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DE19828124A1 - Anlage zur Herstellung von 5-lagiger Wellpappe - Google Patents

Anlage zur Herstellung von 5-lagiger Wellpappe

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Publication number
DE19828124A1
DE19828124A1 DE1998128124 DE19828124A DE19828124A1 DE 19828124 A1 DE19828124 A1 DE 19828124A1 DE 1998128124 DE1998128124 DE 1998128124 DE 19828124 A DE19828124 A DE 19828124A DE 19828124 A1 DE19828124 A1 DE 19828124A1
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Germany
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corrugated
web
corrugation
corrugated cardboard
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Edmund Bradatsch
Paul Engel
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BHS Corrugated Maschinen und Anlagenbau GmbH
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BHS Corrugated Maschinen und Anlagenbau GmbH
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Abstract

Eine Anlage zur Herstellung 5lagiger Wellpappe weist zwei Zuführeinrichtungen zum Zuführen jeweils einer einseitig kaschierten Wellpappebahn (3, 4) und eine Zuführeinrichtung zum Zuführen einer Deckbahn (16) auf. Die beiden Wellpappebahnen (3, 4) werden gleichlagig zugeführt, wobei mindestens eine Lage in Längsrichtung so ausgerichtet wird, daß die Wellenköpfe der einen Wellpappebahn (3) mit den Wellenfüßen der anderen Wellpappebahn (4) deckungsgleich liegen, so daß nach dem Verleimen eine sehr steife Struktur entsteht.

Description

Die Erfindung betrifft eine Anlage zur Herstellung von 5-lagiger Wellpap­ pe.
Aus der WO 91/17881 ist eine Anlage zur Herstellung einer 5-lagigen Wellpappe bekannt, bei der zwei einseitig kaschierte Wellpappebahnen einer Heiz-Vorrichtung zugeführt werden. Hierbei werden die Wellpappe­ bahnen derart zugeführt, daß die gewellten Bahnen einander zugewandt sind und die Deckbahnen der beiden einseitig kaschierten Wellpappebah­ nen jeweils die Deckbahnen der 5-lagigen Wellpappe bilden. Die beiden Wellpappebahnen werden vor dem Eintritt in die Heiz-Vorrichtung an Rif­ felwalzen vorbeigeführt, die synchron angetrieben sind, so daß die beiden Wellpappebahnen in der Weise in die Heiz-Vorrichtung einlaufen, daß die der jeweiligen Deckbahn abgewandten Wellenköpfe der beiden Wellungen deckungsgleich, d. h. spiegelsymmetrisch, miteinander sind. Zur Herstel­ lung einer 5-lagigen Wellpappebahn wird eine Zwischenlage eingeführt. Die Wellenköpfe der gewellten Bahnen werden mittels zwei Leimwerken beleimt. Diese Anlage weist den Nachteil auf, daß die Zuführ-Einrich­ tungen zur Zuführung der beiden Wellpappebahnen spiegelsymmetrisch aufgebaut sind, die Wellpappebahnen also nicht aus zwei gleichen Maschi­ nen zur Herstellung einseitig kaschierter Wellpappe zugeführt werden kön­ nen.
Aus der DE 42 36 211 A1 ist es bekannt, in einer Heiz-Vorrichtung zwei einseitig kaschierte Wellpappebahnen und eine Deckbahn zusammenzufüh­ ren und zu einer 5-lagigen Wellpappebahn zu verbinden. Die beiden Well­ pappebahnen werden in gleicher Lage zugeführt d. h. die Deckbahn liegt jeweils oben und die gewellte Bann liegt jeweils unten. Die zusätzliche Deckbahn wird von unten zugeführt. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, die einseitig kaschierten Wellpappebahnen direkt aus entsprechenden Her­ stellungsmaschinen direkt zuzuführen. Nachteilig ist, daß hierbei die Well­ pappebahnen nicht in der Weise zusammengeführt werden können, daß die Wellenköpfe der einen Wellpappebahn mit den Wellenfüßen der anderen Wellpappebahn jeweils deckungsgleich sind.
