DE19858888A1 - Verhinderung von Ablagerungen - Google Patents
Verhinderung von AblagerungenInfo
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Abstract
Ein Verfahren zur Verhinderung von Ablagerungen auf Heizstäben beim maschinellen Waschen von Textilien findet unter Verwendung von Wasser einer beliebigen Wasserhärte und eines Wasserenthärters, der als anorganische Hauptbestandteile kristallines Aluminosilicat und Alkalicarbonat enthält, statt. Als Inkrustationsinhibitor wird dabei ein polymeres Polyacrylat mit einer Molmasse kleiner 10000 g/mol eingesetzt.
Description
Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit einem Verfahren zur Verhinderung von
Ablagerungen auf Heizstäben beim maschinellen Waschen von Textilien.
Ablagerungen auf Heizstäben bestehen in erster Linie aus Calcium- und Magnesium
verbindungen, sowie bei Verwendung bestimmter Silicat- bzw. Zeolith-haltiger Waschmittel
in geringeren Mengen auch aus silicatischen und aluminosilicatischen Ablagerungen.
Dabei entstehen die Ablagerungen insbesondere aufgrund der Härte des verwendeten
Wassers.
Die wichtigsten Bestandteile der Wasserhärte sind Salze des Calciums und Magnesiums,
insbesondere die Chloride, Sulfate und Hydrogencarbonate, die man als die sog.
Härtebilder bezeichnet. Da die Hydrogencarbonate in der Hitze in Carbonate umgewandelt
werden, fallen beim Waschen mit erhöhten Temperaturen ein Teil der Calcium-Salze als
schwerlösliches CaCO3 aus. Bei hohen Magnesium-Konzentrationen fallen auch basische
Magnesiumcarbonate aus. Enthalten die eingesetzten Waschmittel selbst Carbonat,
beispielsweise in Form von Alkalicarbonaten oder Vorstufen, die während des
Waschprozesses Carbonat freisetzen, wie beispielsweise Percarbonate, so fördert dieser
Carbonatgehalt die Bildung von unlöslichen Calcium- und Magnesiumcarbonat-
Rückständen auf den Heizstäben zusätzlich. Insbesondere in Gegenden mit hoher
Wasserhärte, d. h. Wasserhärten von mehr als 140 mg Calciumoxid pro Liter (14°d) stellen
derartige Ablagerungen auf Heizstäben ein großes Problem dar.
Durch Zusatz von Komplexbildern zu Wasch- und Reinigungsmitteln wurde versucht, die
Ablagerungen solcher Verbindungen zu verhindern.
Substanzen wie Ethylendiamintetraacetat (EDTA) und Nitrilotriacetat (NTA) eignen sich zu
diesem Zweck zwar sehr gut, sind jedoch aufgrund ihres hohen Schwermetallbinde
vermögens aus ökologischen Gründen unerwünscht. Auch der Einsatz von Phosphaten
oder Phosphonaten, wie beispielsweise Hydroxyethandiphosphonsäure und deren Salzen,
in größeren Mengen scheitert an ökologischen Bedenken.
Darüber hinaus werden auch Copolymere der Acryl- und Maleinsäure verwendet, um
Calciumcarbonat in der Waschflotte zu dispergieren. So wird beispielsweise in dem
europäischen Patent EP-B-628627 ein Wasserenthärter in Tablettenform vorgeschlagen,
der zusätzlich zu einem Wasch- oder Reinigungsmittel verwendet werden soll. Dieser
Wasserenthärter besteht aus 60 bis 98 Gew.-% einer Kombination aus
Citrat/Zitronensäure und einem wasserenthärtenden Polymer sowie Polyethylenglykol und
weiteren Hilfsstoffen. Bei dem Polymer handelt es sich entweder um ein biologisch
abbaubares Polymer auf Peptidbasis oder ein Maleinsäure-Acrylsäure-Copolymerisat,
beispielsweise Sokalan CP5.
In der deutschen Offenlegungsschrift DE 22 40 309 wird ein Mittel beschrieben, welches 5
bis 40 Gew.-% Tensid, 30 bis 70 Gew.-% Alkalicarbonat, 1 bis 30 Gew.-% Komplexbilder,
bevorzugt Citrat sowie 0,05 bis 15 Gew.-% eines Ablagerungsverhinderers für
Calciumcarbonat enthält. Bei diesem Ablagerungsverhinderer handelt es sich entweder um
ein Phosphat, eine Phosphonsäure oder ein polymeres Carboxylat.
In der europäischen Patentanmeldung EP-A-869169 wird ein Waschmittel beschrieben,
das 5 bis 80 Gew.-% Soda, 5 bis 24 Gew.-% Tensid sowie 0,5 bis 25 Gew.-% eines
Maleatcopolymers enthält, wobei das Copolymer eine Molmasse zwischen 500 und 7000
g/mol besitzt, zu mindestens 50 Gew.-% aus Maleateinheiten besteht, die zu mindestens
70 mol % neutralisiert sind und 10 bis 50 mol % Acrylateinheiten enthält, sowie 1 bis 10
mol % nichtionischer Comonomere. Dieses spezielle Copolymer wird eingesetzt um zum
einen die Waschleistung zu verbessern und um zum anderen die Ablagerung von
Härtebildern auf der Wäsche zu verhindern. Hinweise auf dessen Einfluß auf
Heizstabablagerungen enthält die Schrift jedoch nicht.
In der Patentanmeldung WO 93/05133 wird vorgeschlagen, zur Verhinderung von
Inkrustation ein Mittel zu verwenden, das keine Polycarboxylate enthält. Die Bildung von
Calciumcarbonat wird dadurch verhindern, daß das im Wasch- oder Reinigungsmittel
enthaltene Alkalicarbonat zeitverzögert zur Verfügung gestellt wird. Dies kann durch eine
spätere Zugabe durch eine Behandlung des Alkalicarbonats beispielsweise mit einem
Silicatcoating erfolgen, welche die Lösegeschwindigkeit des Alkalicarbonats verringert.
Die Waschmittelzusammensetzungen gemäß des europäischen Patents EP-B-572288
enthalten 10 bis 30 Gew.-% Alkalicarbonat, 2 bis 10 Gew.-% eines amorphen
Aluminosilicats sowie 3 bis 15 Gew.-% eines Wachstumsinhibitors für Calciumcarbonat-
Kristalle, bei dem es sich um Polyasparaginsäure, eine Phosphonsäure, ein copolymeres
Polycarboxylat mit einer Molmasse zwischen 50000 und 70000 g/mol oder ein Polyacrylat
mit einer Molmasse von 2 bis 10000 g/mol, Citrat oder andere Carbonsäuren handeln
kann. Wesentlich für die Wirkung dieses Mittels ist die Funktion des amorphen
Aluminosilicats als Wirtsgitter für Calcium-haltige Niederschläge.
In der europäischen Patentanmeldung EP-A-130640 wird eine Waschmittel
zusammensetzung beschrieben, die neben Tensiden und phosphatfreien
Buildersubstanzen 0,3 bis 5 Gew.-% eines derartigen Polyacrylat-Polymeren mit einem
Molgewicht zwischen 2000 und 10000 g/mol enthält. Dieses Mittel besitzt besondere
Vorteile bei der Entfernung tonhaltiger Anschmutzung aus der Wäsche. Dabei enthalten
die Mittel zu 5 bis 80 Gew.-% Buildersubstanzen, die aus einem breiten Spektrum von
organischen und anorganischen Verbindungen ausgewählt sein können. Insbesondere
werden hier Zeolithe, Carboxylate, Carbonate und Alkalimetallsilicate genannt. Hinweise
darauf, daß die Polymere die Bildung von Ablagerungen auf Heizstäben verhindern,
enthält die Schrift nicht.
Ein Waschmittelbuilder, der unter anderem Vorteile bei der Inhibierung von Ablagerungen
auf Heizstäben aufweist, wird in der DE 37 15 051 beschrieben. Er enthält ein Silicat, das
Calcium-Ionen bindet, sowie ein Gemisch aus zwei verschiedenen Acrylsäure
polymerisaten mit unterschiedlichen Viskositätszahlen. Dabei kann es sich um ein
Gemisch aus zwei Homopolymeren, aus einem Homopolymeren und einem Copolymerisat
der Acrylsäure (mindestens 50 Mol%) mit Monomeren anderer ethylenisch ungesättigter
Dicarbonsäuren (C3-8), z. B. Methacrylsäure, Itaconsäure oder Maleinsäure, oder auch aus
zwei Copolymerisaten handeln. Die Copolymere können anteilig bis zu 20 Mol-%
carboxygruppenfreie ethylenisch ungesättigte Monomere enthalten.
Jetzt wurde gefunden, daß polymere Polyacrylate geeignet sind, die Bildung von
Rückständen auf Heizstäben zu vermindern, wenn sie gemeinsam mit kristallinem
Aluminosilicat und Alkalicarbonat als Builder eingesetzt werden.
