DE19855571A1 - Vorrichtung an einer Spinnereimaschine zum Herstellen eines Faserverbandes, z.B. aus Baumwolle, Chemiefasern - Google Patents
Vorrichtung an einer Spinnereimaschine zum Herstellen eines Faserverbandes, z.B. aus Baumwolle, ChemiefasernInfo
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Abstract
Bei einer Vorrichtung an einer Spinnereimaschine zum Herstellen eines Faserverbandes z. B. aus Baumwolle, Chemiefasern, mit mindestens einer Speiseeinrichtung aus langsamlaufender Speisewalze mit Speisemulde, ber der der Speisewalze eine schnellaufende Öffnerwalze unmittelbar nachgeordnet ist, das Fasermaterial in eine nachgeschaltete Einrichtung zur Verarbeitung des Fasermaterials eingespeist, besteht die Speisemulde aus mehreren Einzelmulden, die im Bereich ihres einen Endes an ein ortsfestes Lagerelement angebracht sind und deren anderes Ende frei beweglich ist. DOLLAR A Um eine Vorrichtung zu schaffen, die konstruktiv einfach und betriebssicher ist und eine genaue Klemmung des Fasermaterials zwischen Einzelmulden und Speisewalze ermöglicht, ist der Bereich des einen Endes der Einzelmulden unbeweglich an einem Lagerelement der Maschinenstruktur befestigt, ist das Lagerelement unbeweglich und bestehend die Einzelmulden aus einem elastischen Material.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung an einer Spinnereimaschine zum Herstellen
eines Faserverbandes, z. B. aus Baumwolle, Chemiefasern, mit mindestens einer
Speiseeinrichtung aus langsamlaufender Speisewalze mit Speisemulde, bei der der
Speisewalze eine schnellaufende Öffnerwalze unmittelbar nachgeordnet ist, das
Fasermaterial in eine nachgeschaltete Einrichtung zur Verarbeitung des Fasermaterials
eingespeist wird und die Speisemulde aus mehreren Einzelmulden besteht, die im
Bereich ihres einen Endes an einem ortsfesten Lagerelement angebracht sind und
deren anderes Ende unbeweglich ist.
Bei einer bekannten Vorrichtung (DE-OS 34 13 595) vor einer Karde ist oberhalb der
oberhalb des Speiseschachtes liegenden Auflösewalze eine Zuführungswalze, der die
Faserflocken über eine Mulde zugeführt werden, die aus einer Vielzahl dicht
nebeneinanderliegender Muldenabschnitte besteht, vorhanden. Jeder Muldenabschnitt
ist um eine zur Walze parallele Achse schwenkbar. Die einzelnen Muldenabschnitte
werden durch die Faserflocken in einem Maße geschwenkt, das der Masse der den
Muldenabschnitt beaufschlagenden Faserflockenmasse entspricht. Die
Muldenabschnitte sind am Auslaß des Reserveschachtes vorgesehen. Die Achse, an der
alle Muldenabschnitte befestigt sind, ragt über die beiden äußersten Muldenabschnitte
hinaus und ist den schmalen, nicht luftdurchlässigen Seitenwänden des
Reserveschachtes zugeordnet. Bei dieser Vorrichtung stört, daß sich die Achse über
die Breite der Maschine erstreckt und sich nach unten biegt, so daß eine Anwendung
insbesondere bei breiten Krempelspeisern, z. B. 3 m und mehr, nicht möglich ist.
Durch Verformungen kann die leichte Drehbarkeit der Muldenabschnitte
beeinträchtigt sein. Auch wird der Abstand zwischen den einzelnen Muldenabschnitten
und der Speisewalze in unerwünschter Weise verändert. Die Anpreßkräfte der
Muldenabschnitte gegenüber der Walze sind ungleich. Außerdem kann dadurch der
Spalt zwischen benachbarten Muldenabschnitten verändert oder verkantet werden, was
zu Betriebsstörungen führen kann. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß eine
Anpassung der Speiseeinrichtung an unterschiedliche Arten Fasermaterial,
insbesondere Faserlängen, nicht möglich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
beschriebenen Art zu schaffen, die die genannten Nachteile vermeidet, die
insbesondere konstruktiv einfach und betriebssicher ist und eine genaue Klemmung
des Fasermaterials zwischen Einzelmulden und Speisewalze ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1.
Dadurch, daß erfindungsgemäß die Einzelmulden mit ihrem einen Endbereich an
einem gemeinsamen stabilen und unbeweglichen Lagerelement befestigt sind, ist auf
einfache Weise die gerade Ausrichtung der Einzelmulden sichergestellt. Zwischen den
Einzelmulden und der Speisewalze werden in allen Zonen gleiche Anpreßkräfte
bezogen die Walzenlängeneinheiten eingehalten. Zugleich werden unerwünschte
Verformungen hinsichtlich des Abstandes zu benachbarten Einzelmulden vermieden,
so daß die Betriebssicherheit und Gleichmäßigkeit des geförderten Fasergutes
verbessert sind. Ein besonderer Vorteil besteht darin, daß die vorhandene
Maschinenstruktur, einschließlich z. B. Maschinenrahmen, Maschinengestell, Wänden,
Verbindungselemente u. dgl. zur Anbringung der Einzelmulden herangezogen wird.
