DE19840749C2 - Näheinheit zum Aufnähen von umzubuggenden oder vorgebuggten Taschen - Google Patents
Näheinheit zum Aufnähen von umzubuggenden oder vorgebuggten TaschenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Näheinheit nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Es sind zwei prinzipiell verschiedene Arbeitsabläufe zum Aufnähen von im
Randbereich umgebuggten Taschen auf großflächige Nähgutteile bekannt,
bei denen es sich beispielsweise um Hemdenvorderteile oder Jeanshosen
handeln kann. Bei dem einen, z. B. durch die DE-AS 11 68 230 bekannten
Arbeitsablauf werden vorgebuggte Taschen auf dem Nähgutteil aufgelegt
und anschließend aufgenäht. Zur genauen Plazierung der Tasche
auf dem Nähgutteil dient hierbei eine die Tasche aufnehmende Klammer,
die auf einem Tragrahmen für das Nähgutteil verschiebbar angeordnet
ist. Eine ähnliche, jedoch stärker automatisierte Näheinheit ist durch
die EP 627 518 A1 bekannt. Die Näheinheit weist eine Zuführvorrichtung
auf, die ein Nähgutteil mitsamt einer vorgebuggten Tasche von einer
Belade- zu einer Übergabestation bewegt, wo ein klammerartiger Nähgut
halter das Nähgutteil und die Tasche für die anschließende Durchführung
des Nähvorganges übernimmt. Während des Nähens können in der
Beladestation bereits das nächste Nähgutteil und die nächste Tasche
plaziert werden. Das Vorbuggen der Taschen erfolgt hierbei auf Faltpressen, die
mit an die jeweilige Taschenform und Taschengröße angepaßten, auswechsel
baren Faltwerkzeugen ausgestattet sind. Nach dem Umbuggen wird die Faltung
der Randbereiche fixiert, indem sie unter Hitzeeinwirkung gepreßt werden.
Da hierbei auch unregelmäßig gefaltete Stellen so weit flachgepreßt werden,
daß sie anschließend nicht allzu sehr stören, kann die Faltvorrichtung von
Faltpressen vergleichsweise einfach aufgebaut sein.
Bei dem anderen, z. B. durch das DE-GM 19 64 067 (US-A-3 528 378),
die DE-C1 41 13 131 und die für die Bildung des Oberbegriffs des
Anspruches 1 herangezogene DE 37 09 210 C2 bekannten Arbeitsablauf
werden auf einer eine Nähmaschine und eine Faltvorrichtung aufweisenden
Näheinheit mit Hilfe der Faltvorrichtung flache Taschenzuschnitte im
Randbereich umgebuggt und sodann vom programmgesteuerten Nähguthalter
der Näheinheit übernommen und der Nähmaschine zugeführt. Derartige
Faltvorrichtungen bestehen jeweils aus einer an einer ersten Halterung
angeordneten Andruckplatte und mehreren Faltschiebern, die an einem ebenfalls
an der ersten Halterung angeordneten Rahmen angebracht sind und über
Druckluftzylinder zwischen einer Ruhestellung und einer Faltstellung hin- und
herbewegt werden können. Die erste Halterung ist in drei verschiedene
Höhenstellungen bewegbar, nämlich eine oben befindliche Ruhestellung, eine
darunter befindliche Faltstellung und eine unten liegende Übergabestellung. An
einer zweiten Halterung ist ein Taschenauflageblech angeordnet. Die zweite
Halterung ist im wesentlichen in zwei verschiedene Höhenstellungen bewegbar,
nämlich in eine mit der mittleren Stellung der ersten Halterung korrespondierende
obere Einlege- und Faltstellung und in eine untere, mit der unteren Stellung
der ersten Halterung korrespondierende Andruckstellung für die umgebuggten
Randabschnitte der auf dem Taschenauflageblech befindlichen Tasche. Für das
genaue mustergerechte Ausrichten von mit Mustern versehenen Taschen und
Nähgutteilen läßt sich das Taschenauflageblech bedarfsweise noch in eine dritte
Höhenstellung bewegen, in der es dicht über dem Nähgutteil schwebt.
Da bei diesem Arbeitsablauf die umgebuggten Taschen ohne ein zwischenge
schaltetes Anpressen der Randbereiche vom Nähguthalter übernommen werden,
muß der Umbuggvorgang besonders exakt ausgeführt werden, was jedoch dazu
beiträgt, daß ein besonders exaktes sauberes Arbeitsergebnis erzielt wird.
