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DE19820058B4 - Verfahren zum Zerteilen von Produktlaiben sowie Vorrichtung zu seiner Durchführung - Google Patents

Verfahren zum Zerteilen von Produktlaiben sowie Vorrichtung zu seiner Durchführung Download PDF

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DE19820058B4
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Abstract

Verfahren zum Zerteilen von Produktlaiben (12) in einer Schneidmaschine (10) mit einem Schneidelement (28) und mit einer Einrichtung (32 bis 54) zum Zustellen des Produktlaibes (12) gegen das Schneidelement (28), mit folgenden Verfahrensschritten:
a) Bestimmen des spezifischen Gewichtes des Laibmaterials;
b) Messen der Fläche des transversalen Querschnittes des Produktlaibes (12) an einer Mehrzahl in Laiblängsrichtung verteilter Stellen;
c) Berechnen von Soll-Scheibendicken in Abhängigkeit von einem gewünschten Soll-Scheibengewicht, vom spezifischen Gewicht des Laibmateriales und der gemessenen Fläche des Querschnittes des Produktlaibes (12) an dessen dem Schneidelement (28) benachbarten Ende; und
d) Steuern der Vorschubgeschwindigkeit der Zustelleinrichtung (32 bis 54) in Abhängigkeit von der Soll-Scheibendicke.
gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:
e) das Messen der Querschnittsflächen des Produktlaibes (12) erfolgt vor dem Einlegen des Produktlaibes (12) in die Schneidmaschine (10) und die entsprechenden Meßdaten werden in einem Speicher (170) gespeichert; und
f) beim Zerschneiden des Produktlaibes (12) werden die gespeicherten Querschnittsflächen in Abhängigkeit von dessen Vorschub wieder aus dem Speicher (170) abgerufen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zerteilen von Produktlaiben gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 9.
  • Schneidmaschinen werden verbreitet verwendet, um Produktlaibe (Käselaibe, Würste und dgl.) in Stücke oder Scheiben zu zerschneiden. Bei natürlichen Produkten, insbesondere Speckseiten, ändert sich die Querschnittsgeometrie über den Laib hinweg, so daß man nicht durch gleiches Zustellen des Produktlaibes gegen die Schneidmaschine sicherstellen kann, daß die abgeschnittenen Stücke oder Scheiben auch immer dasselbe Gewicht haben. Es ist daher üblich, stromab der Schneidmaschine die abgeschnittenen Stücke nachzuwiegen und den Vorschub des Produktlaibes in Abhängigkeit vom Ausgangssignal der Kontrollwaage zu steuern.
  • Dieses Verfahren arbeitet für Produkte, bei denen sich der Querschnitt innerhalb eines einzigen Produktlaibes nicht stark ändert, gut, insbesondere, wenn eine größere Anzahl dünnerer Scheiben zu einer Portion zusammengelegt wird. Besteht dagegen eine Portion aus einem einzigen Stück, führt eine derartige Nachregelung zu großen Toleranzen im Ist-Gewicht. Da man aus einem einzelnen Stück bestehende Portionen auch nicht durch Hinzufügen oder Wegnehmen einzelner Scheiben auf das Soll-Gewicht einregeln kann, ergeben sich Schwierigkeiten. Denen kann man zwar dadurch begegnen, daß man jede Portion einzeln auswiegt und mit einem einzelnen Preisetikett versieht. Dies bedeutet aber offensichtlich einen zusätzlichen Aufwand und macht es auch im Laden notwendig, den Preis jeder einzelnen Portion an der Kasse einzugeben. Bei konstantem Gewicht der einzelnen Portionen könnte man . dagegen auch derartige Waren an der Kasse einfach mit einem Scanner erfassen.
  • Aus der DE 38 08 790 A1 sind ein Verfahren sowie eine Vorrichtung der eingangs genannten Art bekannt. Dort wird die Querschnittsfläche des Produktlaibes an seinem dem Schneidelement benachbarten Abschnitt direkt mit einer auf die freiliegende Schnittfläche ausgerichteten Kamera gemessen. Aus der Größe der gemessenen Schnittfläche sowie dem spezifischen Gewicht des aufzuschneidenden Produktlaibes wird mit Hilfe eines Computers der zur Erzielung eines Sollgewichts erforderliche Vorschub zwischen aufeinanderfolgenden Schnitten berechnet und als Steuergröße verwendet.
  • Bei der aus der WO 93/22114 A1 bekannten Schneidmaschine wird der Produktlaib auf der Schneidmaschine selbst vor dem Zerteilen in Stücke als Ganzes ausgemessen. Die Höhe des Produktlaibes wird dabei mit Hilfe eines Lasers bestimmt, während die Breite mit Hilfe von mit Potentiometern verbundenen Meßfingern ermittelt wird.
  • Durch die vorliegende Erfindung soll ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes Verfahren zum Zerteilen von Produktlaiben angegeben werden, mit welchem man auch bei Querschnittsänderungen innerhalb eines Produktlaibes ein gewichtsgenaues Abschneiden von Portionen erhält, insbesondere von nur eine Scheibe umfassenden Portionen.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren mit den in Anspruch 1 angegebenen Verfahrensschritten bzw. eine Vorrichtung mit den im Anspruch 9 angegebenen Merkmalen.
  • In der nachstehenden Beschreibung und den Patentansprüchen wird der Einfachheit halber durchgehend von Scheiben gesprochen. Unter Scheibe soll dabei sowohl ein größeres Laibstück (z.B. 500 g-Laibabschnitt) oder eine Scheibe im engeren Sinne verstanden werden.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren bestimmt man zum einen über das Gesamtgewicht und das Gesamtvolumen eines zu zerteilenden Produktlaibes oder eines Produktlaibes einer Charge stellvertretend für alle Laibe der Charge zunächst dessen spezifisches Gewicht. Dies deshalb, weil das spezifische Gewicht von Produktlaiben wie Speckseiten oder Schinkenseiten je nach Art der Behandlung und der Lagerung in größeren Grenzen variieren kann, als für Gewichtsabweichung von Portionen tolerierbar ist. Ferner wird für den zu zerteilenden Produktlaib jeweils die Änderung seines Querschnittes in Laiblängsrichtung gemessen. Unter Berücksichtigung des speziellen Gewichtes und der ausgemessenen Geometrie kann man somit vorausberechnen, wieviel Gewicht eine vom momentanen Produktlaibende abgeschnittene Scheibe vorgegebener Länge hat, oder umgekehrt, wie dick eine Produktscheibe sein muß, damit die abgetrennte Scheibe ein vorgegebenes Gewicht hat.
  • Ferner ermöglicht es die Erfindung, das Ausmessen von Produktlaiben asynchron zum Zerteilen der Produktlaibe vorzunehmen.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.
  • Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 2 ermöglicht die Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens auch an schon installierten Schneidmaschinen, ohne daß diese hierzu umgerüstet werden müßten. Auch kann man ein und denselben Meßplatz zum Ausmessen von Produktlaiben verwenden, die an unterschiedlichen Schneidmaschinen zerteilt werden sollen.
