DE19757025C2 - Ausstiegsvorrichtung für ein Passagierflugzeug - Google Patents
Ausstiegsvorrichtung für ein PassagierflugzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Ausstiegsvorrichtung für ein Passagierflugzeug zur
Überwindung des Höhenunterschiedes zwischen einem Flugzeugausgang und
einer Standfläche, wobei die Ausstiegsvorrichtung im Bereich des Flugzeug
ausganges und im eingefahrenen Zustand innerhalb des Flugzeugrumpfes an
geordnet ist und ein Strukturgerüst aufweist, welches mehrere Treppenmodule
enthält, die zur Anpassung an die Ausstiegshöhe teleskopartig ausfahrbar sind
und aus Treppenelementen bestehen und Seitenhalteelemente zur seitlichen
Abstützung vorgesehen sind.
Es ist allgemein bekannt, daß für das Ein- und Aussteigen von Passagieren
unter Normalbedingungen Flugzeugtreppen Verwendung finden, die entweder
am Boden stationiert oder im Flugzeug mitgeführt werden. Wenn eine Landung
auf Flughäfen mit wenig entwickelter Infrastruktur notwendig wird, kann der
Ausstieg im Normalfall auch mit bodenstationierten Treppen problematisch sein,
da diese möglicherweise nicht oder nur im begrenzten Umfang zur Verfügung
stehen. Somit besteht das Bedürfnis, eine Ausstiegstreppe ebenfalls im Flug
zeug mitzuführen. Eine solche im Flugzeug mitführbare Treppe ist beispiels
weise von Flugzeugen B737 oder DC9 bekannt.
In US-PS 29 90 148 sind zwei Ausstiegsvorrichtungen gezeigt, die im Flugzeug
mitgeführt werden können und entsprechend der Ausstiegshöhe ausfahrbar
sind. Es sind mehrere Treppenmodule vorgesehen, die im eingefahrenen Zu
stand im Bereich des Flugzeugausganges innerhalb des Flugzeugrumpfes an
geordnet sind. Treppenelemente bilden die Stufen der Treppe. Die Trep
penelemente sind teilweise schwenkbar ausgebildet, um im eingefahrenen
Zustand die Treppenmodule platzsparend ablegen zu können. Aus DE 40 26 192
ist ebenfalls eine im Flugzeug mitführbare Flugzeugtreppe bekannt, die
teleskopartig ausgefahren werden kann. Dieser bekannte Stand der Technik
ermöglicht aber nicht das Verlassen des Flugzeuges in Notsituationen.
Die Notevakuierung erfolgt üblicherweise nach dem bekannten Stand der Tech
nik mittels Notrutschen, wie beispielsweise aus US 4 246 980 bekannt, die im
Flugzeug mitgeführt werden und sich manuell oder automatisch durch ein gas
förmiges Medium entfalten. Für das Verlassen des Flugzeuges sind nach dem
bekannten Stand der Technik somit separate Einrichtungen für den Normal-
bzw. Notfall notwendig. Wenn diese beiden Einrichtungen somit innerhalb des
Flugzeuges mitgeführt werden sollen, besteht das Problem der Unterbringung
der Ausstiegsvorrichtungen in dem begrenzten Raum des Flugzeugrumpfes und
insbesondere im Bereich der Flugzeugausgänge.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Ausstiegsvorrichtung der
eingangs genannten Art zu schaffen, die im Normal- sowie im Notfall ein Ver
lassen des Flugzeuges ermöglicht und raumsparend im Bereich der Flugzeug
ausgänge angeordnet werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 genannten Maßnahmen gelöst.
Dabei ist insbesondere von Vorteil, daß es nicht mehr erforderlich ist, separate
und platz- sowie gewichtsaufwendige Ausstiegsvorrichtungen im Flugzeug
mitzuführen. Im Normalfall sowie im Notfall kann ein Verlassen des Flugzeuges
gewährleistet werden.
