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DE19821035B4 - Abdichtungsmatte - Google Patents

Abdichtungsmatte Download PDF

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DE19821035B4 DE1998121035 DE19821035A DE19821035B4 DE 19821035 B4 DE19821035 B4 DE 19821035B4 DE 1998121035 DE1998121035 DE 1998121035 DE 19821035 A DE19821035 A DE 19821035A DE 19821035 B4 DE19821035 B4 DE 19821035B4
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Abstract

Abdichtungsmatte (10) zum luftdurchlässigen Abdichten von länglichen Spalten, die im Bereich von Dachfirsten oder Dachgraten zwischen First- bzw. Gratsteinen (15) und angrenzenden Dacheindeckungsplatten (12) verlaufen, dessen Mittenbereich (3) durch ein Tragelement aus einem elastischen, wasserabweisenden und luftdurchlässigem Rollenband (1) gebildet ist und dessen Randzonen durch relativ breite Randstreifen (6) aus selbstklebendem, plastisch verformbarem Kautschukmaterial gebildet sind, welche an das dazwischen liegende Rollenband (1) angeklebt sind, wobei die selbstklebendem Randstreifen (6) auf ihrer Unterseite mit einer beim Verlegen der Abdichtungsmatte (10) zu entfernenden Abziehfolie (7) und auf ihrer Oberseite mit einer dünnen Deckschicht (5) abgedeckt sind, die aus einer plastisch verformbaren Kunststoff-Folie (5) besteht, für welche als Material Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS), Polyurethan (PUR), Polyester (PES), Polyether (PET) oder Polyvinylchlorid (PVC) einschließlich Verbindungen dieser Materialien vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Abdichtungsmatte zum luftdurchlässigen Abdichten von länglichen Spalten, die im Bereich von Dachfirsten oder Dachgraten zwischen First- bzw. Gratsteinen und angrenzenden Dacheindeckungsplatten verlaufen, dessen Mittenbereich durch ein Tragelement aus einem elastischen, wasserabweisenden und luftdurchlässigem Rollenband gebildet ist und dessen Randzonen durch relativ breite Randstreifen aus selbstklebendem, plastisch verformbarem Kautschukmaterial gebildet sind, wobei die selbstklebendem Randstreifen auf ihrer Unterseite mit einer beim Verlegen der Abdichtungsmatte zu entfernenden Abziehfolie und auf ihrer Oberseite mit einer dünnen Deckschicht abgedeckt sind. Eine Abdichtungsmatte dieser Art ist aus der DE 196 04 256 A1 bekannt.
  • Zum luftdurchlässigen Abdichten von First- und Gratsteinen an Gebäudedächern gegen Sprühregen und Flugschnee werden Abdichtungsmatten am Markt angeboten, die aus einem elastischen, wasserabweisenden und luftdurchlässigen Rollenband bestehen, das an seinen Rändern Abziehklebestreifen aufweist. Das Rollenband wird über die First- oder Gratlatte längsmittig gelegt und mit seinen Abziehklebestreifen an die angrenzenden Dacheindeckungsplatten angeklebt. Da Dacheindeckungsplatten meist keine ebene, sondern eine gewölbte (plannenförmige) Oberfläche aufweisen, wird entweder das Rollenband über seine gesamte Breite wie ein Ziehbalg plissiert oder es werden nur die anzuklebenden Randbereiche plissiert oder fransenförmig eingeschnitten. Anschliessend werden die First- oder Gratsteine über der fertig verlegten Abdichtungsmatte aufgesetzt und mittels Klammern gehalten.
