DE19754199C1 - Vorrichtung zum Herstellen von gefüllten, verschlossenen Schlauchbeutelpackungen - Google Patents
Vorrichtung zum Herstellen von gefüllten, verschlossenen SchlauchbeutelpackungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von
gefüllten, verschlossenen Schlauchbeutelpackungen aus einem
gefüllten Schlauch, wobei der gefüllte Schlauch zur Bildung
der Enden jeweils zweier aufeinanderfolgender
Schlauchbeutelpackungen gerafft wird und der geraffte
Bereich des Schlauchs mit zwei voneinander beabstandeten
Verschlußklammern (Clips) umschlingend verschlossen wird, wobei zwei
Gruppen von Rafferblechen von zwei gegenüberliegenden Seiten
gegen den zu raffenden Bereich des Schlauchs verschiebbar
sind und wobei Vorrichtungen zum Schneiden und Biegen der
für die Verschlußklammern (Clips) vorgesehenen Drähte und eine
Transportvorrichtung für die U-förmigen Verschlußklammern (Clips)
zum gerafften Bereich vorgesehen sind.
In EP 0 685 397 C1 wird eine Vorrichtung zum Herstellen von
gefüllten, verschlossenen Schlauchbeutelpackungen aus einem
gefüllten Schlauch beschrieben, bei welcher der Antrieb der
einzelnen beweglichen Teile der Vorrichtung durch
verschiedene Pneumatikzylinder erfolgt. Diese Antriebsart
hat sich zwar bewährt, ist jedoch für höhere Leistungen von
beispielsweise mehr als 45 Takten pro Minute nicht so gut
geeignet. Außerdem zeichnet sie sich durch einen hohen
Energieverbrauch und eine große Geräuschentwicklung aus.
DE-AS 11 40 851 offenbart das Prinzip, den Antrieb der
beweglichen Teile der Vorrichtung mittels linear beweglicher
Kurvenschablonen vorzunehmen. Dabei ergibt sich allerdings
das Problem, daß die Bewegung symmetrisch zur Achse einer
durchlaufenden Schlauchbeutelpackung erfolgen muß, damit
diese nicht verzogen wird. Dies bedingt bei der offenbarten
Konstruktion einen doppelt vorhandenen Antrieb, welcher
synchron erfolgen muß. Die Vorrichtung wird dadurch
aufwendig und groß.
Aus DE-AS 11 01 997 ist eine Vorrichtung zum Abbinden von
Wurstwaren bekannt, bei welcher zum Verschließen der Würste
notwendige bewegliche Teile durch rotierende Kurvenscheiben
angetrieben werden. Die Konstruktion ist jedoch ebenfalls
recht aufwendig, da zur Lagerung und zum Antrieb der
Kurvenscheiben eine erhebliche Anzahl von Bauelementen
notwendig ist.
DE 36 10 010 C2 gibt eine Vorrichtung zum Abteilen von
Schlauchhüllen an, bei welcher die beweglichen Teile
ebenfalls durch rotierende Kurvenscheiben angetrieben
werden. Diese Konstruktion zeichnet sich jedoch durch einen
hohen Fertigungsaufwand aus, da die Kurvenscheiben in zwei
Richtungen wirken müssen.
Aus DE 296 13 336 U1 ist eine Vorrichtung zum Verschließen
von Schlauchbeuteln ersichtlich, bei welcher zur Bewegung
der Klammerwerkzeuge einseitig wirkende Kurvenscheiben
eingesetzt werden. Die Schlauchbeutel werden vor dem
Klammern mittels drehbar gelagerter und durch einen
Hebelmechanismus bewegbarer Rafferbleche abgeteilt. Auch
diese Konstruktion benötigt viele, in unterschiedlicher
Manier bewegliche Teile, was die Konstruktion aufwendig
macht.
Desweiteren ergaben sich bei den bekannten Vorrichtungen
Schwierigkeiten beim Verschließen von Schlauchbeuteln
mittels einer einfachen Drahtklammer, welche um ein
gerafftes Ende des Schlauchbeutels gelegt wird, da die
Schlauchbeutelfolie aus der Klammer herausrutschen konnte.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung
gemäß dem Oberbegriff derart auszubilden, daß diese
Nachteile beseitigt werden, insbesondere eine höhere
Leistung ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Rafferbleche und die Vorrichtungen zum Schneiden und Biegen
von einer gemeinsamen Antriebswelle über rotierende
Kurvenscheiben antreibbar sind.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung mit dem zentralen
Kurvenscheibenantrieb ermöglicht einen totzeitfreien
synchronen Ablauf, dabei sind die Einzelfunktionen so
aufeinander abgestimmt, daß diese totzeitfrei in Folge oder
auch parallel ablaufen. Die Gesamtzeit vom Herstellen der
Verschlußklammer bis zur fertigen verschlossenen Packung
wird damit verkürzt, so daß die gewünschte Leistungserhöhung
ermöglicht wird.