Weiterbildungen und zweckmäßige Ausgestaltungen ergeben sich aus den
Unteransprüchen 2-10.
Mit der Ausbildung der Ausstiegsvorrichtung gemäß Anspruch 2 wird mit
einfachen Mitteln erreicht, daß nach dem Ausfahren des Strukturgerüsts und
Erreichen der geneigten Position zunächst eine Rutschenfläche als Notrutsche
zur Verfügung steht und ein Umschalten auf Treppenstufen unaufwendig erfol
gen kann.
Mit der Maßnahme gemäß Anspruch 3 wird insbesondere der Vorteil erreicht,
daß Gleitgeschwindigkeit und Auslaufstrecke in der Notrutschenposition beein
flußt werden kann und in der Treppenfunktion die Trittsicherheit erhöht wird.
Mit der Ausbildung der Ausstiegsvorrichtung gemäß Anspruch 4 ergibt sich ein
raumsparendes Unterbringen dieser notwendigen Einrichtung im Flugzeug.
Die Maßnahmen gemäß der Unteransprüche 5 und 6 ermöglichen, daß nach
dem Ausfahren und Aufsetzen der Ausstiegsvorrichtung auf der Standfläche die
geneigte Position der Treppe bzw. Rutsche automatisch erreicht wird, d. h. ohne
einen Eingriff von Bodenpersonal ist die Ausstiegsvorrichtung betriebsbereit.
Die Maßnahmen gemäß der Unteransprüche 7 und 8 ermöglichen zu jedem
Zeitpunkt eine seitliche Abstützung oder die Nutzung als Treppengeländer zur
Erhöhung der Sicherheit der aussteigenden Passagiere.
Mit der Maßnahme nach Unteranspruch 9 ist einerseits eine Gewichtsreduktion
und andererseits eine Verringerung des Luftwiderstandes erreicht.
Die Ausbildung gemäß Unteranspruch 10 ermöglicht die Nutzung der Ausstiegs
vorrichtung bei einer Notlandung auf dem Wasser als Rettungsfloß bzw. als
schwimmfähigen Ausstieg.
Die Erfindung wird nachstehend beschrieben, wobei die
Ausbildung der Ausstiegsvorrichtung anhand der Zeich
nung näher erläutert ist. In den Figuren sind gleiche Bauteile
mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Die Zeichnung zeigt in
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen Flugzeugrumpf mit
innerhalb des Flugzeugrumpfes angeordneten Ausstiegsvor
richtungen, in
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Flugzeugrumpf mit
ausgefahrenen Ausstiegsvorrichtungen, in
Fig. 3 und 4 einen Querschnitt durch den Flugzeugrumpf
mit ausgefahrenen und geneigten Ausstiegsvorrichtungen
zur Überwindung unterschiedlicher Höhendifferenz, in
Fig. 5 eine Einzelheit aus Fig. 1, die ein Strukturgerüst
mit eingefahrenen Treppenmodulen und Rollantrieb zeigt
und in
Fig. 6 und 7 Einzelheiten, die den Bereich des Fußpunk
tes der Ausstiegsvorrichtung einerseits in Rutschenposition
und andererseits in Normalposition zeigen.
