DE19813684A1 - Einrichtung zur Aufnahme von Transportbehältern an einer Be- und Entladestation - Google Patents
Einrichtung zur Aufnahme von Transportbehältern an einer Be- und EntladestationInfo
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Abstract
Bei einer Einrichtung zur Ankopplung von Behältern an eine Be- und Entladeöffnung mit einer horizontal verstellbaren Plattform zur Aufnahme des Behälters, besteht die Aufgabe, die Sicherheit gegenüber Fehlbedienungen und Fehlbeladungen in einfacher Weise und unter Gewährleistung reinraumtechnischer Anforderungen zu erhöhen, ohne den Freiraum der Plattform zu beschränken. DOLLAR A Für einen Erwartungsbereich oberhalb der Plattform sind sowohl Mittel zum Erkennen der Anwesenheit eines Behälters als auch zur Unterscheidung von Behältern mit verschiedenem Inhalt vorgesehen. DOLLAR A Die Einrichtung dient zum Be- und Entladen von Bearbeitungsanlagen mit Objekten, die in einem Behälter zu transportieren sind, insbesondere Objekte im Herstellungsprozeß integrierter Schaltkreise.
Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Ankopplung von Behältern an eine
Be- und Entladeöffnung mit einer horizontal verstellbaren Plattform zur
Aufnahme des Behälters, Mitteln zum Ausrichten und Befestigen des Behälters
auf der Plattform und mit einem abnehmbaren Verschluß in der Be- und
Entladeöffnung.
Für die bei der Herstellung von integrierten Schaltkreisen für größere Objekte
zum Transport verwendeten Behälter ist es nach der DE 195 42 646 A1
bekannt, diese auf einer Plattform abzustellen. Üblicherweise im Boden des
Behälters und in der Plattform zueinander in einer Dreipunktformation
passend gestaltete Ausrichtelemente in Form von Nuten und eingreifenden
Stiften sind als Orientierungsmittel vorgesehen. Zur Fixierung des Behälters ist
es einerseits bekannt, einen mit Abstand am Behälterboden befestigten
abgeschrägten Steg unter einen feststehenden Andruckarm gleiten zu lassen.
Andererseits kann auch ein Schlüssel vorgesehen sein, der durch eine Bohrung
in der Plattform hindurchgeführt wird. Beim Aufsetzen des Transportbehälters
taucht dieser durch ein Schlüsselloch, das in eine am Behälterboden mit einem
Abstand befestigte Platte eingearbeitet ist und hintergreift diese nach einer
Schließbewegung.
Letztere Maßnahme besitzt den Nachteil, daß häufig geforderte, größere
Freiheitsgrade in der Ausrichtung eine Fixierung nicht mehr zu lassen, wenn
auch die Erweiterung des Schlüsselloches Beschränkungen unterworfen ist.
Von Nachteil an der bekannten Einrichtung ist außerdem eine zum Teil noch
nicht ausreichend gewährleistete Sicherheit gegenüber Fehlern bei der
Bestückung der Plattform mit Behältern. Werden die Behälter durch
automatische Systeme transportiert und umgesetzt, ist es notwendig,
Kollisionen auszuschließen.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Sicherheit gegenüber Fehlbedienungen und
Fehlbeladungen in einfacher Weise und unter Gewährleistung
reinraumtechnischer Anforderungen zu erhöhen, ohne den Freiraum der
Plattform zu beschränken.
Gemäß der Erfindung wird die Aufgabe durch eine Einrichtung zur
Ankopplung von Behältern an eine Be- und Entladeöffnung mit einer
horizontal verstellbaren Plattform zur Aufnahme des Behälters, Mitteln zum
Ausrichten und Befestigen des Behälters auf der Plattform und mit einem
abnehmbaren Verschluß in der Be- und Entladeöffnung dadurch gelöst, daß
für einen Erwartungsbereich oberhalb der Plattform sowohl Mittel zum
Erkennen der Anwesenheit eines Behälters als auch zur Unterscheidung von
Behältern mit verschiedenem Inhalt vorgesehen sind.
