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DE19900491B4 - Verpackung - Google Patents

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Abstract

Verpackung mit mindestens einem aus mindestens einer Lasche bestehenden Halte- und Tragegriff dadurch gekennzeichnet, daß der Griff auf einer der Flächen der Verpackung so angebracht ist, daß er außermittig entlang einer zur Laufrichtung der Lasche(n) parallelen oder senkrechten Symmetrieachse (1) der Fläche angeordnet ist, weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel α zwischen einer durch den Schwerpunkt (S) laufenden Symmetrieachse (3), die senkrecht zu der Fläche steht, an welcher der Griff angebracht ist, und einer Achse (4), die durch einen aus Handkontakt gebildeten Auflagepunkt (B) an der (den) Lasche(n) sowie dem Schwerpunkt (S) verläuft, im Bereich von 2 bis 40° liegt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung mit mindestens einem aus mindestens einer Lasche bestehenden Halte- und Tragegriff.
  • Gieß- oder schüttfähiges Material für den Hausgebrauch, wie z.B. Blumenerde, Katzenstreu, Vogelfutter oder Sand, wird in der Regel in einer Verpackung aus reißfestem Material, wie z.B. Kunststoff, aufbewahrt und transportiert. Ab einer gewissen Materialmenge ergibt sich die Schwierigkeit, die Verpackung samt Füllgut zu heben oder zu tragen. Dies wurde in einigen Fällen durch das zentrale Anbringen eines Griffes auf der Oberseite der zumeist sackartigen Verpackung gelöst. Die andere Funktionalität, welche eine Verpackung von Schüttgut zu erfüllen hat, ist das zielgerichtete Ausbringen selbigen Schüttgutes in einen geeigneten Auffangbehälter, wie z.B. Blumentopf, Katzentoilette, Sandkasten oder Kochtopf. Bei Verpackungen herkömmlicher Art wird diese Funktionalität dadurch gewährleistet, daß die Verpac kung an einer sich im oberen Teil befindenden Stelle geöffnet wird, und das Ausgießen durch Anheben und Neigen der Verpackung bewerkstelligt wird. Ab einer gewissen Verpackungsgröße ist dieses Ausbringverfahren jedoch mühsam und bedarf zur Zielgenauigkeit sowie zur Schüttdosierung einer beträchtlichen Tätigkeit des anderen Armes. Ein derartiges Ausbringen von Schüttgut ist ermüdend und unbequem.
  • US 4,721,396 beschreibt eine Tasche für flüssige Güter, die aus einem Schlauch thermoplastischen Filmmaterials gebildet ist und einen Rumpf aufweist, bei dem zwei sich gegenüber liegende Wände an ihrem oberen und unteren Ende zusammengeschweißt sind. Der Rumpf weist in einem oder den beiden seitlichen Enden Seiteneinfaltungen auf. Die Tasche hat eine Füllöffnung, sowie einen schleifenförmigen Griff am oberen Ende, der aus zwei einander gegenüber liegenden Streifen gebildet wird, die Fortsetzungen der jeweiligen Seitenwand sind. Der Griff, der in US 4,721,396 beschriebenen Verpackung kann von der Mitte der Verpackung seitlich versetzt sein.
  • DE 40 00 415 A1 beschreibt einen Tragbeutel aus thermoplastischer Kunststofffolie, bestehend aus einem vorderseitigen und einem rückseitigen Folienabschnitt, einem dazwischen eingelegten und mit den Folienabschnitten einstückigen Bodenfalz, einer Einfüllöffnung zum fabrikmäßigen Einbringen des Füllgutes und einem angeschweißten schlaufenförmigen Tragegriff, ebenso aus thermoplastischer Kunststofffolie. Der Tragegriff ist in einer Ausführungsform eine einziger Folienstreifen, der den Abstand zwischen den den vorderseitigen und rückseitigen Folienabschnitten verbindenden Seitenschweißnähten überbrückt, wobei das eine Anschlußende des Folienstreifens dem vorderseitigen Folienabschnitt und das andere Anschlußende des Folienstreifens mit dem rückseitigen Folienabschnitt verbunden ist, wodurch der Tragegriff in Aufsicht auf die Verpackung gleichsam diagonal angeordnet ist.
  • Aufgabe der Erfindung war es, eine Verpackung bereitzustellen, die eine bequeme Handhabung sowohl beim Ausgießen als auch beim Heben und Tragen gewährleistet und die zudem kostengünstig, weil einfach in der Herstellung ist.
  • Dies wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein aus mindestens einer Lasche bestehender Griff auf eine der Flächen der Verpackung exzentrisch versetzt, d.h. außermittig entlang einer zur Laufrichtung der Lasche(n) parallelen oder senkrechten Symmetrieachse der Fläche angeordnet ist, wobei
    der Winkel α zwischen einer durch den Schwerpunkt laufenden Symmetrieachse, welche senkrecht zu der Fläche steht, an welcher der Griff angebracht ist, und einer gedachten Achse, die durch einen aus Handkontakt gebildeten Auflagepunkt an der (den) Lasche(n) sowie dem Schwerpunkt verläuft, im Bereich von 2 bis 40° liegt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung liegt der Winkel α im Bereich zwischen 5° und 30°, wobei er vorzugsweise 10° beträgt.