Die ortsfeste Maschinenstruktur ist ortsfest und unbeweglich. Sie dient in vorteilhafter
Weise der Befestigung des unbeweglichen Bereiches des einen Endes der
Einzelmulden. Das Lagerelement, das in bzw. an der Maschinenstruktur fest
angebracht ist, ist ebenfalls kompakt zu starr. Auf diese Weise sind über die
Befestigung ihres unbeweglichen Endes die Einzelmulden in die Maschinenstruktur
integriert.
Die Ansprüche 2 bis 74 haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von zeichnerisch dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert:
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung an einem Kardenspeiser (Flockenspeiser),
Fig. 2 schematisch Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung an einem Reiniger,
Fig. 3 die erfindungsgemäße Vorrichtung am oberen
Reserveschacht eines Krempelspeisers im Detail,
Fig. 4 die Vorrichtung nach Fig. 3 mit einem jeder Einzelmulde
zugeordneten induktiven Wegaufnehmer,
Fig. 5 das Verbindungselement zwischen Befestigungsbereich
und Muldenkörper,
Fig. 6 die Federbelastung eines jeden Muldenkörpers,
Fig. 7 die Anordnung der Anpreßfeder in Höhe des
Druckmaximums,
Fig. 8 Ausnehmungen im Muldenkörper und im Träger zur
Aufnahme des elastischen Andruckelements,
Fig. 9 eine Elastomerfeder zwischen Muldenkörper und Träger,
Fig. 10 ein Gummimetallteil zwischen Muldenkörper und
Träger,
Fig. 11 das elastische Element als Gummihohlkörper,
Fig. 12 die Belastung aller Einzelmulden durch einen
durchgehenden Rundgummikörper,
Fig. 13 perspektivisch die einstückige Speisemulde mit
Befestigungsbereich und Einzelmulden,
Fig. 14a, 14b Seitenansicht und Vorderansicht der erfindungsgemäßen
Speisemulde,
Fig. 15 eine Speisemulde mit Edelstahlplattierung,
Fig. 16 eine Speisemulde mit Abdeckblech,
Fig. 17 ein bewegliches, federbelastete Halteelement für die
Gummifeder,
Fig. 18 ein Anschlagelement für die Auslenkung der
Einzelmulde,
Fig. 19 Blockschaltbild einer elektronischen Steuer- und
Regeleinrichtung mit angeschlossenen induktiven
Wegaufnehmern und drehzahlregelbarem Antriebsmotor
für die Speisewalze und
Fig. 20a, 20b Seitenansicht und Vorderansicht (teilweise im Schnitt)
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Vor einer (nicht dargestellten) Karde, z. B. Trützschler Karde DK 803 ist nach Fig. 1
ein senkrechter Reserveschacht 2 vorgesehen, der von oben her mit fein aufgelöstem
Fasergut 1 beschickt wird. Die Beschickung kann beispielsweise über einen Kondenser
durch eine Zuführ- und Verteilerleitung 3 erfolgen. Im oberen Bereich des
Reserveschachtes 2 sind Luftaustrittsöffnungen 4 vorhanden, durch die die
Transportluft II nach Trennung von den Faserflocken III in eine Absaugeinrichtung 5
eintritt. Das untere Ende des Reserveschachtes 2 ist durch eine Speisewalze 6
(Einzugswalze) abgeschlossen, die mit einer Speisemulde 7 aus einer Mehrzahl von
Einzelmulden 7a bis 7n (sh. Fig. 14b) zusammenwirkt. Durch diese langsamlaufende
Speisewalze 6 wird aus dem Reserveschacht 2 das Fasergut III einer darunter
befindlichen, mit Stiften 8b oder Sägezahndraht belegten schnellaufenden Öffnerwalze
8 zugeführt, die auf einem Teil ihres Umfanges mit einem unteren Speiseschacht 9 in
Verbindung steht. Die in Richtung des Pfeils 8a umlaufende Öffnerwalze 8 fördert das
von ihr erfaßte Fasergut III in den Speiseschacht 9. Der Speiseschacht 9 weist am
unteren Ende eine entsprechend dem eingezeichneten Pfeil umlaufende Abzugswalze
10 auf, die das Fasergut der Karde 1 vorlegt. Dieser Kardenspeiser kann z. B. ein
Flockenspeiser DIRECTFEED der Firma Trützschler, Mönchengladbach, sein. Die
Speisewalze 6 dreht sich langsam im Uhrzeigersinn (Pfeil 6a), und die Öffnerwalze 8
dreht sich entgegen dem Uhrzeigersinn (Pfeil 8b), so daß eine entgegengesetzte
Drehrichtung verwirklicht ist.
