DE19819915A1 - Verlegemesser - Google Patents
VerlegemesserInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B26—HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
- B26B—HAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B26B5/00—Hand knives with one or more detachable blades
- B26B5/005—Hand knives with one or more detachable blades specially adapted for cutting cardboard, or wall, floor or like covering materials
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verlegemesser zum Schneiden von Kunststoffen und Textilien aller Art, mittels auswechselbarer Messerklingen. Das Verlegemesser besteht aus zwei Schalen, die an einem Ende gelenkig miteinander verbunden sind und an deren anderem Ende die Schneidklinge fixiert ist. Die beiden Messerschalen werden mit einer Schließvorrichtung zusammengehalten, derart, das in der oberen Schale in einer Aussparung ein auswechselbares Schließelement einrastet, das durch eine Hebelwirkung um eine Achse drehbar ist und durch die Drehbewegung eine Klinke in eine fest in der unteren Schale verankerten Schließe einrastet. Das Schließelement besteht aus einem Grundkörper, der mit einem zu einer Fläche des Grundkörpers plan verlaufenden Hebel, vorzugsweise in Form eines Ringes, bestückt ist. An dem Grundkörper ist an der unteren Fläche im rechten Winkel zum Hebel ein Federbügel als Klinke angeordnet, der kreis- und/oder ellipsenförmig einen offenen Bogen bildet.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verlegemesser mit auswechselbaren
Messerklingen. Das Verlegemesser ist aus zwei Schalen gebildet, die gelenkig
miteinander verbunden sind. Die Messerklingen werden beim Arbeitsvorgang
innerhalb der Schalen an einem Ende des Messers aufgenommen und so
gelagert, daß ein Teil der Klinge aus dem Messer hervorsteht. Das
Verlegemesser ist nach dem Einlegen der Klinge gegen ungewolltes Öffnen
verriegelt.
Verlegemesser dienen zum Schneiden von verschiedenen Materialien, wie
Teppichböden, PVC Auslegeware, Kunststoffe aller Art, Papier und dergleichen.
Die zum Schneiden benutzten Klingen unterliegen einem starken Verschleiß
und müssen oft gewechselt werden. Zum Klingenwechsel muß das Messer
aufgeklappt und wieder verschlossen werden. In der Regel werden die Klingen
im Hohlraum des Verlegemessers, also zwischen den beiden Schalen
aufbewahrt. Die lose Klingenaufnahme birgt beim Wechsel Gefahren in sich,
die zu Verletzungen führen können. Der Verschluß solcher Messer wird in der
Regel durch eine Verschraubung der beiden Schalen gesichert. So ist es
bekannt, die beiden Schalen am hinteren Ende gelenkig miteinander zu
verbinden, so daß sie in ihrer Länge auseinander klappbar sind. Zum
Verschließen der Schalen dient ein Schraubgewinde in der einen Schale, wobei
in der anderen Schale eine Schraube mit einem Rändelkopf eingebracht ist.
Durch ein Herausdrehen der Rändelschraube wird die Verbindung der Schalen
aufgehoben und durch ein Hereindrehen wieder hergestellt. (Europa
Patent 0 196 437).
Eine solche Schraubverbindung bietet für jeden Arbeitsgang zwar die
gewünschte Festigkeit für die Halterung der Messerklingen, sie laut sich jedoch
oft nicht leicht lösen, so daß Hilfsmittel erforderlich sind. Auch wird für das
Auf- und Zudrehen viel Zeit benötigt. Das Rändelrad der Schraube ist entweder
in der Mitte zwischen beiden Schalen angeordnet, wobei es herausragt, oder an
der Aussenseite einer Schale. In jedem Fall sind die Rändelräder beim
Umgreifen des Messers störend, da sie zur Betätigung einen Durchmesser
benötigen, der größer als der Messerquerschnitt ist. Hinzu kommt, daß beim
Klingenwechsel das Messer mit der die Klinge aufnehmenden Schale nach unten
gehalten werden muß, um ein herausfallen der Klinge zu vermeiden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen auswechselbaren
Schnellverschluß zu schaffen, der die genügende Festigkeit besitzt und durch
den ein Klingenwechsel schnell und gefahrlos vollziehbar ist und der keine
störenden hervorstehenden Teile besitzt. Die Lösung der Aufgabe ist in den
erfinderischen Merkmalen der kennzeichnenden Teile der Ansprüche enthalten.
