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DE19842926B4 - Elektromagnetische Notbremse - Google Patents

Elektromagnetische Notbremse Download PDF

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DE19842926B4 DE1998142926 DE19842926A DE19842926B4 DE 19842926 B4 DE19842926 B4 DE 19842926B4 DE 1998142926 DE1998142926 DE 1998142926 DE 19842926 A DE19842926 A DE 19842926A DE 19842926 B4 DE19842926 B4 DE 19842926B4
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electromagnetic emergency
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Ralph Renz
Hans Huber
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Deutsches Zentrum fuer Luft und Raumfahrt eV
Chr Mayr GmbH and Co KG
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Abstract

Elektromagnetische Notbremse mit einem drehfesten Spulenträger und einer daran angeordneten Spule, mit einem auf einer Antriebswelle verschiebbar angeordneten und sich zusammen mit dieser drehenden Rotor und mit mindestens einem Anker, der zwischen Rotor und Spulenträger angeordnet ist, wobei der Anker einen Reibkörper aufweist und wobei der Reibkörper und eine Reibfläche des Rotors in Eingriff bringbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Reibkörper (6, 7) des mindestens einen Ankers (9) und Spule (12) ein die Spule (12) schützendes Hitzeschild (17) angeordnet ist und dass der Rotor (4) aus einem mit Kohlenstoff-Fasern verstärkten Kohlenstoff-Verbundkörper, der Siliziumkarbid enthält, gebildet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektromagnetische Notbremse gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Solche elektromagnetischen Notbremsen sind aus der EP 0 326 966 A2 bekannt. Bei solchen Bremsen handelt es sich um elektromagnetische Sicherheitsbremsen, die in der Ausführung als Federdruckbremse oder Ruhestrombremse im stromlosen Zustand gebremst werden, während beim Einschalten des Stroms die Bremse gelöst und die Welle, auf der die Bremseinheiten angeordnet sind, zur Rotation freigegeben wird. Es ist ersichtlich, daß solche elektromagnetischen Bremsen, als Notbremsen eingesetzt, hohe Reibarbeiten sowie Reibleistungen erzielen müssen, um eine angetriebene Einheit schnell abzubremsen und in einen Ruhezustand versetzen zu können. Ein solcher Abbremsvorgang ist zwangsläufig mit der Erzeugung hoher Wärmemengen durch den reibenden Eingriff der Teile verbunden, so daß die Bauteile stark durch diese Wärmeeinwirkung beansprucht werden. Unter anderem ist zu beobachten, daß sich der Anker durch diesen Wärmeeinfluß verziehen kann, so daß dieser besonders kräftig, d. h. besonders breit in axialer Richtung, aufgebaut wird. Um eine hohe Wärmeabfuhr zu erreichen, wird nach dieser Druckschrift vorgeschlagen, den Anker radial zumindest abschnittsweise über den Durchmesser des Reibbelagrotors hinaus zu vergrößern, so daß zum einen die Wärmekapazität des Ankers vergrößert wird und zum anderen die nach außen freiliegende Oberfläche einer vermehrten Abgabe von Wärme an die Umgebung dient. Beide Maßnahmen, d. h. zum einen die Erhöhung der Dicke des Ankers in radialer Richtung, zum anderen die Vergrößerung des Durchmessers des Ankers, führt zu einer vergrößerten Bauform der elektromagnetischen Notbremse, was immer dann von Nachteil ist, wenn der Platzbedarf gering ist, was praktisch ausnahmslos der Fall ist, da eine solche elektromagnetische Notbremse als Zusatzeinheit auf einer Antriebswelle oder einer angetriebenen Welle angeordnet wird.
  • Es ist ersichtlich, daß hohe Reibleistungen und Reibarbeiten mit der Erzeugung hoher Wärmemengen verbunden sind. Dies bedingt wiederum, daß eine solche elektromagnetische Notbremse ihre Grenzen in der thermischen Belastbarkeit der Bauteile besitzt, so daß eine kompakte Baugröße, unter Brücksichtigung der Anforderungen, durch die jeweilige thermische Belastbarkeit begrenzt ist. Höhere Bremsleistungen sind unter Berücksichtigung des Stands der Technik nur dann erreichbar, wenn die Bauteile so dimensioniert werden, daß sie höhere Wärmekapazitäten aufweisen oder größere Kühlflächen besitzen, um die Wärme an die Umgebung schnell abzugeben. Auch sollte eine solche elektromagnetische Notbremse beim Einsatz im Notfall nicht zerstört werden, um sie auch wiederholt einsetzen zu können.
