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DE19800025B4 - Schleifplatte für eine Schleifhandwerkzeugmaschine mit Staubabsaugung - Google Patents

Schleifplatte für eine Schleifhandwerkzeugmaschine mit Staubabsaugung Download PDF

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DE19800025B4
DE19800025B4 DE19800025.1A DE19800025A DE19800025B4 DE 19800025 B4 DE19800025 B4 DE 19800025B4 DE 19800025 A DE19800025 A DE 19800025A DE 19800025 B4 DE19800025 B4 DE 19800025B4
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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Abstract

Schleifplatte für eine Schleifhandwerkzeugmaschine (10) mit Staubabsaugung, mit einer biegesteifen oberseitigen Platte (23), mit der eine unterseitige Platte (24) aus weichem Material fest verbunden ist, an deren Unterseite ein Schleifblatt aufliegen kann, wobei die unterseitige Platte (24) unterseitige Kanäle (29) und/oder randseitige Öffnungen (27) und/oder mit Durchlässen (32) der oberseitigen Platte (23) fluchtende Durchbrechungen (28) für die Staubabsaugung durch das Schleifblatt, die unterseitige Platte (24) und die oberseitige Platte (23) hindurch aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die oberseitige Platte (23) im Wesentlichen auf ihrer gesamten Oberseite mit einer weichen, insbesondere elastisch dichten, Auflageschicht (34) bedeckt ist, mit der die oberseitige Platte (23) oberseitig an einer Schwingplatte (16) abgestützt ist, dass die Auflageschicht (34) einen nach oben überstehenden, der Schwingplatte (16) zugeordneten Dichtungsbund (36, 37) zur Abdichtung bei der Staubabsaugung aufweist und dass die oberseitige Platte (23) oberseitig in Bereichen von Durchlässen (32), die frei von der Auflageschicht (34) sind, flächig an der Schwingplatte (16) anliegt und an dieser befestigt ist, wobei den Plattenaufbau durchquerende Befestigungslöcher (30-32) vorgesehen sind, die in der oberseitigen Platte (23) einen kleineren Durchmesser als in der unterseitigen Platte (24) aufweisen, dass die oberseitige Platte (23) im Bereich ihrer Durchlässe (32) aus der Plattenebene heraus nach oben hochgezogen ist und dass die Oberseite dieser hochgezogenen Bereiche frei von der Auflageschicht (34) sind oder nur eine Schichtdicke von 1/10 mm zur Überdeckung haben.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einer Schleifplatte für eine Schleifhandwerkzeugmaschine mit Staubabsaugung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Gattung.
  • Es sind Schleifplatten dieser Art bekannt ( DE-OS 19 38 350 ), bei denen die oberseitige Platte aus Metall und hierbei aus Stahl oder Aluminium besteht und der mechanischen Bearbeitung bedarf. Mit der oberseitigen Platte ist eine unterseitige Platte fest verbunden, z.B. verklebt, die aus elastischem Material wie Gummi oder Kunststoff, besteht. Eine derartige bekannte Schleifplatte wirft Abdichtungsprobleme oberseitig der oberen Platte und dort auf, wo die Befestigung der Schleifplatte am Elektrohandwerkzeug geschieht. In der Regel wird die Schleifplatte mit ihrer Oberseite an einem Träger, z.B. einer Schwingplatte, mittels Schrauben befestigt. Der Träger weist zur Staubabsaugung Durchbrechungen auf, die mit denjenigen der Schleifplatte fluchten. Aufgrund unzulänglicher Abdichtung zwischen der Schleifplatte und dem Träger ergeben sich Strömungsverluste und somit Leistungsverluste bei der Absaugung, so daß die Absaugleistung entsprechend gemindert ist. Auch besteht die Gefahr, daß aufgrund von fehlender Abdichtung Staub in Lagerbereiche des Elektrohandwerkzeugs gelangt.
