DE19806935A1 - Verfahren zum Herstellen eines Fahrzeugluftreifens mit einer an seiner Innenseele anhaftenden schallabsorbierenden Schaumstoffschicht sowie gemäß diesem Verfahren hergestellter Reifen - Google Patents
Verfahren zum Herstellen eines Fahrzeugluftreifens mit einer an seiner Innenseele anhaftenden schallabsorbierenden Schaumstoffschicht sowie gemäß diesem Verfahren hergestellter ReifenInfo
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Description
Die gegenständliche Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines
Fahrzeugluftreifens mit einer an seiner Innenseele anhaftenden
schallabsorbierenden Schaumstoffschicht sowie einen gemäß diesem Verfahren
hergestellten Reifen.
Die während des Abrollens eines Fahrzeugluftreifens entstehenden
Reifenschwingungen sind eine der Hauptursachen der Schallabstrahlung eines
Reifens. Die oft als sehr störend empfundene Lärmabstrahlung ist unter anderem
eine Folgeerscheinung der im Reifentorus entstehenden hohen Lärmpegel. Die im
Torusraum von Reifen auftretenden Schallschwingungen werden nun zum Teil über
die Reifenseitenwände nach außen abgestrahlt und zum Teil über
Kraftfahrzeugteile in den Fahrzeuginnenraum übertragen.
Es wurden nun schon verschiedentlich Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die
Lärmabstrahlung von Fahrzeugluftreifen vermindert werden soll. Einige dieser aus
dem Stand der Technik bekannten Lösungen befassen sich mit dem Einbau von
schallabsorbierenden Material im Reifen oder innerhalb des von Reifen und Felge
gebildeten Innenraumes. So ist es beispielsweise aus dem Deutschen Patent
30 42 350 C2 bekannt, die Innenfläche eines Fahrzeugluftreifens ganz oder
teilweise mit einem geräuschmindernden Belag aus offenzelligem Schaumstoff zu
versehen. Dabei wird Körperschall dämpfendes, vernetztes Polyurethan-Schaum
stoffmaterial auf die Innenseite der Lauffläche und/oder die Innenseiten der
Seitenwände des Reifens aufgebracht. Der vorgeschlagene Polyurethan-Schaum
stoff soll in einem Temperaturbereich von -20 bis +80°C einen E-Modul von
weniger als 5 × 103 N/m2, ein Raumgewicht von 35 bis 300 kg/m3 und einen
Luftströmungswiderstand von 80 bis 150 Rayl/cm aufweisen sowie eine Schicht
einer Dicke von 15 bis 50 mm bilden. Dieses Schaumstoffmaterial kann nun
nachträglich auf die Innenseite des fertigen Fahrzeugluftreifens aufgebracht
werden, indem es mit den Innenflächen fest verklebt wird. Erwähnt ist auch die
Möglichkeit, bereits bei der Reifenherstellung durch Aufschäumen auf den
Reifeninnenflächen eine integrierte Schaumstoffschicht zu erzeugen, die
anschließend auf die gewünschten Maße zugeschnitten wird und von der
Außenhaut befreit wird, um die erforderliche Durchlässigkeit zu erzielen.
Aus der EP 0 038 920 A1 ist es bekannt, im Innenraum von Fahrzeugluftreifen
Schwingungsabsorber, die aus Gummi, Kunststoff od. dgl. bestehen können,
unterzubringen. Die Schwingungsabsorber können unterschiedliche Querschnitte
besitzen, und auch unterschiedlich ausgeführt sein. Auch in der EP 0 029 120 A1
wird vorgeschlagen, den Innenraum des Reifens mit schallabsorbierenden bzw.
schalldämmenden Mitteln auszurüsten, wobei hier offenporiger Schaumstoff und
Kunststoff erwähnt sind.
Es ist bekannt, daß offenporiger Schaumstoff besonders gut geeignet ist, die
während der Fahrt, also während des Abrollens des Reifens entstehenden, hohen
Luftschallpegel effektiv zu senken. Wenn ein solcher Schaumstoff in das
Reifen innere in geeigneter Weise eingebracht wird, dann kann sich sowohl das
nach außen abgestrahlte Reifen/Fahrbahngeräusch als auch das im
Fahrzeug inneren entstehende Geräuschaufkommen deutlich vermindern. Es ist
dem Fachmann bekannt, daß es einige solcher Schaumstoffe gibt, die diese
Anforderungen sehr gut erfüllen.