  • In Maschinenmarkt, Würzburg, 82 (1976), 27, S. 456, 457, werden unter der Überschrift "Federdruckbremsen: Auswahl nach Bremsmoment und Schaltarbeit" Federdruckbremsen beschrieben. Dieser Artikel enthält im Wesentlichen allgemeine Angaben dahingehend, dass Spule und Reibbelag thermisch nicht überfordert werden sollen, um eine ausreichende Lebensdauer des Reibbelags erwarten zu können. Es sind allerdings keine wesentlichen Angaben zu finden, wie diese Forderung zu erfüllen ist bzw. erfüllt wird.
  • Die US 2 562 788 A offenbart eine elektromagnetische Bremse mit einem ringförmigen Spufenschutzschild. Dieser Schutzschild umgibt die Spule und hält diese in montierter Stellung. Dieses Schild bildet nur eine mechanische Geräuschdämpfung zwischen Spulenträger und Ankerscheibe.
  • In DE 69 05 034 U wird ein Elektromagnet für elektromagnetische Bremsen beschrieben. Zwischen dem Magnetkern mit Spulen und Magnetanker ist ein schalldämpfendes Element aus Kunststoff oder ähnlichem, geeigneten Material angeordnet, beispielsweise aus einer Kunststoff-Folie.
  • In DE 19 41 903 U wird eine Bremse für elektrische Maschinen beschrieben, bei der die die Pole bildenden Magnetkörperringe durch einen Ring aus magnetischem Material überbrückt sind.
  • Die DE 195 48 517 A1 betrifft eine Fahrzeugbremse in Form einer mittels eines Elektromagnets betätigbaren Speicherbremse. Bei dieser Bremse ist der Raum zwischen dem Elektromagnet und der bremsbelagseitigen Oberfläche des Bremsgehäuses mit Vergussmasse ausgefüllt.
  • In DE 89 13 767 U1 ist eine elektromagnetische Bremse mit Anker- und mit Bremsscheibe aus metallischen Einzelscheiben beschrieben, zwischen denen mindestens eine Schicht aus Dämpfungsmaterial angeordnet ist. Das Dämpfungsmaterial besteht aus einer Folie aus nichtmetallischem, wärmebeständigem Material mit hohen Dämpfungseigenschaften (hochdämpfend, geräuschmindernd).
  • Die DE 41 26 672 A1 betrifft eine elektromagnetische Bremse, bei der eine metallische Dämpfungsscheibe (geräuschmindernd) mit einer Vielzahl von Erhebungen zwischen Ankerscheibe und Magnetkörper vorgesehen ist.
  • Die DE 39 02 788 C2 beschreibt eine hydraulisch betätigbare Bremsvorrichtung mit Hitzeschild zur Senkung der Wärmeabstrahlung auf temperaturempfindliche Bauteile. Bei der beschriebenen Notbremse handelt es sich um eine Bremse mit Kolben, bei der Wärme kein allzu großes Problem darstellt.
  • Die EP 0 108 663 A1 beschreibt einen Hitzeschild für eine Bremse, um direkte Wärmeübertragung durch Leitung zu verhindern.
  • Weiterhin befassen sich die DE 196 51 798 A1 und die DE 197 11 829 C1 mit Reibeinheiten, insbesondere Bremsscheiben, die im Bereich des Fahrzeugbaus eingesetzt werden sollen. Solche Reibeinheiten haben auch das Problem, dass die beim Bremsen bzw. bei einem reibenden Eingriff dieser Reibeinheiten erzeugte Wärme abgeführt werden muss. Eine solche Wärmeabfuhr kann aber bei Fahrzeugen durch die Luftströmung, die die Reibeinheiten im Fahrbetrieb umgibt, abgeführt werden. Es wird auch vorgeschlagen, die Wärme durch definierte Orientierung der Fasern in dem Reibkörper von den Reibflächen abzuführen. Es ist auch bekannt, die Wärmeabfuhr dadurch zu erreichen und zu verbessern, dass die Oberfläche der Reibeinheiten durch Nuten oder Hohlräume (innenbelüftete Bremsscheiben) vergrößert wird.