Ein erster Gegenstand dieser Erfindung ist dementsprechend ein Verfahren zur
Verhinderung von Ablagerungen auf Heizstäben beim maschinellen Waschen von
Textilien, wobei Wasser einer beliebigen Wasserhärte und ein Buildersystem, das als
anorganische Hauptbestandteile kristallines Aluminosilicat und Alkalicarbonat enthält,
eingesetzt werden, dadurch gekennzeichnet, daß als Inkrustationsinhibitor ein polymeres
Polyacrylat mit einer Molmasse kleiner 10000 g/mol eingesetzt wird.
Bei den polymeren Polyacrylaten handelt es sich dabei vorzugsweise um Homopolymere,
beispielsweise die Natriumsalze der Polyacrylsäure. Insbesondere Polyacrylate, die
bevorzugt eine Molekülmasse von 3000 bis 8000 und besonders bevorzugt von 4000 bis
5000 g/mol aufweisen, haben sich als erfindungsgemäß besonders gut geeignet erwiesen.
Bei den in dieser Schrift für polymere Polycarboxylate angegegeben Molmassen handelt
es sich um gewichtsmittlere Molmassen Mw, die grundsätzlich mittels
Gelpermeationschromatographie (GPC) bestimmt wurden, wobei ein UV-Detektor
eingesetzt wurde. Die Messung erfolgte dabei gegen einen externen Polyacrylat-Standard,
der aufgrund seiner strukturellen Verwandtschaft mit den untersuchten Polymeren
realistische Molgewichtswerte liefert. Diese Angaben weichen deutlich von den
Molgewichtsangaben ab, bei denen Polystyrolsulfonsäuren als Standard eingesetzt
werden. Die gegen Polystyrolsulfonsäuren gemessenen Molmassen sind in der Regel
höher als die in dieser Schrift angegebenen Molmassen.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann bei Verwendung von Wasser beliebiger Härte
eingesetzt werden. Die wichtigsten Bestandteile der Wasserhärte sind Salze des Calciums
und Magnesiums, insbesondere Chloride, Sulfate u. Hydrogencarbonate. Da die
Hydrogencarbonate in der Hitze in Carbonate umgewandelt werden, fällt beim Erhitzen des
Wassers ein Teil der Calcium-Salze als schwerlösl. CaCO3 aus. Bei sehr hohen
Magnesium-Konzentrationen können auch basische Magnesiumcarbonate ausfallen. Unter
der Härte oder Gesamthärte des Wassers versteht man den Gehalt an Erdalkalimetall
lonen. Zur Kennzeichnung eines Wassers bzw. seiner Härte wurde der Begriff des
Härtegrads eingeführt (°d, früher auch °dH) definiert: 1°d entspricht (jeweils im Liter)
10,00 mg CaO bzw. 7,19 mg MgO. Darüberhinaus ist die Angabe Millimol pro Liter (mmol/l)
üblich. Dabei werden folgende Härtebereiche unterschieden:
1 weich < 7°d < 1,3 mmol/l
2 mittelhart 7-14°d 1,3-2,5 mmol/l
3 hart 14-21°d 2,5-3,8 mmol/l
4 sehr hart < 21°d < 3,8 mmol/l
2 mittelhart 7-14°d 1,3-2,5 mmol/l
3 hart 14-21°d 2,5-3,8 mmol/l
4 sehr hart < 21°d < 3,8 mmol/l
Je härter das verwendete Wasser ist, umso größer ist im allgemeinen die Tendenz zur
Bildung von Ablagerungen auf Heizstäben. Dementsprechend wird das erfindungsgemäße
Verfahren bevorzugt bei hartem oder sehr hartem Wasser angewandt, d. h. Wasser mit
einer Härte von mindestens 14°d; wobei die Vorteile des Verfahrens sich jedoch auch
schon bei weichem und mittelhartem Wasser zeigen.
Dabei wird in dem Verfahren, das das Waschen von Textilien beinhaltet, vorzugsweise
auch ein Waschmittel eingesetzt. Es kann bevorzugt sein, wenn das polymere Polyacrylat
sowie das Buildersystem in dem Waschmittel enthalten sind, wobei das Polymer
vorzugsweise in Mengen von 0,1 bis 15 Gew.-%, insbesondere von 0,5 bis 10 und
besonders bevorzugt von 2 bis 5 Gew.-%, eingesetzt wird, und kein weiteres separates
Mittel zur Wasserenthärtung eingesetzt wird.
In einem alternativen, ebenfalls erfindungsgemäßen Verfahren ist das polymere
Polyacrylat in einem separat zugesetzten Wasserenthärter enthalten, der bevorzugt auch
die im Verfahren eingesetzten anorganischen. Enthärterbestandteile enthält, und
vorzugsweise so dosiert wird, daß das Polyacrylat bezogen auf das zusätzlich eingesetzte
Waschmittel in Mengen von 0,1 bis 15 Gew.-%, insbesondere von 0,5 bis 10 und
besonders bevorzugt von 2 bis 5 Gew.-%, eingesetzt wird. Die Zugabe des Polymeren
kann dabei gleichzeitig mit der Zugabe des Waschmittels erfolgen. Alternativ kann die
Zugabe des Polymeren jedoch auch bereits vor der Zugabe des Waschmittels erfolgen, so
daß ein mit dem Polymeren vorbehandeltes Wasser anschließend mit dem Waschmittel
versetzt wird. Denkbar ist auch, die Polymere der Waschflotte nach Zugabe des
Waschmittels zuzugeben, wobei diese Nachdosierung jedoch geschieht, bevor die
Waschflotte erhitzt wird.
Erfindungsgemäß werden in dem Verfahren anorganische Bestandteile zur
Wasserenthärtung eingesetzt. Es handelt sich dabei insbesondere um kristalline
Aluminosilicate und Alkalicarbonate.
Bevorzugte kristalline Aluminosilicate sind dabei die Zeolithe A, P, X und Y. Geeignet sind
jedoch auch Mischungen aus A, X, Y und/oder P. Als Zeolith P wird beispielsweise Zeolith
MAP® (Handelsprodukt der Firma Crosfield) besonders bevorzugt. Von besonderem
Interesse ist auch ein cokristallisiertes Natrium/Kalium-Aluminiumsilicat aus Zeolith A und
Zeolith X, welches als VEGOBOND AX® (Handelsprodukt der Firma Condea Augusta
S.p.A.) im Handel erhältlich ist. Der Zeolith kann als sprühgetrocknetes Pulver oder auch
als ungetrocknete, von ihrer Herstellung noch feuchte, stabilisierte Suspension zum
Einsatz kommen. Für den Fall, daß der Zeolith als Suspension eingesetzt wird, kann diese
geringe Zusätze an nichtionischen Tensiden als Stabilisatoren enthalten, beispielsweise 1
bis 3 Gew.-%, bezogen auf Zeolith, an ethoxylierten C12-C18-Fettalkoholen mit 2 bis 5
Ethylenoxidgruppen, C12-C14-Fettalkoholen mit 4 bis 5 Ethylenoxidgruppen oder
ethoxylierten Isotridecanolen. Geeignete Zeolithe weisen eine mittlere Teilchengröße von
weniger als 10 µm (Volumenverteilung; Meßmethode: Coulter Counter) auf und enthalten
vorzugsweise 10 bis 22 Gew.-%, insbesondere 15 bis 22 Gew.-% an gebundenem
Wasser. In einer bevorzugten Ausführungsfom, des Verfahrens werden Waschmittel
eingesetzt, die zumindest einen Teil des kristallinen Aluminosilicats in Form von Zeolith A
enthalten. In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform besteht zumindest ein Teil des
eingesetzten Zeoliths, vorzugsweise mindestens 20 Gew.-% aus Zeolith vom Faujasit-Typ.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kennzeichnet der Begriff "Zeolith vom Faujasit-
Typ" alle drei Zeolithe, die die Faujasit-Untergruppe der Zeolith-Strukturgruppe 4 bilden.
Neben dem Zeolith X sind erfindungsgemäß also auch Zeolith Y und Faujasit sowie
Mischungen dieser Verbindungen erfindungsgemäß einsetzbar, wobei der reine Zeolith X
bevorzugt ist.
Bei den Alkalicarbonaten handelt es sich vorzugsweise um Natrium- und/oder
Kaliumcarbonat, wobei insbesondere der Einsatz von Natriumcarbonat bevorzugt ist.
Alkalicarbonat muß dabei nicht zwingend direkt eingesetzt werden, sondern kann vielmehr
auch von Vorstufen, die erst während des Verfahrens Alkalicarbonat bilden, zu Verfügung
gestellt werden. Zu nennen ist hier insbesondere Alkalipercarbonat, das unter dem Einfluß
von Feuchtigkeit Alkalicarbonat freisetzt. Erfindungsgemäß bevorzugt ist der gemeinsame
Einsatz von Zeolith und Natriumcarbonat, wobei das Gewichtsverhältnis in dem das
kristalline Aluminosilicat und das Alkalicarbonat eingesetzt werden, in dem Bereich von 1 : 5
bis 5 : 1, besonders bevorzugt in dem Bereich 1 : 2 bis 2 : 1 liegt. Dabei kann es bevorzugt
sein, wenn die Mittel Alkalicarbonat mindestens in der gleichen Menge wie kristalline
Aluminosilicate enthalten, da derartige Zusammensetzungen erfahrungsgemäß ein
höheres Schüttgewicht aufweisen und zusätzlich auch eine größere Alkalireserve
aufweisen.
