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DE19820639A1 - Arbeitsgerät für Bohr-, Schneid- und Schraubwerkzeuge zu medizinischen Zwecken - Google Patents

Arbeitsgerät für Bohr-, Schneid- und Schraubwerkzeuge zu medizinischen Zwecken

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Publication number
DE19820639A1
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DE
Germany
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drive device
torque
stepper motor
motor
current
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19820639A
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English (en)
Inventor
Heribert Schmid
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE19820639A1 publication Critical patent/DE19820639A1/de
Priority to JP2000547929A priority patent/JP2002514464A/ja
Priority to BR9906430-8A priority patent/BR9906430A/pt
Priority to EP99924915A priority patent/EP1049416B1/de
Priority to DE59914125T priority patent/DE59914125D1/de
Priority to PCT/EP1999/003174 priority patent/WO1999058076A1/de
Priority to US09/479,138 priority patent/US6616446B1/en
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Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein elektrisches Antriebsgerät für Bohrer, Schneidwerkzeuge und Schraubbits, welche zu medizinischen Zwecken herkömmlicherweise verwendet werden sowie ein Verfahren zur Abstimmung des Antriebsgeräts.
In der Medizin werden derartige Arbeitsgerätschaften beispielsweise in der Zahnmedizin für übliche Wurzelkanalaufbereitungen aber auch für das Aufbohren und Gewindeschneiden in Knochen sowie für das Eindrehen von Stiften verwendet. Auch werden diese Arbeiten manuell vom Zahnarzt bzw. vom Operateur durchgeführt, um Beschädigungen der zu behandelnden Zähne oder Knochen zu vermeiden.
Beispielsweise in der Zahnmedizin werden übliche Wurzelkanalaufbereitungen mittels eines elektrisch angetriebenen Bohrers ausgeführt, der in einem zahnmedizinischen Handstück gelagert ist. Für den Antrieb wird im allgemeinen ein kollektorloser Gleichstromantrieb verwendet, wie er beispielsweise von der Firma KaVo unter der Bezeichnung "INTRAmatic LUX" vertrieben wird. Diese Art von Antrieb, welche normalerweise für den Betrieb von zahnmedizinischen Bohrwerkzeugen vorgesehen ist, wird mit dem in der Zahnmedizin eingesetzten Steuerungsaufwand in einem untersten Drehzahlbereich von circa 2000 bis 4000 Umdrehungen pro Minute bis in einen obersten Drehzahlbereich von circa 40000 bis 60000 Umdrehungen pro Minute bei einem Drehmoment von 2 bis 3 Ncm betrieben und sind in einem zahnmedizinischen Handstück eingebaut.
Zur Wurzelkanalaufbereitung werden indessen flexible Endo-Werkzeuge verwendet, mittels denen Wurzelkanäle, die unterschiedliche Durchmesser und unterschiedlichste Verläufe aufweisen können, ausgeräumt werden. Dies geschieht z. B. mit einem sich zur Spitze hin verjüngenden, flexiblen, spiralförmigen Bohrer von einer Länge von circa 20 bis 30 mm, der sich bei seiner Drehung in den Wurzelkanal schraubt, wobei durch Herausziehen dieses Bohrers der Kanal ausgeräumt wird. Laut Angabe der Hersteller dieser Art von Bohrern beträgt dessen Arbeitsdrehzahlbereich circa 100 bis 500 Umdrehungen pro Minute, in Sonderfällen bis 1800 Umdrehungen pro Minute. Um daher den für derartige Werkzeuge optimalen Arbeitsbereich zu erreichen, müssen bei den gegenwärtig vorgesehenen, für den Einbau in bekannte Griffstücke geeignete Elektromotoren mit dem vorstehend genannten Drehzahl-Spektrum von 2000 bis 40000 Umdrehungen pro Minute Untersetzungen von i=16-20 : 1 nachgeschaltet werden. Durch derartige Getriebe wird zwar das Einsatzgebiet bekannter Elektromotoren für den medizinischen Bereich auch auf den Antrieb von flexiblen Spiralbohrern dieser Gattung erweitert. Jedoch bewirkt das Untersetzungsgetriebe gleichzeitig auch eine Drehmomenterhöhung um eben diesen Faktor, reduziert um den Wirkungsgradverlust des Getriebes.
