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DE19825158C1 - Disposable für eine medizintechnische Vorrichtung zur Durchführung einer Behandlung unter Verwendung einer Flüssigkeit, insbesondere einer Dialysierflüssigkeit - Google Patents

Disposable für eine medizintechnische Vorrichtung zur Durchführung einer Behandlung unter Verwendung einer Flüssigkeit, insbesondere einer Dialysierflüssigkeit

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Publication number
DE19825158C1
DE19825158C1 DE19825158A DE19825158A DE19825158C1 DE 19825158 C1 DE19825158 C1 DE 19825158C1 DE 19825158 A DE19825158 A DE 19825158A DE 19825158 A DE19825158 A DE 19825158A DE 19825158 C1 DE19825158 C1 DE 19825158C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
disposable
dialysis fluid
lumen
connector
dialysis
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE19825158A
Other languages
English (en)
Inventor
Peter Dr Hilgers
Gunther Klotz
Oswald Prof Dr Giering
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fresenius Medical Care Deutschland GmbH
Original Assignee
Fresenius Medical Care Deutschland GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Fresenius Medical Care Deutschland GmbH filed Critical Fresenius Medical Care Deutschland GmbH
Priority to DE19825158A priority Critical patent/DE19825158C1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19825158C1 publication Critical patent/DE19825158C1/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft ein Disposable für eine medizintechnische Vorrichtung zur Durchführung einer Behandlung unter Verwendung einer Flüssigkeit, insbesondere einer Dialysierflüssigkeit und gibt auch Verwendungen des Disposables in einer Vorrichtung zur Hämodialyse und einer Vorrichtung zur Peritonealdialyse an.
Hämodialysegeräte sind in verschiedenen Ausführungen bekannt. Der Stoffaustausch zwischen dem Blut und der Dialysierflüssigkeit findet in einem Dialysator statt, der einen ersten Strömungsweg für das Blut und einen zweiten Strömungsweg für die Dialysierflüssigkeit aufweist, wobei beide Strömungswege durch eine semipermeable Membran voneinander getrennt sind. Der erste Strömungsweg ist Bestandteil eines extrakorporalen Blutkreislaufs mit einer Zuführleitung und einer Rückführleitung für das Blut sowie ggf. einer den Blutfluß unterstützenden Pumpe. Der zweite Strömungsweg ist mit Einrichtungen zum Zuführen und Abführen der Dialysierflüssigkeit verbunden.
Neben den sogenannten Single-Pass-Systemen, bei denen die kontinuierlich zugeführte Dialysierflüssigkeit nur einmal den Dialysator passiert und dann verworfen wird, sind sogenannte Batch-System bekannt. Die DE 31 15 665 C2 beschreibt ein derartiges Hämodialysegerät, das mit einem gegen die Atmosphäre abgeschlossenen volumenstarren Behälter arbeitet, der vor Beginn der Behandlung vollständig mit frischer Dialysierflüssigkeit gefüllt wird. Während des Betriebs wird Flüssigkeit aus dem Behälter durch den Dialysator gepumpt und die verbrauchte Flüssigkeit wird wieder in den Behälter zurückgeleitet. Aufgrund des konstanten Volumens des gesamten mit der Dialysierflüssigkeit gefüllten Systems kann eine Ultrafiltration nur dann erfolgen, wenn dem System Flüssigkeit entzogen wird.
Eine Vermischung von frischer und verbrauchter Dialysierflüssigkeit wird bei dem bekannten Hämodialysegerät dadurch vermieden, daß die Entnahme der Dialysierflüssigkeit im oberen Bereich des Behälters erfolgt, während die Rückführung im unteren Behälterbereich stattfindet. Die Unterschichtung der frischen Dialysierflüssigkeit mit der verbrauchten Dialysierflüssigkeit bleibt durch die Aufrechterhaltung eines vertikalen Temperaturgefälles in dem Behälter von oben nach unten stabil.
Der Behälter besteht aus Glas, das anderen Werkstoffen wegen der porenfreien Oberfläche hygienisch und bakteriologisch überlegen ist. Darüber hinaus ist Glas weitgehend resistent gegen in Betracht kommende Chemikalien, gut zu reinigen und physiologisch unbedenklich. Damit eine Heizeinrichtung entfallen kann, ist der Glasbehälter von einer wärmeisolierenden Hülle umgeben. Das bekannte Hämodialysegerät zeichnet sich durch einen relativ einfachen Aufbau aus. Nachteilig ist jedoch, daß der Glasbehälter verhältnismäßig teuer in der Herstellung ist. Desweiteren erweist sich die vor der Dialysebehandlung erforderliche Desinfektion des Glasbehälters als nachteilig.