Im folgenden werden die wesentlichen mit der Erfindung
erzielbaren Verbesserungen aufgezählt:
- - preiswerte Herstellung der Gesamtanlage,
- - geringerer Energieverbrauch und damit geringere Betriebskosten,
- - einfacher Aufbau und geringer Wartungsbedarf,
- - leichte einfache Demontage und geringer Reinigungsaufwand, was insbesondere dort von Vorteil ist, wo täglich gereinigt werden muß,
- - hohe Funktions- und Betriebssicherheit.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung führt folgende Funktionen
aus:
- - portioniertes Abziehen des Verschlußklammerdrahtes von einer Speicherrolle und Einführen in eine Schneidestation,
- - Schneiden des Verschlußklammerdrahts,
- - Formen der Verschlußklammer,
- - Transportieren der Verschlußklammer,
- - Raffen der Folie, womit das in der Schlauchbeutelpackung verpackte Produkt aus dem Schließbereich verdrängt wird,
- - Verschlußklammern aufsetzen und sichern,
- - Verschlußklammern einrollen, d. h., den gerafften Schließbereich mit jeweils zwei Verschlußklammern verschließen, nämlich am Ende der fertigen Packung und am Anfang der folgenden Packung,
- - Trennen, d. h. Vereinzeln der Packungen durch Schneiden zwischen den beiden geschlossenen Verschlußklammern.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung läßt sich derart ausbilden,
daß alle Bewegungen raumsparend radial parallel über
Schubstangen auf die Funktionselemente übertragen werden.
Vorzugsweise ist bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
vorgesehen, daß für jeweils eine Gruppe von Rafferblechen
zwei bidirektional wirkende Kurvenscheiben und eine weitere
bidirektional wirkende Kurvenscheibe für die
Transportvorrichtung vorgesehen sind. Dabei können die
Vorrichtungen zum Schneiden, Biegen und Profilieren der
Verschlußklammern gemäß EP 0 685 397 auf außenliegenden
Rafferblechen angeordnet sein und mit diesen angetrieben
werden.
Bei dieser Weiterbildung ist ferner wie in EP 0 685 397
vorzugsweise vorgesehen, daß die Transportvorrichtung
zwischen den außenliegenden Rafferblechen angeordnet ist und
daß die fertigen Verschlußklammern von der Vorrichtung zum
Schneiden und Biegen durch Öffnungen in den außenliegenden
Rafferblechen von Stößeln einstoßbar sind, die über
Kipphebel und weitere Kurvenscheiben antreibbar sind.
Eine zum Vereinzeln der Schlauchbeutelpackungen vorgesehene
Schneidvorrichtung benötigt ebenfalls einen Antrieb in der
Richtung der Rafferbleche, der jedoch gegenüber dieser
zeitversetzt ist. Eine zusätzliche Kurvenscheibe für diesen
Antrieb wird gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung dadurch gespart, daß an
mindestens einer der für die Gruppe der äußeren Rafferbleche
vorgesehenen Kurvenscheiben eine weitere Kurve zur
Betätigung einer Schneidvorrichtung angeordnet ist.
Die Bewegungen der Kurvenscheiben und der Funktionselemente
der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind an sich geschlossen,
das heißt so untereinander ausgewuchtet und aufeinander
abgestimmt, daß keine Unwuchten und Erschütterungen nach
außen auf eine die erfindungsgemäße Vorrichtung umfassende
Gesamtanlage übertragen werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung
besteht darin, daß eine Vorschubvorrichtung für die Drähte
über ein Kettengetriebe mit der gemeinsamen Antriebswelle
verbunden ist und zwei sich gegenläufig öffnende
Klemmvorrichtungen für die Drähte aufweist, wobei eine der
Klemmvorrichtungen über eine Kurvenscheibe in Richtung der
Drähte hin- und herbewegbar ist. Damit ist ein vorteilhafter
Antrieb für die senkrecht zur allgemeinen Bewegungsrichtung
zu bewegenden Drähte geschaffen, die synchron zu den übrigen
Bewegungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung abläuft.
