DE19841309C2 - Schloß für Klappen, Türen oder dgl. von Fahrzeugen, insbesondere Handschuhfach-Schloß - Google Patents
Schloß für Klappen, Türen oder dgl. von Fahrzeugen, insbesondere Handschuhfach-SchloßInfo
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Abstract
Bei einem Schloß dieser Art gibt es eine Dreheinheit, die aus einem mit einem Schließteil zusammenwirkenden Drehriegel und einer Drehfalle besteht. Um die Betriebsweise zu optimieren, wird vorgeschlagen, die Dreheinheit noch mit einem festen Mitnehmer zu versehen, der vorzugsweise zwei zueinander gegensinnige Gegenschultern aufweist. Das Abtriebsglied eines von einem Motor angetriebenen Getriebes besitzt zwei entsprechende Gegenschultern. Dann kann der Motor als Schließhilfe und ggf. auch als Öffnungshilfe dienen, wodurch die Dreheinheit im Zuschwenksinne bzw. im Aufschwenksinne bis zur vollen Schließ- bzw. Offenlage der Klappe geführt werden kann. Der Motor besitzt dabei ein Getriebe mit einer Getriebegruppe, die zwischen einer Eingriffsposition und einer Trennposition verstellbar ist. In der Trennposition ist die mit der Drehfalle zusammenwirkende Schließklinke unwirksam, wenn ein Notfall vorliegt. In der Schließ- bzw. Offenlage der Klappe befindet sich nämlich ein Freiraum zwischen den Schultern und Gegenschultern und läßt eine manuelle Bewegung der Klappe zu.
Description
Die Erfindung richtet sich auf ein Schloß der im Oberbegriff des Anspruches 1
angegebenen Art.
Bei dem bekannten Schloß dieser Art (DE 195 30 722 A1) hat die Sperrklinke einen
Betätigungsschenkel, der mit einem Stellelement des Öffnungsantriebs
zusammenwirkt. Im Notfall, wenn die Elektrik ausfällt, läßt sich das Schloß nicht
öffnen.
Es ist auch ein Schloß bekannt (GB 2 276 416 A), bei dem ein Motor gegen eine
Federkraft einen Schaft bewegt, der mit einem Schließzylinder in Verbindung steht
und darüber auch auf eine Sperrklinke wirkt. Der Motor arbeitet dabei gegen eine
Rückstellfeder, die in Entriegelungsposition des Schließzylinders das Getriebe wieder
in seine Ausgangsstellung überführt. In Sperrstellung des Schließzylinders dagegen
ist das Schloß blockiert und läßt sich nicht öffnen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein zuverlässiges Schloß der im
Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art für eine komfortable Betätigung der
Klappe zu entwickeln, das sich im Notfall stets öffnen läßt. Dies wird
erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angeführten Maßnahmen erreicht, denen
folgende besondere Bedeutung zukommt.
Bei der Erfindung ist dem Motor ein besonderes Getriebe zugeordnet. Das
Abtriebsglied dieses Getriebes besitzt mindestens eine Schulter, die über eine ihr
zugeordnete Gegenschulter auf einen Mitnehmer wirkt. Der Mitnehmer ist
Bestandteil einer Dreheinheit, welche außer einer Schließklinke, die mit der Drehfalle
zusammenwirkt, auch noch einen Drehteil besitzt, der mit dem Schließteil
zusammenwirkt. Außerdem besitzt das Getriebe eine positionsveränderliche
Getriebegruppe, die gegenüber dem Getrieberest zwischen einer Eingriffsposition und
einer Trennposition verstellbar ist. In der Offenlage bzw. der Schließlage der Klappe
befindet sich zwar die Dreheinheit in einer Endraststellung bzw. einer
Ausgangsstellung, doch das Abtriebsglied des Getriebes wird stets in eine besondere
Bereitschaftsstellung überführt. In dieser Bereitschaftsstellung besteht ein Freiraum
zwischen den Schultern und Gegenschultern und das Getriebe befindet sich in einer
Trennposition. Dadurch ist eine eventuelle Selbsthemmung in der Antriebskette
zwischen dem Motor und dem Abtriebsglied aufgehoben und die Klappe kann ohne
weiteres manuell geöffnet bzw. geschlossen werden. In einem Notfall, wenn die
Elektrik ausfällt, läßt sich die Klappe jederzeit manuell weiterbewegen. Der Motor
und das Getriebe können sowohl im Schließsinne als auch im Öffnungssinne wirken.
Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen,
der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die
Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1, die schematische Ansicht des beschriebenen Schlosses,
Fig. 2, in einer Seitenansicht, wesentliche Bestandteile des
Schlosses in einer ersten Position,
Fig. 2a, einen Querschnitt durch ein Teilstück des Schlosses von
Fig. 2 längs der dortigen Schnittlinie IIa-IIa,
Fig. 2b, im Axialschnitt längs der in Fig. 4a angedeuteten
Schnittlinie
IIb-IIb, ein Teilstück des Schlosses im Ausbruch,
Fig. 3, die Seitenansicht gem. Fig. 2, wenn sich die Schloßteile in
einer zweiten Position befinden,
Fig. 4a, die axiale Draufsicht auf das Schloß in Blickrichtung des
Pfeiles
VIa von Fig. 2, wenn sich die Schloßteile in einer
Bereitschaftsstellung zum Schließen einer Klappe befinden,
Fig. 4b, eine der Fig. 4a entsprechende Draufsicht, wobei die beiden
obersten Bauteile einer zum Schloß gehörenden Dreheinheit,
nämlich ein Drehriegel und eine Drehfalle zwar unsichtbar, aber
durch eine Strichpunktlinie angedeutet sind, was einer
Schnittführung gem. der Schnittlinie VIb-VIb von Fig. 2
entspricht,
Fig. 5 bis 8a, in einer der Fig. 4b entsprechenden Darstellung, drei weitere
Stellungen der Schloßteile, die sich beim Schließen der mit einem
Schließteil dieses Schlosses versehenen Klappe ergeben, wobei
Fig. 8a die in Schließlage der Klappe vorliegende
Bereitschaftsstellung der Schloßteile zum Öffnen zeigt,
Fig. 8b, zwar die gleiche Drehstellung der Schloßteile wie in Fig. 8a, aber
in einem Notfall für ein manuelles Öffnen der Klappe bzw. zur
Verdeutlichung einer alternativen Betriebsweise dieses Schlosses,
Fig. 9 bis 12, die Schloßteile in vier weiteren Drehstellungen, die sich bei
einem motorischen Öffnen der Klappe ergeben, und
Fig. 13, zwar die gleiche Drehstellung der Schloßteile wie in Fig. 11,
allerdings in einer alternativen Anwendung, wo, anstelle des
Motors, Rückstellfedern die Schloßteile wieder in ihre
Bereitschaftsstellung zum Schließen der Klappe gem. Fig. 4b
zurückführen können.
