DE19842752A1 - Verfahren zum Betrieb eines Transfersystems mit Werkstückträgern - Google Patents
Verfahren zum Betrieb eines Transfersystems mit WerkstückträgernInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb eines Transfersystems mit einzelnen, entlang einer Strecke fahrbar angetriebenen Werkstückträgern, wobei die Werkstückträger mit mindestens einer, an der Strecke angeordneten Datenladestation drahtlos Informationen austauschen. DOLLAR A Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß jeder Werkstückträger für ihn bestimmte Informationen drahtlos von der Datenladestation übernimmt, die Information in eine Mikroprozessorsteuerung des Werkstückträgers eingeschrieben werden, daß die eingeschriebenen Informationen mit im Mikroprozessor vorhandenen Grunddaten in ein Fahr- und Bearbeitungsprogramm für den Werkstückträger umgesetzt werden, und daß der Werkstückträger anhand des Fahr- und Bearbeitungsprogramms selbständig seine vorgebene Fahrstrecke konditioniert, entsprechende Bearbeitungsstationen anfährt und mit an der Strecke angeordneten Bearbeitungs- und/oder Positionierstationen Daten austauscht. DOLLAR A Damit wird der Vorteil erreicht, daß ein Werkstückträger mit vollkommen eigenständiger Intelligenz versehen wird, welche ihm im wesentlichen von einer einzigen Datenladestation - vorzugsweise drahtlos - eingespeist wird. Dies ermöglicht einen autarken Fahr- und Bearbeitungsbetrieb jedes Werkstückträgers.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren für ein Transfersystem mit Werkstückträger,
nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Ein derartiges Transfersystem ist
beispielsweise mit dem Gegenstand der DE 195 32 281 A1 bekannt geworden.
Bei diesem bekannten Transfersystem handelt es sich um ein bahngeführtes
System, bei dem die entsprechenden Werkstückträger entlang der Bahn in Nuten
auf einer Platte fahren, welche modulartig aus Einzelplatten zusammengesetzt ist.
Dieser bekannte Werkstückträger weist einen Schreib-Lesekopf für den
Datenaustausch auf, mit dem der Werkstückträger mit zugeordneten, einzelnen,
auf der Bahn verteilten, feststehenden Schreib-Leseköpfen kommuniziert. Ferner
sind auf dem bekannten Werkstückträger ein oder mehrere Entfernungssensoren
angeordnet, um eine Kommunikation der einzelnen Werkstückträger, die
hintereinander folgend auf der Bahn fahren, zu ermöglichen. Es soll dadurch ein
Auffahren von einzelnen Werkstückträger verhindert werden, so daß ein
Staubetrieb dieser Werkstückträger auf dem Transfersystem möglich ist.
Nachteil des bekannten Transfersystems ist jedoch, daß die Datenladestationen in
Form der bekannten Schreib-Leseköpfe über die Bahn verteilt angeordnet sind,
wodurch ein außerordentlich hoher Programmieraufwand und Schaltungsaufwand
entsteht. Praktisch jeder Bearbeitungsstation ist ein derartiger Schreib-Lesekopf
zugeordnet, wodurch der Nachteil entsteht, daß vor jeder Bearbeitungsstation erst
die erforderlichen Informationen eingeholt werden müssen, um dem
Werkstückträger mitzuteilen, welche Steuerungsvorgänge von Ihm erwartet
werden und welche Bearbeitungsvorgänge von der Bearbeitungsstation
auszuführen sind. Die bekannten Werkstückträger haben nur eine begrenzte
Intelligenz, denn sie sind nicht frei programmierbar, d. h. sie müssen sich
individuell vor jeder Bearbeitungsstation ihre entsprechenden Informationen und
Steuerbefehle einholen. Es ist z. B. nicht möglich, einem Werkstückträger im
voraus ein bestimmtes Fahrverhalten über die gesamte Strecke hinweg gesehen
zuzuordnen, z. B. auch eine bestimmte Fahrpriorität. Die Anordnung von Schreib-
Leseköpfen setzt im übrigen voraus, daß der Werkstückträger in genauer
Gegenüberstellung zu einem feststehenden Schreib-Lesekopf angeordnet wird,
um überhaupt eine Informationsübertragung zu gewährleisten. Dies ist allerdings
mit dem Nachteil verbunden, daß eine vorausschauende Steuerung des
Werkstückträgers in Verbindung mit Komponenten des Transfersystems nicht
möglich ist. Beispielsweise ist es bei diesem Werkstückträger nicht möglich, daß
er vorausschauend Weichen und andere Steuerelemente auf der Strecke drahtlos
ansteuert, um bei seiner Annäherung eine bestimmte Konstellation des
Transfersystems vorzufinden. Die Anordnung derartiger Schreib-Leseköpfe hat
also den wesentlichen Nachteil, daß an jeder Informationsübertragung der
Werkstückträger angehalten werden muß, um eine genaue gegenüberliegende
Positionierung des Werkstückträgers zu erreichen, um die
Informationsübertragung zu gewährleisten. Dies verhindert einen schnellen
Fahrbetrieb auf dem Transfersystem und eine Informationsübertragung mit hoher
Informationsdichte.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Betrieb
eines Transfersystems mit Werkstückträgern und ein nach dem Verfahren
arbeitendes Transfersystem so weiter zu bilden, daß jedem Werkstückträger eine
separate, individuelle Intelligenz zugeordnet werden kann und daß damit ein
wesentlich schnellerer und kostengünstigerer Betrieb des Transfersystems und
der Werkstückträger möglich ist.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die Verfahrensschritte
des Anspruches 1 gekennzeichnet.
