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DE19846048C2 - Spaltlüftungsvorrichtung - Google Patents

Spaltlüftungsvorrichtung

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Publication number
DE19846048C2
DE19846048C2 DE19846048A DE19846048A DE19846048C2 DE 19846048 C2 DE19846048 C2 DE 19846048C2 DE 19846048 A DE19846048 A DE 19846048A DE 19846048 A DE19846048 A DE 19846048A DE 19846048 C2 DE19846048 C2 DE 19846048C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
arm
ventilation device
wing
gap
rod fitting
Prior art date
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DE19846048A
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English (en)
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Marcus Menne
Christoph Fries
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siegenia Aubi KG
Original Assignee
Siegenia Frank KG
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Publication date
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Application filed by Siegenia Frank KG filed Critical Siegenia Frank KG
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Priority to PCT/EP1999/005964 priority patent/WO2000020716A1/de
Priority to EP99944394A priority patent/EP1117888B1/de
Priority to PL99347151A priority patent/PL347151A1/xx
Priority to AT99944394T priority patent/ATE223995T1/de
Priority to DE59902682T priority patent/DE59902682D1/de
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Abstract

Spaltlüftungsvorrichtung für ein Fenster, eine Tür oder dgl., mit einem Rahmen (1) und einem Flügel (2), wobei die Spaltlüftungsvorrichtung einen Treibstangenbeschlag (6) aufweist, der zwischen einer Schließstellung, in der der Treibstangenbeschlag (6) den Flügel (2) an dem Rahmen (1) festlegt, einer Öffnungsstellung, in der der Flügel (2) gegenüber dem Rahmen (1) vollständig geöffnet werden kann, und einer Spaltöffnungsstellung, in der der Flügel (2) gegenüber dem Rahmen (1) durch die Spaltlüftungsvorrichtung in eine Spaltlüftungsposition geöffnet werden kann, verschiebbar ist, und einen bewegbaren Spaltöffnungsarm (24) aufweist, der bei einer Verschiebung des Treibstangenbeschlages von der Öffnungsstellung in die Spaltöffnungsstellung an einer Koppelstelle (25) schwenkbeweglich mit dem Treibstangenbeschlag (6) gekoppelt ist, wobei eine Verschiebung des Treibstangenbeschlages (6) aus der Schließstellung heraus in die Öffnungsstellung den Spaltöffnungsarm (24) über eine Strecke verschiebt, woraufhin der Spaltöffnungsarm (24) gegen einen in Verschieberichtung sperrenden Anschlag läuft, wobei die Spaltlüftungsvorrichtung dazu ausgelegt ist, daß eine weitere Verschiebung des Treibstangenbeschlages (6) und damit der Koppelstelle (25) aus der Öffnungsstellung heraus in die Spaltöffnungsstellung zusammenwirkend mit dem Anschlag eine Schwenkbewegung des Spaltöffnungsarmes (24) bewirkt, wobei der Spaltöffnungsarm (24) den Flügel (2) in eine Spaltlüftungsposition öffnet.

Description

Die Erfindung betrifft eine Spaltlüftungsvorrichtung entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Spaltlüftungsvorrichtung dienen der Einstellung einer Lüftungsstellung eines Fensters oder einer Tür. Der Flügel des Fensters oder der Tür soll dabei einen mehr oder weniger großen Spalt geöffnet und in der eingestellten Position gehalten werden.
Aus der DE 82 18 084 U1 ist eine Spaltlüftungsvorrichtung bekannt geworden, bei der ein Riegelglied des Treibstangenbeschlages mit dem V-förmigen Ende eines Spaltöffnungsarms so zusammenwirkt, daß der schwenk- und schiebbar an einer Grundplatte angelenkte Spaltöffnungsarm bei Erreichen der sogenannten Spaltlüftungsstellung des Treibstangenbeschlages den entriegelten Flügel an dem Riegelglied hält. Dabei verschwenkt des Spaltöffnungsarm senkrecht zur Falzebene und bewirkt - durch eine entsprechende Federbelastung des Spaltöffnungsarms unterstützt - daß der Flügel spaltbreit vom Rahmen abgestellt wird. Die Bewegung des Begrenzungshebels wird durch einen seitlichen Anschlag begrenzt.
Die DE 37 19 040 C2 sieht als Weiterentwicklung der DE 82 18 084 U1 eine Spaltlüftungsvorrichtung mit erhöhter Haltekraft und größerer Spaltlüftungsöffnung vor. Dies wird im wesentlichen dadurch erreicht, daß die Druckfeder durch eine in der Ebene des Anlenkpunktes des Spaltöffnungsarms liegende Zugfeder ersetzt wird, und daß der Anschlag zur Begrenzung der Ausstellbewegung des Spaltöffnungsarms beabstandet angeordnet wird. Der Anschlag taucht dabei in eine seitoffene Ausnehmung des - durch das Riegelglied längsverschoben - Begrenzungsarms ein, so daß dieser weiter verschwenkt werden kann.
Nachteilig bei den Spaltlüftungsvorrichtungen der vorgenannten Art ist es, daß die Anordnungen sehr aufwendig gestaltet sind und dennoch ein zuverlässiges Halten des Flügels in der federbelasteten V-förmigen Ausnehmung des Spaltöffnungsarms nicht gewährleistet ist. Gleichzeitig wird ein großer Einbauraum für die Montage der Spaltlüftungsvorrichtung benötigt, die insbesondere in der Tiefe des Falzbereiches quer zur Flügel- und Rahmenebene nicht in jedem Falle gegeben ist.
Andere Spaltlüftungsvorrichtungen, wie bspw. die aus der DE 80 15 677 U1. Bekannte, basieren auf dem Zusammenwirken eines rahmenfesten Anschlagteils, gegen das ein Schließzapfen des Treibstangenbeschlages nach dem Entriegeln des Flügels anläuft, um eine Zwangsabstellung des Flügels vom Rahmen zu gewährleisten. Dabei hintergreift der Schließzapfen eine Verschlußkante dieser bekannten Spaltlüftungsvorrichtung und verhindert das Öffnen des Flügels.
Nachteilig bei diesen Ausführungen ist neben der komplizierten Bedienung die nur relativ geringe Ausstellweite, die nur eine unzureichende Belüftung des Raumes zuläßt.
Aus der DE 38 20 755 A1 ist ein Öffnungsbegrenzer für Fenster bekannt geworden, bei dem ein Schließzapfen des Treibstangenbeschlages mit einem Begrenzungsarm zusammenwirkt, der schwenkbar und in Bewegungsrichtung des Schließzapfens verschiebbar an einer Grundplatte gehalten ist. Der Begrenzungsarm weist an seiner in Öffnungsrichtung vorderen Längsseite eine Ausnehmung auf, in welcher der Schließzapfen zwischen der Schließposition anliegt. In der Öffnungsposition ist der Schießzapfen eine vom Anlenkpunkt des Begrenzungsarms entfernten Ausnehmung einer formschlüssigen Erweiterung des Begrenzungsarms zugeordnet. In dieser Position kann der Flügel verschwenkt werden, wird jedoch durch den Öffnungsbegrenzer nun in seiner maximalen Schwenköffnungsstellung begrenzt.
Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht einen Öffnungsbegrenzer bereitzustellen, der in einfacher Art und Weise montierbar, über den Treibstangenbeschlag bedienbar ist und auch in der Spaltöffnungsstellung eine sichere Verriegelung eines Flügels ermöglicht.
Die gestellte Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Es wird eine Zuordnung des Spaltöffnungsarms zum Treibstangenbeschlag bewirkt, die eine zwangsweise, durch die Betätigung des Treibstangenbeschlages gesteuerte, Ausstellbewegung des Flügels zuläßt, die dabei wesentlich größer bemessen ist, als dies beispielsweise durch lediglich in Längsrichtung bewegbare Riegelglieder möglich wäre. Dazu werden nur wenige Bauteile benötigt, die in einfacher Art und Weise verdeckt für den Benutzer im Falzbereich des Flügels und oder des Rahmens angeordnet werden können.
Es läßt sich über die erfindungsgemäße Anordnung der Flügel des Fensters oder der Tür zunächst in eine Drehöffnungsstellung überführen und aus dieser - durch Weiterschalten des Treibstangenbeschlages - die gewünschte Spaltöffnungsstellung einstellen.
In einer weiteren Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, daß die wirksame Länge des Spaltöffnungsarms etwa halb so groß bemessen ist, wie die gesamte Hublänge des Treibstangenbeschlages zwischen der Schließ- und Öffnungsposition A, C. Dadurch wird bewirkt, daß ausgehend von der Verschlußstellung die Ausstellbewegung des Begrenzungsarms erst nach Überwindung etwa der halben Hublänge des Treibstangenbeschlages beginnt, also nach Erreichen der Drehöffnungsstellung. Damit ist zum Einen gewährleistet, daß alle Verriegelungsstellen des Treibstangenbeschlages entriegelt wurden und andererseits die Drehöffnungsstellung des Flügels sichergestellt ist. Die Drehöffnungsstellung ist bspw. zur Reinigung der Glasfüllung des Flügels in der Regel unverzichtbar.
Eine weitere Ausgestaltung der Spaltlüftungsvorrichtung sieht vor, daß der Spaltöffnungsarm als Begrenzungsarm an dem Treibstangenbeschlag unlösbar und schwenkbeweglich angeordnet ist, wobei sein Ende eine Koppelstelle zur Verbindung mit dem ortsfesten Anschlag aufweist. In diesem Ausführungsbeispiel ist der Begrenzungsarm Teil des Treibstangenbeschlages, so daß eine Zuordnung des Begrenzungsarms zum Treibstangenbeschlag in jedem Fall gegeben ist. Der Begrenzungsarm wird zusammen mit dem Treibstangenbeschlag verschoben und wirkt nach Überwindung der Strecke des Führungsschlitzes mit dem ortsfesten Anschlag zusammen. Dadurch ist auch eine einfache Montage der Spaltlüftungsvorrichtung am Flügel gewährleistet, da dieser einteilig mit einem entsprechenden Bauteil des Treibstangenbeschlages vorgesehen ist.
Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung sieht vor, daß der Anschlag eine einen Drehpunkt bildende Kulisse aufweist, deren äußere Kontur einen Kreissegmentabschnitt bildet und der Begrenzungsarm an seinem freien Ende einen annähernd halbkreisförmigen Haken ausbildet, der - als Kulissenstein wirkend - mit der Kulisse zusammenwirkt. Der Begrenzungsarm wird dabei nach Überwindung der ersten Strecke, die einen Teilhub des Treibstangenbeschlages darstellt, mit dem halbkreisförmigen Haken in die Kulisse eingeführt und der Begrenzungsarm - bedingt durch Form des halbkreisförmigen Haken und der Kulisse - um das freie Ende zwangsweise verschwenkt.
Um den Flügel gegenüber dem Rahmen zu sichern ist weiterhin vorgesehen, daß die Kulisse einen hinterschnittenen Bereich ausbildet, den der Begrenzungsarm in der Öffnungsstellung hintergreift. Durch diese Ausgestaltung kann der Begrenzungsarm mit seinem halbkreisförmigen Haken an dem Halbzylinder vorbeigeschoben werden und greift nach dem zwangsweisen Verschwenken um den durch die Kulisse ausgebildeten Drehpunkt hinter diesen Halbzylinder und verhindert durch die formschlüssige Verbindung eine unerwünschte Öffnung oder sonstige Bewegung des Flügels.
Eine weitere Ausgestaltung der Spaltlüftungsvorrichtung sieht vor, daß die Koppelstelle des Begrenzungsarms als Formschluß-Verbindung mit einem Schließzapfen des Treibstangenbeschlages zusammenwirkt. Dadurch bedingt können handelsübliche und bereits im Einsatz befindliche Beschlagteile zusammen mit der Spaltlüftungsvorrichtung verwendet werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen und den Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 ein Fenster mit einem Treibstangenbeschlag von der Raumseite aus,
Fig. 2 in einer räumlichen Darstellung den vorderen unteren Eckbereich des Rahmens und des Flügels,
Fig. 3 den Falzbereich eines Rahmens mit daran angebrachter Spaltlüftungsvorrichtung in einer räumlichen Darstellung,
Fig. 4a bis 4d ein erstes Ausführungsbeispiel der Spaltlüftungvorrichtung in verschiedenen Schaltstellungen des Treibstangenbeschlages und in einer Seitenansicht,
Fig. 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Spaltlüftungsvorrichtung in einer Seiten- und einer Draufsicht,
Fig. 6a bis 6d ein weiteres Ausführungsbeispiel der Spaltlüftungsvorrichtung in drei Schaltstellungen und einer Seitenansicht,
Fig. 7 ein Rahmenteil für die Spaltlüftungsvorrichtung aus Fig. 6,
Fig. 8a bis 8c ein letztes Ausführungsbeispiel des Öffnungsbegrenzers in den drei Schaltstellungen und einer Seitenansicht, und
Fig. 9a bis 9c eine Sicherungseinrichtung für den Flügel mit einer Spaltlüftungsvorrichtung.
Das in Fig. 1 dargestellte und mit einer Spaltlüftungsvorrichtung versehene Fenster besteht aus einem Rahmen 1, an dem ein Flügel 2 angelenkt ist, der um eine senkrechte Achse 3 drehgeöffnet werden kann. In einer Nut in der Falzfläche des Flügels 2 ist in an sich bekannter Weise ein Treibstangenbeschlag 6 angeordnet, der durch Betätigen des Bedienungsgriffs 7 in drei verschiedene Schaltstellungen verstellbar ist. In der ersten Schaltstellung - der Schließstellung A - ist der Flügel 2 mit dem Rahmen 1 über an dem Treibstangenbeschlag 6 angeordnete Riegelglieder bzw. Schließzapfen verriegelt. In der zweiten Schaltstellung - der Drehöffnungsstellung B - kann der Flügel 2 drehgeöffnet und in der dritten Schaltstellung - Spaltöffnungsstellung C - in eine Spaltlüftungsposition spaltgeöffnet werden. Die Schaltstellungen A, B, C werden bspw. jeweils durch 90° Drehung des Bedienungsgriffs 7 eingestellt.
