DE19825158C1 - Disposable für eine medizintechnische Vorrichtung zur Durchführung einer Behandlung unter Verwendung einer Flüssigkeit, insbesondere einer Dialysierflüssigkeit - Google Patents
Disposable für eine medizintechnische Vorrichtung zur Durchführung einer Behandlung unter Verwendung einer Flüssigkeit, insbesondere einer DialysierflüssigkeitInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Disposable für eine medizintechnische Vorrichtung
zur Durchführung einer Behandlung unter Verwendung einer Flüssigkeit,
insbesondere einer Dialysierflüssigkeit und gibt auch Verwendungen des
Disposables in einer Vorrichtung zur Hämodialyse und einer Vorrichtung zur
Peritonealdialyse an.
Hämodialysegeräte sind in verschiedenen Ausführungen bekannt. Der
Stoffaustausch zwischen dem Blut und der Dialysierflüssigkeit findet in einem
Dialysator statt, der einen ersten Strömungsweg für das Blut und einen zweiten
Strömungsweg für die Dialysierflüssigkeit aufweist, wobei beide
Strömungswege durch eine semipermeable Membran voneinander getrennt
sind. Der erste Strömungsweg ist Bestandteil eines extrakorporalen
Blutkreislaufs mit einer Zuführleitung und einer Rückführleitung für das Blut
sowie ggf. einer den Blutfluß unterstützenden Pumpe. Der zweite
Strömungsweg ist mit Einrichtungen zum Zuführen und Abführen der
Dialysierflüssigkeit verbunden.
Neben den sogenannten Single-Pass-Systemen, bei denen die kontinuierlich
zugeführte Dialysierflüssigkeit nur einmal den Dialysator passiert und dann
verworfen wird, sind sogenannte Batch-System bekannt. Die DE 31 15 665 C2
beschreibt ein derartiges Hämodialysegerät, das mit einem gegen die
Atmosphäre abgeschlossenen volumenstarren Behälter arbeitet, der vor Beginn
der Behandlung vollständig mit frischer Dialysierflüssigkeit gefüllt wird.
Während des Betriebs wird Flüssigkeit aus dem Behälter durch den Dialysator
gepumpt und die verbrauchte Flüssigkeit wird wieder in den Behälter
zurückgeleitet. Aufgrund des konstanten Volumens des gesamten mit der
Dialysierflüssigkeit gefüllten Systems kann eine Ultrafiltration nur dann
erfolgen, wenn dem System Flüssigkeit entzogen wird.
Eine Vermischung von frischer und verbrauchter Dialysierflüssigkeit wird bei
dem bekannten Hämodialysegerät dadurch vermieden, daß die Entnahme der
Dialysierflüssigkeit im oberen Bereich des Behälters erfolgt, während die
Rückführung im unteren Behälterbereich stattfindet. Die Unterschichtung der
frischen Dialysierflüssigkeit mit der verbrauchten Dialysierflüssigkeit bleibt
durch die Aufrechterhaltung eines vertikalen Temperaturgefälles in dem
Behälter von oben nach unten stabil.
Der Behälter besteht aus Glas, das anderen Werkstoffen wegen der porenfreien
Oberfläche hygienisch und bakteriologisch überlegen ist. Darüber hinaus ist
Glas weitgehend resistent gegen in Betracht kommende Chemikalien, gut zu
reinigen und physiologisch unbedenklich. Damit eine Heizeinrichtung entfallen
kann, ist der Glasbehälter von einer wärmeisolierenden Hülle umgeben. Das
bekannte Hämodialysegerät zeichnet sich durch einen relativ einfachen Aufbau
aus. Nachteilig ist jedoch, daß der Glasbehälter verhältnismäßig teuer in der
Herstellung ist. Desweiteren erweist sich die vor der Dialysebehandlung
erforderliche Desinfektion des Glasbehälters als nachteilig.
Die US 4,767,526 beschreibt ebenfalls ein Dialysegerät, bei dem die
Dialysierflüssigkeit in einem Behälter bereitgestellt wird. Um eine
Desinfizierung zu vermeiden, wird vorgeschlagen, den Behälter mit einem
flexiblen Beutel auszukleiden, der nach dem Gebrauch verworfen wird.