Wie bereits erwähnt, ist eine größere Anzahl von Lösungsvorschlägen,
insbesondere in der Patentliteratur, aufzufinden, wo das Einbringen von
schallabsorbierendem Material ins Reifeninnere im Vordergrund steht. Keine dieser
Lösungsvorschläge wurde jedoch bislang in die Praxis umgesetzt bzw. kommerziell
verwertet. Hier liegt die Vermutung nahe, daß bei der praktischen Umsetzung der
bisher aufgefundenen Lösungen Probleme aufgetreten sind. So ist insbesondere
die Haftung von Schaumstoffschichten an der Reifeninnenfläche ein derartiges
Problem. Beim Herstellungsprozeß eines Reifens wird nämlich das Reifen innere vor
der Vulkanisation mit einem Trennmittel benetzt, um ein Ankleben des
üblicherweise bei der Vulkanisation verwendeten Heizbalges zu verhindern bzw.
das Ablösen des Heizbalges vom Reifen zu gewährleisten. Durch dieses
Trennmittel ist das direkte bzw. unmittelbare Einkleben oder das Aufschäumen von
Schaumstoff in den fertig hergestellten Reifen nicht möglich und somit die Haftung
eines solchen Schallabsorbers auf der Reifeninnenseite auf einfache Weise nicht zu
realisieren. Das Trennmittel muß vielmehr zuvor heraus gewaschen oder heraus
geschliffen werden.
Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, ein Verfahren zur Herstellung
eines Fahrzeugluftreifens mit einer an seiner Innenseele anhaftenden
schallabsorbierenden Schaumstoffschicht zu entwickeln, bei dem eine gute und
bezogen auf die Lebensdauer eines Reifens haltbare Haftung des
schallabsorbierenden Materials an der Innenfläche des Reifens gewährleistet ist.
Gelöst wird die gestellte Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, daß der Reifen vor der
Vulkanisation mit der schallabsorbierenden Schaumstoffschicht belegt wird, und
daß die Schaumstoffschicht während der Vulkanisation mit der Innenseele auf
chemische und/oder mechanische Weise verbunden wird.
Bei der gegenständlichen Erfindung wird daher die schallabsorbierende
Schaumstoffschicht schon während des Herstellungsprozesses des Reifens mit
dem Reifen verbunden. Dies bietet nicht nur den Vorteil, daß bereits der
Herstellungsprozeß entsprechend angepaßt bzw. abgeändert werden kann, um
eine innige Verbindung zu gewährleisten, sondern auch den Vorteil, daß hier nun
wesentlich mehr Möglichkeiten offen stehen, die Haftung der Schaumstoffschicht
zum Reifen zu optimieren. Bei einem nachträglichen Einbringen der
Schaumstoffschicht sind diese Möglichkeiten sehr begrenzt und ihr Ergebnis, wie
bereits erwähnt, wenig zufriedenstellend.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die
Schaumstoffschicht als Formteil und zwar insbesondere als Ring gefertigt.
Alternativ dazu kann auch eine Ausführung als Platte erfolgen, mit der der
Rohreifen innen belegt wird.
Bei einer ersten Ausführungsvariante der Erfindung wird, um ein Anhaften der
Schaumstoffschicht an der rohen Innenseelenmischung des Reifens zu
gewährleisten, darauf geachtet, daß die mit dem Reifen in Kontakt tretende Fläche
der Schaumstoffschicht eine mit einer Haut versehenen Fläche ist. Diese Haut
entsteht ja bei der Herstellung der Schaumstoffschicht (der Schaumstoff verhautet
an seinen Außenflächen) und wird zumindest an dieser Fläche belassen.
Um in diesem Fall die Haftung der Schaumstoffschicht an der rohen Innenseele zu
unterstützen, ist es von Vorteil, wenn der Kautschukmischung für die Innenseele ein
Harz beigemengt ist.
