DE19812944A1 - Fahrsteuereinrichtung für den Motor eines Fahrzeugs - Google Patents
Fahrsteuereinrichtung für den Motor eines FahrzeugsInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fahrsteuereinrichtung
für einen Motor eines Fahrzeugs, bei welchem eine
gegenseitige Kommunikation zwischen einer ersten
Steuereinheit zur Berechnung eines Motorparameters und einer
zweiten Steuereinheit zum Antrieb einer Drosselklappe
durchgeführt wird, und ein redundanter Sensor in Bezug auf
den Drosselklappenöffnungsgrad und einen
Gaspedalbetätigungsgrad verwendet wird, und betrifft genauer
gesagt eine Fahrsteuereinrichtung für einen Motor eines
Fahrzeugs, welche eine Anomalität der zweiten Steuereinheit
feststellen kann, wenn die Kommunikation zwischen den
Steuereinheiten eine Anomalität zeigt.
Es ist bereits eine Fahrsteuereinrichtung für einen Motor
eines Fahrzeugs bekannt, welche eine erste Steuereinheit zur
Berechnung von Steuerparametern in Bezug auf den Motor
entsprechend dessen Zustand aufweist, einschließlich des
Gaspedalbetätigungsgrades und des
Drosselklappenöffnungsgrades, eine zweite Steuereinheit zur
Berechnung des Ausmaßes der Steuerung eines
Drosselklappenbetätigungsgliedes entsprechend einem
Drosselklappenöffnungsgrad, der in den Steuerparametern
enthalten ist, sowie redundante Sensoren entsprechend den
jeweiligen Steuereinheiten.
Fig. 9 zeigt als Blockschaltbild eine herkömmliche
Antriebssteuereinrichtung für einen Motor eines Fahrzeugs,
wie sie beispielsweise in der offengelegten japanischen
Patentanmeldung Nr. 5-202793 beschrieben ist.
In Fig. 9 weist ein in dem Fahrzeug vorgesehener Motor 1
einen Zylinder und einen Kolben auf, der mit einer (nicht
dargestellten) Kurbelwelle verbunden ist, und ist mit einem
Ansaugrohr 2 und einem Auspuffrohr 3 versehen, die mit einer
Brennkammer in dem Zylinder in Verbindung stehen, und weist
eine in der Brennkammer angeordnete Zündkerze 4 auf.
In dem Ansaugrohr 2 ist ein Injektor (Einspritzvorrichtung) 5
zum Einspritzen von Kraftstoff vorgesehen, sowie eine
Drosselklappe 6 zur Einstellung der Luftmenge, die von dem
Motor 1 angesaugt werden soll.
In der Drosselklappe 6 sind ein
Drosselklappenbetätigungsglied 7 mit einem Motor zum Antrieb
der Drosselklappe 6 vorgesehen, sowie ein
Drosselklappenpositionssensor (nachstehend als TPS
bezeichnet) 8 zur Feststellung der Position der Drosselklappe
6 als Drosselklappenöffnungsgrad.
Der TPS 8 weist einen ersten und einen zweiten
Drosselklappenpositionssensorabschnitt (die nachstehend als
erster und zweiter TPS-Abschnitt bezeichnet werden) 8a und 8b
auf, zur Ausgabe eines ersten und eines zweiten
Drosselklappenöffnungsgradsignals T1 bzw. T2, die in Bezug
aufeinander redundant sind.
Ein Gaspedal 9, welches von einem Fahrer betätigt werden
kann, ist mit einem Gaspedalpositionssensor (nachstehend als
APS bezeichnet) 10 versehen, um die Position des Gaspedals 9
als Gaspedalbetätigungsgrad festzustellen.
Der Gaspedalpositionssensor 10 weist einen ersten und einen
zweiten Gaspedalpositionssensorabschnitt (die nachstehend als
erster und zweiter APS-Abschnitt bezeichnet werden) 10a bzw.
10b auf, zur Ausgabe eines ersten und eines zweiten
Gaspedalbetätigungsgradsignals A1 bzw. A2, die in Bezug
aufeinander redundant sind.
Nicht nur der dargestellte TPS 8 und der dargestellte APS 10,
sondern auch ein bekannter Ansaugluftmengensensor,
Kurbelwinkelsensor, Wassertemperatursensor und dergleichen
sind selbstverständlich als unterschiedliche Sensoren zur
Feststellung des Betriebszustandes des Motors
(Brennkraftmaschine) 1 vorgesehen, obwohl sie zur
Vereinfachung nicht dargestellt sind.
Eine erste Steuereinheit 11, die einen Mikroprozessor
aufweist, berechnet einen Steuerparameter in Bezug auf den
Motor 1 entsprechend Betriebszuständen (verschiedenen
erfaßten Informationen) einschließlich des
Gaspedalbetätigungsgrades und des
Drosselklappenöffnungsgrades.
Obwohl ein Zündsignal P in Bezug auf die Zündkerze 4 und ein
Einspritzsignal J in Bezug auf den Injektor 5 hier als
typische Steuerparameter oder Regelparameter genannt werden,
werden auch andere Parameter berechnet, beispielsweise ein
Solldrosselklappenöffnungsgrad in Bezug auf die Drosselklappe
6.
Eine zweite Steuereinheit 12, die einen Mikroprozessor
aufweist, berechnet das Ausmaß einer Steuerung in Bezug auf
das Drosselklappenbetätigungsglied 7 entsprechend dem
Solldrosselklappenöffnungsgrad, der in der ersten
Steuereinheit 11 berechnet wird, und gibt das Ergebnis als
ein Motorantriebssignal M aus.
Eine erste Kommunikationsleitung L1 zur Übertragung von Daten
von der ersten Steuereinheit 11 zur zweiten Steuereinheit 12,
und eine zweite Kommunikationsleitung L2 zur Übertragung von
Daten von der zweiten Steuereinheit 12 an die erste
Steuereinheit 11, sind zwischen der ersten und zweiten
Steuereinheit 11 und 12 als Bus für die wechselseitige
Kommunikation vorgesehen.
Hierbei werden das erste Gaspedalbetätigungsgradsignal A1 und
das erste Drosselklappenöffnungsgradsignal T1 in die erste
Steuereinheit eingegeben, und werden in die zweite
Steuereinheit 12 über die erste Kommunikationsleitung L1
eingegeben.
Weiterhin wird das zweite Gaspedalbetätigungsgradsignal A2
und das zweite Drosselklappenöffnungsgradsignal T2 in die
zweite Steuereinheit 12 eingegeben, und werden in die erste
Steuereinheit 11 über die zweite Kommunikationsleitung L2
eingegeben.
Jede der Steuereinheiten 11 und 12 vergleicht die
Gaspedalbetätigungsgradsignale A1 und A2 und beurteilt, ob
eine Anomalität des APS 10 vorhanden ist, auf der Grundlage
der Vergleichsergebnisse (Übereinstimmung oder Abweichung),
die durch die Steuereinheiten 11 und 12 erhalten werden.
Entsprechend vergleicht jede der Steuereinheiten 11 und 12
die Drosselklappenöffnungsgradsignale T1 und T2 und
beurteilt, ob eine Anomalität des TPS 8 vorhanden ist oder
nicht, auf der Grundlage der Vergleichsergebnisse
(Übereinstimmung oder Abweichung), die durch die
Steuereinheiten 11 und 12 erhalten werden.
Die herkömmliche Einrichtung mit dem voranstehend
geschilderten Aufbau stellt fest, ob eine Anomalität der
redundanten Sensoren (TPS 8 und APS 10) vorhanden ist oder
nicht, die an die Steuereinheiten 11 und 12 angeschlossen
sind, und wenn die Einrichtung feststellt, daß eine
Anomalität vorhanden ist, führt die Einrichtung eine
geeignete Verarbeitung durch, beispielsweise durch
Verringerung des Solldrosselklappenöffnungsgrades zur
Verringerung der Motorausgangsleistung, oder durch Ersetzen
eines Sensors, bei welchem die Anomalität festgestellt wurde.