Untersuchungen der Erfinderin haben ergeben, daß mit diesem Drehmoment nahezu alle zur Zeit eingesetzten Endo-Werkzeuge beispielsweise zur Wurzelkanalaufbereitung mehrfach über deren Bruchgrenze belastet werden. Es hat sich nämlich gezeigt, daß beispielsweise flexible Spiralbohrer für das Ausräumen von Wurzelkanälen bis nur maximal 0,2 Ncm belastet werden dürfen. Bei einem überschreiten dieser Drehmomentgrenze kann der Spiralbohrer abbrechen und in dem zu behandelnden Wurzelkanal stecken bleiben. Derartige Unfälle lassen sich oft nur durch einen operativen Eingriff beheben.
Angesichts dieser Problematik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein elektrisches Antriebsgerät für medizinische Endo- Werkzeuge zu schaffen, dessen Drehzahl- und Drehmomentbereich unter geringem regelungstechnischen Aufwand derart variabel einstellbar ist, daß das elektrische Antriebsgerät bei nahezu sämtlichen Endo-Werkzeugen insbesondere für das Bohren und auch Gewinde Schneiden und Stift Eindrehen verwendet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein elektrisches Antriebsgerät für medizinische Werkzeuge mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Anpassungen bzw. Eichung des Antriebsgeräts gelöst, wodurch ein exaktes Einstellen des maximalen Drehmoments ermöglicht wird.
Die Erfindung besteht demzufolge in der Ausbildung eines elektrischen Antriebsgeräts für medizinische Bohr-, Schneid- und Schraubwerkzeuge mit jeweils einem vorbestimmten Umdrehungsbereich und einer maximal zulässigen Drehmomentbelastungsgrenze, das einen elektrischen Schrittmotor umfaßt, dessen maximales Drehmoment und Drehzahl über die Stromstärke und die Drehfeldfrequenz vorgegeben werden kann. Umfangreiche Experimente erbrachten das Ergebnis, daß mit einem Schrittmotor als Antrieb für derzeit bekannte Endo-Werkzeuge deren Abbrechen im praktischen Einsatz verhindert wird. Hierbei macht man sich den Effekt des "außer Tritt Fallens" von Schrittmotoren zunutze, der maximal ein Blockieren des Motors bei Überlastung bewirkt. Der regelungstechnische Aufwand bleibt dabei äußerst gering und beschränkt sich im wesentlichen auf das Einstellen der Stromstärke und der Impulsgebung für den Schrittmotor.
Es ist ein besonderes Ziel der Erfindung, daß das vorstehend beschriebene Antriebsgerät für unterschiedliche Handstücke und somit unterschiedliche Triebwellenzüge verwendbar sein muß, die wiederum verschiedene Wirkungsgrade aufweisen. In anderen Worten ausgedrückt, stimmt die am Motor eingestellte maximale Drehmomentgrenze bei Handstücken nicht mit dem unmittelbar am Werkzeug maximal aufbringbaren Drehmoment überein. Das erfindungsgemäße Verfahren zur Abstimmung des Antriebsgeräts sieht demzufolge einen Selbsteichungsschritt (Kalibrierschritt) vor, der beispielsweise bei in Betriebnahme, nach einem Wechsel des Hand- oder Griffstücks bzw. des Triebwellenzugs, und/oder aber auch in bestimmten Zeitintervallen durchgeführt wird. Prinzipiell wird hierbei der erfindungsgemäße Schrittmotor mit einem vorbestimmten minimalen elektrischen Strom unterhalb des Losbrechstroms beaufschlagt. Daraufhin wird der Strom stufenweise erhöht, solange, bis der Schrittmotor anläuft. Der letzte Stromwert, der ein Anlaufen der Schrittmotors bewirkt, wird als jener Strom gespeichert, der zur Überwindung der Reibung des Triebwellenzugs notwendig ist und der folglich dem Strom des Antriebsgeräts proportional ist.
