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DE19822423C2 - Druckgerät für den Druck von wenigstens zwei Zeilen - Google Patents

Druckgerät für den Druck von wenigstens zwei Zeilen

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Publication number
DE19822423C2
DE19822423C2 DE19822423A DE19822423A DE19822423C2 DE 19822423 C2 DE19822423 C2 DE 19822423C2 DE 19822423 A DE19822423 A DE 19822423A DE 19822423 A DE19822423 A DE 19822423A DE 19822423 C2 DE19822423 C2 DE 19822423C2
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DE
Germany
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line
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DE19822423A
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Josef Ganter
Gerold Scherzinger
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Ernst Reiner GmbH and Co KG Feinmechanik und Apparatebau
Original Assignee
Ernst Reiner GmbH and Co KG Feinmechanik und Apparatebau
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  • Common Mechanisms (AREA)
  • Accessory Devices And Overall Control Thereof (AREA)
  • Printers Characterized By Their Purpose (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Druckgerät für den Druck von wenigstens zwei Zeilen auf eine zumindest während des Druckes insbesondere in einer Ebene angeordnete Fläche mit einem in Richtung der Druckzeilen bewegbaren Druckkopf. Denkbar wäre allerdings auch, daß das Druckgut während des Druckes eine gekrümmte, insbesondere eine um eine parallel zur Zeilenrichtung verlaufende Achse gekrümmte, beispielsweise konkav gekrümmte Lage einnimmt.
Ein Druckgerät der eingangs genannten Art für eine ebene Druckfläche ist aus DE-42 37 275 C1 bekannt. Der Druckkopf ist dabei auf einem Kreuzschlitten angeordnet, kann also in zwei sich rechtwinklig kreuzenden Richtungen parallel zur zu bedruckenden Fläche bewegt werden. Dies bedeutet nicht nur einen hohen Aufwand hinsichtlich der Führungen für die unterschiedlichen Bewegungsrichtungen, sondern beansprucht auch viel Platz.
Aus der EP 0 055 614 A2 ist ein Druckgerät anderer Gattung bekannt, bei welchem eine Druckzeile wahlweise mit drei oder mehr ver­ schiedenen Grundfarben oder auch Mischungen dieser Grundfarben zu bedrucken ist. Mischungen der Grundfarben werden durch wiederholtes Überdrucken einer Grundfarbe erzeugt. Dazu wird ein mehrfarbiges Farbband relativ zum Druckkopf entsprechend verschoben. Ein mehrzeiliger Druck ist dadurch nicht möglich.
Es besteht deshalb die Aufgabe, ein Druckgerät der eingangs genannten Art für den Druck von wenigstens zwei Zeilen auf Druckgut zu schaffen, welches relativ zu dem sich bewegenden Druckkopf während des Druckes festliegt, wobei das Druckgerät insbesondere als mobiles Druckgerät oder Stempelgerät kompakt und leicht aufgebaut sein soll.
Zur Lösung dieser scheinbar widersprüchlichen Aufgabe ist das eingangs genannte Druckgerät dadurch gekennzeichnet, daß der Druckkopf um eine parallel zu den Druckzeilen verlaufende Achse um einen Winkelbetrag entsprechend dem Abstand der zu druckenden Zeilen und jeweils am Ende einer Druckzeile um eine Zeile verschwenkbar und in der jeweiligen Schwenklage festlegbar ist.
Auf diese überraschend einfache Weise braucht der Druckkopf nur in einer Richtung verfahrbar zu sein, während für die Erzeugung mehrerer Zeilen eine Schwenkbewegung ausreicht, die keinen zusätzlichen Verstellschlitten mit entsprechenden Führungen erforderlich macht. Dabei macht sich die Erfindung die Erkenntnis zunutze, daß in der Regel bei solchen Druckgeräten, die häufig eine Stempelfunktion haben und beispielsweise Datum, Uhrzeit, Firmennamen, Eingang/Ausgang usw. ausdrucken sollen, in der Regel nicht mehr als zwei bis sechs Zeilen in einem Druckvorgang drucken müssen, häufig sogar nur zwei oder drei Zeilen. Bei einer derartig geringen Zahl von Zeilen wirkt sich die durch das Verschwenken eingenommene Schräglage des Druckkopfes auch bei den von der Druckkopfmittellage entfernten Zeilen nicht nachteilig aus, weil eine damit einhergehende Verzerrung des Druckbildes so gering ist, daß sie nicht oder kaum erkennbar ist. Insbesondere für Stempeldrucke ist eine derartige Druckqualität überraschenderweise völlig ausreichend. Es kann also ein Druckgut mit mehreren Zeilen bedruckt werden, ohne dabei seine Lage zu verändern und ohne daß für den Druckkopf ein quer zur Zeilenrichtung verstellbarer Schlitten mit entsprechenden Führungen erforderlich ist.
