DE19822423C2 - Druckgerät für den Druck von wenigstens zwei Zeilen - Google Patents
Druckgerät für den Druck von wenigstens zwei ZeilenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Druckgerät für den Druck von wenigstens
zwei Zeilen auf eine zumindest während des Druckes insbesondere
in einer Ebene angeordnete Fläche mit einem in Richtung der
Druckzeilen bewegbaren Druckkopf. Denkbar wäre allerdings auch,
daß das Druckgut während des Druckes eine gekrümmte, insbesondere
eine um eine parallel zur Zeilenrichtung verlaufende Achse gekrümmte,
beispielsweise konkav gekrümmte Lage einnimmt.
Ein Druckgerät der eingangs genannten Art für eine ebene Druckfläche
ist aus DE-42 37 275 C1 bekannt. Der Druckkopf ist dabei auf einem
Kreuzschlitten angeordnet, kann also in zwei sich rechtwinklig
kreuzenden Richtungen parallel zur zu bedruckenden Fläche bewegt
werden. Dies bedeutet nicht nur einen hohen Aufwand hinsichtlich
der Führungen für die unterschiedlichen Bewegungsrichtungen, sondern
beansprucht auch viel Platz.
Aus der EP 0 055 614 A2 ist ein Druckgerät anderer Gattung bekannt,
bei welchem eine Druckzeile wahlweise mit drei oder mehr ver
schiedenen Grundfarben oder auch Mischungen dieser Grundfarben zu
bedrucken ist. Mischungen der Grundfarben werden durch wiederholtes
Überdrucken einer Grundfarbe erzeugt. Dazu wird ein mehrfarbiges
Farbband relativ zum Druckkopf entsprechend verschoben. Ein
mehrzeiliger Druck ist dadurch nicht möglich.
Es besteht deshalb die Aufgabe, ein Druckgerät der eingangs genannten
Art für den Druck von wenigstens zwei Zeilen auf Druckgut zu
schaffen, welches relativ zu dem sich bewegenden Druckkopf während
des Druckes festliegt, wobei das Druckgerät insbesondere als mobiles
Druckgerät oder Stempelgerät kompakt und leicht aufgebaut sein soll.
Zur Lösung dieser scheinbar widersprüchlichen Aufgabe ist das
eingangs genannte Druckgerät dadurch gekennzeichnet, daß der
Druckkopf um eine parallel zu den Druckzeilen verlaufende Achse
um einen Winkelbetrag entsprechend dem Abstand der zu druckenden
Zeilen und jeweils am Ende einer Druckzeile um eine Zeile
verschwenkbar und in der jeweiligen Schwenklage festlegbar ist.
Auf diese überraschend einfache Weise braucht der Druckkopf nur
in einer Richtung verfahrbar zu sein, während für die Erzeugung
mehrerer Zeilen eine Schwenkbewegung ausreicht, die keinen
zusätzlichen Verstellschlitten mit entsprechenden Führungen
erforderlich macht. Dabei macht sich die Erfindung die Erkenntnis
zunutze, daß in der Regel bei solchen Druckgeräten, die häufig eine
Stempelfunktion haben und beispielsweise Datum, Uhrzeit, Firmennamen,
Eingang/Ausgang usw. ausdrucken sollen, in der Regel nicht mehr
als zwei bis sechs Zeilen in einem Druckvorgang drucken müssen,
häufig sogar nur zwei oder drei Zeilen. Bei einer derartig geringen
Zahl von Zeilen wirkt sich die durch das Verschwenken eingenommene
Schräglage des Druckkopfes auch bei den von der Druckkopfmittellage
entfernten Zeilen nicht nachteilig aus, weil eine damit einhergehende
Verzerrung des Druckbildes so gering ist, daß sie nicht oder kaum
erkennbar ist. Insbesondere für Stempeldrucke ist eine derartige
Druckqualität überraschenderweise völlig ausreichend. Es kann also
ein Druckgut mit mehreren Zeilen bedruckt werden, ohne dabei seine
Lage zu verändern und ohne daß für den Druckkopf ein quer zur
Zeilenrichtung verstellbarer Schlitten mit entsprechenden Führungen
erforderlich ist.
Zweckmäßig ist, wenn der Druckkopf an einem Druckkopfträger
angeordnet und der Druckkopfträger zusammen mit dem Druckkopf
verschwenkbar und auf der Schwenkachse verschiebbar ist. Dies
ermöglicht eine geringe Bauhöhe, insbesondere dann, wenn die
Schwenkachse gleichzeitig als Führung dient, auf welcher der
Druckkopfträger beim Ausdrucken einer Zeile verschoben wird. In
diesem Falle hat die Schwenkachse eine Doppelfunktion.