Aufgrunddessen sind die bei Näheinheiten verwendeten bzw. integrierten Falt
vorrichtungen vergleichsweise aufwendiger und damit teurer als die Faltvor
richtungen an Faltpressen.
Da die zum Umbuggen von Taschen dienenden Faltvorrichtungen generell aus
einer größeren Anzahl von an die jeweilige Taschenform und Taschengröße
angepaßten Bauteilen bestehen, müssen für verschiedene Taschenformen
und Taschengrößen jeweils entsprechend angepaßte unterschiedliche Falt
vorrichtungen bereitgehalten und bei Bedarf ausgewechselt werden. Bei häufig
wechselnden Taschenformen und Taschengrößen führt dies bei Näheinheiten
mit integrierter Faltvorrichtung zu einem entsprechend großen Aufwand.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, beim Aufnähen von im Randbereich
umgebuggten Taschen mit geringem Aufwand einen Wechsel der Taschen
formen und Taschengrößen zu ermöglichen. Die Aufgabe wird durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Durch die Maßnahme, an den beiden bewegbaren Halterungen einer Näheinheit
Haltemittel vorzusehen, die beim Verarbeiten umzubuggender Taschen
von dem einer bekannten Faltvorrichtung zugeordneten Taschenauflage
blech und bei der Verarbeitung vorgebuggter Taschen von einem Einlege
rahmen und einem Taschenandruckblech gebildet sind, und aus dem Daten
speicher der Steuerung das jeweils passende Steuerungsprogramm abzurufen,
kann die Näheinheit ohne nennenswerten Aufwand von der einen Betriebsart
auf die andere, d. h. vom Verarbeiten umzubuggender Taschen auf das Ver
arbeiten vorgebuggter Taschen umgerüstet werden. Auf diese Weise wird es
ermöglicht, daß die für das Umbuggen auf der Näheinheit dienenden teuren
Halte- und Faltmittel der Verarbeitung von in großen Stückzahlen anfallenden
Taschen und/oder der Erzielung eines besonders exakten Umbuggergebnisses
vorbehalten bleiben, während bei häufigem Wechsel von in kleinen Losgrößen
anfallenden Taschen diese im vorgebuggten Zustand verarbeitet werden, was
dann die Verwendung der billigeren Faltvorrichtungen für die Faltpressen und
der einfachen Aufnahme- und Haltemittel an der Näheinheit erlaubt.
Da in vielen, insbesondere kleineren Nähbetrieben bereits Taschenpressen
vorhanden sind und die hierfür verwendeten vergleichsweise einfachen Faltvorrichtungen
sowie auch die ebenfalls einfachen Aufnahme- und Haltemittel
für die vorgebuggten Taschen ohne nennenswerten Aufwand in den Nähbe
trieben selbst oder nahegelegenen Werkstätten und somit vor Ort hergestellt
werden können, kann somit durch das Verarbeiten vorgebuggter Taschen in
kurzer Zeit auf modische Einflüsse reagiert werden.
Bei der Verarbeitung vorgebuggter Taschen gemäß Anspruch 3 läßt sich eine
genaue gegenseitige Ausrichtung von Tasche und Nähgutteil dadurch erzielen,
daß der Einlegerahmen nur mit geringer Kraft auf das Nähgutteil abgesenkt
oder in einer dicht oberhalb derselben befindlichen Schwebestellung gehalten
wird, wodurch das Nähgutteil weiterhin verschiebbar bleibt, und daß ferner der
Einlegerahmen zur Erzielung einer möglichst ungehinderten Beobachtbarkeit
der Relativlage von Tasche und Nähgutteil entweder dünnwandig ausgebildet
oder aus transparentem Werkstoff gefertigt wird.
Die Erfindung ist anhand dreier Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Näheinheit mit integrierter Faltvorrichtung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Näheinheit mit einem Einlegerahmen für
vorgebuggte Taschen,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Näheinheit, bei der vorgebuggte Taschen
direkt in den Nähguthalter einlegbar sind,
Fig. 4 eine Seitenansicht der Näheinheit aus Fig. 1,
Fig. 5 eine Seitenansicht der Näheinheit aus Fig. 2 und
Fig. 6 eine Seitenansicht der Näheinheit aus Fig. 3.
