DE19835641A1 - Hybridelement mit planarem induktivem Schaltungselement - Google Patents
Hybridelement mit planarem induktivem SchaltungselementInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Hybridelement für eine elektrische Schaltungsanordnung (25), wobei das Hybridelement (1) eine Hybridplatine (12) aufweist, von der mindestens ein planares induktives Schaltungselement für die Schaltungsanordnung (25) getragen wird, wobei die Hybridplatine (12) an einem Befestigungsende zum Befestigen an einem Träger (20) der Schaltungsanordnung (25) eine Aussparung (18) aufweist, durch die ein erster (15) und ein zweiter (16) Endbereich der Hybridplatine (12) voneinander beabstandet sind, und wobei der erste (15) und der zweite (16) Endbereich relativ zueinander, unter elastischer Verformung der Hybridplatine (2; 12) bewegbar und damit in eine Relativposition bringbar sind, in der das Befestigungsende in eine Aufnahmeöffnung (21, 22, 23) an dem Träger (20) einsteckbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Hybridelement für eine elektrische
Schaltungsanordnung, wobei das Hybridelement eine Hybridplatine
aufweist, von der mindestens ein planares induktives
Schaltungselement für die Schaltungsanordnung getragen wird.
Aus der DE 195 00 943 C1 ist ein Planartransformator bekannt,
der aus zwei oder mehreren, mit spiralförmig aufgedruckten
Primär- oder Sekundärwicklungen versehenen Trägerplatten aus
Kunststoff besteht. Die Trägerplatten sind unter Zwischenlage
einer elektrisch isolierenden Schicht sandwichartig angeordnet
und mit einem Magnetkern versehen, der mit einem Mittelschenkel
durch eine zentrische Öffnung der Trägerplatten ragt, wobei
jede Trägerplatte auf beiden Flächen eine aufgedruckte Wicklung
aufweist, deren Wicklungsenden mittels einer Durchkontaktierung
elektrisch in Reihe geschaltet sind. Die Trägerplatten bestehen
aus einer dünnen, zwischen 10 und 100 µm dicken flexiblen
Kunststoffolie, auf die die Wicklungen des Planartransformators
aufgedruckt sind. Für den elektrischen Anschluß des
Planartransformators sind Anschlußfahnen aus elektrisch
leitendem Material vorgesehen, die von den Trägerplatten
abragen und in der Art von Spinnenbeinen abgebogen sind, um in
seitlichem Abstand zu den Wicklungsoberflächen der
Trägerplatten elektrisch angeschlossen zu werden.
Aus der DE 41 35 979 A1 ist ein Planartransformator bekannt,
der eine gedruckte Leiterplatte mit parallelen ersten und
zweiten Oberflächen aufweist, auf die jeweils spiralförmig
geführte Wicklungen des Planartransformators in Form von
Leiterbahnen aufgedruckt sind. Die spiralförmigen Wicklungen
sind um eine Öffnung in der Leiterplatte herum angeordnet, die
der Aufnahme eines Transformatorkerns dient. Um die Anordnung
des Planartransformators mit dem Transformatorkern mechanisch
zu stabilisieren, wird der Planartransformator in ein DIP(Dual-
Inline-Package)-Gehäuse eingesetzt, elektrisch mit
Leiterrahmen-Teilen des Gehäuses verbunden und durch Einfüllen
von flexiblem Epoxidharzmaterial in das Gehäuse mit diesem
mechanisch verbunden. Das Gehäuse kann anschließend mit Hilfe
herkömmlicher Löttechniken als Hybridelement mit einer
Schaltungsanordnung verbunden werden. Eine gegen
Erschütterungen oder sonstige an dem Gehäuse angreifende
mechanische Kräfte gesicherte Verbindung zu einem Träger der
Schaltungsanordnung, insbesondere zu einer Mutterplatine,
erreicht das Hybridelement durch eine Mehrzahl von elektrischen
Kontaktfüßen, die jeweils an einer von zwei einander
gegenüberliegenden Längsseiten des Gehäuses mit dem Träger
verlötet ist.
Bekannt ist weiterhin die Befestigung von Hybridelementen für
Schaltungsanordnungen, wobei das Hybridelement eine
Hybridplatine aufweist, die eine Hybridschaltung trägt, und
wobei die Hybridplatine quer zum Verlauf der Oberfläche einer
Mutterplatine der Schaltungsanordnung in eine Aufnahmeöffnung
der Mutterplatine gesteckt ist. An dem in die Aufnahmeöffnung
eingesteckten Befestigungsende der Hybridplatine befinden sich
in bekannter Weise Lötflächen, die dem elektrischen Anschluß
der Hybridschaltung dienen und mit elektrischen Kontakten der
Schaltungsanordnung an der Mutterplatine verlötet werden. Die
mechanische Festigkeit der Verbindung zwischen dem
Hybridelement und der Mutterplatine wird durch zusätzliche
Befestigungselemente, wie Metallklammern, Winkelstücke und
Schrauben, gewährleistet.
Bekannt ist schließlich auch die Anordnung einer Hybridplatine,
die ein planares, induktives Schaltungselement, insbesondere
einen Planartransformator trägt, an einer Mutterplatine, wobei
sich die Hybridplatine etwa parallel zur Mutterplatine
erstreckt. Die Hybridplatine wird an zwei einander
gegenüberliegenden Befestigungsenden durch Winkelstücke
und/oder in der Art des vorstehend beschriebenen DIP-Gehäuses
mit der Mutterplatine verbunden. Dabei kann eine
Aufnahmeöffnung in der Mutterplatine vorgesehen sein, in die um
Platz zu sparen ein Magnetkern des induktiven
Schaltungselements der Hybridplatine hineinragt. In diesem Fall
überdeckt die Hybridplatine die Aufnahmeöffnung zumindest
teilweise, so daß die Befestigungsenden der Hybridplatine an
einander gegenüberliegenden Seiten der Aufnahmeöffnung mit der
Mutterplatine verbunden sind.
