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DE19859432B4 - Lampe, insbesondere Unterwasserscheinwerfer - Google Patents

Lampe, insbesondere Unterwasserscheinwerfer Download PDF

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Abstract

Lampe, insbesondere Unterwasserscheinwerfer mit einer in einem Gehäuse angeordneten Lichtquelle, gekennzeichnet durch eine oder mehrere Hochdruck- oder Höchstdrucklampen (24) mit einer bis zu 20·105 Pa reichenden Gasfüllung, die vorzugsweise aus Xenon, Quecksilber oder Natriumdampf besteht, und durch eine Gehäusehöhe (h), die 30 mm nicht übersteigt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Lampe, insbesondere einen Unterwasserscheinwerfer mit einer in einem Gehäuse angeordneten Lichtquelle.
  • Die nach dem Stand der Technik bekannten Lampen mit einem geschlossenen Gehäuse weisen im Gehäuseinneren eine Lampenfassung auf, die zur Aufnahme einer dort einschraubbaren Glühbirne dient. Ist die Lampe als Scheinwerfer, beispielsweise als Unterwasserscheinwerfer ausgebildet, befindet sich die Glühlampe im Brennpunkt eines Reflektorkörpers. Bei Unterwasserscheinwerfern stellen der Reflektorkörper und die vordere lichtdurchlässige Streuscheibe einen Lampenkörper dar, der in einem Einbautopf gehaltert und über eine Blende sowie entsprechende Dichtungen wasserdicht verschlossen ist. Zum Einbau der Unterwasserscheinwerfer müssen im Beckenwandbereich entsprechende Ausnehmungen vorgesehen werden.
  • Eine solche Lampe ist beispielsweise in der DE 38 09 160 A1 beschrieben, die eine Infrarot-Strahlungsquelle, insbesondere für ein mehrkanaliges Gasanalysegerät, betrifft. Diese Lampe besitzt einen Reflektor und eine diesen verschließende Scheibe, so dass ein abschließbarer Raum entsteht, in dem eine Strahlungsquelle angeordnet ist. Über einen Kanal ist der Raum evakuierbar und/oder mit einem Gas befüllbar.
  • Eine weitere gasgefüllte elektrische Glühlampe wird in der CH 209 458 A beschrieben, die einen Betriebsdruck von bis über 105 Pa aufweist. Diese Lampe besitzt einen Kolben mit einem Höchstvolumen von 7 cm3.
  • Schließlich betrifft die EP 0 438 11 B1 einen Baublock aus lichdurchlässigem Kunststoffmaterial mit Beleuchtungsmitteln in dem Baublock, um Licht durch zumindest eine der äußeren Seitenflächen hindurch nach außen treten zu lassen.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Lampe der eingangs genannten Art zu schaffen, deren Gehäusevolumen erheblich reduziert werden kann. Insbesondere soll diese Lampe als Unterwasserscheinwerfer verwendbar sein.
  • Diese Aufgabe wird durch die Lampe nach Anspruch 1 gelöst, bei der eine oder mehrere Hochdruck- oder Höchstdrucklampen mit einer bis zu 20 bar (20·105 Pa) reichenden Gasfüllung versehen sind, die vorzugsweise aus Xenon, Quecksilber oder Natriumdampf besteht. Die Gehäusehöhe soll 30 mm nicht übersteigen. Hochdruck- oder Höchstdrucklampen sind in Form von Xenon-Lampen z. B. bei Autoscheinwerfern bekannt, jedoch bestehen diese Scheinwerfer aus einem parabolischen Reflektor, in dessen Brennpunkt bzw. in Brennpunktnähe eine Xenon-Glühbirne angeordnet ist. Der Reflektorkörper ist frontseitig mit einer Streuglasscheibe abgedeckt. Nach der vorliegenden Erfindung wird nun der Xenon-Leuchtkörper bzw. es werden die Xenon-Leuchtkörper ohne Reflektor in ein flaches Einbaugehäuse eingesetzt, womit der Reflektor eingespart werden kann. Im Unterwasserbereich besitzen solche Lampen den weiteren Vorteil, daß auf Aushöhlungen in der Beckenwand zum Einsetzen des bisherigen Einbautopfes ebenfalls verzichtet werden kann. Die als Unterwasserscheinwerfer ausgebildeten Lampen können in einer entsprechend druckstabilen Ausführungsform unmittelbar beckenwandseitig oder sogar auf dem Beckenboden angebracht werden, wobei lediglich noch Raum bzw. ein Durchbruch für eine Stromzuführung benötigt wird. Da die Lampen im Niedervolt-Bereich arbeiten, ist die Hitzeentwicklung relativ gering, so daß gegenüber herkömmlichen Scheinwerfern eine längere Lebensdauer erreicht wird. Die transparente Scheibe, die vorzugsweise als druckstabile Kunststoff-Plexiglasscheibe ausgebildet ist, kann beliebige Formgestaltungen besitzen, vorzugsweise ist sie in einer Draufsicht betrachtet großflächig, rund, elliptisch, länglich oval, rhombisch, mehreckig, trapez- oder teilkreisförmig ausgebildet. Je nach Größe des Gehäuses werden ggf. mehrere Xenon-Birnen verwendet, die über eine Parallelschaltung mit einer einzigen Spannungsquelle verbunden sind.