Die Wände des Speiseschachtes 9 sind im unteren Teil bis zu einer gewissen Höhe mit
Luftaustrittsöffnungen 11', 11'' versehen. Oben steht der Speiseschacht 9 mit einem
kastenförmigen Raum 12 in Verbindung, an dessen einem Ende der Ausgang eines
Ventilators 13 angeschlossen ist. Durch die umlaufende Speisewalze 6 und die
umlaufende Öffnerwalze 8 wird laufend in der Zeiteinheit eine bestimmte Menge
Fasergut III in den Speiseschacht 9 befördert und eine gleiche Menge Fasergut durch
die Abzugswalze 10, die mit einer Speisemulde 14 aus einer Mehrzahl von
Einzelmulden 14a bis 14n zusammenwirkt, aus dem Speiseschacht 9 herausgefördert
und der Karde 1 vorgelegt. Um diese Menge gleichmäßig zu verdichten und konstant
zu halten, wird durch den Ventilator 13 über den kastenförmigen Raum 12 das
Fasergut im Speiseschacht 9 mit durchströmender Luft beaufschlagt. In den Ventilator
13 wird Luft angesaugt und durch die im Speiseschacht 9 befindliche Fasermasse
hindurchgedrückt, wobei die Luft dann aus den Luftaustrittsöffnungen 11', 11'' am
unteren Ende des Speiseschachtes 9 austritt. Die Öffnerwalze 8 ist von einem Gehäuse
15 mit einer Wandfläche und die Speisewalze 6 von einem Gehäuse 16 mit einer
Wandfläche umgeben, wobei die Wandbereiche dem Umfang der Walzen 6 bzw. 8
angepaßt sind und diese umfassen. In Drehrichtung 8a der Öffnerwalze 8 gesehen, ist
das Gehäuse 12 durch eine Abscheideöffnung für das Fasermaterial III unterbrochen.
An die Abscheideöffnung schließt sich der Wandbereich an, der bis zu der
Speisewalze 6 reicht. Am unteren Ende des der Speisewalze 6 gegenüberliegenden
Wandbereichs ist die Einzugsmulde 7 angeordnet. Die Kante der Einzugsmulde 7
weist in Drehrichtung 8a der Öffnerwalze 8. Die Ebene durch die Drehachse der
Speisewalze 6 und der Öffnerwalze 8 ist unter einem Winkel gegenüber der
Vertikalebene durch die Drehachse der Öffnerwalze 8 in Drehrichtung der
Öffnerwalze 8 geneigt. Die Wandfläche 2a des Reserveschachtes 2 bildet ein
Lagerelement 17 der Maschinenstruktur 18, das ortsfest ist. Die Einzelmulden 7a bis
7n der Speisemulde 7 sind im Bereich ihres einen Endes 7' an dem ortsfesten
Lagerelement 17 angebracht, während die anderen Enden 7'' frei beweglich sind. Das
eine Ende 7' ist unbeweglich an dem Lagerelement 17 der Maschinenstruktur 18
befestigt. Das Lagerelement 17 ist unbeweglich. Die Speisemulde 7 mit den
Einzelmulden 7a bis 7n besteht aus einem elastischen Material. Dadurch sind die
Enden 7'' der Einzelmulde 7a bis 7n in Richtung der Pfeile A und B frei beweglich.
Der in einem geschlossenen Gehäuse 26 angeordneten Reinigungsvorrichtung nach
Fig. 2, z. B. Reiniger CVT der Firma Trützschler, Mönchengladbach, wird das zu
reinigende Fasermaterial, das insbesondere Baumwolle ist, in Flockenform zugeführt.
Dies erfolgt beispielsweise durch einen (nicht dargestellten) Füllschacht, durch ein
Förderband o. dgl.. Die Watte wird mittels einer Einzugswalze 21 (Speisewalze) und
einer Einzugsmulde 22 (Speisemulde) unter Klemmung einer schnellaufenden
Stiftwalze 23 (Durchmesser z. B. 250 mm) zugeführt, die im Gehäuse drehbar gelagert
ist und entgegen dem Uhrzeigersinn (Pfeil 23b) umläuft. Der Stiftwalze 23 sind eine
Gamiturwalze 24 und eine Gamiturwalze 25 nachgeordnet. Die Garniturwalze 24 ist
mit einer Sägezahngarnitur bezogen und hat einen Durchmesser von z. B. 250 mm.
