DE19816035A1 - Verwendung von Erythropoietin zur Behandlung von Hämochromatosen - Google Patents
Verwendung von Erythropoietin zur Behandlung von HämochromatosenInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von Epo zur Behandlung von Hämochromatosen sowie pharmazeutische Kombinationspräparate, enthaltend Erythropoietin (Epo) und Calcium- und/oder Phosphatverbindungen. Diese Kombinationspräparate werden insbesondere zur Behandlung von primärer Hämochromatose eingesetzt.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von Erythropoietin (Epo) in niedriger
Dosierung zur Herstellung von pharmazeutischen Präparaten zur Behandlung von Hämo
chromatosen sowie pharmazeutische Kombinationspräparate enthaltend Erythropoietin
(Epo) und Calcium- und/oder Phosphatverbindungen. Diese Kombinationspräparate
werden insbesondere zur Behandlung primärer Hämochromatosen (ererbten
Eisenüberladungsstörungen) eingesetzt.
Mehr als 2/3 (ca. 70%) der neugebildeten Knochenmarkstammzellen werden im
Eisen- und Knochenstoffwechsel des Organismus zu Erythrozyten und Osteo
blasten/Osteoklasten funktioniert. Diese Vorgänge (Erythropoese und Knochenbildung)
werden durch die beiden Differenzierungshormone Erythropoietin (Epo) und
Parathyroidhormon (PTH) gesteuert, wobei eine normale PTH-Konzentrationen
(zwischen 10 bis 60 mg/l) zu normaler Osteoblasten/Osteoklasten-Bildung führt und
normale Epo-Konzentrationen, die zwischen 6-25 U/l liegen, eine normale Erythrozyten
bildung bewirken.
Lebenswichtige Bedeutung kommt insbesondere der Erythropoese zu, denn 45% der
neugebildeten Stammzellen des Knochenmarks werden zu Erythrozyten entwickelt. Aus
diesem Grund sind alle Parameter (Eisenresorption, Eiseneinbau, Epo, Folat, Vitamin
B 12) des Eisenstoffwechsels extrem eng reguliert.
Bekanntermaßen ist Epo ein in der Niere gebildetes und auch synthetisch herstellbares
Glykoprotein, das auf dem Blutweg ("humoral") die Blutbildung (Erythropoese) anregt.
Es ist bekannt, die Anämie, insbesondere die transfusionsbedingte Anämie vom
Hämodialysepatienten (renale Anämien), mit rekombinantem humanem Erythropoietin
(rhEpo) zu therapieren. Die Anämie bei chronischen Krankheiten ist weltweit die
zweithäufigste Anämieform.
Im Vordergrund der Anämien, die durch verminderte Erythropoese im Knochen oder
durch Störungen in der Eisenreutilisation verursacht werden, steht eine verminderte
Erythrozytenneuproduktion. Der tägliche Eisenbedarf für eine normale Erythropoese
beträgt 25 mg. Eisenmangelanämien, die die häufigste Form der hypochromen Anämie
sind, werden durch Zufuhr von Eisen reguliert. Eine kombinierte Gabe mit rhEpo wird
therapeutisch genutzt, um einen signifikanten Anstieg der Erythrozytenzahl zu bewirken.
In der klinischen Chemie wird für die Diagnose von Eisenstoffwechselstörungen die
Serumferritin-Konzentration bestimmt. Das Gesamtkörpereisen beträgt bei Männern ca.
3,5 g, bei Frauen 2,5 g. Eisen befindet sich im aktiven Metabolismus und in
Speicherkompartimenten. Im aktiven Pool befinden sich bei einem Mann durchschnittlich
2100 mg im Hämoglobin, 200 mg im Myoglobin, 150 mg in Enzymen der Gewebe (Häm
und Nicht-Häm) und 3 mg in Eisentransport-Kompartiment. Eisen wird im Gewebe
intrazellulär als Ferritin (700 mg) und als Hämosiderin (300 mg) gespeichert.
Der genaue Resorptionsmechanismus für Eisen ist nicht geklärt. Die Regulation erfolgt in
entscheidender Weise durch die Dünndarm-Mukosezellen. Das entscheidende Signal für
die Mukosa scheint der Gesamteisengehalt des Körpers zu sein. Es wurde gezeigt, daß
die Serum-Fertitinkonzentration invers korreliert mit der Menge des aufgenommenen
Eisens.
Das Eisen wird von den intestinalen Mukosezellen an das Transferrin übergeben. Dieses
Eisentransportprotein hat zwei Eisenbindungsstellen. Es wird in der Leber synthetisiert.
Damit existiert ein Mechanismus, durch den Eisen von Zellen (z. B. Dünndarmmukosa,
Makrophagen) übernommen und an spezifische Membranrezeptoren von Erythroblasten,
Plazentazellen oder Leberzellen abgegeben werden kann. Der Transferrin-Eisen-
Rezeptor-Komplex gelangt durch Endozytose in die Erythrozyten-Vorläuferzeilen, wo
das Eisen an die Mitochondrien weitergegeben wird. Dort wird aus Eisen und
Protoporphyrin Häm gebildet.