Eine konstruktiv günstige Lösung für einen von der Schräglage des
Druckkopfes weitgehend unbeeinflußten Druck ergibt sich, wenn der
Druckkopf gegenüber einer rechtwinklig zu der zu bedruckenden Fläche
ausgerichteten Ausgangslage für eine erste Zeile nach der einen
und für eine weitere Zeile nach der entgegengesetzten anderen Seite
auslenkbar ist. Eine solche Lösung eignet sich vor allem für
Druckgeräte, mit denen zwei Zeilen, gegebenenfalls auch drei Zeilen
gedruckt werden sollen, wobei die dritte Zeile der Mittellage
zwischen den beiden entgegengesetzten Schwenklagen entsprechen
kann.
Zweckmäßig ist es dabei, wenn der Druckkopf für eine erste Zeile
nach der einen und für eine weitere Zeile nach der entgegengesetzten
anderen Seite jeweils um den gleichen Winkelbetrag auslenkbar ist.
Günstig für die Funktion und die Verstellung ist es, wenn der
Druckkopf und/oder der Druckkopfträger an einem Führungsstück für
die Verstellung in Zeilenrichtung befestigt ist. Dadurch läßt sich
dann die eigentliche Schwenkbewegung auf dieses Führungsstück
ausüben, gegenüber welchem der Druckkopf verschwenkbar ist.
Bei einer abgewandelten Ausführungsform kann das Führungsstück auf
einer parallel zu der Schwenkachse angeordneten Führungsstange
verschiebbar gelagert sein. Dadurch können Verschwenkung und Hin-
und Herverstellung voneinander getrennt werden, so daß die
Schwenkachse selbst kürzer ausgebildet sein kann. Dies kann unter
Umständen die Druckpräzision erhöhen.
Ein guter Kompromiß zwischen möglichst geringer Schräglage und
entsprechend geringer bzw. nicht merkbarer Verzerrung des
Druckbildes und ausreichendem Zeilenabstand ergibt sich, wenn die
von der Mitte der Führungs- und/oder Schwenkachse und dem die
Druckzeichen erzeugenden Teil des Druckkopfes aufgespannte Ebene
in der Mittel- oder Ausgangslage des Druckkopfes, die gegebenenfalls
auch eine Druckstellung ist, mit der zu bedruckenden Fläche des
Druckgutes einen Winkel von etwa 90° und in wenigstens einer
verschwenkten Druckstellung einen spitzen Winkel von weniger als
90° bildet. Dies bedeutet insbesondere bei einem Tintenstrahldrucker
gegenüber der zu bedruckenden Fläche praktisch keinen Unterschied,
ergibt aber aufgrund des Abstandes der Schwenkachse vom Druckgut
einen ausreichenden Zeilenabstand. Dabei kann die Ebene mit der
zu bedruckenden Fläche des Druckgutes oder Beleges in verschwenkter
Druckstellung einen Winkel von etwa 85° bilden.
Der Druckkopf oder der Druckkopfträger kann mechanisch verschwenkbar
sein. Somit wird ein elektromagnetischer oder elektronischer
Verstellvorgang vermieden. Dennoch kann das Erreichen des Zeilenendes
gleichzeitig dazu ausgenutzt werden, den Druckkopf auf die nächste
zu druckende Zeile hin zu verschwenken und festzulegen.
Besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn der Druckkopf oder der
Druckkopfträger einen in eine Kulissensteuerung eingreifenden
Steuerzapfen aufweist, wobei die Kulissensteuerung eine der Anzahl
von Druckzeilen entsprechende Zahl von Längsführungen und an deren
Ende jeweils eine Übergabevorrichtung von der einen in die andere
Längsführung aufweist. Erreicht der Druckkopf oder der Druckkopf
träger mit seinem Steuerzapfen das dem Ende einer Druckzeile
entsprechende Ende der Längsführung der Kulissensteuerung, wird
er also in die nächste Längsführung übergeführt, so daß der Druckkopf
schon dadurch verschwenkt und in seine der nächsten Zeile
entsprechende Druckstellung gebracht wird.
Die Kulissenführung kann zum Verschwenken des Druckkopfes oder des
Druckkopfträgers und zur Umsteuerung des Steuerzapfens jeweils gegen
die Kraft von Federn auslenkbare Weichen aufweisen. Dabei kann die
Kulissensteuerung übereinstimmend gestaltete Weichen aufweisen.