Das in den Figuren dargestellte Schloß wird vorzugsweise bei einer Klappe verwendet, die
zu einem Handschuhfach gehört. Dazu sind in Fig. 1 schematisch die bewegliche Klappe 11
und die ruhende Facheinfassung 12 angedeutet. Im vorliegenden Fall trägt die bewegliche
Klappe 11 ein Gestell mit einem hier als Bolzen mit rundem Querschnitt ausgebildeten
Schließteil 10, während die Facheinfassung 12 ein Schloßgehäuse 19 sitzt, aus welchem ein
mit dem Schließteil 10 zusammenwirkender Drehriegel 21 herausragt. Es versteht sich, daß
die Schloßteile 10, 19 auch in spiegelbildlichem Sinne gegenüber dem beweglichen und
ruhenden Element 11, 12 des Handschuhfaches angeordnet sein könnten.
Die wichtigsten der im Schloßgehäuse 19 vorgesehenen Schloßteile sind in den Fig. 2 bis 4b
gezeigt. Im Schloßgehäuse 19 ist eine Achswelle 13 drehgelagert, die eine Baueinheit 20 aus
mehreren drehfest miteinander verbundenen Bauteilen 21 bis 23 bildet. Die Baueinheit 20 ist
also als ganzes drehbar und daher nachfolgend kurz "Dreheinheit" bezeichnet werden. Zu
dieser Dreheinheit 20 gehört zunächst der gabelförmig ausgebildete Drehriegel 21, in
welchen beim Schließen der Klappe, gemäß dem in Fig. 4a verdeutlichten Bewegungspfeil
15, der Schließteil 10 in die Gabelöffnung einfährt. In axialem Abstand dazu befindet sich im
Inneren des Schloßgehäuses 19 eine Drehfalle 22, die eine Vorraststufe 24 und eine
Endraststufe 25 für eine schwenkbewegliche Schließklinke 16 besitzt. Die Sperrklinke 16 ist
im Sinne des Pfeiles 17, auf die Drehfalle 22 zu federbelastet. Auch die ganze Dreheinheit
20 ist im Aufschwenksinne des Drehriegels 21 federbelastet, wie in Fig. 4a durch den
Kraftpfeil 27 verdeutlicht ist. Die in Fig. 4a gezeigte Ausschwenkposition des Drehriegels 21
ist durch einen schematisch angedeuteten Anschlag 26 im Gehäuse begrenzt, gegen welchen
die Federbelastung 27 den Drehriegel 21 normalerweise gedrückt hält. Diese
Aufschwenkposition liegt in Offenlage der Klappe vor.
Im Schloßgehäuse 19 befindet sich ein von einem Elektromotor 40 beaufschlagtes Getriebe
30. Das Getriebe 30 umfaßt mehrere Getriebegruppen, von denen eine besondere
Getriebegruppe 36 positionsveränderlich ist, und zwar im vorliegenden Fall durch
Verkippen, wie ein Vergleich zwischen Fig. 2 und Fig. 3 zeigt. Das Eingangsglied des
Getriebes 30 ist eine vom Motor 40 angetriebene Schnecke 41, die in ein Schneckenrad
eingreift. Das Schneckenrad 31 ist drehfest mit einem Stirnrad 32 verbunden und auf
der Achswelle 13 frei drehbar. Das Stirnrad 32 kämmt mit einem Zahnrad 33, das
drehfest mit einem Ritzel 34 ist. Diese Baugruppe 36 der Getriebeteile 33, 34 hat
eine Welle 14, die, in einem ersten Anwendungsfall des Schlosses, normalerweise
parallel zur Achswelle 13 verläuft. In diesem Fall kämmt das Ritzel 34 mit einem
ebenfalls als Stirnrad ausgebildeten besonderen Abtriebsglied 35 des Getriebes 30.
Dann befindet sich die Getriebegruppe 36 in ihrer wirksamen Eingriffsposition, wo
die vom Motor 40 ausgehende Drehung auf das Abtriebsglied 35 übertragen wird.
Wie Fig. 3 zeigt, kann die Getriebegruppe 36 durch einen mehrgliedrigen Betätiger
50 in eine um den Winkel 18 gemäß Fig. 3 verkippte Position 36' gebracht werden,
wo das Ritzel 34 nicht mehr in die Zahnung des Abtriebsgliedes 35 eingreift. Die
Selbsthemmung des Gebriebes 30 ist aufgehoben. Die verkippte Position 36' dieser
Getriebegruppe kann als "Trennposition" bezeichnet werden.