Nicht für die Erythropoese benötigtes Eisen wird mittels Transferrin in zwei Arten des
Speicherpools verlagert. Der wichtigste Speicher ist das Ferritin. Hierbei handelt es sich
um eine heterogene Familie von Proteinen, die einen Eisenkern umschließen. Es ist
löslich und stellt die aktive Speicherform in Leber (Hepazyten), Knochenmark, Milz
(Makrophagen), Erythrozyten und im Serum (ca. 100 ng/ml) dar. Der
Gewebeferritinpool ist sehr labil und rasch verfügbar, wenn Eisen benötigt wird. Das
zirkulierende Serum-Ferritin stammt aus dem retikuloendothelialen System (RES), und
seine zirkulierende Konzentration geht parallel mit dem Gesamtkörpereisen (jedes ng/ml
entspricht 8 mg Eisenvorrat).
Zusammenfassend ist festzustellen, daß im Eisenstoffwechsel
- - alle Zellen des RES Speicher für Ferritin und Hämosiderin sind,
- - Hb-synthetisierende, Eisen-verbrauchende Stammzellen durch Epo zu Erythrozyten entwickelt werden und
- - der Transport des Eisens aus dem Speicher zum entstehenden Erythrozyten und umgekehrt aus dem abgestorbenen Erythrozyten in den Speicher durch Transferrin erfolgt.
Im Knochenstoffwechsel fungiert in Analogie zum Eisenstoffwechsel
- - der Knochen als Speicher für Hydroxylapatit-Kristalle (und Kollagen), der Osteoklast "labilisiert" den Hydroxylapatit, indem er ihn bis zu einem Grundgerüst abbaut. Liegt keine Störung vor, wird das Grundgerüst zur Synthese verwendet.
- - Hydroxylapatit (und Kollagen) synthetisierende, Calcium und Phosphat verbrauchende Stammzellen werden durch PTH (+IGF 1+2) zu Osteoblasten entwickelt und
- - der Transport des Calciums und Phosphates erfolgt aus dem Speicher zum entstehenden Osteoblasten und umgekehrt nach der Synthese des Hydroxylapatits in den Speicher.
Beschrieben wurde bereits 1983 durch S.G. Massry (Kidney International 24, (16) 204-
207) und auch durch F.N. Hutchison und J. Jones (AJKD, Vol. 29, No. 5, Mai 1997),
daß bei Vorliegen eines Hyperparathyroidismus, also bei sehr hohen PTH-
Konzentrationen die Erythropoese unterdrückt ist. Das heißt durch eine hohe PTH-
Konzentration (<< 60 ng/l) wird demzufolge die Epo-Bildung im Organismus gedrosselt,
wodurch zwangsweise auch die Bildung von Erythrozyten erniedrigt wird.
PTH ist demzufolge ein wichtiger Regulator im menschlichen Organismus, denn sowohl
Eisen- wie auch Knochenmetabolismen werden durch PTH reguliert. PTH regelt
naturgemäß die Resorption von Calcium, Phosphat, Magnesium und Eisen.
Es können aber folgende Schwachstellen im Eisen- und Knochenstoffwechsels auftreten:
- - ungenügende Differenzierung der Stammzellen durch Epo bzw. PTH,
- - "Labilisierung" der Speicherform (Eisenkern in Ferritin bzw. des Hydroxylapatits in Collagen durch Osteoklast),
- - ungenügender Transport von Eisen zum Erythrozyten bzw. Hydroxylapatit (Calcium und Phosphat) zu den Osteoblasten.
Während man bei Störungen der Erythropoese im Falle renaler Anämien und
Eisenmangelanämien bereits Möglichkeiten der Therapie kennt, sind Hämochromatosen
therapeutisch nicht gelöst.
Hämochromatosen sind Eisenspeicherkrankheiten infolge Eisenüberladung des
Organismus, vor allem der parenchymatösen Organe, die mit einer erhöhten
Eisenabsorption und massiver Ablagerung des Eisens in Form des Hämosiderins in
zahlreichen Organen sowie im Monozyten-Makrophagen-System einhergehen.
Unterschieden werden primäre (idiopathische) Hämochromatosen und sekundäre
(erythropoetische) Hämochromatosen. Sekundäre Hämochromatosen sind Blutbildungs
störungen, die zu Hämosiderose (erworbene Eisenüberladung des Organismus) führen.
Die primären (idiopathischen) Hämochromatosen manifestieren sich mit Leberzirrhose
(Pigmentzirrhose), bronzeartiger Hautverfärbung und Ausfallserscheinungen endo- und
exokriner Drüsen (Hypogonadismus, insulinabhängiger Diabetes mellitus =
"Bronzediabetes"), Herzinsuffienz, Haarverlust.
