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DE19747603C2 - Verfahren zum digitalen Signieren einer Nachricht - Google Patents

Verfahren zum digitalen Signieren einer Nachricht

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DE19747603C2
DE19747603C2 DE19747603A DE19747603A DE19747603C2 DE 19747603 C2 DE19747603 C2 DE 19747603C2 DE 19747603 A DE19747603 A DE 19747603A DE 19747603 A DE19747603 A DE 19747603A DE 19747603 C2 DE19747603 C2 DE 19747603C2
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DE
Germany
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message
signing
signed
che
chip card
Prior art date
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DE19747603A
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Stefan Roever
Hans-Dieter Groffmann
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FDGS Group LLC
Original Assignee
BROKAT INFORMATIONSSYSTEME GmbH
BROKAT INFORMATIONSSYSTEME GMB
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum digitalen Signieren einer Nachricht sowie die dazu notwendigen Mittel.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum digitalen Signieren einer Nachricht sowie die zur Durchführung dieses Verfahrens benötigten Vor­ richtungen.
Digitale Signaturen, also elektronische Unter­ schriften, werden üblicherweise mit Hilfe von soge­ nannten Public-Key-Verfahren realisiert. Dabei wird einem Signierer ein Schlüsselpaar zugeordnet, das einen geheimen und einen öffentlichen Schlüssel um­ faßt. Mittels des geheimen Schlüssels wird durch ein mathematisches Verfahren eine Signatur erzeugt, während mit dem zugehörigen öffentlichen Schlüssel diese Signatur überprüft werden kann. Der geheime Schlüssel steht ausschließlich unter der Kontrolle des Signierers, so daß niemand im Namen des Signie­ rers unterschreiben kann. Der öffentliche Schlüssel hingegen kann veröffentlicht werden, so daß jeder die Signatur prüfen kann. In der Regel wird der ge­ heime Schlüssel über ein Kennwort (PIN) geschützt, so daß zur Durchführung einer Signatur das Wissen über das Kennwort und der Besitz des geheimen Schlüssels notwendig sind.
Digitale Signaturen können in einem Rechner, zum Beispiel in einem PC, mit Hilfe von Software- Programmen erzeugt werden. Üblicherweise wird dabei der zugehörige geheime Schlüssel auf einer Fest­ platte oder einer Diskette gespeichert und zur Er­ zeugung der Signatur in den Hauptspeicher geladen. Meistens wird der geheime Schlüssel selbst wiederum in verschlüsselter Form gespeichert und über ein Kennwort geschützt, welches der Eigentümer beim Signieren über die Software angeben muß. So soll sichergestellt werden, daß nur der Inhaber des ge­ heimen Schlüssels diesen auch zum Signieren verwen­ den kann. Da keine zusätzliche Hardware benötigt wird, ist dieses Verfahren kostengünstig. Als Nach­ teil erweist sich, daß sich der Benutzer auf die Integrität der Signatur-Software verlassen muß und diese im allgemeinen als nicht ausreichend sicher angesehen wird.
Als weitere Alternative zur Erzeugung von digitalen Signaturen in einem Rechner dienen Hardware­ basierte Verfahren. Diese verwenden zum Signieren spezialisierte Geräte, bei denen die Darstellungs­ komponente und die Tastatur per Hardware so mit der Signierkomponente gekoppelt sind, daß auf die Ver­ bindung kein Einfluß genommen werden kann. Diese Geräte werden in der Regel über eine galvanische Verbindung, beispielsweise ein Kabel zur seriellen Schnittstelle, mit dem Rechner verbunden. Diese Ge­ räte verfügen über eine eigene Darstellungskompo­ nente, die die zu signierende Nachricht anzeigt und über eine eigene Tastatur, das sogenannte PIN-Pad, über welche das Kennwort zum Freischalten des Schlüssels eingegeben wird. Üblicherweise wird der geheime Schlüssel nicht im Signiergerät gespei­ chert, sondern auf einer Chip-Karte, die in das Gerät eingeführt werden kann. Die eigentliche Signa­ tur kann auf der Chip-Karte erzeugt werden (bei Chip-Karten mit eigenem Kryptoprozessor) oder aber im Gerät. Das beschriebene Hardware-basierte Ver­ fahren stellt ein abgeschlossenes Signiersystem aus Darstellungskomponente, Tastatur, Lesegerät und Chip-Karte dar.