Das Abtriebsglied 35 ist hohl ausgebildet, wie am besten aus Fig. 2b zu ersehen ist,
und dient zur Aufnahme des Mitnehmers 23 der Dreheinheit 20. Das Abtriebsglied 35
ist mit einem axialen Nocken 37 versehen, dessen axiale Stirnfläche zur
Verdeutlichung in den Fig. 4a bis 13 durch Punktschraffur hervorgehoben ist. Dieser
Nocken 37 bestimmt eine radiale Steuerfläche 47. Außerdem besitzt das Abtriebsrad
35 zwei aus Fig. 4b erkennbare Schultern 38, 39, denen an der Drehfalle 22 zwei
Gegenschultern 28, 29 zugeordnet sind. Die beiden Schultern 38, 39 vom
Abtriebsglied 35 sowie die beiden Gegenschultern 28, 29 sind jeweils zueinander
gegensinnig orientiert, wie aus Fig. 4b hervorgeht. Beachtlich ist, daß zwischen der
Schulter und Gegenschulter 28, 38 ein winkelförmiger Freiraum 48 besteht. Ein
entsprechender Freiraum 49 besteht aber auch zwischen dem anderen Paar 39, 29 der
beiden Schultern und Gegenschultern.
In Fig. 4a, 4b befindet sich das Abtriebsglied 35 in einer Bereitschaftsstellung zum
Schließen der Klappe, die sich hier in ihrer vollen Offenlage befindet. In der
Bereitschaftsstellung von Fig. 4a stützt sich die Schließklinke 16 aufgrund der
erwähnten Federbelastung 17 an der
Umfangsfläche 42 der Drehfalle 22 ab. Die Klappe wird nun zunächst manuell in
Richtung ihrer Schließlage bewegt, wobei der an ihr befindliche Schließbolzen 10 im
Sinne des bereits erwähnten Pfeils 15 bewegt wird und dabei auf den Drehriegel 21
stößt und diesen mitnimmt. Es findet zunächst eine manuelle Zuschwenkbewegung
des Drehriegels 21 im Sinne des Pfeils 58 von Fig. 4a statt, wobei die ganze
Dreheinheit 20, also auch der Mitnehmer 23, gegen die wirkende Federbelastung 27
verschwenkt wird. Die Gegenschulter 28 entfernt sich also zunehmends von ihrer
zum Abtriebsglied 35 gehörenden Schulter 38. Das Abtriebsglied 35 bleibt in Ruhe,
bis die aus Fig. 5 ersichtliche Stellung der Dreheinheit 20 erreicht ist.
In Fig. 5 befindet sich die Dreheinheit 20 in einer sog. "Vorraststellung", wo die
Klinke 16 aufgrund ihrer Federbelastung 17 in die Vorraststufe 24 der strichpunktiert
angezeichneten Drehfalle 22 eingefallen ist. In diesem Fall liegt eine "Spaltlage" der
Klappe vor. In Fig. 5 hat sich aufgrund der manuellen Bewegung 58 die
Gegenschulter 28 von der Schulter 38 maximal wegbewegt. Diese Vorraststellung
wird von Sensoren erkannt, die jetzt den Motor 40 bestromen. Über das Getriebe 30
wird nun das Abtriebsglied 35 im Zuschwenksinne 58 von Fig. 5 weitergedreht.
Dabei trifft die Schulter 38 des Abtriebsrades 35 auf die Gegenschulter 28 des
Mitnehmers 23. Dadurch wird die ganze Dreheinheit 20 verschwenkt, wie in Fig. 6
zu erkennen ist. Dabei entfernt sich die Vorraststufe 24 der Drehfalle 22 von der
federbelasteten Sperrklinke 16. Weil der Schließbolzen 10 in die Gabelöffnung des
Drehriegels 21 bereits ausreichend weit eingefahren ist, wird er nun bei der
Zuschwenkbewegung 58 von dem Drehriegel 21 mitgenommen, weshalb sich nun die
Klappe motorisch weiter schließt.
In Fig. 7 ist die motorische Zuschwenkbewegung 58 über das Abtriebsglied 35
beendet. Die Dreheinheit 20 mit ihrem Drehriegel 21 befindet sich in einer
Endraststellung; die Sperrklinke 16 ist in die Endraststufe 25 der Drehfalle 22
eingefallen. Das wird durch Sensoren erkannt, die den Motor abbremsen. Außerdem
wird in diesem Anwendungsfall die Motor-Drehrichtung umgekehrt; es beginnt eine
Rückdrehung, durch welche über das Getriebe, 30 das Abtriebsrad 35 zunächst im
Aufschwenksinne gemäß Pfeil 59 von Fig. 7
zurückgedreht wird. Diese Rückdrehung trifft aber nicht für die Dreheinheit 20 zu;
der Drehriegel 21 und der von ihm erfaßte Schließbolzen 10 bleiben in der vollen
Zuschwenkposition und halten den Schließbolzen 10 fest. Dadurch ist die volle
Schließlage der Klappe gesichert.
Letzteres bleibt erhalten, wenn das Abtriebsglied 35 seine Rückdrehung im
Aufschwenksinne 59 gemäß Fig. 8a beendet. Das kann durch Sensoren erkannt und
veranlaßt werden. In dieser Stellung hat sich die Schulter 38 am Abtriebsglied 35 von
der Gegenschulter 28 des Mitnehmers 23 entfernt. Dazwischen liegt ein großer,
durch den Winkel 61 in Fig. 8a verdeutlichter Freiraum vor. Auch zwischen den bei
der bisherigen Betrachtung noch nicht aktiv gewordenen Schultern und
Gegenschultern 39, 29 liegt ein durch den Winkel 62 verdeutlichter Freiraum vor. Es
liegt wieder die gleiche Drehposition des Abtriebsglieds 35 wie in Fig. 4a, 4b vor.
Wie anhand der Lage des punktschraffierten Nockens 37 zu erkennen ist. Die Lage
der Dreheinheit 20 ist aber gegensinnig; während in Fig. 4a, 4b die voll
aufgeschwenkte Ausgangsstellung vorliegt, befindet sich die Dreheinheit 20 in Fig.