Bei Hybridelementen, die ein planares induktives
Schaltungselement, insbesondere einen Planartransformator
aufweisen, besteht die Notwendigkeit für eine besonders solide
mechanische Befestigung des Hybridelements mit einem Träger
einer Schaltungsanordnung, an die das Hybridelement
angeschlossen werden soll. Ein wesentlicher Grund hierfür ist,
daß in der Regel ein im Vergleich zu elektronischen Bauteilen
wesentlich schwererer Magnetkern an der Hybridplatine des
Hybridelements befestigt wird. Insbesondere bei
Erschütterungen, die beim Betrieb von Motoren und/oder
Maschinen auf Schaltungsanordnungen übertragen werden, kann
eine nicht ausreichende mechanische Befestigung des
Hybridelements zu einer Unterbrechung der elektrischen
Verbindungen zwischen der Schaltungsanordnung und der
Hybridschaltung und/oder zu einer Funktionsstörung der
Hybridschaltung führen. Weiterhin ist es möglich, daß sich
durch Erschütterungen ein an der Hybridplatine befestigter
Magnetkern lockert oder löst, wenn keine sonstigen mechanischen
Befestigungsmittel, wie Klammern oder Klebstoff, vorhanden
sind. Hinzu kommt, daß in jüngster Zeit Magnetkerne mit großen
Querschnittsflächen verwendet werden, das heißt Magnetkerne,
die sich über einen großen Flächenbereich entlang der
Schaltungsoberflächen der Hybridplatinen erstrecken. Dies
bedeutet, daß die Hybridplatine entweder in einem
Befestigungsbereich großer Länge mit dem Träger der
Schaltungsanordnung verbunden werden muß, oder große
Drehmomente um den Befestigungsbereich in Kauf genommen werden
müssen, wenn die Hybridplatine nur an einem Befestigungsende
mit dem Träger verbunden ist, das heißt sich quer zur
Oberfläche erstreckt. Der Einbau quer zur Oberfläche des
Trägers beziehungsweise der Einbau nur an einem
Befestigungsende der Hybridplatine bietet andererseits
erhebliche Vorteile bei einer effektiven Raumausnutzung des für
die Gesamt-Schaltungsanordnung zur Verfügung stehenden Raumes,
da auch die dritte Raumdimension ausgenutzt wird.
Ein weiterer Grund für die Notwendigkeit einer soliden
mechanischen Befestigung des Hybridelements mit einem Träger
einer Schaltungsanordnung liegt in der mechanischen Stabilität,
die während der Herstellung der elektrischen Verbindung
zwischen der Hybridplatine und dem Träger, beispielsweise einer
Mutterplatine, vorhanden sein muß. Beispielsweise ist eine
solche mechanische Stabilität während eines Lötvorganges,
insbesondere beim Durchfahren eines Lötbades, erforderlich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Hybridelement
der eingangs genannten Art anzugeben, das auf einfache Weise
mechanisch mit einem Träger der Schaltungsanordnung verbindbar
ist. Durch die einfache Montage soll eine stabile mechanische
Verbindung herstellbar sein, die auch den mechanischen
Belastungen aufgrund von an der Hybridplatine angebrachten
Magnetkernen standhält.
Die Aufgabe wird durch ein Hybridelement mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen sind Gegenstand der
abhängigen Ansprüche.
Ein Kerngedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin, an
einem Befestigungsende der Hybridplatine, das der Befestigung
an einem Träger der Schaltungsanordnung dient, eine Aussparung
vorzusehen, durch die ein erster und ein zweiter Endbereich der
Hybridplatine voneinander beabstandet sind. Dabei sind der
erste und der zweite Endbereich unter elastischer Verformung
der Hybridplatine relativ zueinander in eine Relativposition
bringbar.
Insbesondere wird durch das Verformen die Breite der Aussparung
verändert, das heißt vergrößert oder verkleinert. Alternativ
oder zusätzlich wird bei dem Verformen zumindest einer der
Endbereiche in eine Richtung quer zu der Schaltungsoberfläche
der Hybridplatine bewegt. In der durch das elastische Verformen
erreichten Relativposition der Endbereiche ist das Befestigungs
ende in eine Aufnahmeöffnung des Trägers einsteckbar.
Gemäß diesem Kerngedanken der Erfindung kann das Hybridelement
in die Aufnahmeöffnung des Trägers eingesteckt werden und sich
zumindest während des Einsteckvorganges aufgrund der
elastischen Rückstellkräfte, die die Verformung bewirkt, an dem
Rand oder an den Rändern der Aufnahmeöffnung festklammern. Die
Ausnutzung elastischer Kräfte von Hybridplatinen ist insofern
überraschend, als das üblicherweise verwendete Platinenmaterial
sehr steif ist und daher nur geringfügige elastische
Verformungen erlaubt. Üblich ist beispielsweise die Verwendung
von faserverstärktem Kunstharz, insbesondere Epoxidharz. Die
Erfindung ist jedoch nicht auf solche Materialien beschränkt.
Vielmehr kann die Hybridplatine beispielsweise auch wie
eingangs beschrieben aus dem aus der DE 195 00 943 C1 bekannten
mehrschichtigen flexiblen Kunststoffmaterial, insbesondere
Polyamid, bestehen.
In seiner endgültigen Einsteckposition, das heißt nachdem die
Hybridplatine in die gewünschte Endposition an dem Träger
gebracht worden ist, kann die durch das Verbiegen der
Hybridplatine erzeugte Rückstellkraft auf verschiedene Weise
genutzt werden. Eine Möglichkeit ist, daß die Hybridplatine
sich auch in der endgültigen Einsteckposition aufgrund der
elastischen Rückstellkräfte an dem Träger festklammert.
Alternativ oder zusätzlich kann die Rückstellkraft auch dazu
genutzt werden, daß die Hybridplatine sich teilweise oder
vollständig mechanisch entspannt und dadurch eine Einschnapp-
beziehungsweise Einrastverbindung zu dem Träger geschaffen
wird. Dabei kann beispielsweise ein Vorsprung an der
Hybridplatine in eine Rastaufnahme des Trägers einrasten.