Gemäß einer Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens ist ein weiterer Gegenstand der
Erfindung ein Wasserenthärter, der a) 0,1 bis 30 Gew.-% polymeres Polyacrylat mit einer
Molmasse < 10000 g/mol sowie b) 1 bis 60% Zeolith und c) 1 bis 60 Gew.-
Alkalicarbonat enthält, wobei die Summe der Bestandteile a, b und c mindestens 90 Gew.-
des gesamten Wasserenthärters ausmacht.
Dieser Wasserenthärter eignet sich zum Einsatz in dem oben beschriebenen Verfahren,
wo er neben einem zusätzlich verwendeten Waschmittel eingesetzt wird. Die enthaltenen
Bestandteile a, b und c wurden bereits weiter oben ausführlich beschrieben. Bevorzugte
Wasserenthärter enthalten dabei die Komponente a) in Mengen von 0,5 bis 15 Gew.-%,
besonders bevorzugt in Mengen von 2 bis 10 Gew.-%, sowie die Komponente b) in
Mengen von 10 bis 50 Gew.-%, besonders bevorzugt in Mengen von 15 bis 45 Gew.-%,
und die Komponente c) in Mengen von 10 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise in Mengen von 15
bis 45 Gew.-%. Neben diesen Bestandteilen kann der Wasserenthärter in geringen
Mengen weitere Buildersubstanzen enthalten.
Darüberhinaus können die in dem Verfahren eingesetzten Waschmittel und
Wasserenthärter weitere Buildersubstanzen enthalten.
Insbesondere können in dem Verfahren neben dem polymeren Polyacrylat auch die
üblicherweise als Cobuilder eingesetzten copolymeren Polycarboxylate, insbesondere
solche der Acrylsäure mit Methacrylsäure und der Acrylsäure oder Methacrylsäure mit
Maleinsäure, enthalten. Als besonders geeignet haben sich dabei Copolymere der
Acrylsäure mit Maleinsäure erwiesen, die 50 bis 90 Gew.-% Acrylsäure und 50 bis 10
Gew.-% Maleinsäure enthalten. Ihre relative Molekülmasse, bezogen auf freie Säuren,
beträgt im allgemeinen 2000 bis 70000 g/mol, vorzugsweise 20000 bis 50000 g/mol und
insbesondere 30000 bis 40000 g/mol. Zur Verbessung der Wasserlöslichkeit können die
Polymere auch Allylsulfonsäuren, wie beispielsweise in der EP-B-727448
Allyloxybenzolsulfonsäure und Methaflylsulfonsäure, als Monomer enthalten. Insbesondere
bevorzugt sind auch biologisch abbaubare Polymere aus mehr als zwei verschiedenen
Monomereinheiten, beispielsweise solche, die gemäß der DE-A-43 00 772 als Monomere
Salze der Acrylsäure und der Maleinsäure sowie Vinylalkohol bzw. Vinylalkohol-Derivate
oder gemäß der DE-C-42 21 381 als Monomere Salze der Acrylsäure und der 2-
Alkylallylsulfonsäure sowie Zucker-Derivate enthalten. Weitere bevorzugte Copolymere
sind solche, die in den deutschen Patentanmeldungen DE-A-43 03 320 und DE-A-44 17
734 beschrieben werden und als Monomere vorzugsweise Acrolein und
Acrylsäure/Acrylsäuresalze bzw. Acrolein und Vinylacetat aufweisen. In einem
bevorzugten Variante werden dabei sowohl diese Copolymere als auch die
erfindungswesentlichen Polyacrylate in dem Verfahren eingesetzt, wobei das Verhältnis
des Polyacrylats zu dem Acrylsäure-Maleinsäure-Copolymer in dem Bereich 2 : 1 bis 1 : 20,
vorzugsweise 1 : 1 bis 1 : 15, liegt. Der Gehalt an Polymer beträgt dabei an den im Verfahren
eingesetzten Mitteln insgesamt vorzugsweise 0,5 bis 20 Gew.-%, insbesondere 2 bis 10
Gew.-%. In einer anderen, ebenfalls bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird in
dem Verfahren neben dem polymeren Polyacrylat mit einer Molmasse kleiner 10000 g/mol
kein weiteres Polymer der Acrylsäure eingesetzt, insbesondere auch kein Copolymer der
Acrylsäure mit Maleinsäure.
Außer den bereits genannten Substanzen können die im erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzten Mittel, insbesondere das Waschmittel, weitere Inhaltsstoffe enthalten. Zu
nennen sind hier beispielsweise weitere Buildersubstanzen, die vorzugsweise jedoch nur
in geringeren Mengen enthalten sind, als die bereits genannten anorganischen Builder-
Zeolithe und Alkalicarbonate.
Zu nennen sind hier kristalline, schichtförmige Natriumsilicate der allgemeinen Formel
NaMSixO2x+1.yH2O, wobei M Natrium oder Wasserstoff bedeutet, x eine Zahl von 1,9 bis 4
und y eine Zahl von 0 bis 20 ist und bevorzugte Werte für x 2, 3 oder 4 sind. Derartige
kristalline Schichtsilicate werden beispielsweise in der europäischen Patentanmeldung EP-
A-0 164 514 beschrieben. Bevorzugte kristalline Schichtsilicate der angegebenen Formel
sind solche, in denen M für Natrium steht und x die Werte 2 oder 3 annimmt. Insbesondere
sind sowohl β- als auch δ-Natriumdisilicate Na2Si2O5.yH2O bevorzugt.
Weiterhin können auch amorphe Natriumsilicate mit einem Modul Na2O: SiO2 von 1 : 2 bis
1 : 3,3, vorzugsweise von 1 : 2 bis 1 : 2,8 und insbesondere von 1 : 2 bis 1 : 2,6, welche
löseverzögert sind und Sekundärwascheigenschaften aufweisen, als Builder verwendet
werden. Die Löseverzögerung gegenüber herkömmlichen amorphen Natriumsilicaten kann
dabei auf verschiedene Weise, beispielsweise durch Oberflächenbehandlung,
Compoundierung, Kompaktierung/Verdichtung oder durch Übertrocknung hervorgerufen
worden sein. Im Rahmen dieser Erfindung wird unter dem Begriff "amorph" auch
"röntgenamorph" verstanden. Dies heißt, daß die Silicate bei
Röntgenbeugungsexperimenten keine scharfen Röntgenreflexe liefern, wie sie für
kristalline Substanzen typisch sind, sondern allenfalls ein oder mehrere Maxima der
gestreuten Röntgenstrahlung, die eine Breite von mehreren Gradeinheiten des
Beugungswinkels aufweisen. Es kann jedoch sehr wohl sogar zu besonders guten
Buildereigenschaften führen, wenn die Silicatpartikel bei Elektronenbeugungsexperimen
ten verwaschene oder sogar scharfe Beugungsmaxima liefern. Dies ist so zu interpre
tieren, daß die Produkte mikrokristalline Bereiche der Größe 10 bis einige Hundert nm auf
weisen, wobei Werte bis max. 50 nm und insbesondere bis max. 20 nm bevorzugt sind.
Derartige sogenannte röntgenamorphe Silicate, welche ebenfalls eine Löseverzögerung
gegenüber den herkömmlichen Wassergläsern aufweisen, werden beispielsweise in der
deutschen Patentanmeldung DE-A- 44 00 024 beschrieben. Insbesondere bevorzugt sind
verdichtete/kompaktierte amorphe Silicate, compoundierte amorphe Silicate und übertrock
nete röntgenamorphe Silicate.
Selbstverständlich ist auch ein Einsatz der allgemein bekannten Phosphate als
Buildersubstanzen möglich, sofern ein derartiger Einsatz nicht aus ökologischen Gründen
vermieden werden sollte. Geeignet sind insbesondere die Natriumsalze der
Orthophosphate, der Pyrophosphate und insbesondere der Tripolyphosphate.
Dabei werden in bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung, neben den kristallinen
Aluminosilicaten und den Alkalicarbonaten keine weiteren anorganischen
Buildersubstanzen eingesetzt.
Brauchbare organische Gerüstsubstanzen sind beispielsweise die in Form ihrer
Natriumsalze einsetzbaren Polycarbonsäuren, wobei unter Polycarbonsäuren solche
Carbonsäuren verstanden werden, die mehr als eine Säurefunktion tragen. Beispielsweise
sind dies Citronensäure, Adipinsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Äpfelsäure,
Weinsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Zuckersäuren, Aminocarbonsäuren,
Nitrilotriessigsäure (NTA), sofern ein derartiger Einsatz aus ökologischen Gründen nicht zu
beanstanden ist, sowie Mischungen aus diesen. Bevorzugte Salze sind die Salze der
Polycarbonsäuren wie Citronensäure, Adipinsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure,
Weinsäure, Zuckersäuren und Mischungen aus diesen.