8a in ihrer voll zugeschwenkten Endraststellung. In Fig. 8a befindet sich das
Abtriebsglied 35 wieder in einer "Bereitschaftsstellung", wie in Fig. 4a, 4b, allerdings
zum Öffnen der Klappe im Sinne des am Drehriegel 21 eingezeichneten
Aufschwenkpfeils 59. Das manuelle Öffnen der Klappe ist aber zunächst nicht
möglich, weil das Abtriebsglied 35 mit den übrigen Gliedern des Getriebes 30 in
Eingriff steht und zwischen diesen Gliedern eine Selbsthemmung besteht. Vor allem
ist aber die Bewegung im Ausschwenksinne 59 deswegen ausgeschlossen, weil die
Sperrklinke 16 die Baueinheit 20 über die Drehfalle 22 in ihrer aus Fig. 8a
erkennbaren Endraststellung hält. In diesem Anwendungsfall ist daher,
wie noch anhand der Fig. 9 näher erläutert wird, eine motorische Öffnungsbewegung
vorgesehen.
Es kann nun eine Notsituation eintreten, wo in der Bereitschaftsstellung von Fig. 8
oder in einer vorausgehenden oder nachfolgenden Zwischenposition des
Abtriebsglieds die Stromversorgung ausfällt und ein motorisches Öffnen der Klappe
unmöglich ist. Die Konstruktion ermöglicht aber doch eine manuelle
Aufschwenkbewegung durch Wirksamsetzen
des bereits in Zusammenhang mit Fig. 3 erwähnten besonderen Betätigers 50, was anhand
der Fig. 8b näher erläutert werden soll.
Zum Betätiger gehört zunächst ein in Fig. 8a und 8b erkennbarer Arbeitshebel 51, der, wie
gestrichelt angedeutet, das kippfähige Ende der Achse 14 der angedeuteten Getriebegruppe
36 lagert. Im Normalfall, gemäß Fig. 8a, wird der Arbeitshebel 51 durch einen Stützhebel 52
festgehalten, wodurch die im Zusammenhang mit Fig. 2 bereits beschriebene
Eingriffsposition 36 dieser Baugruppe vorliegt. Der Betätiger 50 wird über eine nicht mehr
gezeigte Handhabe ausgelöst, die auf ein Zugseil 53 eines in seinem letzten Teilstück in Fig.
8a, 8b gezeigten Bowdenzugs 54 gehört. Das Zugseil 53 greift am Stützhebel 52 an, der dann
aus seiner in Fig. 8a gezeigten wirksamen Lage 52 in seine aus Fig. 8b ersichtliche
unwirksame Lage 52' überführt wird. Der Arbeitshebel 51 steht dabei unter der Wirkung
einer durch den Kraftpfeil 57 angedeuteten Abhebefeder, die im Falle der in Fig. 8b den
Arbeitshebel in die aus Fig. 8b ersichtliche Wegschwenkposition 51' überführt. Dadurch
gelangt, wie durch das Ende der Achse 14 angedeutet ist, die Getriebegruppe in ihre bereits
anhand der Fig. 3 erläuterte Kipplage, welche die Trennposition des Getriebes 30
kennzeichnet. Das Getriebe 30 ist entkoppelt, weshalb die Selbsthemmung aufgehoben ist.
Das Abtriebsglied 35 kann dadurch auch ohne Motor im Sinne des aus Fig. 8b erkennbaren
Pfeils 59 im Aufschwenksinne bewegt werden. Dies geschieht im vorliegenden Fall
selbsttätig, durch eine aus Fig. 2, 2a erkennbare Rückholfeder 44, die mit ihren beiden
Federschenkel 43 zwei Zapfen 45, 46 zwischen sich faßt und für deren radiale Ausrichtung
gemäß Fig. 2a sorgt. Der eine Zapfen 45 sitzt am Abtriebsglied 35, während der andere
Zapfen 46 gehäusefest ist, also im Inneren des in Fig. 2a und 2 angedeuteten Schloßgehäuses
19 sitzt. Ausweislich der Fig. 8b erfolgt die Wegschwenkbewegung des Arbeitshebels in
dessen Wegschwenkposition 51' durch eine Koppelstange 55 in Abstimmung mit dem
Stützhebel, der dann in seine unwirksame Lage 52' wirkt.
Eine Langlochführung oder dergleichen sorgt dabei für eine Abstimmung der sich dabei
ergebenden Schwenkbewegungswege. Es gibt noch eine weitere Koppelstange 56 zwischen
der Sperrklinke 16 und dem Arbeitshebel 51, wo auch eine geeignete Längsführung für eine
Abstimmung der Bewegungen sorgt. Durch diese weitere Koppelstange 56 wird, gemäß Fig.
8b, durch den in Wegschwenkposition 51' gebrachten Arbeitshebel auch eine abgestimmte
Wegschwenkbewegung der Sperrklinke 16, die dabei aus ihrer wirksamen Eingriffslage in
der Drehfalle 22 gemäß Fig. 8a in ihre unwirksame Freigabelage 16' von Fig. 8b gegen ihre
Federbelastung 17 verschwenkt wird. Dann wird die Drehfalle 22 nicht mehr an ihrer
Endraststufe 25 blockiert. Die ganze Dreheinheit 20 ist frei und kann daher im Sinne des
Pfeils 59 im Aufschwenksinne bewegt werden. Dieses kann durch die Wirkung der
vorbeschriebenen Rückholfeder 44 geschehen. Darüber hinaus steht aber auch der Drehriegel
21 der Dreheinheit 20 unter der Wirkung der bereits im Zusammenhang mit Fig. 4a
erläuterten Federkraft 27, die im gleichen Sinne 59 wirksam ist. Dadurch kann der
Drehriegel 21 wieder voll aufgeschwenkt werden, bis er die aus Fig. 4a ersichtliche andere
Bereitschaftsstellung erreicht. Bei dieser Aufschwenkbewegung 59 wird der Schließbolzen
10 freigegeben, und die Klappe gelangt in ihre volle Offenlage.
