführstreifen bzw. die Materialbahn auftrifft. Durch die
Positionierung der mindestens einen Blasdüse der Blasvorrichtung mittels einer
Positioniereinrichtung wird die Möglichkeit verschaffen, die Selbstaufführung des
Aufführstreifens bzw. der Materialbahn in sehr effizienter Weise bei niedrigen
Vorrichtungs- und Betriebskosten zu vermeiden.
Eine andere, besonders vorteilhafte Ausbildung der Erfindung liegt vor, wenn das An
preßelement als Foil ausgebildet ist. Bevorzugt ist dann der Reibungskoeffizient
zwischen dem Aufführstreifen bzw. der Materialbahn und dem Foil kleiner als der
zwischen dem Aufführstreifen bzw. der Materialbahn und der Tragtrommel. Hierdurch
wird insbesondere ein nahezu verschleißfreies Anpreßelement geschaffen, das keine
negativen Einflüsse auf die herzustellende Materialbahn mit sich bringt.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläutern
den Merkmale der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, son
dern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezug
nahme auf die Zeichnungen.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert werden. Es
stellen dar:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Wickelmaschine mit erfindungsgemäßer Vor
richtung zum Verhindern eines Selbstaufführens der Materialbahn;
Fig. 2 eine Darstellung einer weiteren Möglichkeit zum Anlegen des erfin
dungsgemäßen Anpreßelements an die Tragtrommel und
Fig. 3-6 vereinfachte Darstellungen von erfindungsgemäßen Anpreßele
menten.
Die in Fig. 1 in stark schematisierter Form dargestellte Wickelmaschine 1 umfaßt
eine auch als Anpreßtrommel oder Stützwalze bezeichnete Tragtrommel 2, die ent
weder starr gelagert oder entlang einer gedachten - gestrichelt dargestellten horizon
talen Geraden G mittels einer nicht dargestellten Anpreßeinrichtung verlagerbar ist
(Doppelpfeil 3) und von einem Antrieb, im dargestellten Fall von einem Zentrumsan
trieb, angetrieben ist. Die verschiedenen Lagerungsarten für die Anpreßtrommel 2
sind insbesondere in der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung DE
198 07 897.8 (PA 10678 DE) der Anmelderin offenbart. Der Aufführstreifen bzw. die
Materialbahn 4 wird entweder aus einem hier nicht dargestellten Glättwerk oder auch
einer hier ebenfalls nicht dargestellten Trockenpartie einer Papier- oder Karton
maschine herausgeführt, umschlingt dann zunächst eine Breitstreckwalze 5 und läuft
sodann in Pfeilrichtung auf der Mantelfläche 6 der Tragtrommel 2 auf, umschlingt die
Mantelfläche 6 der Tragtrommel 2 um einen gewissen Winkel (Umfangsbereich) bis
zum Ablösen durch einen Schaber 7. Der Schaber 7 kann als Klingen- und/oder
Luftschaber ausgebildet sein. Weiterhin besteht auch die nicht dargestellte
Möglichkeit der Ausbildung einer Überdruckzone in der Tragtrommel 2, die mit
Bohrungen versehen ist. Durch diese Bohrungen dringt die mit Überdruck
beaufschlagt Luft nach außen hindurch und löst dabei den Aufführstreifen bzw. die
Materialbahn 4 von der Außenfläche der Tragtrommel 2 ab. Nach Ablösung des
Aufführstreifens bzw. der Materialbahn 4 von der Mantelfläche 6 der Tragtrommel 2
durch den Schaber 7 wird er bzw. sie direkt in den Ausschußbehälter (Pulper) 8 ge
führt.
Gemäß der Erfindung ist nun ein Anpreßelement 9 vorgesehen, das an die Tragtrom
mel 2 zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens anlegbar ist. Das An
preßelement 9 ist in der Fig. 1 kurz vor Ablauf des Aufführstreifens bzw. der Ma
terialbahn 4 von der Mantelfläche 6 der Tragtrommel 2 angelegt. Weitere bevorzugte
Anlegepunkte des Anpreßelements 9 sind als gestrichelte Kreise an der Mantelfläche
6 der Tragtrommel 2 dargestellt. Die im dargestellten Falle translatorische Bewegung
(Doppelpfeil 10) des Anpreßelements 9 wird von einem doppeltwirkenden Hydraulik
zylinder 11 bewirkt. Anstelle des Hydraulikzylinders kann selbstverständlich auch ein
doppeltwirkender Pneumatikzylinder oder ein Elektromotor verwendet werden. Der
doppeltwirkende Hydraulikzylinder 11 ist Bestandteil einer Hydraulikvorrichtung 12.