  • Nach einer besonders bevorzugten und baulich wesentlich vereinfachten Ausführungsform ist das Lampengehäuse selbst mit dem Leuchtgas, insbesondere Xenon gefüllt. In den Gehäuseinnenraum ragen die Elektroden, die bei entsprechender Spannungsbeaufschlagung den Lichtbogen versorgen. Mit anderen Worten, anstelle des birnenförmigen Glaskörpers wird nach der vorliegenden Erfindung der Lampenkörper selbst als den Leuchtraum begrenzendes Medium ausgenutzt.
  • Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann als Lampengehäuse ein doppel- oder mehrfach-verglastes Fenster oder eine solche Tür dienen, bei dem oder der der Zwischenraum zwischen zwei Fensterscheiben mit einem Leuchtgas gefüllt ist und bei dem oder der in diesen Zwischenraum Elektroden hineinragen. In diesem Fall dient somit der Zwischenraum zwischen zwei solchen Scheiben als Leuchtmedium, so daß an trüben Tagen sowie nachts die hierdurch gebildete Beleuchtung einschaltbar ist. Die Fensterscheiben bzw. Türscheiben können aus planparallelen Glasplatten oder Streulichtscheiben bestehen. Weiterentwicklungen dergestalt, daß eine der Scheiben eine Reflexionsbeschichtung oder eine Einfärbung aufweist, welche das Licht bevorzugt in eine Richtung lenkt, liegen im Bereich der vorliegenden Erfindung. Solche Türen oder Fenster ermöglichen eine indirekte Beleuchtung, die ansonsten notwendige Wandleuchten überflüssig machen kann.
  • Vorzugsweise wird die vorhandene transparente Glasscheibe als Streulichtscheibe ausgebildet, mit der ein möglichst großvolumiger Lichtabstrahlkegel erreicht wird. Insbesondere werden hierbei die beiden großflächigen Gehäuseflächen aus Glas über relativ kurze Abstandshalter als Gehäuseseitenfläche bzw. Gehäuseseitenflächen zu einem gasdichten und/oder wasserdichten Gehäuse verbunden. Ggf. können auch zwei kugelkappenförmige Glaskörper gleichen größten Durchmessers mit ihren Randbereichen verklebt werden. Verwendet man planare oder im wesentlichen planare Glaskörper, werden vorzugsweise die betreffenden Abstandshalter oder bei im wesentlichen runden oder ovalen Körpern betreffende Ringkörper derart befestigt, daß die ober- und unterseitigen Glasscheiben ein Stück überstehen, so daß ein geschützter, einseitig offener Hohlraum entsteht. Dieser Hohlraum schützt etwa aus dem genannten Ring herausragende elektrische Anschlußstifte oder -bleche (Kontaktstifte) oder auch aus elektrisch leitendem Material gefertigte Schlaufen, an denen der gesamte Lampenkörper an z. B. in einer Wand oder an einer Decke befestigte Kontaktstifte oder Haken eingehängt werden kann. Es sind jedoch auch solche Ausführungsformen möglich, bei denen die Kontaktstifte oder Schlaufen in den Gehäusekörper eingelassen sind und bündig nach außen abschließen. Besitzt ein solcher Glaskörper im Randbereich eine Bohrung, kann der betreffende elektrische Kontakt auch als Bohrungsinnenmantel ausgeführt sein, so daß ein Aufhängen auf einem elektrischen Kontaktstift oder einem Kontaktseil ausgenutzt wird.
