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DE19803129A1 - Sonnenrollo für Kraftfahrzeug-Heckfenster - Google Patents

Sonnenrollo für Kraftfahrzeug-Heckfenster

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DE19803129A1
DE19803129A1 DE1998103129 DE19803129A DE19803129A1 DE 19803129 A1 DE19803129 A1 DE 19803129A1 DE 1998103129 DE1998103129 DE 1998103129 DE 19803129 A DE19803129 A DE 19803129A DE 19803129 A1 DE19803129 A1 DE 19803129A1
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Meritor Automotive GmbH
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Sonnenrollo für Kraftfahr­ zeug-Heckfenster, entsprechend dem Oberbegriff des Patentan­ spruchs 1.
Bei derartigen bekannten Sonnenrollos (DE 34 13 966 A1, DE 34 19 975 A1) ist die von unten nach oben vor das Heckfen­ ster gezogene Rollobahn ohne weitere Umlenkung zwischen der eine geradlinige Achse aufweisenden Wickelrolle und der dazu parallel angeordneten ebenfalls geradlinigen Zugstange etwa zu einem ebenen Flächengebilde aufgespannt. Da aber Heckfenster in der Regel mindestens eine konvex nach außen gerichtete Querwölbung aufweisen, entsteht zwischen der aufgespannten Rollobahn und der Scheibeninnenfläche des Heckfensters ein erheblicher Totraum, der je nach Karosserieausbildung bei auf­ gespannter Rollobahn die Kopffreiheit der Fondpassagiere ein­ schränken kann.
Es sind auch schon Sonnenrollos für Kraftfahrzeug-Heckfenster vorgeschlagen worden, bei denen die aufgespannte Rollobahn teilweise auf die Scheibenwölbung Rücksicht nimmt. Bei einem dieser Sonnenrollos (DE 40 41 341 A1) ist die Achse der unter­ halb der Hutablage befindlichen Aufwickelvorrichtung geradli­ nig ausgeführt, während die dort als Fallstab bezeichnete Zug­ stange im nicht aufgespannten Zustand des Rollos zunächst geradlinig ist, aber bei ihrer mittigen Aufhängung an einer im oberen Randbereich des Heckfensters vorgesehenen Aufhängevor­ richtung zur Wölbungsanpassung gebogen wird. Damit ist dann allerdings nur eine Wölbungsannäherung im oberen Bereich der ausgezogenen Rollobahn erzielt, während die Rollobahn in Rich­ tung zur Aufwickelvorrichtung zunehmend an Wölbung verliert und schließlich vor der Aufwickelvorrichtung praktisch eben ist.
Bei einem weiteren bekannten Sonnenrollo (EP 0 394 124 B1, Fig. 3) erfolgt eine Wölbungsannäherung einerseits durch eine gebogene Zugstange und andererseits durch eine Aufteilung der Aufwickelvorrichtung in zwei Einzelvorrichtungen, deren Achsen in einem Winkel zueinander angeordnet sind. Allerdings sind hierbei zwei getrennte Rollobahnen vorzusehen, zwischen denen ein nicht schließbarer Lichtspalt vorhanden ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Sonnenrollo so auszubilden, daß eine einteilige Rollobahn in weitgehender Anpassung an die Heckfensterwölbung im wesentli­ chen faltenfrei aufspannbar ist.
Die gestellte Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte oder zweckmäßige Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben und nachstehend ebenfalls be­ schrieben.
Durch den der unteren Querwölbung des Heckfensters angepaßten bogenförmigen Verlauf der Führungskante der schlitzförmigen Ausnehmung in der Hutablage erfährt die Rollobahn an der Füh­ rungskante eine Umlenkung und bei ihrem Austritt aus dieser schlitzförmigen Ausnehmung bereits eine der Heckscheibe ange­ paßte Wölbung, die durch die auf besondere Weise gebogene Zug­ stange weitgehend beibehalten wird, so daß zwischen der aufge­ spannten Rollobahn und der Scheibeninnenfläche des Heckfen­ sters nur ein vergleichsweise geringer Totraum entsteht.