  • Um einen ausreichend grossen Luftdurchtritt aus dem Dachinnenraum durch das Rollenband hindurch in den von Aussenluft durchströmten Querkanal zwischen dem First- oder Gratstein und der Mattenoberseite zu gewährleisten, weisen die am Markt angebotenen Abdichtungsmatten unterschiedliche Konstruktionsmerkmale auf. Die einfachste Variante besteht darin, für das Rollenband einen etwa 13 mm starken Schaumstoffstreifen zu verwenden, welcher bis zu 99 Prozent luftdurchlässig ist. Der Mittenbereich und die Randbereiche des Schaumstoffstreifens werden auf eine Stärke von etwa 1 mm thermisch komprimiert, wobei der Mittenbereich eben bleibt und die Randbereiche wellenförmig profiliert werden. Wegen ihres extrem geringen Gewichtes bei gleichzeitig großer Fläche besteht beim Verlegen der bekannten Schaumstoff-Abdichtungsmatte am Dach stets die Gefahr, dass die Abdichtungsmatte vom Wind weggetragen wird.
  • Eine zweite Variante besteht darin, für das Rollenband einen etwa 1,5 mm starken Streifen aus weichem, glattem Thermoplastmaterial mit hohem spezifischem Gewicht (Hochdruck-Polyäthylen) zu verwenden, welcher zwei Reihen fingerkuppenartiger Einschnitte aufweist, die parallel zu seinem Mittenbereich verlaufen. Sobald der Streifen mit seinem Mittenbereich auf der First- oder Gratlatte positioniert ist, verbleiben die mit dem Mittenbereich verbundenen fingerkuppenförmigen Ausschnitte in ihrer waagrechten Lage, während die Teile zwischen den fingerkuppenförmigen Ausschnitten ebenso wie die Randbereiche des Streifens nach unten hängen. Infolge dieser Trennung öffnen sich die fingerkuppenförmigen Ausschnitte wie Klappen und geben entsprechend geformte Öffnungen in dem Streifen frei, durch welche der gewünschte Luftaustausch stattfinden kann. Wegen der Verwendung eines weichen, glatten Thermoplastmaterials lassen sich die Randzonen nicht plissieren, sondern müssen fransenförmig eingeschnitten werden. Gegenüber einer Plissierung lassen sich die etwa 10 mm breiten Fransen nur mit wesentlich größerer Mühe und Sorgfalt an die Oberfläche der angrenzenden Dacheindeckungsplatten anformen und ankleben. Hinzu kommt, dass eine dauerhafte Abdichtungsfähigkeit von zerfransten Rändern systembedingt wesentlich geringer ist als von ununterbrochenen, plissierten Rändern.
  • Eine dritte Variante besteht darin, für das Rollenband ein extrem dünnes und leichtes, nadel-perforiertes Kunststoffvlies geringer Steifigkeit zu verwenden, das an seinen beiden Randbereichen mit oberseitigen Metallstreifen aus Aluminiumfolie und an seinem Mittenbereich mit einem unterseitigen Verstärkungsstreifen aus steiferem, dickerem Kunststoffvlies verstärkt ist. Das bekannte Rollenband wird nach dem Aufkleben der Metallstreifen und des Verstärkungsstreifens über seine gesamte Breite durch Profilwalzen plissiert. Zusätzlich werden beim Profilwalzen beide übereinander liegende Vliese des Mittenbereichs mit Stanzlöchern versehen, deren Abstand in Bandlängsrichtung etwa der halben Ganghöhe der Plissierung entspricht. Ein auf der Oberseite des plissierten Mittenbereichs aufgeklebtes ebenes Zugband aus Vlies deckt die Stanzlöcher ab und bildet zusammen mit den Stanzlöchern und den Falten des plissierten und verstärkten Kunststoffvlieses im Mittenbereich eine Vielzahl von Querlüftungskanälen. Wegen der Verwendung eines extrem dünnen und leichten Vlieses ist das Gewicht der bekannten Abdichtungsmatte trotz Verwendung zusätzlicher Metall- und Verstärkungsstreifen sehr gering, so dass auch hier beim Verlegen am Dach stets die Gefahr besteht, dass die Abdichtungsmatte vom Wind weggetragen wird. Die Verwendung eines dickeren und/oder dichteren Vlieses zur Gewichtserhöhung verbietet sich deshalb, weil ein derartiges Vlies wegen der durchgehenden Plissierung in Querrichtung eine so hohe Steifigkeit besitzt, dass sich die Abdichtungsmatte nicht mehr in ausreichendem Maße von seiner Längsmitte gegen die Dacheindeckungsplatten abknicken lässt.
