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Die Erfindung bezieht sich auf eine
Abdichtungsmatte zum luftdurchlässigen
Abdichten von länglichen
Spalten, die im Bereich von Dachfirsten oder Dachgraten zwischen
First- bzw. Gratsteinen und angrenzenden Dacheindeckungsplatten
verlaufen, dessen Mittenbereich durch ein Tragelement aus einem
elastischen, wasserabweisenden und luftdurchlässigem Rollenband gebildet
ist und dessen Randzonen durch relativ breite Randstreifen aus selbstklebendem,
plastisch verformbarem Kautschukmaterial gebildet sind, wobei die
selbstklebendem Randstreifen auf ihrer Unterseite mit einer beim Verlegen
der Abdichtungsmatte zu entfernenden Abziehfolie und auf ihrer Oberseite
mit einer dünnen Deckschicht
abgedeckt sind. Eine Abdichtungsmatte dieser Art ist aus der
DE 196 04 256 A1 bekannt.
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Zum luftdurchlässigen Abdichten von First- und
Gratsteinen an Gebäudedächern gegen
Sprühregen
und Flugschnee werden Abdichtungsmatten am Markt angeboten, die
aus einem elastischen, wasserabweisenden und luftdurchlässigen Rollenband
bestehen, das an seinen Rändern
Abziehklebestreifen aufweist. Das Rollenband wird über die
First- oder Gratlatte längsmittig
gelegt und mit seinen Abziehklebestreifen an die angrenzenden Dacheindeckungsplatten
angeklebt. Da Dacheindeckungsplatten meist keine ebene, sondern
eine gewölbte
(plannenförmige)
Oberfläche
aufweisen, wird entweder das Rollenband über seine gesamte Breite wie
ein Ziehbalg plissiert oder es werden nur die anzuklebenden Randbereiche
plissiert oder fransenförmig
eingeschnitten. Anschliessend werden die First- oder Gratsteine über der
fertig verlegten Abdichtungsmatte aufgesetzt und mittels Klammern
gehalten.
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Um einen ausreichend grossen Luftdurchtritt aus
dem Dachinnenraum durch das Rollenband hindurch in den von Aussenluft
durchströmten
Querkanal zwischen dem First- oder Gratstein und der Mattenoberseite
zu gewährleisten,
weisen die am Markt angebotenen Abdichtungsmatten unterschiedliche
Konstruktionsmerkmale auf. Die einfachste Variante besteht darin,
für das
Rollenband einen etwa 13 mm starken Schaumstoffstreifen zu verwenden, welcher
bis zu 99 Prozent luftdurchlässig
ist. Der Mittenbereich und die Randbereiche des Schaumstoffstreifens
werden auf eine Stärke
von etwa 1 mm thermisch komprimiert, wobei der Mittenbereich eben bleibt
und die Randbereiche wellenförmig
profiliert werden. Wegen ihres extrem geringen Gewichtes bei gleichzeitig
großer
Fläche
besteht beim Verlegen der bekannten Schaumstoff-Abdichtungsmatte
am Dach stets die Gefahr, dass die Abdichtungsmatte vom Wind weggetragen
wird.
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Eine zweite Variante besteht darin,
für das Rollenband
einen etwa 1,5 mm starken Streifen aus weichem, glattem Thermoplastmaterial
mit hohem spezifischem Gewicht (Hochdruck-Polyäthylen) zu verwenden, welcher
zwei Reihen fingerkuppenartiger Einschnitte aufweist, die parallel
zu seinem Mittenbereich verlaufen. Sobald der Streifen mit seinem
Mittenbereich auf der First- oder Gratlatte positioniert ist, verbleiben
die mit dem Mittenbereich verbundenen fingerkuppenförmigen Ausschnitte
in ihrer waagrechten Lage, während
die Teile zwischen den fingerkuppenförmigen Ausschnitten ebenso
wie die Randbereiche des Streifens nach unten hängen. Infolge dieser Trennung öffnen sich
die fingerkuppenförmigen Ausschnitte
wie Klappen und geben entsprechend geformte Öffnungen in dem Streifen frei,
durch welche der gewünschte
Luftaustausch stattfinden kann. Wegen der Verwendung eines weichen,
glatten Thermoplastmaterials lassen sich die Randzonen nicht plissieren,
sondern müssen
fransenförmig
eingeschnitten werden. Gegenüber
einer Plissierung lassen sich die etwa 10 mm breiten Fransen nur
mit wesentlich größerer Mühe und Sorgfalt
an die Oberfläche
der angrenzenden Dacheindeckungsplatten anformen und ankleben. Hinzu
kommt, dass eine dauerhafte Abdichtungsfähigkeit von zerfransten Rändern systembedingt
wesentlich geringer ist als von ununterbrochenen, plissierten Rändern.
