DE19850454C2 - Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeug-Steuersystems, und entsprechend ausgestattetes Kraftfahrzeug-Steuersystem - Google Patents
Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeug-Steuersystems, und entsprechend ausgestattetes Kraftfahrzeug-SteuersystemInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines
Kraftfahrzeug-Steuersystems, das einen zentralen Rechner und
mehrere, mit diesem verbundene Kraftfahrzeug-Geräte enthält.
Weiterhin ist die Erfindung auf ein derartiges Kraftfahrzeug-
Steuersystem gerichtet.
Im Rahmen der vorliegenden Unterlagen sind mit dem Ausdruck
"Kraftfahrzeug-Gerät" (bzw. kurz: Gerät) nicht nur Kraftfahr
zeug-Steuergeräte wie etwa eine Wegfahrsperre oder Steuerge
räte zur Steuerung des Airbags, der Zentralverriegelung, des
Getriebes, der Zündung und dergleichen, sondern auch sonstige
elektrisch oder elektronisch betriebene Kraftfahrzeug-
Komponenten wie etwa ein Autoradio, eine Klimaanlage, ein Na
vigationssystem oder dergleichen bezeichnet.
Aus der EP 0 713 460 B1 ist ein Verfahren zum Betreiben eines
Kraftfahrzeug-Steuersystems gemäß dem Oberbegriff des Patent
anspruchs 1 bekannt. Das Kraftfahrzeug-Steuersystem ist als
Wegfahrsperre ausgebildet und überprüft die von den einzelnen
Steuergeräten dem zentralen Rechner zugeführten Kennungsprüf
worte mit für diese Geräte gespeicherten Sollcodeworten.
Hierbei ist es allerdings erforderlich, vorab die entspre
chenden Codeworte in den jeweiligen Geräten und dem zentralen
Rechner einzustellen, was entsprechenden Aufwand begründet.
Probleme können sich zudem dann ergeben, wenn ein oder mehre
re Geräte zum Beispiel in einer Werkstatt berechtigt ausge
tauscht und/oder neue Geräte hinzugefügt werden. In diesem
Fall kann der zentrale Rechner die ausgetauschten oder neu
hinzugefügten Geräte nicht korrekt erkennen und akzeptieren,
so daß Steuerungs- und Bedienungsprobleme auftreten können.
Ferner können manche Geräte, beispielsweise ein Autoradio, so
ausgelegt sein, daß zur Freigabe vom Benutzer ein bestimmter
Code beispielsweise über eine Tastatur eingegeben werden muß.
Wenn dieser Code Dritten bekannt wird, beispielsweise auf
grund einer entsprechenden Information bei einer zeitweiligen
Kraftfahrzeug-Überlassung an Dritte, ist die durch den Code
angestrebte Entwendungssicherheit beeinträchtigt. In einem
solchen Fall muß zur Wiederherstellung des Sicherheitsniveaus
das Gerät ausgetauscht oder eingeschickt werden. Ähnliche
Probleme können sich auch bei zeitweiliger Überlassung oder
Entwendung eines Transponder-Kraftfahrzeugschlüssels stellen,
da der Transponder-Schlüsselcode dann gegebenenfalls unbe
rechtigt kopiert werden kann und das Kraftfahrzeug unbefugt
benutzt werden kann. Die Maßnahmen, die zur Wiederherstellung
der Diebstahlsicherheit erforderlich sind, insbesondere der
Wechsel des Codewortes, begründen auch hier erheblichen Auf
wand.
Die DE 42 03 704 C2 offenbart ein Kraftfahrzeug-Steuersystem,
bei dem das primäre Steuergerät ein vordefiniertes Wirksignal
zu einem neu hinzutretenden Steuergerät überträgt. Die als
Reaktion auf dieses Wirksignal vom Steuergerät ausgeführte
Aktion wird von einem Funktionsprüfgerät gemessen und hieraus
der Einsatzort des Steuergeräts erkannt. Diese Information
wird dem zentralen Steuergerät vom Funktionsprüfgerät mitge
teilt.