Diese Hydraulikvorrichtung 12 besteht ferner aus einem Ventil 13, beispielsweise aus
einem 2/2-Wegeventil mit Rückstellfeder und Elektromagnet, einer Hydraulikpumpe
14 und einem Elektromotor 15. Geregelt wird diese Hydraulikvorrichtung 12 über zwei
Steuerleitungen 22 einer Regeleinrichtung 16, die speziell für ein Hydrauliksystem ge
eignet ist und die wiederum an eine nicht dargestellte, übergeordnete Regeleinrich
tung 17, insbesondere einer Maschinensteuerung, angeschlossen ist. Die Regelein
richtung 16 umfaßt eine Meßeinrichtung 18 für die Linienkraft L, einen Regler 19 und
einen Sollwertgeber 20. Die Meßeinrichtung 18 ist über eine Meßleitung 21 mit dem
Regler 19 verbunden.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, ist die Wickelmaschine 1 ferner mit Sensoren 23 zur Er
mittlung mindestens eines Qualitätsmerkmals des Aufführstreifens bzw. der Material
bahn 4 versehen. Die dargestellten zwei Sensoren 23 sind über die Meßleitungen 24
mit der Regeleinrichtung 16 verbunden.
Die Wickelmaschine 1 umfaßt desweiteren auch noch einen, im dargestellten Fall
leeren Tambour 25, der nach Erfüllung bestimmter Kriterien an die Tragtrommel 2
unter Bildung eines Wickelspalts zwischen der Tragtrommel 2 und dem Tambour 25
angelegt wird. Ein Verfahren für einen vollständigen Tambourwechsel ist in der bereits
genannten deutschen Patentanmeldung DE 198 07 897.8 (PA 10678 DE) offenbart. Ihr
Inhalt wird hiermit zum Gegenstand dieser Beschreibung gemacht.
Im folgenden soll die Funktion der Wickelmaschine und das erfindungsgemäße Ver
fahren zum Aufführen einer Materialbahn, insbesondere einer Papier- oder Karton
bahn, auf einen Tambour, insbesondere einen leeren oder teilbewickelten Tambour,
anhand eines Aufführvorgangs erläutert werden:
Der Aufführstreifen 4 wird in bekannter Weise durch die nicht dargestellten Bereiche der Papier- bzw. Kartonmaschine hindurchgeführt, bspw. mittels der Verwendung von sogenannten Zugseilen. Bevor der aufzuführende Aufführstreifen 4 die Tragtrommel 2 erreicht, wird der Tambour 25 derart angeordnet, daß zwischen der Tragtrommel 2 und dem Tambour 25 ein senkrechter Abstand A von mindestens 2 mm besteht.
Der Aufführstreifen 4 wird in bekannter Weise durch die nicht dargestellten Bereiche der Papier- bzw. Kartonmaschine hindurchgeführt, bspw. mittels der Verwendung von sogenannten Zugseilen. Bevor der aufzuführende Aufführstreifen 4 die Tragtrommel 2 erreicht, wird der Tambour 25 derart angeordnet, daß zwischen der Tragtrommel 2 und dem Tambour 25 ein senkrechter Abstand A von mindestens 2 mm besteht.