Weitere vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind dabei Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die begleitende Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt als ein mögliches Anwendungsbeispiel der Erfindung den generellen Aufbau eines in der Zahnmedizin allgemein verwendeten Winkelstücks zur Lagerung von Bohrern sowie zur Aufnahme eines elektrischen Antriebsmotors,
Fig. 2 zeigt ein Flußdiagramm bezüglich eines erfindungsgemäßen Arbeitsverfahrens bei einer Wurzelkanalbehandlung und
Fig. 3 zeigt ein Flußdiagramm bezüglich eines Selbsteichungsprozesses.
Wie aus der Fig. 1 zu entnehmen ist, besteht die zahnmedizinische Handstückanordnung aus einem an einem Versorgungsschlauchpaket 11 angeschlossenen elektrischen Antriebsmotor 1, an dessen freiem Wellenende 1a der Triebwellenabschnitt 2 eines eine gekrümmte Griffhülse 3 aufweisenden Handstückteils 5 angekoppelt ist. Das Handstückteil 5 selbst hat das Griffstück 3, an dessen äußerem Ende ein Bohrkopf 7 angeordnet ist, wobei an der gegenüberliegenden Stirnseite eine den Antriebsmotor 1 übergreifende weitere Hülse 4 befestigt ist. An dem Bohrkopf 7, welcher ein Werkzeug, vorliegend einen Dentalbohrer 6 drehbar aufnimmt, ist ferner eine Beleuchtungseinrichtung 8 mit einer Versorgungsleitung 8a angebracht.
Erfindungsgemäß ist der Antriebsmotor 1 als ein Schrittmotor ausgebildet, der die nachfolgenden Eigenschaften aufweist.
Der Schrittmotor 1 hat einen Arbeitsdrehzahlbereich von 0 bis 6000 Umdrehungen pro Minute und ca. 100 bis 300 Umdrehungen pro Minute innerhalb der sogenannten Start-Stop-Frequenz, wobei dessen Drehmomentbereich zwischen 0 und ca. 4 Ncm liegt. Der Schrittmotor 1 bestehend aus einem Rotor (nicht gezeigt) mit Abtriebswelle 1a und einem Stator (nicht gezeigt) umgeben von einem Außenmantel 9 bildet eine Motorpatrone, die in eine hülsenförmige Adapterpatrone 10 eingesteckt ist, das wiederum in dem Handstückteil, d. h. in der an der Griffhülse stirnseitig befestigten weiteren Hülse 4 axial eingeschoben und an der Griffhülse 3 befestigt ist. Der Anschluß zwischen dem Schrittmotor 1 und dem Versorgungsschlauchpaket 11 kann auf verschiedene Arten erfolgen.
Wie ferner in der Fig. 1 dargestellt wird, ist die Abtriebswelle 1a des Schrittmotors 1 unmittelbar an den Triebwellenabschnitt 2 für das Werkzeug 6 ohne ein Unter- oder Übersetzungsgetriebe angekoppelt. D. h., daß der Triebwellenabschnitt 2 mit der gleichen Umdrehungszahl dreht, wie die Abtriebswelle 1a des Schrittmotors 1. Natürlich kann in dem gekrümmten Griffstück 3 auch ein Untersetzungs- oder Übersetzungsgetriebe untergebracht sein, wobei das elektrische Antriebsgerät somit durch Austausch des jeweils verwendeten Griffstücks 3 wahlweise mit einem Untersetzungsgetriebe, mit einem Übersetzungsgetriebe oder ohne ein Getriebe lediglich durch Aufstecken des jeweiligen Griffstücks 3 auf die Adapterpatrone 10 ausgebildet werden kann.