Die vorbeschriebene Aufhebung der Getriebe-Selbsthemmung durch die Trennposition 36'
der Getriebegruppe ist vor allem dann bedeutsam, wenn der Notfall, der zur Auslösung des
Betätigers 50 diente, in den vorausgehenden Zwischenstellungen gemäß Fig. 6 oder 7
erfolgte. Hier wäre nämlich die durch Federkraft bedingte automatische Rückstellung der
Dreheinheit 20 im Aufschwenksinne 59 nicht möglich, weil bei dieser Rückdrehung der
Mitnehmer 23 mit seiner Gegenschulter 28 gegen die zum Abtriebsglied 35 gehörende
Schulter 38 stößt bzw. anliegt. Dies ist bei der Situation von Fig. 8a, die, wie gesagt, in Fig.
8b identisch folgt, nicht zu befürchten. Wie bereits oben erwähnt wurde, befindet sich
nämlich das Abtriebsglied 35 mit seinen Schultern 38, 39 bereits in einer mit der
Aufschwenkposition von Fig. 4a, 4b übereinstimmenden Stellung; der vorerwähnte Freiraum
61 ist groß genug, um die Dreheinheit 20 bis in ihre Ausgangsstellung von Fig. 4a
zurückzuführen. Normalerweise geschieht dies aber in diesem Ausführungsbeispiel der
Erfindung motorisch durch die bereits oben erwähnte Rückdrehung des Abtriebsglieds 35 im
Aufschwenksinne 59, ohne daß die vorausgehend beschriebene Auslösung des Betätigers 50
erfolgen müßte.
Zur entsprechenden Einschaltung des Motors 40 dient zum Beispiel ein nicht mehr gezeigter
elektrischer Taster. Bei der Bewegung 59 des Abtriebsrads 35 gemäß Fig. 9 stößt schließlich
die dort im Bereich des Nockens 37 vorgesehene Schulter 39 auf die Gegenschulter des
Mitnehmers 23. Zugleich ist der Nocken 37 mit seiner Steuerfläche 47, wie Fig. 9
verdeutlicht, gegen die Sperrklinke gefahren und hat diese in ihre bereits erwähnte
unwirksame Lage 16', entgegen ihrer Federbelastung 17, verschwenkt. Dieses Verschwenken
ist ohne eine Rückwirkung auf den vorbeschriebenen Betätiger 50 möglich, weil in der
erwähnten Koppelstange 56 eine Langlochführung vorliegt. Diese Langlochführung erlaubt,
ohne Rückwirkungen auf den Betätiger 50, die Stellbewegung an der Sperrklinke durch die
Steuerfläche 47. Die Dreheinheit 20 ist nicht mehr durch die Sperrklinke blockiert.
Gemäß Fig. 10 wird die Dreheinheit 20 durch die vom Motor bewegte Schulter 39 des
Abtriebsglieds 35 über die Gegenschulter 29 des Mitnehmers 23 weiterbewegt. Dabei hält
die am Nocken 37 vorgesehene Steuerfläche 47 die Sperrklinke immer noch in ihrer
unwirksamen Lage 16', so daß ein unerwünschtes Einfallen bei der weiteren motorischen
Drehung 59 in die nachfolgende Vorraststufe 24 der Drehfalle 22 ausgeschlossen ist.
So wird schließlich die Dreheinheit 20 in ihrer aus Fig. 11 ersichtliche Ausgangsstellung
durch motorische Drehung 59 des Abtriebsglieds 35 erreicht. Der Drehriegel 21 ist wieder in
seine voll Aufschwenkposition gebracht und gibt den Schließbolzen frei, wie in Fig. 11
strichpunktiert angedeutet ist. Wie durch den Bewegungspfeil 60 veranschaulicht, kann der
an der Klappe sitzende Schließbolzen 10 wegbewegt werden, wodurch die Klappe wieder in
ihre volle Offenlage gelangt. Auf dem Wege in die Aufschwenkposition von Fig. 11 wird die
Vorraststufe 24 der Drehfalle 22 überfahren, die aber nicht wirksam gesetzt wird, weil die
Sperrklinke immer noch von der getriebeseitigen Steuerfläche 47 in ihrer unwirksamen Lage
gehalten wird.
Das Überfahren der Vorraststufe 24 wird aber wieder von Sensoren erkannt, die bei diesem
Ausführungsbeispiel der Erfindung den Motor 40 abbremst und ihn wieder in
Gegenrichtung, also im Zuschwenksinne 58 antreibt. Die sich daraus ergebenden
Verhältnisse sind in Fig. 12 in einer Zwischendrehstellung des Abtriebsglieds 35
erläutert. Während die Dreheinheit 20 durch eine Anlage ihres Drehriegels 21 an den
Anschlag 26 aufgrund der Federbelastung 27 festhält, entfernt sich die vorausgehend
noch wirksame Schulter 39 vom Abtriebsrad 35 gegenüber der Gegenschulter 29 vom
Mitnehmer 23. Wird das Abtriebsrad 35 im Aufschwenksinne 59 motorisch
weitergedreht, so fährt die in Fig. 12 noch wirksame Steuerfläche 47 unter dem noch
in seiner unwirksamen Lage 16' gehaltenen Sperrklinke weg. Es kommt schließlich
zu der aus Fig. 4a, 4b ersichtlichen Bereitschaftsstellung des Abtriebsglieds 35, wo
sich die Steuerfläche 47 von der Sperrklinke 16 wegbewegt hat und sich dadurch an
der Umfangfläche 42 der Drehfalle 22 abstützt. Die Sperrklinke ist wirksam gesetzt
und steht unter einer Vorspannung der Federbelastung 17. In dieser
Bereitschaftsstellung kann sie allerdings noch nicht in die Raststufen 24 bzw. 25
einfallen, solange die Ausschwenkposition der Dreheinheit 20 vorliegt.