Alternativ oder zusätzlich zu dieser Maßnahme kann die Innenseele und/oder die
mit der Innenseele des Reifens in Kontakt tretende Fläche der Schaumstoffschicht
mit einem Einstrich aus einer Naturkautschuklösung od. dgl. versehen werden.
Auch diese Maßnahme unterstützt die erwünschte Konfektionsklebrigkeit.
Bei einer anderen, alternativen Ausführungsvariante der Erfindung wird die mit dem
Reifen in Kontakt tretende Fläche der Schaumstoffschicht hautfrei gemacht. Dies
kann durch einfaches Abschneiden durchgeführt werden und eröffnet eine Anzahl
von Möglichkeiten, einen guten Verbund zwischen der Schaumstoffschicht und dem
rohen Reifen herzustellen.
Bei einer dieser Möglichkeiten wird die Schaumstoffschicht an ihrer mit der
Innenseele des Reifens in Kontakt tretenden Fläche mit einer dünnen
Kautschukschicht, insbesondere aus Naturkautschuk oder PU-Kautschuk, belegt.
Auch dadurch wird die erforderliche Konfektionsklebrigkeit in jedem Fall
sichergestellt.
Dabei ist es von Vorteil, wenn diese Kautschukschicht unter Druckeinwirkung mit
der Schaumstoffschicht verbunden wird. Auch ein vorheriges Einstreichen der
Kautschukschicht mit einem Lösungsmittel ist von Vorteil.
Bei einer alternativen Ausführungsform kann diese Kautschukschicht bereits in die
Form zur Herstellung der Schaumstoffschicht, und zwar vor dem Einbringen des
Rohmaterials für den Schaum, eingelegt werden. Diese Maßnahme erspart den
gesonderten Vorgang des Aufbringens der Kautschukschicht auf die fertige
Schaumstoffschicht.
Zur Vulkanisation des innen mit der Schaumstoffschicht belegten Reifens wird als
Heizmedium bevorzugt Heißdampf eingesetzt.
Um zu vermeiden, daß die Schaumstoffschicht unter dem Druck des üblicherweise
bei der Vulkanisation verwendeten Heizbalges irreversibel deformiert wird, was bei
den üblichen Schaumstoffmaterialien der Fall sein würde, wird der Reifen balglos,
d. h. daher ohne die Verwendung eines Heizbalges, vulkanisiert.
Eine gute Verbindung der Schaumstoffschicht zum Reifen wird dabei noch dann
unterstützt, wenn der Druck des Heißdampfes entlang des Bereiches der
Äquatorialebene des Reifens größer ist als an den sonstigen Bereichen.
Wird der mit der Schaumstoffschicht versehene Reifen balglos vulkanisiert, dann
kann als Material für die Schaumstoffschicht einer der üblichen Schäume,
beispielsweise ein Melaminharzschaum oder ein PU-Schaum verwendet werden.
Bei der Verwendung spezieller Schäume, beispielsweise wenn ein PU-Schaum mit
geringem Druckverformungsrest verwendet wird, ist es jedoch auch möglich, den
Reifen nach dem herkömmlichen Verfahren, demnach unter Verwendung eines
Heizbalges, zu vulkanisieren.
In diesem Fall ist es jedoch von Vorteil, wenn die Außenseite des Heizbalges und
nicht die Innenseite des Reifens und damit die Schaumstoffschicht mit einem
Trennmittel versehen werden.
Die gegenständliche Erfindung betrifft ferner einen Reifen, der nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt ist.
Um die während des Abrollens des Reifens auf die Schaumstoffschicht übertragene
Walkarbeit und somit auch die Wärmeentwicklung des Reifens möglichst gering zu
halten, ist es günstig, wenn die Schaumstoffschicht an ihrer dem Innenraum des
Reifen zugewandten Seite strukturiert ist. Eine solche Strukturierung setzt sich
bevorzugt aus Wellenbergen und -tälern, die in axialer Richtung des Reifen
orientiert sind, zusammen, oder besteht aus pyramidenförmig oder ähnlich
gestalteten Erhebungen.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden nun anhand der
Zeichnung, die mehrere Ausführungsbeispiele darstellt, näher beschrieben. Die
einzelnen Zeichnungsfiguren sind schematische Darstellungen, wobei Fig. 1 und
Fig. 2 jeweils einen Querschnitt durch eine Ausführungsform eines gemäß dem
erfindungsgemäß Verfahren hergestellten Reifens zeigen, sowie Fig. 3 und Fig. 4
mit Fig. 3a und Fig. 4a Querschnitte durch und Draufsichten auf
schallabsorbierende Schaumstoffschichten mit unterschiedlichen, besonders
vorteilhaften Strukturen zeigen.