Als Behälter zur Aufnahme von medizinischen Flüssigkeiten sind flexible
Kunststoffbeutel bekannt, die aus zwei flach übereinanderliegenden und an
ihren Rändern miteinander verschweißten Folien bestehen, die den hohen
Anforderungen in der Medizin entsprechen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Disposable zu schaffen, das in
hohen Stückzahlen ohne großen technischen Aufwand aus den bekannten
Folienbeuteln hergestellt werden kann und auch eine Verwendung des
Disposables in einer Vorrichtung zur Hämodialyse und einer Vorrichtung zur
Peritonealdialyse anzugeben.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit dem Gegenstand des Patentanspruchs 1
bzw. mit der Verwendung gemäß den Patentansprüchen 10, 11 und 14.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Das erfindungsgemäße Disposable ist ein Folienbeutel, der in eine
formgebende Hülle einer Dialysevorrichtung eingelegt wird. Da der
Folienbeutel nur zur einmaligen Verwendung bestimmt ist, kann eine
Desinfektion entfallen. Das Disposable kann zusammen mit der formgebenden
Hülle den in der Herstellung relativ teuren Glasbehälter der
Hämodialysevorrichtung ersetzen, die in der eingangs erwähnten DE 31 15 665 C2 beschreiben ist.
Da die formgebende Hülle keinen direkten Kontakt mit der Dialysierflüssigkeit
hat, kann diese aus verschiedenen Materialien, die den hohen Anforderungen
in der Medizin nicht genügen müssen, kostengünstig hergestellt werden. So
kann die Aufnahmeeinheit für das Disposable beispielsweise als Spritzgußteil
gefertigt werden.
Das Disposable ist aus Teilstücken zusammengesetzt, die jeweils aus einem
Folienstück bestehen, das in die Ebene längentreu und damit verzerrungsfrei
abwickelbar ist. Die Oberfläche jedes Teilstücks ist also eine sogenannte
abwickelbare Regelfläche, d. h. eine Fläche, die durch die Bewegung einer
Geraden längs einer Kurve entsteht und die sich verebnen läßt. Der besondere
Vorteil dieser Formgebung liegt darin, daß sich das Disposable aus den
handelsüblichen (ebenen) Folien herstellen läßt, die den hohen Anforderungen
in der Medizin genügen. Eine räumliche Formgebung, wie beispielsweise bei
Einmal-Handschuhen, ist hierzu nicht erforderlich.
In einer bevorzugten Ausführungsform des Disposables besteht der
Folienbeutel aus zwei drehkegelförmigen Teilstücken, die an ihrem
umlaufenden Rand zu einem Doppelkegel miteinander verbunden sind. Die
Verbindung kann durch Schweißen oder Kleben erfolgen. Der aus Drehkegeln
bestehende Körper kann unter ausschließlicher Verwendung von ebenen Folien
besonders einfach hergestellt werden. An der Spitze einer der beiden
Teilstücke ist der Folienbeutel ausgeschnitten, wobei in den Ausschnitten das
Anschlußstück eingesetzt und mit dem Beutel verbunden, beispielsweise
verschweißt oder verklebt ist. Durch die besondere Form des Folienbeutels
wird eine Faltenbildung weitgehend vermieden. Die formgebende Hülle hat
ebenfalls eine einfache Geometrie, so daß auch deren Herstellung
kostengünstig ist. Der doppelkegelförmige Folienbeutel schmiegt sich ohne
Spaltbildung und Faltenbildung an die formgebende Hülle an, so daß ein
konstantes und reproduzierbares Volumen für die Flüssigkeitsbilanzierung
geschaffen wird.
Darüber hinaus hat sich gezeigt, daß die Form eines Doppelkegels für das
Prinzip der Unterschichtung frischer Dialysierflüssigkeit mit verbrauchter
Dialysierflüssigkeit von Vorteil ist, auf dem die Dialysiervorrichtung beruht,
die in der DE 31 15 665 C2 beschrieben ist.
Ein weiterer Vorteil der besonderen Formgebung liegt darin, daß der
Folienbeutel bei gegebenem Volumen eine relativ kleine Oberfläche hat,
woraus sich ein geringerer Wärmeverlust ergibt. Vorteilhaft ist auch, daß der
Folienbeutel in flacher Form verpackt werden kann.
Die Verbindungsnaht der beiden Teilstücke des doppelkegelförmigen
Folienbeutels kann an der Innenseite des Beutels verlaufen, so daß sich der
Beutel ohne Spaltbildung an die formgebende Hülle der Aufnahmeeinheit
anlegen kann. Die Nähte können aber auch außen liegen, was für die
Ausbildung einer sauberen Grenzschicht zwischen frischer und verbrauchter
Dialysierflüssigkeit vorteilhaft sein kann.
Der Folienbeutel kann mit einem doppellumigen Anschlußstück versehen sein,
das sowohl zum Zuführen einer Flüssigkeit als auch zum Abführen der
Flüssigkeit dient. Anstelle eines doppellumigen Anschlußstücks kann aber auch
jeweils ein Anschlußstück mit einem Lumen in die Teilstücke des Folienbeutels
integriert sein. Es kann aber auch ein Anschlußstück mit drei Lumen
vorgesehen sein, wobei über das dritte Lumen Ultrafiltrat aus dem Beutel
abgezogen werden kann.