Auch die Säuren an sich können eingesetzt werden. Die Säuren besitzen neben ihrer
Builderwirkung typischerweise auch die Eigenschaft einer Säuerungskomponente und
dienen somit auch zur Einstellung eines niedrigeren und milderen pH-Wertes von Wasch-
oder Reinigungsmitteln. Insbesondere sind hierbei Citronensäure, Bernsteinsäure,
Glutarsäure, Adipinsäure, Gluconsäure und beliebige Mischungen aus diesen zu nennen.
Ebenso sind als weitere bevorzugte Buildersubstanzen polymere Aminodicarbonsäuren,
deren Salze oder deren Vorläufersubstanzen zu nennen. Besonders bevorzugt sind
Polyasparaginsäuren bzw. deren Salze und Derivate, von denen in der deutschen
Patentanmeldung DE-A-195 40 086 offenbart wird, daß sie neben Cobuilder-
Eigenschaften auch eine bleichstabilisierende Wirkung aufweisen.
Weitere geeignete Buildersubstanzen sind Polyacetale, welche durch Umsetzung von
Dialdehyden mit Polyolcarbonsäuren, welche 5 bis 7 C-Atome und mindestens 3
Hydroxylgruppen aufweisen, beispielsweise wie in der europäischen Patentanmeldung EP-
A-0 280 223 beschrieben, erhalten werden können. Bevorzugte Polyacetale werden aus
Dialdehyden wie Glyoxal, Glutaraldehyd, Terephthalaldehyd sowie deren Gemischen und
aus Polyolcarbonsäuren wie Gluconsäure und/oder Glucoheptonsäure erhalten.
Weitere geeignete organische Buildersubstanzen sind Dextrine, beispielsweise Oligomere
bzw. Polymere von Kohlenhydraten, die durch partielle Hydrolyse von Stärken erhalten
werden können. Die Hydrolyse kann nach üblichen, beispielsweise säure- oder
enzymkatalysierten Verfahren durchgeführt werden. Vorzugsweise handelt es sich um
Hydrolyseprodukte mit mittleren Molmassen im Bereich von 400 bis 500000 g/mol. Dabei
ist ein Polysaccharid mit einem Dextrose-Äquivalent (DE) im Bereich von 0,5 bis 40,
insbesondere von 2 bis 30 bevorzugt, wobei DE ein gebräuchliches Maß für die
reduzierende Wirkung eines Polysaccharids im Vergleich zu Dextrose, welche ein DE von
100 besitzt, ist. Brauchbar sind sowohl Maltodextrine mit einem DE zwischen 3 und 20 und
Trockenglucosesirupe mit einem DE zwischen 20 und 37 als auch sogenannte
Gelbdextrine und Weißdextrine mit höheren Molmassen im Bereich von 2000 bis
30000 g/mol. Ein bevorzugtes Dextrin ist in der britischen Patentanmeldung 94 19 091
beschrieben.
Bei den oxidierten Derivaten derartiger Dextrine handelt es sich um deren
Umsetzungsprodukte mit Oxidationsmitteln, welche in der Lage sind, mindestens eine
Alkoholfunktion des Saccharidrings zur Carbonsäurefunktion zu oxidieren. Derartige
oxidierte Dextrine und Verfahren ihrer Herstellung sind beispielsweise aus den
europäischen Patentanmeldungen EP-A-0 232 202, EP-A-0 427 349, EP-A-0 472 042 und
EP-A-0 542 496 sowie den internationalen Patentanmeldungen WO 92/18542,
WO 93/08251, WO 93/16110, WO 94/28030, WO 95/07303, WO 95/12619 und
WO 95/20608 bekannt. Ebenfalls geeignet ist ein oxidiertes Oligosaccharid gemäß der
deutschen Patentanmeldung DE-A-196 00 018. Ein an C6 des Saccharidrings oxidiertes
Produkt kann besonders vorteilhaft sein.
Auch Oxydisuccinate und andere Derivate von Disuccinaten, vorzugsweise
Ethylendiamindisuccinat, sind weitere geeignete Cobuilder. Dabei wird Ethylendiamin-
N,N'-disuccinat (EDDS), dessen Synthese beispielsweise in US 3 158 615 beschrieben
wird, bevorzugt in Form seiner Natrium- oder Magnesiumsalze verwendet. Weiterhin
bevorzugt sind in diesem Zusammenhang auch Glycerindisuccinate und
Glycerintrisuccinate, wie sie beispielsweise in den US-amerikanischen Patentschriften
US 4 524 009, US 4 639 325, in der europäischen Patentanmeldung EP-A-0 150 930 und
der japanischen Patentanmeldung JP 93/339896 beschrieben werden. Geeignete
Einsatzmengen liegen in zeolithhaltigen und/oder silicathaltigen Formulierungen bei 3 bis
15 Gew.-%.
Weitere brauchbare organische Cobuilder sind beispielsweise acetylierte
Hydroxycarbonsäuren bzw. deren Salze, welche gegebenenfalls auch in Lactonform
vorliegen können und welche mindestens 4 Kohlenstoffatome und mindestens eine
Hydroxygruppe sowie maximal zwei Säuregruppen enthalten. Derartige Cobuilder werden
beispielsweise in der internationalen Patentanmeldung WO 95/20029 beschrieben.
Eine weitere Substanzklasse mit Cobuildereigenschaften stellen die Phosphonate dar.
Dabei handelt es sich insbesondere um Hydroxyalkan- bzw. Aminoalkanphosphonate.
Unter den Hydroxyalkanphosphonaten ist das 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonat (HEDP)
von besonderer Bedeutung als Cobuilder. Es wird vorzugsweise als Natriumsalz
eingesetzt, wobei das Dinatriumsalz neutral und das Tetranatriumsalz alkalisch (pH 9)
reagiert. Als Aminoalkanphosphonate kommen vorzugsweise Ethylendiamin
tetramethylenphosphonat (EDTMP), Diethylentriaminpentamethylenphosphonat (DTPMP)
sowie deren höhere Homologe in Frage. Sie werden vorzugsweise in Form der neutral
reagierenden Natriumsalze, z. B. als Hexanatriumsalz der EDTMP bzw. als Hepta- und
Octa-Natriumsalz der DTPMP, eingesetzt. Als Builder wird dabei aus der Klasse der
Phosphonate bevorzugt HEDP verwendet. Die Aminoalkanphosphonate besitzen zudem
ein ausgeprägtes Schwermetallbindevermögen. Dementsprechend kann es, insbesondere
wenn die Mittel auch Bleiche enthalten, bevorzugt sein, Aminoalkanphosphonate,
insbesondere DTPMP, einzusetzen, oder Mischungen aus den genannten Phosphonaten
zu verwenden.
Darüber hinaus können alle Verbindungen, die in der Lage sind, Komplexe mit
Erdalkaliionen auszubilden, als Cobuilder eingesetzt werden.
Wichtige weitere Inhaltsstoffe der im erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzten
Waschmittel, sind Tenside, insbesondere Aniontenside. Hierzu zählen insbesondere Sul
fonate und Sulfate, aber auch Seifen.
Als Tenside vom Sulfonat-Typ kommen vorzugsweise C9-C13-Alkylbenzolsulfonate, Olefin
sulfonate, d. h. Gemische aus Alken- und Hydroxyalkansulfonaten sowie Disulfonaten, wie
man sie beispielsweise aus C12-C18-Monoolefinen mit end- oder innenständiger
Doppelbindung durch Sulfonieren mit gasförmigem Schwefeltrioxid und anschließende
alkalische oder saure Hydrolyse der Sulfonierungsprodukte erhält, in Betracht.
Geeignet sind auch Alkansulfonate, die aus C12-C18-Alkanen beispielsweise durch Sulfo
chlorierung oder Sulfoxidation mit anschließender Hydrolyse bzw. Neutralisation
gewonnen werden.
Geeignet sind auch die Ester von α-Sulfofettsäuren (Estersulfonate), z. B. die α-
sulfonierten Methylester der hydrierten Kokos-, Palmkern- oder Talgfettsäuren, die durch
α-Sulfonierung der Methylester von Fettsäuren pflanzüchen und/oder tierischen Ursprungs
mit 8 bis 20 C-Atomen im Fettsäuremolekül und nachfolgende Neutralisation zu
wasserlöslichen Mono-Salzen hergestellt werden, in Betracht. Vorzugsweise handelt es
sich hierbei um die α-sulfonierten Ester der hydrierten Kokos-, Palm-, Palmkern- oder
Talgfettsäuren, wobei auch Sulfonierungsprodukte von ungesättigten Fettsäuren,
beispielsweise Ölsäure, in geringen Mengen, vorzugsweise in Mengen nicht oberhalb etwa
2 bis 3 Gew.-%, vorhanden sein können. Insbesondere sind α-Sulfofettsäurealkylester
bevorzugt, die eine Alkylkette mit nicht mehr als 4 C-Atomen in der Estergruppe aufweisen,
beispielsweise Methylester, Ethylester, Propylester und Butylester. Mit besonderem Vorteil
werden die Methylester der α-Sulfofettsäuren (MES), aber auch deren verseifte Disalze
eingesetzt.