  • Hinsichtlich der Lampengehäuseform ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, von denen solche bevorzugt werden, bei denen die Streuscheibe zumindest in einer Richtung im wesentlichen konvex geformt ist oder bei denen zwei oder mehr Streuscheiben, ggf. facettenartig, so angeordnet sind, daß das abgestrahlte Licht zumindest im wesentlichen in einer Ebene von 180° bzw. im Raum eine Strahlungshalbkugel abdeckt. Durch diese Maßnahme wird wegen der hohen Leuchtkraft der Hochdruck- bzw. Höchstdrucklampen die Möglichkeit geschaffen, genügend Licht nach zwei Seiten (links und rechts) abzustrahlen, so daß anstelle von bisher zwei für notwendig gehaltenen Leuchtkörpern ein einziger Leuchtkörper verwendet werden kann.
  • Ausführungsbeispiele sind in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen
  • 1 einen Querschnitt durch eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lampe,
  • 2 bis 8 jeweils Draufsichten auf unterschiedlich geformte Lampenkörper,
  • 9 bis 14 jeweils Schnittansichten durch Lampenkörper unterschiedlicher Ausgestaltung,
  • 15 eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform einer Lampe und
  • 16 eine Draufsicht auf diese Ausführungsform nach 15.
  • Wie 1 und 2 zu entnehmen ist, werden durch zwei, im vorliegenden Fall in der Draufsicht kreisrunde Glasscheiben 20 und 21 obere großflächige Begrenzungsflächen geschaffen, die durch einen ringförmigen Abstandshalter 23 zu einer minimalen Bauhöhe h verbunden werden, die 30 mm nicht übersteigt. Der Ringkörper 23 besitzt eine oder mehrere seitliche Durchbrechungen mit einem Innengewinde, in die das Gewinde einer Stopfbuchse eingeschraubt werden kann. Durch diese Stopfbuchse wird die elektrische Zuleitung für die Xenon-Lampe 24 oder (siehe 2) mehrere Xenon-Lampen hindurchgeführt. Zumindest eine der Grenzflächen 20 oder 21 besteht aus transparentem Material, vorzugsweise druckbeständigem Kunststoffglas. Der Durchmesser D dieser Lampe kann z. B. 187 mm betragen, d. h. eine Größe besitzen, die der Durchmesserbreite bisheriger im Unterwasserbereich benutzter Scheinwerfer mit Blenden entspricht.
  • Die Formgestaltung kann beliebig variieren, wie die 3 bis 8 zeigen. So kann die Lampe in einer Draufsicht oval, rechteckig, trapezförmig, teilkreisförmig (siehe 6), sechseckig oder auch bogenförmig-linear (siehe 8) ausgebildet sein. Die Formgestaltung wird den bestehenden Bedürfnissen jeweils angepaßt.
  • Aus 1 ist ferner ersichtlich, daß der Ringkörper 23 um ein geringes Maß nach innen versetzt ist, so daß die eingeschraubte Stopfbuchse 25 von oben und unten durch die den Ringkörper 23 überragenden Glasplatten 20 und 21 geschützt ist. Es können jedoch auch Querschnittsformen, wie z. B. in 9 bis 14 dargestellt, gewählt werden. Bei der Querschnittsform nach 9 ist der Lampenkörper im wesentlichen quaderförmig, jedoch ragen an den unteren Enden die Glasplatten 20 und 21 ein Stück über den Abstandshalter 26 hinaus, so daß in dem nach außen geschaffenen Freiraum etaige Anschlußbuchsen geschützt gelagert sind. Bei der Ausführungsform nach 10 ragen oben wie unten bzw. ggf. ringsum die Glasplatten in unterschiedlichem Maß über die Abstandshalter 26 hinaus.
