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DE19906447B4 - Gehäuse zur Aufnahme eines gefalteten Luftsacks - Google Patents

Gehäuse zur Aufnahme eines gefalteten Luftsacks Download PDF

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DE19906447B4 DE1999106447 DE19906447A DE19906447B4 DE 19906447 B4 DE19906447 B4 DE 19906447B4 DE 1999106447 DE1999106447 DE 1999106447 DE 19906447 A DE19906447 A DE 19906447A DE 19906447 B4 DE19906447 B4 DE 19906447B4
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    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
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Abstract

Gehäuse zur Aufnahme eines gefalteten Luftsacks eines Fahrzeug-Insassenrückhaltesystems, wobei das Gehäuse (10; 60; 80) im Inneren des Fahrzeugs (14) an dessen aus einer Vielzahl fest miteinander verbundener Karosseriebauteile (54, 56, 58, 96) gebildeten Karosserie befestigt ist und wobei zum Befestigen des Gehäuses (10; 60; 80) an der Karosserie von diesem mindestens zwei Befestigungsarme (16, 18, 42; 62, 70; 82, 86) abstehen, die an verschiedenen Karosseriebauteilen (54, 56, 58, 96) befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Befestigungsarm (16, 18, 42; 62, 70; 82, 86) einen Verbindungsabschnitt (20, 32; 64; 88) aufweist, mit dem er am Gehäuse (10; 60; 80) befestigt ist, und daß der Verbindungsabschnitt (20, 32; 64; 88) eine die jeweilige Stirnseite des Gehäuses (10; 60; 80) verschließende Endkappe bildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gehäuse zur Aufnahme eines gefalteten Luftsacks gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein Gehäuse der eingangs genannten Art zur Aufnahme eines gefalteten Luftsacks eines Fahrzeug-Insassenrückhaltesystems ist beispielsweise aus DE 197 32 069 A1 bekannt. Das Gehäuse ist üblicherweise im Inneren des Fahrzeugs an einem der Karosseriebauteile, beispielsweise dem die A-Säulen der Karosserie miteinander verbindenden vorderen Querträger, durch Klammern, Schrauben oder ähnliches befestigt, wie dies beispielsweise in der DE 43 28 721 A1 beschrieben wird. Ferner ist es aus der EP 0 773 141 A2 bekannt, einen Gassack im Berech der A-Säule zu befestigen. Bisher diente das Gehäuse nur zur Aufnahme des gefalteten Luftsacks.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Gehäuse der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß es mit möglichst geringem Aufwand herstellbar und universell bei unterschiedlichen Fahrzeugtypen einsetzbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Gehäuse der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß jeder Befestigungsarm einen Verbindungsabschnitt aufweist, mit dem er am Gehäuse befestigt ist, und daß der Verbindungsabschnitt eine die jeweilige Stirnseite des Gehäuses verschließende Endkappe bildet.
  • Durch die gleichzeitige Verwendung des Befestigungsarmes als Endkappe kann auf zusätzliche Bauteile, die die Stirnseiten des Gehäuses verschließen, verzichtet werden, wodurch der Aufwand bei der Herstellung des Gehäuses verringert ist. Des weiteren kann das Gehäuse aufgrund der modularen Bauweise durch Verwendung verschiedener Befestigungsarme an die Karosserien unterschiedlicher Fahrzeugtypen angepaßt werden, so daß sich für den Konstrukteur eine Vielzahl von Einbaulagen und Variationsmöglichkeiten bei der Gestaltung des Gehäuses ergibt.