Die Walze 23 hat eine Umfangsgeschwindigkeit von z. B. 15 m/sec, die Walze 24 hat
eine Umfangsgeschwindigkeit von z. B. 20 m/sec. Die Umfangsgeschwindigkeit der
Walze 25 ist größer als die Umfangsgeschwindigkeit der Walze 24; der Durchmesser der
Walze 25 ist z. B. 250 mm. Die Stiftwalze 23 wird vom Gehäuse 26 umschlossen. Der
Stiftwalze 23 ist eine Abscheideöffnung 29 für den Austritt von
Faserverunreinigungen zugeordnet, deren Größe dem Verschmutzungsgrad der
Baumwolle angepaßt bzw. anpaßbar ist. Der Abscheideöffnung 9 ist eine
Abscheidekante, z. B. ein Messer zugeordnet. Die Einzugsvorrichtung besteht aus der
langsamlaufenden Einzugswalze 21, die sich in Richtung des Pfeils 21a dreht und der
Einzugsmulde 22, die oberhalb der Einzugswalze 21 angeordnet ist. Die Mulde 22 ist
an ihrem einen Ende 2a in einem unbeweglichen Lagerelement 27 des ortsfesten
Gehäuses 26 (Maschinenstruktur) gelagert. Der äußeren oberen Fläche 22' der Mulde
22 ist eine Druckfeder 28 zugeordnet, die die Mulde 22 nachgiebig belastet. Die
Einzugswalze 21 ist ortsfest drehbar gelagert. Die Einzugsmulde 22 besteht aus
mehreren Einzelmulden 22a bis 22n, deren freie Enden in Richtung der Pfeile A, B
beweglich sind. Die Funktionsweise ist folgende: Die aus Faserflocken bestehende
Waate wird von der Einzugswalze 21 im Zusammenwirken mit der Einzugsmulde 22
unter Klemmung der Stiftwalze 23 zugeführt, die das Fasermaterial III durchkämmt
und Faserbüschel an ihren Stiften mitnimmt. Beim Vorbeilauf der Walze 23 an der
Abscheidöffnung und der Abscheidkante 30 werden, entsprechend der
Umfangsgeschwindigkeit und Krümmung dieser Walze sowie der dieser ersten
Ausscheidestufe angepaßten Größe der Abscheidöffnung 29, Kurzfasern und grobe
Verunreinigungen durch die Fliehkraft aus dem Fasermaterial herausgeschleudert. Das
derart vorgereinigte Fasermaterial wird durch die Garniturspitzen 24a der
Garniturwalze 24 von der ersten Walze 23 abgenommen, wobei es weiter aufgelöst
wird. Anschließend wird das Fasermaterial von den Garniturspitzen 25a der Walze 25,
die in Arbeitsrichtung C der Walze 24 nachgelagert ist, übernommen, weiter aufgelöst
und schließlich über eine pneumatische Absaugvorrichtung 31 einer (nicht
dargestellten) Verarbeitungsmaschine zugeführt.
Die Vorrichtung nach Fig. 3a an einem Krempelspeiser entspricht im wesentlichen der
Vorrichtung nach Fig. 1 an einem Kardenspeiser. Die Arbeitsbreite beträgt bei einem
Kardenspeiser 1 m bis 1,5 m und bei einem Krempelspeiser 3 m und mehr. Es ist ein
Träger 35 (Traverse), z. B. aus Baustahl vorgesehen, der innen hohl ist und
rechteckigen Querschnitt aufweist. Der Träger 35 ist stabil und durchbiegesteif und
erstreckt sich z. B. 5 m und mehr über die Breite der Maschine. Zwischen dem Träger
35 und der Speisewalze 6 sind an dem Lagerelement 17 eine Mehrzahl von einzelnen
Speisemulden 7a, 7b, . . . 7n befestigt. Die Speisemulden 7a bis 7n sind über eine
Gummifeder 36 an dem durchgehenden Träger 35 abgestützt, der an dem Gehäuse 18
befestigt ist. Weiterhin ist ein Anschlagelement 37 vorhanden, das die Auslenkung der
Speisemulden 7a bis 7n in Richtung A, B begrenzt. Die Speisemulde 7 ist einstückig
ausgebildet und besteht aus einem über die Breite der Maschine durchgehenden
Befestigungsbereich 7 1 und aus den Einzelmulden 7a bis 7n. Jede Einzelmulde 7a bis
7n besteht aus einem kompakten Muldenkörper 7 2 und einem schmalen
Verbindungsbereich 7 3, der als elastische Verbindung im wesentlichen wie eine
Blattfeder ausgebildet ist und wirkt, die den Muldenkörper 7 2 mit dem
Befestigungsbereich 7 1 verbindet und diesen hält. Der Befestigungsbereich 7 1 weist
rechtwinklig ab stehend einen Ansatz 7 4 auf, der in eine entsprechende Ausnehmung
17' des Lagerelements 17 eingreift und durch eine Befestigungsschraube 38 mit Mutter
39 ortsfest und unbeweglich fixiert ist. Das Lagerelement 17 mit den Speisemulden 7a
bis 7n einerseits und der Träger 35 andererseits sind unabhängig voneinander an den
starren Seitenwänden der Maschine (Maschinenstruktur) befestigt. Das Lagerelement
17 mit den Speisemulden 7a bis 7n und der Träger 35 können außer Betrieb in bezug
auf die Speisewalze 6 verstellbar ausgebildet sein, so daß bei unterschiedlich
verarbeitetem Fasermaterial, bei Wartungsarbeiten u. dgl. der Abstand und damit der
Einzugsspalt zwischen Speisemulden 7a bis 7n und Speisewalze 6 verändert und
angepaßt werden kann. Es kann aber auch eine ortsfeste und unbewegliche
Befestigung des Lagerelements 17 und des Trägers 35 vorgesehen sein.