Nunmehr wird das mindestens eine Anpreßelement 9 an die Tragtrommel 2, insbe
sondere im Bereich des Laufwegs des Aufführstreifens 4 über die Tragtrommel 2, mit
Ausbildung eines Wirkbereichs W, bspw. eines Anpreßspalts, einer Anpreßfläche
oder einer Blaszone, zwischen der Tragtrommel 2 und des mindestens einen An
preßelements 9 angelegt. Das Anlegen des Anpreßelements 9 wird mittels der bereits
erläuterten Hydraulikvorrichtung 12 samt ihre Einzelteilen bewerkstelligt. Der Wert
der zwischen der Tragtrommel 2 und dem Anpreßelement 9 vorhandenen Wirkkraft K
wird durch die an der Tragtrommellagerung angebrachte Meßeinrichtung 18 erfaßt,
der Regeleinrichtung 16 über die Meßleitung 21 zugeführt und in ihr ausgewertet. Ein
Abweichungen von der gewünschten oder maximal zulässigen Wirkkraft K werden
entsprechende Signale über die Regelleitungen 22 sowohl an den Elektromotor 15 als
auch an das Ventil 13 weitergegeben. Durch diese Regeleinrichtung 16, welche in
einfachster Ausführung aus einem Regler 19, einem Sollwertgeber 20 und ver
schiedenen Meß- und Steuerleitungen 21, 22 besteht, kann die gewünschte Wirkkraft
K im genannten Wickelspalt auf sehr präzise Weise geregelt werden.
Anschließend wird der Aufführstreifen 4 durch den Wirkbereich W zwischen der Trag
trommel 2 und dem Anpreßelement 9 durchgeführt und danach mittels eines nicht
dargestellten Spitzenschneiders bis zu einer gewünschten Breite der Materialbahn 4
breitgefahren.
Nunmehr wird der Tambour 25 an die Tragtrommel 2 mit Ausbildung eines Wickel
spalts zwischen der Tragtrommel 2 und dem Tambour 25 angelegt.
Spätestens nun, bevorzugterweise jedoch schon zu Beginn des Verfahrens, werden
die Qualitätsmerkmale der Materialbahn 4 durch die Sensoren 23 erfaßt. Diese Sen
soren, ihre Meßvorrichtungen und ihre Meßverfahren gehören zum bekannten Stand
der Technik und bedürfen aus diesem Grunde hier nicht nähers erläutert werden. Die
Sensoren 23 führen ihre Meßsignale über die Meßleitungen 24 der Regeleinrichtung
16 zu, wobei diese die Meßsignale entsprechend auswertet. Nach Erreichen min
destens eines, von der Regeleinrichtung 16 ermittelten Qualitätsmerkmals kann der
Durchtrennvorgang der Materialbahn 4 erfolgen und der Aufwickelvorgang der Ma
terialbahn 4 zu einer Wickelrolle auf den Tambour 25 beginnen. Die Durchtrennung
kann, wie bereits erläutert, passiv und/oder aktiv erfolgen. Die aktiven Durch
trennelemente, wie beispielsweise Goosenecks, IBS-Bänder oder Wasserstrahle, ge
hören am heutigen Tage zum bekannten Stand der Technik und bedürfen aus diesem
Grunde hier nicht nähers erläutert werden.
Nach Beginn des Aufwickelvorgangs der Materialbahn 4 auf den Tambour 25 kann
gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung das mindestens eine Anpreßele
ment 9 von der Tragtrommel 2 abgelegt werden.
Es versteht sich von selbst, daß in der in Fig. 1 in stark schematisierter Form darge
stellte Wickelmaschine 1 auch ein teilbewickelter Tambour 25 auf einer nicht darge
stellten, in Verlängerung der horizontalen Geraden G gelagerten Lagervorrichtung mit
einem Antrieb, bspw. einem Zentrumsantrieb, bewickelt werden könnte und das erfin
dungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Aufführen einer
Materialbahn auf diesen teilbewickelten Tambour 25 realisiert werden könnte.
Die Fig. 2 zeigt eine weitere Möglichkeit zum Anlegen des Anpreßelements 9 an die
die Materialbahn 4 führende Tragtrommel 9. Die das Anpreßelement 9 bewegende
und den Anpreßdruck regelnde Vorrichtung besteht aus einem Elektromotor 26, be
vorzugterweise auf einem Schrittmotor, der seine Steuersignale über die Steuerleitung
22 von einer nicht dargestellten Regeleinrichtung erhält. Auf der Motorwelle 27 ist di
rekt das Anpreßelement 9 mit seiner Halterung angebracht. Durch den Betrieb des
Elektromotors 26 wird die Motorwelle 27 in Rotation versetzt, die wiederum mit einer
Rotationsbewegung das Anpreßelement 9 an die Tragtrommel 2 anlegt. Die Anlege
bewegung kann aber auch aus einer Kombination von Translations- und Rotationsbe
wegung bestehen. Ferner ist in Fig. 2 sowohl der den Aufführstreifen bzw. die Ma
terialbahn 4 von der Tragtrommel 2 ablösende Schaber 7, der Anfangsbereich des
Ausschußbehälters (Pulper) 8 als auch ein in Wartestellung gehaltener leerer Tam
bour 25 vereinfacht dargestellt.