Ein kompakter und platzsparender Aufbau wird bei einer
anderen vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung dadurch erzielt, daß ähnlich wie durch EP 0 685
397 offenbart zwei sich in Bewegungsrichtung der
Rafferbleche erstreckende Leisten vorgesehen sind, die an
ihren Enden zu einem Rahmen verbunden sind, über den größten
Teil ihrer Länge als Führung für Halteblöcke, welche die
Rafferbleche halten, ausgebildet sind und ferner jeweils ein
Lager für die gemeinsame Antriebswelle aufweisen, wobei
vorzugsweise die Leisten ferner mit Langlöchern für die den
Vorrichtungen zum Schneiden und Biegen zugeführten Drähte
versehen sind.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist vorzugsweise derart
ausgestaltet, daß für einen Arbeitshub der Rafferbleche, für
das Transportieren und Schließen der Verschlußklammern und
für das Trennen der Schlauchbeutelpackungen eine Umdrehung
der gemeinsamen Antriebswelle vorgesehen ist.
Insbesondere zum Synchronisieren mit vor- und
nachgeschalteten Anlagen kann bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung vorgesehen sein, daß die Drehzahl der
gemeinsamen Antriebswelle kontinuierlich steuerbar ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist vorgesehen, daß die Kurvenscheiben derart
geformt sind, daß die Zeit, in der die Rafferbleche geöffnet
sind, größer als die Zeit ist, in der die Rafferbleche
geschlossen sind. Dies bietet die Möglichkeit, die für den
Füllvorgang des Beutels benötigte Füllzeit, in welcher der
gefüllte Beutel durch die geöffnete Verschließvorrichtung
geführt wird, in den Gesamtablauf der Verschließvorrichtung
zu integrieren, ohne daß dabei der Lauf der
Verschließvorrichtung ständig unterbrochen werden muß. Damit
kann die Verschließvorrichtung in einem energiesparenden
Dauerlauf zum Einsatz kommen. Damit ist es nicht mehr
erforderlich, daß die der Verschließvorrichtung vorgelagerte
Dosiervorrichtung im Folgetakt mit der Verschließvorrichtung
arbeitet, das heißt, daß nach Abschluß des Dosiervorganges
die Verschließvorrichtung gestartet wird.
Bei der vorteilhaften Ausführungsform kann ferner vorgesehen
sein, daß der Antriebsmotor mit einer Schwungscheibe
ausgestattet ist. Dadurch wird die Winkelabhängigkeit des
Antriebsmomentes wegen der verschiedenen Arbeitsschritte
Raffen, Verschlußklammer Schneiden, Verschlußklammer Formen,
Verschlußklammer Schließen und geöffnete Vorrichtung
gemildert.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden bevorzugt
gefüllte Schlauchbeutel derart verschlossen, daß das Füllgut
beim Raffen des bereits gefüllten Schlauches mit den
Rafferblechen aus dem Schließbereich verdrängt wird, womit
eine luftfreie Befüllung hergestellt wird. Dieses ist bei
nahezu allen Füllgütern, wie beispielsweise Nahrungsmitteln
oder sonstigen hochviskosen Produkten, beispielsweise
Dichtstoffen, möglich, die glatt, gleitfähig und fließfähig
sind und keine schleißenden Anteile enthalten.
Bei Füllgütern, wie Mörtel und ähnlichen, die mit Korund-
oder Quarzsand, Glas, Kiesel oder sonstigen schleißenden
Anteilen versehen sind, ist dies nicht möglich, da diese
körnigen Bestandteile beim Raffen des gefüllten Schlauches
nur zum Teil aus dem Schließbereich gleiten und ein Rest
sich im Faltenlabyrinth des gerafften Schlauchs verklemmt
und diesen beim Raff- und Schließvorgang perforieren. Die
Schlauchbeutelpackung ist deshalb in diesem Bereich undicht,
womit mindestens die niederviskosen Bestandteile des
Füllgutes austreten können. Um diese Nachteile zu vermeiden,
wird bei bekannten Abfülleinrichtungen der Schließbereich
füllgutfrei gehalten, das heißt, die Schlauchbeutelpackung
ist dann nicht mehr ganz gefüllt.
Um diese Nachteile zu vermeiden und zu gewährleisten, daß
auch Beutel mit körnigen Füllgütern prall gefüllt sind und
dicht mit Verschlußklammern verschlossen werden können, ist
bei einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
eine Verschiebbarkeit in Längsrichtung gegenüber der von
oben zugeführten Schlauchbeutelpackungen und eine derartige
Formgebung der Kurvenscheiben vorgesehen, daß das Raffen
oberhalb der Füllstandshöhe beginnt, unter Absenken der
Vorrichtung fortgesetzt wird und ein Verschließen mit
Verschlußklammern erfolgt, wenn die Raffung die
Füllstandshöhe erreicht hat.