Wie in der Fig. 2 ersichtlich wird der Treibstangenbeschlag 6 im wesentlichen aus einer Stulpschiene oder einem Deckwinkel 10 und einer darunter längsverschiebbar geführten Treibstange 11 gebildet. Die Stulpschiene bzw. der Deckwinkel 10 decken dabei die in der Nut 12 der Falzfläche 13 liegende Treibstange 11 ab. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein Treibstangenbauteil in Form einer Eckumlenkung 14 dargestellt. Auf dem unteren horizontalen Schenkel 15 der Eckumlenkung 14 ist ein Schließzapfen 16 mit zylindrischer Form durch die Treibstange 11 in Längsrichtung des Treibstangenbeschlages 6 hin- und herbewegbar. Der Schließzapfen 16 durchgreift dazu die Langlochausnehmung 17 in dem Deckwinkel oder der Stulpschiene 10.
Im unteren waagerechten Rahmenschenkel 20 des Fensters ist die in Fig. 3 sichtbare Spaltlüftungsvorrichtung 21 angeordnet. Die Spaltlüftungsvorrichtung 21 ist auf einer Falzfläche 22 des Rahmens 1 befestigt und weist einen vor die Rahmensichtfläche 23 ragenden Begrenzungsarm 24 auf.
Wie aus der Fig. 2 deutlich wird, läßt sich der Begrenzungsarm 24 über eine Koppelstelle 25 mit dem Schließzapfen 16 schwenkbeweglich verbinden. Der Begrenzungsarm 24 ist dabei, wie insbesondere die Fig. 4a bis 4c zeigen, zusammen mit dem am Treibstangenbeschlag 6 angeordneten Schließzapfen 16 aus der Schließstellung A nach Fig. 4a, in die Drehöffnungsstellung B (Fig. 4b) und in die Spaltöffnungsstellung C (Fig. 4c) zu überführen. Dabei legt der hier angedeutete Schließzapfen 16 eine Hublänge Y zurück. In der Schließstellung A ist der Begrenzungsarm 24 durch den Formschluß der Koppelstelle 25 und den Schließzapfen 16 in die in Fig. 4a dargestellte Lage zurückgezogen. In dieser Lage sind die am Begrenzungsarm 24 fest angeordneten Führungs- und Haltezapfen 26, 27 nahe dem Ende der Führungsschlitze 28, 29 gelangt. Wie aus der Fig. 4a deutlich wird, ist der Führungsschlitz 29 als gerader Längsschlitz ausgebildet, der auf seiner Unterseite mit einer Stufensenkung 30 versehen ist. Der Führungsschlitz 28 weist hingegen einen bogenförmigen Abschnitt 31 auf, dessen Mittelpunkt 32 sich mit dem Mittelpunkt des Zapfens 26 deckt, den dieser in der Drehöffnungsstellung B einnimmt. Der Führungsschlitz 28 ist ebenfalls auf der Rückseite der Grundplatte 33 mit einer Stufensenkung 34 versehen.
Die Stufensenkungen 30, 34 dienen, wie der Schnitt entlang der Linie IVd am Beispiel des Führungszapfens 27 zeigt, der Aufnahme des Kopfes 35 des Führungszapfen 27. Wie aus der Fig. 4d auch deutlich wird, ist koaxial zum Führungszapfen 27 eine Scheibe 36 zwischen der Grundplatte 33 und dem Begrenzungsarm 24 vorgesehen, die den Begrenzungsarm 24 von der Grundplatte 33 beabstandet.
Bei einer Verlagerung des Schließzapfens 16 aus der in Fig. 4a dargestellten Schließstellung A in die Drehöffnungsstellung B (Fig. 4b) wird der Begrenzungsarm 24 um die Strecke X verschoben. Dabei wird auch der Führungszapfen 26, wie in Fig. 4a dargestellt, um die Strecke X im Führungsschlitz 29 verlagert. In der Drehöffnungstellung B kann der Flügel 2 ohne weiteres um die senkrechte Achse 3 verschwenkt werden, wobei der Schließzapfen 16 aus der Koppelstelle 25 ausgerückt wird.
Beim Schließen des Flügels 2 aus der Drehöffnungsstellung B gelangt der Schließzapfen 16 über die trichterartigen Führungsflächen 40 wieder in die Koppelstelle 25. Eine evtl. notwendige Verschiebung entlang der Längsmittellinien 41, 42 der Spaltlüftungsvorrichtung 21 und des Treibstangenbeschlags 6 werden durch Spiel in Form einer geringen Toleranzstrecke in den Führungsschlitzen 28, 29 ausgeglichen.
Der Begrenzungsarm 24 ist in der Drehöffnungsstellung B des Treibstangenbeschlags 6 gegen eine Drehbewegung um den Führungszapfen 26 durch den Führungszapfen 27 gehindert. Um diese Drehbewegung, wie in Fig. 4c dargestellt ausführen zu können, muß auch der Schließzapfen 16 aus der Drehöffnungsstellung B des Teibstangenbeschlages 6 in die Spaltöffnungsstellung C verlagert werden. Wird der Schließzapfen 16 nämlich über die Strecke X hinaus weiterbewegt, gelangt der Führungszapfen 26 gegen das als Anschlag 43 wirkende Ende des Führungsschlitzes 29, wobei der Begrenzungsarm 24 bedingt durch die weitere Verschiebung des Schließzapfen 16 auf einer Kreisbahn um den Führungszapfen 26 geführt wird. Der Begrenzungsarm 24 wird daher zwangsweise um den Führungszapfen 26 verschwenkt, wobei der Führungszapfen 27 in dem Abschnitt 31 geführt ist. Um die Drehbewegung des Begrenzungsarms 24 zu erleichtern, ist der Anschlag 43 parallel versetzt zur Bewegungsrichtung des Schließzapfens 16 angeordnet. Dadurch wird beim Erreichen des Anschlages 43 ein Moment auf den Begrenzungsarm 24 wirksam, welches eine einfache Schwenkbewegung ohne Kraftschluß am Anschlag erlaubt.
Der Anschlag 43 wirkt als nur in Verschieberichtung des Begrenzungsarms 24 sperrend; eine Drehbewegung des Begrenzungsarms 24 ist möglich, wobei der Anschlag 43 ein Schwenklager bildet.
