DE19804651A1 - Verfahren zur Herstellung einer kraftschlüssigen Verbindung eines Futterrohres mit dem Mantelrohr einer Rohrwaffe - Google Patents
Verfahren zur Herstellung einer kraftschlüssigen Verbindung eines Futterrohres mit dem Mantelrohr einer RohrwaffeInfo
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- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F41—WEAPONS
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- F41A21/00—Barrels; Gun tubes; Muzzle attachments; Barrel mounting means
- F41A21/02—Composite barrels, i.e. barrels having multiple layers, e.g. of different materials
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer
kraftschlüssigen Verbindung eines Futterrohres mit dem
Mantelrohr einer Rohrwaffe durch Einschrumpfen.
Um ausgeschossene Waffenrohre wieder bestimmungsgemäß ver
wenden zu können, ist es seit langem bekannt, die Rohre aus
zubohren und anschließend mit einem dünnen, nicht selbst
tragenden Rohr auszufüttern (vgl. z. B. Rheinmetall "Waffen
technisches Taschenbuch" 7. unveränderte Auflage 1985,
Düsseldorf 1980). Die Futterrohre werden mit dem Mantelrohr,
z. B. durch Einschrumpfen, verbunden, wobei üblicherweise das
Mantelrohr erwärmt und das Futterrohr durch Wasser gekühlt
wird.
Insbesondere bei Verwendung von Futterrohren mit einem großen
L/d-Verhältnis hat es sich als nachteilig erwiesen, daß bei
Anwendung dieses bekannten Fügeverfahrens das Fügespiel
zwischen Futter- und Mantelrohr sehr gering ist, weil beim
Warmschrumpfen eine maximale obere Temperatur
des Mantelrohres nicht überschritten werden darf.
Anderenfalls besteht die Gefahr, daß der Eigenspan
nungszustand des entsprechenden Waffenrohres zerstört werden
würde.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die
relativ langen und dünnwandigen Futterrohre auf einfache
Weise und sehr genau mit den Mantelrohren entsprechender
Rohrwaffen zu verbinden.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren
die Unteransprüche.
Im wesentlichen liegt der Erfindung der Gedanke zugrunde, das
Fügespiel zwischen Futter- und Mantelrohr dadurch zu vergrö
ßern, daß zusätzlich zu der Erwärmung des Mantelrohres eine
Abkühlung des Futterrohres unter einen Wert von -50°C, vor
zugsweise auf -70°C, vorgenommen wird.
Wird das Futterrohr beim Einbringen in das Mantelrohr zu
nächst noch weiter gekühlt, so verläuft der Schrumpfvorgang
vorteilhafterweise zunächst entsprechend langsam, weil das
erwärmte (schrumpfende) Mantelrohr zu keiner sofortigen
wesentlichen Erwärmung des Futterrohres führt und damit auch
keine stärkere Durchmesservergrößerung des Futterrohres
bewirkt.
Zur Abkühlung des Futterrohres wird dieses vorzugsweise mit
Trockeneis gefüllt. Sofern dabei die Abkühlung nicht im
Vakuum oder in einem mit Schutzgas gefüllten Raum erfolgt,
muß aufgrund der in der Umgebung vorhandenen Luftfeuchtigkeit
das Futterrohr während des Abkühlvorganges außenseitig mit
tels einer Isolierschicht geschützt werden.
Die Erwärmung und Abkühlung des Mantelrohres sollte bereichs
weise steuerbar sein, derart, daß das Mantelrohr zunächst auf
den mittleren Bereich des Futterrohres und erst nach einer
vorgegebenen Zeit auch auf die verbleibenden Seitenbereiche
des Futterrohres aufschrumpfbar ist.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich
aus dem folgenden anhand von Figuren erläuterten Ausführungs
beispiel. Es zeigen:
Fig. 1 den Längsschnitt durch ein Waffenrohr, bei dem das
Futterrohr nach dem erfindungsgemäßen Verfahren in
das Mantelrohr eingeschrumpft wurde;
Fig. 2 einen verkleinerten Längsschnitt auf einem
Fixierdorn angeordneten Futterrohr bei dem Abkühlvor
gang und
Fig. 3 den Längsschnitt durch ein auf das Futterrohr auf
gesetztes Mantelrohr bei dem Schrumpfungsvorgang.