Der Entwicklung des erfindungsgemäßen elektrischen Antriebsgeräts bestehend aus dem Schrittmotor 1 mit einer Umdrehungszahl von 0 bis 6000 Umdrehungen pro Minute und einem Drehmomentbereich zwischen 0 und 4 Ncm, der Abtriebswelle 1a des Schrittmotors 1 sowie dem Triebwellenabschnitt 2 sind zahlreiche Versuche insbesondere hinsichtlich der Belastungsfähigkeit der mit diesem elektrischen Antriebsgerät zu betreibenden Endo-Werkzeuge vorhergegangen, auf die nachfolgend kurz eingegangen werden soll:
Zuerst wurden Versuche mit flexiblen Endo-Werkzeugen für zahnmedizinische Zwecke insbesondere zur Wurzelkanalaufbereitung durchgeführt. Wie eingangs bereits kurz ausgeführt wurde, sind diese Endo-Werkzeuge in Form von flexiblen, spiralförmigen Bohrern ausgebildet, die sich zur Spitze hin verjüngen und vorzugsweise aus Nickel-Titan-Le­ gierung oder Stahl gefertigt sind. Die maximal zulässige Drehzahl derartiger Bohrer beträgt circa 100 bis 1800 Umdrehungen pro Minute. Die Versuche haben gezeigt, daß feine Bohrer dieser Gattung schon bei einem Drehmoment von circa 0,2 Ncm brechen, wobei bei Überschreiten dieser Drehmomentgrenze vorwiegend am äußersten Endbereich des Bohrers ein Bruch auftritt. Weitere praxisnahe Versuche mit derzeit bekannten elektrischen Antriebsgeräten zum Antreiben der vorstehend spezifizierten spiralförmigen Bohrer haben gezeigt, daß die herausgefundene maximale Drehmomentgrenze von 0,2 Ncm überschritten wird. Wurzelkanäle verlaufen in der Praxis nicht geradlinig sondern sind gekrümmt oder abgeknickt und weisen unterschiedliche Längen auf. Insofern tritt eine erhöhte Gefahr dahingehend auf, daß der Bohrer bei Erreichen einer derartigen Knickstelle innerhalb des Wurzelkanals oder bei Erreichen des Wurzelkanalendes bricht, da das elektrische Antriebsgerät ein zu hohes Abtriebsmoment aufweist. Dies geschieht so schnell und überraschend, daß der behandelnde Arzt keine Möglichkeiten hat, dem Abbrechen des Bohrers beispielsweise durch rechtzeitiges Ausschalten oder Rückziehen des elektrischen Antriebsgerätes vorzubeugen.
Das erfindungsgemäße elektrische Antriebsgerät verwendet indessen gemäß vorstehender Beschreibung den Schrittmotor 1 und macht sich dabei bei einem Arbeitsvorgang gemäß Fig. 2 beispielsweise für eine Wurzelkanalbehandlung die folgenden Eigenschaften des Schrittmotors zunutze:
Der verwendete Schrittmotor 1 läßt sich konstruktiv bedingt bereits in einem Drehzahlbereich zwischen 100 und 300 Umdrehungen pro Minute innerhalb seiner Start-Stop-Frequenz betreiben. D. h. wird der Motor über dessen eingestelltes maximales Drehmoment belastet, fällt er außer Tritt und versucht selbständig wieder anzulaufen und läuft auch an, wenn die Drehmomentanforderung wieder zurückgeht. Dieses "außer Tritt Fallen" ist nicht nur hörbar sondern auch durch Vibrationen an der Handstückanordnung für den behandelnden Arzt eindeutig spürbar. Das "außer Tritt Fallen" des Schrittmotors verhindert im Zeitraum zwischen dem Auftreten der Überbelastung des Schrittmotors und dem Erkennen bzw. Reagieren durch den Arzt eine Überlastung des Werkzeugs, nämlich des Spiralbohrers über die eingestellte maximale Drehmomentgrenze hinaus, so daß in jedem Fall ein Bruch infolge einer Drehmomentüberlastung verhindert wird.
