DE19806147C1 - Schalteranordnung - Google Patents
SchalteranordnungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schalteranordnung nach dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1, wonach die Schalteranordnung zum Schalten einer Hauptfunktion und
zum Schalten wenigstens einer Nebenfunktion dient, wobei die wenigstens eine
Nebenfunktion dann zuschaltbar ist, wenn die Hauptfunktion zugeschaltet ist.
Derartige Schalteranordnungen sind aus einer Vielzahl von Anwendungen bekannt, die
beispielsweise Steuerungen und Regelungen betreffen. Dabei stellt sich das Problem, daß bei
einer Vielzahl von Haupt- und Nebenfunktionen für den Anwender jegliche Übersichtlichkeit
der Anordnung der Bedienelemente verloren geht, wenn die Bedienelemente aller Haupt- und
Nebenfunktionen sichtbar sind. Dies liegt zum einen daran, daß die Zahl der Bedienelemente
abhängig von der Anwendung vergleichsweise groß werden kann. Weiterhin erfordert es von
dem Benutzer einige Routine, wenn er bei einer zunehmend großen Zahl von
Bedienelementen den Überblick behalten soll, welche Haupt- und Nebenfunktionen gerade
schaltbar sind und welche nicht. Der Anmelderin ist es in diesem Zusammenhang bekannt,
eine Benutzerführung vorzusehen, die im wesentlichen darin besteht, daß entsprechend dem
aktuellen Schaltzustand auf einem Display entsprechende Informationen angezeigt werden,
durch die im Sinne einer Benutzerführung angezeigt wird, welche Haupt- und
Nebenfunktionen durch welche Bedienelemente gerade schaltbar sind. Es ist bei einem
solchen System beispielsweise möglich, eine Mehrfachbelegung eines Bedienelementes
vorzusehen in dem Sinne, daß mittels dieses Bedienelementes mehrere Funktionen abhängig
von dem momentanen Schaltzustand schaltbar sind. Die Funktion, die gerade momentan
mittels des Bedienelementes schaltbar ist, wird auf dem Display angezeigt. Weiterhin ist es
bekannt, die Bedienelemente unmittelbar auf dem Display anzuordnen, indem dieses Display
als sogenannter Touch-Screen ausgebildet ist. Bei einem solchen Display kann ausgewertet
werden, ob und an welcher Position das Display durch einen Benutzer berührt wird. Indem
also auf dem Display an verschiedenen Positionen Bedienelemente angezeigt werden, kann
ausgewertet werden, welche Schaltfunktion gerade veranlaßt werden soll. Durch ein solches
Touch-Screen ist eine besonders sinnfällige Zuordnung der angezeigten Informationen und der
dargestellten Bedienelemente gegeben.
Derartige Systeme finden beispielsweise Verwendung in Leitständen, von denen aus Sollwerte
vorgegeben werden, anhand denen vergleichsweise komplexe Systeme gesteuert bzw. geregelt
werden. Weiterhin sind solche Systeme bekannt im Zusammenhang mit
Informationssystemen, bei denen eine Benutzerführung realisiert werden soll auch für solche
Benutzer, die im Umgang mit technische» Systemen weniger vertraut sind. Dies ist
beispielsweise der Fall in Museen oder ähnlichen Institutionen, die sich an ein
vergleichsweise breites Publikumsspektrum wenden, wo aber diesem Publikum Information
in ansprechender Form, d. h. ohne Informationsüberflutung dargeboten werden soll. Der
Benutzer kann hier nach und nach die Informationen auswählen, die ihn interessieren.
Weiterhin ist es ein Ziel der Gestaltung von Bedienelementen zu einer sinnfälligen
Anordnung der Bedienelemente zu gelangen. Dafür ist es wesentlich, die Zahl der sichtbaren
Bedienelemente zu beschränken. Dadurch erlangt das Gerät, an dem die Bedienelemente
angeordnet sind, eine entsprechend klar strukturierte Anmutung.
Die DE 39 19 099 A1 beschreibt eine gattungsbildende Schalteranordnung, wonach die
Schalteranordnung zum Schalten einer Hauptfunktion und zum Schalten wenigstens einer
Nebenfunktion dient, wobei die wenigstens eine Nebenfunktion dann zuschaltbar ist, wenn die
Hauptfunktion zugeschaltet ist.