Allerdings stellt die herkömmliche Einrichtung keine
Anomalität im Betrieb der zweiten Steuereinheit 12 zum
Antrieb der Drosselklappe fest, und beachtet nicht, welche
Verarbeitung durchgeführt werden sollte, wenn sich die zweite
Steuereinheit 12 als nicht normal oder nicht ordnungsgemäß
herausstellt.
Selbst wenn die Sensoren normal arbeiten, jedoch die
Drosselklappe 6 vollständig geöffnet wird, infolge einer
Anomalität oder Störung der zweiten Steuereinheit 12, besteht
daher die Gefahr, daß das Fahrzeug in einen unkontrollierten
Fahrzustand gerät.
Wie voranstehend geschildert beurteilt zwar die herkömmliche
Antriebssteuereinrichtung für einen Motor eines Fahrzeugs
eine Anomalität des TPS 8 und des APS 10, die an die
Steuereinheiten 11 und 12 angeschlossen sind, stellt jedoch
keine Anomalität im Betrieb der zweiten Steuereinheit 12
fest. Daher tritt die Schwierigkeit auf, daß die
Fahreigenschaften des Fahrzeugs beeinträchtigt werden
könnten, infolge einer Anomalität im Betrieb an der Seite der
zweiten Steuereinheit 12, selbst wenn Sensoren normal
arbeiten.
Die vorliegende Erfindung wurde zur Überwindung der
voranstehend geschilderten Probleme entwickelt, und das Ziel
der Erfindung besteht in der Bereitstellung einer
Antriebssteuereinrichtung für den Motor eines Fahrzeugs, bei
welcher eine Anomalität der zweiten Steuereinheit an der
Seite der ersten Steuereinheit festgestellt wird, unter
Verwendung einer einfachen Logik auf der Grundlage, ob eine
Anomalität bei der gegenseitigen Kommunikation zwischen den
redundante Strukturen aufweisenden Steuereinheiten auftritt
oder nicht, wodurch ein verläßliches Fahrverhalten des
Fahrzeugs kostengünstig sichergestellt wird.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in der
Bereitstellung einer Antriebssteuereinrichtung für den Motor
eines Fahrzeugs, bei welcher dann, wenn bei der
wechselseitigen Kommunikation eine Anomalität auftritt, die
Motorausgangsleistung verringert wird, und dann, wenn eine
Anomalität in der zweiten Steuereinheit auftritt, eine
Stromversorgungsquelle für einen Motor eines
Drosselklappenbetätigungsgliedes abgeschaltet wird, und der
Drosselklappenöffnungsgrad verringert und in der vollständig
geschlossenen Position oder in einer mittleren Position
fixiert wird, so daß das Fahrzeug vorsichtig dadurch fahren
kann, daß die Ansaugluftmenge über ein Bypassventil oder den
mittleren Öffnungsgrad gesteuert wird.
Eine Antriebssteuereinrichtung für einen Motor eines
Fahrzeugs gemäß der vorliegenden Erfindung weist auf: einen
in einem Fahrzeug angebrachten Motor; eine Drosselklappe zur
Einstellung der Ansaugluftmenge des Motors; ein
Drosselklappenbetätigungsglied mit einem Motor zum Antrieb
der Drosselklappe; einen Gaspedalpositionssensor zur
Feststellung der Position eines Gaspedals als
Gaspedalbetätigungsgrad; einen Drosselklappenpositionssensor
zur Feststellung der Position der Drosselklappe als
Drosselklappenöffnungsgrad; eine erste Steuereinheit zur
Berechnung eines Steuerparameters in Bezug auf den
Fahrzeugmotor entsprechend einem Fahrzustand einschließlich
des Gaspedalbetätigungsgrades und des
Drosselklappenöffnungsgrades; eine zweite Steuereinheit zur
Berechnung des Ausmaßes der Steuerung für das
Drosselklappenbetätigungsglied entsprechend einem
Solldrosselklappenöffnungsgrad, der in dem Steuerparameter
enthalten ist; eine erste Kommunikationsleitung zur
Übertragung von Daten von der ersten Steuereinheit zur
zweiten Steuereinheit; und eine zweite Kommunikationsleitung
zur Übertragung von Daten von der zweiten Steuereinheit an
die erste Steuereinheit; wobei der Gaspedalpositionssensor
einen ersten und einen zweiten
Gaspedalpositionssensorabschnitt zur Ausgabe eines ersten
bzw. zweiten Gaspedalbetätigungsgradsignals aufweist, die in
Bezug aufeinander redundant sind; der
Drosselklappenpositionssensor einen ersten und einen zweiten
Drosselklappenpositionssensorabschnitt zur Ausgabe eines
ersten bzw. eines zweiten Drosselklappenöffnungsgradsignals
aufweist, die in Bezug aufeinander redundant sind; das erste
Gaspedalbetätigungsgradsignal und das erste
Drosselklappenöffnungsgradsignal in die erste Steuereinheit
eingegeben werden; das zweite Gaspedalbetätigungsgradsignal
und das zweite Drosselklappenöffnungsgradsignal in die zweite
Steuereinheit eingegeben werden; die zweite Steuereinheit
eine erste Kommunikationsanomalitätsbeurteilungsvorrichtung
zur Beurteilung einer Anomalität der ersten
Kommunikationsleitung aufweist; das Ergebnis der Beurteilung
der Anomalität der ersten Kommunikationsleitung an die erste
Steuereinheit über die zweite Kommunikationsleitung geschickt
wird; und die erste Steuereinheit aufweist: eine zweite
Kommunikationsanomalitätsbeurteilungsvorrichtung zur
Beurteilung einer Anomalität der zweiten
Kommunikationsleitung; sowie eine zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung zur Überwachung des
Betriebs der zweiten Steuereinheit auf der Grundlage
zumindest des ersten Drosselklappenöffnungsgradsignals, wenn
eine Anomalität in der ersten oder zweiten
Kommunikationsleitung festgestellt wird.
Wenn eine Anomalität der ersten Kommunikationsleitung
festgestellt wird, berechnet die zweite Steuereinheit das
Ausmaß der Steuerung des Drosselklappenbetätigungsgliedes auf
der Grundlage des zweiten Gaspedalbetätigungsgradsignals.
Wenn eine Anomalität der ersten Kommunikationsleitung
festgestellt wird, berechnet die zweite Steuereinheit das
Ausmaß der Steuerung des Drosselklappenbetätigungsgliedes auf
der Grundlage eines Wertes, der dadurch erhalten wird, daß
der zweite Gaspedalbetätigungsgrad um einen vorbestimmten
Koeffizienten unterdrückt wird.
Wenn eine Anomalität der zweiten Kommunikationsleitung
festgestellt wird, berechnet die erste Steuereinheit den
Solldrosselklappenöffnungsgrad auf der Grundlage eines
Wertes, der durch Unterdrückung des ersten
Gaspedalbetätigungsgradsignals um einen vorbestimmten
Koeffizienten erhalten wird, und schickt den
Solldrosselklappenöffnungsgrad an die zweite Steuereinheit
über die erste Kommunikationsleitung.
Wenn eine Anomalität der ersten Kommunikationsleitung
festgestellt wird, überwacht die zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung den Betrieb der zweiten
Steuereinheit auf der Grundlage eines Vergleichs des ersten
Drosselklappenöffnungsgradsignals mit dem ersten
Gaspedalbetätigungsgradsignal.
Wenn eine Anomalität der ersten Kommunikationsleitung
festgestellt wird, vergleicht die zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung das erste
Drosselklappenöffnungsgradsignal mit einem Wert, der durch
Multiplikation des ersten Gaspedalbetätigungsgradsignals mit
dem vorbestimmten Koeffizienten erhalten wird; und wenn ein
Zustand, in welchem die Differenz zwischen dem ersten
Drosselklappenöffnungsgradsignal und dem Wert, der durch
Multiplikation des ersten Gaspedalbetätigungsgradsignals mit
dem vorbestimmten Koeffizienten erhalten wird, größer oder
gleich einem vorbestimmten Wert ist, über einen vorbestimmten
Zeitraum andauert, stellt die zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung eine Anomalität beim
Betrieb der zweiten Steuereinheit fest.