Ein mit Konzentrat befüllter Folienbeutel mit zwei einlumigen Anschlußstücken
findet vorteilhafterweise zur Bereitstellung von PD-Lösung für die
Peritonealdialyse (PD) Verwendung, wobei zur Herstellung der Lösung Wasser
über das eine Anschlußstück dem Beutel zugeführt und die fertige PD-Lösung
über das andere Anschlußstück abgeführt wird.
Um eine Durchmischung von zugeführter und abgeführter Flüssigkeit zu
vermeiden, ist in einer weiteren Ausführungsform des Folienbeutels eine
flexible Trennwand vorgesehen, die den Folienbeutel in zwei Kammern
unterteilt, wobei eine Kammer mit dem Lumen des einen Anschlußstückes und
die andere Kammer mit dem Lumen des anderen Anschlußstückes in
Strömungsverbindung steht. Der Folienbeutel kann somit zur Bilanzierung von
zwei Flüssigkeiten Verwendung finden.
In einer weiteren Ausführungsform ist der Folienbeutel mit einem Konzentrat
zur Herstellung der Dialysierflüssigkeit befüllt. Der Beutel stellt insbesondere
eine einfach zu handhabende Verpackung für das
Dialysierflüssigkeitskonzentrat dar.
Zur Unterschichtung der frischen Dialysierflüssigkeit mit der verbrauchten
Dialysierflüssigkeit wird die verbrauchte Dialysierflüssigkeit vorteilhafterweise
über ein Rohr, das bis nahe an den Boden des Folienbeutels reicht, zugeführt,
während die frische Dialysierflüssigkeit im oberen Bereich des Folienbeutels
entnommen wird. Wenn die verbrauchte Dialysierflüssigkeit am Boden des
Folienbeutels zugeführt und die frische Dialysierflüssigkeit im oberen Bereich
des Folienbeutels entnommen wird, kann auf eine den Folienbeutel in zwei
Kammern unterteilende Trennwand verzichtet werden. Zur Herstellung der
Flüssigkeitsverbindung zwischen der Hämodialysevorrichtung und dem
Disposable verfügt die Hämodialysevorrichtung über ein Anschlußelement, an
das das Disposable konnektiert wird. Das Rohr zum Zuführen verbrauchter
Dialysierflüssigkeit wird zweckmäßigerweise durch die Öffnung des
Anschlußstücks in den Folienbeutel eingeführt. An der Spitze des Rohrs
können federnde Elemente vorgesehen sein, die den Folienbeutel gegen die
Wandung der formgebenden Hülle drücken und das Zuführungsrohr zentriert
halten.
Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein
Ausführungsbeispiel des Disposables sowie einer Hämodialysevorrichtung im
einzelnen beschrieben, in der das Disposable zur Anwendung kommt.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine bevorzugte Ausführungsform des
Disposables,
Fig. 2 den Folienzuschnitt für das untere Teilstück des
Disposables,
Fig. 3 den Folienzuschnitt für das obere Teilstück des
Disposables,
Fig. 4 die beiden miteinander verbundenen Teilstücke des
Disposables vor dem Ausstülpen des oberen Teilstücks,
Fig. 5a + 5b ein Werkzeug zum Verbinden der beiden Teilstücke einer
zweiten Ausführungsform des Disposables in
schematischer Darstellung,
Fig. 5c eine weitere Ausführungsform des Folienbeutels,
Fig. 6 eine Hämodialysevorrichtung mit einer Aufnahmeeinheit
für das Disposable in vereinfachter schematischer
Darstellung und
Fig. 7 eine Vorrichtung zur Peritonealdialyse mit einer
Aufnähmeeinheit für das Disposable in vereinfachter
schematischer Darstellung.
Fig. 1 zeigt einen Schnitt durch ein doppelkegelförmiges Disposable 1. Das
rotationssymmetrische Disposable 1 besteht aus einem Folienbeutel 2, der mit
Dialysierflüssigkeitskonzentrat 3 befüllt ist, und einem mit dem Folienbeutel
verschweißten Anschlußstück 4, das über zwei Lumen zum Zuführen von
verbrauchter und zum Abführen von frischer Dialysierflüssigkeit verfügt. Der
Folienbeutel 2 ist aus zwei drehkegelförmigen Teilstücken 2a, 2b
zusammengesetzt, die zu einem Doppelkegel miteinander verschweißt sind. Die
Schweißnaht 5 verläuft entlang der umlaufenden Kanten der Teilstücke 2a, 2b
an der Außenseite des Folienbeutels 2.