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Eine dritte Variante besteht darin,
für das Rollenband
ein extrem dünnes
und leichtes, nadel-perforiertes Kunststoffvlies geringer Steifigkeit
zu verwenden, das an seinen beiden Randbereichen mit oberseitigen
Metallstreifen aus Aluminiumfolie und an seinem Mittenbereich mit
einem unterseitigen Verstärkungsstreifen
aus steiferem, dickerem Kunststoffvlies verstärkt ist. Das bekannte Rollenband
wird nach dem Aufkleben der Metallstreifen und des Verstärkungsstreifens über seine
gesamte Breite durch Profilwalzen plissiert. Zusätzlich werden beim Profilwalzen
beide übereinander
liegende Vliese des Mittenbereichs mit Stanzlöchern versehen, deren Abstand
in Bandlängsrichtung
etwa der halben Ganghöhe
der Plissierung entspricht. Ein auf der Oberseite des plissierten
Mittenbereichs aufgeklebtes ebenes Zugband aus Vlies deckt die Stanzlöcher ab
und bildet zusammen mit den Stanzlöchern und den Falten des plissierten
und verstärkten
Kunststoffvlieses im Mittenbereich eine Vielzahl von Querlüftungskanälen. Wegen
der Verwendung eines extrem dünnen und
leichten Vlieses ist das Gewicht der bekannten Abdichtungsmatte
trotz Verwendung zusätzlicher Metall-
und Verstärkungsstreifen
sehr gering, so dass auch hier beim Verlegen am Dach stets die Gefahr besteht,
dass die Abdichtungsmatte vom Wind weggetragen wird. Die Verwendung
eines dickeren und/oder dichteren Vlieses zur Gewichtserhöhung verbietet
sich deshalb, weil ein derartiges Vlies wegen der durchgehenden
Plissierung in Querrichtung eine so hohe Steifigkeit besitzt, dass
sich die Abdichtungsmatte nicht mehr in ausreichendem Maße von seiner
Längsmitte
gegen die Dacheindeckungsplatten abknicken lässt.
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Um eine zuverlässige Verlegung auch bei schwierigen
Witterungsbedingungen zu ermöglichen, geht
die aus der
DE 196
04 256 A1 bekannte Abdichtungsmatte von der Überlegung
aus, dass sich zum luftdurchlässigen
Abdichten ein perforiertes Gummi- bzw.
Kautschukband am besten eignet. Die hohe Dichte und damit das hohe
spezifische Gewicht eines Kautschukbandes stellen beste Voraussetzungen dafür dar, dass
sich ein solches Bandmaterial auch bei starkem Wind am Dach verarbeiten
lässt,
ohne Gefahr zu laufen, dass die Abdichtungsmatte vom Wind weggetragen
wird. Die Schwierigkeit bei der Verwendung von Kautschukband besteht
indessen darin, dass sich ein Kautschukband wegen seiner elastischen
Eigenschaften durch Profilwalzen nicht bleibend plissieren lässt, sondern
stets versucht, wieder seine glatte, ebene Form zurück zu gewinnen. Um
dennoch einem Kautschukband eine bleibende Plissierung aufzuzwingen,
werden bei der bekannten Abdichtungsmatte zunächst die Randbereiche und der
Mittenbereich des ebenen, glatten Kautschukbandes mit einem dünnen Metallstreifen,
beispielsweise einer Aluminiumfolie, beschichtet, der sich mit geringen
Kraftaufwand bleibend verformen lässt. Anschließend werden
nur die Metallstreifen mit den daran anhaftenden Bereichen des Kautschukbandes mittels
Profilwalzen plissiert. Die Metallstreifen sind von einer solchen
Stärke
gewählt,
dass die elastischen Rückstellkräfte der
plissierten Kautschukbandbereiche nicht ausreichen, um die plissierten
Metallstreifen zu entformen, d.h., wieder glatt zu ziehen. Auf den plissierten
Metallstreifen des Mittenbereiches wird ein glattes Zugband aufgeklebt,
um bei der Montage die Formstabilität des plissierten Mittenbereichs
und damit dessen gleichbleibende Länge unter allen Bedingungen
zu gewährleisten.
