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Die
Erfindung betrifft eine Lampe, insbesondere einen Unterwasserscheinwerfer
mit einer in einem Gehäuse
angeordneten Lichtquelle.
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Die
nach dem Stand der Technik bekannten Lampen mit einem geschlossenen
Gehäuse
weisen im Gehäuseinneren
eine Lampenfassung auf, die zur Aufnahme einer dort einschraubbaren
Glühbirne dient.
Ist die Lampe als Scheinwerfer, beispielsweise als Unterwasserscheinwerfer
ausgebildet, befindet sich die Glühlampe im Brennpunkt eines
Reflektorkörpers.
Bei Unterwasserscheinwerfern stellen der Reflektorkörper und
die vordere lichtdurchlässige Streuscheibe
einen Lampenkörper
dar, der in einem Einbautopf gehaltert und über eine Blende sowie entsprechende
Dichtungen wasserdicht verschlossen ist. Zum Einbau der Unterwasserscheinwerfer
müssen
im Beckenwandbereich entsprechende Ausnehmungen vorgesehen werden.
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Eine
solche Lampe ist beispielsweise in der
DE 38 09 160 A1 beschrieben,
die eine Infrarot-Strahlungsquelle, insbesondere für ein mehrkanaliges
Gasanalysegerät,
betrifft. Diese Lampe besitzt einen Reflektor und eine diesen verschließende Scheibe,
so dass ein abschließbarer
Raum entsteht, in dem eine Strahlungsquelle angeordnet ist. Über einen
Kanal ist der Raum evakuierbar und/oder mit einem Gas befüllbar.
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Eine
weitere gasgefüllte
elektrische Glühlampe
wird in der
CH 209 458
A beschrieben, die einen Betriebsdruck von bis über 10
5 Pa aufweist. Diese Lampe besitzt einen
Kolben mit einem Höchstvolumen
von 7 cm
3.
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Schließlich betrifft
die
EP 0 438 11 B1 einen Baublock
aus lichdurchlässigem
Kunststoffmaterial mit Beleuchtungsmitteln in dem Baublock, um Licht durch
zumindest eine der äußeren Seitenflächen hindurch
nach außen
treten zu lassen.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Lampe der eingangs
genannten Art zu schaffen, deren Gehäusevolumen erheblich reduziert
werden kann. Insbesondere soll diese Lampe als Unterwasserscheinwerfer
verwendbar sein.
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Diese
Aufgabe wird durch die Lampe nach Anspruch 1 gelöst, bei der eine oder mehrere
Hochdruck- oder Höchstdrucklampen
mit einer bis zu 20 bar (20·105 Pa) reichenden Gasfüllung versehen sind, die vorzugsweise
aus Xenon, Quecksilber oder Natriumdampf besteht. Die Gehäusehöhe soll
30 mm nicht übersteigen.
Hochdruck- oder Höchstdrucklampen
sind in Form von Xenon-Lampen z. B. bei Autoscheinwerfern bekannt,
jedoch bestehen diese Scheinwerfer aus einem parabolischen Reflektor,
in dessen Brennpunkt bzw. in Brennpunktnähe eine Xenon-Glühbirne angeordnet
ist. Der Reflektorkörper
ist frontseitig mit einer Streuglasscheibe abgedeckt. Nach der vorliegenden
Erfindung wird nun der Xenon-Leuchtkörper bzw. es werden die Xenon-Leuchtkörper ohne
Reflektor in ein flaches Einbaugehäuse eingesetzt, womit der Reflektor
eingespart werden kann. Im Unterwasserbereich besitzen solche Lampen
den weiteren Vorteil, daß auf
Aushöhlungen
in der Beckenwand zum Einsetzen des bisherigen Einbautopfes ebenfalls
verzichtet werden kann. Die als Unterwasserscheinwerfer ausgebildeten
Lampen können
in einer entsprechend druckstabilen Ausführungsform unmittelbar beckenwandseitig
oder sogar auf dem Beckenboden angebracht werden, wobei lediglich
noch Raum bzw. ein Durchbruch für
eine Stromzuführung
benötigt
wird. Da die Lampen im Niedervolt-Bereich arbeiten, ist die Hitzeentwicklung relativ
gering, so daß gegenüber herkömmlichen Scheinwerfern
eine längere
Lebensdauer erreicht wird. Die transparente Scheibe, die vorzugsweise
als druckstabile Kunststoff-Plexiglasscheibe
ausgebildet ist, kann beliebige Formgestaltungen besitzen, vorzugsweise
ist sie in einer Draufsicht betrachtet großflächig, rund, elliptisch, länglich oval,
rhombisch, mehreckig, trapez- oder teilkreisförmig ausgebildet. Je nach Größe des Gehäuses werden
ggf. mehrere Xenon-Birnen verwendet, die über eine Parallelschaltung
mit einer einzigen Spannungsquelle verbunden sind.