Solche Weichen können also an den Enden der Längsführungen der
Kulissensteuerung jeweils selbsttätig für die Übergabe des
Steuerzapfens von einer Längsführung zu der anderen sorgen. Die
Federkraft bewirkt dabei, daß die Weiche nach dieser Funktion wieder
in ihre Ausgangsstellung gelangt.
Eine abgewandelte Ausführungsform der Erfindung kann vorsehen, daß
der Druckkopf oder Druckkopfträger motorisch mittels eines
Schrittmotors oder eines DC-Getriebemotors mit Winkelgeber
verschwenkbar ist. Dadurch ist eine Anpassung und eventuell auch
Änderung der jeweiligen Zeilenlänge möglich, da ein solcher
motorischer Antrieb in unterschiedlichen Verschiebepositionen für
eine entsprechende Verschwenkbewegung angesteuert werden kann.
Beispielsweise kann der Druckkopfträger mittels eines Exzenters
verschwenkbar sein, welcher Exzenter von einem Elektromotor
verdrehbar ist. Durch die Exzentrizität des Exzenters kann der
jeweils gewünschte Schwenkwinkel vorgegeben werden, während der
Hilfsantrieb oder Elektromotor die schon vorerwähnte motorische
Verschwenkung als solche bewirkt.
Konstruktiv einfach ist dabei eine Lösung, bei welcher der
Druckkopfträger eine den Exzenter außenseitig umschließende Gabel
aufweist, deren den Exzenter außenseitig umgreifende Zinken parallel
zu einer Verbindung zwischen der Schwenkachse des Druckkopfträgers
und der Drehachse des Exzenters verlaufen. Die Mittellage ergibt
sich dann also, wenn die beiden Zinken von der Drehachse des
Exzenters jeweils denselben Abstand haben. Wird der Exzenter
verdreht, ergibt sich für eine Zinke ein entsprechend größerer und
für die andere ein dementsprechend kleinerer Abstand von der
Exzenter-Drehachse, was die angestrebte Verschwenkung der Gabel
und damit des Druckkopfträgers nach sich zieht.
Für die Verschiebung des Druckkopfes oder des Druckkopfträgers in
Zeilenrichtung kann ebenfalls ein DC- oder Schrittmotor vorgesehen
sein, der an dem Führungsstück oder dem Druckkopfträger mittels
eines Zahnriemens, einer Zahnstange oder eines Spindeltriebes
angreift. Besonders günstig ist ein Zahnriemen, weil er preisgünstig
ist, wenig Gewicht hat und platzsparend untergebracht werden kann.
Für die zeilenweise Hin- und Herbewegung des Druckkopfes kann der
Antriebsmotor jeweils am Ende einer Druckzeile in seiner Drehrichtung
umkehrbar sein. Bei gleichbleibender Zeilenlänge kann dabei diese
Umkehr der Drehrichtung des Antriebsmotors gleich bleiben, während
bei veränderbarer Zeilenlänge auch diese Umsteuerung anpaßbar sein
kann.
Der Druckkopf kann ein Tintenstrahl-Druckkopf sein. Solche Druckköpfe
haben sich für stempelartige Drucke bewährt und ergeben ein sauberes
und präzises Druckbild auch dann, wenn der Druckkopf gegenüber der
Druckunterlage aufgrund seiner Verschwenkung leicht schrägsteht.
Eine zweckmäßige Ausgestaltung des Druckgerätes kann vorsehen, daß
es als Handstempelgerät mit einem Handgriff und/oder als Tischgerät
mit einer Gerätehalterung versehen ist. Vor allem die Kombination
des Druckgerätes mit einem Handgriff einerseits und einer
Gerätehalterung andererseits, die gleichzeitig auch als Ladegerät
für einen oder mehrere in dem Druckgerät enthaltene Akkumulatoren
ausgestaltet sein kann, ergibt ein vielseitig anwendbares Druckgerät,
das der Benutzer an verschiedenen Stellen oder im Bereich der
Gerätehalterung benutzen kann.
Es sei noch erwähnt, daß die Verschwenkung mittels Exzenter auch
dazu benutzt werden kann, unterschiedliche Zeilenabstände
einzustellen, indem der Exzenter mehr oder weniger stark verdreht
werden kann.
Insgesamt ergibt sich bei Kombination einzelner oder mehrerer der
vorbeschriebenen Merkmale und Maßnahmen ein Druckgerät oder
Stempelgerät, welches einfach im Aufbau und somit preisgünstig
herstellbar ist und beispielsweise einen Zweizeilendruck mit
einfachsten Mitteln ermöglicht, wobei zum Beispiel eine Zeile von
links nach rechts und die zweite Zeile bei der entgegengesetzten
Rückwärtsbewegung von rechts nach links erzeugt werden kann. Ein
Vorteil des Ink-Jet-Druckkopfes ist dabei seine relative Unempfindlichkeit
bezüglich des Abstandes zwischen Druckkopf und Druckgut.
