DE19836273C1 - Rohrverbindung mit Gewinde - Google Patents
Rohrverbindung mit GewindeInfo
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Abstract
Mit einem Verbindungsglied zur Verbindung zweier mit Außengewinde versehener Rohrstutzen sollen übliche, zueinander koaxial angeordnete Rohrenden (oder Rohrstutzen von Armaturen) mit außenliegendem Rechtsgewinde problemlos miteinander verbindbar sein. DOLLAR A Zwei koaxial und längsstabil zueinander angeordnete, gegeneinander verdrehbare und jeweils mit Innengewinde versehene Überwurfmuttern (4a, 4b) überlappen sich teilweise zylindrisch. Dabei weist der sich außen befindliche Zylinderabschnitt (10a) der einen Mutter (4a) an seiner Innenseite eine konzentrische Rinne (12a) und der sich innen befindliche Zylinderabschnitt (10b) der anderen Mutter (4b) an seiner Außenseite derartig eine konzentrische Rinne (12b) auf, daß die beiden Rinnen (12a, 12b) gemeinsam einen koaxialen Ringkanal (12) zur Aufnahme eines Drahtes (14) bilden. DOLLAR A Schraubverbindung für die meisten Anwendungen im Heizungs- und Sanitärbereich.
Description
Die Erfindung betrifft eine Rohrverbindung mit Gewinde,
eine sogenannte Gewindeverbindung, wobei zwei Rohre, bzw.
zwei Rohrstutzen von Rohrleitungsaggregaten oder ein Rohr
und ein Rohrleitungsaggregat, die endseitig jeweils
Außengewinde aufweisen, mit Hilfe eines Verbindungsgliedes
- gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 - miteinander
verbindbar sind.
Will man zwei mit (Außen-)Gewinde versehene Rohrenden (oder
Außengewinde-Armaturen) miteinander verbinden, so gibt es
derzeit zwei Möglichkeiten:
1. Beide Rohrenden weisen identisches Gewinde (z. B.
Rechtsgewinde) auf. Die hierauf passende Mutter hat
ebenfalls an beiden Enden identisches Gewinde. Dabei wird
zunächst die eine Hälfte der als Verbindungsglied dienenden
Mutter auf eins der beiden Rohrenden geschraubt und
anschließend wird das zweite Rohrende in die Mutter
geschraubt.
Die DE 25 38 438 C2 beschreibt eine solche
Gewindeverbindung, insbesondere zur gasdichten Verbindung
von Bohrrohren für Tiefbohrungen. Dabei ist ein äußeres
Glied ein Rohrstutzen mit beidends kegeligem Muttergewinde.
Die inneren Glieder sind Rohrenden, die ein kegeliges
Bolzen-Außengewinde aufweisen.
Die DE 34 31 635 C2 beschreibt ebenfalls einen
Rohrverbinder. Dabei können bolzenförmige Rohrenden mit
Außengewinde mit Hilfe von beidends mit Innengewinde
versehenen Muffen miteinander verschraubt werden.
Die DE 39 27 436 C2 beschreibt eine spiegelbildlich
bearbeitete Doppelmuffe mit Innengewinde zur Verbindung
zweier Rohrenden mit jeweils entsprechendem Außengewinde.
All diese Gewindeverbindungen weisen das gemeinsame Merkmal
auf, daß das zweite Rohrende zwecks Befestigen oder Lösen
der Verbindung um mehrere Umdrehungen auf- oder
abgeschraubt werden muß.
Wenn das zweite Rohrende nicht beliebig um seine eigene
Achse gedreht werden kann (z. B. wenn es der Rohrstutzen
einer wasserführenden Armatur ist), kommt diese Art
Schraubverbindung für die meisten Anwendungen im Heizungs-
und Sanitärbereich nicht in Betracht.
2. Beide Rohrenden weisen unterschiedliche (Außen-)Gewinde
auf (z. B. ein Rechtsgewinde und ein Linksgewinde).
Verwendet man hierzu eine passende Mutter, deren eine Seite
ein zum Rohrende entsprechendes Rechtsgewinde und deren
andere Seite ein zum anderen Rohrende entsprechendes
Linksgewinde aufweist, dann können die beiden Rohrenden
"synchron" miteinander verschraubt werden, ohne daß eins
der beiden Rohrenden gedreht werden müßte.
Z. B. beschreibt die DE 16 75 199 eine Links- und
Rechtsgewinde aufweisende Muffe zur Verbindung zweier
Rohrenden mit entsprechenden Links- und Rechtsgewinden. Die
Abdichtung erfolgt durch eine Dichtungshülse, die mittig
eine nach außen gedrückte Ringwulst trägt.