Wenn eine Anomalität der zweiten Kommunikationsleitung
festgestellt wird, überwacht die zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung den Betrieb der zweiten
Steuereinheit auf der Grundlage des Vergleichs des ersten
Drosselklappenöffnungsgradsignals mit dem
Solldrosselklappenöffnungsgrad.
Wenn eine Anomalität der zweiten Kommunikationsleitung
auftritt, stellt die zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung eine Anomalität im
Betrieb der zweiten Steuereinheit fest, wenn ein Zustand, in
welchem die Differenz zwischen dem ersten
Drosselklappenöffnungsgradsignal und dem
Solldrosselklappenöffnungsgrad größer oder gleich einem
vorbestimmten Wert ist, über einen vorbestimmten Zeitraum
andauert.
Die Fahrsteuereinrichtung weist weiterhin eine
Abschaltvorrichtung für die elektrische
Stromversorgungsquelle der Drosselklappe auf; wobei dann,
wenn eine Anomalität im Betrieb der zweiten Steuereinheit
festgestellt wird, die Abschaltvorrichtung für die
elektrische Stromversorgungsquelle der Drosselklappe die
Zufuhr elektrischen Stroms zum Drosselklappenbetätigungsglied
unterbricht, und der Fahrzustand des Motors in eine temporäre
Antriebsbetriebsart umgeschaltet wird.
Die Fahrsteuereinrichtung weist weiterhin einen Bypasskanal
zum Umgehen der Drosselklappe auf, sowie ein Bypassventil zur
Einstellung der Bypass-Ansaugluftmenge, die durch den
Bypasskanal fließt, wobei zum Zeitpunkt der temporären
Fahrbetriebsart des Fahrzeugmotors die Drosselklappe dadurch
vollständig geschlossen wird, daß die Zufuhr des elektrischen
Stroms zum Drosselklappenbetätigungsglied unterbrochen wird,
und die erste Steuereinheit das Ausmaß der Steuerung des
Bypassventils berechnet.
Zum Zeitpunkt der temporären Antriebsbetriebsart des
Fahrzeugmotors wird die Drosselklappe in einer mittleren
Position festgesetzt, die in Öffnungsrichtung hin von der
vollständig geschlossenen Position aus verschoben ist.
Die temporäre Antriebsbetriebsart des Fahrzeugmotors wird
solange beibehalten, bis ein Schlüsselschalter (Zündschalter)
des Fahrzeugs ausgeschaltet wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch
dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, aus
welchen weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der Erfindung
hervorgehen. Es zeigt:
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 ein Flußdiagramm mit einer Darstellung einer
Anomalitätsbeurteilungsoperation und des Betriebs
der Handhabung zum Zeitpunkt eines anomalen
Zustands bei der ersten Ausführungsform der
Erfindung;
Fig. 3 ein Flußdiagramm mit einer Darstellung einer
Anomalitätsbeurteilungsoperation einer ersten
Kommunikationsleitung bei der ersten
Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 4 ein Flußdiagramm mit einer Darstellung einer
Anomalitätsbeurteilungsoperation einer zweiten
Kommunikationsleitung bei der ersten
Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 5 ein Blockschaltbild einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung;
Fig. 6 ein Blockschaltbild einer dritten Ausführungsform
der Erfindung;
Fig. 7 eine Perspektivansicht eines Beispiels für einen
spezifischen Aufbau einer Drosselklappe bei der
dritten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 8 eine Darstellung zur Erläuterung einer Änderung
eines Drosselklappenöffnungsgrads bei der dritten
Ausführungsform der Erfindung; und
Fig. 9 ein Blockschaltbild einer herkömmlichen
Antriebssteuereinrichtung für den Fahrzeugmotor
eines Fahrzeugs.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 wird nachstehend eine erste
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erläutert.
Fig. 1 zeigt die erste Ausführungsform der Erfindung als
Blockschaltbild, und ähnliche oder entsprechende Bauteile wie
jene, die voranstehend bereits geschildert wurden, sind mit
gleichen oder entsprechenden Bezugszeichen bezeichnet, und
werden nicht unbedingt erneut detailliert beschrieben.
Steuereinheiten 21 und 22 entsprechen der voranstehend
geschilderten Steuereinheit 11 bzw. 12.
Hierbei schickt eine erste Kommunikationsleitung L1 an eine
zweite Steuereinheit 22 verschiedene
Anomalitätsbeurteilungsergebnisse in einer ersten
Steuereinheit 21 und dergleichen, zusammen mit einem
Solldrosselklappenöffnungsgrad To und einem ersten
Drosselklappenöffnungsgradsignal T1.
Eine zweite Kommunikationsleitung L2 schickt an die erste
Steuereinheit 21 verschiedene
Anomalitätsbeurteilungsergebnisse und dergleichen in einer
zweiten Steuereinheit 22, zusammen mit einem zweiten
Gaspedalbetätigungsgradsignal A2.
Beispielsweise weist die zweite Steuereinheit 21 eine erste
Kommunikationsanomalitätsbeurteilungsvorrichtung zur
Feststellung einer Datenanomalie bei der ersten
Kommunikationsleitung L1 auf, und schickt ein
Anomalitätsbeurteilungsergebnis der ersten
Kommunikationsleitung L1 an die erste Steuereinheit 21 über
die zweite Kommunikationsleitung L2.
Da die zweite Steuereinheit 22 nicht den
Solldrosselklappenöffnungsgrad To erhalten kann,. wenn eine
Anomalität der ersten Kommunikationsleitung L1 festgestellt
wird, verwendet die zweite Steuereinheit 22 ein zweites
Gaspedalbetätigungsgradsignal A2 als Ersatzdaten, und
berechnet das Ausmaß der Steuerung eines
Drosselklappenbetätigungsgliedes 7 auf der Grundlage des
zweiten Gaspedalbetätigungsgradsignals A2. Hierbei erzeugt
die zweite Steuereinheit 22 auch ein Motortreibersignal M auf
der Grundlage eines Wertes, der durch Multiplikation des
zweiten Gaspedalbetätigungsgradsignals A2 mit einem
vorbestimmten Koeffizienten k (<1) erhalten wird.
Die erste Steuereinheit 21 weist eine zweite
Kommunikationsanomalitätsbeurteilungsvorrichtung zur
Feststellung einer Datenanomalität bei der zweiten
Kommunikationsleitung L2 auf, sowie eine zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung zur Überwachung des
Betriebs der zweiten Steuereinheit 22 auf der Grundlage
zumindest des ersten Drosselklappenöffnungsgradsignals T1,
wenn eine Anomalität bei der Kommunikationsleitung L1 oder L2
festgestellt wird.
Wird eine Anomalität der zweiten Kommunikationsleitung L2
festgestellt, so kann die erste Steuereinheit 21 nicht das
zweite Gaspedalbetätigungsgradsignal A2 von der Seite der
zweiten Steuereinheit 22 aus erhalten. Daher berechnet die
erste Steuereinheit 21 den Solldrosselklappenöffnungsgrad To
auf der Grundlage des ersten Gaspedalbetätigungsgradsignals
A1, und schickt das Ergebnis an die zweite Steuereinheit 22
über die erste Kommunikationsleitung L1. Weiterhin berechnet
zu diesem Zeitpunkt die erste Steuereinheit 21 den
Solldrosselklappenöffnungsgrad To auf der Grundlage eines
Wertes, der durch Multiplikation des ersten
Gaspedalbetätigungsgradsignals A1 mit dem vorbestimmten
Koeffizienten k (<1) erhalten wird.
