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DE19806147C1 - Schalteranordnung - Google Patents

Schalteranordnung

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Publication number
DE19806147C1
DE19806147C1 DE19806147A DE19806147A DE19806147C1 DE 19806147 C1 DE19806147 C1 DE 19806147C1 DE 19806147 A DE19806147 A DE 19806147A DE 19806147 A DE19806147 A DE 19806147A DE 19806147 C1 DE19806147 C1 DE 19806147C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
switch
main function
control element
cover
switching
Prior art date
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DE19806147A
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English (en)
Inventor
Franz-Josef Siegert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
DaimlerChrysler AG
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Filing date
Publication date
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H9/00Details of switching devices, not covered by groups H01H1/00 - H01H7/00
    • H01H9/20Interlocking, locking, or latching mechanisms
    • H01H9/26Interlocking, locking, or latching mechanisms for interlocking two or more switches

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Mechanical Control Devices (AREA)
  • Switch Cases, Indication, And Locking (AREA)
  • Switches With Compound Operations (AREA)
  • Vehicle Body Suspensions (AREA)
  • Oscillators With Electromechanical Resonators (AREA)
  • Use Of Switch Circuits For Exchanges And Methods Of Control Of Multiplex Exchanges (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schalteranordnung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1, wonach die Schalteranordnung zum Schalten einer Hauptfunktion und zum Schalten wenigstens einer Nebenfunktion dient, wobei die wenigstens eine Nebenfunktion dann zuschaltbar ist, wenn die Hauptfunktion zugeschaltet ist.
Derartige Schalteranordnungen sind aus einer Vielzahl von Anwendungen bekannt, die beispielsweise Steuerungen und Regelungen betreffen. Dabei stellt sich das Problem, daß bei einer Vielzahl von Haupt- und Nebenfunktionen für den Anwender jegliche Übersichtlichkeit der Anordnung der Bedienelemente verloren geht, wenn die Bedienelemente aller Haupt- und Nebenfunktionen sichtbar sind. Dies liegt zum einen daran, daß die Zahl der Bedienelemente abhängig von der Anwendung vergleichsweise groß werden kann. Weiterhin erfordert es von dem Benutzer einige Routine, wenn er bei einer zunehmend großen Zahl von Bedienelementen den Überblick behalten soll, welche Haupt- und Nebenfunktionen gerade schaltbar sind und welche nicht. Der Anmelderin ist es in diesem Zusammenhang bekannt, eine Benutzerführung vorzusehen, die im wesentlichen darin besteht, daß entsprechend dem aktuellen Schaltzustand auf einem Display entsprechende Informationen angezeigt werden, durch die im Sinne einer Benutzerführung angezeigt wird, welche Haupt- und Nebenfunktionen durch welche Bedienelemente gerade schaltbar sind. Es ist bei einem solchen System beispielsweise möglich, eine Mehrfachbelegung eines Bedienelementes vorzusehen in dem Sinne, daß mittels dieses Bedienelementes mehrere Funktionen abhängig von dem momentanen Schaltzustand schaltbar sind. Die Funktion, die gerade momentan mittels des Bedienelementes schaltbar ist, wird auf dem Display angezeigt. Weiterhin ist es bekannt, die Bedienelemente unmittelbar auf dem Display anzuordnen, indem dieses Display als sogenannter Touch-Screen ausgebildet ist. Bei einem solchen Display kann ausgewertet werden, ob und an welcher Position das Display durch einen Benutzer berührt wird. Indem also auf dem Display an verschiedenen Positionen Bedienelemente angezeigt werden, kann ausgewertet werden, welche Schaltfunktion gerade veranlaßt werden soll. Durch ein solches Touch-Screen ist eine besonders sinnfällige Zuordnung der angezeigten Informationen und der dargestellten Bedienelemente gegeben.