Des weiteren ermöglicht der Direktantrieb des Werkzeuges durch das elektrische Antriebsgerät ohne Untersetzungs- oder Übersetzungsgetriebe eine im wesentlichen genaue Einstellung des maximal erreichbaren Drehmoments an dem Werkzeug durch Bestimmung der maximal zulässigen Stromstärke sowie der Drehzahl über die Drehfeldfrequenz des Schrittmotors. Es lassen sich bei dem erfindungsgemäßen Schrittmotor jedoch nicht nur Drehzahl und Drehmoment exakt einstellen sonder auch dessen Drehrichtung, wodurch die folgende Funktion ermöglicht wird.
Unter der Annahme, daß sich beispielsweise der Bohrer zum Ausräumen eines Wurzelkanals festgefressen und das Antriebsgerät in Folge der überhöhten Drehmomentbelastung außer Tritt gefallen ist, so ist der Schrittmotor innerhalb der Start-Stop-Frequenz bestrebt, wieder anzulaufen. Dies führt zu einer Vibration oder Rüttelbewegung, die der Arzt am Griffstück fühlt. Es besteht nunmehr die Möglichkeit den Schrittmotor bzw. dessen Drehfeldfrequenz wie in der Fig. 2 dargestellt ist, derart zu steuern, daß der Motor abwechselnd die Drehrichtung ändert also eine gezielte, definierte Hin- und Herbewegung (beispielsweise ein sogenannter Pilgerschritt, bei dem eine Vorwärtsdrehung jeweils größer ist als die darauffolgende Rückwärtsdrehung) ggf. mit einer erhöhten Stromstärke, die proportional dem Drehmoment ist, das unterhalb des maximal zulässigen Drehmoments liegt und diese solange ausführt, bis sich der Bohrer wieder losgerissen hat, um dann in die Hauptdrehrichtung weiterzudrehen. Dieser Verstärkermodus kann entweder manuell durch den Arzt oder automatisch bei Überschreiten des maximalen Drehmoments eingeleitet werden.
Des weiteren hat sich gezeigt, daß sich auch solche Werkzeuge mittels des erfindungsgemäßen elektrischen Antriebsgerätes betreiben lassen, die bei einer höheren Drehzahl z. B. bei 2000 Umdrehungen pro Minute arbeiten, also außerhalb der Start-Stop-Dre­ hzahl. Der erfindungsgemäße Schrittmotor kann in diesem Fall über eine definierte Beschleunigungsfunktion auf diese Geschwindigkeit beschleunigt werden und fällt dabei ebenfalls außer Tritt, d. h. er bleibt in diesem Falle stehen, wenn das den Schrittmotor beaufschlagende Drehmoment dessen eingestellte maximale Drehmomentgrenze überschreitet. Wird der erfindungsgemäße Schrittmotor in diesem Drehzahlbereich von circa 2000 Umdrehungen pro Minute betrieben, kann jedoch der Schrittmotor, wenn er einmal außer Tritt gefallen ist, nicht mehr selbständig anlaufen. Um den Elektromotor daher wieder auf diese Drehzahl zu beschleunigen, muß die Drehfeldfrequenz manuell beispielsweise über einen Fußschalter unter die maximale Start-Stop-Geschwindigkeit abgesenkt werden, damit der Motor von neuem auf die durch das verwendete Werkzeug vorgeschriebene Arbeitsgeschwindigkeit hochgefahren werden kann.
Aus der vorstehenden Beschreibung des erfindungsgemäßen elektrischen Antriebsgerätes läßt sich erkennen, daß dieses zu zahlreichen anderen medizinischen Zwecken angewendet werden kann. Da die Drehzahl sowie das Drehmoment leicht und exakt dem Schrittmotor vorgegeben werden können und damit auch die Drehzahl sowie das maximale Drehmoment an dem Werkzeug eingestellt werden kann, lassen sich unter anderem auch Gewinde in vorgebohrten Bohrungen schneiden, wie sie beispielsweise in der Knochenchirurgie benötigt werden. Das Gewinde reißt nicht aus, da bei Überlastung des Motors entsprechend dessen maximaler Drehmomentgrenze der Motor einfach stehen bleibt und nur versucht, wieder anzulaufen. Auch läßt sich bei dem verwendeten Schrittmotor die Drehrichtung in einfacher Weise umkehren, so daß Bohrer oder Gewindebohrer bei Erreichen eines Punktes bzw. Eindringtiefe in exakter Weise wieder herausgefahren werden kann. Das gleiche gilt natürlich auch für das Eindrehen von Gewindestiften in diese Gewindebohrungen.