Der Vorteil der erfinderischen Lösung liegt darin, daß der Verschluß durch das
Umgreifen von Hand während des Arbeitsvorganges zusätzlich gesichert und
verstärkt wirksam ist
Die Erfindung ist in den Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht des Verlegemessers
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf das Verlegemesser
Fig. 3 zeigt das Verschlußelement
Fig. 4 zeigt eine Schalenhälfte mit Klingenblock.
Das Verlegemesser besteht aus zwei Schalen, und zwar der Oberschale 1 und
der Unterschale 2. Diese beiden Schalen 1 und 2 sind an einem Ende gelenkig
miteinander verbunden, zweckmäßig mittels eines Verbindungsgelenkes 5.
Dieses Verbindungsgelenk S besteht aus an den Lagerschalen angebrachte
Verdickungen in Form von Noppen, die so versetzt angeordnet sind, daß die
Verbindungen der einen Schale zwischen denen der anderen Schale liegen.
Durch diese Verbindung führt eine durchgehende Bohrung. In diese Bohrung
wird ein Stift federnd eingedrückt, um den sich die Schalen drehen und damit
auf- und zuklappbar sind. Statt dieser starren Verbindung, die sich bei
Metallschalen anbietet, kann auch ein bekannter Schnappmechanismus
angeordnet sein, bei dem eine Schale zwei Zapfen besitzt, die in
entsprechenden federnden Nuten der anderen Schale einrasten. Die beiden
Messerschalen 1 und 2 greifen durch seitliche Führungen beim Zuklappen so
ineinander, daß eine seitliche Verdrehung ausgeschlossen ist.
Die beiden Schalenenden, die nicht den Drehpunkt bilden, sind mit einer
Klingenhalterung 4 für die Messerklinge 3 versehen, so daß diese im
aufgeklappten Zustand des Verlegemessers leicht einlegbar und fixierbar ist
Der Verschluß der beiden Schalen wird durch ein Schließelement gebildet, das auswechselbar ist und im Falle einer Beschädigung sofort ersetzt werden kann. Das Schließelement wird in der oberen Schale 1 in einer dafür vorgesehen Aussparung 6 eingefügt und eingerastet und durch eine Hebelwirkung um eine Achse gedreht, wodurch eine an dem Schließelement befestigte Klinke in eine fest in der unteren Schale verankerten Schließe einrastet
Das Schließelement besteht aus einem Grundkörper 9, der vorzugsweise einen rechteckigen Querschnitt besitzt und der über seine Länge mittig mit zwei Zapfen 10 bestückt ist. Diese Zapfen 10 können in einer mittig in Längsrichtung des Grundkörpers eingebrachten Bohrung geführt sein, indem sie im Preßsitz in die Bohrung eingeführt sind und an beiden Seiten einige Millimeter herausragen. Dem Grundkörper 9 ist ein Ring 11 als Hebel zugeordnet, der seitlich an den Grundkörper anliegt und mit der Oberkante des Grundkörpers abschließt. Unterhalb des Grundkörpers 9 ist im rechten Winkel zum Ring 11 ein Federbügel 12 aus elastischem und/oder federndem Material fest angebracht. Dieser Federbügel 12, der die Aufgabe einer Klinke hat, ist nahezu kreisförmig und/oder ellipsenförmig geformt und bildet einen Kreis- und/oder Ellipsenbogen von etwas mehr als die Hälfte des geschlossenen Bogens. Das offene Ende dieses Federbügels wird längs von einer Wulst 13 abgeschlossen.