Zweckmäßig ist, wenn der Druckkopf an einem Druckkopfträger angeordnet und der Druckkopfträger zusammen mit dem Druckkopf verschwenkbar und auf der Schwenkachse verschiebbar ist. Dies ermöglicht eine geringe Bauhöhe, insbesondere dann, wenn die Schwenkachse gleichzeitig als Führung dient, auf welcher der Druckkopfträger beim Ausdrucken einer Zeile verschoben wird. In diesem Falle hat die Schwenkachse eine Doppelfunktion.
Eine konstruktiv günstige Lösung für einen von der Schräglage des Druckkopfes weitgehend unbeeinflußten Druck ergibt sich, wenn der Druckkopf gegenüber einer rechtwinklig zu der zu bedruckenden Fläche ausgerichteten Ausgangslage für eine erste Zeile nach der einen und für eine weitere Zeile nach der entgegengesetzten anderen Seite auslenkbar ist. Eine solche Lösung eignet sich vor allem für Druckgeräte, mit denen zwei Zeilen, gegebenenfalls auch drei Zeilen gedruckt werden sollen, wobei die dritte Zeile der Mittellage zwischen den beiden entgegengesetzten Schwenklagen entsprechen kann.
Zweckmäßig ist es dabei, wenn der Druckkopf für eine erste Zeile nach der einen und für eine weitere Zeile nach der entgegengesetzten anderen Seite jeweils um den gleichen Winkelbetrag auslenkbar ist.
Günstig für die Funktion und die Verstellung ist es, wenn der Druckkopf und/oder der Druckkopfträger an einem Führungsstück für die Verstellung in Zeilenrichtung befestigt ist. Dadurch läßt sich dann die eigentliche Schwenkbewegung auf dieses Führungsstück ausüben, gegenüber welchem der Druckkopf verschwenkbar ist.
Bei einer abgewandelten Ausführungsform kann das Führungsstück auf einer parallel zu der Schwenkachse angeordneten Führungsstange verschiebbar gelagert sein. Dadurch können Verschwenkung und Hin- und Herverstellung voneinander getrennt werden, so daß die Schwenkachse selbst kürzer ausgebildet sein kann. Dies kann unter Umständen die Druckpräzision erhöhen.
Ein guter Kompromiß zwischen möglichst geringer Schräglage und entsprechend geringer bzw. nicht merkbarer Verzerrung des Druckbildes und ausreichendem Zeilenabstand ergibt sich, wenn die von der Mitte der Führungs- und/oder Schwenkachse und dem die Druckzeichen erzeugenden Teil des Druckkopfes aufgespannte Ebene in der Mittel- oder Ausgangslage des Druckkopfes, die gegebenenfalls auch eine Druckstellung ist, mit der zu bedruckenden Fläche des Druckgutes einen Winkel von etwa 90° und in wenigstens einer verschwenkten Druckstellung einen spitzen Winkel von weniger als 90° bildet. Dies bedeutet insbesondere bei einem Tintenstrahldrucker gegenüber der zu bedruckenden Fläche praktisch keinen Unterschied, ergibt aber aufgrund des Abstandes der Schwenkachse vom Druckgut einen ausreichenden Zeilenabstand. Dabei kann die Ebene mit der zu bedruckenden Fläche des Druckgutes oder Beleges in verschwenkter Druckstellung einen Winkel von etwa 85° bilden.
Der Druckkopf oder der Druckkopfträger kann mechanisch verschwenkbar sein. Somit wird ein elektromagnetischer oder elektronischer Verstellvorgang vermieden. Dennoch kann das Erreichen des Zeilenendes gleichzeitig dazu ausgenutzt werden, den Druckkopf auf die nächste zu druckende Zeile hin zu verschwenken und festzulegen.
Besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn der Druckkopf oder der Druckkopfträger einen in eine Kulissensteuerung eingreifenden Steuerzapfen aufweist, wobei die Kulissensteuerung eine der Anzahl von Druckzeilen entsprechende Zahl von Längsführungen und an deren Ende jeweils eine Übergabevorrichtung von der einen in die andere Längsführung aufweist. Erreicht der Druckkopf oder der Druckkopf­ träger mit seinem Steuerzapfen das dem Ende einer Druckzeile entsprechende Ende der Längsführung der Kulissensteuerung, wird er also in die nächste Längsführung übergeführt, so daß der Druckkopf schon dadurch verschwenkt und in seine der nächsten Zeile entsprechende Druckstellung gebracht wird.