  • Gemäß Anspruch 3 kann man auf einfache Weise bestimmen, an welcher Stelle des Produktlaibes die aktuelle freie Produktlaib-Stirnfläche liegt.
  • Bei dem Verfahren gemäß Anspruch 4 erfolgt das Bestimmen der Produktlaibgeometrie unter ähnlichen Bedingungen wie das spätere Zerteilen in einer Schneidmaschine, in welcher die Produktlaibe in der Regel auf einem schräg nach unten verlaufenden Weg gegen das Schneidelement zugestellt werden.
  • Bei dem in Anspruch 5 angegebenen Verfahren wird berücksichtigt, daß auf den verbleibenden Rest des Produktlaibes unterschiedliche gewichtsbedingte Zugbelastungen einwirken.
  • Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 6 erlaubt auf einfache Weise eine Identifizierung einzelner vorausgemessener Produktlaibe und ihr Erkennen durch die Schneidmaschinen und ein automatisches Abrufen der zu ihnen gehörenden Meßdatensätze.
  • Werden schon ausgemessene Produktlaibe längere Zeit gelagert, ist es möglich, daß sich das spezifische Gewicht nochmals geringfügig ändert. Bei dem im Anspruch 7 angegebenen Verfahren wird das Ist-Gewicht einer vom Laib abgetrennten Portion mit dem vorherbestimmten Sollgewicht verglichen, und der hieraus gewonnene Korrekturfaktor wird für das Abteilen der nächsten Portion berücksichtigt, so daß für diese Portion zusätzlich zu der vorausgemessenen Geometrie des Produktlaibes auch der nachermittelte Korrekturfaktor für das spezifische Gewicht verwendet wird.
  • Dabei wird mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 8 erreicht, daß lokale Ausreißer im spezifischen Gewicht nicht voll auf den Dichte-Korrekturfaktor durchschlagen.
  • Eine Vorrichtung gemäß Anspruch 9 eignet sich zur automatischen Durchführung der Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 8.
  • Eine Vorrichtung gemäß Anspruch 10 gestattet es, das spezifische Gewicht eines Produktlaibes sehr rasch und auf einfache Weise zu ermitteln.
  • Eine Volumen-Meßeinheit, wie sie im Anspruch 11 angegeben ist, hat einen mechanisch besonders einfachen Aufbau und gestattet ein rasches Ausmessen des Gesamtvolumens eines Produktlaibes.
  • Gemäß Anspruch 12 kann man das spezifische Gewicht eines 1A Produktlaibes anhand einer einzigen mit bekannter Dicke vom Produktlaib abgeschnittenen Scheibe auf einfache Weise ermitteln.
  • Eine Vorrichtung, wie sie im Anspruch 13 angegeben ist, erlaubt das Ausmessen der Geometrie eines Produktlaibes über dessen gesamte Länge hinweg unter Verwendung einer Sensoranordnung, die nur in einer vorgegebenen Ebene mit der Produktlaibaußenfläche zusammenarbeitet. Die Sensoranordnung kann somit einen verhältnismäßig einfachen Aufbau aufweisen.
  • Verwendet man eine Querschnittsflächen-Meßeinheit gemäß Anspruch 13, so kann man die Volumen-Meßeinheit gemäß Anspruch 14 mit geringem zusätzlichem Schaltungsaufwand realisieren.
  • Eine Vorrichtung gemäß Anspruch 15 hat den Vorteil, daß die Relativbewegung zwischen Produktlaib und Sensoranordnung durch ein Fördermittel erzeugt wird, das gleichzeitig dazu dienen kann, den Produktlaib in die Querschnittsflächen-Meßeinrichtung hinein und aus dieser heraus zu bewegen.
  • Eine Vorrichtung gemäß Anspruch 16 hat den Vorteil, daß über das Produktlaib-Halteelement, welches mit dem Produktlaib von der Querschnittsflächen-Meßeinrichtung in die Schneidmaschine gelangt, eine präzise Positionierung des Produktlaibes bezüglich der Vorschubeinrichtung der Schneidmaschine gegeben ist. Man braucht somit in der Schneidmaschine selbst keine Fühler vorzusehen, welche die Lage der Stirnfläche und/oder des hinteren Endes des Produktlaibes als Ausgangspunkt für die Vorschubsteuerung ermittelt.
  • Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 17 gestattet es, die Produktlaibe zu identifizieren, ohne daß auf ihnen selbst Marken. angebracht werden müßten, die vor dem Zerteilen des Produktlaibes dann von Hand wieder entfernt werden müßten.
  • Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 18 erlaubt das Ausmessen der Querschnittsfläche eines Produktlaibes mit hoher Auflösung unter Verwendung nur eines Sensorkopfes oder einer kleinen Anzahl von Sensorköpfen.
  • Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 19 ist im Hinblick auf ein Bewegen des Sensorkopfes bzw. der Sensorköpfe in nur einer Richtung von Vorteil. Dies erlaubt ein Bewegen des Sensorkopfes bzw. der Sensorköpfe um den Produktlaib herum mit großer Geschwindigkeit.
  • Eine Vorrichtung gemäß Anspruch 20 erlaubt das Ausmessen der Produktlaibgeometrie mit hoher Geschwindigkeit, wobei die Genauigkeit der Ausmessung durch die Anzahl der Sensoren vorgebbar ist.
  • Bei einer Vorrichtung gemäß Anspruch 21 ist es möglich, schon ausgemessene Produktlaibe zunächst separat zwischenzulagern, ihre Datensätze aber automatisch beim Einlegen in die Schneidmaschine einzulesen. Entsprechend kann auch die Zuordnung der Meßsignale beim Wiegen und beim Ausmessen der Laibgeometrie automatisch erfolgen.
  • Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 22 ist im Hinblick auf ein automatisches Einführen und Wegbewegen von Produktlaiben in die Waage von Vorteil.
  • Dabei wird mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 23 erreicht, daß der die Waagschale bildende Endlosförderer zum Hineinbewegen und Herausbewegen eines Produktlaibes in derselben Ebene liegt wie ein weiterer Förderer, der zur Querschnittsflächen-Meßeinrichtung gehört.
  • Derselbe Vorteil wird gemäß Anspruch 24 bezüglich eines Endlosförderers erhalten, der zur Schneidmaschine gehört.
  • Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 25 ist im Hinblick auf ein einfaches und präzises Positionieren des Produktlaibes in der Schneidmaschine von Vorteil.
  • Bei einer Vorrichtung gemäß Anspruch 26 erfolgt das Wiegen des Produktlaibes und die Bestimmung seiner Geometrie in derselben Maschineneinheit.