Aus den WO 97/00769, WO 93/03913, WO 96/32250, US 5,674,349 und EP 0 279 609 B1 ist es bekannt, 4-lagige Wellpappebahnen dadurch herzu­ stellen, daß zwei gewellte Bahnen mittels Riffelwalzen in der Weise mit­ einander verbunden werden, daß deren Wellenköpfe miteinander verbun­ den werden. Gleichzeitig oder nachher werden ein oder zwei äußere Deck­ bahnen aufgebracht. Das Zuführen einer Zwischenlage ist hieraus nicht bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anlage zur Herstellung von 5-lagiger Wellpappe zu schaffen, die einfach aufgebaut ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Die erfindungsgemäße Anlage ermöglicht es einerseits - wie an sich bekannt - zwei einseitig kaschierte Wellpappebahnen von gleichartigen Maschinen direkt zuzuführen. Andererseits ermöglicht es die erfindungs­ gemäße Anlage, die Wellpappebahnen jeweils so auszurichten, daß die der Deckbahn abgewandten Wellenköpfe der einen Wellpappebahn mit den der Deckbahn benachbarten Wellenfüße der anderen Wellpappebahn jeweils deckungsgleich liegen, so daß die 5-lagige Wellpappebahn eine besonders hohe Festigkeit hat. Dies ermöglicht es, die Deckbahn der einen Wellpap­ pebahn, die bei der 5-lagigen Wellpappe eine Zwischenlage bildet, beson­ ders dünn und leicht auszuführen, um eine gleiche Festigkeit wie bei einer 5-lagigen Wellpappebahn zu erreichen, bei der die Wellungen nicht deckungsgleich sind. Alternativ kann bei Einsatz normaler Papiere eine höhere Festigkeit erreicht werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteran­ sprüchen.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Anlage zur Herstellung 5-lagiger Wellpappe in schematischer Darstellung und
Fig. 2 eine Seitenansicht einer auf einer solchen Anlage hergestellten 5-lagigen Wellpappebahn.
Die in Fig. 1 dargestellte Anlage zeigt rein schematisch - nur durch Ge­ stelle angedeutet - zwei Maschinen 1, 2 zur Herstellung einseitig kaschier­ ter Wellpappe. Aus beiden Maschinen kommen jeweils ein einseitig kaschierte Wellpappebahn 3, 4, deren gewellte Bahn 5 bzw. 6 nach unten gerichtet ist. Beide Wellpappebahnen 3, 4 weisen obere glatte Deckbahnen 7, 8 auf, von denen die Deckbahn 7 der oberen Wellpappebahn 3 dicker ist als die Deckbahn 8 der unteren Wellpappebahn 4, die beispielsweise durch Papier von 60 bis 80 g/m2 gebildet sein kann. Derartige Maschinen zur Herstellung einseitig kaschierter Wellpappebahnen sind allgemein bekannt, beispielsweise aus der EP 0 687 552 A (entsprechend US-Patent 5,632,850) oder der DE 195 36 007 A (entsprechend GB 2,305,675 A), worauf bezüg­ lich der Einzelheiten verwiesen wird.
Den beiden Maschinen 1, 2 sind jeweils Vorheiz-Stationen 9, 10 nachge­ ordnet, in denen jeweils eine angetriebene Zugwalze 11, 12 zum Abziehen der jeweiligen Wellpappebahn 3, 4 bzw. zum Einziehen dieser Wellpappe­ bahn 3, 4 in die Vorheiz-Station 9 bzw. 10 vorgesehen ist. Der Zugwalze 11 bzw. 12 nachgeordnet ist jeweils ein Heizzylinder 13 bzw. 14 vorgese­ hen, über den die jeweilige Wellpappebahn 3 bzw. 4 mit ihrer Deckbahn 7 bzw. 8 geführt wird. Unterhalb der unteren Vorheiz-Station 10 ist eine Ab­ roll-Vorrichtung 15 für eine untere Deckbahn 16 vorgesehen, der ebenfalls eine Vorheiz-Station 17 mit einem Heizzylinder 18 für die untere Deck­ bahn nachgeordnet ist. Die Zugwalzen 11, 12, die Heizzylinder 13, 14, 18 und die Abroll-Vorrichtung 15 sind in üblicher Weise angetrieben, was nicht im einzelnen dargestellt ist.