In Fig. 1 ist mit 1 ein Waffenrohr einer Panzerkanone bezeich
net, welches aus einem Mantelrohr 2 und einem dünnwandigen
Futterrohr 3 besteht, welches innenseitig in einem hoch be
lasteten Teilbereich 4 (im folgenden auch als Fügebereich
bezeichnet) des Mantelrohres 2 angeordnet und mit diesem
durch Einschrumpfen verbunden ist.
Um das Futterrohr 3 mit dem Mantelrohr 2 erfindungsgemäß zu
verbinden, wird zunächst das Futterrohr 3 senkrecht auf einen
Fixierdorn 5 einer Standvorrichtung 6 mit Bodenplatte 7 auf
gesetzt und ausgerichtet (Fig. 2). Um das Futterrohr 3 vor
Vereisung beim Abkühlen zu schützen, wird es mit Styropor
blöcken 8 umgeben und oberseitig mit einer Styroporhaube 9
versehen.
Anschließend erfolgt die Befüllung des Futterrohres 3 mit
Trockeneis 10 über ein Ansetzrohr 11. Der Fixierdorn 5, der
ebenfalls eine durchgehende Bohrung 12 enthält, wird eben
falls mit Trockeneis 10 gefüllt und gekühlt. Dadurch wird
eine gleichmäßige Abkühlung über die gesamte Länge des Fut
terrohres 3 erreicht (je nach Wandstärke und Material des
Futterrohres werden für eine gute Durchkühlung des Futter
rohres auf ca. -70°C bis zu 3 Stunden benötigt).
Parallel zum Abkühlen des Futterrohres 3 kann mit dem Erwär
men des Mantelrohres 2 auf ca. 335°C (±5°C) begonnen wer
den. Damit eine ausreichende Erwärmung des gesamten Fügebe
reiches 4 sicher gewährleistet ist, sollte der tatsächliche
Erwärmungsbereich den Fügebereich 4 beidseitig um ca. 0,5 m
überschreiten. Die Aufheizrate sollte etwa zwischen 20 und
30°C liegen, um eine genügende Durchheizung des Mantelrohres
2 zu ermöglichen, wobei sich eine induktive Erwärmung mittels
einer entsprechenden Heizung 13 (Fig. 3) in der Praxis als
vorteilhaft erwiesen hat.
Sind Mantelrohr 2 und Futterrohr 3 im gewünschten Zustand,
wird das weiterhin erwärmte Mantelrohr 2 mit einer Hubvor
richtung 14 an seiner Mündung 15 angehoben und über das noch
mit Styroporblock 8 umgebenen Ansetzrohr 11 und Futterrohr 3
positioniert. Dabei kann zur Vereinfachung der Positionierung
am ladungsraumseitigen Ende 16 des Mantelrohres 2 ein
spezieller Anführtrichter 17 angeordnet werden (Fig. 3).
Der Styroporblock 8 und das Ansetzrohr 11 werden dann
entfernt, das Futterrohr 3 trocken gesäubert und leicht mit
einem Feststoffschmierstoff, vorzugsweise Molybdändisulfid
(MoS2), leicht benetzt.
Anschließend wird das Mantelrohr 2 bis an das obere Ende 18
des Futterrohres 3 zur Überprüfung und evtl. Nachkorrektur
der Positionierung heruntergelassen. Ist die Positionierung
korrekt, erfolgt das Absenken des Mantelrohres 2 bis das
obere Ende 18 des Futterrohres 3 nach Passieren des
Ladungsraumes 19 gegen den das Futterrohr vorderseitig be
grenzenden Vorsprung 20 (Fig. 1) des Mantelrohres 2 stößt.
Danach wird der für die Erwärmung des mittleren Teilbereiches
21 des Fügebereiches 4 verantwortliche Heizungsteil abge
schaltet und entfernt und dieser Teilbereich dann mit Luft
gekühlt. Gleichzeitig kann ein Verschlußstopfen 22 am unteren
Ende 23 der Standvorrichtung 6 entfernt werden, damit das
noch vorhandene Trockeneis 10 beseitigt werden und sich das
Futterrohr nun schneller auf die Temperatur des Mantelrohres
erwärmen kann.