Die Tatsache, daß die paarweise miteinander zu verbindenden
Rohrenden jeweils entgegengesetzte Schraubgewinde aufweisen
müssen, stellt eine beträchtliche Einschränkung bezüglich
der Universalität der Schraubgewinde von Rohrenden und von
Rohrstutzen an Armaturen dar.
Ein gattungsgemäßes Verbindungsglied zur Verbindung zweier
mit Außengewinde versehener Rohrstutzen ist aus dem US-
Patent 1,729,483 bekannt. Dieses weist zwei koaxial und
längsstabil zueinander angeordnete, gegeneinander
verdrehbare und jeweils mit Innengewinde versehene
Überwurfmuttern auf. Diese Muttern haben jeweils
Innengewinde und sind gegeneinander verdrehbar. Die
Herstellung der in den Fig. 1 und 2 der US 1,729,483
gezeigten Ineingriffnahme der beiden Muttern bereitet
beträchtliche Schwierigkeiten und ist allenfalls
werksseitig zu realisieren. Die in den Fig. 4 und 5
dargestellte Rohrverbindung weist zwei voneinander lösbare
Muttern auf, die aufeinandergeschraubt werden können. Sie
sind wegen der an beiden Muttern vorgegebenen Hinterstiche
auch gegeneinander verdrehbar. Bei der Befestigung des
Mutternpaares auf Rohrenden ist aber unbedingt auf die
Reihenfolge zu achten, d. h. erst muß die eine und dann die
andere Mutter auf das jeweilige Rohrende geschraubt werden.
Wird hingegen zuerst die "andere" Mutter auf das zugehörige
Rohrende geschraubt und dann die "erste" Mutter, so
verlassen die Muttern die Hinterstiche und schrauben sich
voneinander los.
Die in dem DE-GM 71 15 019 beschriebene Rohrverbindung
erfordert - abgesehen von zwei Muttern und zwei
Sprengringen - ein zusätzliches Teil, nämlich das
Zwischenstück (5). Hierdurch wird die Rohrverbindung nicht
nur komplizierter sondern auch ca 50% teurer. Auch ergeben
sich statt einer erfindungsgemäßen Dichtstelle deren zwei.
Dadurch verdoppelt sich das Leckage-Risiko. Wie die
Herstellung des Verbindungsgliedes erfolgen könnte
(insbesondere die Einführung der Sprengringe), ist nicht
klar erläutert. Auch scheint ein nachträgliches Entfernen
der Sprengringe zwecks nachträglichen Lösens der Muttern
voneinander nicht ersichtlich.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE 87 06 891 U1 könnte zwar
gewisse Anregungen für bevorzugte Ausgestaltungen der
Erfindung geben. Die in Betracht gezogene Rohrverbindung
erfüllt aber nicht die mit der vorliegenden Erfindung
gestellten Aufgaben: Sie ist weder druckdicht noch
mechanisch starr (stramm). Wie der Einbau "handelsüblicher
Dichtungen" realisiert werden könnte, wird nicht näher
ausgeführt.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
Lösung aufzuzeigen, wonach koaxial zueinander angeordnete
Rohrenden (oder Rohrstutzen von Armaturen) mit
außenliegendem Rechtsgewinde problemlos - und bei Meidung
der aufgezeigten Nachteile - druckdicht und starr
miteinander verbindbar sind.
Mit Hilfe des im Anspruch 1 umrissenen Verbindungsgliedes
lassen sich Rohrenden und Rohrstutzen von Aggregaten, die
ein handelsübliches Rechtsgewinde aufweisen, einfach
miteinander verbinden.
Zu diesem Zweck werden die beiden Muttern der
erfindungsgemäßen Rohrverbindung einfach
übereinandergesteckt und der Verriegelungsdraht
eingeschoben. Dies kann problemlos und ohne Werkzeuge
durchgeführt werden, was nicht nur werksseitig sondern auch
an der jeweiligen Baustelle durchführbar ist. Auch kann
durch einfaches Herausziehen des Verriegelungsdrahtes ein
Trennen der Muttern voneinander vorgenommen werden.
Wie aus den in den Unteransprüchen gekennzeichneten
Ausführungsformen und Weiterbildungen zu entnehmen ist,
verhindert ein in einen konzentrischen Kanal eingelegter
Verriegelungsdraht zuverlässig ein Auseinanderfallen des
aus zwei gegeneinander verdrehbar angeordneten Muttern
bestehenden Verbindungsgliedes.