Im Unterschied zu den Software-basierten Verfahren sind Hardware-basierte Verfahren erheblich siche­ rer, wobei jedoch deren Kosten höher sind. Demgemäß werden gegenwärtig sogenannte gemischte Verfahren eingesetzt. Dabei werden die geheimen Schlüssel meistens auf einer Chip-Karte gespeichert und über ein Lesegerät verfügbar gemacht. Die übrigen Aufga­ ben wie Darstellung, Eingabe des Kennworts und Er­ zeugung der Signatur erfolgen ganz oder teilweise im Rechner. Dabei kann vorgesehen sein, daß das Signiergerät, das heißt der Leser und die Chip- Karte, als reines Speichermedium für den geheimen Schlüssel verwendet wird, während die Darstellung, die Eingabe des Kennwortes und die Erzeugung der Signatur vollständig im Rechner erzeugt werden.
Alternativ kann vorgesehen sein, die Darstellung und die Eingabe des Kennwortes über den Rechner er­ folgen zu lassen, wobei das Signiergerät zusätzlich zur Speicherung des geheimen Schlüssels auch zur Erzeugung der Signatur verwendet wird. Schließlich existiert die Variante, daß nur die Darstellung im Rechner erfolgt. Das Signiergerät verfügt in dieser Variante über eine eigene Tastatur oder ist direkt mit der Rechner-Tastatur unter Umgehung der Rech­ ner-Software verbunden. Die Signatur wird im Signiergerät erzeugt. Je mehr Aufgaben dabei von der Rechner-Software übernommen werden und je weniger das Signiergerät leisten muß, desto kostengünstiger ist das Verfahren.
Grundsätzlich besteht in all diesen Ausführungsfor­ men jedoch das Problem, daß genau die Daten sig­ niert werden müssen, die der Benutzer signieren möchte. Es muß also ausgeschlossen werden, daß ein Virus beispielsweise die Daten während der Übertra­ gung von der Darstellungskomponente, zum Beispiel dem Display, an die Signierkomponente, zum Beispiel den Kryptoprozessor, verändert. Ferner muß sicher­ gestellt werden, daß eine Geheimzahl (zum Beispiel PIN), die zur Auslösung der Signaturen notwendig ist, nicht von anderen Programmen von der Tastatur mitgelesen werden kann und Dritten bekannt wird.
Zudem wird der möglichst flächendeckende Einsatz der Möglichkeit zur digitalen Signatur durch die vergleichsweise geringe Verbreitung von Signierge­ räten eingeschränkt. In potentiellen Anwendungsbe­ reichen digitaler Signaturen, wie beispielsweise dem Internet-Banking, müßte demgemäß eine kosten­ aufwendige Infrastruktur zur Verbreitung der Sig­ niergeräte geschaffen werden. Problematisch ist da­ bei auch die Installation von Signiergeräten am Rechner. Einerseits müssen die Geräte physikalisch mit dem Rechner verbunden werden, wobei die seriel­ len Schnittstellen eines PC häufig bereits belegt sind. Alternative Verfahren zur Anbindung der Sig­ niergeräte an Rechner sind ebenfalls problematisch, da hierfür zumindest die Installation von Software- Treibern und manchmal auch von zusätzlicher Hardware notwendig ist. Zusätzlich müssen für alle Sig­ niergeräte häufig spezielle Software-Komponenten installiert werden, die es dem Anwendungsprogramm erlauben, mit dem Signiergerät zu kommunizieren.
Ein weiteres Problem der herkömmlichen Verfahren zur digitalen Signatur besteht darin, daß diese standortabhängig sind. Bestimmte Anwendungsbereiche für den Einsatz digitaler Signaturen, wie bei­ spielsweise das Internet-Banking, sind aufgrund überall zugänglicher öffentlicher Internet-Termi­ nals standortunabhängig. Würden diese Internet- Banking-Anwendungen nun mit den bekannten standort­ abhängigen Verfahren zur digitalen Signatur kombi­ niert werden, wäre die Standortunabhängigkeit die­ ser Anwendungsbereiche verloren.