Die Kulissenführung kann zum Verschwenken des Druckkopfes oder des Druckkopfträgers und zur Umsteuerung des Steuerzapfens jeweils gegen die Kraft von Federn auslenkbare Weichen aufweisen. Dabei kann die Kulissensteuerung übereinstimmend gestaltete Weichen aufweisen. Solche Weichen können also an den Enden der Längsführungen der Kulissensteuerung jeweils selbsttätig für die Übergabe des Steuerzapfens von einer Längsführung zu der anderen sorgen. Die Federkraft bewirkt dabei, daß die Weiche nach dieser Funktion wieder in ihre Ausgangsstellung gelangt.
Eine abgewandelte Ausführungsform der Erfindung kann vorsehen, daß der Druckkopf oder Druckkopfträger motorisch mittels eines Schrittmotors oder eines DC-Getriebemotors mit Winkelgeber verschwenkbar ist. Dadurch ist eine Anpassung und eventuell auch Änderung der jeweiligen Zeilenlänge möglich, da ein solcher motorischer Antrieb in unterschiedlichen Verschiebepositionen für eine entsprechende Verschwenkbewegung angesteuert werden kann.
Beispielsweise kann der Druckkopfträger mittels eines Exzenters verschwenkbar sein, welcher Exzenter von einem Elektromotor verdrehbar ist. Durch die Exzentrizität des Exzenters kann der jeweils gewünschte Schwenkwinkel vorgegeben werden, während der Hilfsantrieb oder Elektromotor die schon vorerwähnte motorische Verschwenkung als solche bewirkt.
Konstruktiv einfach ist dabei eine Lösung, bei welcher der Druckkopfträger eine den Exzenter außenseitig umschließende Gabel aufweist, deren den Exzenter außenseitig umgreifende Zinken parallel zu einer Verbindung zwischen der Schwenkachse des Druckkopfträgers und der Drehachse des Exzenters verlaufen. Die Mittellage ergibt sich dann also, wenn die beiden Zinken von der Drehachse des Exzenters jeweils denselben Abstand haben. Wird der Exzenter verdreht, ergibt sich für eine Zinke ein entsprechend größerer und für die andere ein dementsprechend kleinerer Abstand von der Exzenter-Drehachse, was die angestrebte Verschwenkung der Gabel und damit des Druckkopfträgers nach sich zieht.
Für die Verschiebung des Druckkopfes oder des Druckkopfträgers in Zeilenrichtung kann ebenfalls ein DC- oder Schrittmotor vorgesehen sein, der an dem Führungsstück oder dem Druckkopfträger mittels eines Zahnriemens, einer Zahnstange oder eines Spindeltriebes angreift. Besonders günstig ist ein Zahnriemen, weil er preisgünstig ist, wenig Gewicht hat und platzsparend untergebracht werden kann.
Für die zeilenweise Hin- und Herbewegung des Druckkopfes kann der Antriebsmotor jeweils am Ende einer Druckzeile in seiner Drehrichtung umkehrbar sein. Bei gleichbleibender Zeilenlänge kann dabei diese Umkehr der Drehrichtung des Antriebsmotors gleich bleiben, während bei veränderbarer Zeilenlänge auch diese Umsteuerung anpaßbar sein kann.
Der Druckkopf kann ein Tintenstrahl-Druckkopf sein. Solche Druckköpfe haben sich für stempelartige Drucke bewährt und ergeben ein sauberes und präzises Druckbild auch dann, wenn der Druckkopf gegenüber der Druckunterlage aufgrund seiner Verschwenkung leicht schrägsteht.
Eine zweckmäßige Ausgestaltung des Druckgerätes kann vorsehen, daß es als Handstempelgerät mit einem Handgriff und/oder als Tischgerät mit einer Gerätehalterung versehen ist. Vor allem die Kombination des Druckgerätes mit einem Handgriff einerseits und einer Gerätehalterung andererseits, die gleichzeitig auch als Ladegerät für einen oder mehrere in dem Druckgerät enthaltene Akkumulatoren ausgestaltet sein kann, ergibt ein vielseitig anwendbares Druckgerät, das der Benutzer an verschiedenen Stellen oder im Bereich der Gerätehalterung benutzen kann.
Es sei noch erwähnt, daß die Verschwenkung mittels Exzenter auch dazu benutzt werden kann, unterschiedliche Zeilenabstände einzustellen, indem der Exzenter mehr oder weniger stark verdreht werden kann.