Den beiden Vorheiz-Stationen 9, 10 für die Wellpappebahn 3, 4 sind Be­ leimvorrichtungen 19, 20 nachgeordnet, die jeweils eine Riffelwalze 21 bzw. 22 aufweisen, die an ihrer Außenseite mit einer der Wellung der ge­ wellten Bahn 5 bzw. 6 in Form und Teilung entsprechende Riffelung 23, 24 versehen sind. Mittels jeweils einer Umlenkwalze 25 bzw. 26 wird erreicht, daß die jeweilige Wellpappebahn 3 bzw. 4 über einen großen Umfangs­ winkel an dieser Riffelwalze 21 bzw. 22 anliegt. Die Riffelwalzen 21, 22 werden jeweils von einem drehzahlregelbaren Antriebsmotor 27, 28 ange­ trieben. Den Riffelwalzen 21 bzw. 22 ist jeweils ein Leimwerk 29 bzw. 30 nachgeordnet, in dem jeweils Leim auf die Spitzen der Wellung, d. h. die der jeweiligen Deckbahn 7, 8 abgewandten Wellenköpfe 39 der gewellten Bannen 5, 6 aufgetragen wird. In Produktionsrichtung 31 den Leimwerken 29, 30 und der Vorheiz-Station 17 nachgeordnet ist eine Heiz-Vorrichtung 32 vorgesehen, in der die Wellpappebahnen 3, 4 und die untere Deckbahn 16 zusammengeführt und miteinander verbunden werden. Die Heiz- Vorrichtung 32 weist ein Gestell 33 mit einer ebenen horizontalen Platte 34 auf, unterhalb derer Heiz-Elemente 35 vorgesehen sind. Oberhalb der Platte 34 sind in Produktionsrichtung 31 hintereinander mehrere Andrück-Ele­ mente 36 vorgesehen, mittels derer die Gesamtheit der beiden Wellpappe­ bahnen 3, 4 und der unteren Deckbahn 16 so auf die Platte 34 während des Transports durch die Heiz-Vorrichtung 32 in Produktionsrichtung 31 ge­ drückt werden, daß sie einerseits miteinander verleimt werden, andererseits aber die Wellungen der gewellten Bahnen 5, 6 nicht zerstört werden. Hier­ bei werden die gewellte Bahn 5 mit der Deckbahn 8 und die gewellte Bann 6 mit der Deckbahn 16 verbunden. Zum gemeinsamen Einführen der Well­ pappebahn 3, 4 und der unteren Deckbahn 16 in die Heiz-Vorrichtung 32 sind an dieser Einlaufwalzen 37, 38 vorgesehen. Derartige Heiz-Vorrich­ tungen 32 sind bekannt, beispielsweise aus der EP 0 623 459 B1 (ent­ sprechend US-Patent 5,456,783). Anstelle dieser Heiz-Vorrichtung kann auch eine Heiz-Vorrichtung eingesetzt werden, wie sie in der DE 198 11 858 A dargestellt und beschrieben ist.
Wie Fig. 2 entnehmbar ist, werden die obere Wellpappebahn 3 und die untere Wellpappebahn 4 beim Einlauf in die Heiz-Vorrichtung 32 derart zusammengeführt, daß die der Deckbahn 7 abgewandten Wellenköpfe 39 der Wellung 40 der gewellten Bahn 5 der oberen Wellpappebahn 3 jeweils bezogen auf die Produktionsrichtung 31 in der jeweils gleichen Lage sind, wie die jeweiligen der Deckbahn 8 benachbarten Wellenfüße 41 der Wel­ lung 42 der gewellten Bahn 6 der unteren Wellpappebahn 4. Wie weiterhin aus Fig. 2 hervorgeht, haben die Wellungen 40 und 42 jeweils die gleiche Teilung a bzw. b. Ihre Amplituden c bzw. d können dagegen unterschied­ lich sein. Dort wo jeweils ein Wellenkopf 39 und ein Wellenfuß 41 dicht beieinander liegen, ist eine gemeinsame Verbindungsstelle 43 gebildet, in die jeweils die Deckbahn 8, die nunmehr eine Zwischenlage der fertigen 5-lagigen Wellpappe 44 bildet, einbezogen ist.