Bei einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Hybridelements
weist jedoch der erste Endbereich an einem sich quer zur
Einsteckrichtung der Hybridplatine erstreckenden Platinenrand
eine Einrastausnehmung auf, in die der Träger unter elastischer
Entspannung der Hybridplatine einrastbar ist. Besonders
bevorzugt wird dabei eine Ausgestaltung, bei der der
Platinenrand mit der Einrastausnehmung ein Außenrand der
Hybridplatine ist. In diesem Fall ist es ausreichend, wenn der
Träger eine ununterbrochene Aufnahmeöffnung aufweist. Die
Hybridplatine braucht dann beim Einsteckvorgang beispielsweise
lediglich derart elastisch verformt werden, daß die Breite der
Aussparung zwischen dem ersten und dem zweiten Endbereich
verkleinert wird. In der endgültigen Einsteckposition, oder
bereits vor Erreichen dieser Position, entspannt sich dann die
Hybridplatine, wobei ein Bereich des Trägers in die
Einrastausnehmung einrastet.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung eines Hybridelements
mit einem planaren induktiven Schaltungselement, ist es möglich
unter geringem herstellungstechnischen Aufwand eine große
Anzahl von Hybridelementen herzustellen, die bei Bedarf an
einem Träger einer Schaltungsanordnung, beispielsweise an einer
Mutterplatine der Schaltungsanordnung, befestigt werden. Die
Hybridelemente können universell für unterschiedliche Arten von
Schaltungsanordnungen ausgelegt werden, wodurch sich die
Stückzahl der in gleicher Bauweise herzustellenden
Schaltungselemente erhöht und die Stückkosten gesenkt werden.
Weiterhin ist es vorteilhaft, planare induktive
Schaltungselemente an Hybridelementen anzuordnen, da auf diese
Weise ein Auswechseln des Schaltungselements leicht möglich
ist. Hierbei bietet die Erfindung besondere Vorteile, da
vorzugsweise auch eine Demontage des Hybridelements auf
einfache Weise möglich ist, indem wiederum unter Erzeugung
elastischer Rückstellkräfte die Hybridplatine verformt wird, um
sie von dem Träger zu entfernen. Die Demontage erfolgt
insbesondere beschädigungs- und zerstörungsfrei, so daß die
Hybridplatine wiederverwendbar ist. Speziell kann
beispielsweise im demontierten Zustand der Hybridplatine ein
Magnetkern ausgewechselt oder repariert werden. Weiterhin ist
es vorteilhaft die Hybridplatine demontieren zu können, wenn
eine an der Hybridplatine angeordnete Hybridschaltung durch
zusätzliche elektronische Bauelemente aufgerüstet, oder eine
solche Hybridschaltung nachträglich aufgebaut werden soll.
Bevorzugt wird eine Weiterbildung des Hybridelements, bei der
die Hybridplatine an einem sich quer zur Einsteckrichtung
erstreckenden Rand eine Einführausnehmung aufweist, in die der
Träger wenigstens teilweise ohne elastische Verformung der
Hybridplatine einführbar ist, um das Befestigungsende
anschließend unter elastischer Verformung der Hybridplatine
vollständig in die Aufnahmeöffnung des Trägers einzusetzen.
Durch das Eingreifen des Trägers in die Einführausnehmung wird
eine erhöhte mechanische Festigkeit der Verbindung zwischen der
Hybridplatine und dem Träger geschaffen. Bevorzugtermaßen
greift der Träger in der endgültigen Einsteckposition derart in
die Einführausnehmung ein, daß sich die Hybridplatine dort an
dem Träger festklammert beziehungsweise festgeklemmt ist.
Bei einer Weiterbildung weist die Einführausnehmung einen, von
ihrem offenen Ende an dem Rand aus gesehen, sich verjüngenden
Querschnitt auf, so daß der Träger, unter Verkippen der
Hybridplatine in ihre endgültige Einsetzposition, in die
Einführausnehmung einführbar ist. Beispielsweise ist die
Einführausnehmung an ihrem in Einsteckrichtung vorne gelegenen
Rand abgeschrägt.
Bei einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Hybridelements
weist die Hybridplatine an ihrem Befestigungsende in bekannter
Weise eine Justieraussparung auf, in die ein Justierelement des
Trägers einsetzbar ist, um die relative Position zwischen dem
Träger und der Hybridplatine zu justieren. Eine solche bekannte
Justieraussparung, die jedoch nicht in erfindungsgemäßer Weise
eine Verbiegung der Hybridplatine erlaubt, kann zusätzlich zu
der Aussparung vorgesehen sein, die ein Verbiegen der
Hybridplatine ermöglicht. Alternativ wird aber auch die
erfindungsgemäße Aussparung als die Justieraussparung genutzt.
Beispielsweise wird dann in der endgültigen Einsteckposition
ein zusätzliches Befestigungselement in die Aussparung
eingesetzt, um eine unbeabsichtigte elastische Verformung der
Hybridplatine zu verhindern und so die Justierfunktion der
Aussparung zu gewährleisten. Zusätzliche Befestigungselemente
können aber auch verwendet werden, wenn die erfindungsgemäße
Aussparung nicht als Justieraussparung verwendet wird.
Vorzugsweise trägt die Hybridplatine an ihrem Befestigungsende
zumindest einen Lötkontakt, der mit dem induktiven
Schaltungselement elektrisch verbunden ist und der nach einem
Hindurchstecken der Hybridplatine durch die Aufnahmeöffnung des
Trägers an der rückwärtigen Seite des Trägers mit der
Schaltungsanordnung durch Löten kontaktierbar ist. Ist
beispielsweise der Träger eine Mutterplatine, die die
Schaltungsanordnung trägt, kann in vorteilhafterweise zunächst
das Hybridelement in seine endgültige Einsteckposition gebracht
werden und anschließend die gesamte Verlötung von Bauelementen
der Schaltungsanordnung und die Verlötung des zumindest einen
Lötkontakts der Hybridplatine mit der Schaltungsanordnung
vorgenommen werden. Hierbei kann in bekannter Weise ein Lötbad
verwendet werden, in das die Mutterplatine beziehungsweise der
Träger samt montiertem Hybridelement eingesetzt beziehungsweise
durch das die Mutterplatine hindurchgeführt wird.