Kern der Erfindung ist demnach, daß jeder Werkstückträger für ihn bestimme
Information drahtlos von der Datenladestation übernimmt, die Information in einen
Mikroprozessorspeicher des Werkstückträgers eingeschrieben werden, die
eingeschriebenen Informationen mit im Mikroprozessor vorhandenen Grunddaten
in ein Fahr- und Bearbeitungsprogramm für den Werkstückträger umgesetzt
werden, und der Werkstückträger anhand des Fahr- und Bearbeitungsprogramms
selbständig seine vorgegebene Fahrstrecke konditioniert, entsprechende
Bearbeitungsstationen anfährt und mit an der Strecke angeordneten
Bearbeitungs- und/oder Positionierstationen Daten austauscht.
Mit der gegebenen technischen Lehre wird also der wesentliche Vorteil erreicht,
daß ein Werkstückträger mit vollkommen eigenständiger Intelligenz versehen wird,
welche ihm im wesentlichen von einer einzigen Datenladestation - vorzugsweise
drahtlos - eingespeist wird. Dies ermöglicht einen autarken Fahr- und
Bearbeitungsbetrieb jedes Werkstückträgers. Selbstverständlich ist die
vorliegende Erfindung nicht auf die Anordnung einer einzigen Datenladestation
beschränkt. Es können, insbesondere bei großen Transfersystemen, auch
mehrere Datenladestationen verteilt an der Strecke angeordnet werden. Wichtig
ist jedoch bei der vorliegenden Erfindung, daß nicht jeder einzelnen
Bearbeitungsstation eine Datenladestation zugeordnet werden muß, wie dies bei
der DE 195 32 281 A1 vorausgesetzt wird, sondern daß dem Werkstückträger
anfänglich und im wesentlichen einmalig individuelle Instruktionen in Form von
Programm- und Informationsdaten eingespeist wird, die dieser über das gesamte
Transferstraßensystem hinweg beibehält.
Damit besteht der Vorteil, daß wegen der Beibehaltung dieser Information weitere
Datenübertragungen nicht mehr stattfinden müssen, denn der Werkstückträger ist
so intelligent, daß er sämtliche Bearbeitungsstationen selbständig anfahren kann,
oder auch überfahren kann und daß seine Intelligenz auch ausreicht, die
Fahrstrecke, die er befahren soll entsprechend zu konditionieren und
vorzubereiten. Zur Verarbeitung der eingespeisten Daten besitzt der
Werkstückträger eine Mikroprozessorsteuerung.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind
Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
So steuert der Werkstückträger nicht nur seinen Fahrbetrieb hinsichtlich
bestimmter, an der Strecke ortsfest angeordneter Bearbeitungsstationen, sondern
er konditioniert auch die Fährstrecke, die für Ihn vorgesehen ist. Hierzu gehört z.
B. das Befahren von Nebenstrecken, das Steuern von Weichen, um derartige
Nebenstrecken zu befahren und die Parametrierung von Bearbeitungsstationen.
Hierunter wird verstanden, daß er in seinem Steuerungsprogramm bestimmte
Informationen enthält, die er an die Bearbeitungsstation weitergibt, oder
möglicherweise Informationen von den Bearbeitungsstationen erhält, die für ihn
oder nachfolgende Bearbeitungsstationen bestimmt sind.
Als Beispiel wäre hier zu nennen, daß er bei der Informationsübernahme von der
Datenladestation eine bestimmte Eigenschaft erhält, z. B. daß der
Werkstückträger mit seinen darauf liegenden Werkstücken nur für
Bohrbearbeitungen programmiert ist. Ein derartiger "Bohr"-Werkstückträger
konditioniert nun die von ihm angefahrenen und für ihn zuständigen
Bearbeitungsstationen. Er teilt dann der Bearbeitungsstation z. B. die notwendige
Bohrtiefe mit und alle anderen Bearbeitungsschritte, die notwendig sind, um das
darauf lagernde Werkstück zu bearbeiten.