  • Dabei erfüllt das Gehäuse eine Doppelfunktion. Einerseits dient es zur Aufnahme des gefalteten Luftsacks, andererseits wird es als Versteifungselement verwendet, das die Karosseriebauteile, an denen es durch die Befestigungsarme befestigt ist, zusätzlich starr miteinander verbindet. Durch die zusätzliche Versteifung der Karosserie wird das Schwingungsverhalten des Fahrzeugaufbaus verbessert und die Frequenz der zuerst auftretenden Resonanzschwingungen erhöht. Gleichzeitig wird der gesamte Aufbau verglichen mit den bekannten Fahrzeugaufbauten starrer und widerstandsfähiger gegenüber auftretenden mechanischen Belastungen, wodurch die passive Sicherheit weiter verbessert wird. Ferner kann durch die Verwendung des Gehäuses als Versteifungselement auf sonst zusätzlich erforderliche Versteifungsträger oder Verbinder verzichtet werden, so daß sich ein vergleichsweise geringeres Gewicht des Cockpitsystems ergibt. Des weiteren kann das an den Karosseriebauteilen befestigte, erfindungsgemäße Gehäuse zusätzlich als Halterung für Verkleidungselemente verwendet werden, mit denen das Wageninnere des Fahrzeuges verkleidet wird.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in der Beschreibung, den Figuren sowie den Unteransprüchen beschrieben.
  • So wird bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgeschlagen, den ersten Befestigungsarm mit einer der beiden A-Säulen der Karosserie starr zu verbinden, während der zweite Befestigungsarm an einem die A-Säulen der Karosserie miteinander verbindenden Querträger befestigt wird. Dadurch wird erreicht, daß die Karosserie im Frontbereich des Wageninneren auf der Beifahrerseite zusätzlich versteift ist, während gleichzeitig das Gehäuse zur Aufnahme des gefalteten Luftsacks besser in die Instrumententafelstruktur integriert wird.
  • Um die Steifigkeit der Karosserie weiter zu verbessern, wird ferner vorgeschlagen, am Gehäuse einen weiteren Befestigungsarm vorzusehen, der beispielsweise an der Bodengruppe der Karosserie befestigt ist. Durch den zusätzlichen Befestigungsarm ist das Gehäuse an insgesamt drei Punkten mit der Karosserie fest verbunden, wodurch die Steifigkeit der Instrumententafelstruktur weiter verbessert ist.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform des Gehäuses ist der erste Befestigungsarm des Gehäuses an einer der beiden A-Säulen in der Karosserie befestigt, während der zweite Befestigungsarm mit einer das Wageninnere des Fahrzeugs vom Motorraum abgrenzenden Trennwand fest verbunden ist. Durch diese Art der Befestigung des Gehäuses wird erreicht, daß die A-Säule, die mit dem Querträger fest verbunden ist, zusätzlich die Trennwand so abgestützt, daß an der Trennwand angreifende Kräfte an mehrere Stellen in die Karosserie weitergeleitet werden.
  • Das Gehäuse ist vorzugsweise als Strangpreßprofil ausgebildet, wobei die beiden offenen Stirnseiten des Gehäuses durch die Endkappen verschlossen sind.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand dreier Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispieles eines Gehäuses in seiner endgültigen Einbaulage zur Aufnahme eines Luftsacks;
  • 2 eine perspektivische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispieles eines Gehäuses in seiner endgültigen Einbaulage zur Aufnahme eines Luftsacks; und
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines dritten Ausführungsbeispieles eines Gehäuses in seiner endgültigen Einbaulage.
  • 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines Gehäuses 10 zur Aufnahme eines gefalteten Luftsacks 12 eines Insassenrückhaltesystems in einem Fahrzeug 14. Das als Strangpreßprofil vorzugsweise aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gefertigte Gehäuse 10 weist eine U-förmige Querschnittsform auf. Die beiden offenen Stirnseiten des Gehäuses 10 sind durch zwei als Befestigungsarme 16 und 18 ausgebildete Endkappen verschlossen.
  • Der in 1 rechts dargestellte erste Befestigungsarm 16 weist zu diesem Zweck einen Verbindungsabschnitt 20 auf, in dem eine der Querschnittsform des Gehäuses 10 entsprechende, vom Verbindungsabschnitt 20 erhabene Anlagefläche 22 ausgeformt ist. Die Anlagefläche 22 liegt an der Stirnseite des Gehäuses 10 an und ist mit dieser beispielsweise durch Schrauben oder Nieten fest verbunden. Der Verbindungsabschnitt 20 geht eben in einen Befestigungsabschnitt 24 über, der unter einem Winkel von etwa 20° geneigt zur Längsrichtung des Verbindungsabschnittes 20 verläuft. Im Befestigungsabschnitt 24 sind vier symmetrisch zueinander angeordnete Durchgangsbohrungen 26 ausgebildet, deren Zweck später erläutert wird. Des weiteren ist der erste Befestigungsarm 16 an seinen Seitenkanten 28 und 30 in Richtung der Anlagefläche 22 derart umgebogen, daß zwei rechtwinklig zur Flachseite des ersten Befestigungsarms 16 ver laufende Kanten gebildet sind, durch die der Befestigungsarm 16 zusätzlich versteift wird.