  • In einer Ausführungsform ist bevorzugt vorgesehen, daß der Griff auf einer der Flächen der Verpackung so angebracht ist, daß er mittig entlang einer zu seiner eigenen, durch die Laufrichtung der Lasche(n) beschriebenen Längsachse senkrechten Symmetrieachse der Fläche und außermittig entlang einer zur Laufrichtung der Lasche(n) parallelen, anderen Symmetrieachse der Fläche angeordnet ist.
  • Die erfindungsgemäße Ausführung einer Verpackung zeichnet sich dadurch aus, daß sie die Probleme des Ausgieß-, Schütt-, Hebe- bzw. Tragekomfort sowie kostengünstige Herstellung auf hervorragende Weise löst. Dabei wird, bei geeigneter Wahl der Exzentrizität des Griffes der Tragekomfort in keiner Weise beeinträchtigt. Das exzentrische Anbringen eines Griffes an der Verpackung sorgt für eine automatische Neigung der Verpackung in Schüttrichtung, weshalb dieses dadurch erleichtert wird. Die Exzentrizität des Griffes ist hierbei so groß, daß das Schütten wesentlich erleichtert, jedoch nicht der Tragekomfort verringert wird. Deshalb eignet sich der Griff einer solchen Verpackung im ungeöffneten Zustand hervorragend als Trage- und Haltegriff.
  • Die folgenden Erläuterungen dienen der ausführlicheren Beschreibung der Erfindung. Dabei zeigt:
  • 1a eine bekannte außermittige Anbringung eines Griffes an einer Verpackung;
  • 1b einen Neigungswinkel α bei exzentrischer Anbringung eines Griffes auf der Verpackung;
  • 2 eine schematisierte Darstellung der Seitenlängen sowie Neigungswinkeln, die bei exzentrischem Anbringen eines Griffes an einer Verpackung, in Abhängigkeit von deren Abmessungen, auftreten können;
  • 3 eine schematisierte Darstellung einer Ausführungsform, bei der der Neigungswinkel α infolge der exzentrischen Anbringung des Griffes größer als 45° ist;
  • 4 eine schematisierte Darstellung einer Ausführungsform, bei der der Neigungswinkel α infolge des exzentrischen Anbringens eines Griffes 30° beträgt.
  • Eine konventionelle Verpackung für Streu- und Schüttgut kann, in erster Näherung, durch einen Quader vereinfacht dargestellt werden. Jedoch gelten die folgenden Überlegungen auch für Verpackungen, die in erster Näherung durch einen Zylinder, Keil-, Pyramiden- oder Kegelstumpf dargestellt werden können. Der geometrischen Einfachheit halber jedoch wird die Erfindung im folgenden anhand eines Quaders erläutert.
  • 1b zeigt eine schematisierte Verpackung, bei der der Griff in der oben beschriebenen Weise exzentrisch angebracht ist, was in einem Neigungswinkel α gegenüber der Längsachse 3 der Verpackung resultiert. Wie aus der Figur leicht ersichtlich ist, hängt der Neigungswinkel α von der Exzentrizität des Griffes an der Verpackung ab. Je weiter außen der Griff angebracht ist, um so größer ist der Neigungswinkel α. Dabei ist der Griff außermittig entlang der Symmetrieachse 1 angebracht. Der Doppelpfeil gibt die Blickrichtung an, die in den folgenden Abbildungen eingenommen wird; 2 ist eine andere, zu 1 senkrechte Symmetrieachse. I zeigt eine Projektion der Seitenfläche einer Verpackung mit außermittig angebrachtem Griff, welche der Einfachheit halber als II repräsentiert wird. Bei Halten an Griff wird Position III eingenommen. Dabei besteht ein Winkel α ≠ 0° zwischen der mittigen Längssymmetrieachse der Seitenfläche 3 und der "neuen" Senkrechten 4. S ist der Schwerpunkt der Seitenfläche.