Die DE 44 06 590 A1 beschreibt als Authentifizie­ rungsmodule ausgeführte Schaltungsanordnungen im Netz und deren Verwendung. Die Aufgabe des Authen­ tifizierungsmoduls besteht darin, die Echtheit der Karte, die Benutzungsberechtigung oder das Abprüfen von Sperrlisten zu prüfen. Die Signierung von Nach­ richten auf elektronischem Wege wird hier nicht an­ gesprochen. Die nachveröffentlichte, jedoch zeit­ rangig ältere DE 197 24 901 A1 offenbart Mobiltele­ fone mit gekoppelten Rechnern für Netz- und Inter­ netanwendungen, wobei sensible Daten digital sig­ niert werden können. Diese Druckschrift beschreibt unter anderem insbesondere nicht, daß eine zu sig­ nierende Nachricht von einer Empfangsvorrichtung über ein Telefonnetz an ein Mobilfunktelefon über­ tragen wird, diese Nachricht im Mobilfunktelefon signiert und anschließend als signierte Nachricht an eine Empfangsvorrichtung und anschließend einen Adressaten weitervermittelt wird.
Die DE 42 01 197 betrifft ein Kartentelefon mit ei­ ner Aufnahmevorrichtung für eine zweite Chip-Karte, die dem Authentifizieren von Bank-Transaktionen dient.
Die WO 96/03830 beschreibt ein Festnetztelefon mit einer Aufnahmevorrichtung für eine Chip-Karte. Die­ se Schrift beschreibt ferner ein Authentifizie­ rungsverfahren für einen rufenden Teilnehmer an ei­ nem Apparat, der an einer Teilnehmeranschlußleitung angeschaltet ist.
Die DE 43 35 317 C2 beschreibt ein Verfahren zur Erfassung und zum Austausch von Daten, wobei dieses Verfahren einen Authentifizierungsschritt beinhal­ tet.
Die DE 44 06 602 A1 beschreibt ein Sicherheitssys­ tem zum Identifizieren und Authentisieren von Kom­ munikationspartnern, wobei dieses System auch eine digitale Unterschrift vorsieht.
Die WO 97/37461 offenbart das Übermitteln von Nach­ richten über ein Netzwerk, wobei in diesem System eine digitale Signatur eingesetzt wird.
Die EP 0 689 316 A2 betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Identifizierung von Anwendern und zur Authentifizierung von Datenpaketen. Die dort beschriebene digitale Signierung erfolgt automa­ tisch.
Die US-PS 5,629,982 beschreibt elektronischen Da­ tentransfer in allgemeiner Art, wobei dieser Daten­ transfer die Verwendung einer digitalen Unter­ schrift vorsehen kann.
Die WO 96/32700 offenbart eine elektronische Geld­ börse. Diese kann einen Geldtransfer des Inhabers steuern, wobei eine digitale Signatur eine vom Nut­ zer generierte eigene Nachricht authentisieren kann.
Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende technische Problem besteht also darin, ein kosten­ günstiges, leicht zu realisierendes und standort­ unabhängiges Verfahren zum digitalen Signieren von Nachrichten sowie dafür geeignete Vorrichtungen be­ reitzustellen.