Der zumindest eine Lötkontakt des Hybridelements ist
insbesondere ein sogenannter Lötpad, der sich an einer Seite
der in die Aufnahmeöffnung des Trägers eingesteckten
Hybridplatine in Einsteckrichtung erstreckt. Das Verlöten des
Lötkontakts mit der Schaltungsanordnung bewirkt eine erhöhte
mechanische Festigkeit und sichert somit zusätzlich die
mechanische Verbindung zwischen der Hybridplatine und dem
Träger.
Besonders bevorzugt wird eine Ausgestaltung, bei der der
zumindest eine Lötkontakt sich derart über einen in
Einsteckrichtung verlaufenden Längsabschnitt der Hybridplatine
erstreckt, daß er auch an der vorderen Seite des Trägers, das
heißt an der Seite, von der aus die Hybridplatine in die
Aufnahmeöffnung des Trägers eingesteckt wird, anlötbar ist.
Insbesondere weist die Aufnahmeöffnung eine von der Vorderseite
zur Rückseite des Trägers durchgehende Lötbahn aus Lötmaterial
auf, so daß eine durchgehende Lötverbindung erzielbar ist, die
eine besonders hohe mechanische Festigkeit bewirkt. Außerdem
ist der maximal zulässige Strom, der über eine solche
elektrische Verbindung fließen darf, besonders hoch.
Insbesondere hinsichtlich der mechanischen Festigkeit ist es
auch günstig, wenn an beiden einander gegenüberliegenden
Schaltungsoberflächen der Hybridplatine, das heißt an den
großflächigen Oberflächen der Hybridplatine, jeweils zumindest
einer der Lötkontakte angeordnet ist.
Beispielsweise zur Kontaktierung von mehreren Wicklungen eines
Planartransformators, die jeweils in einer von mehreren
Schichten der Hybridplatine angeordnet sind, wird bevorzugt,
daß alle Lötkontakte jeweils einer außen an der
Schaltungsoberfläche der Hybridplatine liegenden Wicklung an
derselben Seite der Hybridplatine angeordnet sind. Eine
Durchkontaktierung durch die Hybridplatine ist somit jedenfalls
für die außen liegenden Wicklungen nicht erforderlich. Diese an
sich bekannte Anordnung von Lötkontakten bietet für die
Erfindung jedoch den zusätzlichen Vorteil, daß durch das
Anlöten eine mechanische Fixierung der Hybridplatine an dem
Träger bewirkt wird. Vorzugsweise ist daher sowohl an dem
ersten Endbereich als auch an dem zweiten Endbereich jeweils
zumindest ein Lötkontakt angeordnet. Somit wird im angelöteten
Zustand der Hybridplatine eine unerwünschte elastische
Verformung der Hybridplatine verhindert. Dementsprechend werden
bei einer etwaigen Demontage des Hybridelements von dem Träger
zuerst die Lötverbindungen der Lötkontakte zu der
Schaltungsanordnung unterbrochen, bevor das Hybridelement von
dem Träger entfernt werden kann.
Die erfindungsgemäße Aussparung, die eine elastische Verformung
der Hybridplatine erlaubt und die an dem Befestigungsende der
Hybridplatine angeordnet ist, ist vorzugsweise ein länglicher,
sich etwa in Einsteckrichtung erstreckender Schlitz. Dabei
werden zweckmäßigerweise die Länge des Schlitzes, seine Breite
an dem Befestigungsende und die Breite des ersten Endbereichs
des Befestigungsendes derart bemessen, daß der erste Endbereich
unter elastischer Verformung der Hybridplatine in Anlage an den
zweiten Endbereich bringbar ist. Bei einem Aneinanderdrücken
der beiden Endbereiche ist somit allein durch die geeignete
Wahl der Abmessungen eine Zerstörung der Hybridplatine durch
eine etwaige übermäßige Verformung ausgeschlossen.
Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen näher
erläutert. Dabei wird Bezug auf die beigefügte Zeichnung
genommen. Die Erfindung ist jedoch nicht auf diese
Ausführungsbeispiele beschränkt. Die einzelnen Figuren der
Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Hybridelements,
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel für das
Hybridelement, kurz vor dem Einstecken in eine
Aufnahmeöffnung einer Mutterplatine,
Fig. 3 die elastische Verformung einer Hybridplatine durch
Auslenkung eines Endbereichs quer zur
Schaltungsoberfläche, und
Fig. 4 eine Magnetkernhälfte zur Verstärkung des
magnetischen Flusses durch ein von der Hybridplatine
getragenes planares induktives Schaltungselement.
Fig. 1 zeigt ein Hybridelement 1, das eine Hybridplatine 2
aufweist, die Wicklungen eines Planartransformators trägt, von
denen eine an der gezeigten Hybridschaltungsoberfläche der
Hybridplatine 2 außen liegende Wicklung 3 sichtbar ist. Aus der
Darstellung sind weiterhin Leiterbahnen erkennbar, die dem
elektrischen Anschluß der Wicklung 3, der anderen, nicht
gezeigten Wicklungen und nicht gezeigten elektronischen
Bauelementen einer Hybridschaltung an der Hybridplatine 2
dienen. Die Leiterbahnen sind zu Transformatorlötkontakten 28
und zu Hybridschaltungslötkontakten 29 geführt, die der
Verlötung mit entsprechenden Lötkontakten an einer nicht
gezeigten Mutterplatine dienen. Die zu den Lötkontakten 28, 29
geführten Leiterbahnen sind mit Ausnahme der beiden
Leiterbahnen, die den elektrischen Anschluß der Wicklung 3
dienen, in anderen Schichten der Hybridplatine angeordnet als
die Wicklung 3, wobei die einzelnen Schichten gegeneinander
elektrisch isoliert sind. Die insgesamt acht in der rechten
Figurenhälfte gezeigten Leiterbahnen, die zu den dortigen
Lötkontakten 28 führen, sind jeweils an einer
Durchführungsbohrung 24 zu anderen, nicht gezeigten Schichten
der Hybridplatine durchkontaktiert. In diesen Schichten liegen
insbesondere die weiteren Wicklungen des Planartransformators.