Der Erfindung lag deshalb die Aufgabe zugrunde, pharmazeutische Präparate
bereitzustellen, die zur Behandlung von Hämochromatosen geeignet sind und optimal
abgestimmte Mengen an Wirkstoffen enthalten.
Es wurde überraschend gefunden, daß Erythropoietin-Präparate in geringer Dosierung
zur Behandlung von Hämochromatosen geeignet sind.
Die Erfindung betrifft deshalb die Verwendung von Epo zur Herstellung
pharmazeutischer Präparate zur Behandlung von Hämochromatosen.
Erfindungsgemäß weisen die Präparate 500 bis 5.000 U Epo auf und werden
vorzugsweise zur Behandlung von Patienten mit sekundären Hämochromatosen
eingesetzt.
Als geeignete Erythropoietin-Präparate im Sinne der vorliegenden Erfindung kommen
solche Wirkstoffe in Frage, die hinsichtlich der physiologischen Wirkung des humanen
Erythropoietins vergleichbar sind. Für derartige Wirkstoffe wird im Sinne der
vorliegenden Erfindung kurz die Bezeichnung Epo bzw. Epo-Präparat verwendet.
Geeignete Epo-Präparate sind beispielsweise das rekombinante Epo (rhEpo; vgl.
Europäische Patentschriften EP-B1 0 205 564 bzw. EP-B1 0 411 678) oder auch
entsprechende Modifikationen derartiger Proteine. Als Modifikationen kommen
beispielsweise solche Proteine mit höherem (vgl. EP 0 148 605) oder geringerem
Molekulargewicht als 34.000 Da (SDS-PAGE-Molekulargewicht des urinären Epo) in
Frage, ebenso Isoformen des Enzyms oder Proteine mit unterschiedlicher Glykosilierung.
Insbesondere können auch durch PEG (Polyethylenglykol) chemisch modifizierte
Proteine verwendet werden. Ferner kommen grundsätzlich auch solche Proteine in Frage,
die sich durch Deletionen, Substitutionen oder Verlängerungen von einzelnen oder
mehreren Aminosäuren von der Aminosäuresequenz des natürlichen Epo mit einer Länge
von 166 Aminosäuren ableiten. Derartige Epo-Präparate besitzen im wesentlichen
vergleichbare physiologische Eigenschaften wie rhEpo. Insbesondere weisen derartige
Proteine biologische Eigenschaften auf, daß Knochenmarkszellen veranlaßt werden, die
Produktion von Retikulozyten und roten Blutkörperchen zu steigern und/oder die
Hämoglobinsynthese zu steigern. Anstelle derartiger Proteine können auch
niedermolekulare Substanzen verwendet werden, die als Epo-Mimetika bezeichnet
werden, und die an den gleichen biologischen Rezeptor binden. Diese Mimetika können
vorzugsweise auch oral verabreicht werden. Die zu verabreichende Menge derartiger
Proteine oder Mimetika wird ermittelt durch Vergleich der biologischen Aktivitäten
zwischen Epo und diesen Wirkstoffen.
Für die Behandlung beinhaltet das erfindungsgemäße Kombinationspräparat
beispielsweise 500 bis 5000 U (anstelle der Abkürzung "U" kann auch die Abkürzung
"IE" für Internationale Einheiten verwendet werden) eines Epo-Präparates. Bevorzugte
Dosierungen sind 500 U, 1.000 U, 2.000 U und 5.000 U pro Einzeldosierung.
Es wurde weiterhin gefunden, daß die Eisenresorption jedoch quantitativ verglichen mit
einer Calcium(phosphat)-Resorptionsstörung eine ganz geringe Rolle spielt (1 : 1000 ist
das Verhältnis der Konzentrationen) und daß bei der primären Hämochromatose neben
einer Eisenresorptionsstörung vor allem eine Calcium(phosphat)-Resorptionsstörung
vorliegt.
So wurde festgestellt, daß zum einen die Erythropoese nur bedient wird, wenn
Transferrin voll beladen werden kann (Tf × 2), wenn die Eisenspeicher also voll sind.
Umgekehrt werden die Speicher mit halbbeladenem Transferrin aufgefüllt (Tf × 1).
Zum anderen wird der Osteoblast nur mit Calcium und Phosphat versorgt, wenn der
Speicher (Knochen) voll Hydroxylapaptit ist. Ist das nicht der Fall, hat das dann beim
Eisen fatale Folgen. Es wird zu viel Eisen und zu wenig Calcium(phosphat) resorbiert.
Das kann erfindungsgemäß durch gezielte Gabe von Epo in niedriger Dosierung in
Kombination mit Calcium- und/oder Phosphatverbindungen vermieden werden.