Aus der DE 40 01 440 C1 ist eine weitere Schalteranordnung bekannt, bei der das
Bedienelement für ein Cabrio-Verdeck aus Sicherheitsgründen, erst bei angezogener
Handbremse, also erst wenn sich das Fahrzeug in unbewegtem Zustand befindet, sichtbar und
bedienbar wird.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schalteranordnung vorzuschlagen, bei der zu
einer zuschaltbaren Hauptfunktion eine oder mehrere Nebenfunktionen zuschaltbar sind,
wobei diese Schalteranordnung eine entsprechend klar strukturierte Anmutung aufweisen soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Bedienelement bzw. die.
Bedienelemente zum Schalten der wenigstens einen Nebenfunktion mittels einer Abdeckung
abgedeckt ist bzw. sind, wenn die Hauptfunktion nicht zugeschaltet ist und daß bei einem
Zuschalten der Hauptfunktion die Abdeckung des Bedienelementes bzw. der Bedienelemente
zum Schalten der wenigstens einen Nebenfunktion derart bewegt wird, daß das
Bedienelement bzw. die Bedienelemente sichtbar und bedienbar wird bzw. werden.
Dadurch wird die Benutzung insofern sinnfällig, als die Bedienelemente der Nebenfunktionen
nicht sichtbar sind, wenn die Nebenfunktionen ohnehin nicht schaltbar sind, weil die
Hauptfunktion nicht zugeschaltet ist. Dies erweist sich insbesondere bei solchen Systemen als
vorteilhaft, bei denen die Zahl der zuschaltbaren Nebenfunktionen begrenzt ist, weil damit
auch die Zahl der durch die Abdeckung bei ausgeschalteter Hauptfunktion abzudeckenden
Bedienelemente begrenzt ist. Insgesamt wird dadurch also die Abdeckung insgesamt nicht zu
groß, ebenso wie der Weg, den die Abdeckung zurücklegen muß, um die Bedienelemente
freizugeben, d. h. sichtbar und bedienbar werden zu lassen, und um diese wieder abzudecken.
Der Benutzer sieht sich bei einer Bedienung des Systems nicht einer Vielzahl von
Bedienelementen gegenüber, bei denen er sicherst orientieren muß, welches Bedienelement
welche Schaltfunktion ausführt. Vielmehr sieht der Benutzer gerade nur die Bedienelemente,
mittels denen auch Schaltfunktionen ausführbar sind. Gegenüber dem Stand der Technik
erweist es sich bei dem Gegenstand der vorliegenden Anmeldung als vorteilhaft, daß
weiterhin herkömmliche Sehalter verwendet werden können. Insbesondere, wenn die Zahl der
Haupt- und Nebenfunktionen begrenzt ist, wird der technische Leistungsumfang eines
Displays und hierbei insbesondere eines Touch-Screens nur zu einem geringen Teil ausgenutzt,
weswegen sich diese Technik bei einer solchen Anwendung als vergleichsweise teuer darstellt
gegenüber der erfindungsgemäßen Lösung. Durch die Verwendung herkömmlicher
Bedienelemente ist auch die Möglichkeit einer haptischen Rückkopplung der Betätigung des
jeweiligen Bedienelementes gegeben.
Bei der Schalteranordnung nach Anspruch 2 ist die Abdeckung mit dem Bedienelement zum
Schalten der Hauptfunktion mechanisch verbunden.
Dadurch wird die Bewegung der Abdeckung ohne weitere Steuerung direkt mit der Betätigung
des Bedienelementes der Hauptfunktion ausgeführt.
Bei der Schalteranordnung nach Anspruch 3 ist die Abdeckung zugleich das Bedienelement,
das als Handhabe beim Schalten der Hauptfunktion dient.
Eine derartige Schalteranordnung eignet sich insbesondere für eine Betätigung eines
Verdeckes eines Kraftfahrzeuges, weil durch diese Schalteranordnung die zu schaltende
Funktion sinnfällig in dem Betätigungselement des Schalters sowie der Bewegung bei der
Schalterbetätigung dargestellt werden kann.
Bei der Schalteranordnung nach Anspruch 4 ist das Bedienelement zum Schalten der
Hauptfunktion ein Schiebeschalter.
Dadurch ist es möglich, die Abdeckung und deren Bewegung besonders einfach auszuführen.
Bei der Schalteranordnung nach Anspruch 5 ist das Bedienelement zum Schalten der
Hauptfunktion ein Drehschalter.
Indem die Abdeckung einen Teil der Kreisfläche ausmacht, die bei der Drehung überstrichen
wird, ist eine besonders platzsparende Anordnung der Schalter möglich.
Bei der Schalteranordnung nach Anspruch 6 deckt die Abdeckung Sektoren eines Kreises um
die Drehachse des Drehschalters ab, wobei sich die Abdeckung bei einer Betätigung des
Drehschalters mit dem Drehschalter mitdreht.