Die Lage der Wellpappebahnen 3, 4 in Produktionsrichtung 31 zueinander, d. h. die Erfassung der zuvor anhand der Fig. 2 geschilderten deckungs­ gleichen Lage von Wellenköpfen 39 und Wellenfüßen 41, erfolgt mittels geeigneter Sensoren 45, die im Bereich der Einlaufwalzen 37, 38 der Heiz- Vorrichtung oder am Ende der Heiz-Vorrichtung vorgesehen sind. Bei sol­ chen Sensoren kann es sich beispielsweise um ein Stroboskop handeln, mit dessen Hilfe ein stehendes Bild der zusammengeführten Wellpappebahnen 3, 4 und der unteren Deckbahn 16 erzeugt wird. Von diesem Sensor 45 wird über eine ebenfalls nur angedeutete Steuerung 46 eine entsprechende Regelung der Antriebsmotoren 27 und/oder 28 ausgelöst. Befinden sich die Wellenköpfe 39 und die Wellenfüße 41 nicht in der in Fig. 2 dargestellten Decklage zueinander, dann erfolgt eine Nachregelung des einen und/oder anderen Antriebsmotors 27 bzw. 28.
Es kann auch ausreichend sein, nur einen der beiden Antriebsmotoren 27 bzw. 28 als über den Sensor 45 regelbaren Antrieb auszugestalten, so daß immer nur eine Wellpappebahn 3 oder 4 in ihrem Einlauf in die Heiz- Vorrichtung 32 nachgeregelt wird. Anstelle der geregelten Antriebsmotoren 27, 28 ist es auch möglich, die beiden Riffelwalzen 21, 22 über einen An­ trieb starr miteinander zu koppeln und eine der beiden Riffelwalzen 21 bzw. 22 in Richtung der ablaufenden Wellpappebahn 3 oder 4 mittels eines von der Steuerung 46 angesteuerten Antriebs verschiebbar zu lagern, so daß über eine Veränderung der Bannspannung ein Abweichen von der Deckung gemaß Fig. 2 ausgeglichen werden kann. In gleicher Weise kann zu die­ sem Zweck eine Bahnspannungs-Regelungs-Rolle eingesetzt werden, die gegen die Deckbahn 7 oder 8 einer der Wellpappebahnen 3 oder 4 anliegt und durch unterschiedlichen Andruck eine entsprechende Längsverschie­ bung der beiden Wellpappebahnen 3 oder 4 herbeiführt. Das Längsaus­ richten der Wellpappebahnen 3, 4 zueinander sollte unmittelbar vor den Einlaufwalzen 37, 38, also direkt vor dem Einlaufbereich 47 der Heiz- Vorrichtung erfolgen.