Die in den verschiedenen Figuren dargestellte, für das Aufnähen von
umgebuggten Taschen auf ein Nähgutteil dienende Näheinheit entspricht der
in der DE 42 34 968 C1 ausführlich beschriebenen Näheinheit.
Sie weist daher ebenfalls eine Nähgutauflageplatte 1, eine
Nähmaschine 2 und eine Führungseinrichtung 3 für einen Nähguthalter 4
bzw. 4a auf. Der Führungsvorrichtung 3 ist eine Vorrichtung 5 zum
Anheben und Absenken des Nähguthalters 4 bzw. 4a zugeordnet.
Die Näheinheit weist eine erste Halterung 6 auf, die von einem zwei
Arme 7, 8 umfassenden Winkelhebel 9 und einer am längeren Arm 8
befestigten, quer zu diesem verlaufenden Trägerstange 10 gebildet ist.
Am kurzen Arm 7 ist die Kolbenstange 11 eines an einer feststehenden
Konsole 12 angeordneten Druckluftzylinders 13 angelenkt. Mit Hilfe des
Druckluftzylinders 13 läßt sich die Trägerstange 10 zwischen einer
angehobenen und einer abgesenkten Stellung bewegen. Am Gestell der
Näheinheit ist unterhalb des Armes 8 in nicht näher dargestellter
Weise ein Druckluftzylinder 14 befestigt, dessen Längsachse im
wesentlichen senkrecht zur Ebene der schräg verlaufenden Nähgutauf
lageplatte 1 verläuft. Im zurückgezogenen Zustand der Kolbenstange 15
befindet sich deren freies Ende unterhalb der unteren Schwenklage des
Armes 8 und hat daher keinen Einfluß auf dessen Stellung. Bei ausge
fahrener Kolbenstange 15 ragt dessen freies Ende in die Bewegungsbahn
des Armes 8 und bewirkt, daß dieser und damit die Trägerstange 10 in
einer Stellung gehalten werden, die dicht oberhalb der vorstehend
genannten abgesenkten Stellung liegt. Die Druckluftzylinder 13, 14
bilden gemeinsam eine erste Antriebsvorrichtung 16.
Die Näheinheit weist eine zweite Halterung 17 auf. Sie enthält einen
hohl ausgebildeten Arm 18, der um die gleiche Achse wie der Winkel
hebel 9 schwenkbar ist. Auf dem Arm 18 ist eine Führungsschiene 19
befestigt, die einen Schlitten 20 aufnimmt. Am Schlitten 20 ist eine
Trägerstange 21 befestigt, die quer zum Arm 18 verläuft. Am Gestell
der Näheinheit ist unterhalb des Armes 18 in nicht näher dargestellter
Weise ein Druckluftzylinder 22 befestigt, dessen Längsachse im
wesentlichen senkrecht zur Ebene der schräg verlaufenden Nähgutauf
lageplatte 1 verläuft. Mit Hilfe des Druckluftzylinders 22, dessen
Kolbenstange 23 mit der Unterseite des Armes 18 zusammenwirkt, läßt
sich die Trägerstange 21 zwischen einer angehobenen und einer
abgesenkten Stellung bewegen.
Innerhalb des Armes 18 ist als lineare Antriebseinheit ein an sich
bekannter und daher nur mit seinem Kolben in gestrichtelten Linien
dargestellter Bandzylinder 24 angeordnet, der einen an der Unterseite
des Armes 18 entlangbewegbaren schlittenartigen Mitnehmer 25 aufweist.
Der Mitnehmer 25 ist über eine Verbindungsstange 26 mit dem Schlitten
20 starr gekoppelt. Mit Hilfe des Bandzylinders 24 läßt sich die
Trägerstange 21 zwischen einer vorgeschobenen und einer zurückge
zogenen Stellung bewegen. Der Druckluftzylinder 22 und der
Bandzylinder 24 bilden gemeinsam eine zweite Antriebsvorrichtung 27.
Der vorstehend beschriebene allgemeine Aufbau der Näheinheit ist bei
allen drei Ausführungsbeispielen gleich. Die Unterschiede der drei
Ausführungsbeispiele werden nachfolgend erläutert.