Als eine zusätzliche Einrichtung für das erfindungsgemäße Arbeitsgerät kann ein elektronischer Schaltpult vorgesehen sein, in dem eine Vielzahl von unterschiedlichen Werkzeugtypen sowie deren technische Daten abgespeichert sind. Auf diese Weise braucht der behandelnde Arzt lediglich den von ihm benutzten Werkzeugtyp einzugeben oder aufzurufen, um das Arbeitsgerät leistungstechnisch auf die zulässigen Werte dieses Werkzeugs einzustellen.
Als weitere mögliche Anwendungsbereiche seien die Folgenden genannt:
  • 1. Im Falle einer Kariesbehandlung läßt sich der Umstand zunutze machen, daß ein Karies befallener Zahnschmelz eine geringere Härte besitzt, als ein gesunder Zahnschmelz. D.h. erkrankte Zahnbereiche verändern ihre Struktur und damit ihre Festigkeit und Härte gegenüber gesunden Zahnbereichen. Der Schrittmotor kann nunmehr so eingestellt werden, daß das maximal abgebbare Drehmoment zwar ausreicht, einen Bohrer in das erkrankte Zahnmaterial zu treiben, um dieses auszuräumen. Sobald jedoch der Bohrer auf den gesunden Zahnschmelz trifft, überschreitet das aufgebrachte Drehmoment diese maximale Drehmomentgrenze, worauf der Schrittmotor stoppt. Gesunder Zahnschmelz bleibt dadurch nahezu vollständig erhalten. Im übrigen verursacht ein derart betriebener Bohrer geringere Vibrationen, die im Falle des Entfernes von gesundem Zahnschmelz verstärkt auftreten würden, wodurch Schmerzen, verursacht durch eine Traumatisierung, d. h. ein Zusammenrücken der Nervenkammer während der Zahnbehandlung, reduziert werden.
  • 2. Gleiches gilt auch beispielsweise bei der Entfernung von Zahnstein, welches gegenüber dem Zahnschmelz ebenfalls andere Eigenschaften bezüglich Härte und Festigkeit besitzt, auf die das erfindungsgemäße Antriebsgerät hinsichtlich einer optimalen Drehzahl und Drehmomentgrenze eingestellt werden kann.
Wie eingangs kurz erwähnt wurde, soll das erfindungsgemäße Antriebsgerät sowohl hinsichtlich seines Verwendungsbereichs (unterschiedliche medizinische Einsatzmöglichkeiten) als auch hinsichtlich unterschiedlicher Handstückkonstruktionen möglichst flexibel sein. Im Rahmen der zahlreichen Versuche wurde herausgefunden, daß trotz exakt einstellbarer Drehzahlen und Drehmomente am Schrittmotor selbst, Abweichungen bzw. Drehzahl- und/oder Drehmoment schwanken direkt am Werkzeug für unterschiedliche Handstücke auftreten. Der Grund hierfür besteht darin, daß insbesondere Winkelstücke mit unterschiedlichen Abkrümmwinkeln, Materialien, Antriebswellenzügen, Lagerungen usw., kurz gesagt, Handstücke unterschiedlicher Hersteller voneinander abweichende Wirkungsgrade besitzen. D.h. wird ein bestimmtes Drehmoment am erfindungsgemäßen Schrittmotor eingestellt, so wird das tatsächlich am Bohrer erreichbare maximale Drehmoment entsprechend dem Wirkungsgrad (Drehmomentverlust z. B. durch Reibung usw.) entsprechend des verwendeten Handstücks verringert. Die Folge hiervon ist, daß eine exakte Einstellung des Drehmoments am Werkzeug praktisch unmöglich wird.