Der Verschluß der beiden Schalen wird durch ein Schließelement gebildet, das auswechselbar ist und im Falle einer Beschädigung sofort ersetzt werden kann. Das Schließelement wird in der oberen Schale 1 in einer dafür vorgesehen Aussparung 6 eingefügt und eingerastet und durch eine Hebelwirkung um eine Achse gedreht, wodurch eine an dem Schließelement befestigte Klinke in eine fest in der unteren Schale verankerten Schließe einrastet
Das Schließelement besteht aus einem Grundkörper 9, der vorzugsweise einen rechteckigen Querschnitt besitzt und der über seine Länge mittig mit zwei Zapfen 10 bestückt ist. Diese Zapfen 10 können in einer mittig in Längsrichtung des Grundkörpers eingebrachten Bohrung geführt sein, indem sie im Preßsitz in die Bohrung eingeführt sind und an beiden Seiten einige Millimeter herausragen. Dem Grundkörper 9 ist ein Ring 11 als Hebel zugeordnet, der seitlich an den Grundkörper anliegt und mit der Oberkante des Grundkörpers abschließt. Unterhalb des Grundkörpers 9 ist im rechten Winkel zum Ring 11 ein Federbügel 12 aus elastischem und/oder federndem Material fest angebracht. Dieser Federbügel 12, der die Aufgabe einer Klinke hat, ist nahezu kreisförmig und/oder ellipsenförmig geformt und bildet einen Kreis- und/oder Ellipsenbogen von etwas mehr als die Hälfte des geschlossenen Bogens. Das offene Ende dieses Federbügels wird längs von einer Wulst 13 abgeschlossen.
Das Schließelement lädt sich auch als ein einseitig offenes Element ausbilden.
Dazu wird der Grundkörper 9 senkrecht und mittig mit einem durchgehenden
Spalt versehen, der auch die Zapfen 10 und den Ring 11 mit auftrennt. Dieser
Spalt bewirkt, daß die beiden Zapfen 10 zusammendrückbar sind. Der
Federbügel 12 ist so elastisch, daß er diese Bewegung mitmacht
In der oberen Schale 1 des Verlegemessers ist die Aussparung 6 eingebracht. Zweckmäßig beginnt die Aussparung 6 etwa in der Hälfte der Längsrichtung des Verlegemessers und dann nach vorn zur Schneide gerichtet. Das ist der Teil des Verlegemessers, der während des Arbeitsganges von Hand umgriffen ist. Diese Aussparung 6 ist so groß, daß der Ring 11 des Schließelementes darin Platz hat. In der Schale 1 sind im Bereich der Aussparung 6 links und rechts zwei Führungen 16 angeordnet, die annähernd U-förmig ausgebildet sind, wobei der obere Teil des U eine kleinere Querschnittsöffnung mit entsprechender Elastizität aufweist. In die Führung 16 sind die Zapfen 10 des Schließelementes eindrückbar, derart daß die Zapfen 10 fest, jedoch drehbar darin lagern. Die Führung 16 kann auch unter einem Winkel eingebracht sein, so daß einwirkende Kräfte kein Herausgleiten der Zapfen 10 aus der Führung 16 ermöglichen. Für den Ring 11 kann zusätzlich in der Schale 1 links und rechts der Aussparung 6 eine Auflage 15 angebracht werden, auf die der Ring 11 seitlich beim Einschnappen aufsetzt und so nicht in den darunter liegenden Hohlraum gedrückt werden kann. Beim Einsatz eines mit einem Spalt versehenen Schließelementes wird die Führung 16 in Form einer Sackbohrung vorgesehen, in die sich die Zapfen 10 durch das Zusammendrücken einfügen lassen.
In der oberen Schale 1 des Verlegemessers ist die Aussparung 6 eingebracht. Zweckmäßig beginnt die Aussparung 6 etwa in der Hälfte der Längsrichtung des Verlegemessers und dann nach vorn zur Schneide gerichtet. Das ist der Teil des Verlegemessers, der während des Arbeitsganges von Hand umgriffen ist. Diese Aussparung 6 ist so groß, daß der Ring 11 des Schließelementes darin Platz hat. In der Schale 1 sind im Bereich der Aussparung 6 links und rechts zwei Führungen 16 angeordnet, die annähernd U-förmig ausgebildet sind, wobei der obere Teil des U eine kleinere Querschnittsöffnung mit entsprechender Elastizität aufweist. In die Führung 16 sind die Zapfen 10 des Schließelementes eindrückbar, derart daß die Zapfen 10 fest, jedoch drehbar darin lagern. Die Führung 16 kann auch unter einem Winkel eingebracht sein, so daß einwirkende Kräfte kein Herausgleiten der Zapfen 10 aus der Führung 16 ermöglichen. Für den Ring 11 kann zusätzlich in der Schale 1 links und rechts der Aussparung 6 eine Auflage 15 angebracht werden, auf die der Ring 11 seitlich beim Einschnappen aufsetzt und so nicht in den darunter liegenden Hohlraum gedrückt werden kann. Beim Einsatz eines mit einem Spalt versehenen Schließelementes wird die Führung 16 in Form einer Sackbohrung vorgesehen, in die sich die Zapfen 10 durch das Zusammendrücken einfügen lassen.