In Fig. 1 ist ein Flugzeugrumpf 2 eines Passagierflugzeu
ges 1 gezeigt, wobei innerhalb des Flugzeugrumpfes 2 Aus
stiegsvorrichtungen 5A bis 5D angeordnet sind. Das ge
zeigte Passagierflugzeug 2 weist ein Ober- und ein Mittel
passagierdeck 3 und 4 auf, die jeweils über Flugzeugaus
gänge (beispielhaft 3A, 3B bzw. 4A, 4B) wie Flugzeugtüren
bzw. Notausgänge verfügen, die den Passagieren das Verlas
sen des Flugzeuges ermöglichen. Das Verlassen des Flug
zeuges erfolgt über Ausstiegsvorrichtungen 5A bis 5D, die
im Normalfall als Passagiertreppe dienen. Eine solche, im
Flugzeug mitführbare Treppe ist unter anderem sinnvoll,
wenn eine Landung auf einem Flughafen mit wenig entwic
kelter Infrastruktur notwendig wird. Für den Fall einer Not
situation kann die Ausstiegsvorrichtung als Notrutsche die
nen. Mit der erfindungsgemäßen Lösung ist es somit nicht
mehr erforderlich, daß separate, platzaufwendige Ausstiegs
einrichtungen im Flugzeug mitgeführt werden müssen. Die
Ausstiegsvorrichtungen 5A bis 5D sind vorzugsweise im
Bereich der Flugzeugausgänge in das entsprechende Fußbo
dengerüst 6 bzw. 7 eingebracht. Das obere Fußbodengerüst
6 bzw. das mittlere Fußbodengerüst 7 muß in diesem Be
reich entsprechend ausgespart sein, um die jeweilige Aus
stiegsvorrichtung 5A, 5B, 5C oder 5D aufnehmen zu kön
nen. In der Fig. 1 ist erkennbar, daß die Ausstiegsvorrich
tungen 5A und 5B im oberen Fußbodengerüst 6 und die
Ausstiegsvorrichtungen 5C und 5D im mittleren Fußboden
gerüst 7 angeordnet sind. Am Fußpunkt der jeweiligen Aus
stiegsvorrichtung 5A, 5B, 5C oder 5D ist ein Rollantrieb
8A, 8B, 8C oder 8D angeordnet. Mit diesem Fußpunkt setzt
die Ausstiegsvorrichtung 5A, 5B, 5C oder 5D im Ausfahr
zustand auf eine Standfläche 9 auf, wie im folgenden in den
Fig. 2 ff. gezeigt und beschrieben wird.
In der Fig. 2 ist beispielhaft die Ausstiegsvorrichtung 5A
und 5D im Ausfahrzustand erkennbar. Die Ausstiegsvor
richtungen 5A und 5D weisen jeweils ein Strukturgerüst 10
auf, das mehrere Treppenmodule 11a bis 11d enthält, die zur
Anpassung an die Ausstiegshöhe teleskopartig ausfahrbar
sind. Das Strukturgerüst 10 ist mittels Befestigungsmitteln
17A bzw. 17D am jeweiligen Flugzeugausgang befestigt.
Das Strukturgerüst 10 kann in einer bevorzugten Ausgestal
tung als Gittertragwerk ausgeführt sein, um einerseits eine
Gewichtsreduktion und andererseits eine Verringerung des
Luftwiderstandes zu erreichen. Durch diese Gitterstruktur
und durch eine steife Anbindung an den Flugzeugrumpf 2
werden Bewegungen der Ausstiegsvorrichtung durch einen
Windangriff unterdrückt oder gedämpft. Es ist ersichtlich,
daß beim Ausfahren der Ausstiegsvorrichtung 5A vom obe
ren Deck 3 die Treppenmodule 11a, 11b und 11c zur Über
windung des Höhenunterschieds benötigt werden und das
Treppenmodul 11d mit dem Treppenmodul 11c noch paral
lel nebeneinander liegt. Beim Ausfahren der Ausstiegsvor
richtung 5D auf der anderen Flugzeugseite und im mittleren
Deck 4 ist ein geringerer Höhenunterschied zu überwinden,
so daß nur das Treppenmodul 11a' ausgefahren ist und die
Treppenmodule 11b', 11c' und 11d' parallel nebeneinander
liegen. Die in Fig. 2 gezeigte Position ist aber nur ein Zwi
schenzustand, nach Berühren der Standfläche 9 wird mittels
des Rollantriebes 8A die Ausstiegsvorrichtung 5A und mit
tels des Rollantriebes 8D die Ausstiegsvorrichtung 5D in die
geneigte Position gebracht, wobei vorzugsweise über einen
am Rollantrieb oder am unteren Ende der Treppenmodule
angeordneten Neigungssensor (nicht gezeigt) ein vorbe
stimmter Neigungswinkel 16 erreichbar ist unabhängig von
dem zu überwindenden Höhenunterschied.