Claims (9)

1. Anlage zur Herstellung von 5-lagiger Wellpappe (44), die eine obere glatte Deckbahn (7), eine glatte Zwischenlage (8), eine untere Deckbahn (16) und eine zwischen der oberen Deckbahn (7) und der Zwischenlage (8) angeordnete, mit diesen verleimte obere gewellte Bahn (5) und eine zwi­ schen der Zwischenlage (8) und der unteren Deckbahn (16) angeordnete, mit diesen verleimte untere gewellte Bahn (6) aufweist,
  • a) mit einer ersten Zuführ-Einrichtung zum Zuführen einer einseitig kaschierten ersten Wellpappebahn (3) in einer Produktionsrichtung (31), die eine glatte erste Deckbahn (7) und eine erste gewellte Bahn (5) mit einer Wellung (40) und einer Teilung (a) aufweist,
  • b) mit einer zweiten Zuführ-Einrichtung zum Zuführen einer einseitig kaschierten zweiten Wellpappebahn (4) in Produktionsrichtung (31), die eine glatte zweite Deckbahn (8) und eine zweite gewellte Bahn (6) mit einer Wellung (42) und einer Teilung (b) aufweist, wobei die erste ge­ wellte Bahn (5) der zweiten Deckbahn (8) zugewandt ist und wobei die Teilung (b) der zweiten gewellten Bahn (6) gleich der Teilung (a) der er­ sten gewellten Bahn (5) ist,
  • c) mit einer der ersten Zuführ-Einrichtung in Produktionsrichtung (31) nachgeordneten ersten Beleim-Vorrichtung (19) zum Beleimen der er­ sten gewellten Bahn (5),
  • d) mit einer der zweiten Zuführ-Einrichtung in Produktionsrichtung (31) nachgeordneten zweiten Beleim-Vorrichtung (20) zum Beleimen der zweiten gewellten Bahn (6),
  • e) mit einer Zuführ-Einrichtung zum Zuführen einer dritten Deckbahn (16) benachbart zur zweiten gewellten Bahn (6) und abgewandt von der er­ sten Deckbahn (7),
  • f) mit einer Heizvorrichtung (32) zum Zusammenführen, Aneinander­ drücken und Miteinander-Verbinden der ersten Wellpappebahn (3), der zweiten Wellpappebahn (4) und der dritten Deckbahn (16) zu der 5-lagigen Wellpappebahn (44),
  • g) mit einer Einrichtung zum Erfassen der Lage der Wellung (40) der ersten gewellten Bahn (5) relativ zur Lage der Wellung (42) der zweiten ge­ wellten Bann (6) in Produktionsrichtung (31) und
  • h) mit einer Einrichtung zum Verschieben der ersten Wellpappebahn (3) und der zweiten Wellpappebahn (4) relativ zueinander in Produktions­ richtung (31).
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Verschieben der ersten Wellpappebahn (3) und der zweiten Wellpappebahn (4) relativ zueinander in Produktionsrichtung (31) dicht vor der Heizvorrichtung (32) angeordnet sind.
3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Verschieben der ersten Wellpappebahn (3) und der zweiten Wellpappebahn (4) relativ zueinander in Produktionsrichtung (31) mindestens eine die erste oder zweite gewellte Bahn (5, 6) führende, mittels eines Antriebsmotors (27 oder 28) antreibbare Riffelwalze (21 oder 22) aufweist.
4. Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (27 oder 28) von einer Einrichtung zum Erfassen der Lage der Wellung (40) der ersten gewellten Bahn (5) relativ zur Lage der Wellung (42) der zweiten gewellten Bahn (6) in Produktionsrichtung (31) ansteuerbar ist.
5. Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Riffelwalze (21 oder 22) in Produktionsrichtung (31) verschiebbar ist.
6. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Verschieben der ersten Wellpappebahn (3) und der zweiten Wellpappebahn (4) relativ zueinander in Produktionsrichtung (31) eine gegen die erste Deckbahn (7) oder die zweite Deckbahn (8) anlie­ gende Bahnspannungs-Regel-Vorrichtung aufweist.
7. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Erfassen der Lage der Wellung (40) der ersten gewellten Bahn (5) relativ zur Lage der Wellung (42) der zweiten gewellten Bann (6) in Produktionsrichtung (31) im Einlaufbereich (47) der Heizvor­ richtung (32) vorgesehen ist.
8. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Erfassen der Lage der Wellung (40) der ersten gewellten Bann (5) relativ zur Lage der Wellung (42) der zweiten gewellten Bann (6) in Produktionsrichtung (31) im Auslauf-Bereich der Heizvorrich­ tung (32) vorgesehen ist.
9. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Erfassen der Lage der Wellung (40) der ersten gewellten Bahn (5) relativ zur Lage der Wellung (42) der zweiten gewellten Bahn (6) in Produktionsrichtung (31) ein Stroboskop aufweist.
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