Beim Gegenstand der DE 43 15 494 C1 ist ein Fahrzeugkonfigu
rationsspeicher zum Speichern von Konfigurationsdaten vorhan
den, die von einem Zentralsteuergerät ausgelesen und in die
einzelnen, zu konfigurierenden Steuergeräte eingeladen wer
den. Alternativ können Steuergeräte die Konfigurationsdaten
auch direkt aus dem Fahrzeugkonfigurationsspeicher abrufen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug-
Betriebsverfahren und -Steuersystem zu schaffen, das eine
einfache Handhabung, insbesondere bei Neuinstallation oder
Austausch eines Kraftfahrzeug-Geräts, ermöglicht.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahrens mit den im Pa
tentanspruch 1 genannten Maßnahmen gelöst. Das erfindungsge
mäße Kraftfahrzeug-Steuersystem zeichnet sich durch die im
Patentanspruch 7 angegebenen Merkmale aus.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Un
teransprüchen angegeben.
Bei der Erfindung ist mindestens eines der Geräte mit einem
Programm versehen, das bei der Installation des Geräts oder
auch zu Beginn einer Inbetriebnahme des Geräts zu dem zentra
len Rechner übertragen und in diesem abgearbeitet wird. Die
ses Programm stellt folglich ein Startprogramm dar, das dem
zentralen Rechner Informationen über das jeweilige Gerät ver
mittelt, insbesondere Informationen über die Art des Geräts,
zum Beispiel Autoradio, über die Geräte-Bedienungsfunktionen,
beispielsweise die Bedeutung einzelner Geräte Bedientasten,
und/oder Anweisungen für eine Geräte-Überprüfung, beispiels
weise eine zyklische oder azyklische Abfrage auf Vorhanden
sein/Fehlen des Geräts, Funktionscheck oder dergleichen. Die
ses Startprogramm stellt für den zentralen Rechner somit ein
Anweisungsprogramm dar, das ihm die Natur und die Betriebsei
genschaften des Geräts signalisiert. Das Startprogramm ist
vorzugsweise ein plattformunabhängiges Programm und somit
nicht auf ein spezielles Betriebssystem beschränkt. Als
plattformunabhängige Programmiersprache dieses Startprogramms
kann beispielsweise die Programmiersprache Java verwendet
werden. Das Startprogramm ist damit vom jeweiligen Betriebs
system des jeweiligen Geräts, und auch desjenigen des zentra
len Rechners unabhängig einsetzbar. Es muß lediglich sicher
gestellt werden, daß der zentrale Rechner die verwendete Pro
grammiersprache versteht, das heißt beim vorliegenden Bei
spiel als Java-Rechner ausgelegt ist.
Diese Ausgestaltung ermöglicht es, eines oder mehrere der
Kraftfahrzeug-Geräte auch völlig ohne eigenen Rechner auszu
legen. Die jeweiligen Geräte benötigen in diesem Fall ledig
lich einen Speicher zum Speichern des Startprogamms sowie ei
ne Eingabe-/Ausgabe-Schnittstelle zur Aufnahme der vom Rech
ner zugeführten Abfrage-, Steuer-, Prüfsignale und derglei
chen sowie zur Ausgabe des Startprogramms und eventueller
Rückmeldesignale. Die Gerätesteuerung kann in diesem Fall
vollständig vom zentralen Rechner übernommen werden.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Kraftfahrzeug-Steuersystemen,
bei denen zu jedem Gerät ein festes, internes, gerätespezifi
sches Protokoll definiert ist, überträgt/übertragen bei der
vorliegenden Erfindung ein oder mehrere Geräte nun zuerst ein
(Start-)Programm, das die gewünschten Funktionsanweisungen
und dergleichen definiert.
Die Erfindung schafft eine Selbstkonfiguration des Systems,
da sich das System bei Installation und/oder Benutzung eines
Geräts über das Geräte-Startprogramm gewissermaßen selbsttä
tig konfiguriert. Der Kraftfahrzeughersteller, Benutzer oder
das Wartungspersonal müssen somit keine eigenen Einstellungs
maßnahmen zur Adaptierung des Kraftfahrzeug-Steuersystems an
ein neu installiertes Gerät ausführen, so daß die Handhabung
des Systems erheblich vereinfacht ist. Auch die Fehlersicher
heit gegenüber fehlerhafter Handhabung ist erhöht.