Durch die bogenförmige Führungskante in der schlitzförmigen Ausnehmung in Verbindung mit der räumlich in zwei Richtungen gebogenen Zugstange erfährt die ausgezogene Rollobahn zumin­ dest bei Heckfenstern mit geringerer Querwölbung eine prak­ tisch faltenfreie Aufspannung. Der Erfindung liegt insoweit der Gedanke zugrunde, daß der bogenförmige Verlauf der Füh­ rungskante in der schlitzförmigen Ausnehmung der Hut- oder Heckablage und die räumlich in zwei Richtungen gebogene Zug­ stange so aufeinander in den bogenförmigen Krümmungen abzu­ stimmen sind, daß an gedachten senkrechten zueinander und zur Fahrzeuglängsmittelebene parallelen Schnitten die Abstände bzw. Streckenlängen zwischen der Zugstange und der Wickelrolle jeweils gemessen an der gestrafften Rollobahn wenigstens annä­ hernd gleich groß sind.
Um diese Streckenlängen auch bei mit stärkerer Querwölbung ausgebildeten Heckfenstern im Interesse der Vermeidung uner­ wünschter Faltenbildungen der aufgespannten Rollobahn etwa gleich groß halten zu können, sind in Weiterbildung der Erfin­ dung die im Anspruch 2 angegebenen Maßnahmen von Vorteil.
Auf die aufgespannte Rollobahn kann außerhalb des Sichtbe­ reichs zusätzlich noch in Querrichtung zur biaxialen Spannung der Rollobahn wie im Anspruch 3 angegeben eingewirkt werden. Auf diese Weise wird die Rollobahn beim Ausziehen von der Wic­ kelrolle von ihren Seiten her auf Zugspannung gehalten, wo­ durch sie auf Breite gehalten und der Faltenwirkung entgegen­ gewirkt wird.
Die Zugstange kann in Anpassung an Heckfenster mit nicht par­ allel zueinander verlaufenden seitlichen Rahmenteilen und da­ mit ebenfalls nicht parallel angeordneten Führungsschienen für selbsttätig bei Verschiebebewegungen der Rollobahn eintretende Längenänderungen entsprechend Anspruch 4 ausgebildet sein. Zweckmäßig ist hierbei gemäß Anspruch 5 die Anordnung so ge­ troffen, daß sich die Zugstange durch Federkraft unterstützt verlängert und sich gegen die Federkraft verkürzt.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend unter Bezugnahme auf die Ausführungsbeispiele darstellenden und zum Teil erheblich schematisierten Zeichnungen näher erläutert.
Darin zeigt:
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung den Heck­ scheibenbereich eines Personenkraftwagens, mit geschlossenem, d. h. aufgespanntem Sonnenrollo,
Fig. 2 den in Fig. 1 dargestellten Heckscheiben­ bereich, jedoch in einer Zwischenstellung des Sonnenrollos,
Fig. 3 den abgebrochenen Schnitt entlang der Linie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 den abgebrochenen Schnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 1,
Fig. 5 den abgebrochenen Schnitt entlang der Linie V-V in Fig. 1,
Fig. 6 den abgebrochenen Schnitt entlang der Linie VI-VI in Fig. 1, mit eingezeich­ netem Längenausgleichsbügel,
Fig. 7 in schematischer perspektivischer Darstel­ lung die Anordnung der Hutablage mit ihrer schlitzförmigen Ausnehmung und der unter­ halb der Hutablage befindlichen Wickelrolle und dem ebenfalls dort angeordneten Längen­ ausgleichsbügel,
Fig. 8 die Draufsicht auf die Anordnung gemäß Fig. 7 entsprechend der Blickrichtung des Pfeils VIII in Fig. 7,
Fig. 9 die Ansicht der Anordnung gemäß der Fig. 7 und 8 entsprechend der Blickrichtung des Pfeils IX in Fig. 7 und
Fig. 10 einen abgebrochenen Vertikalschnitt durch ein Zugelement zur Querspannung der Rollobahn.
Aus den Fig. 1 und 2 ist ein sowohl in Querrichtung als auch in Höhenrichtung konvex nach außen gewölbtes Heckfenster 1 er­ sichtlich, das an der Karosserie 2 einer Limousine angebracht ist. Das Heckfenster hat eine Trapezform mit in Aufwärtsrich­ tung konvergierenden Seitenkanten. Zwischen der Rückenlehne 3 der hinteren Sitzbank der Limousine und dem unteren Bereich des Heckfensters 1 befindet sich die Hutablage 4. Drehbar und ortsfest unterhalb der Hutablage 4 ist eine Wickelrolle 5 zum Aufwickeln einer daran mit ihrem einen Ende befestigten Rollo­ bahn 6 angeordnet. Das andere Ende der Rollobahn 6 ist an ei­ ner in ihrer Länge veränderbaren Zugstange 7 befestigt, deren Enden auf noch näher zu beschreibende Weise an Führungsschie­ nen 8 und 9 verschiebbar geführt sind, die gegenüberliegend jeweils an einer Seite des Heckfensters 1 an der Innenseite desselben befestigt sind.