Insgesamt ergibt sich bei Kombination einzelner oder mehrerer der vorbeschriebenen Merkmale und Maßnahmen ein Druckgerät oder Stempelgerät, welches einfach im Aufbau und somit preisgünstig herstellbar ist und beispielsweise einen Zweizeilendruck mit einfachsten Mitteln ermöglicht, wobei zum Beispiel eine Zeile von links nach rechts und die zweite Zeile bei der entgegengesetzten Rückwärtsbewegung von rechts nach links erzeugt werden kann. Ein Vorteil des Ink-Jet-Druckkopfes ist dabei seine relative Unempfindlichkeit bezüglich des Abstandes zwischen Druckkopf und Druckgut. Auch eventuelle Unebenheiten der zu bedruckenden Fläche und die erfindungsgemäße leichte Neigung des Druckkopfes relativ zum Druckgut führen zu keiner sichtbaren Verschlechterung des Druckbildes.
Nachstehend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in schematisierter Darstellung:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Druckgerätes, dessen Gehäuse aufgeschnitten dargestellt ist, mit Blick in Richtung der Verschiebung des Druckkopfes und der dabei zu druckenden Zeilen, wobei zur Verschwenkung des Druckkopfes ein separater Antrieb mittels Exzenter vorgesehen ist und die Schwenkachse gleichzeitig die Führung für die Hin- und Herverstellung bildet,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung, bei welcher parallel zur Schwenkachse eine profilierte Führungsstange für ein den Druckkopfträger aufweisendes Führungsstück vorgesehen ist,
Fig. 3 eine den Fig. 1 und 2 entsprechende Darstellung eines abgewandelten Ausführungsbeispieles des erfindungsgemäßen Druckgerätes, bei welchem die Verschwenkung des Druck­ kopfes mittels einer Kulissensteuerung erfolgt,
Fig. 4 eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen Druckgerätes gem. Fig. 3 mit aufgeschnittenem Gehäuse, wobei sich der Druckkopf in der einen Endlage befindet, in welcher durch die Kulissensteuerung mechanisch eine Verschwenkung aus der einen Zeilenlage in die andere erfolgt,
Fig. 5 eine Draufsicht des Antriebes des Druckkopfträgers, wobei das Gestell oder Gehäuse des Druckgerätes an der Oberseite geöffnet, beispielsweise ein dort vorhandener Deckel abgenommen ist,
Fig. 6 in vergrößertem Maßstab die Kulissensteuerung des Druckgerätes gem. den Fig. 3 und 4 mit Blick in Richtung des Pfeiles R in Fig. 3,
Fig. 7 einen Querschnitt der Kulissensteuerung gemäß der Schnittlinie A-A in Fig. 6 sowie
Fig. 8 eine Teildraufsicht der Kulissensteuerung mit Blick auf eine am Ende der jeweiligen Längsführungen angeordneten Weiche für das Umsteuern und selbsttätige Überführen eines in die Kulissensteuerung eingreifenden Steuerzapfens von einer in die andere Längsführung.
Ein im ganzen mit 1 bezeichnetes Druckgerät dient zum Drucken von wenigstens zwei Zeilen auf eine zumindest während des Druckes in einer Ebene angeordnete Fläche, im Ausführungsbeispiel auf einen Beleg 8 und weist ein Gestell 2 auf, welches die gesamte Mechanik einer Druckvorrichtung aufnimmt.
Zu dem Druckgerät 1 gehört ein Druckkopf 3, der mit einem Druckkopfträger 4 lösbar verbunden ist. Der Druckkopf 3 hat an der Unterseite, also der dem Beleg 8 zugewandten Seite, im Falle eines Tintenstrahl-Druckkopfes, oder eines Ink-Jet-Kopfes an der Stelle 3' die Tintenaustrittsöffnungen. Der Druckkopf 3 erhält über ein Kabel 3" von einer nicht näher dargestellten Elektronik die erforderlichen elektrischen Impulse zur Auslösung der Tintentropfen.
In allen Ausführungsbeispielen ist vorgesehen, daß der Druckkopf 3 um eine parallel zu den Druckzeilen verlaufende Achse 13 um einen Winkelbetrag entsprechend dem Abstand der zu druckenden Zeilen verschwenkbar und während des Druckens der jeweiligen Zeile in dieser jeweiligen Schwenklage festlegbar ist. Somit können mit dem Druckgerät 1 zumindest zwei Zeilen gedruckt werden, ohne daß dabei aber der Druckkopf quer zur seiner Verstellrichtung auf ent­ sprechenden weiteren Führungen verstellt werden müßte. Die Verschwenkung ist dabei aufgrund des Abstandes der Achse 13 von dem Beleg 8 so geringfügig, daß dadurch bedingt theoretische Verzerrungen des Druckbildes praktisch nicht erkennbar werden.