Dieses technische Problem wird durch die Lehre ge­ mäß Hauptanspruch gelöst. Die Erfindung sieht dem­ gemäß ein Verfahren zum digitalen Signieren einer über ein Kommunikationsnetz an ein Signiergerät übertragenen zu signierenden Nachricht vor, wobei die zu signierende Nachricht gemäß der Verfahrens­ folge des Hauptanspruchs mittels eines Telefon­ netzes an ein Signiergerät übertragen wird. Gemäß der Erfindung ist das Signiergerät ein Mobilfunkte­ lefon und das Kommunikationsnetz in bevorzugter Ausführung dementsprechend das Mobilfunknetz.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird unter einem digitalen Signieren einer Nachricht ein Vorgang verstanden, bei dem auf elektronischem Wege der Wille zur Abgabe und der Inhalt einer Nachricht bestätigt wird. Dies geschieht durch partielle oder vollständige Verschlüsselung der zu signierenden Nachricht oder durch Verschlüsselung einer krypto­ graphischen Prüfsumme dieser Nachricht in eine sig­ nierte Nachricht mittels eines geheimen Schlüssels unter Anwendung eines mathematischen Verfahrens. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird unter einer signierten Nachricht entweder die sig­ nierte Nachricht als ganze oder die Signatur selbst verstanden. Die Signierung dient dazu, später eine Authentifizierung des Nutzers durchführen zu kön­ nen. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird also unter einer signierten Nachricht auch nur die elektronisch erzeugte Signatur der Nachricht verstanden. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird unter einer Nachricht jegliche Art von in elektronischer Form wiedergebbarer Informa­ tion, beispielweise Zahlen, Buchstaben, Zahlenkom­ binationen, Buchstabenkombinationen, Grafiken, Ta­ bellen etc. verstanden. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird unter einem Signierge­ rät eine Einheit verstanden, die eine Signierung einer Nachricht durchführen kann, das heißt einen geheimen Schlüssel, ein mathematisches Verschlüsse­ lungsverfahren, Dialogmöglichkeiten mit dem Signie­ rer oder Nutzer, gegebenenfalls notwendigen Schnittstellen und eine Sende- und Empfangsvorrich­ tung aufweist. Diese Einheit kann aus verschiedenen Elementen, zum Beispiel aus einer Chip-Karte und einem Lesegerät oder einer Chip-Karte und einem Mo­ bilfunktelefon, aufgebaut sein. Eine Signiervor­ richtung ist im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung eine Komponente des Signiergeräts, die den geheimen Schlüssel und/oder das Verschlüsse­ lungsverfahren und/oder eine Schnittstelle zu bei­ den oder einer der vorgenannten Komponenten auf­ weist.
Aufgrund der erfindungsgemäß besonders bevorzugten Verwendung des Funktelefonnetzes zur Übertragung der zu signierenden Nachrichten an ein Signierge­ rät, das in vorteilhafter Ausgestaltung als Mobil­ funktelefon ausgeführt ist, ist es möglich, von ei­ nem handelsüblichen Rechner mit Anschluß an einen entsprechenden Nachrichten-Server, zum Beispiel via e-Mail, Nachrichten an das Signiergerät zu übermit­ teln, ohne am Rechner selbst Installationen oder andere Veränderungen vornehmen zu müssen.
In besonders bevorzugter Ausführungsform sieht die Erfindung ein Verfahren der vorgenannten Art vor, wobei die zu signierende Nachricht von einer auch als Nachrichtenquelle zu bezeichnenden Sendevor­ richtung, beispielsweise einem PC, an eine Emp­ fangsvorrichtung, beispielsweise einen Nachrichten- Server, übertragen wird, anschließend diese Nach­ richt von der Empfangsvorrichtung an ein der Sende­ vorrichtung zugeordnetes Signiergerät, also Mobil­ funktelefon übertragen wird, anschließend diese Nachricht im Mobilfunktelefon signiert wird, und sodann an die Empfangsvorrichtung als Signatur, das heißt als signierte Nachricht, zurückübertragen wird.