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Alle vorgenannten bekannten Abdichtungsmatten
weisen den Nachteil auf, dass eine absolut vollständige Abdichtung
zwischen der Abdichtungsmatte und den angrenzenden Dachsteinen nicht
erreichbar ist, insbesondere, wenn die Dachsteine eine Kopfverfalzung
aufweisen. Hierbei handelt es sich um Dachsteine, welche im Bereich
ihres Kopfendes einen über
die Dachsteinbreite verlaufenden Falz oder Steg aufweisen, welcher
in eine passende Nut im Bereich des Fußende des nächstfolgenden, höher gelegenen
Dachsteins eingreift. Auf diese Weise werden die in der Fall-Linie
eines Schrägdaches
aufeinander folgenden Dachsteine ineinander verhakt. Im Falle einer
Schrägdacheindeckung
von Dachsteinen mit Kopfverfalzung muss die Abdichtungsmatte über die
nach oben ragenden Falze der obersten, an die Firststeine angrenzenden
Dachsteine übergestülpt werden,
um einen ungehinderten Wasserabfluss in der Fall-Linie zu gewährleisten.
Für ein
perfektes Überstülpen sind
indessen die bekannten Abdichtungsmatten viel zu wenig plastisch
verformbar, als dass sämtliche
Fugen zuverlässig
abgedichtet werden könnten.
Das Ausspritzen von Fugen zwischen Abdichtungsmatte und angrenzenden
Dachsteinen mit Acryl- oder Butylmasse wäre nicht nur mühsam, sondern
auch wenig hilfreich, da Acryl- oder Butylmassen nicht langzeitbeständig gegen
die ultravioletten Strahlungsbestandteile des Sonnenlichtes sind.
Im Falle von Butylmasse kommt hinzu, dass diese Masse üblicherweise
dunkel ist, wodurch das Aussehen insbesondere von hellroten oder
gelblichen Dachsteinen beeinträchtigt
wird.
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Aus der älteren
DE 197 33 230 A1 ist es
bekannt, auf Randlamellen oder gewellte bzw. plissierte Randbereichen
ebenso zu verzichten wie auf die Verwendung von schweren, teuren
Streckmetalleinlagen oder gar gesundheitsbedenklichen Bleieinlagen
in den Randbereichen von Abdichtungsmatten, die wsprünglich beim
Aufkommen der luftdurchlässigen Firstabdichtungstechnik
verwendet wurden. Anstatt dessen wird zum Ankleben einer Abdichtungsmatte an
die benachbarten Dachsteine und gleichzeitig zum vollkommenen Abdichten
von dazwischen vorhandenen Fugen ein relativ breiter Randstreifen
aus klebendem Kautschukmaterial verwendet. Ein derartiger Kautschukstreifen
lässt sich
mühelos
und nahezu beliebig verformen. Da klebende Kautschukstreifen jedoch
weder luftdurchlässig
noch UV-beständig sind,
stets eine unerwünscht
dunkle Farbe aufweisen und auch auf ihrer Oberseite kleben, sind
bei dieser Abdichtungsmatte die aus selbstklebendem Butyl-, Acrylat-
oder Bitumenkautschuk bestehenden Randstreifen mit einem Gewebematerial
in Form eines Gewirkes bzw. Maschenverbundes beschichtet, welches
eine hohe Elastizität
in Längsrichtung
der Abdichtungsmatte und eine geringe Elastizität in Querrichtung der Abdichtungsmatte
aufweist. Dieses Gewebematerial ist im wesentlichen nur in Längsrichtung
dehnbar, so dass die Randstreifen aus klebendem Kautschukmaterial
mit dem darauf befindlichen Gewebematerial mühelos und perfekt an die Form und
den Verlauf der angrenzenden Dachsteine unter Verschluss sämtlicher
Fugen angepasst werden können.
