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DE19855571A1 - Vorrichtung an einer Spinnereimaschine zum Herstellen eines Faserverbandes, z.B. aus Baumwolle, Chemiefasern - Google Patents

Vorrichtung an einer Spinnereimaschine zum Herstellen eines Faserverbandes, z.B. aus Baumwolle, Chemiefasern

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Publication number
DE19855571A1
DE19855571A1 DE19855571A DE19855571A DE19855571A1 DE 19855571 A1 DE19855571 A1 DE 19855571A1 DE 19855571 A DE19855571 A DE 19855571A DE 19855571 A DE19855571 A DE 19855571A DE 19855571 A1 DE19855571 A1 DE 19855571A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
trough
individual
troughs
feed
fiber material
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19855571A
Other languages
English (en)
Inventor
Ferdinand Leifeld
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Truetzschler GmbH and Co KG
Original Assignee
Truetzschler GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Truetzschler GmbH and Co KG filed Critical Truetzschler GmbH and Co KG
Priority to DE19855571A priority Critical patent/DE19855571A1/de
Priority to IT1999MI002413A priority patent/IT1313993B1/it
Priority to US09/451,140 priority patent/US6163931A/en
Priority to CH02201/99A priority patent/CH693717A5/de
Priority to GB9928442A priority patent/GB2344359B/en
Publication of DE19855571A1 publication Critical patent/DE19855571A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01GPRELIMINARY TREATMENT OF FIBRES, e.g. FOR SPINNING
    • D01G15/00Carding machines or accessories; Card clothing; Burr-crushing or removing arrangements associated with carding or other preliminary-treatment machines
    • D01G15/02Carding machines
    • D01G15/12Details
    • D01G15/40Feeding apparatus
    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01GPRELIMINARY TREATMENT OF FIBRES, e.g. FOR SPINNING
    • D01G15/00Carding machines or accessories; Card clothing; Burr-crushing or removing arrangements associated with carding or other preliminary-treatment machines
    • D01G15/02Carding machines
    • D01G15/12Details
    • D01G15/14Constructional features of carding elements, e.g. for facilitating attachment of card clothing
    • D01G15/20Feed rollers; Takers-in
    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01GPRELIMINARY TREATMENT OF FIBRES, e.g. FOR SPINNING
    • D01G23/00Feeding fibres to machines; Conveying fibres between machines
    • D01G23/06Arrangements in which a machine or apparatus is regulated in response to changes in the volume or weight of fibres fed, e.g. piano motions
    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01GPRELIMINARY TREATMENT OF FIBRES, e.g. FOR SPINNING
    • D01G9/00Opening or cleaning fibres, e.g. scutching cotton
    • D01G9/14Details of machines or apparatus
    • D01G9/16Feeding arrangements

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Preliminary Treatment Of Fibers (AREA)

Abstract

Bei einer Vorrichtung an einer Spinnereimaschine zum Herstellen eines Faserverbandes z. B. aus Baumwolle, Chemiefasern, mit mindestens einer Speiseeinrichtung aus langsamlaufender Speisewalze mit Speisemulde, ber der der Speisewalze eine schnellaufende Öffnerwalze unmittelbar nachgeordnet ist, das Fasermaterial in eine nachgeschaltete Einrichtung zur Verarbeitung des Fasermaterials eingespeist, besteht die Speisemulde aus mehreren Einzelmulden, die im Bereich ihres einen Endes an ein ortsfestes Lagerelement angebracht sind und deren anderes Ende frei beweglich ist. DOLLAR A Um eine Vorrichtung zu schaffen, die konstruktiv einfach und betriebssicher ist und eine genaue Klemmung des Fasermaterials zwischen Einzelmulden und Speisewalze ermöglicht, ist der Bereich des einen Endes der Einzelmulden unbeweglich an einem Lagerelement der Maschinenstruktur befestigt, ist das Lagerelement unbeweglich und bestehend die Einzelmulden aus einem elastischen Material.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung an einer Spinnereimaschine zum Herstellen eines Faserverbandes, z. B. aus Baumwolle, Chemiefasern, mit mindestens einer Speiseeinrichtung aus langsamlaufender Speisewalze mit Speisemulde, bei der der Speisewalze eine schnellaufende Öffnerwalze unmittelbar nachgeordnet ist, das Fasermaterial in eine nachgeschaltete Einrichtung zur Verarbeitung des Fasermaterials eingespeist wird und die Speisemulde aus mehreren Einzelmulden besteht, die im Bereich ihres einen Endes an einem ortsfesten Lagerelement angebracht sind und deren anderes Ende unbeweglich ist.