  • Es ist ersichtlich, dass sich die vorstehenden Maßnahmen, wie sie aus den beiden Druckschriften ersichtlich sind, um die Wärme abzuführen, in der Ausgestaltung der Reibeinheiten selbst erschöpfen und nicht geeignet sind, um sie bei einer elektromagnetischen Notbremse einzusetzen, da dort die entstehende Wärme unmittelbar die kritischen Bauteile, wie beispielsweise die Spule, beeinträchtigen würde.
  • Ausgehend von dem vorstehend beschriebenen Stand der Technik und die geschilderte Problematik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine derartige, elektromagnetische Notbremse so weiterzubilden, daß sie zum einen hohen, thermischen Belastungen standhält, ohne dadurch wesentlich deren Baugröße zu vergrößern, insbesondere in radialer Richtung des Ankers, und daß sie zum anderen sicherstellt, daß sie nach einem Einsatz im Rahmen einer Notbremsung weiterhin funktionsfähig verbleibt.
  • Diese Aufgabe wird durch eine elektromagnetische Notbremse mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Durch ein solches Hitzeschild werden die elektrischen Bauteile der elektromagnetischen Notbremse, d. h. insbesondere die Spule, gegen eine direkte Wärmeeinwirkung beim Abbremsen geschützt. Es wird in jedem Fall sichergestellt, daß die beim Abbremsvorgang entstehende Reibungswärme nicht unmittelbar auf die Spule oder die Spulen einwirkt, die dazu notwendig sind, während des normalen Betriebs den Anker außer Eingriff mit dem sich drehenden Rotor zu halten. Der Einsatz dieses Hitzeschilds ist eine wirksame Maßnahme, um die Spule gegen eine direkte Wärmeeinwirkung zu schützen. Ein solches Hitzeschild vergrößert die Abmessungen der Notbremse in axialer Richtung nur unwesentlich, da für den Aufbau eines solchen Hitzeschilds bereits eine relativ dünne Wärmedämmschicht ausreichend ist. Eine elektromagnetische Notbremse, die mit einem solchen Hitzeschild ausgestattet ist, kann bei kleinen Abmessungen der gesamten Baueinheit überproportional hohe Reibleistungen verrichten. Im Vergleich zu Notbremsen ohne ein solches Hitzeschild kann die bei der Bremsung erzeugte Wärme wesentlich höher sein, ohne daß dadurch die Spule, die beispielsweise in Kunstharz eingegossen ist, durch eine zu hohe Wärmeeinwirkung beeinträchtigt und/oder zerstört wird und einen Austausch erfordern würde. Dadurch ist diese elektromagnetische Notbremse wiederholt einsetzbar. Es reicht nach einer Notbremsung aus, die Funktionstüchtigkeit zu überprüfen, was bereits dadurch geschehen kann, daß die elektromagnetische Notbremse unter Strom gesetzt wird, so daß sich die Teile aus ihrem Eingriff voneinander lösen.
  • Das Hitzeschild sollte bevorzugt so ausgebildet sein, daß es den geringeren Teil der auffallenden Strahlungsenergie beim Bremsvorgang absorbiert, d. h. ein wesentlicher Teil dieser Strahlungsenergie sollte von dem Hitzeschild reflektiert werden, damit gewährleistet ist, daß diese Wärme, durch zu starke Aufheizung des Hitzeschilds, nicht zu der Spule, die wesentliche Komponente einer solchen elektromagnetischen Notbremse, gelangt. Vorzugsweise sollte der Absorptionsgrad des Hitzeschilds für Wärmestrahlung maximal 10% betragen, wobei dieser Absorptionsgrad definiert ist als das Verhältnis von absorbierter zu auffallender Strahlungsenergie. Der maximal zulässige Absorptionsgrad kann hierbei durch die thermische Belastbarkeit der Spule bestimmt werden. Um einen hohen Reflexionsgrad des Wärmeschilds für auffallende Wärmestrahlung zu erreichen, wird bevorzugt das Hitzeschild mit einer die Wärmestrahlung reflektierenden Schicht versehen. Die beim Bremsvorgang erzeugte Reibungswärme wird somit von dem Hitzeschild wegreflektiert, so daß sichergestellt ist, daß die Spule nicht von zu hoher Wärmeeinwirkung beeinflußt wird. Eine solche reflektierende Eigenschaft des Hitzeschilds kann mit einfachen Mitteln dadurch erreicht werden, daß die Oberfläche, die zu den Reibeinheiten hinweist, d. h. die den Spulen abgewandte Seite des Hitzeschilds, eine helle, hochglänzende, polierte Oberfläche ist.