Gegenstand der Erfindung ist deshalb auch die Verwendung von Epo in geringer
Dosierung und Calcium und/oder Phosphatverbindungen zur Herstellung eines
pharmazeutischen Präparates zur Behandlung primärer Hämochromatosen sowie ein
Kombinationspräparat aus einem Erythropoietin-Präparat und Calcium- und/oder
Phosphatverbindungen, das für die Therapie von primärer Hämochromatose geeignet ist.
Die Wirkstoffe des Kombinationspräparates können sowohl in getrennten
Darreichungsformen als auch in einer Darreichungsform vorliegen.
Das Kombinationspräparat enthält eine für die Therapie einer primären Hämochromatose
optimal abgestimmte Menge an Epo und Calcium und/oder Phosphat. Neben Epo enthält
es erfindungsgemäß bevorzugt eine Calciumphosphatkomplexverbindung. Ganz
besonders bevorzugt enthält es eine Apatitverbindung der Formel Ca2+[Ca3(PO4)2]3 2-, die
vorzugsweise in Form eines Glukonates vorliegen kann. Das Kombinationspräparat kann
aber auch als Calciumverbindung Calcium-Glukonat und/oder als Phosphatverbindung
Glukose-1-Phosphat oder Kaliumhydrogenphosphat enthalten.
Das bevorzugte Verhältnis von Calcium zu Phosphat (bzw. Phosphor) beträgt im
Kombinationspräparat von 11 : 5 bis 9 : 7, vorzugsweise 10 : 6.
Das Kombinationspräparat kann auch Epo nur in Kombination mit einer
Calciumverbindung enthalten oder nur in Kombination mit einer Phosphatverbindung.
In einer bevorzugten Variante enthält das Kombinationspräparat 500-5.000 U rhEpo, 20-
200 mg Calcium- und/oder 10-100 mg Phosphor (bzw. 30-300 mg Phosphat). Diese
Werte sind so zu verstehen, daß eine entsprechende Calcium- oder Phosphatverbindung
in einer solchen Menge zu applizieren ist, daß 20 bis 200 mg Calcium bzw. 10 bis 100
mg Phosphor (bzw. 30-300 mg Phosphat) zugeführt werden.
Die Kombinationspräparate der vorliegenden Erfindung können Epo und die
Calcium- und/oder Phosphatverbindungen in einer verkaufsfertigen Verpackungseinheit
nebeneinander konfektioniert enthalten (sogenannte Kombinationsverpackung). Die
Arzneimittelpackungen können außerdem entweder eine geeignete Menge an Epo oder
eine geeignete Menge einer Calciumphosphatverbindung in Form eines Einzelpräparates
enthalten, wobei die Einzelpräparate hinsichtlich der Menge der Inhaltsstoffe derart
konfektioniert sind, daß sie im Sinne der Erfindung für die kombinierte Gabe mit dem
jeweils anderen Präparat verabreicht werden können. In diesen Fällen werden vom
Hersteller oder dem Arzneimittel-Importeur den Präparaten in der Regel ein in vielen
Ländern gesetzlich vorgeschriebener Beipackzettel für Arzneimittel beigelegt, in dem
Anweisungen oder Informationen über die kombinierte Gabe der Einzelpräparate
enthalten sind. Dies trifft auch auf Arzneimittelpackungen zu, die eine geeignete Menge
an Epo oder eine geeignete Menge einer Calciumverbindung oder einer
Phosphatverbindung enthalten bzw. einer Calciumverbindung und einer
Phosphatverbindung.
Im Sinne der Erfindung kommen als Calcium-/Phosphat-Präparate orale oder parenterale
Darreichungsformen in Frage. Es kann sich grundsätzlich um Einzelpräparate handeln,
die als Wirkstoff ein physiologisch verträgliches Calciumsalz und/oder eine
Phosphatverbindung oder eine Calcium-Phosphatkomplex-Verbindung enthalten, oder
auch um Kombinationspräparate, die neben dem physiologisch verträglichen Präparaten
weitere Wirkstoffe, wie z. B. Vitamine, Folsäure, Thiaminchlorid, Riboflavin, Pyridoxin,
Ascorbinsäure, Nicotinamid, etc. enthalten.
Im Sinne der vorliegenden Erfindung ist es ist auch möglich, Epo und Calcium- und/oder
Phosphatverbindungen in Form von getrennten pharmazeutischen Formulierungen (freie
Kombination) gleichzeitig oder aber auch nacheinander zu applizieren. Diese freie
Kombination, die auch in einer Verpackungseinheit zur Verfügung gestellt werden kann,
hat den Vorteil der großen Flexibilität.