Die US 4,767,526 beschreibt ebenfalls ein Dialysegerät, bei dem die Dialysierflüssigkeit in einem Behälter bereitgestellt wird. Um eine Desinfizierung zu vermeiden, wird vorgeschlagen, den Behälter mit einem flexiblen Beutel auszukleiden, der nach dem Gebrauch verworfen wird.
Als Behälter zur Aufnahme von medizinischen Flüssigkeiten sind flexible Kunststoffbeutel bekannt, die aus zwei flach übereinanderliegenden und an ihren Rändern miteinander verschweißten Folien bestehen, die den hohen Anforderungen in der Medizin entsprechen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Disposable zu schaffen, das in hohen Stückzahlen ohne großen technischen Aufwand aus den bekannten Folienbeuteln hergestellt werden kann und auch eine Verwendung des Disposables in einer Vorrichtung zur Hämodialyse und einer Vorrichtung zur Peritonealdialyse anzugeben.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit dem Gegenstand des Patentanspruchs 1 bzw. mit der Verwendung gemäß den Patentansprüchen 10, 11 und 14.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Das erfindungsgemäße Disposable ist ein Folienbeutel, der in eine formgebende Hülle einer Dialysevorrichtung eingelegt wird. Da der Folienbeutel nur zur einmaligen Verwendung bestimmt ist, kann eine Desinfektion entfallen. Das Disposable kann zusammen mit der formgebenden Hülle den in der Herstellung relativ teuren Glasbehälter der Hämodialysevorrichtung ersetzen, die in der eingangs erwähnten DE 31 15 665 C2 beschreiben ist. Da die formgebende Hülle keinen direkten Kontakt mit der Dialysierflüssigkeit hat, kann diese aus verschiedenen Materialien, die den hohen Anforderungen in der Medizin nicht genügen müssen, kostengünstig hergestellt werden. So kann die Aufnahmeeinheit für das Disposable beispielsweise als Spritzgußteil gefertigt werden.
Das Disposable ist aus Teilstücken zusammengesetzt, die jeweils aus einem Folienstück bestehen, das in die Ebene längentreu und damit verzerrungsfrei abwickelbar ist. Die Oberfläche jedes Teilstücks ist also eine sogenannte abwickelbare Regelfläche, d. h. eine Fläche, die durch die Bewegung einer Geraden längs einer Kurve entsteht und die sich verebnen läßt. Der besondere Vorteil dieser Formgebung liegt darin, daß sich das Disposable aus den handelsüblichen (ebenen) Folien herstellen läßt, die den hohen Anforderungen in der Medizin genügen. Eine räumliche Formgebung, wie beispielsweise bei Einmal-Handschuhen, ist hierzu nicht erforderlich.
In einer bevorzugten Ausführungsform des Disposables besteht der Folienbeutel aus zwei drehkegelförmigen Teilstücken, die an ihrem umlaufenden Rand zu einem Doppelkegel miteinander verbunden sind. Die Verbindung kann durch Schweißen oder Kleben erfolgen. Der aus Drehkegeln bestehende Körper kann unter ausschließlicher Verwendung von ebenen Folien besonders einfach hergestellt werden. An der Spitze einer der beiden Teilstücke ist der Folienbeutel ausgeschnitten, wobei in den Ausschnitten das Anschlußstück eingesetzt und mit dem Beutel verbunden, beispielsweise verschweißt oder verklebt ist. Durch die besondere Form des Folienbeutels wird eine Faltenbildung weitgehend vermieden. Die formgebende Hülle hat ebenfalls eine einfache Geometrie, so daß auch deren Herstellung kostengünstig ist. Der doppelkegelförmige Folienbeutel schmiegt sich ohne Spaltbildung und Faltenbildung an die formgebende Hülle an, so daß ein konstantes und reproduzierbares Volumen für die Flüssigkeitsbilanzierung geschaffen wird.