Auf diese Weise wird, wenn bei der Kommunikationsleitung L1
oder L2 ein anomaler Zustand auftritt, der
Drosselklappenöffnungsgrad in der Richtung unterdrückt, in
welcher die Fahrzeugmotorausgangsleistung herabgesetzt wird,
auf der Grundlage eines Wertes, der durch Begrenzung des
Gaspedalöffnungsgradsignals A1 oder A2 von dem APS 10
erhalten wird.
Eine Anomalität der Kommunikationsleitung L1 oder L2 in den
Steuereinheiten 21 und 22 wird durch einen bekannten
Gesamtsummenüberprüfungsvorgang festgestellt.
Die zweite Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung, die in der
ersten Steuereinheit 21 vorhanden ist, und dann arbeitet,
wenn eine Kommunikationsanomalität auftritt, vergleicht das
erste Drosselklappenöffnungsgrad T1 mit einem Wert, der durch
Multiplikation des ersten Gaspedalbetätigungsgradsignals A1
mit k erhalten wird, wenn eine Anomalität der ersten
Kommunikationsleitung L1 festgestellt wird. Wenn ein Zustand,
in welchem die Differenz zwischen den beiden Größen größer
oder gleich einem vorbestimmten Wert E1 ist, über einen
vorbestimmten Zeitraum andauert, so wird die Feststellung
getroffen, daß der Betrieb der zweiten Steuereinheit 22 nicht
normal ist.
Wenn die zweite Kommunikationsleitung L2 als anomal ermittelt
wird, vergleicht die zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung das erste
Drosselklappenöffnungsgradsignal T1 mit dem
Solldrosselklappenöffnungsgrad To. Wenn ein Zustand, in
welchem die Differenz zwischen den beiden Größen größer als
ein vorbestimmter Wert E2 ist, über einen vorbestimmten
Zeitraum andauert, so wird die Feststellung getroffen, daß
der Betrieb der zweiten Steuereinheit 22 nicht normal
verläuft.
Als nächstes wird unter Bezugnahme auf die in den Fig. 2
bis 4 dargestellten Flußdiagramme der Betriebsablauf bei der
ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erläutert.
Fig. 2 zeigt den gesamten Anomalitätsbeurteilungsvorgang und
Bearbeitungsvorgang, wenn eine Anomalität von jeder der
Steuereinheiten 21 und 22 festgestellt wird. Fig. 3 zeigt
den Verarbeitungsablauf bei der ersten
Kommunikationsanomalitätsbeurteilungsvorrichtung an der Seite
der zweiten Steuereinheit 22. Fig. 4 zeigt einen
Verarbeitungsablauf bei der zweiten
Kommunikationsanomalitätsbeurteilungsvorrichtung an der Seite
der ersten Steuereinheit 21.
Obwohl dies in Fig. 2 nicht dargestellt ist, wird
angenommen, daß sowohl eine Anomalitätsbeurteilungsmarke CF2
der zweiten Steuereinheit 22, eine
Anomalitätsbeurteilungsmarke F1 der ersten
Kommunikationsleitung L1, und eine
Anomalitätsbeurteilungsmarke F2 der zweiten
Kommunikationsleitung L2 auf "0" zurückgesetzt werden, wenn
der Fahrzeugmotor ursprünglich angelassen wird (wenn ein
Schlüsselschalter oder Zündschalter eingeschaltet wird).
Nach dem Anlassen des Fahrzeugmotors greift jede der
Steuereinheiten 21 und 22 zuerst auf die
Anomalitätsbeurteilungsmarke CF2 der zweiten Steuereinheit 22
zurück, und stellt fest, ob die Marke CF2 eingeschaltet ist
oder nicht (CF2 = 1).
Wird festgestellt, daß CF2 = 1 ist (also JA), so geht der
Betriebsablauf unverändert aus dem in Fig. 2 gezeigten
Programm heraus, und wird der Vorgang zur Beurteilung der
Anomalität fortgesetzt.
Wenn in der Anfangsstufe festgestellt wird, daß CF2 = 0 gilt
(also NEIN), so führen die
Kommunikationsanomalitätsbeurteilungsvorrichtungen in den
Steuereinheiten 21 und 22 die Anomalitätsbeurteilungsabläufe
für die Kommunikationsleitungen L1 und L2 durch, die in Fig.
3 bzw. 4 dargestellt sind. Wird eine Anomalität festgestellt,
so wird die Marke F1 oder F2 eingeschaltet (F1 = 1, F2, = 1)
(Schritt S2).
Beispielsweise überprüft in Fig. 3 die erste
Kommunikationsanomalitätsbeurteilungsvorrichtung in der
zweiten Steuereinheit 22 Eingangsdaten von der
Kommunikationsleitung L1 (Schritt S11), und beurteilt, ob die
Kommunikationsleitung L1 anomal ist oder nicht (Schritt S12).
Wenn festgestellt wird, daß keine Anomalität bei der
Kommunikationsleitung L1 vorhanden ist (also NEIN), löscht
die zweite Steuereinheit 22 die Marke F1 auf "0" (Schritt
S13), berechnet das Motortreibersignal M auf der Grundlage
des Solldrosselklappenöffnungsgrades To, der von der ersten
Steuereinheit 21 erhalten wird (Schritt S14), und dann wird
das in Fig. 3 gezeigte Programm verlassen.
Wenn andererseits festgestellt wird, daß bei der
Kommunikationsleitung L1 eine Anomalität vorhanden ist (also
JA), im Schritt S12, wird die Marke F1, welche eine
Anomalität der Kommunikationsleitung L1 anzeigt,
eingeschaltet (F1 = 1) (Schritt S15), wird das
Motortreibersignal M auf der Grundlage des Wertes berechnet,
der durch Multiplikation des zweiten
Gaspedalbetätigungsgradsignals A1 mit dem vorbestimmten
Koeffizienten k erhalten wird (Schritt S16), und verläßt der
Betriebsablauf das in Fig. 3 gezeigte Programm.
Weiterhin überprüft in Fig. 4 die zweite
Kommunikationsanomalitätsbeurteilungsvorrichtung in der
ersten Steuereinheit 21 Eingangsdaten von der
Kommunikationsleitung L2 (Schritt S21), und stellt fest, ob
bei der Kommunikationsleitung L2 ein anomaler Zustand
vorhanden ist oder nicht (Schritt S22).
Wenn festgestellt wird, daß bei der Kommunikationsleitung L2
kein anomaler Zustand auftritt (also NEIN), löscht die erste
Steuereinheit 21 die Marke F2 auf "0" (Schritt S23),
berechnet den Solldrosselklappenöffnungsgrad To auf der
Grundlage des ersten Gaspedalbetätigungsgradsignals A1
(Schritt S24), und dann geht der Betriebsablauf aus dem in
Fig. 4 gezeigten Programm heraus.
Wenn andererseits festgestellt wird, daß bei der
Kommunikationsleitung L2 ein anomaler Zustand auftritt (also
JA), im Schritt S22, wird die Marke F2, die eine Anomalität
bei der Kommunikationsleitung L2 anzeigt, eingeschaltet
(F2 = 1) (Schritt S25), und wird der
Solldrosselklappenöffnungsgrad To auf der Grundlage des
Wertes berechnet, der durch Multiplikation des ersten
Gaspedalbetätigungsgradsignals A1 mit dem vorbestimmten
Koeffizienten k erhalten wird (Schritt S26), und dann geht
der Betriebsablauf aus dem in Fig. 4 gezeigten Programm
heraus.
Der Solldrosselklappenöffnungsgrad To, der im Schritt S24
oder S36 berechnet wird, wird an die zweite Steuereinheit 22
über die Kommunikationsleitung L1 geschickt, und wird zur
Berechnung des Motortreibersignals M verwendet.
