DE19846048C2 - Spaltlüftungsvorrichtung - Google Patents
SpaltlüftungsvorrichtungInfo
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Abstract
Spaltlüftungsvorrichtung für ein Fenster, eine Tür oder dgl., mit einem Rahmen (1) und einem Flügel (2), wobei die Spaltlüftungsvorrichtung einen Treibstangenbeschlag (6) aufweist, der zwischen einer Schließstellung, in der der Treibstangenbeschlag (6) den Flügel (2) an dem Rahmen (1) festlegt, einer Öffnungsstellung, in der der Flügel (2) gegenüber dem Rahmen (1) vollständig geöffnet werden kann, und einer Spaltöffnungsstellung, in der der Flügel (2) gegenüber dem Rahmen (1) durch die Spaltlüftungsvorrichtung in eine Spaltlüftungsposition geöffnet werden kann, verschiebbar ist, und einen bewegbaren Spaltöffnungsarm (24) aufweist, der bei einer Verschiebung des Treibstangenbeschlages von der Öffnungsstellung in die Spaltöffnungsstellung an einer Koppelstelle (25) schwenkbeweglich mit dem Treibstangenbeschlag (6) gekoppelt ist, wobei eine Verschiebung des Treibstangenbeschlages (6) aus der Schließstellung heraus in die Öffnungsstellung den Spaltöffnungsarm (24) über eine Strecke verschiebt, woraufhin der Spaltöffnungsarm (24) gegen einen in Verschieberichtung sperrenden Anschlag läuft, wobei die Spaltlüftungsvorrichtung dazu ausgelegt ist, daß eine weitere Verschiebung des Treibstangenbeschlages (6) und damit der Koppelstelle (25) aus der Öffnungsstellung heraus in die Spaltöffnungsstellung zusammenwirkend mit dem Anschlag eine Schwenkbewegung des Spaltöffnungsarmes (24) bewirkt, wobei der Spaltöffnungsarm (24) den Flügel (2) in eine Spaltlüftungsposition öffnet.
Description
Die Erfindung betrifft eine Spaltlüftungsvorrichtung entsprechend dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Spaltlüftungsvorrichtung dienen der Einstellung einer Lüftungsstellung eines Fensters
oder einer Tür. Der Flügel des Fensters oder der Tür soll dabei einen mehr oder weniger
großen Spalt geöffnet und in der eingestellten Position gehalten werden.
Aus der DE 82 18 084 U1 ist eine Spaltlüftungsvorrichtung bekannt geworden, bei der ein
Riegelglied des Treibstangenbeschlages mit dem V-förmigen Ende eines
Spaltöffnungsarms so zusammenwirkt, daß der schwenk- und schiebbar an einer
Grundplatte angelenkte Spaltöffnungsarm bei Erreichen der sogenannten
Spaltlüftungsstellung des Treibstangenbeschlages den entriegelten Flügel an dem
Riegelglied hält. Dabei verschwenkt des Spaltöffnungsarm senkrecht zur Falzebene und
bewirkt - durch eine entsprechende Federbelastung des Spaltöffnungsarms unterstützt -
daß der Flügel spaltbreit vom Rahmen abgestellt wird. Die Bewegung des
Begrenzungshebels wird durch einen seitlichen Anschlag begrenzt.
Die DE 37 19 040 C2 sieht als Weiterentwicklung der DE 82 18 084 U1 eine
Spaltlüftungsvorrichtung mit erhöhter Haltekraft und größerer Spaltlüftungsöffnung vor.
Dies wird im wesentlichen dadurch erreicht, daß die Druckfeder durch eine in der Ebene
des Anlenkpunktes des Spaltöffnungsarms liegende Zugfeder ersetzt wird, und daß der
Anschlag zur Begrenzung der Ausstellbewegung des Spaltöffnungsarms beabstandet
angeordnet wird. Der Anschlag taucht dabei in eine seitoffene Ausnehmung des - durch
das Riegelglied längsverschoben - Begrenzungsarms ein, so daß dieser weiter
verschwenkt werden kann.
Nachteilig bei den Spaltlüftungsvorrichtungen der vorgenannten Art ist es, daß die
Anordnungen sehr aufwendig gestaltet sind und dennoch ein zuverlässiges Halten des
Flügels in der federbelasteten V-förmigen Ausnehmung des Spaltöffnungsarms nicht
gewährleistet ist. Gleichzeitig wird ein großer Einbauraum für die Montage der
Spaltlüftungsvorrichtung benötigt, die insbesondere in der Tiefe des Falzbereiches quer
zur Flügel- und Rahmenebene nicht in jedem Falle gegeben ist.
Andere Spaltlüftungsvorrichtungen, wie bspw. die aus der DE 80 15 677 U1. Bekannte,
basieren auf dem Zusammenwirken eines rahmenfesten Anschlagteils, gegen das ein
Schließzapfen des Treibstangenbeschlages nach dem Entriegeln des Flügels anläuft, um
eine Zwangsabstellung des Flügels vom Rahmen zu gewährleisten. Dabei hintergreift der
Schließzapfen eine Verschlußkante dieser bekannten Spaltlüftungsvorrichtung und
verhindert das Öffnen des Flügels.
Nachteilig bei diesen Ausführungen ist neben der komplizierten Bedienung die nur relativ
geringe Ausstellweite, die nur eine unzureichende Belüftung des Raumes zuläßt.
Aus der DE 38 20 755 A1 ist ein Öffnungsbegrenzer für Fenster bekannt geworden, bei
dem ein Schließzapfen des Treibstangenbeschlages mit einem Begrenzungsarm
zusammenwirkt, der schwenkbar und in Bewegungsrichtung des Schließzapfens
verschiebbar an einer Grundplatte gehalten ist. Der Begrenzungsarm weist an seiner in
Öffnungsrichtung vorderen Längsseite eine Ausnehmung auf, in welcher der
Schließzapfen zwischen der Schließposition anliegt. In der Öffnungsposition ist der
Schießzapfen eine vom Anlenkpunkt des Begrenzungsarms entfernten Ausnehmung
einer formschlüssigen Erweiterung des Begrenzungsarms zugeordnet. In dieser Position
kann der Flügel verschwenkt werden, wird jedoch durch den Öffnungsbegrenzer nun in
seiner maximalen Schwenköffnungsstellung begrenzt.
Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht einen Öffnungsbegrenzer bereitzustellen,
der in einfacher Art und Weise montierbar, über den Treibstangenbeschlag bedienbar ist
und auch in der Spaltöffnungsstellung eine sichere Verriegelung eines Flügels ermöglicht.
Die gestellte Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die im kennzeichnenden Teil des
Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Es wird eine Zuordnung des
Spaltöffnungsarms zum Treibstangenbeschlag bewirkt, die eine zwangsweise, durch die
Betätigung des Treibstangenbeschlages gesteuerte, Ausstellbewegung des Flügels
zuläßt, die dabei wesentlich größer bemessen ist, als dies beispielsweise durch lediglich
in Längsrichtung bewegbare Riegelglieder möglich wäre. Dazu werden nur wenige
Bauteile benötigt, die in einfacher Art und Weise verdeckt für den Benutzer im Falzbereich
des Flügels und oder des Rahmens angeordnet werden können.
