DE19753172A1 - Verfahren zur rechnergestützten Navigation eines Fahrzeuges mit einem Endgerät, Endgerät und Verkehrszentrale - Google Patents
Verfahren zur rechnergestützten Navigation eines Fahrzeuges mit einem Endgerät, Endgerät und VerkehrszentraleInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur rechnergestützten Navigation eines
Fahrzeuges mit einem Endgerät, ein Endgerät und eine Verkehrszentrale.
Navigationssysteme zur rechnergestützten Navigation eines Fahrzeuges mit einem
Endgerät in einem Verkehrsnetz unter Verwendung einer digitalen Karte des
Verkehrsnetzes sind bekannt. Eine dem Fahrer des Fahrzeuges mit dem Endgerät zu
empfehlende Route kann entweder im Endgerät bestimmt werden oder in einer
Verkehrszentrale bestimmt und dem Endgerät übermittelt werden. Jedoch kann
aufgrund eines Staus, eines Unfalles, einer neuen Straßensperrung oder aufgrund
eines Fehlers des Fahrers etc. ein Abweichen der tatsächlich vom Fahrzeug
verfolgten Route von der empfohlenen Route auftreten. Systeme zur Rückführung
des Fahrers auf die empfohlene, von ihm verlassene Route unter Verwendung einer
digitalen Karte sind bekannt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist eine optimale Navigation eines Fahrzeuges
auch bei Abweichung von einer empfohlenen Route. Die Aufgabe wird durch die
Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst.
Während bekannte Systeme versuchen, einen Fahrer beim Verlassen einer
empfohlenen Route auf jeden Fall möglichst kurzfristig wieder auf die empfohlene
Route zurückzuführen, wird erfindungsgemäß angenommen, daß der Fahrer nicht
grundsätzlich in allen Fällen eine empfohlene Route versehentlich verlassen hat,
sondern daß der Fahrer Gründe für eine von der ersten empfohlenen Route
divergierende Präferenz hat; deshalb wird bei Detektion einer Abweichung der
aktuellen Position und/oder Fahrtrichtung von der empfohlenen ersten Route eine
vom Fahrer des Fahrzeuges bevorzugte Route oder Teilroute, deren Existenz
zumindest bis zu einer Plausibilitätsprüfung angenommen wird, bestimmt und
zumindest insoweit bei der Bestimmung einer zweiten empfohlenen Route zur
Zielposition berücksichtigt wird, daß eine Plausibilitätsprüfung erfolgt und daß sie
unter der Bedingung positiver Plausibilitätsprüfung in die zweite Route eingeht. Das
Verfahren ist dabei unabhängig von der Art der Übertragung von Daten zu einer
Route. Das Abweichen von einer Route kann aufgrund einer aktuellen
Fahrzeugposition und/oder aufgrund einer aktuellen Fahrzeug-Fahrtrichtung erfolgen;
die Art der Zuordnung der Abweichung zur empfohlenen Route hängt von der
Darstellung der empfohlenen Route ab. Eine bevorzugte Teilroute ist eine Route, die
nur in einem Teilbereich, z. B. in einem Teilstück in Fahrtrichtung, von der ersten
empfohlenen Route abweicht.
Das bisherige Fahrverhalten kann nicht nur beim Abweichen von einer empfohlenen
Route, sondern auch bei der erstmaligen Berechnung einer Route berücksichtigt
werden.
Aufgrund der empfohlenen Route werden vom Endgerät im Fahrzeug dem Benutzer
des Endgerätes, also Fahrer des Fahrzeuges, Navigationshinweise zur Verfügung
gestellt, also beispielsweise Informationen über von ihm wahrzunehmende
Abbiegemöglichkeiten und/oder eine graphische Darstellung der Route oder eines
Teils der Route.
Die Berechnung der Route kann im Endgerät erfolgen. Sie kann auch in einer
Verkehrszentrale erfolgen, wobei Daten zu der empfohlenen Route an das Endgerät
per Funk, insbesondere Mobilfunk, übertragen werden; eine Routenbestimmung im
Endgerät hat den Vorteil autarken Navigierens, eine Routenbestimmung in einer
Verkehrszentrale den Vorteil eines kostengünstigen Endgerätes und der Möglichkeit
der unmittelbaren Verwendung von Verkehrsdaten in einer Verkehrszentrale.