  • Auch aus den Druckschriften DE 37 24 747 A1 und DE 20 22 854 A , sowie DE 3117 426 A1 und EP 0 688 632 A2 sind Schleifhandwerkzeugmaschine bekannt.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Schleifplatte für eine Schleifhandwerkzeugmaschine mit Staubabsaugung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß eine gute Abdichtung aufgrund der Auflageschicht und ferner auch eine Dämpfung sowie ein Toleranzausgleich erreicht werden. Aufgrund der Abdichtung ist verhindert, daß Staub in Lagerräume oder andere Zwischenräume eindringen kann. Vielmehr wird der Staub allein durch die vorgesehenen Durchbrechungen und Kanäle hindurchgesaugt. Etwaige Strömungsverluste bei der Absaugung sind minimiert. Die Absaugleistung ist gesteigert. Bei allem ist die Schleifplatte einfach, leicht und kostengünstig.
  • Durch die in den weiteren Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch 1 angegebenen Schleifplatte möglich.
  • In vorteilhafter Weise kann der Schaum aus einem mikrozellularen Schaumsystem, vorzugsweise mit hohen mechanischen Festigkeitswerten, gebildet sein. Die oberseitige Platte kann mit dem Schaum umschäumt sein. Hinsichtlich der Material- gestaltung für die oberseitige Platte kann es von Vorteil sein, wenn diese aus Blech, insbesondere aus Leichtmetall, z. B. aus Aluminium, gebildet ist oder statt dessen aus einem faser- oder gewebeverstärkten Kunststoff geformt ist. Dabei kann die oberseitige Platte aus einem PU-Glasfaser teil gebildet sein. Die unterseitige Platte trägt mit Vorzug auf ihrer Unterseite eine Klettenhaftbahn.
  • Ferner kann es vorteilhaft sein, wenn ein oberseitiger Dichtungsdeckel für eine flächige Abdichtung einer zentralen Öffnung in einer Schwingplatte vorgesehen ist, an der die Schleifplatte befestigbar ist.
  • Figurenliste
  • Die Erfindung ist anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen im folgenden näher erläutert. Es zeigen:
    • 1 einen schematischen axialen Längsschnitt eines Teils eines Elektrohandwerkzeugs mit Staubabsaugung,
    • 2 eine Unteransicht der unbedeckten Unterseite einer Schleifplatte,
    • 3 eine Ansicht der Oberseite der Schleifplatte in 2,
    • 4 einen schematischen Schnitt entlang der Linie IV - IV in 3,
    • 5 einen schematischen Schnitt entlang der Linie V - V in 3,
    • 6 einen schematischen Schnitt entlang der Linie VI - VI in 3,
    • 7 einen vergrößerten Schnitt der Einzelheit VII in 6.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • In 1 ist schematisch ein Teil eines Elektrohandwerkzeugs 10 mit Staubabsaugung gezeigt, das in vorteilhafter Weise als Schleifgerät, z.B. als Schwingschleifer, ausgebildet ist. Das Elektrohandwerkzeug 10 weist einen in einem nicht weiter sichtbaren Gehäuse enthaltenen Elektromotor zum Antrieb einer Welle 11 auf, auf der mittels einer Hülse 12 drehfest ein Lüfterrad 13 gehalten ist, das vor allem der inneren Staubabsaugung in Richtung der Pfeile 14 dient. In der Ausbildung des Elektrohandwerkzeugs 10 z.B. als Schwingschleifer wird mittels der Welle 11 eine darauf drehfest angeordnete exzentrische Hülse 15 umlaufend angetrieben, auf der eine Schwingplatte 16 drehbar gelagert ist, an der eine Schleifplatte 17 mittels nicht dargestellter Schrauben lösbar befestigt ist. Die Schwingplatte 16 ist in bezug auf einen Gehäuseteil 18 elastisch beweglich festgelegt. Der Gehäuseteil 18 weist an der in 1 linken Seite einen nicht weiter dargestellten Abführstutzen auf, durch den mit Schleifstaub beladene Luft abgeführt wird, die durch Löcher in der Schwingplatte 16 sowie in der Schleifplatte 17 in einen Strömungsraum 19 mittels des Lüfterrades 13 eingesaugt wird.