In der Regel wird die freie Kombination in Form einer einzigen Verpackungseinheit zur
Verfügung gestellt, die mindestens zwei Behältnisse umfaßt, wobei das erste eine
geeignete Darreichungsform für das Epo-Präparat ist (Lyophilisat, Injektions- oder
Infusionslösung, ggf. auch zur oralen Applikation), und das zweite eine geeignete
Darreichungsform für das Calciumphosphat- oder Calcium- und/oder Phosphat-Präparat
darstellt. Dadurch kann jedem Patienten individuell eine direkt zuzuordnende Menge an
Epo und Calcium-/Phosphatverbindung zur Verfügung gestellt werden. Derartige
Kombinationspräparate bieten darüber hinaus den Vorteil des größeren Therapieerfolges,
da jeweils die optimal abgestimmte Menge der Einzelpräparate festgelegt ist, und deren
Verwechslung mit sonst im Handel erhältlichen Einzelpräparaten, die in unterschiedlichen
Dosierungen angeboten werden, weitgehend ausgeschlossen werden kann.
Die erfindungsgemäßen Kombinationspräparate minimieren ferner das Risiko einer
versehentlich zu hohen Calcium- und/oder Phosphatgabe, die möglicherweise erfolgen
kann, wenn herkömmliche Calcium- oder Phosphatpräparate aus separaten
Arzneimittelpackungen zusammen mit Epo appliziert werden. Durch die
erfindungsgemäßen Kombinationationspräparate wird eine sichere Therapie und einfache
Handhabung sichergestellt. Im vorliegenden Fall ist es auch möglich, einen Wirkstoff als
Injektionslösung und den anderen Wirkstoff als Darreichungsform zur oralen
Verabreichung einzusetzen.
Für den Fall, daß das Epo-Präparat als Lyophilisat zur Verfügung gestellt wird, enthalten
die Arzneimittelpackungen (Kombinationspackungen) die entsprechende Menge des
Epo-Präparates in Glasampullen oder in Karpulen. Das Calcium-/Phosphat-Präparat kann
in fester Form (Tablette, Pulver, Granulat, Lyophilisat, etc.) oder auch in flüssiger Form
in getrennten Behältnissen vorliegen. Ferner enthält die Kombinationspackung eine
Rekonstitutionslösung, um entweder das Epo-Lyophilisat allein oder auch zusammen mit
dem festen Calcium-/Phosphat-Präparat aufzulösen. Liegt das Calcium/Phosphat-
Präparat als gebrauchsfertige Lösung vor, kann die Lösung zusammen mit der Epo-
Lösung gemischt werden, falls die gemeinsame Applikation erfolgen soll. Grundsätzlich
kann das Calcium-/Phosphat-Präparat auch als Konzentrat für den Zusatz zu
herkömmlichen Infusionslösungen zur Verfügung gestellt werden, wodurch eine
langsamere Applikation über mehrere Stunden hinweg erfolgen kann.
Eine weitere Möglichkeit im Sinne der Erfindung besteht darin, jeweils einzelne,
verkaufsfertige Darreichungsformen für Epo-Präparate und Calcium-und/oder
Phosphatverbindungen als unabhängige Arzneimittel, d. h. als selbständige
Handelspräparate, zur Verfügung zu stellen, wobei die Einzelpräparate derart
konfektioniert sind, daß sie die erforderlichen Mengen an Einzelsubstanzen für die erfin
dungsgemäße Kombination des Epo-Präparates und Calcium und/oder Phosphat
enthalten.
Bei der Anwendung der Kombinationspräparate ist es auch möglich, Epo und
Calcium- und/oder Phosphatverbindungen in einer sogenannten fixen Kombination, d. h. in einer
einzigen pharmazeutischen Formulierung zu verabreichen, in der beide Verbindungen
enthalten sind. Dies kann z. B. eine Injektionslösung- bzw. Infusionslösung oder deren
Lyophilisat sein, die beispielsweise in Ampullen abgefüllt sind. Die fixe Kombination der
jeweiligen Wirkstoffe in Form eines Lyophilisates hat den Vorteil der einfachen und
sicheren Handhabung. Das Lyophilisat wird in der Ampulle durch Zugabe
pharmazeutisch üblicher Injektionsmedien gelöst und intravenös appliziert.
Die Herstellung der pharmazeutischen Darreichungsformen erfolgt nach üblichen, in der
galenischen Technik bekannten Verfahren mit pharmazeutisch üblichen Hilfsstoffen.
Bei der Durchführung der Kombinationstherapie mit dem erfindungsgemäßen
Kombinationspräparat müssen
- a) die Ferritin-Konzentration als Maß für Füllungszustand des Eisenspeichers,
- b) Transferrinsättigung und Transferrinrezeptor für die Beladungskapazität des Transportproteins sowie mittels verschiedener diagnostischer Parameter
- c) der Füllzustand des Knochens mit Apatit und mit Kollagen festgestellt werden.