Beim nächsten Durchlauf kann der Werkstückträger dann andere Informationen
von der Datenladestation übernehmen, die ihm nun vorschreiben, das auf ihm
lagernde Werkstück bestimmten Montagprozessen zuzuführen. Er kann also
individuell auf seine bestimmte Bearbeitung programmiert werden, ohne daß es
der Übernahme weiterer Steuerungsbefehle an der Strecke bedarf.
Ebenso kann mit diesem intelligenten Werkstückträger auch die Konditionierung
der Strecke in der Weise erfolgen, daß während der Annäherung des
Werkstückträgers an bestimmte Streckenelemente eine drahtlose
Signalübertragung von den Streckenelementen auf dem Werkstückträger und
zurück stattfindet, um z. B. Weichen umzustellen oder die Bearbeitungsstation
darauf vorzubereiten, daß der Werkstückträger kommt. Auf diese Weise wird die
Bearbeitungsstation auf einen Durchfahrbetrieb oder auf einen Stopp mit dazu
gehörendem Bearbeitungsbetrieb vorbereitet.
Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich also nun erstmals der Vorteil,
daß jeder Werkstückträger individuell für eine bestimmte Bearbeitung eingerichtet
werden kann, wobei seine individuelle Intelligenz für die Dauer des Durchfahrens
des gesamten Transfersystems gilt. Selbstverständlich kann ein derartiger
intelligenter Werkstückträger auch ein derartiges Transferschienensystem
mehrmals durchfahren, ohne neue Informationen aufnehmen zu müssen. Damit
ergibt sich also ein sehr schneller Fahrbetrieb, denn der Werkstückträger steuert
aufgrund seiner eingegebenen Intelligenz selbsttätig die Art und Weise wie er
fährt und wo er anhält, ohne weitere Informationen von der Strecke übernehmen
zu müssen.
Es ergibt sich hiermit der weitere Vorteil, daß nun mit einem derartigen
Werkstückträger auf sogenannte Einzellosgrößen verarbeitet werden können.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, daß der Werkstückträger
selbstlernend ausgebildet ist, d. h. er hat eine selbstlernende Intelligenz. Nach der
Übernahme der Informationen in der Datenladestation kann es vorkommen, daß
in einer der zukünftig anzufahrenden Bearbeitungsstationen ein Stau, ein Fehler
oder eine Falschbearbeitung stattfindet. Der dort in der fehlerbehafteten
Bearbeitungsstation liegende Werkstückträger meldet nun drahtlos über die
Strecke an den nachfolgenden Werkstückträger eine Staumeldung, etwa des
Inhaltes, das gegenwärtig die Bearbeitungsstation nicht angefahren werden kann.
Wenn nun z. B. ein in der Datenladestation befindlicher Werkstückträger losfährt,
erhält er von dem vor sich befindlichen Werkstückträger eine Staumeldung und
ändert sein Fahrprogramm in der Weise, daß er nur eine gewisse Strecke auf dem
Transfersystem fährt, ohne mit dem davor liegenden Werkstückträger zu
kollidieren. Es wird dann z. B. ein Wartezyklus eingelegt, der so lange dauert, bis
die Bearbeitungsstation wieder angefahren werden kann.
Der Selbstlerneffekt kann soweit gehen, daß bei der Übernahme von
Informationen in der Datenladestation auch einprogrammiert wird, daß eine
bestimmte Reihenfolge von Bearbeitungsschritten nicht notwendig ist. In diesem
Fall könnte dann der intelligente Werkstückträger eine fehlerbehaftete
Bearbeitungsstation durchfahren ohne daß eine Bearbeitung stattfindet, und
könnte dann sofort zur nächsten Bearbeitungsstation fahren und dort seine
weiteren Bearbeitungsschritte durchführen zu lassen.