  • Der zweite Befestigungsarm 18, der in 1 links dargestellt ist, hat gleichfalls einen Verbindungsabschnitt 32, der mit einer zur Anlagefläche 22 des ersten Befestigungsarmes 16 identischen Anlagefläche 34 versehen ist, die mit der dem ersten Befestigungsarm 16 abgewandten Stirnseite des Gehäuses 10 fest verbunden ist. Der zweite Befestigungsarm 18 hat ferner einen Befestigungsabschnitt 36, der sich in Längsrichtung des Verbindungsabschnittes 20 von der U-förmigen Rückseite des Gehäuses 10 nach hinten erstreckt. An seinem freien Ende weist der Befestigungsabschnitt 36 eine von der dem Gehäuse 10 abgewandten Rückseite des zweiten Befestigungsarmes 18 rechtwinklig abstehende Klammer 38 auf, die mit zwei Durchgangsbohrungen 40 versehen ist.
  • Die Verbindungsabschnitte 20 und 32 der Befestigungsarme 16 und 18 bilden mit ihren Anlageflächen 22 und 34 Endkappen, mit denen die beiden offenen Stirnseiten des U-förmigen Gehäuses 10 verschlossen sind, wobei das Gehäuse 10 durch seine U-Form an seiner Vorderseite zur Aufnahme des Luftsacks 12 offen bleibt. Durch die Verwendung der Verbindungsabschnitte 20 und 32 als Endkappen kann auf zusätzliche Bauteile verzichtet werden, so daß der Aufwand bei der Herstellung des Gehäuses 10 verringert und das Gewicht der gesamten Anordnung reduziert ist.
  • Des weiteren ist am zweiten Befestigungsarm 18 ein dritter Befestigungsarm 42 einstückig ausgebildet, der einen abgewinkelten Abschnitt 44 aufweist, mit dem der dritte Befestigungsarm 42 in den Verbindungsabschnitt 32 des zweiten Befestigungsarms 18 übergeht. An den abgewinkelten Abschnitt 46 schließt sich ein in 1 in vertikaler Richtung verlaufender Befestigungsabschnitt 46 an, der mit seiner Flachseite parallel zur Flachseite des Befestigungsabschnittes 36 des zweiten Befestigungsarms 18 verläuft. An seinem freien Ende hat der Befestigungsabschnitt 46 des dritten Befestigungsarms 42 zwei Durchgangsbohrungen 48, deren Zweck gleichfalls später erläutert wird. Die ineinander übergehenden Seitenkanten 50 und 52 des zweiten Befestigungsarms 18 und des dritten Befestigungsarms 42 sind gleichfalls rechtwinklig in Richtung der Anlagefläche 34 des Verbindungsabschnittes 32 umgebogen, um den zweiten und dritten Befestigungsarm 18 und 42 zu versteifen. Im Bereich der Durchgangsbohrungen 48 des dritten Befestigungsarmes 42 gehen die beiden Seitenkanten 50 und 52 unter Bildung einer Schräge in die Flachseite des dritten Befestigungsarmes 42 über.
  • Wie heute allgemein üblich, werden Fahrzeugkarosserien aus einer Vielzahl fest miteinander verbundener Karosseriebauteile, wie beispielsweise Säulen, Querträger, Rahmenteile oder Bodengruppen, durch Schweißen, Nieten, Hartlöten und ähnliche Fügeverfahren zusammengefügt, die ein Karosserietragwerk mit hoher Steifigkeit bilden. Durch die Steifigkeit der Karosserie sollen Verwindungen oder Durchbiegungen vermieden werden. Gleichzeitig soll durch Versickungen, Wanddicken- und Querschnittsänderungen die Eigenfrequenz der Karosserie so verändert werden, daß Resonanzen und deren Folgen minimiert werden. Ferner muß die Karosserie in der Lage sein, bei einem Unfall möglichst viel kinetische Energie in Formänderungsarbeit umzuwandeln, ohne daß die Fahrgastzelle wesentlich verformt wird.