Es läßt sich über die erfindungsgemäße Anordnung der Flügel des Fensters oder der Tür
zunächst in eine Drehöffnungsstellung überführen und aus dieser - durch Weiterschalten
des Treibstangenbeschlages - die gewünschte Spaltöffnungsstellung einstellen.
In einer weiteren Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, daß die wirksame Länge des
Spaltöffnungsarms etwa halb so groß bemessen ist, wie die gesamte Hublänge des
Treibstangenbeschlages zwischen der Schließ- und Öffnungsposition A, C. Dadurch wird
bewirkt, daß ausgehend von der Verschlußstellung die Ausstellbewegung des
Begrenzungsarms erst nach Überwindung etwa der halben Hublänge des
Treibstangenbeschlages beginnt, also nach Erreichen der Drehöffnungsstellung. Damit ist
zum Einen gewährleistet, daß alle Verriegelungsstellen des Treibstangenbeschlages
entriegelt wurden und andererseits die Drehöffnungsstellung des Flügels sichergestellt ist.
Die Drehöffnungsstellung ist bspw. zur Reinigung der Glasfüllung des Flügels in der Regel
unverzichtbar.
Eine weitere Ausgestaltung der Spaltlüftungsvorrichtung sieht vor, daß der
Spaltöffnungsarm als Begrenzungsarm an dem Treibstangenbeschlag unlösbar und
schwenkbeweglich angeordnet ist, wobei sein Ende eine Koppelstelle zur Verbindung mit
dem ortsfesten Anschlag aufweist. In diesem Ausführungsbeispiel ist der
Begrenzungsarm Teil des Treibstangenbeschlages, so daß eine Zuordnung des
Begrenzungsarms zum Treibstangenbeschlag in jedem Fall gegeben ist. Der
Begrenzungsarm wird zusammen mit dem Treibstangenbeschlag verschoben und wirkt
nach Überwindung der Strecke des Führungsschlitzes mit dem ortsfesten Anschlag
zusammen. Dadurch ist auch eine einfache Montage der Spaltlüftungsvorrichtung am
Flügel gewährleistet, da dieser einteilig mit einem entsprechenden Bauteil des
Treibstangenbeschlages vorgesehen ist.
Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung sieht vor, daß der Anschlag eine einen
Drehpunkt bildende Kulisse aufweist, deren äußere Kontur einen Kreissegmentabschnitt
bildet und der Begrenzungsarm an seinem freien Ende einen annähernd
halbkreisförmigen Haken ausbildet, der - als Kulissenstein wirkend - mit der Kulisse
zusammenwirkt. Der Begrenzungsarm wird dabei nach Überwindung der ersten Strecke,
die einen Teilhub des Treibstangenbeschlages darstellt, mit dem halbkreisförmigen Haken
in die Kulisse eingeführt und der Begrenzungsarm - bedingt durch Form des
halbkreisförmigen Haken und der Kulisse - um das freie Ende zwangsweise verschwenkt.
Um den Flügel gegenüber dem Rahmen zu sichern ist weiterhin vorgesehen, daß die
Kulisse einen hinterschnittenen Bereich ausbildet, den der Begrenzungsarm in der
Öffnungsstellung hintergreift. Durch diese Ausgestaltung kann der Begrenzungsarm mit
seinem halbkreisförmigen Haken an dem Halbzylinder vorbeigeschoben werden und greift
nach dem zwangsweisen Verschwenken um den durch die Kulisse ausgebildeten
Drehpunkt hinter diesen Halbzylinder und verhindert durch die formschlüssige Verbindung
eine unerwünschte Öffnung oder sonstige Bewegung des Flügels.
Eine weitere Ausgestaltung der Spaltlüftungsvorrichtung sieht vor, daß die Koppelstelle
des Begrenzungsarms als Formschluß-Verbindung mit einem Schließzapfen des
Treibstangenbeschlages zusammenwirkt. Dadurch bedingt können handelsübliche und
bereits im Einsatz befindliche Beschlagteile zusammen mit der Spaltlüftungsvorrichtung
verwendet werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen
und den Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 ein Fenster mit einem Treibstangenbeschlag von der Raumseite aus,
Fig. 2 in einer räumlichen Darstellung den vorderen unteren Eckbereich des
Rahmens und des Flügels,
Fig. 3 den Falzbereich eines Rahmens mit daran angebrachter
Spaltlüftungsvorrichtung in einer räumlichen Darstellung,
Fig. 4a
bis 4d ein erstes Ausführungsbeispiel der Spaltlüftungvorrichtung in verschiedenen
Schaltstellungen des Treibstangenbeschlages und in einer Seitenansicht,
Fig. 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Spaltlüftungsvorrichtung in einer Seiten-
und einer Draufsicht,
Fig. 6a
bis 6d ein weiteres Ausführungsbeispiel der Spaltlüftungsvorrichtung in drei
Schaltstellungen und einer Seitenansicht,
Fig. 7 ein Rahmenteil für die Spaltlüftungsvorrichtung aus Fig. 6,
Fig. 8a
bis 8c ein letztes Ausführungsbeispiel des Öffnungsbegrenzers in den drei
Schaltstellungen und einer Seitenansicht, und
Fig. 9a
bis 9c eine Sicherungseinrichtung für den Flügel mit einer Spaltlüftungsvorrichtung.
Das in Fig. 1 dargestellte und mit einer Spaltlüftungsvorrichtung versehene Fenster
besteht aus einem Rahmen 1, an dem ein Flügel 2 angelenkt ist, der um eine senkrechte
Achse 3 drehgeöffnet werden kann. In einer Nut in der Falzfläche des Flügels 2 ist in an
sich bekannter Weise ein Treibstangenbeschlag 6 angeordnet, der durch Betätigen des
Bedienungsgriffs 7 in drei verschiedene Schaltstellungen verstellbar ist. In der ersten
Schaltstellung - der Schließstellung A - ist der Flügel 2 mit dem Rahmen 1 über an dem
Treibstangenbeschlag 6 angeordnete Riegelglieder bzw. Schließzapfen verriegelt. In der
zweiten Schaltstellung - der Drehöffnungsstellung B - kann der Flügel 2 drehgeöffnet und
in der dritten Schaltstellung - Spaltöffnungsstellung C - in eine Spaltlüftungsposition
spaltgeöffnet werden. Die Schaltstellungen A, B, C werden bspw. jeweils durch 90°
Drehung des Bedienungsgriffs 7 eingestellt.
Wie in der Fig. 2 ersichtlich wird der Treibstangenbeschlag 6 im wesentlichen aus einer
Stulpschiene oder einem Deckwinkel 10 und einer darunter längsverschiebbar geführten
Treibstange 11 gebildet. Die Stulpschiene bzw. der Deckwinkel 10 decken dabei die in der
Nut 12 der Falzfläche 13 liegende Treibstange 11 ab. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel ist ein Treibstangenbauteil in Form einer Eckumlenkung 14
dargestellt. Auf dem unteren horizontalen Schenkel 15 der Eckumlenkung 14 ist ein
Schließzapfen 16 mit zylindrischer Form durch die Treibstange 11 in Längsrichtung des
Treibstangenbeschlages 6 hin- und herbewegbar. Der Schließzapfen 16 durchgreift dazu
die Langlochausnehmung 17 in dem Deckwinkel oder der Stulpschiene 10.