Die beiden Führungsschienen 8 und 9 sind unten durch eine un­ terhalb der Hutablage 4 angebrachte Querschiene 10 zu einem einteiligen nach oben offenen U-förmigen Rahmen miteinander verbunden. Etwa in der Mitte der Querschiene 10 und ebenfalls unter der Hutablage 4 befindet sich eine elektrische Antriebs­ vorrichtung 11, die im wesentlichen aus einem Antriebsmotor 12, einem Untersetzungsgetriebe 13 und einem davon angetriebe­ nen Zahnrad 14 besteht, wie deutlich in Fig. 4 dargestellt ist. Wie daraus ebenfalls ersichtlich ist, befinden sich in der Querschiene 10 gegenüberliegend zwei Antriebskabel 15 und 16, die nach Art flexibler Zahnstangen ausgebildet und ver­ schiebbar sowohl in der Querschiene 10 als auch in den Füh­ rungsschienen 8 und 9 geführt sind. Das Zahnrad 14 steht im kraftschlüssigen Eingriff mit beiden Antriebskabeln 15 und 16, so daß bei Antrieb des Zahnrads 14 in der einen oder anderen Drehrichtung die beiden Antriebskabel 15 und 16 jeweils gegen­ läufig zueinander verschoben werden, wodurch auf die Enden der Zugstange 7 mittels der Antriebskabel 15, 16 gleichgerichtete Antriebsbewegungen übertragen werden. Derartige Antriebe sind insbesondere an Schiebedächern für Kraftfahrzeuge bekannt.
Die äußeren Enden der Antriebskabel 15 und 16 sind jeweils mit Mitnehmerelementen 17 verbunden, die in und an den seitlichen Führungsschienen 8 und 9 verschiebbar geführt sind, wie am besten aus Fig. 4 hervorgeht. Die Antriebskabel 15, 16 sind über die Mitnehmerelemente 17 auf noch zu beschreibende Weise an den Enden der Zugstange 7 befestigt.
In der Hutablage 4 befindet sich in der Nähe der unteren Kante des Heckfensters 1 eine schlitzförmige Ausnehmung 18 für den Durchtritt der Rollobahn 6. Die schlitzförmige Ausnehmung 18 weist eine Führungskante 19 für die Rollobahn 6 auf, über die die Rollobahn gezogen wird, wie am deutlichsten in Fig. 6 gezeigt ist. Die Führungskante 19 weist einen etwa der Quer­ wölbung im unteren Bereich des Eckfensters 1 entsprechenden bogenförmigen Verlauf auf, wodurch der Rollobahn an der Füh­ rungskante 19 eine entsprechende Querwölbung erteilt wird. Wie aus Fig. 6 ebenfalls hervorgeht, hat die schlitzförmige Aus­ nehmung 18 in ihrem oberen Bereich eine größere Weite als in ihrem unteren Bereich, so daß die Zugstange 7 bei nicht ausge­ zogener Rollobahn 6 verdeckt liegt, d. h. nicht nach oben über die Oberfläche der Hutablage 4 vorsteht.
Die Zugstange 7 besitzt mindestens einen etwa der Querwölbung im oberen Bereich des Heckfensters 1 entsprechenden bogenför­ migen Verlauf, vorzugsweise aber auch einen dem oberen Heck­ fensterrand etwa entsprechenden bogenförmigen Verlauf, so daß sie in zwei Richtungen räumlich gebogen ist. Auf diese Weise wird die Rollobahn 6 durch das Zusammenwirken der Führungs­ kante 19 mit der Zugstange 7 zugleich straff gespannt als auch weitgehend der Wölbung des Heckfensters 1 angepaßt.