Das Startprogramm kann dem zentralen Rechner gegebenenfalls
zugleich auch die entsprechenden Befehle zum Ermitteln und
Speichern des dem jeweiligen Gerät zugeordneten Prüfcodewor
tes vermitteln, so daß der zentrale Rechner das Soll-
Prüfcodewort für dieses Gerät selbsttätig ermittelt und gege
benenfalls speichert.
Auch ein Austausch eines Geräts erfordert über die Austausch
handgriffe hinaus keinen weiteren Systemeingriff, da das
Startprogramm des neu installierten Geräts dem zentralen
Rechner automatisch die nun gültigen Funktionen, Parameter,
Handhabungsanweisungen und dergleichen für das neue Gerät
übermittelt.
Der zentrale Rechner kann fest installiert oder auch in einer
tragbaren Komponente wie etwa in einer Chipkarte integriert
sein, die dem Benutzungsberechtigten ausgehändigt wird. Der
Ausdruck "zentraler Rechner" ist hierbei derart zu verstehen,
daß der Rechner für die Verwaltung und/oder Handhabung einer
Mehrzahl von Geräten ausgelegt ist, bedeutet aber nicht, daß
er für alle Kraftfahrzeugfunktionen insgesamt den zentralen
Rechner bilden würde. Im Gegenteil kann der "zentrale Rech
ner" auch dezentral ausgelegt sein und beispielsweise auf
mehrere bereits vorhandene Steuerkomponenten aufgeteilt sein.
Vorzugsweise enthält der zentrale Rechner einen Speicher zum
Speichern des Startprogramms und/oder der bei der Abarbeitung
des Startprogramm ermittelten, gerätespezifischen Funkti
onsanweisungen, Parameter und dergleichen. Das Startprogramm
muß daher lediglich bei der Erstinstallation des Geräts zum
zentralen Rechner übertragen werden, so daß der Kommunikati
onsfluß über die Busleitung gering bleibt. Zur Verringerung
der vom zentralen Rechner insgesamt benötigten Speicherkapa
zität überprüft der Zentralrechner vorzugsweise in gewissen
regelmäßigen oder unregelmäßigen Zeitintervallen, welche Ge
räte schon längere Zeit nicht mehr aktiviert wurden, und
löscht die für solche Geräte gespeicherten Programmteile oder
Funktionen bzw. Parameter. Hierdurch wird Platz für neue Pro
gramme und/oder für bei der Abarbeitung neuer Programme er
haltenen Instruktionen, Funktionen, Parameter und dergleichen
geschaffen. Diese Überprüfung kann beispielsweise vor einem
drohenden Speicherüberlauf durchgeführt werden, wobei das
oder die ältesten, am längsten nicht mehr benutzten Programm
teile, Funktionen, Parameter oder dergleichen gelöscht wer
den. Sofern ein Gerät, das schon längere Zeit nicht mehr im
Betrieb war und dessen Programmteile bzw. zugehörigen Funkti
onsanweisungen gelöscht worden sind, nun doch wieder in Be
trieb genommen werden soll, wird dann vorab dessen Startpro
gramm zum zentralen Rechner übertragen und in diesem abgear
beitet, wonach das Gerät wieder betreibbar ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispie
len unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung eines Ausfüh
rungsbeispiels des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug-
Steuersystems, und
Fig. 2 zeigt ein Ablaufdiagramm einer Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens.
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist ein zen
traler Rechner 1 in Form einer Chipkarte vorgesehen, die als
Java-Rechner, das heißt als ein in Java geschriebene Program
me verarbeitender Rechner mit eigenem Speicher ausgebildet
ist und in eine entsprechende Lesestation eines Kraftfahr
zeugs einführbar ist. Diese Lesestation, und damit die in der
Lesestation eingeführte Chipkarte 1, steht über ein Bus-
System 2 des Kraftfahrzeugs, zum Beispiel über einen CAN, mit
mehreren oder allen Geräten 3 bis 7 des Kraftfahrzeugs in
Kommunikationsverbindung. Zu diesen Geräten zählen beim vor
liegenden Ausführungsbeispiel ein Motor-Steuergerät 3, eine
Wegfahrsperre 4, ein Autoradio 5, eine biometrische Abfrage
station 6, über die ein Fingerabdruck, das Iris-Bild oder ei
ne sonstige personencharakteristische biologische Eigenheit
abfragbar ist, eine Alarmanlage 7 und gegebenenfalls weitere
Einrichtungen, insbesondere eine nicht näher gezeigte Anzeige
(Display) und eine Bedieneinheit zur Eingabe von Codewörtern,
Befehlen und dergleichen.