Das Prinzip, anzunehmen, daß der Fahrer zumindest in einigen Fällen aufgrund einer
von der ersten empfohlenen Route divergierenden bevorzugten Route oder Teilroute
eine Abweichung von der empfohlenen ersten Route wahrnimmt, kann in
unterschiedlicher Weise realisiert werden. So kann beispielsweise beim Abweichen
von einer Route zunächst eine Plausibilitätskontrolle dahingehend erfolgen, ob es
plausibel ist, daß die Abweichung von der empfohlenen Route aufgrund einer
bevorzugten Route oder Teilroute (beispielsweise aufgrund dem Fahrer bekannter
oder für den Fahrer ersichtlicher Staus, Verkehrshindernisse etc.) erfolgt, also daß
keine versehentliche Abweichung vorliegt. Die Parameter der Plausibilitätsprüfung im
Endgerät können von einer Verkehrszentrale per Funk modifizierbar sein.
Eine Abweichung kann auch dahingehend in einer Verkehrszentrale berücksichtigbar
sein, daß insbesondere bei Abweichung von mehreren Fahrzeugen von einer Route
im gleichen Bereich ein Hindernis, wie ein Stau, Unfall etc., auf der ersten Route
angenommen wird, so daß für Routenempfehlungen für weitere Fahrzeuge zumindest
ein Teilbereich der ersteren Route nach der Abweichung vermieden wird.
Wenn aufgrund einer Plausibilitätsprüfung eine bewußte Abweichung, also eine
bevorzugte, von der empfohlenen Route abweichende Route festgestellt wird, kann
die bevorzugte Route oder Teilroute in unterschiedlicher Weise bestimmt werden und
zur Bestimmung einer zweiten, sie miteinbeziehenden, empfohlenen Route zur
Zielposition verwendet werden.
Beispielsweise kann eine Rückführung, also Überlappung der zweiten empfohlenen
Route mit der ersten empfohlenen Route in einem auf der ersten empfohlenen Route
sich bis zu einer Mindestdistanz hinter der Abweichung erstreckenden
Straßenabschnitt - soweit im Verkehrsnetz möglich und sinnvoll - vermieden werden;
damit kann insbesondere ein angenommener Stau, Unfall etc. nach der Abweichung
umfahren werden.
Die Erfassung der aktuellen Position und der Fahrtrichtung des Fahrzeuges kann in
unterschiedlicher Weise erfolgen. Eine Positionserfassung ist mit GPS möglich. Eine
Fahrtrichtungserfassung kann durch mehrfache GPS-Erfassung und Differenzbildung
und/oder durch Berücksichtigung von Lenkradeinschlägen eines Fahrzeuges
und/oder durch einen Kompaß und/oder durch ein Richtungswechsel-Er
fassungssystem erfolgen. Ferner ist eine Position zur Fahrtrichtungsbestimmung
alternativ oder zusätzlich aufgrund des Verfolgens der Fahrt eines Fahrzeuges in
einer digitalen Karte, insbesondere unter Berücksichtigung von Lenkradeinschlägen
oder Richtungsänderungen und/oder einem Distanzmesser (Kilometerzähler) möglich.
Die Übermittlung von Daten vom Endgerät an eine Verkehrszentrale erfolgt
zweckmäßig per Funk, insbesondere per Mobilfunk.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren
Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
anhand der Zeichnung. Dabei zeigt:
Fig. 1 ein erstes Beispiel einer eine Routenneuberechnung erforderlich
machenden Abweichung eines Fahrzeuges von einer ersten
empfohlenen Fahrtroute durch ein Verkehrsnetz,
Fig. 2 ein zweites Beispiel des Abweichens eines Fahrzeuges von einer
empfohlenen Fahrtroute,
Fig. 3 ein drittes Beispiel des Abweichens eines Fahrzeuges von einer
Fahrtroute.
Fig. 1 zeigt ausschnittsweise einen Ausschnitt eines Verkehrsnetzes, nämlich das
Autobahn- und Bundesstraßennetz um Köln. Einem Fahrzeug 1 wurde aufgrund
seiner Anfangsposition (beispielsweise Düsseldorf) und seiner gewünschten
Zielposition (beispielsweise im Süden von Köln liegend) eine erste Route empfohlen,
auf welcher sich das Fahrzeug 1 zunächst im dargestellten Beispiel auf der A57 von
Norden nach Süden, also in Fig. 1 von oben nach unten, fortbewegte. Dabei erhielt
das Fahrzeug Navigationshinweise zur ersten empfohlenen Route, also
beispielsweise Hinweise zu erforderlichen Abbiegevorgängen etc. Dabei wurde die
Position des Fahrzeuges 1 im Fahrzeug 1 laufend erfaßt, wozu hier GPS (Global
Positioning System) verwendet wurde. Ferner wurde die Fahrtrichtung laufend erfaßt,
wozu hier jeweils mehrere aufeinanderfolgende GPS-Positionen durch
Differenzbildung verwendet wurden. Die Fahrtrichtung und Position des Fahrzeuges
wurden laufend mit der empfohlenen Route verglichen. Dazu wurde insbesondere die
Position nach einem geeigneten Verfahren einer Strecke in einer digitalen Karte des
Verkehrsnetzes zugeordnet. Die digitale Karte kann im Endgerät und/oder in einer
Verkehrszentrale sein. Wenn die Navigation im Fahrzeug allein autark erfolgt, befindet
sich eine digitale Karte und bin Routenberechnungsprogramm im Endgerät im
Fahrzeug; wenn die Navigation des Fahrzeuges wie hier durch eine
Verkehrserfassungszentrale erfolgt, werden Positions- und/oder Richtungsdaten vom
Fahrzeug wiederholt an eine Verkehrszentrale per Funk, hier Mobilfunk, übermittelt
und in der Verkehrszentrale mit der dort berechneten empfohlenen Route verglichen
sowie Daten zur empfohlenen Route per Mobilfunk etc. von der Verkehrszentrale an
ein Fahrzeug 1 zur dortigen Darstellung oder Erstellung von Navigationshinweisen für
einen Endgerätbenutzer übermittelt.