In der Fig. 4c ist daher die Längsmittellinie 41 des Begrenzungsarm 24 und die Längsmittelachse 42 des Treibstangenbeschlages 6 um die wirksame Länge L des Begrenzungsarms 24 beabstandet. Der Begrenzungsarm 24 steht dabei gegenüber seiner Ausgangslage um annähernd 90° gedreht nahezu senkrecht zum Treibstangenbeschlag. Durch diese Ausrichtung wird verhindert, daß evtl. auf den Flügel 2 einwirkende Kräfte zu einer Verlagerung des Schließzapfens 16 und damit des gesamten Treibstangenbeschlages 6 führen. Die wirksame Länge L des Begrenzungsarms 24 ist etwa halb so groß bemessen, wie die gesamte Hublänge 4 des Treibstangenbeschlages 6. Die erlaubt zum einen die bereits angesprochene 90° Stellung des Begrenzungsarms 24 in der Spaltöffnungsstellung C, ermöglicht aber auch die Einstellung der Drehöffnungsstellung B aus der Schließstellung A.
Zur Sicherung des Schließzapfens 16 in der Spaltöffnungsstellung C ist die Koppelstelle 25 mit einem um die Mittelachse 44 der Koppelstelle 25 schwenkbaren Kreisringabschnitt 45 versehen. Wie aus der Fig. 4b hervorgeht, ist der Kreisringabschnitt 45 relativ zum Begrenzungsarm 24 schwenkbeweglich angeordnet. Dazu greifen auf der Unterseite des Kreisringabschnitts 45 angebrachte Führungszapfen 46 in entsprechende Kulissen 47. Der Kreisringabschnitt 45 ist gegenüber dem Schließzapfen 16 drehgehemmt, was bspw. durch einen auf der Innenseite des Kreisringabschnitts 45 angebrachten Haltedorn 48 erreicht werden kann. Beim Verschwenken des Begrenzungsarms 24 aus der in Fig. 4b dargestellten Lage, in der die Längsmittellinien 41, 42 des Öffnungsbegrenzers 21 und des Treibstangenbeschlages 6 parallel verlaufen, in die in Fig. 4c dargestellte Spaltöffnungsstellung C, in der die Längsmittellinie des Treibstangenbeschlages und des Bergrenzungsarms nahezu senkrecht aufeinander stehen, verschließt der Kreisringabschnitt 45 die Öffnung 49 der Koppelstelle 25. Dadurch ist der Schließzapfen 16 formschlüssig umgriffen, bis der Treibstangenbeschlag 6 aus der Spaltöffnungsstellung C in die Drehöffnungsstellung B zurückgeführt wird.
Wesentlich bei der Ausgestaltung nach Fig. 4a bis 4d ist es, daß der Begrenzungsarm 24 durch den Treibstangenbeschlag 6 entlang der gesamten Hublänge Y des Treibstangenbeschlages 6 mitführbar ist, und daß dabei die Längsmittellinie 41 des Begrenzungsarms 24 und die Längsmittellinie 42 des Treibstangenbeschlages 6 die in Fig. 4a und 4b dargestellte parallele Ausrichtlage aufweisen.
Dabei bezeichnet die Längsmittelinie 41 weniger die geometrische Längsmitte als vielmehr die auf der sowohl die Koppelstelle 25 als auch die Schwenklagerung des Begrenzungsarms 24 liegen.
Bei dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Begrenzungsarm 24 durch einen seitlich abgeflachten Führungsniet 60 in dem Führungsschlitz 29 längsverschieblich geführt. Der Führungsschlitz 29 ist schlüssellochartig ausgebildet und im Bereich der zylindrischen Bohrung 61, an die sich der auf die Breite des Führungsniets 60 abgestimmte Langlochabschnitt 62 anschließt, so bemessen, daß der Führungsniet 60 in der Bohrung 61 schwenkbar ist. Der Begrenzungsarm 24 ist drehfest mit dem Führungsniet 60 verbunden, so daß der Begrenzungsarm 24 in der in Fig. 5 dargestellten Schließstellung A drehfest an der Grundplatte 34 gelagert ist. Nach Überwinden der Strecke X in der die Längsmittellinien 41 und 42 des Begrenzungsarms 24 und des Treibstangenbeschlages 6 parallel verlaufen, stößt der Führungsniet 60 gegen den als Anschlag wirkenden Rand der Bohrung 61. Wird der hier nicht dargestellte Schließzapfen 16 aus der Drehöffnungsstellung B weiterverschoben, reicht wie die Praxis ergeben hat bereits ein geringer, bspw. durch die Dichtung zwischen Rahmen 1 und Flügel 2 erzeugter Druck auf den Flügel 2 um die Längsmittellinien 41, 42 des Begrenzungsarms 24 und Treibstangenbeschlages 6 so zu beabstanden bzw. gegeneinander zu verschwenken, daß den über den Schließzapfen 16 aufgebrachte Drehmoment eine Drehbewegung des Begrenzungsarms 24 bewirkt.
Selbstverständlich kann dies aber auch durch zusätzliche Maßnahmen erreicht werden, bspw. durch das Anschlagen eines am Begrenzungsarm 24 angebrachten Federelementes 64 an einen Anschlag 65 auf der Grundplatte 34, so daß der Begrenzungsarm 24 geringfügig verschenkt wird.
Das Federelement 64 kann, wie in Fig. 5 dargestellt, durch einen Einschnitt des Begrenzungsarms 24 einteilig mit diesem ausgebildet werden. Der Anschlag 65 ist dabei so anzuordnen, daß das Federelement 64 auf diesen trifft, bevor der Führungsniet 60 in der Bohrung 61 vollständig einsetzt. Das Federelement 64 wird beim Einschwenken des Begrenzungsarms 24 aus der Spaltöffnungsstellung C belastet und bewirkt ein Anlehnen der Koppelstelle 25 an den Schließzapfen 16. Die Öffnung 49 der Koppelstelle 25 kann durch die aus Fig. 4c bekannten Kreisringabschnitt 45 zur formschlüssigen Verbindung mit dem Schließzapfen 16 versehen werden.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 6a bis 6d ist der Begrenzungsarm 24 an der Treibstange 11 des Treibstangenbeschlages 6 über einen Zapfen 70 schwenkbar angelenkt. Zur besseren Übersicht ist dabei in den Fig. 6a und 6b auf die Darstellung des Treibstangenbeschlages 6 verzichtet worden. Wird der Treibstangenbeschlag aus der in Fig. 6a dargestellten Schließstellung in die in Fig. 6b dargestellte Drehöffnungsstellung B überführt, sind die Längsmittellinien 41 des Begrenzungsarms 24 und die Längsmittellinie 42 des Treibstangenbeschlags 6 deckungsgleich. Der Begrenzungsarm 24 bildet an seinem freien Ende 71 einen annähernd halbkreisförmigen Haken 72 aus, der in Richtung R zum Rauminneren geschlossen ist. Dem - hier nicht dargestellten - Rahmen 1 ist ein Rahmenteil 73 zugeordnet, daß einen Anschlag 74 für den Begrenzungsarm 24 aufweist. Der Anschlag 74 bildet dabei eine Kulisse 75 mit einer zum halbkreisförmigen Haken 72 komplementären Form aus, so daß dessen äußere Kontur 76 quer zur Verschieberichtung des Begrenzungsarms 24 einen Kreissegmentabschnitt bildet. Nach Überwindung der Strecke X gelangt der halbkreisförmige Haken 72 in den Bereich der Kulisse 75. Wird der Treibstangenbeschlag 6 aus der in Fig. 6b dargestellten Schaltstellung weiter in Richtung auf die Spaltöffnungsstellung C nach Fig. 6c bewegt, folgt der als Kulissenstein wirkende halbkreisförmige Haken 72 der Kulisse 75, die einen Drehpunkt 77 für den Begrenzungsarm 24 bildet. Dabei wird die Längsmittelachse 41 des Begrenzungsarms 24 relativ zur Längsmittelachse 42 des Treibstangenbeschlages 6 so weit gedreht, bis diese die in Fig. 6c dargestellte rechtwinklige Lage in der Spaltlüftungsposition zueinander einnehmen. Dabei umgreift der Begrenzungsarm 24 mit dem halbkreisförmigen Haken 72 einen annährend viertelkreisförmigen Abschnitt 78 des b-förmigen Stegs 79, der im Bereich der halbkreisförmigen Kulisse 75 die innere Kontur ausbildet. Der Steg 79 bildet an seinem Ende den Viertelzylinder 78, dessen Planfläche 80 parallel zur Verschieberichtung des Treibstangenbeschlags 6 und rechtwinklig zur Richtung R verläuft, so daß der halbkreisförmige Haken 72 den Steg 79 beim Einstellen der unterschiedlichen Schaltstellungen passieren kann. Der Steg 79 bildet als innere Kontur der Kulisse 75 durch den Abschnitt 78 einen hinterschnittenen Bereich 81 aus, den der Begrenzungsarm 24 in der Öffnungsstellung C mit dem Haken 72 hintergreift. Die Kulisse 75 bildet daher nicht nur den Drehpunkt 77 für den Begrenzungsarm 24 aus, sondern dient gleichzeitig als Formschlußverbindung des Begrenzungsarms 24 mit dem Rahmenteil 73 und ist als Anschlag 74 wirksam.