Die Lösung dieses Problem besteht in dem erfindungsgemäßen Selbsteichungsprozeß, wie er in der Fig. 3 dargestellt ist.
Gemäß dieser Fig. 3 wird für eine Getriebe- bzw. Triebwellenzug-Bestimmung z. B. nach einem Wechsel des Griffstücks, bei jeder Inbetriebnahme des Antriebsgeräts und/oder aber auch grundsätzlich in vorbestimmten Zeitintervallen durch den Arzt ein Selbsteichungsprozeß in Form eines bestimmten Leerlaufprogramms eingeleitet. Dieses Programm wird gestartet durch Betätigen einer nicht weiter aufgeführten Eichungs-Starttaste, worauf der Schrittmotor in einem ersten Verfahrensschritt mit einem minimalen elektrischen Strom beaufschlagt wird. Dieser Minimalstrom wird unterhalb des Schrittmotor eigenen Losbrechstroms gewählt oder ist bereits standardgemäß auf diesen Wert voreingestellt, so daß der Motor bei Anlegen dieses Stroms nicht anläuft.
Nach jeweils einer bestimmten Anzahl von Drehfeldfortschaltungen wird der elektrische Strom um ein vorbestimmtes Maß stufenweise erhöht, solange, bis der Schrittmotor anläuft. Dieses Anfahren des Schrittmotors wird entweder visuell/akustisch durch den Arzt oder über einen Sensor erfaßt, worauf die in Fig. 3 dargestellte Stromerhöhungs-Programmschleife des Eichungsprozesses manuell oder automatisch beendet wird. Mit Beendigung dieser Programmschleife, schreitet der Vorgang zum nächsten Schritt fort, in welchem der zuletzt eingestellte elektrische Strom als Losbrechstrom in einer Tabelle abgespeichert wird. Dieser Losbrechstrom stellt gleichzeitig auch den Verluststrom durch das verwendete Winkelstück und damit indirekt einen Wert für dessen Wirkungsgrad dar.
Wird nunmehr die gewünschte Stromstärke entsprechend dem zu verwendenden Werkzeug oder der beabsichtigten Behandlungsart vom Arzt eingegeben, addiert ein das Programm aus führender Rechner automatisch den zuvor gemessenen Verluststrom zu dem eingegebenen Wert hinzu, um den zu erwartenden Verlust durch das Winkelstück oder ein nachfolgendes Getriebe auszugleichen. Auf diese Weise entspricht das maximale Drehmoment am Werkzeug sehr exakt dem eingegebenen Stromwert.
Die vorstehend beschriebene Eichung kann alternativ auch bereits durch die Hersteller der Winkelstücke selbst standardgemäß durchgeführt und in Form eines elektrisch lesbaren oder auch manuell in den Rechner eingebbaren Codes beispielsweise auf dem Gehäuse des Winkelstücks angegeben werden. D.h. Winkelstücke, Handstücke, Triebwellenzüge usw. werden ab Werk mit einer Wirkungsgradangabe versehen, die dann entweder der Arzt bei der Eingabe des Maximalstromwerts berücksichtigt oder aber vom Rechner über einen geeigneten Sensor erkennt und als Verluststrom bei der Korrektur der manuell eingegebenen Stromtabelle verwendet.
Die Erfindung bezieht sich demzufolge auf ein elektrisches Antriebsgerät für medizinische Anwendungen insbesondere zum Antrieb von Bohrern, Schneid- und Schraubwerkzeugen. Derartige Endo-Werkzeuge haben vorbestimmte Arbeitsdrehzahlbereiche und besitzen entsprechend deren Materialien und Dimensionen maximal zulässige Drehmomentbelastungsgrenzen. Um ein Überschreiten dieser individuellen Drehmomentbelastungsgrenzen zu vermeiden, ist das Antriebsgerät mit einem Schrittmotor ausgerüstet. Der Schrittmotor fällt bei Erreichen dessen maximaler Drehmomentgrenze außer Tritt, wobei die maximale Drehmomentgrenze des Schrittmotors unterhalb der Drehmomentsbelastungsgrenze des Werkzeuges festgelegt wird. Um die Drehmomentbelastungsgrenze exakt einstellen zu können, führt das Antriebsgerät einen Eichungsvorgang im Rahmen eines Leerlaufs durch, bei dem der Wirkungsgrad des verwendeten Triebwellenzugs bis zum Werkzeug erfaßt und damit der Stromwert für ein Null-Drehmoment ermittelt wird.