Bei diesem in Fig. 1 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ist an
der Trägerstange 10 der ersten Halterung 6 eine zum Stand der Technik
gehörende, z. B. durch die DE 41 13 131 C1 (US 5 211 320) bekannte
Faltvorrichtung 28 lösbar befestigt, die im wesentlichen eine
Andruckplatte 29 und mehrere Faltschieber 30 aufweist, und in
bekannter Weise zum Umbuggen der Randabschnitte von Taschen dient.
An der Trägerstange 21 der zweiten Halterung 17 ist ein flaches
Taschenauflageblech 31 lösbar befestigt. Im Nähguthalter 4 ist ein der
gewünschten Nahtform und Nahtbreite entsprechender Nähschlitz 32
ausgebildet.
In Fig. 4 sind die Faltvorrichtung 28 und das Taschenauflageblech 31
in ihrer jeweiligen Ausgangsstellung dargestellt, d. h. die Faltvor
richtung 28 befindet sich in ihrer Ruhestellung, welche der oberen
Schwenklage des Armes 8 mit der Trägerstange 10 entspricht, und das
Taschenauflageblech 31 befindet sich in der Einlege- und Faltstellung,
wobei der Arm 18 die obere Schwenklage einnimmt und sich die Träger
stange 21 in vorgeschobener Position befindet.
Für die Durchführung eines kompletten Arbeitszyklus, der im
wesentlichen aus dem Umbuggen einer auf dem Taschenauflageblech 31
aufgelegten Tasche, der Übernahme der gebuggten Tasche durch den
Nähguthalter 4 und das Aufnähen der Tasche auf ein Nähgutteil besteht,
wird in bekannter und deshalb nicht näher beschriebenen Weise aus
einem Speicher der Maschinensteuerung das entsprechende Steuerungs
programm ausgewählt.
Der Funktionsablauf ist folgender:
- 1. Nähgutteil wird von Hand auf der Nähgutauflageplatte 1 unterhalb des Taschenauflagebleches 31 positioniert
- 2. Tasche wird von Hand auf dem Taschenauflageblech 31 positioniert
- 3. Start des Bearbeitungsprogramms
- 4. Faltvorrichtung 28 wird in Faltstellung abgesenkt, wobei sich die Andruckplatte 29 auf die Tasche legt und sie gegen das Taschenauflageblech 31 drückt
- 5. Faltschieber 30 werden in Faltstellung gefahren, wodurch sie den über den Rand des Taschenauflagebleches 31 überstehenden Randbereich der Tasche umbuggen
- 6. Faltvorrichtung 28 und Taschenauflageblech 31 werden in untere Stellung gefahren, wodurch das Taschenauflageblech 31 die umgebuggten Taschen-Randschnitte auf das Nähgutteil drückt
- 7. Faltschieber 30 werden in Ruhestellung zurückgefahren
- 8. Faltvorrichtung 28 wird in Ruhestellung angehoben
- 9. Nähguthalter 4 wird in angehobener Stellung zwischen die Faltvorrichtung 28 und das Taschenauflageblech 31 gefahren
- 10. Nähgutthalter 4 wird auf die Tasche abgesenkt
- 11. Taschenauflageblech 31 wird in Ruhestellung zurückgezogen und aufwärts geschwenkt
- 12. Nähguthalter 4 wird mit Nähgutteil und aufliegender Tasche zur Nähmaschine 2 gefahren
- 13. Tasche wird auf Nähgutteil aufgenäht
- 14. Nähguthalter 4 wird in Entladestellung gefahren und zur Freigabe des genähten Werkstückes nach aufwärts geschwenkt
- 15. Taschenauflageblech 31 wird in Ausgangsstellung vorgeschoben Ende des Arbeitszyklus.
Bei diesem in Fig. 2 und 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ist an
der Trägerstange 10 der ersten Halterung 6 ein Einlegerahmen 33 für
vorgebuggte Taschen lösbar befestigt. An der Trägerstange 21 der
zweiten Halterung 17 ist ein flaches Taschenandruckblech 34 befestigt.
Wenn beim Wechsel der Verarbeitung von umzubuggenden zu vorgebuggten
Taschen oder umgekehrt die umzubuggenden Taschen kleiner als die
vorgebuggten Taschen sind kann das in Verbindung mit der Faltvor
richtung 28 benutzte Taschenauflageblech 31 in Verbindung mit dem
Einlegerahmen 33 auch als Taschenandruckblech 34 verwendet werden.