Fig. 13 zeigt zunächst eine Notbetätigung, die analog zu den anhand der Fig. 8b
erläuterten Verhältnissen ist. Während sich das Abtriebsrad noch in die aus Fig. 11
ersichtlichen Drehstellung befindet, wird angenommen, daß die Stromversorgung
oder dergleichen versagt und ein nicht motorisches Auf- oder Zuschwenken 58, 59
erfolgen soll. Das Aufschwenken ist zwar bei der Situation von Fig. 11 nicht mehr
erforderlich, doch könnte der Notfall auch in einer vorausgehenden Drehstellung,
z. B. Fig. 10 sich ergeben. In diesem Fall ist zwar die Sperrklinke durch die
Steuerfläche 47 in ihrer unwirksamen Lage 16', doch würde die bereits mehrfach
erwähnte Selbsthemmung im Getriebe 30 vorliegen, wenn nicht, durch Auslösen des
Betätigers 50 in Fig. 13, die Getriebegruppe in ihre Trennposition 36' überführt
worden wäre. Weil dies aber gemäß Fig. 13 ausgelöst werden kann, wird der
Andruck zwischen der Schulter 39 und der Gegenschulter 29 aufgehoben, und die
Rückstellwirkung der oben beschriebenen Rückholfeder 54 kann wirksam werden.
Das Abtriebsglied 35 wird von dieser Feder 44 automatisch in seine
Bereitschaftsstellung gemäß Fig. 4a, 4b überführt. Dadurch gelangt die Dreheinheit
20 wieder in ihre Aufschwenkposition, sofern diese nicht, wie in Fig. 13, bereits
vorliegen sollte.
Das Auslösen des Betätigers 50 gemäß Fig. 13 ist auch dann von Nutzen, wenn,
ausgehend von Fig. 4a, 4b, eine ausschließlich manuelle Zuschwenkbewegung 58
erfolgen sollte. Die Dreheinheit 20 kann manuell um den in Fig. 4b erkennbaren
Winkelbetrag 63 zugeschwenkt 58 werden, obwohl dabei die getriebeseitige Schulter
38 auf die mitnehmerseitige Schulter 28 stößt. Der in Fig. 4b erläuterte Freiraum 48
ist nämlich kleiner als der Winkelbetrag 63 für die Drehbewegung der Baueinheit 20
aus der Aufschwenkposition von Fig. 4b in die dort gepunktet verdeutlichte, der Fig.
7 entsprechende volle Zuschwenkposition. Es ist auch eine andere Betriebsweise
möglich. Diese kann darin bestehen, daß die vorerwähnte Getriebegruppe 36 sich
normalerweise immer in ihrer anhand der Fig. 3, 8b und 13 erläuterten Trennposition
36' befindet. Das beeinträchtigt zunächst die beiden Bereitschaftspositionen zum
Öffnen gemäß Fig. 8a und zum Schließen gemäß Fig. 4a, 4b nicht, wie schon
erläutert wurde. Nur wenn, ausgehend von der Bereitschaftsstellung zum Schließen
gemäß Fig. 4a, 4b eine Schließhilfe durch den Motor 40 erwünscht ist, gelangt diese
Getriebegruppe in ihre Eingriffsposition 36, so daß der Arbeitsablauf gemäß Fig. 5,
6, 7 in der bereits beschriebenen Weise erfolgt. Dann tritt allerdings eine vereinfachte
Steuerung ein. Wenn die Fig. 7 erreicht wird, stoppt der Motor 40 die
Zuschwenkbewegung 58 des Abtriebsglieds 35. Dann wird die Getriebegruppe 36
durch ein geeignetes Umsteuerungsglied wieder in ihre Trennposition 36' gemäß Fig.
3, 8b bzw. 13 überführt, wo die Selbsthemmung im Getriebe 30 aufgehoben ist. Die
erläuterten Federkräfte 27 bzw. die Rückholfeder 44 führt dann die Abtriebsglied 35
selbsttätig wieder in die Bereitschaftsstellung von Fig. 8a, 8b zurück, ohne daß eine
Bestromung des Motors 40 im Aufschwenksinne 59 erforderlich werden. Die
Bereitschaftsstellung gemäß Fig. 8a vom Abtriebsglied 35 wird durch Federkraft
besorgt. Dann fällt die Sperrklinke 16 in die aus Fig. 8a ersichtliche Endraststellung
ein und hält die Dreheinheit 20 fest.
Dann kann wieder die positionsveränderliche Getriebegruppe 36 selbsttätig in ihre
Trennposition 36' von Fig. 3 überführt werden, wobei allerdings zunächst die
Sperrklinke in ihrer Eingriffslage 16 von Fig. 8a verbleibt. Insoweit tritt eine
Abwandlung gegenüber den vorausgehend anhand der Fig. 8b erläuterten
Verhältnissen ein. Wenn jetzt die Dreheinheit 20 wieder in ihre Ausschwenkposition
gemäß Fig. 11 des vorausgehenden
Ausführungsbeispiels erfolgen soll, ist eine motorische Aufschwenkbewegung im Sinne des
Pfeils 59 nicht notwendig. Es genügt die Sperrklinke 16 durch ein geeignetes Steuerglied
wieder in ihre aus Fig. 8b ersichtliche unwirksame Lage 16' zu überführen, wo die Drehfalle
22 freigegeben ist. Die auf die Dreheinheit 20 einwirkende Federkraft 27 sorgt für eine
federbedingte Rückbewegung der Dreheinheit 20. Die vorbeschriebene Rückholfeder 44 hält
dabei das Abtriebsglied 35 in seiner schon aus Fig. 8 erkennbaren Bereitschaftsstellung, die
identisch jener von Fig. 4a ist, welche wieder die jetzt angestrebte Bereitschaftsstellung zum
Schließen kennzeichnet. Diese alternative Betriebsweise vereinfacht daher die Steuerung des
Motors 40.