  • Die Eigenschaften des Hitzeschilds können dadurch verbessert werden, daß dieses aus einem niedrig-wärmeleitenden, keramischen Material aufgebaut ist. Hierdurch wird gewährleistet, daß wenig Wärme durch Wärmeleitung in Richtung der Spulen geführt wird, d. h. der größere Teil der Wärmestrahlung, die auf das Hitzeschild auftrifft, kann nicht zu den Spulen gelangen.
  • Ein weiteres Material, welches als Hitzeschild geeignet ist, ist ein Mineralfaserdämmstoff, wie Glaswolle, Steinwolle und/oder Schlackenwolle. Dammstoffe dieser Kategorie besitzen extrem niedrige Wärmeleitkoeffizienten und zeichnen sich, bedingt durch ihre starke Verbreitung, durch günstige Preise aus. Der eingeschränkte Temperaturbereich (max. 500°C) erlaubt jedoch keine Extrembelastungen. Der Mineralfaserdämmstoff sollte, um eine bestimmte mechanische Festigkeit zu erreichen, in Form von versteppten Matten vorliegen. Falls das Hitzeschild aus Schaumkohlenstoff oder Schaumglas aufgebaut wird, können vergleichbar mit den Mineralfaserdämmstoffen sehr geringe Wärmeleitfähigkeiten erreicht werden. Gleichzeitig jedoch existiert eine hohe mechanische Festigkeit, die die Integration des Dämmkörpers in die Kupplung problemlos macht.
  • Eine weitere Variante von Wärmedämmkörpern, die sich durch ausreichende mechanische Festigkeit, gute Wärmedämmwerte und hohe Temperaturbeständigkeit (1.100°C) auszeichnen, stellt die sogenannte Isolierpappe dar. Diese spezielle Pappe ist aus faserverstärktem Aluminiumsilikat hergestellt.
  • Um die Notbremse noch kompakter aufzubauen, kann es von Vorteil sein, das Hitzeschild mit dem Anker unmittelbar zu verbinden oder aber einen Teil des Ankers als Hitzeschild aufzubauen. In einem solchen Fall dient der Anker als Träger für das Material des Hitzeschilds, so daß keine steifen Strukturen für ein solches Hitzeschild erforderlich sind.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der elektromagnetischen Notbremse ist durch einen Rotor gegeben, der aus einem mit Kohlenstoff-Fasern verstärkten Kohlenstoff-Verbundkörper, der Siliziumkarbid enthält, gebildet ist. Hiermit ergibt sich ein Rotor, der sehr hohen thermischen und mechanischen Belastungen ausgesetzt werden kann, da ein solcher Rotor Temperaturen bis zu 1.600°C standhält. Insbesondere seine Formstabilität ist aufgrund der sehr geringen Ausdehnungskoeffizienten sehr hoch. Auch ist die Materialfestigkeit bei hohen Temperaturen mit den Festigkeiten bei Raumtemperatur vergleichbar. Hieraus ergibt sich, daß mit einem solchen Rotor hohe Reibleistungen erreicht werden können, ohne daß der Rotor dadurch Schaden nimmt oder sich verzieht (tellert), so daß gerade ein Rotor aus diesem Material bevorzugt für eine elektromagnetische Hochleistungsbremse einsetzbar ist, beispielsweise im Bereich der Förder- und Aufzugstechnik, wo im Notfall aus hohen Geschwindigkeiten abgebremst werden muß. Darüberhinaus besitzen solche Rotoren aufgrund ihres niedrigen, spezifischen Gewichts eine geringe Massenträgheit, was grundsätzlich einen Vorteil für die