Weitere geeignete Aniontenside sind sulfierte Fettsäureglycerinester, welche Mono-, Di-
und Triester sowie deren Gemische darstellen, wie sie bei der Herstellung durch
Veresterung durch ein Monoglycerin mit 1 bis 3 Mol Fettsäure oder bei der Umesterung
von Triglyceriden mit 0,3 bis 2 Mol Glycerin erhalten werden.
Als Alk(en)ylsulfate werden die Alkali- und insbesondere die Natriumsalze der
Schwefelsäurehalbester der C12-C18-Fettalkohole beispielsweise aus Kokosfettalkohol,
Talgfettalkohol, Lauryl-, Myristyl-, Cetyl- oder Stearylalkohol oder der C10-C20-Oxoalkohole
und diejenigen Halbester sekundärer Alkohole dieser Kettenlänge bevorzugt. Weiterhin
bevorzugt sind Alk(en)ylsulfate der genannten Kettenlänge, welche einen synthetischen,
auf petrochemischer Basis hergestellten geradkettigen Alkylrest enthalten, die ein
analoges Abbauverhalten besitzen wie die adäquaten Verbindungen auf der Basis von
fettchemischen Rohstoffen. Aus waschtechnischem Interesse sind C12-C16-Alkylsulfate und
C12-C15-Alkylsulfate sowie C14-C15-Alkylsulfate insbesondere bevorzugt. Auch 2,3-
Alkylsulfate, welche beispielsweise gemäß den US-Patentschriften 3,234,258 oder
5,075,041 hergestellt werden und als Handelsprodukte der Shell Oil Company unter dem
Namen DAN(®) erhalten werden können, sind geeignete Aniontenside.
Auch die Schwefelsäuremonoester der mit 1 bis 6 Mol Ethylenoxid ethoxylierten geradketti
gen oder verzweigten C7-C21-Alkohole, wie 2-Methylverzweigte C9-C11-Alkohole mit im
Durchschnitt 3,5 Mol Ethylenoxid (EO) oder C12-C18-Fettalkohole mit 1 bis 4 EO, sind ge
eignet. Sie werden in Waschmitteln aufgrund ihres hohen Schaumverhaltens nur in relativ
geringen Mengen, beispielsweise in Mengen von 1 bis 5 Gew.-%, eingesetzt.
Bevorzugte Aniontenside sind auch die Salze der Alkylsulfobernsteinsäure, die auch als
Sulfosuccinate oder als Sulfobernsteinsäureester bezeichnet werden und die Monoester
und/oder Diester der Sulfobernsteinsäure mit Alkoholen, vorzugsweise Fettalkoholen und
insbesondere ethoxylierten Fettalkoholen darstellen. Bevorzugte Sulfosuccinate enthalten
C8- bis C18-Fettalkoholreste oder Mischungen aus diesen. Insbesondere bevorzugte Sulfo
succinate enthalten einen Fettalkoholrest, der sich von ethoxylierten Fettalkoholen ableitet,
die für sich betrachtet nichtionische Tenside darstellen (Beschreibung siehe unten). Dabei
sind wiederum Sulfosuccinate, deren Fettalkohol-Reste sich von ethoxylierten
Fettalkoholen mit eingeengter Homologenverteilung ableiten, besonders bevorzugt.
Ebenso ist es auch möglich, Alk(en)ylbernsteinsäure mit vorzugsweise 8 bis 18
Kohlenstoffatomen in der Alk(en)ylkette oder deren Salze einzusetzen.
Als weitere anionische Tenside kommen Fettsäure-Derivate von Aminosäuren, beispiels
weise von N-Methyltaurin (Tauride) und/oder von N-Methylglycin (Sarkoside) in Betracht.
Insbesondere bevorzugt sind dabei die Sarkoside bzw. die Sarkosinate und hier vor allem
Sarkosinate von höheren und gegebenenfalls einfach oder mehrfach ungesättigten
Fettsäuren wie Oleylsarkosinat.
Als weitere anionische Tenside kommen insbesondere Seifen, vorzugsweise in Mengen
von 0,2 bis 5 Gew.-%, in Betracht. Geeignet sind insbesondere gesättigte Fettsäureseifen,
wie die Salze der Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure, hydrierten
Erucasäure und Behensäure sowie insbesondere aus natürlichen Fettsäuren, z. B. Kokos-,
Palmkern- oder Talgfettsäuren, abgeleitete Seifengemische. Zusammen mit diesen Seifen
oder als Ersatzmittel für Seifen können auch die bekannten Alkenylbernsteinsäuresalze
eingesetzt werden.
Die anionischen Tenside (und Seifen) können in Form ihrer Natrium-, Kalium- oder Ammo
niumsalze sowie als lösliche Salze organischer Basen, wie Mono-, Di- oder Triethanol
amin, vorliegen. Vorzugsweise liegen die anionischen Tenside in Form ihrer Natrium- oder
Kaliumsalze, insbesondere in Form der Natriumsalze vor.
Die anionischen Tenside sind in den erfindungsgemäßen Mitteln bzw. werden in dem erfin
dungsgemäßen Verfahren vorzugsweise in Mengen von 1 bis 30 Gew.-% und
insbesondere in Mengen von 5 bis 25 Gew.-% enthalten bzw. eingesetzt.
Neben den anionischen Tensiden und den kationischen, zwitterionischen und amphoteren
Tensiden sind vor allem nichtionische Tenside bevorzugt.
Als nichtionische Tenside werden vorzugsweise alkoxylierte, vorteilhafterweise
ethoxylierte, insbesondere primäre Alkohole mit vorzugsweise 8 bis 18 C-Atomen und
durchschnittlich 1 bis 12 Mol Ethylenoxid (EO) pro Mol Alkohol eingesetzt, in denen der
Alkoholrest linear oder bevorzugt in 2-Stellung methylverzweigt sein kann bzw. lineare und
methylverzweigte Reste im Gemisch enthalten kann, so wie sie üblicherweise in
Oxoalkoholresten vorliegen. Insbesondere sind jedoch Alkoholethoxylate mit linearen
Resten aus Alkoholen nativen Ursprungs mit 12 bis 18 C-Atomen, z. B. aus Kokos-, Palm-,
Talgfett- oder Oleylalkohol, und durchschnittlich 2 bis 8 EO pro Mol Alkohol bevorzugt. Zu
den bevorzugten ethoxylierten Alkoholen gehören beispielsweise C12-C14-Alkohole mit 3
EO oder 4 EO, C9-C11-Alkohole mit 7 EO, C13-C15-Alkohole mit 3 EO, 5 EO, 7 EO oder 8
EO, C12-C18-Alkohole mit 3 EO, 5 EO oder 7 EO und Mischungen aus diesen, wie
Mischungen aus C12-C14-Alkohol mit 3 EO und C12-C18-Alkohol mit 7 EO. Die angegebenen
Ethoxylierungsgrade stellen statistische Mittelwerte dar, die für ein spezielles Produkt eine
ganze oder eine gebrochene Zahl sein können. Bevorzugte Alkoholethoxylate weisen eine
eingeengte Homologenverteilung auf (narrow range ethoxylates, NRE). Zusätzlich zu
diesen nichtionischen Tensiden können - wie oben beschrieben - auch Fettalkohole mit
mehr als 12 EO eingesetzt werden. Beispiele hierfür sind (Talg-) Fettalkohole mit 14 EO,
16 EO, 20 EO, 25 EO, 30 EO oder 40 EO.
Zu den nichtionischen Tensiden zählen auch Alkylglykoside der allgemeinen Formel
RO(G)x, in der R einen primären geradkettigen oder methylverzweigten, insbesondere in 2-
Stellung methylverzweigten aliphatischen Rest mit 8 bis 22, vorzugsweise 12 bis 18 C-
Atomen bedeutet und G für eine Glykoseeinheit mit 5 oder 6 C-Atomen, vorzugsweise für
Glucose, steht. Der Oligomerisierungsgrad x, der die Verteilung von Monoglykosiden und
Oligoglykosiden angibt, ist eine beliebige Zahl - die als analytisch zu bestimmende Größe
auch gebrochene Werte annehmen kann - zwischen 1 und 10; vorzugsweise liegt x bei
1, 2 bis 1,4.