  • Um eine zuverlässige Verlegung auch bei schwierigen Witterungsbedingungen zu ermöglichen, geht die aus der DE 196 04 256 A1 bekannte Abdichtungsmatte von der Überlegung aus, dass sich zum luftdurchlässigen Abdichten ein perforiertes Gummi- bzw. Kautschukband am besten eignet. Die hohe Dichte und damit das hohe spezifische Gewicht eines Kautschukbandes stellen beste Voraussetzungen dafür dar, dass sich ein solches Bandmaterial auch bei starkem Wind am Dach verarbeiten lässt, ohne Gefahr zu laufen, dass die Abdichtungsmatte vom Wind weggetragen wird. Die Schwierigkeit bei der Verwendung von Kautschukband besteht indessen darin, dass sich ein Kautschukband wegen seiner elastischen Eigenschaften durch Profilwalzen nicht bleibend plissieren lässt, sondern stets versucht, wieder seine glatte, ebene Form zurück zu gewinnen. Um dennoch einem Kautschukband eine bleibende Plissierung aufzuzwingen, werden bei der bekannten Abdichtungsmatte zunächst die Randbereiche und der Mittenbereich des ebenen, glatten Kautschukbandes mit einem dünnen Metallstreifen, beispielsweise einer Aluminiumfolie, beschichtet, der sich mit geringen Kraftaufwand bleibend verformen lässt. Anschließend werden nur die Metallstreifen mit den daran anhaftenden Bereichen des Kautschukbandes mittels Profilwalzen plissiert. Die Metallstreifen sind von einer solchen Stärke gewählt, dass die elastischen Rückstellkräfte der plissierten Kautschukbandbereiche nicht ausreichen, um die plissierten Metallstreifen zu entformen, d.h., wieder glatt zu ziehen. Auf den plissierten Metallstreifen des Mittenbereiches wird ein glattes Zugband aufgeklebt, um bei der Montage die Formstabilität des plissierten Mittenbereichs und damit dessen gleichbleibende Länge unter allen Bedingungen zu gewährleisten.
  • Alle vorgenannten bekannten Abdichtungsmatten weisen den Nachteil auf, dass eine absolut vollständige Abdichtung zwischen der Abdichtungsmatte und den angrenzenden Dachsteinen nicht erreichbar ist, insbesondere, wenn die Dachsteine eine Kopfverfalzung aufweisen. Hierbei handelt es sich um Dachsteine, welche im Bereich ihres Kopfendes einen über die Dachsteinbreite verlaufenden Falz oder Steg aufweisen, welcher in eine passende Nut im Bereich des Fußende des nächstfolgenden, höher gelegenen Dachsteins eingreift. Auf diese Weise werden die in der Fall-Linie eines Schrägdaches aufeinander folgenden Dachsteine ineinander verhakt. Im Falle einer Schrägdacheindeckung von Dachsteinen mit Kopfverfalzung muss die Abdichtungsmatte über die nach oben ragenden Falze der obersten, an die Firststeine angrenzenden Dachsteine übergestülpt werden, um einen ungehinderten Wasserabfluss in der Fall-Linie zu gewährleisten. Für ein perfektes Überstülpen sind indessen die bekannten Abdichtungsmatten viel zu wenig plastisch verformbar, als dass sämtliche Fugen zuverlässig abgedichtet werden könnten. Das Ausspritzen von Fugen zwischen Abdichtungsmatte und angrenzenden Dachsteinen mit Acryl- oder Butylmasse wäre nicht nur mühsam, sondern auch wenig hilfreich, da Acryl- oder Butylmassen nicht langzeitbeständig gegen die ultravioletten Strahlungsbestandteile des Sonnenlichtes sind. Im Falle von Butylmasse kommt hinzu, dass diese Masse üblicherweise dunkel ist, wodurch das Aussehen insbesondere von hellroten oder gelblichen Dachsteinen beeinträchtigt wird.