Der in den Kanal eingelegte Draht hat - ebenso wie der
Kanal selbst - vorzugsweise einen vierkantigen Querschnitt,
wodurch die Verdrehbarkeit der beiden Muttern des
Verbindungsgliedes weitgehend spielfrei ist. Dadurch ergibt
sich eine mechanisch stabile Verbindung. Eine Axialbewegung
wird zuverlässig verhindert.
Die hydraulische Dichtigkeit wird vorzugsweise durch eine
Flachdichtung erzielt, die zwischen den planen Rohrenden
eingefügt wird.
Insbesondere in Fernheizungsanlagen, wo vornehmlich mit
Außengewinde gearbeitet wird, ist vorgeschrieben, daß alle
Verbindungsteile flachdichtend miteinander zu verschrauben
sind.
Damit die Flachdichtung während der Montage nicht
verrutschen kann, wird eine sogenannte "gefangene
Flachdichtung" gewählt. Dabei wird die Flachdichtung in
einer Art Käfig gehalten, der vorzugsweise aus einem
Hinterstich zwischen den Gewindeabschnitten der beiden
Muttern gebildet wird.
Auf diese Weise kann mit dem erfindungsgemäßen
Verbindungsglied Armatur mit Armatur verbunden werden,
indem eine unverlierbare Flachdichtung in einem extra dafür
gestalteten Hinterstich beide Armaturen zueinander
abdichtet.
Hierbei ist von besonderem Vorteil, daß die miteinander zu
verbindenden Armaturen in eine bestimmte Stellung gebracht
werden können, ohne damit die Verschließkraft der
Verschraubung zu beeinflussen.
Von außen betrachtet, besteht das erfindungsgemäße
Verbindungsglied aus einem schmalen Teil (das mit zwei
Schlüsselflächen zu halten ist), und einem breiten Teil,
das einer Überwurfmutter ähnlich sieht (Sechskant), und im
zweiten Montageschritt auch wie eine Überwurfmutter zu
behandeln ist.
Die Innengewinde der beiden Muttern des erfindungsgemäßen
Verbindungsgliedes brauchen keinen identischen Innenradius
aufzuweisen.
Da der erfindungsgemäße Verriegelungsdraht einfach
herauszunehmen ist und somit ein leichtes Lösen und
Zusammenfügen zweier, die Rohrverbindung bildender Muttern
möglich ist, kann durch Kombination zweier geeignet
dimensionierter Muttern auch problemlos der Übergang von
unterschiedlich dimensionierten Rohrenden, bzw. Rohrstutzen
von Aggregaten, realisiert werden.
Zum Anschluß eines Rohrstutzens mit Innengewinde an ein
Rohrende mit Außengewinde kann ein mit Außengewinde
versehenes Zwischenstück verwendet werden.
Das ergänzende Zwischenstück (Nippel) dient vornehmlich
dazu, Innengewinde-Armaturen in Außengewinde-Armaturen zu
verändern, indem eine (in Fernheizungen erlaubte)
metallische Dichtung erzeugt wird.
Dabei weist dieses Zwischenstück zur Aufnahme eines
Imbusschlüssels vorzugsweise einen Innenvielkant auf.
Verschiedene Abwandlungen eines Ausführungsbeispiels der
Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im
folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1a bis 1d ein erfindungsgemäßes Verbindungsglied in
verschiedenen Abwandlungen, teilweise aufgeschnitten;
Fig. 2 den Schnitt A-A gemäß Fig. 1a;
Fig. 3 die Ansicht B gemäß Fig. 1a;
Fig. 4 eine Flachdichtung zur Verwendung in dem
erfindungsgemäßen Verbindungsglied und
Fig. 5 ein Zwischenstück mit Außengewinde (teilweise
auf geschnitten), zum Anschluß an eine Armatur mit
Innengewinde.
Das in Fig. 1a bis 1d dargestellte Verbindungsglied 2
besteht aus zwei Muttern 4a, 4b, die jeweils Rechtsgewinde
6a, 6b aufweisen. Die Gewinde 6a, 6b haben vorzugsweise
einen identischen Durchmesser 8a, 8b, können aber auch
unterschiedliche Durchmesser 8a, 8b aufweisen.
An ihren einander zugewandten finden sind die beiden Muttern
4a, 4b glatt zylindrisch ausgebildet. Und zwar sind die
Zylinderenden 10a, 10b so dimensioniert, daß sie koaxial
gleitend übereinandergeschoben werden können, wobei der
eine Zylinder 10a die Außenseite und der andere Zylinder
10b die Innenseite des erfindungsgemäßen Verbindungsgliedes
2 bildet.