Weiterer wesentlicher Vorteil der Erfindung ist, daß man nun keinen
übergeordneten Leitrechner für die Steuerung des gesamten Fahrbetriebes
benötigt, weil jeder Werkstückträger für sich separat ein eigenes intelligentes
Ablaufprogramm beinhaltet und sich intelligent auf der ihm zugeordneten Strecke
verhält, d. h. er vermeidet Staus, er wartet, er konditioniert die Strecke
entsprechend seinem eingebautem Programm. Zum Beispiel weiß der Rechner,
der die Datenladestation mit dem jeweiligen Steuerprogramm für den
Werkstückträger versorgt, nicht, wo sich der jeweilige Werkstückträger gerade auf
der Strecke befindet. Dies weiß nur die Steuerung des Werkstückträgers selbst,
so daß ein wesentlich einfacherer Programmieraufwand gegeben ist, weil eben
ein übergeordneter, die gesamte Strecke verwaltender Leitrechner nicht mehr
notwendig ist.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus
dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der
Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander. Alle in den
Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten Angaben und
Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche
Ausbildung werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder
in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg
darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen
und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der
Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 schematisiert in Draufsicht ein Transfersystem nach der Erfindung;
Fig. 2 eine Darstellung einer Weiche des Transfersystems;
Fig. 3 ein Werkstückträger im Einsatz auf einem kurzen Stück des
Transfersystems (perspektivisch von unten gesehen);
Fig. 4 die Draufsicht auf den Werkstückträger nach Fig. 3;
Fig. 5 die Unteransicht des Werkstückträgers nach Fig. 3;
Fig. 6 schematisiert die Signalübertragungsvorgänge zwischen der
Datenladestation und zwischen einzelnen Werkstückträgern;
Das Transfersystem nach der Erfindung besteht aus einem Schienensystem 1,
welches im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus einer Außenschiene 2 und
einer Innenschiene 3 besteht. Es sind ferner Verbindungsstege 15 im
Schienensystem 1 angeordnet, um einen spurgetreuen Abstand zwischen der
jeweiligen Außenschiene 2 oder Innenschiene 3 zu gewährleisten.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf das vorgeschlagene Schienensystem
1 beschränkt; alternativ könnte auch nur eine einzige Schiene vorhanden sein und
der Werkstückträger 6 könnte auf diesem Schienensystem 1 stehend oder
hängend angeordnet sein.
Im gezeigten Beispiel sind noch zusätzlich ein oder mehrere Mittelschienen 45
zwischen der Außenschiene 2 und der Innenschiene 3 angeordnet. Die
Anordnung von Mittelschienen 4, 5 hat den Vorteil, daß auch Werkstückträger 6
mit unterschiedlicher Spurweite auf dem Transfersystem verkehren können.
Das Transfersystem nach Fig. 1 umfasst also eine durch das Schienensystem 1
gebildete Hauptfahrstrecke 7, die im wesentlichen als Gleisoval ausgebildet ist
und eine Nebenfahrstrecke 8, welche über Weichen 10a, 10b von der
Hauptfahrstrecke 7 abzweigt.
Mittels der Nebenfahrstrecke 8 kann eine Arbeitsstation ausgeschleust werden,
wobei hier z. B. eine Handbearbeitungsstation eingerichtet werden kann, die
anderen Unfallverhütungsvorschriften unterliegt, als beispielsweise der
automatische Bearbeitungsbetrieb auf den übrigen Bearbeitungsstationen des
Werkstückträgers im Bereich der Hauptfahrstrecke 7.
Gemäß Fig. 1 und 2 ist die Nebenfahrstrecke 8 durch Weichen 10a, 10b mit der
Hauptfahrstrecke 7 verbunden, wobei eine derartige Weiche im Bereich der sich
trennenden Innenschiene 3 zwischen Hauptfahrstrecke 7 und Nebenfahrstrecke 8
eine in einer Schwenkachse 14 schwenkbar angetriebene Weichenzunge 11
umfasst, welche mit Ihrem vorderen Ende in die jeweilige Innenschiene 3 eingreift
und in Pfeilrichtung 13 von der einen Funktionsstellung bis zu einer Kante 12 in
der anderen Funktionsstellung verschwenkbar ist. Auf diese Weise kann die
Weiche 10a so geschaltet werden, daß im Beispiel der Werkstückträger 6i in
Pfeilrichtung 9 die Hauptfahrstrecke 7 durchfährt. In der anderen
Funktionsstellung der Weiche 10a wird dann diese so geschaltet, daß der
Werkstückträger, am Beispiel des Werkstückträgers 6h, in Pfeilrichtung 9a die
Nebenfahrstrecke 8 durchfährt. Dementsprechend wird auch die ausgangsseitig
angeordnete Weiche 10b angesteuert.
Insgesamt sind auf dem Schienensystem 1 eine Vielzahl von Werkstückträgern
6a-6h verfahrbar angeordnet und jeder Werkstückträger 6 weist eine eigene
intelligente Steuerung auf.
Im Bereich des Schienensystems 1 sind ferner eine Reihe von
Bearbeitungsstationen angeordnet, die nachfolgend auch als Positionierstationen
16, 16a, 16b bezeichnet werden. In der Regel fällt jede Bearbeitungsstation mit
einer Positionierstation zusammen. Unter dem Begriff "Positionierstation" wird
verstanden, daß im Bereich dieser Positionierstation der dort befindliche
Werkstückträger mittels Positionierbacken 24, 25 festgehalten wird, um eine sehr
genaue Fixierung des Werkstückträgers im Bereich des Schienensystems zu
gewährleisten. Auf diese Weise können hochgenaue Bearbeitungsvorgänge von
nicht näher dargestellten Bearbeitungsstationen an den auf dem Werkstückträger
angeordneten Werkstücken vorgenommen werden.