Diese Weiterbildung hat den Vorteil, daß die hergestellten
Schlauchbeutelpackungen prall mit körnigem Füllgut gefüllt
sind, ohne daß das Hüllenmaterial beschädigt wird. Während
des Absenkens ist der zu raffende Bereich des
Hüllenmaterials zwar schon teilweise gerafft, es kann jedoch
noch die über dem Füllgut befindliche Luft aus der
Schlauchbeutelpackung verdrängt werden. Erst dann werden die
Raffer vollständig geschlossen und die Verschlußklammern
aufgebracht. Die zu dieser Weiterbildung der Erfindung
erforderliche Bewegung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist
in Fig. 1 mit einem Doppelpfeil gekennzeichnet.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden die
Verschlußklammern vollautomatisch vom Endlosdraht in der
Vorrichtung hergestellt, d. h. der Draht wird mit
vorgegebener Länge in die Schneidestation geschoben und dort
geschnitten. Bei beschädigten, stumpfen oder schlecht
eingestellten Drahtmessern besteht die Gefahr, daß die
Schnittstelle, d. h. die Stirnseite der Verschlußklammer,
nicht sauber und glatt, sondern scharfkantig und mit einem
Grat versehen sein kann. Da die Verschlußklammer nach dem
Einrollen die Folie eng umschlingt, ist dann eine Verletzung
der Beutelhülle nicht ausgeschlossen.
Um diese Gefährdung zu vermeiden, ist bei einer
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein
Kerbelement zur Einkerbung des Drahtes vor dem Schneiden an
der späteren Schnittstelle vorgesehen, welches so angeordnet
ist, daß die Stirnseite der Verschlußklammer an der dem
Hüllenmaterial zugewandten Seite nach dem Schneiden mit
einer abgerundeten glatten Fase versehen ist.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführung dieser
Weiterbildung sind Kerbwerkzeuge in die Haltezange der
Drahtzuführeinrichtung integriert. Die Haltezange der
Drahtzuführeinrichtung sind dadurch mit Kerbwerkzeugen
versehen und die Schließkräfte sind so ausgelegt, daß der
Verschlußdraht an der gewünschten Stelle vorgeformt werden
kann.
Die mit Verschlußklammern verschlossenen Beutel werden
häufig nach der Fertigstellung durch Überdruck belastet,
beispielsweise durch den Preßdruck bei gestapelter Lagerung
in Kastenpaletten, wobei das Eigengewicht der Beutel auf den
unteren Lagen ruht. Ein Überdruck entsteht auch bei einer
thermischen Nachbehandlung von Nahrungsmittelbeuteln, wie
beispielsweise Würsten zu Konservierungszwecken (Brühen,
Räuchern usw.). Dabei entsteht durch die Erhitzung ein
höherer Innendruck. Dieser kann zu einem Abgleiten der
Verschlußklammer und somit zur Zerstörung der Packung
führen, insbesondere dort wo gleitfähiges oder mit Fett
benetztes Hüllenmaterial zum Einsatz kommt.
Zur Vermeidung derartiger Beschädigungen und zur Erzielung
eines sicheren Sitzes der Verschlußklammern auf der
Beutelhülle, sind Verschlußklammern mit einem Profil auf der
Innenseite, beispielsweise durch AT 171 031 oder DE 38 11
978 C1, bekanntgeworden.
Bei einer vorteilhaften Vorrichtung zum Biegen und Schneiden
der Verschlußklammern, die auch bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung eingesetzt werden kann, ist vorgesehen, daß ein
beim Biegen in die zu formende Verschlußklammer
eindringender Stempel an seiner Stirnseite mit einem Profil
zum Prägen eines Haftprofils am Boden der Verschlußklammer
versehen ist. Damit ist ein Aufbringen des Profils, auch
Haftmuster genannt, in einfacher Weise möglich, ohne daß es
eines vorangegangenen Arbeitsschrittes zur Profilierung des
Drahtes bedarf und ohne daß durch den Biegevorgang das
zunächst aufgebrachte Profil beschädigt bzw. zerstört wird.