Beim Zurückstellen des Treibstangenbeschlages 6 aus der Spaltöffnungsstellung C erfolgt gleichzeitig ein zwangsweises Zurückstellen des Flügels 2 an den Rahmen 1. Um eine jeweils definierte Lage des Begrenzungsarms 24 sicherzustellen, kann an dem Zapfen 70 darüber hinaus eine Vorrichtung vorgesehen werden, die den Begrenzungsarm 24 zumindest in der Drehöffnungsstellung B in die in Fig. 6b dargestellte parallele Ausrichtlage der Längsmittellinien 41, 42 zurückstellt. Dies kann bspw. durch eine Kraftspeichereinrichtung in Form einer Feder erfolgen, die am Zapfen 70 angeordnet ist und mit einem Schenkel oder dgl. an dem Begrenzungsarm 24 angreift.
Wie insbesondere aus der Fig. 6d hervorgeht, ist der Begrenzungsarm 24 aus einem flachen Metallstreifen oder ähnlichem hergestellt und auf einem Bund 82 des Zapfens 70 befestigt. Dadurch ist der Begrenzungsarm 24 von der Stulpschiene bzw. dem Deckwinkel 10 beabstandet und bildet einen Pilzkopf aus. Damit hintergreift der Begrenzungsarm 24 in der Schließstellung einen Hinterschnitt 83 des Rahmenteils 73, wie anhand der Fig. 6a zu erkennen ist. Dabei legt sich ein am Begrenzungsarm 24 koaxial zur Schwenkachse 84 am Treibstangenbeschlag ausgeführter Radius 85 in eine komplementär dazu ausgeführte Tasche 86 des Rahmenteils 73. In der Spaltöffnungsstellung B deckt ein Dach 87 die Kulisse 75 ab, so daß einerseits das Eindringen von Schmutz oder dgl. verhindert wird, andererseits aber auch ein Aushebeln des Begrenzungsarms 24 aus der Kulisse 75 verhindert wird. Die Tasche 86 ist ebenso wie die Kulisse 75 in der Höhe 88 größer bemessen als der Begrenzungsarm 24, um evtl. auftretenden Relativlageänderungen des Flügels 2 gegenüber des Rahmens 1 ausgleichen zu können.
Setzt sich nämlich der Flügel 2 bspw. durch Verschleiß der die senkrechte Achse 3 bildenden Scharnierteile, wird der Begrenzungsarm 24 innerhalb der Tasche 86 in der Zeichnungsdarstellung nach unten verlagert. Um eine Relativausrichtung des Rahmens 1 und des Flügels 2 vorzunehmen, ist daher an dem Rahmenteil 73 eine Auflauffläche 89 vorgesehen, die mit einem am Treibstangenbeschlag 6 angeordneten Auflauf 90 zusammenwirkt und so den notwendigen Abstand des Treibstangenbeschlages 6 zum Rahmenteil 73 zusätzlich sicherstellt. Die Auflauffläche 89 ist dabei in ansich bekannter Weise als Keilfläche entgegen der Öffnungsrichtung des Flügels geneigt. Der Auflauf 90 ist, wie die Fig. 6d deutlich macht, als zusätzliches Bauteil in Form einer Scheibe koaxial zu einer Befestigungsbohrung 91 des Treibstangenbeschlages vorgesehen.
In der Fig. 7 ist das Rahmenteil 73 in einer Draufsicht dargestellt. In Verbindung mit der Fig. 6d wird dabei deutlich, daß die Breite 92 des Schließeingriffs 93 auf den Bund 82 des Zapfens abgestimmt ist. Der Bund 82 ist exzentrisch zur Achse des Zapfens 70 ausgeführt, so daß über einen Sechskant-Bund 94 das Andruckverhalten des Bundes 82 zum Schließeingriff 93 eingestellt werden kann. Das Rahmenteil 73 ist als Formteil ausgebildet und läßt sich durch Druckgießen oder dgl. aus Metall herstellen.
Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, daß die Kulisse 75 sich zum Ende hin verjüngen kann, also im Einmündungsbereich des halbkreiseförmigen Hakens 72 eine Breite 95 aufweist, die größer bemessen ist als die Breite 96, die sich im hinteren Bereich der Kulisse 75 einstellt. Dadurch soll ein leichtes Einführen des Begrenzungsarms 24 in die Kulisse 75 gewährleistet werden, während in der Spaltöffnungsstellung C der Begrenzungsarm 73 eng und spielfrei in der Kulisse 75 aufgenommen sein soll. Der Bewegungsspielraum des Flügels 2 in der Spaltöffnungsstellung C wird eingeengt und unerwünschte Bewegungen des Flügels 2, die zum "Klappern" des Flügels 2 führen können, verhindert.
