DE19855197A1 - Programmgesteuerte Schleifmaschine - Google Patents
Programmgesteuerte SchleifmaschineInfo
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Classifications
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- Grinding Of Cylindrical And Plane Surfaces (AREA)
Description
Programmgesteuerte Schleifmaschinen werden u. a. zum Schleifen oder Nachschleifen von
Bearbeitungswerkzeugen (Bohrer, Fräser, Schneidblätter, Meißel, Rundräumwerkzeugen
usw.) für Werkzeugmaschinen verwendet, wobei diese Bearbeitungswerkzeuge aus Metall
und/oder anderen Werkstoffen wie z. B. keramischen Werkstoffen bestehen können. Eine
Werkzeugmaschine kann ein Werkstück nur so genau bearbeiten, wie es das eingesetzte
Bearbeitungswerkzeug zuläßt. Deshalb ist zum Schleifen oder Nachschleifen dieser Bear
beitungswerkzeuge äußerste Genauigkeit erforderlich. Diese hohe Genauigkeit ist in der
Regel nur mittels Schleifmaschinen erreichbar, die über eine Programmsteuerung verfü
gen.
Als Programmsteuerungen für Schleifmaschinen, insbesondere Werkzeugschleifmaschi
nen, werden heutzutage vorzugsweise numerische Steuerungen (NC- oder CNC-Steuerun
gen) verwendet. Grundsätzlich sind jedoch auch andere Programmsteuerungen für
Schleifmaschinen möglich, z. B. Nockensteuerungen oder mechanische Nachformsteue
rungen. Nachfolgend wird unter einer programmgesteuerten Schleifmaschine eine
Schleifmaschine verstanden, die durch irgendeine analoge oder digitale Programmsteue
rung beeinflußt wird.
Programmgesteuerte Schleifmaschinen sind u. a. aus der EP-A1 072 887 und der
EP-A2 611 630 bekannt. In der EP-A1 072 887 wird eine programmgesteuerte Schleifma
schine beschrieben, welche in der weit verbreiteten Säulenbauweise konstruiert ist. Diese
Schleifmaschine hat eine vertikale Säule, an welcher ein Schleifspindelkopf angeordnet
ist, der eine oder mehrere Schleifspindeln trägt. Die Schleifspindeln sind mit einer oder
mehreren Schleifscheiben bestückt. Der Schleifspindelkopf ist schwenkbar und in verti
kaler Richtung translatorisch verschiebbar an der Säule angeordnet. Die Säule ihrerseits
ist um eine Vertikalachse drehbar und horizontal längs einer translatorischen Achse ver
schiebbar neben einem Werkstückhalter angeordnet, wobei der das zu schleifende Werk
stück haltende Werkstückhalter bezüglich mehrerer translatorischer und rotatorischer
Achsen gegenüber der Säule verstellbar ist. Zur Bearbeitung rundlaufender Werkstücke,
wie z. B. Bohrer, kann der Werkstückhalter eine um eine horizontale Werkstückrota
tionsachse drehbare Werkstückspannvorrichtung zum Halten des zu schleifenden Werk
stückes aufweisen.
In Säulenbauweise konstruierte Schleifmaschinen weisen einerseits den Vorteil auf, daß
mit ihnen Werkstücke bearbeitet werden können, die zumindest in horizontaler Richtung
eine beträchtliche Ausdehnung haben. Andrerseits weisen diese Schleifmaschinen etliche
Nachteile auf. So ist ihre Konstruktion technisch aufwendig und der Freiraum für die Bear
beitung ist z. T. durch die Säule eingeschränkt. Für bestimmte Schleifarbeiten sind lange,
unproduktive Verstellwege für die Schleifscheiben nötig, was den Betrieb der Schleifma
schine verteuert. Aufgrund der asymmetrischen Anordnung der Säule bezüglich des Werk
stückes (die Säule steht auf einer Seite neben dem Werkstück) sind z. B. rechts- und links
spiralige Fräser, Bohrer usw. nicht gleichrangig schleifbar, was zum Schleifen derselben
ein wiederholtes Einspannen erforderlich macht.
Die aus der EP-A2 611 630 bekannte Schleifmaschine ist in Portalbauweise ausgeführt
und hat einen auf einem Drehteller angeordneten Werkstückhalter, der eine um eine hori
zontale Werkstückrotationsachse drehbare Werkstückspannvorrichtung zur Aufnahme
vorzugsweise von rundlaufenden Werkstücken aufweisen kann. Der Drehteller ist um eine
vertikale C-Achse schwenkbar auf einem horizontal in X-Richtung verschiebbaren Schlitten
angeordnet, wobei die lineare Führungsbahn des Schlittens fest auf dem Maschinenbett
der Schleifmaschine angebracht ist. Auf dem Maschinenbett ist weiter eine portalförmige
Struktur mit zwei seitlichen Ständern und einer die beiden Ständer verbindenden, oberhalb
des Maschinenbettes verlaufenden horizontalen Brücke befestigt, an welcher der Schleif
spindelkopf längs einer horizontalen Y-Achse und einer vertikalen Z-Achse verstellbar und
gegebenenfalls um eine vertikale Drehachse schwenkbar angeordnet ist.
Eine gemäß der Lehre von EP-A2 611 630 konstruierte Schleifmaschine eignet sich auf
grund ihres bezüglich des Werkstückes symmetrischen Maschinenaufbaus zum gleichran
gigen Schleifen von rechts- und linksspiraligen Werkstücken. Aufgrund der Anordnung des
Werkstückhalters auf einem Drehteller, der seinerseits auf einem Schlitten angeordnet ist,
können jedoch nur relativ kleine Werkstücke bearbeitet werden. Das Werkstück muß
mitsamt der Werkstückspannvorrichtung und allfällig vorhandenen Mitteln zum Stützen
und/oder Stabilisieren des Werkstückes auf dem Drehteller Platz finden. Dadurch ist ins
besondere das Schleifen von relativ langen und dünnen Werkstücken (z. B. Bohrern) mit
einer Schleifmaschine dieses Typs nicht möglich.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schleifmaschine anzugeben, welche die Nachteile der
oben erwähnten bekannten Schleifmaschinen überwindet und sich insbesondere zum
wirtschaftlichen und präzisen Schleifen von langen, dünnen Werkstücken eignet.
Die Lösung der Aufgabe ist Gegenstand des unabhängigen Patentanspruchs 1.