Bei einer bekannten Vorrichtung (DE-OS 34 13 595) vor einer Karde ist oberhalb der oberhalb des Speiseschachtes liegenden Auflösewalze eine Zuführungswalze, der die Faserflocken über eine Mulde zugeführt werden, die aus einer Vielzahl dicht nebeneinanderliegender Muldenabschnitte besteht, vorhanden. Jeder Muldenabschnitt ist um eine zur Walze parallele Achse schwenkbar. Die einzelnen Muldenabschnitte werden durch die Faserflocken in einem Maße geschwenkt, das der Masse der den Muldenabschnitt beaufschlagenden Faserflockenmasse entspricht. Die Muldenabschnitte sind am Auslaß des Reserveschachtes vorgesehen. Die Achse, an der alle Muldenabschnitte befestigt sind, ragt über die beiden äußersten Muldenabschnitte hinaus und ist den schmalen, nicht luftdurchlässigen Seitenwänden des Reserveschachtes zugeordnet. Bei dieser Vorrichtung stört, daß sich die Achse über die Breite der Maschine erstreckt und sich nach unten biegt, so daß eine Anwendung insbesondere bei breiten Krempelspeisern, z. B. 3 m und mehr, nicht möglich ist. Durch Verformungen kann die leichte Drehbarkeit der Muldenabschnitte beeinträchtigt sein. Auch wird der Abstand zwischen den einzelnen Muldenabschnitten und der Speisewalze in unerwünschter Weise verändert. Die Anpreßkräfte der Muldenabschnitte gegenüber der Walze sind ungleich. Außerdem kann dadurch der Spalt zwischen benachbarten Muldenabschnitten verändert oder verkantet werden, was zu Betriebsstörungen führen kann. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß eine Anpassung der Speiseeinrichtung an unterschiedliche Arten Fasermaterial, insbesondere Faserlängen, nicht möglich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die die genannten Nachteile vermeidet, die insbesondere konstruktiv einfach und betriebssicher ist und eine genaue Klemmung des Fasermaterials zwischen Einzelmulden und Speisewalze ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Dadurch, daß erfindungsgemäß die Einzelmulden mit ihrem einen Endbereich an einem gemeinsamen stabilen und unbeweglichen Lagerelement befestigt sind, ist auf einfache Weise die gerade Ausrichtung der Einzelmulden sichergestellt. Zwischen den Einzelmulden und der Speisewalze werden in allen Zonen gleiche Anpreßkräfte bezogen die Walzenlängeneinheiten eingehalten. Zugleich werden unerwünschte Verformungen hinsichtlich des Abstandes zu benachbarten Einzelmulden vermieden, so daß die Betriebssicherheit und Gleichmäßigkeit des geförderten Fasergutes verbessert sind. Ein besonderer Vorteil besteht darin, daß die vorhandene Maschinenstruktur, einschließlich z. B. Maschinenrahmen, Maschinengestell, Wänden, Verbindungselemente u. dgl. zur Anbringung der Einzelmulden herangezogen wird. Die ortsfeste Maschinenstruktur ist ortsfest und unbeweglich. Sie dient in vorteilhafter Weise der Befestigung des unbeweglichen Bereiches des einen Endes der Einzelmulden. Das Lagerelement, das in bzw. an der Maschinenstruktur fest angebracht ist, ist ebenfalls kompakt zu starr. Auf diese Weise sind über die Befestigung ihres unbeweglichen Endes die Einzelmulden in die Maschinenstruktur integriert.
Die Ansprüche 2 bis 74 haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert:
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung an einem Kardenspeiser (Flockenspeiser),
Fig. 2 schematisch Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung an einem Reiniger,
Fig. 3 die erfindungsgemäße Vorrichtung am oberen Reserveschacht eines Krempelspeisers im Detail,
Fig. 4 die Vorrichtung nach Fig. 3 mit einem jeder Einzelmulde zugeordneten induktiven Wegaufnehmer,
Fig. 5 das Verbindungselement zwischen Befestigungsbereich und Muldenkörper,
Fig. 6 die Federbelastung eines jeden Muldenkörpers,
Fig. 7 die Anordnung der Anpreßfeder in Höhe des Druckmaximums,
Fig. 8 Ausnehmungen im Muldenkörper und im Träger zur Aufnahme des elastischen Andruckelements,
Fig. 9 eine Elastomerfeder zwischen Muldenkörper und Träger,
Fig. 10 ein Gummimetallteil zwischen Muldenkörper und Träger,
Fig. 11 das elastische Element als Gummihohlkörper,
Fig. 12 die Belastung aller Einzelmulden durch einen durchgehenden Rundgummikörper,
Fig. 13 perspektivisch die einstückige Speisemulde mit Befestigungsbereich und Einzelmulden,
Fig. 14a, 14b Seitenansicht und Vorderansicht der erfindungsgemäßen Speisemulde,
Fig. 15 eine Speisemulde mit Edelstahlplattierung,
Fig. 16 eine Speisemulde mit Abdeckblech,
Fig. 17 ein bewegliches, federbelastete Halteelement für die Gummifeder,