Der innenliegende Zylinder 10b weist an seiner Außenseite
eine ringförmige Rinne 12b auf, die vorzugsweise einen
vierkantigen Querschnitt hat. Der außenliegende Zylinder
10a weist an seiner Innenseite ebenfalls eine ringförmige
Rinne 12a auf, die ebenfalls vorzugsweise einen
vierkantigen Querschnitt hat. Die Rinnen 12a, 12b können
aber auch jeweils einen halbkreisförmigen oder mehrkantigen
Querschnitt aufweisen.
Die Lage der beiden Rinnen 12a, 12b zueinander ist so
gewählt, daß sie im zusammengesteckten Zustand der beiden
Muttern 4a, 4b einen gemeinsamen Ringkanal 12 bilden. Da
die beiden Rinnen 12a, 12b vorzugsweise vierkantig sind,
ergibt sich somit auch, daß der Ringkanal 12 ebenfalls
vorzugsweise einen vierkantigen Querschnitt aufweist.
Der Ringkanal-Querschnitt kann aber auch kreisrund oder
mehrkantig sein. Bei halbrundem Rinnen-Querschnitt ergibt
sich ein kreisrunder Ringkanal-Querschnitt.
Die beiden Muttern 4a, 4b des erfindungsgemäßen
Verbindungsgliedes 2 sind gegeneinander verdrehbar. Zur
Verhinderung einer relativen Axialbewegung wird in den
gemeinsamen Ringkanal 12 durch eine tangentiale Bohrung 15
ein vorzugsweise vierkantiger Draht 14 geschoben. Der Draht
14 kann aus Metall, insbesondere aus Federstahl (z. B.
Edelstahl-Vierkantdraht), sein. Es kann aber auch ein
anderes hartes Material gewählt werden.
Das erfindungsgemäße Verbindungsglied 2 weist zwischen den
beiden mit Gewinde 6a, 6b versehenen Abschnitten einen
Zwischenraum 16 mit vergrößertem Radius auf (sogenannter
Hinterstich). Dieser Hinterstich 16 dient zur Aufnahme
einer Flachdichtung 18 (Fig. 4). Der Außendurchmesser
dieser Flachdichtung 18 entspricht dem Innendurchmesser des
Hinterstichs 16. Der Innendurchmesser der Flachdichtung 18
ist in etwa so groß wie der Innendurchmesser der zu
verbindenden (nicht dargestellten) Rohrstutzen. (Oder
größer, wenn reduziert wird.)
Bei der Herstellung des Verbindungsgliedes 2 wird zunächst
die innere der beiden Muttern 4b mit der Flachdichtung 18
versehen. Dann wird die zweite Mutter 4a aufgeschoben und
schließlich wird der Edelstahldraht 14 durch die tangetiale
Bohrung 15 in den Ringkanal 12 eingeführt. Auf diese Weise
wird die Flachdichtung 18 zu einer gefangenen Dichtung.
Wie aus der Ansicht B (Fig. 1a und 3) zu entnehmen, weist
die links in Fig. 1a dargestellte Mutter 4a an zwei
einander gegenüberliegenden Außenseiten jeweils eine
Schlüsselfläche 20a, 20b zur Ineingriffnahme durch einen
Schraubenschlüssel auf. Die andere Mutter 4b (in Fig. 1a
rechts dargestellt) ist beidseitig abgeflacht. Auf diese
Weise können die beiden Muttern 4a, 4b eindeutig
voneinander unterschieden werden.
Bezüglich der äußeren Gestaltung der beiden Muttern 4a, 4b
des erfindungsgemäßen Verbindungsgliedes 2 eröffnen sich
zahlreiche Möglichkeiten:
Das in Fig. 1b dargestellte Verbindungsglied 2 besteht aus
einem breiten Achtkant 4a und einer zweimal abgeflachten
zweiten Mutter 4b.
Von den beiden Muttern 4a, 4b des in Fig. 1d dargestellten
Verbindungsgliedes 2 stellt die eine 4a einen kurzen
Achtkant dar, während die andere Mutter 4b zweimal
abgeflacht ist.
Bei dem in Fig. 1c dargestellten Verbindungsglied 2 sind
beide Muttern 4a, 4b rund und gerändelt.
Daraus ist ersichtlich, daß es durchaus nicht notwendig
ist, daß sich beide Muttern 4a, 4b des Verbindungsgliedes 2
voneinander unterscheiden.
Bei der Montage wird zunächst die eine Mutter 4b auf einen
von zwei miteinander zu verbindende Rohrstutzen lose so
weit aufgeschraubt, bis der angeschraubte Rohrstutzen den
Hinterstich 16 der Mutter 4b erreicht. Die Mutter 4b kann
aber auch lose so weit aufgeschraubt werden, bis die
Flachdichtung 18 an den gegenüberliegenden Anschlag gelangt
ist. Dann wird diese Mutter 4b mit einem Schlüssel gehalten
und die andere Mutter 4a wird auf den anderen Rohrstutzen
aufgeschraubt und festgezogen.