Darüber hinaus hat sich gezeigt, daß die Form eines Doppelkegels für das Prinzip der Unterschichtung frischer Dialysierflüssigkeit mit verbrauchter Dialysierflüssigkeit von Vorteil ist, auf dem die Dialysiervorrichtung beruht, die in der DE 31 15 665 C2 beschrieben ist.
Ein weiterer Vorteil der besonderen Formgebung liegt darin, daß der Folienbeutel bei gegebenem Volumen eine relativ kleine Oberfläche hat, woraus sich ein geringerer Wärmeverlust ergibt. Vorteilhaft ist auch, daß der Folienbeutel in flacher Form verpackt werden kann.
Die Verbindungsnaht der beiden Teilstücke des doppelkegelförmigen Folienbeutels kann an der Innenseite des Beutels verlaufen, so daß sich der Beutel ohne Spaltbildung an die formgebende Hülle der Aufnahmeeinheit anlegen kann. Die Nähte können aber auch außen liegen, was für die Ausbildung einer sauberen Grenzschicht zwischen frischer und verbrauchter Dialysierflüssigkeit vorteilhaft sein kann.
Der Folienbeutel kann mit einem doppellumigen Anschlußstück versehen sein, das sowohl zum Zuführen einer Flüssigkeit als auch zum Abführen der Flüssigkeit dient. Anstelle eines doppellumigen Anschlußstücks kann aber auch jeweils ein Anschlußstück mit einem Lumen in die Teilstücke des Folienbeutels integriert sein. Es kann aber auch ein Anschlußstück mit drei Lumen vorgesehen sein, wobei über das dritte Lumen Ultrafiltrat aus dem Beutel abgezogen werden kann.
Ein mit Konzentrat befüllter Folienbeutel mit zwei einlumigen Anschlußstücken findet vorteilhafterweise zur Bereitstellung von PD-Lösung für die Peritonealdialyse (PD) Verwendung, wobei zur Herstellung der Lösung Wasser über das eine Anschlußstück dem Beutel zugeführt und die fertige PD-Lösung über das andere Anschlußstück abgeführt wird.
Um eine Durchmischung von zugeführter und abgeführter Flüssigkeit zu vermeiden, ist in einer weiteren Ausführungsform des Folienbeutels eine flexible Trennwand vorgesehen, die den Folienbeutel in zwei Kammern unterteilt, wobei eine Kammer mit dem Lumen des einen Anschlußstückes und die andere Kammer mit dem Lumen des anderen Anschlußstückes in Strömungsverbindung steht. Der Folienbeutel kann somit zur Bilanzierung von zwei Flüssigkeiten Verwendung finden.
In einer weiteren Ausführungsform ist der Folienbeutel mit einem Konzentrat zur Herstellung der Dialysierflüssigkeit befüllt. Der Beutel stellt insbesondere eine einfach zu handhabende Verpackung für das Dialysierflüssigkeitskonzentrat dar.
Zur Unterschichtung der frischen Dialysierflüssigkeit mit der verbrauchten Dialysierflüssigkeit wird die verbrauchte Dialysierflüssigkeit vorteilhafterweise über ein Rohr, das bis nahe an den Boden des Folienbeutels reicht, zugeführt, während die frische Dialysierflüssigkeit im oberen Bereich des Folienbeutels entnommen wird. Wenn die verbrauchte Dialysierflüssigkeit am Boden des Folienbeutels zugeführt und die frische Dialysierflüssigkeit im oberen Bereich des Folienbeutels entnommen wird, kann auf eine den Folienbeutel in zwei Kammern unterteilende Trennwand verzichtet werden. Zur Herstellung der Flüssigkeitsverbindung zwischen der Hämodialysevorrichtung und dem Disposable verfügt die Hämodialysevorrichtung über ein Anschlußelement, an das das Disposable konnektiert wird. Das Rohr zum Zuführen verbrauchter Dialysierflüssigkeit wird zweckmäßigerweise durch die Öffnung des Anschlußstücks in den Folienbeutel eingeführt. An der Spitze des Rohrs können federnde Elemente vorgesehen sein, die den Folienbeutel gegen die Wandung der formgebenden Hülle drücken und das Zuführungsrohr zentriert halten.
Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel des Disposables sowie einer Hämodialysevorrichtung im einzelnen beschrieben, in der das Disposable zur Anwendung kommt.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine bevorzugte Ausführungsform des Disposables,
Fig. 2 den Folienzuschnitt für das untere Teilstück des Disposables,
Fig. 3 den Folienzuschnitt für das obere Teilstück des Disposables,
Fig. 4 die beiden miteinander verbundenen Teilstücke des Disposables vor dem Ausstülpen des oberen Teilstücks,
Fig. 5a + 5b ein Werkzeug zum Verbinden der beiden Teilstücke einer zweiten Ausführungsform des Disposables in schematischer Darstellung,
Fig. 5c eine weitere Ausführungsform des Folienbeutels,
Fig. 6 eine Hämodialysevorrichtung mit einer Aufnahmeeinheit für das Disposable in vereinfachter schematischer Darstellung und
Fig. 7 eine Vorrichtung zur Peritonealdialyse mit einer Aufnähmeeinheit für das Disposable in vereinfachter schematischer Darstellung.
Fig. 1 zeigt einen Schnitt durch ein doppelkegelförmiges Disposable 1. Das rotationssymmetrische Disposable 1 besteht aus einem Folienbeutel 2, der mit Dialysierflüssigkeitskonzentrat 3 befüllt ist, und einem mit dem Folienbeutel verschweißten Anschlußstück 4, das über zwei Lumen zum Zuführen von verbrauchter und zum Abführen von frischer Dialysierflüssigkeit verfügt. Der Folienbeutel 2 ist aus zwei drehkegelförmigen Teilstücken 2a, 2b zusammengesetzt, die zu einem Doppelkegel miteinander verschweißt sind. Die Schweißnaht 5 verläuft entlang der umlaufenden Kanten der Teilstücke 2a, 2b an der Außenseite des Folienbeutels 2.
Die beiden drehkegelförmigen Teilstücke 2a, 2b des Folienbeutels 2 werden aus ebenen Folienstücken hergestellt, deren Zuschnitt aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich ist. Das Folienstück 6, aus dem das untere Teilstück 2b hergestellt ist, weist einen kreissektorförmigen Zuschnitt auf, wobei sich der Radius R des Kreissegments aus der Mantellänge 1 des Drehkegels und der Winkel β aus 2 π × sin α ergibt (Fig. 1). Das Folienstück 7 des oberen Teilstücks 2a weist ebenfalls einen kreissektorförmigen Zuschnitt mit dem selben Radius R und dem selben Winkel β wie das Folienstück 6 des unteren Teilstücks 2b auf, am unteren Rand ist das Folienstück jedoch zusätzlich kreissektorförmig ausgeschnitten, um die Beutelöffnung zu schaffen. Die beiden Folienstücke 6, 7 sind jeweils unter Bildung der beiden drehkegelförmigen Teilstücke 2a, 2b an ihren radialen Kanten 6a, 7a miteinander verschweißt. Wenn die Folienstücke längs ihrer Winkelhalbierenden umgeklappt werden, kann der Schweißvorgang in der Ebene erfolgen, wobei die Teilstücke nach dem Schweißen zu einem Kegel geöffnet werden. Entsprechende Folienstücke können auch aus einer Schlauchfolie geschnitten werden, wobei die Faltung längs der Winkelhalbierenden als getrennter Fertigungsschritt entfällt.
Die beiden kegelförmigen Teilstücke lassen sich ohne großen technischen Aufwand zu dem Folienbeutel miteinander verbinden. Hierzu wird das obere Teilstück 2a in das untere Teilstück 2b gesteckt und die Folienstücke werden entlang ihres umlaufenden Randes 6a, 7a längs eines Drehkegelstumpfes 5 miteinander verschweißt (Fig. 4). Sofern die beiden Teilstücke noch nicht zu einem Kegel geöffnet sind, kann der Schweißvorgang in der Ebene erfolgen. Nachdem die Teilstücke miteinander verschweißt sind, wird das innere Teilstück 2a unter Bildung des doppelkegelförmigen Beutels 2 ausgestülpt (Fig. 1).