Entsprechend Fig. 4 ist dem Muldenkörper 7 2 jeder Einzelmulde 7a bis 7n jeweils ein
induktiver Wegaufnehmer 39a bis 39e aus Tauchanker und Tauchspule zugeordnet,
der an eine elektronische Steuer- und Regeleinrichtung (sh. Fig. 19) angeschlossen ist.
Auf diese Weise wird bei Schwenkung der Speisemulden 7a bis 7e und Auslenkung
des Meßgliedes in Richtung der Pfeile A, B ein elektrischer Impuls erzeugt, der der
Wegauslenkung entspricht, die die Einzelmulde 7a bis 7e bei Dickenänderung der
Fasern im Einzugsspalt erfährt. Die Einzelmulden 7a bis 7n (Muldensegmente) sind
auf der Gleitseite des Fasermaterials mit einer verschleißfesten Schicht, z. B. einer
Edelstahlplattierung 41, armiert.
Nach Fig. 5 ist die Nachgiebigkeit durch eine Schwächung der Struktur des
Muldenkörpers 7 3 in der Nähe der Befestigung 7 1 zur Maschinenstruktur
(Lagerelement 17) erzielt. Das Verbindungsteil 7 2 weist zwei Ausnehmungen auf.
Gemäß Fig. 6 werden die erforderlichen Klemmkräfte zum Halten des Fasermaterials
gegen die Öffnungskräfte der nachfolgenden Öffnungswalze 8 (Auflösewalze) durch
eine - neben der als Feder wirkenden Ausbildung der Einzelmulden 7a bis 7n aus
einem elastischen Material, z. B. Stahl, Aluminium, Kunststoff, Holz - weitere Feder
28 (z. B. Druckfeder) aufgebracht, die zwischen dem beweglichen Ende 7'' der Mulde
und der Maschinenstruktur (Träger 35) positioniert ist.
Entsprechend Fig. 7 ist die Anpreßfeder 28 möglichst nahe zum Druckmaximum in
der Preßzone für das Fasermaterial angebracht. In der graphischen Darstellung des
Druckverlaufes ist der Druck mit P und der Weg mit S bezeichnet.
Nach Fig. 8 ist in dem Muldenkörper 7 2 der Einzelmulde 7a und in dem Träger 35
jeweils eine Ausnehmung 7 5 bzw. 35 1 zur Aufnahme der elastischen Elemente, z. B.
Feder 28, vorgesehen.
Gemäß Fig. 9 ist die Elastomerfeder, z. B. Gummifeder 36, in den Mulden 7a bis 7n
verklebt. Zweckmäßig kommen auf das Federverhalten angepaßte Elastomerfedern
zum Einsatz. Die über die Maschinenbreite durchgehende Gummifeder 36 kann aus
Naturkautschuk bestehen.
Entsprechend Fig. 10 kommt als elastisches Element ein Gummimetallteil zum
Einsatz, das aus einer Gummifeder 36 besteht, die mit einem Metallelement 40
verbunden ist, das der Befestigung an dem Träger 35 dient.
Nach Fig. 11 ist das elastische Element als Gummihohlkörper 36 ausgebildet.
Gemäß Fig. 12 werden alle Einzelmulden 7a bis 7n (Segmente) von einem
durchgehenden Gummikörper 36, z. B. Rundgummikörper angedrückt (belastet), der
sich über die ganze Maschinenbreite erstreckt. Entsprechend Fig. 13 ist die gesamte
Speisemulde 7 aus einem Stück hergestellt. Die Nachgiebigkeit für die Einzelmulden
7a bis 7n wird durch zonenweises Trennen, z. B. durch Sägen, erzeugt. Mit f ist der
Sägespalt bezeichnet (sh. Fig. 20b).
Nach Fig. 14a ist die Dicke (Tiefe) des Muldenkörpers 7 2 mit d (z. B. 40 bis 80 mm)
und seine Höhe mit e (ca. 200 bis 300 mm) bezeichnet. Die Gesamtabmessung in
Arbeitsrichtung ist mit c bezeichnet. Die T-förmige Ausnehmung 7 5 ragt in den
Muldenkörper 7 2 hinein. Der Ansatz 7 4 weist eine durchgehende Bohrung auf. Die
Breite eines jeden Muldensegments 7a bis 7n ist nach Fig. 14b mit a (ca. 80 bis 120
mm) bezeichnet.
Zwischen benachbarten Muldensegmenten ist ein schmaler Spalt f vorhanden.