Wenn die Anomalitätsbeurteilungsprogramme gemäß Fig. 3 und 4
(Schritt S2 in Fig. 2) auf diese Art und Weise durchgeführt
werden, stellt die zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung in der ersten
Steuereinheit 21 in Fig. 2 fest, ob F1 = 1 oder F2 = 1 ist
oder nicht (ob eine Anomalität in der Kommunikationsleitung
L1 oder L2 erzeugt wird oder nicht) (Schritt S3), durch
Bezugnahme auf die Marken F1 und F2.
Wenn festgestellt wird, daß keine Anomalität in der
Kommunikationsleitung L1 oder L2 vorhanden ist, und daher
F1 = 0 und F2 = 0 sind (also NEIN), führt die zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung nicht den
Überwachungsvorgang bei der zweiten Steuereinheit 22 durch,
und verläßt der Betriebsablauf das in Fig. 2 gezeigte
Programm.
Daher bleibt die Marke CF2 unverändert auf dem Wert "0", und
werden die normale Fahrzeugmotorsteuerung und
Drosselklappensteuerung durch die Steuereinheiten 21 und 22
durchgeführt.
Wenn andererseits festgestellt wird, daß bei der
Kommunikationsleitung L1 oder L2 ein anomaler Zustand
auftritt, und daher F1 = 1 oder F2 = 1 gilt (also JA), im
Schritt S3, stellt die zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung daraufhin fest, ob bei
der ersten Kommunikationsleitung L1 ein anomaler Zustand
auftritt (F1 = 1), im Schritt S4, um so eine Verarbeitung
entsprechend derjenigen Kommunikationsleitung durchzuführen,
in welcher die Anomalität auftritt.
Wenn festgestellt wird, daß bei der ersten
Kommunikationsleitung L1 ein anomaler Zustand auftritt, und
F1 = 1 ist (also JA), so befindet sich die zweite
Steuereinheit 22 in einem Zustand, in welchem sie eine
Steuerung oder Regelung auf der Grundlage des ersten
Gaspedalbetätigungsgradsignals A1 durchführen kann. Daher
stellt die zweite Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung fest,
ob bei der zweiten Steuereinheit 22 ein anomaler Zustand
auftritt oder nicht (Schritt S5), abhängig davon, ob ein
Zustand, der die folgende Bedingung (1) erfüllt, über einen
vorbestimmten Zeitraum andauert oder nicht, auf der Grundlage
eines Vergleichs des ersten Drosselklappenöffnungsgradsignals
T1 mit dem ersten Gaspedalbetätigungsgradsignal A1:
|k.A2-T1| < E1 (1)
wobei im voranstehenden Ausdruck (1) E1 einen vorbestimmten
Wert bezeichnet, welcher einer
Anomalitätsbeurteilungsbezugsgröße der zweiten Steuereinheit
22 entspricht.
Die zweite Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung stellt daher
fest, ob eine Drosselklappensteuerung auf der Grundlage des
zweiten Gaspedalbetätigungsgradsignals A2 durch die zweite
Steuereinheit 22 innerhalb eines Fehlerbereiches für den
Drosselklappenöffnungsgrad durchgeführt wird, der kleiner
oder gleich dem vorbestimmten Wert E1 ist.
Ist die voranstehend angegebene Bedingung (1) nicht erfüllt,
oder dauert der Zustand, in welchem die Bedingung (1) erfüllt
ist, nicht über den vorbestimmten Zeitraum an, so wird
festgestellt, daß bei der zweiten Steuereinheit 22 kein
anomaler Zustand vorliegt (NEIN im Schritt S5). Daher verläßt
die Verarbeitung das Programm in Fig. 2, und geht der
Steuerzustand weiter, in welchem die
Fahrzeugmotorausgangsleistung herabgesetzt wird.
Wenn festgestellt wird, daß der Zustand, welcher die
Bedingung (1) erfüllt, über den vorbestimmten Zeitraum weiter
andauert, und eine Anomalität in der zweiten Steuereinheit 22
hervorgerufen wird (JA im Schritt S5), wird die
Anomalitätsbeurteilungsmarke CF2 eingeschaltet (CF2 = 1)
(Schritt S6), und wird der Drosselklappensteuerzustand auf
eine temporäre Antriebsbetriebsart umgeschaltet (bei der die
Minimalanzahl erforderlicher Antriebsfunktionen vorgesehen
ist) (Schritt S7), und dann geht der Betriebsablauf aus dem
in Fig. 2 gezeigten Programm heraus.
Wenn andererseits festgestellt wird, daß bei der zweite
Kommunikationsleitung L2 ein anomaler Zustand auftritt, und
F2 = 1 ist (also NEIN), im Schritt S4, so befindet sich die
zweite Steuereinheit 22 in einem Zustand, in welchem sie die
Steuerung auf der Grundlage des
Solldrosselklappenöffnungsgrades To durchführen kann, der
durch den vorbestimmten Koeffizienten k verringert wird.
Daher stellt die zweite Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung
fest, ob bei der zweiten Steuereinheit 22 ein anomaler
Zustand vorliegt oder nicht (Schritt S8), abhängig davon, ob
ein Zustand, welcher die nachstehende Bedingung (2) erfüllt,
über einen vorbestimmten Zeitraum andauert oder nicht, auf
der Grundlage des Vergleichs des ersten
Drosselklappenöffnungsgradsignals T1 mit dem
Drosselklappenöffnungsgrad To:
|To-T1| < E2 (2)
wobei im voranstehenden Ausdruck (2) E2 ein vorbestimmter
Wert ist, welcher einem Anomalitätsbeurteilungsbezugswert der
zweiten Steuereinheit 22 entspricht, und denselben Wert
aufweisen kann wie der voranstehend geschilderte vorbestimmte
Wert E1.
Ist die voranstehend angegebene Bedingung (2) nicht erfüllt,
oder dauert der Zustand, in welchem die Bedingung (2) erfüllt
ist, nicht über den vorbestimmten Zeitraum an, so wird
festgestellt, daß bei der zweiten Steuereinheit 22 kein
anomaler Zustand vorliegt (NEIN im Schritt S8). Daher verläßt
die Verarbeitung das Programm in Fig. 2, und geht der
Steuerzustand weiter, in welchem die
Fahrzeugmotorausgangsleistung verringert ist.
Wenn andererseits festgestellt wird, daß der Zustand, in
welchem die Bedingung (2) erfüllt ist, über den vorbestimmten
Zeitraum andauert, und eine Anomalität in der zweiten
Steuereinheit 22 vorhanden ist (JA im Schritt S8), so geht
die Verarbeitung zu den voranstehend geschilderten Schritten
S6 und S7 über, wird die Marke CF2 eingeschaltet, und wird
der Drosselklappensteuerzustand auf eine temporäre
Fahrbetriebsart umgeschaltet, und verläßt die Verarbeitung
das in Fig. 2 gezeigte Programm.
Wenn die Marke CF2 in den Schritten S6 und S7 einmal
eingeschaltet wird, und der Drosselklappensteuerzustand auf
den temporären Fahrbetriebszustand umgeschaltet wird, bleibt
daher diese temporäre Fahrbetriebsart bestehen, bis der
Schlüsselschalter oder Zündschalter ausgeschaltet wird.
Da es praktisch auszuschließen ist, daß der anomale Zustand
der zweiten Steuereinheit 22 von selbst in den Normalzustand
zurückkehrt, wird daher die temporäre Fahrbetriebsart (bei
welcher die erforderlichen, jedoch minimalen Fahrfunktionen
vorgesehen sind) beibehalten, bis das Fahrzeug eine Werkstatt
erreicht, und der Schlüsselschalter oder Zündschalter
ausgeschaltet wird.
Durch Vorsehen einer gegenseitigen Überwachungsfunktion
zwischen den Steuereinheiten 21 und 22 zum Zwecke der
Anomalitätsüberwachung der Kommunikationsleitungen L1 und L2
auf die voranstehend geschilderte Art und Weise ist es
möglich, die Anomalitätsbeurteilungsfunktion der zweiten
Steuereinheit 22 durch eine einfache Logik zu erzielen, und
verläßliche Fahreigenschaften des Fahrzeugs kostengünstig
sicherzustellen.