Der in Fig. 1 und Fig. 2 jeweils schematisch dargestellte Fahrzeugluftreifen 1 kann
in bekannter Weise aufgebaut sein und einen profilierten Laufstreifen 2,
Wulstbereiche 3 mit nicht dargestellten Wulstkernen, Seitenwände 4 und als
Festigkeitsträger hier nicht dargestellte Gürtellagen sowie eine ebenfalls nicht
gezeichnete Radialkarkasse, die ein oder mehrlagig ausgeführt sein kann,
aufweisen. An seiner Innenfläche ist der Reifen mit einer aus einer luftdichten
Kautschukmischung bestehenden Innenseele 5 versehen. An dieser Stelle sei
ferner erwähnt, daß die gegenständliche Erfindung nicht auf einen bestimmten Typ
Luftreifen - PKW-Reifen, LKW-Reifen oder Reifen für sonstige Einsatzzwecke -
eingeschränkt ist.
Der Reifen 1 ist weiterhin an seiner Innenfläche mit einer schallabsorbierenden
Schaumstoffschicht 6 versehen, die mit der Innenseele 5 verbunden ist. Bei den
dargestellten Ausführungsbeispielen befindet sich die schallabsorbierende
Schaumstoffschicht 6 im Bereich radial innerhalb des Laufstreifens 2.
Die Schaumstoffschicht kann auch weiter reichen, insbesondere bis zu den
Wulstbereichen, und besitzt eine maximale Dicke von einigen Zentimetern,
vorzugsweise von bis zu 5 cm.
Um eine gute Verbindung zwischen der Schaumstoffschicht 6 und der Innenseele 5
zu gewährleisten, wird, wie es nachstehend ausführlicher erläutert wird, das
Aufbringen der Schaumstoffschicht 6 in den Herstellungsprozeß des Reifens
einbezogen.
Die schallabsorbierende Schaumstoffschicht 6, die auf die Innenseele 5 des
unvulkanisierten Reifens 1 aufgebracht wird, ist bereits ein bevorzugt ringförmig
gefertigter Formteil. Alternativ dazu ist auch eine Ausführung als Schaumstoffplatte
denkbar.
Als Ausgangsmaterial für die Schaumstoffschicht 6 kommt einer der für die
Luftschallabsorption im Innenraum von Reifen geeigneten offenporigen
Schaumstoffe in Frage, beispielsweise Melaminharzschäume oder PU-Schäume mit
einer Dichte von bis zu etwa 50 kg/m3 und einem mittleren Poreninhalt von etwa
2 mm3. Wird der Schaumstoffring bzw. die Platte als Formteil gefertigt besitzt er
bzw. sie auf ihrer Außenfläche eine luftundurchlässige Haut. Diese wird an jener
Fläche, die für die Anlage an der Reifeninnenfläche vorgesehen ist, belassen und
ansonsten entfernt, beispielsweise abgeschnitten. Vor der Vulkanisation des
Reifens wird der Schaumstoffring 6 bzw. die Schaumstoffplatte an die
Reifeninnenfläche angerollt, um Luftansammlungen an der Verbindungszone zum
Reifen 1 zu vermeiden.
Die Innenseele 5 kann ohne weiteres aus einer der für diesen Bauteil üblichen
Kautschukmischungen bestehen.
Um eine ausreichende Konfektionsklebrigkeit des Innenseelenmaterials zum
Schaumstoff sicherzustellen, kann die Kautschukmischung für die Innenseele 5 mit
einem Anteil an Harz versehen und somit mit einer Harzbeimischung gefertigt
werden. Alternativ dazu kann der Schaumstoffring 6 bzw. die Schaumstoffplatte an
der zur Anlage mit dem unvulkanisierten Reifen 1 gelangenden Außenfläche mit
einer Naturkautschuklösung eingestrichen werden, was ebenfalls die Klebrigkeit auf
der Innenseele 5 des Reifens 1 erhöht.