Im unteren waagerechten Rahmenschenkel 20 des Fensters ist die in Fig. 3 sichtbare
Spaltlüftungsvorrichtung 21 angeordnet. Die Spaltlüftungsvorrichtung 21 ist auf einer
Falzfläche 22 des Rahmens 1 befestigt und weist einen vor die Rahmensichtfläche 23
ragenden Begrenzungsarm 24 auf.
Wie aus der Fig. 2 deutlich wird, läßt sich der Begrenzungsarm 24 über eine Koppelstelle
25 mit dem Schließzapfen 16 schwenkbeweglich verbinden. Der Begrenzungsarm 24 ist
dabei, wie insbesondere die Fig. 4a bis 4c zeigen, zusammen mit dem am
Treibstangenbeschlag 6 angeordneten Schließzapfen 16 aus der Schließstellung A nach
Fig. 4a, in die Drehöffnungsstellung B (Fig. 4b) und in die Spaltöffnungsstellung C (Fig.
4c) zu überführen. Dabei legt der hier angedeutete Schließzapfen 16 eine Hublänge Y
zurück. In der Schließstellung A ist der Begrenzungsarm 24 durch den Formschluß der
Koppelstelle 25 und den Schließzapfen 16 in die in Fig. 4a dargestellte Lage
zurückgezogen. In dieser Lage sind die am Begrenzungsarm 24 fest angeordneten
Führungs- und Haltezapfen 26, 27 nahe dem Ende der Führungsschlitze 28, 29 gelangt.
Wie aus der Fig. 4a deutlich wird, ist der Führungsschlitz 29 als gerader Längsschlitz
ausgebildet, der auf seiner Unterseite mit einer Stufensenkung 30 versehen ist. Der
Führungsschlitz 28 weist hingegen einen bogenförmigen Abschnitt 31 auf, dessen
Mittelpunkt 32 sich mit dem Mittelpunkt des Zapfens 26 deckt, den dieser in der
Drehöffnungsstellung B einnimmt. Der Führungsschlitz 28 ist ebenfalls auf der Rückseite
der Grundplatte 33 mit einer Stufensenkung 34 versehen.
Die Stufensenkungen 30, 34 dienen, wie der Schnitt entlang der Linie IVd am Beispiel des
Führungszapfens 27 zeigt, der Aufnahme des Kopfes 35 des Führungszapfen 27. Wie
aus der Fig. 4d auch deutlich wird, ist koaxial zum Führungszapfen 27 eine Scheibe 36
zwischen der Grundplatte 33 und dem Begrenzungsarm 24 vorgesehen, die den
Begrenzungsarm 24 von der Grundplatte 33 beabstandet.
Bei einer Verlagerung des Schließzapfens 16 aus der in Fig. 4a dargestellten
Schließstellung A in die Drehöffnungsstellung B (Fig. 4b) wird der Begrenzungsarm 24 um
die Strecke X verschoben. Dabei wird auch der Führungszapfen 26, wie in Fig. 4a
dargestellt, um die Strecke X im Führungsschlitz 29 verlagert. In der Drehöffnungstellung
B kann der Flügel 2 ohne weiteres um die senkrechte Achse 3 verschwenkt werden,
wobei der Schließzapfen 16 aus der Koppelstelle 25 ausgerückt wird.
Beim Schließen des Flügels 2 aus der Drehöffnungsstellung B gelangt der Schließzapfen
16 über die trichterartigen Führungsflächen 40 wieder in die Koppelstelle 25. Eine evtl.
notwendige Verschiebung entlang der Längsmittellinien 41, 42 der
Spaltlüftungsvorrichtung 21 und des Treibstangenbeschlags 6 werden durch Spiel in Form
einer geringen Toleranzstrecke in den Führungsschlitzen 28, 29 ausgeglichen.
Der Begrenzungsarm 24 ist in der Drehöffnungsstellung B des Treibstangenbeschlags 6
gegen eine Drehbewegung um den Führungszapfen 26 durch den Führungszapfen 27
gehindert. Um diese Drehbewegung, wie in Fig. 4c dargestellt ausführen zu können, muß
auch der Schließzapfen 16 aus der Drehöffnungsstellung B des Teibstangenbeschlages 6
in die Spaltöffnungsstellung C verlagert werden. Wird der Schließzapfen 16 nämlich über
die Strecke X hinaus weiterbewegt, gelangt der Führungszapfen 26 gegen das als
Anschlag 43 wirkende Ende des Führungsschlitzes 29, wobei der Begrenzungsarm 24
bedingt durch die weitere Verschiebung des Schließzapfen 16 auf einer Kreisbahn um
den Führungszapfen 26 geführt wird. Der Begrenzungsarm 24 wird daher zwangsweise
um den Führungszapfen 26 verschwenkt, wobei der Führungszapfen 27 in dem Abschnitt
31 geführt ist. Um die Drehbewegung des Begrenzungsarms 24 zu erleichtern, ist der
Anschlag 43 parallel versetzt zur Bewegungsrichtung des Schließzapfens 16 angeordnet.
Dadurch wird beim Erreichen des Anschlages 43 ein Moment auf den Begrenzungsarm
24 wirksam, welches eine einfache Schwenkbewegung ohne Kraftschluß am Anschlag
erlaubt.
Der Anschlag 43 wirkt als nur in Verschieberichtung des Begrenzungsarms 24 sperrend;
eine Drehbewegung des Begrenzungsarms 24 ist möglich, wobei der Anschlag 43 ein
Schwenklager bildet.
In der Fig. 4c ist daher die Längsmittellinie 41 des Begrenzungsarm 24 und die
Längsmittelachse 42 des Treibstangenbeschlages 6 um die wirksame Länge L des
Begrenzungsarms 24 beabstandet. Der Begrenzungsarm 24 steht dabei gegenüber
seiner Ausgangslage um annähernd 90° gedreht nahezu senkrecht zum
Treibstangenbeschlag. Durch diese Ausrichtung wird verhindert, daß evtl. auf den Flügel
2 einwirkende Kräfte zu einer Verlagerung des Schließzapfens 16 und damit des
gesamten Treibstangenbeschlages 6 führen. Die wirksame Länge L des
Begrenzungsarms 24 ist etwa halb so groß bemessen, wie die gesamte Hublänge 4 des
Treibstangenbeschlages 6. Die erlaubt zum einen die bereits angesprochene 90° Stellung
des Begrenzungsarms 24 in der Spaltöffnungsstellung C, ermöglicht aber auch die
Einstellung der Drehöffnungsstellung B aus der Schließstellung A.
Zur Sicherung des Schließzapfens 16 in der Spaltöffnungsstellung C ist die Koppelstelle
25 mit einem um die Mittelachse 44 der Koppelstelle 25 schwenkbaren Kreisringabschnitt
45 versehen. Wie aus der Fig. 4b hervorgeht, ist der Kreisringabschnitt 45 relativ zum
Begrenzungsarm 24 schwenkbeweglich angeordnet. Dazu greifen auf der Unterseite des
Kreisringabschnitts 45 angebrachte Führungszapfen 46 in entsprechende Kulissen 47.