10
Schließteil, Schließbolzen
11
bewegliche Klappe
12
ruhende Facheinfassung
13
Achswelle von
20
14
kippbare Achse von
36
15
Bewegungsteil von
10
Schließlage
16
Sperrklinke (in Eingriffslage)
16
' unwirksame Lage von
16
, Freigabelage
17
Federbelastungspfeil von
16
18
Kippwinkel zwischen
36
,
36
' (
Fig.
3
)
19
Schloßgehäuse
20
Dreheinheit
21
Drehriegel von
20
22
Drehfalle von
20
23
Mitnehmer von
20
24
Vorraststufe von
16
25
Endraststufe von
16
26
Anschlag für
21
27
Federbelastungspfeil von
21
im Aufschwenksinne
28
erste Gegenschulter an
22
29
zweite Gegenschulter an
22
30
Getriebe
31
Schneckenrad von
30
32
Stirnrad von
30
33
Zahnrad von
36
34
Ritzel von
36
35
verzahntes Abtriebsglied von
30
36
positionsveränderliche Getriebegruppe aus
33
,
34
(Eingriffsposition)
36
' Trennposition von
36
37
Nocken an
35
38
erste Schulter an
35
39
zweite Schulter an
35
40
Motor
41
Schnecke an
40
42
Umfangsfläche von
22
43
Federschenkel von
44
44
Rückholfeder
45
Zapfen an
35
(
Fig.
2
)
46
Zapfen an
19
(
Fig.
2
)
47
radiale Steuerfläche an
37
48
Freiraum zwischen
28
,
38
(
Fig.
4
)
49
Freiraum zwischen
29
,
39
(
Fig.
4
b)
50
Betätiger
51
Arbeitshebel (in Anschwenkposition)
51
' Wegschwenkposition von
51
52
Stützhebel (in wirksamer Lage)
52
' unwirksame Lage von
52
53
Zugseil von
54
, Seele von
54
54
Bowdenzug
55
Koppelstange zwischen
51
,
52
(
Fig.
8
a)
56
Koppelstange zwischen
16
,
51
(
Fig.
8
a)
57
Kraftpfeil der Abhebefeder für
51
(
Fig.
8
a)
58
Bewegungspfeil im Zuschwenksinne von
20
bzw.
35
59
Bewegungspfeil im Aufschwenksinne von
20
bzw.
35
60
Bewegungspfeil von
10
in Offenlage (
Fig.
11
)
61
Freiraum zwischen
28
,
38
(
Fig.
8
a)
62
Freiraum, Winkel zwischen
29
,
39
(
Fig.
8
)
63
Winkelbetrag für Drehbetätigung von
20
(
Fig.
4
b)
Claims (6)
1. Schloß für Klappen (11) oder Türen von Fahrzeugen, insbesondere
Handschuhfachschloß,
mit einem Drehriegel (21), in welchen beim Schließen (15) der Klappe (11) ein Schließteil (10) einfährt und den Drehriegel (21) aus einer die Offenlage der Klappe kennzeichnenden Aufschwenkposition über eine Spaltlage der Klappe in eine die Schließlage der Klappe bestimmende Zuschwenkposition dreht,
mit einer Sperrklinke (16), die in eine drehfest mit dem Drehriegel (21) verbundene Drehfalle (22) einrastet, wenn die aus dem Drehriegel (21) und der Drehfalle (22) bestehende Dreheinheit (20) aus ihrer Aufschwenkposition in eine Zuschwenkposition überführt werden wird,
und mit einem ein Abtriebsglied (35) aufweisenden Getriebe (30), das von einem Motor (40) angetrieben wird,
wobei der Motor (40) mindestens als Schließhilfe für den Drehriegel (21) dient,
dadurch gekennzeichnet,
und daß das Abtriebsglied (35) wenigstens eine Schulter (38, 39) und ein Mitnehmer (23) mindestens eine der Schulter (38, 39) zugeordnete Gegenschulter (28, 29) aufweisen, wobei der Mitnehmer drehfest mit der Dreheinheit (20) ist,
daß die vom Motor (40) bewegte Schulter (38, 39) des Abtriebsglieds (35) auf die zugehörige Gegenschulter (28; 29) des Mitnehmers (23) trifft, und die Dreheinheit (20) im Zuschwenksinne (58) bis zur vollen Zuschwenkposition bewegt,
daß aber in der Schließlage der Klappe (11) das Abtriebsglied (35) in eine definierte Bereitschaftsstellung zum Öffnen der Klappe zurückgedreht wird, wo zwischen seiner Schulter (38; 39) einerseits und der Gegenschulter (28; 29) des Mitnehmers (23) andererseits ein Freiraum (48, 49; 61, 62) besteht, der eine manuelle Bewegung der Klappe (11) gestattet,
daß das Getriebe (30) eine positionsveränderliche (18) Getriebegruppe (36) aufweist, die gegenüber dem Getrieberest zwischen einer Eingriffsposition und einer Trennposition (36') verstellbar ist,
und daß die positionsveränderliche Getriebegruppe (36) sich mindestens im Notfall in ihrer Trennposition (36') befindet und die Sperrklinke (16) unwirksam (16') ist, wenn die Schließlage der Klappe vorliegt und sich das Abtriebsrad (35) in seiner Bereitschaftsstellung zum Öffnen der Klappe (11) befindet.