Das Anschlußstück 4 des Folienbeutels weist einen zylindrischen Körper 8 mit einem Außengewinde 9 auf, der in einen kegelförmigen Körper 10 übergeht. Mit dem kegelförmigen Körper sitzt das Anschlußstück 4 auf dem oberen Teilstück 2a des Folienbeutels, wobei die Beutelfolie mit dem kegelförmigen Körper 10 des Anschlußstücks 4 verschweißt ist. Das Anschlußstück 4 des Folienbeutels 2 ist mit einer abzuziehenden Metall- oder Kunststoffolie 11 verschlossen, die auf den oberen Rand des Anschlußstücks aufgeschweißt ist. Zum Verschließen des Folienbeutels kann aber auch eine Schraubkappe vorgesehen sein.
Die Fig. 5a und 5b zeigen ein Werkzeug zum Verschweißen der beiden kegelförmigen Teilstücke 2a, 2b einer zweiten Ausführungsform des Folienbeutels. Das Ausführungsbeispiel des Folienbeutels 41 gemäß der Fig. 5a und 5b unterscheidet sich von der unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 4 beschriebenen Ausführungsform dadurch, daß anstelle eines doppellumigen Anschlußstücks zwei Anschlußstücke 14, 15 mit nur einem Lumen 14a, 15a vorgesehen sind, die jeweils in eines der beiden Teilstücke 2a, 2b des Folienbeutels integriert sind. Die beiden Anschlußstücke 14, 15 weisen jeweils ein Außengewinde 14b, 15b auf, um mit einem entsprechenden Anschlußelement verschraubt werden zu können.
Das Werkzeug umfaßt zwei nach Art eines Trichters ausgebildete Halterungen 12, 13 für die Teilstücke 2a, 2b, wobei eine der beiden Halterungen 13 einen nach außen umgebogenen oberen Rand 13a aufweist. Die Halterungen sind gegeneinander verschiebbar angeordnet.
Zur Herstellung der Schweißverbindung werden die kegelförmigen Teilstücke 2a, 2b mit ihren Anschlußstücken 14, 15 in die Halterungen 12, 13 eingelegt (Fig. 5a). Damit die Mantelflächen der Teilstücke an den Halterungen plan anliegen, ist eine nicht dargestellte Saugeinrichtung vorgesehen. Anschließend werden die beiden Halterungen gegeneinander geschoben, wobei der umlaufende Rand 16 des einen Teilstücks 2b von dem umgebogenen Rand 13a der einen Halterung 13 erfaßt und auf den oberen Rand 17 des anderen Teilstücks 2a gepreßt wird (Fig. 5b). Mit einer nicht dargestellten Heizeinrichtung können die Folienränder 16, 17 entlang einer Kreislinie miteinander verschweißt werden.
Fig. 5c zeigt eine weitere Ausführungsform des Folienbeutels, der sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. 5a und 5b dadurch unterscheidet, daß zwischen die beiden kegelförmigen Teilstücke 2a, 2b eine flexible Trennwand 36 eingelegt ist, die mit den Folienrändern 16, 17 der beiden Teilstücke verschweißt ist. In Fig. 5c sind die Teile des Folienbeutels, die denjenigen des Folienbeutels gemäß der Fig. 5a und 5b entsprechen, mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Die Trennwand 36 teilt den Folienbeutel in zwei Kammern 37, 38 auf, wobei die eine Kammer 37 mit dem einen Anschlußstück 14 und die andere Kammer 38 mit dem anderen Anschlußstück 15 in Strömungsverbindung steht. Sie verhindert eine Durchmischung der in den beiden Kammern 37, 38 befindlichen Flüssigkeiten. Die Trennwand 36 ist wie die Teilstücke 2a, 2b ebenfalls ein drehkegelförmiges Folienstück, das aus einem Folienstück mit einem kreissektorförmigen Zuschnitt hergestellt wird.
Fig. 6 zeigt eine Prinzipskizze einer Hämodialysevorrichtung, bei der das Disposable 1 gemäß der Fig. 1 bis 4 zur Anwendung kommt. Das Blut des Patienten wird über eine arterielle Blutleitung 18, in die eine Blutpumpe 19 geschaltet ist, der Blutkammer 20 eines durch eine semipermeable Membran 21 in zwei Kammern 20, 22 unterteilten Dialysators 23 zugeführt und über eine venöse Blutleitung 24 zum Patienten zurückgeführt. Durch die Dialysierflüssigkeitskammer 22 des Dialysators 23 fließt dazu im Gegenstrom die Dialysierflüssigkeit.