Der Kreisringabschnitt 45 ist gegenüber dem Schließzapfen 16 drehgehemmt, was bspw.
durch einen auf der Innenseite des Kreisringabschnitts 45 angebrachten Haltedorn 48
erreicht werden kann. Beim Verschwenken des Begrenzungsarms 24 aus der in Fig. 4b
dargestellten Lage, in der die Längsmittellinien 41, 42 des Öffnungsbegrenzers 21 und
des Treibstangenbeschlages 6 parallel verlaufen, in die in Fig. 4c dargestellte
Spaltöffnungsstellung C, in der die Längsmittellinie des Treibstangenbeschlages und des
Bergrenzungsarms nahezu senkrecht aufeinander stehen, verschließt der
Kreisringabschnitt 45 die Öffnung 49 der Koppelstelle 25. Dadurch ist der Schließzapfen
16 formschlüssig umgriffen, bis der Treibstangenbeschlag 6 aus der Spaltöffnungsstellung
C in die Drehöffnungsstellung B zurückgeführt wird.
Wesentlich bei der Ausgestaltung nach Fig. 4a bis 4d ist es, daß der Begrenzungsarm 24
durch den Treibstangenbeschlag 6 entlang der gesamten Hublänge Y des
Treibstangenbeschlages 6 mitführbar ist, und daß dabei die Längsmittellinie 41 des
Begrenzungsarms 24 und die Längsmittellinie 42 des Treibstangenbeschlages 6 die in
Fig. 4a und 4b dargestellte parallele Ausrichtlage aufweisen.
Dabei bezeichnet die Längsmittelinie 41 weniger die geometrische Längsmitte als
vielmehr die auf der sowohl die Koppelstelle 25 als auch die Schwenklagerung des
Begrenzungsarms 24 liegen.
Bei dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Begrenzungsarm 24 durch
einen seitlich abgeflachten Führungsniet 60 in dem Führungsschlitz 29 längsverschieblich
geführt. Der Führungsschlitz 29 ist schlüssellochartig ausgebildet und im Bereich der
zylindrischen Bohrung 61, an die sich der auf die Breite des Führungsniets 60
abgestimmte Langlochabschnitt 62 anschließt, so bemessen, daß der Führungsniet 60 in
der Bohrung 61 schwenkbar ist. Der Begrenzungsarm 24 ist drehfest mit dem
Führungsniet 60 verbunden, so daß der Begrenzungsarm 24 in der in Fig. 5 dargestellten
Schließstellung A drehfest an der Grundplatte 34 gelagert ist. Nach Überwinden der
Strecke X in der die Längsmittellinien 41 und 42 des Begrenzungsarms 24 und des
Treibstangenbeschlages 6 parallel verlaufen, stößt der Führungsniet 60 gegen den als
Anschlag wirkenden Rand der Bohrung 61. Wird der hier nicht dargestellte Schließzapfen
16 aus der Drehöffnungsstellung B weiterverschoben, reicht wie die Praxis ergeben hat
bereits ein geringer, bspw. durch die Dichtung zwischen Rahmen 1 und Flügel 2 erzeugter
Druck auf den Flügel 2 um die Längsmittellinien 41, 42 des Begrenzungsarms 24 und
Treibstangenbeschlages 6 so zu beabstanden bzw. gegeneinander zu verschwenken,
daß den über den Schließzapfen 16 aufgebrachte Drehmoment eine Drehbewegung des
Begrenzungsarms 24 bewirkt.
Selbstverständlich kann dies aber auch durch zusätzliche Maßnahmen erreicht werden,
bspw. durch das Anschlagen eines am Begrenzungsarm 24 angebrachten
Federelementes 64 an einen Anschlag 65 auf der Grundplatte 34, so daß der
Begrenzungsarm 24 geringfügig verschenkt wird.
Das Federelement 64 kann, wie in Fig. 5 dargestellt, durch einen Einschnitt des
Begrenzungsarms 24 einteilig mit diesem ausgebildet werden. Der Anschlag 65 ist dabei
so anzuordnen, daß das Federelement 64 auf diesen trifft, bevor der Führungsniet 60 in
der Bohrung 61 vollständig einsetzt. Das Federelement 64 wird beim Einschwenken des
Begrenzungsarms 24 aus der Spaltöffnungsstellung C belastet und bewirkt ein Anlehnen
der Koppelstelle 25 an den Schließzapfen 16. Die Öffnung 49 der Koppelstelle 25 kann
durch die aus Fig. 4c bekannten Kreisringabschnitt 45 zur formschlüssigen Verbindung
mit dem Schließzapfen 16 versehen werden.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 6a bis 6d ist der Begrenzungsarm 24 an der
Treibstange 11 des Treibstangenbeschlages 6 über einen Zapfen 70 schwenkbar
angelenkt. Zur besseren Übersicht ist dabei in den Fig. 6a und 6b auf die Darstellung des
Treibstangenbeschlages 6 verzichtet worden. Wird der Treibstangenbeschlag aus der in
Fig. 6a dargestellten Schließstellung in die in Fig. 6b dargestellte Drehöffnungsstellung B
überführt, sind die Längsmittellinien 41 des Begrenzungsarms 24 und die Längsmittellinie
42 des Treibstangenbeschlags 6 deckungsgleich. Der Begrenzungsarm 24 bildet an
seinem freien Ende 71 einen annähernd halbkreisförmigen Haken 72 aus, der in Richtung
R zum Rauminneren geschlossen ist. Dem - hier nicht dargestellten - Rahmen 1 ist ein
Rahmenteil 73 zugeordnet, daß einen Anschlag 74 für den Begrenzungsarm 24 aufweist.
Der Anschlag 74 bildet dabei eine Kulisse 75 mit einer zum halbkreisförmigen Haken 72
komplementären Form aus, so daß dessen äußere Kontur 76 quer zur Verschieberichtung
des Begrenzungsarms 24 einen Kreissegmentabschnitt bildet. Nach Überwindung der
Strecke X gelangt der halbkreisförmige Haken 72 in den Bereich der Kulisse 75. Wird der
Treibstangenbeschlag 6 aus der in Fig. 6b dargestellten Schaltstellung weiter in Richtung
auf die Spaltöffnungsstellung C nach Fig. 6c bewegt, folgt der als Kulissenstein wirkende
halbkreisförmige Haken 72 der Kulisse 75, die einen Drehpunkt 77 für den
Begrenzungsarm 24 bildet. Dabei wird die Längsmittelachse 41 des Begrenzungsarms 24
relativ zur Längsmittelachse 42 des Treibstangenbeschlages 6 so weit gedreht, bis diese
die in Fig. 6c dargestellte rechtwinklige Lage in der Spaltlüftungsposition zueinander
einnehmen. Dabei umgreift der Begrenzungsarm 24 mit dem halbkreisförmigen Haken 72
einen annährend viertelkreisförmigen Abschnitt 78 des b-förmigen Stegs 79, der im
Bereich der halbkreisförmigen Kulisse 75 die innere Kontur ausbildet. Der Steg 79 bildet
an seinem Ende den Viertelzylinder 78, dessen Planfläche 80 parallel zur
Verschieberichtung des Treibstangenbeschlags 6 und rechtwinklig zur Richtung R
verläuft, so daß der halbkreisförmige Haken 72 den Steg 79 beim Einstellen der
unterschiedlichen Schaltstellungen passieren kann. Der Steg 79 bildet als innere Kontur
der Kulisse 75 durch den Abschnitt 78 einen hinterschnittenen Bereich 81 aus, den der
Begrenzungsarm 24 in der Öffnungsstellung C mit dem Haken 72 hintergreift. Die Kulisse
75 bildet daher nicht nur den Drehpunkt 77 für den Begrenzungsarm 24 aus, sondern
dient gleichzeitig als Formschlußverbindung des Begrenzungsarms 24 mit dem
Rahmenteil 73 und ist als Anschlag 74 wirksam.