Bei dem in Fig. 8a bis 8d dargestellten Ausführungsbeispiel des Öffnungsbegrenzers 21 ist der Begrenzungsarm 24 über die Koppelstelle 25 in Form eines Verbindungsniets 100 verschwenkbar an der Treibstange 11 angelenkt. Der Begrenzungsarm 24 wird dadurch mit der Treibstange entlang der gesamten Hublänge Y mitgeführt. Dabei wird der Begrenzungsarm 24 ausgehend von der in Fig. 8a dargestellten Schließstellung A zunächst in die in Fig. 8b dargestellte Drehöffnungsstellung B verschoben. Dabei gelangt, das der Koppelstelle 25 gegenüberliegende Ende des Begrenzungsarms 24 in den Bereich eines Langlochs 101 eines ortsfesten Rahmenteils 102, der eine seitliche Öffnung 103 aufweist. Der Begrenzungsarm 24 greift in das Langloch 101 mit einem in Fig. 8c unsichtbar eingezeichneten Zapfen 104 mit einem quadratischen oder rechteckigen Querschnitt ein. Der Querschnitt des Zapfen 104 ist dabei so ausgelegt, daß er nahezu der Breite des Langlochs 101 entspricht. Die Öffnung 103 ist mit trichterartigen Führungsflächen 105 versehen, die ein Einführen des Zapfens 104 aus der Drehöffnungsstellung B zurück in das Langloch 101 erleichtern soll. Bei drehgeöffnetem Flügel 2 wird nämlich der Treibstangenbeschlag 6 zusammen mit dem Begrenzungsarm 24 aus der in Fig. 3 dargestellten Falzfläche herausgeschwenkt, so daß beim Wiedereinschwenken der Zapfen 104 erneut in das Langloch 101 eingeführt werden muß.
An dem Begrenzungsarm 24 ist ein Lenker 106 über einen Niet 107 drehbar befestigt, so daß der Anlenkpunkt 108 neben der Längsmittellinie 41 des Begrenzungsarms 24 liegt. Das dem Anlenkpunkt 108 gegenüberliegende Ende des Lenkers 106 ist in einem Langloch 109 über einen Führungsniet 110 längsverschieblich in Richtung der Treibstange 11 verschiebbar. Der Führungsniet 110 stößt nach Überwinden der Strecke X aus der Schließstellung A gegen das als Anschlag wirkende Ende 111 des Langlochs 109, so daß der Lenker 106 - als Kniehebel wirkend - eine Schwenkbewegung des Begrenzungsarms 24 auslöst. Um ein Kraftschluß auch bei anderen Ausführungsbeispielen des Lenkers 106 und des Begrenzungsarms 24 zu verhindern, bei dem die auf einer gemeinsamen Längsmittellinie 42 liegenden Koppelstelle und Führungsniet 110 kein Moment zur Drehbewegung des Begrenzungsarms 24 erzeugen können, ist der Anlenkpunkt 108 entgegen der Öffnungsrichtung des Flügels 2 neben der Längsmittellinie 41 des Begrenzungsarms 24 angeordnet. Dadurch wird zu Beginn der Bewegung ein Drehmoment auf den Begrenzungsarm 24 bewirkt, welches zu einer Drehung um die Koppelstelle 25 führt.
Um die Schwenkbewegung des Begrenzungsarms 24 in dem Langloch 101 nicht zu behindern ist in dem Endbereich des Langlochs 101, dem der Zapfen 104 in der Schalstellung C zugeordnet ist, eine schlüssellochartige Erweiterung 112 vorgesehen, die eine Drehbewegung des Vierkantquerschnitts des Zapfen 104 zuläßt. In der gedrehten Stellung des Vierkantquerschnitts des Zapfen 104 kann dieser nicht in den schmalen Bereich des Langlochs 101 zurücküberführt werden.
In der Fig. 8d wird die räumliche Anordnung der in Fig. 8c unbeachtlich der tatsächlichen räumlichen Anordnung als sichtbar dargestellten Bestandteile des Öffnungsbegrenzers 21 deutlich. Daß dem feststehenden Rahmen 1 zugeordnete Rahmenteil 102 besteht aus einem annähernd U-förmigen Blechteil, welches im Bereich des Langlochs 101 eine in Richtung auf den Treibstangenbeschlag 6 weisende Abkröpfung 115 aufweist. Dadurch wird hinter dem Rahmenteil 102 ein Freiraum geschaffen, der dem Kopf 116 des Zapfens 104 ausreichend Platz bietet, so daß dieser nicht auf der Falzfläche 22 des Rahmens schleift. Der Begrenzungsarm 24 weist einen von der Stulpschiene 10 weggerichtete Abkröpfung 117 auf, um den darunter angeordneten Lenker 106 zwischen Begrenzungsarm 24 und Stulpschiene 10 anordnen zu können. Der Lenker 106 hingegen ist als ebener Blechabschnitt ausgebildet und weist lediglich die zur Aufnahme des Niets 107 bzw. des Führungsniets 110 notwendigen Bohrungen auf.
Ergänzend bleibt noch anzumerken, daß die Strecke X geringfügig größer bemessen ist als die Hublänge zwischen der Schließstellung A und der Drehöffnungsstellung B. Zur Vermeidung von unnötigen Zwängen und als Toleranzausgleich ist eine Toleranzstrecke T vorgesehen, die ein Einstellen der Drehöffnungsstellung B sicherstellt.
Ergänzend ist auch darauf hinzuweisen, daß beim zuletzt genannten Ausführungsbeispiel der Anlenkpunkt 108 auch bezüglich der Längsmittellinie 113 des Lenkers 106 seitlich versetzt angeordnet ist, um eine Parallellage des Lenkers 106 zum Treibstangenbeschlag 6 in der Schließstellung A gewährleisten zu können.
Die Fig. 9a und 9b zeigen eine Sicherungseinrichtung 150 für eine Spaltlüftungsvorrichtung 21. Die Sicherungseinrichtung 150 besteht aus einem der Falzfläche 22 des Rahmens 1 zugeordnetem Rahmenteil 151, an dem ein Sicherungsarm 152 über einen Zapfen 153 schwenkbar angelenkt ist. Weiterhin weist die Sicherungseinrichtung 150 einen mit der Treibstange 11 des Treibstangenbeschlags 6 längsverschiebbares Riegelglied 154 auf, daß aus einem annähernd Z-förmigen Blechteil 155 gebildet wird. Das freie, von der Stulpschiene bzw. dem Deckwinkel 10 beabstandete Ende des Blechteils 155 bildet einen gabelförmigen Riegeleingriff 156, während das entgegengesetzte Ende des Blechteils 155 längsverschieblich durch einen Zapfen 157 an der Stulpschiene bzw. dem Deckwinkel 10 geführt wird. Der Deckwinkel bzw. die Stulpschiene 10 weist dazu ein Langloch 158 auf, in das ein Abschnitt 159 des dem Deckwinkel bzw. der Stulpschiene 10 zugeordneten Schenkels 160 des Blechteils 155 eintaucht. Der Zapfen 157 ist in Richtung des Rahmens 1 verlängert und als Pilzkopfzapfen 161 in der Schließstellung A einem am Rahmenteil 151 angeordneten Riegeleingriff 162 zugeordnet.