Eine weitere Alternative, mit der die erforderliche Konfektionsklebrigkeit
sichergestellt werden kann, besteht darin, eine dünne Schicht Naturkautschuk,
beispielsweise in einer Stärke von 0,5 bis 2 mm, unter hohem, aber nur kurzzeitig
wirkendem Anpressdruck auf die radial äußere, keine Haut mehr aufweisende
Außenfläche des Schaumstoffringes bzw. der Schaumstoffplatte aufzubringen.
Durch den Anpreßdruck kommt es zu einem mechanischen Eindringen des
äußersten Bereiches der Schaumstoffschicht 6 in den Naturkautschuk. Dieses
Eindringen kann dadurch begünstigt werden, daß die mit der Schaumstoffschicht 6
in Kontakt tretende Oberfläche der Naturkautschukschicht zuvor durch ein
Aufsprühen von Lösungsmittel aufgeweicht wird. Die Naturkautschukschicht selbst
weist eine gute Konvektionsklebrigkeit auf der Innenseele 5 des Reifens auf. So
kann der Schaumstoffring bzw. die Schaumstoffplatte im unvulkanisierten Reifen
fixiert und es können Luftblasen zwischen der Naturkautschukschicht und der
Innenseele 5 mittels Andrückrollen od. dgl. herausgepreßt werden. Fig. 2 zeigt den
fertigen Reifen, bei dem zwischen der Innenseele 5 und der Schaumstoffschicht 6
diese gesonderte Verbindungsschicht 7 vorgesehen ist.
Während der Vulkanisation erfolgt eine chemische Verbindung der
Naturkautschukschicht mit der Innenseelenschicht und damit eine sehr gute
Haftung dieser beiden Schichten. Durch die während der Vulkanisation
stattfindende Elastifizierung des in die offenen Poren des Schaumstoffs
eingedrungenen Naturkautschuks kommt es dort zu einer sehr guten mechanischen
Verbindung zwischen der Naturkautschukschicht und der Schaumstoffschicht 6.
Anstelle von Naturkautschuk können auch andere Kautschuktypen, beispielsweise
ein PU-Kautschuk, verwendet werden, da letzterer, insbesondere bei gleichzeitiger
Verwendung von PU-Schaum in der Schaumstoffschicht 6, eine sehr gute
Verbindung mit der Schaumstoffschicht 6 eingeht und auch dafür geeignet ist, mit
dem Kautschuk der Innenseelenmischung eine gute chemische Verbindung
einzugehen. Der Schritt, die Kautschukschicht mit der Schaumstoffschicht 6 zu
verbinden, kann dadurch etwas vereinfacht werden, daß man den Schaumstoffring
bzw. die Schaumstoffschicht 6 als Formteil herstellt und vor dem Aufschäumen eine
dünne Schicht aus Naturkautschuk oder PU-Kautschuk in die Form ein legt.
Während des Schäumens kommt es so bereits zu einer intensiven chemischen
Bindung des Schaums an die als Haftvermittlungsschicht dienende
Kautschukschicht.
Als Material für die Herstellung der Schaumstoffschicht 6 kommen
Melaminharzschäume oder auch PU-Schäume in Frage, wobei bei letzteren darauf
zu achten ist, daß sie den Vulkanisationsbedingungen standhalten, insbesondere
darf keine Zersetzung durch das Heizmedium - heißer Wasserdampf - erfolgen.
Die Vulkanisation des mit der Schaumstoffschicht 6 belegten Reifens 1 kann nun, je
nach verwendetem Schaumstoff, mit oder ohne Heizbalg durchgeführt werden. Bei
den üblichen PU-Schäumen oder bei Melaminharzschäumen ist es, um die
Schaumstoffschicht 6 unter dem Druck des Heizbalges nicht irreversibel zu
deformieren, nur möglich, die Vulkanisation ohne Heizbalg durchzuführen.