Jede Positionierstation 16, 16a, 16b ist durch eingangs- und ausgangsseitige
Sensoren 17, 18 gekennzeichnet, welche den Einfahr- und den Ausfahrbetrieb an
der jeweiligen Positionierstation 16 regeln.
Im Bereich 52 einer ortsfesten Datenladestation 27 ist eine Sende-
Empfangseinheit 28 angeordnet, die mit einer auf dem Werkstückträger 6d
angeordneten Sende-Empfangseinheit 29 kommuniziert. Über diese drahtlose
Schnittstelle, die z. B. durch Infrarotübertragung realisiert ist, erfolgt die
Einspeisung der für den Betrieb des Werkstückträgers notwendigen Daten,
Informationen und Programmen von der Datenladestation 27 auf den jeweiligen
Werkstückträger 6, die dem Werkstückträger eine eigene Intelligenz verleihen.
Nachdem Erhalt der Daten meldet sich der Werkstückträger 6d von der
Datenladestation 27 ab und nimmt Verbindung mit dem Sensor 17 auf, der ihm
mitteilt, daß er soeben den Bereich der Datenladestation 27 verlassen hat.
Die Datenladestation 27 sendet über die zugeordnete Sende-Empfangseinheit 28
der Sende-Empfangsstation 29 des nächsten Werkstückträgers 6e ein Signal, in
der Weise, daß mitgeteilt wird, daß die Datenladestation 27 nun frei ist der
Werkstückträger 6e einfahren darf.
Der aus dem Bereich 52 der Datenladestation 27 in Pfeilrichtung 30
herausfahrende Werkstückträger 6d befindet sich nun auf der Strecke hinter
einem vor ihm liegenden Werkstückträger 6c. Dieser wartet wiederum auf die
Einfahrt in eine Positionierstation 16, in welcher der Werkstückträger 6b fest
positioniert und z. B. gerade einer Bearbeitung unterworfen ist.
Die Bearbeitung der Werkstücke kann beispielsweise auch durch einen
Durchbruch 26 bzw. eine Öffnung in der Trägerplatte 32 (siehe Fig. 5) des
Werkstückträgers erfolgen.
In Fahrtrichtung vor dem Werkstückträger 6b liegt ein weiterer Werkstückträger 6a
und vor diesem wiederum ein weiterer Werkstückträger 6.
Auf jedem Werkstückträger 6-6h ist ferner ein Sender 21 angeordnet, mit dem
dieser die Fahrstrecke konditionieren kann, indem er mit verschiedenen
Einrichtungen auf der Fahrstrecke Kontakt aufnimmt. Beispielsweise nimmt der
Werkstückträger 6 mit einem ortsfest angeordneten Empfänger 22 im Bereich der
Weiche 10a über ein Signal 23 Kontakt auf. Der Empfänger 22 ist mit einer
Einrichtung gekoppelt, welche ein Befahren der Haupt- und der Nebenfahrstrecke
7, 8 bestimmt und die Weichen entsprechend ansteuert.
Das in dem Werkstückträger 6 eingespeicherte Programm teilt nun dem
Empfänger 22 mit, daß der Werkstückträger die Nebenstrecke 8 zu befahren
beabsichtigt. Die mit dem Empfänger 22 verbundene Einrichtung stellt
demgemäss die Weichenzunge 11 in der Weiche 10a in Richtung Nebenstrecke 8
um.
Jeder Werkstückträger trägt ferner einen Schalter, der mit ortsfesten Meldestiften
an der Strecke zusammenwirkt. So ist beim Werkstückträger 6 ein Schalter 20
dargestellt, der von einem im Bereich der Weiche 10a angeordneten Meldestift 19
betätigt wird. Der Meldestift 19 betätigt den Schalter 20, um den Sender 21 nur
dann einzuschalten, wenn der Werkstückträger 6 vor einer Fahrsituation ist,
welche eine Konditionierung der Fahrstrecke voraussetzt. Das heißt, die auf dem
Werkstückträger 6 angeordneten Sende- und Empfangseinheiten und evtl. auch
nur allein vorhandene Sender senden nur dann, wenn dies erforderlich ist und
wenn dies gewünscht ist. Dies dient auch der Energieeinsparung.
Durch den Schalter 20 können auch andere Programmabläufe initiiert werden.
Beispielsweise können derartige Meldestifte 19 auch vor Beginn einer Kurve
angeordnet werden, um dem Werkstückträger mitzuteilen, daß er seine
Geschwindigkeit in der Kurve herabzusetzen hat. Es handelt sich also um
ortsfeste Codierungseinrichtungen, die dem Werkstückträger noch bestimmte
Informationen mitteilen, die seinen Fahrbetrieb beeinflussen.
Selbstverständlich können statt der derartiger mechanischer Codiereinrichtungen
auch drahtlose Codiereinrichtungen verwendet werden.