  • Die Schwingplatte 16 enthält eine zentrale Öffnung 20, die mittels eines Dichtungsdeckels 21 aus Kunststoff zu der der Schleifplatte 17 abgewandten Seite abgedichtet ist. Der Dichtungsdeckel 21 dient zum Auffangen von Fett aus der Lagerung der Schwingplatte 16 mittels einer Nadelhülse 22 sowie von Fett, das zum Fetten radialer Wellendichtringe verwendet wird und von der exzentrischen Hülse 15 weggeschleudert wird. Mittels des Dichtungsdeckels 21 wird die darunter befindliche Schleifplatte 17 oberseitig abgedeckt, so daß diese Oberseite frei von austretendem Fett oder dergleichen Verunreinigungen gehalten wird. Der Dichtungsdeckel 21 bildet ein eingesetztes Zusatzteil.
  • Die Staubabsaugung erfolgt quer durch die Schleifplatte 17, die eine biegesteife oberseitige Platte 23 und auf deren Unterseite eine unterseitige Platte 24 aus seichem Material aufweist, die mit der oberseitigen Platte 23 fest verbunden ist. Die unterseitige Platte 24 weist auf ihrer Unterseite eine Klettenhaftbahn 25 auf, die z.B. angeklebt ist. Die Klettenhaftbahn 25 dient der lösbaren Anbringung eines hier nicht weiter gezeigten Schleifblattes. Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Klettenhaftbahn 25 nicht vorhanden und demgemäß die Unterseite der Platte 24 unbedeckt. Diese wird dann von einem darübergelegten Schleifblatt bedeckt, das z.B. mittels Halteeinrichtungen 26 an der Schwingplatte 16 halterbar ist. Die unbedeckte Unterseite der unterseitigen Platte 24 ergibt sich aus 2.
  • Für die Staubabsaugung durch das nicht dargestellte Schleifblatt und durch die Schleifplatte 17 hindurch ist die unterseitige Platte 24 auf ihrer Unterseite (2) mit randseitigen Öffnungen 27 versehen, die z.B. etwa halbkreisförmig sind. Außerdem ist die Platte 24 mit quer hindurchgehenden Durchbrechungen 28, z.B. Bohrungen, versehen. Die Durchbrechungen 28 sind über eingetiefte, zur Unterseite hin offene Kanäle 29 mit den randseitigen Öffnungen 27 verbunden, so daß die Staubabsaugung durch die Durchbrechungen 28 hindurch erfolgt sowie über die Kanäle 29 und die randseitigen Öffnungen 27 Frischluft und/oder Staub von außen angesaugt wird.
  • Die unterseitige Platte 24 enthält unten Löcher 30 für den Durchgriff von Befestigungsschrauben zum Koppeln mit der Schwingplatte 16.
  • Die Klettenhaftbahn 25 enthält mit den Durchbrechungen 28 und Löchern 30 fluchtende Löcher 31.
  • Die oberseitige Platte 23 enthält mit den Durchbrechungen 28 und Löchern 30 der Platte 24 fluchtende Durchlässe 32, von denen die im Durchmesser kleineren als Befestigungslöcher dienen, wobei deren Durchmesser kleiner ist als derjenige der Löcher 30 in der Platte 24. Dadurch ergibt sich auf der Unterseite der Platte 23 eine Ringfläche 33 zum Abstützen des Schraubenkopfes der nicht näher bezeichneten Befestigungsschraube.
  • Die Schleifplatte 17 des gezeigten Ausführungsbeispiels ist rechteckförmig. Sie kann statt der gezeigten Querschnittsdicke auch eine geringere Querschnittsdicke aufweisen. Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Schleifplatte 17 z.B. am in 2 und 3 rechten Ende eine nicht durchbrochene Verlängerung auf, die oberseitig z.B. mit der gleichen Klettenhaftbahn 25 wie unterseitig versehen sein kann. Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Verlängerung nicht rechteckförmig, sondern statt dessen deltaförmig. Im Rahmen der Erfindung liegen die verschiedensten Formen und Abmessungen der Schleifplatte 17.