Beim üblichen, herkömmlichen Verfahren zum Vulkanisieren von Reifenrohlingen
wird mittels eines expandierbaren Heizbalges - und zwar unabhängig vom
verwendeten Heizpressentyp - der zu vulkanisierende Reifen bombiert und gegen
die Heizform gedrückt. Dabei erfüllt der Balg eine Reihe von Funktionen, nämlich
das Zentrieren des Rohlings, solange die Form nicht geschlossen ist, das Trennen
des Heizmediums vom Rohling, das Ausformen der Wulstzehen und der Innenlage
des Reifens und die Systemabdichtung nach außen. Die Verwendung des Balges
erfordert eine Innenbehandlung des Rohreifens mit einem Trennmittel,
beispielsweise das Einsprühen mit silikonhaltiger, entweder benzinöser oder
wäßriger Lösung. Es ist bekannt, daß diese Trennmittel oft auch den Nachteil
haben, verschweißungshemmend auf alle Reifenbauteile an der Innenseite des
Reifens zu wirken, und daß sie von ihrer Zusammensetzung her die Umwelt
belasten.
Es sind bereits einige Verfahren zum balglosen Vulkanisieren von
Fahrzeugluftreifen vorgeschlagen worden. Die Vulkanisation des gemäß der
gegenständlichen Erfindung innen mit einer Schaumstoffschicht 6 belegten
Rohreifens kann beispielsweise nach dem aus der EP 0 810 082 A2 bekannten
Verfahren und unter Einsatz der dort beschriebenen Vorrichtungen erfolgen. Dieses
Verfahren erfordert nur relativ geringe Adaptionsmaßnahmen an herkömmlichen
Reifenheizpressen. Gemäß diesem Verfahren wird das System Presse - Form -
Reifen innerhalb der Wulstringe durch die Heizform und/oder die Presse und
außerhalb der Wulstringe durch den Reifen abgedichtet. In der ersten Phase des
Schließens der Heizpresse werden die beiden Wulstringe soweit aneinander
angenähert, bis entweder die Eigensteifigkeit des zu vulkanisierenden Reifens eine
Aufrückkraft auf die Wulstringe ausübt, oder die beiden Wulstringe einander
berühren. In einer Stopposition des Pressenschließvorganges wird in den
abgedichteten Pressen- und Reifeninnenraum anschließend Spanndampf
eingeleitet, durch welchen die Reifenwülste dampfdicht auf die Wulstringe gedrückt
werden. In der Endposition der Wulstringe wird schließlich der Schließvorgang der
Presse beendet.
Um eine gute Verbindung der Schaumstoffschicht 6 zum Reifen 1 zu unterstützen,
kann es ferner von Vorteil sein, wenn in der Vulkanisationsform die
Einlaßgeschwindigkeit des Heizmediums in die Heizpresse so gesteuert wird, daß
die Schaumstoffschicht 6 längs ihrer Erstreckung im Bereich der Äquatorialebene
des Reifens stärker mit Druck beaufschlagt wird als an den Kanten der
Verbindungszonen und so stärker an die Reifeninnenseite gedrückt wird. Durch
einige Perforationen in der Haut der Schaumstoffschicht 6 kann dabei auch
restliche Luft zwischen Schaumstoff und Reifeninnenfläche bzw. Schaumstoff mit
Kautschukschicht und Reifeninnenfläche entweichen.
Beim Einsatz spezieller PU-Schäume, die einen geringen Druckverformungsrest
aufweisen, ist es auch möglich, die Vulkanisation des mit der Schaumstoffschicht 6
belegten Reifens 1 mit einem Heizbalg durchzuführen. Eine Schaumstoffschicht 6
aus einem derartigen PU-Schaum läßt sich durch den Anpressdruck des Balges
verformen und richtet sich nach der Vulkanisation, nach dem Entfernen des
Heizbalges, wieder auf. Die sonstigen Schritte zur Herstellung des Verbundes
zwischen der Schaumstoffschicht und der Reifeninnenseite können auf die oben
beschriebene Art und Weise durchgeführt werden. In diesem Fall wird das
Trennmittel zum Herauslösen des Heizbalges aus dem Reifen nach der
Vulkanisation vorteilhafterweise auf den Balg und nicht in den Reifen gesprüht.
Um die während des Abrollens des Reifens auf die Schaumstoffschicht 6
übertragene Walkarbeit und somit auch die Wärmeentwicklung des Reifens
möglichst gering zu halten, ist es von Vorteil, wenn die Schaumstoffschicht 6 an
ihrer dem Innenraum des Reifens 1 zugewandten Fläche strukturiert wird.