Diese geneigte Position einer Ausstiegsvorrichtung ist in
den Fig. 3 und 4 gezeigt, wobei in Fig. 3 nur ein geringer
Höhenunterschied zwischen Flugzeugausgang 3A und
Standfläche 9 zu überwinden ist und in Fig. 4 der Ausstieg
erhöht ist, wie beispielsweise bei einer am weitesten vom
Hauptfahrwerk entfernt liegenden Tür (Flugzeugausgang)
im Oberdeck 3 aufgrund einer Crashlage "Bugfahrwerk ein
gefahren".
In Fig. 3 ist die Ausstiegsvorrichtung 5A in der geneigten
Position gezeigt. Mittels des Rollantriebes 8A hat sich die
Ausstiegsvorrichtung 5A aus der Senkrechten in diese
Schrägstellung bewegt. Der schon genannte Neigungssensor
kann vorteilhaft direkt am Rollantrieb angeordnet sein. In
dieser Endposition hat zunächst die Ausstiegsvorrichtung
5A die Rutschenposition eingenommen, d. h. die Treppen
module 11a, 11b, 11c und 11d, die Treppenelemente 12 auf
weisen, bilden ein Rutschfläche mit seitlichen Abstützungen
durch Seitenhalteelemente 13, die für die Passagiere das
Verlassen des Flugzeuges per Notrutsche erlaubt. Zu diesem
Zweck sind die Seitenhalteelemente 13, die im eingefahre
nen Zustand noch in einer Parallelebene zu den Treppenele
menten 12 liegen, seitlich senkrecht hochgeklappt. Die
Treppenelemente 12 besitzen die Abmessungen im Größen
bereich von normalen Treppenstufen. Eine vergrößerte Dar
stellung der Elemente der Treppenmodule 11 ist in den Fig.
5 bis 7 gezeigt. Die Seitenhalteelemente 13 sind als Halte
stangen 14 ausgebildet, die mit Gurten 15A, 15B, 15C ver
bunden sind. Die Gurte 15A, 15B, 15C können durch Gurt
straffer flexibel auf die benötigten Abstände der Haltestan
gen 14 eingestellt werden. Daß unterschiedliche Abstände 1
bzw. 1' auftreten können, die dann unterschiedliche Längen
der Gurte erforderlich machen, ist in der Fig. 3 erkennbar.
Diese unterschiedlichen Abstände der Haltestangen 14 re
sultieren aus dem unterschiedlichen Längenbedarf der Aus
stiegsvorrichtung 5A, die entsprechend der Ausstiegshöhe
teleskopierbar ist.
In Fig. 4 ist im Unterschied zur Fig. 3 die Ausstiegsvor
richtung 5D erkennbar, die auf ihre maximale Länge ausge
fahren ist. Hier sind dann auch die Abstände 5 zwischen den
Haltestangen 14 gleich. Die Treppenelemente 12 der einzel
nen Treppenmodule 11a bis 11d sind in der bevorzugten
Ausgestaltung um die Längsachse des Treppenelementes
beweglich. In der Endposition nach dem Ausfahren bilden
zunächst die Treppenelemente eine Rutschenfläche, die
dann nach Betätigung eines Umschalters kippbar sind und
dann die Treppenstufen bilden. Diese Anordnung ist vorteil
haft, da dann bei einer Notsituation sofort die Notrutsche zur
Verfügung steht und erst in einem nächsten Schritt die Trep
penstufen entstehen und dann die Passagiere über die
Treppe das Flugzeug verlassen können.
In den Fig. 5 bis 7 ist jeweils der Fußbereich der Aus
stiegsvorrichtung 5A, 5B, 5C oder 5D als Einzelheit vergrö
ßert dargestellt.