Die Dialysierflüssigkeit wird in dem unter Bezugnahme auf Fig. 1 beschriebenen Disposable 1 bereitgestellt, das in einer Aufnahmeeinheit 25 der Hämodialysevorrichtung lose eingelegt ist, die als formgebende Hülle ausgebildet ist. Die Aufnahmeeinheit 25 besteht aus wärmeisolierendem, transparentem Material und weist eine Ausnehmung 26 auf, die einen kegelförmigen unteren Abschnitt 26a umfaßt, an den sich ein drehkegelförmiger oberer Abschnitt 26b anschließt. Die Ausnehmung 26 ist derart ausgebildet, daß das Disposable 1 passend eingelegt werden kann und sich faltenfrei an die Wandung der Hülle anlegt. Zur Herstellung der Fluidverbindung zwischen der Hämodialysevorrichtung und dem Disposable 1 weist die Hämodialysevorrichtung ein als Schraubkappe ausgebildetes doppellumiges Anschlußelement 27 auf, das mit dem Anschlußstück des Disposables verschraubt ist. Das Anschlußelement 27 weist ein Rohr 29 zur Rückführung der verbrauchten Dialysierflüssigkeit in das Disposable auf, das sich bis nahe an das untere Ende des Folienbeutels 2 erstreckt. Das Rückführungsrohr 29 wird von einem kurzen Rohr 30 zur Entnahme frischer Dialysierflüssigkeit konzentrisch umgeben, das sich bis in die obere Hälfte des Folienbeutels 2 erstreckt.
Der Einlaß der Dialysierflüssigkeitskammer 22 des Dialysators 23 ist über eine Zuführleitung 31 mit dem oberen Ende des Entnahmerohrs 30 verbunden, während der Auslaß der Dialysierflüssigkeitskammer 22 über eine Rückführleitung 33, in die eine Dialysierflüssigkeitspumpe 32 geschaltet ist, mit dem oberen Ende des Rückführungsrohrs 29 verbunden ist. Von der Rückführleitung 33 zweigt stromauf des Anschlußstücks 27 eine Überlaufleitung 34 ab, die in einen Behälter 35 zur Aufnahme ultrafiltrierter Flüssigkeit mündet. In die Überlaufleitung 34 ist eine regelbare Drossel 39 geschaltet, um die Ultrafiltrationsmenge sinnvoll begrenzen zu können. Es kann aber auch ein Anschlußstück mit drei Lumen verwendet werden, wobei die Überlaufleitung nicht von der Rückführleitung abzweigt, sondern sich durch das Anschlußstück in das Beutelinnere erstreckt.
Zur Inbetriebnahme der Hämodialysevorrichtung wird das mit einer für eine Dialysebehandlung ausreichenden Menge an Dialysierflüssigkeitskonzentrat gefüllte Disposable 1 in die Aufnahmeeinheit 25 eingelegt und mit Wasser aufgefüllt. Anschließend wird das Anschlußelement 27 aufgeschraubt und die Hämodialysevorrichtung wird in Betrieb gesetzt. Die frische Dialysierflüssigkeit strömt dann aus der oberen Hälfte des Folienbeutels 2 in die Dialysierflüssigkeitskammer 22 und die verbrauchte Dialysierflüssigkeit wird wieder der unteren Hälfte des Folienbeutels zugeführt, so daß eine Vermischung von frischer und verbrauchter Dialysierflüssigkeit vermieden wird. Hierbei wird die Tatsache ausgenutzt, daß die zurückgeleitete Dialysierflüssigkeit aufgrund der im äußeren Kreislauf eintretenden Wärmeverluste stets etwas kühler ist als die frische Dialysierflüssigkeit. Auch die wärmeisolierende Ausbildung der Aufnahmeeinheit trägt dazu bei, daß der radiale Temperaturgradient klein gehalten wird und somit Konvektionsströmungen vermieden werden.
Der unter Bezugnahme auf die Fig. 5a und 5b beschriebene Folienbeutel mit den beiden einlumigen Anschlußstücken 14, 15 findet vorteilhafterweise zur Bereitstellung einer PD-Lösung für die Peritonealdialyse (PD) Verwendung, bei der das Peritonium des Patienten als Dialysemembran dient.