Beim Zurückstellen des Treibstangenbeschlages 6 aus der Spaltöffnungsstellung C erfolgt
gleichzeitig ein zwangsweises Zurückstellen des Flügels 2 an den Rahmen 1. Um eine
jeweils definierte Lage des Begrenzungsarms 24 sicherzustellen, kann an dem Zapfen 70
darüber hinaus eine Vorrichtung vorgesehen werden, die den Begrenzungsarm 24
zumindest in der Drehöffnungsstellung B in die in Fig. 6b dargestellte parallele
Ausrichtlage der Längsmittellinien 41, 42 zurückstellt. Dies kann bspw. durch eine
Kraftspeichereinrichtung in Form einer Feder erfolgen, die am Zapfen 70 angeordnet ist
und mit einem Schenkel oder dgl. an dem Begrenzungsarm 24 angreift.
Wie insbesondere aus der Fig. 6d hervorgeht, ist der Begrenzungsarm 24 aus einem
flachen Metallstreifen oder ähnlichem hergestellt und auf einem Bund 82 des Zapfens 70
befestigt. Dadurch ist der Begrenzungsarm 24 von der Stulpschiene bzw. dem Deckwinkel
10 beabstandet und bildet einen Pilzkopf aus. Damit hintergreift der Begrenzungsarm 24
in der Schließstellung einen Hinterschnitt 83 des Rahmenteils 73, wie anhand der Fig. 6a
zu erkennen ist. Dabei legt sich ein am Begrenzungsarm 24 koaxial zur Schwenkachse 84
am Treibstangenbeschlag ausgeführter Radius 85 in eine komplementär dazu
ausgeführte Tasche 86 des Rahmenteils 73. In der Spaltöffnungsstellung B deckt ein
Dach 87 die Kulisse 75 ab, so daß einerseits das Eindringen von Schmutz oder dgl.
verhindert wird, andererseits aber auch ein Aushebeln des Begrenzungsarms 24 aus der
Kulisse 75 verhindert wird. Die Tasche 86 ist ebenso wie die Kulisse 75 in der Höhe 88
größer bemessen als der Begrenzungsarm 24, um evtl. auftretenden
Relativlageänderungen des Flügels 2 gegenüber des Rahmens 1 ausgleichen zu können.
Setzt sich nämlich der Flügel 2 bspw. durch Verschleiß der die senkrechte Achse 3
bildenden Scharnierteile, wird der Begrenzungsarm 24 innerhalb der Tasche 86 in der
Zeichnungsdarstellung nach unten verlagert. Um eine Relativausrichtung des Rahmens 1
und des Flügels 2 vorzunehmen, ist daher an dem Rahmenteil 73 eine Auflauffläche 89
vorgesehen, die mit einem am Treibstangenbeschlag 6 angeordneten Auflauf 90
zusammenwirkt und so den notwendigen Abstand des Treibstangenbeschlages 6 zum
Rahmenteil 73 zusätzlich sicherstellt. Die Auflauffläche 89 ist dabei in ansich bekannter
Weise als Keilfläche entgegen der Öffnungsrichtung des Flügels geneigt. Der Auflauf 90
ist, wie die Fig. 6d deutlich macht, als zusätzliches Bauteil in Form einer Scheibe koaxial
zu einer Befestigungsbohrung 91 des Treibstangenbeschlages vorgesehen.
In der Fig. 7 ist das Rahmenteil 73 in einer Draufsicht dargestellt. In Verbindung mit der
Fig. 6d wird dabei deutlich, daß die Breite 92 des Schließeingriffs 93 auf den Bund 82 des
Zapfens abgestimmt ist. Der Bund 82 ist exzentrisch zur Achse des Zapfens 70
ausgeführt, so daß über einen Sechskant-Bund 94 das Andruckverhalten des Bundes 82
zum Schließeingriff 93 eingestellt werden kann. Das Rahmenteil 73 ist als Formteil
ausgebildet und läßt sich durch Druckgießen oder dgl. aus Metall herstellen.
Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, daß die Kulisse 75 sich zum Ende
hin verjüngen kann, also im Einmündungsbereich des halbkreiseförmigen Hakens 72 eine
Breite 95 aufweist, die größer bemessen ist als die Breite 96, die sich im hinteren Bereich
der Kulisse 75 einstellt. Dadurch soll ein leichtes Einführen des Begrenzungsarms 24 in
die Kulisse 75 gewährleistet werden, während in der Spaltöffnungsstellung C der
Begrenzungsarm 73 eng und spielfrei in der Kulisse 75 aufgenommen sein soll. Der
Bewegungsspielraum des Flügels 2 in der Spaltöffnungsstellung C wird eingeengt und
unerwünschte Bewegungen des Flügels 2, die zum "Klappern" des Flügels 2 führen
können, verhindert.
Bei dem in Fig. 8a bis 8d dargestellten Ausführungsbeispiel des Öffnungsbegrenzers 21
ist der Begrenzungsarm 24 über die Koppelstelle 25 in Form eines Verbindungsniets 100
verschwenkbar an der Treibstange 11 angelenkt. Der Begrenzungsarm 24 wird dadurch
mit der Treibstange entlang der gesamten Hublänge Y mitgeführt. Dabei wird der
Begrenzungsarm 24 ausgehend von der in Fig. 8a dargestellten Schließstellung A
zunächst in die in Fig. 8b dargestellte Drehöffnungsstellung B verschoben. Dabei gelangt,
das der Koppelstelle 25 gegenüberliegende Ende des Begrenzungsarms 24 in den
Bereich eines Langlochs 101 eines ortsfesten Rahmenteils 102, der eine seitliche Öffnung
103 aufweist. Der Begrenzungsarm 24 greift in das Langloch 101 mit einem in Fig. 8c
unsichtbar eingezeichneten Zapfen 104 mit einem quadratischen oder rechteckigen
Querschnitt ein. Der Querschnitt des Zapfen 104 ist dabei so ausgelegt, daß er nahezu
der Breite des Langlochs 101 entspricht. Die Öffnung 103 ist mit trichterartigen
Führungsflächen 105 versehen, die ein Einführen des Zapfens 104 aus der
Drehöffnungsstellung B zurück in das Langloch 101 erleichtern soll. Bei drehgeöffnetem
Flügel 2 wird nämlich der Treibstangenbeschlag 6 zusammen mit dem Begrenzungsarm
24 aus der in Fig. 3 dargestellten Falzfläche herausgeschwenkt, so daß beim
Wiedereinschwenken der Zapfen 104 erneut in das Langloch 101 eingeführt werden muß.