Der Sicherungsarm 152 ist ebenfalls abgekröpft und weist dabei eine S-Form auf. An dem zum Rahmenteil 151 abgekröpften Schenkel 165 ist ein weiterer mit einem Pilzkopf versehener Zapfen 166 vorgesehen. Der Sicherungsarm 152 wird über eine Feder 167 in eine Lage ausgerichtet, in der die Längsmittelachse 168 mit der Längsmittelachse 169 des Rahmenteils 151 fluchten. Wird der Treibstangenbeschlag 6 die Spaltöffungsstellung C überführt, so wird der Flügel 2 und damit auch die Längsmittelachse 42 des Treibstangenbeschlages 6 durch die Spaltlüftungsvorrichtung 21 zwangsweise voneinander abgestellt. Die Fig. 9c zeigt in schematisierter Darstellung, daß das Blechteil 155 - bedingt durch den Abschnitt 159 drehgesperrt - an dem hier nicht dargestellten Treibstangenbeschlag 6 seine ursprüngliche Ausrichtung beibehält. Der Sicherungsarm 152 wird hingegen durch die Spaltöffnungsbewegung die Spaltlüftungsvorrichtung 21 und das Umgreifen des Zapfens 166 durch den gabelförmigen Abschnitt 156 um die durch den Zapfen 153 definierte Achse verschwenkt. Die wirksame Länge 170 des Sicherungsarms 152 entspricht dabei annähernd der Länge des Begrenzungsarms 24, ist aber bevorzugt etwas länger ausgebildet.
Die Sicherungseinrichtung 150 wirkt vorwiegend passiv, da der Flügel 2 über die Spaltlüftungsvorrichtung 21 zwangsweise abgestellt wird. Durch die Sicherungseinrichtung 150 kann der Flügel 2 in der Spaltlüftungsposition aber an der die Spaltlüftungsvorrichtung 21 gegenüberliegenden Rahmenholm zusätzlich gesichert werden, wobei es selbstverständlich zweckmäßig ist, daß die Spaltlüftungsvorrichtung 21 nicht nur am gegenüberliegenden Rahmenholm angeordnet ist, sondern auch einen etwa gleichen Abstand vom Eckbereich des Rahmens 1 aufweist wie die Spaltlüftungsvorrichtung 21. Durch den Sicherungsarm 152 wird ein Aufdrücken des Flügels 2 nach innen durch Windkräfte oder eine unzulässige Handhabung verhindert. Durch die Ausgestaltung des Zapfens 166 als Pilzkopfzapfen wird über dies ein Aushebeln des Sicherungsarms 152 aus dem Riegeleingriff 156 zuverlässig verhindert. Bedingt durch den Riegeleingriff 162, der mit dem Pilzkopfzapfen 161 in der Schließstellung A zusammenwirkt, wird über dies die Sicherheit des gesamten Fensters erhöht.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß die Anordnung einer derartigen Spaltlüftungsvorrichtung 21 vorzugsweise in einem Bereich 175 (Fig. 1) erfolgt. Wird die Spaltlüftungsvorrichtung 21 in diesem Bereich angeordnet, läßt sich die Sicherungseinrichtung 150 am gegenüberliegenden waagerechten Rahmenholm anordnen. Je näher die Anordnung der Spaltlüftungsvorrichtung 21 aus dem zur Achse 3 entfernten Eckbereich des Rahmens 1 bzw. Flügels 2 zur Flügelmitte hin erfolgt, um so weiter wird der Flügel 2 durch die Spaltlüftungsvorrichtung 21 geöffnet. Dabei ändern sich allerdings auch die Kräfteverhältnisse, so daß die Bedienung des Treibstangenbeschlages 6 erschwert wird. Die Spaltlüftungsvorrichtung 21 kann selbstverständlich aber auch auf dem der Achse 3 gegenüberliegenden senkrechten Rahmen- bzw. Flügelschenkel erfolgen. Die Sicherungseinrichtung 151 kann dabei auf einem horizontalen Rahmenschenkel vorgesehen werden, wobei der Sicherungsarm 152 naturgemäß weniger weit ausstellt als der Begrenzungsarm 24 infolge des geringeren Abstandes zur Achse 3.
Die dargestellten Ausführungsbeispiele gehen von einem Flügel 2 aus, der um eine senkrechte Achse 3 verschwenkbar ist. Dadurch ist der Flügel 2 als reiner Drehflügel ausgebildet. Selbstverständlich kann aber auch vorgesehen werden, daß statt der senkrechten Achse 3 eine Schwenkbewegung um eine horizontale Achse, z. B. am unteren waagerechten Rahmenholm vorgesehen ist. Auch bei derartigen reinen Kippflügeln kann dadurch auf einfache Art und Weise eine Spaltöffnungsstellung C eingestellt werden.
Es ist dabei auch vorsehbar, daß die Spaltlüftungsposition nicht ein Verschwenken um die Achse 3 darstellt, sondern daß der Flügel 2 um eine zweite um eine rechtwinklig zur Achse 3 verlaufende Kippachse verschwenkt wird. Dazu sind lediglich entsprechende Riegeleingriffe am unteren oder oberen horizontalen Rahmenholm vorzusehen, welche in der Spaltlüftungsposition den Flügel am Rahmen halten, wie z. B. eine Kippriegelvorrichtung.
Mit der Ausgestaltung der Sicherungseinrichtung 150 entsprechend der Fig. 9a bis 9c können sowohl rechte als auch linke Flügel 2 versehen werden, da alle Bauteile symmetrisch an den Längsmittellinien ausgerichtet sind. Bei der Spaltlüftungsvorrichtung 21 sind hingegen für nach rechts und links öffnende Fenster unterschiedliche Rahmenteile 73, 102 vorzusehen. Darauf kann allerdings verzichtet werden, wenn die Spaltlüftungsvorrichtung 21 bei dem in Fig. 1 dargestellten Fenster für den unteren waagerechten Rahmenholm vorgesehen wird und bei einem nach links öffnenden Flügel an dem oberen waagerechten Rahmenholm befestigt wird. Dann nämlich ist die Schließrichtung des Treibstangenbeschlages 6 gleich.