Fig. 7 zeigt eine Prinzipskizze einer Vorrichtung zur Peritonealdialyse zusammen mit dem Folienbeutel, der mit festem oder flüssigem Konzentrat zur Herstellung der PD-Lösung befüllt ist. Die Vorrichtung zur Peritonealdialyse verfügt über eine zweiteilige Aufnahmeeinheit 40, in die der Folienbeutel 41 passend eingelegt wird. Die Aufnahmeeinheit 40 weist einen oberen und unteren schalenförmigen Körper 42, 43 mit einer kegelförmigen Vertiefung 44, 45 und einer zentralen Aussparung 46, 47 zur Aufnahme des oberen bzw. unteren kegelförmigen Teilstücks 2a, 2b des Folienbeutels auf, der sich faltenfrei an die Gehäusewandung anlegt.
Darüber hinaus verfügt die Vorrichtung zur Peritonealdialyse über eine Einrichtung zur Wasseraufbereitung 48 und eine Einrichtung 49 zum Zuführen der PD-Lösung über einen Katheter 50 in die Bauchhöhle des Patienten und zum Abführen der verbrauchten Lösung über eine Schlauchleitung 56 in einen Drainagebeutel 51, für den wiederum der Folienbeutel verwendet werden kann.
Anstelle eines konzentratbefüllten Folienbeutels kann auch ein leerer Beutel zum Einsatz kommen, wenn anstelle der Wasseraufbereitung 48 eine Einrichtung zur Bereitstellung von PD-Lösung verwendet wird. Dies ist insofern vorteilhaft, als auf möglichst sterilem Wege ein definiertes Volumen einer PD-Lösung zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Einrichtung zur Wasseraufbereitung wird über eine Schlauchleitung 52 mit einem Konnektor 53 an das erste Anschlußstück 14 des Folienbeutels 41 angeschlossen, während die Einrichtung 49 zum Zuführen bzw. Abführen der PD-Lösung über eine weitere Schlauchleitung 54 mit einem zweiten Konnektor 55 an das zweite Anschlußstück 15 des Folienbeutels angeschlossen wird.
Zunächst wird der Folienbeutel zur Herstellung der PD-Lösung mit Wasser aus der Wasseraufbereitungseinrichtung befüllt. Die fertige PD-Lösung wird dann aus dem Folienbeutel dem Patienten zugeführt und wieder abgeführt, wobei die Einrichtung zum Zuführen bzw. Abführen der Lösung die Ein- und Auslaufkontrolle, Bilanzierung und Heizung übernimmt. Nach der Behandlung wird der zur einmaligen Verwendung bestimmte Folienbeutel verworfen.

Claims (14)

1. Disposable für eine medizintechnische Vorrichtung zur Durchführung einer Behandlung unter Verwendung einer Flüssigkeit, insbesondere einer Dialysierflüssigkeit, dadurch gekennzeichnet, daß das Disposable (1) ein Folienbeutel (2) ist, der aus zwei Teilstücken (2a, 2b) zusammengesetzt ist, die jeweils ein Folienstück (6, 7) aufweisen, das in die Ebene längentreu und damit verzerrungsfrei abwickelbar ist, wobei mindestens eines der beiden Folienstücke (6, 7) entlang eines Teils (6a, 7a) seines äußeren Umfanges mit einem anderen Teil (6a, 7a) seines äußeren Umfanges verbunden ist und der verbleibende Teil (7a, 7b) des äußeren Umfanges mit dem anderen Folienstück (6, 7) unter Bildung des Folienbeutels (2) verbunden ist.
2. Disposable nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein doppellumiges Anschlußstück (4) in eines der beiden Teilstücke (2a, 2b) des Folienbeutels (2) integriert ist.
3. Disposable nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das doppellumige Anschlußstück (4) mit einem Außengewinde (9) versehen ist.
4. Disposable nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in beide Teilstücke (2a, 2b) des Folienbeutels (2) jeweils ein Anschlußstück (14, 15) mit einem Lumen (14a, 15a) integriert ist.
5. Disposable nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die ein Lumen (14a, 15a) aufweisenden Anschlußstücke (14, 15) jeweils mit einem Außengewinde (14b, 15b) versehen sind.
6. Disposable nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine flexible Trennwand (36) vorgesehen ist, die den Folienbeutel (2) in zwei Kammern (37, 38) unterteilt, wobei eine Kammer (37) mit dem Lumen (14a) des einen Anschlußstücks (14) und die andere Kammer (38) mit dem Lumen (15a) des anderen Anschlußstücks (15) in Strömungsverbindung steht.