Eine programmgesteuerte Schleifmaschine gemäß der Erfindung hat eine mittels erster
Antriebsmittel auf einem Maschinenbett in X-Richtung translatorisch bewegbare Werk
stückhaltevorrichtung, die zur Aufnahme eines zu schleifenden Werkstückes ausgebildet
ist, und eine mittels zweiter Antriebsmittel auf dem Maschinenbett in X-Richtung transla
torisch bewegbare Werkstückführungsvorrichtung, die zur Führung und/oder Stützung des
zu schleifenden Werkstückes ausgebildet ist. Die zweiten Antriebsmittel sind derart steu
erbar, daß wahlweise ein synchrones Mitbewegen der Werkstückführungsvorrichtung mit
der Werkstückhaltevorrichtung oder ein Blockieren der Werkstückführungsvorrichtung in
Bezug auf das Maschinenbett möglich ist.
Die erfindungsgemäße Schleifmaschine ermöglicht insbesondere auch das präzise Schlei
fen von langen und dünnen Werkstücken, indem die Werkstücke mittels der Werkstück
führungsvorrichtung stets optimal am Schleifort gestützt werden können, während das
durch die Werkstückhaltevorrichtung gehaltene Werkstück am Schleifort vorbei bewegt
wird.
Weil die Werkstückführungsvorrichtung nur entweder synchron zur Werkstückhaltevorrich
tung bewegt oder an einem Ort auf dem Maschinenbett blockiert werden muß, können
die Antriebsmittel der Werkstückführungsvorrichtung indirekt durch die Antriebsmittel der
Werkstückhaltevorrichtung angetrieben werden. Dadurch müssen bei der erfindungsge
mäßen Schleifmaschine nur die Antriebsmittel der Werkstückhaltevorrichtung direkt
durch die Programmsteuerung der Schleifmaschine gesteuert werden, was im Vergleich zu
einer Schleifmaschine mit zwei direkt durch die Programmsteuerung gesteuerten An
triebsmitteln die Herstellungskosten und den Aufwand zur Programmierung der Pro
grammsteuerung vermindert.
Die erfindungsgemäße Schleifmaschine weist gegenüber z. B. einer nach der Lehre von
EP-A2 611 630 konstruierte Schleifmaschine den weiteren Vorteil auf, daß die Stützlü
nette (und gegebenenfalls die Gegenspitze) nicht seriellkinematisch über mehrere Stufen
bezüglich des Maschinenbettes nachgeschaltet sind. Bei der Schleifmaschine gemäß
EP-A2 6 11 630 wäre eine Stützlünette gewünschtenfalls auf dem den Werkzeughalter
tragenden, schwenkbaren Drehteller anzuordnen, der seinerseits auf einem linear bezüg
lich des Maschinenbettes bewegbaren Schlitten angeordnet ist. Die Bewegungen von
Stützlünette (und gegebenenfalls Gegenspitze) sind somit seriellkinematisch der
Schwenkbewegung des Drehtellers und der Linearbewegung des Schlittens nachgeschal
tet. Bei seriellkinematisch nacheinander geschalteten Bewegungen werden einerseits die
durch die Antriebe zu bewegenden Massen groß, was sich nachteilig auf die maximal er
reichbaren Beschleunigungen und somit auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit auswirkt.
Andrerseits setzt sich der Gesamtfehler der Bewegung der letzten Bewegungsachse aus
der Summe der Abweichungen der einzelnen Bewegungsachsen zusammen, was sich
nachteilig auf die erreichbare Präzision der Bewegung auswirkt. Im Gegensatz zur Schleif
maschine nach EP-A2 611 630 sind bei der erfindungsgemäßen Schleifmaschine die
Werkstückhaltevorrichtung, die Stützlünette und gegebenenfalls die Gegenspitze bezüglich
des Maschinenbettes nicht in einer seriellkinematischen, sondern in einer parallelkinema
tischen Anordnung bewegbar.
Vorzugsweise umfaßt die erfindungsgemäße Schleifmaschine weiter eine fest auf dem
Maschinenbett angeordnete Längsführungsvorrichtung zur Führung der translatorischen
Bewegungen der Werkstückhaltevorrichtung und der Werkstückführungsvorrichtung in
X-Richtung.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schleifma
schine weist die Werkstückführungsvorrichtung eine Positioniervorrichtung auf zum wahl
weisen Positionieren wenigstens eines Führungselementes in eine Position zum Führen
und/oder Stützen des zu schleifenden Werkstückes oder in eine neutrale Position, in wel
cher letzterer es das zu schleifende Werkstück nicht berührt.
Vorzugsweise umfassen die ersten Antriebsmittel einer erfindungsgemäßen Schleifma
schine eine durch einen Motor angetriebene erste Spindel, die mit einer an der Werk
stückhaltevorrichtung fest angebrachten ersten Mutter zusammenwirkt, um nach Art eines
Spindel-Mutter-Triebes die Werkstückhaltevorrichtung translatorisch in X-Richtung zu
bewegen. Zu diesem Zweck wird vorzugsweise eine Kugelumlaufspindel verwendet. Es
können jedoch auch andere geeignete Linearantriebe (z. B. ein direktangetriebener Li
nearmotor oder ein Kolben-Zylinder-Antrieb) zum Antreiben der Werkstückhaltevorrich
tung bezüglich des Maschinenbettes verwendet werden.
Vorzugsweise umfassen die zweiten Antriebsmittel einer erfindungsgemäßen Schleifma
schine eine durch einen Motor angetriebene zweite Spindel, die mit einer an der Werk
stückführungsvorrichtung fest angebrachten zweiten Mutter zusammenwirkt, um nach Art
eines Spindel-Mutter-Triebes die Werkstückführungsvorrichtung translatorisch in X-Rich
tung zu bewegen. Zu diesem Zweck wird vorzugsweise eine Kugelumlaufspindel verwen
det. Vorzugsweise umfaßt die Schleifmaschine weiter erste Kupplungsmittel zur wahl
weise lösbaren drehfesten Kupplung der Drehbewegung der ersten Spindel mit derjenigen
der zweiten Spindel, um wahlweise ein synchrones Mitbewegen der Werkstückführungs
vorrichtung mit der Werkstückhaltevorrichtung oder ein Blockieren der Werkstückfüh
rungsvorrichtung in Bezug auf das Maschinenbett (20) zu bewirken.
Bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung können auch andere geeignete Li
nearantriebe (z. B. ein direktangetriebener Linearmotor oder ein Kolben-Zylinder-Antrieb)
zum Antreiben der Werkstückführungsvorrichtung bezüglich des Maschinenbettes ver
wendet werden.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsart der Erfindung umfaßt die Schleifmaschine
weiter eine mittels dritter Antriebsmittel auf dem Maschinenbett in X-Richtung translato
risch bewegbare, zur Führung und/oder Stützung des zu schleifenden Werkstückes aus
gebildete Gegenspitzvorrichtung, wobei die dritten Antriebsmittel derart steuerbar sind,
daß wahlweise ein synchrones Mitbewegen der Gegenspitzvorrichtung mit der Werk
stückhaltevorrichtung oder ein Blockieren der Gegenspitzvorrichtung in Bezug auf das
Maschinenbett möglich ist. Vorzugsweise umfassen die dritten Antriebsmittel wiederum
eine Kugelumlaufspindel. Weiter umfaßt die Schleifmaschine vorzugsweise zweite Kupp
lungsmittel zur wahlweise lösbaren drehfesten Kupplung der Drehbewegung der ersten
Spindel mit derjenigen der dritten Spindel, um wahlweise ein synchrones Mitbewegen der
Gegenspitzvorrichtung mit der Werkstückhaltevorrichtung oder ein Blockieren der Gegen
spitzvorrichtung in Bezug auf das Maschinenbett zu bewirken. Es können aber auch andere
geeignete Linearantriebe zum Antreiben der Gegenspitzvorrichtung bezüglich des Maschi
nenbettes verwendet werden.
Bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung können anstelle der oben erwähnten
Kupplungsmittel geeignet gesteuerte Antriebsmittel vorgesehen sein, um das wahlweise
synchrone Mitbewegen der Werkstückführungsvorrichtung bzw. der Gegenspitzvorrich
tung mit der Werkstückhaltevorrichtung zu bewirken.
Vorzugsweise umfaßt die erfindungsgemäße Schleifmaschine ein U-förmiges Portal mit
zwei seitlichen Ständern, die fest am Maschinenbett angeordnet sind, und einer die beiden
Ständer verbindende, oberhalb des Maschinenbettes translatorisch in vertikaler Z-Rich
tung bewegbar an den beiden Ständern derart anzuordnenden, im wesentlichen horizon
talen Brücke zum Tragen eines Schleifspindelkopfes, daß das Maschinenbett, die beiden
Ständer und die Brücke einen in X-Richtung freien Durchgang zur mindestens teilweisen
Durchführung eines zu schleifenden Werkstückes begrenzen. Vorzugsweise ist das Portal
bezüglich des Maschinenbettes derart angeordnet, daß die Werkstückführungsvorrich
tung translatorisch in X-Richtung durch den freien Durchgang hindurch bewegbar ist. Wei
ter wird bevorzugt, daß auch die Werkstückhaltevorrichtung und - falls vorhanden - die
Gegenspitzvorrichtung durch den freien Durchgang hindurch bewegbar sind. Weiter ist
bevorzugterweise der Schleifspindelkopf translatorisch im wesentlichen horizontal und
rechtwinklig zur X-Richtung in einer Y-Richtung bewegbar und um eine im wesentlichen
vertikale Rotationsachse verschwenkbar an der Portalbrücke angeordnet.
Die nachfolgende detaillierte Beschreibung der vorliegenden Erfindung dient in Verbindung
mit den beiliegenden Zeichnungen nur als Beispiel für ein besseres Verständnis der Erfin
dung und ist nicht als Einschränkung des Schutzbereichs der Patentansprüche aufzufas
sen. Für den Fachmann sind aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den
beiliegenden Zeichnungen und der Gesamtheit der Patentansprüche weitere vorteilhafte
Ausführungsarten und Merkmalskombinationen ohne weiteres erkennbar, die jedoch im
mer noch innerhalb des Bereichs der vorliegenden Erfindung liegen.
Die Zeichnungen stellen ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dar. Es zei
gen:
Fig. 1 eine Schleifmaschine gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung in
schematischer perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 einen Ausschnitt aus der Schleifmaschine nach Fig. 1 in perspektivischer
Darstellung.
Die in Fig. 1 dargestellte Schleifmaschine 10 hat ein stabiles, kastenförmiges Maschi
nenbett 20, das beispielsweise als Gußteil aus Grauguß oder als Schweißkonstruktion
hergestellt ist. Das Maschinenbett 20 ist in Draufsicht im wesentlichen rechteckförmig
ausgebildet und hat zwei Längsseiten 22, 24, die deutlich länger sind als die Rückseite 23
und die Vorderseite 21 des Maschinenbettes 20.
Auf der Oberseite 25 des Maschinenbettes 20 ist ungefähr mittig zwischen den beiden
Längsseiten 22, 24 des Maschinenbettes 20 eine Längsführung 50 angeordnet. Die Längs
führung 50 umfaßt zwei parallel zueinander, fest auf der Oberseite 25 des Maschinenbet
tes 20 angeordnete Führungsschienen 54, 55, die sich in X-Richtung (in Längsrichtung des
Maschinenbettes 20) längs der Längsseiten 22, 24 des Maschinenbettes 20 im wesentli
chen über die gesamte Länge des Maschinenbettes 20 erstrecken. Wie in der Fig. 2
deutlich zu erkennen ist, haben die Führungsschienen 54, 55 bei der in den Figuren darge
stellten Ausführungsform der Erfindung einen im wesentlichen quadratischen Querschnitt.
Es können jedoch auch andere Führungsschienen oder andere geeignete Führungsmittel
für die Linearführung in X-Richtung verwendet werden.
Auf der Längsführung 50 sind in Maschinenbettlängsrichtung x hintereinander von hinten
nach vorne drei Schlitten 60, 70, 80 in X-Richtung verschieblich gelagert. Der Übersicht
lichkeit halber sind in der Fig. 2 der hinterste Schlitten 60 (mit dem nachfolgend be
schriebenen Werkstückhalter 61) und die Faltenbälge zum Abdecken der Spindeln nicht
dargestellt.
Der hinterste Schlitten 60 trägt einen Werkstückhalter 61 zum Halten oder Einspannen
eines zu schleifenden Werkstückes. Der Werkstückhalter 61 gemäß der in den Figuren
dargestellten Ausführungsform der Erfindung weist eine um eine horizontale Werkstückro
tationsachse A drehbare Werkstückspannvorrichtung 62 in Gestalt eines Spannfutters 62
zur Aufnahme vorzugsweise von rundlaufenden Werkstücken auf. Die Werkstückspannvor
richtung 62 ist derart auf dem Schlitten 60 des Werkstückhalters 61 angeordnet, daß die
Rotationsachse A in Richtung X, parallel zur Längsführung 50, liegt. Die Werkstückspann
vorrichtung 62 ist mit einem geeigneten Stellantrieb gekoppelt, um in an sich bekannter
Weise - durch die Programmsteuerung der Schleifmaschine 10 gesteuert - entsprechend
einem Steuerungsprogramm eine rotatorische Stellbewegung um die Rotationsachse A
auszuführen. Zu diesem Zweck umfaßt der Stellantrieb einen auf dem Schlitten 60 ange
ordneten Elektromotor 63, der über ein Schneckengetriebe mit der Werkstückspannvor
richtung 62 gekoppelt ist, um diese zur Drehung anzutreiben. Der Elektromotor 63 wird
durch die Programmsteuerung der Schleifmaschine 10 gesteuert.