Wenn eine Anomalität in der Kommunikationsleitung L1 oder L2
hervorgerufen wird, wird ein anomaler Betrieb der zweiten
Steuereinheit 22 in der ersten Steuereinheit 21 überwacht.
Daher ist die Anomalitätsbeurteilungslogik nicht kompliziert,
selbst bei einer Steuereinheit, die einen redundanten Aufbau
aufweist, und ist es möglich, die Steuereinheit kostengünstig
herzustellen.
Obwohl die temporäre Fahrbetriebsart, wenn ein anomaler
Betrieb bei der zweiten Steuereinheit 22 festgestellt wird,
bei der ersten Ausführungsform nicht konkret beschrieben
wurde, können ein Bypasskanal zur Umgehung der Drosselklappe 6
sowie ein Bypassventil zur Einstellung der Bypass-An
saugluftmenge, die durch den Bypasskanal fließt, als
temporäre Fahrzustandsvorrichtung vorgesehen sein.
Fig. 5 zeigt als Blockschaltbild die zweite Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, bei welcher das Bypassventil als
die temporäre Fahrzustandsvorrichtung verwendet wird, welche
die temporäre Fahrzustandsbetriebsart durchführt. Gleiche
oder entsprechende Bauteile wie voranstehend beschrieben sind
mit gleichen oder entsprechenden Bezugszeichen bezeichnet,
und werden nachstehend nicht unbedingt erneut im einzelnen
geschildert.
Eine erste Steuereinheit 21A entspricht der voranstehend
geschilderten ersten Steuereinheit 11.
Anordnungen, die in Fig. 5 nicht dargestellt sind, sind
ebenso aufgebaut wie jene in Fig. 1.
Bei der zweiten Ausführungsform weist die erste Steuereinheit
21A eine CPU 23 auf, und weist eine zweite Steuereinheit 22
eine CPU 24 und einen Wechselrichter 25 zum Antrieb eines
Drosselklappenbetätigungsgliedes 7 unter Steuerung durch die
CPU 24 auf.
Ein Ansaugrohr 2 ist mit einem Bypasskanal 13 zur Umgehung
einer Drosselklappe 6 vorgesehen, sowie mit einem Bypassventil
14 zur Einstellung der Bypass-Ansaugluftmenge, die durch den
Bypasskanal 13 fließt.
Das Bypassventil 14 wird durch ein Bypassventilsteuersignal B
von der CPU 23 getrieben, und stellt die Fläche eines
Flußweges des Bypasskanals 13 so ein, daß die Bypass-An
saugluftmenge gesteuert geändert wird.
Elektrische Energie wird von einer Batterie 15 dem
Wechselrichter 25 in der zweiten Steuereinheit 22 über ein
Motorstromversorgungsrelais 16 zugeführt.
Das Motorstromversorgungsrelais 16 bildet eine
Drosselklappenstromversorgungsabschaltvorrichtung zur
selektiven Abschaltung der Stromversorgung des
Drosselklappenbetätigungsgliedes 7.
Eine Erregerwicklung 16a in dem Motorstromversorgungsrelais
16 ist mit ihrem einen Ende an die Batterie 15 angeschlossen,
und mit dem anderen Ende an die CPU 23, so daß die
Erregerwicklung 16a in Reaktion auf die zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung betätigt wird.
Wenn hierbei die zweite Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung
in der CPU 23 eine Anomalität der zweiten Steuereinheit 22
feststellt, so daß der Fahrzeugmotor (vgl. Fig. 1) auf die
temporäre Fahrbetriebsart umgeschaltet werden soll, öffnet
die zweite Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung zuerst das
Motorstromversorgungsrelais 16, um die Zufuhr des
elektrischen Stroms von der Batterie 15 zum Wechselrichter 25
in der zweiten Steuereinheit 22 zu unterbrechen.
Wenn auf diese Weise die elektrische Energieversorgung des
Drosselklappenbetätigungsgliedes 7 unterbrochen wird, kehrt
die Drosselklappe 6 in ihren vollständig geschlossenen
Zustand zurück und wird dort festgesetzt.
Gleichzeitig berechnet die zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung in der CPU 23 das
Ausmaß der Steuerung für das Bypassventil 14, und gibt das
Ergebnis als Bypassventilsteuersignal B aus.
Wie voranstehend geschildert wird, wenn sich die
Kommunikationsleitung L1 oder L2 in einem anomalen Zustand
befindet, die Fahrzeugmotorausgangsleistung heruntergesetzt,
für einen temporären Fahrzustand, und wird, wenn bei der
zweiten Steuereinheit 22 ein anomaler Zustand auftritt, das
Motorstromversorgungsrelais 16 abgeschaltet, und die
Drosselklappe 6 in ihre vollständig geschlossene Position
zurückgeführt und dort festgesetzt, und das Bypassventil 14 so
gesteuert, wie dies dem temporären Fahrzustand entspricht.
Daher kann ein ordnungsgemäßer Fahrzustand sichergestellt
werden. Da der Fahrzeugmotor 1 auf der Grundlage der Bypass-An
saugluftmenge entsprechend dem Öffnungsgrad des
Bypassventils 14 betrieben wird, wird darüber hinaus eine
sichere temporäre Fahrbetriebsart erzielt.
Zwar werden der Bypasskanal 13 und das Bypassventil 14 bei der
voranstehend geschilderten zweiten Ausführungsform verwendet,
jedoch kann die Drosselklappe auch in ihre mittlere Position
zurückgestellt und dort festgesetzt werden, also ohne sie
vollständig zu schließen, zum Zeitpunkt des temporären
Fahrbetriebszustandes.
Fig. 6 zeigt als Blockschaltbild die dritte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, wobei als temporäre
Fahrzustandsvorrichtung eine Vorrichtung zum Rückstellen und
Festsetzen des Drosselklappenöffnungsgrads in die mittlere
Position verwendet wird. Gleiche oder entsprechende Bauteile
wie jene, die voranstehend bereits geschildert wurden, sind
durch gleiche oder entsprechende Bezugszeichen bezeichnet,
und werden nachstehend nicht unbedingt erneut im einzelnen
erläutert.
Eine Drosselklappe 6B, eine erste Steuereinheit 21B und eine
CPU 23B entsprechen der voranstehend geschilderten
Drosselklappe 6 bzw. der ersten Steuereinheit 21A bzw. der
CPU 23.
Fig. 7 zeigt als Perspektivansicht ein konkretes Beispiel
für den Aufbau der Drosselklappe 6B in Fig. 6, und Fig. 8
ist eine Darstellung zur Erläuterung der Änderung des
Drosselklappenöffnungsgrades T durch die Drosselklappe 6B.
Die Drosselklappe 6B ist so ausgelegt, daß sie bei ihrem
mittleren Öffnungsgrad anhält, der geringfügig gegenüber
ihrem vollständig geschlossenen Zustand geöffnet ist, wenn
die Stromversorgung für das Drosselklappenbetätigungsglied 7
wie beispielsweise in Fig. 7 gezeigt unterbrochen wird.
In Fig. 7 ist mit einer durchgezogenen Linie die
Anhalteposition mit mittlerem Öffnungsgrad der Drosselklappe
6B dargestellt, und durch eine gestrichelte Linie die
vollständig geschlossene Position der Drosselklappe 6B.
Die Drosselklappe 6B wird normalerweise zum Öffnen und
Schließen in Richtung eines Pfeils X um eine Drehwelle 6a
herum durch einen Motor des Drosselklappenbetätigungsgliedes
7 angetrieben.
Ein Ende der Drehwelle 61 ist in Richtung eines Pfeils Y (der
Schließrichtung der Drosselklappe 6B) durch eine
Rückführfeder 62 vorgespannt.