Ebenfalls geeignet sind Polyhydroxyfettsäureamide der Formel (I), in der R1CO für einen
aliphatischen Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, R2 für Wasserstoff, einen Alkyl- oder
Hydroxyalkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und [Z] für einen linearen oder verzweigten
Polyhydroxyalkylrest mit 3 bis 10 Kohlenstoffatomen und 3 bis 10 Hydroxylgruppen steht:
Vorzugsweise leiten sich die Polyhydroxyfettsäureamide von reduzierenden Zuckern mit 5
oder 6 Kohlenstoffatomen, insbesondere von der Glucose ab. Zur Gruppe der
Polyhydroxyfettsäureamide gehören auch Verbindungen der Formel (II),
in der R3 für einen linearen oder verzweigten Alkyl- oder Alkenylrest mit 7 bis 12 Kohlen
stoffatomen, R4 für einen linearen, verzweigten oder cyclischen Alkylenrest oder einen
Arylenrest mit 2 bis 8 Kohlenstoffatomen und R5 für einen linearen, verzweigten oder
cyclischen Alkylrest oder einen Arylrest oder einen Oxy-Alkylrest mit 1 bis 8 Koh
lenstoffatomen steht, wobei C1-C4-Alkyl- oder Phenylreste bevorzugt sind, und [Z] für einen
linearen Polyhydroxyalkylrest, dessen Alkylkette mit mindestens zwei Hydroxylgruppen
substituiert ist, oder alkoxylierte, vorzugsweise ethoxylierte oder propoxylierte Derivate
dieses Restes steht. [Z] wird auch hier vorzugsweise durch reduktive Aminierung eines
Zuckers wie Glucose, Fructose, Maltose, Lactose, Galactose, Mannose oder Xylose
erhalten. Die N-Alkoxy- oder N-Aryloxy-substituierten Verbindungen können dann
beispielsweise nach der Lehre der internationalen Patentanmeldung WO 95/07331 durch
Umsetzung mit Fettsäuremethylestern in Gegenwart eines Alkoxids als Katalysator in die
gewünschten Polyhydroxyfettsäureamide überführt werden.
Eine weitere Klasse bevorzugt eingesetzter nichtionischer Tenside, die entweder als
alleiniges nichtionisches Tensid oder in Kombination mit anderen nichtionischen Tensiden,
insbesondere zusammen mit alkoxylierten Fettalkoholen und/oder Alkylglykosiden,
eingesetzt werden, sind alkoxylierte, vorzugsweise ethoxylierte oder ethoxylierte und
propoxylierte Fettsäurealkylester, vorzugsweise mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen in der
Alkylkette, insbesondere Fettsäuremethylester, wie sie beispielsweise in der japanischen
Patentanmeldung JP 581217598 beschrieben sind oder die vorzugsweise nach dem in der
internationalen Patentanmeldung WO-A-90113533 beschriebenen Verfahren hergestellt
werden. Als Niotenside sind C12-C18-Fettsäuremethylester mit durchschnittlich 3 bis 15 EO,
insbesondere mit durchschnittlich 5 bis 12 EO bevorzugt, während als Bindemittel - wie
oben beschrieben - vor allem höher ethoxylierte Fettsäuremethylester vorteilhaft sind.
Insbesondere C12-C18-Fettsäuremethylester mit 10 bis 12 EO können sowohl als Tenside
als auch als Bindemittel eingesetzt werden.
Auch nichtionische Tenside vom Typ der Aminoxide, beispielsweise N-Kokosalkyl-N,N-di
methylaminoxid und N-Talgalkyl-N,N-dihydroxyethylaminoxid, und der Fettsäurealkanol
amide können geeignet sein. Die Menge dieser nichtionischen Tenside beträgt vorzugs
weise nicht mehr als die der ethoxylierten Fettalkohole, insbesondere nicht mehr als die
Hälfte davon.
Als weitere Tenside kommen sogenannte Gemini-Tenside in Betracht. Hierunter werden im
allgemeinen solche Verbindungen verstanden, die zwei hydrophile Gruppen und zwei hy
drophobe Gruppen pro Molekül besitzen. Diese Gruppen sind in der Regel durch einen so
genannten "Spacer" voneinander getrennt. Dieser Spacer ist in der Regel eine Kohlen
stoffkette, die lang genug sein sollte, daß die hydrophilen Gruppen einen ausreichenden
Abstand haben, damit sie unabhängig voneinander agieren können. Derartige Tenside
zeichnen sich im allgemeinen durch eine ungewöhnlich geringe kritische
Micellkonzentration und die Fähigkeit, die Oberflächenspannung des Wassers stark zu
reduzieren, aus. In Ausnahmefällen werden jedoch unter dem Ausdruck Gemini-Tenside
nicht nur dimere, sondern auch trimere Tenside verstanden.
Geeignete Gemini-Tenside sind beispielsweise sulfatierte Hydroxymischether gemäß der
deutschen Patentanmeldung DE-A-43 21 022 oder Dimeralkohol-bis- und Trimeralkohol
tris-sulfate und -ethersulfate gemäß der deutschen Patentanmeldung DE-A-195 03 061.
Endgruppenverschlossene dimere und trimere Mischether gemäß der deutschen
Patentanmeldung DE-A-195 13 391 zeichnen sich insbesondere durch ihre Bi- und
Multifunktionalität aus. So besitzen die genannten endgruppenverschlossenen Tenside
gute Netzeigenschaften und sind dabei schaumarm, so daß sie sich insbesondere für den
Einsatz in maschinellen Wasch- oder Reinigungsverfahren eignen.
Eingesetzt werden können aber auch Gemini-Polyhydroxyfettsäureamide oder Poly-Po
lyhydroxyfettsäureamide, wie sie in den internationalen Patentanmeldungen WO-A-
95/19953, WO-A-95119954 und WO95-A-/19955 beschrieben werden.
Neben den Tensiden können die Mittel auch Komponenten enthalten, welche die Öl- und
Fettauswaschbarkeit aus Textilien positiv beeinflussen. Dieser Effekt wird besonders
deutlich, wenn ein Textil verschmutzt wird, das bereits vorher mehrfach mit einem
erfindungsgemäßen Waschmittel, das diese Öl- und fettlösende Komponente enthält,
gewaschen wurde. Zu den bevorzugten Öl- und fettlösenden Komponenten zählen
beispielsweise nichtionische Celluloseether wie Methylcellulose und Methylhydroxy
propylcellulose mit einem Anteil an Methoxyl-Gruppen von 15 bis 30 Gew.-% und an
Hydroxypropoxyl-Gruppen von 1 bis 15 Gew.-%, jeweils bezogen auf den nichtionischen
Celluloseether, sowie die aus dem Stand der Technik bekannten Polymere der
Phthalsäure und/oder der Terephthalsäure bzw. von deren Derivaten, insbesondere
Polymere aus Ethylenterephthalaten und/oder Polyethylenglykolterephthalaten oder
anionisch und/oder nichtionisch modifizierten Derivaten von diesen. Besonders bevorzugt
von diesen sind die sulfonierten Derivate der Phthalsäure- und der Terephthalsäure-
Polymere.
Zu den sonstigen Waschmittelbestandteilen zählen Vergrauungsinhibitoren (Schmutzträ
ger), Schauminhibitoren, Bleichmittel, Bleichaktivatoren, optische Aufheller, Enzyme,
textilweichmachende Stoffe, Farb- und Duftstoffe sowie Neutralsalze wie Sulfate und
Chloride in Form ihrer Natrium- oder Kaliumsalze.
Zur Herabsetzung des pH-Wertes von Wasch- oder Reinigungsmitteln können auch saure
Salze oder leicht alkalische Salze eingesetzt werden. Bevorzugt sind hierbei als
Säuerungskomponente Bisulfate und/oder Bicarbonate oder die obengenannten
organischen Polycarbonsäuren, die gleichzeitig auch als Buildersubstanzen eingesetzt
werden können. Insbesondere bevorzugt ist der Einsatz von Citronensäure.
Unter den als Bleichmittel dienenden, in Wasser H2O2 liefernden Verbindungen haben das
Natriumperborattetrahydrat, das Natriumperboratmonohydrat und das Natriumpercarbonat
besondere Bedeutung. Weitere brauchbare Bleichmittel sind beispielsweise
Peroxypyrophosphate, Citratperhydrate sowie H2O2 liefernde persaure Salze oder
Persäuren, wie Perbenzoate, Peroxophthalate, Diperazelainsäure, Phthaloiminopersäure
oder Diperdodecandisäure.