Dynamik der elektromagnetischen Notbremse im üblichen Betrieb darstellt. Um hohe und stabile Reibwerte zu erzielen, kann es, gerade in Verbindung mit einem Rotor, der aus einem mit Kohlenstoff-Fasern verstärktem Kohlenstoff-Verbundkörper, der Siliziumkarbid enthält, aufgebaut ist, von Vorteil sein, auch die Reibkörper aus einem solchen Material, d. h. aus mit Kohlenstoff-Fasern verstärkten Kohlenstoff-Verbundkörpern, die Siliziumkarbid enthalten, aufzubauen. Diese Materialien, in Verbindung mit dem Hitzeschild, erlauben extrem thermisch belastbare Hochleistungs-Notbremsen, geeignet für Temperaturbereiche, die bis zu der vorstehend angegebenen Größenordnung reichen können. Durch geeignete Wahl des Anteils an Kohlenstoff-Fasern und Siliziumkarbid können die Materialeigenschaften des Rotors einerseits und des Reibkörpers andererseits so eingestellt werden, daß sich eine Wärmeleitfähigkeit, insbesondere in Bezug auf die Reibkörper, in Richtung der Dicke der Reibkörper gesehen, von λ > 10W/mK ergibt. Eine solche Wärmeleitfähigkeit wird auch dann erreicht, wenn der überwiegende Anteil der Kohlenstoff-Fasern in dem Verbundkörper parallel zur Reibfläche verläuft.
  • Weiterhin sollten Reibkörper, aus einem Verbund aus Kohlenstoff-Fasern und Siliziumkarbid aufgebaut, eine Mindestbiegefestigkeit von ≥ 50 MPa besitzen. Eine solche Festigkeit kann dadurch erreicht werden, daß der Fasermassenanteil ≥ 30% beträgt. Bei solchen Festigkeiten ist gewährleistet, daß eine kleine und kompakte, thermisch hochbelastbare und dennoch ausfallsichere Konstruktion entsteht.
  • Die vorstehend angegebenen Eigenschaften der Reibkörper können dadurch optimiert werden, wenn der Fasermassenanteil im Reibkörper ≥ 30%, maximal 60%, beträgt. Falls diese untere Grenze unterschritten wird, kann es auftreten, daß die Biegefestigkeit zu gering ist; falls der Faseranteil höher als 60% liegt, kann es auftreten, daß die Wärmeleitung zu klein ist. In einem solchen Verbundkörper aus Kohlenstoff-Fasern und Siliziumkarbid, wobei das Siliziumkarbid insbesondere durch Infiltration von flüssigem Silizium in einen vorbereiteten Kohlenstoff-Faserkörper und Reaktion mit freiem Kohlenstoff unter Wärmebehandlung gebildet wird, sollte der Anteil an Siliziumkarbid und ggf. an freiem Silizium in Bezug auf die Masse des Reibkörpers ≥ 40%, maximal 70%, betragen. Während die Festigkeit des Verbunds durch das Kohlenstoff-Fasergerüst gewährleistet ist, trägt gerade Siliziumkarbid zu guten Reib- und Verschleißeigenschaften und einer guten Wärmeleitung bei.
  • Nachfolgend wird eine bevorzugte Ausführungsform einer elektromagnetischen Notbremse gemäß der Erfindung anhand der einen Figur der beigefügten Zeichnung beschrieben. Die Figur zeigt einen Längsschnitt durch eine elektromagnetische Notbremse entlang der Drehachse des Rotors.
  • Bei der gezeigten elektromagnetischen Notbremse handelt es sich um eine sogenannte Federdruckbremse, die im stromlosen Zustand gebremst wird, während dann, wenn Strom zugeführt wird, die Bremse gelöst ist.