Der mittlere Schlitten 70 ist zum Tragen von einem oder mehreren Stütz- oder Führungs
mitteln zum Stützen und/oder Führen des zu schleifenden Werkstückes ausgebildet. Bei
der in den Figuren dargestellten erfindungsgemäßen Schleifmaschine 10 trägt der Schlit
ten 70 eine Stützlünette 72 und eine Führungsbüchse 74. Die Stützlünette 72 oder die
Führungsbüchse 74 können wahlweise - gesteuert durch die Programmsteuerung der
Schleifmaschine 10 - auf dem Schlitten 70 in eine Position zum Stützen und/oder Führen
des zu schleifenden Werkstückes oder in eine neutrale Position bewegt werden, in welcher
letzterer sie das zu schleifende Werkstück nicht berühren. Beim in den Figuren dargestell
ten Ausführungsbeispiel sind die Stützlünette 72 und die Führungsbüchse 74 auf einer
Längsführung in Y-Richtung (d. h. horizontal und rechtwinklig zur Längsrichtung X des Ma
schinenbettes 20) verschieblich auf dem Schlitten 70 gelagert. Durch einen ersten Spin
del-Mutter-Trieb, der durch den in Fig. 2 schematisch dargestellten Elektromotor 71 be
tätigt wird, kann die Stützlünette 72 entweder in eine Position zum Stützen und/oder Füh
ren des zu schleifenden Werkstückes ungefähr in der Mitte des Schlittens 70 oder in eine
neutrale Position beim Schlittenende, das näher bei der Längsseite 22 des Maschinenbet
tes 20 liegt, bewegt werden. Durch einen zweiten Spindel-Mutter-Trieb, der durch den in
Fig. 2 schematisch dargestellten Elektromotor 73 betätigt wird, kann die Führungs
büchse 74 entweder in eine Position zum Stützen und/oder Führen des zu schleifenden
Werkstückes ungefähr in der Mitte des Schlittens 70 oder in eine neutrale Position beim
Schlittenende, das näher bei der Längsseite 24 des Maschinenbettes 20 liegt, bewegt
werden. Die Elektromotoren 71, 73 werden durch die Programmsteuerung der Schleifma
schine 10 gesteuert.
Bei alternativen Ausführungsformen der Erfindung können ein oder mehrere verschiedene,
auf dem Schlitten 70 getragene Stütz- und/oder Führungsmittel für das zu schleifende
Werkzeug auch mit anderen geeigneten Stellvorrichtungen (wie z. B. einem Kolben-Zylin
der-Stellantrieb oder einem Schwenkmechanismus) in eine Stütz- oder Führungsposition
bewegt und aus dieser wegbewegt werden, oder der Schlitten 70 kann eine fest auf ihm
angeordnete Stütz- und/oder Führungsvorrichtung tragen.
Der vorderste Schlitten 80 trägt eine sogenannte Gegenspitze oder Zentrierspitze 82, um
das zu schleifende Werkstück an seinem dem werkstückhalterseitigen Ende gegenüberlie
genden Ende zu stabilisieren und/oder zentrieren. Die Gegenspitze 82 ist fest auf dem
Schlitten 80 und exakt im Zentrum der Werkstückrotationsachse A angeordnet und dient
zum Stabilisieren/Zentrieren insbesondere von langen, dünnen Werkstücken, die während
des Schleifens mittels der drehbaren Werkstückspannvorrichtung 62 um die Werkstückro
tationsachse A gedreht werden.
Zur translatorischen Verschiebung der Schlitten 60, 70, 80 in X-Richtung auf der Längs
führung 50 weist die Schleifmaschine 10 drei Spindeln 51, 52, 53 auf, die sich in X-Rich
tung (parallel zu den Führungsschienen 54, 55) im wesentlichen über die ganze Länge der
Maschine 20 erstrecken. Die Spindeln 51, 52, 53 sind in axialer Richtung (d. h. in X-Rich
tung) unverschieblich und um Rotationsachsen drehbar auf dem Maschinenbett 20 gela
gert. Die Spindeln 51, 52, 53 sind bezüglich des Maschinenbettes 20 derart angeordnet,
daß ihre Rotationsachsen in X-Richtung verlaufen, parallel zu den Führungsschienen 54,
55 und zur Werkstückrotationsachse A.
Die Spindeln 51, 52, 53 sind je im Bereich der beiden axialen Spindelenden in geeigneten
Lagern auf dem Maschinenbett 20 gelagert, wobei die Lager entweder auf Lagerböcken,
wie in Fig. 2 unter 56 dargestellt, oder in vorderseitigen und/oder rückseitigen Stirnwän
den des Maschinenbettes 20 fest auf dem Maschinenbett 20 angeordnet sind.
Wie in Fig. 2 erkennbar ist, ist die Spindel 51 derart angeordnet, daß sie unter dem
Schlitten 80 mit der Gegenspitze 82 und dem Schlitten 70 mit den Stützmitteln 72, 74
durchgeführt ist, ohne diese zu berühren. Die Spindel 51 wirkt mit einer Mutter 65 zu
sammen, welche am Schlitten 60 mit dem Werkstückhalter 61 befestigt ist, um nach Art
eines Spindel-Mutter-Triebes den Schlitten 60 auf der Linearführung 50 translatorisch in
X-Richtung anzutreiben.
In ähnlicher Weise ist die Spindel 52 derart angeordnet, daß sie unter dem Schlitten 80
mit der Gegenspitze 82 und dem Schlitten 60 mit dem Werkstückhalter 61 durchgeführt
ist, ohne diese zu berühren. Die Spindei 52 wirkt mit einer Mutter 75 zusammen, welche
am Schlitten 70 mit den Stützmitteln 72, 74 befestigt ist, um nach Art eines Spindel-Mut
ter-Triebes den Schlitten 70 auf der Linearführung 50 translatorisch in X-Richtung anzu
treiben.