Die Fig. 3 bis 6 zeigen sehr vereinfachte Darstellungen von erfindungsgemäßen
Anpreßelementen 9 ohne die sie bewegenden und den Anpreßdruck regelnden Vor
richtungen und einen Teil der Tragtrommel 2. In Fig. 3 ist das Anpreßelement 9 als
rotierende Bürste 28, in Fig. 4 als Walze 29 ausgebildet. Beide genannten Anpreß
elemente können sowohl getrieben als auch selbst angetrieben ausgeführt sein.
Weiters ist in Fig. 5 das Anpreßelement 9 als Blasdüse 30 ausgebildet. Und in Fig.
6 ist das Anpreßelement 9 in Form eines Foils 31 ausgebildet.
Alle genannten Anpreßelemente stellen nur eine Auswahl von möglichen Anpreßele
menten dar.
Zusammenfassend ist festzuhalten, daß durch die Erfindung ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Aufführen einer Materialbahn auf einen Tambour geschaffen wird,
mit dem der Aufführstreifen bzw. die Materialbahn zunächst bis in den
Ausschußbehälter zuverlässig geführt und ein Selbstaufführen des Aufführstreifens
bzw. der Materialbahn auf den Tambour unabhängig von dessen jeweiliger Position
soweit wie möglich verhindert wird, ohne dadurch die Bahnabnahme vor der dem
Tambour vorgeschalteten Tragtrommel zu erschweren.
1
Wickelmaschine
2
Tragtrommel
3
Doppelpfeil
4
Aufführstreifen bzw. Materialbahn
5
Breitstreckwalze
6
Mantelfläche
7
Schaber
8
Ausschußbehälter (Pulper)
9
Anpreßelement
10
Doppelpfeil
11
Hydraulikzylinder
12
Hydraulikvorrichtung
13
Ventil
14
Hydraulikpumpe
15
Elektromotor
16
Regeleinrichtung
17
Übergeordnete Regeleinrichtung
18
Meßeinrichtung
19
Regler
20
Sollwertgeber
21
Meßleitung
22
Steuerleitung
23
Sensor
24
Meßleitung
25
Tambour
26
Elektromotor
27
Motorwelle
28
Bürste
29
Walze
30
Blasdüse
31
Foil
A Senkrechter Abstand
G Horizontale Gerade
K Wirkkraft
W Wirkbereich
A Senkrechter Abstand
G Horizontale Gerade
K Wirkkraft
W Wirkbereich
Claims (30)
1. Verfahren zum Aufführen einer Materialbahn (4), insbesondere Papier- oder
Kartonbahn, auf einen Tambour (25), insbesondere auf einen leeren oder teilbe
wickelten Tambour (25), wobei ein Aufführstreifen einer Materialbahn (4) über
eine Tragtrommel (2), insbesondere über den oberen Teil der Tragtrommel (2),
in einen Ausschußbehälter (8) geführt wird,
gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte:
- a) Vor dem Heranführen des Aufführstreifens (4) an die Tragtrommel (2): An ordnen des Tambours (25) derart, daß zwischen der Tragtrommel (2) und dem Tambour (25) ein senkrechter Abstand (A) von mindestens 1 mm besteht;
- b) Anlegen mindestens eines Anpreßelements (9) an die Tragtrommel (2), ins besondere im Bereich des Laufwegs des Aufführstreifens (4) über die Trag trommel (2), mit Ausbildung eines Wirkbereichs (W), bspw. eines Anpreß spalts, einer Anpreßfläche oder einer Blaszone, zwischen der Tragtrommel (2) und dem Anpreßelement (9);
- c) Nach dem Durchführen des Aufführstreifens (4) durch den Wirkbereich (W) zwischen der Tragtrommel (2) und dem Anpreßelement (9): Breitfahren des Aufführstreifens (4) bis zu einer gewünschten Breite der Materialbahn (4);
- d) Anlegen des Tambours (25) an die Tragtrommel (2) mit Ausbildung eines Wickelspalts zwischen der Tragtrommel (2) und dem Tambour (25);
- e) Durchtrennen der Materialbahn (4) und Beginn des Aufwickelns der Material bahn (4) zu einer Wickelrolle auf den Tambour (25).