Derartige Systeme finden beispielsweise Verwendung in Leitständen, von denen aus Sollwerte vorgegeben werden, anhand denen vergleichsweise komplexe Systeme gesteuert bzw. geregelt werden. Weiterhin sind solche Systeme bekannt im Zusammenhang mit Informationssystemen, bei denen eine Benutzerführung realisiert werden soll auch für solche Benutzer, die im Umgang mit technische» Systemen weniger vertraut sind. Dies ist beispielsweise der Fall in Museen oder ähnlichen Institutionen, die sich an ein vergleichsweise breites Publikumsspektrum wenden, wo aber diesem Publikum Information in ansprechender Form, d. h. ohne Informationsüberflutung dargeboten werden soll. Der Benutzer kann hier nach und nach die Informationen auswählen, die ihn interessieren.
Weiterhin ist es ein Ziel der Gestaltung von Bedienelementen zu einer sinnfälligen Anordnung der Bedienelemente zu gelangen. Dafür ist es wesentlich, die Zahl der sichtbaren Bedienelemente zu beschränken. Dadurch erlangt das Gerät, an dem die Bedienelemente angeordnet sind, eine entsprechend klar strukturierte Anmutung.
Die DE 39 19 099 A1 beschreibt eine gattungsbildende Schalteranordnung, wonach die Schalteranordnung zum Schalten einer Hauptfunktion und zum Schalten wenigstens einer Nebenfunktion dient, wobei die wenigstens eine Nebenfunktion dann zuschaltbar ist, wenn die Hauptfunktion zugeschaltet ist.
Aus der DE 40 01 440 C1 ist eine weitere Schalteranordnung bekannt, bei der das Bedienelement für ein Cabrio-Verdeck aus Sicherheitsgründen, erst bei angezogener Handbremse, also erst wenn sich das Fahrzeug in unbewegtem Zustand befindet, sichtbar und bedienbar wird.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schalteranordnung vorzuschlagen, bei der zu einer zuschaltbaren Hauptfunktion eine oder mehrere Nebenfunktionen zuschaltbar sind, wobei diese Schalteranordnung eine entsprechend klar strukturierte Anmutung aufweisen soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Bedienelement bzw. die. Bedienelemente zum Schalten der wenigstens einen Nebenfunktion mittels einer Abdeckung abgedeckt ist bzw. sind, wenn die Hauptfunktion nicht zugeschaltet ist und daß bei einem Zuschalten der Hauptfunktion die Abdeckung des Bedienelementes bzw. der Bedienelemente zum Schalten der wenigstens einen Nebenfunktion derart bewegt wird, daß das Bedienelement bzw. die Bedienelemente sichtbar und bedienbar wird bzw. werden.
Dadurch wird die Benutzung insofern sinnfällig, als die Bedienelemente der Nebenfunktionen nicht sichtbar sind, wenn die Nebenfunktionen ohnehin nicht schaltbar sind, weil die Hauptfunktion nicht zugeschaltet ist. Dies erweist sich insbesondere bei solchen Systemen als vorteilhaft, bei denen die Zahl der zuschaltbaren Nebenfunktionen begrenzt ist, weil damit auch die Zahl der durch die Abdeckung bei ausgeschalteter Hauptfunktion abzudeckenden Bedienelemente begrenzt ist. Insgesamt wird dadurch also die Abdeckung insgesamt nicht zu groß, ebenso wie der Weg, den die Abdeckung zurücklegen muß, um die Bedienelemente freizugeben, d. h. sichtbar und bedienbar werden zu lassen, und um diese wieder abzudecken.