Die Spindel 53 ist auf analoge Art derart angeordnet, daß sie unter dem Schlitten 60 mit
dem Werkstückhalter 61 und dem Schlitten 70 mit den Stützmitteln 72, 74 durchgeführt
ist, ohne diese zu berühren. Die Spindel 53 wirkt mit einer Mutter 85 zusammen, welche
am Schlitten 80 mit der Gegenspitze 82 befestigt ist, um nach Art eines Spindel-Mutter-Trie
bes den Schlitten 80 auf der Linearführung 50 translatorisch in X-Richtung anzutrei
ben.
Bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel werden für die Spindel-Mutter-Trie
be 51, 65; 52, 75 und 53, 85 Kugelumlaufspindeln verwendet. Grundsätzlich sind je
doch auch andere geeignete Spindel-Mutter-Triebe für den translatorischen Antrieb der
Schlitten 60, 70 und 80 auf der Linearführung 50 verwendbar.
Beim in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird die Spindel 51,
die mit der Mutter 65 am Schlitten 60 mit dem Werkstückhalter 61 zusammenwirkt, über
einen Zahnriemen 58 durch einen Elektromotor 57 zur Drehung angetrieben. Der Elektro
motor 57 und der Zahnriemen 58 sind im Bereich der axial hinteren Enden des Spindeln
51, 52, 53, in der Nähe der Rückseite 23 des Maschinenbettes 20, auf dem Maschinenbett
angeordnet, wobei der Elektromotor 57 durch die Programmsteuerung der Schleifmaschine
10 gesteuert wird.
Die Spindel 52, die mit der Mutter 75 am Schlitten 70 mit den Stützmitteln 72, 74 zusam
menwirkt, weist im Bereich ihres axial vorderen Spindelendes eine Kupplung 91 auf. Um
die Spindel 52 zur Drehung anzutreiben, ist sie über die Kupplung 91 und einen Zahnrie
men 92 mit der durch den Elektromotor 57 angetriebenen Spindel 51 verbunden. Die
Kupplung 91 ist - gesteuert durch die Programmsteuerung der Schleifmaschine 10 - der
art betätigbar, daß sie über den Zahnriemen 92 wahlweise entweder eine drehfeste Ver
bindung zwischen der Spindel 51 und der Spindel 52 bewirkt oder diese drehfeste Verbin
dung löst. Wenn die Kupplung 91 eingekuppelt ist, bewirkt der Zahnriemen 92 eine dreh
feste Verbindung zwischen der Spindel 51 und der Spindel 52 derart, daß die Drehbewe
gung der Spindel 51 mit derjenigen der Spindel 52 gekuppelt ist. Die Spindel 52 wird dann
durch die Spindel 51 derart zur Drehung angetrieben, daß der Schlitten 70 mit den
Stützmitteln 72, 74 synchron zum Schlitten 60 mit dem Werkstückhalter 61 translatorisch
in X-Richtung bewegt wird. Wenn die Kupplung 91 ausgekuppelt ist, wird kein Drehmo
ment mehr von der Spindel 51 zur Spindel 52 übertragen. Bei der in den Figuren darge
stellten Ausführungsform der Erfindung ist die Selbsthemmung des Spindel-Mutter-Triebes
52, 75 in diesem Falle groß genug, um den Schlitten 70 auf der Längsführung 50 bezüg
lich des Maschinenbettes 20 zu blockieren. Bei einer alternativen Ausführungsform der
Erfindung ist eine durch die Programmsteuerung der Schleifmaschine 10 steuerbare
Bremsvorrichtung vorgesehen, um den Schlitten 70 wahlweise auf der Längsführung 50
(und somit dem Maschinenbett 20) zu blockieren.
In analoger Weise weist die Spindel 53, die mit der Mutter 85 am Schlitten 80 mit der Ge
genspitze 82 zusammenwirkt, im Bereich ihres axial vorderen Spindelendes eine Kupplung
93 auf, die - wiederum gesteuert durch die Programmsteuerung der Schleifmaschine 10 - der
art betätigbar ist, daß sie über einen Zahnriemen 94 wahlweise entweder eine dreh
feste Verbindung zwischen der Spindel 51 und der Spindel 53 bewirkt oder diese drehfeste
Verbindung löst. Wenn die Kupplung 93 eingekuppelt ist, bewirkt der Zahnriemen 94 eine
drehfeste Verbindung zwischen der Spindel 51 und der Spindel 53 derart, daß die Dreh
bewegung der Spindel 51 mit derjenigen der Spindel 53 gekuppelt ist und die Spindel 53
durch die Spindel 51 derart zur Drehung angetrieben wird, daß der Schlitten 80 mit der
Gegenspitze 82 synchron zum Schlitten 60 mit dem Werkstückhalter 61 translatorisch in
X-Richtung bewegt wird. Wenn die Kupplung 91 ausgekuppelt ist, wird kein Drehmoment
mehr von der Spindel 51 zur Spindel 53 übertragen und der Schlitten 80 wird aufgrund der
Selbsthemmung des Spindel-Mutter-Triebes 53, 85 auf der Längsführung 50 bezüglich des
Maschinenbettes 20 blockiert. Es kann wiederum eine durch die Programmsteuerung der
Schleifmaschine 10 steuerbare Bremsvorrichtung vorgesehen sein, um den Schlitten 70
wahlweise auf der Längsführung 50 (und somit dem Maschinenbett 20) zu blockieren.
Durch diese Ausführungsart der Erfindung wird eine kostengünstige Konstruktion der
Schleifmaschine 10 erreicht, da zum Antrieb und zur Steuerung der drei Schlitten 60, 70,
80 nur eine einzige programmgesteuerte Antriebsspindel 51 benötigt wird und die beiden
anderen Antriebsspindeln 52, 53 indirekt über diese eine programmgesteuerte Antriebs
spindel 51 zur Drehung angetrieben werden.
Zum Schleifen z. B. eines langen, dünnen Werkstückes kann zunächst das gewünschte
Stützelement, z. B. die Stützlünette 72, auf dem Schlitten 70 in Y-Richtung in eine Position
zum Stützen und/oder Führen des zu schleifenden Werkstückes bewegt werden. Dann
wird das zu schleifende Werkstück im Spannfutter 62 des Werkstückhalters 61 einge
spannt. Anschließend kann bei blockiertem Schlitten 80 (d. h. bei gelöster Kupplung 93)
der Schlitten 60 auf der Linearführung 50 verschoben werden, bis das zu schleifende
Werkstück die Gegenspitze 82 berührt und somit durch diese zentriert und stabilisiert
wird. Gleichzeitig dazu kann nötigenfalls der Schlitten 70 synchron zum Schlitten 60 auf
der Linearführung 50 verschoben werden, um den Schlitten 70 an den Schleifort unterhalb
des Portals 30 zu bringen. Anschließend können die drei Schlitten in X-Richtung auf ihre
Startposition für den eigentlichen Schleifvorgang verschoben werden, wobei entweder alle
drei synchron miteinander oder der Schlitten 60 alleine oder zusammen mit einem der
beiden anderen verschoben werden. Sobald die drei Schlitten 60, 70, 80 die Startposition
für den Schleifvorgang erreicht haben, kann die Kupplung 91 gelöst und die Kupplung 93
eingekuppelt werden, um das Werkstück zum Schleifen zusammen mit den synchron lau
fenden Schlitten 60 und 80 an der bezüglich des Maschinenbettes ortsfesten Stützlünette
72 und der ebenfalls ortsfesten Schleifspindel 42 vorbei zu verschieben, wobei die Stütz
lünette 72 das zu schleifende Werkstück vorzugsweise in der Nähe des Schleifortes stützt
und/oder führt und die sich synchron zum Werkstück bewegende Gegenspitze 82 das sich
bewegende Werkstück fortwährend stabilisiert.