Bei allen Ausführungsbeispielen ist eine Gesamtverschwenkung des Druckkopfes 3 um einen Winkel α vorgesehen. Dabei ist in den Fig. 1 bis 3 angedeutet, daß der Druckkopf 3 gegenüber einer rechtwinklig zu der zu bedruckenden Fläche gerichteten Ausgangslage jeweils um die Hälfte der Gesamtverschwenkung nach zwei Seiten verschwenkbar ist, um auf diese Weise zwei oder gar drei Zeilen oder aber eine Zeile drucken zu können, bei welcher etwa die Hälfte der Schrift in der einen und die ergänzende Hälfte in der anderen Schwenklage erzeugt wird.
Beispielsweise kann der Gesamtabstand zweier Druckzeilen auf dem Beleg 8 dem Gesamtwinkel α entsprechen.
In allen Ausführungsbeispielen ist der Druckkopf 3 an einem Druckkopfträger 4 befestigt, welcher zusammen mit dem Druckkopf 3 um die Achse 13 verschwenkbar und im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 und 3 auf dieser Schwenkachse 13 verschiebbar ist.
Fig. 2 zeigt eine Abwandlung dahingehend, daß der Druckkopfträger 4 an einem Führungsstück 9 um die Achse 13 schwenkbar gelagert ist, welches seinerseits zur Verstellung in Zeilenrichtung dient und dazu in diesem Ausführungsbeispiel auf einer parallel zu der Schwenkachse 13 angeordneten Führungsstange 10 verschiebbar gelagert ist, die dabei profiliert ist um eine Verdrehung in diesem Bereich zu verhindern. In Fig. 2 erkennt man dabei, daß diese Führungsstange 10 einen mehreckigen, in diesem Falle viereckigen bzw. quadratischen Querschnitt hat, dem die entsprechende Führungsöffnung des Führungsstückes 9 entspricht.
In den Fig. 1 bis 3 ist angedeutet, daß die von der Mitte der Führungs- und/oder Schwenkachse 13 und dem die Druckzeichen erzeugenden Teil des Druckkopfes 3 aufgespannte Ebene E - die dabei gleichzeitig die winkelhalbierende des Winkels α ist - in der Mittel- oder Ausgangslage des Druckkopfes, die gegebenenfalls auch eine Druckstellung sein kann, mit der zu bedruckenden Fläche des Druckgutes oder Beleges 8 einen Winkel von 90° und in den ver­ schwenkten Druckstellungen jeweils einen spitzen Winkel von weniger als 90° beispielsweise von etwa 85°, bildet. Dies ist eine relativ geringe Verschwenkung, die aufgrund des Abstandes der Schwenkachse 13 von dem Beleg 8 aber dennoch für einen ausreichenden Zeilenabstand sorgt, ohne daß es zu einer nennenswerten oder bemerkenswerten Verzerrung der Druckzeichen aufgrund der Schräglage des Druckkopfes 3 in der jeweiligen Druckstellung kommt.
Die dargestellten Ausführungsbeispiele unterscheiden sich vor allem dadurch, wie im einzelnen die Verschwenkung des Druckkopfes 3 bewirkt wird, um zunächst eine erste und dann weitere Zeilen zu drucken.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 3, 4 und 6 bis 8 ist der Druckkopf 3 bzw. der Druckkopfträger 4 mechanisch jeweils am Ende einer Druckzeile verschwenkbar und zwar um eine Zeile bzw. nach der letzten Zeile auch wieder in eine Ausgangsstellung. Zu diesem Zweck weist im Ausführungsbeispiel der Druckkopfträger 4 einen in eine im ganzen mit 15 bezeichnete Kulissensteuerung eingreifenden Steuerzapfen 4" auf, der mit dem Druckkopfträger über einen Arm 4''' verbunden ist. Die Kulissensteuerung 15 hat dabei eine der Anzahl der herzustellenden Druckzeilen entsprechende Zahl von Längsführungen 18 und 20, im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 bis 8 also für zwei Zeilen zwei derartige Längsführungen 18 und 20 in Form von Kulissenbahnen.