Die Anwesenheit eines Behälters wird erkannt, indem zumindest in der Nähe
der Be- und Entladeöffnung mindestens ein Reflektor vorgesehen ist, der eine
Strahlung mindestens eines Senders, die den Erwartungsbereich für den
Behälter durchsetzt, auf mindestens einen Empfänger richtet. Der Reflektor
kann sowohl an dem Verschluß als auch an dem Wandelement angebracht
sein.
Die Anwesenheit eines Behälters kann auch dadurch erkannt werden, daß
zumindest in der Nähe der Be- und Entladeöffnung mindestens ein Empfänger
zum Empfang einer Strahlung eines Senders vorgesehen ist, die den
Erwartungsbereich für den Behälter durchsetzt. Wie der Reflektor kann auch
der Empfänger an dem Verschluß oder an dem Wandelement angebracht
sein.
Die Plattform weist zur Unterscheidung von Behältern mindestens einen
erhabenen Bereich auf, der bei einem, zur Ankopplung geeigneten Behälter
durch Eingreifen in passende Ausnehmungen in dessen Boden eine Sollage
auf den Mitteln zur Ausrichtung zuläßt. Bei einem zur Ankopplung
ungeeigneten Behälter ruft der erhabene Bereich durch Fehlen der
Ausnehmung eine Abweichung von der ausgerichteten Sollage hervor. Ein
Sensor unterhalb der Plattform kann durch ein Fenster in der Plattform
zwischen den verschiedenen Abständen des Behälterbodens zu der Plattform
durch einen abstandsselektiven Erkennungsbereich unterscheiden.
Vorteilhafterweise weist der Reflektor am Verschluß metallisch reflektierende
Oberflächen auf, durch die polarisierte Ausgangsstrahlung in der
Polarisationsrichtung verändert wird. Jeder Empfänger ist nur zum Empfang
einer derartig veränderten Strahlung geeignet.
Vorteilhaft ist es ferner, wenn unterhalb der Plattform Haltelemente
vorgesehen sind, die zum Befestigen des Behälters auf der Plattform durch
eine Öffnung in deren zentralen Bereich hindurchgreifen und den Behälter
erfassen. Als Haltelemente dienen zwei Klinken, die durch eine Kurbel
zueinander gegenläufig um Drehachsen verstellbar sind.
Aufgrund der Tatsache, daß die Klinken während der Zuführung des Behälters
sich unterhalb der Plattform befinden, ist eine Behinderung der
Bewegungsfreiheit ausgeschlossen.
Die Erfindung soll nachstehend anhand der schematischen Zeichnung näher
erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine Be- und Entladestation in perspektivischer Darstellung
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Plattform zur Aufnahme eines
Behälters
Fig. 3 die Plattform mit einem zur Ankopplung geeigneten Behälter in
einer Seitenansicht der Plattform mit teilweisem Gehäuseschnitt
Fig. 4 die Plattform mit einem zur Ankopplung ungeeigneten
Behälter in einer Seitenansicht der Plattform mit teilweisem
Gehäuseschnitt
Fig. 5 eine unter die Plattform eingeklappte Halteeinrichtung für den
Behälter in einem Schnitt A-A durch die Darstellung nach Fig. 2
Fig. 6 die Halteeinrichtung nach Fig. 3 mit gehaltenem Behälter
Fig. 7 eine Be- und Entladestation mit doppelter Sensoranordnung
zur Überwachung des Erwartungsbereiches für den Behälter
Fig. 8 die Anordnung einer Einweglichtschranke zur Überwachung
des Erwartungsbereiches für den Behälter
Eine Be- und Entladestation nach Fig. 1 enthält an einem tragenden Gestell 1 ein L-förmig abgewinkeltes Gehäuse 2, in dem Antriebs- und Steuerelemente für eine horizontal verstellbare Plattform 3 untergebracht sind. Die Plattform 3 dient zur Aufnahme von Behältern 4 und zu deren Ankopplung an eine Be- und Entladeöffnung 5 in einem Wandelement 6, die mit einem abnehmbaren Verschluß 7 versehen ist. Dazu wird der Behälter 4 mit seinem Behälterdeckel, wie z. B. in der DE 195 42 646 A1 beschrieben, durch Horizontalverstellung der Plattformen 3 in Richtung des Wandelementes 6 mit dem Verschluß 7 durch Saugelemente 8, 9 kraftschlüssig verbunden. Der in den Behälter 4 z. B. nach der DE 195 35 178 A1 eingeschobene und verriegelte Behälterdeckel wird nach der Herstellung der kraftschlüssigen Verbindung entriegelt und zusammen mit dem Verschluß 7 abgenommen.