In Fig. 5 ist die Ausstiegsvorrichtung 5 im eingefahrenen
Zustand gezeigt, also in dem Zustand, in dem im Strukturge
rüst 10 alle Treppenmodule 11a bis 11d parallel übereinan
der angeordnet sind. Oberhalb der Treppenmodule 11a bis
11d sind die eingeklappten Seitenhalteelemente 13 angeord
net. Das Treppenmodul 11a ist mit dem Rollantrieb 8 in der
Weise verbunden, daß es raumsparend in das Fußbodenge
rüst 6 bzw. 7 mit integrierbar ist. Wie aus den Fig. 6 und 7
ersichtlich ist, ist zum Ausfahren der Rollantrieb 8A, 8B, 8C
bzw. 8D in Arbeitsposition zu drehen. Dieses Umschalten
kann vorteilhaft erfolgen, wenn die Ausstiegsvorrichtung
5A, 5B, 5C oder 5D nach dem Ausfahren aus den Fußbo
dengerüsten 6 bzw. 7 die Standfläche 9 erreicht hat. Mit dem
Aufsetzen kann ein Schaltsignal - beispielsweise durch ei
nen Berührungssensor erzeugt den Rollantrieb 8A bis 8D in
Arbeitsposition bringen, in Bewegung setzen und gleichzei
tig ein Hochklappen der Seitenhalteelemente 13 starten. Das
Ausfahren der Ausstiegsvorrichtung 5A bis 5D erfolgt bis
zum Erreichen eines vorbestimmten Neigungswinkels 16,
welcher im Normalfall ca. 35° zur Standfläche beträgt. Mit
Erreichen des bestimmten Neigungswinkels 16 gibt der Nei
gungssensor ein Signal an den Rollantrieb und das Ausfah
ren wird beendet. In Fig. 6 ist dieser Zustand gezeigt. Die
Treppenelemente 12 bilden eine Rutschenfläche. Die Rut
schenfläche kann vorteilhaft mit einem Reibbelag versehen
werden, um die Rutschgeschwindigkeit zu begrenzen. Ein
solcher Reibbelag kann auch vorteilhaft sein, wenn die
Treppenelemente als Trittstufen verwendet werden, der so
mit auch die Trittsicherheit erhöht. Eine seitliche Abstüt
zung erfolgt über die Haltestangen 14, 14' die durch Gurte
15A, 15B, 15C verbunden sind. Die Gurte 15A, 15B, 15C
sind im Bereich der Haltestangen 14 mit Gurtstraffern verse
hen, um einen unterschiedlichen Abstand der Haltestangen
14 ausgleichen zu können, wie bereits schon erläutert. Wenn
keine Notsituation vorliegt und ein normales Aussteigen
über die Treppe erfolgen soll, sind mit einem weiteren Um
schalten die Treppenelemente 12 in Treppenstufen umwan
delbar, wie es in Fig. 7 ersichtlich ist.
Die Ausstiegsvorrichtung 5A, 5B, 5C bzw. 5D kann in ei
ner bevorzugten Ausführungsform schwimmfähig ausge
führt sein, um bei einer Notlandung auf dem Wasser als Ret
tungsfloß zu dienen oder zumindest einen Ausstieg aus dem
Flugzeug zu ermöglichen. Dafür kann vorgesehen werden,
daß am Fußende der Ausstiegsvorrichtung 5A, 5B, 5C bzw.
5D ein Sensor angeordnet wird, der auf Wasserberührung
reagiert und dann ein Absenken der Ausstiegsvorrichtung
verhindert. Weiterhin müssen die Bauteile mit Auftriebskör
pern versehen sein oder aus schwimmfähigem Material be
stehen.