Der Benutzer sieht sich bei einer Bedienung des Systems nicht einer Vielzahl von Bedienelementen gegenüber, bei denen er sicherst orientieren muß, welches Bedienelement welche Schaltfunktion ausführt. Vielmehr sieht der Benutzer gerade nur die Bedienelemente, mittels denen auch Schaltfunktionen ausführbar sind. Gegenüber dem Stand der Technik erweist es sich bei dem Gegenstand der vorliegenden Anmeldung als vorteilhaft, daß weiterhin herkömmliche Sehalter verwendet werden können. Insbesondere, wenn die Zahl der Haupt- und Nebenfunktionen begrenzt ist, wird der technische Leistungsumfang eines Displays und hierbei insbesondere eines Touch-Screens nur zu einem geringen Teil ausgenutzt, weswegen sich diese Technik bei einer solchen Anwendung als vergleichsweise teuer darstellt gegenüber der erfindungsgemäßen Lösung. Durch die Verwendung herkömmlicher Bedienelemente ist auch die Möglichkeit einer haptischen Rückkopplung der Betätigung des jeweiligen Bedienelementes gegeben.
Bei der Schalteranordnung nach Anspruch 2 ist die Abdeckung mit dem Bedienelement zum Schalten der Hauptfunktion mechanisch verbunden.
Dadurch wird die Bewegung der Abdeckung ohne weitere Steuerung direkt mit der Betätigung des Bedienelementes der Hauptfunktion ausgeführt.
Bei der Schalteranordnung nach Anspruch 3 ist die Abdeckung zugleich das Bedienelement, das als Handhabe beim Schalten der Hauptfunktion dient.
Eine derartige Schalteranordnung eignet sich insbesondere für eine Betätigung eines Verdeckes eines Kraftfahrzeuges, weil durch diese Schalteranordnung die zu schaltende Funktion sinnfällig in dem Betätigungselement des Schalters sowie der Bewegung bei der Schalterbetätigung dargestellt werden kann.
Bei der Schalteranordnung nach Anspruch 4 ist das Bedienelement zum Schalten der Hauptfunktion ein Schiebeschalter.
Dadurch ist es möglich, die Abdeckung und deren Bewegung besonders einfach auszuführen.
Bei der Schalteranordnung nach Anspruch 5 ist das Bedienelement zum Schalten der Hauptfunktion ein Drehschalter.
Indem die Abdeckung einen Teil der Kreisfläche ausmacht, die bei der Drehung überstrichen wird, ist eine besonders platzsparende Anordnung der Schalter möglich.
Bei der Schalteranordnung nach Anspruch 6 deckt die Abdeckung Sektoren eines Kreises um die Drehachse des Drehschalters ab, wobei sich die Abdeckung bei einer Betätigung des Drehschalters mit dem Drehschalter mitdreht.
Dadurch ergibt sich eine einfache konstruktive Ausgestaltung der Schalteranordnung unter gleichzeitiger Verwendung herkömmlicher Bedienelemente, die dem Benutzer vertraut sind.
Bei der Schalteranordnung nach Anspruch 7 sind das Bedienelement bzw. die Bedienelemente zum Schalten oder wenigstens einen Nebenfunktion als Druckschalter, Kippschalter oder Taster ausgebildet.
Dabei ergibt sich auch für die Bedienelemente zum Schalten der Nebenfunktion bzw. der Nebenfunktionen die Möglichkeit der Verwendung von Bedienelementen, die dem Benutzer vertraut sind.
Bei der Schalteranordnung nach Anspruch 8 sind mittels des Bedienelementes zum Schalten der Hauptfunktion entsprechend der Stellung des Bedienelementes verschiedene Hauptfunktionen zuschaltbar, wobei entsprechend den Stellungen dieses Bedienelementes die Abdeckung so bewegt wird, daß Bedienelemente von zuschaltbaren Nebenfunktion sichtbar und bedienbar werden, die entsprechend der zugeschalteten Hauptfunktion zuschaltbar sind.
Mit dieser Schalteranordnung können mittels eines Bedienelementes mehrere Hauptfunktionen zuschaltbar sein. In Abhängigkeit der jeweils zugeschalteten Hauptfunktion werden Bedienelemente von Nebenfunktionen sichtbar und bedienbar. Diese Bedienelemente werden also nach und nach sichtbar bzw. abgedeckt in Abhängigkeit davon, welche Schaltstellung das Bedienelement zum Schalten der Hauptfunktionen gerade einnimmt.