  • Nachstehend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
  • 1: eine seitliche Ansicht einer Anlage zum Zerschneiden, mit einer Schneidmaschine, einer Wiegeeinheit und einer Einheit zum Messen der Laibgeometrie;
  • 2: eine schematische Darstellung einer Anlage zum Zerteilen von Produktlaiben in Portionen, welche eine Mehrzahl von Schneidmaschinen aufweist, die über eine Speicherstrecke mit einer Wiegeeinheit und einer Einheit zum Messen der Geometrie der Produktlaibe verbunden ist;
  • 3: eine seitliche Ansicht einer abgewandelten Einheit zum Ermitteln der Geometrie von Produktlaiben;
  • 4: eine seitliche Ansicht einer abgewandelten Wiegeeinheit;
  • 5: eine axiale Aufsicht auf eine erste Ausführungsform einer Sensoranordnung einer Einheit zur Ausmessung der Laibgeometrie;
  • 6: eine axiale Aufsicht auf eine zweite Ausführungsform für eine Sensoranordnung zum Ausmessen der Laibgeometrie;
  • 7: eine axiale Aufsicht auf eine dritte Ausführungsform einer Sensoranordnung für die Bestimmung der Laibgeometrie;
  • 8: ein Blockschaltbild einer Steuereinheit, wie sie in der Schneidanlage gemäß 1 verwendet wird;
  • 9: eine seitliche Ansicht einer Dichte-Meßeinheit, in welcher die Dichte von Produktlaibmaterial aus der Randkontur einer abgeschnittenen Produktscheibe vorgegebener Dicke und deren Gewicht ermittelt wird;
  • 10: eine Aufsicht auf die in 9 gezeigte Dichte-Meßeinheit, wobei eine Kamera und ihre Halterung weggebrochen sind, um eine auf einer Wiegeeinheit liegende Produktscheibe besser darstellen zu können;
  • 11: eine schematische Darstellung einer abgewandelten Dichte-Meßeinheit.
  • In 1 ist mit 10 insgesamt eine Schneidmaschine bezeichnet, mit welcher Produktlaibe 12 in einzelne Scheiben oder Stücke zerteilt werden. Mit 14 ist eine Steuereinheit bezeichnet, welche die Dicke der von der Schneidmaschine 10 erzeugten Scheiben so steuert, daß die Scheiben, Scheibenstapel oder Stücke ein vorgegebenes Gewicht haben. Die Steuereinheit 14 arbeitet in Abhängigkeit von Ausgangssignalen einer insgesamt mit 16 bezeichneten Wiegeeinheit und einer insgesamt mit 18 bezeichneten Querschnittsflächen-Meßeinheit, welche die individuelle Geometrie von Produktlaiben mißt.
  • Die Schneidmaschine 10 hat seitliche Rahmenplatten 20, welche einen Lagerblock 22 tragen, in welchem eine Messerwelle 24 gelagert ist. Letztere ist durch einen Motor 26 angetrieben. Typische Drehzahlen sind 1 000 bis 2 000 und mehr Umdrehungen pro Minute. Auf der Messerwelle 24 sitzt eine Schneidscheibe 28 mit spiraliger Schneidkante. Die Schneidscheibe 28 arbeitet mit einem rahmenfesten Gegenmesser 30 zusammen.
  • Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist die Achse der Messerwelle 24 um etwa 30° gegen die Horizontale angestellt, und parallel zu dieser Achse erstreckt sich ein unterer Beschickungsförderer 32 und ein oberer Beschickungsförderer 34. Diese Förderer sind als Endlosförderer gezeigt, es kann sich hierbei aber auch um Rollenbahnen handeln. Der Beschickungsförderer 34 ist um die Achse der stromabseitigen Umlenkrolle des Beschickungsförderers 32 zwischen einer in 1 durch ausgezogene Linien dargestellten Arbeitsstellung und einer in 1 durch gestrichelte Linien angedeuteten Ladestellung verschwenkbar, was z.B. durch einen Arbeitszylinder 36 erfolgt.
  • Parallel zur, Achse der Messerwelle 24 erstrecken sich Führungsstangen 38, deren Enden in Lagerblöcken 40, 42 gehalten sind, die mit der Rahmenplatte 20 verbunden sind. In letzteren ist ferner eine Gewindespindel 44 gelagert, die ebenfalls parallel zur Achse der Messerwelle 24 verläuft und mit einem Schlitten 46 zusammenarbeitet, der auf den Führungsstangen 38 läuft. Der Schlitten 46 trägt einen Kupplungskopf 48, der mit einem Laibhalter 50 lösbar verriegelt ist. Der Laibhalter 50 hat Klauen 51, die durch einen nicht dargestellten Motor servogesteuert in das hintere Ende eines Produktlaibes 12 eingefahren sind.
  • Die Gewindespindel 44 ist von einem Elektromotor 52 angetrieben, der einen angeflanschten Drehgeber 54 aufweist. Durch entsprechende Ansteuerung des Elektromotors 52 durch die Steuereinheit 14 wird somit der Produktlaib 12 gegen die umlaufende Schneidscheibe 28 zuge- stellt, wobei die Zustellgeschwindigkeit die Dicke der bei einem Umlauf der Schneidscheibe 28 abgetrennten Produktscheibe vorgibt. Die abgeschnittenen Produktscheiben fallen von der Schneidscheibe 28 nach unten und sammeln sich als Stapel auf einem Sammelförderer 56. Anstelle von dünnen Scheiben kann man vom Produktlaib 12 auch einzelne dicke Stücke abtrennen, so daß die an der Schneidmaschine 10 zusammengestellten Portionen 58 wahlweise aus einer Mehrzahl übereinanderliegender oder geschindelter Scheiben oder einem einzigen Stück bestehen können. Der Sammelförderer 56 bewegt die einzelnen Portionen 58 auf einen weiteren Endlosförderer 60, der zugleich die Waagschale einer elektronischen Waage 62 bildet.
  • Deren Ausgangssignal wird an 'die Steuereinheit 14 weitergeleitet.
  • Die Wiegeeinheit 16 hat eine durch einen Endlosförderer 64 gebildete Waagschale, die von einer weiteren elektronischen Waage 66 getragen ist. Das Ausgangssignal der Waage 66 wird ebenfalls auf die Steuereinheit 14 gegeben.
  • Die Meßeinheit 18, die zur Ermittlung der Querschnittsgeometrie, insbesondere der Querschnittsfläche eines Produktlaibes 12 dient, hat ebenfalls einen Endlosförderer 68, dessen stromabseitige Umlenkrolle 70 durch einen Elektromotor 72 mit angebautem Drehmelder 74 angetrieben wird. Ein Förderband 76 des-Endlosförderers 68 läuft über die getriebene Umlenkrolle 70 und eine stromaufseitige freilaufende Umlenkrolle 78. Beim stromabseitigen Ende des Endlosförderers 68 ist eine insgesamt mit 80 bezeichnete Sensoranordnung,vorgesehen. Diese arbeitet grob gesprochen so, daß sie die Randkontur der transversalen Querschnittsfläche eines Produktlaibes 12 ausmißt, woraus sich dann die Größe der Querschnittsfläche ermitteln läßt.
  • Zum Bestimmen der Gesamtgeometrie eines Produktlaibes wird dieser durch den Endlosförderer 68 in kleinen Inkrementen durch die Sensoranordnung 80 hindurchbewegt. Die Ausgangssignale der Sensoranordnung 80, welche die Randkontur der Laib-Querschnittfläche an unterschiedli- chen axialen Stellen des Produktleibes 12 wiedergibt, wird eben- falls auf die Steuereinheit 14 gegeben.