  • Bei Verwendung des erfindungsgemäßen Gehäuses 10 kann die Karosserie des Fahrzeugs 14 im in 1 dargestellten Fall auf der Beifahrerseite zusätzlich versteift werden. Zu diesem Zweck wird der erste Befestigungsarm 16 durch Schrauben (nicht dargestellt), die durch die Durchgangsbohrungen 26 gesteckt sind, fest mit der an der rechten Seite des Fahrzeuges 14 angeordneten A-Säule 54 (teilweise gestrichelt dargestellt) verschraubt bzw. vernietet. Der zweite Befestigungsarm 18 wird mit seiner am Befestigungsabschnitt 36 ausgebildeten Klammer 38 fest an einem quer zur Fahrzeugslängsrichtung verlaufenden, an den beiden A-Säulen 54 befestigten Querträger 56 gleichfalls durch Schrauben bzw. Nieten fest verbunden. Der dritte Befestigungsarm 42 des Gehäuses 10 wird an einem Wellentunnel 58 befestigt, der an der Bodengruppe der Karosserie ausgebildet ist. Durch diese Art der Anordnung und Befestigung des Gehäuses 10 in der Karosserie des Fahrzeuges 14 wird erreicht, daß die A-Säule 54, der Querträger 56 sowie der Wellentunnel 58 durch das Gehäuse 10 und die Befestigungsarme 16, 18 und 42 zusätzlich starr miteinander verbunden werden und auf diese Weise die Steifigkeit der Instrumententafelstruktur auf der Beifahrerseite des Fahrzeuges 14 weiter erhöht wird. Gleichzeitig dienen die Befestigungsarme 16, 18 und 42 des Gehäuses 10 als zusätzliche Stütze und Halterung für Verkleidungselemente, mit denen das Wageninnere des Fahrzeugs 14 verkleidet wird, und für andere Komponenten des Fahrzeugs 14, wie beispielsweise Lautsprecher, Multimediageräte oder ähnliches.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel verläuft der Befestigungsabschnitt 46 des dritten Befestigungsarmes 42 in vertikaler Richtung. Alternativ ist es auch denkbar, den Befestigungsabschnitt 46 des dritten Befestigungsarmes 42 unter einem Winkel geneigt zur vertikalen Richtung verlaufen zu lassen, um am dritten Befestigungsarm 42 angreifende Kräfte noch besser in die Bodengruppe des Fahrzeuges 14 einleiten zu können.
  • Ferner ist es möglich zusätzlich einen vierten Befestigungsarm vorzuzusehen, der einstückig mit dem zweiten und dritten Befestigungsarm 18 und 42 ausgebildet ist und mit seinem Befestigungsabschnitt an einer den Motorraum des Fahrzeuges 14 vom Wageninneren trennenden Trennwand fest verbunden ist. Bei dieser Gestaltung des Gehäuses, insbesondere, wenn der Befestigungsabschnitt des dritten Befestigungsarmes 42 geneigt zur Vertikalen verläuft, können bei einem Unfall an der Trennwand auftretende Kräfte vom vierten Befestigungsarm durch den dritten Befestigungsarm 42 in die Bodengruppe des Fahrzeuges 14 eingeleitet werden, wodurch die Steifigkeit des Cockpits auf der Beifahrerseite weiter verbessert ist.
  • Bei dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel wurde das Gehäuse 10 durch Schrauben oder Nieten mit den verschiedenen Karosseriebauteilen des Fahrzeugs 14 verbunden. Des weiteren ist es möglich, die Befestigungsarme beispielsweise durch Schweißen oder auch Hartlöten an den verschiedenen Karosseriebauteilen zu befestigen. Ferner ist es möglich, ein Gehäuse zu verwenden, das beispielsweise eine runde oder mehreckige Form hat, das durch entsprechend gestaltete Verbindungsabschnitte an den Befestigungsarmen an diesen befestigt wird.