Am Ende dieser Längsführungen 18 und 20 ist jeweils eine im folgenden noch näher zu beschreibende Übergabevorrichtung für den Steuerzapfen 4" von der einen in die andere Längsführung angeordnet, so daß durch die Längsverschiebung des Druckkopfes 3 und des Druckkopf­ trägers 4 gemäß dem Doppelpfeil Pf1 in Fig. 4 der Zeilenwechsel und damit die Verschwenkung selbstätig auf mechanischem Wege erfolgt.
Vor allem in den Fig. 6 und 8 ist dargestellt, daß die Kulissen­ steuerung 15 zum Verschwenken des Druckkopfes 3 und des Druckkopf­ trägers 4 und zur Umsteuerung des Steuerzapfens 4" gegen die Kraft von Federn, in diesem Falle Blattfedern 17, auslenkbare, an beiden Enden jeweils übereinstimmend gestaltete Weichen 16 aufweist, die jeweils um einen Drehpunkt 16' dadurch ausgelenkt werden, daß der in Längsrichtung verstellbare Steuerzapfen 4" gegen das etwas abgewinkelte Ende 16" läuft und dabei gleichzeitig noch auf eine Schrägfläche 18" der Längsführung 18 trifft, was gemäß Fig. 8 zu der erwähnten Verschwenkung der Weiche 16 führt, bis der Zapfen 4" den Bereich der Weiche verläßt und in eine mittlere Aussparung 18''' - oder am entgegengesetzten Ende der Kulissensteuerung 15 in eine Aussparung 20'''- eintritt, wodurch gleichzeitig die Weiche 16 freigegeben wird, so daß die Feder 17 sie wieder zurückschwenkt. Bei einer entgegengesetzten Verstellbewegung beaufschlagt dann der Steuerzapfen 4" die andere Seite des abgewinkelten Teile 16" und wird in die benachbarte Längsführung, also aus der Längsführung 18 in die Längsführung 20 und am entgegengesetzte Ende dann wieder in die Längsführung 18 geleitet. In vorteilhafter Weise stimmen dabei die Weichen 16 und die sie beaufschlagenden Federn 17 überein, sind aber um 180° zueinandergewendet eingebaut.
Die Ausführungsbeispiele gemäß den Fig. 1, 2 und 5 weisen demgegenüber jeweils eine Lösung auf, bei welcher der Druckkopf 3 bzw. der Druckkopfträger 4 motorisch mittels eines Elektromotors 6, insbesondere mittels eines Schrittmotors oder eines DC- Getriebemotors mit Winkelgeber, verschwenkbar ist. Dies bedeutet zwar einen zusätzlichen Motor zusätzlich zu dem für die zeilenweise Längsverstellung vorgesehenen Antriebsmotor 11, spart aber die Kulissensteuerung 15 ein und ermöglicht je nach Ansteuerung des Elektromotors 6 eine Veränderung der jeweiligen Zeilenlänge.
Bei den beiden Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 1 und 2, die sich nur dadurch unterscheiden, daß im einen Fall die Schwenkachse 13 gleichzeitig auch die Längsführung ist, während im anderen Falle eine zusätzliche Führungsstange 10 vorgesehen ist, ist der Druckkopfträger 4 mittels eines Exzenters 5, der auch als Exzenterwelle gestaltet sein kann, verschwenkbar, wobei dieser Exzenter 5 von einem Hilfsantrieb, nämlich dem schon erwähnten Elektromotor 6, verdrehbar ist. Dabei ist der Motor 6 nicht unmittelbar auf der Drehachse des Exzenters 5 angeordnet, sondern der Antrieb erfolgt über einen Endlosantrieb 7, vorzugsweise einen Zahnriementrieb 7, der noch eine Übersetzung in dem Sinne ermöglicht, daß mehrere Motorumdrehungen weniger Umdrehungen oder ein größerer Drehwinkel am Motor einen kleineren derartigen Schwenkwinkel an dem Exzenter 5 bewirkt.
Gemäß den Fig. 1 und 2 weist der Druckkopfträger 4 eine den Exzenter 5 außenseitig umschließende Gabel mit Zinken 4' auf, wobei diese Zinken 4' außenseitig an dem Exzenter 5 angreifen und parallel zu einer Verbindung zwischen der Schwenkachse 13 des Druckkopfträgers 4 und der Drehachse des Exzenters 5 verlaufen und ständig in Berührkontakt mit dem Exzenter 5 sind. Wird der Exzenter 5 aus der in den Fig. 1 und 2 dargestellten mittleren Lage verdreht, ergibt dies je nach Drehrichtung also eine Verstellung der Zinken 4' der Gabel und damit eine Verschwenkung des Druckkopfträgers 4, die eine dementsprechende Verschwenkung des Druckkopfes 3 bewirkt. Dabei tritt derselbe Verschwenkwinkel α sowohl an dem Exzenter 5 als auch am Druckkopf 3 auf.