  • Die oben angesprochenen Laibhalter 50 tragen jeweils auf ihrer obenliegenden Begrenzungsfläche eine in der Zeichnung nicht dargestellte Marke, z.B. eine als Barcode dargestellte Zahl, wodurch jeder einzelne Laibhalter 50 maschinell durch Leseköpfe 82, 84, 86 identifizierbar ist, die beim stromaufseitigen Ende der Meßeinheit 18, beim stromaufseitigen Ende der Wiegeeinheit 16 und beim Einlaß der Schneidmaschine 10 vorgesehen sind. Deren Ausgangssignale werden ebenfalls. auf die Steuereinheit 14 gegeben. Letztere arbeitet ferner noch mit einem Monitor 88 und einem Tastenfeld 90 zusammen.
  • Die oben beschriebene Anlage arbeitet folgendermaßen:
    Ein zu zerschneidender Produktlaib 12 wird zunächst an einem Laibhalter 50 befestigt und die so erhaltene Anordnung wird von Hand oder durch einen fluchtenden Zuführförderer (nicht gezeigt) auf den Endlosförderer 68 der Meßeinheit 18 gebracht. Das Erkennen der vom Laibhalter 50 getragenen Marke kann zugleich dazu benutzt werden, in der Steuereinheit 14 die Oberflächenmessung zu starten. Die Steuereinheit 14 setzt nun den Elektromotor 72 in Gang, wobei der Drehmelder 74 die Ist-Stellung des Elektromotors 72 und damit auch die Ist-Stellung des Förderbandes 76 vorgibt. Der Elektromotor 72 schiebt nun den Produktlaib 12 in kleinen Inkrementen durch die ringförmige Sensoranordnung 80, die das Förderband 76 umgibt, und die Sensoranordnung 80 mißt in diesen kleinen Inkrementen die Randkontur des Laibquerschnittes aus. Die entsprechenden Ausgangssignale gelangen auf die Steuereinheit 14 und werden jeweils für das gerade abgetastete Weginkrement in einem Speicher der Steuereinheit 14 abgelegt. Vorzugsweise wird aus der Randkontur gleich der Flächeninhalt bestimmt, und es wird nur der letztere in Abhängigkeit von der Relativstellung zwischen Produktlaib und Sensoranordnung durch die Steuereinheit 14 gespeichert.
  • Ist der Produktlaib 12 vollständig ausgemessen, so kann der Rechner aus dem Vorschubinkrement des Förderbandes 76 und der gemessenen Randkontur der verschiedenen Querschnittsflächen bzw. den hieraus berechneten Flächeninhalten das Gesamtvolumen V des Produktlaibes 12 berechnen. Auch diese Zahl wird ebertfalls durch die Steuereinheit 14 gespeichert.
  • Nun wird der Produktlaib 12 auf den Endlosförderer 64 der Waage 66 bewegt, indem eine stromabseitige Umlenkrolle 98 des Endlosförderers 64, die durch einen Elektromotor 100 angetrieben ist, von der Steuereinheit 14 entsprechend angesteuert wird. Die Momentanstellung des Endlosförderers 64 kann wieder durch einen mit dem Elektromotor 100 verbundenen Drehmelder 102 gemessen werden. Beim Auflaufen des Produktlaibes 12 auf den Endlosförderer 64 erkennt der Lesekopf 84 die vom entsprechenden Laibhalter 50 getragene Marke. Damit kann die Steuereinheit 14 aus den zuvor gemessenen Daten die Gesamtlänge des Produktlaibes 12 bestimmen und diesen auf der Waage 66 durch entsprechende Steuerung des Endlosförderers 64 so positionieren, daß der Schwerpunkt des Produktlaibes 12 über der Waagenachse liegt. Nun wird das Gewicht G des Produktlaibes 12 gemessen und der Steuereinheit 14 übermittelt. Diese berechnet aus dem zuvor gemessenen Volumen V und dem Gewicht G des Produktlaibes das spezifische Gewicht g des Laibmateriales (g = G/V).
  • Da die Produktlaibe 12 in der Praxis verhältnismäßig großes Gewicht aufweisen können, enthält die Waage 66 einen schematisch bei 104 gezeigten Antrieb, welcher den Endlosförderer 64 entgegen der Schwerkraft wieder soweit anheben kann, daß seine Förderfläche mit derjenigen des Endlosförderers 68 und derjenigen des abgesenkten Beschickungsförderers 34 entspricht. Ein derartiger Antrieb kann z.B. durch einen Anschlag in Verbindung mit einem Magneten oder einem Spindelantrieb gebildet sein.
  • Durch entsprechende Ansteuerung des Elektromotors 100 wird nun der Produktlaib 12 auf den abgesenkten Beschickungsförderer 34 gebracht. Der Laibhalter 50 wird mit dem Kupplungskopf 48 verbunden und der Beschickungsförderer 32 wird nach oben in die in 1 gezeigte Stellung geschwenkt. Die Steuereinheit 14 berechnet nun aus dem zuvor gemessenen spezifischen Gewicht g des Laibmateriales und den zuvor gemessenen Größen der Laibquerschnittsflächen denjenigen axialen Vorschub, der zum Erhalten einer Scheibe mit vorgegebenem Gewicht notwendig ist. Diese Daten dienen zur Steuerung der Antriebsgeschwindigkeit des Elektromotors 52. Aus den zuvor gemessenen Daten weiß die Steuereinheit 14 auch, wie die Lage der vorderen Stirnfläche des Produktlaibes 12 zum Laibhalter 50 ist. Die Steuereinheit 14 bewegt nun den Schlitten 46 rasch soweit, bis die Stirnfläche des Produktlaibes kurz vor der Schneidscheibe 28 steht. Langsam wird dann die Stirnfläche des Produktlaibes 12 gegen die Schneidscheibe ,zugestellt, bis sie mit dieser in Eingriff kommt. Dies kann z.B. durch ein in der Nähe der Schneidscheibe 28 angeordnetes Mikrofon 106 registriert werden, welches ebenfalls mit der Steuereinheit 14 verbunden ist. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt dann die Steuerung des Produktlaibvorschubes gemäß den von der Steuereinheit 14 berechneten Scheibendicken, und die abgeschnittenen Scheiben sammeln sich auf dem Sammelförderer 56. Hat sich auf dem Sammelförderer 56 eine Portion 58 mit der gewünschten Scheibenzahl gebildet (oder bei Portionsstücken: nach Abschneiden einer Portion) so bewegt der Sammelförderer 56 die Portion 58 rasch auf den Endlosförderer 60 der Kontrollwaage 62. Deren Ausgangssignal wird ebenfalls auf die Steuereinheit 14 gegeben.
  • Letztere ermittelt aus einer Mehrzahl, z.B. drei aufeinanderfolgenden Kontrollmessungen einen Korrekturfaktor, mit welchem die wie oben beschriebenen, berechneten Vorschub-Steuersignale (entsprechend der Scheibendicke) noch zu korrigieren sind, um das gewünschte Portionsgewicht zu erreichen.