Auch eventuelle Unebenheiten der zu bedruckenden Fläche und die
erfindungsgemäße leichte Neigung des Druckkopfes relativ zum Druckgut
führen zu keiner sichtbaren Verschlechterung des Druckbildes.
Nachstehend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der
Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in schematisierter Darstellung:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Druckgerätes,
dessen Gehäuse aufgeschnitten dargestellt ist, mit Blick
in Richtung der Verschiebung des Druckkopfes und der dabei
zu druckenden Zeilen, wobei zur Verschwenkung des
Druckkopfes ein separater Antrieb mittels Exzenter
vorgesehen ist und die Schwenkachse gleichzeitig die
Führung für die Hin- und Herverstellung bildet,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung, bei welcher
parallel zur Schwenkachse eine profilierte Führungsstange
für ein den Druckkopfträger aufweisendes Führungsstück
vorgesehen ist,
Fig. 3 eine den Fig. 1 und 2 entsprechende Darstellung eines
abgewandelten Ausführungsbeispieles des erfindungsgemäßen
Druckgerätes, bei welchem die Verschwenkung des Druck
kopfes mittels einer Kulissensteuerung erfolgt,
Fig. 4 eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen Druckgerätes
gem. Fig. 3 mit aufgeschnittenem Gehäuse, wobei sich der
Druckkopf in der einen Endlage befindet, in welcher durch
die Kulissensteuerung mechanisch eine Verschwenkung aus
der einen Zeilenlage in die andere erfolgt,
Fig. 5 eine Draufsicht des Antriebes des Druckkopfträgers, wobei
das Gestell oder Gehäuse des Druckgerätes an der Oberseite
geöffnet, beispielsweise ein dort vorhandener Deckel
abgenommen ist,
Fig. 6 in vergrößertem Maßstab die Kulissensteuerung des
Druckgerätes gem. den Fig. 3 und 4 mit Blick in Richtung
des Pfeiles R in Fig. 3,
Fig. 7 einen Querschnitt der Kulissensteuerung gemäß der
Schnittlinie A-A in Fig. 6 sowie
Fig. 8 eine Teildraufsicht der Kulissensteuerung mit Blick auf
eine am Ende der jeweiligen Längsführungen angeordneten
Weiche für das Umsteuern und selbsttätige Überführen eines
in die Kulissensteuerung eingreifenden Steuerzapfens von
einer in die andere Längsführung.
Ein im ganzen mit 1 bezeichnetes Druckgerät dient zum Drucken von
wenigstens zwei Zeilen auf eine zumindest während des Druckes in
einer Ebene angeordnete Fläche, im Ausführungsbeispiel auf einen
Beleg 8 und weist ein Gestell 2 auf, welches die gesamte Mechanik
einer Druckvorrichtung aufnimmt.
Zu dem Druckgerät 1 gehört ein Druckkopf 3, der mit einem
Druckkopfträger 4 lösbar verbunden ist. Der Druckkopf 3 hat an der
Unterseite, also der dem Beleg 8 zugewandten Seite, im Falle eines
Tintenstrahl-Druckkopfes, oder eines Ink-Jet-Kopfes an der Stelle
3' die Tintenaustrittsöffnungen. Der Druckkopf 3 erhält über ein
Kabel 3" von einer nicht näher dargestellten Elektronik die
erforderlichen elektrischen Impulse zur Auslösung der Tintentropfen.
In allen Ausführungsbeispielen ist vorgesehen, daß der Druckkopf
3 um eine parallel zu den Druckzeilen verlaufende Achse 13 um einen
Winkelbetrag entsprechend dem Abstand der zu druckenden Zeilen
verschwenkbar und während des Druckens der jeweiligen Zeile in dieser
jeweiligen Schwenklage festlegbar ist. Somit können mit dem
Druckgerät 1 zumindest zwei Zeilen gedruckt werden, ohne daß dabei
aber der Druckkopf quer zur seiner Verstellrichtung auf ent
sprechenden weiteren Führungen verstellt werden müßte. Die
Verschwenkung ist dabei aufgrund des Abstandes der Achse 13 von
dem Beleg 8 so geringfügig, daß dadurch bedingt theoretische
Verzerrungen des Druckbildes praktisch nicht erkennbar werden.