Die beiden drehkegelförmigen Teilstücke 2a, 2b des Folienbeutels 2 werden
aus ebenen Folienstücken hergestellt, deren Zuschnitt aus den Fig. 2 und 3
ersichtlich ist. Das Folienstück 6, aus dem das untere Teilstück 2b hergestellt
ist, weist einen kreissektorförmigen Zuschnitt auf, wobei sich der Radius R des
Kreissegments aus der Mantellänge 1 des Drehkegels und der Winkel β aus 2 π
× sin α ergibt (Fig. 1). Das Folienstück 7 des oberen Teilstücks 2a weist
ebenfalls einen kreissektorförmigen Zuschnitt mit dem selben Radius R und
dem selben Winkel β wie das Folienstück 6 des unteren Teilstücks 2b auf, am
unteren Rand ist das Folienstück jedoch zusätzlich kreissektorförmig
ausgeschnitten, um die Beutelöffnung zu schaffen. Die beiden Folienstücke 6,
7 sind jeweils unter Bildung der beiden drehkegelförmigen Teilstücke 2a, 2b
an ihren radialen Kanten 6a, 7a miteinander verschweißt. Wenn die
Folienstücke längs ihrer Winkelhalbierenden umgeklappt werden, kann der
Schweißvorgang in der Ebene erfolgen, wobei die Teilstücke nach dem
Schweißen zu einem Kegel geöffnet werden. Entsprechende Folienstücke
können auch aus einer Schlauchfolie geschnitten werden, wobei die Faltung
längs der Winkelhalbierenden als getrennter Fertigungsschritt entfällt.
Die beiden kegelförmigen Teilstücke lassen sich ohne großen technischen
Aufwand zu dem Folienbeutel miteinander verbinden. Hierzu wird das obere
Teilstück 2a in das untere Teilstück 2b gesteckt und die Folienstücke werden
entlang ihres umlaufenden Randes 6a, 7a längs eines Drehkegelstumpfes 5
miteinander verschweißt (Fig. 4). Sofern die beiden Teilstücke noch nicht zu
einem Kegel geöffnet sind, kann der Schweißvorgang in der Ebene erfolgen.
Nachdem die Teilstücke miteinander verschweißt sind, wird das innere
Teilstück 2a unter Bildung des doppelkegelförmigen Beutels 2 ausgestülpt
(Fig. 1).
Das Anschlußstück 4 des Folienbeutels weist einen zylindrischen Körper 8 mit
einem Außengewinde 9 auf, der in einen kegelförmigen Körper 10 übergeht.
Mit dem kegelförmigen Körper sitzt das Anschlußstück 4 auf dem oberen
Teilstück 2a des Folienbeutels, wobei die Beutelfolie mit dem kegelförmigen
Körper 10 des Anschlußstücks 4 verschweißt ist. Das Anschlußstück 4 des
Folienbeutels 2 ist mit einer abzuziehenden Metall- oder Kunststoffolie 11
verschlossen, die auf den oberen Rand des Anschlußstücks aufgeschweißt ist.
Zum Verschließen des Folienbeutels kann aber auch eine Schraubkappe
vorgesehen sein.
Die Fig. 5a und 5b zeigen ein Werkzeug zum Verschweißen der beiden
kegelförmigen Teilstücke 2a, 2b einer zweiten Ausführungsform des
Folienbeutels. Das Ausführungsbeispiel des Folienbeutels 41 gemäß der
Fig. 5a und 5b unterscheidet sich von der unter Bezugnahme auf die
Fig. 1 bis 4 beschriebenen Ausführungsform dadurch, daß anstelle eines
doppellumigen Anschlußstücks zwei Anschlußstücke 14, 15 mit nur einem
Lumen 14a, 15a vorgesehen sind, die jeweils in eines der beiden Teilstücke 2a,
2b des Folienbeutels integriert sind. Die beiden Anschlußstücke 14, 15 weisen
jeweils ein Außengewinde 14b, 15b auf, um mit einem entsprechenden
Anschlußelement verschraubt werden zu können.
Das Werkzeug umfaßt zwei nach Art eines Trichters ausgebildete Halterungen
12, 13 für die Teilstücke 2a, 2b, wobei eine der beiden Halterungen 13 einen
nach außen umgebogenen oberen Rand 13a aufweist. Die Halterungen sind
gegeneinander verschiebbar angeordnet.