Diese größenmäßige Einschränkung ist dadurch bedingt, daß bei der
Übernahme einer mittels der Faltvorrichtung 28 umgebuggten Tasche
durch den Nähguthalter 4 dessen Andruckplatte 29 die Tasche
vollflächig erfaßt und damit einen sicheren Reibschluß gewährleistet,
so daß beim Zurückziehen des Taschenauflagebleches 31 keine Gefahr des
Verzugs der Tasche besteht. Beim Verarbeiten einer in einem Einlege
rahmen 33 positionierten und durch ein Taschenandruckblech 34
festgehaltenen vorgebuggten Tasche liegen dagegen andere Verhältnisse
vor. In diesem Fall senkt sich nämlich der Nähguthalter 4 bei der
Übernahme der Tasche nicht auf die Tasche, sondern auf das Taschen
andruckblech 34. Damit nun beim Zurückziehen des Taschenandruckbleches
34 die Tasche nicht verzogen wird, benutzt man ein gegenüber der
Tasche kleineres Taschenandruckblech 34, so daß von der
darunterliegenden Tasche ein Randstreifen übersteht, der nunmehr vom
Nähguthalter 4 erfaßt werden kann.
Für die Durchführung eines kompletten Arbeitszyklus, der im
wesentlichen aus dem Einlegen einer vorgebuggten Tasche in den
Einlegerahmen 33, der Übernahme der Tasche durch den Nähguthalter 4
und das Aufnähen der Tasche auf ein Nähgutteil besteht, wird wiederum
ein hierfür passendes Steuerprogramm ausgewählt.
Der Funktionsablauf ist folgender:
- 1. Nähgutteil wird von Hand auf der Nähgutauflageplatte 1 unter halb des in Ruhestellung angehobenen Einlegerahmens 33 und des ebenfalls in Ruhestellung angehobenen und zurückgefahrenen Taschenandruckbleches 34 positioniert
- 2. Start des Bearbeitungsprogramms
- 3. Einlegerahmen 33 wird in Einlegestellung abgesenkt (dies entspricht Fig. 5)
- 4. Stop des Bearbeitungsprogramms
- 5. vorgebuggte Tasche wird von Hand im Einlegerahmen 33 positioniert
- 6. erneuter Start des Bearbeitungsprogramms
- 7. Taschenandruckblech 34 wird aus Ruhestellung vorgeschoben und auf vorgebuggte Tasche abgesenkt
- 8. Einlegerahmen 33 wird in Ruhestellung angehoben
- 9. Nähgutthalter 4 wird in angehobener Stellung zwischen den Einlegerahmen 33 und das Taschenandruckblech 34 gefahren
- 10. Nähguthalter 4 wird auf das Taschenandruckblech 34 und den überstehenden Randstreifen der vorgebuggten Tasche abgesenkt
- 11. Taschenandruckblech 34 wird in Ruhestellung zurückgezogen und aufwärtsgeschwenkt
- 12. Nähguthalter 4 wird mit Nähgutteil und aufliegender Tasche zur Nähmaschine 2 gefahren
- 13. Tasche wird auf Nähgutteil aufgenäht
- 14. Nähguthalter 4 wird in Entladestellung gefahren und zur Freigabe des genähten Werkstückes nach aufwärts geschwenkt Ende des Arbeitszyklus.
Bei diesem in Fig. 3 und 6 dargestellten Ausführungsbeispiel ist in
der Druckplatte 35 des Nähguthalters 4a eine Aussparung 36 enthalten,
die der Form und Größe der aufzunähenden vorgebuggten Tasche
entspricht. Die Aussparung 36 dient hierbei als ein sogenanntes Nest
zum Einlegen einer vorgebuggten Tasche. Auf der Druckplatte 35 ist
eine in bezug auf die Aussparung 36 kleinere Halteklappe 37 schwenkbar
gelagert, die mit Hilfe eines Druckluftzylinders 38 zwischen einer
Offenstellung und einer Schließstellung bewegbar ist. In der
Schließstellung ist zwischen dem Rand der Halteklappe 37 und dem Rand
der Aussparung 36 ein Nähschlitz 39 ausgebildet.