Gemäß den Fig. 3 bis 5 besteht jeder Werkstückträger im wesentlichen aus
einer Trägerplatte 32 mit einem mittigen Durchbruch 26, durch den während der
Bearbeitung des Werkstücks entsprechende Bearbeitungswerkzeuge
hindurchgreifen können, um eine flexible Bearbeitung des auf dem
Werkstückträger lagernden Werkstückes zu ermöglichen.
An der Unterseite (Fig. 5) der Trägerplatte 32 sind verschiedene
Funktionseinheiten angeordnet. Zunächst ist erkennbar, daß es sich um einen
dreirädrigen Werkstückträger handelt, wobei an einem Antriebsrad 37 ein
Antriebsmotor 36 angeflanscht ist, der das Antriebsrad 37 antreibt. Dieses ist
zusammen mit dem Antriebsmotor 36 auf einem Radbock 43 fest angeordnet,
welcher Radbock 43 um eine vertikale Achse (senkrecht zur Trägerplatte 32)
schwenkbar und damit lenkbar auf der Schiene aufsetzt.
Es ist ein weiterer Radbock 44 für das mitlaufende Laufrad 38 vorhanden, welche
ebenfalls um eine vertikale Achse schwenkbar ist.
Die Lenkbewegungen dieser Radböcke 43, 44 erfolgen dadurch, daß jeder
Radbock 43, 44 mit jeweils einem Paar von Führungsrollen 41 verbunden ist,
welche in eine etwa mittig in der jeweiligen Schiene 2, 3 angeordnete Nut 42
eingreifen.
Auf der gegenüberliegenden Seite ist wiederum nur ein auf einem Radbock 31
angeordnetes, mitlaufendes Laufrad 39 vorhanden, welches nicht lenkbar
ausgebildet ist.
An der Unterseite der Trägerplatte 32 sind ferner an entsprechenden Böcken
auswärts gerichtete Positionierrollen 40 angeordnet, die mit zugeordneten
Halteelementen in der jeweiligen Positionierstation 16, 16a, 16b
zusammenwirken, um eine feste Fixierung des Werkstückträgers in der jeweiligen
Positionierstation zu gewährleisten.
Ferner ist ein Energiespeicher 35 vorhanden, der aus einem Akkumulator oder
einem anderen Energiespeicher bestehen kann. Es wird hierbei bevorzugt, statt
Akkumulatoren so genannte Gold-Caps zu verwenden, es handelt sich hierbei um
Kondensatoren hoher Kapazität, die in der Lage sind, eine derartige
Energiemenge zu speichern, daß ein durchlaufender Fahrbetrieb eines derartigen
Werkstückträgers von bis zu 3 Minuten auf der Strecke möglich ist. Bei einer
Länge des Schienensystems von etwa 10 bis 15 Meter, reichen derartige Gold-
Caps aus, das Durchfahren einer vollständigen Runde ohne Notwendigkeit der
Zwischenaufladung zu gewährleisten.
Es ist außerdem eine Energieübertragungseinheit 33 vorhanden, die
gewährleistet, daß drahtlos die Energie von der Datenladestation 27 auf die
Energiespeicher 35 übertragen werden kann. Die Energieübertragung kann z. B.
Induktiv erfolgen.
Ferner ist ein Mikroprozessor 34 vorhanden, dem verschiedene flüchtige und/oder
nichtflüchtige Speicher zugeordnet werden können. In diesen Speichern, z. B.
EEPROMs, können jedem Werkstückträger zunächst einmal Grunddaten
einprogrammiert werden. Der Mikroprozessor 34 fragt dann diesen EEPROM ab
und modifiziert sein fest eingespeichertes Fahrprogramm unter Berücksichtigung
der im EEPROM eingespeicherten Daten.
Anhand der Fig. 6 wird eine Informationsübertragung zwischen der
Datenladestation 27 und zwei im Abstand von einander angeordneten
Werkstückträgern 6d und 6e beschrieben.
Die Datenladestation 27 weist eine Sende-Empfangseinheit 28 auf, die in der
Lage ist, die Signalübertragung 46a zu einer Sende-Empfangseinheit 29 auf dem
Werkstückträger 6d zu bewerkstelligen. Damit werden also die für den
Mikroprozessor 34 notwendigen Daten über diese Luftschnittstelle 46a auf dem
Werkstückträger 6d einprogrammiert.
Auf den Werkstückträgern 6d, 6e ist ferner eine Sende-Empfangseinheit 47
vorhanden, welche drahtlos über ein Signal 49 mit dem benachbarten
Werkstückträger 6e kommuniziert. Dadurch wird z. B. dafür gesorgt, daß stets ein
bestimmter Mindestabstand 45 zwischen den beiden Werkstückträgern 6d, 6e
beibehalten wird, indem über den Informationsaustausch eine Abstandsregelung
stattfindet.