Im vorliegenden Fall wird im Endgerät (oder alternativ oder zusätzlich in der
Verkehrszentrale) festgestellt, daß sich das Fahrzeug nicht auf einem zur empfohlenen
Route gehörenden Straßensegment in einer digitalen Karte des Verkehrsnetzes (im
Endgerät und/oder in der Verkehrszentrale) befindet. Im vorliegenden Beispiel
befindet sich das Fahrzeug 1 westlich, also in Fig. 1 links, neben der Autobahn A57,
über welche die empfohlene Route führt, deshalb erfolgt zunächst eine
Plausibilitätsprüfung dahingehend, ob der Fahrer einen Grund hatte, die Route zu
verlassen. Im vorliegenden Falle befinden sich in der Nähe der aktuellen Position bzw.
in Richtung der Fahrtrichtung des Fahrzeuges 1 keine Autobahnen, Bundesstraßen
etc., welche zum Zielpunkt 2 führen, so daß angenommen wird, daß das Fahrzeug 1
einen lokalen Anlaß, wie beispielsweise einen Stau, Unfall etc. auf der A57 in dem
Bereich, in welchem es von der Strecke abgewichen ist, für seine Abweichung hat.
Deshalb wird angenommen, daß hier eine Abweichung aufgrund einer bevorzugten
Route vorliegt, und diese Information wird in die Ausarbeitung einer zweiten
empfohlenen Route mit einbezogen; dies kann beispielsweise derart erfolgen, daß
keine Rückführung auf die A57 erfolgt oder daß eine Rückführung auf die A57 erst
nach einer bestimmten Strecke etc. erfolgt. Im ersteren Falle wird das Fahrzeug 1
über hier nicht dargestellte Dorfstraßen zur B59N und weiter zum Zielpunkt 2 geführt.
Im Beispiel in Fig. 2 wird aufgrund einer Position des Fahrzeuges 1 seitlich der A57
festgestellt, daß es die A57 verlassen hat. Jedoch liegt hier das Ziel in der Nähe, so
daß ein versehentliches Abbiegen des Fahrzeuges von der Autobahn A57 an einer
verfrühten Abfahrt möglich ist, so daß die Plausibilitätskontrolle nicht das sichere
Vorliegen einer bevorzugten Route, welche von der empfohlenen ersten Route
abweicht, ergibt. Deshalb wird hier zum Beispiel ein Rückführen des Fahrzeugs 1 auf
die A57 empfohlen.
Im Beispiel in Fig. 3 wird in Fahrtrichtung des Fahrzeuges 1 von der
Verkehrszentrale aufgrund von beispielsweise stationären und/oder mobilen
Verkehrsdetektoren ein Bereich 3 mit zähfließendem Verkehr in Fahrtrichtung auf der
empfohlenen ersten Route erkannt, so daß die Plausibilitätsprüfung ergibt, daß das
Fahrzeug wegen einer vom Fahrer des Fahrzeuges aufgrund eines Staus
bevorzugten Route von der ersteren empfohlenen Route abgewichen ist. Deshalb
wird hier eine zweite empfohlene Route derart bestimmt, daß das Fahrzeug 1 nicht
auf die A57 und damit in den Stau 3 zurückgeführt wird, sondern eine Umfahrung des
Staus 3 über Nebenstraßen erfolgt und erst danach eine Rückführung auf die A57
erfolgt oder indem eine völlig neue, die A57 umfahrende neue Route über die B59N,
die A1, die E40 und die A53 zum Ziel 2 geplant wird.
Neben einer Routenneuberechnung beim Verlassen einer Route optimiert das
erfindungsgemäße Verfahren auch die erste Berechnung einer Route.