Das Gewebematerial verhindert das Verkleben des darunter liegenden,
klebenden Kautschukmaterials der Randstreifen mit den First- oder
Gratsteinen und schützt
gleichzeitig das darunter liegende Kautschukmaterial der Randstreifen
gegen UV-Strahlung. Ferner lässt
sich das Gewebematerial in der gewünschten Farbgebung der Dachsteine
einfärben,
so dass die dunkle Farbe des darunter liegenden Kautschukmaterials
der Randstreifen unsichtbar bleibt. Zur mechanischen Verbindung
der beiden Randstreifen dient ein Rollenband, vorzugsweise aus gelochter
oder genadelter (d.h., luftdurchlässiger) Kautschuk- oder Kunststoff-Folie
oder mit Kautschuk getränktem
Gewebe, an dessen Randzonen die klebenden Randstreifen angeklebt
werden. Im Mittenbereich des Rollenbandes kann von oben her ein
Metallstreifen, z.B. eine Aluminiumfolie, aufgeklebt werden, um
die Lage der Abdichtungsmatte am Dachfirst oder Dachgrat zu stabilisieren
und zu fixieren. Indessen ist das Gewebematerial verhältnismäßig teuer, so
dass das Bedürfnis
nach einer billigeren Variante bei vergleichbar günstigen
Verarbeitungseigenschaften besteht.
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Bei einer Abdichtungsmatte mit einem
gefensterten Mittelteil und zwei gerippten Seitenteilen aus flexiblem
Polymer nach der
DE
92 16 618 U1 ist es auch schon bekannt, die mit den Seitenteilen
verbundenen Randstreifen aus dehnbaren Krepppapierstreifen auszubilden,
welche beidseitig mit einem plastischen Polymer beschichtet sind
und an der Unterseite einen Klebestreifen tragen.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht
demgegenüber
darin, eine Abdichtungsmatte nach der
DE 196 04 256 A1 dahingehend
zu verbessern, dass mit geringeren Herstellungskosten eine absolut
vollständige
Abdichtung von Fugen zwischen Abdichtungsmatte und Dachsteinen selbst
im Falle von Dachsteinen mit Kopfverfalzung erreicht werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch
gelöst,
dass die Randstreifen aus selbstklebendem, plastisch verformbarem
Kautschukmaterial an das dazwischen liegende Rollenband angeklebt sind
und dass die dünne
Deckschicht aus einer plastisch verformbaren Kunststoff-Folie besteht,
für welche
als Material Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS),
Polyurethan (PUR), Polyester (PES), Polyether (PET) oder Polyvinylchlorid
(PVC) einschliesslich Verbindungen dieser Materialien vorgesehen
ist.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und
Weiterbildungen der erfindungsgemässen Abdichtungsmatte ergeben
sich aus den Unteransprüchen 2 bis
B..
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Die Erfindung wird nachstehend an
Hand von Ausführungsbeispielen
in den Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigt:
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1 einen
Schnitt durch eine erste Ausführungsform
der erfindungsgemässen
Abdichtungsmatte;
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2 einen
Querschnitt durch den zwangsentlüfteten
Firstbereich eines Schrägdaches,
bei welchem die Abdichtungsmatte nach 1 unterhalb
eines Firststeins eingebaut ist, und
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3 einen
Schnitt durch eine zweite Ausführungsform
der erfindungsgemässen
Abdichtungsmatte.
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Die Darstellung nach 2 dient zur Erläuterung der Einbaulage einer
erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte 10 im
zwangsentlüfteten
Firstbereich eines Schrägdaches.