Je nach Ansteuerung des Elektromotors 6 und Verschwenkung des Exzenters 5 kann unter Umständen auch der Schwenkwinkel des Druckkopfes 3 variiert werden. Dabei ist in Fig. 5 noch dargestellt, daß der Exzenter 5 sich über die gesamte Verschiebestrecke des Druckkopfes 3 bzw. des Druckkopfträgers 4 erstreckt, so daß die damit eingestellte Verschwenkung über die gesamte durchlaufene Zeile aufrechterhalten bleibt.
Aus Fig. 5 geht außerdem hervor, wie die Verstellung des Druckkopfes 3 und des Druckkopfträgers 4 jeweils in Zeilenrichtung durchgeführt wird und welche Antriebsmittel dabei vorgesehen sind, wobei dies im vorliegenden Fall für alle Ausführungsbeispiele übereinstimmt.
Für diese Verschiebung des Druckkopfes 3 und des Druckkopfträgers 4 in Zeilenrichtung ist ein Elektromotor 11, insbesondere ein DC- oder Schrittmotor, vorgesehen, der an dem Führungsstück 9 oder dem Druckkopfträger 4 mittels eines Zahnriemens 12 angreift. Dabei hat dieser Zahnriemen 12 in üblicher Weise eine Befestigung an dem Führungsstück 9 und wird außer über Umlenkrollen von einer Antriebsrolle 11' von dem Motor 11 her beaufschlagt.
Denkbar wäre aber auch, daß an dem Führungsstück 9 oder dem Druckkopfträger 4 eine Zahnstange oder ein Spindeltrieb oder dergleichen Linearantrieb angreift. Der Antrieb mittels Zahnriemen 12 ist jedoch besonders gewichtssparend und preiswert bei gleichzeitig hoher Präzision.
Es sei erwähnt, daß für die zeilenweise Hin- und Herbewegung des Druckkopfes 9 der Antriebsmotor 11 jeweils am Ende einer Druckzeile in seiner Drehrichtung umkehrbar ist. Dies kann durch eine entsprechende Koppelung an die Zeilenumkehr oder durch eine entsprechende Vorprogrammierung oder auch einen Weggeber im Zusammenwirken mit dem Elektromotor 11 erfolgen.
Der Druckkopf 3 kann, wie bereits erwähnt, ein Tintenstrahl-Druckkopf sein, was eine deutliche Wiedergabe der gedruckten Zeichen ermöglicht. Ferner kann das Druckgerät 1 in nicht näher dargestellter Weise als Handstempelgerät mit einem Handgriff versehen sein. Zusätzlich oder statt dessen kann es aber auch als Tischgerät gestaltet sein und eine entsprechende Gerätehalterung aufweisen.
Insgesamt ergibt sich ein einfach aufgebautes Druckgerät 1, mit welchem in vorteilhafter Weise mehrere Zeilen gedruckt werden können, ohne daß der Druckkopf 3 eine quer zum Zeilenverlauf angeordnete Führung benötigt, da er für die unterschiedlichen Zeilen jeweils geringfügig verschwenkbar ist. Dabei wird bevorzugt mit seriell arbeitenden Druckköpfen gearbeitet und daß Druckgerät ist besonders als Hand-Druckgerät geeignet, weil es entweder selbst von Hand auf den zu bedruckenden Beleg 8 geführt und an der gewünschten Abdruckposition aufgesetzt und ausgelöst werden kann oder aber der Beleg 8 zugeführt und dann der Druckvorgang ausgelöst werden kann, wobei in vorteilhafter Weise dann mehrere, wenigstens zwei Zeilen, gedruckt werden.
Das Druckgerät 1 hat einen in Richtung von Druckzeilen bewegbaren Druckkopf 3, mit dem wenigstens zwei Zeilen durch Hin- und Herbewegung des Druckkopfes und eine dazwischenliegende Verschwenkung um eine parallel zu den Druckzeilen verlaufende Achse 13 gedruckt werden können. Der Winkel der Verschwenkung ergibt den Abstand der zu druckenden Zeilen.

Claims (19)

1. Druckgerät (1) für den Druck von wenigstens zwei Zeilen auf eine zumindest während des Druckes insbesondere in einer Ebene angeordnete Fläche mit einem in Richtung der Druckzeilen bewegbaren Druckkopf (3), wobei das die zu bedruckende Fläche aufweisende Druckgut ohne Veränderung seiner Lage mit wenigstens zwei Druckzeilen bedruckbar ist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Druckkopf (3) um eine parallel zu den Druckzeilen verlaufende Achse (13) um einen Winkelbetrag entsprechend dem Abstand der zu druckenden Zeilen und jeweils am Ende einer Druckzeile um eine Zeile verschwenkbar und in der jeweiligen Schwenklage festlegbar ist.
2. Druckgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckkopf (3) an einem Druckkopfträger (4) angeordnet und der Druckkopf träger (4) zusammen mit dem Druckkopf verschwenkbar und auf der Schwenkachse (13) verschiebbar ist.
3. Druckgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckkopf (3) gegenüber einer rechtwinklig zu der zu bedruckenden Fläche gerichteten Ausgangslage für eine erste Zeile nach der einen und für eine weitere Zeile nach der entgegengesetzten anderen Seite auslenkbar ist.
4. Druckgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Druckkopf (3) für eine erste Zeile nach der einen und für eine weitere Zeile nach der entgegengesetzten anderen Seite jeweils um den gleichen Winkelbetrag auslenkbar ist.
5. Druckgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Druckkopf (3) und/oder der Druckkopfträger (4) an einem Führungsstück (9) für die Verstellung in Zeilenrichtung befestigt ist.
6. Druckgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Führungsstück (9) auf einer parallel zu der Schwenkachse (13) angeordneten Führungsstange (10) verschiebbar gelagert ist.
7. Druckgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die von der Mitte der Führungs- und/oder Schwenkachse (13) und dem die Druckzeichen erzeugenden Teil des Druckkopfes (3) aufgespannte Ebene (E) in der Mittel- oder Ausgangslage des Druckkopfes, die gegebenenfalls auch eine Druckstellung ist, mit der zu bedruckenden Fläche des Druckgutes oder Beleges (8) einen Winkel von etwa 90° und in wenigstens einer verschwenkten Druckstellung einen spitzen Winkel von weniger als 90° bildet.
8. Druckgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ebene (E) mit der zu bedruckenden Fläche des Druckgutes oder Beleges (8) in verschwenkter Druckstellung einen Winkel von etwa 85° bildet.
9. Druckgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckkopf (3) oder der Druckkopfträger (4) mechanisch verschwenkbar ist.
10. Druckgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckkopf oder der Druckkopfträger (4) einen in eine Kulissen­ steuerung(15)eingreifenden Steuerzapfen (4")aufweist, wobei die Kulissensteuerung (15) eine der Anzahl von Druckzeilen entsprechende Zahl von Längsführungen (18, 20) und an deren Ende jeweils eine Übergabevorrichtung von der einen in die andere Längsführung aufweist.
11. Druckgerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Kulissensteuerung (15) zum Verschwenken des Druckkopfes (3) oder des Druckkopfträgers (4) und zur Umsteuerung des Steuerzapfens (4") gegen die Kraft von Federn (17) auslenkbare Weichen (16) aufweist.
12. Druckgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kulissensteuerung (15) übereinstimmend gestaltete Weichen (16) aufweist.
13. Druckgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckkopf (3) und/oder der Druckkopf­ träger (4) motorisch mittels eines Schrittmotors oder eines DC-Getriebemotors mit Winkelgeber verschwenkbar ist.
14. Druckgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckkopfträger (4) mittels eines Exzenters (5) verschwenkbar ist, welcher Exzenter (5) von einem Elektromotor (6) verdrehbar ist.
15. Druckgerät nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckkopfträger (4) eine den Exzenter (5) außenseitig umschließende Gabel aufweist, deren den Exzenter (5) außensei­ tig umgreifende Zinken (4') parallel zu einer Verbindung zwischen der Schwenkachse (13) des Druckkopfträgers (4) und der Drehachse des Exzenters (5) verlaufen.
16. Druckgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß für die Verschiebung des Druckkopfes (3) und/oder des Druckkopfträgers (4) in Zeilenrichtung ein DC- oder Schrittmotor vorgesehen ist, der an dem Führungsstück (9) oder dem Druckkopfträger (4) mittels eines Zahnriemens (12), einer Zahnstange oder eines Spindeltriebes angreift.
17. Druckgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß für die zeilenweise Hin- und Herbewegung des Druckkopfes (3) der Antriebmotor (11) jeweils am Ende einer Druckzeile in seiner Drehrichtung umkehrbar ist.
18. Druckgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckkopf (3) ein Tintenstrahl- Druckkopf ist.
19. Druckgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es als Handstempelgerät mit einem Handgriff und/oder als Tischgerät mit einer Gerätehalterung versehen ist.
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