Die Zielwerte, die in der Regel auf eine gute Einstellung des Eisen- und
Knochenstoffwechsels hinweisen, können den Tabellen 1 und 2 entnommen werden:
Bei der Durchführung der Therapie sind also deshalb im wesentlichen die folgenden
diagnostischen Parameter zu kontrollieren:
- a) für Eisenstoffwechsel:
- - Ferritin (ng/ml)
- - Transferrinsättigung(%)/Transferrinrezeptor (mg/l)
- - die Syntheseleistung der Stammzellen anhand von hämatologischen Kontrollparametern wie Hämoglobin (Hb), Hämatokrit (Anteil der roten Blutkörperchen am Gesamtvolumen), Erythrozyten, hypochrome Erythrozyten, Retikulozyten.
Ferritin ist ein Eisen speicherndes Glykoprotein, von dem gewebetypische Isoferrine
existieren und das im Serum immunologisch bestimmt werden kann. Der Ferritin-Wert ist
ein Maß für die Eisenspeicherung im Gewebe. In den meisten Laboratorien liegt der
Normalbereich zwischen 30 und 300 ng/ml, und der geometrische Mittelwert beträgt 88
bei Männern und 49 bei Frauen. Die Serum-Ferritin-Werte stehen in enger Beziehung
zum Eisengesamtvorrat des Körpers. Deshalb findet man erhöhte Spiegel bei
Eisenüberladung.
Zur Ermittlung des Ferritin-Spiegels werden in heparinisiertem Blut Erythrozyten von
den Leukozyten und Thrombozyten (die ebenfalls Ferritin enthalten) mittels Zentrifu
gation getrennt. Es folgen die Lyse der Erythrozyten und die immunologische
Bestimmung des gespeicherten Ferritins. Das Erythrozyten-Ferritin spiegelt den Status
der Eisenspeicher während der zurückliegenden drei Monate wider (d. h. während der
Lebenszeit eines Erythrozyten). Die Normalwerte liegen im allgemeinen zwischen 5 und
48 Attogramm (ag) pro Erythrozyt. Werte < 5 findet man bei Eisenmangelanämien,
erhöhte Werte (oft < 100) bei Eisenüberladung.
Die Transferrinsättigung ist definiert als das Verhältnis von Serum/Plasma-
Eisenkonzentration zu Serum/Plasma-Transferrin-Konzentration (multipliziert mit einem
Korrekturfaktor von 1,41). Es handelt sich hierbei um eine dimensionslose Zahl, die
unabhängig vom Status des Patienten ist. Sie berechnet sich nach der Formel:
Transferrinsättigung(%) = (Eisen[µg/dl]× 100)/(Transferrin[mg/dl]× 1,41).
Auch der Serumtransferrin-Rezeptor kann durch enzymverstärkten Immunabsorptions
test (enzyme-linked immunosorbent assay = ELISA) bestimmt werden. Dabei wird ein
monoklonaler Antikörper gegen den löslichen Rezeptor verwendet. Der Referenzbereich
liegt zwischen 0,5-3 mg/ml.
- b) Diagnostische Parameter für den Knochenstoffwechsel sind:
- - Ca × PO4 im Serum (in mg/dl), sowie Ca und Phosphat im Urin,
- - der Füllungsstand des Apatits im Kollagen, über den Nachweis von bone ATP, Pyridinoline ("Crosslinks"), 3-Hydroxyprolin und NTx,
- - die Konzentration des Osteocalcins, das auch Apatit speichern und transportieren kann. Es kommt im Serum in einer dem Ferritin vergleichbaren Konzentration vor (ca. 10 µg/l).
Die Normalwerte für Calcium und Phosphat liegen im Serum bei 2,2-2,6 mmol/l, das
entspricht 8,6-10,2 mg/dl, (Calcium) und bei 1,0-1,5 mmol/l, das entspricht 2,7-4,5
mg/dl, (Phosphat). Daraus resultiert ein Produkt für Ca × PO4, das bei Werten zwischen
23 mg/dl (8,6 × 2,7) und 46 mg/dl (10,2 × 4,5), als akzeptierbar angesehen werden kann.
Betrachtet man die Zusammensetzung des im Knochen vorkommenden Hydroxylapatits
(Ca10(PO4)6(OH)2) so ist bei einem Produkt Ca × PO4 von ca. 40 mg/dl eine optimale
Beladungskapazität gegeben (vgl. Tabelle 3).
Der Nachweis des Kollagens, das das wichtigste Speicherprotein des Apatits ist, erfolgt
indirekt über Marker des Knochenaufbaus im Serum, wie z. B. bone ALP und terminale
Propeptide, die bei der Bildung von Kollagenfibrillen abgespalten werden, sowie über
Marker des Knochenabbaus, wie Pyrodinoline (Crosslinks), 3-Hydroxy-Prolin oder NTx
(N-terminale crosslinked peptide) im Urin.
Auch das Matrixprotein Osteocalcin, dessen Glutaminsäurereste es befähigen an die im
Knochen eingelagerten Kristalle des Calcium-Minerals Hydroxyapatit zu binden, kommt
im Serum in einer Konzentration von ca. 10 Ag/l vor (Normalwert).