Die Tragkonstruktion 21 des Daches weist in diesem Bereich
eine an einem Firsthalter 22 justierte Firstlatte 11 und
parallel zur Firstlatte 11 verlaufende Dachlatten 13 auf,
welche zum Einhängen
der Befestigungsnasen 12a von pfannenförmigen (gewölbten) Dacheindeckungsplatten 12 (auch
als "Dachsteine" bezeichnet) dienen.
Die Firstlatte 11 trägt
bogenförmig
gewölbte
Firststeine 15, die sich an ihren Längsenden überlappen. Die Firststeine 15 werden
durch Stahlklammern 14 festgehalten, die ihrerseits am
Firstbalken 11 befestigt sind und den Firststein 15 in
einem definierten Abstand zu dem Firstbalken 11 halten.
Die Höhenposition
des Firststeins 15 wird mittels des Firsthalters 22 so
justiert, dass die beiden Unterkanten des Firststeins 15 auf
dem Scheitel der gewölbten
Dacheindeckungsplatten 12 nicht aufsitzen, sondern diesen
Scheitel nur berühren.
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Die erfindungsgemäße Abdichtungsmatte 10 wird
mit ihrem Mittenbereich 3 (1)
auf die Firstlatte 11 aufgelegt und mit ihren beiden plastisch
verformbaren Randbereichen 2 gegen die Oberflächen der
angrenzenden Dacheindeckungsplatten 12 auf beiden Hälften des
Schrägdaches
angeformt und an diese Oberflächen
mit Hilfe von Randstreifen 6 aus klebendem Kautschukmaterial
angeklebt. Nach Aufsetzen des Firststeins 15 kann die auf
der Luv-Seite des Schrägdaches
anströmende
Luft (Pfeil 16 in 4) in den
Querkanal 18 unterhalb des Firststeins 15 und
oberhalb der Abdichtungsmatte 10 einströmen und auf der Lee-Seite des
Schrägdaches
wieder austreten (Pfeil 17). Der Luftstrom 16/17 im Querkanal 18 saugt
Luft (Pfeil 20) aus dem Dachraum 19 durch die
luftdurchlässige
Abdichtungsmatte 10 hindurch und reißt diese angesaugte Luft (Pfeile 20)
mit auf die Lee-Seite des Schrägdaches,
wodurch eine wirksame Dachentlüftung
gewährleistet
wird.
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Der Aufbau einer ersten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte 10 ist
anhand der 1 näher erläutert.
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Die Abdichtungsmatte 10 umfasst
als Tragelement ein elastisches, wasser-abweisendes und luftdurchlässiges Rollenband 1 aus
kalandrierter Kautschukfolie oder aus einem mit Kautschuk getränkten oder
beschichteten Gewebeband. Alternativ kann als Rollenband auch eine
luftdurchlässige Kunststofffolie
vorgesehen werden. Als Kautschukmaterial wird vorzugsweise Äthylen-Propylen-Teer-Kautschuk
(APTK) mit hoher spezifischer Dichte verwendet, obwohl auch Butyl-Kautschuk
zum Einsatz kommen kann. Das Rollenband 1 weist vorzugsweise
eine Dicke im Bereich zwischen 0,2 mm und 2,0 mm auf und ist auf
seiner gesamten Fläche nadel-perforiert
oder mit Stanzlöchern
(beispielsweise mit einem Lochdurchmesser im Bereich zwischen 2
mm und 5 mm) versehen, um eine gute Luftdurchlässigkeit zu gewährleisten.
Die Breite des Rollenbandes 1 beträgt beispielsweise 30 cm.
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Das Rollenband 1 ist an
seinen Randzonen mit relativ breiten Randstreifen 6 aus
klebendem, plastisch verformbarem Butylkautschuk, Acrylatkautschuk
oder Bitumenkautschuk verbunden, vorzugsweise durch Verklebung unter
Druck und Raumtemperatur. Die Breite jedes Randstreifens 6 beträgt beispielsweise
8 cm., die Dicke (Stärke)
liegt beispielsweise im Bereich von etwa 0,7 mm. Die klebrige Unterseite
jedes Randstreifens 6 ist durch Abziehfolien 7 geschützt, welche
bei der Verlegung der Abdichtungsmatte 10 am Dach entfernt werden.