Bei allen Ausführungsbeispielen ist eine Gesamtverschwenkung des
Druckkopfes 3 um einen Winkel α vorgesehen. Dabei ist in den Fig. 1
bis 3 angedeutet, daß der Druckkopf 3 gegenüber einer rechtwinklig
zu der zu bedruckenden Fläche gerichteten Ausgangslage jeweils um
die Hälfte der Gesamtverschwenkung nach zwei Seiten verschwenkbar
ist, um auf diese Weise zwei oder gar drei Zeilen oder aber eine
Zeile drucken zu können, bei welcher etwa die Hälfte der Schrift
in der einen und die ergänzende Hälfte in der anderen Schwenklage
erzeugt wird.
Beispielsweise kann der Gesamtabstand zweier Druckzeilen auf dem
Beleg 8 dem Gesamtwinkel α entsprechen.
In allen Ausführungsbeispielen ist der Druckkopf 3 an einem
Druckkopfträger 4 befestigt, welcher zusammen mit dem Druckkopf
3 um die Achse 13 verschwenkbar und im Ausführungsbeispiel gemäß
Fig. 1 und 3 auf dieser Schwenkachse 13 verschiebbar ist.
Fig. 2 zeigt eine Abwandlung dahingehend, daß der Druckkopfträger
4 an einem Führungsstück 9 um die Achse 13 schwenkbar gelagert ist,
welches seinerseits zur Verstellung in Zeilenrichtung dient und
dazu in diesem Ausführungsbeispiel auf einer parallel zu der
Schwenkachse 13 angeordneten Führungsstange 10 verschiebbar gelagert
ist, die dabei profiliert ist um eine Verdrehung in diesem Bereich
zu verhindern. In Fig. 2 erkennt man dabei, daß diese Führungsstange
10 einen mehreckigen, in diesem Falle viereckigen bzw. quadratischen
Querschnitt hat, dem die entsprechende Führungsöffnung des
Führungsstückes 9 entspricht.
In den Fig. 1 bis 3 ist angedeutet, daß die von der Mitte der
Führungs- und/oder Schwenkachse 13 und dem die Druckzeichen
erzeugenden Teil des Druckkopfes 3 aufgespannte Ebene E - die dabei
gleichzeitig die winkelhalbierende des Winkels α ist - in der Mittel-
oder Ausgangslage des Druckkopfes, die gegebenenfalls auch eine
Druckstellung sein kann, mit der zu bedruckenden Fläche des
Druckgutes oder Beleges 8 einen Winkel von 90° und in den ver
schwenkten Druckstellungen jeweils einen spitzen Winkel von weniger
als 90° beispielsweise von etwa 85°, bildet. Dies ist eine relativ
geringe Verschwenkung, die aufgrund des Abstandes der Schwenkachse
13 von dem Beleg 8 aber dennoch für einen ausreichenden Zeilenabstand
sorgt, ohne daß es zu einer nennenswerten oder bemerkenswerten
Verzerrung der Druckzeichen aufgrund der Schräglage des Druckkopfes
3 in der jeweiligen Druckstellung kommt.
Die dargestellten Ausführungsbeispiele unterscheiden sich vor allem
dadurch, wie im einzelnen die Verschwenkung des Druckkopfes 3 bewirkt
wird, um zunächst eine erste und dann weitere Zeilen zu drucken.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 3, 4 und 6 bis 8 ist
der Druckkopf 3 bzw. der Druckkopfträger 4 mechanisch jeweils am
Ende einer Druckzeile verschwenkbar und zwar um eine Zeile bzw.
nach der letzten Zeile auch wieder in eine Ausgangsstellung. Zu
diesem Zweck weist im Ausführungsbeispiel der Druckkopfträger 4
einen in eine im ganzen mit 15 bezeichnete Kulissensteuerung
eingreifenden Steuerzapfen 4" auf, der mit dem Druckkopfträger
über einen Arm 4''' verbunden ist. Die Kulissensteuerung 15 hat
dabei eine der Anzahl der herzustellenden Druckzeilen entsprechende
Zahl von Längsführungen 18 und 20, im Ausführungsbeispiel gemäß
Fig. 6 bis 8 also für zwei Zeilen zwei derartige Längsführungen 18
und 20 in Form von Kulissenbahnen.
Am Ende dieser Längsführungen 18 und 20 ist jeweils eine im folgenden
noch näher zu beschreibende Übergabevorrichtung für den Steuerzapfen
4" von der einen in die andere Längsführung angeordnet, so daß
durch die Längsverschiebung des Druckkopfes 3 und des Druckkopf
trägers 4 gemäß dem Doppelpfeil Pf1 in Fig. 4 der Zeilenwechsel und
damit die Verschwenkung selbstätig auf mechanischem Wege erfolgt.