Das Produkt Calcium x Phosphat stellt für die diagnostischen Untersuchungen die
wichtigste Größe dar und wird im Serum bestimmt. Es wurde gefunden, daß der
Knochen ausreichend mit Ca und PO4 gefüllt ist, wenn das Produkt Ca × PO4 30-50
mg/dl beträgt, wobei der Zielwert 40 mg/dl sein sollte. Als Anzeichen einer
Organverkalkung ist ein Wert < 60 mg/dl Ca/PO4 anzusehen. Bei Werten < 25 mg/dl
drohen Hypocalcämie bzw. Hypophosphatämie, die dann zur erhöhten PTH-
Ausschüttung führen und die Drosselung von Epo bewirken können.
Die vorliegende Erfindung betrifft demzufolge die Verwendung von Epo in niedriger
Dosierung zur Behandlung von Hämochromatosen. Zur Behandlung sekundärer Hämo
chromatosen weisen die Präparate 500-5.000 U Epo auf. Die Behandlung erfolgt
ein- bis fünfmal, bevorzugt bis zu viermal wöchentlich, wobei die Gesamtmenge an Epo von
5.000 U pro Patient und Woche nicht überschritten wird.
Weiterhin betrifft die Erfindung die Verwendung von Epo in Kombination mit Calcium
und/oder Phosphatverbindungen zur Behandlung von primären Hämochromatosen sowie
pharmazeutische Kombinationspräparate umfassend Erythropoietin (Epo) und
Calcium- und/oder Phosphatverbindungen, wobei die Verbindungen in getrennten
Darreichungsformen oder in einer einheitlichen Darreichungsform vorliegen können.
Insbesondere kommen folgende Ausführungsformen in Frage:
Kombinationspräparate, die Epo und eine Calciumphosphatkomplexverbindung enthalten. Kombinationspräparate, die als Calciumphosphatkomplexverbindung eine Apatitverbindung der Formel Ca2+[Ca3(PO4)2]3 2- enthalten, vorzugsweise in Form eines Glukonates. Kombinationspräparate, die Epo, eine Calcium- und eine Phosphatverbindung enthalten. Kombinationspräparate, die als Phosphatverbindung Glukose-1-Phosphat oder Kaliumhydrogenphosphat enthalten. Kombinationspräparate, wobei das Verhältnis Calcium zu Phosphat zwischen 11 : 5 bis 9 : 7 liegt, und vorzugsweise 10 : 6 beträgt. Kombinationspräparate, die 500-5000 U Epo, 20-200 mg Calcium und/oder 10-100 mg Phosphor (bzw. 30-300 mg Phosphat) in getrennten Darreichungsformen als Injektions- bzw. Infusionslösungen oder als Lyophilisate oder in einer einheitlichen Darreichungsform aufweisen.
Kombinationspräparate, die Epo und eine Calciumphosphatkomplexverbindung enthalten. Kombinationspräparate, die als Calciumphosphatkomplexverbindung eine Apatitverbindung der Formel Ca2+[Ca3(PO4)2]3 2- enthalten, vorzugsweise in Form eines Glukonates. Kombinationspräparate, die Epo, eine Calcium- und eine Phosphatverbindung enthalten. Kombinationspräparate, die als Phosphatverbindung Glukose-1-Phosphat oder Kaliumhydrogenphosphat enthalten. Kombinationspräparate, wobei das Verhältnis Calcium zu Phosphat zwischen 11 : 5 bis 9 : 7 liegt, und vorzugsweise 10 : 6 beträgt. Kombinationspräparate, die 500-5000 U Epo, 20-200 mg Calcium und/oder 10-100 mg Phosphor (bzw. 30-300 mg Phosphat) in getrennten Darreichungsformen als Injektions- bzw. Infusionslösungen oder als Lyophilisate oder in einer einheitlichen Darreichungsform aufweisen.
Bei der Durchführung der Kombinationstherapie kann mit dem erfindungsgemäßen
Kombinationspräparat auf einfache Art und Weise über die wöchentliche maximale
Dosierung entschieden werden. Die Behandlung erfolgt ein- bis fünfmal, bevorzugt bis zu
viermal wöchentlich, wobei die Gesamtmenge an Epo von 5.000 U und an Calcium von
200 mg pro Patient und Woche nicht überschritten wird.
Um eine Überproduktion an Erythrozyten zu vermeiden, kann es während der jeweiligen
Behandlungen von Vorteil sein, parallel eine Aderlaßtherapie durchzuführen.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner Verfahren zur Herstellung von
pharmazeutischen Epo-Präparaten und Kombinationspräparaten wie oben angegeben,
wobei man Epo, Calcium- und/oder Phosphatverbindungen mit pharmazeutisch üblichen
Träger- oder Hilfsstoffen formuliert und in einer einheitlichen oder getrennten
Darreichungsform zur Verfügung stellt.