Als Alternative können zum Schleifen auch sowohl die Kupplung 91 als auch die Kupplung
93 eingekuppelt werden, um sowohl die Stützlünette 72 als auch die Gegenspitze 82 syn
chron zum Schlitten 60 (und somit zum zu schleifenden Werkstück) zu bewegen.
Gewünschtenfalls kann ein Werkstück auch fliegend geschliffen werden, d. h. ohne Stabili
sierung oder Zentrierung durch die Gegenspitze 82. In diesem Fall wird die Gegenspitze 82
vorzugsweise zum vorderseitigen Ende der Führung 50 verschoben und dann die Kupplung
93 ausgekuppelt und der Schlitten 80 somit blockiert, damit die nicht benötigte Gegen
spitze 82 den Bearbeitungsraum zum Schleifen nicht unnötigerweise einschränkt. Das
Schleifen kann dann wiederum wahlweise entweder mit eingekuppelter Kupplung 91 und
somit synchron mit dem Werkstück mitbewegter Stützlünette 72 oder mit ausgekuppelter
Kupplung 91 und somit ortsfester Stützlünette 72 ausgeführt werden.
Es versteht sich von selbst, daß als weitere Alternative ein Werkstück auch ohne jegliche
Stützung und/oder Führung durch die Gegenspitze 82, die Stützlünette 72 oder die Füh
rungsbüchse 74 geschliffen werden kann. Dazu können z. B. sowohl der Schlitten 70 als
auch der Schlitten 80 derart zum vorderseitigen Ende der Führung 50 verschoben werden,
daß weder die Stützlünette 72 noch die Führungsbüchse 74 noch die Gegenspitze 82 das
zu schleifende Werkstück berühren. Anschließend werden zum Schleifen die Kupplungen
91 und 93 gelöst.
Die Spindel-Mutter-Triebe 51, 65; 52, 75; 53, 85, die Kupplungsvorrichtungen 91, 93, die
Zahnriemen 58, 92, 94 und die Elektromotoren sind in für Schleifmaschinen üblicher
Weise zum Schutz gegen Verschmutzung durch Schleifstaub und/oder andere Fremd
stoffe mit Faltenbälgen abgeschirmt. Ein erster Faltenbalg 95 deckt den Elektromotor 57,
den Zahnriemen 58 und die Spindeln 51, 52, 53 von den rückseitigen Spindelenden bis
zum Schlitten 60 ab. Ein zweiter Faltenbalg 96 erstreckt sich zwischen den Schlitten 60
und 70. Ein dritter Faltenbalg 97 deckt die Spindeln 51, 52, 53 zwischen den Schlitten 70
und 80 ab, und ein vierter Faltenbalg 98 erstreckt sich vom Schlitten 80 bis zu den vorder
seitigen Spindelenden und deckt nebst den Spindeln 51, 52, 53 auch den Lagerbock 56,
die Kupplungen 91, 93 und die Zahnriemen 92, 94 ab.
Auf der Oberseite 25 des Maschinenbettes 20 ist weiter eine mit diesem fest verbundene
portalförmige Struktur 30, im folgenden Portal 30 genannt, angeordnet. Das U-förmige
Portal 30 hat zwei im wesentlichen vertikale Seitenwände oder Ständer 31, 32 und eine
die beiden Ständer 31, 32 verbindende, oberhalb des Maschinenbettes 20 anzuordnende,
im wesentlichen horizontale Brücke 33. Zur starren Befestigung der Ständer 31, 32 am
Maschinenbett 20 können erstere mittels Schrauben oder mittels Verschweißung an letz
terem befestigt sein, oder das Maschinenbett 20 kann mitsamt den Ständern 31, 32 als
einteiliges Gußstück ausgebildet sein. Die Brücke 33 erstreckt sich in Y-Richtung, d. h.
horizontal und rechtwinklig zur Längsrichtung X des Maschinenbettes 20, vom Ständer 31
zum Ständer 32 und ist in vertikaler Z-Richtung längsverschieblich an den beiden Ständern
31, 32 angeordnet, um eine Höhenverstellung der Brücke 33 und des an ihr angeordneten
Schleifspindelkopfes 40 zu ermöglichen. Zur Höhenverstellung der Brücke 33 ist an den
beiden Ständern 31, 32 je eine vertikale Spindel angelagert, die mit je einer Mutter, wel
che je an einem der beiden stützenseitigen Enden der Brücke 33 befestigt sind, nach Art
eines Spindel-Mutter-Triebes zusammenwirken. Vorzugsweise werden zu diesem Zweck
zwei Kugelumlaufspindeln für die beiden Spindel-Mutter-Triebe entlang der Ständer 31, 32
verwendet. Die beiden Spindeln werden über Zahnriemen durch einen einzigen, gemein
samen Elektromotor angetrieben, damit eine exakt parallele Verschiebung der Brücke 33
entlang der beiden Ständer 31, 32 gewährleistet ist. Der in Fig. 1 schematisch bei 38
dargestellte Elektromotor ist im Maschinenbett 20 unterhalb dessen Oberseite 25 ange
ordnet und wird durch die Programmsteuerung der Schleifmaschine 10 gesteuert. Wie bei
Schleifmaschinen üblich, sind die beiden Spindel-Mutter-Triebe für die Höhenverstellung
der Brücke 33 zum Schutz gegen Verschmutzung durch Schleifstaub und/oder andere
Fremdstoffe je mit einem Faltenbalg vom Ständerfuß bis zur Brücke 33 und einem weite
ren Faltenbalg von der Brücke 33 bis zum oberen Ende des Ständers abgeschirmt. Von
diesen vier Faltenbälgen ist in Fig. 1 beispielhaft der Faltenbalg 34 dargestellt, der sich
entlang des Ständers 31 von der Oberseite 25 des Maschinenbettes 20 bis zur Brücke 33
erstreckt.