Dadurch ergibt sich eine einfache konstruktive Ausgestaltung der Schalteranordnung unter
gleichzeitiger Verwendung herkömmlicher Bedienelemente, die dem Benutzer vertraut sind.
Bei der Schalteranordnung nach Anspruch 7 sind das Bedienelement bzw. die Bedienelemente
zum Schalten oder wenigstens einen Nebenfunktion als Druckschalter, Kippschalter oder
Taster ausgebildet.
Dabei ergibt sich auch für die Bedienelemente zum Schalten der Nebenfunktion bzw. der
Nebenfunktionen die Möglichkeit der Verwendung von Bedienelementen, die dem Benutzer
vertraut sind.
Bei der Schalteranordnung nach Anspruch 8 sind mittels des Bedienelementes zum Schalten
der Hauptfunktion entsprechend der Stellung des Bedienelementes verschiedene
Hauptfunktionen zuschaltbar, wobei entsprechend den Stellungen dieses Bedienelementes die
Abdeckung so bewegt wird, daß Bedienelemente von zuschaltbaren Nebenfunktion sichtbar
und bedienbar werden, die entsprechend der zugeschalteten Hauptfunktion zuschaltbar sind.
Mit dieser Schalteranordnung können mittels eines Bedienelementes mehrere
Hauptfunktionen zuschaltbar sein. In Abhängigkeit der jeweils zugeschalteten Hauptfunktion
werden Bedienelemente von Nebenfunktionen sichtbar und bedienbar. Diese Bedienelemente
werden also nach und nach sichtbar bzw. abgedeckt in Abhängigkeit davon, welche
Schaltstellung das Bedienelement zum Schalten der Hauptfunktionen gerade einnimmt.
Bei der Schalteranordnung nach Anspruch 9 werden bei einer Abschaltung der Hauptfunktion
die entsprechenden Nebenfunktionen zwangsweise abgeschaltet, deren Bedienelemente bei
der Bewegung des Bedienelementes der Hauptfunktion in die Stellung "AUSSCHALTEN"
von der Abdeckung überdeckt werden.
Diese Abschaltung kann erfolgen, indem der Schaltvorgang unmittelbar durch die Bewegung
des Bedienelementes der Hauptfunktion in die Stellung. "AUSSCHALTEN" ausgelöst wird.
Es ist ebenso denkbar (beispielsweise bei einem Kippschalter) eine zwangsweise Betätigung
des Bedienelementes der Nebenfunktion durch die Abdeckung vorzusehen, wenn die
Abdeckung dieses Betätigungselement überdeckt. Der Schaltvorgang wird dann durch eine
Betätigung des Bedienelementes der Nebenfunktion ausgelöst, der wiederum durch den
Ausschaltvorgang der Hauptfunktion veranlaßt ist.
Anspruch 10 betrifft die Verwendung der Schalteranordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche in einem Kraftfahrzeug.
Gerade in einem Kraftfahrzeug erweist es sich als vorteilhaft, daß immer nur die
Bedienelemente zu sehen sind, mit denen auch momentan seine Schaltfunktion ausführbar ist.
Dies ermöglicht dem Benutzer eine schnelle Orientierung. Dies ist besonders, vorteilhaft,
wenn der Benutzer der Fahrzeugführer selbst ist, weil dieser durch die erfindungsgemäße
Schalteranordnung bei einer Schalterbetätigung nur sehr wenig vom Verkehrsgeschehen
abgelenkt wird.
Die erfindungsgemäße Schalteranordnung kann beispielsweise Verwendung finden in einem
kombinierten Radio-Cassetten-Gerät. Die Funktionen "Radio" und "Cassette" sind dabei die
Hauptfunktionen. Bei einer Einschaltung der Hauptfunktion "Cassette" können dann
Bedienelemente für Nebenfunktionen sichtbar und betätigbar werden, die den schnellen Vor-
und Rücklauf, die Aufnahmetaste, die Start/Stoptaste sowie die Auswurftaste für die Cassette
betreffen. Gegebenenfalls kann als weitere Hauptfunktion noch ein CD-Player zuschaltbar
sein, dessen Nebenfunktionen dann die Titelwahl betreffen.
Eine weitere Anwendung in einem Kraftfahrzeug kann beispielsweise die Betätigung von
einem oder mehreren Öffnungselementen sein, wie dies im Zusammenhang mit dem in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert ist. Es zeigt dabei:
Fig. 1-3: ein Bedienelement zum Schalten mehrere Hauptfunktionen in verschiedenen
Schaltstellungen und
Fig. 4-8: eine weitere Ausgestaltung einer Schalteranordnung.