  • 2.zeigt die wichtigsten Blöcke einer Anlage zum Zerteilen von Produktlaiben mit hohem Durchsatz: Drei Schneidmaschinen 10-1, 10-2 und 10-3 sind über einen Umschalter 108 mit dem Ausgang einer Pufferstrecke 110 verbunden, deren Eingang mit dem Ausgang der Wiegeeinheit 16 verbunden ist; die ihrerseits von der Meßeinheit 18 her Produktlaibe erhält, wie oben beschrieben. Man kann so den höheren Durchsatz von Wiegeeinheit 16 und Meßeinheit 18 nutzen und auch dann, wenn eine oder mehrere der Schneidemaschinen 10-i stehen, mit dem Vermessen der Produktlaibe fortfahren.
  • Wie oben beschrieben werden in der Schneidmaschine 10 die Produktlaibe 12 auf einem schräg nach unten abfallenden Weg gegen die Schneidscheibe 2,8 zugestellt. Die an den Laibhaltern 50 hängenden Produktlaibe 12 werden somit durch ihr Eigengewicht gedehnt, was bei weichen Produktlaiben zu einer ins Gewicht fallenden Längenänderung gegenüber der in horizontaler Ausrichtung gemessenen Laibgeometrie führen kann.
  • Um dem zu begegnen, kann man gemäß 3 den Endlos- förderer 68 so verlängern, daß durch ihn auch der durchgemessene Abschnitt eines Produktlaibes 12 voll abgestützt ist. Der gesamte Endlosförderer 68 kann zwischen der in 3 ausgezogenen Meßstellung und einer gestrichelt dargestellten Ladestellung durch einen Arbeitszylinder 112 verschwenkt werden, ähnlich wie der Beschickungsför- derer 34.
  • Um ein streng zum Endlosförderer 68 synchrones Zustellen eines Produktlaibes 12 gegen die Sensoranordnung 80 zu gewährleisten, ist der Endlosförderer 68 mit einem Kupp- lungskopf 48 bestückt, wie er obenstehend unter Bezugnahme auf 10 beschrieben wurde, so daß ein Laibhalter 50 einen Produktlaib trotz der schräg abfallenden Förderfläche nur genau so dosiert vorwärtsbewegt, wie dies durch den Elektromotor 72 vorgegeben wird.
  • 4 zeigt, daß man die Wiegeeinheit 16 und die Meßeinheit 18 auch zusammen in eine Einheit integrieren kann. Die Sensoranordnung 80 wird hier beim stromabseitigen Ende des Endlosförderers 64 vorgesehen, und das Ausmessen der Geometrie der Produktlaibe 12 erfolgt beim Herunterbewegen eines Produktlaibes vom Endlosförderer 64. Die Ansteuerung des Elektromotors 100 und die Verwendung der Ausgangssignale des Drehmelders 102 erfolgt bei der Ausmessung der Laibgeometrie genauso wie obenstehend unter Bezugnahme auf 1 in Verbindung mit dem Elektromotor 72 und dem Drehmelder 74 beschrieben.
  • 5 zeigt eine Sensoranordnung 80, die speziell an die Ausmessung der Querschnittskontur von rechteckigen Querschnitt aufweisenden Produktlaiben ausgelegt ist. Ein insgesamt mit 114 bezeichneter Führungsrahmen ist aus T-Profilen zusammengesetzt, die bei den Ecken auf Gehrung geschnitten sind. Auf den Armen 116 des T-Profiles sind 4 Sensorköpfe 118 geführt, wozu letztere mit entsprechenden, die Arme 116 übergreifenden Armen ausgestattet sind. Jeder der Sensorköpfe 118 enthält einen vorzugsweise berührüngslosen Fühler, der zusammen mit einer nicht näher dargestellten Elektronik den Abstand zwischen der Stirnfläche des Sensorkopfes 118 und einem vor dem Sensorkopf stehenden Hindernis mißt und ein entsprechendes digitales Signal auf einer Ausgangsleitung 120 bereitstellt.
  • Die Sensorköpfe 118 sind jeweils durch einen Riemen 122 längs einer Seite des Führungsrahmens 114 verschiebbar, welcher über eine lose Umlenkrolle 124 und eine weitere Umlenkrolle 126 umläuft, die durch einen Elektromotor 128 angetrieben wird, dem ein Drehmelder 130 zugeordnet ist. Der Elektromotor 128 wird über eine Leitung 132 angesteuert, der Drehmelder 130 gibt sein Ausgangssignal auf einer Leitung 134 ab.
  • Die verschiedenen Leitungen 120, 132 und 134 sind zu einem Kabel 136 zusammengefaßt, über welches die Sensoranordnüng 80 mit der Steuereinheit 14 verbunden ist.
  • Zur Messung der Querschnittskontur eines Produktlaibes 12, der auf dem Endlosförderer 68 liegt, werden die verschiedenen Sensorköpfe 118 von der Steuereinheit 14 durch entsprechende Erregung der Elektromotoren 128 jeweils einmal über die von ihnen auszumessende Begrenzungsfläche des Produktlaibes 12 hinweg bewegt. Die hierbei erhaltenen Ausgangssignale der Sensorköpfe 118 werden gemäß den Ausgangssignalen der verschiedenen Drehmelder 130 und gemäß dem Ausgangssignal des in 1 gezeigten Drehmelders 74 in der Steuereinheit 14 abgespeichert.
  • Um die Unterseite des Produktlaibes auch ausmessen zu können, die auf der Oberseite des Förderbandes 76 ruht, ist letzteres für den unteren Sensorkopf 118 durchlässig. Hierzu kann z.B. das Förderband 76 aus flexiblem Maschendrahtgewebe oder einem transparenten Kunststoffmaterial bestehen.
  • Die Sensorköpfe 118 können Infrarot-Abstandsmeßköpfe, Ultraschall-Abstandsmeßköpfe, Radar-Abstandsmeßköpfe, Laser-Abstandsmeßköpfe oder auch taktile Meßköpfe sein. In diesem Falle können ihre Eingangsglieder 138 am freien Ende jeweils ein kleines Rad 140 tragen, über welche das Eingangsglied 138 unter elastischer Vorspannung auf der Laiboberfläche läuft. Bevorzugt werden jedoch berührungslose Sensorköpfe 118, da diese Produktlaib- Querschnitte stark unterschiedlicher Größe ohne mechanische Nachjustierung ausmessen können.
  • 6 zeigt eine abgewandelte ringförmige Sensoranordnung mit einem kreisförmigen Führungsrahmen 114, in welchem ein außenverzahnter Sensorkopfträger 142 gelagert ist. Dieser wird durch ein Ritzel 144 von einem Elektromotor 146 her angetrieben, an welchen ein Drehmelder 148 angeschlossen ist.
  • Die Innenseite des Sensorkopfträgers 142 trägt einen Sensorkopf (oder mehrere in Umfangsrichtung gleich verteilte Sensorköpfe) 118, der seinerseits durch einen Elektromotor 150 mit zugeordnetem Drehmelder 152 um eine zur Ringachse parallele Achse drehbar ist.