Vor allem in den Fig. 6 und 8 ist dargestellt, daß die Kulissen
steuerung 15 zum Verschwenken des Druckkopfes 3 und des Druckkopf
trägers 4 und zur Umsteuerung des Steuerzapfens 4" gegen die Kraft
von Federn, in diesem Falle Blattfedern 17, auslenkbare, an beiden
Enden jeweils übereinstimmend gestaltete Weichen 16 aufweist, die
jeweils um einen Drehpunkt 16' dadurch ausgelenkt werden, daß der
in Längsrichtung verstellbare Steuerzapfen 4" gegen das etwas
abgewinkelte Ende 16" läuft und dabei gleichzeitig noch auf eine
Schrägfläche 18" der Längsführung 18 trifft, was gemäß Fig. 8 zu
der erwähnten Verschwenkung der Weiche 16 führt, bis der Zapfen
4" den Bereich der Weiche verläßt und in eine mittlere Aussparung
18''' - oder am entgegengesetzten Ende der Kulissensteuerung 15
in eine Aussparung 20'''- eintritt, wodurch gleichzeitig die Weiche
16 freigegeben wird, so daß die Feder 17 sie wieder zurückschwenkt.
Bei einer entgegengesetzten Verstellbewegung beaufschlagt dann der
Steuerzapfen 4" die andere Seite des abgewinkelten Teile 16" und
wird in die benachbarte Längsführung, also aus der Längsführung
18 in die Längsführung 20 und am entgegengesetzte Ende dann wieder
in die Längsführung 18 geleitet. In vorteilhafter Weise stimmen
dabei die Weichen 16 und die sie beaufschlagenden Federn 17 überein,
sind aber um 180° zueinandergewendet eingebaut.
Die Ausführungsbeispiele gemäß den Fig. 1, 2 und 5 weisen
demgegenüber jeweils eine Lösung auf, bei welcher der Druckkopf
3 bzw. der Druckkopfträger 4 motorisch mittels eines Elektromotors
6, insbesondere mittels eines Schrittmotors oder eines DC-
Getriebemotors mit Winkelgeber, verschwenkbar ist. Dies bedeutet
zwar einen zusätzlichen Motor zusätzlich zu dem für die zeilenweise
Längsverstellung vorgesehenen Antriebsmotor 11, spart aber die
Kulissensteuerung 15 ein und ermöglicht je nach Ansteuerung des
Elektromotors 6 eine Veränderung der jeweiligen Zeilenlänge.
Bei den beiden Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 1 und 2, die sich
nur dadurch unterscheiden, daß im einen Fall die Schwenkachse 13
gleichzeitig auch die Längsführung ist, während im anderen Falle
eine zusätzliche Führungsstange 10 vorgesehen ist, ist der
Druckkopfträger 4 mittels eines Exzenters 5, der auch als
Exzenterwelle gestaltet sein kann, verschwenkbar, wobei dieser
Exzenter 5 von einem Hilfsantrieb, nämlich dem schon erwähnten
Elektromotor 6, verdrehbar ist. Dabei ist der Motor 6 nicht
unmittelbar auf der Drehachse des Exzenters 5 angeordnet, sondern
der Antrieb erfolgt über einen Endlosantrieb 7, vorzugsweise einen
Zahnriementrieb 7, der noch eine Übersetzung in dem Sinne ermöglicht,
daß mehrere Motorumdrehungen weniger Umdrehungen oder ein größerer
Drehwinkel am Motor einen kleineren derartigen Schwenkwinkel an
dem Exzenter 5 bewirkt.
Gemäß den Fig. 1 und 2 weist der Druckkopfträger 4 eine den
Exzenter 5 außenseitig umschließende Gabel mit Zinken 4' auf, wobei
diese Zinken 4' außenseitig an dem Exzenter 5 angreifen und parallel
zu einer Verbindung zwischen der Schwenkachse 13 des Druckkopfträgers
4 und der Drehachse des Exzenters 5 verlaufen und ständig in
Berührkontakt mit dem Exzenter 5 sind. Wird der Exzenter 5 aus der
in den Fig. 1 und 2 dargestellten mittleren Lage verdreht, ergibt
dies je nach Drehrichtung also eine Verstellung der Zinken 4' der
Gabel und damit eine Verschwenkung des Druckkopfträgers 4, die eine
dementsprechende Verschwenkung des Druckkopfes 3 bewirkt. Dabei
tritt derselbe Verschwenkwinkel α sowohl an dem Exzenter 5 als auch
am Druckkopf 3 auf.