Die Hybridplatine 2 weist drei Transformatorkernöffnungen 9a,
9b, 9c auf, die der Aufnahme einer im Querschnitt E-förmigen
Transformatorkernhälfte dienen, oder der Aufnahme zweier
solcher Transformatorkernhälften dienen. Im zuerst genannten
Fall erstreckt sich die E-förmige Transformatorkernhälfte durch
die Transformatorkernöffnung 9a, 9b, 9c hindurch auf die andere
Seite der Hybridplatine 2. Dort ist dann eine zweite
Transformatorkernhälfte angeordnet, beziehungsweise wird dort
angeordnet, die auf ihrer der E-förmigen Hälfte zugewandten
Seite eine durchgehende, ebene Oberfläche aufweist. Bevorzugt
wird jedoch die Verwendung zweier E-förmiger
Transformatorkernhälften, so daß beide Hälften in die
Transformatorkernöffnungen 9a, 9b, 9c hineinragen und dort an
ihren Stoßflächen aneinanderstoßen, wobei die Hälften jeweils
an einer Seite der Hybridplatine 2, die Abstände zwischen den
Transformatorkernöffnungen 9a, 9b, 9c überbrückend, an den
Schaltungsoberflächen der Hybridplatine 2 anliegen. Auf diese
Weise hält die Hybridplatine 2 beide Transformatorkernhälften
sicher, wenn diese aneinander beziehungsweise an der
Hybridplatine 2 befestigt sind, insbesondere miteinander
verklebt sind.
An ihrem Befestigungsende, das heißt an dem Ende, das die
Lötkontakte 28, 29 trägt, weist die Hybridplatine insgesamt
drei voneinander beabstandete Endbereiche auf. Der erste
Endbereich wird durch einen Endabschnitt eines Bügels 5 an dem
in Fig. 1 auf der rechten Seite dargestellten Außenrand
gebildet. Der Bügel 5 ist durch einen länglichen, sich in
Einsteckrichtung erstreckenden Schlitz 8 von dem zweiten
Endbereich getrennt, der ein erster Kontaktbereich mit den
rechten Lötkontakten 28 ist. Fig. 1 zeigt den mechanisch
entspannten Zustand der Hybridplatine 2. Weiterhin ist ein
durch eine Justieraussparung 4 von dem ersten Kontaktbereich 6
getrennter zweiter Kontaktbereich 7 mit den linken Lötkontakten
28 und den Hybridschaltungslötkontakten 29 vorgesehen. Der
zweite Kontaktbereich 7 erstreckt sich bis zum linken Außenrand
der Hybridplatine 7. Dort ist eine Einführausnehmung 31
vorgesehen. Am rechten Außenrand der Hybridplatine 2, das heißt
an dem Bügel 5, ist eine Einrastausnehmung 30 vorgesehen.
Die Hybridplatine 2 kann in eine Aufnahmeöffnung eines nicht
gezeigten Trägers eingesetzt werden, wobei die Aufnahmeöffnung
insgesamt eine Breite hat, die gleich der Breite der
Hybridplatine 2 an ihrem Befestigungsende ist, abzüglich der
Tiefe der Einrastausnehmung 30 und abzüglich der Tiefe der
Einführausnehmung 31. Die Aufnahmeöffnung des Trägers ist dabei
entsprechend der Lage der Justieraussparung 4 an dem
Befestigungsende der Hybridplatine 2 unterbrochen.
Beispielsweise befindet sich dort ein Steg, der etwa die
gleiche Breite wie die Justieraussparung 4 hat. Die Ränder der
Aufnahmeöffnung des Trägers weisen eine Dicke auf, die etwa
gleich der Höhe der Einrastausnehmung 30 und der
Einführausnehmung 31, das heißt deren Längserstreckung in
Einsteckrichtung ist.
Bei der Montage der Hybridplatine 2 wird zunächst der linke
Rand der Aufnahmeöffnung teilweise in die Einführausnehmung 31
eingesetzt, wobei die Hybridplatine 2 an der rechten Seite
ihres Befestigungsendes noch nicht in die Aufnahmeöffnung
eingesetzt wird. Gegenüber ihrer endgültigen Einsteckposition
ist die Hybridplatine also verkippt. Dabei werden die
Abschrägungen am unteren, in Einsteckrichtung vorne liegenden
Rand der Einführausnehmung 31 und am linken Rand der
Justieraussparung 4 ausgenutzt. Diese Abschrägungen ermöglichen
es nämlich, daß nun die Hybridplatine 2 weiter in die
Aufnahmeöffnung eingesteckt wird, wobei der Bügel 5 unter
Ausnutzung der elastischen Verformbarkeit der Hybridplatine 2,
die durch den Schlitz 8 gegeben ist, gegen den ersten
Kontaktbereich 6 gedrückt wird. Auch der Bügel 5 weist an
seinem rechten, in Einsteckrichtung vorne liegenden Ende eine
Abschrägung auf. Nun wird die Hybridplatine 2 allmählich weiter
in die Aufnahmeöffnung eingeführt, wobei sie in der Darstellung
von Fig. 1 leicht nach links verschoben und gleichzeitig in
Richtung ihrer endgültigen Einsteckposition verkippt wird, das
heißt in eine Lage gebracht wird, in der der rechte und der
linke Rand der Aufnahmeöffnung in einer zur Vorderkante des
Befestigungsendes parallelen Ebene liegen. Ist diese Lage
erreicht, wird der Bügel 5 freigegeben und entspannt sich
folglich die Hybridplatine 2 derart, daß der rechte Rand der
Aufnahmeöffnung in die Einrastausnehmung 30 einrastet. Dabei
kann eine Restspannung innerhalb der Hybridplatine 2 bestehen
bleiben. Insbesondere wenn besonders hohe mechanische
Belastungen, etwa durch Rüttelbewegungen, zu erwarten sind,
wird die Montageverbindung der Hybridplatine 2 zu dem nicht
dargestellten Träger durch zusätzliche mechanische
Befestigungselemente gesichert. Dabei können beispielsweise
Winkelelemente, Keile und Schrauben verwendet werden.