1
Passagierflugzeug
2
Flugzeugrumpf
3
Oberdeck
3
A,
3
BFlugzeugausgänge im Oberdeck
4
Mitteldeck
4
A,
4
BFlugzeugausgänge im Mitteldeck
5
A bis
5
DAusstiegsvorrichtungen
6
Fußbodengerüst im Oberdeck
7
Fußbodengerüst im Mitteldeck
8
A bis
8
DRollantrieb
9
Standfläche des Flugzeuges
10
Strukturgerüst
11
abis d Treppenmodule
12
Treppenelemente
13
Seitenhalteelemente
14
Haltestange mit Gurtstraffer
15
A,
15
B,
15
CGurte
16
Neigungswinkel
17
A,
17
DBefestigungsmittel
Claims (10)
1. Ausstiegsvorrichtung (5) für ein Passagierflugzeug (1) zur Überwindung des
Höhenunterschiedes zwischen einem Flugzeugausgang (3) und einer Stand
fläche (9), wobei die Ausstiegsvorrichtung (5) im Bereich des Flugzeug
ausganges (3) und im eingefahrenen Zustand innerhalb des Flugzeugrump
fes (2) angeordnet ist und ein Strukturgerüst (10) aufweist, welches meh
rere Treppenmodule (11a, 11b, 11c, 11d) enthält, die zur Anpassung an die
Ausstiegshöhe teleskopartig ausfahrbar sind und aus Treppenelementen
(12) bestehen und Seitenhalteelemente (13) zur seitlichen Abstützung
vorgesehen sind,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Treppenelemente (12) in ausgefahrener Position eine Rutschenfläche
bilden, die für den Normalausstieg in Treppenstufen wandelbar sind.
2. Ausstiegsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Treppenelemente (12) Abmessungen im Größenbereich von an sich
bekannten Treppenstufen aufweisen und zur Bildung von Treppenstufen im
Bereich der Längsachse in die Horizontale drehbar und in dieser Position
fixierbar sind.
3. Ausstiegsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Tritt- bzw. Gleitfläche der Treppenelemente (12) mit einem Reibbelag
versehen ist.
4. Ausstiegsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Strukturgerüst (19) im eingefahrenen Zustand im Bereich eines Fußbo
dengerüsts (6, 7) des Flugzeuges angeordnet ist und am jeweiligen Flug
zeugausgang (3A, 3B; 4A, 4B) herausfahrbar ist.
5. Ausstiegsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
in ausgefahrenen Zustand das obere Ende der Ausstiegsvorrichtung (5A,
5D) am Flugzeugausgang mit Befestigungsmitteln (17A, 17D) befestigt ist
und das untere Ende mit einem Rollantrieb (8A, 8D) versehen ist, um den
Fußpunkt der Ausstiegsvorrichtung (5A, 5D) verfahrbar zu gestalten zum
Erhalt eines vorbestimmten Neigungswinkels (16) unabhängig von der Hö
hendifferenz.
6. Ausstiegsvorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Antrieb (8A, 8D) mit einem Neigungssensor versehen ist.
7. Ausstiegsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß Seitenhalteele
mente (13) im eingefahrenen Zustand eingeklappt sind
und eine parallele Lage zu den Treppenmodulen (11a,
11b, 11c, 11d) einnehmen sowie im ausgefahrenen Zu
stand seitlich hochklappbar sind.
8. Ausstiegsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenhalteele
mente (13) in bestimmten Abständen angeordnete Hal
testangen (14, 14') aufweisen, die durch Gurte (15A,
15B, 15C) verbunden sind, wobei an den Haltestangen
(14, 14') Gurtstraffer angeordnet sind zur Gewährlei
stung einer ausreichend seitlichen Abstützung bzw. zur
Nutzung als Treppengeländer.
9. Ausstiegsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Strukturgerüst
als Gittertragwerk ausgebildet ist.
10. Ausstiegsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauteile der
Ausstiegsvorrichtung schwimmfähig ausgestaltet sind.
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DE19757025A1 (de) | 1999-07-01 |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
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