Eine Be- und Entladestation nach Fig. 1 enthält an einem tragenden Gestell 1 ein L-förmig abgewinkeltes Gehäuse 2, in dem Antriebs- und Steuerelemente für eine horizontal verstellbare Plattform 3 untergebracht sind. Die Plattform 3 dient zur Aufnahme von Behältern 4 und zu deren Ankopplung an eine Be- und Entladeöffnung 5 in einem Wandelement 6, die mit einem abnehmbaren Verschluß 7 versehen ist. Dazu wird der Behälter 4 mit seinem Behälterdeckel, wie z. B. in der DE 195 42 646 A1 beschrieben, durch Horizontalverstellung der Plattformen 3 in Richtung des Wandelementes 6 mit dem Verschluß 7 durch Saugelemente 8, 9 kraftschlüssig verbunden. Der in den Behälter 4 z. B. nach der DE 195 35 178 A1 eingeschobene und verriegelte Behälterdeckel wird nach der Herstellung der kraftschlüssigen Verbindung entriegelt und zusammen mit dem Verschluß 7 abgenommen.
Zur Orientierung des Behälters 4 dienen zueinander passend gestaltete, in
einer Dreipunktformation angeordnete Ausrichtelemente in Form von Nuten
10 im Behälterboden 11 und darin eingreifenden Stiften 12 auf der Plattform
3. Wie den Fig. 2 bis 4 weiterhin entnehmbar ist, weist die Plattform 3
außerdem Mittel zur Unterscheidung von Behältern auf, in denen Objekte
untergebracht sind, die nach der Ankopplung des Behälters 4 an die Be- und
Entladeöffnung 5 in unterschiedlicher Weise bearbeitet werden müssen. Als
Unterscheidungsmittel dient mindestens ein erhabener Bereich auf der
Plattform 3 in Form eines Codierstiftes 13, der bei einem zur Ankopplung
geeigneten Behälter 4 (Fig. 3) in eine passende Ausnehmung 14 im
Behälterboden 11 eingreift. Enthält der Behälter 4 Objekte, deren Bearbeitung
nicht in der Weise durchgeführt werden darf, wie es bei der
Bearbeitungsanlage an der Be- und Entladestation erfolgen würde oder ist die
Zuführung von bestimmten Objekten aus der Be- und Entladestation in den
Behältertyp nicht zulässig, sind im Behälterboden 11 keine passenden
Ausnehmungen vorgesehen. Der Behälterboden 11 nimmt eine, von der
Sollage abweichende Position ein (Fig. 4). Im vorliegenden Beispiel kann der
Codierstift 13 entweder an einer Position A oder einer Position B vorgesehen
sein.
Zur Erkennung der beiden Lagen ist in der Plattform 3 im Bereich größerer
Höhendifferenzen ein Fenster 15 eingearbeitet, durch das ein unterhalb der
Plattform angeordneter Sensor 16 mit Hintergrundausblendung
hindurch blickt. Der durch diese Charakteristik vorbestimmte
Erkennungsbereich läßt naheliegende Objekte für den Sensor sichtbar werden,
entferntere dagegen aus seinen Sichtfeld verschwinden, weitgehend
unabhängig vom Reflexionsgrad des zu erkennenden Objektes.