BEZUGSZEICHENLISTE
1
Rahmen
2
Flügel
3
senkrechte Achse
6
Treibstangenbeschlag
7
Bedienungsgriff
10
Stulpschiene oder Deckwinkel
11
Treibstange
12
Nut
13
Falzfläche
14
Eckumlenkung
15
Schenkel
16
Schließzapfen
17
Langlochausnehmung
20
waagerechter Rahmenschenkel
21
Spaltlüftungsvorrichtung
22
Falzfläche
23
Rahmensichtfläche
24
Begrenzungsarm
25
Koppelstelle
26
Führungszapfen
27
Führungszapfen
28
Führungsschlitz
29
Führungsschlitz
30
Stufensenkung
31
Abschnitt
32
Mittelpunkt
33
Grundplatte
34
Stufensenkung
35
Kopf
36
Scheibe
40
trichterartigen Führungsflächen
41
Längsmittellinie von
21
42
Längsmittellinie von
6
43
Anschlag
44
Mittelachse
45
Kreisringabschnitte
46
Führungszapfen
47
Kulissen
48
Haltedorn
49
Öffnung
60
Führungsniet
61
Bohrung
64
Federelement
65
Anschlag
70
Zapfen
71
freies Ende
72
halbkreisförmiger Haken
73
Rahmenteil
74
Anschlag
75
Kulisse
76
Kontur
77
Drehpunkt
78 1
/4
kreisförmiger Abschnitt
79
b-förmiger Steg
80
Planfläche
81
hinterschnittener Bereich
82
Bund
83
Hinterschnitt
84
Schwenkachse
85
Radius
86
Tasche
87
Dach
88
Höhe
89
Auflauffläche
90
Auflauf
91
Befestigungsbohrung
92
Breite
93
Schließeingriffe
94
Bund
95
Breite
96
Breite
100
Verbindungsniet
101
Langloch
102
Rahmenteil
103
Öffnung
104
Zapfen
105
trichterartigen Führungsflächen
106
Lenker
107
Niet
108
Anlenkpunkt
109
Langloch
110
Führungsniet
111
Ende (von
109
)
112
schlüssellochartige Erweiterung
113
Längsmittellinie
115
Abkröpfung
116
Kopf
117
Abkröpfung
150
Sicherungseinrichtung
151
Rahmenteil
152
Sicherungsarm
153
Zapfen
154
Riegelglied
155
Blechteil
156
Riegeleingriff
157
Zapfen
158
Langloch
159
Abschnitt
160
Schenkel
161
Pilzkopfzapfen
162
Riegeleingriff
165
Schenkel
166
Zapfen
167
Feder
168
Längsmittelachse
169
Längsmittelachse
170
Länge
175
Bereich
A Schließstellung
B Drehöffnungsstellung
C Spaltöffnungsstellung
R Richtung
X Strecke
Y gesamte Hublänge
T Toleranzstrecke

Claims (14)

1. Spaltlüftungsvorrichtung für ein Fenster, eine Tür oder dgl., mit einem Rahmen (1) und einem Flügel (2), wobei die Spaltlüftungsvorrichtung einen Treibstangenbeschlag (6) aufweist, der zwischen einer Schließstellung (A), in der der Treibstangenbeschlag (6) den Flügel (2) an dem Rahmen (1) festlegt, einer Öffnungsstellung (B), in der der Flügel (2) gegenüber dem Rahmen (1) vollständig geöffnet werden kann, und einer Spaltöffnungsstellung (C), in der der Flügel (2) gegenüber dem Rahmen (1) durch die Spaltlüftungsvorrichtung in eine Spaltlüftungsposition geöffnet werden kann, verschiebbar ist, und einen bewegbaren Spaltöffnungsarm (24) aufweist, der bei einer Verschiebung des Treibstangenbeschlages von der Öffnungsstellung (B) in die Spaltöffnungsstellung (C) an einer Koppelstelle (25) schwenkbeweglich mit dem Treibstangenbeschlag (6) gekoppelt ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verschiebung des Treibstangenbeschlages (6) aus der Schließstellung (A) heraus in die Öffnungsstellung (B) den Spaltöffnungsarm (24) über eine Strecke (X) verschiebt, woraufhin der Spaltöffnungsarm (24) gegen einen in Verschieberichtung sperrenden Anschlag (43, 61, 74) läuft, wobei der Spaltöffnungsarm (24) bei einer Verschiebung der Koppelstelle (25) über den Treibstangenbeschlag (6) aus der Öffnungsstellung (B) heraus in die Spaltöffnungsstellung (C) mit dem Anschlag (43, 61, 74) ein (ortsfestes) Schwenklager bildet, und eine Schwenköffnung des Spaltöffnungsarmes (24) erfolgt, wobei der Spaltöffnungsarm (24) den Flügel (2) in eine Spaltöffnungsposition öffnet, und das die Koppelstelle (25) des Begrenzungsarms (24) als Formschluß-Verbindung mit einem Riegelglied (16) des Treibstangenbeschlages (6) zusammenwirkt.
2. Spaltlüftungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wirksame Länge (L) des Spaltöffnungsarms (24) etwa halb so groß bemessen ist, wie die gesamte Hublänge (Y) des Treibstangenbeschlages (6), zwischen der Schließ- und Öffnungsposition (A, C).
3. Spaltlüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Spaltöffnungsarm als Begrenzungsarm (24) an dem Treibstangenbeschlag (6) unlösbar und schwenkbeweglich angeordnet ist, wobei sein freies Ende (71) eine Koppelstelle (72) zur Verbindung mit dem ortsfesten Anschlag (74) aufweist.
4. Spaltlüftungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Begrenzungsarm (24) an seinem freien Ende (71) einen annähernd halbkreisförmigen Haken (72) ausbildet, daß der Anschlag (74) eine einen Drehpunkt (77) für den Begrenzungsarm (24) bildende und zu dem Haken (72) komplementär geformte Kulisse (75) aufweist, deren äußere Kontur (76) einen Kreissegmentabschnitt bildet, und daß der Haken (72) in der Kulisse (75) als Kulissenstein geführt ist.
5. Spaltlüftungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kulisse (75) einen hinterschnittenen Bereich (81) ausbildet, den der Begrenzungsarm (24) in der Öffnungsstellung (C) hintergreift.
6. Spaltlüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppelstelle (25) des Begrenzungsarms (24) als Formschluß-Verbindung mit einem Riegelglied (16) des Treibstangenbeschlages (6) zusammenwirkt.
7. Spaltlüftungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungsschlitz (29) auf einer Grundplatte (33) vorgesehen ist.
8. Spaltlüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließzapfen (16) in der Drehöffnungsstellung (8) des Treibstangenbeschlages (6) vom Begrenzungsarm (21) lösbar ist.
9. Spaltlüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Begrenzungsarm (21) eine mit trichterartigen Führungsflächen (40) versehene Öffnung (49) für den Schließzapfen (16) bildet.
10. Spaltlüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (33) zwei Führungsschlitze (28, 29) aufweist, wobei der zweite Führungsschlitz (28) zumindest teilweise einen bogenförmigen Abschnitt (31) um den Mittelpunkt (32) des ersten Führungsschlitzes (28) bildet.
11. Spaltlüftungsvorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Flügel (2) eine passive Sicherheitseinrichtung (150) vorgesehen ist, die den Flügel (2) in der Spaltöffnungsstellung (C) sichert.
12. Spaltlüftungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungseinrichtung (150) an dem die Spaltlüftungsvorrichtung (21) gegenüberliegenden Rahmenholm angeordnet ist.
13. Spaltlüftungsvorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungseinrichtung (150) einen schwenkbar am Flügel (2) oder Rahmen (1) angelenkten Sicherungsarm (152) aufweist, der in der Spaltöffnungsstellung (C) mit einem am Rahmen (1) oder Flügel (2) angeordneten Festlegungsglied zusammenwirkt.
14. Spaltlüftungsvorrichtung nach Anspruch 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungsarm (152) einen mit dem Treibstangenbeschlag (6) bewegbaren gabelförmigen Riegeleingriff (156) ausbildet, der einen mit einem Pilzkopf versehenen Zapfen (166) umgreift, der dem schwenkbar am Rahmen (1) gelagerten Sicherungsarm zugeordnet ist.
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