An der Datenladestation 27 und jeweils an jeder Positionierstation 16 ist ortsfest
ein weiterer Sensor 18 angeordnet, der über die Signalübertragung 50 dem
einfahrenden Werkstückträger 6e mitteilt, wann er einfahren darf, d. h. wann die
Datenladestation 27 bzw. die Positionierstation 16 frei ist. Jeder Werkstückträger
hat ferner noch eine weitere Sende-Empfangseinheit 48, die in Fahrtrichtung
vorne angeordnet ist, und die vorzugsweise mit der Sende-Empfangseinheit 47
zusammenfallen kann, welche eine Signalübertragung 49 nach vorne hin
gewährleistet und die mit dem jeweils in Fahrtrichtung vorne liegenden anderen,
benachbarten Werkstückträger kommuniziert, um eben auch wiederum den
Abstand 45 in Fahrtrichtung nach vorne beizubehalten.
Ferner reserviert diese Sende-Empfangseinheit 48 die anzufahrende Station für
sich, das heißt der Sensor 18 wird entsprechend angesprochen, der dann
entsprechend antwortet, und die Station 16b für den Werkstückträger freigibt oder
nicht.
In Fahrtrichtung hinter der jeweiligen Station 16b ist ortsfest ein weiterer Sensor
mit Sende-Empfangseinrichtung 17 angeordnet, welcher eine Signalübertragung
51 zum Werkstückträger 6d bewerkstelligt. Die Signalübertragung 51 erfolgt mit
der auf dem Werkstückträger angeordneten Sende-Empfangseinheit 47 die
bestätigt, daß der Werkstückträger die jeweilige Positionierstation 16b verlassen
darf und es werden über diese Luftschnittstelle entsprechende Signale
ausgetauscht, die eine Freigabe des Fahrbetriebes gewährleisten und den
nächsten, der dahinterliegenden Werkstückträger einfahren lassen.
Die Reichweite der einzelnen Sende-Empfangseinheiten ist so bemessen, daß im
wesentlichen nur die jeweiligen benachbarten und zugeordneten Sende-
Empfangseinheiten angesprochen werden, um Störungen zu vermeiden und
keinen größen Aufwand bezüglich der Codierung der einzelnen Signale betreiben
zu müssen.
Insgesamt kann also festgestellt werden, daß durch die Zuordnung einer
individuellen Intelligenz ein schneller und sicherer Fahrbetrieb gewährleistet ist,
weil die Werkstückträger sich untereinander verständigen, ohne daß ein Eingriff
eines Leitrechners erforderlich ist.
Mit der Datenladestation 27 werden den einzelnen Werkstückträgern einfache,
individuelle Steuerungsprogramme und Daten einprogrammiert, was sehr schnell
und mit geringem Aufwand erfolgen kann. Damit ist auch eine hohe Flexibilität für
neue Varianten möglich, d. h. die Umprogrammierung kann sehr schnell
vorgenommen werden, weil ja nur ein individuelles Steuerungsprogramm jedem
einzelnen Werkstückträger eingegeben werden muß. Eine Konditionierung der
Fährstrecke, eine Programmierung aller Weichen und dergleichen mehr, braucht
von einem (nicht vorhandenen) Leitrechner nicht zu erfolgen.
1
Schienensystem
2
Außenschiene
3
Innenschiene
4
Mittelschiene
5
Mittelschiene
6
Werkstückträger a-h
7
Hauptfahrstrecke
8
Nebenfahrstrecke
9
Pfeilrichtung
9
a
10
Weiche
10
a,
10
b
11
Weichezunge
12
Kante
13
Pfeilrichtung
14
Schwenkachse
15
Verbindungssteg
16
Positionierstation a, b
17
Sensor
18
Sensor
19
Meldestift
20
Schalter
21
Sender
22
Empfänger
23
Pfeilrichtung
24
Positionierbacke
25
Positionierbacke
26
Durchbruch
27
Datenladestation
28
Sende-Empfangseinheit
29
Sende-Empfangseinheit
30
Pfeilrichtung
31
Radbock
32
Trägerplatte
33
Energieübertragungseinheit
34
Mikroprozessor
35
Energiespeicher
36
Antriebsmotor
37
Antriebsmotor
38
Laufrad
39
Laufrad
40
Positionierrolle
41
Führungsrolle
42
Nut
43
Radbock
44
Radbock
45
Abstand
46
Signalübertragung
46
a, b
47
Sende-Empfangseinheit
48
Sende-Empfangseinheit
49
Signalübertragung
50
Signalübertragung
51
Signalübertragung
52
Bereich
Claims (14)
1. Verfahren zum Betrieb eines Transfersystems mit einzelnen, entlang einer
Strecke fahrbar angetriebenen Werkstückträgern, wobei die Werkstückträger
mit mindestens einer, an der Strecke angeordneten Datenladestation drahtlos
Informationen austauschen,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Werkstückträger (6) für ihn bestimme Informationen drahtlos von der Datenladestation (27) übernimmt,
daß die Informationen in eine Mikroprozessorsteuerung (34) des Werkstückträgers (6) eingeschrieben werden,
daß die eingeschriebenen Informationen mit im Mikroprozessor (34) vorhandenen Grunddaten in ein Fahr- und Bearbeitungsprogramm für den Werkstückträger umgesetzt werden, und
daß der Werkstückträger (6) anhand des Fahr- und Bearbeitungsprogramms selbständig seine vorgegebene Fahrstrecke (7, 8) konditioniert, entsprechende Bearbeitungsstationen (16) anfährt und mit an der Strecke angeordneten Bearbeitungs- und/oder Positionierstationen (16) Daten austauscht.