Ein weiterer, aus Sender 17 und Empfänger 18 bestehender Sensor zur
Erkennung der Anwesenheit eines Behälters 4 durchsetzt mit seiner Strahlung
17' den Erwartungsbereich für den Behälter 4 oberhalb der Plattform 3. Zur
Gewährleistung eines unbeschränkten Freiraumes über der Plattform 3 sind
der Sender 17 und der Empfänger 18 innerhalb des Gehäuses 2 in der Nähe
eines zur Be- und Entladeöffnung 5 abgewandten Eckbereiches angeordnet,
das zum Strahlungsdurchlaß geeignet ausgebildete Öffnungen 19, 20
aufweist. Die von dem Sender 17 ausgehende Strahlung ist vorteilhafterweise
in einer vorgegebenen Richtung polarisiert und auf einen Reflektor 21 am
Verschluß 7 gerichtet, der eine Reflexion auf den Empfänger 18 erzeugt. Es ist
selbstverständlich auch möglich, anstatt des Reflektors 21 am Verschluß 7
einen Reflektor 21' an dem Wandelement 6 anzubringen. Beide Reflektoren
21 und 21' sollten zur Erzielung eines effektiven, auf den Empfänger 18
gerichteten Reflexes als Tripelspiegel ausgebildet sein, wobei die Verwendung
einer Tripelspiegelfolie die räumliche Ausdehnung vorteilhaft minimiert. Die
Strahlung 17' ist zur Erfassung eines möglichst großen Raumes sowohl zur
Oberfläche der Plattform 3 als auch zu dem Wandelement 6 und dem
Verschluß 7 unter einem Winkel geneigt. Außerdem besitzen die Reflektoren
21 und 21' metallisch reflektierende Oberfläche, wodurch die reflektierte
Strahlung eine zur Ausgangsstrahlung geänderte Polarisationsrichtung
aufweist. Da die Behälter 4 üblicherwiese aus einem Plastwerkstoff hergestellt
sind und keine Änderung der Polarisationsrichtung hervorrufen, wird der auf
die geänderte Polarisationsrichtung eingestellte Empfänger 18 nur dieses
Signal empfangen. Die vom Reflektor 21 reflektierte Strahlung kann so von
einer Strahlung, die möglicherweise von einem Behälter 4 auf den Empfänger
18 gerichtet wird, unterschieden werden.
Nachdem der Behälter 4 in seiner Sollage auf der Plattform 3 positioniert ist,
macht sich eine Fixierung erforderlich, die sowohl die notwendige Stabilität bei
der Ankopplung gewährleistet als auch eine unberechtigte Wiederentnahme
des Behälters 4 verhindert. Die Plattform 3 besitzt in ihrem Zentrum eine
Öffnung 22, durch die Haltelemente in Form zweier Klinken 23, 24 zum
Erfassen des Behälters 4 hindurchgreifen (Fig. 5, 6). Jede der Klinken 23, 24 ist
auf einer separaten Achse 25, 26 drehbar gelagert und jeweils über eine
Schwinge 27, 28 mit einer Kurbel 29 verbunden. Die Befestigung der
Schwingen 27, 28 an der Kurbel 29 erfolgt an entgegengesetzt zueinander
liegenden Kurbelarmen, wodurch die Klinken 23, 24 gegenläufige
Bewegungen ausführen. Die Ausbildung der Klinken 23, 24 gewährleistet in
jeweils einer Position, daß der Behälter 4 bei seiner Zuführung zu der Plattform
3 nicht behindert wir. Die Endlagen der über einen Motor 30 angetriebenen
Kurbel 29 werden durch Endlagensensoren 31, 32 ermittelt.
Das Erfassen des Behälters 4 beginnt von einer Ausgangssituation gemäß Fig.
5, bei der die Klinken 23, 24 unter die Plattform 3 geklappt sind. Durch
Drehen der Kurbel 29 werden die Klinken 23, 24 mit Hilfe der Schwingen 27,
28 um ihre Achsen 25, 26 gedreht und tauchen aus der Öffnung 22 auf. Die
Drehung erfolgt solange, bis die Endlagensensoren 31, 32 das Erreichen der
zu erkennenden Position signalisieren. Der durch einen Ausschnitt aus dem
Behälterboden 11 dargestellte Behälter 4 wird in dieser Endlagenposition
durch die Klinken 23, 24 fixiert (Fig. 6).
Bei der nach Fig. 7 verwendeten Sensoranordnung sind in dem Gehäuse 2 in
der Nähe beider, zur Be- und Entladeöffnung 5 abgewandten Eckbereiche der
Plattform 3 Öffnungen 33, 34, 35, 36 für Sensoren mit nebeneinander
liegendem Sender und Empfänger vorgesehen. Ein Reflektor 37 an dem
Verschluß 7 dient der Reflexion beider Strahlenbündel 38, 39 auf den
jeweiligen Empfänger. Auch der Reflektor 37 kann durch einen an dem
Wandelement 6 angebrachten Reflektor 37' ersetzt werden.