Zur Herstellung der Schweißverbindung werden die kegelförmigen Teilstücke
2a, 2b mit ihren Anschlußstücken 14, 15 in die Halterungen 12, 13 eingelegt
(Fig. 5a). Damit die Mantelflächen der Teilstücke an den Halterungen plan
anliegen, ist eine nicht dargestellte Saugeinrichtung vorgesehen. Anschließend
werden die beiden Halterungen gegeneinander geschoben, wobei der
umlaufende Rand 16 des einen Teilstücks 2b von dem umgebogenen Rand 13a
der einen Halterung 13 erfaßt und auf den oberen Rand 17 des anderen
Teilstücks 2a gepreßt wird (Fig. 5b). Mit einer nicht dargestellten
Heizeinrichtung können die Folienränder 16, 17 entlang einer Kreislinie
miteinander verschweißt werden.
Fig. 5c zeigt eine weitere Ausführungsform des Folienbeutels, der sich von
dem Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. 5a und 5b dadurch unterscheidet,
daß zwischen die beiden kegelförmigen Teilstücke 2a, 2b eine flexible
Trennwand 36 eingelegt ist, die mit den Folienrändern 16, 17 der beiden
Teilstücke verschweißt ist. In Fig. 5c sind die Teile des Folienbeutels, die
denjenigen des Folienbeutels gemäß der Fig. 5a und 5b entsprechen, mit
den gleichen Bezugszeichen versehen. Die Trennwand 36 teilt den Folienbeutel
in zwei Kammern 37, 38 auf, wobei die eine Kammer 37 mit dem einen
Anschlußstück 14 und die andere Kammer 38 mit dem anderen Anschlußstück
15 in Strömungsverbindung steht. Sie verhindert eine Durchmischung der in
den beiden Kammern 37, 38 befindlichen Flüssigkeiten. Die Trennwand 36 ist
wie die Teilstücke 2a, 2b ebenfalls ein drehkegelförmiges Folienstück, das aus
einem Folienstück mit einem kreissektorförmigen Zuschnitt hergestellt wird.
Fig. 6 zeigt eine Prinzipskizze einer Hämodialysevorrichtung, bei der das
Disposable 1 gemäß der Fig. 1 bis 4 zur Anwendung kommt. Das Blut des
Patienten wird über eine arterielle Blutleitung 18, in die eine Blutpumpe 19
geschaltet ist, der Blutkammer 20 eines durch eine semipermeable Membran 21
in zwei Kammern 20, 22 unterteilten Dialysators 23 zugeführt und über eine
venöse Blutleitung 24 zum Patienten zurückgeführt. Durch die
Dialysierflüssigkeitskammer 22 des Dialysators 23 fließt dazu im Gegenstrom
die Dialysierflüssigkeit.
Die Dialysierflüssigkeit wird in dem unter Bezugnahme auf Fig. 1
beschriebenen Disposable 1 bereitgestellt, das in einer Aufnahmeeinheit 25 der
Hämodialysevorrichtung lose eingelegt ist, die als formgebende Hülle
ausgebildet ist. Die Aufnahmeeinheit 25 besteht aus wärmeisolierendem,
transparentem Material und weist eine Ausnehmung 26 auf, die einen
kegelförmigen unteren Abschnitt 26a umfaßt, an den sich ein
drehkegelförmiger oberer Abschnitt 26b anschließt. Die Ausnehmung 26 ist
derart ausgebildet, daß das Disposable 1 passend eingelegt werden kann und
sich faltenfrei an die Wandung der Hülle anlegt. Zur Herstellung der
Fluidverbindung zwischen der Hämodialysevorrichtung und dem Disposable 1
weist die Hämodialysevorrichtung ein als Schraubkappe ausgebildetes
doppellumiges Anschlußelement 27 auf, das mit dem Anschlußstück des
Disposables verschraubt ist. Das Anschlußelement 27 weist ein Rohr 29 zur
Rückführung der verbrauchten Dialysierflüssigkeit in das Disposable auf, das
sich bis nahe an das untere Ende des Folienbeutels 2 erstreckt. Das
Rückführungsrohr 29 wird von einem kurzen Rohr 30 zur Entnahme frischer
Dialysierflüssigkeit konzentrisch umgeben, das sich bis in die obere Hälfte des
Folienbeutels 2 erstreckt.
Der Einlaß der Dialysierflüssigkeitskammer 22 des Dialysators 23 ist über eine
Zuführleitung 31 mit dem oberen Ende des Entnahmerohrs 30 verbunden,
während der Auslaß der Dialysierflüssigkeitskammer 22 über eine
Rückführleitung 33, in die eine Dialysierflüssigkeitspumpe 32 geschaltet ist,
mit dem oberen Ende des Rückführungsrohrs 29 verbunden ist. Von der
Rückführleitung 33 zweigt stromauf des Anschlußstücks 27 eine
Überlaufleitung 34 ab, die in einen Behälter 35 zur Aufnahme ultrafiltrierter
Flüssigkeit mündet. In die Überlaufleitung 34 ist eine regelbare Drossel 39
geschaltet, um die Ultrafiltrationsmenge sinnvoll begrenzen zu können. Es
kann aber auch ein Anschlußstück mit drei Lumen verwendet werden, wobei
die Überlaufleitung nicht von der Rückführleitung abzweigt, sondern sich
durch das Anschlußstück in das Beutelinnere erstreckt.