Die Drehwelle 61 ist an ihrem anderen Ende mit einem
Hebelabschnitt 63 versehen, der in Radialrichtung der
Drehwelle 61 vorspringt. Die Spitze des Hebelabschnitts 63
ist so ausgelegt, daß sie gegen einen Anschlag 64 für das
vollständige Schließen anstößt, wenn die Drosselklappe 6B
vollständig geschlossen ist.
Der Hebelabschnitt 63 ist in Richtung eines Pfeils C (der
Öffnungsrichtung der Drosselklappe 6B) durch ein Ende eines
mittleren Hebels 65 vorgespannt.
Das andere Ende des mittleren Hebels 65 ist in Richtung eines
Pfeils Z durch eine Anhaltefeder 66 für den mittleren
Öffnungsgrad vorgespannt, welcher eine Vorspannkraft in
Richtung des Pfeils C an ein Ende des mittleren Hebels 65
anlegt.
Der mittlere Hebel 65 ist so konstruiert, daß er gegen einen
Anschlag 67 für den mittleren Öffnungsgrad anstößt, um so den
mittleren Öffnungsgrad einzustellen.
Infolge des in Fig. 7 dargestellten Aufbaus wird die
Drosselklappe 6B normalerweise in einem Bereich gesteuert,
bei welchem der Öffnungsgrad von der vollständig
geschlossenen Position Tmin bis zur vollständig geöffneten
Position Tmax geht, durch die Antriebskraft des
Drosselklappenbetätigungsgliedes 7, wie in Fig. 8 gezeigt.
In Fig. 8 ist auf der Abszisse der
Drosselklappenöffnungsgrad T aufgetragen, und auf der
Ordinate das auf die Drehwelle 61 einwirkende Drehmoment. In
Fig. 8 ist in Richtung nach oben das
Drosselklappenöffnungsdrehmoment aufgetragen, und in Richtung
nach unten das Drosselklappenschließdrehmoment.
Wenn sich die zweite Steuereinheit 22 im anomalen Zustand
befindet (also zum Zeitpunkt der temporären Fahrbetriebsart),
wird infolge der Vorspannkräfte der Rückführfeder 62 und der
Anhaltefeder 66 für den mittleren Öffnungsgrad, und infolge
der Position des Anschlags 67 für den mittleren Öffnungsgrad,
die Drosselklappe 6B auf den mittleren Öffnungsgrad Tc
zurückgestellt und festgesetzt, wenn die Stromversorgung
abgeschaltet wird.
Wenn sich der Fahrzeugmotor 1 in dem temporären
Fahrbetriebszustand befindet, wird daher die Drosselklappe 6B
auf die mittlere Position festgesetzt, die gegenüber der
vollständig geschlossenen Position in Öffnungsrichtung
verstellt ist.
Wie voranstehend geschildert wird, wenn bei der
Kommunikationsleitung L1 oder L2 ein anomaler Zustand
auftritt, die Fahrzeugmotorausgangsleistung für einen
temporären Fahrzustand herabgesetzt, und wird, wenn bei der
zweiten Steuereinheit 22 ein anomaler Zustand auftritt, das
Motorstromversorgungsrelais 16 abgeschaltet, und die
Drosselklappe 6B für den temporären Fahrzustand auf den
mittleren Öffnungsgrad zurückgestellt. Daher können die
erforderlichen Fahreigenschaften sichergestellt werden.
Claims (13)
1. Fahrsteuereinrichtung für einen Fahrzeugmotor eines
Fahrzeugs, welche aufweist:
einen Fahrzeugmotor (1), der in einem Fahrzeug angebracht ist;
eine Drosselklappe (6) zur Einstellung der Ansaugluftmenge für den Fahrzeugmotor;
ein Drosselklappenbetätigungsglied (7) mit einem Motor zum Antrieb der Drosselklappe;
einen Gaspedalpositionssensor (10) zur Feststellung der Position eines Gaspedals (9) als Gaspedalbetätigungsgrad;
einen Drosselklappenpositionssensor (8) zur Feststellung der Position der Drosselklappe als Drosselklappenöffnungsgrad;
eine erste Steuereinheit (21) zur Berechnung eines Steuerparameters in Bezug auf den Fahrzeugmotor entsprechend dem Fahrzustand einschließlich des Gaspedalbetätigungsgrades und des Drosselklappenöffnungsgrades;
eine zweite Steuereinheit (22) zur Berechnung des Ausmaßes der Steuerung für das Drosselklappenbetätigungsglied entsprechend einem Solidrosselklappenöffnungsgrad, der in dem Steuerparameter enthalten ist;
eine erste Kommunikationsleitung (L1) zur Übertragung von Daten von der ersten Steuereinheit an die zweite Steuereinheit; und
eine zweite Kommunikationsleitung (L2) zur Übertragung von Daten von der zweiten Steuereinheit an die erste Steuereinheit, wobei
der Gaspedalpositionssensor einen ersten und einen zweiten Gaspedalpositionssensorabschnitt (10a, 10b) zur Ausgabe eines ersten bzw. zweiten Gaspedalbetätigungsgradsignals (A1, A2) aufweist, die in Bezug aufeinander redundant sind;
der Drosselklappenpositionssensor einen ersten und einen zweiten Drosselklappenpositionssensorabschnitt (8a, 8b) zur Ausgabe eines ersten bzw. zweiten Drosselklappenöffnungsgradsignals (T1, T2) aufweist, die in Bezug aufeinander redundant sind;
das erste Gaspedalbetätigungsgradsignal und das erste Drosselklappenöffnungsgradsignal in die erste Steuereinheit eingegeben werden;
das zweite Gaspedalbetätigungsgradsignal und das zweite Drosselklappenöffnungsgradsignal in die zweite Steuereinheit eingegeben werden;
die zweite Steuereinheit eine erste Kommunikationsanomalitätsbeurteilungsvorrichtung (S12) zur Feststellung einer Anomalität bei der ersten Kommunikationsleitung aufweist;
das Ergebnis der Feststellung der Anomalität der ersten Kommunikationsleitung an die erste Steuereinheit über die zweite Kommunikationsleitung geschickt wird; und
die erste Steuereinheit aufweist:
eine zweite Kommunikationsanomalitätsbeurteilungsvorrichtung (S22) zur Feststellung einer Anomalität der zweiten Kommunikationsleitung; und
eine zweite Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung zur Überwachung des Betriebs der zweiten Steuereinheit auf der Grundlage zumindest des ersten Drosselklappenöffnungsgradsignals, wenn eine Anomalität bei der ersten oder zweiten Kommunikationsleitung festgestellt wird.