Wie aus Fig. 4 hervorgeht, besitzt die Zugstange 7 zur Län­ genanpassung an nicht parallel zueinander verlaufende Füh­ rungsschienen 8, 9 wenigstens in ihren beiden Endbereichen nach außen offene Führungskanäle 20, in welchen jeweils ein stabförmiges Element 21 verschiebbar geführt ist. Zwischen der Außenfläche des stabförmigen Elements 21 und der Innenwandflä­ che des Führungskanals 20 befindet sich ein Spaltraum, der in Verbindung mit zwei verhältnismäßig eng zusammenliegenden Füh­ rungsvorsprüngen 22 an dem stabförmigen Element dafür sorgt, daß sich das stabförmige Element in dem Führungskanal trotz der bogenförmigen Krümmung der Zugstange 7 verschiebend bewe­ gen kann. Außen ist das stabförmige Element zum Eingriff mit dem Mitnehmerelement 17 und damit mit der zugeordneten Füh­ rungsschiene ausgebildet. Zu diesem Zweck greift das äußere Ende 26 des stabförmigen Elements 21 in eine Ausnehmung des Mitnehmerelements 17 ein und ist dort durch einen Querstift 27 festgelegt. Das Mitnehmerelement 17 ist an dem Ende des Antriebskabels 15 befestigt, beispielsweise durch Anspritzen an das Kabel. Auf der anderen Seite des Heckfensters 1 ist ein entsprechendes Mitnehmerelement an dem Ende des anderen Antriebskabels 16 befestigt.
An das innere Ende des stabförmigen Elements 21 greift im gezeichneten Ausführungsbeispiel eine Schraubendruckfeder 23 mit einer das stabförmige Element 21 aus dem Führungskanal 20 nach außen ausschiebender Wirkungsrichtung an. Die Schrauben­ druckfeder 23 stützt sich mit ihrem anderen Ende an einem Widerlager 24 gegebenenfalls unter Zwischenlage eines Dämp­ fungselements 25 in der Zugstange 7 ab. Weiterhin ist auf der in Fig. 4 nicht gezeigten Heckfensterseite in spiegelbildli­ cher Anordnung ein weiteres stabförmiges Element 21 in der Zugstange 7 verschiebbar geführt und federnd abgestützt.
Die in Fig. 3 näher gezeigte Wickelrolle 5 ist rohrförmig aus­ gebildet und beidseitig über Lagerzapfen 28 an karosseriesei­ tig befestigten Lagerböcken 29 drehbar gelagert. Insoweit ist die Anordnung auf der in Fig. 3 nicht dargestellten Heckfen­ sterseite spiegelbildlich ausgeführt. Im Inneren der Wickel­ rolle 5 ist eine Schraubendrehfeder 30 angeordnet, deren in Fig. 3 gezeigtes Ende am Lagerbock 29 festgelegt ist, während ihr anderes nicht dargestelltes Ende an der Wickelrolle 5 befestigt ist. Auf diese Weise wird die Schraubendrehfeder 30 gespannt bzw. aufgezogen, wenn die Rollobahn 6 von der Wickel­ rolle 5 abgezogen wird. Die dabei gespeicherte Federkraft strafft die Rollobahn 6 und wickelt die Rollobahn 6 wieder auf, wenn die Zugstange 7 ausgehend von der Position gemäß Fig. 1 in Bewegungsrichtung nach unten angetrieben wird. Bei stärker gewölbten Scheiben kann zwischen der Wickelrolle 5 und der Führungskante 19 in der schlitzförmigen Ausnehmung 18 ein quer zur Laufrichtung der Rollobahn 6 fest angeordneter gekrümmter Längenausgleichsbügel 31 unterhalb der Hutablage 4 vorgesehen sein, über welchen die Rollobahn 6 gezogen ist. Diese Möglichkeit ist in Fig. 6 eingezeichnet und auch in den Fig. 7 bis 9 schematisch dargestellt. Der Längenausgleichsbü­ gel 31 sorgt dafür, daß die Rollobahn in ihrer Längsrichtung zwischen der Wickelrolle 5 und der Zugstange 7 trotz weitge­ hender Anpassung an die Wölbung des Heckfensters gleichmäßig gespannt wird. Wenn kein Längenausgleichsbügel 31 vorgesehen ist, läuft die Rollobahn bei der Anordnung gemäß Fig. 6 unmit­ telbar von der Führungskante 19 der schlitzförmigen Ausnehmung 18 zu der (dort nicht dargestellten) Wickelrolle 5.