Als Bleichaktivatoren können Verbindungen, die unter Perhydrolysebedingungen aliphati
sche Peroxocarbonsäuren mit vorzugsweise 1 bis 10 C-Atomen, insbesondere 2 bis 4 C-
Atomen, und/oder gegebenenfalls substituierte Perbenzoesäure ergeben, eingesetzt wer
den. Geeignet sind Substanzen, die O- und/oder N-Acylgruppen der genannten C-
Atomzahl und/oder gegebenenfalls substituierte Benzoylgruppen tragen. Bevorzugt sind
mehrfach acylierte Alkylendiamine, insbesondere Tetraacetylethylendiamin (TAED),
acylierte Triazinderivate, insbesondere 1,5-Diacetyl-2,4-dioxohexahydro-1,3,5-triazin
(DADHT), acylierte Glykolurile, insbesondere Tetraacetylglykoluril (TAGU), N-Acylimide,
insbesondere N-Nonanoylsuccinimid (NOSI), acylierte Phenolsulfonate, insbesondere n-
Nonanoyl- oder Isononanoyloxybenzolsulfonat (n- bzw. iso-NOBS), Carbonsäure
anhydride, insbesondere Phthalsäureanhydrid, acylierte mehrwertige Alkohole,
insbesondere Triacetin, Ethylenglykoldiacetat, 2,5-Diacetoxy-2,5-dihydrofuran und die aus
den deutschen Patentanmeldungen DE-A-196 16 693 und DE-A-196 16 767 bekannten
Enolester sowie acetyliertes Sorbitol und Mannitol beziehungsweise deren in der
europäischen Patentanmeldung EP-A-0 525 239 beschriebene Mischungen (SORMAN),
acylierte Zuckerderivate, insbesondere Pentaacetylglukose (PAG), Pentaacetylfruktose,
Tetraacetylxylose und Octaacetyllactose sowie acetyliertes, gegebenenfalls N-alkyliertes
Glucamin und Gluconolacton, und/oder N-acylierte Lactame, beispielsweise N-
Benzoylcaprolactam, die aus den internationalen Patentanmeldungen WO-A-94/27970,
WO-A-94/28102, WO-A-94/28103, WO-A-95/00626, WO-A-95/14759 und WO-A-95117498
bekannt sind. Die aus der deutschen Patentanmeldung DE-A-196 16 769 bekannten
hydrophil substituierten Acylacetale und die in der deutschen Patentanmeldung DE-A-
196 16 770 sowie der internationalen Patentanmeldung WO-A-95/14075 beschriebenen
Acyllactame werden ebenfalls bevorzugt eingesetzt. Auch die aus der deutschen
Patentanmeldung DE-A-44 43 177 bekannten Kombinationen konventioneller Bleichak
tivatoren können eingesetzt werden. Derartige Bleichaktivatoren sind im üblichen Mengen
bereich, vorzugsweise in Mengen von 1 Gew.-% bis 10 Gew.-%, insbesondere 2 Gew.-
bis 8 Gew.-%, bezogen auf gesamtes Mittel, enthalten.
Zusätzlich zu den konventionellen Bleichaktivatoren oder an deren Stelle können auch
sogenannte Bleichkatalysatoren in die Formkörper eingearbeitet werden. Bei diesen
Stoffen handelt es sich um bleichverstärkende Übergangsmetallsalze bzw.
Übergangsmetallkomplexe wie beispielsweise Mn-, Fe-, Co-, Ru- oder Mo-Salenkomplexe
oder -carbonylkomplexe. Auch Mn-, Fe-, Co-, Ru-, Mo-, Ti-, V- und Cu-Komplexe mit N-
haltigen Tripod-Liganden sowie Co-, Fe-, Cu- und Ru-Amminkomplexe sind als
Bleichkatalysatoren verwendbar.
Beim Einsatz in maschinellen Waschverfahren kann es von Vorteil sein, den Mitteln
übliche Schauminhibitoren zuzusetzen. Als Schauminhibitoren eignen sich beispielsweise
Seifen natürlicher oder synthetischer Herkunft, die einen hohen Anteil an C18-C24-
Fettsäuren aufweisen. Geeignete nichttensidartige Schauminhibitoren sind beispielsweise
Organopolysiloxane und deren Gemische mit mikrofeiner, ggf. silanierter Kieselsäure
sowie Paraffine, Wachse, Mikrokristallinwachse und deren Gemische mit silanierter Kiesel
säure oder Bistearylethylendiamid. Mit Vorteilen werden auch Gemische aus verschie
denen Schauminhibitoren verwendet, z. B. solche aus Silikonen, Paraffinen oder Wachsen.
Vorzugsweise sind die Schauminhibitoren, insbesondere Silikon- und/oder Paraffin-haltige
Schauminhibitoren, an eine granulare, in Wasser lösliche bzw. dispergierbare
Trägersubstanz gebunden. Insbesondere sind dabei Mischungen aus Paraffinen und
Bistearylethylendiamiden bevorzugt.
Als Enzyme kommen insbesondere solche aus der Klasse der Hydrolasen, wie der Protea
sen, Lipasen bzw. lipolytisch wirkenden Enzyme, Amylasen, Cellulasen bzw. deren Gemi
sche in Frage. Auch Oxireduktasen sind geeignet.
Besonders gut geeignet sind aus Bakterienstämmen oder Pilzen, wie Bacillus subtilis,
Bacillus licheniformis, Streptomyces griseus und Humicola insolens gewonnene enzymati
sche Wirkstoffe. Vorzugsweise werden Proteasen vom Subtilisin-Typ und insbesondere
Proteasen, die aus Bacillus lentus gewonnen werden, eingesetzt. Dabei sind Enzymmi
schungen, beispielsweise aus Protease und Amylase oder Protease und Lipase bzw.
lipolytisch wirkenden Enzymen oder Protease und Cellulase oder aus Cellulase und Lipase
bzw. lipolytisch wirkenden Enzymen oder aus Protease, Amylase und Lipase bzw.
lipolytisch wirkenden Enzymen oder Protease, Lipase bzw. lipolytisch wirkenden Enzymen
und Cellulase, insbesondere jedoch Protease- und/oder Lipase-haltige Mischungen bzw.
Mischungen mit lipolytisch wirkenden Enzymen von besonderem Interesse. Beispiele für
derartige lipolytisch wirkende Enzyme sind die bekannten Cutinasen. Auch Peroxidasen
oder Oxidasen haben sich in einigen Fällen als geeignet erwiesen. Zu den geeigneten
Amylasen zählen insbesondere α-Amylasen, Iso-Amylasen, Pullulanasen und Pektinasen.
Als Cellulasen werden vorzugsweise Cellobiohydrolasen, Endoglucanasen und β-
Glucosidasen, die auch Cellobiasen genannt werden, bzw. Mischungen aus diesen
eingesetzt. Da sich die verschiedenen Cellulase-Typen durch ihre CMCase- und
Avicelase-Aktivitäten unterscheiden, können durch gezielte Mischungen der Cellulasen die
gewünschten Aktivitäten eingestellt werden.
Die Enzyme können an Trägerstoffen adsorbiert und/oder in Hüllsubstanzen eingebettet
sein, um sie gegen vorzeitige Zersetzung zu schützen. Der Anteil der Enzyme, Enzymmi
schungen oder Enzymgranulate kann beispielsweise etwa 0,1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise
0,1 bis etwa 2 Gew.-% betragen.
Zusätzlich zu Phosphonaten können die Mittel noch weitere Enzymstabilisatoren enthalten.
Beispielsweise können 0,5 bis 1 Gew.-% Natriumformiat eingesetzt werden. Möglich ist
auch der Einsatz von Proteasen, die mit löslichen Calciumsalzen und einem Calciumgehalt
von vorzugsweise etwa 1,2 Gew.-%, bezogen auf das Enzym, stabilisiert sind. Außer Cal
ciumsalzen dienen auch Magnesiumsalze als Stabilisatoren. Besonders vorteilhaft ist
jedoch der Einsatz von Borverbindungen, beispielsweise von Borsäure, Boroxid, Borax
und anderen Alkalimetallboraten wie den Salzen der Orthoborsäure (H3BO3), der
Metaborsäure (HBO2) und der Pyroborsäure (Tetraborsäure H2B4O7).
Vergrauungsinhibitoren haben die Aufgabe, den von der Faser abgelösten Schmutz in der
Flotte suspendiert zu halten und so das Wiederaufziehen des Schmutzes zu verhindern.
Hierzu sind wasserlösliche Kolloide meist organischer Natur geeignet, beispielsweise die
wasserlöslichen Salze polymerer Carbonsäuren, Leim, Gelatine, Salze von
Ethercarbonsäuren oder Ethersulfonsäuren der Stärke oder der Cellulose oder Salze von
sauren Schwefelsäureestern der Cellulose oder der Stärke. Auch wasserlösliche, saure
Gruppen enthaltende Polyamide sind für diesen Zweck geeignet. Weiterhin lassen sich
lösliche Stärkepräparate und andere als die obengenannten Stärkeprodukte verwenden,
z. B. abgebaute Stärke, Aldehydstärken usw.. Auch Polyvinylpyrrolidon ist brauchbar.
Bevorzugt werden jedoch Celluloseether, wie Carboxymethylcellulose (Na-Salz),
Methylcellulose, Hydroxyalkylcellulose und Mischether, wie Methylhydroxyethylcellulose,
Methylhydroxypropylcellulose, Methylcarboxymethylcellulose und deren Gemische, sowie
Polyvinylpyrrolidon beispielsweise in Mengen von 0,1 bis 5 Gew.-%, bezogen auf die
Mittel, eingesetzt.