An dem Begrenzungsarm 24 ist ein Lenker 106 über einen Niet 107 drehbar befestigt, so
daß der Anlenkpunkt 108 neben der Längsmittellinie 41 des Begrenzungsarms 24 liegt.
Das dem Anlenkpunkt 108 gegenüberliegende Ende des Lenkers 106 ist in einem
Langloch 109 über einen Führungsniet 110 längsverschieblich in Richtung der
Treibstange 11 verschiebbar. Der Führungsniet 110 stößt nach Überwinden der Strecke X
aus der Schließstellung A gegen das als Anschlag wirkende Ende 111 des Langlochs
109, so daß der Lenker 106 - als Kniehebel wirkend - eine Schwenkbewegung des
Begrenzungsarms 24 auslöst. Um ein Kraftschluß auch bei anderen
Ausführungsbeispielen des Lenkers 106 und des Begrenzungsarms 24 zu verhindern, bei
dem die auf einer gemeinsamen Längsmittellinie 42 liegenden Koppelstelle und
Führungsniet 110 kein Moment zur Drehbewegung des Begrenzungsarms 24 erzeugen
können, ist der Anlenkpunkt 108 entgegen der Öffnungsrichtung des Flügels 2 neben der
Längsmittellinie 41 des Begrenzungsarms 24 angeordnet. Dadurch wird zu Beginn der
Bewegung ein Drehmoment auf den Begrenzungsarm 24 bewirkt, welches zu einer
Drehung um die Koppelstelle 25 führt.
Um die Schwenkbewegung des Begrenzungsarms 24 in dem Langloch 101 nicht zu
behindern ist in dem Endbereich des Langlochs 101, dem der Zapfen 104 in der
Schalstellung C zugeordnet ist, eine schlüssellochartige Erweiterung 112 vorgesehen, die
eine Drehbewegung des Vierkantquerschnitts des Zapfen 104 zuläßt. In der gedrehten
Stellung des Vierkantquerschnitts des Zapfen 104 kann dieser nicht in den schmalen
Bereich des Langlochs 101 zurücküberführt werden.
In der Fig. 8d wird die räumliche Anordnung der in Fig. 8c unbeachtlich der tatsächlichen
räumlichen Anordnung als sichtbar dargestellten Bestandteile des Öffnungsbegrenzers 21
deutlich. Daß dem feststehenden Rahmen 1 zugeordnete Rahmenteil 102 besteht aus
einem annähernd U-förmigen Blechteil, welches im Bereich des Langlochs 101 eine in
Richtung auf den Treibstangenbeschlag 6 weisende Abkröpfung 115 aufweist. Dadurch
wird hinter dem Rahmenteil 102 ein Freiraum geschaffen, der dem Kopf 116 des Zapfens
104 ausreichend Platz bietet, so daß dieser nicht auf der Falzfläche 22 des Rahmens
schleift. Der Begrenzungsarm 24 weist einen von der Stulpschiene 10 weggerichtete
Abkröpfung 117 auf, um den darunter angeordneten Lenker 106 zwischen
Begrenzungsarm 24 und Stulpschiene 10 anordnen zu können. Der Lenker 106 hingegen
ist als ebener Blechabschnitt ausgebildet und weist lediglich die zur Aufnahme des Niets
107 bzw. des Führungsniets 110 notwendigen Bohrungen auf.
Ergänzend bleibt noch anzumerken, daß die Strecke X geringfügig größer bemessen ist
als die Hublänge zwischen der Schließstellung A und der Drehöffnungsstellung B. Zur
Vermeidung von unnötigen Zwängen und als Toleranzausgleich ist eine Toleranzstrecke
T vorgesehen, die ein Einstellen der Drehöffnungsstellung B sicherstellt.
Ergänzend ist auch darauf hinzuweisen, daß beim zuletzt genannten Ausführungsbeispiel
der Anlenkpunkt 108 auch bezüglich der Längsmittellinie 113 des Lenkers 106 seitlich
versetzt angeordnet ist, um eine Parallellage des Lenkers 106 zum Treibstangenbeschlag
6 in der Schließstellung A gewährleisten zu können.
Die Fig. 9a und 9b zeigen eine Sicherungseinrichtung 150 für eine
Spaltlüftungsvorrichtung 21. Die Sicherungseinrichtung 150 besteht aus einem der
Falzfläche 22 des Rahmens 1 zugeordnetem Rahmenteil 151, an dem ein Sicherungsarm
152 über einen Zapfen 153 schwenkbar angelenkt ist. Weiterhin weist die
Sicherungseinrichtung 150 einen mit der Treibstange 11 des Treibstangenbeschlags 6
längsverschiebbares Riegelglied 154 auf, daß aus einem annähernd Z-förmigen Blechteil
155 gebildet wird. Das freie, von der Stulpschiene bzw. dem Deckwinkel 10 beabstandete
Ende des Blechteils 155 bildet einen gabelförmigen Riegeleingriff 156, während das
entgegengesetzte Ende des Blechteils 155 längsverschieblich durch einen Zapfen 157 an
der Stulpschiene bzw. dem Deckwinkel 10 geführt wird. Der Deckwinkel bzw. die
Stulpschiene 10 weist dazu ein Langloch 158 auf, in das ein Abschnitt 159 des dem
Deckwinkel bzw. der Stulpschiene 10 zugeordneten Schenkels 160 des Blechteils 155
eintaucht. Der Zapfen 157 ist in Richtung des Rahmens 1 verlängert und als
Pilzkopfzapfen 161 in der Schließstellung A einem am Rahmenteil 151 angeordneten
Riegeleingriff 162 zugeordnet.
Der Sicherungsarm 152 ist ebenfalls abgekröpft und weist dabei eine S-Form auf. An dem
zum Rahmenteil 151 abgekröpften Schenkel 165 ist ein weiterer mit einem Pilzkopf
versehener Zapfen 166 vorgesehen. Der Sicherungsarm 152 wird über eine Feder 167 in
eine Lage ausgerichtet, in der die Längsmittelachse 168 mit der Längsmittelachse 169
des Rahmenteils 151 fluchten. Wird der Treibstangenbeschlag 6 die Spaltöffungsstellung
C überführt, so wird der Flügel 2 und damit auch die Längsmittelachse 42 des
Treibstangenbeschlages 6 durch die Spaltlüftungsvorrichtung 21 zwangsweise
voneinander abgestellt. Die Fig. 9c zeigt in schematisierter Darstellung, daß das Blechteil
155 - bedingt durch den Abschnitt 159 drehgesperrt - an dem hier nicht dargestellten
Treibstangenbeschlag 6 seine ursprüngliche Ausrichtung beibehält. Der Sicherungsarm
152 wird hingegen durch die Spaltöffnungsbewegung die Spaltlüftungsvorrichtung 21 und
das Umgreifen des Zapfens 166 durch den gabelförmigen Abschnitt 156 um die durch den
Zapfen 153 definierte Achse verschwenkt. Die wirksame Länge 170 des Sicherungsarms
152 entspricht dabei annähernd der Länge des Begrenzungsarms 24, ist aber bevorzugt
etwas länger ausgebildet.