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Nach
einer besonders bevorzugten und baulich wesentlich vereinfachten
Ausführungsform
ist das Lampengehäuse
selbst mit dem Leuchtgas, insbesondere Xenon gefüllt. In den Gehäuseinnenraum ragen
die Elektroden, die bei entsprechender Spannungsbeaufschlagung den
Lichtbogen versorgen. Mit anderen Worten, anstelle des birnenförmigen Glaskörpers wird
nach der vorliegenden Erfindung der Lampenkörper selbst als den Leuchtraum
begrenzendes Medium ausgenutzt.
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Nach
einer vorteilhaften Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung kann als Lampengehäuse ein doppel- oder mehrfach-verglastes
Fenster oder eine solche Tür
dienen, bei dem oder der der Zwischenraum zwischen zwei Fensterscheiben
mit einem Leuchtgas gefüllt
ist und bei dem oder der in diesen Zwischenraum Elektroden hineinragen.
In diesem Fall dient somit der Zwischenraum zwischen zwei solchen
Scheiben als Leuchtmedium, so daß an trüben Tagen sowie nachts die
hierdurch gebildete Beleuchtung einschaltbar ist. Die Fensterscheiben bzw.
Türscheiben
können
aus planparallelen Glasplatten oder Streulichtscheiben bestehen.
Weiterentwicklungen dergestalt, daß eine der Scheiben eine Reflexionsbeschichtung
oder eine Einfärbung
aufweist, welche das Licht bevorzugt in eine Richtung lenkt, liegen
im Bereich der vorliegenden Erfindung. Solche Türen oder Fenster ermöglichen
eine indirekte Beleuchtung, die ansonsten notwendige Wandleuchten überflüssig machen
kann.
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Vorzugsweise
wird die vorhandene transparente Glasscheibe als Streulichtscheibe
ausgebildet, mit der ein möglichst
großvolumiger
Lichtabstrahlkegel erreicht wird. Insbesondere werden hierbei die beiden
großflächigen Gehäuseflächen aus
Glas über relativ
kurze Abstandshalter als Gehäuseseitenfläche bzw.
Gehäuseseitenflächen zu
einem gasdichten und/oder wasserdichten Gehäuse verbunden. Ggf. können auch
zwei kugelkappenförmige
Glaskörper gleichen
größten Durchmessers
mit ihren Randbereichen verklebt werden. Verwendet man planare oder im
wesentlichen planare Glaskörper,
werden vorzugsweise die betreffenden Abstandshalter oder bei im
wesentlichen runden oder ovalen Körpern betreffende Ringkörper derart
befestigt, daß die
ober- und unterseitigen Glasscheiben ein Stück überstehen, so daß ein geschützter, einseitig
offener Hohlraum entsteht. Dieser Hohlraum schützt etwa aus dem genannten
Ring herausragende elektrische Anschlußstifte oder -bleche (Kontaktstifte)
oder auch aus elektrisch leitendem Material gefertigte Schlaufen,
an denen der gesamte Lampenkörper
an z. B. in einer Wand oder an einer Decke befestigte Kontaktstifte oder
Haken eingehängt
werden kann. Es sind jedoch auch solche Ausführungsformen möglich, bei
denen die Kontaktstifte oder Schlaufen in den Gehäusekörper eingelassen
sind und bündig
nach außen
abschließen.
Besitzt ein solcher Glaskörper
im Randbereich eine Bohrung, kann der betreffende elektrische Kontakt
auch als Bohrungsinnenmantel ausgeführt sein, so daß ein Aufhängen auf
einem elektrischen Kontaktstift oder einem Kontaktseil ausgenutzt
wird.
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Hinsichtlich
der Lampengehäuseform
ergeben sich vielfältige
Möglichkeiten,
von denen solche bevorzugt werden, bei denen die Streuscheibe zumindest
in einer Richtung im wesentlichen konvex geformt ist oder bei denen
zwei oder mehr Streuscheiben, ggf. facettenartig, so angeordnet
sind, daß das
abgestrahlte Licht zumindest im wesentlichen in einer Ebene von
180° bzw.
im Raum eine Strahlungshalbkugel abdeckt. Durch diese Maßnahme wird
wegen der hohen Leuchtkraft der Hochdruck- bzw. Höchstdrucklampen
die Möglichkeit
geschaffen, genügend
Licht nach zwei Seiten (links und rechts) abzustrahlen, so daß anstelle
von bisher zwei für
notwendig gehaltenen Leuchtkörpern
ein einziger Leuchtkörper
verwendet werden kann.
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Ausführungsbeispiele
sind in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen
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1 einen
Querschnitt durch eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lampe,
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2 bis 8 jeweils
Draufsichten auf unterschiedlich geformte Lampenkörper,
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9 bis 14 jeweils
Schnittansichten durch Lampenkörper
unterschiedlicher Ausgestaltung,
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15 eine
weitere erfindungsgemäße Ausführungsform
einer Lampe und
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16 eine
Draufsicht auf diese Ausführungsform
nach 15.