  • 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eines Gehäuses 60, dessen Aufbau im wesentlichen dem Gehäuse 10 des ersten Ausführungsbeispieles gleicht. Ein Unterschied zwischen den beiden Gehäusen 10 und 60 liegt in der Gestaltung des zweiten Befestigungsarmes 62. Bei der zweiten Ausführungsform des Gehäuses 60 hat der zweite Befestigungsarm 62 gleichfalls einen Verbindungsabschnitt 64, der am Gehäuse 60 befestigt ist, sowie einen Befestigungsabschnitt 66 mit einer Klammer 68. Bei dieser Ausführungsform wurde jedoch auf einen dritten Befestigungsarm verzichtet.
  • Das Gehäuse 60 des zweiten Ausführungsbeispiels ist gleichfalls mit seinem ersten Befestigungsarm 70 an der A-Säule 54 des Fahrzeugs 14 befestigt, während der zweite Befestigungsarm 62 mit seiner Klammer 68 an dem quer zur Längsrichtung des Fahrzeuges 14 verlaufenden Querträger 56 befestigt ist. Auch hier dient das Gehäuse 60 als Versteifungselement, mit dem die Verbindungsstelle zwischen dem Querträger 56 und der rechten A-Säule 54 des Fahrzeuges 14 zusätzlich versteift wird.
  • 3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel eines Gehäuses 80, an dem ein zu den beiden Gehäusen 10 und 60 identisch ausgebildeter erster Befestigungsarm 82 mit einem Befestigungsabschnitt 84 vorgesehen ist. Das Gehäuse 80 weist ferner einen zweiten Befestigungsarm 86 mit einem Verbindungsabschnitt 88 auf, der an der anderen Stirnseite des Gehäuses 80 befestigt ist. Der Verbindungsabschnitt 88 des zweiten Befestigungsarmes 86 geht in einen Befestigungsabschnitt 90 über, wobei der Befestigungsabschnitt 90, ähnlich dem Befestigungsabschnitt 84 des ersten Befestigungsarmes 82, unter einem Winkel von etwa 20° geneigt zur Längsrichtung des Verbindungsabschnittes 88 verläuft. Am freien Ende des Befestigungsabschnittes 90 des zweiten Befestigungsarmes 86 ist ein von der dem Gehäuse 80 abgewandten Rückseite rechtwinklig abstehender Flansch 92 ausgebildet. Der Flansch 92 hat zwei Durchgangsbohrungen 94, deren Zweck später erläutert wird.
  • Auch bei diesem Ausführungsbeispiel wird der erste Befestigungsarm 82 an der A-Säule 54 des Fahrzeuges 14 durch Schrauben oder Nieten befestigt. Der Flansch 92 des zweiten Befestigungsarmes 86 wird dagegen an einer das Wageninnere des Fahrzeugs 14 vom Motorraum abtrennenden Trennwand 96, die gleichfalls Bestandteil der Karosserie des Fahrzeugs 14 ist, mit Hilfe von Schrauben bzw. Nieten, die durch die Durchgangsbohrungen 94 gesteckt sind, verschraubt bzw. vernietet. Auf diese Weise wird erreicht, daß sich die Trennwand 96 durch das Gehäuse 80 und die Befestigungsarme 82 und 86 an der A-Säule abstützt.
  • Die zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele stellen nur drei verschiedene Möglichkeiten dar, wie das zur Aufnahme des Luftsacks 12 dienende Gehäuse in der Karosserie des Fahrzeugs 14 angeordnet und mit ver schiedenen Karosseriebauteilen verbunden werden kann, um die Steifigkeit der Instrumententafelstruktur zu erhöhen. Bei entsprechender Gestaltung der Befestigungsarme kann das Gehäuse beispielsweise auch am unteren Querträger im Frontbereich oder an anderen Karosseriebauteilen der Bodengruppe befestigt werden.