Ausführungsbeispiele von solchen Strukturierungen sind den Fig. 3 und 4 zu
entnehmen. Dabei zeigt Fig. 3 die Strukturierung der Schaumstoffschicht 6 mit
insbesondere regelmäßig aufeinander folgenden und gleich dimensionierten
Wellenbergen 8 und Wellentälern 8', welche in Reifenquerrichtung bzw. in axialer
Richtung des Reifens verlaufen. Dies ist insbesondere aus der Draufsicht in Fig. 3a
ersichtlich. Fig. 4 und Fig. 4a zeigen eine Ausführungsvariante, bei der sich die
Innenseite der Schaumstoffschicht 6 aus pyramidenförmigen Erhebungen 9
zusammensetzt.
Es wird schließlich noch darauf verwiesen, daß der Schaumstoffring bzw. die
Schaumstoffplatte bei ihrer Herstellung vorzugsweise so ausgeführt werden, daß
sie eine Außenkontur besitzen, die der Kontur des Reifeninneren in der Heizform
unter Innendruck entspricht.
Claims (21)
1. Verfahren zum Herstellen eines Fahrzeugluftreifens mit einer an seiner
Innenseele anhaftenden schallabsorbierenden Schaumstoffschicht, dadurch
gekennzeichnet, daß der Reifen (1) vor der Vulkanisation mit der
schallabsorbierenden Schaumstoffschicht (6) belegt wird, und daß die
Schaumstoffschicht (6) während der Vulkanisation mit der Innenseele (5) auf
chemische und/oder mechanische Weise verbunden wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schaumstoffschicht (6) als insbesondere ringförmiger Formteil gefertigt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem
Reifen (1) in Kontakt tretenden Fläche der Schaumstoffschicht (6) eine mit
einer Haut versehene Fläche ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kautschukmischung für die Innenseele (5) des Reifens (1) eine
Harzbeimischung enthält.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Innenseele (5) und/oder die mit der Innenseele (5) des Reifens (1) in Kontakt
tretende Fläche der Schaumstoffschicht (6) mit einem Einstrich aus einer
Naturkautschuklösung od. dgl. versehen wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem
Reifen in Kontakt tretende Fläche der Schaumstoffschicht (6) hautfrei gemacht
wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaumstoffschicht (6) an ihrer mit der Innenseele (5) des Reifens (1)
in Kontakt tretenden Fläche mit einer dünnen Kautschukschicht, insbesondere
aus Naturkautschuk oder PU-Kautschuk, belegt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kautschukschicht unter Druckeinwirkung mit der Schaumstoffschicht (6)
verbunden wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kautschukschicht, insbesondere durch Einstrich mit einem Lösungsmittel,
aufgeweicht wird.
10. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kautschukschicht in die Form zur Herstellung der Schaumstoffschicht (6) vor
dem Einbringen des Schaum-Rohmaterials eingelegt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
als Heizmedium für die Vulkanisation des Reifens Heißdampf verwendet wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
der Reifen (1) ohne Heizbalg vulkanisiert wird.
13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Druck
des Heißdampfes entlang des Bereiches der Äquatorialebene des Reifens
größer ist als an den sonstigen Bereichen.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß
als Material für die Schaumstoffschicht (6) ein Melaminharzschaum oder ein
PU-Schaum verwendet wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Reifen (1) unter Verwendung eines Heizbalges
vulkanisiert wird.
16. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß als Material für die
Schaumstoffschicht ein PU-Schaum mit geringem Druckverformungsrest
verwendet wird.
17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Außenseite des Heizbalges mit einem Trennmittel versehen wird.
18. Reifen, hergestellt nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17.
19. Reifen nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Innenraum
zugekehrte Seite der Schaumstoffschicht (6) strukturiert ist.
20. Reifen nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
Strukturierung aus Wellenbergen und -tälern (8, 8'), die in Axialrichtung des
Reifens verlaufen, zusammensetzt.
21. Reifen nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
Strukturierung aus pyramidenförmigen und dgl. Erhebungen (9)
zusammensetzt.
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