Bei der Schalteranordnung nach Anspruch 9 werden bei einer Abschaltung der Hauptfunktion die entsprechenden Nebenfunktionen zwangsweise abgeschaltet, deren Bedienelemente bei der Bewegung des Bedienelementes der Hauptfunktion in die Stellung "AUSSCHALTEN" von der Abdeckung überdeckt werden.
Diese Abschaltung kann erfolgen, indem der Schaltvorgang unmittelbar durch die Bewegung des Bedienelementes der Hauptfunktion in die Stellung. "AUSSCHALTEN" ausgelöst wird. Es ist ebenso denkbar (beispielsweise bei einem Kippschalter) eine zwangsweise Betätigung des Bedienelementes der Nebenfunktion durch die Abdeckung vorzusehen, wenn die Abdeckung dieses Betätigungselement überdeckt. Der Schaltvorgang wird dann durch eine Betätigung des Bedienelementes der Nebenfunktion ausgelöst, der wiederum durch den Ausschaltvorgang der Hauptfunktion veranlaßt ist.
Anspruch 10 betrifft die Verwendung der Schalteranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche in einem Kraftfahrzeug.
Gerade in einem Kraftfahrzeug erweist es sich als vorteilhaft, daß immer nur die Bedienelemente zu sehen sind, mit denen auch momentan seine Schaltfunktion ausführbar ist. Dies ermöglicht dem Benutzer eine schnelle Orientierung. Dies ist besonders, vorteilhaft, wenn der Benutzer der Fahrzeugführer selbst ist, weil dieser durch die erfindungsgemäße Schalteranordnung bei einer Schalterbetätigung nur sehr wenig vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird.
Die erfindungsgemäße Schalteranordnung kann beispielsweise Verwendung finden in einem kombinierten Radio-Cassetten-Gerät. Die Funktionen "Radio" und "Cassette" sind dabei die Hauptfunktionen. Bei einer Einschaltung der Hauptfunktion "Cassette" können dann Bedienelemente für Nebenfunktionen sichtbar und betätigbar werden, die den schnellen Vor- und Rücklauf, die Aufnahmetaste, die Start/Stoptaste sowie die Auswurftaste für die Cassette betreffen. Gegebenenfalls kann als weitere Hauptfunktion noch ein CD-Player zuschaltbar sein, dessen Nebenfunktionen dann die Titelwahl betreffen.
Eine weitere Anwendung in einem Kraftfahrzeug kann beispielsweise die Betätigung von einem oder mehreren Öffnungselementen sein, wie dies im Zusammenhang mit dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert ist. Es zeigt dabei:
Fig. 1-3: ein Bedienelement zum Schalten mehrere Hauptfunktionen in verschiedenen Schaltstellungen und
Fig. 4-8: eine weitere Ausgestaltung einer Schalteranordnung.
Das in den Fig. 1 bis 3 gezeigte Bedienelement 1 ist ein Drehschalter in einem Kraftfahrzeug, mittels dessen Betätigung sich das Verdeck des Kraftfahrzeuges öffnen läßt.
In der in Fig. 1 gezeigten Stellung (Stellung "0") ist das Verdeck geschlossen. Das Bedienelement 1 ist so ausgebildet, daß es eine Handhabe 2 aufweist, die sich entlang des Durchmessers des Kreises erstreckt, den die Handhabe 2 bei der Drehung des Drehschalters überstreicht. Weiterhin ist zu sehen, daß an die Handhabe 2 eine halbkreisförmige Abdeckung 3 angebracht ist. Bei einer Bewegung der Handhabe 2 und einem damit verbundenen Schaltvorgang der Hauptfunktion wird die Abdeckung 3 mit gedreht und verdeckt in jeder Stellung des Drehschalters einen anderen Sektor des Kreises.