  • 10
    Gehäuse
    12
    Luftsack
    14
    Fahrzeug
    16
    erster Befestigungsarm
    18
    zweiter Befestigungsarm
    20
    Verbindungsabschnitt
    22
    Anlagefläche
    24
    Befestigungsabschnitt
    26
    Durchgangsbohrung
    28
    Seitenkante
    30
    Seitenkante
    32
    Verbindungsabschnitt
    32
    Anlagefläche
    36
    Befestigungsabschnitt
    38
    Klammer
    40
    Durchgangsbohrung
    42
    dritter Befestigungsarm
    44
    abgewinkelter Abschnitt
    46
    Befestigungsabschnitt
    48
    Durchgangsbohrung
    50
    Seitenkante
    52
    Seitenkante
    54
    A-Säule
    56
    Querträger
    58
    Wellentunnel
    60
    Gehäuse
    62
    zweiter Befestigungsarm
    64
    Verbindungsabschnitt
    66
    Befestigungsabschnitt
    68
    Klammer
    70
    erster Befestigungsarm
    80
    Gehäuse
    82
    erster Befestigungsarm
    84
    Befestigungsabschnitt
    86
    zweiter Befestigungsarm
    88
    Verbindungsabschnitt
    90
    Befestigungsabschnitt
    92
    Flansch
    94
    Durchgangsbohrung
    96
    Trennwand

Claims (8)

  1. Gehäuse zur Aufnahme eines gefalteten Luftsacks eines Fahrzeug-Insassenrückhaltesystems, wobei das Gehäuse (10; 60; 80) im Inneren des Fahrzeugs (14) an dessen aus einer Vielzahl fest miteinander verbundener Karosseriebauteile (54, 56, 58, 96) gebildeten Karosserie befestigt ist und wobei zum Befestigen des Gehäuses (10; 60; 80) an der Karosserie von diesem mindestens zwei Befestigungsarme (16, 18, 42; 62, 70; 82, 86) abstehen, die an verschiedenen Karosseriebauteilen (54, 56, 58, 96) befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Befestigungsarm (16, 18, 42; 62, 70; 82, 86) einen Verbindungsabschnitt (20, 32; 64; 88) aufweist, mit dem er am Gehäuse (10; 60; 80) befestigt ist, und daß der Verbindungsabschnitt (20, 32; 64; 88) eine die jeweilige Stirnseite des Gehäuses (10; 60; 80) verschließende Endkappe bildet.
  2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Befestigungsarm (16; 70) an einem eine der beiden A-Säulen (54) der Karosserie bildenden Karosseriebauteil befestigt ist, und daß der zweite Befestigungsarm (18; 62) an einem die A-Säulen (54) der Karosserie miteinander verbindenden, einen Querträger (56) bildenden Karosseriebauteil befestigt ist.
  3. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuse (10) ein weiterer Befestigungsarm (42) vorgesehen ist, der an einem eine Bodengruppe der Karosserie bildenden Karosseriebauteil, vorzugsweise an einem in Längsrichtung des Fahrzeuges verlaufenden, einen Wellentunnel (58) bildenden Karosseriebauteil befestigt ist.
  4. Gehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der weitere Befestigungsarm (42) unter einem Winkel geneigt zur Längsrichtung des Wellentunnels (58) an diesem befestigt ist.
  5. Gehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der an einem die A-Säulen (54) der Karosserie miteinander verbindenden, einen Querträger (56) bildenden Karosseriebauteil befestigte eine Befestigungsarm (18) und der an der Bodengruppe (58) befestigte weitere Befestigungsarm (42) einstückig miteinander ausgebildet sind, wobei die einstückig miteinander ausgebildeten Befestigungsarme (18, 42) in verschiedene Richtungen vom Gehäuse (10) abstehen.
  6. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Befestigungsarm (82) an einem eine der beiden A-Säulen (54) der Karosserie bildenden Karosseriebauteil befestigt ist, und daß der zweite Befestigungsarm (86) an einem das Wageninnere des Fahrzeuges (14) vom Motorraum abgrenzenden, eine Trennwand (96) bildenden Karosseriebauteil befestigt ist.
  7. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10; 60; 80) als Strangpreßprofil, vorzugsweise aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gebildet ist, und daß die beiden offenen Stirnseiten des Gehäuses (10; 60; 80) durch die Endkappen verschlossen sind.
  8. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Befestigungsarm (16, 18, 42; 62, 70; 82, 86) in seiner Längsrichtung an mindestens einer seiner Seitenkanten (50, 52) zumindest teilweise derart umgebogen ist, daß ein den Befestigungsarm (16, 18, 42; 62, 70; 82, 86) versteifender Rand ausgebildet ist.
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