mit einem Drehriegel (21), in welchen beim Schließen (15) der Klappe (11) ein Schließteil (10) einfährt und den Drehriegel (21) aus einer die Offenlage der Klappe kennzeichnenden Aufschwenkposition über eine Spaltlage der Klappe in eine die Schließlage der Klappe bestimmende Zuschwenkposition dreht,
mit einer Sperrklinke (16), die in eine drehfest mit dem Drehriegel (21) verbundene Drehfalle (22) einrastet, wenn die aus dem Drehriegel (21) und der Drehfalle (22) bestehende Dreheinheit (20) aus ihrer Aufschwenkposition in eine Zuschwenkposition überführt werden wird,
und mit einem ein Abtriebsglied (35) aufweisenden Getriebe (30), das von einem Motor (40) angetrieben wird,
wobei der Motor (40) mindestens als Schließhilfe für den Drehriegel (21) dient,
dadurch gekennzeichnet,
und daß das Abtriebsglied (35) wenigstens eine Schulter (38, 39) und ein Mitnehmer (23) mindestens eine der Schulter (38, 39) zugeordnete Gegenschulter (28, 29) aufweisen, wobei der Mitnehmer drehfest mit der Dreheinheit (20) ist,
daß die vom Motor (40) bewegte Schulter (38, 39) des Abtriebsglieds (35) auf die zugehörige Gegenschulter (28; 29) des Mitnehmers (23) trifft, und die Dreheinheit (20) im Zuschwenksinne (58) bis zur vollen Zuschwenkposition bewegt,
daß aber in der Schließlage der Klappe (11) das Abtriebsglied (35) in eine definierte Bereitschaftsstellung zum Öffnen der Klappe zurückgedreht wird, wo zwischen seiner Schulter (38; 39) einerseits und der Gegenschulter (28; 29) des Mitnehmers (23) andererseits ein Freiraum (48, 49; 61, 62) besteht, der eine manuelle Bewegung der Klappe (11) gestattet,
daß das Getriebe (30) eine positionsveränderliche (18) Getriebegruppe (36) aufweist, die gegenüber dem Getrieberest zwischen einer Eingriffsposition und einer Trennposition (36') verstellbar ist,
und daß die positionsveränderliche Getriebegruppe (36) sich mindestens im Notfall in ihrer Trennposition (36') befindet und die Sperrklinke (16) unwirksam (16') ist, wenn die Schließlage der Klappe vorliegt und sich das Abtriebsrad (35) in seiner Bereitschaftsstellung zum Öffnen der Klappe (11) befindet.
2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (23) zwei
zueinander gegensinnig orientierte Gegenschultern aufweist, denen zwei
Schultern (38, 39) am Abtriebsglied (35) zugeordnet sind,
daß der Motor (40) sowohl als Schließhilfe als auch als Öffnungshilfe dient, wo die jeweils aufeinander stoßenden Schultern (38, 39) und Gegenschultern (28, 29) die Dreheinheit (20) nicht nur im Zuschwenksinne (58) in die volle Zuschwenkposition, sondern auch im Aufschwenksinne (59) in die volle Aufschwenkposition bewegen,
und daß das Abtriebsglied (35) nicht nur in der Schließlage, sondern auch in der Offenlage der Klappe (11) in die Bereitsschaftsstellung zurückgeschwenkt wird, wo der Freiraum (48, 49; 61, 62) zwischen den Schultern (38, 39) und den Gegenschultern (28, 29) besteht.
daß der Motor (40) sowohl als Schließhilfe als auch als Öffnungshilfe dient, wo die jeweils aufeinander stoßenden Schultern (38, 39) und Gegenschultern (28, 29) die Dreheinheit (20) nicht nur im Zuschwenksinne (58) in die volle Zuschwenkposition, sondern auch im Aufschwenksinne (59) in die volle Aufschwenkposition bewegen,
und daß das Abtriebsglied (35) nicht nur in der Schließlage, sondern auch in der Offenlage der Klappe (11) in die Bereitsschaftsstellung zurückgeschwenkt wird, wo der Freiraum (48, 49; 61, 62) zwischen den Schultern (38, 39) und den Gegenschultern (28, 29) besteht.
3. Schloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Schließ-
und Offenlage der Klappe die Dreheinheit (20) zwar unterschiedliche Positionen
einnimmt, aber das Abtriebsrad (35) sich dabei stets in der gleichen
Bereitschaftsstellung befindet,
und daß - wenn die Trennposition (36') der Getriebegruppe (36) vorliegt - eine auf das Abtriebsrad (35) wirkende Rückholfeder (44) das Abtriebsrad (35) selbsttätig in dessen Bereitschaftsstellung überführt.
und daß - wenn die Trennposition (36') der Getriebegruppe (36) vorliegt - eine auf das Abtriebsrad (35) wirkende Rückholfeder (44) das Abtriebsrad (35) selbsttätig in dessen Bereitschaftsstellung überführt.
4. Schloß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sperrklinke (16) im Eingriffssinne federbelastet (17) ist
und daß das Abtriebsrad (35) eine Steuerfläche (47) aufweist, welche beim Öffnen der Klappe die Sperrklinke (16) von der Drehfalle (22) wegdrückt (16').
und daß das Abtriebsrad (35) eine Steuerfläche (47) aufweist, welche beim Öffnen der Klappe die Sperrklinke (16) von der Drehfalle (22) wegdrückt (16').
5. Schloß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
positionsveränderliche Getriebegruppe (36) normalerweise in Eingriffsposition
ist und nur im Notfall in ihre Trennposition (36') überführt wird
und daß das Zurückdrehen des Abtriebsgliedes (35) in die zum Öffnen bzw. zum Schließen dienende Bereitschaftsstellung durch entsprechenden Rücklauf des Motors (40) erfolgt.
und daß das Zurückdrehen des Abtriebsgliedes (35) in die zum Öffnen bzw. zum Schließen dienende Bereitschaftsstellung durch entsprechenden Rücklauf des Motors (40) erfolgt.
6. Schloß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
positionsveränderliche Getriebegruppe (36) normalerweise in ihrer
Trennposition (36') ist und nur beim motorischen Schließen bzw. Öffnen der
Klappe in ihre Eingriffsposition überführt wird
und daß das Zurückdrehen des Abtriebsglieds (35) in die zum Öffnen bzw. Schließen dienende Bereitschaftsstellung über die Rückholfeder (44) erfolgt.
und daß das Zurückdrehen des Abtriebsglieds (35) in die zum Öffnen bzw. Schließen dienende Bereitschaftsstellung über die Rückholfeder (44) erfolgt.
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DE19841309A1 DE19841309A1 (de) | 2000-03-23 |
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