einen Fahrzeugmotor (1), der in einem Fahrzeug angebracht ist;
eine Drosselklappe (6) zur Einstellung der Ansaugluftmenge für den Fahrzeugmotor;
ein Drosselklappenbetätigungsglied (7) mit einem Motor zum Antrieb der Drosselklappe;
einen Gaspedalpositionssensor (10) zur Feststellung der Position eines Gaspedals (9) als Gaspedalbetätigungsgrad;
einen Drosselklappenpositionssensor (8) zur Feststellung der Position der Drosselklappe als Drosselklappenöffnungsgrad;
eine erste Steuereinheit (21) zur Berechnung eines Steuerparameters in Bezug auf den Fahrzeugmotor entsprechend dem Fahrzustand einschließlich des Gaspedalbetätigungsgrades und des Drosselklappenöffnungsgrades;
eine zweite Steuereinheit (22) zur Berechnung des Ausmaßes der Steuerung für das Drosselklappenbetätigungsglied entsprechend einem Solidrosselklappenöffnungsgrad, der in dem Steuerparameter enthalten ist;
eine erste Kommunikationsleitung (L1) zur Übertragung von Daten von der ersten Steuereinheit an die zweite Steuereinheit; und
eine zweite Kommunikationsleitung (L2) zur Übertragung von Daten von der zweiten Steuereinheit an die erste Steuereinheit, wobei
der Gaspedalpositionssensor einen ersten und einen zweiten Gaspedalpositionssensorabschnitt (10a, 10b) zur Ausgabe eines ersten bzw. zweiten Gaspedalbetätigungsgradsignals (A1, A2) aufweist, die in Bezug aufeinander redundant sind;
der Drosselklappenpositionssensor einen ersten und einen zweiten Drosselklappenpositionssensorabschnitt (8a, 8b) zur Ausgabe eines ersten bzw. zweiten Drosselklappenöffnungsgradsignals (T1, T2) aufweist, die in Bezug aufeinander redundant sind;
das erste Gaspedalbetätigungsgradsignal und das erste Drosselklappenöffnungsgradsignal in die erste Steuereinheit eingegeben werden;
das zweite Gaspedalbetätigungsgradsignal und das zweite Drosselklappenöffnungsgradsignal in die zweite Steuereinheit eingegeben werden;
die zweite Steuereinheit eine erste Kommunikationsanomalitätsbeurteilungsvorrichtung (S12) zur Feststellung einer Anomalität bei der ersten Kommunikationsleitung aufweist;
das Ergebnis der Feststellung der Anomalität der ersten Kommunikationsleitung an die erste Steuereinheit über die zweite Kommunikationsleitung geschickt wird; und
die erste Steuereinheit aufweist:
eine zweite Kommunikationsanomalitätsbeurteilungsvorrichtung (S22) zur Feststellung einer Anomalität der zweiten Kommunikationsleitung; und
eine zweite Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung zur Überwachung des Betriebs der zweiten Steuereinheit auf der Grundlage zumindest des ersten Drosselklappenöffnungsgradsignals, wenn eine Anomalität bei der ersten oder zweiten Kommunikationsleitung festgestellt wird.
2. Fahrsteuereinrichtung für einen Fahrzeugmotor eines
Fahrzeugs nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn
bei der ersten Kommunikationsleitung eine Anomalität
festgestellt wird, die zweite Steuereinheit das Ausmaß
der Steuerung für das Drosselklappenbetätigungsglied auf
der Grundlage des zweiten Gaspedalbetätigungsgradsignals
berechnet.
3. Fahrsteuereinrichtung für einen Fahrzeugmotor eines
Fahrzeugs nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn
eine Anomalität der ersten Kommunikationsleitung
festgestellt wird, die zweite Steuereinheit das Ausmaß
der Steuerung für das Drosselklappenbetätigungsglied auf
der Grundlage eines Wertes berechnet, der durch
Verringerung des zweiten Gaspedalbetätigungsgrades durch
einen vorbestimmten Koeffizienten erhalten wird.
4. Fahrsteuereinrichtung für einen Fahrzeugmotor eines
Fahrzeugs nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn
eine Anomalität der zweiten Kommunikationsleitung
festgestellt wird, die erste Steuereinheit den
Solldrosselklappenöffnungsgrad auf der Grundlage eines
Wertes berechnet, der durch Herabsetzen des ersten
Gaspedalbetätigungsgradsignals durch einen vorbestimmten
Koeffizienten erhalten wird, und den
Solldrosselklappenöffnungsgrad an die zweite
Steuereinheit über die erste Kommunikationsleitung
schickt.
5. Fahrsteuereinrichtung für einen Fahrzeugmotor eines
Fahrzeugs nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn
eine Anomalität bei der ersten Kommunikationsleitung
festgestellt wird, die zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung den Betrieb der
zweiten Steuereinheit auf der Grundlage des Vergleichs
des ersten Drosselklappenöffnungsgradsignals mit dem
ersten Gaspedalbetätigungsgradsignal überwacht.
6. Fahrsteuereinrichtung für einen Fahrzeugmotor eines
Fahrzeugs nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn
eine Anomalität der ersten Kommunikationsleitung
festgestellt wird, die zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung das erste
Drosselklappenöffnungsgradsignal mit einem Wert
vergleicht, der durch Multiplikation des ersten
Gaspedalbetätigungsgradsignals mit dem vorbestimmten
Koeffizienten erhalten wird; und
dann, wenn die Differenz zwischen dem ersten Drosselklappenöffnungsgradsignal und dem Wert, der durch Multiplikation des ersten Gaspedalbetätigungsgradsignals mit dem vorbestimmten Koeffizienten erhalten wird, größer oder gleich einem vorbestimmten Wert ist, über einen vorbestimmten Zeitraum andauert, die zweite Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung eine Anomalität des Betriebs bei der zweiten Steuereinheit feststellt.
dann, wenn die Differenz zwischen dem ersten Drosselklappenöffnungsgradsignal und dem Wert, der durch Multiplikation des ersten Gaspedalbetätigungsgradsignals mit dem vorbestimmten Koeffizienten erhalten wird, größer oder gleich einem vorbestimmten Wert ist, über einen vorbestimmten Zeitraum andauert, die zweite Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung eine Anomalität des Betriebs bei der zweiten Steuereinheit feststellt.
7. Antriebssteuereinrichtung für einen Fahrzeugmotor eines
Fahrzeugs nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn
eine Anomalität bei der zweiten Kommunikationsleitung
festgestellt wird, die zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung den Betrieb der
zweiten Steuereinheit auf der Grundlage des Vergleichs
des ersten Drosselklappenöffnungsgradsignals mit dem
Solldrosselklappenöffnungsgrad überwacht.
8. Antriebssteuereinrichtung für einen Fahrzeugmotor eines
Fahrzeugs nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn
eine Anomalität der zweiten Kommunikationsleitung
festgestellt wird, die zweite
Steuereinheitsüberwachungsvorrichtung eine Anomalität
beim Betrieb der zweiten Steuereinheit feststellt, wenn
ein Zustand, in welchem die Differenz zwischen dem
ersten Drosselklappenöffnungsgradsignal und dem
Solldrosselklappenöffnungsgrad größer oder gleich einem
vorbestimmten Wert ist, über einen vorbestimmten
Zeitraum andauert.
9. Fahrsteuereinrichtung für einen Fahrzeugmotor eines Fahrzeugs
nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß eine
Abschaltvorrichtung für die elektrische Stromversorgung
mit der Drosselklappe vorgesehen ist, wobei dann, wenn
eine Anomalität beim Betrieb der zweiten Steuereinheit
festgestellt wird, die Abschaltvorrichtung für die
elektrische Stromversorgung der Drosselklappe die Zufuhr
elektrischen Stroms zum Drosselklappenbetätigungsglied
abschaltet, und der Fahrzustand des Fahrzeugmotors auf
eine temporäre Fahrbetriebsart umgeschaltet wird.
10. Fahrsteuereinrichtung für einen Fahrzeugmotor eines
Fahrzeugs nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß ein
Bypasskanal zur Umgehung der Drosselklappe vorgesehen
ist, sowie ein Bypassventil zur Einstellung der Bypass-An
saugluftmenge, die durch den Bypasskanal fließt, wobei
zum Zeitpunkt des temporären Fahrbetriebszustandes des
Fahrzeugmotors die Drosselklappe dadurch vollständig
geschlossen wird, daß die Zufuhr elektrischer Energie
zum Drosselklappenbetätigungsglied unterbrochen wird,
und die erste Steuereinheit das Ausmaß der Steuerung für
das Bypassventil berechnet.
11. Fahrsteuereinrichtung für einen Fahrzeugmotor eines
Fahrzeugs nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß zum
Zeitpunkt der temporären Fahrbetriebsart des
Fahrzeugmotors die Drosselklappe in einer mittleren
Position festgesetzt wird, die gegenüber der vollständig
geschlossenen Position der Drosselklappe in
Öffnungsrichtung verschoben ist.
12. Fahrsteuereinrichtung für einen Fahrzeugmotor eines
Fahrzeugs nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die
temporäre Fahrbetriebsart des Fahrzeugmotors beibehalten
wird, bis ein Schlüsselschalter des Fahrzeugs
ausgeschaltet wird.
Applications Claiming Priority (2)
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---|---|---|---|
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