Die Sicherungseinrichtung 150 wirkt vorwiegend passiv, da der Flügel 2 über die
Spaltlüftungsvorrichtung 21 zwangsweise abgestellt wird. Durch die
Sicherungseinrichtung 150 kann der Flügel 2 in der Spaltlüftungsposition aber an der die
Spaltlüftungsvorrichtung 21 gegenüberliegenden Rahmenholm zusätzlich gesichert
werden, wobei es selbstverständlich zweckmäßig ist, daß die Spaltlüftungsvorrichtung 21
nicht nur am gegenüberliegenden Rahmenholm angeordnet ist, sondern auch einen etwa
gleichen Abstand vom Eckbereich des Rahmens 1 aufweist wie die
Spaltlüftungsvorrichtung 21. Durch den Sicherungsarm 152 wird ein Aufdrücken des
Flügels 2 nach innen durch Windkräfte oder eine unzulässige Handhabung verhindert.
Durch die Ausgestaltung des Zapfens 166 als Pilzkopfzapfen wird über dies ein
Aushebeln des Sicherungsarms 152 aus dem Riegeleingriff 156 zuverlässig verhindert.
Bedingt durch den Riegeleingriff 162, der mit dem Pilzkopfzapfen 161 in der
Schließstellung A zusammenwirkt, wird über dies die Sicherheit des gesamten Fensters
erhöht.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß die Anordnung einer derartigen
Spaltlüftungsvorrichtung 21 vorzugsweise in einem Bereich 175 (Fig. 1) erfolgt. Wird die
Spaltlüftungsvorrichtung 21 in diesem Bereich angeordnet, läßt sich die
Sicherungseinrichtung 150 am gegenüberliegenden waagerechten Rahmenholm
anordnen. Je näher die Anordnung der Spaltlüftungsvorrichtung 21 aus dem zur Achse 3
entfernten Eckbereich des Rahmens 1 bzw. Flügels 2 zur Flügelmitte hin erfolgt, um so
weiter wird der Flügel 2 durch die Spaltlüftungsvorrichtung 21 geöffnet. Dabei ändern sich
allerdings auch die Kräfteverhältnisse, so daß die Bedienung des
Treibstangenbeschlages 6 erschwert wird. Die Spaltlüftungsvorrichtung 21 kann
selbstverständlich aber auch auf dem der Achse 3 gegenüberliegenden senkrechten
Rahmen- bzw. Flügelschenkel erfolgen. Die Sicherungseinrichtung 151 kann dabei auf
einem horizontalen Rahmenschenkel vorgesehen werden, wobei der Sicherungsarm 152
naturgemäß weniger weit ausstellt als der Begrenzungsarm 24 infolge des geringeren
Abstandes zur Achse 3.
Die dargestellten Ausführungsbeispiele gehen von einem Flügel 2 aus, der um eine
senkrechte Achse 3 verschwenkbar ist. Dadurch ist der Flügel 2 als reiner Drehflügel
ausgebildet. Selbstverständlich kann aber auch vorgesehen werden, daß statt der
senkrechten Achse 3 eine Schwenkbewegung um eine horizontale Achse, z. B. am
unteren waagerechten Rahmenholm vorgesehen ist. Auch bei derartigen reinen
Kippflügeln kann dadurch auf einfache Art und Weise eine Spaltöffnungsstellung C
eingestellt werden.
Es ist dabei auch vorsehbar, daß die Spaltlüftungsposition nicht ein Verschwenken um die
Achse 3 darstellt, sondern daß der Flügel 2 um eine zweite um eine rechtwinklig zur
Achse 3 verlaufende Kippachse verschwenkt wird. Dazu sind lediglich entsprechende
Riegeleingriffe am unteren oder oberen horizontalen Rahmenholm vorzusehen, welche in
der Spaltlüftungsposition den Flügel am Rahmen halten, wie z. B. eine
Kippriegelvorrichtung.
Mit der Ausgestaltung der Sicherungseinrichtung 150 entsprechend der Fig. 9a bis 9c
können sowohl rechte als auch linke Flügel 2 versehen werden, da alle Bauteile
symmetrisch an den Längsmittellinien ausgerichtet sind. Bei der Spaltlüftungsvorrichtung
21 sind hingegen für nach rechts und links öffnende Fenster unterschiedliche
Rahmenteile 73, 102 vorzusehen. Darauf kann allerdings verzichtet werden, wenn die
Spaltlüftungsvorrichtung 21 bei dem in Fig. 1 dargestellten Fenster für den unteren
waagerechten Rahmenholm vorgesehen wird und bei einem nach links öffnenden Flügel
an dem oberen waagerechten Rahmenholm befestigt wird. Dann nämlich ist die
Schließrichtung des Treibstangenbeschlages 6 gleich.