Gemäß Fig. 15 wird nach dem Plattieren z. B. mit Edelstahlblech 41 ein Trennschnitt
in Höhe des Verbindungsteils 7 3 derart ausgeführt, daß ein geschwächter Bereich
(Ausnehmung) entsteht. Das Plattierblech wird in der Befestigungszone und in der
Biegezone der Blattfedern über der ganzen Arbeitsbreite durch den Trennschnitt
zerteilt und das Plattierblech 41 wird in den Zonen 7 1 und 73 entfernt.
Entsprechend Fig. 16 ist über die Breite der Maschine durchgehend ein Abdeckblech
42 eingebaut, das bis in die Zone 7 2 der Plattierung der Einzelmulden 7a bis 7n reicht.
Das Abdeckblech 42 kann zugleich als Anschlag herangezogen werden.
Nach Fig. 17 ist ein über zwei Lenker 43a, 43b bewegliches Halteelement 44
vorhanden, das - durch eine Feder 45 belastet - mit der Maschinenstruktur verbunden
ist.
Gemäß Fig. 18 ist an dem Träger 35 ein Anschlagelement 46 angebracht, das mit
einem an dem Muldenkörper 7 2 angebrachten Ansatz 47, einer Schraube o. dgl. derart
in Eingriff steht, daß die Auslenkung in Richtung B begrenzt ist. Auf diese Weise ist
eine Berührung zwischen dem Muldenkörper 7 2 und der Speisewalze verhindert. Die
Länge des Ansatzes 47 kann verändert und damit die Spaltbreite eingestellt werden.
Entsprechend Fig. 19 stehen die induktiven Wegaufnehmer 39a bis 39n mit einer
elektronischen Steuer- und Regeleinrichtung 49, z. B. Mikrocomputer in Verbindung,
an dem ein drehzahlregelbarer Motor 50 für die Speisewalze 6 angeschlossen ist. Die
aus der Steuer- und Regeleinrichtung 49 ausgegebenen Stellsignale können auch für
mehrere über die Breite b der Maschine angeordnete Stellglieder, z. B. für die
Einstellung der Schachttiefe, herangezogen werden.
Nach Fig. 20a besteht die Speisemulde 7 aus einem elastischen Kunststoff, dessen dem
Fasermaterial zugewandte Fläche mit einer Edelstahlplattierung 41 (Blech) armiert ist.
Nach Fig. 20b ist das langgestreckte Lagerelement 17 an seiner Stirnseite an den
Innenwänden der ortsfesten Maschinenwände 48a, 48b befestigt. Mit b ist die
Maschinenbreite (lichte Gestellweite) von z. B. 1000 bis 1400 mm bezeichnet.
Claims (74)
1. Vorrichtung an einer Spinnereimaschine zum Herstellen eines Faserverbandes
z. B. aus Baumwolle, Chemiefasern, mit mindestens einer Speiseeinrichtung
aus langsamlaufender Speisewalze mit Speisemulde, bei der der Speisewalze
eine schnellaufende Öffnerwalze unmittelbar nachgeordnet ist, das
Fasermaterial in eine nachgeschaltete Einrichtung zur Verarbeitung des
Fasermaterials eingespeist wird und die Speisemulde aus mehreren
Einzelmulden besteht, die im Bereich ihres einen Endes an einem ortsfesten
Lagerelement angebracht sind und deren anderes Ende frei beweglich ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich (7 1) des einen Endes (7') der
Einzelmulden (7a bis 7n) unbeweglich an einem Lagerelement (17) der
Maschinenstruktur (18; 26; 48a, 48b) befestigt ist, das Lagerelement (17)
unbeweglich ist und die Einzelmulden (7a bis 7n) aus einem elastischen
Material bestehen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der befestigte
Bereich (7 1) der Einzelmulden (7a bis 7n) im Betrieb ortsfest ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Lagerelement (17) im Betrieb ortsfest ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
sich das Lagerelement (17) über die Breite (b) der Maschine erstreckt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Lagerelement (17) mindestens ein Teil des Maschinenrahmens (18; 26;
48a, 48b) ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Lagerelement (17) ein langgestrecktes Tragelement, Traverse, Träger,
Strebe, Wandelement o. dgl. ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Enden des Lagerelements (17) am Maschinengestell, z. B. den
Seitenwänden (48a, 48b), gelagert sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lagerungen des Lagerelements (17) verstellbar sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
das Lagerelement (17) biegesteif ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Tragelement (25) ein Hohlprofil ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Querschnitt des Tragelements (25) rechteckig oder quadratisch ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Tragelement (25) aus Stahl besteht.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägheitsmomente des Tragelements (25) in vertikaler Richtung
nahezu gleich sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Widerstandsmomente des Tragelements (25) ähnlich sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß jede einzelne Speisemulde (7a bis 7n) belastet, z. B. durch Federn (28a
bis 28n), pneumatisches Element, gummielastisches Element (36), ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß alle Belastungselemente (28a bis 28n; 36) an einem Stützelement (25)
abgestützt sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß dem Stützelement (25) und den Einzelmulden (7a bis 7n) eine Mehrzahl
von Federn o. dgl. zugeordnet ist, die sich mit einem Ende am Stützelement
(25) und mit ihrem anderen Ende jeweils an einer Einzelmulde (7a bis 7n)
ab stützen.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anpreßkräfte zwischen den Speisemulden (7a bis 7n) und der