  • Aus der älteren DE 197 33 230 A1 ist es bekannt, auf Randlamellen oder gewellte bzw. plissierte Randbereichen ebenso zu verzichten wie auf die Verwendung von schweren, teuren Streckmetalleinlagen oder gar gesundheitsbedenklichen Bleieinlagen in den Randbereichen von Abdichtungsmatten, die wsprünglich beim Aufkommen der luftdurchlässigen Firstabdichtungstechnik verwendet wurden. Anstatt dessen wird zum Ankleben einer Abdichtungsmatte an die benachbarten Dachsteine und gleichzeitig zum vollkommenen Abdichten von dazwischen vorhandenen Fugen ein relativ breiter Randstreifen aus klebendem Kautschukmaterial verwendet. Ein derartiger Kautschukstreifen lässt sich mühelos und nahezu beliebig verformen. Da klebende Kautschukstreifen jedoch weder luftdurchlässig noch UV-beständig sind, stets eine unerwünscht dunkle Farbe aufweisen und auch auf ihrer Oberseite kleben, sind bei dieser Abdichtungsmatte die aus selbstklebendem Butyl-, Acrylat- oder Bitumenkautschuk bestehenden Randstreifen mit einem Gewebematerial in Form eines Gewirkes bzw. Maschenverbundes beschichtet, welches eine hohe Elastizität in Längsrichtung der Abdichtungsmatte und eine geringe Elastizität in Querrichtung der Abdichtungsmatte aufweist. Dieses Gewebematerial ist im wesentlichen nur in Längsrichtung dehnbar, so dass die Randstreifen aus klebendem Kautschukmaterial mit dem darauf befindlichen Gewebematerial mühelos und perfekt an die Form und den Verlauf der angrenzenden Dachsteine unter Verschluss sämtlicher Fugen angepasst werden können. Das Gewebematerial verhindert das Verkleben des darunter liegenden, klebenden Kautschukmaterials der Randstreifen mit den First- oder Gratsteinen und schützt gleichzeitig das darunter liegende Kautschukmaterial der Randstreifen gegen UV-Strahlung. Ferner lässt sich das Gewebematerial in der gewünschten Farbgebung der Dachsteine einfärben, so dass die dunkle Farbe des darunter liegenden Kautschukmaterials der Randstreifen unsichtbar bleibt. Zur mechanischen Verbindung der beiden Randstreifen dient ein Rollenband, vorzugsweise aus gelochter oder genadelter (d.h., luftdurchlässiger) Kautschuk- oder Kunststoff-Folie oder mit Kautschuk getränktem Gewebe, an dessen Randzonen die klebenden Randstreifen angeklebt werden. Im Mittenbereich des Rollenbandes kann von oben her ein Metallstreifen, z.B. eine Aluminiumfolie, aufgeklebt werden, um die Lage der Abdichtungsmatte am Dachfirst oder Dachgrat zu stabilisieren und zu fixieren. Indessen ist das Gewebematerial verhältnismäßig teuer, so dass das Bedürfnis nach einer billigeren Variante bei vergleichbar günstigen Verarbeitungseigenschaften besteht.
  • Bei einer Abdichtungsmatte mit einem gefensterten Mittelteil und zwei gerippten Seitenteilen aus flexiblem Polymer nach der DE 92 16 618 U1 ist es auch schon bekannt, die mit den Seitenteilen verbundenen Randstreifen aus dehnbaren Krepppapierstreifen auszubilden, welche beidseitig mit einem plastischen Polymer beschichtet sind und an der Unterseite einen Klebestreifen tragen.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht demgegenüber darin, eine Abdichtungsmatte nach der DE 196 04 256 A1 dahingehend zu verbessern, dass mit geringeren Herstellungskosten eine absolut vollständige Abdichtung von Fugen zwischen Abdichtungsmatte und Dachsteinen selbst im Falle von Dachsteinen mit Kopfverfalzung erreicht werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass die Randstreifen aus selbstklebendem, plastisch verformbarem Kautschukmaterial an das dazwischen liegende Rollenband angeklebt sind und dass die dünne Deckschicht aus einer plastisch verformbaren Kunststoff-Folie besteht, für welche als Material Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS), Polyurethan (PUR), Polyester (PES), Polyether (PET) oder Polyvinylchlorid (PVC) einschliesslich Verbindungen dieser Materialien vorgesehen ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemässen Abdichtungsmatte ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis B..