Fig. 18 ein Anschlagelement für die Auslenkung der Einzelmulde,
Fig. 19 Blockschaltbild einer elektronischen Steuer- und Regeleinrichtung mit angeschlossenen induktiven Wegaufnehmern und drehzahlregelbarem Antriebsmotor für die Speisewalze und
Fig. 20a, 20b Seitenansicht und Vorderansicht (teilweise im Schnitt) der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Vor einer (nicht dargestellten) Karde, z. B. Trützschler Karde DK 803 ist nach Fig. 1 ein senkrechter Reserveschacht 2 vorgesehen, der von oben her mit fein aufgelöstem Fasergut 1 beschickt wird. Die Beschickung kann beispielsweise über einen Kondenser durch eine Zuführ- und Verteilerleitung 3 erfolgen. Im oberen Bereich des Reserveschachtes 2 sind Luftaustrittsöffnungen 4 vorhanden, durch die die Transportluft II nach Trennung von den Faserflocken III in eine Absaugeinrichtung 5 eintritt. Das untere Ende des Reserveschachtes 2 ist durch eine Speisewalze 6 (Einzugswalze) abgeschlossen, die mit einer Speisemulde 7 aus einer Mehrzahl von Einzelmulden 7a bis 7n (sh. Fig. 14b) zusammenwirkt. Durch diese langsamlaufende Speisewalze 6 wird aus dem Reserveschacht 2 das Fasergut III einer darunter befindlichen, mit Stiften 8b oder Sägezahndraht belegten schnellaufenden Öffnerwalze 8 zugeführt, die auf einem Teil ihres Umfanges mit einem unteren Speiseschacht 9 in Verbindung steht. Die in Richtung des Pfeils 8a umlaufende Öffnerwalze 8 fördert das von ihr erfaßte Fasergut III in den Speiseschacht 9. Der Speiseschacht 9 weist am unteren Ende eine entsprechend dem eingezeichneten Pfeil umlaufende Abzugswalze 10 auf, die das Fasergut der Karde 1 vorlegt. Dieser Kardenspeiser kann z. B. ein Flockenspeiser DIRECTFEED der Firma Trützschler, Mönchengladbach, sein. Die Speisewalze 6 dreht sich langsam im Uhrzeigersinn (Pfeil 6a), und die Öffnerwalze 8 dreht sich entgegen dem Uhrzeigersinn (Pfeil 8b), so daß eine entgegengesetzte Drehrichtung verwirklicht ist.
Die Wände des Speiseschachtes 9 sind im unteren Teil bis zu einer gewissen Höhe mit Luftaustrittsöffnungen 11', 11'' versehen. Oben steht der Speiseschacht 9 mit einem kastenförmigen Raum 12 in Verbindung, an dessen einem Ende der Ausgang eines Ventilators 13 angeschlossen ist. Durch die umlaufende Speisewalze 6 und die umlaufende Öffnerwalze 8 wird laufend in der Zeiteinheit eine bestimmte Menge Fasergut III in den Speiseschacht 9 befördert und eine gleiche Menge Fasergut durch die Abzugswalze 10, die mit einer Speisemulde 14 aus einer Mehrzahl von Einzelmulden 14a bis 14n zusammenwirkt, aus dem Speiseschacht 9 herausgefördert und der Karde 1 vorgelegt. Um diese Menge gleichmäßig zu verdichten und konstant zu halten, wird durch den Ventilator 13 über den kastenförmigen Raum 12 das Fasergut im Speiseschacht 9 mit durchströmender Luft beaufschlagt. In den Ventilator 13 wird Luft angesaugt und durch die im Speiseschacht 9 befindliche Fasermasse hindurchgedrückt, wobei die Luft dann aus den Luftaustrittsöffnungen 11', 11'' am unteren Ende des Speiseschachtes 9 austritt. Die Öffnerwalze 8 ist von einem Gehäuse 15 mit einer Wandfläche und die Speisewalze 6 von einem Gehäuse 16 mit einer Wandfläche umgeben, wobei die Wandbereiche dem Umfang der Walzen 6 bzw. 8 angepaßt sind und diese umfassen. In Drehrichtung 8a der Öffnerwalze 8 gesehen, ist das Gehäuse 12 durch eine Abscheideöffnung für das Fasermaterial III unterbrochen. An die Abscheideöffnung schließt sich der Wandbereich an, der bis zu der Speisewalze 6 reicht. Am unteren Ende des der Speisewalze 6 gegenüberliegenden Wandbereichs ist die Einzugsmulde 7 angeordnet. Die Kante der Einzugsmulde 7 weist in Drehrichtung 8a der Öffnerwalze 8. Die Ebene durch die Drehachse der Speisewalze 6 und der Öffnerwalze 8 ist unter einem Winkel gegenüber der Vertikalebene durch die Drehachse der Öffnerwalze 8 in Drehrichtung der Öffnerwalze 8 geneigt. Die Wandfläche 2a des Reserveschachtes 2 bildet ein Lagerelement 17 der Maschinenstruktur 18, das ortsfest ist. Die Einzelmulden 7a bis 7n der Speisemulde 7 sind im Bereich ihres einen Endes 7' an dem ortsfesten Lagerelement 17 angebracht, während die anderen Enden 7'' frei beweglich sind. Das eine Ende 7' ist unbeweglich an dem Lagerelement 17 der Maschinenstruktur 18 befestigt. Das Lagerelement 17 ist unbeweglich. Die Speisemulde 7 mit den Einzelmulden 7a bis 7n besteht aus einem elastischen Material. Dadurch sind die Enden 7'' der Einzelmulde 7a bis 7n in Richtung der Pfeile A und B frei beweglich.