Mindestens eines der an das Bus-System 2 angeschlossenen und
über dieses mit der Chipkarte 1 in Verbindung stehenden Gerä
te, vorzugsweise jedoch mehrere oder alle diese Geräte, ent
hält einen Speicher, in dem ein Programm gespeichert ist, das
in der Chipkarte abarbeitbar ist und für das jeweilige Gerät
spezifisch ist. Dieses im folgenden als Startprogramm be
zeichnete Programm beinhaltet beispielsweise Befehle zur An
forderung von personenspezifischen Parametern, Verschlüsse
lungshinweise, gemäß denen die Kommunikation zwischen dem be
treffenden Gerät und der Chipkarte 1 zu erfolgen hat, Befehle
zur Freigabe des betreffenden Geräts, Überwachungshinweise,
die beispielsweise vorgeben, wie oft das Vorhandensein
und/oder die Funktionsfähigkeit des fraglichen Geräts pro Tag
oder sonstiger Zeiteinheit überprüft werden soll, Betriebspa
rameter, die den Betrieb des betreffenden Geräts charakteri
sieren, und/oder andere, für das betreffende Gerät charakte
ristische Informationen. Dieses Startprogramm ist beim vor
liegenden Ausführungsbeispiel in Java geschrieben, kann aber
auch in einer anderen, plattformunabhängigen Programmierspra
che vorliegen, vorausgesetzt, daß diese von dem zentralen
Rechner 1 verarbeitbar ist.
Als plattformunabhängige Programmiersprache kann zum Beispiel
auch die Programmiersprache Microsoft Windows CE2.0 System
(embedded system) zum Einsatz kommen. Alternativ können PC
kompatible Programme benutzt werden.
Die Chipkarte 1 enthält eine Schnittstelle zur Aufnahme des
Startprogramms und arbeitet ein erhaltenes Startprogramm zur
Ermittlung der in diesem enthaltenen, gerätespezifischen An
weisungen (personenspezifische Parameter, Verschlüsselungen,
Freigabe, usw.) ab. Der Rechner ermittelt die im Startpro
gramm erhaltenen Instruktionen und dergleichen und führt die
ermittelten Funktionen aus, die den systemspezifischen Aufga
ben entsprechen und beispielsweise in der Abspeicherung der
ermittelten, gerätespezifischen Benutzerkennung, in der Ab
frage der Freigabeberechtigung der angeschlossenen Geräte,
der Anmeldung von neuen Geräten und dergleichen bestehen. So
fern auf der Chipkarte ausreichend Speicherplatz vorhanden
ist, werden die Startprogramme nur jeweils einmal von den je
weiligen Geräten zur Chipkarte 1 übertragen und dort abgear
beitet sowie die bei der Abarbeitung ermittelten Funktionsan
weisungen, Parameter, Betriebsbefehle und dergleichen gespei
chert. Sofern jedoch der Speicherplatz beschränkt sein sollte
oder aufgrund der Vielzahl von installierten Geräten knapp
werden sollte, werden ältere oder nicht häufig benutzte Pro
grammteile und/oder zugehörige Funktionen und dergleichen ge
löscht, so daß ein intelligenter Cache-Speicher realisiert
ist. Hierzu ist der zentrale Rechner mit einer Zeit- und/oder
Häufigkeitsüberprüfungsfunktion versehen, die den Zeitpunkt
des letzten Aufrufs eines Startprogramms bzw. der bei der Ab
arbeitung des Startprogramms erhaltenen Anweisungen und/oder
die Häufigkeit der Adressierung des entsprechenden Geräts er
mittelt. Sofern die zu einem erneut zu betreibenden Gerät ge
hörenden Startprogrammteile oder zugehörigen Funktionen be
reits gelöscht worden sein sollten, wird bei dessen Wiederin
betriebnahme zunächst das zugehörige Startprogramm von diesem
Gerät zum zentralen Rechner 1 übertragen und dort abgearbei
tet, wonach das Gerät ordnungsgemäß betrieben werden kann.