  • Diese elektromagnetische Notbremse umfaßt eine mit einer Außenverzahnung 2 versehene Nabe 1, die sich um eine Achse 3 dreht. Mit der Außenverzahnung 2 der Nabe 1 steht ein scheibenförmiger Rotor 4 in Verbindung, der sich folglich zusammen mit der Nabe 1 um die Achse 3 dreht, wie durch den Drehpfeil 5 angedeutet ist. Beiden Seiten des scheibenförmigen Rotors 4 sind Reibkörper 6, 7 zugeordnet. Wie anhand der Figur zu erkennen ist, ist der eine Reibkörper 6 an einer gehäuseseitigen Endplatte 8 befestigt bzw. wird von dieser getragen, während der Reibkörper 7 auf der gegenüberliegenden Seite des Rotors 4 mit einer Ankerplatte 9 verbunden ist. Diese Ankerplatte 9 wird durch mehrere Spiralfederelemente 10, die in entsprechenden Bohrungen 11 aufgenommen sind, in Richtung des Rotors 4 gedrückt, so daß aufgrund dieser Federkraft der Anker bzw. dessen Reibkörper gegen den Rotor 4 drücken, wobei gleichzeitig auf der dem Anker gegenüberliegenden Seite des Rotors 4 die Oberfläche des Rotors gegen die Reibkörper 6, die der Endplatte zugeordnet sind, gedrückt wird. In dieser Stellung wird der Rotor 4 in seiner Drehung um die Achse 3 gebremst, was einen Zustand einer Notbremsung darstellt. Im normalen Betrieb werden die Spulen 12 von Strom durchflossen, so daß die Ankerplatte 9 durch die Spulen 12 und gegen die Kraft der Spiralfederelemte 10 angezogen wird, so daß sich der Rotor 4 frei zwischen den Reibkörper 6 und 7 drehen kann. Die Spulen 12 sind in einem Gehäuse bzw. drehfesten Spulenträger 13 gehalten. Wie weiterhin anhand der Figur ersichtlich ist, ist die Endplatte 8 mit deren Reibkörper 6 in einer Führung 14 in Richtung der Achse 3 veschiebbar gehalten.
  • Falls eine Notbremsung vorzunehmen ist, wird der Stromfluß zu den Spulen 12 unterbrochen, so daß deren Wirkung, die Ankerplatte 9 in Richtung des Pfeils 15 zu ziehen, aufgehoben wird und dann nur der Druck der Spiralfederelemente 10 in der entgegengesetzten Richtung, d. h. in Richtung des Pfeils 16, wirkt.
  • Während eines solchen Bremsvorgangs wird zwischen Rotor 4 und Reibkörpern 6 und 7 Reibungswärme erzeugt, die auch auf die Ankerplatte 9 übertragen wird und von dieser in Richtung der Spulen 12 abstrahlt. Um zu vermeiden, daß durch diese Wärme die Spulen, die üblicherweise in einem Kunststoff oder Harzmaterial eingebettet sind, beschädigt werden, ist zwischen den Spulen 12 und der Ankerplatte 9 ein Hitzeschild, mit dem Bezugszeichen 17 bezeichnet, angeordnet. Dieses Hitzeschild 17 ist ebenfalls als eine Ringscheibe ausgeführt, so daß es die Spulen, in Richtung der Achse 3 gesehen, in allen Bereichen abdecken.
  • Aufgrund des Hitzeschilds 17 ist gewährleistet, daß nach einer Notbremsung die Spulen weiterhin funktionsfähig verbleiben, so daß eine solche elektromagnetische Notbremse wiederholt einsetzbar ist, ohne daß Bauteile davon nach einer Notbremsung ausgetauscht werden müßten.
  • Vorzugsweise ist dieses Hitzeschild 17 so aufgebaut, daß es auf seiner der Ankerplatte 9 zugewandten Seite eine Reflexionsschicht besitzt, so daß der größte Teil der Wärme, der zu den Spulen hin von den ineinandergreifenden Körpern abgestrahlt wird, von dem Hitzeschild 17 weg reflektiert wird und nur ein geringer Teil durch Absorption im Hitzeschild aufgenommen wird.