Anschließend werden die Lötverbindungen der Lötkontakte 28, 29
zu der Schaltungsanordnung hergestellt.
Fig. 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Hybridelements und eine Mutterplatine 20, die
eine dreigeteilte Aufnahmeöffnung 21, 22, 23 aufweist. Dabei
ist der erste Teil der Aufnahmeöffnung eine Bügelöffnung 21,
zur Aufnahme eines Bügels 15 der Hybridplatine 12, der zweite
Teil eine erste Kontaktbereichöffnung 22, zur Aufnahme des
ersten Kontaktbereichs 16 der Hybridplatine 12, und der dritte
Teil eine zweite Kontaktbereichöffnung 23, zur Aufnahme des
zweiten Kontaktbereichs 17 der Hybridplatine 12. Die
Bügelöffnung 21 und die erste Kontaktbereichöffnung 22 sind
durch einen ersten Steg 26 voneinander getrennt. Die erste
Kontaktbereichöffnung 22 und die zweite Kontaktbereichöffnung
23 sind durch einen zweiten Steg 27 voneinander getrennt. Der
zweite Steg 27 hat etwa die gleiche Breite wie eine
Justieraussparung 14 am Befestigungsende der Hybridplatine 12,
um die Befestigungsverbindung zwischen der Hybridplatine 12 und
der Mutterplatine 20 hinsichtlich ihrer Relativposition exakt
zu justieren.
An der Hybridplatine 12 sind elektronische
Hybridschaltungsbauteile 10 einer nicht näher dargestellten
Hybridschaltung angeordnet. Weiterhin trägt die Hybridplatine
12 in ähnlicher Weise wie die in Fig. 1 gezeigte Hybridplatine
eine Wicklung, die um eine Magnetkernöffnung 19 herum
angeordnet ist, wobei die Wicklung jedoch Teil eines planaren
induktiven Schaltungselements ist. Von der Schaltungsanordnung
an der Mutterplatine 20 ist stellvertretend ein elektronisches
Bauteil 25 dargestellt. Der Übersichtlichkeit wegen sind
weitere Schaltungselemente und Leiterbahnen nicht dargestellt.
Ebenfalls nicht dargestellt sind Lötkontakte, die am
Befestigungsende der Hybridplatine 12 an dem ersten
Kontaktbereich 16 und an dem zweien Kontaktbereich 17
angeordnet sind. Lötkontakte befinden sich sowohl an der in
Fig. 2 sichtbaren vorderen Schaltungsoberfläche 13 der
Hybridplatine 12, als auch an der gegenüberliegenden,
rückwärtigen Schaltungsoberfläche 13. Die Lötkontakte
erstrecken sich, wie auch die Lötkontakte 28, 29 in Fig. 1, in
Einsteckrichtung über einen Längsabschnitt, der größer ist als
die Dicke der Mutterplatine an der Aufnahmeöffnung 21, 22, 23.
Die Lötkontakte der Hybridplatine 12 können daher sowohl an der
Oberseite der Mutterplatine 20 als auch an der Unterseite
angelötet werden.
Anhand der Darstellung von Fig. 2 werden nun zwei Varianten der
mechanischen Befestigung der Hybridplatine 12 beschrieben, die
sich hinsichtlich der Breite bB des ersten Steges 26 der
Mutterplatine 20 unterscheiden. Eine dritte Variante wird
nachstehend anhand von Fig. 3 beschrieben. Bei der ersten
Variante ist die Breite bB größer als die Breite bS des
Schlitzes 18 der Hybridplatine 12 im mechanisch entspannten
Zustand. Bei der Montage der Hybridplatine 12 werden daher der
Bügel 15 und der erste Kontaktbereich 16 auseinandergespreizt.
Da in diesem Ausführungsbeispiel keine Verrastung vorgesehen
ist, bleibt auch im montiertem, das heißt eingestecktem Zustand
die mechanische Verspannung der Hybridplatine 12 erhalten, das
heißt die Hybridplatine 12 klammert sich an den Rändern des
ersten Steges 26 an der Bügelöffnung 21 beziehungsweise an der
ersten Kontaktbereichöffnung 22 fest.
Bei der zweiten Variante ist die Breite bB des ersten Steges 26
kleiner als die Breite bS des Schlitzes 18 im mechanisch
entspannten Zustand der Hybridplatine 12. Daher ist der Bügel
15 bei der Montage unter Verkleinerung der Breite bS in
Richtung des ersten Kontaktbereichs 16 zu verbiegen, um die
Hybridplatine 12 einstecken zu können. Folglich klammert sich
im montierten Zustand die Hybridplatine 12 aufgrund eines
Anpreßdruckes an ihrer rechten Außenkante auf den rechten Rand
der Bügelöffnung 21 und aufgrund eines Anpreßdruckes an dem
rechten Rand der Justieraussparung 14 auf den linken Rand der
ersten Kontaktbereichöffnung 22 an der Mutterplatine 20 fest.
Bei einer weiteren, hier nicht dargestellten Variante, bei der
ebenfalls die in Fig. 2 dargestellte Hybridplatine 12
verwendbar ist, weist die Mutterplatine eine nur zweigeteilte
Aufnahmeöffnung auf. Im Unterschied zu der in Fig. 2
dargestellten Mutterplatine 20 bilden die Winkelöffnung und die
erste Kontaktbereichöffnung einen ununterbrochenen,
durchgehenden Bereich der Aufnahmeöffnung, so daß also der
erste Steg 26 der Mutterplatine 20 weggelassen ist. Weiterhin
ist die Breite bA des durchgehenden Teils der Aufnahmeöffnung
zur Aufnahme des Bügels 15 und zur Aufnahme des ersten
Kontaktbereichs 16 kleiner als die Breite bKB im entspannten
Zustand der Hybridplatine 12, wobei die Breite bKB, die die
Summe der Breiten des ersten Kontaktbereichs 16, des Schlitzes
18 und des Bügels 15 ist. Folglich klammert sich im montierten
Zustand die Hybridplatine 12 in der gleichen Weise wie bei der
zweiten Variante fest, nämlich durch Anpreßdruck über den
rechten Rand der Justieraussparung 14 und durch Anpreßdruck
über den rechten Außenrand der Hybridplatine 12, an dem
Außenrand des Bügels 15.