Je nach Ansteuerung des Elektromotors 6 und Verschwenkung des
Exzenters 5 kann unter Umständen auch der Schwenkwinkel des
Druckkopfes 3 variiert werden. Dabei ist in Fig. 5 noch dargestellt,
daß der Exzenter 5 sich über die gesamte Verschiebestrecke des
Druckkopfes 3 bzw. des Druckkopfträgers 4 erstreckt, so daß die
damit eingestellte Verschwenkung über die gesamte durchlaufene Zeile
aufrechterhalten bleibt.
Aus Fig. 5 geht außerdem hervor, wie die Verstellung des Druckkopfes
3 und des Druckkopfträgers 4 jeweils in Zeilenrichtung durchgeführt
wird und welche Antriebsmittel dabei vorgesehen sind, wobei dies
im vorliegenden Fall für alle Ausführungsbeispiele übereinstimmt.
Für diese Verschiebung des Druckkopfes 3 und des Druckkopfträgers
4 in Zeilenrichtung ist ein Elektromotor 11, insbesondere ein DC-
oder Schrittmotor, vorgesehen, der an dem Führungsstück 9 oder dem
Druckkopfträger 4 mittels eines Zahnriemens 12 angreift. Dabei hat
dieser Zahnriemen 12 in üblicher Weise eine Befestigung an dem
Führungsstück 9 und wird außer über Umlenkrollen von einer
Antriebsrolle 11' von dem Motor 11 her beaufschlagt.
Denkbar wäre aber auch, daß an dem Führungsstück 9 oder dem
Druckkopfträger 4 eine Zahnstange oder ein Spindeltrieb oder
dergleichen Linearantrieb angreift. Der Antrieb mittels Zahnriemen
12 ist jedoch besonders gewichtssparend und preiswert bei
gleichzeitig hoher Präzision.
Es sei erwähnt, daß für die zeilenweise Hin- und Herbewegung des
Druckkopfes 9 der Antriebsmotor 11 jeweils am Ende einer Druckzeile
in seiner Drehrichtung umkehrbar ist. Dies kann durch eine
entsprechende Koppelung an die Zeilenumkehr oder durch eine
entsprechende Vorprogrammierung oder auch einen Weggeber im
Zusammenwirken mit dem Elektromotor 11 erfolgen.
Der Druckkopf 3 kann, wie bereits erwähnt, ein Tintenstrahl-Druckkopf
sein, was eine deutliche Wiedergabe der gedruckten Zeichen
ermöglicht. Ferner kann das Druckgerät 1 in nicht näher dargestellter
Weise als Handstempelgerät mit einem Handgriff versehen sein.
Zusätzlich oder statt dessen kann es aber auch als Tischgerät
gestaltet sein und eine entsprechende Gerätehalterung aufweisen.
Insgesamt ergibt sich ein einfach aufgebautes Druckgerät 1, mit
welchem in vorteilhafter Weise mehrere Zeilen gedruckt werden können,
ohne daß der Druckkopf 3 eine quer zum Zeilenverlauf angeordnete
Führung benötigt, da er für die unterschiedlichen Zeilen jeweils
geringfügig verschwenkbar ist. Dabei wird bevorzugt mit seriell
arbeitenden Druckköpfen gearbeitet und daß Druckgerät ist besonders
als Hand-Druckgerät geeignet, weil es entweder selbst von Hand auf
den zu bedruckenden Beleg 8 geführt und an der gewünschten
Abdruckposition aufgesetzt und ausgelöst werden kann oder aber der
Beleg 8 zugeführt und dann der Druckvorgang ausgelöst werden kann,
wobei in vorteilhafter Weise dann mehrere, wenigstens zwei Zeilen,
gedruckt werden.
Das Druckgerät 1 hat einen in Richtung von Druckzeilen bewegbaren
Druckkopf 3, mit dem wenigstens zwei Zeilen durch Hin- und
Herbewegung des Druckkopfes und eine dazwischenliegende Verschwenkung
um eine parallel zu den Druckzeilen verlaufende Achse 13 gedruckt
werden können. Der Winkel der Verschwenkung ergibt den Abstand der
zu druckenden Zeilen.
Claims (19)
1. Druckgerät (1) für den Druck von wenigstens zwei Zeilen auf
eine zumindest während des Druckes insbesondere in einer Ebene
angeordnete Fläche mit einem in Richtung der Druckzeilen
bewegbaren Druckkopf (3), wobei das die zu bedruckende Fläche
aufweisende Druckgut ohne Veränderung seiner Lage mit
wenigstens zwei Druckzeilen bedruckbar ist, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Druckkopf (3) um eine parallel zu den
Druckzeilen verlaufende Achse (13) um einen Winkelbetrag
entsprechend dem Abstand der zu druckenden Zeilen und jeweils
am Ende einer Druckzeile um eine Zeile verschwenkbar und in
der jeweiligen Schwenklage festlegbar ist.
2. Druckgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Druckkopf (3) an einem Druckkopfträger (4) angeordnet und der
Druckkopf träger (4) zusammen mit dem Druckkopf verschwenkbar
und auf der Schwenkachse (13) verschiebbar ist.
3. Druckgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Druckkopf (3) gegenüber einer rechtwinklig zu der zu
bedruckenden Fläche gerichteten Ausgangslage für eine erste
Zeile nach der einen und für eine weitere Zeile nach der
entgegengesetzten anderen Seite auslenkbar ist.
4. Druckgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Druckkopf (3) für eine erste Zeile nach der
einen und für eine weitere Zeile nach der entgegengesetzten
anderen Seite jeweils um den gleichen Winkelbetrag auslenkbar
ist.
5. Druckgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Druckkopf (3) und/oder der Druckkopfträger
(4) an einem Führungsstück (9) für die Verstellung in
Zeilenrichtung befestigt ist.
6. Druckgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Führungsstück (9) auf einer parallel zu der
Schwenkachse (13) angeordneten Führungsstange (10) verschiebbar
gelagert ist.
7. Druckgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die von der Mitte der Führungs- und/oder
Schwenkachse (13) und dem die Druckzeichen erzeugenden Teil
des Druckkopfes (3) aufgespannte Ebene (E) in der Mittel- oder
Ausgangslage des Druckkopfes, die gegebenenfalls auch eine
Druckstellung ist, mit der zu bedruckenden Fläche des
Druckgutes oder Beleges (8) einen Winkel von etwa 90° und in
wenigstens einer verschwenkten Druckstellung einen spitzen
Winkel von weniger als 90° bildet.
8. Druckgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ebene (E) mit der zu bedruckenden Fläche des Druckgutes oder
Beleges (8) in verschwenkter Druckstellung einen Winkel von
etwa 85° bildet.
9. Druckgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Druckkopf (3) oder der Druckkopfträger
(4) mechanisch verschwenkbar ist.
10. Druckgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Druckkopf oder der Druckkopfträger (4) einen in eine Kulissen
steuerung(15)eingreifenden Steuerzapfen (4")aufweist, wobei
die Kulissensteuerung (15) eine der Anzahl von Druckzeilen
entsprechende Zahl von Längsführungen (18, 20) und an deren
Ende jeweils eine Übergabevorrichtung von der einen in die
andere Längsführung aufweist.
11. Druckgerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kulissensteuerung (15) zum Verschwenken des Druckkopfes
(3) oder des Druckkopfträgers (4) und zur Umsteuerung des
Steuerzapfens (4") gegen die Kraft von Federn (17) auslenkbare
Weichen (16) aufweist.
12. Druckgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kulissensteuerung (15) übereinstimmend gestaltete Weichen (16)
aufweist.
13. Druckgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Druckkopf (3) und/oder der Druckkopf
träger (4) motorisch mittels eines Schrittmotors oder eines
DC-Getriebemotors mit Winkelgeber verschwenkbar ist.
14. Druckgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Druckkopfträger (4) mittels eines
Exzenters (5) verschwenkbar ist, welcher Exzenter (5) von
einem Elektromotor (6) verdrehbar ist.
15. Druckgerät nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet,
daß der Druckkopfträger (4) eine den Exzenter (5) außenseitig
umschließende Gabel aufweist, deren den Exzenter (5) außensei
tig umgreifende Zinken (4') parallel zu einer Verbindung
zwischen der Schwenkachse (13) des Druckkopfträgers (4) und
der Drehachse des Exzenters (5) verlaufen.
16. Druckgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß für die Verschiebung des Druckkopfes (3)
und/oder des Druckkopfträgers (4) in Zeilenrichtung ein DC-
oder Schrittmotor vorgesehen ist, der an dem Führungsstück
(9) oder dem Druckkopfträger (4) mittels eines Zahnriemens
(12), einer Zahnstange oder eines Spindeltriebes angreift.
17. Druckgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß für die zeilenweise Hin- und Herbewegung
des Druckkopfes (3) der Antriebmotor (11) jeweils am Ende einer
Druckzeile in seiner Drehrichtung umkehrbar ist.
18. Druckgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Druckkopf (3) ein Tintenstrahl-
Druckkopf ist.
19. Druckgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß es als Handstempelgerät mit einem Handgriff
und/oder als Tischgerät mit einer Gerätehalterung versehen
ist.
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