In der unteren Schale 2 sind als Schließe zwei Rasterstege 7 angeordnet, die
senkrecht aus der Innenschale hervorstehen. Diese beiden Rasterstege 7 sind
oberhalb von einem Rasterbügel 8 überbrückt, und zwar in einer exakt
definierten Höhe, so daß zwischen dem Rasterbügel 8 und dem Boden der
Schale 2 ein Freiraum entsteht. Der Abstand zwischen den beiden Rasterstegen
ist so zu wählen, daß der Federbügel 12 in seiner ganzen Breite zwischen den
beiden Rasterstegen und unter dem Rasterbügel 8 hindurch gleitet. Um dem
Verschluß einen guten Halt zu gewährleisten wird der Drehpunkt um die
gedachte Drehachse der Zapfen 10 gegenüber der durch den Rasterbügel 8
gedachten Mittellinie versetzt angeordnet, und zwar in Richtung zum vorderen
dem Gelenk 5 gegenüberliegendem Ende des Verlegemessers.
Die Funktion des Verschlusses ist wie folgt beschrieben. Wird das
Schließelement mit seinen beiden Zapfen 10 in die Führung 16 eingelassen, so
ist der Grundkörper 9 um die Zapfen 10 drehbar. Wird nun der Ring 1 1 mit
einem Finger hochgezogen, so dreht sich der Grundkörper 9 um die gedachte
Achse der Zapfen 10, womit der Federbügel 12 nach hinten in Richtung
Schalengelenk schwenkt. Nunmehr werden die beiden Schalen 1 und 2
zusammengeklappt und der Ring 11 in die obere Schale 1 eingedrückt. Damit
wird der Grundkörper 9 wieder gedreht, womit der Federbügel 12 mit seiner
Wulst 13 unter den Rasterbügel 8 gleitet und infolge der Federwirkung sich fest
gegen den Rasterbügel 8 andrückt. Die Wulst 13 verhindert zusätzlich, daß der
Federbügel 12 ohne Kraftaufwand zurück kann. Durch die Versetzung des
Drehpunktes der Zapfen 10 gegenüber dem Rasterbügel 8 wird diese
Schließwirkung noch unterstützt. Die Schalen 1 und 2 sind fest miteinander
verbunden.
Zur Bearbeitung der Werkstoffe wird das Verlegemesser so von Hand
umgriffen, daß der Ring 11 in der Handfläche liegt und damit fest und
unverrückbar ist. Zum Lösen der Verbindung wird der Ring 11 mit einem
Finger wieder angehoben und nach vorn geführt, wodurch der Federbügel 12
mit seiner Wulst 13 unter dem Rastersteg 8 hervor gleitet und den Verschluß
löst. Der Innendurchmesser des Ringes 11 ist dementsprechend so zu wählen,
daß ein Finger leicht einführbar ist. Da der Raum unterhalb des Ringes 11 ein
Hohlraum ist, bietet sich eine gute Führung des Ringes an.
Das Verschlußelement mit seinem Ring 11 lädt sich in jede der beiden Schalen
1 und 2 einfügen, so daß das Verlegemesser sowohl für Rechtshänder als auch
für Linkshänder hergestellt werden kann. Der Innenraum zwischen den beiden
Schalen ist, auch bedingt durch das Verschlußelement, so groß, daß hinter dem
Verschlußelement zum Gelenkpunkt der Schalen hin ein großer
Klingenaufnahmeraum verfügbar ist. Hier ist ein Klingenblock 14 zur
Aufnahme von Klingen vorgesehen, in dem die Klingen vorzugsweise senkrecht
in der Schale stehend einfügbar sind. Die Klingen können sowohl lose als auch
in einem Dispenser gelagert sein.