Fig. 3 zeigt wie die in Fig. 2 dargestellte Hybridplatine 12
auf andere Weise an einer Mutterplatine 20a befestigbar ist.
Hierzu wird der Bügel 15 in eine Richtung quer zur Erstreckung
der Schaltungsoberfläche 13 ausgelenkt, an der die
Hybridschaltungsbauteile 10 angeordnet sind. Dementsprechend
weist die Mutterplatine 20a nicht dargestellte
Aufnahmeöffnungen auf, um die Endbereiche der Hybridplatine 12
im ausgelenkten Zustand aufzunehmen. Der deutlicheren
Darstellung wegen ist allerdings die Auslenkung des Bügels 15
in Fig. 3 übertrieben dargestellt. In der Praxis, insbesondere
bei Verwendung von faserverstärktem Epoxidharz als
Platinenmaterial für die Hybridplatine 12, reicht bereits eine
wesentlich geringere Auslenkung des Bügels 15 aus, um bei oder
nach dem Einstecken in die Aufnahmeöffnungen der Mutterplatine
20a ein Festklammern zu bewirken.
Bei einer Variante der anhand von Fig. 3 dargestellten
Befestigungsart hat die Hybridplatine ähnlich wie die
Hybridplatine 2, die in Fig. 1 dargestellt ist, eine
Einrastausnehmung und/oder einen Vorsprung zum Einrasten in
eine Ausnehmung der Mutterplatine.
Fig. 4 zeigt eine Magnetkernhälfte 40, die beispielsweise als
Hälfte eines Transformatorkerns oder als Hälfte eines
Spulenkerns zur Verstärkung des magnetischen Flusses bei den in
Fig. 1 und Fig. 2 gezeigten Hybridelementen eingesetzt wird.
Vorzugsweise besteht die Magnetkernhälfte 40 aus Ferrit. Wie
aus Fig. 4 erkennbar ist, weist die Magnetkernhälfte 40 einen
E-förmigen Querschnitt auf. Von einem quaderförmigen Bereich 45
ragen entsprechend dem E-förmigen Querschnitt insgesamt drei
Schenkel 41 ab. An den freien Enden der Schenkel 41 befinden
sich Stoßflächen 42, die bei montiertem Magnetkern an
entsprechende Stoßflächen einer gegenüberliegenden zweiten
Magnetkernhälfte anstoßen. Dabei befindet sich zwischen den
Schenkeln 41 der jeweiligen Magnetkernhälfte 40 das
Platinenmaterial der Hybridplatine, die den Magnetkern trägt.
Die Dicke der Hybridplatine und die Länge der Schenkel 41 sind
derart aufeinander abgestimmt, daß im montierten Zustand die
durch den mittleren Schenkel 41 geteilte Anlagefläche 43, die
an der Unterseite des in Fig. 4 dargestellten quaderförmigen
Bereichs 45 liegt, an der Schaltungsoberfläche der
Hybridplatine anliegt und daß ebenso auch die Anlagefläche der
zweiten Magnetkernhälfte an der der Schaltungsoberfläche
gegenüberliegenden Oberfläche der Hybridplatine anliegt. Die
gegenüberliegende Oberfläche kann ebenfalls eine
Schaltungsoberfläche sein, an der Schaltungsbauteile oder
Schaltungselemente angeordnet sind.
Die Magnetkernhälfte 40 weist eine raumsparende flache
Konfiguration auf, bei der der quaderförmige Bereich 45 flach
und großflächig an der Schaltungsoberfläche montierbar ist.
Hierzu ist im montierten Zustand der Abstand der Außenfläche 44
des quaderförmigen Bereichs 45, die der Anlagefläche 43
gegenüberliegt, kleiner als die Breite und erheblich kleiner
als die Länge der Außenfläche 44.
Anhand der Zeichnung wurden Ausführungsbeispiele beschrieben,
bei denen die Hybridplatine jeweils etwa senkrecht zur
Mutterplatine montiert wird. In besonderen Fällen, insbesondere
bei eingeschränktem Raum senkrecht zur Oberfläche der
Mutterplatine kann die Hybridplatine aber auch unter einem
anderen Winkel als 90°, beispielsweise unter einem Winkel von
30 bis 60° quer zur Oberfläche der Mutterplatine montiert
werden.
1
Hybridelement
2
;
12
Hybridplatine
3
Wicklung
4
;
14
Justieraussparung
5
;
15
Bügel
6
;
16
erster Kontaktbereich
7
;
17
zweiter Kontaktbereich
8
;
18
Schlitz
9
a-
9
cTransformatorkernöffnung
10
Hybridschaltungsbauteil
13
Hybridschaltungsoberfläche
19
Magnetkernöffnung
20
,
20
aMutterplatine
21
Bügelöffnung
22
erste Kontaktbereichöffnung
23
zweite Kontaktbereichöffnung
24
Durchführungsbohrung
25
Hauptschaltungsbauteil
26
erster Steg
27
zweiter Steg
28
Transformatorlötkontakt
29
Hybridschaltungslötkontakt
30
Einrastausnehmung
31
Einführausnehmung
bA
bA
Breite der Aussparungsöffnung für Bügel und ersten
Kontaktbereich
bB
bB
Breite des ersten Steges
bKB
bKB
Gesamtbreite von erstem Kontaktbereich, Schlitz und
Bügel
bS
bS
Schlitzbreite
40
Magnetkernhälfte
41
Schenkel
42
Stoßfläche
43
Anlagefläche
44
Außenfläche
45
quaderförmiger Bereich
Claims (16)
1. Hybridelement (1) für eine elektrische Schaltungsanordnung
(25), wobei das Hybridelement (1) eine Hybridplatine (2;
12) aufweist, von der mindestens ein planares induktives
Schaltungselement für die Schaltungsanordnung (25)
getragen wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hybridplatine (2; 12) an einem Befestigungsende zum
Befestigen an einem Träger (20) der Schaltungsanordnung
(25) eine Aussparung (8; 18) aufweist, durch die ein
erster (5; 15) und ein zweiter (6; 16) Endbereich der
Hybridplatine (2; 12) voneinander beabstandet sind, und
daß der erste (5; 15) und der zweite (6; 16) Endbereich
relativ zueinander, unter elastischer Verformung der
Hybridplatine (2; 12) bewegbar und damit in eine
Relativposition bringbar sind, in der das Befestigungsende
in eine Aufnahmeöffnung (21, 22, 23) an dem Träger (20)
einsteckbar ist.
2. Hybridelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der erste Endbereich (5) an einem sich quer zur
Einsteckrichtung der Hybridplatine (2) erstreckenden
Platinenrand eine Einrastausnehmung (30) aufweist, in die
der Träger unter elastischer Entspannung der Hybridplatine
(2) einrastbar ist.
3. Hybridelement nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Platinenrand ein Außenrand der Hybridplatine (2) ist.
4. Hybridelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Hybridelement (2) an einem sich quer zur
Einsteckrichtung erstreckenden Rand eine Einführausnehmung
(31) aufweist, in die der Träger, wenigstens teilweise,
ohne elastische Verformung der Hybridplatine (2)
einführbar ist, um das Befestigungsende (4) anschließend
unter elastischer Verformung vollständig in die
Aufnahmeöffnung einzusetzen.
5. Hybridelement nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Einführausnehmung (31) einen, von ihrem offenen Ende
an dem Rand aus gesehen, sich verjüngenden Querschnitt
aufweist, so daß der Träger, unter Verkippen der
Hybridplatine (2) in ihre endgültige Einsetzposition,
einführbar ist.
6. Hybridelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aussparung (8; 18) an dem Befestigungsende der
Hybridplatine (2; 12) ein länglicher, sich etwa in
Einsteckrichtung erstreckender Schlitz ist.
7. Hybridelement nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Länge des Schlitzes, seine Breite (bS) an dem
Befestigungsende und die Breite des ersten Endbereichs (5;
15) derart bemessen sind, daß der erste Endbereich (5; 15)
unter elastischer Verformung der Hybridplatine (2; 12) in
Anlage an den zweiten Endbereich (6; 16) bringbar ist.
8. Hybridelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hybridplatine (2; 12) an ihrem Befestigungsende eine
Justieraussparung (4; 14) aufweist, in die ein
Justierelement (26) des Trägers (20) einsetzbar ist, um
die relative Position zwischen dem Träger (20) und der
Hybridplatine (2; 12) zu justieren.
9. Hybridelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hybridplatine (2) an ihrem Befestigungsende zumindest
einen Lötkontakt (28) trägt, der mit dem planaren
induktiven Schaltungselement elektrisch verbunden ist und
der nach einem Hindurchstecken der Hybridplatine (2) durch
die Aufnahmeöffnung des Trägers an der rückwärtigen Seite
des Trägers durch Löten elektrisch kontaktierbar ist.
10. Hybridelement nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
der zumindest eine Lötkontakt (28) sich derart über einen
in Einsteckrichtung verlaufenden Längsabschnitt der
Hybridplatine erstreckt, daß er auch an der vorderen Seite
des Trägers anlötbar ist.
11. Hybridelement nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
an beiden einander gegenüberliegenden
Schaltungsoberflächen (13) der Hybridplatine (12) jeweils
zumindest einer der Lötkontakte angeordnet ist.
12. Hybridelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hybridplatine (2; 12) zumindest eine Kernöffnung (9a,
9b, 9c; 19) zur Aufnahme eines Magnetkerns aufweist.
13. Hybridelement nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hybridplatine einen Magnetkern trägt, der zwei im
Querschnitt E-förmige Magnetkernhälften (40) aufweist,
wobei die jeweils drei Schenkel (41) der E-förmigen
Magnetkernhälften (40) an ihren Enden Stoßflächen (42)
aufweisen, an denen sie mit den Stoßflächen der anderen
Magnetkernhälfte in Kontakt sind, und wobei jeweils
zumindest ein Schenkel (41) der beiden Magnetkernhälften
(40) in der zumindest einen Kernöffnung der Hybridplatine
aufgenommen ist.
14. Hybridelement nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Magnetkernhälften (40) jeweils einen ungefähr
quaderförmigen Bereich (45) aufweisen, von dem die drei
Schenkel (41) abragen, und daß der quaderförmige Bereich
(45) an der Schaltungsoberfläche der Hybridplatine bzw. an
der gegenüberliegenden Seite der Hybridplatine mit einer
Anlagefläche (43) anliegt, wobei die der Anlagefläche (43)
jeweils gegenüberliegende Außenfläche (44) des
quaderförmigen Bereichs (45) einem Abstand von der
Schaltungsoberfläche bzw. von der gegenüberliegenden
Oberfläche der Hybridplatine hat, der kleiner ist als die
Breite und als die Länge der Außenfläche (44).
15. Hybridelement nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
der erste (5; 15) und der zweite (6; 16) Endbereich
relativ zueinander, unter Veränderung der
Aussparungsbreite (bS) in die Relativposition bringbar
sind.
16. Hybridelement nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
der erste (15) und der zweite (16) Endbereich relativ
zueinander unter Bewegung in eine Richtung quer zu einer
Schaltungsoberfläche (13) der Hybridplatine (12) in die
Relativposition bringbar sind.
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DE19835641A DE19835641C2 (de) | 1998-08-06 | 1998-08-06 | Leiterplattenanordnung mit planarem induktivem Schaltungselement |
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