Das Verbindungsglied 2 stellt eine zuverlässige mechanische
Verbindung dar. Die Dichtung ist dauerhaft druckdicht. Die
Demontage der Rohrverbindung ist ebenso einfach
durchzuführen wie die Montage.
Weist einer der beiden Rohrstutzen (oder beide) ein
Innengewinde auf, so kann mit Hilfe eines metallisch
dichtenden Zwischenstücks 22 (Fig. 5) mit Außengewinde 24
ein für das erfindungsgemäße Verbindungsglied 2
erforderliches Außengewinde bereitgestellt werden.
Das mit Außengewinde 24 versehene Zwischenstück 22 weist
einen Innenvielkant 26 auf. Mit Hilfe eines Imbusschlüssels
kann das Zwischenstück 22 in einen Rohrstutzen (mit
endseitigem Innengewinde) geschraubt werden. Dabei ist ein
finde des Zwischenstücks 22 so ausgebildet, daß sich beim
Festdrehen eine metallisch dichte Verbindung zwischen den
Rohrstuzen und dem Zwischenstück 22 ergibt.
2
Verbindungsglied
4
a,
4
b Muttern (Überwurfmuttern)
6
a,
6
b Gewinde, Gewindeabschnitt
8
a,
8
b Durchmesser der Gewinde
10
a außenliegender Zylinder (Zylinderabschnitt)
10
b innenliegender Zylinder (Zylinderabschnitt)
12
a,
12
b Rinnen
12
Ringkanal
14
Draht
15
tangentiale Bohrung, verschließbare Öffnung
16
Zwischenraum (Hinterstich)
18
Flachdichtung
20
a,
20
b Schlüsselfläche
22
Rohrstück, Zwischenstück
24
Außengewinde
26
Innenvielkant
Claims (8)
1. Verbindungsglied zur Verbindung zweier mit Außengewinde
versehener Rohrstutzen,
mit zwei koaxial und längsstabil zueinander angeordneten,
gegeneinander verdrehbaren und jeweils teilweise mit
Innengewinde (6a, 6b) versehenen Überwurfmuttern (4a, 4b),
die sich teilweise zylindrisch überlappen,
dadurch gekennzeichnet,
- 1. daß der sich außen befindende Zylinderabschnitt (10a) der einen Mutter (4a) an seiner Innenseite eine konzentrische Rinne (12a) aufweist, und
- 2. daß der sich innen befindende Zylinderabschnitt (10b) der anderen Mutter (4b) an seiner Außenseite eine konzentrische Rinne (12b) aufweist,
- 3. daß die beiden Rinnen (12a, 12b) gemeinsam einen konzentrischen Ringkanal (12) zur Aufnahme eines Drahtes (14) bilden, und
- 4. daß der außenliegende Zylinderabschnitt (10a) der Mutter (4a) eine verschließbare Öffnung (15) zur Einführung des Drahtes (14) in den Ringkanal (12) aufweist.
2. Verbindungsglied nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl der konzentrische Ringkanal (12) als auch der
Draht (14) einen runden oder vielkantigen Querschnitt
aufweisen.
3. Verbindungsglied nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl der konzentrische Ringkanal (12) als auch der
Draht (14) einen vierkantigen Querschnitt aufweisen.
4. Verbindungsglied nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Draht (14) aus Edelstahl, Federstahl oder einem
anderen harten Material besteht.
5. Verbindungsglied nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
gekennzeichnet durch
einen Zwischenraum (Hinterstich 16) zwischen den
Gewindeabschnitten (6a, 6b) der beiden Muttern (4a, 4b)
- 1. zur Aufnahme einer gefangenen Flachdichtung (18).
6. Verbindungsglied nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine (4a) der beiden Überwurfmuttern (4a, 4b) einen
Sechs- oder Achtkant und die andere Überwurfmutter (4b)
Schlüsselflächen (20a, 20b) zur Ineingriffnahme durch
Schraubenschlüssel aufweist.
9. Verbindungsglied nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Muttern (4a, 4b) zueinander unterschiedliche
Innendurchmesser (Gewindedurchmesser 8a, 8b) aufweisen.
8. Verbindungsglied nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
gekennzeichnet durch
ein Rohrstück (Zwischenstück 22), das ein Außengewinde (24)
aufweist,
- 1. zum Anschluß einer Armatur mit Innengewinde an ein Rohrende mit Außengewinde.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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