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Wie 1 und 2 zu
entnehmen ist, werden durch zwei, im vorliegenden Fall in der Draufsicht kreisrunde
Glasscheiben 20 und 21 obere großflächige Begrenzungsflächen geschaffen,
die durch einen ringförmigen
Abstandshalter 23 zu einer minimalen Bauhöhe h verbunden
werden, die 30 mm nicht übersteigt.
Der Ringkörper 23 besitzt
eine oder mehrere seitliche Durchbrechungen mit einem Innengewinde, in
die das Gewinde einer Stopfbuchse eingeschraubt werden kann. Durch
diese Stopfbuchse wird die elektrische Zuleitung für die Xenon-Lampe 24 oder
(siehe 2) mehrere Xenon-Lampen hindurchgeführt. Zumindest
eine der Grenzflächen 20 oder 21 besteht aus
transparentem Material, vorzugsweise druckbeständigem Kunststoffglas. Der
Durchmesser D dieser Lampe kann z. B. 187 mm betragen, d. h. eine
Größe besitzen,
die der Durchmesserbreite bisheriger im Unterwasserbereich benutzter
Scheinwerfer mit Blenden entspricht.
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Die
Formgestaltung kann beliebig variieren, wie die 3 bis 8 zeigen.
So kann die Lampe in einer Draufsicht oval, rechteckig, trapezförmig, teilkreisförmig (siehe 6),
sechseckig oder auch bogenförmig-linear
(siehe 8) ausgebildet sein. Die Formgestaltung wird den
bestehenden Bedürfnissen jeweils
angepaßt.
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Aus 1 ist
ferner ersichtlich, daß der Ringkörper 23 um
ein geringes Maß nach
innen versetzt ist, so daß die
eingeschraubte Stopfbuchse 25 von oben und unten durch
die den Ringkörper 23 überragenden
Glasplatten 20 und 21 geschützt ist. Es können jedoch
auch Querschnittsformen, wie z. B. in 9 bis 14 dargestellt,
gewählt
werden. Bei der Querschnittsform nach 9 ist der
Lampenkörper
im wesentlichen quaderförmig,
jedoch ragen an den unteren Enden die Glasplatten 20 und 21 ein Stück über den
Abstandshalter 26 hinaus, so daß in dem nach außen geschaffenen
Freiraum etaige Anschlußbuchsen
geschützt
gelagert sind. Bei der Ausführungsform
nach 10 ragen oben wie unten bzw. ggf. ringsum die
Glasplatten in unterschiedlichem Maß über die Abstandshalter 26 hinaus.
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Wie
aus 11 zu entnehmen, sind hier zwei Glasplatten 20, 21 schräg aneinander
gestellt und über
einen Abstandshalter 26 nur auf einer Seite auf Distanz
gehalten. Die Grenzflächen 27 sind
beispielsweise verklebt oder verschweißt. Der Vorteil einer solchen
Lampenanordnung besteht darin, daß nach den beiden Abstrahlungsseiten
das Licht nicht diametral gegenüberliegend
ausgestrahlt wird, sondern unter einer gewünschten Winkelneigung, die durch
die Gehäuseplatten 20 und 21 bestimmt
ist.
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Wie
aus 12 ersichtlich, können die lichttransparenten
Platten 28, 29 auch außen konvex geformt sein, wodurch
sich unterschiedlich raumgerichtete Abstrahiwinkel ergeben. In entsprechender
Weise läßt sich
auch eine konkave Außenfläche, wie
anhand der Platten 30, 31 gezeigt, realisieren.
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Bei
der Ausführungsform
nach 14 werden zwei schalenförmige Glasplatten 32, 33 jeweils ringsum
an den Grenzflächen 34 miteinander
verklebt. Inmitten des jeweiligen Hohlraums 35 befinden sich
eine oder mehrere Xenon-Lampen.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
wird auf die Verwendung einer einzelnen Xenon-Lampe verzichtet.
Wie aus 15 und 16 ersichtlich, dient
der Hohlraum 36, der mit Xenongas unter einem hohen Druck
(bis 20·105 Pa) gefüllt
ist, unmittelbar als Leuchtraum. Die Elektroden sind als Glühwendel 37 angedeutet, die über Kontaktstifte 38 mit einer
Spannungsquelle verbunden werden können. Im übrigen entspricht die Ausgestaltung
der Lampe nach 1, was an den für identische
Bauteile verwendeten identischen Bezugszeichen deutlich wird. Die
betreffenden Begrenzungswände
der Lampe 21 bis 23 sowie deren Verbindungen müssen jedoch derart
ausgestaltet sein, daß sie
dem Innendruck des Raumes 36 standhalten können.