Da bei diesem Ausführungsbeispiel die vorgebuggte Tasche direkt im
Nähguthalter 4a und dabei unmittelbar auf dem Nähgutteil positioniert
wird und somit keine an den beiden Halterungen 6, 17 anzubringenden
Faltwerkzeuge oder Einlegehilfen benötigt werden, bleiben die
Halterungen 6, 17 bei diesem Verarbeitungsverfahren stets in ihrer
Ruhestellung.
Für die Durchführung eines kompletten Arbeitszyklus, der im
wesentlichen aus dem Einlegen einer vorgebuggten Tasche in die
Aussparung 36 des Nähguthalters 4a und dem anschließenden Aufnähen der
Tasche auf ein Nähgutteil besteht, wird wiederum ein hierfür passendes
Steuerprogramm ausgewählt.
Der Funktionsablauf ist folgender:
- 1. Nähgutteil wird von Hand auf der Nähgutauflageplatte 1 unterhalb des angehobenen Nähguthalters 4a positioniert
- 2. Start des Bearbeitungsprogramms
- 3. Nähguthalter 4a wird auf das Nähgutteil abgesenkt (dies entspricht Fig. 6)
- 4. Stop des Bearbeitungsprogramms
- 5. vorgebuggte Tasche wird bei in Offenstellung befindlicher Halteklappe 37 in der Aussparung 36 und dabei auf dem Nähgutteil positioniert
- 6. erneuter Start des Bearbeitungsprogramms
- 7. Halteklappe 37 wird in Schließstellung geschwenkt
- 8. Nähguthalter 4a wird mit Nähgutteil und aufliegender Tasche zur Nähmaschine 2 gefahren
- 9. Tasche wird auf Nähgutteil aufgenäht
- 10. Nähguthalter 4a wird in Entladestellung gefahren und zur Freigabe des genähten Werkstückes nach aufwärts geschwenkt
- 11. Halteklappe 37 wird in Offenstellung geschwenkt Ende des Arbeitszyklus.
Bei diesem Verarbeitungsverfahren kann die Belade- bzw. Beschickungs
stellung des Nähguthalters 4a mit seiner Entladestellung zusammen
fallen. Da diese Stellung einen geringen Abstand zur Nähmaschine 2
haben kann, lassen sich in diesem Fall insgesamt kurze Verfahrwege des
Nähguthalters erzielen.
Claims (6)
1. Näheinheit zum Aufnähen von im Randbereich umgebuggten Taschen
auf ein Nähgutteil mit
einer Nähmaschine (2),
einer Führungseinrichtung (3) zum Bewegen eines Nähguthalters (4) von einer Beschickungsstelle zur Nähmaschine (2),
einer Vorrichtung (5) zum Anheben und Absenken des Nähguthalters (4),
einer ersten Halterung (6), die durch eine erste Antriebsvorrichtung (16) wenigstens zwischen einer angehobenen und einer abgesenkten Stellung bewegbar ist,
einer zweiten Halterung (17), die durch eine zweite Antriebsvor richtung (27) wenigstens zwischen einer angehobenen und einer abgesenkten sowie zwischen einer vorgeschobenen und einer zurückgezogenen Stellung bewegbar ist und
einer Steuerungseinheit mit Speichermitteln zur Durchführung eines programmierten Funktionsablaufes der verschiedenen Antriebsvorrichtungen (3, 5, 16, 27) mit integrierten Stop- und Zwischenstartfunktionen,
dadurch gekennzeichnet, daß an den Halterungen (6, 17) Halte mittel vorgesehen sind, die beim Verarbeiten umzubuggender Taschen von dem einer Faltvorrichtung (28) zuge ordneten Taschenauflageblech (31) und bei der Verarbeitung vorgebuggter Taschen von einem Einlegerahmen (33) und einem Taschenandruckblech (34) gebildet sind und
daß in den Speichermitteln der Steuerungsvorrichtung mehrere den verschiedenen Verarbeitungsvarianten zugeordnete Steuerungs programme abgelegt und wahlweise abrufbar sind.