Das Verfahren kann als Programm in einem Endgerät und/oder einer
Verkehrszentrale implementiert sein. Das Programm umfaßt insbesondere im
Endgerät und/oder in der Zentrale ein Routenberechnungsteilprogramm, ein
Teilprogramm zur Abfrage der Anfangsposition und der gewünschten Zielposition, ein
Teilprogramm zur Erfassung der Fahrzeugposition und/oder der Fahrtrichtung und ein
Programm zur Zuordnung der Fahrtposition und/oder Fahrtrichtung zu einer digitalen
Karte im Endgerät oder in der Verkehrszentrale.
Claims (22)
1. Verfahren zur rechnergestützten Navigation eines ein Endgerät aufweisenden
Fahrzeuges in einem Verkehrsnetz unter Verwendung einer digitalen Karte des
Verkehrsnetzes,
wobei am Endgerät vom Benutzer ein gewünschter Zielort abgefragt wird
und
wobei eine Route zum Zielort bestimmt wird, die das bisherige
Fahrverhalten berücksichtigt.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß, wenn das Fahrzeug von einer Straße auf eine Straße niedrigerer Kategorie
abbiegt, die Route unter Berücksichtigung dieser Straße niedrigerer Kategorie
berechnet wird.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß, wenn das Fahrzeug vor der Routenabfrage auf einer Straße höherer
Kategorie langsamer gefahren ist als auf dieser Straße zu erwarten ist, diese
Straße, von welcher das Fahrzeug gerade abgebogen ist, zumindest auf einer
bestimmten Strecke hinter der aktuellen Fahrzeugposition bei der
Routenberechnung ausgeschlossen wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß, wenn auf der vor der Routenabfrage befahrenen Straße höherer Kategorie
ein Stau oder dergleichen gemeldet wird, diese Straße bei der
Routenberechnung zumindest auf einer bestimmten Strecke hinter der aktuellen
Fahrzeugposition ausgeschlossen wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bestimmung einer Route im Endgerät erfolgt.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bestimmung einer Route in einer Verkehrszentrale erfolgt.
7. Verfahren nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß Daten zu einer empfohlenen Route von der Verkehrszentrale an das
Endgerät per Funk, insbesondere Mobilfunk, übertragen werden.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zum Bestimmen der vom Fahrer bevorzugten Route oder Teilroute die
Position des Fahrzeuges einem Straßenabschnitt oder dgl. in einer digitalen
Karte zugeordnet wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß Parameter der Plausibilitätsprüfung im Endgerät von einer Verkehrszentrale
per Funk modifizierbar sind.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zum Bestimmen der empfohlenen Route Verkehrsinformationen verwendet
werden.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zum Bestimmen der empfohlenen Route Entfernungen in der digitalen
Karte und/oder Reisezeiten oder dgl. verwendet werden.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die aktuelle Position und/oder Fahrtrichtung des Fahrzeuges mit GPS
erfaßt wird.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die aktuelle Fahrtrichtung von einem Kompaß erfaßt wird.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die aktuelle Fahrtrichtung aufgrund von Lenkradeinschlägen erfaßt wird.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die aktuelle Position des Fahrzeuges aufgrund von Lenkradeinschlägen
und einem Distanzmesser erfaßt wird.
16. Endgerät mit einem Speicher, mit einem im Speicher gespeicherten Programm
zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche
oder nach Merkmalen mindestens eines der vorhergehenden Ansprüche, mit
einem Prozessor zum Abarbeiten des Programms, mit einer optischen und/oder
akustischen Benutzerschnittstelle und mit einer Eingabevorrichtung für
zumindest eine Zielposition.
17. Endgerät nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß es eine Kommunikationseinrichtung zum Empfangen von Daten zu
empfohlenen Routen von einer Verkehrszentrale aufweist.
18. Endgerät nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Endgerät eine Mobilfunkeinrichtung aufweist.
19. Endgerät nach Anspruch 16, 17 oder 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Endgerät ein GPS-System aufweist.
20. Endgerät nach einem der Ansprüche 16 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Endgerät eine digitale Karte des Verkehrsnetzes in einem Speicher
aufweist.
21. Verkehrszentrale mit einem Speicher, mit einem im Speicher gespeicherten
Programm zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden
Verfahrensansprüche oder nach Merkmalen mindestens eines der
vorhergehenden Verfahrensansprüche, mit einem Prozessor zum Abarbeiten
des Programms, mit einer digitalen Karte des Verkehrsnetzes, mit einer
Kommunikationseinrichtung zum Empfangen von einen gewünschten Zielort
und den aktuellen Ort eines Fahrzeuges betreffenden Daten und zum
Übersenden von eine in der Verkehrszentrale erstellte Route betreffenden
Daten an das Endgerät.
22. Verkehrszentrale nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kommunikationseinrichtung eine Mobilfunkeinrichtung ist.
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