Über den zentralen Rechner 1, das heißt die Chipkarte vor
zugsweise mit Krypto-Chip, das heißt mit Einzelchip-
Prozessor, können alle angeschlossenen Geräte über das ent
sprechende, plattformunabhängige Protokoll auf Vorhandensein
und Berechtigung überprüft werden. Sofern ein Gerät neu in
stalliert oder ausgetauscht werden soll, kann die Chipkarte 1
in der Werkstatt jederzeit online, zum Beispiel über Telefon,
für dieses neue Gerät freigeschaltet werden, das heißt das
entsprechende Startprogramm von diesem neuen Gerät zur Chip
karte 1 übertragen werden. Die Benutzerkennung, die Fahrzeug
nummer, die Altgerätenummer und/oder die Berechtigungsart
lassen sich hierbei direkt in der Chipkarte 1 überprüfen und
brauchen nicht übertragen zu werden. Das Kraftfahrzeug-
Steuersystem konfiguriert sich somit gewissermaßen selbsttä
tig.
In Fig. 2 ist ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Ver
fahrens dargestellt. Bei einem Schritt 10 wird ein neues Ge
rät in das Kraftfahrzeug eingebaut und an das Bus-System 2
angeschlossen. Bei dem neuen Gerät kann es sich um ein zu
sätzliches, neue Funktionen bereitstellendes Gerät oder auch
um ein Austauschgerät handeln. Nach dem Einbau meldet sich
das Gerät bei einem Schritt 11 selbsttätig bei dem zentralen
Rechner 1 an, indem es diesem einen vorab festgelegten Befehl
zuführt. Alternativ zum Schritt 11 kann das Kraftfahrzeug-
Steuersystem auch so ausgelegt sein, daß der zentrale Rechner
1 zyklisch oder in unregelmäßigen Intervallen, beispielsweise
beim Öffnen oder Starten des Kraftfahrzeugs überprüft, ob
neue Geräte an das Bus-System 2 angeschlossen worden sind.
Diese Überprüfung erfolgt bei dem alternativen Schritt 12.
Sofern beim Schritt 11 oder 12 ein neues Gerät erfaßt wird,
überträgt das neue Gerät bei dem Schritt 13 das in ihm ge
speicherte Programm (Startprogramm) zu dem zentralen Rechner
1. Der zentrale Rechner 1 arbeitet das erhaltene Startpro
gramm bei dem Schritt 14 ab und speichert die bei der Abar
beitung ermittelten gerätespezifischen Befehle, Funktionsan
weisungen, Betriebshinweise, Parameter und/oder dergleichen.
Wenn das fragliche Gerät dann tatsächlich in Betrieb zu neh
men ist, beispielsweise das Autoradio 5 eingeschaltet wird,
betreibt der zentrale Rechner 1 bei dem Schritt 15 das Gerät
gemäß den bei der Programmarbeitung ermittelten und gespei
cherten Befehlen, Funktionsanweisungen, Parametern oder der
gleichen. Der zentrale Rechner 1 kann aber auch entsprechend
dem im Startprogramm enthaltenen Befehlen beispielsweise eine
Überwachung auf fehlende Teile ausführen, z. B. ein zyklisches
Überprüfen des Vorhandenseins der Alarmanlage 7.
Wenn beispielsweise das Autoradio 5 neu in den entsprechenden
Radioaufnahmebereich eingesteckt wird, meldet es sich bei dem
zentralen Rechner 1 mit seinem Startprogramm, das definiert,
wie das Radio zu bedienen ist. Erst hierdurch werden Bedie
nungsfunktionen zu den Betätigungsknöpfen des Radios zugeord
net, vorher ist das Radio nicht betreibbar. Dies bietet zu
gleich auch erhöhten Diebstahlschutz, da das Autoradio bei
einem anderen, herkömmlich aufgebauten Kraftfahrzeug-
Steuersystem, das keine Startprogrammabarbeitungsfunktion
aufweist, funktionsunfähig bleibt. Dies gilt in gleicher Wei
se auch für andere Gerätetypen.
Beim erfindungsgemäßen Steuersystem ist somit lediglich eine
einmalige Erstanmeldung erforderlich.