7. Disposable nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienbeutel (2) aus zwei drehkegelförmigen Teilstücken (2a, 2b) zusammengesetzt ist, die an ihrem Rand zu einem Doppelkegel miteinander verbunden sind.
8. Disposable nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze eines der beiden Teilstücke (2a, 2b) des Folienbeutels (2) ausgeschnitten ist, wobei in den Ausschnitt das doppellumige Anschlußstück (4) eingesetzt und mit dem Beutel verbunden ist.
9. Disposable nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienbeutel (2) mit Konzentrat (3) zur Herstellung der Dialysierflüssigkeit befüllt ist.
10. Verwendung eines Disposables (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3 und 7 bis 9 für eine Vorrichtung zur Hämodialyse mit
einem Dialysator (23), der durch eine semipermeable Membran (21) in eine Blutkammer (20) und eine Dialysierflüssigkeitskammer (22) unterteilt ist,
einer Zuführleitung (31) für frische Dialysierflüssigkeit, deren eines Ende mit dem Dialysierflüssigkeitseinlaß der Dialysierflüssigkeitskammer (22) in Verbindung steht,
einer Rückführleitung (33) für verbrauchte Dialysierflüssigkeit, deren eines Ende mit dem Dialysierflüssigkeitsauslaß der Dialysierflüssigkeitskammer (22) in Verbindung steht,
einer Aufnahmeeinheit (25) für das Disposable (1) und
einer Einrichtung (32) zur Förderung der Dialysierflüssigkeit, dadurch gekennzeichnet, daß ein mindestens doppellumiges Anschlußelement (27) an der Hämodialysevorrichtung vorgesehen ist, an das das Anschlußstück des Disposables (1) anschließbar ist, wobei das eine Lumen des Anschlußelements mit dem anderen Ende der Zuführleitung (31) und das andere Lumen des Anschlußelementes mit dem anderen Ende der Rückführleitung (33) derart verbunden ist, daß frische Dialysierflüssigkeit aus dem Disposable der Dialysierflüssigkeits­ kammer (22) des Dialysators (23) zuführbar und verbrauchte Dialysierflüssigkeit in das Disposable rückführbar ist und daß die Aufnahmeeinheit als formgebende Hülle zum Einlegen des Disposables ausgebildet ist.
11. Verwendung eines Disposables (1) nach einem der Ansprüche 1, 4, 5 und 7 bis 9 für eine Vorrichtung zur Hämodialyse mit
einem Dialysator (23), der durch eine semipermeable Membran (21) in eine Blutkammer (20) und eine Dialysierflüssigkeitskammer (22) unterteilt ist,
einer Zuführleitung (31) für frische Dialysierflüssigkeit, deren eines Ende mit dem Dialysierflüssigkeitseinlaß der Dialysierflüssigkeitskammer (22) in Verbindung steht,
einer Rückführleitung (33) für verbrauchte Dialysierflüssigkeit, deren eines Ende mit dem Dialysierflüssigkeitsauslaß der Dialysierflüssigkeitskammer (22) in Verbindung steht,
einer Aufnahmeeinheit (25) für das Disposable (1) und
einer Einrichtung (32) zur Förderung der Dialysierflüssigkeit, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei einlumige Anschlußelemente an der Hämodialysevorrichtung vorgesehen sind, an die die Anschlußstücke des Disposables (1) anschließbar sind, wobei das eine Lumen mit dem anderen Ende der Zuführleitung (31) und das andere Lumen mit dem anderen Ende der Rückführleitung (33) derart verbunden ist, daß frische Dialysierflüssigkeit aus dem Disposable der Dialysierflüssigkeits­ kammer (22) des Dialysators (23) zuführbar und verbrauchte Dialysierflüssigkeit in das Disposable rückführbar ist und daß die Aufnahmeeinheit als formgebende Hülle zum Einlegen des Disposables ausgebildet ist.
12. Verwendung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinheit (25) ein wärmeisolierender Körper ist.
13. Verwendung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinheit (25) aus transparentem Material besteht.
14. Verwendung eines Disposables nach einem der Ansprüche 1 bis 9 zur Bereitstellung von Peritonealdialyse-Lösung für eine Vorrichtung zur Peritonealdialyse.
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