Die Erfindung sieht also vor, daß von einer Nach­ richtenquelle eine unsignierte bzw. zu signierende Nachricht an eine Empfangsvorrichtung, zum Beispiel einen Nachrichten-Server, übertragen wird. Die Emp­ fangsvorrichtung nimmt dann eine Zuordnung der zu signierenden Nachricht zu dem Signiergerät, insbe­ sondere dem Mobiltelefon, vor. Dies geschieht ent­ weder durch eine in der Empfangsvorrichtung hinter­ legte Dokumentation oder über Informationen, die zusammen mit der zu signierenden Nachricht von der Sendevorrichtung an die Empfangsvorrichtung über­ tragen wurde. Die Zuordnung des Signiergeräts, vor­ teilhafterweise des Mobilfunktelefons, zu der Nach­ richtenquelle braucht also keine räumliche Zuord­ nung zu sein, sondern ist eine rein informatorische Zuordnung. Die Zuordnung besteht also darin, fest­ zustellen, welches Signiergerät und damit welcher Nutzer die empfangene, zu signierende Nachricht signieren soll. Das gemäß der Erfindung eingesetzte Mobilfunktelefon ist in vorteilhafter Weise in der Lage, eine zu signierende Nachricht darzustellen und auf Anweisung des Nutzers und unter Zuhilfenah­ me der in vorteilhafter Weise eingesetzten Chip- Karte zu signieren. Die auf diese Weise signierte Nachricht wird der Empfangsvorrichtung übermittelt und dort gegebenenfalls mit der ursprünglichen Nachricht verglichen und authentifiziert. Von der Empfangsvorrichtung wird die signierte und gegebe­ nenfalls authentifizierte Nachricht dann an einen Adressaten weitervermittelt.
Die Erfindung betrifft auch ein vorgenanntes Ver­ fahren, wobei in vorteilhafter Weise vorgesehen ist, zum Signieren ein Public-Key-Verfahren einzu­ setzen, bei dem die Sendevorrichtung über einen ihr zugeordneten geheimen Schlüssel und die Empfangs­ vorrichtung über den entsprechenden, dem geheimen Schlüssel zugeordneten öffentlichen Schlüssel ver­ fügt. Diese Vorgehensweise bietet den Vorteil, daß die Schlüssel nicht übermittelt werden müssen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung be­ trifft die Erfindung ein vorgenanntes Verfahren, wobei die zu signierende Nachricht oder die bereits signierte Nachricht, das heißt zum Beispiel die Signatur zwischen Empfangsvorrichtung und Signier­ gerät, insbesondere Mobilfunktelefon, mittels des Short-Message-Service (SMS) übertragen werden. In besonders bevorzugter Ausführungsform kann vorgese­ hen sein, daß sowohl die Übertragung der zu signie­ renden Nachricht von der Empfangsvorrichtung zum Mobilfunktelefon als auch die Übertragung der sig­ nierten Nachricht bzw. der Signatur vom Mobilfunk­ telefon zur Empfangsvorrichtung mittels des SMS durchgeführt wird.
Die Erfindung sieht in einer weiteren Ausführungs­ form vor, daß die zu signierende Nachricht mittels einer im Mobilfunktelefon vorgesehenen Anzeigeein­ richtung dargestellt wird. Dies kann auf dem Dis­ play handelsüblicher Mobilfunktelefone geschehen. Auf diese Weise lassen sich ohne weiteres einfache Texte, wie zum Beispiel Banktransaktionen oder so­ gar einfache Grafiken, darstellen.
Im Anschluß an diese gegebenenfalls vorgesehene Darstellung gibt der Benutzer in einem dafür vorge­ sehenen Dialog eine entsprechende Anweisung zur Auslösung des Signierens. In besonders bevorzugter Ausführungsform sieht die Erfindung ein Verfahren der vorgenannten Art vor, wobei der zum Signieren notwendige geheime Schlüssel in einer Chip-Karte des Mobilfunktelefons abgelegt ist und dieser Schlüssel mittels einer über eine Tastatur des Mo­ bilfunktelefons eingebbaren Geheimzahl (im folgen­ den PIN genannt) freigegeben wird. In vorteilhafter Weise kann durch eine entsprechende übliche Pro­ grammierung des Mobilfunktelefons sichergestellt werden, daß die eingegebene PIN nur auf die Chip- Karte übertragen wird und nicht von außen abgehört werden kann.
In einer weiteren alternativen Ausgestaltung der vorgenannten erfindungsgemäßen Verfahren ist vorge­ sehen, daß der zum Signieren notwendige geheime Schlüssel über eine Tastatur des Mobilfunktelefons eingegeben wird.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß in einem der vorge­ nannten Verfahren der geheime Schlüssel nicht nur auf der Chip-Karte des Mobilfunktelefons gespei­ chert ist, sondern dort auch das Signieren der Nachricht durchgeführt wird. Damit kann in vorteil­ hafter Weise sichergestellt werden, daß der geheime Schlüssel auf keinen Fall die Chip-Karte verläßt und damit von Unbefugten verwendet werden kann.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Mobilfunktelefon nicht nur zum Signieren der Nachricht, sondern zu­ sätzlich auch als Sender zur Übermittlung der sig­ nierten Nachricht an die Empfangsvorrichtung einge­ setzt wird.