Einer solchen Zerstörung wurde bei den bekannten
Verschlußklammern nach DE 38 11 978 C1 dadurch begegnet, daß
die Haftmuster in Form von flächendeckenden Vertiefungen
gewählt wurden, da diese bei Druckbelastung unempfindlicher
gegen Beschädigungen sind.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung können andere Profile
geprägt werden, die bezüglich ihrer haftverbessernden
Wirkung überlegen sind, insbesondere erhabene Noppen
aufweisende Haftprofile. Diese erfindungsgemäße Vorrichtung
kann dadurch weitergebildet werden, daß die Noppen in
mehreren Reihen angeordnet sind, wobei von Reihe zu Reihe
die Noppen um einen halben Abstand versetzt sind. Dabei kann
vorgesehen sein, daß die Noppen linsenförmig,
dreieck-pyramidenförmig oder viereck-pyramidenförmig sind
und daß eine mittlere Reihe von Noppen aus mehreren
sich in Längsrichtung des Haftprofils erstreckenden
raupenförmigen Noppen gebildet ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
anhand mehrerer Figuren dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines
Ausführungsbeispiels,
Fig. 2 eine Explosivdarstellung des Ausführungsbeispiels,
Fig. 3 und Fig. 4 zwei Ansichten eines Teils des
Ausführungsbeispiels nach den Fig. 1 und 2,
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung der Schneide- und
Biegevorrichtung,
Fig. 6 ein Detail der Biegevorrichtung,
Fig. 7 bis Fig. 10 Beispiele für Verschlußklammern,
Fig. 11 einen Abschnitt eines Drahtes und
Fig. 12 den Draht innerhalb eines Kerbwerkzeuges.
Gleiche Teile sind in den Figuren mit gleichen Bezugszeichen
versehen.
Die Zahl der Rafferbleche kann im Einzelfall vom Fachmann
gewählt werden, wobei häufig acht Rafferbleche vorteilhaft
sind. Bei dem Ausführungsbeispiel sind der Übersichtlichkeit
halber vier Rafferbleche 1, 2, 3, 4 dargestellt, von denen
die Rafferbleche 1, 2 einen bereits gefüllten Schlauch 5 von
der einen Seite und die Rafferbleche 3, 4 von der anderen
Seite angreifen und soweit raffen, daß eine Verschlußklammer
zum Verschließen aufbringbar ist. Die Rafferbleche 1, 2
werden von einem Halteblock 6, die Rafferbleche 3, 4 von
einem Halteblock 7 gehalten. Die Halteblöcke 6, 7 weisen
jeweils unten und oben Führungen auf, die in
Führungsschienen 8, 9 eingreifen. Die Führungsschienen 8, 9
bilden zusammen mit Endstücken 10, 11 einen Rahmen, der
außer zur Führung der Rafferbleche Lager 12, 13 für die
gemeinsame Antriebswelle 14 aufweist. Die Antriebswelle 14
ist mit einem Getriebemotor 15 verbunden, dessen Drehzahl
mit einem Regler 16 eingestellt werden kann.
Die Antriebswelle 14 trägt insgesamt sieben Kurvenscheiben
21 bis 27 und ein Kettenrad 28. Die Kurvenscheiben 21 bis 27
und das Kettenrad 28 sind in an sich bekannter Weise mit
Hilfe von Nuten und Federn verdrehfest mit der Antriebswelle
14 verbunden.
Die Bewegung der Rafferbleche 3, 4 erfolgt mit Hilfe der
Kurvenscheiben 21, 27, die jeweils mit einer umlaufenden Nut
versehen sind und somit bidirektional wirken. Die
Kraftübertragung zwischen den Kurvenscheiben 21, 27 und dem
Halteblock 7 erfolgt durch Stangen 31, 32, die jeweils an
einem Ende über geeignete Befestigungsmittel mit dem
Halteblock 7 verbunden sind und an ihren anderen Enden eine
Lagerplatte aufweisen mit jeweils einer Achse für eine
Gleitrolle 33, 34, die in der jeweiligen Nut abrollt.
In ähnlicher Weise wird der Halteblock 6 für die
Rafferbleche 1, 2 über jeweils eine Stange 36, 37 von
Kurvenscheiben 22, 26 bewegt, die in ähnlicher Weise
aufgebaut sind wie die Kurvenscheiben 21, 27 für die
Rafferbleche 3, 4. Auch hier gleitet wiederum jeweils eine
Gleitrolle in der entsprechenden Nut. Die Kurvenscheibe 22
weist zusätzlich einen Nocken 38 auf, der über eine
Gleitrolle 39 eine Schubstange 40 bewegt und zum Antrieb
einer Schneidvorrichtung dient. Eine nicht dargestellte
Feder führt die Schubstange 40 nach dem Abschneiden der
fertigen Schlauchbeutelpackung wieder in ihre Ausgangslage
zurück.