Der in einem geschlossenen Gehäuse 26 angeordneten Reinigungsvorrichtung nach Fig. 2, z. B. Reiniger CVT der Firma Trützschler, Mönchengladbach, wird das zu reinigende Fasermaterial, das insbesondere Baumwolle ist, in Flockenform zugeführt.
Dies erfolgt beispielsweise durch einen (nicht dargestellten) Füllschacht, durch ein Förderband o. dgl.. Die Watte wird mittels einer Einzugswalze 21 (Speisewalze) und einer Einzugsmulde 22 (Speisemulde) unter Klemmung einer schnellaufenden Stiftwalze 23 (Durchmesser z. B. 250 mm) zugeführt, die im Gehäuse drehbar gelagert ist und entgegen dem Uhrzeigersinn (Pfeil 23b) umläuft. Der Stiftwalze 23 sind eine Gamiturwalze 24 und eine Gamiturwalze 25 nachgeordnet. Die Garniturwalze 24 ist mit einer Sägezahngarnitur bezogen und hat einen Durchmesser von z. B. 250 mm. Die Walze 23 hat eine Umfangsgeschwindigkeit von z. B. 15 m/sec, die Walze 24 hat eine Umfangsgeschwindigkeit von z. B. 20 m/sec. Die Umfangsgeschwindigkeit der Walze 25 ist größer als die Umfangsgeschwindigkeit der Walze 24; der Durchmesser der Walze 25 ist z. B. 250 mm. Die Stiftwalze 23 wird vom Gehäuse 26 umschlossen. Der Stiftwalze 23 ist eine Abscheideöffnung 29 für den Austritt von Faserverunreinigungen zugeordnet, deren Größe dem Verschmutzungsgrad der Baumwolle angepaßt bzw. anpaßbar ist. Der Abscheideöffnung 9 ist eine Abscheidekante, z. B. ein Messer zugeordnet. Die Einzugsvorrichtung besteht aus der langsamlaufenden Einzugswalze 21, die sich in Richtung des Pfeils 21a dreht und der Einzugsmulde 22, die oberhalb der Einzugswalze 21 angeordnet ist. Die Mulde 22 ist an ihrem einen Ende 2a in einem unbeweglichen Lagerelement 27 des ortsfesten Gehäuses 26 (Maschinenstruktur) gelagert. Der äußeren oberen Fläche 22' der Mulde 22 ist eine Druckfeder 28 zugeordnet, die die Mulde 22 nachgiebig belastet. Die Einzugswalze 21 ist ortsfest drehbar gelagert. Die Einzugsmulde 22 besteht aus mehreren Einzelmulden 22a bis 22n, deren freie Enden in Richtung der Pfeile A, B beweglich sind. Die Funktionsweise ist folgende: Die aus Faserflocken bestehende Waate wird von der Einzugswalze 21 im Zusammenwirken mit der Einzugsmulde 22 unter Klemmung der Stiftwalze 23 zugeführt, die das Fasermaterial III durchkämmt und Faserbüschel an ihren Stiften mitnimmt. Beim Vorbeilauf der Walze 23 an der Abscheidöffnung und der Abscheidkante 30 werden, entsprechend der Umfangsgeschwindigkeit und Krümmung dieser Walze sowie der dieser ersten Ausscheidestufe angepaßten Größe der Abscheidöffnung 29, Kurzfasern und grobe Verunreinigungen durch die Fliehkraft aus dem Fasermaterial herausgeschleudert. Das derart vorgereinigte Fasermaterial wird durch die Garniturspitzen 24a der Garniturwalze 24 von der ersten Walze 23 abgenommen, wobei es weiter aufgelöst wird. Anschließend wird das Fasermaterial von den Garniturspitzen 25a der Walze 25, die in Arbeitsrichtung C der Walze 24 nachgelagert ist, übernommen, weiter aufgelöst und schließlich über eine pneumatische Absaugvorrichtung 31 einer (nicht dargestellten) Verarbeitungsmaschine zugeführt.