Das Schließelement ist bisher mit einer Ringführung beschrieben worden. Statt
des Ringes 1 kann auch an den Grundkörper 9 ein bügelförmiges Element
angebracht sein, das exakt über die Schale greift, auf dieser aufliegt und
diese seitlich umschließt. Zum Öffnen und Schließen ist dann das bügelförmige
Element anzuheben.
Claims (8)
1. Verlegemesser zum Schneiden von Kunststoffen und Textilien aller
Art, mittels auswechselbarer Messerklingen, bestehend aus zwei
Schalen, die an einem Ende gelenkig miteinander verbunden sind
und an derem anderen Ende die Klinge zum Schneiden fixiert ist
und die mit einer Schließvorrichtung zusammen gehalten sind,
dadurch gekennzeichnet, daß in der oberen Schale (1) in einer
Aussparung (6) ein Schließelement einrastbar ist, das durch eine
Hebelwirkung um eine Achse drehbar ist und durch die Drehung
eine Klinke in eine fest in der unteren Schale (2) verankerte
Schließe einrastet.
2. Verlegemesser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das auswechselbare Schließelement aus einem Grundkörper (9)
mit rechteckigem Querschnitt besteht, der über seine
Längsrichtung mittig mit Zapfen (10) bestückt ist und an dessen
einen Längsseite waagerecht dazu ein Ring (11) anliegt, dessen
obere Ringfläche bündig mit der Oberseite des Grundkörpers
abschließt und daß an der Unterseite des Grundkörpers
annähernd im rechten Winkel zur Lage des Ringes ein Federbügel
(12) befestigt ist, der kreisförmig und/oder ellipsenförmig
geformt einen offenen Bogen bildet, dessen Öffnung auf der dem
Ring (11) abgekehrten Seite liegt. .
3. Verlegemesser nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das offene Ende des bogenförmigen Federbügels mit einer
Wulst (13) über die Längskante versehen ist
4. Verlegemesser nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Schließelement mit einem Spalt versehen ist, der auf
einer gedachten Linie vom Mittelpunkt des Ringes (11) ausgehend
durch den Grundkörper (9) führt und diesen in zwei Teile teilt, so
daß der Grundkörper (9) nur noch durch den offenen Ring (11)
und den geschlossenen Federbügel (12) gehalten ist, womit die
Zapfen (10) seitlich zusammendrückbar sind. .
5. Verlegemesser nach Anspruch 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Schließelement mit den beiden Zapfen (10) in Führungen (16),
die in der Schale (1) seitlich im Bereich der Aussparung (6) in die
Wandungen eingebracht sind, einrastbar ist.
6. Verlegemesser nach Anspruch 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß
in der unteren Schale (2) zwei senkrecht stehende Rasterstege (7)
angeordnet sind, die an ihrem oberen Ende von einem Rasterbügel
(8) überspannt sind und so einen Freiraum für den Federbügel (12)
zwischen dem Boden der Schale (2) und dem Rasterbügel bilden.
7. Verlegemesser nach Anspruch 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Führung (16) für die Aufnahme der Zapfen (10) gegenüber
dem Rasterbügel (8), nach vorn zur Messerschneide hin, so
versetzt sind, daß die gedachte Drehachse durch die Zapfen (10)
vor der durch den Rasterbügel (8) gedachten Mittellinie liegt.
8. Verlegemesser nach Anspruch 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Grundkörper (9) bei einer Betätigung des Ringes (11) um die
in der Führung (16) gelagerten Zapfen (10) dreht und damit den
Federbügel (12) schwenkt und beim Eindrücken des Ringes (11) in
die Aussparung (6) den Federbügel (12) unter den Rasterbügel (8)
zwischen den Rasterstegen (7) hindurch schiebt, so daß der
Federbügel (12) mit seiner Wulst (13) hinter den Rasterbügel (8)
einschnappt.
Priority Applications (5)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19819915A DE19819915A1 (de) | 1998-05-05 | 1998-05-05 | Verlegemesser |
EP99107820A EP0955133B1 (de) | 1998-05-05 | 1999-04-20 | Verlegemesser |
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Publications (1)
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