Die von einer Drahtzuführeinrichtung 41, die später näher
beschrieben wird, zugeführten Drähte werden entlang der
Linien 42 jeweils einer Vorrichtung zum Abschneiden und
Biegen zugeführt, die in Fig. 2 durch einen Kreis
hervorgehoben und in Fig. 5 näher dargestellt ist. Diese
Vorrichtung benötigt keinen separaten Antrieb, da das
Schneiden und Biegen der Drähte durch die Bewegung der
Rafferbleche 1, 2 vorgenommen wird. Die bereits U-förmig
gebogenen Verschlußklammern werden dann durch Öffnungen 43
in den Rafferblechen 1, 2 in eine Transportvorrichtung
gestoßen. Dazu sind auf jeder Seite der Rafferbleche ein
Stößel 44, 45, ein Kipphebel 46, 47 und eine Gleitrolle 48,
49 vorgesehen, die mit je einer Kurvenscheibe 25, 23 in
Wirkverbindung stehen. Als Drehlager für die Kipphebel 46,
47 dienen Konsolen 50, die auf die Führungsschienen 8, 9
verbindenden Streben 51 angeordnet sind. Die
Transportvorrichtung ist in den Figuren nicht dargestellt, weil
aus der EP 0 685 397 C2 bekannt.
Eine weitere Kurvenscheibe 24 dient zusammen mit einer
Gleitrolle 52 und einer Stange 53 (Fig. 4) als Antrieb für
die Transportvorrichtung der U-förmigen Verschlußklammern
von einer Position hinter der Öffnung 43 zur gerafften
Schlauchbeutelpackung (Schließposition).
Die Drahtzuführeinrichtung umfaßt außer zwei Vorratsspulen
61, 62 zwei Klemmvorrichtungen 63, 64, mit deren Hilfe die
Drähte jeweils zwischen einem Block und einem Klemmblech
geklemmt werden können. Die Klemmvorrichtungen 63, 64 werden
über Nockenscheiben 65, 66 abwechselnd betätigt, wobei die
Nockenscheiben auf einer Antriebswelle 67 mit einem
Kettenrad 68 und einem Kegelrad 69 angeordnet sind. Das
Kegelrad 69 bildet zusammen mit dem Kettenrad 28 und einer
Kette 70 ein Kettengetriebe mit einem Übersetzungsverhältnis
von 1 : 1, so daß die Antriebswelle 67 synchron zur
Antriebswelle 14 angetrieben wird.
Die obere Klemmvorrichtung 63 ist senkrecht verschiebbar auf
zwei Führungsstangen 71, 72 angeordnet und wird über eine
Kurvenscheibe 73, die mit einer Stange 74 in Eingriff steht,
auf- und abwärtsbewegt. Dazu wird die Kurvenscheibe über ein
Kegelrad 75, das mit dem Kegelrad 69 im Eingriff steht,
angetrieben. Die Kegelräder 69 und 75 haben die gleiche
Zähnezahl, so daß die Kurvenscheibe 73 synchron zu den auf
der Antriebswelle angeordneten Kurvenscheiben 21 bis 27
bewegt wird.
Während die Klemmvorrichtung 63 geschlossen nach unten
läuft, ist die nicht verschiebbare Klemmvorrichtung 64
geöffnet, so daß die Drähte vorgeschoben werden. In der
unteren Stellung der Klemmvorrichtung 63 wird die
Klemmvorrichtung 64 geschlossen und die Klemmvorrichtung 63
geöffnet, so daß diese, ohne die Drähte zu bewegen, in die
obere Stellung zurückkehren kann.
Der gefüllte Schlauch 5 wird von einer
Schlauchbeutelfüllvorrichtung zugeführt, die an sich bekannt
ist und im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung nicht
weiter beschrieben zu werden braucht. Zur Verdeutlichung der
Bewegung des bereits gefüllten Schlauches 5 sind lediglich
Folienabzugsbänder 17, 18 in Fig. 1 dargestellt. Eine
geeignete Schlauchbeutelfüllvorrichtung ist beispielsweise
in EP 0 739 292 C2 beschrieben.
Fig. 5 zeigt eine Vorrichtung zum Abschneiden und Biegen der
Verschlußklammern in gegenüber Fig. 2 vergrößerter
Darstellung mit einem Biegestempel 81 und einem Schneidblock
82 auf dem Rafferblech 1, das in Richtung des Doppelpfeils
hin- und herbewegbar ist. Bei einer Bewegung nach links
(Öffnen der Rafferbleche) wird der Schneidblock 82 und damit
der Draht 42 nach links gegen die Gegenschneide 83 bewegt,
so daß das nach unten ragende Ende 84 des Drahtes 42
abgeschnitten wird. Das abgeschnittene Drahtende wird durch
die weitere Bewegung des Rafferbleches 1 nach links von dem
Biegestempel 81 in die Biegematrize 85' hineingedrückt, so
daß sich eine U-förmige Verschlußklammer 85 ergibt.