Die Vorrichtung nach Fig. 3a an einem Krempelspeiser entspricht im wesentlichen der Vorrichtung nach Fig. 1 an einem Kardenspeiser. Die Arbeitsbreite beträgt bei einem Kardenspeiser 1 m bis 1,5 m und bei einem Krempelspeiser 3 m und mehr. Es ist ein Träger 35 (Traverse), z. B. aus Baustahl vorgesehen, der innen hohl ist und rechteckigen Querschnitt aufweist. Der Träger 35 ist stabil und durchbiegesteif und erstreckt sich z. B. 5 m und mehr über die Breite der Maschine. Zwischen dem Träger 35 und der Speisewalze 6 sind an dem Lagerelement 17 eine Mehrzahl von einzelnen Speisemulden 7a, 7b, . . . 7n befestigt. Die Speisemulden 7a bis 7n sind über eine Gummifeder 36 an dem durchgehenden Träger 35 abgestützt, der an dem Gehäuse 18 befestigt ist. Weiterhin ist ein Anschlagelement 37 vorhanden, das die Auslenkung der Speisemulden 7a bis 7n in Richtung A, B begrenzt. Die Speisemulde 7 ist einstückig ausgebildet und besteht aus einem über die Breite der Maschine durchgehenden Befestigungsbereich 7 1 und aus den Einzelmulden 7a bis 7n. Jede Einzelmulde 7a bis 7n besteht aus einem kompakten Muldenkörper 7 2 und einem schmalen Verbindungsbereich 7 3, der als elastische Verbindung im wesentlichen wie eine Blattfeder ausgebildet ist und wirkt, die den Muldenkörper 7 2 mit dem Befestigungsbereich 7 1 verbindet und diesen hält. Der Befestigungsbereich 7 1 weist rechtwinklig ab stehend einen Ansatz 7 4 auf, der in eine entsprechende Ausnehmung 17' des Lagerelements 17 eingreift und durch eine Befestigungsschraube 38 mit Mutter 39 ortsfest und unbeweglich fixiert ist. Das Lagerelement 17 mit den Speisemulden 7a bis 7n einerseits und der Träger 35 andererseits sind unabhängig voneinander an den starren Seitenwänden der Maschine (Maschinenstruktur) befestigt. Das Lagerelement 17 mit den Speisemulden 7a bis 7n und der Träger 35 können außer Betrieb in bezug auf die Speisewalze 6 verstellbar ausgebildet sein, so daß bei unterschiedlich verarbeitetem Fasermaterial, bei Wartungsarbeiten u. dgl. der Abstand und damit der Einzugsspalt zwischen Speisemulden 7a bis 7n und Speisewalze 6 verändert und angepaßt werden kann. Es kann aber auch eine ortsfeste und unbewegliche Befestigung des Lagerelements 17 und des Trägers 35 vorgesehen sein.
Entsprechend Fig. 4 ist dem Muldenkörper 7 2 jeder Einzelmulde 7a bis 7n jeweils ein induktiver Wegaufnehmer 39a bis 39e aus Tauchanker und Tauchspule zugeordnet, der an eine elektronische Steuer- und Regeleinrichtung (sh. Fig. 19) angeschlossen ist. Auf diese Weise wird bei Schwenkung der Speisemulden 7a bis 7e und Auslenkung des Meßgliedes in Richtung der Pfeile A, B ein elektrischer Impuls erzeugt, der der Wegauslenkung entspricht, die die Einzelmulde 7a bis 7e bei Dickenänderung der Fasern im Einzugsspalt erfährt. Die Einzelmulden 7a bis 7n (Muldensegmente) sind auf der Gleitseite des Fasermaterials mit einer verschleißfesten Schicht, z. B. einer Edelstahlplattierung 41, armiert.
Nach Fig. 5 ist die Nachgiebigkeit durch eine Schwächung der Struktur des Muldenkörpers 7 3 in der Nähe der Befestigung 7 1 zur Maschinenstruktur (Lagerelement 17) erzielt. Das Verbindungsteil 7 2 weist zwei Ausnehmungen auf.
Gemäß Fig. 6 werden die erforderlichen Klemmkräfte zum Halten des Fasermaterials gegen die Öffnungskräfte der nachfolgenden Öffnungswalze 8 (Auflösewalze) durch eine - neben der als Feder wirkenden Ausbildung der Einzelmulden 7a bis 7n aus einem elastischen Material, z. B. Stahl, Aluminium, Kunststoff, Holz - weitere Feder 28 (z. B. Druckfeder) aufgebracht, die zwischen dem beweglichen Ende 7'' der Mulde und der Maschinenstruktur (Träger 35) positioniert ist.
Entsprechend Fig. 7 ist die Anpreßfeder 28 möglichst nahe zum Druckmaximum in der Preßzone für das Fasermaterial angebracht. In der graphischen Darstellung des Druckverlaufes ist der Druck mit P und der Weg mit S bezeichnet.
Nach Fig. 8 ist in dem Muldenkörper 7 2 der Einzelmulde 7a und in dem Träger 35 jeweils eine Ausnehmung 7 5 bzw. 35 1 zur Aufnahme der elastischen Elemente, z. B. Feder 28, vorgesehen.
Gemäß Fig. 9 ist die Elastomerfeder, z. B. Gummifeder 36, in den Mulden 7a bis 7n verklebt. Zweckmäßig kommen auf das Federverhalten angepaßte Elastomerfedern zum Einsatz. Die über die Maschinenbreite durchgehende Gummifeder 36 kann aus Naturkautschuk bestehen.
Entsprechend Fig. 10 kommt als elastisches Element ein Gummimetallteil zum Einsatz, das aus einer Gummifeder 36 besteht, die mit einem Metallelement 40 verbunden ist, das der Befestigung an dem Träger 35 dient.
Nach Fig. 11 ist das elastische Element als Gummihohlkörper 36 ausgebildet.