Die Mittel können als optische Aufheller Derivate der Diaminostilbendisulfonsäure bzw. de
ren Alkalimetallsalze enthalten. Geeignet sind z. B. Salze der 4,4'-Bis(2-anilino-4-morpho
lino-1,3,5-triazinyl-6-amino)stilben-2,2'-disulfonsäure oder gleichartig aufgebaute Verbin
dungen, die αnstelle der Morpholino-Gruppe eine Diethanolaminogruppe, eine Methylami
nogruppe, eine Anilinogruppe oder eine 2-Methoxyethylaminogruppe tragen. Weiterhin
können Aufheller vom Typ der substituierten Diphenylstyryle anwesend sein, z. B. die
Alkalisalze des 4,4'-Bis(2-sulfostyryl)-diphenyls, 4,4'-Bis(4-chlor-3-sulfostyryl)-diphenyls,
oder 4-(4-Chlorstyryl)-4'-(2-sulfostyryl)-diphenyls. Auch Gemische der vorgenannten
Aufheller können verwendet werden.
Zur Untersuchung der Bildung von Ablagerungen auf Heizstäben beim maschinellen
Waschen von Textilien wurden Waschmittel eingesetzt, die 15 Gew.-% einer 3 : 1-Mischung
aus Natriumalkylbenzolsulfonat und Fettalkoholsulfat, 4 Gew.-% Fettalkoholethoxylat,
1 Gew.-% Seife, 12 Gew.-% Natriumperboratmonohydrat, 7 Gew.-% TAED,
Enzymgranulate und sonstige Hilfsstoffe enthielten. Daneben enthielten die Waschmittel
Builder gemäß Tabelle 1 und auf 100 Gew.-% Wasser, Salze und sonstige in geringen
Mengen eingesetzte Waschmittelinhaltsstoffe (z. B. Entschäumer, Farbstoffe).
Sokalan CP5®: Acrylsäure-Maleinsäure-Copolymer; Natrium-Salz; M = 35000 g/mol;
Handelsprodukt der Firma BASF
Norasol LMW 45N®: Polyacrylsäure, Natrium-Salz; M = 4500 g/mol; Handelsprodukt der Firma NorsoHaas.
Norasol LMW 45N®: Polyacrylsäure, Natrium-Salz; M = 4500 g/mol; Handelsprodukt der Firma NorsoHaas.
Zur Untersuchung der Heizstabablagerungen diente ein 10l-Edelstahlgefäß mit
eingehängtem Heizstab. Vorgelegt wurde jeweils 10 l Leitungswasser mit 30°d (Ca : Mg =
5 : 1). Nach Zugabe von 50 g der jeweiligen Rezeptur wurde in einem Zeit-Temperatur-
Programm innerhalb von 45 Minuten von Raumtemperatur auf 90°C aufgeheizt und diese
Temperatur für 30 Minuten gehalten. Anschließend wurde die Flotte abgelassen und lose
anhaftende Ablagerungen mit Leitungswasser abgespült. Nach fünf dieser Durchläufe
wurden die an den Heizstäben befindlichen Ablagerungen mit Zitronensäure-Lösung bzw.
alkalischer EDTA-Lösung vollständig abgelöst und mittels ICP (JY70 Plus; Fa. Instruments
S. A.) auf die Bestandteile CaO, MgO, SiO2, AL2O3 untersucht.
Es zeigte sich, daß durch Verwendung des Polyacrylats die Ablagerungsmenge insgesamt
drastisch reduziert werden kann. Bei E1 wurde im Vergleich zu V1 die Menge an
abgelagertem CaO sogar um mehr als einen Faktor 10 reduziert.
In einer weiteren Versuchsreihe wurden Waschmittel eingesetzt, die 16 Gew.-% einer 3 : 1-
Mischung aus Natriumalkylbenzolsulfonat und Fettalkoholsulfat, 5 Gew.-%
Fettalkoholethoxylat, 0,7 Gew.-% Seife, 25 Gew.-% Zeolith NaA, 3 Gew.-% Soda,
17 Gew.-% Natriumpercarbonat, 3 Gew.-% Citrat, 7 Gew.-% TAED, 2,0 Gew.-
Enzymgranulate und sonstige Hilfsstoffe. Daneben enthielten die resultierenden
Waschmittel organische Cobuilder gemäß Tabelle 3 und auf 100 Gew.-% Wasser, Salze
und sonstige in geringen Mengen eingesetzte Waschmittelinhaltsstoffe (z. B. Entschäumer,
Farbstoffe) enthielten.
Zur Untersuchung der Heizstabablagerungen diente wiederum ein 10 l-Edelstahlgefäß mit
eingehängtem Heizstab. Vorgelegt wurde jeweils 10 l Leitungswasser mit 30°d (Ca : Mg =
5 : 1). Nach Zugabe von 51 g der jeweiligen Rezeptur wurde in einem Zeit-Temperatur-
Programm innerhalb von 60 Minuten von Raumtemperatur auf 90°C aufgeheizt und diese
Temperatur für 30 Minuten gehalten. Anschließend wurde die Flotte abgelassen und lose
anhaftende Ablagerungen mit Leitungswasser abgespült. Nach zehn dieser Durchläufe
wurden die an den Heizstäben befindlichen Ablagerungen mit Zitronensäure bzw.
alkalischer EDTA-Lösung abgelöst und mittels ICP (JY70 Plus; Fa. Instruments S. A.)
untersucht (Tabelle 4).
Auch bei den Versuchen E4 und E5 zeigte sich wiederum eine deutliche Verringerung der
Ablagerungsmenge gegenüber dem Vergleichsbeispiel. Dabei lieferte E5, das nur geringe
Mengen das Polyacrylats enthielt, die besten Ergebnisse.
Claims (12)
1. Verfahren zur Verhinderung von Ablagerungen auf Heizstäben beim maschinellen
Waschen von Textilien, wobei Wasser einer beliebigen Wasserhärte und ein
Buildersystem, das als anorganische Hauptbestandteile kristallines Aluminosilicat und
Alkalicarbonat enthält, eingesetzt werden, dadurch gekennzeichnet, daß als
Inkrustationsinhibitor ein polymeres Polyacrylat mit einer Molmasse kleiner
90000 g/mol eingesetzt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein homopolymeres
Polyacrylat, vorzugsweise mit einer Molmasse aus dem Bereich 3000 bis 8000 g/mol
und insbesondere aus dem Bereich 4000 bis 5000 g/mol, eingesetzt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das polymere
Polyacrylat sowie das Buildersystem in einem Waschmittel enthalten sind, wobei das
Polymer vorzugsweise in Mengen von 0,1 bis 15 Gew.-%, insbesondere von 0,5 bis 10
und besonders bevorzugt von 2 bis 5 Gew.-%, eingesetzt wird, und kein weiteres
separates Mittel zur Wasserenthärtung eingesetzt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das polymere
Polyacrylat in einem separat zugesetzten Wasserenthärter enthalten ist, der bevorzugt
auch die im Verfahren eingesetzten anorganischen Enthärterbestandteile enthält, und
vorzugsweise so dosiert wird, daß das Polyacrylat bezogen auf das zusätzlich
eingesetzte Waschmittel in Mengen von 0,1 bis 15 Gew.-%, insbesondere von 0,5 bis
10 und besonders bevorzugt von 2 bis 5 Gew.-%, eingesetzt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß neben
dem polymeren Polyacrylat in dem Verfahren auch ein Copolymer der Acrylsäure mit
Maleinsäure eingesetzt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis des
Polyacrylats zu dem Acrylsäure-Maleinsäure-Copolymer in dem Bereich 2 : 1 bis 1 : 20,
vorzugsweise 1 : 1 bis 1 : 15, liegt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in dem
Verfahren neben dem polymeren Polyacrylat mit einer Molmasse kleiner 10000 g/mol
kein weiteres Polymer der Acrylsäure eingesetzt wird, insbesondere auch kein
Copolymer der Acrylsäure mit Maleinsäure.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verhältnis in dem das kristalline Aluminosilicat und das Alkalicarbonat eingesetzt
werden, in dem Bereich von 1 : 5 bis 5 : 1, besonders bevorzugt in dem Bereich 1 : 2 bis
2 : 1 liegt.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß Wasser
mit einer Härte von mindestens 14°d eingesetzt wird.
10. Verwendung von homopolymeren Polyacrylaten mit einer Molmasse kleiner
10000 g/mol zur Verhinderung von Ablagerungen auf Heizstäben beim maschinellen
Waschen von Textilien.
11. Wasserenthärter, enthaltend
- a) 0,1 bis 30 Gew.-% polymeres Polyacrylat mit einer Molmasse kleiner 10000 g/mol
- b) 1 bis 60 Gew.-% Zeolith
- c) 1 bis 60 Gew.-% Alkalicarbonat
12. Wasserenthärter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Komponente a)
in Mengen von 0,5 bis 15 Gew.-%, insbesondere von 2 bis 10 Gew.-%, und die
Komponente b) in Mengen von 10 bis 50 Gew.-%, insbesondere 15 bis 45 Gew.-%,
und die Komponente c) in Mengen von 10 bis 50 Gew.-%, insbesondere 15 bis 45
Gew.-%, jeweils bezogen auf den gesamten Wasserenthärter enthalten ist.
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