Sobald der Biegevorgang beendet ist, wird die U-förmige
Verschlußklammer von dem Stößel 44 durch die Öffnung 43
(Fig. 1) im Rafferblech 1 in eine Führungsnut in einer
hinter dem Rafferblech 1 liegenden nicht dargestellten
Transportvorrichtung gestoßen. Von dort aus wird die
U-förmige Verschlußklammer in die zum Schließen der
Verschlußklammer erforderliche Position an dem gerafften
Schlauch geschoben und dort gegen eine bestehende
Biegematrize gepreßt, so daß die Schenkel der
Verschlußklammer um den gerafften Bereich des Schlauchs
herumgebogen werden.
Fig. 6 zeigt den Stempel 81 und eine bereits gebogene
Verschlußklammer 85 in zwei Ansichten. Am Boden 86 der
Verschlußklammer 85 ist ein Haftprofil 87 aufgebracht, wozu
der Stempel 81 mit dem Negativ 89 des Haftprofils 87
versehen ist.
Die somit mit einem Haftprofil versehene Verschlußklammer
wird ohne weitere verformende Arbeitsgänge auf die geraffte
Folie aufgeschoben und verschlossen. Es folgen also keine
weiteren Arbeitsgänge mehr, bei denen das Haftprofil in
irgendeiner Form beschädigt werden könnte. Versuche haben
gezeigt, daß mit erhabenen Haftmustern wesentlich bessere
Haftergebnisse erzielt werden als dies mit flächendeckenden
Vertiefungen der Fall ist.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform sind die
Einzelsegmente des erhabenen Haftmusters in Form von
dreieckigen Pyramiden ausgebildet und so in Reihen versetzt
angeordnet, daß quer zur eventuellen Rutschlaufrichtung der
Klammer das Haftprofil die gesamte geraffte Hüllenfläche
abdeckt. Dabei sind die Dreiecks-Pyramiden entgegen der zu
erwartenden Kraft so ausgerichtet, daß sich die
Einzelsegmente mit der Folie verzahnen. Ein solches
Haftprofil ist in Fig. 8 dargestellt. Es können auch andere
Haftprofile verwendet werden, beispielsweise in Form von
Linsen (Fig. 7) und Viereck-Pyramiden (Fig. 6) oder Wülsten,
die gemäß den Fig. 9 und 10 in einer mittleren Reihe
zwischen zwei äußeren Reihen von Pyramiden angeordnet sind.
Ein weiterer Vorteil der im Zusammenhang mit Fig. 6
beschriebenen Vorrichtung besteht darin, daß der Boden der
Verschlußklammer beim Prägen des Haftprofils geringfügig
abgeflacht wird. Damit wird dem Haftprofil eine vergrößerte
Wirkfläche geboten. Mit der versetzten Anordnung der Noppen
ist auch eine verbesserte Gasdichtheit der Verschlußklammer
erzielbar.
Fig. 11 stellt einen Abschnitt eines Drahtes in drei
Ansichten dar, in den in der späteren Schnittebene 94 eine
Kerbe 95 eingebracht ist. Fig. 12 zeigt einen solchen Draht
innerhalb des Kerbwerkzeuges, das aus einem Widerhalter 96
und einem Stempel 97 besteht, ebenfalls in drei Ansichten.
Dieses Kerbwerkzeug kann vorzugsweise in die Haltezange der
Drahtzuführeinrichtung integriert werden. Dabei ist der
Abstand zwischen dem Kerbwerkzeug und dem Drahtmesser ein
ganzzahliges Vielfaches der jeweils für eine
Verschlußklammer vorgesehenen Drahtlänge.