  • Die Erfindung wird nachstehend an Hand von Ausführungsbeispielen in den Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 einen Schnitt durch eine erste Ausführungsform der erfindungsgemässen Abdichtungsmatte;
  • 2 einen Querschnitt durch den zwangsentlüfteten Firstbereich eines Schrägdaches, bei welchem die Abdichtungsmatte nach 1 unterhalb eines Firststeins eingebaut ist, und
  • 3 einen Schnitt durch eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemässen Abdichtungsmatte.
  • Die Darstellung nach 2 dient zur Erläuterung der Einbaulage einer erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte 10 im zwangsentlüfteten Firstbereich eines Schrägdaches. Die Tragkonstruktion 21 des Daches weist in diesem Bereich eine an einem Firsthalter 22 justierte Firstlatte 11 und parallel zur Firstlatte 11 verlaufende Dachlatten 13 auf, welche zum Einhängen der Befestigungsnasen 12a von pfannenförmigen (gewölbten) Dacheindeckungsplatten 12 (auch als "Dachsteine" bezeichnet) dienen. Die Firstlatte 11 trägt bogenförmig gewölbte Firststeine 15, die sich an ihren Längsenden überlappen. Die Firststeine 15 werden durch Stahlklammern 14 festgehalten, die ihrerseits am Firstbalken 11 befestigt sind und den Firststein 15 in einem definierten Abstand zu dem Firstbalken 11 halten. Die Höhenposition des Firststeins 15 wird mittels des Firsthalters 22 so justiert, dass die beiden Unterkanten des Firststeins 15 auf dem Scheitel der gewölbten Dacheindeckungsplatten 12 nicht aufsitzen, sondern diesen Scheitel nur berühren.
  • Die erfindungsgemäße Abdichtungsmatte 10 wird mit ihrem Mittenbereich 3 (1) auf die Firstlatte 11 aufgelegt und mit ihren beiden plastisch verformbaren Randbereichen 2 gegen die Oberflächen der angrenzenden Dacheindeckungsplatten 12 auf beiden Hälften des Schrägdaches angeformt und an diese Oberflächen mit Hilfe von Randstreifen 6 aus klebendem Kautschukmaterial angeklebt. Nach Aufsetzen des Firststeins 15 kann die auf der Luv-Seite des Schrägdaches anströmende Luft (Pfeil 16 in 4) in den Querkanal 18 unterhalb des Firststeins 15 und oberhalb der Abdichtungsmatte 10 einströmen und auf der Lee-Seite des Schrägdaches wieder austreten (Pfeil 17). Der Luftstrom 16/17 im Querkanal 18 saugt Luft (Pfeil 20) aus dem Dachraum 19 durch die luftdurchlässige Abdichtungsmatte 10 hindurch und reißt diese angesaugte Luft (Pfeile 20) mit auf die Lee-Seite des Schrägdaches, wodurch eine wirksame Dachentlüftung gewährleistet wird.
  • Der Aufbau einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte 10 ist anhand der 1 näher erläutert.