  • Bevorzugt werden sowohl der Rotor 4 als auch die Reibkörper 6, 7 aus einem mit Kohlenstoff-Fasern verstärktem Kohlenstoff-Verbundkörper, der Siliziumkarbid enthält, aufgebaut. Solche Körper zeichnen sich durch ihre hohe Temperaturbeständigkeit einerseits und durch ihre exzellenten tribologischen Eigenschaften andererseits aus, so daß sie für hochbelastbare Notbremsen geeignet sind, d. h. insbesondere für solche, die hohen Temperatureinwirkungen unterliegen. Ein solcher Anwendungsfall wäre beispielsweise der Einsatz in Krananlagen und Aufzügen mit hohen, dynamischen Massen. In einem solchen Aufbau gewährleistet der Kohlenstoff-Faserverbund die strukturelle Festigkeit der Einheiten, während das Siliziumkarbid gute Reibeigenschaften mit einem hohen Reibkoeffizienten besitzt. Darüberhinaus kann durch die Strukturierung und Orientierung der Kohlenstoff-Fasern in dem Verbundkörper, d. h. durch die definierte Schichtung und Ausrichtung der Fasern, einerseits eine ausreichende, mechanische Stabilität erreicht werden, andererseits kann der Wärmefluß sowohl in dem Rotor 4 als auch in den Reibeinheiten 6, 7 eingestellt und definiert geführt werden. Vorzugsweise werden hierbei die Fasern in ihrer Mehrheit so ausgerichtet, daß sie parallel zur Reibfläche verlaufen. In Bezug auf den Kohlenstoff-Faserverbund, der mit Siliziumkarbid gefüllt ist, sollten die Masseanteile an Fasern und Si + SiC (Silizium und Siliziumkarbid) so gewählt werden, daß ein Kompromiß aus notwendiger Temperaturfestigkeit (ψF ≥ 30%) und Wärmeleitfähigkeit in Dickenrichtung (ψsi+sic ≥ 40%) erreicht wird. Es gilt der Grundsatz, daß, je höher die Bremsleistung ist, desto höher ψF (Temperaturfestigkeit) sein soll, und je kompakter die Bauweise wird, desto höher ψsi+sic sein soll.
  • Während der Rotor 4 eine durchgehende, ebene Reibfläche besitzt, können die Reibkörper auch aus sogenannten "Ronden" (segmentierte Beläge) bestehen.
  • Der Spulenträger 13 besteht aus Kohlenstoffstahl C 15.
  • Als Material für das Hitzeschild wird in einer bevorzugten Ausführungsform, d. h. insbesondere dann, wenn Rotor 4 und Reibkörper 6, 7 aus einem mit Kohlenstoff-Fasern verstärktem Verbundkörper, der einen hohen Anteil an Siliziumkarbid enthält, aufgebaut wird, Isolierpappe verwendet.
  • Mit einer elektromagnetischen Notbremse, die so aufgebaut ist, wie dies in der Figur dargestellt ist, mit einem Außendurchmesser des ringförmigen Rotors 4 von etwa 110 mm und einen effektiven Reibinnendurchmesser von 78 mm und einer Dicke des Rotors 4 in Richtung der Achse 3 gesehen von 8 mm sowie einem Hitzeschild 17 aus Isolierpappe mit einer Dicke in Richtung der Achse 3 von 6 mm, können folgende Werte erzielt werden:
    Bremsmoment M [Nm] 100
    max. zul. Drehzahl n [1/(min] 8000
    zul. Reibarbeit Einzelbremsung WE [J] 140000
    zul. Reibarbeit Grenzwert WG [J] 290000
    spez. Reibarbeit qAG [J/mm2] 23,6
    spez. Reibleistung qA [W/mm2] 8,5
  • Im Vergleich dazu werden mit einer herkömmlichen elektromagnetischen Notbremse, mit etwa gleichen Durchmessern des Rotors, die nachfolgenden Werte erreicht, wobei sogenannte organische Reibbeläge (kunstharzgebunden und faserverstärkt) auf einen Träger aus Aluminium geklebt, den Rotor der Bremse darstellen. Die Reibkörper 6 und 7 entfallen und die Drehmomentübertragung erfolgt direkt über Ankerplatte 9 und Endplatte 8.
    Bremsmoment M [Nm] 50
    max. zul. Drehzahl n [1/(min] 3800
    zul. Reibarbeit Einzelbremsung WE [J] 11000
    zul. Reibarbeit Grenzwert WG [J] 22000
    spez. Reibarbeit qAG 1,6
    spez. Reibleistung qA [W/mm2] 1,4
  • Diese Gegenüberstellung zeigt, daß durch den Einsatz eines Wärmedämmkörpers in Kombination mit Reibkörpern, ausgeführt als Kohlenstoff-Verbundkörper, bei Beibehaltung des Außendurchmessers einer Bremse die zulässigen spezifischen Reibleistungen und Reibarbeiten um ein vielfaches gesteigert werden können, ohne daß Komponenten der Bremse zeitweise oder dauernd geschädigt werden.