  • Der Elektromotor 150 wird von der Steuereinheit 14 so gesteuert, daß die Achse des Sensorkopfes 118 in einem ersten vorgegebenen Winkelbereich w parallel zur Horizontalen gehalten wird. Beim hier betrachteten Ausführungsbeispiel beträgt w 45°. In einem zweiten Winkelbereich (hier von 45° bis 135°) wird der Elektromotor 150 so erregt, daß der Sensorkopf 118 vertikal ausgerichtet gehalten wird. Entsprechend wird im dritten Quadranten der Sensorkopf 118 wieder horizontal ausgerichtet, in vierten Quadranten vertikal, wobei die Vorderseite des Sensorkopfes jeweils nach innen weist. Die entsprechende Ansteuerung des Elektromotors 150 kann die Steuereinheit 14 ausgehend vom Ausgangssignal des Drehmelders 148 einfach unter Anwendung trigonometrischer Funktionen bewerkstelligen.
  • Entsprechend kann die Steuereinheit 14 aus dem Drehwinkel w die jeweilige horizontale (x-) und vertikale (y-) Stellung des Sensorkopfes 118 unter Verwendung trigonometrischer Funktionen berechnen und die Sensorkopfverschiebung bei der Abstandsmessung entsprechend mit berücksichtigen.
  • Verwendet man die Koordinaten x und y, so ergeben sich die Koordinaten x und y eines Meßpunktes aus dem Winkel w und dem vom Sensor gemessenen Abstand d sowie dem Radius r, auf welchem sich die Sensorkopf-Lagerachse bewegt, wie folgt: x = r ⨯ cos (w) – d und y = r ⨯ sin (w).
  • Bei y-Ausrichtung des Sensorkopfes 118 gilt: x = r ⨯ cos (w) y = r ⨯ sin (w) – d.
  • Mit der in 6 gezeigten Sensoranordnung kann man somit die Außenkontur einer Querschnittsfläche unter Bewegung des Sensorkopfes 118 nur in gleichbleibenden Richtungen messen.
  • Es versteht sich, daß man in Abwandlung des Ausführungsbeispieles von 6 auf der Innenfläche des Sensorkopfträgers 142 auch eine Mehrzahl von Sensorköpfen 118 anbringen kann, die ebenfalls in x- bzw. y-Ausrichtung gehalten werden, wie oben beschrieben.
  • Man kann auch unter kontinuierlicher Zustellung des Produktlaibes 12 die Außengeometrie längs einer oder mehrerer wendelförmiger Abtastlinien ausmessen, was für die Praxis einer Ausmessung des Randes der Querschnittskontur in einer exakt senkrecht auf der Förderrichtung des Produktlaibes stehenden Richtung sehr nahe kommt.
  • Bei der weiter abgewandelten Sensoranordnung nach 7 ist eine Vielzahl von Sensorköpfen 118 von einem Sensorkopfträger 154 getragen, wobei eine Sensorgruppe der Oberseite des Produktlaibes und jeweils eine Sensorgruppe den Seitenflächen des Produktlaibes zugeordnet ist. Unterstellend, daß sich die Unterseite eines weichen und niederen Produktlaibes 12 einer Tragfläche unter Verformung des Laibmateriales anpaßt, wird bei diesem Ausführungsbeispiel auf die Ausmessung der Laibunterseite verzichtet (Unregelmäßigkeiten der Unterseite schlagen sich in zusätzlichen Unregelmäßigkeiten der Oberseite nieder).
  • 8 zeigt ein grobes Blockschaltbild der Steuereinheit 14.
  • Ein Prozeßrechner 156, der mit einer CPU, Arbeitsspeicher, Schnittstellenkarten usw. versehen ist, erhält Eingangssignale von der Wiegeeinheit 16, der Oberflächen-Meßeinheit 18 und den Markenlasern 82, 84, 86. Ferner ist der Prozeßrechner 156 mit den Ausgangssignalen des Drehmelders 74 und des Drehmelders 54 beaufschlagt, und zwar folgendermaßen:
    Die Ausgangssignale der Drehmelder 54 und 74 werden über A/D-Wandler 158, 160 digitalisiert und von diesen an Adreßrechenkreise 162, 164 weitergegeben. Die Adreßrechenkreise 162, 164 ermitteln aus den digitalisierten Stellungssignalen für den Endlosförderer 68 bzw. den Antriebskopf 48 diejenigen Speicheradressen, in welchen die jeweilige Querschnitts-Randkontur bzw. die hieraus abgeleitete Größe der Querschnittsfläche steht. Der Adreßrechenkreis 162 arbeitet beim Erfassen der Laibgeometrie, der Adreßrechenkreis 164 beim Zustellen des Produktlaibes 12 gegen die Schneidscheibe 28.
  • Um der gewichtsbedingten Dehnung des Produktlaibes beim Schneiden Rechnung zu tragen, ist zwischen den A/D-Wandler 160 und den Adreßrechenkreis 164 ein Modifikationskreis 166 eingefügt. Dieser erhält vom Prozeßrechner 156 das Gewicht und die Grobkontur des Produktlaibrestes, der vor der Schneidscheibe 28 steht, (z.B. Zylinder mit bestimmtem Durchmesser, Quader mit bestimmten Kantenlängen) und berechnet mit diesen Daten sowie der an Vergleichsproben gemessenen Elastizitätskonstanten des Laibmateriales unter Verwendung einer geschlossenen Formel für die Längung eines elastischen Körpers unter Zugbelastung die gewichtsbedingte Längung des Rest-Produktlaibes 12.
  • Der Adreßrechenkreis 164 trägt dabei jeweils insbesondere der vom Prozeßrechner 156 übermittelten Restlänge des Produktlaibes 12 Rechnung.
  • Gegebenenfalls kann der Adreßrechenkreis 164 auch einfach so arbeiten, daß er in Abhängigkeit von den auf ihn gegebenen Daten, die den Restlaib charakterisieren, einen entsprechenden Korrekturfaktor aus einem Korrekturspeicher 168 abruft, der zuvor mit empirisch gewonnenen Daten gefüllt wurde.
  • Damit kann der Rechner für jede Stellung des Produktlaibes 12 vor der Schneidscheibe 28 diejenige Querschnittskontur bzw. Querschnittsflächengröße aus einem Arbeitsspeicherbereich 170 abrufen, die der als nächsten abzuschneidenden Scheibe entspricht. Unter Berücksichtigung des spezifischen Gewichtes des Laibmateriales' kann der Rechner dann die Dicke der Scheibe berechnen, mit der ein vorgegebenes Scheibengewicht erreicht-wird. Entsprechend steuert der Prozeßrechner 156 dann einen Steuerkreis 172 an, welcher dann seinerseits den Elektromotor 52 steuert.
  • Es versteht sich, wie schon dargelegt, daß es nicht für den von der Erfindung angestrebten Zweck notwendig ist, die Querschnittskontur in Form einer Mehrzahl von Punkten abzuspeichern, welche wirklich die Geometrie der Randkontur des Querschnittes wiedergeben. Für die Zwecke der vorliegenden Erfindung ist es ausreichend, wenn für jede Querschrtittskontur deren Fläche im Arbeitsspeicher 170 abgelegt wird. Diese Flächenberechnung kann auch schon vorab durch einen in die Sensoranordnung 80 integrierten Rechner erfolgen.