  • Die oberseitige Platte 23 ist im wesentlichen auf ihrer ganzen Oberseite mit einer weich-elastischen Auflageschicht 34 bedeckt, die sich auch längs des Randes der oberseitigen Platte 23 erstreckt und diesen Rand gleichermaßen überdeckt. Die oberseitige Platte 23 kann ferner, wie angedeutet, beidendige Zentrierungsbohrungen 35 aufweisen, die nicht von der Auflageschicht 34 gefüllt oder bedeckt sind. Die Auflageschicht 34 weist in vorteilhafter Weise eine gleichmäßige Schichtdicke auf. Die Auflageschicht 34 weist zumindest einen nach oben überstehenden Dichtungsbund auf, z.B. einen randseitig umlaufenden Dichtungsbund 36. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel ist außerdem ein mittlerer, kreisringförmiger Dichtungsbund 37 vorgesehen. Da dieser in Richtung zur Schwingplatte 16 und dort im Bereich der Öffnung 20 vorsteht, bewirkt ein kreisringförmiger Dichtungsbund 37 in diesem Bereich eine Abdichtung des Raumes 20 gegen Eindringen von Staub.
  • Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel entfällt der kreisringförmige Dichtungsbund 37. Der randseitige Dichtungsbund 36 bewirkt eine zusätzliche seitliche Fixierung und randseitig eine zusätzliche Abdichtung.
  • Die oberseitig vorgesehene Auflageschicht 34 hat Dichtungs- und Dämpfungsfunktion. Sie dient dazu, Toleranzen in diesem Bereich auszugleichen, abzudichten und eine Dämpfung herbeizuführen. Aufgrund der erzielten Dichtung kann bei der Staubabsaugung der Staub weder in den Lagerraum des Elektrohandwerkzeugs 10 noch in andere, schwingplattenseitige Zwischenräume eindringen, so daß etwaige dadurch bedingte Strömungsverluste verhindert sind. Der Staub wird allein durch die Absaugkanäle transportiert. Die Auflageschicht 34 kann etwa 1 mm dick sein und weiß oder auch farbig gestaltet sein.
  • Wie insbesondere in 7 herausgestellt ist, ist die oberseitige Platte 23 im Bereich der Durchlässe 32 aus der Plattenebene nach oben hochgezogen. Die Oberseite dieser hochgezogenen Bereiche ist im wesentlichen frei von der Auflageschicht 34, die dort entweder gänzlich fehlt oder zumindest nur noch eine vernachlässigbare Schichtdicke z.B. von ca. 1/10 mm zur überdeckung hat, die dann ebenfalls noch der Abdichtung, Dämpfung und dem Toleranzausgleich dienen kann. Die Gestaltung derart, daß dieser Bereich oberseitig im wesentlichen frei von der Auflageschicht 34 ist, hat den Vorteil, daß beim Befestigen der Schleifplatte 17 diese mit der Oberseite der Platte 23 im Bereich der Durchlässe 32 flächig an der zugewandten Fläche der Schwingplatte 16 zur Anlage kommt und beim Festziehen der Befestigungsschrauben eine Verformung der Schleifplatte 17 verhindert ist.
  • Die Auflageschicht 34 ist aus dem gleichen Material wie die unterseitige Platte 24 gebildet und mit dieser einstückig. Die Auflageschicht 34 und die unterseitige Platte 24 sind aus einem homogenen Schaum aus Kunststoff gebildet, insbesondere aus PUR-Schaum, der insbesondere aus einem mikrozellularen Schaumsystem, vorzugsweise mit hohen mechanischen Festigkeitswerten, gebildet sein kann. Mit einem derartigen Schaum ist die oberseitige Platte 23 oberseitig, unterseitig und ringsum umschäumt. Bei der Umschäumung erhält die unterseitige Platte 24 auch ansonsten ihre Form, insbesondere werden dabei die Öffnungen 27, die Durchbrechungen 28 und die Kanäle 29, die der Staubabsaugung dienen, gleich mit geformt.