daß jeder Werkstückträger (6) für ihn bestimme Informationen drahtlos von der Datenladestation (27) übernimmt,
daß die Informationen in eine Mikroprozessorsteuerung (34) des Werkstückträgers (6) eingeschrieben werden,
daß die eingeschriebenen Informationen mit im Mikroprozessor (34) vorhandenen Grunddaten in ein Fahr- und Bearbeitungsprogramm für den Werkstückträger umgesetzt werden, und
daß der Werkstückträger (6) anhand des Fahr- und Bearbeitungsprogramms selbständig seine vorgegebene Fahrstrecke (7, 8) konditioniert, entsprechende Bearbeitungsstationen (16) anfährt und mit an der Strecke angeordneten Bearbeitungs- und/oder Positionierstationen (16) Daten austauscht.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem
Werkstückträger (6) in der Datenladestation (27) ein selbstlernendes
Ablaufprogramm eingespeist wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Werkstückträger (6) mit anderen, an der Strecke befindlichen Einrichtungen
(17, 18, 22) kommuniziert.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Werkstückträger selbständig nach auf der Strecke vorhandenen Sende-
und Empfangsstationen (17, 18, 22) sucht, mit diesen kommuniziert, die
aufgenommenen Informationen mit seinem Steuerungsprogramm vergleicht
und in Abhängigkeit von den empfangenen Signalen an der jeweiligen
Bearbeitungsstation (16) anhält oder durchfährt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Informationsübertragung nur einmal während der Laufzeit des
Werkstückträgers (6) erfolgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Werkstückträger (6) bestimmte Informationen an die
Bearbeitungsstationen (16) weitergibt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Werkstückträger (6) bestimmte Informationen von den
Bearbeitungsstationen (16) erhält, die für ihn, andere Werkstückträger (6a)
und/oder andere Bearbeitungsstationen (16a) bestimmt sind.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Werkstückträger (6) individuell für bestimmte Bearbeitungsschritte
eingerichtet wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Werkstückträger (6) drahtlos mit anderen Werkstückträgern (6a)
kommuniziert.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß
an der Strecke Auslöseeinrichtungen (19) angeordnet sind, durch welche
entsprechende auf dem Werkstückträger (6) angeordnete Schaltmittel (20)
geschaltet werden.
11. Transfersystem mit einzelnen, entlang einer Strecke fahrbar angetriebenen
Werkstückträgern, wobei die Werkstückträger mit Einrichtungen zum
Schreiben und Lesen von Informationen versehen sind und mit mindestens
einer, an der Strecke angeordneten Datenladestation drahtlos Informationen
austauschen,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Werkstückträger (6) eine intelligente Mikroprozessorsteuerung (34)
für einen im wesentlichen autarken Fahr- und Bearbeitungsbetrieb aufweist.
12. Transfersystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß über die
Strecke verteilt Bearbeitungs- und/oder Positionierstationen (16) angeordnet
sind, die mit Sende- und Empfangseinheiten (17, 18) für drahtlose
Informationsübertragung ausgerüstet sind.
13. Transfersystem nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß im
Einfahr- und Ausfahrbereich der Bearbeitungs- und Positionierstationen (16)
Sensoren (17, 18) mit Sende- und Empfangseinheiten angeordnet sind.
14. Transfersystem nach einem der Ansprüche 11-13, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Strecke Auslöseeinrichtungen (19) angeordnet
sind, die mit entsprechenden auf dem Werkstückträger angeordneten
Schaltmitteln (20) zusammenwirken.
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DE1998142752 DE19842752B4 (de) | 1998-09-18 | 1998-09-18 | Verfahren zum Betrieb eines Transfersystems mit Werkstückträgern |
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE1998142752 DE19842752B4 (de) | 1998-09-18 | 1998-09-18 | Verfahren zum Betrieb eines Transfersystems mit Werkstückträgern |
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DE19842752B4 DE19842752B4 (de) | 2005-06-16 |
Family
ID=7881375
Family Applications (1)
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