1
Rahmen
2
Flügel
3
senkrechte Achse
6
Treibstangenbeschlag
7
Bedienungsgriff
10
Stulpschiene oder Deckwinkel
11
Treibstange
12
Nut
13
Falzfläche
14
Eckumlenkung
15
Schenkel
16
Schließzapfen
17
Langlochausnehmung
20
waagerechter Rahmenschenkel
21
Spaltlüftungsvorrichtung
22
Falzfläche
23
Rahmensichtfläche
24
Begrenzungsarm
25
Koppelstelle
26
Führungszapfen
27
Führungszapfen
28
Führungsschlitz
29
Führungsschlitz
30
Stufensenkung
31
Abschnitt
32
Mittelpunkt
33
Grundplatte
34
Stufensenkung
35
Kopf
36
Scheibe
40
trichterartigen Führungsflächen
41
Längsmittellinie von
21
42
Längsmittellinie von
6
43
Anschlag
44
Mittelachse
45
Kreisringabschnitte
46
Führungszapfen
47
Kulissen
48
Haltedorn
49
Öffnung
60
Führungsniet
61
Bohrung
64
Federelement
65
Anschlag
70
Zapfen
71
freies Ende
72
halbkreisförmiger Haken
73
Rahmenteil
74
Anschlag
75
Kulisse
76
Kontur
77
Drehpunkt
78
1
/4
kreisförmiger Abschnitt
79
b-förmiger Steg
80
Planfläche
81
hinterschnittener Bereich
82
Bund
83
Hinterschnitt
84
Schwenkachse
85
Radius
86
Tasche
87
Dach
88
Höhe
89
Auflauffläche
90
Auflauf
91
Befestigungsbohrung
92
Breite
93
Schließeingriffe
94
Bund
95
Breite
96
Breite
100
Verbindungsniet
101
Langloch
102
Rahmenteil
103
Öffnung
104
Zapfen
105
trichterartigen Führungsflächen
106
Lenker
107
Niet
108
Anlenkpunkt
109
Langloch
110
Führungsniet
111
Ende (von
109
)
112
schlüssellochartige Erweiterung
113
Längsmittellinie
115
Abkröpfung
116
Kopf
117
Abkröpfung
150
Sicherungseinrichtung
151
Rahmenteil
152
Sicherungsarm
153
Zapfen
154
Riegelglied
155
Blechteil
156
Riegeleingriff
157
Zapfen
158
Langloch
159
Abschnitt
160
Schenkel
161
Pilzkopfzapfen
162
Riegeleingriff
165
Schenkel
166
Zapfen
167
Feder
168
Längsmittelachse
169
Längsmittelachse
170
Länge
175
Bereich
A Schließstellung
B Drehöffnungsstellung
C Spaltöffnungsstellung
R Richtung
X Strecke
Y gesamte Hublänge
T Toleranzstrecke
A Schließstellung
B Drehöffnungsstellung
C Spaltöffnungsstellung
R Richtung
X Strecke
Y gesamte Hublänge
T Toleranzstrecke
Claims (14)
1. Spaltlüftungsvorrichtung für ein Fenster, eine Tür oder dgl., mit einem Rahmen (1)
und einem Flügel (2), wobei die Spaltlüftungsvorrichtung einen
Treibstangenbeschlag (6) aufweist, der zwischen einer Schließstellung (A), in der
der Treibstangenbeschlag (6) den Flügel (2) an dem Rahmen (1) festlegt, einer
Öffnungsstellung (B), in der der Flügel (2) gegenüber dem Rahmen (1) vollständig
geöffnet werden kann, und einer Spaltöffnungsstellung (C), in der der Flügel (2)
gegenüber dem Rahmen (1) durch die Spaltlüftungsvorrichtung in eine
Spaltlüftungsposition geöffnet werden kann, verschiebbar ist, und einen
bewegbaren Spaltöffnungsarm (24) aufweist, der bei einer Verschiebung des
Treibstangenbeschlages von der Öffnungsstellung (B) in die Spaltöffnungsstellung
(C) an einer Koppelstelle (25) schwenkbeweglich mit dem Treibstangenbeschlag (6)
gekoppelt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Verschiebung des Treibstangenbeschlages (6) aus der Schließstellung (A)
heraus in die Öffnungsstellung (B) den Spaltöffnungsarm (24) über eine Strecke (X)
verschiebt, woraufhin der Spaltöffnungsarm (24) gegen einen in Verschieberichtung
sperrenden Anschlag (43, 61, 74) läuft, wobei der Spaltöffnungsarm (24) bei einer
Verschiebung der Koppelstelle (25) über den Treibstangenbeschlag (6) aus der
Öffnungsstellung (B) heraus in die Spaltöffnungsstellung (C) mit dem Anschlag
(43, 61, 74) ein (ortsfestes) Schwenklager bildet, und eine Schwenköffnung des
Spaltöffnungsarmes (24) erfolgt, wobei der Spaltöffnungsarm (24) den Flügel (2) in
eine Spaltöffnungsposition öffnet, und das die Koppelstelle (25) des
Begrenzungsarms (24) als Formschluß-Verbindung mit einem Riegelglied (16) des
Treibstangenbeschlages (6) zusammenwirkt.
2. Spaltlüftungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die wirksame Länge (L) des Spaltöffnungsarms (24) etwa halb so groß
bemessen ist, wie die gesamte Hublänge (Y) des Treibstangenbeschlages (6),
zwischen der Schließ- und Öffnungsposition (A, C).
3. Spaltlüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Spaltöffnungsarm als Begrenzungsarm (24) an dem Treibstangenbeschlag
(6) unlösbar und schwenkbeweglich angeordnet ist, wobei sein freies Ende (71)
eine Koppelstelle (72) zur Verbindung mit dem ortsfesten Anschlag (74) aufweist.
4. Spaltlüftungsvorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Begrenzungsarm (24) an seinem freien Ende (71) einen annähernd
halbkreisförmigen Haken (72) ausbildet, daß der Anschlag (74) eine einen
Drehpunkt (77) für den Begrenzungsarm (24) bildende und zu dem Haken (72)
komplementär geformte Kulisse (75) aufweist, deren äußere Kontur (76) einen
Kreissegmentabschnitt bildet, und daß der Haken (72) in der Kulisse (75) als
Kulissenstein geführt ist.
5. Spaltlüftungsvorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kulisse (75) einen hinterschnittenen Bereich (81) ausbildet, den der
Begrenzungsarm (24) in der Öffnungsstellung (C) hintergreift.
6. Spaltlüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Koppelstelle (25) des Begrenzungsarms (24) als Formschluß-Verbindung
mit einem Riegelglied (16) des Treibstangenbeschlages (6) zusammenwirkt.
7. Spaltlüftungsvorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Führungsschlitz (29) auf einer Grundplatte (33) vorgesehen ist.
8. Spaltlüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schließzapfen (16) in der Drehöffnungsstellung (8) des
Treibstangenbeschlages (6) vom Begrenzungsarm (21) lösbar ist.
9. Spaltlüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Begrenzungsarm (21) eine mit trichterartigen Führungsflächen (40)
versehene Öffnung (49) für den Schließzapfen (16) bildet.
10. Spaltlüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Grundplatte (33) zwei Führungsschlitze (28, 29) aufweist, wobei der zweite
Führungsschlitz (28) zumindest teilweise einen bogenförmigen Abschnitt (31) um
den Mittelpunkt (32) des ersten Führungsschlitzes (28) bildet.
11. Spaltlüftungsvorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Flügel (2) eine passive Sicherheitseinrichtung (150) vorgesehen ist, die
den Flügel (2) in der Spaltöffnungsstellung (C) sichert.
12. Spaltlüftungsvorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sicherungseinrichtung (150) an dem die Spaltlüftungsvorrichtung (21)
gegenüberliegenden Rahmenholm angeordnet ist.
13. Spaltlüftungsvorrichtung nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sicherungseinrichtung (150) einen schwenkbar am Flügel (2) oder Rahmen
(1) angelenkten Sicherungsarm (152) aufweist, der in der Spaltöffnungsstellung (C)
mit einem am Rahmen (1) oder Flügel (2) angeordneten Festlegungsglied
zusammenwirkt.
14. Spaltlüftungsvorrichtung nach Anspruch 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Sicherungsarm (152) einen mit dem Treibstangenbeschlag (6) bewegbaren
gabelförmigen Riegeleingriff (156) ausbildet, der einen mit einem Pilzkopf versehenen Zapfen (166) umgreift,
der dem schwenkbar am Rahmen (1) gelagerten Sicherungsarm zugeordnet ist.
Priority Applications (7)
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---|---|---|---|
DE19846048A DE19846048C2 (de) | 1998-10-07 | 1998-10-07 | Spaltlüftungsvorrichtung |
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19846048A DE19846048C2 (de) | 1998-10-07 | 1998-10-07 | Spaltlüftungsvorrichtung |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19846048A1 DE19846048A1 (de) | 2000-04-13 |
DE19846048C2 true DE19846048C2 (de) | 2002-03-14 |
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