  • Da die Ausmessung der Laibgeometrie asynchron zum Zerteilen der Produktlaibe 12 erfolgt, legt der Prozeßrechner 156 die jeweils einem Laib 12 zugeordneten Daten in einem Massenspeicher 174 ab und holt sie dann, wenn diese wieder gebraucht werden, aus dem Massenspeicher 174 in den Arbeitsspeicher 170. Die Auswahl des richtigen Datensatzes erfolgt gesteuert durch die Marke auf dem Laibhalter 50, der einem bestimmten Produktlaib 12 zugeordnet ist.
  • Bei den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen wurde das Volumen eines Produktlaibes 12 durch Aufsummieren der Teilvolumina einzelner Scheiben vorgegebener Dicke und gemessener Querschnittsfläche erhalten. Unter Verwendung des von der Waage 66 gemessenen Gewichtes und des Volumens des Laibes 12 wurde das spezifische Gewicht des Laibmate- riales berechnet. Das spezifische Gewicht des Laibmateriales läßt sich aber auch auf andere Weise ermitteln, wie nachstehend unter Bezugnahme auf die 9 bzw. 10 und 11 dargelegt wird.
  • Gemäß der in den 9 und 10 gezeigten Alternative kann man auf die Waagschale der Waage 66 eine einzelne mit vorgegebener Dicke vom ersten Abschnitt des Produktlaibe 12 abgeschnittene Produktscheibe 176 legen. An die Waage 66 ist über einen Ausleger 178 eine Videokamera 180 angebracht. Das von dieser von der Produktscheibe 176 aufgenommene Bild wird in einer Rechenschaltung 182 bezüglich der Fläche der Produktscheibe 176 ausgewertet.
  • Dies kann besonders einfach so erfolgen, daß man z.B. die Waagschale der Waage 66 in einer vorgegebenen, in zu messenden Produkten nicht vorkommenden Farbe lackiert, z. B. in blauer Farbe, und dann in der Rechenschaltung 182 all diejenigen Pixel des von der Videokamera 180 gelieferten Bildes aufsummiert, die nicht blaue Farbe aufweisen. Das Ergebnis wird in der Rechenschaltung 182 noch mit einem Abbildungsmaßstab multipliziert, um die Fläche der Produktscheibe in Quadratzentimetern zu erhalten, falls gewünscht (in ein- und derselben Anlage kann man im Prinzip auch mit internen, Pixeln entsprechenden Flächeneinheiten arbeiten).
  • Ein Dichte-Rechenkreis 184 ist mit dem Ausgangssignal der Rechenschaltung 182 und dem Ausgangssignal der Waage 66 verbunden und berechnet hieraus die Dichte des Scheibenmateriales. Die Dichte kann über einen Drucker 186 ausgegeben werden und über eine Leitung 188 an die Steuereinheit 14 übermittelt werden.
  • Bei der Dichte-Meßeinheit, die in 10 und 11 wiedergegeben ist, sind Teile, die obenstehend schon erläutert wurden, wieder mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • Ein ganzer Produktlaib 12 ist im inneren einer Meßkämmer 190 mit abnehmbarer Deckenwand 192 angeordnet. Die Deckenwand 192 ist durch nicht näher gezeigte Befestigungsmittel dicht auf ein Meßkammer-Unterteil 194 aufgesetzt.
  • Der Innenraum der Meßkammer-Unterteil 194 aufgesetzt.
  • Der Innenraum der Meßkammer 190 ist über ein Magnetventil 196, eine Drossel 198 sowie einen Druckregler 200 mit einer als Flasche gezeigten Druckgasquelle bei 202 ver- bundert. An das Innere der Meßkammer 190 ist ferner ein Druckfühler 204 angeschlossen..
  • Eine Meßkammer-Steuereinheit 206 steuert das Magnetventil 196 und erhält das Ausgangssignal des Druckfühlers 204. Der Druck in der Meßkammer 190 steigt nach Öffnen des Magnetventiles 196 um so schneller an, je größer das Volumen des Produktlaibes 12 ist. Unter Verwendung abgelegter Referenzwerte, die z.B. mit bekannten Wasservolumina in der Meßkammer 190 erhalten wurden, kann die Meßkammer-Steuereinheit 206 den jeweils gemessenen Druckanstieg in das Volumen des Produktlaibes umsetzen und gibt ein entsprechendes Ausgangssignal an den Dichte-Rechenkreis 184 ab, der als zweites Eingangssignal das zuvor von der Waage 66 gemessene Gewicht des Prodüktlaibes 12 erhält und aus diesen beidert Werten wieder die spezifische Dichte des Laibmateriales berechnet.
  • Alternativ kann man anstelle des Druckfühlers 204 einen Druckschalter verwenden, und die Meßkammer-Steuereinheit 206 nimmt dann die Zeit, die bis zum Ansprechen des Druckschalters verstreicht, als Maß für das Volumen des Produktlaibes, welches anhand intern abgelegter Tabellen in das echte Volumen umgesetzt wird.
  • Wiederum alternativ kann man die Meßkammer 190 anstelle mit einer Druckflasche mit einer Unterdruckquelle verbinden, wobei dann der Druckabfall in der Meßkammer nach Öffnen des Magnetventiles 196 ein Maß für das Volumen des Produktlaibes ist.

Claims (26)

  1. Verfahren zum Zerteilen von Produktlaiben (12) in einer Schneidmaschine (10) mit einem Schneidelement (28) und mit einer Einrichtung (32 bis 54) zum Zustellen des Produktlaibes (12) gegen das Schneidelement (28), mit folgenden Verfahrensschritten: a) Bestimmen des spezifischen Gewichtes des Laibmaterials; b) Messen der Fläche des transversalen Querschnittes des Produktlaibes (12) an einer Mehrzahl in Laiblängsrichtung verteilter Stellen; c) Berechnen von Soll-Scheibendicken in Abhängigkeit von einem gewünschten Soll-Scheibengewicht, vom spezifischen Gewicht des Laibmateriales und der gemessenen Fläche des Querschnittes des Produktlaibes (12) an dessen dem Schneidelement (28) benachbarten Ende; und d) Steuern der Vorschubgeschwindigkeit der Zustelleinrichtung (32 bis 54) in Abhängigkeit von der Soll-Scheibendicke. gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte: e) das Messen der Querschnittsflächen des Produktlaibes (12) erfolgt vor dem Einlegen des Produktlaibes (12) in die Schneidmaschine (10) und die entsprechenden Meßdaten werden in einem Speicher (170) gespeichert; und f) beim Zerschneiden des Produktlaibes (12) werden die gespeicherten Querschnittsflächen in Abhängigkeit von dessen Vorschub wieder aus dem Speicher (170) abgerufen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Einlegen des Produktlaibes (12) in die Schneidmaschine (10) das Gesamtgewicht und das Gesamtvolumen des Produktlaibes (12) bestimmt werden und die entsprechenden Meßdaten gespeichert werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die momentane Schnittstelle des Produktlaibes (12) aus dem Ausgangssignal eines Stellungsgebers der Zustelleinrichtung (32 bis 54) bestimmt wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß beim Messen der Laibquerschnittsflächen der Produktlaib (12) unter gleichem Winkel zur Horizontalen angeordnet wird wie beim Schneiden.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Soll-Scheibendicke in Abhängigkeit von der momentanen Schnittstelle bezüglich der restgewichtsbedingten Längung des Produktlaibes (12) korrigiert wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Produktlaibe (12) mit Marken versehen werden, die beim Einlegen in die Schneidmaschine (10) maschinell gelesen werden und die einem ausgemessenen Produktlaib (12) zugeordnete Markeninformation zum Abrufen der ausgemessenen Laibdaten aus einem Massenspeicher verwendet werden.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Soll-Scheibendicke in Abhängigkeit vom Ausgangssignal einer das Gewicht der abgetrennten Produktscheibe hinter der Schneidmaschine (10) messenden Kontrollwaage (62) korrigiert wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Korrektur der Soll-Scheibendicke in Abhängigkeit von mehreren aufeinanderfolgend erhaltenen Ausgangssignalen der Kontrollwaage erfolgt.