Zur Inbetriebnahme der Hämodialysevorrichtung wird das mit einer für eine
Dialysebehandlung ausreichenden Menge an Dialysierflüssigkeitskonzentrat
gefüllte Disposable 1 in die Aufnahmeeinheit 25 eingelegt und mit Wasser
aufgefüllt. Anschließend wird das Anschlußelement 27 aufgeschraubt und die
Hämodialysevorrichtung wird in Betrieb gesetzt. Die frische
Dialysierflüssigkeit strömt dann aus der oberen Hälfte des Folienbeutels 2 in
die Dialysierflüssigkeitskammer 22 und die verbrauchte Dialysierflüssigkeit
wird wieder der unteren Hälfte des Folienbeutels zugeführt, so daß eine
Vermischung von frischer und verbrauchter Dialysierflüssigkeit vermieden
wird. Hierbei wird die Tatsache ausgenutzt, daß die zurückgeleitete
Dialysierflüssigkeit aufgrund der im äußeren Kreislauf eintretenden
Wärmeverluste stets etwas kühler ist als die frische Dialysierflüssigkeit. Auch
die wärmeisolierende Ausbildung der Aufnahmeeinheit trägt dazu bei, daß der
radiale Temperaturgradient klein gehalten wird und somit
Konvektionsströmungen vermieden werden.
Der unter Bezugnahme auf die Fig. 5a und 5b beschriebene Folienbeutel
mit den beiden einlumigen Anschlußstücken 14, 15 findet vorteilhafterweise
zur Bereitstellung einer PD-Lösung für die Peritonealdialyse (PD)
Verwendung, bei der das Peritonium des Patienten als Dialysemembran dient.
Fig. 7 zeigt eine Prinzipskizze einer Vorrichtung zur Peritonealdialyse
zusammen mit dem Folienbeutel, der mit festem oder flüssigem Konzentrat zur
Herstellung der PD-Lösung befüllt ist. Die Vorrichtung zur Peritonealdialyse
verfügt über eine zweiteilige Aufnahmeeinheit 40, in die der Folienbeutel 41
passend eingelegt wird. Die Aufnahmeeinheit 40 weist einen oberen und
unteren schalenförmigen Körper 42, 43 mit einer kegelförmigen Vertiefung 44,
45 und einer zentralen Aussparung 46, 47 zur Aufnahme des oberen bzw.
unteren kegelförmigen Teilstücks 2a, 2b des Folienbeutels auf, der sich
faltenfrei an die Gehäusewandung anlegt.
Darüber hinaus verfügt die Vorrichtung zur Peritonealdialyse über eine
Einrichtung zur Wasseraufbereitung 48 und eine Einrichtung 49 zum Zuführen
der PD-Lösung über einen Katheter 50 in die Bauchhöhle des Patienten und
zum Abführen der verbrauchten Lösung über eine Schlauchleitung 56 in einen
Drainagebeutel 51, für den wiederum der Folienbeutel verwendet werden kann.
Anstelle eines konzentratbefüllten Folienbeutels kann auch ein leerer Beutel
zum Einsatz kommen, wenn anstelle der Wasseraufbereitung 48 eine
Einrichtung zur Bereitstellung von PD-Lösung verwendet wird. Dies ist
insofern vorteilhaft, als auf möglichst sterilem Wege ein definiertes Volumen
einer PD-Lösung zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Einrichtung zur Wasseraufbereitung wird über eine Schlauchleitung 52 mit
einem Konnektor 53 an das erste Anschlußstück 14 des Folienbeutels 41
angeschlossen, während die Einrichtung 49 zum Zuführen bzw. Abführen der
PD-Lösung über eine weitere Schlauchleitung 54 mit einem zweiten Konnektor
55 an das zweite Anschlußstück 15 des Folienbeutels angeschlossen wird.
Zunächst wird der Folienbeutel zur Herstellung der PD-Lösung mit Wasser aus
der Wasseraufbereitungseinrichtung befüllt. Die fertige PD-Lösung wird dann
aus dem Folienbeutel dem Patienten zugeführt und wieder abgeführt, wobei die
Einrichtung zum Zuführen bzw. Abführen der Lösung die Ein- und
Auslaufkontrolle, Bilanzierung und Heizung übernimmt. Nach der Behandlung
wird der zur einmaligen Verwendung bestimmte Folienbeutel verworfen.