  • Die Abdichtungsmatte 10 umfasst als Tragelement ein elastisches, wasser-abweisendes und luftdurchlässiges Rollenband 1 aus kalandrierter Kautschukfolie oder aus einem mit Kautschuk getränkten oder beschichteten Gewebeband. Alternativ kann als Rollenband auch eine luftdurchlässige Kunststofffolie vorgesehen werden. Als Kautschukmaterial wird vorzugsweise Äthylen-Propylen-Teer-Kautschuk (APTK) mit hoher spezifischer Dichte verwendet, obwohl auch Butyl-Kautschuk zum Einsatz kommen kann. Das Rollenband 1 weist vorzugsweise eine Dicke im Bereich zwischen 0,2 mm und 2,0 mm auf und ist auf seiner gesamten Fläche nadel-perforiert oder mit Stanzlöchern (beispielsweise mit einem Lochdurchmesser im Bereich zwischen 2 mm und 5 mm) versehen, um eine gute Luftdurchlässigkeit zu gewährleisten. Die Breite des Rollenbandes 1 beträgt beispielsweise 30 cm.
  • Das Rollenband 1 ist an seinen Randzonen mit relativ breiten Randstreifen 6 aus klebendem, plastisch verformbarem Butylkautschuk, Acrylatkautschuk oder Bitumenkautschuk verbunden, vorzugsweise durch Verklebung unter Druck und Raumtemperatur. Die Breite jedes Randstreifens 6 beträgt beispielsweise 8 cm., die Dicke (Stärke) liegt beispielsweise im Bereich von etwa 0,7 mm. Die klebrige Unterseite jedes Randstreifens 6 ist durch Abziehfolien 7 geschützt, welche bei der Verlegung der Abdichtungsmatte 10 am Dach entfernt werden. Die Dicke (Stärke) jeder Abziehfolie 7 beträgt beispielsweise 80 μm. Die klebrige Oberseite jedes Randstreifens 6 ist mit einer dünnen Kunststoff-Folie 5 beschichtet, welche sich ebenso wie der darunter befindliche Randstreifen 6 von Hand plastisch verformen lässt, insbesondere in Längsrichtung der Abdichtungsmatte 10.
  • Infolge dieser plastischen Verformbarkeit lassen sich die Randstreifen 6 aus klebendem Kautschukmaterial mit dem darauf befindlichen Kunststoff-Folie 5 mühelos handhaben (ohne dass die Hände des Monteurs mit klebendem Kautschukmaterial verschmiert werden) und gleichzeitig unter plastischer Verformung an die Formgebung und den Verlauf der angrenzenden Dacheindeckungsplatten 12 (2) unter vollständigem Verschluss sämtlicher Fugen anpassen. Dies gilt insbesondere für Dach-eindeckungsplatten mit Kopfverfalzung, da sich die plastisch verformbare Kautschukmasse der Randstreifen 6 über die Kopffalze der angrenzenden Dacheindeckungsplatten 12 (2) überstülpen und mit der ebenen oder gewölbten Plattenfläche verkleben lässt.
  • Als Material für die plastisch verformbare Kunststoff-Folie 5 können Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS), Polyurethan (PUR), Polyester (PES), Polyether (PET) oder Polyvinylchlorid (PVC) und deren Verbindungen verwendet werden. Die Dicke (Stärke) der Folie hängt von der Zusammensetzung des verwendeten Kunststoffmaterials ab; beispielsweise liegt die Dicke im Bereich von etwa 30 um Die Farbe der Kunststoff-Folie 5 kann beliebig gewählt werden, so dass zu jeder Farbe der Dacheindeckungsplatten 12 die passende Farbe der von außen sichtbaren Kunststoff-Folie 5 gewählt werden kann.
  • Die plastisch verformbare Kunststoff-Folie 5 erstreckt sich bei der in 3 dargestellten, zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte 10 nicht nur über die Randstreifen 6, sondern auch über das Rollenband 1. Eine Verbindung zwischen Rollenband 1 und darüber befindlichem Gewebematerial 5 ist bei dieser zweiten Ausführungsform nur im Mittenbereich 3 der Abdichtungsmatte 10 erforderlich. In dem Mittenbereich 3 kann bei beiden Ausführungsformen nach den 1 und 3 von oben her ein Metallstreifen 4, z.B. aus Aluminumfolie, aufgeklebt werden, um die Lage der Abdichtungsmatte 10 an der Firstlatte 11 (2) zu stabilisieren und zu fixieren. Die Breite des Metallstreifens 4 beträgt beispielsweise 4 cm, die Dicke (Stärke) beispielsweise 150 um.