  • Wie aus 11 zu entnehmen, sind hier zwei Glasplatten 20, 21 schräg aneinander gestellt und über einen Abstandshalter 26 nur auf einer Seite auf Distanz gehalten. Die Grenzflächen 27 sind beispielsweise verklebt oder verschweißt. Der Vorteil einer solchen Lampenanordnung besteht darin, daß nach den beiden Abstrahlungsseiten das Licht nicht diametral gegenüberliegend ausgestrahlt wird, sondern unter einer gewünschten Winkelneigung, die durch die Gehäuseplatten 20 und 21 bestimmt ist.
  • Wie aus 12 ersichtlich, können die lichttransparenten Platten 28, 29 auch außen konvex geformt sein, wodurch sich unterschiedlich raumgerichtete Abstrahiwinkel ergeben. In entsprechender Weise läßt sich auch eine konkave Außenfläche, wie anhand der Platten 30, 31 gezeigt, realisieren.
  • Bei der Ausführungsform nach 14 werden zwei schalenförmige Glasplatten 32, 33 jeweils ringsum an den Grenzflächen 34 miteinander verklebt. Inmitten des jeweiligen Hohlraums 35 befinden sich eine oder mehrere Xenon-Lampen.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform wird auf die Verwendung einer einzelnen Xenon-Lampe verzichtet. Wie aus 15 und 16 ersichtlich, dient der Hohlraum 36, der mit Xenongas unter einem hohen Druck (bis 20·105 Pa) gefüllt ist, unmittelbar als Leuchtraum. Die Elektroden sind als Glühwendel 37 angedeutet, die über Kontaktstifte 38 mit einer Spannungsquelle verbunden werden können. Im übrigen entspricht die Ausgestaltung der Lampe nach 1, was an den für identische Bauteile verwendeten identischen Bezugszeichen deutlich wird. Die betreffenden Begrenzungswände der Lampe 21 bis 23 sowie deren Verbindungen müssen jedoch derart ausgestaltet sein, daß sie dem Innendruck des Raumes 36 standhalten können.

Claims (9)

  1. Lampe, insbesondere Unterwasserscheinwerfer mit einer in einem Gehäuse angeordneten Lichtquelle, gekennzeichnet durch eine oder mehrere Hochdruck- oder Höchstdrucklampen (24) mit einer bis zu 20·105 Pa reichenden Gasfüllung, die vorzugsweise aus Xenon, Quecksilber oder Natriumdampf besteht, und durch eine Gehäusehöhe (h), die 30 mm nicht übersteigt.
  2. Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Flachgehäuse in einer Draufsicht großflächig rund, elliptisch, länglich-oval, rhombisch, mehreckig, trapez- oder teilkreisförmig ausgebildet ist.
  3. Lampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Lampengehäuse (21 bis 23) selbst mit dem Leuchtgas gefüllt ist und die Elektroden (37) in diesen gasgefüllten Gehäuseinnenraum (36) hineinragen.
  4. Lampe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine flache große Gehäusefläche (20, 21) aus Glas, vorzugsweise einer das Licht streuenden Scheibe besteht.
  5. Lampe nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei flache große Gehäuseflächen (21, 22) aus Glas bestehen, die über kurze Abstandshalter (23, 26) als Seitenflächen ein gasdichtes und/oder wasserdichtes Gehäuse bilden.
  6. Lampe nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektroden der Hochdrucklampe oder -lampen mit aus dem Gehäuse ragenden Kontaktstiften (38) oder Blechen oder mit aus elektrisch leitendem Material bestehenden Schlaufen bestehen, die an Spannungskontaktstiften einhängbar sind.
  7. Lampe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktstifte in den Gehäusekörper eingelassen sind und bündig nach außen abschließen.
  8. Lampe nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die lichtdurchlässige Streuscheibe (28, 29) zumindest in einer Richtung im wesentlichen konvex geformt ist oder daß zwei oder mehr Streuscheiben so angeordnet sind, daß das abgestrahlte Licht zumindest im wesentlichen in einer Ebene 180° bzw. im Raum eine Strahlungshalbkugel abdeckt.
  9. Lampe nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Lampengehäuse ein doppel- oder mehrfachverglastes Fenster oder eine solche Tür dienen, bei dem oder der der Zwischenraum zwischen zwei Fensterscheiben mit einem Leuchtgas gefüllt ist und bei dem oder der in diesen Zwischenraum Elektroden hineinragen.
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