2. Verfahren zum Aufführen einer Materialbahn (4), insbesondere Papier- oder
Kartonbahn, auf einen Tambour (25) nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1,
gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte:
- a) Vor dem Heranführen des Aufführstreifens (4) an die Tragtrommel (2): An ordnen des Tambours (25) derart, daß zwischen der Tragtrommel (2) und dem Tambour (25) ein senkrechter Abstand (A) von mindestens 1 mm besteht;
- b) Aufführen des Aufführstreifens (4) auf den Umfangsbereich der Tragtrommel (2);
- c) Anlegen mindestens eines Anpreßelements (9) an die Tragtrommel (2) im Bereich des Laufwegs des Aufführstreifens (4) über die Tragtrommel (2) mit Ausbildung eines Wirkbereichs (W), bspw. eines Anpreßspalts, einer Anpreßfläche oder einer Blaszone, zwischen der Tragtrommel (2) und dem Anpreßelement (9);
- d) Breitfahren des Aufführstreifens (4) bis zu einer gewünschten Breite der Materialbahn (4);
- e) Anlegen des Tambours (25) an die Tragtrommel (2) mit Ausbildung eines Wickelspalts zwischen der Tragtrommel (2) und dem Tambour (25);
- f) Durchtrennen der Materialbahn (4) und Beginn des Aufwickelns der Material bahn (4) zu einer Wickelrolle auf den Tambour (25).
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
nach dem Beginn des Aufwickelns der Materialbahn (4) zu einer Wickelrolle auf
den Tambour (25) das Anpreßelement (9) von der Tragtrommel (2) abgelegt
wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Anlegen des Anpreßelements (9) an den Umfangsbereich der Tragtrommel
(2), die während des regulären Aufführvorgangs von einem Aufführstreifen (4)
umschlungen ist, kurz nach Auflauf des Aufführstreifens (4) auf die Tragtrommel
(2) erfolgt.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Anlegen des Anpreßelements (9) an den Umfangsbereich der Tragtrommel
(2), die während des regulären Aufführvorgangs von einem Aufführstreifen (4)
umschlungen ist, am oberen Scheitelpunkt der Tragtrommel (2) erfolgt.
6. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Anlegen des Anpreßelements (9) an den Umfangsbereich der Tragtrommel
(2), die während des regulären Aufführvorgangs von einem Aufführstreifen (4)
umschlungen ist, kurz vor Ablauf des Aufführstreifens (4) von der Tragtrommel
(2) erfolgt.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Anpreßelement (9) durch eine translatorische und/oder rotatorische Be
wegung an die Tragtrommel (2) angelegt wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Breitfahren des Aufführstreifens (4) bis zu einer gewünschten Breite der
Materialbahn (4) mittels eines Spitzenschneiders erfolgt.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die gewünschte Breite der Materialbahn (4) die ganze Bahnbreite ist.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Lösen des Aufführstreifens (4) von der Tragtrommel (2) durch einen Schaber
(7), insbesondere durch einen Klingen- und/oder Luftschaber, erfolgt.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Lösen des Aufführstreifens (4) von der Tragtrommel (2) durch eine Ausbil
dung einer Überdruckzone in der Tragtrommel (2), die mit Bohrungen versehen
ist, erfolgt.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Durchtrennen der Materialbahn (4) passiv, bspw. durch Selbsttrennung mit
tels Ausbildung einer Schlaufe, und/oder aktiv, bspw. mittels eines Goosenecks,
eines IBS-Bands oder eines Wasserstrahls, erfolgt.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Durchtrennen der Materialbahn (4) erfolgt, nachdem sie mindestens ein ge
wünschtes Qualitätsmerkmal und/oder Produktionsmerkmal erfüllt.