Die Durchführung der vorgenannten Verfahren erfolgt insbesondere mit Mobilfunktelefonen und Chip-Kar­ ten.
Ein geeignetes Mobilfunktelefon umfaßt eine Tasta­ tur, eine Anzeigevorrichtung und eine Chip-Karten- Einrichtung zum Lesen und/oder Schreiben einer in das Mobilfunktelefon einsteckbaren Chip-Karte, wo­ bei zusätzlich eine Signiervorrichtung vorgesehen ist, die beispielsweise zur Kommunikation mit einer Chip-Karte und/oder zur Erstellung einer signierten Nachricht aus einer zu signierenden Nachricht ge­ eignet ist. Vorteilhaft ist es, die Signiervorrich­ tung mit der Tastatur zur Eingabe eines geheimen Schlüssels oder einer Geheimzahl zu verbinden.
Es kann sich als vorteilhaft erweisen, daß die Sig­ niervorrichtung eine gegenüber der herkömmlichen Softwarekomponente eines Mobilfunktelefons geänder­ te Softwarekomponente darstellt. Diese geänderte Softwarekomponente ist dazu geeignet, das Signieren der Nachricht nach Dialog mit dem Nutzer durchzu­ führen. Die geänderte Softwarekomponente des Sig­ niergeräts kann vorteilhafterweise in der Lage sein, mit der erfindungsgemäßen Chip-Karte zur Durchführung des erfindungsgemäßen Signierens zu kommunizieren. Es kann vorgesehen sein, daß die Signiervorrichtung des Signiergeräts zusätzlich Al­ gorithmen abarbeiten kann, die die Anzeige der zu signierenden Nachricht im Anzeigefeld des Mobil­ funktelefons ermöglichen.
In besonders vorteilhafter Weise stellt die vorlie­ gende Erfindung also ein System zur Verfügung, gemäß dem lediglich Softwarekomponenten gegenüber in herkömmlicher Weise verwendeter Softwarekomponenten zu modifizieren sind. Eine Änderung der Hardware ist nicht notwendig.
Eine geeignete Chip-Karte umfaßt eine Signiervor­ richtung, die den geheimen Schlüssel des Nutzers speichern kann. In vorteilhafter Weise ist die Sig­ niervorrichtung der Chip-Karte darüber hinaus in der Lage, aus einer vom Mobilfunktelefon empfange­ nen Nachricht, das heißt einer zu signierenden Nachricht, eine signierte Nachricht zu erstellen. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird unter der Signiervorrichtung also eine Vorrichtung verstanden, die den geheimen Schlüssel des Nutzers speichert, und in vorteilhafter Ausgestaltung auch das Signieren durchführt. Die Durchführung des Sig­ nierens muß jedoch nicht unmittelbar auf der Chip- Karte, sondern kann durch eine Software- und/oder Hardwarekomponente im Mobilfunktelefon erfolgen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird anhand der Figuren sowie des da­ zugehörigen Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Die Figuren zeigen:
Fig. 1 stellt den Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens,
Fig. 2 in schematischer Weise den Aufbau eines Mo­ bilfunktelefons und
Fig. 3 stellt eine schematische Darstellung einer Chip-Karte dar.
Die Fig. 1 stellt die Sendevorrichtung 1, die in Form eines einen Texteditor oder ein Homebanking- Programm aufweisenden PCs ausgeführt sein kann, ei­ ne zu signierende Nachricht 3, eine Empfangsvor­ richtung 5, die in Form eines Nachrichten-Servers ausgeführt ist, ein Mobilfunktelefon 7, eine sig­ nierte Nachricht 9 und einen Adressaten 11 dar.