Gemäß Fig. 12 werden alle Einzelmulden 7a bis 7n (Segmente) von einem durchgehenden Gummikörper 36, z. B. Rundgummikörper angedrückt (belastet), der sich über die ganze Maschinenbreite erstreckt. Entsprechend Fig. 13 ist die gesamte Speisemulde 7 aus einem Stück hergestellt. Die Nachgiebigkeit für die Einzelmulden 7a bis 7n wird durch zonenweises Trennen, z. B. durch Sägen, erzeugt. Mit f ist der Sägespalt bezeichnet (sh. Fig. 20b).
Nach Fig. 14a ist die Dicke (Tiefe) des Muldenkörpers 7 2 mit d (z. B. 40 bis 80 mm) und seine Höhe mit e (ca. 200 bis 300 mm) bezeichnet. Die Gesamtabmessung in Arbeitsrichtung ist mit c bezeichnet. Die T-förmige Ausnehmung 7 5 ragt in den Muldenkörper 7 2 hinein. Der Ansatz 7 4 weist eine durchgehende Bohrung auf. Die Breite eines jeden Muldensegments 7a bis 7n ist nach Fig. 14b mit a (ca. 80 bis 120 mm) bezeichnet.
Zwischen benachbarten Muldensegmenten ist ein schmaler Spalt f vorhanden.
Gemäß Fig. 15 wird nach dem Plattieren z. B. mit Edelstahlblech 41 ein Trennschnitt in Höhe des Verbindungsteils 7 3 derart ausgeführt, daß ein geschwächter Bereich (Ausnehmung) entsteht. Das Plattierblech wird in der Befestigungszone und in der Biegezone der Blattfedern über der ganzen Arbeitsbreite durch den Trennschnitt zerteilt und das Plattierblech 41 wird in den Zonen 7 1 und 73 entfernt.
Entsprechend Fig. 16 ist über die Breite der Maschine durchgehend ein Abdeckblech 42 eingebaut, das bis in die Zone 7 2 der Plattierung der Einzelmulden 7a bis 7n reicht. Das Abdeckblech 42 kann zugleich als Anschlag herangezogen werden.
Nach Fig. 17 ist ein über zwei Lenker 43a, 43b bewegliches Halteelement 44 vorhanden, das - durch eine Feder 45 belastet - mit der Maschinenstruktur verbunden ist.
Gemäß Fig. 18 ist an dem Träger 35 ein Anschlagelement 46 angebracht, das mit einem an dem Muldenkörper 7 2 angebrachten Ansatz 47, einer Schraube o. dgl. derart in Eingriff steht, daß die Auslenkung in Richtung B begrenzt ist. Auf diese Weise ist eine Berührung zwischen dem Muldenkörper 7 2 und der Speisewalze verhindert. Die Länge des Ansatzes 47 kann verändert und damit die Spaltbreite eingestellt werden.
Entsprechend Fig. 19 stehen die induktiven Wegaufnehmer 39a bis 39n mit einer elektronischen Steuer- und Regeleinrichtung 49, z. B. Mikrocomputer in Verbindung, an dem ein drehzahlregelbarer Motor 50 für die Speisewalze 6 angeschlossen ist. Die aus der Steuer- und Regeleinrichtung 49 ausgegebenen Stellsignale können auch für mehrere über die Breite b der Maschine angeordnete Stellglieder, z. B. für die Einstellung der Schachttiefe, herangezogen werden.
Nach Fig. 20a besteht die Speisemulde 7 aus einem elastischen Kunststoff, dessen dem Fasermaterial zugewandte Fläche mit einer Edelstahlplattierung 41 (Blech) armiert ist. Nach Fig. 20b ist das langgestreckte Lagerelement 17 an seiner Stirnseite an den Innenwänden der ortsfesten Maschinenwände 48a, 48b befestigt. Mit b ist die Maschinenbreite (lichte Gestellweite) von z. B. 1000 bis 1400 mm bezeichnet.