Dies läßt sich der Darstellung der Fig. 2 entnehmen, in der die Handhabe 2 so weit gedreht wurde, daß die erste Hauptfunktion zugeschaltet ist (Stellung "I"). Diese erste Hauptfunktion ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel die Funktion "Landaulet", in der die Heckscheibe des Fahrzeuges geöffnet ist. In dieser Stellung der Handhabe 2 sowie der damit verbundenen Abdeckung 3 wird ein Bedienelement 4 sichtbar und durch den Benutzer bedienbar, mittels dessen Betätigung ein Windschott ausklappbar ist, um die Zugluft für die Fahrzeuginsassen abzuschwächen.
In der Darstellung der Fig. 3 wurde die Handhabe 2 noch weiter gedreht. Es ist dann die Hauptfunktion "Verdeck öffnen" zugeschaltet (Stellung "III"). Die mit der Handhabe 2 verbundene Abdeckung 3 ist dann so weit gedreht, daß außer dem Bedienelement 4 zur Betätigung des Windschotts ein weiteres Bedienelement 5 sichtbar und durch den Benutzer bedienbar wird, mittels dessen Betätigung ein Überrollbügel ausklappbar ist.
Wenn die Hauptfunktionen wieder ausgeschaltet werden, werden die Bedienelemente 4 und 5 der Nebenfunktionen wieder entsprechend abgedeckt. Es kann vorgesehen sein, daß die Nebenfunktionen bei einem Ausschalten der Hauptfunktionen zwangsweise mit ausgeschaltet werden. Dies kann erfolgen, indem die Ausschaltung der Nebenfunktionen unmittelbar veranlaßt wird, wenn die Hauptfunktion mittels des durch den Drehschalter gegebenen Bedienelementes ausgeschaltet wird. Ebenso kann vorgesehen sein, daß die Bedienelemente 4 und 5 zwangsweise in eine Ausschaltstellung überführt werden, wenn diese Bedienelemente 4 und 5 beim Ausschalten der Hauptfunktion von der Abdeckung 3 überstrichen werden.
Weiterhin ist eine Stellung II eingezeichnet. Wenn das Bedienelement 1 in diese Stellung gebracht wird, werden alle Seitenscheiben des Fahrzeuges geöffnet.
Durch die erfindungsgemäße Schalteranordnung wird die Übersichtlichkeit der Bedienelemente verbessert. Bei dem beschriebenen Einsatz in einem Kraftfahrzeug erweist es sich weiterhin als vorteilhaft, daß bei einer Nachtfahrt weniger Beleuchtungen von Bedienelementen sichtbar sind, was die Bedienungssicherheit weiter verbessert.
Die Fig. 4 bis 8 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Schalteranordnung zum Betätigen eines Verdeckes eines Kraftfahrzeuges, das elektrisch geöffnet und geschlossen werden kann.
Die Fig. 4 und 5 zeigen die Schalteranordnung in Draufsicht. Das Bedienelement 1 läßt sich hierbei nicht mehr in eine Handhabe 2 und eine Abdeckung 3 unterteilen. Vielmehr bildet bei diesem Ausführungsbeispiel die Abdeckung 3 zugleich die Handhabe 2.
Fig. 4 zeigt die Schalteranordnung in einer Stellung des Bedienelementes 1, die einem geschlossenen Verdeck entspricht. Indem das Bedienelement 1, das wie ausgeführt der Abdeckung 3 entspricht, in einer Schwenkbewegung weggeklappt wird, erfolgt ein Schalten der Hauptfunktion, bei der das Verdeck geöffnet wird.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel wird entsprechend der Darstellung der Fig. 5 die Abdeckung 3 versenkt. Es sind jetzt zwei weitere Bedienelemente 4 und 5 zu sehen, mittels denen bespielsweise ein Windschott oder auch ein Überrollbügel betätigbar sind.
Die Fig. 6 bis 8 zeigen die Schalteranordnung in der Seitenansicht.