14. Verfahren nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
das mindestens eine Qualitätsmerkmal der Materialbahn (4) die Oberflächen
rauhigkeit, das Schrumpfungsquerprofil oder die Faserorientierung ist.
15. Verfahren nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
das mindestens eine Produktionsmerkmal der Materialbahn (4) die Bahnge
schwindigkeit, die Bahnbreite oder die Produktionsmenge ist.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
bei der Ausbildung des Wirkbereichs (W) zwischen der Tragtrommel (2) und
dem Anpreßelement (9) eine Steuerung oder Regelung der Wirkkraft (K) im
Wirkbereich (W) erfolgt.
17. Verfahren nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Steuerung oder Regelung der Wirkkraft (K) im Wirkbereich (W) durch eine
Verlagerung der Tragtrommel (2) und/oder dem Anpreßelement (9) erfolgt.
18. Wickelmaschine (1) zum Aufführen einer Materialbahn (4), insbesondere Papier-
oder Kartonbahn, auf einen leeren oder teilbewickelten Tambour (25), mit einer
Tragtrommel (2), die mit der Wickelrolle einen Wickelspalt bildet, und mit einem
der Tragtrommel (2) in Bewegungsrichtung der Materialbahn (4) nachgeord
netem Ausschußbehälter (Pulper) (8),
dadurch gekennzeichnet, daß
daß die Wickelmaschine (1) mindestens ein an die Tragtrommel (2) anlegbares
Anpreßelement (9) aufweist.
19. Wickelmaschine nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Anpreßelement (9) eine Breite von 1000 mm, bevorzugterweise von 750 mm,
quer zur Bewegungsrichtung des Aufführstreifens (4) besitzt.
20. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 18 oder 19,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Anpreßelement (9) im Laufbereich des Aufführstreifens (4) verlegbar ange
bracht ist.
21. Wickelmaschine nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Anpreßelement (9) sich über die ganze Breite der Materialbahn (4) erstreckt.
22. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 18 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Anpreßelement (9) als Walze (29), vorzugsweise als Segmentwalze, mit
einer geeigneten Oberflächenbeschaffenheit ausgebildet ist.
23. Wickelmaschine nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Walze (29) als eine angetriebene Walze (29) ausgebildet ist.
24. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 18 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Anpreßelement (9) als Bürste (28) ausgebildet ist.
25. Wickelmaschine nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Bürste (28) als eine rotierende Bürste (28) ausgebildet ist.
26. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 18 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Anpreßelement (9) als Blasvorrichtung mit mindestens einer Blasdüse (30)
ausgebildet ist.
27. Wickelmaschine nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine Positioniereinrichtung vorgesehen ist, mittels welcher die Blasrichtung der
Blasluft der Blasdüse (30) einstellbar ist.
28. Wickelmaschine nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Blasvorrichtung so positioniert ist, daß die Blasluft der Blasdüse (30) senk
recht oder in Laufrichtung schräg entgegensetzt auf den Aufführstreifen bzw. die
Materialbahn (4) auftrifft.
29. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 18 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Anpreßelement (9) als Foil (31) ausgebildet ist.
30. Wickelmaschine nach Anspruch 29,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Reibungskoeffizient zwischen dem Aufführstreifen bzw. der Materialbahn (4)
und dem Foil (31) kleiner ist als der zwischen dem Aufführstreifen (4) bzw. der
Materialbahn (4) und der Tragtrommel (2).
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1999107550 DE19907550A1 (de) | 1999-02-22 | 1999-02-22 | Verfahren und Vorrichtung zum Aufführen einer Materialbahn auf einen Tambour |
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DE1999107550 DE19907550A1 (de) | 1999-02-22 | 1999-02-22 | Verfahren und Vorrichtung zum Aufführen einer Materialbahn auf einen Tambour |
Publications (1)
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DE1999107550 Withdrawn DE19907550A1 (de) | 1999-02-22 | 1999-02-22 | Verfahren und Vorrichtung zum Aufführen einer Materialbahn auf einen Tambour |
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8127 | New person/name/address of the applicant |
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