Mittels eines in der Sendevorrichtung 1 enthaltenen Homebanking-Programms wird eine zu signierende Nachricht 3, beispielsweise per e-Mail an die Emp­ fangsvorrichtung 5 gesendet. Die Empfangsvorrich­ tung 5 wandelt die empfangene zu signierende Nach­ richt 3 in eine Nachricht um, die an das Mobilfunk­ telefon 7 gesendet werden kann, insbesondere mit­ tels eines Mobilfunknetzes, in vorteilhafter Aus­ gestaltung mittels des SMS. Die Empfangsvorrichtung 5 ordnet die zu signierende Nachricht 3 dem Mobil­ funktelefon 7, beispielsweise mittels einer in der Empfangsvorrichtung 5 hinterlegten Information, zu. Es kann auch vorgesehen sein, daß die Zuordnung mittels einer von der Sendevorrichtung 1 zusammen mit der zu signierenden Nachricht 3 übermittelten Information erfolgt. Bei dieser Information handelt es sich im allgemeinen um die Mobilfunktelefonnum­ mer.
Im Mobilfunktelefon 7 wird die empfangene Nachricht 3 in einer Anzeigeeinrichtung 13 dargestellt. Die genaue Verfahrensweise wird in der Beschreibung zu Fig. 2 näher erläutert. Nach Anzeige der zu signierenden Nachricht 3 in der Anzeigeeinrichtung 13 wird die zu signierende Nachricht 3 auf Anweisung des Benutzers signiert und die signierte Nachricht 9 an die Empfangsvorrichtung 5 oder auch an einen anderen Empfänger weitervermittelt. Die Übertragung der signierten Nachricht 9 vom Mobilfunktelefon 7 zur Empfangsvorrichtung 5 geschieht ebenfalls mit­ tels SMS. Die Empfangsvorrichtung 5 kann die sig­ nierte Nachricht 9 mit der ursprünglichen zu sig­ nierenden Nachricht 3 vergleichen und anschließend an einen Adressaten 11 übermitteln. Die Übermitt­ lung an den Adressaten 11 kann auf beliebigem Wege erfolgen.
Die Fig. 2 stellt ein Mobilfunktelefon 7 dar. Das Mobilfunktelefon 7 umfaßt eine Anzeigeeinrichtung 13, eine Sende- und Empfangseinrichtung 15, eine Chip-Karten-Einrichtung 17, eine Tastatureinrich­ tung 19 und eine Signiervorrichtung 21.
Die von der Empfangsvorrichtung 5 übersandte zu signierende Nachricht 3 wird von der Sende- und Empfangseinrichtung 15 des Mobilfunktelefons 7 emp­ fangen und gegebenenfalls aufbereitet an die Sig­ niervorrichtung 21 weitergeleitet. Die Signiervor­ richtung 21 sorgt für die interne Verwaltung des Signaturablaufs. Die Signiervorrichtung 21 enthält Softwarekomponenten zur Ansteuerung der Anzeigeein­ richtung 13, so daß die zu signierende Nachricht 3 visualisiert werden kann. Weiterhin wird die zu signierende Nachricht 3 innerhalb der Signiervor­ richtung 21 signiert. Um den Signiervorgang durch­ führen zu können, muß die Signiervorrichtung 21 mit der Chip-Karten-Einrichtung 17 kommunizieren. Weiterhin ist es notwendig, daß die Signiervorrichtung 21 über die Tastatureinrichtung 19 entweder den ge­ heimen Schlüssel direkt oder die PIN übermittelt bekommt. Wird über die Tastatureinrichtung 19 vom Benutzer die PIN eingegeben, die in der Regel kür­ zer ist, also weniger Stellen umfaßt als der gehei­ me Schlüssel, so kann die PIN mittels eines Be­ triebssystems einer Chip-Karte 25 den unhandlichen geheimen Schlüssel für den Signiervorgang quasi freigeben. Über eine bidirektional ausgelegte Ver­ bindungsleitung 23 kann die Signiervorrichtung 21 mit der Chip-Karte 25 kommunizieren. Die Chip- Karten-Einrichtung 27 trägt dafür Sorge, daß die Befehle oder Kommandos der Signiervorrichtung 21 ausgeführt werden und die signierte Nachricht 9 über die Signiervorrichtung 21 an die Sende- und Empfangseinrichtung 15 weitergegeben wird. Das heißt, die Chip-Karten-Einrichtung 27 stellt eine Schnittstelle zwischen Signiervorrichtung 21 und der Chip-Karte 25 dar.