Speisewalze (6) gleich oder nahezu gleich sind.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Anschlagelement (37, 46) zur Begrenzung des Drehweges
der Einzelmulden (7a bis 7n) vorhanden ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlag (37, 46) gegenüber dem Tragelement (25) fixiert ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einzelmulden (7a bis 7n) aus einem Strangpreßprofil, z. B. aus
Aluminium oder einer Aluminiumlegierung, bestehen.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die dem Fasergut zugewandte Fläche jeder Einzelmulde (7a bis 7n)
verschleißfest ausgebildet ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
daß der Muldenfläche (7 2) ein Blech (41), z. B. Edelstahl, zugeordnet ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet,
daß die Muldenfläche (7 2) plattiert ist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
daß das Blech (41) mit der Muldenfläche durch Kleben o. dgl. verbunden ist.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet,
daß die nachgeschaltete Einrichtung zur Verarbeitung des Fasermaterials ein
Füllschacht (9) ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet,
daß die nachgeschaltete Einrichtung zur Verarbeitung des Fasermaterials eine
Krempel ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet,
daß die Speisewalze (6, 10) das Fasermaterial als Abzugswalze aus dem
vorgeschalteten Füllschacht (2, 9) abzieht.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnerwalze (8) das Fasermaterial der nachgeschalteten Einrichtung
(9) zur Verarbeitung des Fasermaterials zuführt.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnerwalze die Vortrommel einer Krempel ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet,
daß die Speisewalze (6; 10) am Maschinengestell befestigt ist.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Einzelmulde (7a bis 7n; 14a bis 14n) ein Meßglied (39a bis 39n) für
die Ermittlung der Fasermaterialdichte zugeordnet ist, das über eine Steu
er- und Regeleinrichtung (49) mit Stellgliedern (50) zur Änderung der
Fasermenge über die Breite (b) des Füllschachtes (2; 9) herangezogen wird.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Karde (1) vorgesehen ist, der das Faserflockenvlies zugeführt wird.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet,
daß der Krempelspeiser (2; 9) 2,50 m und mehr breit ist.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet,
daß Einzugsmuldensegmente mit Blattfedern in der Maschinenstruktur
befestigt und geführt werden.
36. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet,
daß das für die Nachgiebigkeit der Einzelmulde (7a bis 7n) erforderliche
Element durch eine Blattfeder dargestellt wird.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nachgiebigkeit durch eine Schwächung der Struktur der Speisemulde
(7) in der Nähe der Befestigung (7 1) zur Maschinenstruktur (17) erzielt wird.
38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet,
daß die Speisemulde (7) einstückig ist und die Auslenkung durch die
Formgebung (73) im Bereich der Einspannung erreicht wird.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet,
daß die erforderlichen Klemmkräfte zum Halten des Fasermaterials gegen die
Öffnungskräfte der nachfolgenden Auflösewalze (8) durch eine weitere Feder
(28a bis 28n; 36) aufgebracht wird, die zwischen der beweglichen (A, B)
Mulde (7a bis 7n) und der Maschinenstruktur (17) positioniert ist.
40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anpreßfeder (28a bis 28n; 36) möglichst nahe zum Druckmaximum
in der Preßzone für das Material angebracht wird.
41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 40, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schraubenfedern als Belastungselemente Druckfedern (28a bis 28n),
ein Tellerfederpaket o. dgl., zum Einsatz kommen.
42. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 41, dadurch gekennzeichnet,
daß eine auf Druck beanspruchte Elastomerfeder (36) eingesetzt wird.
43. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 42, dadurch gekennzeichnet,
daß in den Muldenkörpern (7 2) und/oder im Träger (35) zur Aufnahme der
Federn (28a bis 28n; 36) vorgesehen sind.
44. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 43, dadurch gekennzeichnet,
daß die Elastomerfedern (36) in den Mulden (7 2) verklebt werden.
45. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 44, dadurch gekennzeichnet,
daß auf das Federverhalten angepaßte Elastomerprofile (36) zum Einsatz
kommen.
46. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 45, dadurch gekennzeichnet,
daß Gummifedern (36), z. B. Naturkautschuk, vorgesehen sind.
47. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 46, dadurch gekennzeichnet,
daß Gummimetallteile (36, 40) zum Einsatz kommen.
48. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 47, dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder aus einem Rundgummi (36) gebildet wird.
49. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 48, dadurch gekennzeichnet,
daß Gummihohlkörper (36') vorgesehen sind.
50. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 49, dadurch gekennzeichnet,
daß alle Einzelmulden (7a bis 7n) von einem durchgehenden Rundgummi
(36) angedrückt werden, der sich über die ganze Maschinenbreite (b)
erstreckt.
51. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 50, dadurch gekennzeichnet,
daß das Muldensegmentmaterial aus Stahl, Alu, Kunststoff, Holz besteht.
52. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 51, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einzelmulden (7a bis 7n) auf der Gleitseite des Materials mit
Edelstahlblech (41) plattiert ist.
53. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 52, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gesamtmulde (7) aus einem Stück hergestellt wird, wobei die
Nachgiebigkeit für die Einzelmulden (7a bis 7n) durch zonenweises Trennen,
z. B. durch Sägen, erzeugt wird.
54. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 53, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trennschlitze (f) ca. 0,5 mm bis maximal 1 mm breit sind.
55. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 54, dadurch gekennzeichnet,
daß die Segmenttrennschlitze (f) bis in den Bereich der Einspannung (7 1)
reichen.
56. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 55, dadurch gekennzeichnet,
daß die Querschnittsform des Gesamtprofils so gestaltet ist, daß die
Einspannflächen für die Befestigung zur Maschinenstruktur mitvorhanden
sind.
57. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 56, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einspannung durch Klemmen erzeugt wird, vorzugsweise mittels
eines Klemmprofils.
58. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 57, dadurch gekennzeichnet,
daß das Edelstahlblech (41) zur Plattierung für alle Einzelmulden (7a bis 7n)
einstückig ist und durch Schlitze (f) derart in Zonen getrennt wird, daß die
Zonen der Plattierung mit den Zonen der Einzelmulden (7a bis 7n) zur
Deckung kommen.
59. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 58, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schlitze (f) bis zur Klemmzone reichen.
60. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 59, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest bei der Verbindung, z. B. durch Kleben, des Plattierblechs (41)
mit den Mulden die Einstückigkeit des Plattierblechs (41) erhalten bleibt.
61. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 60, dadurch gekennzeichnet,
daß nach dem Plattieren, in der Befestigungszone und in der Biegezone der
Blattfedern über der ganzen Arbeitsbreite das Plattierblech (41) durch einen
Trennschnitt zerteilt und das Blech in den erwähnten Zonen entfernt wird.
62. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 61, dadurch gekennzeichnet,
daß ein über die Breite (b) der Maschine durchgehendes Abdeckblech (42)
eingebaut wird, das bis in die Zone der Plattierung (41) der Einzelmulden (7a
bis 7n) reicht.
63. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 62, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltestruktur (35) für die Abstützung der Anpreßfedern (28a bis 28n;
36) fest mit dem Maschinengestell (18; 26; 48a, 48b) verbunden ist.
64. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 63, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltestruktur (35) einstellbar und feststellbar ist.
65. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 64, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltestruktur (35) in der Maschinenstruktur (18; 26; 48a, 48b)
angeordnet ist.
66. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 65, dadurch gekennzeichnet,
daß die bewegte Struktur (44) über Federn mit der Maschinenstruktur
verbunden ist, z. B. Druckfedern (45).
67. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 66, dadurch gekennzeichnet,
daß Einzelwege der Einzelmulden (7a bis 7n) zur festen Struktur (35)
gemessen werden.
68. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 67, dadurch gekennzeichnet,
daß der Weg der bewegbaren und angepreßten Einzelmulden (7a bis 7n) zur
festen Struktur (35) gemessen wird, so daß die Summe aller Einzelkräfte der
Einzelmulden (7a bis 7n) ermittelbar ist.
69. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 68, dadurch gekennzeichnet,
daß die gemessenen Wege zu Regelungen und Steuerungen des
Einzugsprozesses genutzt werden.
70. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 69, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Einzelmulde (7a bis 7n) mit einer Wegbegrenzung (37; 46) in
Richtung Einzugswalze (6, 10) ausgerüstet ist.
71. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 70, dadurch gekennzeichnet,
daß die erfindungsgemäße Vorrichtung Anwendung findet bei
Krempeleinzügen, Karden, Flockenspeisern, Reinigern, Öffnern und bei
Einzügen für mehrere parallel angeordnete Bänder z. B. an
Kämmereivorbereitungsmaschinen, Kämmaschinen und Strecken.
72. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 71, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einzelmulde (7a bis 7n) einstückig ist.
73. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 72, dadurch gekennzeichnet,
daß die Speisemulde (7) mit dem Befestigungsbereich (7 1) und den
Einzelmulden (7a bis 7n) ein einstückiges Element bildet.
74. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 73, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Einzelmulde (7a bis 7n) ein Meßglied (39a bis 39n) für die
Ermittlung der Fasermaterialdichte zugeordnet ist, das über eine elektronische
Steuer- und Regeleinrichtung (49) mit Stellgliedern (50, 6) zur Änderung der
Fasermenge über die Breite (b) der Maschine herangezogen wird.
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