  • Zur Herstellung der Abdichtungsmatte 10 werden an den Rändern eines glatten Rollenbandes 1 die Randstreifen 6 aus selbstklebendem Kautschukmaterial angeklebt, welche an ihrer Unterseite jeweils mit einer Abziehfolien 7 abgedeckt sind. Zumindest die Oberseite der Randstreifen 6 aus Kautschukmaterial wird mit der vorstehend beschriebenen Kunststofffolie 5 beschichtet (1). Die Kunststofffolie 5 kann jedoch sowohl über den Randstreifen 6 als auch über dem dazwischen liegenden Rollenband 1 angebracht werden (3). Im Falle einer Bedeckung des Rollenbandes 1 mit der Kunststofffolie 5 (3) wird die Kunststofffolie 5 im Mittenbereich 3 der Abdichtungsmatte 10 mit dem darunter liegenden Rollenband 1 verbunden. Anschließend wird auf die Kunststofffolie 5 bzw. (falls die Kunststofffolie 5 nur die Randstreifen 6 bedeckt; 1) der Metallstreifen 4 beispielsweise aus Aluminiumfolie aufgeklebt, beispielsweise mittels Thermokaschierung.

Claims (8)

  1. Abdichtungsmatte (10) zum luftdurchlässigen Abdichten von länglichen Spalten, die im Bereich von Dachfirsten oder Dachgraten zwischen First- bzw. Gratsteinen (15) und angrenzenden Dacheindeckungsplatten (12) verlaufen, dessen Mittenbereich (3) durch ein Tragelement aus einem elastischen, wasserabweisenden und luftdurchlässigem Rollenband (1) gebildet ist und dessen Randzonen durch relativ breite Randstreifen (6) aus selbstklebendem, plastisch verformbarem Kautschukmaterial gebildet sind, welche an das dazwischen liegende Rollenband (1) angeklebt sind, wobei die selbstklebendem Randstreifen (6) auf ihrer Unterseite mit einer beim Verlegen der Abdichtungsmatte (10) zu entfernenden Abziehfolie (7) und auf ihrer Oberseite mit einer dünnen Deckschicht (5) abgedeckt sind, die aus einer plastisch verformbaren Kunststoff-Folie (5) besteht, für welche als Material Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS), Polyurethan (PUR), Polyester (PES), Polyether (PET) oder Polyvinylchlorid (PVC) einschließlich Verbindungen dieser Materialien vorgesehen ist.
  2. Abdichtungsmatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die plastisch verformbare Kunststoff-Folie (5) sowohl über die beiden Randstreifen (6) als auch über das dazwischen liegende Rollenband (1) erstreckt.
  3. Abdichtungsmatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet daß im Mittenbereich (3) der Abdichtungsmatte (10) auf deren Oberseite ein Metallstreifen (4) zur Lagestabilisierung und -fixierung der Abdichtungsmatte (10) am Dachfirst oder Dachgrat befestigt ist.
  4. Abdichtungsmatte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Metallstreifen (4) auf die plastisch verformbare Kunststoff-Folie (5) im Mittenbereich (3) der Abdichtungsmatte aufgeklebt ist.
  5. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die plastisch verformbare Kunststoff-Folie (5) im Mittenbereich (3) der Abdichtungsmatte mit dem darunter liegenden Rollenband (1) verbunden ist.
  6. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet daß das Rollenband (1) aus gelochtem oder genadeltem Kunststoff- oder Kautschukmaterial besteht.
  7. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet daß das Rollenband (1) aus einem mit Kautschuk getränkten oder beschichteten Gewebeband besteht.
  8. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet daß das Selbstklebematerial der Randstreifen (6) aus Butylkautschuk, Acrylatkautschuk oder Bitumenkautschuk besteht.
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