  • 2 beschreibt die Seiten und Neigungswinkel, welche bei exzentrischer Anbringung eines Griffes an einer Verpackung auftreten können. b ist die Seitenlänge der Verpackung + Griffhöhe, c ist die Exzentrizität des Handauflagepunktes B des Griffs von der Mittelsenkrechten der Seitenfläche 3, die durch den Schwerpunkt S, sowie den Punkt A verläuft. Dabei ist die durch die Punkte A bzw. den Schwerpunkt S verlaufende Linie eine der Symmetrieachsen des Körpers. Punkt B ist ein idealisierter, im wesentlichen durch den Handkontakt an der Grifflasche gebildeter Auflagepunkt, und die durch den Punkt B sowie den Schwerpunkt S laufende Linie 4 bildet bei Halten der Verpackung am Griff einen Neigungswinkel α zu 3. Dabei ist die Größe dieses Neigungswinkels von der Länge der Verpackung b sowie der Exzentrizität des Griffes c abhängig. Der Winkel α ist demnach der Arcustangens des Quotienten aus c und b/2. Drückt man c als einen Bruchteil von b/2 aus, so läßt sich der Arcustangens für verschiedene Exzentrizitäten (unterschiedliche c-Werte) errechnen. Hierbei ergeben sich folgende Werte:
    c = 4 b/2 → arctan 2 = 63,4°
    c = 19/5 b/2 → arctan 1,9 = 62,2°
    c = 9/5 b → arctan 1,8 = 60,9°
    c = 17/5 b/2 → arctan 1,7 = 59,5°
    c = 8/5 b → arctan 1,6 = 58°
    c = 3/2 b → arctan 1,5 = 56,3°
    c = 7/5 b → arctan 1,4 = 54,5°
    c = 13/5 b/2 → arctan 1,3 = 52,4°
    usw. usw.
    c = b/2 → arctan 1 = 45°
    c = 3/5 b/2 → arctan 3/5 = 31 °
    c = 1/2 b/2 → arctan 1/2 = 26,6°
    c = 1/10 b/2 → arctan 1/10 = 5,7°
  • 3 zeigt eine Verpackung mit exzentrisch angebrachtem Griff, bei der der Neigungswinkel α mehr als 45° beträgt. Wie aus der Zeichnung leicht ersichtlich ist, ist dies genau dann der Fall, wenn die Exzentrizität c größer als b/2 ist. Anschaulicher ausgedrückt, bedeutet dies, daß der Griff exzentrisch an der längeren Seite des den Quader beschreibenden Rechtecks angebracht wird. Bei einer solchen Anbringung sind extreme Neigungswinkel möglich. Allerdings ist im Normalfall bei gefüllter Packung eine solche Exzentrizität dem Tragekomfort abträglich.
  • 4 zeigt eine schematisierte Darstellung einer Verpackung mit exzentrisch angebrachtem Griff, bei der der Neigungswinkel ungefähr 30° beträgt. Dies ist genau dann der Fall, wenn die Exzentrizität c zwischen dem 0,5- und 0,6-fachen der halben Seitenlänge der Längsseite (inklusive Griffhöhe) der Verpackung b beträgt.
  • Es hat sich gezeigt, daß ein Neigungswinkel zwischen 10° und 40° einen optimalen Kompromiß zwischen erleichtertem Schüttkomfort auf der einen Seite und nicht beeinträchtigtem Tragekomfort auf der anderen Seite darstellt. Werte von α über 45° erleichtern zwar das Ausbringen des Schüttguts, sind jedoch für das Tragen aufgrund der extremen Exzentrizität des Griffes nachteilig. Umgekehrt erhöhen Neigungswinkelwerte, die kleiner als 10° sind, den Tragekomfort, bieten jedoch nicht den gleichen Schüttkomfort, den man von Griffen mit größerer Exzentrizität erwarten kann.
  • Was in der vorstehenden Darstellung, den Figuren sowie den Ansprüchen für das exzentrische Anbringen eines Griffes an einer in Annäherung durch einen Quader beschriebenen Verpackung dargestellt wurde, gilt von seinem Wesen her auch für andere, in Annäherung durch regelmäßige geometrische Körper, wie z.B. Zylinder oder Kegelstumpf, beschriebene Verpackungen, ebenso, wie es seine Gültigkeit für das exzentrische Anbringen von nicht nur einem, sondern mehreren Griffen an eine Verpackung hat. Dies kann von Bedeutung sein, wenn, z.B. nach teilweisem Verbrauch des in der Verpackung befindlichen Schüttguts, zum komfortablen Ausgießen des noch verbleibenden Schüttgutes ein größerer Neigungswinkel erforderlich ist. Dies kann durch weitere, exzentrischer angebrachte Griffe an der Verpackung gelöst werden.

Claims (3)

  1. Verpackung mit mindestens einem aus mindestens einer Lasche bestehenden Halte- und Tragegriff dadurch gekennzeichnet, daß der Griff auf einer der Flächen der Verpackung so angebracht ist, daß er außermittig entlang einer zur Laufrichtung der Lasche(n) parallelen oder senkrechten Symmetrieachse (1) der Fläche angeordnet ist, weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel α zwischen einer durch den Schwerpunkt (S) laufenden Symmetrieachse (3), die senkrecht zu der Fläche steht, an welcher der Griff angebracht ist, und einer Achse (4), die durch einen aus Handkontakt gebildeten Auflagepunkt (B) an der (den) Lasche(n) sowie dem Schwerpunkt (S) verläuft, im Bereich von 2 bis 40° liegt.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel α vorzugsweise im Bereich zwischen 5° und 30° liegt.
  3. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß besagter Winkel α vorzugsweise 10° beträgt.
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