Das in den Fig. 1 bis 3 gezeigte Bedienelement 1 ist ein Drehschalter in einem
Kraftfahrzeug, mittels dessen Betätigung sich das Verdeck des Kraftfahrzeuges öffnen läßt.
In der in Fig. 1 gezeigten Stellung (Stellung "0") ist das Verdeck geschlossen. Das
Bedienelement 1 ist so ausgebildet, daß es eine Handhabe 2 aufweist, die sich entlang des
Durchmessers des Kreises erstreckt, den die Handhabe 2 bei der Drehung des Drehschalters
überstreicht. Weiterhin ist zu sehen, daß an die Handhabe 2 eine halbkreisförmige Abdeckung
3 angebracht ist. Bei einer Bewegung der Handhabe 2 und einem damit verbundenen
Schaltvorgang der Hauptfunktion wird die Abdeckung 3 mit gedreht und verdeckt in jeder
Stellung des Drehschalters einen anderen Sektor des Kreises.
Dies läßt sich der Darstellung der Fig. 2 entnehmen, in der die Handhabe 2 so weit gedreht
wurde, daß die erste Hauptfunktion zugeschaltet ist (Stellung "I"). Diese erste Hauptfunktion
ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel die Funktion "Landaulet", in der die Heckscheibe
des Fahrzeuges geöffnet ist. In dieser Stellung der Handhabe 2 sowie der damit verbundenen
Abdeckung 3 wird ein Bedienelement 4 sichtbar und durch den Benutzer bedienbar, mittels
dessen Betätigung ein Windschott ausklappbar ist, um die Zugluft für die Fahrzeuginsassen
abzuschwächen.
In der Darstellung der Fig. 3 wurde die Handhabe 2 noch weiter gedreht. Es ist dann die
Hauptfunktion "Verdeck öffnen" zugeschaltet (Stellung "III"). Die mit der Handhabe 2
verbundene Abdeckung 3 ist dann so weit gedreht, daß außer dem Bedienelement 4 zur
Betätigung des Windschotts ein weiteres Bedienelement 5 sichtbar und durch den Benutzer
bedienbar wird, mittels dessen Betätigung ein Überrollbügel ausklappbar ist.
Wenn die Hauptfunktionen wieder ausgeschaltet werden, werden die Bedienelemente 4 und 5
der Nebenfunktionen wieder entsprechend abgedeckt. Es kann vorgesehen sein, daß die
Nebenfunktionen bei einem Ausschalten der Hauptfunktionen zwangsweise mit ausgeschaltet
werden. Dies kann erfolgen, indem die Ausschaltung der Nebenfunktionen unmittelbar
veranlaßt wird, wenn die Hauptfunktion mittels des durch den Drehschalter gegebenen
Bedienelementes ausgeschaltet wird. Ebenso kann vorgesehen sein, daß die Bedienelemente 4
und 5 zwangsweise in eine Ausschaltstellung überführt werden, wenn diese Bedienelemente 4
und 5 beim Ausschalten der Hauptfunktion von der Abdeckung 3 überstrichen werden.
Weiterhin ist eine Stellung II eingezeichnet. Wenn das Bedienelement 1 in diese Stellung
gebracht wird, werden alle Seitenscheiben des Fahrzeuges geöffnet.
Durch die erfindungsgemäße Schalteranordnung wird die Übersichtlichkeit der
Bedienelemente verbessert. Bei dem beschriebenen Einsatz in einem Kraftfahrzeug erweist es
sich weiterhin als vorteilhaft, daß bei einer Nachtfahrt weniger Beleuchtungen von
Bedienelementen sichtbar sind, was die Bedienungssicherheit weiter verbessert.
Die Fig. 4 bis 8 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Schalteranordnung zum
Betätigen eines Verdeckes eines Kraftfahrzeuges, das elektrisch geöffnet und geschlossen
werden kann.
Die Fig. 4 und 5 zeigen die Schalteranordnung in Draufsicht. Das Bedienelement 1 läßt
sich hierbei nicht mehr in eine Handhabe 2 und eine Abdeckung 3 unterteilen. Vielmehr bildet
bei diesem Ausführungsbeispiel die Abdeckung 3 zugleich die Handhabe 2.
Fig. 4 zeigt die Schalteranordnung in einer Stellung des Bedienelementes 1, die einem
geschlossenen Verdeck entspricht. Indem das Bedienelement 1, das wie ausgeführt der
Abdeckung 3 entspricht, in einer Schwenkbewegung weggeklappt wird, erfolgt ein Schalten
der Hauptfunktion, bei der das Verdeck geöffnet wird.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel wird entsprechend der Darstellung der Fig. 5 die
Abdeckung 3 versenkt. Es sind jetzt zwei weitere Bedienelemente 4 und 5 zu sehen, mittels
denen bespielsweise ein Windschott oder auch ein Überrollbügel betätigbar sind.