Das Portal 30 bildet zusammen mit dem Maschinenbett 20 einen durch die Oberseite 25
des Maschinenbettes 20, die Ständer 31, 32 und die Brücke 33 begrenzten freien Durch
gang 36 in X-Richtung, durch welchen hindurch ungefähr in der Mitte die Führungsschie
nen 54, 55 der Längsführung 50 verlaufen. Dadurch sind sowohl der Schlitten 70 mitsamt
den Stützmitteln 72, 74 als auch der Schlitten 60 mitsamt dem Werkstückhalter 61 und
der Schlitten 80 mitsamt der Gegenspitze 82 durch den freien Durchgang 36 des Portals
30 hindurch verschiebbar. Somit kann das ganze zu schleifende Werkstück zum Schleifen
durch den Durchgang 36 hindurch verschoben werden und es gibt keine prinzipiell durch
die Konstruktion der Schleifmaschine 10 bedingte Beschränkung der Länge der zu schlei
fenden Werkstücke.
An der Brücke 33 ist eine Linearführung angeordnet, welche zur Führung eines in Y-Rich
tung, d. h. horizontal und rechtwinklig zur Längsrichtung X des Maschinenbettes 20, an der
Brücke 33 verschieblich angeordneten Schlittens 37 dient. Der Schlitten 37 wird durch
einen an der Brücke 33 angeordneten Stellmotor (nicht dargestellt) translatorisch in
Y-Richtung auf der Linearführung an der Brücke 33 bewegt. Dieser Stellmotor wird durch die
Programmsteuerung der Schleifmaschine 10 gesteuert. Der Stellmotor und die Linearfüh
rung an der Brücke 33 sind wiederum durch Faltenbälge 45, 46 abgeschirmt.
Am Schlitten 37 ist ein Schleifspindelkopf 40 um eine im wesentlichen vertikale Rota
tionsachse C verschwenkbar angeordnet. Bei der in den Figuren dargestellten Schleifma
schine 10 ist der Schleifspindelkopf 40 mittels des Elektromotors 41 um 360° um die
Rotationsachse C schwenkbar. Der Schleifspindelkopf 40 kann, wie an sich bekannt, eine
oder mehrere Schleifspindeln 42 umfassen, die je mit einer oder mehreren Schleifschei
ben 44 bestückt sind. Die eine oder mehrere Schleifspindeln werden durch einen am
Schleifspindelkopf angeflanschten Elektromotor 47 in für Schleifmaschinen üblicher Weise
angetrieben.
Der Stellantrieb 38 für die Höhenverstellung der Brücke 33, der Stellantrieb für die lineare
Verschiebung des Schlittens 37 in Y-Richtung und der Stellantrieb 41 für die Schwenkbe
wegung des Schleifspindelkopfes 40 sind durch die Programmsteuerung der Schleifma
schine 10 gesteuert, um jeweils entsprechend einem Steuerungsprogramm eine translato
rische Stellbewegung in Y- bzw. Z-Richtung sowie eine rotatorische Stellbewegung um die
Rotationsachse C auszuführen.
Bei einer alternativen, nicht in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsform der erfin
dungsgemäßen Schleifmaschine ist der Schleifspindelkopf zusätzlich um eine horizontale
Schwenkachse schwenkbar am Schlitten des Portals angeordnet. Bei einer anderen alter
nativen Ausführungsform der Erfindung ist die Portalbrücke starr und nicht verschiebbar
an den beiden Portalständern befestigt und die translatorische Verschiebbarkeit des
Schleifspindelkopfes in Y- und Z-Richtung wird durch einen an der Portalbrücke ange
brachten Kreuzschlitten bereitgestellt.
Insgesamt ist bei der erfindungsgemäßen Schleifmaschine der Schleifspindelkopf 40 im
Bereich des durch das Portal 30 und das Maschinenbett 20 gebildeten Durchgangs 36
bezüglich des Maschinenbettes 20 translatorisch in eine horizontale Y-Richtung und eine
vertikale Z-Richtung verschiebbar sowie um eine vertikale Rotationsachse C verschwenk
bar.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß durch die Erfindung eine programmgesteuerte
Schleifmaschine bereit gestellt wird, welche insbesondere auch das präzise Schleifen von
langen und dünnen Werkstücken ermöglicht, indem lange Werkstücke zum Schleifen
durch den Portaldurchgang 36 hindurch bewegt werden können und die Werkstücke mit
tels einer Stützlünette 72 oder einer Führungsbüchse 74 stets optimal am Schleifort ge
stützt werden können. Weil der Schleifspindelkopf 40 auf beide Seiten eines mittig im
Portaldurchgang anzuordnenden zu schleifenden Werkstückes verschiebbar ist und zudem
um die vertikale Rotationsachse C verschwenkbar ist, können mit der Schleifmaschine 10
auch rechts- und linksspiralige Werkstücke gleichrangig (d. h. ohne Neueinspannung) und
deshalb wirtschaftlich geschliffen werden.
10
Schleifmaschine
20
Maschinenbett
21
Vorderseite des Maschinenbettes
22
,
24
Längsseiten des Maschinenbettes
23
Rückseite des Maschinenbettes
25
Oberseite des Maschinenbettes
30
Portal
31
,
32
Seitenwände oder Ständer des Portals
33
Steg oder Brücke des Portals
34
Faltenbalg an Portalständer
36
Portaldurchgang
37
Schlitten an Portalbrücke
38
Elektromotor
40
Schleifspindelkopf
41
Elektromotor
42
Schleifspindel
44
Schleifscheibe
45
,
46
Faltenbälge auf Portalbrücke
47
Elektromotor (für Schleifspindel)
50
Längsführung auf Maschinenbett
51
Spindel
52
Spindel
53
Spindel
54
,
55
Führungsschienen
56
Lagerbock
57
Elektromotor
58
Zahnriemen
60
Schlitten für Werkstückhalter
61
Werkstückhalter
62
Werkstückspannvorrichtung
63
Elektromotor
65
Mutter für Spindel-Mutter-Trieb
70
Schlitten für Stütz- und/oder Führungsmittel
71
Elektromotor
72
Stützlünette
73
Elektromotor
74
Führungsbüchse
75
Mutter für Spindel-Mutter-Trieb
80
Schlitten für Gegenspitze
82
Gegenspitze
85
Mutter für Spindel-Mutter-Trieb
91
Kupplung
92
Zahnriemen
93
Kupplung
94
Zahnriemen
95
,
96
,
97
,
98
Faltenbälge
Claims (10)
1. Programmgesteuerte Schleifmaschine (10) mit einer mittels erster Antriebsmittel (51,
65) auf einem Maschinenbett (20) in eine erste Richtung (X) translatorisch bewegba
ren, zur Aufnahme eines zu schleifenden Werkstückes ausgebildeten Werkstückhalte
vorrichtung (60, 61), dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifmaschine weiter eine
mittels zweiter Antriebsmittel (52, 75) auf dem Maschinenbett (20) in X-Richtung
translatorisch bewegbare, zur Führung und/oder Stützung des zu schleifenden Werk
stückes ausgebildete Werkstückführungsvorrichtung (70, 72, 74) umfaßt, wobei die
zweiten Antriebsmittel (52, 75) derart steuerbar sind, daß wahlweise ein synchrones
Mitbewegen der Werkstückführungsvorrichtung (70, 72, 74) mit der Werkstückhalte
vorrichtung (60, 61) oder ein Blockieren der Werkstückführungsvorrichtung (70, 72,
74) in Bezug auf das Maschinenbett (20) möglich ist.