  9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8, mit einer Schneidmaschine (10), welche ein Schneidelement (28) und eine Einrichtung (32 bis 54) zum Zustellen des Produktlaibes (12) gegen das Schneidelement (28) aufweist, mit einer Dichte-Meßeinheit (16, 18; 66, 180; 66, 190-206), einer Querschnittsflächen-Meßeinheit (18) und einer mit den Ausgangssignalen von Dichte-Meßeinheit (16, 18; 66, 180, 182; 66, 190-206) und Querschnittsflächen-Meßeinheit (18) beaufschlagten Steuereinheit (14), welche das Zustellen des Produktlaibes (12) steuert, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnitts- flächen-Meßeinheit (18) räumlich getrennt von der Schneidmaschine (10) angeordnet ist, daß in der-Querschnittsflächen-Meßeinheit (18) vermessene Produktlaibe (12) der Schneidmaschine (10) zuführbar sind und daß ein Ausgang der Querschnittsflächen-Meßeinheit (18) über einen Prozessor (156) mit einem Speicher (170) verbunden ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtemeßeinheit eine Volumenmeßeinheit (18; 180, 182; 190-206) und eine Wiegeeinheit (16; 66) sowie einen mit den Ausgangssignalen der vorgenannten Einheiten beaufschlagten Dichte-Rechenkreis (14; 184) aufweist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Volumenmeßeinheit eine einen Produktlaib (12) dicht aufnehmende Meßkammer (190), eine mit dieser verbundene Druckquelle (202) oder Unterdruckquelle und einen mit der Meßkammer (190) kommunizierenden Druckfühler (204) oder Druckschalter aufweist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Volumenmeßeinheit eine Bilderfassungeinrichtung (180, 182) aufweist, welche die Fläche einer abgeschnittenen Produktscheibe (176) vorgegebener Dicke ausmißt, vorzugsweise auch unter Berücksichtigung innerer Ränder der abgeschnittenen Produktscheibe (176)
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsflächen-Meßeinheit (18) eine eine Meßfläche vorgegebende Sensoranordnung (80) und eine Verstelleinrichtung (68-78) umfaßt, welche eine Relativbewegung zwischen Sensoranordnung (80) und Produktlaib (12) in einer zur Meßfläche der Sensoranordnung (80) senkrechten Richtung erzeugt.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Volumenmeßeinheit (14, 18) einen Integrator aufweist, der mit den Ausgangssignalen der Sensoranordnung (80) und einem Stellungssignal (74) der Verstelleinrichtung (68-78) beaufschlagt ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstelleinrichtung einen Endlosförderer (68) aufweist, dessen Stellung durch einen Stellungsmesser (74) bestimmt wird, und daß das Ausgangs signal des Stellungsmessers (74) auf einen Eingang der Steuereinheit (14) geführt wird, wobei der Endlosförderer (64) vorzugsweise für die Sensoranordnung (80) transparent ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 15, gekennzeichnet durch ein Produktlaib-Halteelement (50), welches lösbar mit einem Ende eines Produktlaibes (12) verbindbar (52) ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Produktlaib-Halteelement (50) eine Identifikationsmarke trägt.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoranordnung (80) mindestens einen Sensorkopf (118) aufweist, der durch einen Abtastantrieb (122-128; 144-146) längs einer vorgegebenen Bahn über die Oberfläche eines Produktlaibes (12) bewegbar ist, und daß die Stellung des Sensorkopfes (118) durch einen Kopfstellungsgegner (130; 148, 152) gemessen wird, dessen Ausgangssignal auf die Steuereinheit (14) gegeben wird.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die vorgegebene Bahn eine Kreisbahn ist und die Sensorköpfe (118) jeweils drehbar auf einen Sensorkopfträger (142) angeordnet sind und durch einen Drehantrieb (150) mit zugeordnetem Drehmelder (152) derart drehbar sind, daß die Meßachsen der Sensorköpfe (118) in vorgegebenen Abschnitten der Kreisbahn jeweils konstante Ausrichtung einhalten.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoranordnung (80) eine Mehrzahl um die Achse der Sensoranordnung verteilter feststehender (154) Sensorköpfe (118) aufweist.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidmaschine (10) und/oder die Wiege-Meßeinheit (16) und/oder die Querschnittsflächen-Meßeinheit (18) einen mit den Marken der Produktlaib-Halteelemente (50) zusammenarbeitenden Markenleser (82, 84, 86) aufweisen und die Ausgänge der Markenleser (82, 84, 86) mit der Steuereinheit (14) verbunden sind.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Waagschale der Wiegeeinheit (16) als Endlosförderer (64) ausgebildet ist.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, gekennzeichnet durch einen steuerbaren Waagschalenantrieb (104) welcher der Waagschalen-Endlosförderer (64) unabhängig vom auf ihm ruhenden Gewicht in eine vorgegebene Transportstellung bewegen kann, in welcher der Waagschalen-Endlosförderer (64) in derselben Förderebene liegt wie ein Endlosförderer (68) der Querschnittsflächen-Meßeinheit (18).
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderebene des Waagschalen-Endlosförderers (64) in der gleichen Ebene liegt wie die Förderebene eines Beschickungs-Endlosförderers (34), der Teil der Produktlaib-Zustelleinrichtung (32 bis 54) ist, wenn der Beschickungs-Endlosförderer (34) in einer Ladestellung steht.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abtriebsteil (48) der Produktlaib-Zustelleinrichtung (32 bis 54) mit Mitteln zum lösbaren Koppeln mit einem Produktlaib-Halteelement (50) versehen ist.
  26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 25 in Verbindung mit Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoranordnung (80) auf der Wiegeeinheit (16) angeordnet ist und die Verstelleinrichtung den Waagschalen-Endlosförderer (64) umfaßt.
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