Claims (20)
1. Vorrichtung zum Herstellen von gefüllten,
verschlossenen Schlauchbeutelpackungen aus einem gefüllten
Schlauch, wobei der gefüllte Schlauch zur Bildung der Enden
jeweils zweier aufeinanderfolgender Schlauchbeutelpackungen
gerafft wird und der geraffte Bereich des Schlauchs mit zwei
voneinander beabstandeten Verschlußkammern (Clips) umschlingend verschlossen
wird, wobei zwei Gruppen von Rafferblechen von zwei
gegenüberliegenden Seiten gegen den zu raffenden Bereich des
Schlauchs verschiebbar sind und wobei Vorrichtungen zum
Schneiden und Biegen der für die Verschlußkammern (Clips) vorgesehenen Drähte
und eine Transportvorrichtung für die U-förmigen Verschlußkammern (Clips) zum
gerafften Bereich vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rafferbleche (1 bis 4) und die Vorrichtungen zum
Schneiden und Biegen von einer gemeinsamen Antriebswelle
(14) über rotierende Kurvenscheiben (22, 26; 21, 27)
antreibbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß für jeweils eine Gruppe von Rafferblechen (1, 2; 3, 4)
zwei bidirektional wirkende Kurvenscheiben (22, 26; 21, 27)
und eine weitere bidirektional wirkende Kurvenscheibe (24)
für die Transportvorrichtung vorgesehen sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtungen zum Schneiden und Biegen auf
außenliegenden Rafferblechen (1, 2) angeordnet sind und mit
diesen angetrieben werden.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Transportvorrichtung zwischen den außenliegenden
Rafferblechen (1, 2) angeordnet ist und daß die gebogenen
Clips von der Vorrichtung zum Schneiden und Biegen durch
Öffnungen (43) in den außenliegenden Rafferblechen (1, 2)
von Stößeln (44, 45) einstoßbar sind, die über Kipphebel
(46, 47) und weitere Kurvenscheiben (23, 25) antreibbar
sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einer der für die
Gruppe der äußeren Rafferbleche (1, 2) vorgesehenen
Kurvenscheiben (22, 26) eine weitere Kurve (38) zur
Betätigung einer Schneidvorrichtung angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorschubvorrichtung (63 bis
75) für die Drähte (42) über ein Kettengetriebe (28, 70, 68)
mit der gemeinsamen Antriebswelle (14) verbunden ist und
zwei sich gegenläufig öffnende Klemmvorrichtungen (63, 64)
für die Drähte (42) aufweist, wobei eine der
Klemmvorrichtungen (63) über eine Kurvenscheibe (73) in
Richtung der Drähte (42) hin- und herbewegbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei sich in Bewegungsrichtung
der Rafferbleche (1 bis 4) erstreckende Leisten (8, 9)
vorgesehen sind, die an ihren Enden zu einem Rahmen
verbunden sind, über den größten Teil ihrer Länge als
Führung für Halteblöcke (6, 7), welche die Rafferbleche (1,
2; 3, 4) halten, ausgebildet sind und ferner jeweils ein
Lager (12, 13) für die gemeinsame Antriebswelle (14)
aufweisen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leisten (8, 9) ferner mit Langlöchern für die den
Vorrichtungen zum Schneiden und Biegen zugeführten Drähte
(42) versehen sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß für einen Arbeitshub der
Rafferbleche (1 bis 4), für das Transportieren und Schließen
der Clips und für das Trennen der Schlauchbeutelpackungen
eine Umdrehung der gemeinsamen Antriebswelle (14) vorgesehen
ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Drehzahl der gemeinsamen
Antriebswelle (14) kontinuierlich steuerbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kurvenscheiben (22, 26, 21,
27) derart geformt sind, daß die Zeit, in der die
Rafferbleche (1 bis 4) geöffnet sind, größer als die Zeit
ist, in der die Rafferbleche (1 bis 4) geschlossen sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Antriebsmotor mit einer Schwungscheibe ausgestattet
ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine Verschiebbarkeit in Längsrichtung
gegenüber der von oben zugeführten Schlauchbeutelpackungen
und durch eine derartige Formgebung der Kurvenscheiben, daß
das Raffen oberhalb der Füllstandshöhe beginnt, unter
Absenken der Vorrichtung fortgesetzt wird und ein
Verschließen mit Verschlußklammern erfolgt, wenn die Raffung
die Füllstandshöhe erreicht hat.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Kerbelement zur Einkerbung
des Drahtes vor dem Schneiden an der späteren Schnittstelle
vorgesehen ist, welches so angeordnet ist, daß die
Stirnseite der Verschlußklammer an der dem Hüllenmaterial
zugewandten Seite nach dem Schneiden mit einer abgerundeten
glatten Fase versehen ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß Kerbwerkzeuge in die Haltezange der
Drahtzuführeinrichtung integriert sind.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein beim Biegen in die zu
formende Verschlußklammer (85) eindringender Stempel (81) an
seiner Stirnseite (89) mit einem Profil zum Prägen eines
Haftprofils (87) am Boden (86) der Verschlußklammer (85)
versehen ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß das Haftprofil (87, 88, 91, 92, 93) erhabene Noppen
aufweist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Noppen in mehreren Reihen angeordnet sind, wobei von
Reihe zu Reihe die Noppen um einen halben Abstand versetzt
sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Noppen linsenförmig, dreieck-pyramidenförmig oder
viereck-pyramidenförmig sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß eine mittlere Reihe von Noppen aus
mehreren sich in Längsrichtung des Haftprofils erstreckenden
raupenförmigen Noppen gebildet ist.
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