Der zentrale Rechner 1 kann als Java-Chipkarte ausgelegt
sein, jedoch auch in einem Kraftfahrzeug-Steuergerät fest
eingebaut sein. Vorzugsweise ist der zentrale Rechner in je
dem Fall als ein Einchip-Computer mit integriertem Speicher
aufgebaut, so daß er manipulationssicher ist.
Die Identifizierung der einzelnen Geräte bei der Systemüber
prüfung erfolgt vorzugsweise in herkömmlicher Weise über den
einzelnen Geräten zugeordnete Codewörter, die dem zentralen
Rechner 1 mittels des Startprogramms in verschlüsselter oder
unverschlüsselter Form mitgeteilt werden. Wenn diese Daten
sowie die gerätespezifischen Funktionsanweisungen und der
gleichen nur in der Chipkarte 1 gespeichert werden, ergibt
sich erhöhte Diebstahlsicherheit, da eine Benutzung des
Kraftfahrzeugs ohne Chipkarte 1 zur Funktionsunfähigkeit al
ler zugeordneten Geräte führt, so daß das Kraftfahrzeug nicht
in Betrieb setzbar ist. Alternativ können jedoch alle bei der
Startprogrammabarbeitung erhaltenen Daten, Funktionsanweisun
gen und dergleichen auch im Kraftfahrzeug in einem entspre
chenden Speicher gespeichert werden.
Der Einsatz einer plattformunabhängigen Programmiersprache
stellt sicher, daß unabhängig vom jeweiligen Hardwareaufbau
der Geräte und des zentralen Rechners eine störungsfreie Kom
munikation stattfinden kann.
Bei dem erfindungsgemäßen Steuersystem wirkt der zentrale
Rechner 1 auch als Überwachungseinheit mit Sicherheitsspei
cher, der durch andere Geräte nicht beeinflußt werden kann
und die Korrektheit des Gerätebetriebs der jeweiligen Geräte
gewährleistet. Der zentrale Rechner 1 stellt die Rechenlei
stung zur Abarbeitung des Startprogramms zur Verfügung und
übernimmt gegebenenfalls auch die Funktionssteuerung des je
weiligen Geräts. Alternativ können die Gerätefunktionen je
doch auch im Gerät verbleiben, das heißt beispielsweise die
Radiofunktion des Autoradios 5 in diesem belassen werden. Das
Startprogramm enthält in diesem Fall lediglich Hinweise be
züglich des zugeordneten Abfragecodes und gegebenenfalls der
Abfrageintervalle zur Überprüfung des Vorhandenseins des Au
toradios 5.
Der zentrale Rechner 1 weiß vor der Installation eines Ge
räts, beispielsweise eines Autoradios 5, noch nicht, ob ein
Autoradio 5 existiert und welchen Typ dies besitzen soll.
Erst bei der Installation des Autoradios 5 gibt dieses die
entsprechenden Informationen in Form seines Startprogramms
zum zentralen Rechner. Das erfindungsgemäße Konzept muß somit
nicht auf eine bestimmte Hardware-Systemkonfiguration abge
stimmt sein und ist damit offen für beliebig viele und/oder
komplexe und/oder neue Anforderungen, zum Beispiel Sicher
heitsanforderungen oder sonstige Anforderungen wie etwa Lei
stungs-Management, Spracheingabe, Anzeigefunktionen, Ferndia
gnose oder dergleichen.
Vorzugsweise sind die jeweiligen Geräte über eine geeignete
Schnittstelle, insbesondere eine Applikations-Schnittstelle
(API), mit dem zentralen Rechner oder einem Applikationsrech
ner verbindbar, sofern zusätzlich zu den durch das Startpro
gramm definierten Funktionen, Parameter und dergleichen noch
eine spezielle Applikation des Geräts durchgeführt werden
soll. In diesem Fall werden vorzugsweise speziell zugelassene
und definierte Prozessorbefehle im Startprogramm und/oder Ap
plikationsprogramm eingesetzt, durch die sichergestellt wird,
daß zwar mit den (geheimen) Gerätedaten unter Einsatz der Ap
plikations-Schnittstelle (API) gerechnet werden kann, die Da
ten aber nicht ausgelesen werden können.