Die Erfindung bezieht sich ferner auf die Verwendung von Epo zur Herstellung eines
pharmazeutischen Präparates zur Behandlung sekundärer Hämochromatosen sowie die
Verwendung von Epo und Calcium- und/oder Phosphatverbindungen zur Herstellung
von Kombinationspräparaten zur Behandlung primärer Hämochromatosen.
Anschließend wird die Erfindung an Beispielen näher erläutert.
Patienten mit primärer Hämochromatose, deren Ferritin-Wert oberhalb von 400 ng/ml
liegt und deren Calcium × Phosphat-Wert unterhalb von 20 mg/dl liegt, werden dreimal
pro Woche mit 1.000 U rhEpo behandelt. Außerdem erhalten die Patienten dreimal pro
Woche 100 mg Calcium und 60 mg Phosphor, vorzugsweise in Form einer
Ca[Ca3(PO4)2]3-Glukonat-Lösung, die infundiert wird. Die beiden Präparate werden den
Patienten jeweils am gleichen Tag verabreicht. Durch Bestimmung der diagnostischen
Parameter, insbesondere der Transferrinsättigung wird der Eisenstatus der Patienten
erfaßt. Diese Behandlung wird solange fortgeführt, bis der Ferritin- und der Calcium x
Phosphat-Wert im Normalbereich liegen (Dauer der Behandlung ca. fünf Wochen).
Patienten mit sekundärer Hämochromatose, deren Ferritin-Wert oberhalb von 400 ng/ml
liegt, werden fünfmal pro Woche mit 500 U rhEpo behandelt. Durch Bestimmung der
Transferrinsättigung wird der Eisenstatus der Patienten erfaßt. Diese Behandlung wird
solange fortgeführt, bis der Ferritin-Wert im Normalbereich liegt (Dauer der Behandlung
ca. fünf Wochen).
Claims (14)
1. Verwendung von Erythropoietin (Epo) in niedriger Dosierung zur Herstellung
eines pharmazeutischen Präparates zur Behandlung von Hämochromatosen.
2. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Epo im
pharmazeutischen Präparat in Dosierungen von 500-5.000 U vorliegt.
3. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Epo-enthaltende
Präparat zur Behandlung sekundärer Hämochromatosen eingesetzt wird.
4. Verwendung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Epo in
Kombination mit Calcium- und/oder Phosphatverbindungen zur Herstellung eines
pharmazeutischen Präparates zur Behandlung primärer Hämochromatosen
eingesetzt wird.
5. Verwendung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß Epo im
pharmazeutischen Präparat in Dosierungen von 500-5.000 U vorliegt sowie 20-200
mg Calcium und/oder 10-100 mg Phosphor enthalten sind.
6. Verwendung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Calcium/Phosphat-Präparat eine Calciumphosphatkomplexverbindung enthält,
vorzugsweise eine Apatitverbindung der Formel Ca2+[Ca3(PO4)2]3 2-.
7. Verwendung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Apatitverbindung
in Form eines Glukonates vorliegt und Calcium:Phospat im Verhältnis 11 : 5 bis 9 : 7,
vorzugsweise 10 : 6 enthalten sind.
8. Pharmazeutisches Kombinationspräparat umfassend Erythropoietin (Epo) und
Calcium- und/oder Phosphatverbindungen, wobei die Verbindungen in getrennten
Darreichungsformen oder in einer einheitlichen Darreichungsform vorliegen
können.
9. Kombinationspräparat nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß es Epo und
eine Calciumphosphatkomplexverbindung enthält.
10. Kombinationspräparat nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Calciumphosphatkomplexverbindung eine Apatitverbindung der Formel
Ca2+[Ca3(PO4)2]3 2- ist, vorzugsweise in Form eines Glukonates.
11. Kombinationspräparat nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß es Epo, eine
Calcium- und eine Phosphatverbindung enthält.
12. Kombinationspräparat nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verhältnis Calcium zu Phosphat zwischen 11 : 5 bis 9 : 7,
vorzugsweise 10 : 6 beträgt.
13. Kombinationspräparat nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß es 500-5.000 U Epo, 20-200 mg Calcium- und/oder 10-100
mg Phosphor enthält.
14. Pharmazeutische Verpackungseinheit umfassend 500-5.000 U Epo und 20-200 mg
Calcium und/oder 10-100 mg Phosphor in getrennten Darreichungsformen als
Injektions- bzw. Infusionslösungen oder als Lyophilisate.
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Cited By (2)
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EP1304116A1 (de) * | 2000-07-13 | 2003-04-23 | Endo-Farm-A, Zakrytoe Aktsionernoe Obschestvo, Proizvodstvennoe Predpriyatie | Neue klasse bioaktiver glycoproteine |
EP1304116A4 (de) * | 2000-07-13 | 2004-05-19 | Endo Farm A Zakrytoe Aktsioner | Neue klasse bioaktiver glycoproteine |
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