Wie Fig. 6 zu entnehmen, überdeckt die Abdeckung 3 und damit das Bedienelement 1 bei der Schalterstellung, die einem geschlossenen Verdeck entspricht, das Bedienelement 4 einer Nebenfunktion. Indem die Abdeckung 3 zumindest an ihrer vorderen Kante frei hängt, kann diese von dem Benutzer bei einer Betätigung des Verdeckschalters leicht gegriffen werden. Es ist auch möglich, zu besseren Handhabung eine Griffmulde vorzusehen.
Ein Öffnen des Verdeckes erfolgt, wenn der Benutzer die Abdeckung 3 in einer Schwenkbewegung nach oben bewegt, wie dies in Fig. 7 dargestellt ist. Es erfolgt dann ein Öffnen des Verdeckes.
Fig. 8 zeigt die Stellung der Abdeckung 3 bei geöffnetem Verdeck. Wie Fig. 8 zu entnehmen ist, ist die Abdeckung 3 in dieser Schalterstellung versenkt. Weiterhin ist wenigstens ein weiteres Bedienelement 4 zu sehen, mittels dem eine Nebenfunktion schaltbar ist, die nur dann schaltbar sein soll, wenn die Hauptfunktion zugeschaltet ist. Diese Nebenfunktion kann beispielsweise das Windschott sein oder auch ein Überrollbügel.

Claims (10)

1. Schalteranordnung zum Schalten einer Hauptfunktion und zum Schalten wenigstens einer Nebenfunktion, wobei die wenigstens eine Nebenfunktion dann zuschaltbar ist, wenn die Hauptfunktion zugeschaltet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Bedienelement bzw. die Bedienelemente (4, 5) zum Schalten der wenigstens einen Nebenfunktion mittels einer Abdeckung (3) abgedeckt ist bzw. sind, wenn die Hauptfunktion nicht zugeschaltet ist und daß bei einem Zuschalten der Hauptfunktion die Abdeckung (3) des Bedienelementes bzw. der Bedienelemte (4, 5) zum Schalten der wenigstens einen Nebenfunktion derart bewegt wird, daß das Bedienelement bzw. die Bedienelemente (4, 5) sichtbar und bedienbar wird bzw. werden.
2. Schalteranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (3) mit dem Bedienelement (1, 2) zum Schalten der Hauptfunktion mechanisch verbunden ist.
3. Schalteranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (3) zugleich das Bedienelement (1, 2) ist, das als Handhabe beim Schalten der Hauptfunktion dient.
4. Schalteranordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Bedienelement (1) zum Schalten der Hauptfunktion ein Schiebeschalter ist.
5. Schalteranordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Bedienelement (1) zum Schalten der Hauptfunktion ein Drehschalter ist.
6. Schalteranordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (3) Sektoren eines Kreises um die Drehachse des Drehschalters abdeckt, wobei sich die Abdeckung (3) bei einer Betätigung des Drehschalters mit dem Drehschalter mitdreht.
7. Schalteranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bedienelement bzw. die Bedienelemente (4, 5) zum Schalten der wenigstens einen Nebenfunktion als Druckschalter, Kippschalter oder Taster ausgebildet sind.
8. Schalteranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mittels des Bedienelementes (1) zum Schalten der Hauptfunktion entsprechend der Stellung des Bedienelementes (1) verschiedene Hauptfunktionen zuschaltbar sind, wobei entsprechend den Stellungen dieses Bedienelementes (1) die Abdeckung (3) so bewegt wird, daß Bedienelemente (4, 5) von zuschaltbaren Nebenfunktion sichtbar und bedienbar werden, die entsprechend der zugeschalteten Hauptfunktion zuschaltbar sind.
9. Schalteranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Abschaltung der Hauptfunktion die entsprechenden Nebenfunktionen zwangsweise abgeschaltet werden, deren Bedienelemente (4, 5) bei der Bewegung des Bedienelementes (1) der Hauptfunktion in die Stellung "AUSSCHALTEN" von der Abdeckung (3) überdeckt werden.
10. Verwendung der Schalteranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche in einem Kraftfahrzeug.
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