Claims (14)
1. Disposable für eine medizintechnische Vorrichtung zur Durchführung
einer Behandlung unter Verwendung einer Flüssigkeit, insbesondere
einer Dialysierflüssigkeit, dadurch gekennzeichnet, daß das Disposable
(1) ein Folienbeutel (2) ist, der aus zwei Teilstücken (2a, 2b)
zusammengesetzt ist, die jeweils ein Folienstück (6, 7) aufweisen, das in
die Ebene längentreu und damit verzerrungsfrei abwickelbar ist, wobei
mindestens eines der beiden Folienstücke (6, 7) entlang eines Teils (6a,
7a) seines äußeren Umfanges mit einem anderen Teil (6a, 7a) seines
äußeren Umfanges verbunden ist und der verbleibende Teil (7a, 7b) des
äußeren Umfanges mit dem anderen Folienstück (6, 7) unter Bildung
des Folienbeutels (2) verbunden ist.
2. Disposable nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein
doppellumiges Anschlußstück (4) in eines der beiden Teilstücke (2a, 2b)
des Folienbeutels (2) integriert ist.
3. Disposable nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
doppellumige Anschlußstück (4) mit einem Außengewinde (9) versehen
ist.
4. Disposable nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in beide
Teilstücke (2a, 2b) des Folienbeutels (2) jeweils ein Anschlußstück (14,
15) mit einem Lumen (14a, 15a) integriert ist.
5. Disposable nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die ein
Lumen (14a, 15a) aufweisenden Anschlußstücke (14, 15) jeweils mit
einem Außengewinde (14b, 15b) versehen sind.
6. Disposable nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine
flexible Trennwand (36) vorgesehen ist, die den Folienbeutel (2) in
zwei Kammern (37, 38) unterteilt, wobei eine Kammer (37) mit dem
Lumen (14a) des einen Anschlußstücks (14) und die andere Kammer
(38) mit dem Lumen (15a) des anderen Anschlußstücks (15) in
Strömungsverbindung steht.
7. Disposable nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Folienbeutel (2) aus zwei drehkegelförmigen Teilstücken (2a,
2b) zusammengesetzt ist, die an ihrem Rand zu einem Doppelkegel
miteinander verbunden sind.
8. Disposable nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze
eines der beiden Teilstücke (2a, 2b) des Folienbeutels (2) ausgeschnitten
ist, wobei in den Ausschnitt das doppellumige Anschlußstück (4)
eingesetzt und mit dem Beutel verbunden ist.
9. Disposable nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Folienbeutel (2) mit Konzentrat (3) zur Herstellung der
Dialysierflüssigkeit befüllt ist.
10. Verwendung eines Disposables (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3
und 7 bis 9 für eine Vorrichtung zur Hämodialyse mit
einem Dialysator (23), der durch eine semipermeable Membran (21) in eine Blutkammer (20) und eine Dialysierflüssigkeitskammer (22) unterteilt ist,
einer Zuführleitung (31) für frische Dialysierflüssigkeit, deren eines Ende mit dem Dialysierflüssigkeitseinlaß der Dialysierflüssigkeitskammer (22) in Verbindung steht,
einer Rückführleitung (33) für verbrauchte Dialysierflüssigkeit, deren eines Ende mit dem Dialysierflüssigkeitsauslaß der Dialysierflüssigkeitskammer (22) in Verbindung steht,
einer Aufnahmeeinheit (25) für das Disposable (1) und
einer Einrichtung (32) zur Förderung der Dialysierflüssigkeit, dadurch gekennzeichnet, daß ein mindestens doppellumiges Anschlußelement (27) an der Hämodialysevorrichtung vorgesehen ist, an das das Anschlußstück des Disposables (1) anschließbar ist, wobei das eine Lumen des Anschlußelements mit dem anderen Ende der Zuführleitung (31) und das andere Lumen des Anschlußelementes mit dem anderen Ende der Rückführleitung (33) derart verbunden ist, daß frische Dialysierflüssigkeit aus dem Disposable der Dialysierflüssigkeits kammer (22) des Dialysators (23) zuführbar und verbrauchte Dialysierflüssigkeit in das Disposable rückführbar ist und daß die Aufnahmeeinheit als formgebende Hülle zum Einlegen des Disposables ausgebildet ist.