  • Die oberseitige Platte 23 kann aus Blech, insbesondere aus Leichtmetall, z.B. aus Aluminium, gebildet sein. Statt dessen kann die oberseitige Platte 23 auch aus einem faser- oder gewebeverstärkten Kunststoff geformt sein, hierbei insbesondere aus einem PU-Glasfaserteil gebildet sein.
  • Die Schleifplatte 17 in der beschriebenen Gestaltung ist einfach, kostengünstig sowie formstabil. Aufgrund der hohen mechanischen Festigkeitswerte des Schaums für die Auflageschicht 34 und die unterseitige Platte 24 ergibt sich eine hohe Lebensdauer der Schleifplatte 17.

Claims (8)

  1. Schleifplatte für eine Schleifhandwerkzeugmaschine (10) mit Staubabsaugung, mit einer biegesteifen oberseitigen Platte (23), mit der eine unterseitige Platte (24) aus weichem Material fest verbunden ist, an deren Unterseite ein Schleifblatt aufliegen kann, wobei die unterseitige Platte (24) unterseitige Kanäle (29) und/oder randseitige Öffnungen (27) und/oder mit Durchlässen (32) der oberseitigen Platte (23) fluchtende Durchbrechungen (28) für die Staubabsaugung durch das Schleifblatt, die unterseitige Platte (24) und die oberseitige Platte (23) hindurch aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die oberseitige Platte (23) im Wesentlichen auf ihrer gesamten Oberseite mit einer weichen, insbesondere elastisch dichten, Auflageschicht (34) bedeckt ist, mit der die oberseitige Platte (23) oberseitig an einer Schwingplatte (16) abgestützt ist, dass die Auflageschicht (34) einen nach oben überstehenden, der Schwingplatte (16) zugeordneten Dichtungsbund (36, 37) zur Abdichtung bei der Staubabsaugung aufweist und dass die oberseitige Platte (23) oberseitig in Bereichen von Durchlässen (32), die frei von der Auflageschicht (34) sind, flächig an der Schwingplatte (16) anliegt und an dieser befestigt ist, wobei den Plattenaufbau durchquerende Befestigungslöcher (30-32) vorgesehen sind, die in der oberseitigen Platte (23) einen kleineren Durchmesser als in der unterseitigen Platte (24) aufweisen, dass die oberseitige Platte (23) im Bereich ihrer Durchlässe (32) aus der Plattenebene heraus nach oben hochgezogen ist und dass die Oberseite dieser hochgezogenen Bereiche frei von der Auflageschicht (34) sind oder nur eine Schichtdicke von 1/10 mm zur Überdeckung haben.
  2. Schleifplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageschicht (34) eine gleichmäßige Schichtdicke aufweist.
  3. Schleifplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein mittlerer Dichtungsbund (37) vorgesehen ist, der kreisringförmig verläuft.
  4. Schleifplatte nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein randseitig umlaufender Dichtungsbund (36) vorgesehen ist.
  5. Schleifplatte nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass die oberseitige Platte (23) längs ihres Randes vom Material der Auflageschicht (34) umrandet ist.
  6. Schleifplatte nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageschicht (34) aus dem gleichen Material wie die unterseitige Platte (24) gebildet und mit dieser einstückig ist.
  7. Schleifplatte nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass die unterseitige Platte (24) und die Auflageschicht (34) aus einem homogenen Schaum gebildet sind.
  8. Schleifplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaum aus PUR-Schaum gebildet ist.
DE19800025.1A 1997-02-28 1998-01-02 Schleifplatte für eine Schleifhandwerkzeugmaschine mit Staubabsaugung Expired - Lifetime DE19800025B4 (de)

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