Claims (13)

1. Elektrisches Antriebsgerät für medizinische Bohr-, Schneid- und Schraubwerkzeuge (6) mit jeweils einem vorbestimmten Umdrehungsbereich und einer maximal zulässigen Drehmomentbelastungsgrenze, gekennzeichnet durch einen elektrischen Schrittmotor (1), dessen maximales Drehmoment und dessen Drehzahl über die Stromstärke und die Drehfeldfrequenz vorgebbar sind.
2. Elektrisches Antriebsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abtriebswelle (1a) des Schrittmotors (1) mit/ohne Unter- oder Übersetzung an das Werkzeug (6) gekoppelt ist.
3. Elektrisches Antriebsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schrittmotor (1) ohne Unter-/Übersetzung einen Arbeitsdrehzahlbereich von 100 bis 300 Umdrehungen pro Minute hat und bei einer Belastung gleich oder größer als sein eingestelltes Drehmoment außer Tritt fällt.
4. Elektrisches Antriebsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitsdrehzahlbereich das Start-Stop-Ge­ schwindigkeitsspektrum des Schrittmotors (1) ist, innerhalb dem der Schrittmotor (1) nach außer Tritt Fallen bei Verringerung der Drehmomentbelastung selbständig wieder anläuft.
5. Elektrisches Antriebsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schrittmotor (1) außerhalb seines Start-Stop-Geschwindigkeitsspektrums bis zu einer Geschwindigkeit von 6000 Umdrehungen pro Minute betreibbar ist.
6. Elektrisches Antriebsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abgabedrehmoment des Schrittmotors (1) zwischen 0 und 4 Ncm.
7. Elektrisches Antriebsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schrittmotor (1) zumindest bei Erreichen oder Überschreiten des maximalen Drehmoments in einem Verstärkermodus regelbar ist, in dem der Schrittmotor eine definierte Links-Rechts-Bewegung beispielsweise einen Pilgerschritt ausführt, um dann bei Unterschreiten des maximalen Drehmoments in seine Vorzugsrichtung weiter zu drehen.
8. Elektrisches Antriebsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Links-Rechts-Bewegung jeweils auf eine vorbestimmte Gradzahl beschränkt ist.
9. Elektrisches Antriebsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsgerät ein zahnmedizinisches Handstück mit einem Winkelstück ist, in dem ein Triebwellenzug lagert, der durch den Schrittmotor (1) antreibbar ist.
10. Verfahren zur Selbsteichung eines elektrischen Antriebsgeräts mit den Merkmalen gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:
  • a. Beaufschlagen des Motors (1) mit einem Minimalstrom unterhalb des motorspezifischen Losbrechstroms,
  • b. schrittweises Erhöhen des Stroms nach bestimmten Drehfeldfortschaltungen,
  • c. Erfassen des Stromwerts, bei welchem der Motor (1) anläuft.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der erfaßte Stromwert als Verluststrom abgespeichert und dem eingegebenen Maximalstrom hinzu addiert wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Selbsteichung bei Inbetriebnahme des Motors (1) und/oder bei einem Wechsel des Antriebsgeräts und/oder nach einer vorbestimmten oder bestimmbaren Zeitperiode ausgeführt wird.
13. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß der Verluststrom in Form eines vorzugsweise am Antriebsgerät bereits angebrachten, elektronisch erfaßbaren Codes oder durch den Arzt manuell eingegeben wird, wobei der Verluststrom werksseitig bereits ermittelt wird.
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