Claims (10)
1. Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeug-
Steuersystems, das einen zentralen Rechner (1) und mehrere,
mit diesem verbundene Geräte (3 bis 7) enthält, dadurch ge
kennzeichnet, daß mindestens eines der Geräte (3 bis 7) ein
auf dem zentralen Rechner (1) ablauffähiges Programm enthält,
das Funktionsanweisungen, Betriebsbefehle und/oder andere Ge
räteparameter definiert, daß das mindestens eine Gerät dieses
Programm zum zentralen Rechner (1) überträgt, der dieses Pro
gramm abarbeitet und das Gerät auf der Grundlage der bei der
Programmabarbeitung ermittelten Funktionsanweisungen, Be
triebsbefehle oder sonstigen Parametern betreibt und/oder
überwacht.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sich ein neu zum Kraftfahrzeug-Steuersystem hinzugefügtes
Gerät selbsttätig beim zentralen Rechner (1) meldet und die
sem das Programm zuführt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der zentrale Rechner periodisch oder azyklisch überprüft,
ob neue Geräte an ihn angeschlossen sind, und bei Erfassung
neuer Geräte diese zur Zuführung des Programms zu ihm veran
laßt.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der zentrale Rechner (1) das von
dem mindestens einem Gerät zugeführte Programm und/oder die
bei der Abarbeitung dieses Programms ermittelten Funktionsan
weisungen, Betriebsbefehle und/oder sonstigen Parameter spei
chert.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der zentrale Rechner (1) den Zeitpunkt der Speicherung
der einem jeweiligen Gerät zugeordneten Funktionsanweisungen,
Betriebsbefehle und/oder sonstigen Parameter registriert und
die jeweils ältesten Funktionsanweisungen, Betriebsbefehle
und/oder sonstigen Parameter zur Freigabe von Speicherplatz
löscht.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der zentrale Rechner (1) die Häu
figkeit des Aufrufs von einem jeweiligen Gerät zugeordneten
Funktionsanweisungen, Betriebsbefehlen und/oder sonstigen Pa
rametern registriert und die dem am seltensten benutzten Ge
rät zugeordneten Funktionsanweisungen, Betriebsbefehle
und/oder sonstigen Parameter löscht.
7. Kraftfahrzeug-Steuersystem mit einem zentralen Rech
ner (1) und mehreren Kraftfahrzeug-Geräten, die über eine ge
meinsame Busleitung (2) mit dem zentralen Rechner verbunden
sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Kraft
fahrzeug-Geräte (3 bis 7) ein auf dem zentralen Rechner (1)
ablauffähiges Programm enthält, das Anweisungen an den zen
tralen Rechner (1) umfaßt, die die für das jeweilige Gerät
vorgesehenen Funktionsanweisungen, Betriebsbefehle und/oder
andere Parameter definieren, daß die Kraftfahrzeug-Geräte (3
bis 7) derart ausgelegt sind, daß sie ihr Programm zu dem
zentralen Rechner (1) übertragen, der die jeweiligen Program
me abarbeitet und die durch das Programm befohlenen Funkti
onsanweisungen, Betriebsbefehle und/oder anderen Parameter
ermittelt.
8. Kraftfahrzeug-Steuersystem nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der zentrale Rechner (1) einen Speicher
enthält, in dem die jeweiligen Programme und/oder die bei der
Abarbeitung dieser Programme ermittelten Funktionsanweisun
gen, Betriebsbefehle und/oder anderen Parametern gespeichert
werden.
9. Kraftfahrzeug-Steuersystem nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der zentrale Rechner (1) ein
plattformunabhängiger Rechner, insbesondere ein durch eine
plattformunabhängige Programmiersprache, beispielsweise Java,
betreibbarer Rechner ist.
10. Kraftfahrzeug-Steuersystem nach einem der Ansprüche
7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Geräte (3 bis 7) ein
Autoradio (5), eine Wegfahrsperre (4), eine Motorsteuerung
(3), eine biometrische Abfragestation (6) und/oder eine
Alarmanlage (7) umfassen.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1998150454 DE19850454C2 (de) | 1998-11-02 | 1998-11-02 | Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeug-Steuersystems, und entsprechend ausgestattetes Kraftfahrzeug-Steuersystem |
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DE1998150454 Expired - Fee Related DE19850454C2 (de) | 1998-11-02 | 1998-11-02 | Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeug-Steuersystems, und entsprechend ausgestattetes Kraftfahrzeug-Steuersystem |
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