Zur Erzielung einer zusätzlichen Querspannung der Rollobahn 6 können zu beiden Seiten der Rollobahn Zugelemente vorgesehen sein, wie das in Fig. 10 für die eine Seite der Rollobahn dar­ gestellt ist. Hierbei sind an der Rollobahn 6 gegenüberliegend verdickte flexible Randbereiche 32 vorgesehen, an welche un­ terhalb der Hutablage 4 zwischen der Führungskante 19 und der Wickelrolle 5 angeordnete Zugelemente zur Querspannung der Rollobahn angreifen. Im gezeichneten Beispiel bestehen die Zugelemente jeweils aus einem Führungsklotz 33, einer Füh­ rungsstange 34, auf welcher der Führungsklotz 33 verschiebbar geführt ist, und einer Schraubendruckfeder 35. Die Führungs­ stange 34 ist beidseitig an karosserieseitig befestigten Kon­ solen 36 und 37 befestigt. Die Schraubendruckfeder 35 stützt sich einerseits am Führungsklotz 33 und andererseits an der Konsole 37 ab, wodurch der Führungsklotz 33 stets in Querspan­ nungsrichtung der Rollobahn 6 belastet wird. Im Führungsklotz 33 befindet sich eine Aufnahmebohrung 38 für den verdickten Randbereich 32. Ein Schlitz 39 reicht von einer Außenseite des Führungsklotzes 33 bis in die Aufnahmebohrung 38 und dient dem Durchtritt der Rollobahn 6. Die hier beschriebenen Zugelemente sind ortsfest, so daß sich die Rollobahn sowohl beim Abwickeln von der Wickelrolle als auch beim Aufwickeln auf die Wickel­ rolle in den Führungsklötzen 33 verschiebt, wobei stets eine Zugkraft in Querrichtung auf die Rollobahn ausgeübt wird.

Claims (5)

1. Sonnenrollo für Kraftfahrzeug-Heckfenster, umfassend
eine drehbar und ortsfest unterhalb der Hutablage (4) an­ geordnete Wickelrolle (5) zum Aufwickeln einer daran mit ihrem einen Ende befestigten Rollobahn (6),
eine schlitzförmige Ausnehmung (18) an der Hutablage (4) für den Durchtritt der Rollobahn (6),
eine Zugstange (7), an welcher das andere Ende der Rollo­ bahn (6) befestigt ist,
zwei gegenüberliegende, jeweils an einer Seite des Heck­ fensters (1) befestigte Führungsschienen (8, 9), an denen die Enden der Zugstange (7) verschiebbar geführt sind,
zwei Antriebskabel (15, 16), die nach Art flexibler Zahn­ stangen jeweils in einer der Führungsschienen (8, 9) ver­ schiebbar geführt und mit ihren äußeren Enden jeweils an einem Ende der Zugstange (7) befestigt sind,
einer unterhalb der Hutablage (4) befestigten elektri­ schen Antriebsvorrichtung (11), die mit beiden Antriebskabeln (15, 16) für deren gleichzeitigen Antrieb kraftschlüssig ver­ bunden ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die schlitzförmige Ausnehmung (18) eine Führungskante (19) für die Rollobahn (6) aufweist, die einen etwa der Quer­ wölbung im unteren Bereich des Heckfensters (1) entsprechenden bogenförmigen Verlauf aufweist, und
daß die Zugstange (7) sowohl eine etwa der Querwölbung im oberen Bereich des Heckfensters (1) entsprechenden bogenförmi­ gen Verlauf als auch einen dem oberen Heckfensterrand etwa entsprechenden bogenförmigen Verlauf aufweist.
2. Sonnenrollo nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Wickelrolle (5) und der Führungskante (19) in der schlitzförmigen Ausnehmung (18) ein quer zur Laufrichtung der Rollobahn (6) fest angeordneter gekrümmter Längenausgleichsbü­ gel (31) unterhalb der Hutablage (4) vorgesehen ist, über wel­ chen die Rollobahn (6) gezogen ist.
3. Sonnenrollo nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß an der Rollobahn (6) gegenüberliegende verdickte Randbereiche od. dgl. (32) vorgesehen sind, an welche unterhalb der Hutablage (4) und zwischen der Führungskante (19) und der Wickelrolle (5) gegenüberliegend angeordnete Zugelemente (33, 34, 35) zur Querspannung der Rollobahn (6) angreifen.
4. Sonnenrollo nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugstange (7) zur Längenanpassung an nicht parallel zueinander verlaufende Führungsschienen (8, 9) wenigstens in ihren beiden Endbereichen nach außen offene Füh­ rungskanäle (20) aufweist, in welchen jeweils ein stabförmiges Element (21) verschiebbar geführt ist, welches außen zum Ein­ griff mit der zugeordneten Führungsschiene (8, 9) ausgebildet ist und an welches innen eine Feder (23) mit einer das stab­ förmige Element (21) aus dem Führungskanal (20) nach außen ausschiebender Wirkungsrichtung angreift.
5. Sonnenrollo nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (23) als Schraubendruckfedern ausgebildet sind, die sich jeweils mit einem Ende am inneren Ende des zugehörigen stabförmigen Elements (21) und mit dem anderen Ende an einem Widerlager (24) in der Zugstange (7) abstützen.
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