Claims (74)

1. Vorrichtung an einer Spinnereimaschine zum Herstellen eines Faserverbandes z. B. aus Baumwolle, Chemiefasern, mit mindestens einer Speiseeinrichtung aus langsamlaufender Speisewalze mit Speisemulde, bei der der Speisewalze eine schnellaufende Öffnerwalze unmittelbar nachgeordnet ist, das Fasermaterial in eine nachgeschaltete Einrichtung zur Verarbeitung des Fasermaterials eingespeist wird und die Speisemulde aus mehreren Einzelmulden besteht, die im Bereich ihres einen Endes an einem ortsfesten Lagerelement angebracht sind und deren anderes Ende frei beweglich ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich (7 1) des einen Endes (7') der Einzelmulden (7a bis 7n) unbeweglich an einem Lagerelement (17) der Maschinenstruktur (18; 26; 48a, 48b) befestigt ist, das Lagerelement (17) unbeweglich ist und die Einzelmulden (7a bis 7n) aus einem elastischen Material bestehen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der befestigte Bereich (7 1) der Einzelmulden (7a bis 7n) im Betrieb ortsfest ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerelement (17) im Betrieb ortsfest ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Lagerelement (17) über die Breite (b) der Maschine erstreckt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerelement (17) mindestens ein Teil des Maschinenrahmens (18; 26; 48a, 48b) ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerelement (17) ein langgestrecktes Tragelement, Traverse, Träger, Strebe, Wandelement o. dgl. ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden des Lagerelements (17) am Maschinengestell, z. B. den Seitenwänden (48a, 48b), gelagert sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerungen des Lagerelements (17) verstellbar sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerelement (17) biegesteif ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragelement (25) ein Hohlprofil ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Tragelements (25) rechteckig oder quadratisch ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragelement (25) aus Stahl besteht.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägheitsmomente des Tragelements (25) in vertikaler Richtung nahezu gleich sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Widerstandsmomente des Tragelements (25) ähnlich sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß jede einzelne Speisemulde (7a bis 7n) belastet, z. B. durch Federn (28a bis 28n), pneumatisches Element, gummielastisches Element (36), ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß alle Belastungselemente (28a bis 28n; 36) an einem Stützelement (25) abgestützt sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß dem Stützelement (25) und den Einzelmulden (7a bis 7n) eine Mehrzahl von Federn o. dgl. zugeordnet ist, die sich mit einem Ende am Stützelement (25) und mit ihrem anderen Ende jeweils an einer Einzelmulde (7a bis 7n) ab stützen.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Anpreßkräfte zwischen den Speisemulden (7a bis 7n) und der Speisewalze (6) gleich oder nahezu gleich sind.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Anschlagelement (37, 46) zur Begrenzung des Drehweges der Einzelmulden (7a bis 7n) vorhanden ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (37, 46) gegenüber dem Tragelement (25) fixiert ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelmulden (7a bis 7n) aus einem Strangpreßprofil, z. B. aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung, bestehen.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Fasergut zugewandte Fläche jeder Einzelmulde (7a bis 7n) verschleißfest ausgebildet ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Muldenfläche (7 2) ein Blech (41), z. B. Edelstahl, zugeordnet ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Muldenfläche (7 2) plattiert ist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Blech (41) mit der Muldenfläche durch Kleben o. dgl. verbunden ist.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die nachgeschaltete Einrichtung zur Verarbeitung des Fasermaterials ein Füllschacht (9) ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die nachgeschaltete Einrichtung zur Verarbeitung des Fasermaterials eine Krempel ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Speisewalze (6, 10) das Fasermaterial als Abzugswalze aus dem vorgeschalteten Füllschacht (2, 9) abzieht.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnerwalze (8) das Fasermaterial der nachgeschalteten Einrichtung (9) zur Verarbeitung des Fasermaterials zuführt.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnerwalze die Vortrommel einer Krempel ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Speisewalze (6; 10) am Maschinengestell befestigt ist.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Einzelmulde (7a bis 7n; 14a bis 14n) ein Meßglied (39a bis 39n) für die Ermittlung der Fasermaterialdichte zugeordnet ist, das über eine Steu­ er- und Regeleinrichtung (49) mit Stellgliedern (50) zur Änderung der Fasermenge über die Breite (b) des Füllschachtes (2; 9) herangezogen wird.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß eine Karde (1) vorgesehen ist, der das Faserflockenvlies zugeführt wird.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Krempelspeiser (2; 9) 2,50 m und mehr breit ist.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß Einzugsmuldensegmente mit Blattfedern in der Maschinenstruktur befestigt und geführt werden.
36. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß das für die Nachgiebigkeit der Einzelmulde (7a bis 7n) erforderliche Element durch eine Blattfeder dargestellt wird.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachgiebigkeit durch eine Schwächung der Struktur der Speisemulde (7) in der Nähe der Befestigung (7 1) zur Maschinenstruktur (17) erzielt wird.
38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Speisemulde (7) einstückig ist und die Auslenkung durch die Formgebung (73) im Bereich der Einspannung erreicht wird.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die erforderlichen Klemmkräfte zum Halten des Fasermaterials gegen die Öffnungskräfte der nachfolgenden Auflösewalze (8) durch eine weitere Feder (28a bis 28n; 36) aufgebracht wird, die zwischen der beweglichen (A, B) Mulde (7a bis 7n) und der Maschinenstruktur (17) positioniert ist.
40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Anpreßfeder (28a bis 28n; 36) möglichst nahe zum Druckmaximum in der Preßzone für das Material angebracht wird.
41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubenfedern als Belastungselemente Druckfedern (28a bis 28n), ein Tellerfederpaket o. dgl., zum Einsatz kommen.
42. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß eine auf Druck beanspruchte Elastomerfeder (36) eingesetzt wird.
43. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 42, dadurch gekennzeichnet, daß in den Muldenkörpern (7 2) und/oder im Träger (35) zur Aufnahme der Federn (28a bis 28n; 36) vorgesehen sind.
44. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß die Elastomerfedern (36) in den Mulden (7 2) verklebt werden.
45. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 44, dadurch gekennzeichnet, daß auf das Federverhalten angepaßte Elastomerprofile (36) zum Einsatz kommen.
46. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß Gummifedern (36), z. B. Naturkautschuk, vorgesehen sind.
47. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß Gummimetallteile (36, 40) zum Einsatz kommen.
48. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 47, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder aus einem Rundgummi (36) gebildet wird.
49. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 48, dadurch gekennzeichnet, daß Gummihohlkörper (36') vorgesehen sind.
50. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 49, dadurch gekennzeichnet, daß alle Einzelmulden (7a bis 7n) von einem durchgehenden Rundgummi (36) angedrückt werden, der sich über die ganze Maschinenbreite (b) erstreckt.
51. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß das Muldensegmentmaterial aus Stahl, Alu, Kunststoff, Holz besteht.
52. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 51, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelmulden (7a bis 7n) auf der Gleitseite des Materials mit Edelstahlblech (41) plattiert ist.
53. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 52, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtmulde (7) aus einem Stück hergestellt wird, wobei die Nachgiebigkeit für die Einzelmulden (7a bis 7n) durch zonenweises Trennen, z. B. durch Sägen, erzeugt wird.
54. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 53, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennschlitze (f) ca. 0,5 mm bis maximal 1 mm breit sind.
55. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 54, dadurch gekennzeichnet, daß die Segmenttrennschlitze (f) bis in den Bereich der Einspannung (7 1) reichen.
56. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 55, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsform des Gesamtprofils so gestaltet ist, daß die Einspannflächen für die Befestigung zur Maschinenstruktur mitvorhanden sind.
57. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 56, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannung durch Klemmen erzeugt wird, vorzugsweise mittels eines Klemmprofils.
58. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 57, dadurch gekennzeichnet, daß das Edelstahlblech (41) zur Plattierung für alle Einzelmulden (7a bis 7n) einstückig ist und durch Schlitze (f) derart in Zonen getrennt wird, daß die Zonen der Plattierung mit den Zonen der Einzelmulden (7a bis 7n) zur Deckung kommen.
59. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 58, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze (f) bis zur Klemmzone reichen.
60. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 59, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest bei der Verbindung, z. B. durch Kleben, des Plattierblechs (41) mit den Mulden die Einstückigkeit des Plattierblechs (41) erhalten bleibt.
61. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 60, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Plattieren, in der Befestigungszone und in der Biegezone der Blattfedern über der ganzen Arbeitsbreite das Plattierblech (41) durch einen Trennschnitt zerteilt und das Blech in den erwähnten Zonen entfernt wird.
62. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 61, dadurch gekennzeichnet, daß ein über die Breite (b) der Maschine durchgehendes Abdeckblech (42) eingebaut wird, das bis in die Zone der Plattierung (41) der Einzelmulden (7a bis 7n) reicht.
63. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 62, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltestruktur (35) für die Abstützung der Anpreßfedern (28a bis 28n; 36) fest mit dem Maschinengestell (18; 26; 48a, 48b) verbunden ist.
64. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 63, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltestruktur (35) einstellbar und feststellbar ist.
65. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 64, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltestruktur (35) in der Maschinenstruktur (18; 26; 48a, 48b) angeordnet ist.
66. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 65, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegte Struktur (44) über Federn mit der Maschinenstruktur verbunden ist, z. B. Druckfedern (45).
67. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 66, dadurch gekennzeichnet, daß Einzelwege der Einzelmulden (7a bis 7n) zur festen Struktur (35) gemessen werden.
68. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 67, dadurch gekennzeichnet, daß der Weg der bewegbaren und angepreßten Einzelmulden (7a bis 7n) zur festen Struktur (35) gemessen wird, so daß die Summe aller Einzelkräfte der Einzelmulden (7a bis 7n) ermittelbar ist.
69. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 68, dadurch gekennzeichnet, daß die gemessenen Wege zu Regelungen und Steuerungen des Einzugsprozesses genutzt werden.
70. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 69, dadurch gekennzeichnet, daß jede Einzelmulde (7a bis 7n) mit einer Wegbegrenzung (37; 46) in Richtung Einzugswalze (6, 10) ausgerüstet ist.
71. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 70, dadurch gekennzeichnet, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung Anwendung findet bei Krempeleinzügen, Karden, Flockenspeisern, Reinigern, Öffnern und bei Einzügen für mehrere parallel angeordnete Bänder z. B. an Kämmereivorbereitungsmaschinen, Kämmaschinen und Strecken.
72. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 71, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelmulde (7a bis 7n) einstückig ist.
73. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 72, dadurch gekennzeichnet, daß die Speisemulde (7) mit dem Befestigungsbereich (7 1) und den Einzelmulden (7a bis 7n) ein einstückiges Element bildet.
74. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 73, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Einzelmulde (7a bis 7n) ein Meßglied (39a bis 39n) für die Ermittlung der Fasermaterialdichte zugeordnet ist, das über eine elektronische Steuer- und Regeleinrichtung (49) mit Stellgliedern (50, 6) zur Änderung der Fasermenge über die Breite (b) der Maschine herangezogen wird.
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