Die Dicke (Stärke)
jeder Abziehfolie 7 beträgt beispielsweise 80 μm. Die klebrige
Oberseite jedes Randstreifens 6 ist mit einer dünnen Kunststoff-Folie 5 beschichtet,
welche sich ebenso wie der darunter befindliche Randstreifen 6 von
Hand plastisch verformen lässt,
insbesondere in Längsrichtung
der Abdichtungsmatte 10.
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Infolge dieser plastischen Verformbarkeit lassen
sich die Randstreifen 6 aus klebendem Kautschukmaterial
mit dem darauf befindlichen Kunststoff-Folie 5 mühelos handhaben
(ohne dass die Hände
des Monteurs mit klebendem Kautschukmaterial verschmiert werden)
und gleichzeitig unter plastischer Verformung an die Formgebung
und den Verlauf der angrenzenden Dacheindeckungsplatten 12 (2) unter vollständigem Verschluss
sämtlicher Fugen
anpassen. Dies gilt insbesondere für Dach-eindeckungsplatten mit
Kopfverfalzung, da sich die plastisch verformbare Kautschukmasse
der Randstreifen 6 über
die Kopffalze der angrenzenden Dacheindeckungsplatten 12 (2) überstülpen und mit der ebenen oder
gewölbten
Plattenfläche
verkleben lässt.
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Als Material für die plastisch verformbare Kunststoff-Folie 5 können Polyethylen
(PE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS), Polyurethan (PUR), Polyester
(PES), Polyether (PET) oder Polyvinylchlorid (PVC) und deren Verbindungen
verwendet werden. Die Dicke (Stärke)
der Folie hängt
von der Zusammensetzung des verwendeten Kunststoffmaterials ab;
beispielsweise liegt die Dicke im Bereich von etwa 30 um Die Farbe
der Kunststoff-Folie 5 kann beliebig gewählt werden,
so dass zu jeder Farbe der Dacheindeckungsplatten 12 die
passende Farbe der von außen
sichtbaren Kunststoff-Folie 5 gewählt werden kann.
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Die plastisch verformbare Kunststoff-Folie 5 erstreckt
sich bei der in 3 dargestellten,
zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte 10 nicht
nur über
die Randstreifen 6, sondern auch über das Rollenband 1.
Eine Verbindung zwischen Rollenband 1 und darüber befindlichem Gewebematerial 5 ist
bei dieser zweiten Ausführungsform
nur im Mittenbereich 3 der Abdichtungsmatte 10 erforderlich.
In dem Mittenbereich 3 kann bei beiden Ausführungsformen
nach den 1 und 3 von oben her ein Metallstreifen 4,
z.B. aus Aluminumfolie, aufgeklebt werden, um die Lage der Abdichtungsmatte 10 an
der Firstlatte 11 (2)
zu stabilisieren und zu fixieren. Die Breite des Metallstreifens 4 beträgt beispielsweise
4 cm, die Dicke (Stärke)
beispielsweise 150 um.
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Zur Herstellung der Abdichtungsmatte 10 werden
an den Rändern
eines glatten Rollenbandes 1 die Randstreifen 6 aus
selbstklebendem Kautschukmaterial angeklebt, welche an ihrer Unterseite jeweils
mit einer Abziehfolien 7 abgedeckt sind. Zumindest die
Oberseite der Randstreifen 6 aus Kautschukmaterial wird
mit der vorstehend beschriebenen Kunststofffolie 5 beschichtet
(1). Die Kunststofffolie 5 kann
jedoch sowohl über
den Randstreifen 6 als auch über dem dazwischen liegenden
Rollenband 1 angebracht werden (3). Im Falle einer Bedeckung des Rollenbandes 1 mit
der Kunststofffolie 5 (3)
wird die Kunststofffolie 5 im Mittenbereich 3 der Abdichtungsmatte 10 mit
dem darunter liegenden Rollenband 1 verbunden. Anschließend wird
auf die Kunststofffolie 5 bzw. (falls die Kunststofffolie 5 nur
die Randstreifen 6 bedeckt; 1)
der Metallstreifen 4 beispielsweise aus Aluminiumfolie
aufgeklebt, beispielsweise mittels Thermokaschierung.