2. Schleifmaschine (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie weiter eine
fest auf dem Maschinenbett 20 angeordnete Längsführungsvorrichtung (50, 54, 55)
zur Führung der translatorischen Bewegungen der Werkstückhaltevorrichtung (60,
61) und der Werkstückführungsvorrichtung (70, 72, 74) in X-Richtung umfaßt.
3. Schleifmaschine (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Werkstückführungsvorrichtung (70, 72, 74) eine Positioniervorrichtung zum wahlwei
sen Positionieren wenigstens eines Führungselementes (72, 74) in eine Position zum
Führen und/oder Stützen des zu schleifenden Werkstückes oder in eine neutrale Po
sition, in welcher letzterer es das zu schleifende Werkstück nicht berührt, aufweist.
4. Schleifmaschine (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die ersten Antriebsmittel (51, 65) eine durch einen Motor (57) angetriebene
erste Spindel (51) umfassen, die mit einer an der Werkstückhaltevorrichtung (60, 61)
fest angebrachten ersten Mutter (65) zusammenwirkt, um nach Art eines Spindel-
Mutter-Triebes die Werkstückhaltevorrichtung (60, 61) translatorisch in X-Richtung zu
bewegen.
5. Schleifmaschine (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten
Antriebsmittel (52, 75) eine zweite Spindel (52) umfassen, die mit einer an der Werk
stückführungsvorrichtung (70, 72, 74) fest angebrachten zweiten Mutter (75) zu
sammenwirkt, um nach Art eines Spindel-Mutter-Triebes die Werkstückführungsvor
richtung (70, 72, 74) translatorisch in X-Richtung zu bewegen, und die Schleifma
schine (10) weiter erste Kupplungsmittel (91) zur wahlweise lösbaren drehfesten
Kupplung der Drehbewegung der ersten Spindel (51) mit derjenigen der zweiten Spin
del (52) umfaßt, um wahlweise ein synchrones Mitbewegen der Werkstückführungs
vorrichtung (72, 74) mit der Werkstückhaltevorrichtung (60, 61) oder ein Blockieren
der Werkstückführungsvorrichtung (72, 74) in Bezug auf das Maschinenbett (20) zu
bewirken.
6. Schleifmaschine (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß sie weiter eine mittels dritter Antriebsmittel (53, 85) auf dem Maschinenbett
(20) in X-Richtung translatorisch bewegbare, zur Führung und/oder Stützung des zu
schleifenden Werkstückes ausgebildete Gegenspitzvorrichtung (80, 82) umfaßt, wo
bei die dritten Antriebsmittel (53, 85) derart steuerbar sind, daß wahlweise ein syn
chrones Mitbewegen der Gegenspitzvorrichtung (80, 82) mit der Werkstückhaltevor
richtung (60, 61) oder ein Blockieren der Gegenspitzvorrichtung (80, 82) in Bezug auf
das Maschinenbett (20) möglich ist.
7. Schleifmaschine (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die dritten
Antriebsmittel (53, 85) eine dritte Spindel (53) umfassen, die mit einer an der Gegen
spitzvorrichtung (80, 82) fest angebrachten dritten Mutter (85) zusammenwirkt, um
nach Art eines Spindel-Mutter-Triebes die Gegenspitzvorrichtung (80, 82) translato
risch in X-Richtung zu bewegen, und die Schleifmaschine (10) weiter zweite Kupp
lungsmittel (93) zur wahlweise lösbaren drehfesten Kupplung der Drehbewegung der
ersten Spindel (51) mit derjenigen der dritten Spindel (53) umfaßt, um wahlweise ein
synchrones Mitbewegen der Gegenspitzvorrichtung (80, 82) mit der Werkstückhalte
vorrichtung (60, 61) oder ein Blockieren der Gegenspitzvorrichtung (80, 82) in Bezug
auf das Maschinenbett (20) zu bewirken.
8. Schleifmaschine (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch ein
U-förmiges Portal (30) mit zwei seitlichen Ständern (31, 32), die fest am Maschinenbett
(20) angeordnet sind, und einer die beiden Ständer (31, 32) verbindende, oberhalb
des Maschinenbettes (20) translatorisch in vertikaler Richtung (Z) bewegbar an den
beiden Ständern (31, 32) derart anzuordnenden, im wesentlichen horizontalen Brücke
(33) zum Tragen eines Schleifspindelkopfes 40, daß das Maschinenbett (20), die
beiden Ständer (31, 32) und die Brücke (33) einen in X-Richtung freien Durchgang
(36) zur mindestens teilweisen Durchführung eines zu schleifenden Werkstückes be
grenzen.
9. Schleifmaschine (10) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkstück
führungsvorrichtung (70, 72, 74) translatorisch in X-Richtung durch den freien Durch
gang (36) hindurch bewegbar ist.
10. Schleifmaschine (10) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schleifspindelkopf (40) translatorisch im wesentlichen horizontal und rechtwinklig zur
X-Richtung in einer Richtung (Y) bewegbar und um eine im wesentlichen vertikale
Rotationsachse (C) verschwenkbar an der Brücke (33) angeordnet ist.
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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DE19855197A1 true DE19855197A1 (de) | 1999-06-10 |
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---|---|
CH692450A5 (de) | 2002-06-28 |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: EWAG AG, ETZIKEN, CH |
|
8181 | Inventor (new situation) |
Free format text: FAHRNI, FRITZ, VILLARVOLAND, CH |
|
8141 | Disposal/no request for examination |