Claims (17)

  1. Elektromagnetische Notbremse mit einem drehfesten Spulenträger und einer daran angeordneten Spule, mit einem auf einer Antriebswelle verschiebbar angeordneten und sich zusammen mit dieser drehenden Rotor und mit mindestens einem Anker, der zwischen Rotor und Spulenträger angeordnet ist, wobei der Anker einen Reibkörper aufweist und wobei der Reibkörper und eine Reibfläche des Rotors in Eingriff bringbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Reibkörper (6, 7) des mindestens einen Ankers (9) und Spule (12) ein die Spule (12) schützendes Hitzeschild (17) angeordnet ist und dass der Rotor (4) aus einem mit Kohlenstoff-Fasern verstärkten Kohlenstoff-Verbundkörper, der Siliziumkarbid enthält, gebildet ist.
  2. Elektromagnetische Notbremse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Reibkörper (6, 7) aus einem mit Kohlenstoff-Fasern verstärkten Kohlenstoff-Verbundkörper, der Siliziumkarbid enthält, gebildet ist.
  3. Elektromagnetische Notbremse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (4) und/oder der Reibkörper (6, 7) eine Wärmeleitfähigkeit in Dickenrichtung von λ > 10 W/mK besitzt.
  4. Elektromagnetische Notbremse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (4) und/oder der Reibkörper (6, 7) eine Mindestbiegefestigkeit von ≥ 50 MPa besitzt.
  5. Elektromagnetische Notbremse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Fasermassenanteil im Rotor (4) und/oder im Reibkörper (6, 7) ≥ 30%, maximal 60%, beträgt.
  6. Elektromagnetische Notbremse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil von freiem Silizium und Siliziumkarbid in der Masse des Rotors (4) und/oder des Reibkörpers (6, 7) ≥ 40%, maximal 70%, beträgt.
  7. Elektromagnetische Notbremse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kohlenstoffkörper des Rotors (4) durch Reibschluß in Umfangsrichtung spielfrei mit dem Träger aus Stahl verbunden ist, wobei unter schiedliche Wärmedehnungen der beiden Materialien durch Überwinden des Reibschlusses kompensiert werden können.
  8. Elektromagnetische Notbremse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Hitzeschild (17) so ausgebildet ist, dass es den geringeren Teil der auffallenden Strahlungsenergie absorbiert.
  9. Elektromagnetische Notbremse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Anker (9) zugekehrte Oberfläche des Hitzeschilds (17) so ausgebildet ist, dass sie einen Absorptionsgrad für Wärmestrahlung von maximal 10% aufweist, wobei der Absorptionsgrad definiert ist als das Verhältnis von absorbierter zu auffallender Strahlungsenergie.
  10. Elektromagnetische Notbremse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Anker (9) zugekehrte Oberfläche des Hitzeschilds (17) mit einer Wärmestrahlung reflektierenden Schicht versehen ist.
  11. Elektromagnetische Notbremse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Hitzeschild (17) aus niedrig-wärmeleitendem, keramischem Material aufgebaut ist.
  12. Elektromagnetische Notbremse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Hitzeschild (17) aus einem Mineralfaserdämmstoff aufgebaut ist.
  13. Elektromagnetische Notbremse nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Hitzeschild (17) aus Glaswolle, Glasfasern, Steinwolle und/oder Schlackenwolle aufgebaut ist.
  14. Elektromagnetische Notbremse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Hitzeschild (17) aus Schaumkohlenstoff oder Schaumglas aufgebaut ist.
  15. Elektromagnetische Notbremse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Hitzeschild (17) aus Isolierpappe aufgebaut ist.
  16. Elektromagnetische Notbremse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Hitzeschild (17) mit dem Anker (9) verbunden ist.
  17. Elektromagnetische Notbremse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil des Ankers (9) als Hitzeschild ausgebildet ist.
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