Die Fig. 6 bis 8 zeigen die Schalteranordnung in der Seitenansicht.
Wie Fig. 6 zu entnehmen, überdeckt die Abdeckung 3 und damit das Bedienelement 1 bei
der Schalterstellung, die einem geschlossenen Verdeck entspricht, das Bedienelement 4 einer
Nebenfunktion. Indem die Abdeckung 3 zumindest an ihrer vorderen Kante frei hängt, kann
diese von dem Benutzer bei einer Betätigung des Verdeckschalters leicht gegriffen werden. Es
ist auch möglich, zu besseren Handhabung eine Griffmulde vorzusehen.
Ein Öffnen des Verdeckes erfolgt, wenn der Benutzer die Abdeckung 3 in einer
Schwenkbewegung nach oben bewegt, wie dies in Fig. 7 dargestellt ist. Es erfolgt dann ein
Öffnen des Verdeckes.
Fig. 8 zeigt die Stellung der Abdeckung 3 bei geöffnetem Verdeck. Wie Fig. 8 zu
entnehmen ist, ist die Abdeckung 3 in dieser Schalterstellung versenkt. Weiterhin ist
wenigstens ein weiteres Bedienelement 4 zu sehen, mittels dem eine Nebenfunktion schaltbar
ist, die nur dann schaltbar sein soll, wenn die Hauptfunktion zugeschaltet ist. Diese
Nebenfunktion kann beispielsweise das Windschott sein oder auch ein Überrollbügel.
Claims (10)
1. Schalteranordnung zum Schalten einer Hauptfunktion und zum Schalten wenigstens einer
Nebenfunktion, wobei die wenigstens eine Nebenfunktion dann zuschaltbar ist, wenn die
Hauptfunktion zugeschaltet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bedienelement bzw. die Bedienelemente (4, 5) zum
Schalten der wenigstens einen Nebenfunktion mittels einer Abdeckung (3) abgedeckt ist
bzw. sind, wenn die Hauptfunktion nicht zugeschaltet ist und daß bei einem Zuschalten
der Hauptfunktion die Abdeckung (3) des Bedienelementes bzw. der Bedienelemte (4, 5)
zum Schalten der wenigstens einen Nebenfunktion derart bewegt wird, daß das
Bedienelement bzw. die Bedienelemente (4, 5) sichtbar und bedienbar wird bzw. werden.
2. Schalteranordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (3) mit dem Bedienelement (1, 2) zum
Schalten der Hauptfunktion mechanisch verbunden ist.
3. Schalteranordnung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (3) zugleich das Bedienelement (1, 2) ist, das
als Handhabe beim Schalten der Hauptfunktion dient.
4. Schalteranordnung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bedienelement (1) zum Schalten der Hauptfunktion ein
Schiebeschalter ist.
5. Schalteranordnung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bedienelement (1) zum Schalten der Hauptfunktion ein
Drehschalter ist.
6. Schalteranordnung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (3) Sektoren eines Kreises um die Drehachse
des Drehschalters abdeckt, wobei sich die Abdeckung (3) bei einer Betätigung des
Drehschalters mit dem Drehschalter mitdreht.
7. Schalteranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bedienelement bzw. die Bedienelemente (4, 5) zum
Schalten der wenigstens einen Nebenfunktion als Druckschalter, Kippschalter oder Taster
ausgebildet sind.
8. Schalteranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß mittels des Bedienelementes (1) zum Schalten der
Hauptfunktion entsprechend der Stellung des Bedienelementes (1) verschiedene
Hauptfunktionen zuschaltbar sind, wobei entsprechend den Stellungen dieses
Bedienelementes (1) die Abdeckung (3) so bewegt wird, daß Bedienelemente (4, 5) von
zuschaltbaren Nebenfunktion sichtbar und bedienbar werden, die entsprechend der
zugeschalteten Hauptfunktion zuschaltbar sind.
9. Schalteranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Abschaltung der Hauptfunktion die entsprechenden
Nebenfunktionen zwangsweise abgeschaltet werden, deren Bedienelemente (4, 5) bei der
Bewegung des Bedienelementes (1) der Hauptfunktion in die Stellung "AUSSCHALTEN"
von der Abdeckung (3) überdeckt werden.
10. Verwendung der Schalteranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche in einem
Kraftfahrzeug.
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