einer Nähmaschine (2),
einer Führungseinrichtung (3) zum Bewegen eines Nähguthalters (4) von einer Beschickungsstelle zur Nähmaschine (2),
einer Vorrichtung (5) zum Anheben und Absenken des Nähguthalters (4),
einer ersten Halterung (6), die durch eine erste Antriebsvorrichtung (16) wenigstens zwischen einer angehobenen und einer abgesenkten Stellung bewegbar ist,
einer zweiten Halterung (17), die durch eine zweite Antriebsvor richtung (27) wenigstens zwischen einer angehobenen und einer abgesenkten sowie zwischen einer vorgeschobenen und einer zurückgezogenen Stellung bewegbar ist und
einer Steuerungseinheit mit Speichermitteln zur Durchführung eines programmierten Funktionsablaufes der verschiedenen Antriebsvorrichtungen (3, 5, 16, 27) mit integrierten Stop- und Zwischenstartfunktionen,
dadurch gekennzeichnet, daß an den Halterungen (6, 17) Halte mittel vorgesehen sind, die beim Verarbeiten umzubuggender Taschen von dem einer Faltvorrichtung (28) zuge ordneten Taschenauflageblech (31) und bei der Verarbeitung vorgebuggter Taschen von einem Einlegerahmen (33) und einem Taschenandruckblech (34) gebildet sind und
daß in den Speichermitteln der Steuerungsvorrichtung mehrere den verschiedenen Verarbeitungsvarianten zugeordnete Steuerungs programme abgelegt und wahlweise abrufbar sind.
2. Näheinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Verarbeitung umzubuggender Taschen
an der ersten Halterung (6) die Faltvorrichtung (28) zum Umbuggen der Randabschnitte der Taschen angeordnet ist, die eine Andruckplatte (29) und mehrere Faltschieber (30) aufweist, wobei die erste Halterung (6) in drei verschiedene Höhenstellungen bewegbar ist, nämlich eine Ruhestellung, eine Faltstellung und eine Übergabestellung,
an der zweiten Halterung (17) das Taschenauflageblech (31) ange ordnet ist, wobei die zweite Halterung (17) wenigstens in zwei verschiedene Höhenstellungen bewegbar ist, nämlich in eine mit der mittleren Stellung der ersten Halterung (6) korrespon dierende Einlege- und Faltstellung und eine mit der unteren Stellung der ersten Halterung (6) korrespondierende Andruckstellung für die umgebuggten Taschen-Randabschnitte, sowie ggf. in eine dritte dicht oberhalb der Andruckstellung gelegene Ausrichtstellung,
nach dem Anheben der ersten Halterung (6) in die Ruhestellung der Nähguthalter (4) in angehobener Lage zum Taschenauflageblech (31) bewegbar und auf die Tasche absenkbar ist,
nach dem Absenken des Nähguthalters (4) das Taschenauflageblech (31) aus dem Bereich des Nähguthalters (4) herausziehbar und anschließend in eine Ruhestellung anhebbar ist, und
nach der Entfernung des Taschenauflagebleches (31) der Nähguthalter (4) mit der auf dem Nähgutteil plazierten Tasche zur Nähmaschine (2) hin bewegbar ist.
an der ersten Halterung (6) die Faltvorrichtung (28) zum Umbuggen der Randabschnitte der Taschen angeordnet ist, die eine Andruckplatte (29) und mehrere Faltschieber (30) aufweist, wobei die erste Halterung (6) in drei verschiedene Höhenstellungen bewegbar ist, nämlich eine Ruhestellung, eine Faltstellung und eine Übergabestellung,
an der zweiten Halterung (17) das Taschenauflageblech (31) ange ordnet ist, wobei die zweite Halterung (17) wenigstens in zwei verschiedene Höhenstellungen bewegbar ist, nämlich in eine mit der mittleren Stellung der ersten Halterung (6) korrespon dierende Einlege- und Faltstellung und eine mit der unteren Stellung der ersten Halterung (6) korrespondierende Andruckstellung für die umgebuggten Taschen-Randabschnitte, sowie ggf. in eine dritte dicht oberhalb der Andruckstellung gelegene Ausrichtstellung,
nach dem Anheben der ersten Halterung (6) in die Ruhestellung der Nähguthalter (4) in angehobener Lage zum Taschenauflageblech (31) bewegbar und auf die Tasche absenkbar ist,
nach dem Absenken des Nähguthalters (4) das Taschenauflageblech (31) aus dem Bereich des Nähguthalters (4) herausziehbar und anschließend in eine Ruhestellung anhebbar ist, und
nach der Entfernung des Taschenauflagebleches (31) der Nähguthalter (4) mit der auf dem Nähgutteil plazierten Tasche zur Nähmaschine (2) hin bewegbar ist.
3. Näheinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Verarbeitung vorgebuggter Taschen in einer ersten Version
an der ersten Halterung (6) ein Einlegerahmen (33) für die vorgebuggten Taschen angeordnet ist, wobei die erste Halterung (6) in zwei verschiedene Höhenstellungen bewegbar ist, nämlich in eine Ruhestellung und eine Einlegestellung,
an der zweiten Halterung (17) ein Taschenandruckblech (34) ange ordnet ist, dessen Abmessungen kleiner als die Abmessungen der vorgebuggten Taschen sind, wobei die zweite Halterung (17) in zwei verschiedene Höhenstellungen bewegbar ist, nämlich in eine Ruhestellung und eine mit der Einlegestellung der ersten Halterung (6) korrespondierende Andruckstellung für die vorgebuggten Taschen,
nach dem Anheben der ersten Halterung (6) in die Ruhestellung der Nähguthalter (4) in angehobener Lage zum Taschenandruckblech (34) bewegbar und auf den über das Taschenandruckblech (34) überstehenden Randbereich der Tasche absenkbar ist,
nach dem Absenken des Nähguthalters (4) das Taschenandruckblech (34) aus dem Bereich des Nähguthalters (4) herausziehbar und anschließend in eine Ruhestellung anhebbar ist, und
nach der Entfernung des Taschenandruckbleches (34) der Nähgut halter (4) mit der auf dem Nähgutteil plazierten Tasche zur Nähmaschine (2) hin bewegbar ist.
an der ersten Halterung (6) ein Einlegerahmen (33) für die vorgebuggten Taschen angeordnet ist, wobei die erste Halterung (6) in zwei verschiedene Höhenstellungen bewegbar ist, nämlich in eine Ruhestellung und eine Einlegestellung,
an der zweiten Halterung (17) ein Taschenandruckblech (34) ange ordnet ist, dessen Abmessungen kleiner als die Abmessungen der vorgebuggten Taschen sind, wobei die zweite Halterung (17) in zwei verschiedene Höhenstellungen bewegbar ist, nämlich in eine Ruhestellung und eine mit der Einlegestellung der ersten Halterung (6) korrespondierende Andruckstellung für die vorgebuggten Taschen,
nach dem Anheben der ersten Halterung (6) in die Ruhestellung der Nähguthalter (4) in angehobener Lage zum Taschenandruckblech (34) bewegbar und auf den über das Taschenandruckblech (34) überstehenden Randbereich der Tasche absenkbar ist,
nach dem Absenken des Nähguthalters (4) das Taschenandruckblech (34) aus dem Bereich des Nähguthalters (4) herausziehbar und anschließend in eine Ruhestellung anhebbar ist, und
nach der Entfernung des Taschenandruckbleches (34) der Nähgut halter (4) mit der auf dem Nähgutteil plazierten Tasche zur Nähmaschine (2) hin bewegbar ist.
4. Näheinheit nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß
beim Wechsel der Verarbeitung von umzubuggenden zu vorgebuggten
Taschen und umgekehrt das Taschenauflageblech (31) auch als
Taschenandruckblech (34) verwendbar ist, wenn die umzubuggenden
Taschen kleiner als die vorgebuggten Taschen sind.
5. Näheinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Verarbeitung vorgebuggter Taschen in einer zweiten Version
die erste und die zweite Halterung (6, 17) jeweils in Ruhe
stellung verbleiben,
im Nähguthalter (4a) eine Aussparung (36) zur Aufnahme der vorgebuggten Taschen enthalten und eine am Nähguthalter (4a) schwenkbar gelagerte Halteklappe (37) für die Taschen vorgesehen ist, und
die Beschickungsstelle des Nähguthalters (4a) in geringer Entfernung zur Nähmaschine (2) festlegbar ist.
im Nähguthalter (4a) eine Aussparung (36) zur Aufnahme der vorgebuggten Taschen enthalten und eine am Nähguthalter (4a) schwenkbar gelagerte Halteklappe (37) für die Taschen vorgesehen ist, und
die Beschickungsstelle des Nähguthalters (4a) in geringer Entfernung zur Nähmaschine (2) festlegbar ist.
6. Näheinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halteklappe (37) mit einem Betätigungsmittel (38) verbindbar
ist.
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