einem Dialysator (23), der durch eine semipermeable Membran (21) in eine Blutkammer (20) und eine Dialysierflüssigkeitskammer (22) unterteilt ist,
einer Zuführleitung (31) für frische Dialysierflüssigkeit, deren eines Ende mit dem Dialysierflüssigkeitseinlaß der Dialysierflüssigkeitskammer (22) in Verbindung steht,
einer Rückführleitung (33) für verbrauchte Dialysierflüssigkeit, deren eines Ende mit dem Dialysierflüssigkeitsauslaß der Dialysierflüssigkeitskammer (22) in Verbindung steht,
einer Aufnahmeeinheit (25) für das Disposable (1) und
einer Einrichtung (32) zur Förderung der Dialysierflüssigkeit, dadurch gekennzeichnet, daß ein mindestens doppellumiges Anschlußelement (27) an der Hämodialysevorrichtung vorgesehen ist, an das das Anschlußstück des Disposables (1) anschließbar ist, wobei das eine Lumen des Anschlußelements mit dem anderen Ende der Zuführleitung (31) und das andere Lumen des Anschlußelementes mit dem anderen Ende der Rückführleitung (33) derart verbunden ist, daß frische Dialysierflüssigkeit aus dem Disposable der Dialysierflüssigkeits kammer (22) des Dialysators (23) zuführbar und verbrauchte Dialysierflüssigkeit in das Disposable rückführbar ist und daß die Aufnahmeeinheit als formgebende Hülle zum Einlegen des Disposables ausgebildet ist.
11. Verwendung eines Disposables (1) nach einem der Ansprüche 1, 4, 5
und 7 bis 9 für eine Vorrichtung zur Hämodialyse mit
einem Dialysator (23), der durch eine semipermeable Membran (21) in eine Blutkammer (20) und eine Dialysierflüssigkeitskammer (22) unterteilt ist,
einer Zuführleitung (31) für frische Dialysierflüssigkeit, deren eines Ende mit dem Dialysierflüssigkeitseinlaß der Dialysierflüssigkeitskammer (22) in Verbindung steht,
einer Rückführleitung (33) für verbrauchte Dialysierflüssigkeit, deren eines Ende mit dem Dialysierflüssigkeitsauslaß der Dialysierflüssigkeitskammer (22) in Verbindung steht,
einer Aufnahmeeinheit (25) für das Disposable (1) und
einer Einrichtung (32) zur Förderung der Dialysierflüssigkeit, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei einlumige Anschlußelemente an der Hämodialysevorrichtung vorgesehen sind, an die die Anschlußstücke des Disposables (1) anschließbar sind, wobei das eine Lumen mit dem anderen Ende der Zuführleitung (31) und das andere Lumen mit dem anderen Ende der Rückführleitung (33) derart verbunden ist, daß frische Dialysierflüssigkeit aus dem Disposable der Dialysierflüssigkeits kammer (22) des Dialysators (23) zuführbar und verbrauchte Dialysierflüssigkeit in das Disposable rückführbar ist und daß die Aufnahmeeinheit als formgebende Hülle zum Einlegen des Disposables ausgebildet ist.
einem Dialysator (23), der durch eine semipermeable Membran (21) in eine Blutkammer (20) und eine Dialysierflüssigkeitskammer (22) unterteilt ist,
einer Zuführleitung (31) für frische Dialysierflüssigkeit, deren eines Ende mit dem Dialysierflüssigkeitseinlaß der Dialysierflüssigkeitskammer (22) in Verbindung steht,
einer Rückführleitung (33) für verbrauchte Dialysierflüssigkeit, deren eines Ende mit dem Dialysierflüssigkeitsauslaß der Dialysierflüssigkeitskammer (22) in Verbindung steht,
einer Aufnahmeeinheit (25) für das Disposable (1) und
einer Einrichtung (32) zur Förderung der Dialysierflüssigkeit, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei einlumige Anschlußelemente an der Hämodialysevorrichtung vorgesehen sind, an die die Anschlußstücke des Disposables (1) anschließbar sind, wobei das eine Lumen mit dem anderen Ende der Zuführleitung (31) und das andere Lumen mit dem anderen Ende der Rückführleitung (33) derart verbunden ist, daß frische Dialysierflüssigkeit aus dem Disposable der Dialysierflüssigkeits kammer (22) des Dialysators (23) zuführbar und verbrauchte Dialysierflüssigkeit in das Disposable rückführbar ist und daß die Aufnahmeeinheit als formgebende Hülle zum Einlegen des Disposables ausgebildet ist.
12. Verwendung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahmeeinheit (25) ein wärmeisolierender Körper ist.
13. Verwendung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinheit (25) aus transparentem
Material besteht.
14. Verwendung eines Disposables nach einem der Ansprüche 1 bis 9 zur
Bereitstellung von Peritonealdialyse-Lösung für eine Vorrichtung zur
Peritonealdialyse.
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