Selbstverständlich ist es zur Ausdehnung des überwachten Raumes oberhalb
der Plattform 3 auch möglich, Sensoren einzusetzen, deren Strahlenbündel
sich im Erwartungsbereich kreuzen. Entsprechende Reflektoren müssen in
geeigneter Weise angebracht werden.
Die Verwendung einer Einweglichtschranke zur Überwachung des
Erwartungsbereiches für den Behälter 4 sieht das Beispiel nach Fig. 8 vor, bei
dem in das Gehäuse 2 lediglich für einen Sender eine Öffnung 38
eingearbeitet ist, durch die ein Lichtstrahlenbündel 39 auf einen Empfänger 40
oder 40' im Bereich der Be- und Entladeöffnung 5 gerichtet ist. Die Empfänger
40 und 40' sind alternativ entweder an dem Verschluß 7 oder an dem
Wandelement 6 befestigt.
Claims (11)
1. Einrichtung zur Ankopplung von Behältern an eine Be- und Entladeöffnung
mit einer horizontal verstellbaren Plattform zur Aufnahme des Behälters,
Mitteln zum Ausrichten und Befestigen des Behälters auf der Plattform und
mit einem abnehmbaren Verschluß in der Be- und Entladeöffnung,
dadurch gekennzeichnet, daß für einen Erwartungsbereich oberhalb der
Plattform (3) sowohl Mittel zum Erkennen der Anwesenheit eines Behälters
(4) als auch zur Unterscheidung von Behältern (4) mit verschiedenem Inhalt
vorgesehen sind.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest in der Nähe der Be- und Entladeöffnung (5) zur Erkennung der
Anwesenheit eines Behälters (4) mindestens ein Reflektor (21, 21', 37, 37')
vorgesehen ist, der eine Strahlung mindestens eines Senders (17), die den
Erwartungsbereich für den Behälter (4) durchsetzt, auf mindestens einen
Empfänger (18) richtet.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Reflektor (21, 37) an dem Verschluß (7) angebracht ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Reflektor (21', 37') an dem Wandelement (6) angebracht ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest in der Nähe der Be- und Entladeöffnung (5) zur Erkennung der
Anwesenheit eines Behälters (4) mindestens ein Empfänger (40, 40') zum
Empfang einer Strahlung (39) eines Senders vorgesehen ist, die den
Erwartungsbereich für den Behälter (4) durchsetzt.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Empfänger (40) an dem Verschluß (7) angebracht ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Empfänger (40') an dem Wandelelement (6) angebracht ist.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß
die Plattform (3) zur Unterscheidung von Behältern (4) mindestens einen
erhabenen Bereich aufweist, der bei einem, zur Ankopplung geeigneten
Behälter (4) durch Eingreifen in passende Ausnehmungen (14) in dessen
Behälterboden (11) eine Sollage auf den Mitteln zur Ausrichtung zuläßt
und bei einem zur Ankopplung ungeeigneten Behälter (4) eine
Abweichung von der ausgerichteten Sollage durch Anlage am
Behälterboden (11) hervorruft, und daß die Plattform (3) zur Erkennung
der voneinander verschiedenen Lagen der Behälter (4) ein Fenster (15) für
einen Sensor (16) enthält, der zwischen verschiedenen Abständen des
Behälters (4) zu der Plattform (3) durch einen abstandsselektiven
Erkennungsbereich unterscheidet.
9. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Reflektor (21) am Verschluß mindestens eine metallisch reflektierende
Oberfläche aufweist, die Strahlung eines jeden Senders (17) polarisiert ist,
und daß jeder Empfänger (18) nur zum Empfang einer Strahlung mit einer
durch den Reflektor (21) erzeugten Polarisationsrichtung geeignet ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
unterhalb der Plattform (3) Haltelemente vorgesehen sind, die zum
Befestigen des Behälters (4) auf der Plattform (3) durch eine Öffnung (22)
in deren zentralen Bereich hindurchgreifen und den Behälter (4) erfassen.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
als Haltelemente zwei Klinken (23, 24) dienen, die durch eine Kurbel (29)
zueinander gegenläufig um Drehachsen (25, 26) verstellbar sind.
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