Die Fig. 3 stellt in sehr vereinfachter schemati­ scher Darstellung eine Chip-Karte 25 dar. Diese um­ faßt im wesentlichen ein Kontaktierpad 31 sowie ei­ ne Speichereinheit 27 und ein Kryptographiemodul 29. In der Speichereinheit 27 ist der für die Er­ stellung der signierten Nachricht 9 notwendige ge­ heime Schlüssel abgelegt. Das Kryptographiemodul 29 dient der Verschlüsselung der zu signierenden Nach­ richt 3, beispielsweise mittels eines RSA- Verfahrens. Über das Kontaktierpad 31 kann die Speichereinheit 27 bzw. das Kryptographiemodul 29 mit der Chip-Karten-Einrichtung 27 in kommunikati­ ver Verbindung stehen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind weitere, für den Betrieb der Chip-Karte 25 notwendige Elemente wie beispielswei­ se ein Controller in der Darstellung der Fig. 3 nicht dargestellt.

Claims (8)

1. Verfahren zum digitalen Signieren einer über ein Kommunikationsnetzwerk an ein Signiergerät übertra­ genen und zu signierenden Nachricht, wobei die zu signierende Nachricht von einer Sendevorrichtung, insbesondere einem PC, zunächst an eine Empfangs­ vorrichtung gesendet wird, diese Nachricht an­ schließend von der Empfangsvorrichtung über ein Te­ lefonnetz, insbesondere ein Mobilfunktelefonnetz, an ein der Sendevorrichtung zugeordnetes, als Mo­ bilfunktelefon ausgeführtes Signiergerät übertragen wird, diese Nachricht sodann im Mobilfunktelefon auf Anweisung des Nutzers signiert und damit der Wille zur Abgabe und der Inhalt der Nachricht bes­ tätigt wird, diese Nachricht als signierte Nach­ richt an die Empfangsvorrichtung oder an einen an­ deren Empfänger zurück übertragen wird und dann an einen Adressaten weiter vermittelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei zur Signierung ein Public-Key-Verfahren eingesetzt wird, insbeson­ dere ein Public-Key-Verfahren, bei dem das Signier­ gerät über einen ihm zugeordneten geheimen Schlüssel und insbesondere die Empfangsvorrichtung über den entsprechenden, dem geheimen Schlüssel zugeord­ neten öffentlichen Schlüssel verfügt, so dass die der Empfangsvorrichtung übermittelte signierte Nachricht dort gegebenenfalls mit der ursprüngli­ chen Nachricht verglichen und authentifiziert wer­ den kann.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, wobei die Nachrichten zwischen Empfangsvor­ richtung und Mobilfunktelefon mittels des Short- Message-Service (SMS) übertragen werden.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, wobei die Nachricht vor der Signierung mittels einer im Mobilfunktelefon vorgesehenen Anzeigeein­ richtung dargestellt wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, wobei der zur Signierung notwendige geheime Schlüssel über eine Tastatureinrichtung des Mobil­ funktelefons eingegeben wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, wobei der zur Signierung notwendige geheime Schlüssel in einer Chip-Karte des Mobilfunktelefons abgelegt ist, und dieser Schlüssel mittels einer über eine Tastatureinrichtung des Mobilfunktelefons eingebbaren Geheimzahl (PIN) freigegeben wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, wobei die Chip-Karte das Signieren der zu sig­ nierenden Nachricht durchführt.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, wobei das Mobilfunktelefon das Signieren der zu signierenden Nachricht durchführt und wobei der geheime Schlüssel aus der Chip-Karte gelesen wird.
DE19747603A 1997-10-28 1997-10-28 Verfahren zum digitalen Signieren einer Nachricht Expired - Lifetime DE19747603C2 (de)

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