Hat sich das Mantelrohr 2 in dem mittleren Teilbereich 21 um
ca. 100°C abgekühlt, so wird die Heizung abgeschaltet und das
gesamte Mantelrohr mit Luft abgekühlt. Dieses stufenweise
Kühlen bewirkt, daß das Mantelrohr 2 das Futterrohr 3 zuerst
in seinem mittleren Teilbereich 21 festhält und dann von
beiden Seiten über das Futterrohr 3 schrumpft. Dadurch wird
vermieden, daß durch eine Längskontraktion des Mantelrohres 2
eine Spaltbildung am Übergang zwischen dem Futterrohr 3 und
dem vorderen Kaliberteil des Mantelrohres 2 auftritt.
Ist die Temperatur des Mantelrohres 2 auf ca. 50°C gesunken,
kann das Waffenrohr 1 mittels der Hubvorrichtung 14 von der
Standvorrichtung 6 gehoben und in die entsprechende Waffe
eingebaut werden.
1
Waffenrohr
2
Mantelrohr
3
Fütterrohr
4
Teilbereich (Mantelrohr), Fügebereich
5
Fixierdorn
6
Standvorrichtung
7
Bodenplatte
8
Styroporblock, Isolierkörper
9
Styroporhaube, Styroporblock,
Isolierkörper
10
Trockeneis
11
Ansetzrohr
12
Bohrung (Fixierdorn)
13
Heizung
14
Hubvorrichtung
15
Mündung
16
Ende (Mantelrohr)
17
Anführtrichter
18
obere Ende (Futterrohr)
19
Ladungsraum
20
Vorsprung
21
mittlere Bereich
22
Verschlußstopfen
23
unteres Ende (Standvorrichtung)
Claims (10)
1. Verfahren zur Herstellung einer kraftschlüssigen
Verbindung eines Futterrohres (3) mit dem Mantelrohr (2)
einer Rohrwaffe durch Einschrumpfen mit den Merkmalen:
- a) das Futterrohr (3) wird auf eine Temperatur unterhalb -50°C abgekühlt;
- b) das Mantelrohr (2) wird in dem Teilbereich (4), in dem es mit dem Futterrohr (3) verbunden werden soll, auf eine Temperatur erwärmt, die derart ge wählt wird, daß sein Innendurchmesser größer ist als der Außendurchmesser des Futterrohres (3);
- c) das Futterrohr (3) wird dann in das Mantelrohr (2) eingeführt, wobei die Temperatur des Mantelrohres (2) konstant gehalten wird;
- d) die Beheizung des Mantelrohres (2) wird anschlie ßend beendet und eine Kühlung des Mantelrohres (2) durchgeführt, derart, daß das Mantelrohr zunächst auf den mittleren Teilbereich des Futterrohres (3) und erst nach einer vorgegebenen Zeit auch auf die verbleibenden seitenbereiche des Futterrohres gleichmäßig aufschrumpft.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Futterrohr (3) auf einer mit einem Fixierdorn (5)
versehenen Standvorrichtung (6) senkrecht angeordnet
wird, und daß zur Verbindung von Futter- und Mantelrohr
(3, 2) das Mantelrohr (2) oberhalb des Futterrohres (3)
angeordnet und anschließend von oben über das Futterrohr
(3) geschoben wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß das Futterrohr (3) durch in das Rohr eingefüll
tes Trockeneis (10) gekühlt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Futterrohr (3) auf eine Temperatur
von -70°C abgekühlt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Futterrohr (3) während des Abkühl
vorganges außenseitig mittels Isolierkörper (8, 9) gegen
Beschlagen durch Luftfeuchtigkeit geschützt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Mantelrohr (2) induktiv erwärmt
wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Mantelrohr (2) im Bereich des zu
befestigenden Futterrohres (3) auf eine Temperatur zwi
schen 330 und 340°C erwärmt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß für die Aufheizrate des Mantelrohres
(2) Werte zwischen 20 und 30°C/h gewählt werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Mantelrohr (2) während des
Schrumpfungsvorganges durch Luft gekühlt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß unmittelbar vor dem Aufschieben des
Mantelrohres (2) auf das Futterrohr (3) dieses außen
seitig mit einer Schicht aus Molybdändisulfid
(MoS2) versehen wird.
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